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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1441002.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
26.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:14

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06445 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB West OR Miltitz Dienstberatung des Oberbürgermeisters voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 26.11.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.12.2018: 1. Die Baumaßnahme Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 €, bei einem Stadtanteil von 171.500,00 €. Darin enthalten sind 12.000 € (brutto) für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Im PSP-Element „Verkehrswichtige Straßen“ (7.0000573.700) werden 2019 brutto 785.500 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 bereitgestellt. 4. Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Zweckgebundene Zuwendung von Dritten“ (7.0000573.705) im Jahr 2019 mit brutto 626.000 € geplant. 5. Im Innenauftrag – „Stadtbeleuchtung investiv“ (106654100010) werden 2019 brutto 12.000 € bereitgestellt. 6. Die Mittelfreigabe ist bis 15.02.2019 zu gewährleisten, damit die Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme termingemäß veranlasst werden kann. Für den Fall, dass bis Ausschreibungsbeginn seitens des Zuwendungsgebers lediglich die Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn vorliegt, gilt nachfolgender Beschlusspunkt: 7. Zur liquiditätsseitigen Vorfinanzierung der Maßnahme erfolgt - auch ohne Vorliegen eines Fördermittelbescheides - eine Freigabe der Auszahlungen. Sollten die Fördermittel nicht oder nicht vollständig bereitgestellt werden, erfolgt in entsprechender Höhe eine Sperre im PSP-Element „Deckenbauprogramm 7.0000639.700“. 1/7 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 enthalten. Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche Zustand der Straße mit einer Pflasterdecke. Für die Maßnahme ist der Einsatz von Fördermitteln geplant. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 €, bei einem Stadtanteil von 171.500 €. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 12.000 Aufwendungen Finanzhaushalt 2019 Einzahlungen 2019 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein von 626.000 1106654100010/SK 42211000 7.0000573.705 785.500 7.0000573.700 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Bei dieser Maßnahme nicht relevant, da es keine unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Verwaltung gab. 3/7 Sachverhalt: 1. Grundlagen  Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3, Nr. 138 enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen.  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 20.07.2018. 2. Veranlassung und Zielstellung Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmenlisten eine aktualisierte Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Straße wurde mit der Zustandsnote 4 bewertet. Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche Zustand der Straße. Die Großmiltitzer Straße ist geprägt von wechselnden Fahrbahnbelägen (Asphaltbefestigung, Granitkleinpflaster). Die Großmiltitzer Straße gehört zum Hauptverkehrsstraßennetz. Das Verkehrsaufkommen in der Großmiltitzer Straße wird sich tendenziell leicht verringern. Im Vergleich der Prognosebelegung für 2015 mit 6.620 Kfz/24 h beträgt die Verkehrsprognose für 2020 geschätzt ca. 5.