Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1460939.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-06329-NF-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Umgang mit Grundschulwegen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Ist der (sichere) Schulweg zur Grundschule länger als zwei Kilometer (Richtwert des
Schulentwicklungsplans), so erhalten die betroffenen Schüler an öffentlichen
Grundschulen eine kostenfreie Monatskarte. Die kostenfreie Monatskarte gilt auch in
den Ferien.
2. In der Schulwegplanung wird die Nutzungsmöglichkeit von umsteigefreien ÖPNVVerbindungen für die Fälle mitbetrachtet und ausgewiesen, für die der (sichere)
Schulweg zu Fuß länger als zwei Kilometer ist.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
1/4
Verwaltungshandeln
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Lange Wege dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen. Es gilt der Grundsatz: Kurze Wege für
kurze Beine. Wo sich die Eltern für ihr Kind gegen den mehr als zwei Kilometer langen
Fußweg und für den ÖPNV entscheiden, dürfen sie nicht zusätzlich durch die Ausgaben für
eine Monatskarte belastet werden. Da der Hort zum Bildungsangebot der Schule gehört, gilt
die kostenfreie Monatskarte auch in den Ferien. Wenn es darum gehen soll, dass die
Familien auf das Auto verzichten sollen, dann müssen sie auch darauf verzichten können.
Anlagen:
4/4