Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1451428.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
25.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 08:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06582
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Finanzbericht zum 30.09.2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
12.12.2018
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Der Finanzbericht zum 30.09.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Mit dem Finanzbericht informiert das Dezernat Finanzen über die aktuelle Haushaltssituation
der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2018. Nach aktueller Hochrechnung wird eingeschätzt,
dass für 2018 im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 5,9 Mio. EUR und im
Finanzhaushalt in Höhe von 171,0 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Das Dezernat Finanzen
hält weiterhin an der haushaltswirtschaftlichen Sperre im Ergebnishaushalt fest.
1/30
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/30
Sachverhalt:
Stadt Leipzig
Dezernat Finanzen
Finanzbericht 2018
zum
Stichtag 30.09.2018
3/30
Inhaltsverzeichnis
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung
Stichtag 30.09.2018
2018
zum
7
1.1
Vorbemerkung
7
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2018
8
Ergebnishaushalt 2018
9
2.1
Gesamteinschätzung
9
2.2
Aktuelle Haushaltslage
9
2.3
Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich
10
2.4
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich
18
Finanzhaushalt 2018
20
3.1
Gesamteinschätzung
20
3.2
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
21
3.3
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
23
3.4
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
25
Bürgschaften und Entschuldung
27
4.1
Entschuldung
27
4.2
Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios
27
4.3
Bürgschaften
29
Fazit
30
2
3
4
5
2
4/30
Anlagenübersicht
Anlage 1
Querübersicht Ergebnisrechnung 2018 nach Kostenartengruppen
Anlage 2
Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam)
einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200
TEUR
Anlage 3
Querübersicht Finanzrechnung 2018 nach Kostenartengruppen
Anlage 4
Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab
Abweichungen in Höhe von 1 Mio. EUR
5/30
Begriffsübersicht
Plan
beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich
Nachtragshaushalt 2018
aktueller Plan
beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich
Nachtragshaushalt 2018 und Übertrag aus
Ermächtigungen der Vorjahre
fortgeschriebener Plan
aktueller Plan zzgl. über-/außerplanmäßige
Erträge/Einzahlungen und Aufwände/Auszahlungen,
sowie Deckungsfähigkeit
Ist – Ergebnishaushalt
im Haushaltsjahr angeordnete Mittel
Ist – Finanzhaushalt
im Haushaltsjahr tatsächlich geflossene,
kassenwirksame Mittel (Ein- und Auszahlungen)
VIST
Einschätzung des voraussichtlichen Ergebnisses zum
Jahresende
VIST liqui.
Einschätzung des voraussichtlichen liquditätswirskamen
Ergebnisses zum Jahresende, d. h. tatsächliche
Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2018
VIST – VIST liqui.
Abweichung des voraussichtlichen Ergebnisses im
zahlungswirksamen Budget (Ergebnishaushalt) von der
liquiditätswirksamen Einschätzung
Verfügt
Ist zzgl. gebundener Mittel
6/30
1
Sachstand der Haushaltsdurchführung 2018 zum Stichtag 30.09.2018
1.1
Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den
bestehenden Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 Sächsischer Gemeindeordnung
(SächsGemO) den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über die aktuelle
Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2018.
Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr
2018 (Doppelhaushalt 2017/2018) am 01.02.2017 mit einem Überschuss in Höhe von rund
55,7 Mio. EUR
im
Ergebnishaushalt
beschlossen
(DS-03318-DS-03).
Aufgrund
demografischer Herausforderungen wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für
2018 notwendig. Diese wurde mit einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 25
Mio. EUR in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 31.01.2018 beschlossen (DS05108).
Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2018 wurden mit Bescheid
vom 22.06.2017 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat
wurde über die wesentlichen Auflagen dieses Bescheides informiert. Die damit verbundenen
Folgen für die Verwaltung wurden in der Ratsversammlung im September 2017 zur Kenntnis
genommen.
Mit Hausmitteilung (HM) vom 09.04.2018 wurde durch den Ersten Bürgermeister und
Beigeordneten für Finanzen für das Haushaltsjahr 2018 die vorläufige Haushaltsführung
gem. § 78 SächsGemO beendet und die pauschale Freigabe auf 90 Prozent erhöht.
In Anbetracht anhaltender Kostensteigerungen im Rahmen gesetzlicher Pflichtaufgaben
sowie des erheblichen Finanzbedarfs für dringende Investitionen erließ der Erste
Bürgermeister und Beigeordnete für Finanzen mit Wirkung zum 27.04.2018 eine
haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt.
Davon ausgenommen sind Budgets mit einer bereits höheren Freigabe aufgrund
vertraglicher Verpflichtungen.
In Anlehnung an § 28 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) wurden
für Investitionsmaßnahmen und einzelne Budgets des Ergebnishaushaltes zur verbesserten
Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen. Unter Berücksichtigung des
weiterhin hohen Bedarfs an Kindertagesstätten und Schulkapazitäten sowie weiteren
Investitionen wurde die Einzelverfügung zum Erfordernis von Einzelfreigaben für
Investitionsmaßnahmen am 19.06.2018 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Mit Blick auf die sich derzeit abzeichnende Entwicklung des Finanzhaushaltes begründet
sich die derzeit bestehende haushaltswirtschaftliche Sperre, sodass diese vorerst für den
Ergebnishaushalt weiterhin bestehen bleibt. Auf sich ergebende Abweichungen wird in den
jeweiligen Erläuterungen zum Ergebnis- sowie Finanzhaushalt detailliert eingegangen.
Das Dezernat Finanzen hält an der bereits im Vorjahr vorgelegten, inhaltlichen Erweiterung
der Vorlage zur Haushaltsdurchführung fest. Hierzu gehört u. a. ein stärkerer Fokus auf die
Veränderungen im Finanzhaushalt (Cash-Flow) der Stadt Leipzig.
7/30
1.2
Verfahren zum Berichtswesen 2018
Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt inklusive Nachtrag stellt das
Gesamtbudget dar, welches nicht überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt
sich gemäß DA 02/2012 (Budgetbildung und -bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in
Budgets des Ergebnishaushaltes und in Investitionsbudgets.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen
Überschreitung des Budgetansatzes führen können, rechtzeitig analysiert und
Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2018 u. a. eine Einschätzung des
voraussichtlichen IST (VIST) im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt (Teilbereiche lfd.
Verwaltungstätigkeit sowie Investitionstätigkeit). Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit
Kontengruppen angegeben wurden, entsprechen diese dem Kontenplan der Stadt Leipzig
gem. VwV KomHSys.
Die Erhebung der Daten für das VIST wurde erneut mittels des vollautomatisierten Softwareverfahrens „Ämterframework“ durchgeführt. Hierbei wurde den Ämtern eine
Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen
waren. Neben der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu
ihren Budgets und wurden ab einem Abweichungswert von über 200 TEUR im
Ergebnishaushalt und von über 1 Mio. EUR im Finanzhaushalt (Investitionen) automatisch
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Aufgrund der besonderen Bedeutung der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen, vor allem
im Bereich des Kindertagesstätten- und Schulhausbaus, wurde die Prognose hinsichtlich
einer realistischen Einschätzung gesondert durch die jeweiligen Budgetverantwortlichen
geprüft und bestätigt. Dies erfolgte ebenfalls digital über die Erfassungssoftware, womit eine
schriftliche Bestätigung in der Anlage dieses Finanzberichtes zum 30.09.2018 wegfällt.
Nähere Erläuterungen hierzu können Kapitel 3.3 entnommen werden.
Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei
übergebenen Stellungnahmen der Fachämter. Sachverhalte, die zu wesentlichen
Veränderungen führen, sind im hier vorliegenden Finanzbericht ebenfalls im Folgenden
näher erläutert.
Grundsätzlich werden Verschlechterungen (Budgetüberschreitungen) mittels eines
Minuszeichens „-“ und Verbesserungen (Budgetunterschreitungen) ohne Vorzeichen
dargestellt.
