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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1461778.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
22.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 18:35

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-06251-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Sicherstellung der Durchführung des Festivals DOK Leipzig durch Beibehaltung des städtischen Zuschusses an die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Neufassung des Beschlussvorschlags: 1. Der städtische Zuschuss zur Sicherung der Geschäftstätigkeit der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH sowie zur finanziellen Sicherstellung der Durchführung des Leipziger Dokumentar- und Animationsfilmfestivals DOK Leipzig beträgt ab 2019 regelmäßig 421.300 € jährlich. 2. Zur weiteren Konsolidierung und zur Finanzierung der zukünftigen Struktur der Dok-Filmwochen GmbH wird dieser Zuschuss 2019 einmalig um 50.000 € auf 471.300 € erhöht. 3. Spätestens bis zum 30.09.2020 ist der Ratsversammlung eine Evaluierung der Struktur des Leipziger Dokumentar- und Animationsfilmfestivals DOK Leipzig und der hierfür notwendigen Zuschüsse vorzulegen. Erhöhungen der städtischen Zuschusses finden ab 2020 nach vorheriger Prüfung allenfalls in Form von Gesellschafterdarlehen statt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH den Wirtschaftsplan 2019 der Leipziger DokFilmwochen GmbH unter Berücksichtigung des unter 2. beschlossenen höheren Zuschusses zu beschließen. Begründung: Am 20.09.2017 beschloss der Stadtrat aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in welche die Dok-Leipzig GmbH geraten war, und aufgrund der Mehraufwendungen im 1/2 Jubiläumsjahr 2017 eine einmalige Erhöhung des Zuschusses für das Jahr 2017 um 230.000 € auf 651.300 € sowie für das Jahr 2018 um 100.000 € auf 521.300 €. Weitere Erhöhungen der jährlichen Zuwendungen sollten nicht stattfinden. Ab 2018 sollte die jährlichen städtischen Zuschüsse den Betrag von 421.300 € nicht übersteigen. Zugleich beschloss die Ratsversammlung unter Ziffer 7 des zitierten Beschlusses: „Dem Verwaltungsausschuss ist im Sommer 2018 ein Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen in der Dok-Filmwochen GmbH vorzulegen. Spätestens bis 30.06.2020 ist der Ratsversammlung eine Evaluierung des Konzeptes und der hierfür notwendigen Zuschüsse vorzulegen.“ Der nunmehr vorgelegte Sachbericht überzeugt nicht von der der Notwendigkeit, die jährlichen städtischen Zuschüsse an die Dok-Leipzig-GmbH schon heute dauerhaft um 120.000 auf 541.300 € zu erhöhen. Dies gilt insbesondere bei Berücksichtigung des Umstandes, dass die derzeitige Geschäftsführerin, die weder über eine kaufmännische Ausbildung noch über kaufmännische Erfahrungen verfügt, ihren Vertrag nicht verlängert und spätestens ab 1.1.2020 ein neuer/eine neue, hoffentlich kaufmännisch versierte/r, Geschäftsführer/in die Leitung der GmbH übernehmen wird. Es muss erklärtes Ziel und Aufgabe des neuen Geschäftsführers/der neuen Geschäftsführerin sein, für die Durchführung der Dok-Filmwoche mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 421.300 € auszukommen. Sollte sich dies auch mit der neuen Geschäftsführung als nicht möglich erweisen, muss erneut eine Veränderung des Konzepts in Betracht gezogen und diskutiert werden. 2/2