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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1458155.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
13.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06221-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff: Die Stadt Leipzig muss das städtische Klinikum St. Georg unterstützen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 20.11.2018 22.11.2018 Bestätigung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☒ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Zum Stand der entsprechend der Zielstellung des Antrages bereits eingeleiteten Maßnahmen bzw. noch laufenden Prüfungen bzgl. einer Stärkung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit des Klinikums St. Georg ergeht folgender Sachstandsbericht. Vor dem Hintergrund von in diesem Zusammenhang vorliegenden Haushaltsanträgen sollte der Antrag parallel dazu ins Verfahren verwiesen werden. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Das Klinikum St. Georg wird durch die Stadt Leipzig bereits in vielfältiger Weise unterstützt bzw. diesbezügliche weitere Prüfungen laufen bereits: 1. Tatsächlich verfügt die Klinikum St. Georg gGmbH mangels eigener Grundstücke über kein nennenswertes Sicherungsvermögen für eigene Kreditaufnahmen. Um diesem Nachteil abzuhelfen wurden seitens der Verwaltungsspitze, unter Verweis auf entsprechende Gremienvorbehalte, Bürgschaften der Stadt zugunsten des Klinikums für bevorstehende strategische Großinvestitionen im Rahmen der Umstrukturierung des Standortes Delitzscher Straße (Neubau Medizinisches Versorgungszentrum/ Poliklinik, Errichtung Zentralbau II) in Aussicht gestellt. 2. Die Stadt hat der Klinikum St. Georg gGmbH eigene Pflichtaufgaben zur Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung übertragen. Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt durch die Stadt Leipzig. Gemäß Versorgungsvertrag erhält die Klinikum St. Georg gGmbH von der Stadt Leipzig als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Unter Berücksichtigung steigender Kosten werden die Erstattungsbeträge im Jahr 2019 gegenüber 2018 fast verdoppelt. (von 2018: T€ 900; auf 2019: T€ 1.614 und 2020: T€ 1.647; vgl. VI-DS-06383). 3. Die noch im Eigentum des Eigenbetriebs des Klinikums befindlichen Grundstücke und Gebäude des Robert-Koch-Parks sind nach Einschätzung der Klinikleitung nicht betriebsnotwendig. Daher könnten diese entwidmet und in den Kernhaushalt der Stadt zurück übertragen werden. Der Haushaltsantrag der CDU-Fraktion „Entlastung des Klinikums St. Georg von der Pflege des Robert-Koch-Parks“ (A 0027/19/20) sieht hierzu eine Übernahme der Pflege des Parks durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung vor. Hierdurch würde die Klinikum St. Georg gGmbH um laufende Kosten in Höhe von jährlich 150 T€ entlastet werden. Eine entsprechende Vorlage befindet sich derzeit im Verwaltungsgang und wird noch in 2018 dem Rat zugeleitet. 4. Prüfung der optimalen Zuordnung und Finanzierung von Investitionen innerhalb der Unternehmensgruppe mit dem Ziel einer weitergehenden Entlastung. Z. B. durch Übernahme von Investitionen durch den Eigenbetrieb und/oder Einlage von Grundstücken. Dies umfasst insbs. die Prüfung der Einlage des Grundstückes „altes Haus 12“ in die gGmbH. 5. Prüfung weiterer Fördermitteloptionen hinsichtlich einzelner Investitionsmaßnahmen. Eine abschließende Entscheidung darüber, bzw. etwaige weitergehende Maßnahmen, kann erst auf Basis einer mit dem Wirtschaftsplan 2019 noch vorzulegenden mittelfristigen Investitionsplanung und einem rechtskräftigen Vollzug angedachter Änderungen bzw. Vertragsanpassungen bei der CBL-Transaktion beim Eigenbetrieb St. Georg in 2019 erfolgen (s. a. RB vom 08.03.2018 und Info Verwaltungsausschuss dazu am 07.11.2018). Vor diesem Hintergrund wird empfohlen den Antrag, möglichst zusammen mit vorliegenden konkreten Haushaltsanträgen, die sich auf eine Unterstützung der Investitionstätigkeit des Klinikums aus Haushaltsmitteln beziehen, ins reguläre Verfahren zu verweisen:   Haushaltsantrag „Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Straße durch den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum ‚St. Georg‘“ (A 0133/19/20) der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, der städtische Zuwendungen an den Eigenbetrieb in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 von insgesamt 4 Mio. € vorsieht. Haushaltsantrag „Investitionszuschuss für die Klinikum St. Georg gGmbH“ (A 0182/19/20) der Stadträtinnen Heller, Hollick und Krefft sowie des Stadtrates Schulze bzgl. des Aufbaus einer strategischen Investitionsreserve bei der Klinikum St. Georg gGmbH durch städtische Investitionszuschüsse in Höhe von jährlich 3,5 Mio. €. 3/3