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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1460488.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-05847-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin M. Hollick Betreff: Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz; Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung 22.11.2018 Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Im Teil 3 „Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung“ wird präzisiert:  der zweite Punkt wie folgt Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für einen Schulstandort (Oberschule mit Sporthalle, den notwendigen Sportfrei- und Pausenflächen), eine Kita und den Schwimmhallenstandort Südost unter Berücksichtigung einer Erweiterungsmöglichkeit für ein Nichtschwimmerbecken mit Rutsche und ein behindertengerechtes Bewegungsbecken sowie langfristig für einen Whirlpool und Saunabereich. Sachverhalt: In den Jahren um 1970 wurden in Leipzig ca. 10 Volksschwimmhallen des in Leipzig entwickelten Typs „Anklam“ mit jeweils einem Schwimmbecken mit 25-m-Bahnen und einer durchgängigen Wassertiefe von 1,8 m gebaut. Diese Hallen wurden in 1990-er Jahren saniert, so 1998/99 auch der Standort in der Kolmstraße. Hier gab aber keine Nichtschwimmerbereiche, Kinder- oder Bewegungsbecken. Es sollte daher geprüft werden, ob das realisierte Projekt für die kürzlich eröffnete Schwimmhalle Mitte in der Kirschbergstraße wiederverwendet werden kann. In der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre 1/2 wurde die „Grünauer Welle“ mit 6 25-m-Bahnen sowie Freizeitbecken, Rutsche und Strömungskanal für Schulschwimmen, Vereinssport sowie für öffentlichen Schwimm-, Badeund Saunabetrieb gebaut. Damit kann das Defizit an Lehrschwimmbecken und Flachwasserbereichen in den Hallenbädern der Sportbäder GmbH schrittweise abgebaut werden. Daran sollte sich die Entwicklung vorhandener und neuer Standorte orientieren. Entgegen der Annahme im ÄA 1 handelt es sich entsprechend der Auslobungsunterlagen aber nicht um einen Doppel- oder Konkurrenzstandort zum Leipziger Süden, der mit dem Beschluss zum Sportprogramm 2017-24 beschlossen wurde. 2/2