Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439860.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06430
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 - Bericht zum
Stand der Umsetzung im IV. Quartal 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
12.12.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
1.
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die nächste Information zum Stand der Umsetzung erfolgt im IV. Quartal 2020
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Stadtrat hatte am 28. März 2018 die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03)
beschlossen. Im vierten Beschlusspunkt wurde festgelegt, dass zweijährlich im IV. Quartal,
erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorzulegen ist.
In Verbindung mit der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes steht auch die
Informationsvorlage zum Thema „Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden
Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025“ (VI-Ifo-04943), zu der
ebenfalls im Rahmen dieses Berichtes informiert wird.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/8
1. Sachverhalt:
1.1 Anlass
Der Stadtrat hatte am 28. März 2018 die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03)
beschlossen. Im vierten Beschlusspunkt wurde beschlossen, dass zweijährlich im IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung
vorzulegen ist.
1.2 Strategische Ziele
Gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und
Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist die Stadt Leipzig als örtliche Brandschutzbehörde
sachlich für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen
Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan (BSBPL) und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen,
Einrichtungen und Ausrüstungen zuständig. Die Mitwirkung der Feuerwehr als Leistungserbringer im Rettungsdienst ergibt sich aus § 7 Absatz 3 Ziffer 1 SächsBRKG. Insofern wird
mit dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ durch eine „Sichere Stadt“ entsprochen.
1.3. Operative Umsetzung – Bericht
1.3.1 Einsatzentwicklung und Bevölkerungswachstum (Ziffer 5 und Ziffer 7 3. Fortschreibung BSBPL)
Das nachfolgende Diagramm zeigt die Einsatzentwicklung seit 2013 ergänzt mit den Werten
der Jahre 2016 und 2017.
Diagramm 1
In der Verteilung nach den Leistungsarten Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung
setzt sich die langjährige Entwicklung fort, indem ca. 35% aller Einsätze auf die Leistungsart
Brandbekämpfung und ca. 65% auf die Leistungsart Technische Hilfeleistung entfallen.
3/8
Hinsichtlich der Höhe der Gesamteinsätze hat es weder im Jahr 2016 noch im Jahr 2017
signifikante Veränderungen gegenüber dem Jahr 2015 gegeben.
In der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde auch die Thematik der Bevölkerungsentwicklung, deren Grundlage Aussagen aus der Vorlage VI-DS-02513 (Bevölkerungsvorausschätzung – Stand 2016) gewesen sind, aufgegriffen.
Darauf aufbauend wurde ein zu erwartendes Einsatzgeschehen für die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), der Notfallrettung in der Stadt Leipzig (NFR LE), dem Krankentransport in
der Stadt Leipzig (KT LE) und der Feuerwehr der Stadt Leipzig (FW LE), errechnet und
dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die erwarteten bzw. errechneten Werte mit den eingetretenen Werten zum 31. Dezember 2017 gegenübergestellt.
2015
31.12.2017
2020
2025
2030
Einwohner
560.000
595.952*
635.000
685.000
722.000
IRLS
152.000
202.400 **
277.000
298.000
316.000
FW LE
6.800
6.829
7.700
8.300
8.800
NFR LE
73.700
72.527
83.700
90.200
95.500
KT LE
71.700
68.460
81.300
87.700
92.800
Tabelle 1
* Quelle: Leipziger Informationssystem
** Die Angaben zur IRLS beinhalten auch Einsätze der Landkreise Leipzig und Nordsachsen,
weshalb sich eine Addition der Einsätze FW LE, NFR LE und KT LE ausschließt.
Obwohl das Bevölkerungswachstum bis 2017 weiter angestiegen ist, hat das nicht zu
einer signifikanten Erhöhung der Feuerwehreinsätze geführt.
