Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1441002.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
26.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06445
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und
Ortslage Miltitz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB West
OR Miltitz
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
26.11.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 04.12.2018:
1. Die Baumaßnahme Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung).
2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 €, bei einem Stadtanteil von 171.500,00
€. Darin enthalten sind 12.000 € (brutto) für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem
Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3. Im PSP-Element „Verkehrswichtige Straßen“ (7.0000573.700) werden 2019 brutto
785.500 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 bereitgestellt.
4. Die Einzahlungen werden im PSP-Element „Zweckgebundene Zuwendung von Dritten“
(7.0000573.705) im Jahr 2019 mit brutto 626.000 € geplant.
5. Im Innenauftrag – „Stadtbeleuchtung investiv“ (106654100010) werden 2019 brutto
12.000 € bereitgestellt.
6. Die Mittelfreigabe ist bis 15.02.2019 zu gewährleisten, damit die Ausschreibung der
Straßenbaumaßnahme termingemäß veranlasst werden kann.
Für den Fall, dass bis Ausschreibungsbeginn seitens des Zuwendungsgebers lediglich die
Zustimmung zum förderunschädlichen Baubeginn vorliegt, gilt nachfolgender
Beschlusspunkt:
7. Zur liquiditätsseitigen Vorfinanzierung der Maßnahme erfolgt - auch ohne Vorliegen eines
Fördermittelbescheides - eine Freigabe der Auszahlungen. Sollten die Fördermittel nicht
oder nicht vollständig bereitgestellt werden, erfolgt in entsprechender Höhe eine Sperre
im PSP-Element „Deckenbauprogramm 7.0000639.700“.
1/7
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im
Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 enthalten.
Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche Zustand
der Straße mit einer Pflasterdecke.
Für die Maßnahme ist der Einsatz von Fördermitteln geplant.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 €, bei einem Stadtanteil von 171.500 €.
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
12.000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2019
Einzahlungen
2019
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
von
626.000
1106654100010/SK
42211000
7.0000573.705
785.500
7.0000573.700
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Bei dieser Maßnahme nicht relevant, da es keine unterschiedlichen Auffassungen innerhalb
der Verwaltung gab.
3/7
Sachverhalt:
1. Grundlagen
Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm
im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3, Nr. 138 enthalten. Dieses Programm
wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
vom 20.07.2018.
2. Veranlassung und Zielstellung
Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt
Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmenlisten eine aktualisierte
Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Straße wurde mit der
Zustandsnote 4 bewertet.
Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche Zustand
der Straße. Die Großmiltitzer Straße ist geprägt von wechselnden Fahrbahnbelägen
(Asphaltbefestigung, Granitkleinpflaster).
Die Großmiltitzer Straße gehört zum Hauptverkehrsstraßennetz. Das Verkehrsaufkommen in
der Großmiltitzer Straße wird sich tendenziell leicht verringern. Im Vergleich der
Prognosebelegung für 2015 mit 6.620 Kfz/24 h beträgt die Verkehrsprognose für 2020
geschätzt ca. 5.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 5 %. Durch die
Großmiltitzer Straße verkehrt die Buslinie 65 der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB).
Der geplante Ausbau der Großmiltitzer Straße führt zu einer Verbesserung der Nutzungsund Komfortansprüche der einzelnen Verkehrsteilnehmer sowie zu einer günstigen
Verkehrsabwicklung und höheren Attraktivität auch für die nichtmotorisierten Verkehrsarten
in Verbindung mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme wäre die Beibehaltung des
vorhandenen Zustandes mit der unbefriedigenden Lösung hinsichtlich der Führung der
Radfahrer auf der Pflasterdecke.
Es wären weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung
der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie einen
ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die
Straßeninstandsetzung nach sich ziehen würden.
4. Bürger- bzw. Gremienbeteiligung
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, den Ortschaftsrat, die Presse
und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb.
5. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Die Großmiltitzer Straße wird auf einer Baulänge von ca. 340 m in Asphaltbauweise
grundhaft ausgebaut.
