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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1439860.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:57

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06430 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 - Bericht zum Stand der Umsetzung im IV. Quartal 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 12.12.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis 1. Die Information wird zur Kenntnis genommen. 2. Die nächste Information zum Stand der Umsetzung erfolgt im IV. Quartal 2020 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Stadtrat hatte am 28. März 2018 die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03) beschlossen. Im vierten Beschlusspunkt wurde festgelegt, dass zweijährlich im IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorzulegen ist. In Verbindung mit der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes steht auch die Informationsvorlage zum Thema „Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025“ (VI-Ifo-04943), zu der ebenfalls im Rahmen dieses Berichtes informiert wird. 1/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/8 1. Sachverhalt: 1.1 Anlass Der Stadtrat hatte am 28. März 2018 die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Leipzig für die Jahre 2017 bis 2021 durch die Branddirektion (VI-DS-03888-NF-03) beschlossen. Im vierten Beschlusspunkt wurde beschlossen, dass zweijährlich im IV. Quartal, erstmalig im IV. Quartal 2018, ein Bericht im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorzulegen ist. 1.2 Strategische Ziele Gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) ist die Stadt Leipzig als örtliche Brandschutzbehörde sachlich für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan (BSBPL) und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen zuständig. Die Mitwirkung der Feuerwehr als Leistungserbringer im Rettungsdienst ergibt sich aus § 7 Absatz 3 Ziffer 1 SächsBRKG. Insofern wird mit dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe dem strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ durch eine „Sichere Stadt“ entsprochen. 1.3. Operative Umsetzung – Bericht 1.3.1 Einsatzentwicklung und Bevölkerungswachstum (Ziffer 5 und Ziffer 7 3. Fortschreibung BSBPL) Das nachfolgende Diagramm zeigt die Einsatzentwicklung seit 2013 ergänzt mit den Werten der Jahre 2016 und 2017. Diagramm 1 In der Verteilung nach den Leistungsarten Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung setzt sich die langjährige Entwicklung fort, indem ca. 35% aller Einsätze auf die Leistungsart Brandbekämpfung und ca. 65% auf die Leistungsart Technische Hilfeleistung entfallen. 3/8 Hinsichtlich der Höhe der Gesamteinsätze hat es weder im Jahr 2016 noch im Jahr 2017 signifikante Veränderungen gegenüber dem Jahr 2015 gegeben. In der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde auch die Thematik der Bevölkerungsentwicklung, deren Grundlage Aussagen aus der Vorlage VI-DS-02513 (Bevölkerungsvorausschätzung – Stand 2016) gewesen sind, aufgegriffen. Darauf aufbauend wurde ein zu erwartendes Einsatzgeschehen für die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), der Notfallrettung in der Stadt Leipzig (NFR LE), dem Krankentransport in der Stadt Leipzig (KT LE) und der Feuerwehr der Stadt Leipzig (FW LE), errechnet und dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die erwarteten bzw. errechneten Werte mit den eingetretenen Werten zum 31. Dezember 2017 gegenübergestellt. 2015 31.12.2017 2020 2025 2030 Einwohner 560.000 595.952* 635.000 685.000 722.000 IRLS 152.000 202.400 ** 277.000 298.000 316.000 FW LE 6.800 6.829 7.700 8.300 8.800 NFR LE 73.700 72.527 83.700 90.200 95.500 KT LE 71.700 68.460 81.300 87.700 92.800 Tabelle 1 * Quelle: Leipziger Informationssystem ** Die Angaben zur IRLS beinhalten auch Einsätze der Landkreise Leipzig und Nordsachsen, weshalb sich eine Addition der Einsätze FW LE, NFR LE und KT LE ausschließt. Obwohl das Bevölkerungswachstum bis 2017 weiter angestiegen ist, hat das nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Feuerwehreinsätze geführt. 