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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1460971.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-06063-DS-01-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Freibeuter Betreff: Verfahren zur Einrichtung des Migrantenbeirates der Stadt Leipzig für die VII. Wahlperiode Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die 16 Mitglieder des Migrantenbeirates, welche der Stadtrat aus dem Kreis der Migranten beruft, werden in indirekter Wahl gewählt. Die Wahl findet gemeinsam mit der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 statt. 2. Wahlberechtigt und wählbar sind :      zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; Bürger mit der deutschen und mindestens einer weiteren Staatsangehörigkeit (Spät-) Aussiedler; mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen; Personen dieser Gruppe müssen vorab einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 3. Wahlverfahren a. Die Wahl der Bewerber erfolgt nach den Herkunftsregionen  West- und Zentralasien  Südostasien und sonstiges Asien  Subsaharisches Afrika  Nordafrika  Süd- und Mittelamerika  Nordamerika, Australien, Ozeanien  Nord- West und Mitteleuropa  Süd und Osteuropa b. Die Bewerber werden auf dem Stimmzettel ihrer jeweiligen Herkunftsregion zugeordnet. Die Verteilung der Sitze auf die Herkunftsregionen erfolgt im Verhältnis der Summe der auf die Bewerber aus den jeweiligen Regionen entfallenen Stimmen. Dabei ist sicherzustellen, dass auf jede Herkunftsregion 1/2 mindestens ein Sitz entfällt. Die Auswahl der Bewerber innerhalb der Herkunftsregionen erfolgt in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. c. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. In jeder Herkunftsregion darf maximal eine Stimme vergeben werden. d. Die Reihenfolge der Bewerber auf dem Stimmzettel wird gelost. Dabei wird, solange Bewerber in vorhanden sind, zwischen weiblichen und abgewechselt. Das Verfahren der Reihung der Stimmzettel zu erläutern. in den Herkunftsregionen entsprechender Anzahl männlichen Bewerbern Bewerber ist auf dem 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Basis der Wahlordnung der Stadt Dresden unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlusspunkte eine Wahlordnung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Entscheidung in der Sitzung im Dezember 2018 vorzulegen. Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich. 2/2