Die Straßenbreite beträgt 7,25 m und im Knotenbereich Lützner Straße 10,5 m. Für
Radfahrer werden beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen markiert.
4/7
Auf der östlichen Seite wird der vorhandene Gehweg durchgehend auf 2,50 m verbreitert
und mit Betonrechteckpflaster (grau) befestigt.
Für den aufgeweiteten Fahrbahnbereich im Knotenpunkt ist eine geschlossene
Straßenentwässerung mit Straßenabläufen und deren Anschluss an das vorhandene
Entwässerungsnetz der Leipziger Wasserwerke innerhalb der Lützner Straße vorgesehen.
Ab Bau-km 0 + 095,00 bis Bauende entwässert die Großmiltitzer Straße über Einseitneigung
Richtung Westen über das Bankett in eine Entwässerungsmulde. Diese Mulde wird mittels
Durchlass DN 300 am Bauende in das vorhandene Netz der Leipziger Wasserwerke
innerhalb der Ortslage Miltitz eingebunden.
Die Entwässerungsmulde muss wegen der geringfügigen Straßenverbreiterung angepasst
werden. Durch die Nähe zum angrenzenden Grundstück ist auf 34 m eine Winkelstützwand
aus Betonfertigteilen erforderlich.
Die im Baubereich vorhandene Bushaltestelle wird behindertengerecht ausgebaut.
Es erfolgt der Neubau eines Vorwegweisers.
Auf der westlichen Straßenseite werden in der Nähe der Einmündung zur Lützner Straße
zwei Beleuchtungsmaste erneuert. Die vorhandene Beleuchtung auf dem östlichen Gehweg
bleibt bestehen.
Die Telekom-Trasse im Muldenbereich wird in das Straßenbankett umverlegt.
Vor der Straßenbaumaßnahme erfolgt durch die Leipziger Wasserwerke die Auswechslung
der Trinkwasserleitung im Fahrbahnbereich.
6. Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 797.500 € (brutto).
Die Großmiltitzer Straße ist zwischen Lützner Straße und Auenweg eine
Hauptverkehrsstraße. Die beitragsrechtliche Anlage wird daher von Lützner Straße und
Auenweg begrenzt. Somit wären 25 % der beitragsfähigen Kosten auf die aus
beitragsrechtlicher Sicht bevorteilten Grundstücke umlegbar. In die Ermittlung der
beitragsfähigen Kosten wären auch die Kosten für die bereits hergestellte
Straßenbeleuchtung und den bereits 1999 mit dem Auenweg ausgebauten Teil der
Großmiltitzer Straße einzubeziehen.
Mit Beschluss vom 18.04.2018 hat die Ratsversammlung die Verwaltung mit der Vorlage
einer Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung beauftragt. Im Hinblick auf
die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den grundhaften Ausbau der Großmiltitzer
Straße ist daher die weitere Beschlussfassung abzuwarten.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und
Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
vom 20.07.2018 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr,
Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach
Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei
Bedarf ausgereicht.
Der Fördermittelantrag wird auf die ermittelten Einnahmen von 626.000,00 € gestellt.
Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen,
wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion Leipzig nicht in der
5/7
beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil
verändern.
Die Baukosten wurden mit der Kostenberechnung vom 14.08.2018 ermittelt und betragen
675.000 € (brutto).
Für die geplante Umsetzung in 2019 wird unter Berücksichtigung der Preisentwicklungen für
Leistungen und Materialien ein Index von 10 % berücksichtigt.
Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 14.08.2018
einschließlich Index von 10 % Preiserhöhung)
742.500 €
davon 12.000 € Stadtbeleuchtung
Baunebenkosten*)
55.000 €
Gesamtkosten für den Bau
797.500 €
davon nicht zuwendungsfähige Kosten (inklusive Stadtbeleuchtung)
15.000 €
davon zuwendungsfähige Kosten
782.500 €
Fördermittel insgesamt
626.000 €
Stadtanteil
171.500 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
2019
Gesamt
davon in
7.0000573.700 - Verkehrswichtige Straßen
davon in
106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv
797.500 €
785.500 €
12.000 €
Einzahlung
7.0000573.705
626.000 €
Stadtanteil
171.500 €
Diese Berechnung setzt die rechtzeitige Bewilligung von Fördermitteln zur finanziell
abgesicherten Umsetzung voraus. Sollte mit Vergabe der ersten Leistungen zu Beginn des
Jahres 2019 lediglich die Erteilung eines förderunschädlichen Baubeginns durch den
Zuwendungsgeber möglich sein, würde die Vorfinanzierung dieses Finanzierungsanteils in
Höhe von 547.500 € (626.000 € (beantragte Fördermittel) – 78.500 € (noch zur Verfügung
stehender allgemeiner Eigenanteil im PSP-Element)) mittels der unter Beschlusspunkt 7
genannten überplanmäßigen Auszahlung innerhalb des in 2019 dem VTA zur Verfügung
stehenden Eckwertes gedeckt. Mit unterjährig erteiltem Zuwendungsbescheid kann diese
Mehrauszahlung in adäquater Höhe zur Bewilligung zurückgesetzt werden. Damit würden
diese Mittel wieder dem Programm zur Deckensanierung zur Verfügung stehen.
7. Folgekosten
Es entstehen keine Folgekosten, da es sich um den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage handelt.
8. Grunderwerb
6/7
Für die Maßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Für die Realisierung ist die
vorübergehende Inanspruchnahme von Flurstücken auf der westlichen Straßenseite
erforderlich.
9. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Durch den Ausbau des östlichen Gehweges und die Anordnung von Schutzstreifen für
Radfahrer auf der Fahrbahn verbessern sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger und
Radfahrer. Mit dem behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle (Linie 65) im
Baubereich verbessern sich die Bedingungen für mobilitätseingeschränkte Bürger.
10. Bauzeit und Umleitung
Die Realisierung der Maßnahme ist ab 07/2019 in 3 Abschnitten und bis auf den
Einmündungsbereich Lützner Straße bis Zufahrt Einkaufsmarkt unter Vollsperrung für den
Durchgangsverkehr geplant.
Die Bauzeit wird derzeit mit 3,5 Monaten eingeschätzt.
11. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert
sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden.
Während der Arbeiten im Straßenraum erfolgt eine visuelle Beobachtung des Aufbruchs
durch eine befähigte Person.
Anlagen:
Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 -
Prüfkatalog Strategische Ziele Großmiltitzer Straße
Zusammenfassende Erläuterungen Großmiltitzer Straße
Fotodokumentation Großmiltitzer Straße
Lageplan Großmiltitzer Straße
Übersichtsplan Großmiltitzer Straße
7/7
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☐ ja
☒ ja
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☒ ja ☐ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt
25.09.2018
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
Zusammenfassende Erläuterungen
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
Die Großmiltitzer Straße im genannten Bereich ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 3, Nr. 138 enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen.
Veranlassung für den Ausbau der Großmiltitzer Straße ist der schlechte bauliche
Zustand der Straße mit einer Pflasterdecke.
Die Großmiltitzer Straße wird auf eine Baulänge von ca. 340 m in Asphaltbauweise
grundhaft ausgebaut. Die Straßenbreite beträgt 7,25 m. Für Radfahrer werden beidseitig 1,25 m breite Schutzstreifen markiert.
Auf der östlichen Seite wird der vorhandene Gehweg auf durchgehend auf 2,50 m
verbreitert und mit Betonrechteckpflaster (grau) befestigt.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft
und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger vom 20.07.2018 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Finanzierung wie folgt dar:
2019
Gesamt
davon in
7.0000573.700 - Verkehrswichtige Straßen
davon in
106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv
797.500 €
785.500 €
12.000 €
Einzahlung
7.0000573.705
Stadtanteil
626.000 €
171.500,00 €
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, den Ortschaftsrat, die
Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb.