1.3.2 Fortschreibung des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“
und des Schutzziels aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ wurde aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auch für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beibehalten. Das Schutzziel, wonach die Feuerwehr bei zeitkritischen
Einsätzen innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang mit 9 Einsatzfunktionen
(Ersteinheit) und nach weiteren 5 Minuten mit 8 Einsatzfunktionen (Ergänzungseinheit mit
6 Einsatzfunktionen + die Einsatzleitung mit 2 Einsatzfunktionen) am Einsatzort sein soll,
wird am Standardbemessungsereignis ausgerichtet und bewertet.
Die nachfolgende Tabelle 2 zeigt die Entwicklung bei der Einsatzart Wohnungsbrand. Im
Jahr 2017 entfielen ca. 11% aller Brände auf Wohnungsbrände, was damit im Wesentlichen
dem prozentualen Anteil auch der vorangegangenen Jahre entspricht. Nicht zu verhindern
war, dass die Anzahl getöteter Personen im Jahr 2017 auf drei Personen anstieg.
2010
Wohnungsbrände
287
Anzahl gerettete und in 113
Sicherheit
gerbachte
Personen
Anzahl getötete Personen
2
Tabelle 2
2011
297
140
2012 2013
258
244
165
60
2014 2015 2016 2017
218
266
253
271
32
91
52
58
1
2
1
4/8
1
1
1
3
Die Hilfsfrist beim Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ konnte im Jahr
2017 eingehalten werden.
Das bedeutet, dass die Ersteinheiten innerhalb von 9,5 Minuten ab Notrufeingang in 90 %
aller Fälle am Einsatzort eingetroffen waren und die ersten Einsatzmaßnahmen unverzüglich
einleiten konnten. Die Ergänzungseinheiten konnten den Einsatzort innerhalb von
14 Minuten ab Notrufeingang in 85 % aller Fälle erreichen. Hier besteht noch
Verbesserungspotential.
Mit den erreichten Ergebnissen ist gemäß der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom November 2005 die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
Leipzig nachgewiesen.
Hervorzuheben ist, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Leipzig im Jahr 2017 an
39,7 % aller Feuerwehreinsätze beteiligt waren und 26,53 % der Einsätze auf die Leistungsart Brandbekämpfung und 20,86 % auf die Leistungsart Technischen Hilfeleistungen
entfielen. Damit setzte sich die Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr am Einsatzgeschehen
in gleicher Größenordnung fort.
1.3.3 Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der
Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreiben des zweckgebundenen Zusatzbudgets
RBV- 1423/12 vom 21. Dezember 2012 DS-Nr. V/2459
Am 22. November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss Nr. RBV-1423/12 über die
„Konzeption zur Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Gegenstand dieses
Beschlusses war, dass für die weitere Entwicklung in den Jahren 2013 bis 2015 im
Ergebnishaushalt der Branddirektion jährlich ein zusätzliches Budget von 100.000,00 EUR
zweckgebunden für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung steht. Dieses zusätzliche
Budget stand 2016 und steht auch im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung.
Im Jahr 2018 sollen die erreichten Ziele für weitere Finanzierungsentscheidungen durch die
Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020
eingeschätzt und mit einer Vorlage dargelegt werden.
Zur detaillierten Aufstellung der Mittelverwendung wird auf die Vorlage VI-DS-06339
„Evaluation und Fortschreibung der Konzeption Freiwillige Feuerwehr“ verwiesen. Im
Rahmen dieser Informationsvorlage kann bereits mitgeteilt werden, dass:
-
-
Im Zeitraum 2013 bis 2018 ca. 676.000 EUR für Maßnahmen zur baulichen
Unterhaltung, der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr geplant und aufgewendet
wurden.
Im Effekt konnte die Freiwillige Feuerwehr Leipzig personell stabilisiert werden, sodass zum Jahresende 2017 615 Mitglieder in der aktiven Abteilung registriert wurden
und die Entwicklung der Mitglieder für die Einsatzabteilung in 2017 mit 149
Mitgliedern deutlich über der im RBV-1423/12 definierten Mindeststärke liegt.