8/30
2
Ergebnishaushalt 2018
2.1
Gesamteinschätzung
Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2017 und 2018 wurden zwar separate Haushaltssatzungen bestätigt, diese standen zum Zeitpunkt der Planung jedoch in einem
unmittelbaren genehmigungsrelevanten Zusammenhang. Eine Genehmigung für 2017
konnte unter Beachtung des dort ausgewiesenen negativen Gesamtergebnisses von ca.
38,2 Mio. EUR nur erreicht werden, da das positive Ergebnis 2018 (ca. 55,7 Mio. EUR) mit
bei der Bewertung eingeflossen ist.
Dem entgegen wurde mit Erlass der Nachtragssatzung Anfang 2018 ein negatives Ergebnis
in Höhe von 25 Mio. EUR geplant. Hingegen wird gemäß Hochrechnung für 2017 ein
positives Jahresergebnis in Höhe von ca. 57 Mio. EUR eingeschätzt. Nähere Erläuterungen
hierzu sind im Finanzbericht zum 31.12.2017 (Ifo-05736-NF-01) zu finden. Inwiefern die
Prognose tatsächlich eintritt, wird sich erst mit Beendigung der Jahresabschlussarbeiten
2017 zeigen.
2.2
Aktuelle Haushaltslage
Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich Nachtragshaushalt 2018 wurde für das
Haushaltsjahr 2018 ein Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rd. 1,775 Mrd. EUR bei
einem Defizit von rd. 25,0 Mio. EUR beschlossen.
Zum Stichtag 30.09.2018 wurden rund 1,4 Mio. EUR Ermächtigungen aus den Vorjahren
übertragen, weshalb das geplante Defizit zu diesem Zeitpunkt 26,4 Mio. EUR (vgl. Anlage 1,
Spalte „akt. Plan“) beträgt.
Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stellt die Verwaltungstätigkeit der
Gemeinden über Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dar. Dabei können
Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam sein (Mieten, Steuern, Sach- und
Dienstleistungen etc.), aber auch nicht-zahlungswirksam (Zu- und Abschreibungen,
Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen etc.).
Dies bedeutet, dass die Erfassung der Daten in der Ergebnisrechnung nicht nur für
zahlungswirksame Positionen, sondern auch unabhängig von der Kassenwirksamkeit erfolgt.
Die Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Ein- und Auszahlungen wird in der
Finanzrechnung vorgenommen (vgl. Punkt 3).
Das Gesamtergebnis enthält sowohl das ordentliche Ergebnis als auch das Sonderergebnis.
Im ordentlichen Ergebnis finden sich alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen. Dazu
zählen alle regelmäßig wiederkehrenden, planbaren Erträge und Aufwendungen, die im
Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen. Im Sonderergebnis werden alle
außerordentlichen Erträge und Aufwendungen verbucht. Diese Positionen sind in der Regel
nicht planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder.
Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2018 wird eingeschätzt, dass im
Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 5,9 Mio. EUR zu verzeichnen ist.
Die aus der Haushaltsdurchführung resultierende Verbesserung in Höhe von insgesamt
20,5 Mio. EUR (5,9 Mio. EUR Defizit lt. VIST abzgl. 26,4 Mio. EUR Defizit lt. aktuellem Plan)
ergibt sich aus
9/30
positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich in Höhe von 5,6 Mio.
EUR
sowie
positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich in Höhe von 14,9
Mio. EUR.
Veränderung zum akt. Planansatz
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
(vgl. Punkt 2.3)
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen Bereich
(vgl. Punkt 2.4)
5,6 Mio. EUR
14,9 Mio. EUR
Veränderungen gesamt
20,5 Mio. EUR
Defizit lt. akt. HH-Plan
(einschließlich Ermächtigungsübertrag per 30.9.18)
-26,4 Mio. EUR
Prognostiziertes Defizit ErgHH
-5,9 Mio. EUR
Eine Übersicht über die Ergebnisrechnung zum Stand 30.09.2018, sortiert nach
Kostenartengruppen, kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die Analyse zur Haushaltsdurchführung 2018 zum Stand 30.09.2018 ist eine
stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation. Die künftige „tatsächliche“
Entwicklung ist von einer Vielzahl noch nicht abschätzbarer Rahmenbedingungen und
Einflussfaktoren abhängig.
2.3
Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich
Die unter Punkt 2.2 genannten Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich
im Wesentlichen aus den nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen:
(„-„ Verschlechterung/“+“ Verbesserung)
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
OBM
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
-2.203 TEUR
01 - GB OBM/Stadtrat
-129 TEUR
02 - GB OBM II
-2.074 TEUR
ohne Dezernat
-17 TEUR
13 - Gesamtpersonalrat
0 TEUR
14 - Rechnungsprüfungsamt
-17 TEUR
19 - Personalrat Stadtverwaltung
0 TEUR
801 - Schwerbehindertenvertretung
0 TEUR
Dezernat Allgemeine Verwaltung
22.115 TEUR
10 - Hauptamt
481 TEUR
11 - Personalamt
21.186 TEUR
10/30
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
12 - Amt für Statistik und Wahlen
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
373 TEUR
17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann
3 TEUR
18 - Ref. f. Migr. und Integration
18 TEUR
30 - Rechtsamt
-61 TEUR
34 - Standesamt
44 TEUR
921 - Dezernat I
71 TEUR
Dezernat Finanzen
467 TEUR
20 - Stadtkämmerei
179 TEUR
21 - Stadtkasse
-39 TEUR
22 - Referat SAP
236 TEUR
922 - Dezernat II
91 TEUR
Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
-1.930 TEUR
32 - Ordnungsamt
-681 TEUR
36 - Amt für Umweltschutz
31 TEUR
37 - Branddirektion
153 TEUR
52 - Amt für Sport
390 TEUR
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
-9 TEUR
-1.195 TEUR
923 - Dezernat III
-619 TEUR
Dezernat Kultur
-1.051 TEUR
41 - Kulturamt
-841 TEUR
42 - Volkshochschule
-83 TEUR
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
-46 TEUR
72 - Marktamt
215 TEUR
924 - Dezernat IV
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
50 - Sozialamt
-24.154 TEUR
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
-20.616 TEUR
53 - Gesundheitsamt
57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit
Behinderungen
925 - Dezernat V
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-296 TEUR
-2.917 TEUR
-631 TEUR
0 TEUR
10 TEUR
190 TEUR
61 - Stadtplanungsamt
48 TEUR
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
-16 TEUR
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
-18 TEUR
11/30
69 TEUR
Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich
65 - Amt für Gebäudemanagement
Abweichungen absolut
VIST - akt. Plan (Zuschuss)
2.158 TEUR
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
-1.860 TEUR
926 - Dezernat VI
-191 TEUR
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
2.419 TEUR
23 - Liegenschaftsamt
1.404 TEUR
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
764 TEUR
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
250 TEUR
927 - Dezernat VII
1 TEUR
allgemeine Finanzwirtschaft
9.691 TEUR
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
9.691 TEUR
Projekt Unterbringung Flüchtlinge
49 TEUR
928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge
49 TEUR
5.576 TEUR
Gesamtsumme
Detaillierte verbale Begründungen zu den einzelnen Abweichungen in der o.g. Tabelle
können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden.
Nachfolgend werden nur die wesentlichen Budgetabweichungen in den Dezernaten kurz
erläutert:
Geschäftsbereich OBM
Die Konzessionsabgabe sowie der Gemeinderabatt für Strom, Gas und Wasser sind in der
Höhe verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Abschläge werden auf
Grundlage der Vorjahresergebnisse gezahlt. Finale Abrechnungen für Strom und Gas
erfolgen 2 Jahre später, für Wasser im Folgejahr. Unter Berücksichtigung aktueller
Prognosen der Stadtwerke Leipzig, der enviaM sowie der Kommunalen Wasserwerke
Leipzig wird insgesamt mit Mindererträgen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR gerechnet.
Das im Finanzbericht zum 30.06.2018 eingeschätzte Finanzierungsrisiko im Rahmen des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht
mehr.
