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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1439695.pdf
Größe
241 kB
Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06423 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: 2. Nachtrag zum Vertrag "Leipzig-Pass-Mobilcard" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-PassMobilcard“ vom 06.04.2016/04.05.2016/09.05.2016 abzuschließen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 am 01.02.2017 wurde der Preis der Leipzig-Pass-Mobilcard (ohne Abo) während der Haushaltsperiode 2017/2018 auf maximal 35 Euro pro Monat begrenzt und im 1. Nachtrag zur Leipzig-PassMobilcard vertraglich fixiert. Diese Regelung läuft zum 31.12.2018 aus. Mit dem 2. Nachtrag zur Leipzig-Pass-Mobilcard soll der Ticketpreis von 35 Euro pro Monat stabil gehalten werden und auch für die Haushaltsperiode 2019/2020 gelten. Grundlage bildet der Beschluss der Ratsversammlung zur Thematik "Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1" vom 24.10.2018. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein v Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.2019 01.01.2020 31.12.2019 31.12.2020 4.600.760 4.600.760 1.100.351.001.07 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: - 2/5 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Der 1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ läuft zum 31.12.2018 aus. Der 2. Nachtrag soll zum 1.1.2019 in Kraft treten. Der Vertrag war auf Basis des Beschlusses der Ratsversammlung vom 24.10.2018 zwischen den Vertragsparteien neu zu verhandeln, so dass die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte. 2. Sachverhalt 2.1 Anlass Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.12.2015 wurde der aktuelle Vertrag zur „Leipzig-Pass-Mobilcard“ zwischen der Stadt Leipzig und der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH bestätigt und mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Der Vertrag wurde mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Zum 1.1.2017 trat der 1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ in Kraft. Die darin getroffenen Regelungen verfallen mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018 ersatzlos. Vor diesem Hintergrund wurde der 2. Nachtrag zum Vertrag verhandelt. Er soll zum 1.1.2019 in Kraft treten. 2.2 Strategische Ziele Chancengleichheit in der inklusiven Stadt. Mit dem Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegeben und ihre Mobilität gewährleistet werden. 2.3 Operative Umsetzung Die Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im Linienverkehr und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Kaufpreis der LPMC (ohne Abo) beträgt derzeit 35 Euro pro Monat. Im Rahmen eines Abonnements können die Verkehrsbetriebe zusätzliche Rabatte gewähren. Die Finanzierung der Monatskarte LPMC besteht aktuell aus folgenden Teilen:  Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer (derzeit 35,00 Euro)  pauschale Ausgleichszahlungen zur Finanzierung eines 50%igen Abschlags auf den jeweils gültigen Ticketpreis einer Monatskarte in der Tarifzone 110  - für 2016: 1,2 Mio. € p.a. (inkl. USt.) - ab 2017: 1,4 Mio. € p.a. (inkl. USt.) stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen Preisabschlages in Höhe von 2,00 € (inkl. USt.) auf den 50%igen Kaufpreis, der jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im MDV getragen wird. 3/5  Stückzahlabhängiger Ausgleich zur Gewährung der Preisstabilität (Begrenzung des Kaufpreises auf maximal 35,00 Euro je Monat) Die Regelung zum stückzahlabhängigen Ausgleich zur Gewährung der Preisstabilität läuft zum 31.12.2018 aus. Sie soll in Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Thematik „Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“ vom 24.10.2018 (vgl. VI-VSP-06337) auch für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 fortgeführt werden. Im 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ werden folgende Punkte fixiert:  Der Kaufpreis für die Nutzer der LPMC wird für die Haushaltsperiode 2019/2020 auf 35,00 Euro pro Monat (Monatskarte LPMC) und 32,80 € (Abo LPMC) pro Monat fixiert (Tarifmoratorium).  Als Beitrag zum Tarifmoratorium erhöht die Stadt Leipzig die Ausgleichszahlungen an die Leipziger Verkehrsbetriebe für die Leipzig-PassMobilcard auf 4,6 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020.  Die Stadt Leipzig zahlt an die Leipziger Verkehrsbetriebe in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 einen stückzahlabhängigen Ausgleich je verkaufter Leipzig-Pass-Mobilcard.  Auf Basis der jeweils im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegebenen „LeipzigPass-Mobilcard“-Produkte erfolgt eine Spitzabrechnung zum 31.01.2020 bzw. 31.01.2021 für das jeweils vorangegangene Jahr. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Der Vertrag ist spätestens im Dezember 2018 durch die Ratsversammlung zu beschließen und von den beteiligten Vertragspartnern zu unterzeichnen, so dass der 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ab 1.1.2019 umgesetzt werden kann. 3. