Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1454268.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
02.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06622
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Einführung eines Kulturtickets für Studierende für die Städtischen Museen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
Ratsversammlung
23.01.2019
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
1/5
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Stadtrat beschloss in der Ratsversammlung vom 18.10.2017 einen Prüfauftrag zur
Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476-VSP-01) ausgehend von einem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (VI-A-04476). Der Prüfauftrag wurde durchgeführt. Von der
Einführung eines Kulturtickets für die Städtischen Museen wird abgesehen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses: - entfällt-
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Sachverhalt:
Einleitung
Der Stadtrat beschloss in der Ratsversammlung vom 18.10.2017 einen Prüfauftrag zur
Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476-VSP-01) ausgehend von einem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (VI-A-04476).
Darin wurde festgelegt, dass die Stadtverwaltung mit der Universität Leipzig und weiteren
Hochschuleinrichtungen in Leipzig die Einführung und Finanzierung eines Kulturtickets für
Studierende für die Städtischen Museen des Dezernats Kultur prüft. Das Prüfergebnis sollte
dem Stadtrat bis Ende des I. Quartals 2018 vorgelegt werden. In Auswertung des
Prüfergebnisses wurde der Vorschlag zur Einführung des Kulturtickets abgelehnt.
Sachstand
Entsprechend der Entgeltordnungen an den Städtischen Museen bestehen bereits folgende
Ermäßigungen. GRASSI Museum für Angewandte Kunst, Museum der bildenden Künste,
Stadtgeschichtliches Museum:
- Ermäßigung um auf halbe Euro gerundete 30% des Preises für Vollzahler für Schüler
und Auszubildende ab dem vollendeten 19. Lebensjahr sowie Studenten u.a.
- Entgeltfreiheit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr u.a.
Naturkundemuseum:
- Eintrittspreise in Höhe von 0-1 Euro
Studierende und Auszubildende profitieren zudem vom eintrittsfreien Mittwoch.
Zur Erläuterung, der Anteil der Studierenden/Auszubildenden unter den Besuchern der
Museen wird nicht statistisch erfasst.
Die Schätzung der Einnahmeausfälle in den Städtischen Museen (das Naturkundemuseum
wurde aufgrund der baulichen Situation nicht erfasst) liegt geschätzt bei Studierenden bei
37.000,- Euro und bei Auszubildenden bei 14.600,- Euro im Jahr. Nicht berechnet wurden
die Marketingkosten zur Bekanntmachung eines Kulturtickets.
Die Studierendenzahl liegt 2017/2018 bei 40.235, welche durch das Studentenwerk betreut
werden. Das Studentenwerk Leipzig reagiert verhalten auf die Anfrage zur Kofinanzierung
eines Kulturtickets. Die Industrie- und Handelskammer sieht ebenfalls keine rechtlichen
Möglichkeiten einer Kofinanzierung für die Auszubildenden.
In Bezug auf die Städtischen Museen wird empfohlen, von der Einführung eines Kulturtickets
abzusehen.
Denn Studierende und Auszubildende profitieren bereits von Ermäßigungen. Von einer
Bevorteilung gegenüber anderen ermäßigungsberechtigten Gruppen (z. Bsp. Schüler, Wehrund Zivildienstleistende, Schwerbehinderte) ist abzuraten. Erstrebenswert ist eine
grundlegende Überarbeitung der Entgeltordnung. Eine Kofinanzierung durch die Kammern
wird nicht erfolgen. Die Beteiligung des Studentenwerks ist ungewiss.
Weitere Einrichtungen wurden gebeten die Einführung eines Kulturtickets zu prüfen.
Das Theater der Jungen Welt ist gegenüber eines Kulturtickets offen, benötigt aber
entsprechende Rahmenbedingungen dafür.
Das Gewandhaus lehnt die Einführung eines Kulturtickets ab und begründet dieses mit den
bereits zahlreich existierenden Ermäßigungen.
Die Ergebnisse des Prüfauftrages wurden dem Fachausschuss Kultur am 23.03.2018 von
der Bürgermeisterin für Kultur vorgestellt. Die Einführung eines Kulturtickets wird nicht
empfohlen.
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5/5