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Im Dezernat Allgemeine Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass dem Personalamt die zentralen Personalaufwendungen zugeordnet sind, in welchen nach aktueller Einschätzung eine
Budgetunterschreitung in Höhe von insgesamt 20,8 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Diese
resultiert zum einen daraus, dass bei der Planung für das Haushaltsjahr 2018 zu hohe
Durchschnittswerte in Höhe von ca. 11,7 Mio. EUR angenommen wurden. Zum anderen sind
noch immer verzögerte Besetzungen von Stellen, Nichtbesetzungen von Stellen sowie hohe
Ausfallzeiten in verschiedenen Bereichen zu verzeichnen. Weiterhin sind aufgrund
rückläufiger Asylbewerberzahlen in einzelnen Fachämtern, wie z.B. im Gesundheitsamt und
Amt für Jugend, Familie und Bildung, geplante Stellen nicht vollumfänglich besetzt, sodass
für diese unbesetzten Stellen keine Förderungen zu erwarten sind. In den Budgets der
Fachämter sind daher entsprechende Mindererträge berücksichtigt. Aus voran genannten
Gründen ergibt sich ein Minderaufwand in Höhe von rund 10,6 Mio. EUR.
12/30
Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen aus der Umsetzung des Tarifabschlusses sowie
der Nachzahlung für Beamte aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes
zur Ost-/Westangleichung.
Die Budgetunterschreitung wird nicht in vollem Umfang liquiditätswirksam eintreten, da 2018
in Vorjahren gebildete Rückstellungen für Altersteilzeit um 0,6 Mio. EUR höher in Anspruch
genommen werden. Der entsprechende Aufwand wird im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 berücksichtigt.
Neben den Abweichungen im Personalbudget kommt es zu Budgetunterschreitungen in
Höhe von insgesamt 1,1 Mio. EUR in den Budgets 10_111_ZW (Hauptamt), 11_111_ZW
(Personalamt) und 12_121_ZW (Amt für Statistik und Wahlen. Nähere Erläuterungen hierzu
können der Anlage 2 entnommen werden.
Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
Im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich
um rund 1,9 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern.
Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus:
- einer Budgetüberschreitung im Ordnungsamt in Höhe von 681 TEUR. Diese resultiert
größtenteils aus Mindererträgen bei Buß- und Verwarnungsgeldern.
- einer Budgetunterschreitung in Höhe von insgesamt 153 TEUR in der Branddirektion.
Diese hat ihre Ursache vorwiegend in einer Budgetunterschreitung in Höhe von 407
TEUR im Rettungsdienst und einer Budgetüberschreitung bei der Integrierten
Regionalleitstelle (IRLS) in Höhe von 347 TEUR.
Im Rettungsdienst konnten Mehraufwendungen durch höhere Entgelte komplett
kompensiert werden und Mehrerträge von absolut 407 TEUR erwirtschaftet werden,
welche allerdings nicht im Finanzhaushalt 2018 ersichtlich werden. Hierauf wird unter
3.2 dieses Berichtes näher eingegangen.
Die Mindererträge des Budgets IRLS resultieren aus einem höheren KostenVerteilungsschlüssel zum Betrieb der IRLS, als bei der Haushaltsplanung 2017/2018
angenommen.
- einer Budgetunterschreitung im Amt für Sport von insgesamt 390 TEUR. Dabei sind
Mindererträge in Höhe von 100 TEUR resultierend aus nicht in 2018 ertragswirksam
werdenden Fördermitteln und andererseits insgesamt Minderaufwendungen in
Höhe von insgesamt 551 TEUR zu verzeichnen. In diesen enthalten sind rd. 1 Mio.
EUR, welche für investive Auszahlungen verwendet werden. Während der
Haushaltsplanung stand deren Verwendung als konsumtive oder investive
Maßnahme noch nicht fest. Des Weiteren werden 250 TEUR im Rahmen des
Nordraumkonzeptes vom Amt für Wirtschaftsförderung bereitgestellt und sind somit
ebenfalls haushaltsneutral. Die übrigen Abweichungen setzen sich aus
verschiedenen notwendigen Mehrbedarfen zusammen, die der Anlage 2 entnommen
werden können.
- Mindererträgen und Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR im
Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die ursprünglich geplanten Erträge im Rahmen der
neuen Gewässerunterhaltungssatzung können um ca. 255 TEUR nicht erreicht
werden. Des Weiteren werden Mehraufwendungen für verschiedene Maßnahmen,
z.B. im Rahmen des Nordraumkonzeptes und den Südfriedhof erwartet, welche zu
großen Teilen haushaltsneutral sind (Sperrungen im Investitionshaushalt) und im
Einzelnen in Anlage 2 ersichtlich sind.
- Mehraufwendungen in Höhe von 619 TEUR größtenteils für die Sicherung des
Winterdienstes im Eigenbetrieb Stadtreinigung.
13/30
Dezernat Kultur
Im Dezernat Kultur wird voraussichtlich eine Budgetüberschreitung in Höhe von ca. 1,1 Mio.
EUR zu verzeichnen sein. Diese resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Bereichen:
Im Kulturamt wird insgesamt eine Budgetüberschreitung in Höhe von 841 TEUR erwartet.
Die Maßnahme „Sanierung Altes Rathaus“ wird nunmehr im Jahr 2018 umgesetzt. Weitere
Abweichungen und nähere Erläuterungen können Anlage 2 entnommen werden.
Außerdem sind im Dezernat IV insgesamt Mehrbedarfe in Höhe von ca. 296 TEUR zu
verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus einer Budgeterhöhung für Jubiläen (vgl.
DS-04773).
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Im Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird sich das ordentliche Ergebnis
voraussichtlich um rund 24,2 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Ursache sind Budgetüberschreitungen sowohl im Sozialamt, im Amt für Jugend,
Familie und Bildung als auch im Gesundheitsamt.
Im Sozialamt ist eine Verschlechterung von insgesamt 2,9 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese
ergibt sich sowohl aus Budgetunterschreitungen in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende (3 Mio. EUR) und bei den Hilfen für Asylbewerber (2,5 Mio. EUR), u. a.
aufgrund gesunkener Neuzuweisungen an Asylsuchenden, als auch aus einer
Budgetüberschreitung in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII (875 TEUR). Die
Ursachen der jeweiligen Minder-/Mehrerträge und Minder-/Mehraufwendungen sind der
Anlage 2 zu entnehmen.
Des Weiteren sind Mindererträge beim Sonderlastenausgleich Hartz IV gem. § 18 Abs. 1
und 2 SächsAGSGB und bei den Bedarfszuweisungen nach SächsFAG in Höhe von
zusammen 6,7 Mio. EUR sowie Mehraufwendungen bei der Sozialumlage in Höhe von rd.
619 TEUR zu erwarten. Bezüglich des Sonderlastenausgleiches liegt der Stadt Leipzig der
zweite Abschlagsbescheid vor, die entsprechenden Mindererträge wurden auf dessen
Grundlage prognostiziert. In Bezug auf die Bedarfszuweisungen nach SächsFAG liegt
nunmehr ebenfalls ein Bescheid vor, welcher die eingeschätzten Mindererträge erwarten
lässt.
Erfahrungsgemäß
können
die
abschließenden
Bescheide
für
den
Sonderlastenausgleich Hartz IV zu den bereits vorliegenden differieren, da zur endgültigen
Berechnung aktuelle Daten herangezogen werden. Mit nunmehr vorliegendem endgültigem
Bescheid zur KSV-Umlage kommt es zu den genannten Mehraufwendungen.
Des Weiteren wird im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Budgetüberschreitung in
Höhe von 20,6 Mio. EUR prognostiziert. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind im
Folgenden aufgeführt.
- Mehrbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung – HzE) in Höhe
von absolut 14,1 Mio. EUR entstehen aufgrund gestiegener Fallzahlen und Personalsowie Unterbringungskosten, somit stetig steigender durchschnittlicher jährlicher
Fallkosten. Die entsprechende Mehrbedarfsvorlage VI-DS-06148 befindet sich derzeit
in der Beratungsfolge.
