Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1446209.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
16.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06547
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik - (Bestätigung gem. § 79 (1)
SächsGemO)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik der Stadt Leipzig um fünf Anlagen
wird beschlossen. Die hierfür benötigten, überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 984.000 EUR im PSP-Element
7.0000212.710.020.018 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“, Sachkonto 78326200,
werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus Kostenstelle 1098700000 "unterjährige
Finanzierung ohne Deckung FinHH".
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Anlass der Vorlage ist die nach wie vor hohe Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße in
bestimmten Straßenabschnitten. Aus diesem Grund soll die Anzahl der Verkehrsüberwachungen in Leipzig durch zusätzliche Verkehrsüberwachungstechnik erhöht werden, was
zur Steigerung der Verkehrssicherheit führt. Die neuen Anlagen können bedarfsgerecht im
gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden und verursachen geringere Folgekosten als die
herkömmliche Technik.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
x
x
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Begründung
ja, Erläuterung siehe Begründung
ja, Erläuterung siehe Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.
31.12.18
984.000
7.0000212.710.020
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Notwendigkeit zur Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik ergibt sich aus dem
Unfallgeschehen im Stadtgebiet, zahlreichen Bürgerbeschwerden und den Umweltzielen der
Stadt Leipzig.
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0. Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Mittel stehen aus haushalterischen Gründen ausschließlich 2018 zur Verfügung. Aus
diesem Grund muss die Vorlage in der Ratsversammlung am 12.12.2018 beschlossen
werden. Nur bei entsprechender Mittelbereitstellung ist, in Verbindung mit dem hiermit gem.
Satz 1 des Beschlusspunktes formulierten Ausführungsbeschluss, eine Inbetriebnahme der
Technik im 3. Quartal 2019 möglich.
1. Sachverhalt
In der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs werden zur Überwachung des roten
Lichtsignals derzeit 18 Innenteile an 31 Standorten betrieben. Im Bereich
Geschwindigkeitsüberwachung wird an acht Standorten und mit fünf Radarfahrzeugen
gemessen. Als Messgeräte werden hierbei fünf Geräte von Typ Traffipax TPH-S, fünf
Messgeräte von Typ Traffistar S350 und sechs Messgeräte des Typs Speedophot
verwendet. Diese Bestandstechnik wird entsprechend ihrer planmäßigen Nutzungsdauer
instandgehalten, bzw. durch moderne Geräte ersetzt.
Laut Verkehrsunfallbericht der Polizeidirektion Leipzig ist die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle in der Stadt Leipzig kontinuierlich gesunken, von 13.904 im Jahr 2014 auf
13.409 im Jahr 2017. Verkehrsunfälle mit Personenschäden blieben aber auf ähnlichem
Niveau (2014: 2.310, 2017: 2.495). Dabei stellte bei Unfällen mit Personenschaden das
Nichtbeachten der Vorfahrt die Hauptunfallursache (in 429 Fällen) dar. Nichtangepasste
Geschwindigkeit ist ebenfalls eine Hauptunfallursache, jedoch mit geringeren Fallzahlen bei
Unfällen mit Personenschäden (155 Fälle).
2. Erweiterung der Überwachungstechnik
2.1 Inhaltliche Herleitung
Das Unfallgeschehen im Stadtgebiet, zahlreiche Bürgerbeschwerden und die Umweltziele
der Stadt Leipzig machen jedoch eine quantitative Ausweitung der Verkehrsüberwachung
nötig. Darüber hinaus erlaubt es der heutige Stand der Technik, bedarfsgerechter den
fließenden Verkehr an Standorten zu überwachen, die mit der Bestandstechnik aufgrund
technischer Einschränkungen nicht überwacht werden können. Vorgeschlagen wird, keine
reine zahlenmäßige Erweiterung der Bestandstechnik, sondern die Beschaffung von bisher
in Leipzig noch nicht verwendeten Messeinheiten.
Hintergrund ist u. a. die Tatsache, dass sich bei stationären Verkehrsüberwachungsanlagen
nach längerer Betriebszeit ein Gewöhnungseffekt einstellt: Ortskundige bremsen kurz vor der
Messstelle ab und beschleunigen nach dem Passieren derselben. Gleiches gilt auch für die
mobilen Messstellen, da bestimmte Standorte sehr häufig überwacht werden und hierdurch
die genannten Gewöhnungseffekte eintreten.
An vielen bisher genutzten Standorten haben sich zudem in den letzten Jahren die
Verkehrsverhältnisse geändert, so dass entweder Geschwindigkeitskontrollen angesichts
des gewollten Erziehungseffekts (Fallzahlenrückgang) nicht mehr erforderlich oder wegen
der veränderten Verkehrsorganisation (Einrichtung von Radverkehrsanlagen, Querparken,
Fahrspurverengung etc.) aus technischer Sicht nicht mehr möglich sind. In der Folge hat sich
die Auswahl der Messstandorte im Stadtgebiet verringert. Zusätzliche Messfahrzeuge
würden lediglich dort die Kontrollfrequenz erhöhen lassen, aber in der Fläche keine
merklichen Effekte erzeugen.
