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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1462879.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
23.11.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:38

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06701 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Petitionsrecht und Petitionswesen weiterentwickeln und stärken II Petitionsausschuss wird beschließender Ausschuss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung Petitionsausschuss FA Allgemeine Verwaltung 12.12.2018 21.12.2018 08.01.2019 Verweisung in die Gremien 1. Lesung 1. Lesung Beschlussvorschlag: 1. Der Petitionsausschuss wird zu einem beschließenden Ausschuss nach § 41 (1) SächsGemO umgewandelt. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig und die Geschäftsordnungen von Ratsversammlung und Petitionsausschuss sind entsprechend anzupassen. 2. Folgende Vorschläge und Verfahrensregelungen sind dabei mit umzusetzen: a. b. c. d. e. Grundsätzlich sind alle zulässigen Petitionen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses zu behandeln, es sei denn, die Petent*innen lehnen dies ab oder datenschutzrechtliche Gründe sprechen dagegen. Öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses sollen mittels Livestream verfolgt werden können. Stattgefundene öffentliche Sitzungen sollen per Video-on-Demand nachbetrachtet werden können. Auf Einladung des Petitionsausschusses ist den Petent*innen ein Rederecht einzuräumen, so dass sie ihre Anliegen dem Petitionsausschuss in seinen Sitzungen ggf. persönlich vorstellen können. Zur Vertiefung eines Sachverhalts ist dem Petitionsausschuss auch die Möglichkeit der Anhörung externer Sachverständiger einzuräumen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einsicht in Akten zum entsprechenden Vorgang einzuräumen. Der Petitionsausschuss legt dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht als Informationsvorlage in Bezug auf das zurückliegende Jahr vor. Der Petitionsausschuss stellt im Rahmen einer Pressekonferenz seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Er wird dabei von der Stadtverwaltung unterstützt. 1/2 Sachverhalt: Der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es immer schon ein wichtiges Anliegen, die Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Leipziger*innen in kommunalpolitischen Angelegenheiten zu stärken und weiterzuentwickeln. Ein bürgernahes Petitionswesen zeichnet sich nach Auffassung der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen insbesondere durch ein hohes Maß an Transparenz aus. Bei der Weiterentwicklung der Verfahrensgrundsätze sind deshalb Bürgernähe, Transparenz und Niedrigschwelligkeit unbedingter Maßstab. Mit der Stärkung des Petitionsrechts soll unseres Erachtens auch eine Stärkung des Petitionsauschusses, der die Eingaben immer ernsthaft und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet, einhergehen. Damit das Petitionswesen noch bekannter wird, ist die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren. Anlagen: 2/2