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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1446209.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
16.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06547 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik - (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik der Stadt Leipzig um fünf Anlagen wird beschlossen. Die hierfür benötigten, überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 984.000 EUR im PSP-Element 7.0000212.710.020.018 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, Sachkonto 78326200, werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus Kostenstelle 1098700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH". Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Anlass der Vorlage ist die nach wie vor hohe Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße in bestimmten Straßenabschnitten. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Verkehrsüberwachungen in Leipzig durch zusätzliche Verkehrsüberwachungstechnik erhöht werden, was zur Steigerung der Verkehrssicherheit führt. Die neuen Anlagen können bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden und verursachen geringere Folgekosten als die herkömmliche Technik. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x x x x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Begründung ja, Erläuterung siehe Begründung ja, Erläuterung siehe Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01. 31.12.18 984.000 7.0000212.710.020 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die Notwendigkeit zur Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik ergibt sich aus dem Unfallgeschehen im Stadtgebiet, zahlreichen Bürgerbeschwerden und den Umweltzielen der Stadt Leipzig. 2/5 0. Begründung der Eilbedürftigkeit Die Mittel stehen aus haushalterischen Gründen ausschließlich 2018 zur Verfügung. Aus diesem Grund muss die Vorlage in der Ratsversammlung am 12.12.2018 beschlossen werden. Nur bei entsprechender Mittelbereitstellung ist, in Verbindung mit dem hiermit gem. Satz 1 des Beschlusspunktes formulierten Ausführungsbeschluss, eine Inbetriebnahme der Technik im 3. Quartal 2019 möglich. 1. Sachverhalt In der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs werden zur Überwachung des roten Lichtsignals derzeit 18 Innenteile an 31 Standorten betrieben. Im Bereich Geschwindigkeitsüberwachung wird an acht Standorten und mit fünf Radarfahrzeugen gemessen. Als Messgeräte werden hierbei fünf Geräte von Typ Traffipax TPH-S, fünf Messgeräte von Typ Traffistar S350 und sechs Messgeräte des Typs Speedophot verwendet. Diese Bestandstechnik wird entsprechend ihrer planmäßigen Nutzungsdauer instandgehalten, bzw. durch moderne Geräte ersetzt. Laut Verkehrsunfallbericht der Polizeidirektion Leipzig ist die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle in der Stadt Leipzig kontinuierlich gesunken, von 13.904 im Jahr 2014 auf 13.409 im Jahr 2017. Verkehrsunfälle mit Personenschäden blieben aber auf ähnlichem Niveau (2014: 2.310, 2017: 2.495). Dabei stellte bei Unfällen mit Personenschaden das Nichtbeachten der Vorfahrt die Hauptunfallursache (in 429 Fällen) dar. Nichtangepasste Geschwindigkeit ist ebenfalls eine Hauptunfallursache, jedoch mit geringeren Fallzahlen bei Unfällen mit Personenschäden (155 Fälle). 2. Erweiterung der Überwachungstechnik 2.1 Inhaltliche Herleitung Das Unfallgeschehen im Stadtgebiet, zahlreiche Bürgerbeschwerden und die Umweltziele der Stadt Leipzig machen jedoch eine quantitative Ausweitung der Verkehrsüberwachung nötig. Darüber hinaus erlaubt es der heutige Stand der Technik, bedarfsgerechter den fließenden Verkehr an Standorten zu überwachen, die mit der Bestandstechnik aufgrund technischer Einschränkungen nicht überwacht werden können. Vorgeschlagen wird, keine reine zahlenmäßige Erweiterung der Bestandstechnik, sondern die Beschaffung von bisher in Leipzig noch nicht verwendeten Messeinheiten. Hintergrund ist u. a. die Tatsache, dass sich bei stationären Verkehrsüberwachungsanlagen nach längerer Betriebszeit ein Gewöhnungseffekt einstellt: Ortskundige bremsen kurz vor der Messstelle ab und beschleunigen nach dem Passieren derselben. Gleiches gilt auch für die mobilen Messstellen, da bestimmte Standorte sehr häufig überwacht werden und hierdurch die genannten Gewöhnungseffekte eintreten. An vielen bisher genutzten Standorten haben sich zudem in den letzten Jahren die Verkehrsverhältnisse geändert, so dass entweder Geschwindigkeitskontrollen angesichts des gewollten Erziehungseffekts (Fallzahlenrückgang) nicht mehr erforderlich oder wegen der veränderten Verkehrsorganisation (Einrichtung von Radverkehrsanlagen, Querparken, Fahrspurverengung etc.) aus technischer Sicht nicht mehr möglich sind. In der Folge hat sich die Auswahl der Messstandorte im Stadtgebiet verringert. Zusätzliche Messfahrzeuge würden lediglich dort die Kontrollfrequenz erhöhen lassen, aber in der Fläche keine merklichen Effekte erzeugen. 