Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459714.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-05949-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
SPD-Fraktion
Betreff:
"Give-/Tauschbox - Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung" (Zusammenführung
der Anträge 5905 (Tauschboxen) und 5949 (Modellprojekt Givebox))
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung und Betreibung von
mindestens drei Giveboxen im Stadtgebiet als zweijähriges Modellprojekt zu
ermöglichen. Bei den mit den verantwortlichen „Betreibern“ (Verein oder
Privatpersonen) zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende
Prämissen zur Anwendung kommen:
a) Erlass der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren, sofern
hinsichtlich Ziel und Zweck Ausnahmetatbestände erfüllt sind,
b) Im Rahmen ehrenamtlicher Betreibung zumutbare Rahmenbedingungen
zur äußeren Gestaltung,
c) Verzicht auf Schließzeiten, sofern für Nutzer*innen der Tauschbox
Verhaltensregeln hinsichtlich einzuhaltender Ruhezeiten (Vermeidung
von Lärm beim Befüllen/Entleeren) erfüllt sind
d) Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im unmittelbar
zurechenbaren Umkreis der Tauschbox (etwa 5m)
e) durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung, wobei
insbesondere die Abfallhierarchien mit in den Fokus gerückt werden.
2. Im zweiten Jahr des Modellprojektes erfolgt eine mit den jeweiligen Betreibern der
Tauschbox gemeinsam zu organisierende Evaluation und Entscheidung zur
Verstetigung und Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Im Zuge der Diskussionen um die Anträge 5905 und 5949 und den gemeinsamen
Verwaltungsstandpunkt wurde bereits seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt,
dass man im Falle von Tauschboxen einen Gebührenerlass aufgrund geltender und
erfüllter Ausnahmetatbestände bereits im Zuge einer notwendigen vertraglichen
Vereinbarungen mit den Betreibern festschreiben könnte. Forderungen nach
geeignetem Standort (z. B. außerhalb einer Baumscheibe), einem angemessenen
äußeren Erscheinungsbild und festen Ansprechpartnern sind nachvollziehbar und im
Konsens mit den Betreibern bereits vorbesprochen.
Hingegen sind Forderungen nach Schließzeiten in den Abendstunden und Sonn/Feiertagen sowie einer Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Umkreis von
50m nicht nachvollziehbar. Auf den städtischen Glas- und Kleidungs-Sammelstellen
ist auch eine regelmäßige Verunreinigung zu verzeichnen, auf Schließzeiten wird
lediglich mit Aufklebern auf den Behältern hingewiesen, statt den Einwurf durch
Klappen und Vorhängeschlösser zu unterbinden, wie dies von den Givebox-Betreibern
erwartet wird. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen, dies ist inakzeptabel.
Ablagerungen um eine Tauschbox herum werden sich nicht vermeiden lassen.
Erfahrungsgemäß bemühen sich die Betreiber jedoch um schnellstmögliche
Beräumung, sollten tatsächlich entgegen der Regeln Tauschgegenstände neben der
Box deponiert werden. Das zur Tauschbox zurechenbare Umfeld sollte man jedoch mit
Augenmaß und gemeinsam mit den Betreibern festlegen, dies sollte eher 5 als 50m
entsprechen.
Tauschboxen wie die Givebox in Schleußig, tragen zur Müllvermeidung bei und sind
andererseits nachbarschaftsfördernde Aktivitäten mit sozialem Charakter. Diese sollten
gefördert werden , statt sie durch Regularien und überbordende Anforderungen zu behindern
oder gar zu gefährden. Die Betreiber der Givebox in Schleußig haben sich seit über fünf
Jahren ehrenamtlich um den Bau, das Erscheinungsbild und die Betreibung der Tauschbox
gekümmert, bis letztlich Beschwerden über angebliche Ruhestörung und illegale
Müllablagerungen das städtische Amt zum Handeln bewegte. Gegenteilige Aussagen
direkter Anwohner*innen wurde dabei leider wenig Glauben geschenkt, sodass teilweise der
Eindruck entstanden ist, dass dieses Gemeinschaftsprojekt auf Grundlage strittiger
Behauptungen gefährdet wird. Seitdem werden immer mehr Forderungen an die Betreiber
herangetragen. Beispielhaft sei die Forderung nach nächtlichen Schließzeiten, der äußeren
Erscheinung, dem Standort sowie der regelmäßigen Beräumung des Umfeldes von illegalen
Müllablagerungen erwähnt.
Wir sind davon überzeugt, dass dieses und vergleichbare Projekte eine nachhaltig positive
Wirkung hinsichtlich Müllvermeidung und solidarischem Miteinander erzielen. Deshalb sollte
die Stadt Leipzig den Ansatz proaktiv unterstützen, indem ihm ein offizieller Modellcharakter
und ein Erlass von Gebühren bereits im Zuge der Vereinbarung eingeräumt wird. Zudem
sind weitere Unterstützungsleistungen durch die Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieb
Stadtreinigung als sinnvoll und dienlich anzustreben. Hierbei ist die Begleitung einer
Öffentlichkeitskampagne zur Müllvermeidung nur ein Beispiel, das es umzusetzen gilt.
Anlagen:
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