Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1443881.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
08.10.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06351-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Verkehrsgünstige Gewerbeareale zur Bauelementevorfertigung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
DB OBM - Vorabstimmung
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
16.11.2018
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln und gibt dazu nachfolgenden Sachstandsbericht.
Zusammenfassung:
Sowohl im Stadtgebiet als auch im regionalen Umfeld sind potentiell geeignete Standorte
vorhanden, ein tatsächlicher Bedarf / Investor ist zudem aktuell nicht erkennbar.
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges: Antrag Fraktion DIE LINKE
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Verwaltungshandeln
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
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Sachverhalt:
Die Stadtverwaltung unterstützt den Ansatz, planungs- und eigentumsrechtlich gesicherte
Gewerbe- und Industriestandorte zu entwickeln, die verkehrsgünstig an Bundesstraßen sowie Autobahnanschlüssen liegen, einen 24-Stunden-Betrieb ermöglichen und eine Gleisanbindung zulassen.
Konkrete Beispiele für solche Standorte sind Seehausen II und Radefelder Allee-West als
großflächige Industrieflächen, für die Bauleitplanungsverfahren durchgeführt werden. Bezüglich der Branchen sind die genannten Industriestandorte nicht spezifisch auf die Bauelementevorfertigung ausgerichtet, sondern stellen vielmehr große Potenzialflächen für arbeitsplatzintensive Ansiedlungen des produzierenden Gewerbes dar. Die Ansiedlung einer (eher weniger Arbeitskräfte generierenden) Bauelementevorfertigung wäre dort grundsätzlich möglich, sollte aber zuvor einer politischen Abwägung unterliegen.
Im Leipziger Stadtgebiet befindet sich im Industriegebiet Knautnaundorf (Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf) bereits eine Bauelementevorfertigung, die Bremer Betonfertigteile
GmbH. Diese liegt auch direkt am Bahngleis, nutzt dieses aber nicht. Nach unserer Kenntnis
ist der Bedarf (und ein Investor) eines weiteren Gewerbestandortes zur Bauelementevorfertigung nicht absehbar, geeignete Bestandsflächen wären auf dem Gebiet der Stadt Leipzig
jedoch vorhanden. Demnach besteht aktuell kein konkreter Handlungsbedarf.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass auch im regionalen Umfeld der Stadt Leipzig
ausreichend verfügbare Flächen z.B. im Gewerbegebiet Großlehna „Am Schrägweg“ der
Stadt Markranstädt oder am Industriestandort Böhlen-Lippendorf (Gemeinde Neukieritzsch)
zur Verfügung stehen.
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