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 5 %. Durch die Großmiltitzer Straße verkehrt die Buslinie 65 der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB). Der geplante Ausbau der Großmiltitzer Straße führt zu einer Verbesserung der Nutzungsund Komfortansprüche der einzelnen Verkehrsteilnehmer sowie zu einer günstigen Verkehrsabwicklung und höheren Attraktivität auch für die nichtmotorisierten Verkehrsarten in Verbindung mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes mit der unbefriedigenden Lösung hinsichtlich der Führung der Radfahrer auf der Pflasterdecke. Es wären weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie einen ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen würden. 4. Bürger- bzw. Gremienbeteiligung Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, den Ortschaftsrat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. 5. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Die Großmiltitzer Straße wird auf einer Baulänge von ca. 340 m in Asphaltbauweise grundhaft ausgebaut. Die Straßenbreite beträgt 7,25 m und im Knotenbereich Lützner Straße 10,5 m. Für Radfahrer werden beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen markiert. 4/7 Auf der östlichen Seite wird der vorhandene Gehweg durchgehend auf 2,50 m verbreitert und mit Betonrechteckpflaster (grau) befestigt. Für den aufgeweiteten Fahrbahnbereich im Knotenpunkt ist eine geschlossene Straßenentwässerung mit Straßenabläufen und deren Anschluss an das vorhandene Entwässerungsnetz der Leipziger Wasserwerke innerhalb der Lützner Straße vorgesehen. Ab Bau-km 0 + 095,00 bis Bauende entwässert die Großmiltitzer Straße über Einseitneigung Richtung Westen über das Bankett in eine Entwässerungsmulde. Diese Mulde wird mittels Durchlass DN 300 am Bauende in das vorhandene Netz der Leipziger Wasserwerke innerhalb der Ortslage Miltitz eingebunden. Die Entwässerungsmulde muss wegen der geringfügigen Straßenverbreiterung angepasst werden. Durch die Nähe zum angrenzenden Grundstück ist auf 34 m eine Winkelstützwand aus Betonfertigteilen erforderlich. Die im Baubereich vorhandene Bushaltestelle wird behindertengerecht ausgebaut. Es erfolgt der Neubau eines Vorwegweisers. Auf der westlichen Straßenseite werden in der Nähe der Einmündung zur Lützner Straße zwei Beleuchtungsmaste erneuert. Die vorhandene Beleuchtung auf dem östlichen Gehweg bleibt bestehen. Die Telekom-Trasse im Muldenbereich wird in das Straßenbankett umverlegt. Vor der Straßenbaumaßnahme erfolgt durch die Leipziger Wasserwerke die Auswechslung der Trinkwasserleitung im Fahrbahnbereich. 6. Finanzierung Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 € (brutto). Die Großmiltitzer Straße ist zwischen Lützner Straße und Auenweg eine Hauptverkehrsstraße. Die beitragsrechtliche Anlage wird daher von Lützner Straße und Auenweg begrenzt. Somit wären 25 % der beitragsfähigen Kosten auf die aus beitragsrechtlicher Sicht bevorteilten Grundstücke umlegbar. In die Ermittlung der beitragsfähigen Kosten wären auch die Kosten für die bereits hergestellte Straßenbeleuchtung und den bereits 1999 mit dem Auenweg ausgebauten Teil der Großmiltitzer Straße einzubeziehen. Mit Beschluss vom 18.04.2018 hat die Ratsversammlung die Verwaltung mit der Vorlage einer Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beauftragt. Im Hinblick auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Großmiltitzer Straße ist daher die weitere Beschlussfassung abzuwarten. Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 20.07.2018 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei Bedarf ausgereicht. Der Fördermittelantrag wird auf die ermittelten Einnahmen von 626.000,00 € gestellt. Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion Leipzig nicht in der 5/7 beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern. Die Baukosten wurden mit der Kostenberechnung vom 14.08.2018 ermittelt und betragen 675.000 € (brutto). Für die geplante Umsetzung in 2019 wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen für Leistungen und Materialien ein Index von 10 % berücksichtigt. Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 14.08.2018 einschließlich Index von 10 % Preiserhöhung) 742.500 € davon 12.000 € Stadtbeleuchtung Baunebenkosten*) 55.000 € Gesamtkosten für den Bau 797.500 € davon nicht zuwendungsfähige Kosten (inklusive Stadtbeleuchtung) 15.000 € davon zuwendungsfähige Kosten 782.500 € Fördermittel insgesamt 626.000 € Stadtanteil 171.500 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung 2019 Gesamt davon in 7.0000573.700 - Verkehrswichtige Straßen davon in 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv 797.500 € 785.500 € 12.000 € Einzahlung 7.0000573.705 626.000 € Stadtanteil 171.500 € Diese Berechnung setzt die rechtzeitige Bewilligung von Fördermitteln zur finanziell abgesicherten Umsetzung voraus. Sollte mit Vergabe der ersten Leistungen zu Beginn des Jahres 2019 lediglich die Erteilung eines förderunschädlichen Baubeginns durch den Zuwendungsgeber möglich sein, würde die Vorfinanzierung dieses Finanzierungsanteils in Höhe von 547.500 € (626.000 € (beantragte Fördermittel) – 78.500 € (noch zur Verfügung stehender allgemeiner Eigenanteil im PSP-Element)) mittels der unter Beschlusspunkt 7 genannten überplanmäßigen Auszahlung innerhalb des in 2019 dem VTA zur Verfügung stehenden Eckwertes gedeckt. Mit unterjährig erteiltem Zuwendungsbescheid kann diese Mehrauszahlung in adäquater Höhe zur Bewilligung zurückgesetzt werden. Damit würden diese Mittel wieder dem Programm zur Deckensanierung zur Verfügung stehen. 7. Folgekosten Es entstehen keine Folgekosten, da es sich um den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage handelt. 8. Grunderwerb 6/7 Für die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Für die Realisierung ist die vorübergehende Inanspruchnahme von Flurstücken auf der westlichen Straßenseite erforderlich. 9. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Durch den Ausbau des östlichen Gehweges und die Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn verbessern sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Mit dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle (Linie 65) im Baubereich verbessern sich die Bedingungen für mobilitätseingeschränkte Bürger. 10. Bauzeit und Umleitung Die Realisierung der Maßnahme ist ab 07/2019 in 3 Abschnitten und bis auf den Einmündungsbereich Lützner Straße bis Zufahrt Einkaufsmarkt unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr geplant. Die Bauzeit wird derzeit mit 3,5 Monaten eingeschätzt. 11. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel: Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Während der Arbeiten im Straßenraum erfolgt eine visuelle Beobachtung des Aufbruchs durch eine befähigte Person. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 - Prüfkatalog Strategische Ziele Großmiltitzer Straße Zusammenfassende Erläuterungen Großmiltitzer Straße Fotodokumentation Großmiltitzer Straße Lageplan Großmiltitzer Straße Übersichtsplan Großmiltitzer Straße 7/7 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☒ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☐ ja ☒ ja ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☒ ja ☐ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt 25.09.2018 Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz Zusammenfassende Erläuterungen Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3, Nr. 138 enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen. Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche Zustand der Straße mit einer Pflasterdecke. Die Großmiltitzer Straße wird auf eine Baulänge von ca. 340 m in Asphaltbauweise grundhaft ausgebaut. Die Straßenbreite beträgt 7,25 m. Für Radfahrer werden beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen markiert. Auf der östlichen Seite wird der vorhandene Gehweg auf durchgehend auf 2,50 m verbreitert und mit Betonrechteckpflaster (grau) befestigt. Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 20.07.2018 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Finanzierung wie folgt dar: 2019 Gesamt davon in 7.0000573.700 - Verkehrswichtige Straßen davon in 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv 797.500 € 785.500 € 12.000 € Einzahlung 7.0000573.705 Stadtanteil 626.000 € 171.500,00 € Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, den Ortschaftsrat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. Die Realisierung der Maßnahme ist ab 07/2019 in 3 Abschnitten und bis auf den Einmündungsbereich Lützner Straße bis Zufahrt Einkaufsmarkt unter Vollsperrung für den Durchgangsverkehr geplant. Die Bauzeit wird derzeit mit 3,5 Monaten eingeschätzt. Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz Fotodokumentation Großmiltitzer Straße Blick in Richtung Norden westlicher Fahrbahnseite mit Entwässerungsmulde 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz Schadhafter Fahrbahnbelag 2 BB vorh.) 3cm Querneigung 10 8 ø0.4/5 4 6 Bordabsenkung 3 cm e 7 r HsN .9 11 13 Sonstiges Straß 15 17 (BP) Nr. 19 vorh. Mauer geprüft 14.08.2018 Dr. Th. Wahl Projekt-Nr.: 115 426 000 Datum Zeichen 5 174/e 21 23 25 27 29 174/l Unterlage / Blatt-Nr.: Lageplan 5 Straße / Abschn.-Nr. / Station: 313 Flurstücksgrenze mit Nummer Gemarkungsgrenze Maßstab: 1 : 500 PROJIS-Nr.: 171 172 174/w 174/b 174/d 174/h 174/i 33 280 174/m Verkehrs- und Tiefbauamt 174/a 174/k 174/t 217 6 217 5 217 4 aufgestellt : Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig 35 37 HsNr.39 41 31 43 45 282 IS4 IS5 1242 ETRS 89, Zone 33 Höhenbezug: DHHN 2016 Leipzig, den Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter 171/a 172/a 173/a 1052 1050 1245 B U S 1240 e r Straß Lützne 283 287 Ausbau Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz t Planungsgrundlagen: 14.08.2018 S. Boltze Art der Änderung Stadt Leipzig Verwaltung 280 gezeichnet VORENTWURF Baumfällung / vorh. Baum 174/f 281 1 Ga 281 3 Km 97.241 Ger L=45.386 Km 146.728 R=750 L=25.276 Ger L=24.211 1376 1248 R=750 L=25.276 Km 121.452 Ger L=24.211 Ende der Baustrecke Bau-km 0+340.50 174/g (unbef.) (unbef.) G r o ß miltit zer PP593303 2.5% (BP rot) 14.08.2018 S. Müller Blattgröße: 297 x 1300 316 3% W W (MP) Betonbord bearbeitet 227 5 H = 1000 m 0.50 % 0.70 % 20.00m 43.50m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser, Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt Lagebezug: ark mittelm Lebens L" "LID Gruner GmbH Dufourstraße 28, D-04107 Leipzig T +49 341 21 72 660, F +49 341 21 72 689 Website: www.gruner-leipzig.de Email: leipzig@gruner.eu Zeichen 314 168/i 1.5% 2.5% 4.5% +0.08 PP593305 Konifere ø0.2 Betonb.eben (PB) Datum Straßenablauf neu mit Anschlussleitung DN 160 PP (BB neu) W 315 2.5% 2.5% 3% 2.5% (BP) 21 1 Stationierung 0+180.000 12 D.118.17 S.116.83 2.5% (BP) (BP rot) 306 168/b Einschnittsböschung Mulde mit Fließrichtung 227 4 168/c 168/d 0+340.500 Ger L=16.776 Anpassungsbereich Betonb.eben (BP) Betonbord (MP) 2.5% (BP rot) Auenweg Km 340.500 0+331.700 2.50 3cm 4.5% Betonbord 2.5% (BP) 2.5% 2.5% Betonb.eben 300PP 3cm (MP) Sträucher C W DN 300 PEHD (unbef.) 