1.3.2 Fortschreibung des Standardbemessungsereignisses „Kritischer Wohnungsbrand“ und des Schutzziels aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Das Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ wurde aus der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auch für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beibehalten. Das Schutzziel, wonach die Feuerwehr bei zeitkritischen Einsätzen innerhalb von 9,5 Minuten nach Notrufeingang mit 9 Einsatzfunktionen (Ersteinheit) und nach weiteren 5 Minuten mit 8 Einsatzfunktionen (Ergänzungseinheit mit 6 Einsatzfunktionen + die Einsatzleitung mit 2 Einsatzfunktionen) am Einsatzort sein soll, wird am Standardbemessungsereignis ausgerichtet und bewertet. Die nachfolgende Tabelle 2 zeigt die Entwicklung bei der Einsatzart Wohnungsbrand. Im Jahr 2017 entfielen ca. 11% aller Brände auf Wohnungsbrände, was damit im Wesentlichen dem prozentualen Anteil auch der vorangegangenen Jahre entspricht. Nicht zu verhindern war, dass die Anzahl getöteter Personen im Jahr 2017 auf drei Personen anstieg. 2010 Wohnungsbrände 287 Anzahl gerettete und in 113 Sicherheit gerbachte Personen Anzahl getötete Personen 2 Tabelle 2 2011 297 140 2012 2013 258 244 165 60 2014 2015 2016 2017 218 266 253 271 32 91 52 58 1 2 1 4/8 1 1 1 3 Die Hilfsfrist beim Standardbemessungsereignis „Kritischer Wohnungsbrand“ konnte im Jahr 2017 eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Ersteinheiten innerhalb von 9,5 Minuten ab Notrufeingang in 90 % aller Fälle am Einsatzort eingetroffen waren und die ersten Einsatzmaßnahmen unverzüglich einleiten konnten. Die Ergänzungseinheiten konnten den Einsatzort innerhalb von 14 Minuten ab Notrufeingang in 85 % aller Fälle erreichen. Hier besteht noch Verbesserungspotential. Mit den erreichten Ergebnissen ist gemäß der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom November 2005 die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Leipzig nachgewiesen. Hervorzuheben ist, dass die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Leipzig im Jahr 2017 an 39,7 % aller Feuerwehreinsätze beteiligt waren und 26,53 % der Einsätze auf die Leistungsart Brandbekämpfung und 20,86 % auf die Leistungsart Technischen Hilfeleistungen entfielen. Damit setzte sich die Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr am Einsatzgeschehen in gleicher Größenordnung fort. 1.3.3 Freiwillige Feuerwehr Leipzig – Weiterführen der „Konzeption Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“ – Fortschreiben des zweckgebundenen Zusatzbudgets RBV- 1423/12 vom 21. Dezember 2012 DS-Nr. V/2459 Am 22. November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss Nr. RBV-1423/12 über die „Konzeption zur Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig“. Gegenstand dieses Beschlusses war, dass für die weitere Entwicklung in den Jahren 2013 bis 2015 im Ergebnishaushalt der Branddirektion jährlich ein zusätzliches Budget von 100.000,00 EUR zweckgebunden für die Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung steht. Dieses zusätzliche Budget stand 2016 und steht auch im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung. Im Jahr 2018 sollen die erreichten Ziele für weitere Finanzierungsentscheidungen durch die Branddirektion im Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2019/2020 eingeschätzt und mit einer Vorlage dargelegt werden. Zur detaillierten Aufstellung der Mittelverwendung wird auf die Vorlage VI-DS-06339 „Evaluation und Fortschreibung der Konzeption Freiwillige Feuerwehr“ verwiesen. Im Rahmen dieser Informationsvorlage kann bereits mitgeteilt werden, dass: - - Im Zeitraum 2013 bis 2018 ca. 676.000 EUR für Maßnahmen zur baulichen Unterhaltung, der Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr geplant und aufgewendet wurden. Im Effekt konnte die Freiwillige Feuerwehr Leipzig personell stabilisiert werden, sodass zum Jahresende 2017 615 Mitglieder in der aktiven Abteilung registriert wurden und die Entwicklung der Mitglieder für die Einsatzabteilung in 2017 mit 149 Mitgliedern deutlich über der im RBV-1423/12 definierten Mindeststärke liegt. 