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2019/2020 werden folgende Ausgleichszahlungen berücksichtigt: Angaben in Euro 2019 2020 Pauschale Ausgleichszahlung gemäß 1.400.000 1.400.000 § 3 Abs. 3 Stückzahlabhängiger Ausgleich für Preisabschlag von 2,00 € gemäß § 3 Abs. 4 bei 160.000 Stück (Anteil Stadt Leipzig: 1,00 €) Stückzahlabhängiger Ausgleich für Preisstabilität 160.000 160.000 3.040.760 3.040.760 4.600.760 4.600.760 (35,00 € Monatskarte LPMC/ 32,80 € Abo LPMC) Gesamt 4. Auswirkungen auf den Stellenplan Keine. 5. Bürgerbeteiligung Es erfolgte keine Bürgerbeteiligung. 4/5 6. Besonderheiten der Vorlage Keine. 7. Folgen bei Nichtbeschluss Der Beschluss der Ratsversammlung zur Absicherung eines Tarifmoratoriums für die Leipzig-Pass-Mobilcard kann nicht umgesetzt werden. Anlage: 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ 5/5 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian (nachfolgend „Stadt“ genannt) und der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) USt IdNr.: DE 193745133 Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig Prager Straße 8 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „MDV“ genannt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH USt IdNr.: DE 141482754 Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „Verkehrsbetriebe“ genannt). Die Vertragspartner vereinbaren zum bestehenden Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 und zum bestehenden 1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 12.01./15.01./12.02.2018 (endet zum 31.12.2018) infolge der Beschlussfassung der Ratsversammlung zur Thematik "Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1“ der Stadt Leipzig vom 24.10.2018, Verwaltungsstandpunkt VI-VSP-06337, folgenden 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 1 von 3 I. § 3 des Vertrages wird wie folgt ergänzt: 7. Als Beitrag zum Tarifmoratorium für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die Verkehrsbetriebe zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50% für die bestehenden „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Produkte. 7.1 Prognostizierter Bedarf 2019: 2020: 4.600.760,00 € (inkl. 7% USt.) 4.600.760,00 € (inkl. 7% USt.) 7.2 Bereits geregelter Bedarf gem. § 3 Ziff. 3 und Ziff. 4 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016: § 3 Ziff. 3 2019: 2020: § 3 Ziff. 4, Satz 1 2019: 2020: 1.400.000,00 € (inkl. 7% USt.) Einnahmeausgleich 1.400.000,00 € (inkl. 7% USt.) Einnahmeausgleich 160.000,00 € (inkl. 7% USt.) prognostizierter stückzahlabhäng. Ausgleich bei 160.000 St. 160.000,00 € (inkl. 7% USt.) prognostizierter stückzahlabhäng. Ausgleich bei 160.000 St. 7.3 Fehlbedarf (Ziff. 7.1 abzügl. Ziff. 7.2) 2019: 2020: 3.040.760,00 € (inkl. 7% USt.) 3.040.760,00 € (inkl. 7% USt.) 8. Die Zahlungsmodalitäten (§ 3 Ziff. 3.1., 4. Satz 2, 4.1., 4.2.) des Vertrages „Leipzig-PassMobilcard“ entfallen, da die Abrechnung für die Jahre 2019 und 2020 mit diesem Nachtrag neu geregelt wird. 9. Die Zahlung des jährlichen prognostizierten Bedarfs gemäß Ziff. 7.1 durch die Stadt erfolgt in Form einer monatlichen Pauschale und wird bis zum 31.01.2020 bzw. bis zum 31.01.2021 für das jeweils vorangegangene Jahr spitz abgerechnet. § 3 Ziff. 2 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“ kommt dabei nicht zur Anwendung. Stattdessen gilt abweichend für das Abo LPMC das Abo Light TZ 110 des MDV als Referenzpreis, nicht die Monatskarte TZ 110 jedermann. Die Zahlung der monatlichen Pauschalen erfolgt ohne nochmalige Rechnungslegung jeweils zum 10. eines Monats in Höhe eines Zwölftel der genannten Jahressumme. 2019: 2020: 383.396,67 € pro Monat (inkl. 7% USt.) 383.396,67 € pro Monat (inkl. 7% USt.) auf folgendes Konto der Verkehrsbetriebe: Bank: IBAN: SWIFT BIC: Zahlungsgrund: Commerzbank, Filiale Leipzig DE98 8604 0000 0100 1924 00 COBA DEFF XX Ausgleichszahlungen Preisstabilität Monat/Kalenderjahr 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 2 von 3 10. Für die Spitzabrechnung erstellen die Verkehrsbetriebe eine Rechnung auf Basis der jeweils im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegebenen „Leipzig-Pass-Mobilcard“- Produkte. Ist dabei eine Summe zu verzeichnen, die über dem in Ziff. 7.1 genannten jährlichen prognostizierten Bedarfs liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Nachberechnung an die Stadt. Ist bei der Abrechnung eine Summe zu verzeichnen, die unter dem in Ziff. 7.1 genannten jährlichen prognostizierten Bedarfs liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Gutschrift an die Stadt. 11. Die Einnahmeaufteilung gemäß § 3 Ziff. 6 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“ erfolgt unter Berücksichtigung des Vorstehenden. II. Alle anderen Punkte des Vertrages gelten, soweit mit diesem Nachtrag nichts Abweichendes geregelt wird, in der bisherigen Fassung fort und auch für diesen Nachtrag. Weitere Regelungen, auch mündlich, wurden nicht getroffen. Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft und verfällt mit Ablauf der Haushaltsperiode 2019/2020. Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt. Stadt Leipzig Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) Leipzig, den Geschäftsführung Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Leipzig, den Geschäftsführung 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 3 von 3