Die Realisierung der Maßnahme ist ab 07/2019 in 3 Abschnitten und bis auf den Einmündungsbereich Lützner Straße bis Zufahrt Einkaufsmarkt unter Vollsperrung für
den Durchgangsverkehr geplant. Die Bauzeit wird derzeit mit 3,5 Monaten eingeschätzt.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
Fotodokumentation
Großmiltitzer Straße
Blick in Richtung Norden
westlicher Fahrbahnseite mit Entwässerungsmulde
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Großmiltitzer Straße zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
Schadhafter Fahrbahnbelag
2
BB vorh.)
3cm
Querneigung
10
8
ø0.4/5
4
6
Bordabsenkung 3 cm
e
7
r
HsN
.9
11
13
Sonstiges
Straß
15
17
(BP)
Nr.
19
vorh. Mauer
geprüft
14.08.2018 Dr. Th. Wahl
Projekt-Nr.: 115 426 000
Datum
Zeichen
5
174/e
21
23
25
27
29
174/l
Unterlage / Blatt-Nr.:
Lageplan
5
Straße / Abschn.-Nr. / Station:
313
Flurstücksgrenze mit Nummer
Gemarkungsgrenze
Maßstab: 1 : 500
PROJIS-Nr.:
171
172
174/w
174/b
174/d
174/h
174/i
33
280
174/m
Verkehrs- und Tiefbauamt
174/a
174/k
174/t
217
6
217
5
217
4
aufgestellt :
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
35
37
HsNr.39
41
31
43
45
282
IS4
IS5
1242
ETRS 89, Zone 33
Höhenbezug: DHHN 2016
Leipzig, den
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
171/a
172/a
173/a
1052
1050
1245
B
U
S
1240
e
r Straß
Lützne
283
287
Ausbau Großmiltitzer Straße
zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz
t
Planungsgrundlagen:
14.08.2018 S. Boltze
Art der Änderung
Stadt Leipzig
Verwaltung
280
gezeichnet
VORENTWURF
Baumfällung / vorh. Baum
174/f
281
1
Ga
281
3
Km 97.241
Ger L=45.386 Km 146.728
R=750 L=25.276
Ger L=24.211
1376
1248
R=750 L=25.276 Km 121.452
Ger L=24.211
Ende der Baustrecke
Bau-km 0+340.50 174/g
(unbef.)
(unbef.)
G
r
o
ß
miltit
zer
PP593303
2.5%
(BP rot)
14.08.2018 S. Müller
Blattgröße: 297 x 1300
316
3%
W W
(MP)
Betonbord
bearbeitet
227
5
H = 1000 m
0.50 %
0.70 %
20.00m
43.50m
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von
Ausrundungshalbmesser,
Längsneigung und Abstand
zum nächsten Neigungsbrechpunkt
Lagebezug:
ark
mittelm
Lebens L"
"LID
Gruner GmbH
Dufourstraße 28, D-04107 Leipzig
T +49 341 21 72 660, F +49 341 21 72 689
Website: www.gruner-leipzig.de
Email: leipzig@gruner.eu
Zeichen
314
168/i
1.5%
2.5%
4.5%
+0.08
PP593305
Konifere
ø0.2
Betonb.eben
(PB)
Datum
Straßenablauf neu mit Anschlussleitung DN 160 PP
(BB neu)
W
315
2.5%
2.5%
3%
2.5%
(BP)
21
1
Stationierung
0+180.000
12
D.118.17
S.116.83
2.5%
(BP) (BP rot)
306
168/b
Einschnittsböschung
Mulde mit Fließrichtung
227
4
168/c
168/d
0+340.500
Ger L=16.776
Anpassungsbereich
Betonb.eben (BP)
Betonbord
(MP)
2.5%
(BP rot)
Auenweg
Km 340.500
0+331.700
2.50
3cm
4.5%
Betonbord
2.5%
(BP)
2.5%
2.5%
Betonb.eben
300PP
3cm
(MP)
Sträucher
C
W
DN 300 PEHD
(unbef.)
