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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1441027.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
26.09.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 20:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06446 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Finanzieller Zuschuss zur Realisierung der Baumaßnahme "Erweiterung Neuer Israelitischer Friedhof" Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Finanzen Ratsversammlung 23.01.2019 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig beteiligt sich an der Finanzierung der Baumaßnahme der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig „Erweiterung Neuer Israelitischer Friedhof“. 2. Die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig als Bauherr erhält dafür im Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 240.000 € (Festbetragsfinanzierung). Die Förderung erfolgt nach der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Der Zuschuss wird unter dem PSP-Element 7.0001987.740 (Zuschuss Israelitische Religionsgemeinde) planmäßig im Investitionshaushalt Haushaltsjahr 2019 veranschlagt. 3. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2019/2020. 1/4 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig benötigt aufgrund der Größe der Gemeinde und aus demographischen Gründen die Erweiterung der Fläche in der Delitzscher Straße. Die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig kann dieses Projekt nicht allein finanzieren und hat sich sowohl an die Stadt Leipzig als auch an den Freistaat Sachsen mit der Bitte um Unterstützung gewendet. Der Freistaat Sachsen hat eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt, sofern sich die Stadt Leipzig in gleicher Höhe beteiligt. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein von x bis nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 240.000 7.0001987.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2019 x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Der Neue Israelitische Friedhof befindet sich in der Delitzscher Straße. Es ist geplant, die Fläche nach Osten zu erweitern. Auf der Fläche müssen Räumungsarbeiten durchgeführt, Versorgungsleitungen gelegt, die Medienversorgung gesichert und erneuert werden. Außerdem müssen Flächen für Grabfelder vorbereitet werden. Gleichzeitig sind teilweise einsturzgefährdete Einfriedungsabschnitte (z. B. im Norden) zu sichern bzw. zu erneuern. Nach aktueller Kostenplanung entstehen Kosten in Höhe von ca. 598.173,05 € (brutto). Folgende Kostenplanung nach DIN 276 liegt vor. Kostengruppe 100 200 300 400 500 600 700 100 -700 Bezeichnung netto Grundstück Herrichten/Erschließen Bauwerk/Baukonstruktion Bauwerk/Technische Anlagen Außenanlagen Ausstattung und Kunstwerke Baunebenkosten Gesamtkosten (rund) brutto 23.500,00 287.930,00 176.031,35 2.220,00 12.985,08 502.666,43 598.173,05 Es ist vorgesehen, die Finanzierung über Eigenmittel und Fördermittel abzudecken. Dazu hat die Israelitische Relgionsgemeinde zu Leipzig bereits Kontakt mit dem SMK aufgenommen. Der Freistaat Sachsen hat der Stadt Leipzig mitgeteilt, dass er die Maßnahme aus dem Förderprogramm des Bundes – „Mauerfonds“ – fördern könnte. Dies wird jedoch nur unter der Voraussetzung aufrechterhalten, wenn sich die Stadt Leipzig mit einem Anteil in gleicher Höhe beteiligt. Daraus ergibt sich folgendes Finanzierungsmodell: Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig Freistaat Sachsen Stadt Leipzig Gesamt 120.000,00 € 240.000,00 € 240.000,00 € 600.000,00 € Der Zuschuss an die israelitische Religionsgemeinde wird in Höhe von 240.000 € im PSPElement 7.0001987.740 zweckgebunden für die Baumaßnahme „Erweiterung Neuer Israelitischer Friedhof“ planmäßig im Haushaltsjahr 2019 im Investitionshaushalt eingestellt. Der Zuschuss wird als Förderung nach Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig (Festbetragsfinanzierung) ausgereicht. Die Maßnahme soll 2019 realisiert werden. Folgen bei Ablehnung Bei Ablehnung der Einstellung eines Zuschusses an die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig zur Umsetzung der Maßnahme können die vom Freistaat Sachsen in Aussicht gestellten Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden. Damit wäre die Gesamtfinanzierung nicht gesichert, die Maßnahme könnte nicht realisiert werden, da die Gemeinde selbst die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung hat. 4/4