Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1460526.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-06228-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Betreff:
4. Änderung Abfallwirtschaftssatzung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
Änderung Artikel 1 in Punkt 10 und 11: Die Regelung zu Straßenbreite und
Bereitstellungsraum finden in bestimmten Ortslagen im ländlichen Raum keine
Anwendung.
Ergänzung zu Artikel 9: Die bestehenden Befreiungen für Bioabfallentsorgung
bleiben unberührt.
Sachverhalt:
In der Ortschaft gibt es einige enge Straßen und viele ältere Bürger, denen man mit der
Satzung weitere Aufgaben überträgt. Hier muss die Stadtreinigung andere Lösungen finden,
denn das weitere Verbringen von Abfallbehältern kann nicht dem Bürger übergebürdet
werden. Zumal völlig unklar ist, wo Sammelplätze sein können und wie die gefahrlose
Abstellung überhaupt möglich ist.
Sicher ist die Nutzung der Biotonnen sehr sinnvoll, jedoch gibt es im ländlichen Bereich die
Möglichkeit der Eigenkompostierung. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Es muss klar
sein, dass bestehende Befreiungen weiter Bestand haben.
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