Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1460519.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05847-ÄA-04
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin M. Hollick
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
22.11.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Im Teil „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ wird ein weiterer Punkt ergänzt:
Der stark durchgrünte südöstliche Bereich des B-Plangebiets, einschließlich des Kinder- und
Jugendzentrums
„Zaubergarten“
(Holzhäuser
Straße
120)
mit
einem
alten
Starkbaumbestand und dem als geschütztes Biotop ausgewiesenen „Schulgartenweiher
Stötteritz“, wird in das Konzept mit dem Ziel einer öffentlichen und halböffentlichen Nutzung
eingebunden und als Grünfläche im B-Plan in dieser Nutzungsart dargestellt. Es wird somit
dauerhaft als nicht zu bebauende Fläche gesichert. Die Nutzungsfähigkeit des
Geländebereiches „Zaubergarten“ für Schulklassen, Kinder und Jugendliche muss dauerhaft
gesichert werden.
Sachverhalt:
In der verbindlichen Bauleitplanung geht es nicht nur darum, das Maß und die Arten einer
baulichen Nutzung darzustellen, sondern auch vorrangig um die dauerhafte Sicherung von
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Grünarealen. In den zurückliegenden Jahren war die Herstellung von Grünzügen, wie für den
ehemaligen Eilenburger Bahnhof (heute Lene-Voigt-Park), den Güterbahnhof Plagwitz oder
die Eisenbahnachse am Bayerischen Bahnhof Anlass für verbindliche
Bebauungsplanverfahren.
In der Auslobung zum nichtoffenen städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Gesamtareal,
einschließlich einem Realisierungsteil für Wohnungsbau auf dem zu entwidmenden
Gewerbeteil, ist bereits gefordert, dass der südöstliche Grünflächenbereich des BPlangebiets, einschließlich „Zaubergarten“, in das Konzept mit dem Ziel einer behutsamen
öffentlichen und halböffentlichen Nutzung einzubinden ist. Damit werden die flora- und
faunareichen Bereiche dauerhaft als Grünfläche im B-Plan in dieser Nutzung dargestellt und
dauerhaft als nicht zu bebauende Flächen gesichert. Eine Bebauung des
Zaubergartenbereiches war und ist nicht gewollt, was mit dem Flächennutzungsplan und
dem ergänzendem Landschaftsplan als Gesamtdokument der vorbereitenden Bauleitplanung
dient.
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