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2.2 anzuschaffende Technik
Für die Erweiterung der Verkehrsüberwachungstechnik wurden verwaltungsintern
verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten und ihrer
Wirtschaftlichkeit geprüft und mit folgendem Ergebnis diskutiert:
semistationäre Geschwindigkeitsüberwachung
Um den gewünschten flexibleren Einsatz von zusätzlicher Verkehrsüberwachungstechnik in
Leipzig zu gewährleisten, wird die Anschaffung sogenannter semistationärer
Verkehrsüberwachungsanlagen vorgeschlagen. Diese erst kürzlich zugelassenen
Enforcement Trailer haben gegenüber „Radarfahrzeugen“ wesentliche Vorteile.
Die Semistation kann neben mobilen Messungen variabel und kurzfristig eingesetzt werden,
was als Reaktion auf ein ggf. verändertes Verkehrsgeschehen notwendig ist. Außerdem
kann auf Anwohnerbeschwerden kurzfristiger und durch die flexible Messdauer über
mehrere Tage nachhaltiger reagiert werden. Aufgrund der wechselnden Standorte tritt der
„Gewöhnungseffekt“ geringer auf. Neben der Eindämmung der Raserei im Nachtzeitraum
kann zusätzlich ein Beitrag zur Lärmminderung geleistet werden. Von Vorteil beim Einsatz in
einer dicht besiedelten Stadt ist der geringere Platzbedarf am Aufstellort. Bei den zur
Beschaffung vorgesehenen drei Kfz-Anhängern mit einer 24h-durchgängigen Betriebszeit
von 8 bis 10 Tagen je Einsatzort (abhängig von der temperaturbedingten Akkulaufzeit,
Anzahl der Auslösungen usw.) werden somit die Vorzüge von stationären und mobilen
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen kombiniert.
Kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung
In den letzten Jahren hat sich das Angebot in der Verkehrsüberwachungstechnik deutlich
weiterentwickelt. Für Leipzig ist dabei besonders interessant, dass nunmehr ein Messgerät
(PoliScan FM1-System) durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen ist,
das ohne Schleifen in der Fahrbahn auskommt, sowohl Rotlicht-, als auch
Geschwindigkeitsverstöße erfassen kann und darüber hinaus auch an Straßen und
Einmündungen zum Einsatz kommen kann, wo Straßenbahnschienen verlaufen. Auch die
Überwachung mehrerer, separater Fahrspuren ist hiermit möglich. Dieses Messverfahren
erhöht zudem die Gerichtsverwertbarkeit der Fälle.
Aus vorgenannten Gründen wird der Anschaffung von zwei kombinierten stationären
Rotlichtund
Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
an
Hauptverkehrsadern
vorgeschlagen. Diese sollen an derzeit bei der stationären Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachung unterversorgten Bereichen (Straßenkreuzungen mit
Straßenbahnschienen ohne separaten Gleiskörper) eingesetzt werden. Dabei ist vorteilhaft,
dass deren Verweildauer an Kreuzungsbereichen dadurch verkürzt werden können, dass zur
Installation keine Eingriffe in die Fahrbahn mehr nötig sind, was die Aufwendungen für
Standortwechsel vermindert. Die Gewöhnungseffekte werden durch die damit verbundenen
häufigeren Standortwechsel der Anlagen geringer gehalten.
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2.3 Finanzielle Auswirkungen
Für die Anschaffung der zusätzlichen Verkehrsüberwachungstechnik werden folgende Mittel
benötigt:
Investitionshaushalt 2018
Name
PoliScanSpeedTower
Enforcement Trailer*
Zugfahrzeug
Anzahl
2 Stück
3 Stück
1 Stück
Einzelpreis
112.000 EUR
240.000 EUR
40.000 EUR
Summe gesamt:
Summe
224.000 EUR
720.000 EUR
40.000 EUR
984.000 EUR
*Preis entsprechend Ausführungsbeschluss Stadt Ulm
Ergebnishaushalt und Stellenplan
Die finanziellen Auswirkungen im Ergebnishaushalt (Mehrkosten für die Unterhaltung der
Technik und für den Einsatz des zusätzlichen Personals) wurden im Haushalts- und
Stellenplanentwurf 2019 / 2020 berücksichtigt.
Gleiches gilt für die zusätzlich benötigten 5,0 VZÄ (hiervon 2,0 VZÄ vorerst befristet) in der
Abteilung Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes zur Ahndung der angezeigten
Verkehrsverstöße. Der Betreuungsaufwand in der Abteilung Verkehrsüberwachung für die
zusätzliche Technik und Bildauswertung erfolgt Stellenneutral durch Aufgaben- und
Stellenverlagerung.
3. Folgen bei Ablehnung
Die Nichtbestätigung des Ausführungsbeschlusses und des hierzu erforderlichen
Mehrbedarfs hätte zur Folge, dass keine zusätzliche Verkehrsüberwachungstechnik
angeschafft werden kann. Neben den negativen Auswirkungen auf die Verkehrserziehung
wäre auch die Erzielung weiterer Erträge nicht möglich.
5/5