- Eine weitere Budgetüberschreitung in Höhe von 5,7 Mio. EUR wird im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender erwartet. Diese
setzt sich sowohl aus Mindererträgen von ca. 7,6 Mio. EUR als auch aus
Minderaufwendungen von ca. 1,9 Mio. EUR zusammen. Die Minderaufwendungen
sind primär auf den Rückgang der Fallzahlen von Asylsuchenden zurückzuführen. Es
müssen somit nicht alle Stellen besetzt werden, allerdings ist demzufolge auch eine
geringere Förderung vom Land zu erwarten. Im Vergleich zur Einschätzung zum
30.06.2018 sind die prognostizierten Erträge aus Kostenerstattungen vom Land
nochmals gesunken. Die Ursache hierfür liegt im aufwändigen Abrechnungsverfahren
gegenüber dem Freistaat Sachsen. Die liquiditätsseitigen Auswirkungen werden
unter 3.2 dieses Berichtes näher erläutert.
14/30
-
Im Unterhaltsvorschuss (UHV) ergibt sich eine Budgetüberschreitung in Höhe von
1,3 Mio. EUR. Mit Mehrbedarfsvorlage VI-DS-05948, die sich derzeit im
Gremienverfahren befindet, sollen Mehraufwendungen von 6,5 Mio. EUR
beschlossen werden. Diese ergeben sich aus der Hochrechnung der Fallzahlen
aufgrund der Gesetzesänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) 2017,
durch die der Berechtigungskreis mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erweitert
wurde. Dagegen stehen Mehrerträge in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. EUR aus der
Leistungserstattung, die zu großen Teilen das Vorjahr betreffen.
Die im Gesundheitsamt ausgewiesene Budgetüberschreitung von ca. 0,6 Mio. EUR ergibt
sich im Wesentlichen aus Minderträgen in Höhe von ca. 350 TEUR, da aufgrund der
rückläufigen Flüchtlingszahlen Stellen zur medizinischen Betreuung nicht besetzt sind und
sich daraus geringere Erstattungen vom Land ergeben. Dem gegenüber stehen in gleicher
Höhe Minderaufwendungen im Bereich Personal.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Im Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich
um rund 190 TEUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verbessern. Dies ist auf
verschiedene Mehr-/Mindererträge sowie Mehr/Minderaufwendungen einzelner Ämter
zurückzuführen.
Die im Amt für Gebäudemanagement dargestellte Verbesserung in Höhe von 2,2 Mio. EUR
resultiert größtenteils aus einer Einsparung geplanter Energiekosten in Höhe von 1,3 Mio.
EUR sowie Verzögerung bei der Anmietung verschiedener Mietobjekte in Höhe von 0,8 Mio.
EUR. Die Ansätze wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 entsprechend
angepasst.
Dem
entgegen
stehen
Mehrbedarfe
für
diverse
bauliche
Unterhaltungsmaßnahmen sowie Verwaltungskosten aufgrund einer Organisationsänderung
in Höhe von insgesamt rd. 600 TEUR. Außerdem werden aufgrund einer
Finanzierungsänderung bei der Sanierung des Neuen Rathauses Mittel von ca. 650 TEUR
für diese Maßnahme investiv verwendet (vgl. DS-03343-DS-02), die entsprechende
Einsparung ist haushaltsneutral.
Im Verkehrs- und Tiefbauamt wird eine Budgetüberschreitung im Ergebnishaushalt in
Höhe von 1,9 Mio. EUR prognostiziert. Diese ist im Bereich Straßenbauvorhaben in
Verbindung mit Straßenbeleuchtungsanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (ca. 522
TEUR) haushaltsneutral, da die Sperrung von Ansätzen im Investitionsprogramm in gleicher
Höhe gegenüberstehen (Verschiebung von Teilmaßnahmen vom Finanz- in den
Ergebnishaushalt). Auch die Mehraufwendungen zur Finanzierung von Bushaltestellen und
nicht investiver Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Höhe von ca. 743 TEUR sind
insgesamt haushaltsneutral, da hierfür Mittel aus der Stellplatzablöse in Anspruch
genommen werden. Des Weiteren sind Mindererträge von 500 TEUR bzgl. des
„Bewohnerparkens Waldstraßenviertel“ zu verzeichnen, da sich die Umsetzung der
Maßnahme zeitlich verschiebt.
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Im Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um
rund 2,4 Mio. EUR verbessern.
Die Budgetunterschreitung resultiert mit 1,4 Mio. EUR aus Mehrerträgen im
Liegenschaftsamt. Durch Verkauf unbeweglichen Vermögens aus dem Verwahrbestand
werden hier ca. 2,5 Mio. EUR mehr Mittel ertragswirksam in den Haushalt der Stadt Leipzig
umgebucht. Die ausgewiesenen Mehrerträge sind finanzhaushaltsneutral. Dagegen stehen
Mehraufwendungen von ca. 1 Mio. EUR. Nähere Erläuterungen sind der Anlage 2 zu
entnehmen.
15/30
Des Weiteren erfolgt eine Mittelumschichtung vom Amt für Wirtschaftsförderung in den
Investitionshaushalt und an andere Fachämter in Höhe von 950 TEUR für die
„Sofortmaßnahmen im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+“ (vgl. VI-DS-01222NF-05).
Allgemeine Finanzwirtschaft
Im Rahmen der allgemeinen Finanzwirtschaft ist insgesamt eine Verbesserung in Höhe von
9,7 Mio. EUR zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf Mehrerträge der allgemeinen
Schlüsselzuweisungen von ca. 7,7 Mio. EUR zurückzuführen. Im Folgenden werden die
einzelnen Sachverhalte ausführlich erläutert.
Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben
Die Planansätze der Schlüsselzuweisungen basieren auf den Berechnungen des FAGPrognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert. Dabei
werden alle zum Planungszeitpunkt bekannten Einflussfaktoren berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden bereits frühzeitig eventuelle Mehreinnahmen
prognostiziert (siehe auch Finanzberichte per 30.06. und 30.09.2017). Diese Annahme hat
sich mit dem FAG-Bescheid vom 02.03.2018 bestätigt. Hintergrund ist grundsätzlich, dass
auf das FAG-System fortlaufende Einflussfaktoren wirken. Dies erfolgt regelgebunden und
nicht willkürlich, daher sind Veränderungen im Zeitverlauf wiederum relativ gut
prognostizierbar.
Gründe für das Mehr an Schlüsselzuweisungen in 2018 sind im Wesentlichen:
Zum einen kam es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf kommunaler Ebene im IstVerlauf zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen ländlicher und
kreisfreier Raum (Schlüsselmassenaufteilungsverordnung 2018).
Zum anderen ergab sich eine Umverteilung gegenüber den vorherigen Annahmen
innerhalb der kreisfreien Säule. Grund war eine äußerst positive Entwicklung der IstSteuerkraft einer kreisfreien Stadt in dem für 2018 relevanten Zeitraum (Einmaleffekt).
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes standen noch nicht alle
Einflussfaktoren zur Verfügung, die letztlich für die abschließende Höhe der
Schlüsselzuweisungen 2018 relevant sind (insbesondere verzögerte Feststellung der
Einwohnerzahlen durch das Statistische Landesamt Sachsen).
Insgesamt besteht für die Haushaltsdurchführung 2018 aus dem Finanzausgleich somit kein
Risiko mehr, was einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Haushaltsplanes darstellt.
Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar:
-in EUR-
H H -P la n
2018
(N a chtra gs-H H )
423.000.000
allg. Schlüsselzuw eisung
Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH
FAGBe sche id
Abwe ichung
430.724.006
7.724.006
93.000.000
95.511.798
2.511.798
0
0
0
27.623.000
27.811.985
188.985
15.700.000
Investive SZW - Anteil InvestHH
77.300.000
Entnahme FAG-Vorsorgevermögen
Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben
Information zu den Steuererträgen 2018
16/30
In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen:
1. Der unterjährige Verlauf der Gewerbesteuer in 2018 stellt sich wieder positiv dar. Der
Start am Jahresanfang lag gleichauf mit dem Niveau des Vorjahres. Der Verlauf in
den Folgemonaten des ersten Halbjahres verlief auf deutlich höherem Niveau,
insbesondere im Februar, April, Mai und Juni sind hohe Zugänge zu verzeichnen. Im
dritten Quartal flacht die Entwicklung wiederum ab. Für das vierte Quartal wird auf
Basis des derzeitigen Kenntnisstandes nicht mit erheblichen Zugängen gerechnet.
