Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1460971.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06063-DS-01-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII.
Wahlperiode
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche der Stadtrat aus dem Kreis der
Migranten beruft, werden in indirekter Wahl gewählt. Die Wahl findet gemeinsam mit
der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 statt.
2. Wahlberechtigt und wählbar sind :
zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer;
zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte;
Bürger
mit
der
deutschen
und
mindestens
einer
weiteren
Staatsangehörigkeit
(Spät-) Aussiedler;
mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor
genannten Gruppen; Personen dieser Gruppe müssen vorab einen Antrag
auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
3. Wahlverfahren
a. Die Wahl der Bewerber erfolgt nach den Herkunftsregionen
West- und Zentralasien
Südostasien und sonstiges Asien
Subsaharisches Afrika
Nordafrika
Süd- und Mittelamerika
Nordamerika, Australien, Ozeanien
Nord- West und Mitteleuropa
Süd und Osteuropa
b. Die Bewerber werden auf dem Stimmzettel ihrer jeweiligen Herkunftsregion
zugeordnet. Die Verteilung der Sitze auf die Herkunftsregionen erfolgt im
Verhältnis der Summe der auf die Bewerber aus den jeweiligen Regionen
entfallenen Stimmen. Dabei ist sicherzustellen, dass auf jede Herkunftsregion
1/2
mindestens ein Sitz entfällt. Die Auswahl der Bewerber innerhalb der
Herkunftsregionen erfolgt in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen.
c. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. In jeder Herkunftsregion darf
maximal eine Stimme vergeben werden.
d. Die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel
wird gelost. Dabei wird, solange Bewerber in
vorhanden sind, zwischen weiblichen und
abgewechselt. Das Verfahren der Reihung der
Stimmzettel zu erläutern.
in den Herkunftsregionen
entsprechender Anzahl
männlichen Bewerbern
Bewerber ist auf dem
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis der Wahlordnung der Stadt
Dresden unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlusspunkte eine
Wahlordnung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Entscheidung in der Sitzung
im Dezember 2018 vorzulegen.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
2/2