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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1454268.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
02.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:31

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06622 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Einführung eines Kulturtickets für Studierende für die Städtischen Museen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur Ratsversammlung 23.01.2019 Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. 1/5 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Stadtrat beschloss in der Ratsversammlung vom 18.10.2017 einen Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476-VSP-01) ausgehend von einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (VI-A-04476). Der Prüfauftrag wurde durchgeführt. Von der Einführung eines Kulturtickets für die Städtischen Museen wird abgesehen. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: - entfällt- 3/5 Sachverhalt: Einleitung Der Stadtrat beschloss in der Ratsversammlung vom 18.10.2017 einen Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476-VSP-01) ausgehend von einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (VI-A-04476). Darin wurde festgelegt, dass die Stadtverwaltung mit der Universität Leipzig und weiteren Hochschuleinrichtungen in Leipzig die Einführung und Finanzierung eines Kulturtickets für Studierende für die Städtischen Museen des Dezernats Kultur prüft. Das Prüfergebnis sollte dem Stadtrat bis Ende des I. Quartals 2018 vorgelegt werden. In Auswertung des Prüfergebnisses wurde der Vorschlag zur Einführung des Kulturtickets abgelehnt. Sachstand Entsprechend der Entgeltordnungen an den Städtischen Museen bestehen bereits folgende Ermäßigungen. GRASSI Museum für Angewandte Kunst, Museum der bildenden Künste, Stadtgeschichtliches Museum: - Ermäßigung um auf halbe Euro gerundete 30% des Preises für Vollzahler für Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 19. Lebensjahr sowie Studenten u.a. - Entgeltfreiheit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr u.a. Naturkundemuseum: - Eintrittspreise in Höhe von 0-1 Euro Studierende und Auszubildende profitieren zudem vom eintrittsfreien Mittwoch. Zur Erläuterung, der Anteil der Studierenden/Auszubildenden unter den Besuchern der Museen wird nicht statistisch erfasst. Die Schätzung der Einnahmeausfälle in den Städtischen Museen (das Naturkundemuseum wurde aufgrund der baulichen Situation nicht erfasst) liegt geschätzt bei Studierenden bei 37.000,- Euro und bei Auszubildenden bei 14.600,- Euro im Jahr. Nicht berechnet wurden die Marketingkosten zur Bekanntmachung eines Kulturtickets. Die Studierendenzahl liegt 2017/2018 bei 40.235, welche durch das Studentenwerk betreut werden. Das Studentenwerk Leipzig reagiert verhalten auf die Anfrage zur Kofinanzierung eines Kulturtickets. Die Industrie- und Handelskammer sieht ebenfalls keine rechtlichen Möglichkeiten einer Kofinanzierung für die Auszubildenden. In Bezug auf die Städtischen Museen wird empfohlen, von der Einführung eines Kulturtickets abzusehen. Denn Studierende und Auszubildende profitieren bereits von Ermäßigungen. Von einer Bevorteilung gegenüber anderen ermäßigungsberechtigten Gruppen (z. Bsp. Schüler, Wehrund Zivildienstleistende, Schwerbehinderte) ist abzuraten. Erstrebenswert ist eine grundlegende Überarbeitung der Entgeltordnung. Eine Kofinanzierung durch die Kammern wird nicht erfolgen. Die Beteiligung des Studentenwerks ist ungewiss. Weitere Einrichtungen wurden gebeten die Einführung eines Kulturtickets zu prüfen. Das Theater der Jungen Welt ist gegenüber eines Kulturtickets offen, benötigt aber entsprechende Rahmenbedingungen dafür. Das Gewandhaus lehnt die Einführung eines Kulturtickets ab und begründet dieses mit den bereits zahlreich existierenden Ermäßigungen. Die Ergebnisse des Prüfauftrages wurden dem Fachausschuss Kultur am 23.03.2018 von der Bürgermeisterin für Kultur vorgestellt. Die Einführung eines Kulturtickets wird nicht empfohlen. 4/5 5/5