Eine aktuelle Analyse ergibt, dass die Gewerbesteuerveranlagung bereits für 96,5 %
der Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2015 und 93,5 % für das Wirtschaftsjahr
2016 erfolgt ist. Zudem werden gegenwärtig von vielen Unternehmen angepasst an
die wirtschaftliche Entwicklung Anträge auf Minderung der Vorauszahlungen gestellt.
Des Weiteren unterliegt der Banken- und Versicherungssektor weiterhin starken
Schwankungen mit der Tendenz sinkender Gewerbesteuerzahlungen. Zum
Jahresende ist darüber hinaus üblicherweise mit Bereinigungen und Abgängen zu
rechnen.
2. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegen per 30.09.
Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 vor. Auf Basis einer
aktuellen Hochrechnung bzw. Prognose per 31.12.2018 ergibt sich eine Tendenz zu
Planüberschreitung. Es wird mit Mehrerträgen von 3 Mio. EUR gerechnet.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird per 30.09. davon ausgegangen,
dass der Planansatz leicht unterschritten wird. Es liegen bisher Abschlagsbescheide
für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2018 vor. Eine Hochrechnung unter
Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre ergibt Mindererträge von ca. 2
Mio. EUR.
Die Mai-Steuerschätzung 2018 entsprach genau dieser Einschätzung.
3. Der Start der Jahresveranlagung der Grundsteuer verlief wie angenommen leicht
über dem Niveau des Vorjahres. Auch der bisherige Verlauf bestätigt den
Haushaltsansatz, so dass von einer Planerfüllung ausgegangen wird.
4. Für die örtlichen Aufwandsteuern wird derzeit insgesamt von geringfügigen
Mehrerträgen ausgegangen.
Hinsichtlich der Vergnügungsteuer ist eine verlässliche Prognose der konkreten
Erträge auch für das Haushaltsjahr 2018 äußerst schwierig. Nach Beschluss der
rückwirkenden
Änderung
der
Vergnügungsteuersatzungen
durch
die
Ratsversammlung am 16.05.2018 hat die Aufarbeitung der umfänglichen
Widerspruchsverfahren begonnen. Zu den daraus resultierenden tatsächlichen
haushaltsseitigen Auswirkungen in 2018 kann erst zum Jahresende eine Aussage
getroffen werden. Derzeit wird von der Erfüllung des Haushaltsansatzes
ausgegangen.
Bei der Zweitwohnungsteuer kam es 2017 zu einem Bearbeitungsstau, so dass der
Planansatz letztlich um rd. 0,4 Mio. EUR unterschritten wurde. Derzeit wird davon
ausgegangen, dass der Rückstau im Laufe des Jahres 2018 aufgearbeitet wird und
somit der Planansatz überschritten wird. Die Überschreitung wirkt allerdings nicht
nachhaltig.
Bei der Hundesteuer besteht derzeit, wie
Planüberschreitung.
Hintergrund
ist
Einwohnerwachstum. Es wird ein Plus
Haushaltsentwurf 2019/2020 wurde der
angepasst.
17/30
schon in 2017, die Tendenz zu einer
nach
wie
vor
das
städtische
von 0,4 Mio. EUR eingeschätzt. Im
Planansatz entsprechend nach oben
Hinweis zu Aufwand aus Abschreibungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder
Aussetzungen der Vollziehung (nicht zahlungswirksam):
Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden für die Steuern erstmals Aufwendungen durch
Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung mit Haushaltsansätzen
untersetzt. Dazu wurden Durchschnittswerte der Jahre seit der Doppikumstellung 2012
herangezogen. Hier besteht grundsätzlich eine Unsicherheit hinsichtlich eventueller Mehroder Minderaufwendungen, da die tatsächliche Höhe von unterjährig vorzunehmenden
Erlassen, Niederschlagungen und Aussetzungen der Vollziehung nicht verlässlich
prognostiziert werden kann. Eine konkrete Untersetzung / Analyse kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die Buchungen in Teilen erst im Rahmen des
Jahresabschlusses erfolgen.
2.4
Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich
Die Verbesserung bei den nicht-zahlungswirksamen Positionen in Höhe von insgesamt 14,9
Mio. EUR ergibt sich mit ca. 14,3 Mio. EUR im Wesentlichen aus höheren Zu- bzw.
geringeren Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen (FAV) verschiedener Eigenbetriebe/gesellschaften, Beteiligungen und Sondervermögen.
Während bei der Haushaltsplanung von einer Zuschreibung auf das FAV in Höhe von 94,8
Mio. EUR auszugehen war, musste diese mit Erstellung des Nachtragshaushaltes 2018 auf
14,1 Mio. EUR reduziert werden. Grund hierfür ist die Verschiebung der Auflösung aus
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren der
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) nach 2017 in Höhe von 80,7
Mio. EUR. Nähere Erläuterungen hierzu sind auch im Vorbericht des Nachtragshaushaltes
auf Seite 5 zu finden.
Mit Einschätzung zum Stichtag 30.09.2018 (basierend auf der Einschätzung der
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH – bbvl zum 30.06.2018) wird
nunmehr von einem Delta aus Zu- und Abschreibungen auf das FAV in Höhe von ca. 28,4
Mio. EUR ausgegangen. Die Verbesserung in Höhe von 14,3 Mio. EUR ist größtenteils auf
die folgenden Eigenbetriebe/-gesellschaften, Beteiligungen und Sondervermögen
zurückzuführen:
-
Leipziger Wohnung- und Baugesellschaft mbH (LWB):
-3,0 Mio. EUR Zuschreibung
-
Zoo Leipzig GmbH:
-2,2 Mio. EUR Zuschreibung
-
Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG
(LEVG):
-0,8 Mio. EUR Zuschreibung
Die im Doppelhaushalt 2017/2018 geplanten Ansätze (positive Ergebnisse) entstammen
der Mittelfristplanung der Unternehmen aus dem Jahr 2016. Die Planwerte gemäß
Wirtschaftsplanung 2018 sind weiterhin positiv, aber geringer, was im Wesentlichen auf
geringer erwartete Umsatzerlöse zurückzuführen ist.
-
Stadtreinigung Leipzig:
+0,3 Mio. EUR Zuschreibung
Das zum Stichtag 30.06.2018 erwartete Jahresergebnis in Höhe von rd. 1,9 Mio.
EUR führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und somit zur ausgewiesenen
höheren Zuschreibung auf das FAV gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018.
-
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten mbH (LESG):
+1,1 Mio. EUR Zuschreibung
Der aktuelle Erwartungswert des Jahresergebnisses der LESG liegt höher als der des
Wirtschaftsplanes 2018. Durch Übertragung der Kaufpreise für mehrere Flurstücke
ergibt sich ein Jahresüberschuss und die erwartete Zuschreibung.
18/30
-
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV):
+18,8 Mio. EUR Zuschreibung
Gegenüber der Nachtragsplanung 2018 ergibt sich eine um 18,8 Mio. EUR höhere
Zuschreibung als geplant. Diese resultiert aus dem laut Quartalsbericht erwarteten
positiven Jahresergebnis zum 31.12.2018.
Die tatsächliche Entwicklung der Zu-/Abschreibungen aus Finanzanlagevermögen ist in Abhängigkeit der Wirtschaftsplanerfüllung der Beteiligungsunternehmen zu sehen. Vor diesem
Hintergrund handelt es sich hierbei um eine entsprechende Risikoposition zum 31.12.2018.
19/30
3
Finanzhaushalt 2018
3.1
Gesamteinschätzung
Die Finanzrechnung erbringt mit der Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen den
Nachweis, ob die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt werden bzw. wie
die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde selbst gegenüber Dritten erfolgen. Es handelt
sich um tatsächliche Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr unabhängig von der
Sollstellung.
