Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1460488.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05847-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin M. Hollick
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
22.11.2018
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Im Teil 3 „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ wird
präzisiert:
der zweite Punkt wie folgt
Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für einen Schulstandort (Oberschule mit
Sporthalle, den notwendigen Sportfrei- und Pausenflächen), eine Kita und den
Schwimmhallenstandort
Südost
unter
Berücksichtigung
einer
Erweiterungsmöglichkeit für ein Nichtschwimmerbecken mit Rutsche und ein
behindertengerechtes Bewegungsbecken sowie langfristig für einen Whirlpool
und Saunabereich.
Sachverhalt:
In den Jahren um 1970 wurden in Leipzig ca. 10 Volksschwimmhallen des in Leipzig
entwickelten Typs „Anklam“ mit jeweils einem Schwimmbecken mit 25-m-Bahnen und einer
durchgängigen Wassertiefe von 1,8 m gebaut. Diese Hallen wurden in 1990-er Jahren
saniert, so 1998/99 auch der Standort in der Kolmstraße. Hier gab aber keine
Nichtschwimmerbereiche, Kinder- oder Bewegungsbecken. Es sollte daher geprüft werden,
ob das realisierte Projekt für die kürzlich eröffnete Schwimmhalle Mitte in der
Kirschbergstraße wiederverwendet werden kann. In der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre
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wurde die „Grünauer Welle“ mit 6 25-m-Bahnen sowie Freizeitbecken, Rutsche und
Strömungskanal für Schulschwimmen, Vereinssport sowie für öffentlichen Schwimm-, Badeund Saunabetrieb gebaut. Damit kann das Defizit an Lehrschwimmbecken und
Flachwasserbereichen in den Hallenbädern der Sportbäder GmbH schrittweise abgebaut
werden. Daran sollte sich die Entwicklung vorhandener und neuer Standorte orientieren.
Entgegen der Annahme im ÄA 1 handelt es sich entsprechend der Auslobungsunterlagen
aber nicht um einen Doppel- oder Konkurrenzstandort zum Leipziger Süden, der mit dem
Beschluss zum Sportprogramm 2017-24 beschlossen wurde.
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