5/8
Tabelle 3
Als weiterer wichtiger Effekt ist festzustellen, dass sich die Anzahl der Mitglieder der
Jugendfeuerwehr deutlich erhöhte.
Tabelle 4
1.3.4 Investitionskonzept Einsatzmittel/Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017
bis 2020 und 2021 informativ
Das Investitionskonzept Einsatzmittel/Technik umfasst geplante Finanzmittel in Höhe von
16,2 Mio. EURO. Schwerpunkt bildet die Rubrik Spezialfahrzeuge Feuerwehr mit 13,59 Mio.
EUR. Mit dem Ausführungsbeschluss VI-DS-03875-NF-02 durch die Ratsversammlung vom
21. Juni 2017 wurden 22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) und drei Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) für die Feuerwehr Leipzig ausgeschrieben und beauftragt.
1.3.4.1 HLF
Die Ausschreibung für die HLF gewann die Firma Rosenbauer in Luckenwalde. Die erzielten
Kosten in Höhe von ca. 8.722.000,00 EUR liegen unter den geplanten Kosten.
Die ersten zwei Prototypen werden im IV. Quartal 2018 zum Test in der Berufs- und
Freiwilligen Feuerwehr einige Wochen in den Dienst gestellt. Die Auslieferung der ersten
11 Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird bis zur 17. KW 2019 erwartet. Die Auslieferung der
weiteren 11 Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen.
1.3.4.2 MLF
Die Ausschreibung für die MLF gewann die Firma Brandschutztechnik in Görlitz. Die im
Wettbewerb erzielten Kosten in Höhe von ca. 810.000,00 EUR sind höher als die geplanten
Kosten. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus den im Wettbewerb um die o. g. HLF
eingesparten Kosten und ist damit haushalts- bzw. budgetneutral.
Der erste Prototyp wird im IV. Quartal 2018 zum Test in der Freiwilligen Feuerwehr bereitgestellt, damit auch hier die praktischen Nutzeranforderungen überprüft und ggf. nachjustiert werden können. Die Lieferung aller drei Mittleren Löschfahrzeuge erfolgt gestaffelt ab
Januar bis August 2019.
6/8
1.3.4.3 MTW
Mit dem Ausführungsbeschluss VI-DS-04872 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
am 23. Januar 2018 wurde der Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW)
zugestimmt. Der Auftrag wurde unter Nutzung eines bestehenden städtischen Rahmenvertrages vergeben. Die geplanten Kosten konnten um ca. 5 % unterschritten werden. Die
Lieferung wird für Juni 2019 erwartet.
1.3.5 Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021
informativ
1.3.5.1 Feuerwehrtechnisches Zentrum
Das Feuerwehrtechnische Zentrum ist mit einer Abweichung von „nur“ zwei Monaten vom
Bauablaufplan fertiggestellt wurden. Die Übergabe fand am 26. September 2018 durch den
Oberbürgermeister statt. Derzeit werden noch restliche Arbeiten an den Außenanlagen bis
Dezember 2018 fertiggestellt, die allerdings einer Nutzung nicht entgegenstehen.
Das zur Verfügung stehende Budget wurde unterschritten, sodass Mehrkosten bei anderen
Bauvorhaben der Branddirektion gedeckt werden können.
1.3.5.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost
Am 31. Januar 2018 wurde der Planungsbeschluss (VI-DS-02045) für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Nordost am Teich-/Gutsweg in der Ratsversammlung gefasst.
Der erforderliche Baubeschluss ist für Januar 2019 vorgesehen. Die finanziellen Mittel in
Höhe von 1.759.600,00 EUR sind in der Haushaltsplanung vorhanden.
1.3.5.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-04562) wurde am 3. November 2017 in der
Ratsversammlung gefasst. Im Dezember 2017 wurden der Stadt Leipzig die Zuwendungsbescheide aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ durch den Sächsischen
Staatsminister des Innern übergeben.