3cm
Betonb.eben
Beet
(GP)
(BP rot)
7.25
W
(KP)
150 PP
2.5%
2.5%
Betonb.eben
W
3cm
2.5%
(BP rot)
(BP)
W
1.5%
(BP)
W
2.5%
(BP)
(BP rot)
(BP)
(BB)
Betonbord
S.117.36
S.117.43
S.117.82
S.117.83
(BP rot)
2.5%
1.5%
(BP)
Betonb.eben
2.5% Sträucher
1.5%
2.5%
4%
(BP rot)
3cm
3cm
2.5%
3cm
(BB)
3cm
2.5%
W
2.5%
(Kies)
0+326.600
Ger L=16.776
Km 323.724
Ger L=20.179
0+321.500
Ger L=20.179
Km 303.544
R=500 L=15.068
0+300.000
0+290.900
R=500 L=15.068
Km 288.476 Ger L=82.496
0+280.800
0+277.750
0+274.700
0+264.900
(GP)
2.5%
Betonb.eben
Grünstreifen
(Kies)
(KP)
1.50
1.00
300 B
2.5%
4%
2.5%
(BP)
Betonbord
(BP)
281
2
285
6
285
3
Ga
(BP rot)
(Kies) Betonb.eben
(NP)
2.5%
(Split)
Zutritt
verweigert
4.5%
(BP rot)
(Kies)
Beet
W
3cm
Betonbord 3cm
2.5%
4.5%
2.5%
2.5%
4.5%
2.5%
(BP)
(BP rot)
Betonb.eben
2.5%
3cm
W
(BP)
B
W
2.5%
221
1
(BP rot)
S.118.25
S.118.28
S.118.53
S.118.51
2.50
0+252.700
0+240.500
0+236.200
0+232.000
0+223.700
0+218.300
0+212.900
0+208.650
Ger L=82.496
Km 205.980 R=500 L=13.867
0+200.000
0+181.700
0+176.500
0+169.900
0+162.000
0+152.100
0+141.500
0+133.300
0+120.000
0+110.550
Betonbord
Betonb.eben
285
5
284
1
R=120 L=28.129
284
2
D.119.81
S.118.14
(BP)
d
Betonbor
(BB)
R=120 L
=28.129
Ger L=6
9.111 Km 69.111
Ga
Betonb.eben
285
2
Betonb.+0.05
D.119.34
286
Km 0.00
0
(BB)
(BP)
2.50
Naturst.Bord
(BP)
C
(GP)
(GP)
W 3cm
Großmiltitzer Straße
(SD)
(GP)
Radweg
14
300 B
300 B
Findling
(GP)
TP
2.5%
1%
WT
Betonb.+0.10
7.25
7.25
2.5%
3cm
2.5%
Betonb.+
(BB)
Rabatte 0.03
ø0.1/2
Parkplatz
(BP)
0+104.000
W
1.50
1.00
2.5%
Naturst.B W
ord
2.5%
Betonbor
d
2.5%
1.8%
SIS2.2.2
0+100.000
1%
n
A
HP
(BP)
Rinne
WT
(Kies)
Betonb.+0.1
6
2.00
Betonb.e
ben
3cm
PP593306
Parkplatz
(BP)
e
t.eb
Be
2%
18.00
0.95
1.50
1.00
(BB)
Naturst.B
ord
(BB)
Rückbau
Durchlass
DN 300 Beton
(unbef.)
2.5%
TP
(Kies)
B
(BP) W
W
Beton
bord
2.5%
D.119.47
2.00
18cm
4.5%
(BB vorh.)
Betonbord
eben
Betonb.+
0.16
2.5%
(BB vorh.)