Die Finanzrechnung besteht aus drei Teilen:
1. Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
(Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit)
2. Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
(Cash-Flow aus Investitionstätigkeit)
3. Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit
(Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit)
Die Summe der drei Cash-Flows ergibt die Änderung des Zahlungsmittelbestandes im
Haushaltsjahr. Zu diesem werden die Einzahlungen aus der Rückzahlung von Geldanlagen,
aus Darlehensrückflüssen und aus Liquiditätskrediten hinzugerechnet und die Auszahlungen
für Geldanlagen, für die Gewährung von Darlehen und für die Tilgung von Liquiditätskrediten
abgezogen, um den Überschuss bzw. Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr zu
ermitteln.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde ein Bedarf an Zahlungsmitteln aus
Veranschlagungen des Haushaltsjahres in Höhe von 47 Mio. EUR ausgewiesen (vgl. Zeile
44 Querübersicht HH-Plan 2017/18). Mit Erstellung des Nachtragshaushaltes 2018
reduzierte sich dieser Bedarf auf 28 Mio. EUR hauptsächlich begründet durch höhere
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es wurden keine Einzahlungen und
Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre geplant.
Unter Berücksichtigung der übertragenen Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren und bei vollständiger
Inanspruchnahme dieser finanziellen Mittel würde sich der Finanzmittelbestand im
Haushaltsjahr um 321,4 Mio. EUR verringern (vgl. Anlage 3, Spalte akt. Plan). Dies würde
voraussetzen, dass im Haushaltsjahr 2018 ein vollständiger Abbau der Haushaltsreste
erfolgt, was jedoch aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre und dem tatsächlichen Ist zum
30.09.2018 mehr als unrealistisch ist.
Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2018 wird eingeschätzt, dass sich im
Finanzhaushalt das geplante Defizit auf ca. 171 Mio. EUR (vgl. Anlage 2, Spalte VIST
30.09.2018) erhöhen wird.
Das Zahlenwerk der Gesamtfinanzrechnung ist in der Anlage 3 dargestellt.
20/30
3.2
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
Die Stadt Leipzig hat mit dem Nachtragshaushalt Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.706 Mio. EUR geplant. Nach aktueller Prognose ist mit
Einzahlungen in Höhe von 1.670 Mio. EUR zu rechnen, dies entspricht Mindereinzahlungen
von 36 Mio. EUR.
Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von
1.659 Mio. EUR,
welche
im
Rahmen
der
Fortschreibung
der
Planansätze
(Ermächtigungsübertrag aus Vorjahr) geringfügig auf rd. 1.661 Mio. EUR erhöht wurden.
Dieser Gesamtansatz wird voraussichtlich nur mit 1.644 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Somit werden Minderauszahlungen in Höhe von rund 17 Mio. EUR prognostiziert.
Der geplante Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 45,2 Mio. EUR (unter Berücksichtigung
der bereits übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verringert sich demzufolge um
19,7 Mio. EUR auf 25,5 Mio. EUR.
Im Kontext auf die Ausführungen zum Ergebnishaushalt ist auf Folgendes hinzuweisen:
Der Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit verschlechtert sich um 19,7 Mio. EUR,
während im zahlungswirksamen Bereich des Ergebnishaushaltes hingegen eine positive
Veränderung in Höhe von rund 5,8 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Die Differenz von -25,5 Mio.
EUR setzt sich aus folgenden Prognosen zusammen:
- Ca. 14,8 Mio. EUR zahlungswirksame Mindererträge im Ergebnishaushalt stehen
36,1 Mio. EUR Mindereinzahlungen im Finanzhaushalt gegenüber. Daraus ergibt
sich ein Delta zwischen Minderträgen und Mindereinzahlungen in Höhe von -21,2
Mio. EUR.
- 20,7 Mio. EUR zahlungswirksame Minderaufwendungen im Ergebnishaushalt
stehen 16,4 Mio. EUR Minderauszahlungen im Finanzhaushalt gegenüber. Daraus
ergibt sich ein Delta zwischen Minderaufwendungen und Minderauszahlungen in
Höhe von -4,3 Mio. EUR.
Sachverhalte, die im Wesentlichen zum Unterschied der Entwicklung im Ergebnishaushalt
und dem Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit beitragen, werden im Folgenden
kurz erläutert.
Allein bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten werden liquiditätswirksam 18,5 Mio. EUR
mehr Mindereinzahlungen erwartet als Mindererträge im Ergebnishaushalt. Dies ist im
Wesentlichen auf Mindereinzahlungen in der Branddirektion sowie im Amt für Jugend,
Familie und Bildung zurückzuführen.
Mit dem Nachtragshaushalt 2018 wurden in der Branddirektion 10 Mio. EUR
Mehreinzahlungen im Rettungsdienst, resultierend aus der in 2018 erfolgten Abrechnung,
geplant. Somit steht hier im Finanzhaushalt ein Ansatz in Höhe von 33,4 Mio. EUR zur
Verfügung. Da liquiditätswirksam ein VIST in Höhe von lediglich 22,5 Mio. EUR eingeschätzt
wurde, werden knapp 11 Mio. EUR weniger Einzahlungen als geplant erwartet. Im
Ergebnishaushalt hingegen werden Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. EUR prognostiziert.
Grund hierfür ist die verzögerte Bearbeitung, womit die Erträge erst in 2019
zahlungswirksam werden.
Bei der Refinanzierung der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber wird
es wahrscheinlich zu einer zahlungswirksamen Verschlechterung in Höhe von 17,1 Mio.
EUR kommen. Liquiditätsseitig sind im entsprechenden Budget insgesamt ca. 25,7 Mio. EUR
Einzahlungen (16,3 Mio. EUR für 2018 zzgl. 9,4 Mio. EUR aus 2017) im
Nachtragshaushaltsplan 2018 veranschlagt. Es wird eingeschätzt, dass davon in 2018 ca.
8,6 Mio. EUR kassenseitig lediglich vereinnahmt werden. Dagegen werden im
Ergebnishaushalt aufgrund des Rückgangs der Fallzahlen sowie aufgrund bisher nicht
erfolgter Spitzabrechnungen Mindererträge in Höhe von 7,7 Mio. EUR prognostiziert.
Die auszahlungsseitigen Abweichungen sind im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme von
Rückstellungen, resultierend aus dem Haushaltsjahr 2017, im Amt für Jugend, Familie und
21/30
Bildung, im Amt für Gebäudemanagement sowie im Amt für Umweltschutz zurückzuführen.
Dabei erfolgt in 2018 insgesamt eine höhere Inanspruchnahme (Auszahlung) aus
Rückstellungen des Vorjahres als die Neubildung von Rückstellungen (Aufwand) im
Haushaltsjahr 2018.
Abschließend ist bzgl. des Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Folgendes
darzulegen:
Gemäß § 72 Abs. 4 SächsGemO müssen mit dem Cash-Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus
laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die
ordentliche Tilgung und der Tilgungsanteil der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen
Rechtsgeschäften finanziert werden. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden im
Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2018 mit 46,5 Mio. EUR
veranschlagt.
Wenn eine Kommune dazu nicht in der Lage ist, muss auf freie Liquidität zurückgegriffen,
Einsparungen erwirtschaftet oder Sperren verfügt werden.
Der Cash-Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit wurde für das
Haushaltsjahr 2018 mit einem Überschuss in Höhe von 46,6 Mio. EUR geplant. Zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes war damit der Ausgleich im
Finanzhaushalt erreicht. Mit Einschätzung zum 30.09.2018 vermindert sich der Überschuss
auf ca. 25,6 Mio. EUR.
Damit ist die Stadt Leipzig nicht mehr in der Lage, mit dem Cash-Flow aus laufender
Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche
Tilgung von Krediten sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäften für Investitionen zu
erwirtschaften. Infolge dessen schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag in Höhe
von 20,9 Mio. EUR (ordentliche Tilgung in Höhe von 46,5 Mio. EUR abzgl. Cash-Flow
laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 25,6 Mio. EUR) die bestehende Liquidität der
Stadt Leipzig. Auf die Auswirkungen hieraus wird im Punkt 5 näher eingegangen.
