Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1454961.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
06.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06630
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
23.01.2019
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 80.230,43 Euro wird in Höhe von 51.581,03 Euro zur
vollständigen Tilgung des vorgetragenene Verlustes verwendet und in Höhe von
28.649,40 auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 Entlastung
erteilt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest
und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des
Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2016
1.961.996,72
1.100.11.1.02.25
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Abweichend vom Gewinnverwendungsvorschlag der Betriebsleitung soll unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes im Bericht über die örtliche
Prüfung des Wirtschaftsjahres 2016 die Verwendung des Jahresgewinnes 2016 zunächst zur
vollständigen Tilgung des vorgetragenen Verlustes beschlossen werden.
Die Betriebsleitung soll aufgrund der Bestätigung deren Ordnungsmäßigkeit für das
Geschäftsjahr 2016 entlastet werden.
2/5
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt
dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes
des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht der örtlichen Prüfung.
Der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem
Jahr 1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
(1) Zweck des Eigenbetriebs ist die Betreuung und Förderung von Menschen mit
Behinderungen, psychischen Erkrankungen und/oder sozialen Benachteiligungen.
Aufgabe des Eigenbetriebes ist dabei insbesondere die Bereitstellung von:
1. Angeboten an stationären, teilstationären und ambulanten Betreuungsangeboten für
behinderte und psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige,
2. Angeboten im Rahmen der Integration/Inklusion von Behinderten und
Nichtbehinderten,
3. präventiven Angeboten zur Vermeidung von Erkrankungen/Behinderungen bzw.
Reduzierung deren Folgen,
4. Leistungen zur Eingliederung von behinderten sowie sozial benachteiligten Menschen
in die Gesellschaft.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist auch die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Erfüllung
anderer sozialer Zwecke.
(2) Zur Leistungserbringung verfügt der Eigenbetrieb insbesondere über:
1. Einrichtungen bzw. Wohnheime für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit
- geistigen und/oder (Schwer-)Mehrfachbehinderungen und/oder chronisch
psychischen Erkrankungen
- geistigen und/oder Sehbehinderungen bzw. Blindheit sowie Mehrfach- und
Sprachbehinderungen,
2. eine Kontakt- und Beratungsstelle,
3. Kindertagesstätten bzw. heilpädagogische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen zur
heilpädagogischer Ganztagsbetreuung, eine Interdisziplinäre Frühförder- und
Frühberatungsstelle einschließlich logopädischer Praxis sowie
4. einen ambulanten Pflegedienst gemäß SGB V zur behandlungspflegerischen
Versorgung von Betreuten gemäß Absatz 1.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Wir haben uns von der Ordnungsmäßigkeit des Buchführungsverfahrens insgesamt und
dessen praktischer Handhabung überzeugt. Die Belege sind ordnungsmäßig und zeitnah
erfasst, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Buchführung und Belegwesen
entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet. Vermögens- und Schuldposten sind
ordnungsgemäß nachgewiesen.
3/5
Auch die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von
Informationstechnologie sind nach unseren Prüfungsfeststellungen beachtet. Verständliche
Verfahrensdokumentationen liegen grundsätzlich vor. Datenverarbeitungsanlagen und
Anwendungsprogramme arbeiten nach unseren Feststellungen zuverlässig.*
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss schließt an den Vorjahresabschluss an. Der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 wurde von uns geprüft und am 13. Mai 2016 mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen, der unter der aufschiebenden Bedingung stand, dass der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 in der Fassung festgestellt wird, welche dem
Jahresabschluss 2015 zu Grunde gelegt worden ist. Die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2014 ist in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2016 erfolgt.
Der Vorjahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. Die ortsübliche Bekanntgabe konnte
folglich auch noch nicht erfolgen.
Der Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe wurde entsprechend
§ 31 Abs. 1 SächsEigBVO zutreffend unter sinngemäßer Anwendung der §§ 242 bis 287 und
289 HGB sowie unter Beachtung der Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung
(SächsGemO) sowie der Kommunalprüfungsverordnung (KomPrüfVO) und der
Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig aufgestellt.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2016 wurde gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO
entsprechend der §§ 266 bis 274 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO entsprechend der §§ 275, 277 und 278 HGB nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgten nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 29 SächsEigBVO. Er
enthält alle erforderlichen Angaben, Darstellungen, Aufgliederungen, Erläuterungen und
Begründungen hinsichtlich des Ausweises, der Bilanzierung und der Bewertung der
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die notwendigen
sonstigen Angaben. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten sind, lagen laut Anhang und dem Ergebnis unserer Prüfung
nicht vor.*
Lagebericht
Der Lagebericht der Betriebsleitung des Eigenbetriebs enthält nach unseren Feststellungen
die nach § 30 SächsEigBVO in Verbindung mit § 289 HGB erforderlichen Angaben.
Er entspricht dem Gesetz und der Satzung, ist inhaltlich plausibel (vgl. Stellungnahme zur
Lagebeurteilung) und steht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Auch die wesentlichen Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung sind nach unseren Prüfungsfeststellungen im
Lagebericht zutreffend dargestellt.*
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs.*
4/5
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016,
Seite 12-14
Feststellungen zur Prüfung gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1 und 2
HGrG und den IDW-Prüfungsstandard 720 „Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung für
die Betriebsleitung geführt worden sind.
Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung Anlass zu
Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr
2016, Seite 26
Anlagen:
1. Bilanz für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016
5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2016 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des
Prüfungsberichtes (nichtöffentlich)
7. Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2016 und zum
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem
eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur
Verfügung gestellt.)
5/5
Anlage zu Beschlusspunkt 1.
31.12.2016
in €
Bilanzsumme
27.253.621,56
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
18.670.359,18
Umlaufvermögen
8.571.800,09
Rechnungsabgrenzungsposten
11.462,29
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
511.290,00
Kapitalrücklage
3.596.904,45
Gewinnrücklagen
1.096.450,19
Verlustvortrag Vorjahre
Jahresüberschuss
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
- 51.581,03
80.230,43
12.306.841,93
403.665,92
9.284.207,75
25.611,92
Summer der Erträge
23.454.114,71
Summe der Aufwendungen
23.373.884,28
Jahresüberschuss
80.230,43
Anlage 1
Anlage 5