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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1465865.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
29.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 13:41

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-06729 Status: öffentlich Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff: Grundstücke kommunaler Unternehmen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Ratsversammlung Verwaltungsausschuss 12.12.2018 09.01.2019 Beschlussfassung Verweisung in die Gremien Vorberatung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens. Sachverhalt: Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPDFraktion über ihren Antrag A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozialund Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert angeboten werden. Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken. 1/2 Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen. Anlagen: 2/2