22/30
3.3
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
Mit der Meldung zum V-IST liquiditätswirksam (Stichtag 30.09.2018) wurde durch alle
Fachämter prognostiziert, wie die einzelnen Investitionsprojekte im Verlauf des Jahres
umgesetzt werden können. Aufgrund der vorangegangenen Auswertungen wurden die
Fachämter mit Hausmitteilung vom 28.06.2018 nochmals zu einer realistischen
Einschätzung der in 2018 tatsächlich fließenden Mittel aufgefordert. Ein gesonderter Hinweis
zur Einschätzung von Investitionsmaßnahmen ist auch im Rahmen der Hausmitteilung zum
Finanzbericht 30.09.2018 an die Fachämter gegangen. Die eingeschätzten Prognosen für
die Investitionsmaßnahmen sind durch die Budgetverantwortlichen explizit bestätigt worden.
Dies erfolgte erstmals digitalisiert in der Erfassungssoftware.
Entsprechend den vorgenommenen Angaben der Fachämter wird bei einem Planansatz von
296 Mio. EUR und übertragenen Ansätzen aus Vorjahren von 310 Mio. EUR eingeschätzt,
dass von diesen Auszahlungsansätzen (in Summe 606 Mio. EUR) in 2018 zum Jahresende
273 Mio. EUR, also insgesamt ca. 45 % abfinanziert werden und die Liquidität zum Ende des
Jahres entsprechend geschmälert werden würde. Diese Einschätzung ist im Vergleich zum
Finanzbericht 30.06.2018, in dem noch eine Abfinanzierung in 2018 von ca. 55 % der
aktuellen Planansätze prognostiziert wurde, wesentlich realistischer. Vor allem in folgenden
Ämtern wurde der tatsächliche Mittelabfluss (VIST liqui) im Finanzbericht 30.09.2018
entsprechend den Projektfortschritten präzisiert und deutlich verringert:
-
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Verkehrs- und Tiefbauamt
Liegenschaftsamt
Amt für Gebäudemanagement
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Auf Basis der Fachamtsprognosen stellt sich der prognostizierte Cash-Flow aus
Investitionstätigkeit in 2018 wie folgt dar:
Plan
2018
Übertrag
VJ
akt. Plan
In Mio. EUR
Einzahlungen
217,5
17,7
235,2
Auszahlungen
296,0
309,7
605,7
Zuschüsse
78,5
292,0
370,5
Tabelle 1: Übersicht VIST Investitionsprogramm
Verfügt
2018
163,7
356,0
192,3
Verfügt
in %
70%
59%
52%
Ist 2018
82,6
125,5
42,9
Ist in %
35%
21%
12%
VIST
liqui –
akt. Plan
131,8
-103,4
273,1
-332,6
141,3
-229,2
VIST
liqui.
Die folgende Grafik zeigt den derzeitigen Mittelabfluss in Bezug auf den aktuellen Plan:
23/30
Diese Darstellung und Erfahrungen der Vorjahre zeigen, dass eine Abfinanzierung der für
Investitionen zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel in der von den Fachämtern
eingeschätzten Größenordnung nicht möglich sein wird. Durchschnittlich sind in den letzten
Jahren rund 60 % der tatsächlichen Gesamtauszahlungen im Haushaltsjahr zum Stichtag
30.09. des jeweiligen Jahres geflossen. Auf dieser Grundlage schätzt das Dezernat
Finanzen ein, dass zum 31.12.2018 im Rahmen von Investitionen insgesamt höchstens 200
Mio. EUR abfließen werden (siehe nachfolgende Grafik). Dies wird dadurch unterstrichen,
dass zum 30.09.2018 bisher erst 125,5 Mio. EUR der aktuellen Ansätze zur Auszahlung
gekommen sind (siehe Tabelle 1, Spalte Ist 2018). Auch die folgende Grafik, die den
tatsächlichen Mittelabfluss 2018 sowie die jeweiligen Einschätzungen pro Quartal deutlich
macht, unterstützt diese Einschätzung.
Anders als durch Prognose der Fachämter eingeschätzt, wird keine vollständige
Abfinanzierung der für 2018 geplanten Investitionsprojekte sowie der Reste aus Vorjahren
erfolgen, womit die Mittel in Folge nach 2019 übertragen werden müssen. Dies entspricht
auch den Erfahrungen der Vorjahre, wonach einerseits die Reste stetig angewachsen sind
und andererseits entsprechend nachfolgender Tabelle 2 Investitionsauszahlungen von
maximal 182 Mio. EUR, meist aber deutlich darunter, realisierbar waren. Um den Abbau des
Investitionsstaus zu beschleunigen, ist das Erfordernis von Einzelfreigaben im
Investitionshaushalt, wie bereits eingangs erwähnt, durch den Ersten Bürgermeister und
Beigeordneten für Finanzen aufgehoben worden. Mit den erfolgten Freigaben obliegt die
Verantwortung für die Budgetbewirtschaftung und –einhaltung dem/der jeweiligen
Budgetverantwortlichen.
in Mio. EUR
Plan
übertragene Ansätze aus dem Vorjahr
aktueller Plan (Plan + Übertrag VJ)
tatsächl. in Anspruch genommene Mittel
2012
129,36
112,57
241,93
130,54
2013
193,14
101,24
294,38
135,25
2014
151,38
133,45
284,83
158,87
2015
158,04
141,05
299,09
143,65
2016
148,37
191,93
340,30
182,63
2017
231,38
222,64
454,02
176,34
Tabelle 2: Übersicht der aus Planansätzen und übertragenen Mitteln in Anspruch genommenen Mittel zum
Jahresende; vorläufiges Ergebnis 2016 und 2017; 2015 ohne CBL-Abbildung
Begründungen zu Abweichungen einzelner Investitionsmaßnahmen können der Anlage 4
entnommen werden.
24/30
3.4
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2018 in einer Höhe
von 3,8 Mio. EUR geplant. Dieser Wert resultiert aus geplanten Einzahlungen aus der
Aufnahme von Krediten in Höhe von 50,3 Mio. EUR und einer geplanten ordentlichen
Tilgung von Krediten in Höhe von 46,5 Mio. EUR.
- in Mio. EUR -
2018
2018
2018
2018
Plan
akt. Plan
VIST
VIST-akt.
Plan
50,3
50,3
0
-50,3
Aufnahme von Krediten für Umschuldungen
0
0
8,0
8,0
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
50,3
50,3
8,0
-42,3
ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
46,5
46,5
46,5
0
außerordentliche Tilgung von Krediten für
Investitionen
0
0
5,0
5,0
Tilgung von Krediten für Umschuldungen
0
0
8,0
8,0
46,5
46,5
59,5
13,0
3,8
3,8
-51,5
-55,3
Aufnahme von Krediten für Investitionen
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
Kreditneuaufnahmen
Für das Jahr 2018 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung:
50,3 Mio. EUR Kreditermächtigung aus Vorjahr 2017
50,3 Mio. EUR Kreditermächtigung 2018
100,6 Mio. EUR verfügbare Kreditermächtigung
Die verfügbare Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 50,3 Mio. EUR für das Jahr 2017 steht
in 2018 in voller Höhe zur Verfügung.
Per 30.09.2018 erfolgte noch keine Kreditaufnahme. Per 31.12.2018 wird derzeit davon
ausgegangen, dass im Gegensatz zum Planansatz von 50,3 Mio. EUR keine
Kreditaufnahme erfolgt.
Umschuldungen
Bis zum 30.09.2018 erfolgte eine Umschuldung in Höhe von 8,0 Mio. EUR. Im vierten
Quartal 2018 stehen keine weiteren planmäßigen Umschuldungen an, so dass die
Umschuldungen per 31.12.2018 voraussichtlich 8,0 Mio. EUR betragen werden. Abhängig
von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kann es gegebenenfalls noch zu weiteren
ungeplanten Umschuldungen kommen.
