Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1462879.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
23.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06701
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Petitionsrecht und Petitionswesen weiterentwickeln und stärken II Petitionsausschuss wird beschließender Ausschuss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Petitionsausschuss
FA Allgemeine Verwaltung
12.12.2018
21.12.2018
08.01.2019
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. Der Petitionsausschuss wird zu einem beschließenden Ausschuss nach § 41 (1)
SächsGemO umgewandelt.
Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig und die Geschäftsordnungen von
Ratsversammlung und Petitionsausschuss sind entsprechend anzupassen.
2. Folgende Vorschläge und Verfahrensregelungen sind dabei mit umzusetzen:
a.
b.
c.
d.
e.
Grundsätzlich sind alle zulässigen Petitionen, die in die Zuständigkeit des
Stadtrates fallen, in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses zu
behandeln, es sei denn, die Petent*innen lehnen dies ab oder
datenschutzrechtliche Gründe sprechen dagegen.
Öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses sollen mittels Livestream
verfolgt werden können. Stattgefundene öffentliche Sitzungen sollen per
Video-on-Demand nachbetrachtet werden können.
Auf Einladung des Petitionsausschusses ist den Petent*innen ein Rederecht
einzuräumen, so dass sie ihre Anliegen dem Petitionsausschuss in seinen
Sitzungen ggf. persönlich vorstellen können.
Zur Vertiefung eines Sachverhalts ist dem Petitionsausschuss auch die
Möglichkeit der Anhörung externer Sachverständiger einzuräumen. Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einsicht in Akten zum
entsprechenden Vorgang einzuräumen.
Der Petitionsausschuss legt dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht als
Informationsvorlage in Bezug auf das zurückliegende Jahr vor. Der
Petitionsausschuss stellt im Rahmen einer Pressekonferenz seinen jährlichen
Tätigkeitsbericht vor. Er wird dabei von der Stadtverwaltung unterstützt.
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Sachverhalt:
Der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es immer schon ein wichtiges Anliegen, die
Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Leipziger*innen in kommunalpolitischen
Angelegenheiten zu stärken und weiterzuentwickeln.
Ein bürgernahes Petitionswesen zeichnet sich nach Auffassung der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen insbesondere durch ein hohes Maß an Transparenz aus. Bei der
Weiterentwicklung der Verfahrensgrundsätze sind deshalb Bürgernähe, Transparenz und
Niedrigschwelligkeit unbedingter Maßstab. Mit der Stärkung des Petitionsrechts soll unseres
Erachtens auch eine Stärkung des Petitionsauschusses, der die Eingaben immer ernsthaft
und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet, einhergehen. Damit das Petitionswesen noch
bekannter wird, ist die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren.
Anlagen:
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