Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
21.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06423
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
2. Nachtrag zum Vertrag "Leipzig-Pass-Mobilcard"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-PassMobilcard“ vom 06.04.2016/04.05.2016/09.05.2016 abzuschließen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 am 01.02.2017
wurde der Preis der Leipzig-Pass-Mobilcard (ohne Abo) während der Haushaltsperiode
2017/2018 auf maximal 35 Euro pro Monat begrenzt und im 1. Nachtrag zur Leipzig-PassMobilcard vertraglich fixiert. Diese Regelung läuft zum 31.12.2018 aus.
Mit dem 2. Nachtrag zur Leipzig-Pass-Mobilcard soll der Ticketpreis von 35 Euro pro Monat
stabil gehalten werden und auch für die Haushaltsperiode 2019/2020 gelten. Grundlage
bildet der Beschluss der Ratsversammlung zur Thematik "Finanzierungsbausteine einer
nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1" vom 24.10.2018.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
v
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2019
01.01.2020
31.12.2019
31.12.2020
4.600.760
4.600.760
1.100.351.001.07
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
-
2/5
1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Der 1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ läuft zum 31.12.2018 aus. Der 2.
Nachtrag soll zum 1.1.2019 in Kraft treten. Der Vertrag war auf Basis des Beschlusses der
Ratsversammlung vom 24.10.2018 zwischen den Vertragsparteien neu zu verhandeln, so
dass die Vorlage nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte.
2. Sachverhalt
2.1 Anlass
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.12.2015 wurde der aktuelle Vertrag zur
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ zwischen der Stadt Leipzig und der Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH (MDV) sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
bestätigt und mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft gesetzt. Der Vertrag wurde mit
einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen.
Zum 1.1.2017 trat der 1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ in Kraft. Die
darin getroffenen Regelungen verfallen mit Ablauf der Haushaltsperiode 2017/2018
ersatzlos. Vor diesem Hintergrund wurde der 2. Nachtrag zum Vertrag verhandelt. Er
soll zum 1.1.2019 in Kraft treten.
2.2 Strategische Ziele
Chancengleichheit in der inklusiven Stadt.
Mit dem Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard soll einkommensschwachen
Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
gegeben und ihre Mobilität gewährleistet werden.
2.3 Operative Umsetzung
Die Leipzig-Pass-Mobilcard (LPMC) berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der
Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im Linienverkehr und des
Öffentlichen Personennahverkehrs. Der Kaufpreis der LPMC (ohne Abo) beträgt
derzeit 35 Euro pro Monat. Im Rahmen eines Abonnements können die
Verkehrsbetriebe zusätzliche Rabatte gewähren.
Die Finanzierung der Monatskarte LPMC besteht aktuell aus folgenden Teilen:
Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer (derzeit 35,00 Euro)
pauschale Ausgleichszahlungen zur Finanzierung eines 50%igen Abschlags
auf den jeweils gültigen Ticketpreis einer Monatskarte in der Tarifzone 110
-
für 2016: 1,2 Mio. € p.a. (inkl. USt.)
-
ab 2017: 1,4 Mio. € p.a. (inkl. USt.)
stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen
Preisabschlages in Höhe von 2,00 € (inkl. USt.) auf den 50%igen Kaufpreis,
der jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im
MDV getragen wird.
3/5
Stückzahlabhängiger Ausgleich zur Gewährung der Preisstabilität
(Begrenzung des Kaufpreises auf maximal 35,00 Euro je Monat)
Die Regelung zum stückzahlabhängigen Ausgleich zur Gewährung der Preisstabilität
läuft zum 31.12.2018 aus. Sie soll in Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Thematik
„Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie – Stufe 1“ vom
24.10.2018 (vgl. VI-VSP-06337) auch für die Haushaltsjahre 2019 und 2020
fortgeführt werden.
Im 2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ werden folgende Punkte fixiert:
Der Kaufpreis für die Nutzer der LPMC wird für die Haushaltsperiode
2019/2020 auf 35,00 Euro pro Monat (Monatskarte LPMC) und 32,80 € (Abo
LPMC) pro Monat fixiert (Tarifmoratorium).
Als Beitrag zum Tarifmoratorium erhöht die Stadt Leipzig die
Ausgleichszahlungen an die Leipziger Verkehrsbetriebe für die Leipzig-PassMobilcard auf 4,6 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020.
Die Stadt Leipzig zahlt an die Leipziger Verkehrsbetriebe in den
Haushaltsjahren 2019 und 2020 einen stückzahlabhängigen Ausgleich je
verkaufter Leipzig-Pass-Mobilcard.
Auf Basis der jeweils im Haushaltsjahr tatsächlich ausgegebenen „LeipzigPass-Mobilcard“-Produkte erfolgt eine Spitzabrechnung zum 31.01.2020 bzw.
31.01.2021 für das jeweils vorangegangene Jahr.
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Der Vertrag ist spätestens im Dezember 2018 durch die Ratsversammlung zu
beschließen und von den beteiligten Vertragspartnern zu unterzeichnen, so dass der
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ab 1.1.2019 umgesetzt werden
kann.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2019/2020 werden folgende Ausgleichszahlungen berücksichtigt:
Angaben in Euro
2019
2020
Pauschale Ausgleichszahlung gemäß
1.400.000
1.400.000
§ 3 Abs. 3
Stückzahlabhängiger Ausgleich für Preisabschlag
von 2,00 € gemäß § 3 Abs. 4 bei 160.000 Stück
(Anteil Stadt Leipzig: 1,00 €)
Stückzahlabhängiger Ausgleich für Preisstabilität
160.000
160.000
3.040.760
3.040.760
4.600.760
4.600.760
(35,00 € Monatskarte LPMC/ 32,80 € Abo LPMC)
Gesamt
4. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
5. Bürgerbeteiligung
Es erfolgte keine Bürgerbeteiligung.