5/8 Tabelle 3 Als weiterer wichtiger Effekt ist festzustellen, dass sich die Anzahl der Mitglieder der Jugendfeuerwehr deutlich erhöhte. Tabelle 4 1.3.4 Investitionskonzept Einsatzmittel/Technik im Abwehrenden Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ Das Investitionskonzept Einsatzmittel/Technik umfasst geplante Finanzmittel in Höhe von 16,2 Mio. EURO. Schwerpunkt bildet die Rubrik Spezialfahrzeuge Feuerwehr mit 13,59 Mio. EUR. Mit dem Ausführungsbeschluss VI-DS-03875-NF-02 durch die Ratsversammlung vom 21. Juni 2017 wurden 22 Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF) und drei Mittlere Löschfahrzeuge (MLF) für die Feuerwehr Leipzig ausgeschrieben und beauftragt. 1.3.4.1 HLF Die Ausschreibung für die HLF gewann die Firma Rosenbauer in Luckenwalde. Die erzielten Kosten in Höhe von ca. 8.722.000,00 EUR liegen unter den geplanten Kosten. Die ersten zwei Prototypen werden im IV. Quartal 2018 zum Test in der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr einige Wochen in den Dienst gestellt. Die Auslieferung der ersten 11 Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird bis zur 17. KW 2019 erwartet. Die Auslieferung der weiteren 11 Hilfeleistungslöschfahrzeuge wird in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen. 1.3.4.2 MLF Die Ausschreibung für die MLF gewann die Firma Brandschutztechnik in Görlitz. Die im Wettbewerb erzielten Kosten in Höhe von ca. 810.000,00 EUR sind höher als die geplanten Kosten. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt aus den im Wettbewerb um die o. g. HLF eingesparten Kosten und ist damit haushalts- bzw. budgetneutral. Der erste Prototyp wird im IV. Quartal 2018 zum Test in der Freiwilligen Feuerwehr bereitgestellt, damit auch hier die praktischen Nutzeranforderungen überprüft und ggf. nachjustiert werden können. Die Lieferung aller drei Mittleren Löschfahrzeuge erfolgt gestaffelt ab Januar bis August 2019. 6/8 1.3.4.3 MTW Mit dem Ausführungsbeschluss VI-DS-04872 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 23. Januar 2018 wurde der Beschaffung von zwei Mannschaftstransportwagen (MTW) zugestimmt. Der Auftrag wurde unter Nutzung eines bestehenden städtischen Rahmenvertrages vergeben. Die geplanten Kosten konnten um ca. 5 % unterschritten werden. Die Lieferung wird für Juni 2019 erwartet. 1.3.5 Investitionskonzept Bauvorhaben im Brandschutz 2017 bis 2020 und 2021 informativ 1.3.5.1 Feuerwehrtechnisches Zentrum Das Feuerwehrtechnische Zentrum ist mit einer Abweichung von „nur“ zwei Monaten vom Bauablaufplan fertiggestellt wurden. Die Übergabe fand am 26. September 2018 durch den Oberbürgermeister statt. Derzeit werden noch restliche Arbeiten an den Außenanlagen bis Dezember 2018 fertiggestellt, die allerdings einer Nutzung nicht entgegenstehen. Das zur Verfügung stehende Budget wurde unterschritten, sodass Mehrkosten bei anderen Bauvorhaben der Branddirektion gedeckt werden können. 1.3.5.2 Neubau Feuerwehrgerätehaus FF Nordost Am 31. Januar 2018 wurde der Planungsbeschluss (VI-DS-02045) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Nordost am Teich-/Gutsweg in der Ratsversammlung gefasst. Der erforderliche Baubeschluss ist für Januar 2019 vorgesehen. Die finanziellen Mittel in Höhe von 1.759.600,00 EUR sind in der Haushaltsplanung vorhanden. 