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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1460519.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05847-ÄA-04 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin M. Hollick Betreff: Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 22.11.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Im Teil „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ wird ein weiterer Punkt ergänzt: Der stark durchgrünte südöstliche Bereich des B-Plangebiets, einschließlich des Kinder- und Jugendzentrums „Zaubergarten“ (Holzhäuser Straße 120) mit einem alten Starkbaumbestand und dem als geschütztes Biotop ausgewiesenen „Schulgartenweiher Stötteritz“, wird in das Konzept mit dem Ziel einer öffentlichen und halböffentlichen Nutzung eingebunden und als Grünfläche im B-Plan in dieser Nutzungsart dargestellt. Es wird somit dauerhaft als nicht zu bebauende Fläche gesichert. Die Nutzungsfähigkeit des Geländebereiches „Zaubergarten“ für Schulklassen, Kinder und Jugendliche muss dauerhaft gesichert werden. Sachverhalt: In der verbindlichen Bauleitplanung geht es nicht nur darum, das Maß und die Arten einer baulichen Nutzung darzustellen, sondern auch vorrangig um die dauerhafte Sicherung von 1/2 Grünarealen. In den zurückliegenden Jahren war die Herstellung von Grünzügen, wie für den ehemaligen Eilenburger Bahnhof (heute Lene-Voigt-Park), den Güterbahnhof Plagwitz oder die Eisenbahnachse am Bayerischen Bahnhof Anlass für verbindliche Bebauungsplanverfahren. In der Auslobung zum nichtoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Gesamtareal, einschließlich einem Realisierungsteil für Wohnungsbau auf dem zu entwidmenden Gewerbeteil, ist bereits gefordert, dass der südöstliche Grünflächenbereich des BPlangebiets, einschließlich „Zaubergarten“, in das Konzept mit dem Ziel einer behutsamen öffentlichen und halböffentlichen Nutzung einzubinden ist. Damit werden die flora- und faunareichen Bereiche dauerhaft als Grünfläche im B-Plan in dieser Nutzung dargestellt und dauerhaft als nicht zu bebauende Flächen gesichert. Eine Bebauung des Zaubergartenbereiches war und ist nicht gewollt, was mit dem Flächennutzungsplan und dem ergänzendem Landschaftsplan als Gesamtdokument der vorbereitenden Bauleitplanung dient. 2/2