Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1458155.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
13.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06221-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff:
Die Stadt Leipzig muss das städtische Klinikum St. Georg unterstützen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
20.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☒ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Zum Stand der entsprechend der Zielstellung des Antrages bereits eingeleiteten
Maßnahmen bzw. noch laufenden Prüfungen bzgl. einer Stärkung der Leistungs- und
Investitionsfähigkeit des Klinikums St. Georg ergeht folgender Sachstandsbericht. Vor dem
Hintergrund von in diesem Zusammenhang vorliegenden Haushaltsanträgen sollte der
Antrag parallel dazu ins Verfahren verwiesen werden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
Das Klinikum St. Georg wird durch die Stadt Leipzig bereits in vielfältiger Weise unterstützt bzw.
diesbezügliche weitere Prüfungen laufen bereits:
1. Tatsächlich verfügt die Klinikum St. Georg gGmbH mangels eigener Grundstücke über kein
nennenswertes Sicherungsvermögen für eigene Kreditaufnahmen. Um diesem Nachteil
abzuhelfen wurden seitens der Verwaltungsspitze, unter Verweis auf entsprechende
Gremienvorbehalte, Bürgschaften der Stadt zugunsten des Klinikums für bevorstehende
strategische Großinvestitionen im Rahmen der Umstrukturierung des Standortes Delitzscher
Straße (Neubau Medizinisches Versorgungszentrum/ Poliklinik, Errichtung Zentralbau II) in
Aussicht gestellt.
2. Die Stadt hat der Klinikum St. Georg gGmbH eigene Pflichtaufgaben zur Bereitstellung und
Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung übertragen. Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt
durch die Stadt Leipzig. Gemäß Versorgungsvertrag erhält die Klinikum St. Georg gGmbH
von der Stadt Leipzig als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen einen jährlichen
Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Unter Berücksichtigung steigender Kosten
werden die Erstattungsbeträge im Jahr 2019 gegenüber 2018 fast verdoppelt. (von 2018: T€
900; auf 2019: T€ 1.614 und 2020: T€ 1.647; vgl. VI-DS-06383).
3. Die noch im Eigentum des Eigenbetriebs des Klinikums befindlichen Grundstücke und
Gebäude des Robert-Koch-Parks sind nach Einschätzung der Klinikleitung nicht
betriebsnotwendig. Daher könnten diese entwidmet und in den Kernhaushalt der Stadt zurück
übertragen werden. Der Haushaltsantrag der CDU-Fraktion „Entlastung des Klinikums St.
Georg von der Pflege des Robert-Koch-Parks“ (A 0027/19/20) sieht hierzu eine Übernahme
der Pflege des Parks durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung vor. Hierdurch würde die
Klinikum St. Georg gGmbH um laufende Kosten in Höhe von jährlich 150 T€ entlastet
werden. Eine entsprechende Vorlage befindet sich derzeit im Verwaltungsgang und wird noch
in 2018 dem Rat zugeleitet.
4. Prüfung der optimalen Zuordnung und Finanzierung von Investitionen innerhalb der
Unternehmensgruppe mit dem Ziel einer weitergehenden Entlastung. Z. B. durch Übernahme
von Investitionen durch den Eigenbetrieb und/oder Einlage von Grundstücken. Dies umfasst
insbs. die Prüfung der Einlage des Grundstückes „altes Haus 12“ in die gGmbH.
5. Prüfung weiterer Fördermitteloptionen hinsichtlich einzelner Investitionsmaßnahmen.
Eine abschließende Entscheidung darüber, bzw. etwaige weitergehende Maßnahmen, kann erst
auf Basis einer mit dem Wirtschaftsplan 2019 noch vorzulegenden mittelfristigen
Investitionsplanung und einem rechtskräftigen Vollzug angedachter Änderungen bzw.
Vertragsanpassungen bei der CBL-Transaktion beim Eigenbetrieb St. Georg in 2019 erfolgen (s.
a. RB vom 08.03.2018 und Info Verwaltungsausschuss dazu am 07.11.2018).
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen den Antrag, möglichst zusammen mit vorliegenden
konkreten Haushaltsanträgen, die sich auf eine Unterstützung der Investitionstätigkeit des
Klinikums aus Haushaltsmitteln beziehen, ins reguläre Verfahren zu verweisen:
Haushaltsantrag „Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Straße durch den Eigenbetrieb
Städtisches Klinikum ‚St. Georg‘“ (A 0133/19/20) der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die
Grünen und SPD, der städtische Zuwendungen an den Eigenbetrieb in den Haushaltsjahren
2019 und 2020 von insgesamt 4 Mio. € vorsieht.
Haushaltsantrag „Investitionszuschuss für die Klinikum St. Georg gGmbH“ (A 0182/19/20)
der Stadträtinnen Heller, Hollick und Krefft sowie des Stadtrates Schulze bzgl. des Aufbaus
einer strategischen Investitionsreserve bei der Klinikum St. Georg gGmbH durch städtische
Investitionszuschüsse in Höhe von jährlich 3,5 Mio. €.
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