Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459210.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
15.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06685
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Wahllokale barrierefrei machen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Allgemeine Verwaltung
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.11.2018
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen wir:
1. Ab den nächsten Wahlen (Kommunal- und Europawahl 2019) werden nur noch
Objekte als Wahllokale angestrebt, welche barrierefrei zugängig sind.
2. Für den Fall, dass dies nicht zu 100 Prozent umsetzbar ist, werden alle Wahllokale in
einer Übersicht im Internet veröffentlicht (mit dem Hinweis, welche Barrieren
bestehen bzw. welche barrierefrei sind).
3. Bei Nachfragen von Menschen mit Behinderungen zur Wahlmöglichkeit, wird nicht
mehr nur auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen, sondern Möglichkeiten der
Wahl am Wahltag in einem Wahllokal aufgezeigt.
Sachverhalt:
In Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht von Menschen mit
Behinderungen bezüglich der Informationsgewinnung der Gedankenfreiheit geregelt. Im
Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre
Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit
Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Einrichtungen und Diensten, die
der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit
gestellt werden, zu gewährleisten.
Grundlage für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ist damit eine möglichst umfassend barrierefrei gestaltete Umwelt. Die
Herstellung umfassender Barrierefreiheit bildet im deutschen Bundesrecht das Kernstück
des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
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Nach Antwort auf unsere Anfrage (VI-F-06503) scheint diese Konvention in der
Stadtverwaltung nicht wirklich bekannt. Insbesondere dass die Stadtverwaltung keine
genauen Angaben zur Barrierefreiheit von Wahllokalen machen kann, ist ein Beleg dafür.
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