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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1467174.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
03.12.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 22:32

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06744 Status: öffentlich Eingereicht von Bärwald-Wohlfarth, Nicole Betreff: Stolpersteinverlegungen in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.01.2019 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Seit vielen Jahren engagieren sich Menschen für das Erinnern an die Opfer des Nationalsozialismus und versuchen die Schicksale und Biografien mittels Stolpersteinen ins öffentliche Bewusstsein unserer Stadtgesellschaft zu bringen. Die organisatorische Federführung hat dabei das Archiv Bürgerbewegung, das in den vergangenen Jahren auch mit städtischen Mitteln zu diesem Zweck gefördert wurde und neben weiteren Institutionen in der AG Stolpersteine organisiert ist. Da es im Rahmen von Anfragen über Verlegungen in den letzten Jahren zu verstärkten Beschwerden von Einzelpersonen, Projektteilnehmenden und Vereinen gekommen ist, frage ich an: 1. Auf welcher Grundlage kann Interessierten die Verlegung eines Steines durch das Archiv Bürgerbewegung versagt werden? 1. 2.Gibt es verbindliche Kriterien der AG Stolpersteine für welche Personenkreise Stolpersteine verlegt werden dürfen? Wenn ja, wie lauten diese? 2. Welche rechtliche Grundlage hat die AG Stolpersteine und welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Leipzig? 3. Hat es seit der letzten Thematisierung im Kulturausschuss 2016 Kooperationsbemühungen des Archivs Bürgerbewegung gegeben, die gestiegene Anzahl an Nachfragen zur Verlegung zu bewältigen? 4. Wie kann es dazu kommen, dass der Künstler Stolpersteine als angemessen ansieht und diese verlegt, obwohl das Archiv Bürgerbewegung dies aus politisch-inhaltlichen Gründen abgelehnt hat? 5. Wie gedenkt die Stadtverwaltung mit der steigenden Nachfrage nach Verlegungen und Projekten umzugehen? 1/2 2/2