Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1463408.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
23.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06705
Status: öffentlich
Eingereicht von
SR S. Pellmann
SR J. Lehmann
SR Dr. A. Bednarsky
Betreff:
"Leipziger Sportvereine entlasten, kommunale Sportinfrastruktur stärken!"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Sport
Ratsversammlung
12.12.2018
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig ändert bis zum 2. Quartal 2019 die Sportförderungsrichtlinie der Stadt
Leipzig in folgender Weise:
6.3.1 Zuwendungs- und Finanzierungsart sowie Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als
nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie beträgt bis zu maximal 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben, die durch das Land mitfinanziert werden, soll
der städtische Anteil maximal so hoch sein, dass die Summe der städtischen Zuwendung
und der Landeszuwendung 90 % [vormals: 80 %] der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht
übersteigt. Unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinie des Landes vom 05.05.2009
beträgt die städtische Zuwendung damit bei Vorhaben mit einem Gesamtwertumfang bis zu
125.000,– EUR maximal 40 % [vormals: 30 %] der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im
Übrigen beträgt die städtische Zuwendung bei Vorhaben über 125.000,– Euro bei gedeckten
Sportstätten bis zu 40 % [vormals: 30 %] und bei ungedeckten Sportanlagen einschließlich
zugehöriger Funktionsgebäude bis zu 60 % [vormals: 50 %] der zuwendungsfähigen
Ausgaben. Bei Vorhaben, die durch das Land und den Bund mitfinanziert werden, soll der
städtische Anteil nicht mehr als 30 % betragen.
Bei Vorhaben, die weder aufgrund von Förderprogrammen des Landes noch des Bundes
förderfähig sind, an deren Umsetzung die Stadt Leipzig jedoch ein hohes Förderinteresse
hat, kann eine städtische Förderung von bis zu 80 % gewährt werden.
In geeigneten Fällen kann die Förderung auch als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung
gewährt werden.
2. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen, dass der in der
Sportförderungsrichtlinie unter 6.3.3 Eigenleistungen fixierte Sachverhalt folgendermaßen
bzw. von 8 auf 10 Euro geändert wird:
Arbeitsleistungen mit einem Stundensatz von 10,– EUR [vormals 8,- EUR] und
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Sachleistungen mit ihrem tatsächlichen Wert.
Sachverhalt:
In der Stadt Leipzig haben 110 Vereine Pachtverträge für Sportplätze und Sporthallen. Seit
fast 20 Jahren erfolgt eine Drittelfinanzierung bei den Baufinanzierungen Verein - Stadt Land. Infolgedessen sind die Vereine bemüht, die Pachtanlagen und Pachtsporthallen in
einem verhältnismäßig gutem Zustand zu erhalten. Der Werteverzehr durch die ständige
Auslastung der Anlagen ist groß. Anforderungen an Sportanlagen und Vereinsheime sind in
den letzten Jahren gestiegen. Die Sportplatzanlagen sind städtisches Eigentum, das erhalten
und gesichert werden muss.
Der Anteil für die Sportvereine bei der sogenannten Drittelfinanzierung muss gesenkt
werden, da die aktuelle Praxis belegt, dass diese vor zu hohe finanzielle Belastungen gestellt
werden. Zudem muss die Bemessung der Eigenleistungen, auch vor dem Hintergrund der
steigenden Baupreise, an die aktuelle Marktlage angepasst, werden. Mit dieser Anpassung
wollen wir erreichen, dass mehr bauliche Investitionen durch die Leipziger Sportvereine
erfolgen können.
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