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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1460939.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-06329-NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Umgang mit Grundschulwegen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des Schulentwicklungsplans), so erhalten die betroffenen Schüler an öffentlichen Grundschulen eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in den Ferien. 2. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNVVerbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere) Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: 1/4 Verwaltungshandeln 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können. Anlagen: 4/4