3/5 2.2 anzuschaffende Technik Für die Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik wurden verwaltungsintern verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten und ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft und mit folgendem Ergebnis diskutiert: semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung Um den gewünschten flexibleren Einsatz von zusätzlicher Verkehrsüberwachungstechnik in Leipzig zu gewährleisten, wird die Anschaffung sogenannter semistationärer Verkehrsüberwachungsanlagen vorgeschlagen. Diese erst kürzlich zugelassenen Enforcement Trailer haben gegenüber „Radarfahrzeugen“ wesentliche Vorteile. Die Semistation kann neben mobilen Messungen variabel und kurzfristig eingesetzt werden, was als Reaktion auf ein ggf. verändertes Verkehrsgeschehen notwendig ist. Außerdem kann auf Anwohnerbeschwerden kurzfristiger und durch die flexible Messdauer über mehrere Tage nachhaltiger reagiert werden. Aufgrund der wechselnden Standorte tritt der „Gewöhnungseffekt“ geringer auf. Neben der Eindämmung der Raserei im Nachtzeitraum kann zusätzlich ein Beitrag zur Lärmminderung geleistet werden. Von Vorteil beim Einsatz in einer dicht besiedelten Stadt ist der geringere Platzbedarf am Aufstellort. Bei den zur Beschaffung vorgesehenen drei Kfz-Anhängern mit einer 24h-durchgängigen Betriebszeit von 8 bis 10 Tagen je Einsatzort (abhängig von der temperaturbedingten Akkulaufzeit, Anzahl der Auslösungen usw.) werden somit die Vorzüge von stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen kombiniert. Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung In den letzten Jahren hat sich das Angebot in der Verkehrsüberwachungstechnik deutlich weiterentwickelt. Für Leipzig ist dabei besonders interessant, dass nunmehr ein Messgerät (PoliScan FM1-System) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen ist, das ohne Schleifen in der Fahrbahn auskommt, sowohl Rotlicht-, als auch Geschwindigkeitsverstöße erfassen kann und darüber hinaus auch an Straßen und Einmündungen zum Einsatz kommen kann, wo Straßenbahnschienen verlaufen. Auch die Überwachung mehrerer, separater Fahrspuren ist hiermit möglich. Dieses Messverfahren erhöht zudem die Gerichtsverwertbarkeit der Fälle. Aus vorgenannten Gründen wird der Anschaffung von zwei kombinierten stationären Rotlichtund Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen an Hauptverkehrsadern vorgeschlagen. Diese sollen an derzeit bei der stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung unterversorgten Bereichen (Straßenkreuzungen mit Straßenbahnschienen ohne separaten Gleiskörper) eingesetzt werden. Dabei ist vorteilhaft, dass deren Verweildauer an Kreuzungsbereichen dadurch verkürzt werden können, dass zur Installation keine Eingriffe in die Fahrbahn mehr nötig sind, was die Aufwendungen für Standortwechsel vermindert. Die Gewöhnungseffekte werden durch die damit verbundenen häufigeren Standortwechsel der Anlagen geringer gehalten. 4/5 2.3 Finanzielle Auswirkungen Für die Anschaffung der zusätzlichen Verkehrsüberwachungstechnik werden folgende Mittel benötigt: Investitionshaushalt 2018 Name PoliScanSpeedTower Enforcement Trailer* Zugfahrzeug Anzahl 2 Stück 3 Stück 1 Stück Einzelpreis 112.000 EUR 240.000 EUR 40.000 EUR Summe gesamt: Summe 224.000 EUR 720.000 EUR 40.000 EUR 984.000 EUR *Preis entsprechend Ausführungsbeschluss Stadt Ulm Ergebnishaushalt und Stellenplan Die finanziellen Auswirkungen im Ergebnishaushalt (Mehrkosten für die Unterhaltung der Technik und für den Einsatz des zusätzlichen Personals) wurden im Haushalts- und Stellenplanentwurf 2019 / 2020 berücksichtigt. Gleiches gilt für die zusätzlich benötigten 5,0 VZÄ (hiervon 2,0 VZÄ vorerst befristet) in der Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes zur Ahndung der angezeigten Verkehrsverstöße. Der Betreuungsaufwand in der Abteilung Verkehrsüberwachung für die zusätzliche Technik und Bildauswertung erfolgt Stellenneutral durch Aufgaben- und Stellenverlagerung. 3. Folgen bei Ablehnung Die Nichtbestätigung des Ausführungsbeschlusses und des hierzu erforderlichen Mehrbedarfs hätte zur Folge, dass keine zusätzliche Verkehrsüberwachungstechnik angeschafft werden kann. Neben den negativen Auswirkungen auf die Verkehrserziehung wäre auch die Erzielung weiterer Erträge nicht möglich. 5/5