Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1466010.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
29.11.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06733
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Sexismusfreie und diskriminierungsfreie Werbung - Wann kommt die neue
Sondernutzungssatzung?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Am 17. Mai 2018 wurde im Stadtrat die Ergänzung der Sondernutzungssatzung (Vorlage VI-A-05082-NF-02-VSP-01) beschlossen. Zu Protokoll gab der Oberbürgermeister, dass
diese Neufassung noch 2018 beschlossen werden wird.
Die Neufassung enthält weitreichende Werberegeln:
„Im Zuge der nächsten Überarbeitung der Sondernutzungssatzung wird § 4 „Pflichten der
Erlaubnisnehmer“ um folgenden Absatz 5 ergänzt:
Der Erlaubnisnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Sondernutzung in Form von
Werbeanlagen
- weder Kindern noch Jugendlichen körperliche oder seelische Schäden zufügt
- keinen diskriminierenden Inhalt im Hinblick auf Herkunft, Abstammung, Religion,
Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung hat noch Personen auf ein
sexuelles Objekt reduziert
- keinen Gewalt aufrufenden Inhalt hat und
- Unglück und Leid nicht instrumentalisiert.“
Wir fragen an:
1.
2.
3.
Welche Schwierigkeiten hat die Stadtverwaltung zu bewältigen, die einer
Beschlussfassung im Rat noch 2018 im Wege stehen?
Welchen Zeitplan verfolgt die Stadtverwaltung zur Vorlage und Beschlussfassung der
Ratsversammlung?
Welche weiteren Schritte zur Implementierung der Werberegeln, wie zum Beispiel die
Information der Werbenden, Erstellung eines Kriterienkatalogs zur rechtssicheren
Einschätzung für den Versagungssfall, Mechanismen der Kontrolle der Einhaltung der
Werberegeln?
Anlagen:
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