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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1463408.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
23.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06705 Status: öffentlich Eingereicht von SR S. Pellmann SR J. Lehmann SR Dr. A. Bednarsky Betreff: "Leipziger Sportvereine entlasten, kommunale Sportinfrastruktur stärken!" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Sport Ratsversammlung 12.12.2018 Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig ändert bis zum 2. Quartal 2019 die Sportförderungsrichtlinie der Stadt Leipzig in folgender Weise: 6.3.1 Zuwendungs- und Finanzierungsart sowie Höhe der Zuwendung Die Zuwendung wird als Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Sie beträgt bis zu maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben, die durch das Land mitfinanziert werden, soll der städtische Anteil maximal so hoch sein, dass die Summe der städtischen Zuwendung und der Landeszuwendung 90 % [vormals: 80 %] der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinie des Landes vom 05.05.2009 beträgt die städtische Zuwendung damit bei Vorhaben mit einem Gesamtwertumfang bis zu 125.000,– EUR maximal 40 % [vormals: 30 %] der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Übrigen beträgt die städtische Zuwendung bei Vorhaben über 125.000,– Euro bei gedeckten Sportstätten bis zu 40 % [vormals: 30 %] und bei ungedeckten Sportanlagen einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude bis zu 60 % [vormals: 50 %] der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorhaben, die durch das Land und den Bund mitfinanziert werden, soll der städtische Anteil nicht mehr als 30 % betragen. Bei Vorhaben, die weder aufgrund von Förderprogrammen des Landes noch des Bundes förderfähig sind, an deren Umsetzung die Stadt Leipzig jedoch ein hohes Förderinteresse hat, kann eine städtische Förderung von bis zu 80 % gewährt werden. In geeigneten Fällen kann die Förderung auch als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. 2. Die Stadt Leipzig verhandelt mit dem Freistaat Sachsen, dass der in der Sportförderungsrichtlinie unter 6.3.3 Eigenleistungen fixierte Sachverhalt folgendermaßen bzw. von 8 auf 10 Euro geändert wird: Arbeitsleistungen mit einem Stundensatz von 10,– EUR [vormals 8,- EUR] und 1/2 Sachleistungen mit ihrem tatsächlichen Wert. Sachverhalt: In der Stadt Leipzig haben 110 Vereine Pachtverträge für Sportplätze und Sporthallen. Seit fast 20 Jahren erfolgt eine Drittelfinanzierung bei den Baufinanzierungen Verein - Stadt Land. Infolgedessen sind die Vereine bemüht, die Pachtanlagen und Pachtsporthallen in einem verhältnismäßig gutem Zustand zu erhalten. Der Werteverzehr durch die ständige Auslastung der Anlagen ist groß. Anforderungen an Sportanlagen und Vereinsheime sind in den letzten Jahren gestiegen. Die Sportplatzanlagen sind städtisches Eigentum, das erhalten und gesichert werden muss. Der Anteil für die Sportvereine bei der sogenannten Drittelfinanzierung muss gesenkt werden, da die aktuelle Praxis belegt, dass diese vor zu hohe finanzielle Belastungen gestellt werden. Zudem muss die Bemessung der Eigenleistungen, auch vor dem Hintergrund der steigenden Baupreise, an die aktuelle Marktlage angepasst, werden. Mit dieser Anpassung wollen wir erreichen, dass mehr bauliche Investitionen durch die Leipziger Sportvereine erfolgen können. 2/2