Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1459210.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
15.11.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 17:17

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06685 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen - Wahllokale barrierefrei machen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Allgemeine Verwaltung BA Jugend, Soziales, Gesundheit FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.11.2018 Vorberatung Vorberatung Vorberatung 1. Lesung Beschlussvorschlag: In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beantragen wir: 1. Ab den nächsten Wahlen (Kommunal- und Europawahl 2019) werden nur noch Objekte als Wahllokale angestrebt, welche barrierefrei zugängig sind. 2. Für den Fall, dass dies nicht zu 100 Prozent umsetzbar ist, werden alle Wahllokale in einer Übersicht im Internet veröffentlicht (mit dem Hinweis, welche Barrieren bestehen bzw. welche barrierefrei sind). 3. Bei Nachfragen von Menschen mit Behinderungen zur Wahlmöglichkeit, wird nicht mehr nur auf die Möglichkeit der Briefwahl verwiesen, sondern Möglichkeiten der Wahl am Wahltag in einem Wahllokal aufgezeigt. Sachverhalt: In Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht von Menschen mit Behinderungen bezüglich der Informationsgewinnung der Gedankenfreiheit geregelt. Im Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zu Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten. Grundlage für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist damit eine möglichst umfassend barrierefrei gestaltete Umwelt. Die Herstellung umfassender Barrierefreiheit bildet im deutschen Bundesrecht das Kernstück des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). 1/2 Nach Antwort auf unsere Anfrage (VI-F-06503) scheint diese Konvention in der Stadtverwaltung nicht wirklich bekannt. Insbesondere dass die Stadtverwaltung keine genauen Angaben zur Barrierefreiheit von Wahllokalen machen kann, ist ein Beleg dafür. 2/2