Derzeit liegt aufgrund des noch offenen Verlaufes des Pleißemühlgraben eine Teilbaugenehmigung vor, die sich nur auf das Gebäude der Hauptfeuerwache bezieht. Das
Hauptgebäude wurde freigelenkt. Die in der Hauptfeuerwache untergebrachten administrativen Bereiche (Verwaltung, Einsatzplanung und Bevölkerungsschutz) sind in der Messehalle 13 des alten Messegeländes untergebracht. Auf dem Hof der Hauptfeuerwache ist eine
„Containerwache“ errichtet, sodass zum Erreichen der Hilfsfristen im Stadtzentrum ein Teil
der Mannschaft mit dazugehörige Fahrzeugen am Ort zentrumsnah verbleiben. Alle weiteren
Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind auf die anderen Standorte im Stadtgebiet vorübergehend
verteilt.
Seit Februar erfolgen Abbrucharbeiten innerhalb des Gebäudes. Dabei ist die tatsächliche
Bestandssituation sichtbar geworden und es wurde festgestellt, dass diese nicht mit den
Annahmen aus den bisherigen Planungs- und Ausschreibungsphasen übereinstimmt und zu
Mehrkosten führt. Es ist vorgesehen, dass der daraus resultierende finanzielle Mehrbedarf
aus der Budgetunterschreitung aus dem unter Ziffer 1.3.5.1 genannten Vorhaben gedeckt
werden soll.
7/8
1.3.6 Investitionskonzept Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr
Am 21. Juni 2017 wurde der Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln für den Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr durch die Ratsversammlung gefasst.
Die Lieferung der ersten drei Rettungstransportfahrzeuge erfolgte im September 2018. Die
erzielten Kosten in Höhe von ca. 680.000,00 EUR inkl. Medizinischer Ausstattung lagen
unter den geplanten Kosten.
Im IV. Quartal 2018 werden die Angebote zur Generalreparatur und Kofferumsetzung für drei
weitere Rettungstransportwagen erwartet, sodass bis ca. Mai 2019 auch diese Fahrzeuge
dann zur Indienststellung zurück erwartet werden.
2.
Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der
Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025
Der Freistaat Sachsen hat nach § 10 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz die für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen notwendigen Kapazitäten sicherzustellen und vorzuhalten. Dabei handelt es
sich um die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt/
Hoyerswerda.
Zum Zeitpunkt der Behandlung der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes lag
vom Sächsischen Staatsministerium des Innern noch keine verbindliche Aussage über die
benötigte Anzahl von Lehrgangsplätzen für die Ausbildungsjahre 2019/2020 für die Stadt
Leipzig vor, damit die planmäßigen Abgänge im Jahr 2021 auch gedeckt werden können.
In der Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04943 wurden Maßnahmen dargestellt, die von der
Stadt Leipzig eingeleitet werden, wenn der Freistaat Sachsen seiner Verpflichtung nicht
nachkommen kann. Mit der Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen Zentrums im III. Quartal 2018 sind die räumlichen Voraussetzungen für einen Vorbereitungsdienst von bis zu 16
Anwärtern gegeben. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind vier Stellen für die Ausbildung
vorgesehen.
Im Juli 2018 teilte die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule mit, dass der erforderliche Bedarf an Ausbildungsplätzen für die Ausbildungsjahre 2019/2020 der Stadt
Leipzig zur Verfügung stehen. Die vier Stellen für die Ausbildung bleiben im Doppelhaushalt
bestehen, weil für die Ausbildungsjahre 2020/2021 noch keine Aussage seitens des
Sächsischen Staatsministeriums vorliegt, sodass ggf. für 2020 der Vorbereitungsdienst in der
Stadt Leipzig aufgenommen werden kann. Aus derzeitiger Sicht ist die Vorhaltung von vier
Ausbilderstellen (mit Sperrvermerk für 2019) eine verhältnismäßige und sichere Absicherung
zur anstehenden Personalfluktuation.
8/8