4/5
6. Besonderheiten der Vorlage
Keine.
7. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Beschluss der Ratsversammlung zur Absicherung eines Tarifmoratoriums für die
Leipzig-Pass-Mobilcard kann nicht umgesetzt werden.
Anlage:
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“
5/5
2. Nachtrag
zum
Vertrag
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016
zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
endvertreten durch den Bürgermeister und
Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule, Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian
(nachfolgend „Stadt“ genannt)
und der
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV)
USt IdNr.: DE 193745133
Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig
Prager Straße 8
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „MDV“ genannt)
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
USt IdNr.: DE 141482754
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „Verkehrsbetriebe“ genannt).
Die Vertragspartner vereinbaren zum bestehenden
Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016
und zum bestehenden
1. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 12.01./15.01./12.02.2018
(endet zum 31.12.2018)
infolge der Beschlussfassung der Ratsversammlung zur Thematik "Finanzierungsbausteine einer
nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1“ der Stadt Leipzig vom 24.10.2018, Verwaltungsstandpunkt
VI-VSP-06337, folgenden
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 1 von 3
I.
§ 3 des Vertrages wird wie folgt ergänzt:
7. Als Beitrag zum Tarifmoratorium für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre
Ausgleichszahlungen an die Verkehrsbetriebe zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von
50% für die bestehenden „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Produkte.
7.1 Prognostizierter Bedarf
2019:
2020:
4.600.760,00 € (inkl. 7% USt.)
4.600.760,00 € (inkl. 7% USt.)
7.2 Bereits geregelter Bedarf
gem. § 3 Ziff. 3 und Ziff. 4 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016:
§ 3 Ziff. 3
2019:
2020:
§ 3 Ziff. 4, Satz 1
2019:
2020:
1.400.000,00 € (inkl. 7% USt.) Einnahmeausgleich
1.400.000,00 € (inkl. 7% USt.) Einnahmeausgleich
160.000,00 € (inkl. 7% USt.) prognostizierter stückzahlabhäng. Ausgleich bei 160.000 St.
160.000,00 € (inkl. 7% USt.) prognostizierter stückzahlabhäng. Ausgleich bei 160.000 St.
7.3 Fehlbedarf (Ziff. 7.1 abzügl. Ziff. 7.2)
2019:
2020:
3.040.760,00 € (inkl. 7% USt.)
3.040.760,00 € (inkl. 7% USt.)
8. Die Zahlungsmodalitäten (§ 3 Ziff. 3.1., 4. Satz 2, 4.1., 4.2.) des Vertrages „Leipzig-PassMobilcard“ entfallen, da die Abrechnung für die Jahre 2019 und 2020 mit diesem Nachtrag neu
geregelt wird.
9. Die Zahlung des jährlichen prognostizierten Bedarfs gemäß Ziff. 7.1 durch die Stadt erfolgt in
Form einer monatlichen Pauschale und wird bis zum 31.01.2020 bzw. bis zum 31.01.2021 für das
jeweils vorangegangene Jahr spitz abgerechnet. § 3 Ziff. 2 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“
kommt dabei nicht zur Anwendung. Stattdessen gilt abweichend für das Abo LPMC das Abo Light
TZ 110 des MDV als Referenzpreis, nicht die Monatskarte TZ 110 jedermann.
Die Zahlung der monatlichen Pauschalen erfolgt ohne nochmalige Rechnungslegung jeweils zum
10. eines Monats in Höhe eines Zwölftel der genannten Jahressumme.
2019:
2020:
383.396,67 € pro Monat (inkl. 7% USt.)
383.396,67 € pro Monat (inkl. 7% USt.)
auf folgendes Konto der Verkehrsbetriebe:
Bank:
IBAN:
SWIFT BIC:
Zahlungsgrund:
Commerzbank, Filiale Leipzig
DE98 8604 0000 0100 1924 00
COBA DEFF XX
Ausgleichszahlungen Preisstabilität Monat/Kalenderjahr
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 2 von 3
10. Für die Spitzabrechnung erstellen die Verkehrsbetriebe eine Rechnung auf Basis der jeweils im
Haushaltsjahr tatsächlich ausgegebenen „Leipzig-Pass-Mobilcard“- Produkte. Ist dabei eine
Summe zu verzeichnen, die über dem in Ziff. 7.1 genannten jährlichen prognostizierten Bedarfs
liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Nachberechnung an die Stadt. Ist bei der
Abrechnung eine Summe zu verzeichnen, die unter dem in Ziff. 7.1 genannten jährlichen
prognostizierten Bedarfs liegt, erfolgt durch die Verkehrsbetriebe eine Gutschrift an die Stadt.
11. Die Einnahmeaufteilung gemäß § 3 Ziff. 6 des Vertrages „Leipzig-Pass-Mobilcard“ erfolgt unter
Berücksichtigung des Vorstehenden.
II.
Alle anderen Punkte des Vertrages gelten, soweit mit diesem Nachtrag nichts Abweichendes geregelt
wird, in der bisherigen Fassung fort und auch für diesen Nachtrag.
Weitere Regelungen, auch mündlich, wurden nicht getroffen.
Diese Vereinbarung tritt zum 01.01.2019 in Kraft und verfällt mit Ablauf der Haushaltsperiode
2019/2020.
Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt.
Stadt Leipzig
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV)
Leipzig, den
Geschäftsführung
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig, den
Geschäftsführung
2. Nachtrag zum Vertrag „Leipzig-Pass-Mobilcard“ vom 06.04./04.05./09.05.2016 (LVB Vertragsnr. 5343) Seite 3 von 3