Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1467174.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.12.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06744
Status: öffentlich
Eingereicht von
Bärwald-Wohlfarth, Nicole
Betreff:
Stolpersteinverlegungen in Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.01.2019
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Seit vielen Jahren engagieren sich Menschen für das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus und versuchen die Schicksale und Biografien mittels Stolpersteinen ins öffentliche
Bewusstsein unserer Stadtgesellschaft zu bringen. Die organisatorische Federführung hat
dabei das Archiv Bürgerbewegung, das in den vergangenen Jahren auch mit städtischen
Mitteln zu diesem Zweck gefördert wurde und neben weiteren Institutionen in der AG Stolpersteine organisiert ist. Da es im Rahmen von Anfragen über Verlegungen in den letzten
Jahren zu verstärkten Beschwerden von Einzelpersonen, Projektteilnehmenden und Vereinen gekommen ist, frage ich an:
1. Auf welcher Grundlage kann Interessierten die Verlegung eines Steines durch das Archiv
Bürgerbewegung versagt werden?
1. 2.Gibt es verbindliche Kriterien der AG Stolpersteine für welche Personenkreise Stolpersteine verlegt werden dürfen? Wenn ja, wie lauten diese?
2. Welche rechtliche Grundlage hat die AG Stolpersteine und welche Einflussmöglichkeiten
hat die Stadt Leipzig?
3. Hat es seit der letzten Thematisierung im Kulturausschuss 2016 Kooperationsbemühungen des Archivs Bürgerbewegung gegeben, die gestiegene Anzahl an Nachfragen zur
Verlegung zu bewältigen?
4. Wie kann es dazu kommen, dass der Künstler Stolpersteine als angemessen ansieht und
diese verlegt, obwohl das Archiv Bürgerbewegung dies aus politisch-inhaltlichen Gründen
abgelehnt hat?
5. Wie gedenkt die Stadtverwaltung mit der steigenden Nachfrage nach Verlegungen und
Projekten umzugehen?
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