1.3.5.3 Komplettsanierung Hauptfeuerwache Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-04562) wurde am 3. November 2017 in der Ratsversammlung gefasst. Im Dezember 2017 wurden der Stadt Leipzig die Zuwendungsbescheide aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ durch den Sächsischen Staatsminister des Innern übergeben. Derzeit liegt aufgrund des noch offenen Verlaufes des Pleißemühlgraben eine Teilbaugenehmigung vor, die sich nur auf das Gebäude der Hauptfeuerwache bezieht. Das Hauptgebäude wurde freigelenkt. Die in der Hauptfeuerwache untergebrachten administrativen Bereiche (Verwaltung, Einsatzplanung und Bevölkerungsschutz) sind in der Messehalle 13 des alten Messegeländes untergebracht. Auf dem Hof der Hauptfeuerwache ist eine „Containerwache“ errichtet, sodass zum Erreichen der Hilfsfristen im Stadtzentrum ein Teil der Mannschaft mit dazugehörige Fahrzeugen am Ort zentrumsnah verbleiben. Alle weiteren Einsatzkräfte und Fahrzeuge sind auf die anderen Standorte im Stadtgebiet vorübergehend verteilt. Seit Februar erfolgen Abbrucharbeiten innerhalb des Gebäudes. Dabei ist die tatsächliche Bestandssituation sichtbar geworden und es wurde festgestellt, dass diese nicht mit den Annahmen aus den bisherigen Planungs- und Ausschreibungsphasen übereinstimmt und zu Mehrkosten führt. Es ist vorgesehen, dass der daraus resultierende finanzielle Mehrbedarf aus der Budgetunterschreitung aus dem unter Ziffer 1.3.5.1 genannten Vorhaben gedeckt werden soll. 7/8 1.3.6 Investitionskonzept Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Am 21. Juni 2017 wurde der Ausführungsbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Rettungsmitteln für den Zeitraum von 2017 bis 2021 für die Berufsfeuerwehr durch die Ratsversammlung gefasst. Die Lieferung der ersten drei Rettungstransportfahrzeuge erfolgte im September 2018. Die erzielten Kosten in Höhe von ca. 680.000,00 EUR inkl. Medizinischer Ausstattung lagen unter den geplanten Kosten. Im IV. Quartal 2018 werden die Angebote zur Generalreparatur und Kofferumsetzung für drei weitere Rettungstransportwagen erwartet, sodass bis ca. Mai 2019 auch diese Fahrzeuge dann zur Indienststellung zurück erwartet werden. 2. Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025 Der Freistaat Sachsen hat nach § 10 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen notwendigen Kapazitäten sicherzustellen und vorzuhalten. Dabei handelt es sich um die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt/ Hoyerswerda. Zum Zeitpunkt der Behandlung der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes lag vom Sächsischen Staatsministerium des Innern noch keine verbindliche Aussage über die benötigte Anzahl von Lehrgangsplätzen für die Ausbildungsjahre 2019/2020 für die Stadt Leipzig vor, damit die planmäßigen Abgänge im Jahr 2021 auch gedeckt werden können. In der Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-04943 wurden Maßnahmen dargestellt, die von der Stadt Leipzig eingeleitet werden, wenn der Freistaat Sachsen seiner Verpflichtung nicht nachkommen kann. Mit der Fertigstellung des Feuerwehrtechnischen Zentrums im III. Quartal 2018 sind die räumlichen Voraussetzungen für einen Vorbereitungsdienst von bis zu 16 Anwärtern gegeben. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind vier Stellen für die Ausbildung vorgesehen. Im Juli 2018 teilte die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule mit, dass der erforderliche Bedarf an Ausbildungsplätzen für die Ausbildungsjahre 2019/2020 der Stadt Leipzig zur Verfügung stehen. Die vier Stellen für die Ausbildung bleiben im Doppelhaushalt bestehen, weil für die Ausbildungsjahre 2020/2021 noch keine Aussage seitens des Sächsischen Staatsministeriums vorliegt, sodass ggf. für 2020 der Vorbereitungsdienst in der Stadt Leipzig aufgenommen werden kann. Aus derzeitiger Sicht ist die Vorhaltung von vier Ausbilderstellen (mit Sperrvermerk für 2019) eine verhältnismäßige und sichere Absicherung zur anstehenden Personalfluktuation. 8/8