3xø0.2/10
2
(BB neISu)
2xø0.2/8
0.65
4.5%
2.50Naturst.Bord
ø0.15/6
IS1
(BB vorh.)
Gehweg
Zufahrt mit Bordabsenkung
Neubau
Durchlass
DN 300 Beton
Neubau
Durchlass
DN 300 Beton
vorh. VWW 844-42
demontieren und
neu errichten
Winkelstützwand aus
Betonfertigelementen
5xø0.15/7
A
0+095.500
2.5%
10.50
Anpassen Schiebergruppe
VW 125 GG erforderlich
(unbef.)
0.7%
Parkplatz
(BP)
rh.
(Kies)
Bet.B.
eben
IS6
5
SIS2.2.1
2.6%
(BLS)
Betonbor
d vo
lch)
(Rindenmu
6
Betonb.+0.1 Ger L=
2
69.111
Betonb.+0.1
(BP)
0
Betonb.+0.1
S)
(B L
8
D.119.8
7
S.118.4
1
(BB)
2.30
1.85
0.50
1.2%
(BB)
Rück-/Neubau SB-Mast
0+095.000
0+092.000
%
Betonbord neu
2%
288
8
19.8
D.1 18.50
S.1
m See
(BB neu)
0+084.400
2.5
(BB)
3
Betonbor
d vorh.
IS3
(BP)
LSA-Steuergerät
541
4
B
e
g
in
n
d
er Baustr
e
Bau-km
0+000.0 cke
0
IS9
eben
0+071.30
0
PP593301
Betonbord
d neu
(BP)
0
Betonbord
eben
Betonbor
0+058.4
0
(BLS)
)
(BB
Großm
iltitzer
Straße
Rück-/Neubau SB-Mast
(BB vorh.)
00
0
0+045.3
0+040.0
0
0+020.7
00
00
(BB)
d
Betonbor
541
2
n
R=500 L=13.867
Km 192.113 Ger L=45.386
(BP)
0+000.0
220
2
219
eb
e
0.16 %
44.00 m
0.55 %
130.00 m
0.57 %
122.20 m
0.34 %
44.30 m
168
3
168
4
168
168/e
166
1
166
2
165/a
165
164
1
ße
er Stra
(BB)
163/b
ord
(BB)
Straße A
Bankett
0.57 %
122.20 m
H=2000 m
0.34 %
44.30 m
0.16 %
44.00 m
H=1500 m
Be
ton
b
Fahrbahn bituminös
0.55
%
H=2500 m
305
Planung
130.0
0m
(BLS)
295
163
4
.
(BB) vorh
Leipzig
Legende
- aktuelle Vermessung: Scholz Ingenieurvermessungs GmbH, Stand April 2018
- Die dargestellten Liegenschaftsgrenzen und Gebäude wurden von der amtlichen Flurkarte übernommen (digital).
Gruner GmbH CAD-SYSTEM CADWORK J:\50 - Infrastruktur\115426000\ZNG\426_LP.2d
Plot vom: 18.09.2018
Kartengrundlage mit Genehmigung des Verkehrs- und Tiefbauamtes Leipzig Stand 31.12.2012
B 181
B8
7
K 6562
Stadt Leipzig
K 6561
Gruner GmbH CAD-SYSTEM CADWORK J:\50 - Infrastruktur\115426000\ZNG\426_UEK.2d
Legende
Großmiltitzer Str.
Plot vom: 20.09.2018
61
K 65
B 87
tr.
ner S
Lütz
Planung
Baubereich
Straßennetz
B 87
S 78
K 6561
STADT LEIPZIG
Unterlage : 2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Übersichtskarte
aufgestellt:
Maßstab : 1 : 25000
Projekt-Nr.: 115 426 000
Datum:
Bundesstraße
Staatsstraße
Kreisstraße
Aug. 2018
Ausbau Großmiltitzer Straße
Verwaltung
Stadtgrenze
zwischen Lützner Straße und Ortslage Miltitz