3cm Betonb.eben Beet (GP) (BP rot) 7.25 W (KP) 150 PP 2.5% 2.5% Betonb.eben W 3cm 2.5% (BP rot) (BP) W 1.5% (BP) W 2.5% (BP) (BP rot) (BP) (BB) Betonbord S.117.36 S.117.43 S.117.82 S.117.83 (BP rot) 2.5% 1.5% (BP) Betonb.eben 2.5% Sträucher 1.5% 2.5% 4% (BP rot) 3cm 3cm 2.5% 3cm (BB) 3cm 2.5% W 2.5% (Kies) 0+326.600 Ger L=16.776 Km 323.724 Ger L=20.179 0+321.500 Ger L=20.179 Km 303.544 R=500 L=15.068 0+300.000 0+290.900 R=500 L=15.068 Km 288.476 Ger L=82.496 0+280.800 0+277.750 0+274.700 0+264.900 (GP) 2.5% Betonb.eben Grünstreifen (Kies) (KP) 1.50 1.00 300 B 2.5% 4% 2.5% (BP) Betonbord (BP) 281 2 285 6 285 3 Ga (BP rot) (Kies) Betonb.eben (NP) 2.5% (Split) Zutritt verweigert 4.5% (BP rot) (Kies) Beet W 3cm Betonbord 3cm 2.5% 4.5% 2.5% 2.5% 4.5% 2.5% (BP) (BP rot) Betonb.eben 2.5% 3cm W (BP) B W 2.5% 221 1 (BP rot) S.118.25 S.118.28 S.118.53 S.118.51 2.50 0+252.700 0+240.500 0+236.200 0+232.000 0+223.700 0+218.300 0+212.900 0+208.650 Ger L=82.496 Km 205.980 R=500 L=13.867 0+200.000 0+181.700 0+176.500 0+169.900 0+162.000 0+152.100 0+141.500 0+133.300 0+120.000 0+110.550 Betonbord Betonb.eben 285 5 284 1 R=120 L=28.129 284 2 D.119.81 S.118.14 (BP) d Betonbor (BB) R=120 L =28.129 Ger L=6 9.111 Km 69.111 Ga Betonb.eben 285 2 Betonb.+0.05 D.119.34 286 Km 0.00 0 (BB) (BP) 2.50 Naturst.Bord (BP) C (GP) (GP) W 3cm Großmiltitzer Straße (SD) (GP) Radweg 14 300 B 300 B Findling (GP) TP 2.5% 1% WT Betonb.+0.10 7.25 7.25 2.5% 3cm 2.5% Betonb.+ (BB) Rabatte 0.03 ø0.1/2 Parkplatz (BP) 0+104.000 W 1.50 1.00 2.5% Naturst.B W ord 2.5% Betonbor d 2.5% 1.8% SIS2.2.2 0+100.000 1% n A HP (BP) Rinne WT (Kies) Betonb.+0.1 6 2.00 Betonb.e ben 3cm PP593306 Parkplatz (BP) e t.eb Be 2% 18.00 0.95 1.50 1.00 (BB) Naturst.B ord (BB) Rückbau Durchlass DN 300 Beton (unbef.) 2.5% TP (Kies) B (BP) W W Beton bord 2.5% D.119.47 2.00 18cm 4.5% (BB vorh.) Betonbord eben Betonb.+ 0.16 2.5% (BB vorh.) 3xø0.2/10 2 (BB neISu) 2xø0.2/8 0.65 4.5% 2.50Naturst.Bord ø0.15/6 IS1 (BB vorh.) Gehweg Zufahrt mit Bordabsenkung Neubau Durchlass DN 300 Beton Neubau Durchlass DN 300 Beton vorh. VWW 844-42 demontieren und neu errichten Winkelstützwand aus Betonfertigelementen 5xø0.15/7 A 0+095.500 2.5% 10.50 Anpassen Schiebergruppe VW 125 GG erforderlich (unbef.) 0.7% Parkplatz (BP) rh. (Kies) Bet.B. eben IS6 5 SIS2.2.1 2.6% (BLS) Betonbor d vo lch) (Rindenmu 6 Betonb.+0.1 Ger L= 2 69.111 Betonb.+0.1 (BP) 0 Betonb.+0.1 S) (B L 8 D.119.8 7 S.118.4 1 (BB) 2.30 1.85 0.50 1.2% (BB) Rück-/Neubau SB-Mast 0+095.000 0+092.000 % Betonbord neu 2% 288 8 19.8 D.1 18.50 S.1 m See (BB neu) 0+084.400 2.5 (BB) 3 Betonbor d vorh. IS3 (BP) LSA-Steuergerät 541 4 B e g in n d er Baustr e Bau-km 0+000.0 cke 0 IS9 eben 0+071.30 0 PP593301 Betonbord d neu (BP) 0 Betonbord eben Betonbor 0+058.4 0 (BLS) ) (BB Großm iltitzer Straße Rück-/Neubau SB-Mast (BB vorh.) 00 0 0+045.3 0+040.0 0 0+020.7 00 00 (BB) d Betonbor 541 2 n R=500 L=13.867 Km 192.113 Ger L=45.386 (BP) 0+000.0 220 2 219 eb e 0.16 % 44.00 m 0.55 % 130.00 m 0.57 % 122.20 m 0.34 % 44.30 m 168 3 168 4 168 168/e 166 1 166 2 165/a 165 164 1 ße er Stra (BB) 163/b ord (BB) Straße A Bankett 0.57 % 122.20 m H=2000 m 0.34 % 44.30 m 0.16 % 44.00 m H=1500 m Be ton b Fahrbahn bituminös 0.55 % H=2500 m 305 Planung 130.0 0m (BLS) 295 163 4 . (BB) vorh Leipzig Legende - aktuelle Vermessung: Scholz Ingenieurvermessungs GmbH, Stand April 2018 - Die dargestellten Liegenschaftsgrenzen und Gebäude wurden von der amtlichen Flurkarte übernommen (digital). Gruner GmbH CAD-SYSTEM CADWORK J:\50 - Infrastruktur\115426000\ZNG\426_LP.2d Plot vom: 18.09.2018 Kartengrundlage mit Genehmigung des Verkehrs- und Tiefbauamtes Leipzig Stand 31.12.2012 B 181 B8 7 K 6562 Stadt Leipzig K 6561 Gruner GmbH CAD-SYSTEM CADWORK J:\50 - Infrastruktur\115426000\ZNG\426_UEK.2d Legende Großmiltitzer Str. Plot vom: 20.09.2018 61 K 65 B 87 tr. ner S Lütz Planung Baubereich Straßennetz B 87 S 78 K 6561 STADT LEIPZIG Unterlage : 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Übersichtskarte aufgestellt: Maßstab : 1 : 25000 Projekt-Nr.: 115 426 000 Datum: Bundesstraße Staatsstraße Kreisstraße Aug. 2018 Ausbau Großmiltitzer Straße Verwaltung Stadtgrenze zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz