Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1465865.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-06729
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Grundstücke kommunaler Unternehmen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Ratsversammlung
Verwaltungsausschuss
12.12.2018
09.01.2019
Beschlussfassung
Verweisung in die Gremien
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per
Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage,
Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder
Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen
Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder
andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es
vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.
Sachverhalt:
Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche
Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPDFraktion über ihren Antrag A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere
und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um
eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung
dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige
Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozialund Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen
geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert
angeboten werden.
Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und
kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler
Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.
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Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht
ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.
Anlagen:
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