Tilgung
Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden
ursprünglich im Haushaltsplan 2018 für die ordentliche Tilgung rund 46,5 Mio. EUR
veranschlagt. Aufgrund der im Oktober 2015 stattgegebenen Berufung der UBS im KWLProzess ist die jährliche zusätzliche außerordentliche Tilgung in Höhe von 5 Mio. EUR, mit
der die Stadt Leipzig durch den Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit
2012 beauflagt wurde, weiter zu leisten. Anfang des Jahres 2018 ist die außerordentliche
Tilgung geleistet worden.
25/30
Am 10. April 2018 konnten die Leipziger Wasserwerke in London den endgültigen Sieg im
Prozess für sich verbuchen, indem der Supreme Court den Antrag der UBS-Bank
zurückwies. In Summe beträgt die Tilgung per 31.12.2018 insgesamt 51,5 Mio. EUR (46,5
Mio. EUR ordentliche Tilgung zzgl. 5,0 Mio. EUR außerordentliche Tilgung).
26/30
4
Bürgschaften und Entschuldung
4.1
Entschuldung
Haushaltsdurchführung
2018
Schuldenstand
IST 31.12.2017
Prognose
31.12.2018
580,2 Mio. EUR
528,7 Mio. EUR
Einwohner mit Hauptwohnsitz
581.980*
593.003*
Pro-Kopf-Verschuldung
997 EUR
892 EUR
Differenz
-51,5 Mio. EUR
-105 EUR
Der Schuldenstand sinkt um 51,5 Mio. EUR von 580,2 Mio. EUR auf 528,7 Mio. EUR per
31.12.2018.
Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt um 105 EUR von 997 EUR auf 892 EUR.
* Die Einwohnerzahl zum 31.12.2017 ist die des Statistischen Landesamtes Sachsen. Die
Prognose zum 31.12.2018 ist die des Einwohnermelderegisters des Ordnungsamtes der
Stadt Leipzig zum Stand 30.09.2018. Die maßgeblichen Daten vom Statistischen
Landesamt liegen bisher noch nicht vor.
4.2
Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios
Durchschnittsverzinsung
Die Durchschnittsverzinsung liegt per 30.09.2018 stichtagsbezogen bei ca. 1,38 %.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittsverzinsung. Für 2018 ist wie schon ausgeführt - nur ein unterjähriger Wert angegeben.
27/30
Zinsstruktur
Die Zinsstruktur beinhaltet die Quote zwischen festen und variablen Finanzierungen. Als
Richtwert sind maximal 30% variable Finanzierungen und mindestens 70% festverzinsliche
Finanzierungen festgelegt.
Bestand
Volumen
Quote
Schuldenstand per 30.09.2018:
539,1 Mio. EUR
100,0 %
Variable Finanzierungen
105,9 Mio. EUR
19,6 %
Festverzinsliche Finanzierungen:
433,2 Mio. EUR
80,4 %
Die aktuelle Quote liegt bei 19,6% variabel und 80,4% festverzinslich. Der hohe Anteil
festverzinslicher Positionen liegt in der langfristigen Sicherung des aktuellen
Niedrigzinsumfeldes begründet.
Zinsanpassungsvolumen und Zinsänderungsrisikovolumen
Das Zinsanpassungsvolumen umfasst die planmäßig auslaufenden Zinsbindungen der
Kredite sowie die geplanten Kreditneuaufnahmen. In den Jahren 2019 und 2020 beträgt die
Kreditermächtigung 50,3 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2021 beträgt die Kreditermächtigung
wieder 25,3 Mio. EUR p.a. Zudem ist in den Jahren 2019 bis 2023 eine jährliche
Kreditneuaufnahme in Höhe von 100,0 Mio. EUR im Sonderportfolio Schulhausbau
veranschlagt.
Das Zinsänderungsrisikovolumen beschreibt das im aktuellen Jahr noch bestehende
Zinsanpassungsvolumen und die variablen Darlehen, da diese auch dem
Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Zinsänderungsrisiko per 30.09.2018:
Neuaufnahmen:
Umschuldungen:
Variable Darlehen:
0,0 Mio. EUR
0,0 Mio. EUR
105,9 Mio. EUR
insgesamt:
105,9 Mio. EUR
In Bezug auf den Schuldenstand per 30.09.2018 von 539,1 Mio. EUR machen die 105,9 Mio.
EUR einen Anteil von 19,6% aus.
28/30
Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt
Zinssätze in %
EONIA
1-Monats-Euribor
3-Monats-Euribor
5J-Swap
10J-Swap
31.12.2017 30.09.2018 Änderung
-0,346
-0,351
-0,005
-0,368
-0,371
-0,003
-0,329
-0,318
0,011
0,310
0,388
0,078
0,880
0,983
0,103
Das Zinsniveau am Geldmarkt bleibt unverändert niedrig. Der Tagesgeldsatz EONIA liegt
nun bei -0,351 %, ähnlich wie der 1-Monats-Euribor bei aktuell -0,371 %. Der 3-MonatsEuribor liegt bei -0,318 %. Negative Zinsen sind mittlerweile „normal“ am Geldmarkt.
Der Kapitalmarkt bleibt ebenfalls auf einem historisch niedrigen Niveau, ein Zinsanstieg seit
31.12.2017 ist nicht zu verzeichnen: der 5-Jahres-Swapsatz liegt bei +0,39 % und der 10Jahres-Swapsatz liegt noch bei +0,98 %.
Vermehrt reichen die Banken die Negativzinsen auch an die Kommunen weiter. Auch für die
Stadt Leipzig ist es eine große Herausforderung, die Zahlung von Verwahrentgelten zu
vermeiden.
4.3
Bürgschaften
Haushaltsplanung 2018
Bürgschaften
IST 31.12.2017
277,4 Mio. EUR
Prognose
31.12.2018
289,4 Mio. EUR
Änderung
+12,0 Mio. EUR
Das durch Bürgschaften der Stadt Leipzig besicherte Kreditvolumen steigt voraussichtlich
um 12,0 Mio. EUR von 277,4 Mio. EUR auf 289,4 Mio. EUR.
Die Bürgschaftsprovisionen betragen im Jahr 2018 ca. 1,7 Mio. EUR.
Der voraussichtliche Anstieg des Volumens begründet sich durch den Bau- und damit
Finanzierungsfortschritt der bereits bürgschaftsbesicherten Maßnahmen der LESG mbH, den
Bau der Asylunterkunft Arno-Nitzsche-Straße und den Bau des Kinderhauses Curiestraße
als Kindertagesstätte und Schulhaus.
Neben den verbürgten Krediten bestehen zudem 2 Bürgschaften in Höhe von insgesamt 4,6
Mio.
EUR
für
die
Einräumung
von
Kontokorrentkreditlinien
zweier
Beteiligungsgesellschaften, welche jedoch aktuell mit 0 EUR valutierten. Im
Bürgschaftsnachweis werden beide Bürgschaften aufgrund der fehlenden Inanspruchnahme
der Kontokorrentkreditlinie deshalb nicht ausgewiesen.
29/30
5
Fazit
Mit Novellierung des Haushaltsausgleiches zum 01.01.2018 steht der Ausgleich des
Finanzhaushaltes nunmehr neben dem des Ergebnishaushaltes. Demzufolge ist der
Haushalt nach § 72 SächsGemO ausgeglichen, wenn sowohl „der Gesamtbetrag der Erträge
den Gesamtbetrag der Aufwendungen unter Berücksichtigung der Rücklagen (…) erreicht
oder übersteigt“ als auch „ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (…)
ausgewiesen ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils
der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann.“
Mit dem vorliegenden Finanzbericht wird ein voraussichtliches Gesamtergebnis zum
31.12.2018 in Höhe von rund -5,9 Mio. EUR prognostiziert. Davon entfallen -9,7 Mio. EUR
auf das ordentliche und +3,8 Mio. EUR auf das außerordentliche Ergebnis. Zum jetzigen
Zeitpunkt wird eingeschätzt, dass der Ausgleich im Ergebnishaushalt mindestens nach § 72
Abs. 3 Satz 2 SächsGemO erreicht wird, da ausreichend Mittel in der ordentlichen Rücklage
zur Verfügung stehen, um den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt zu decken.
Im
Finanzhaushalt
hingegen
sinkt
der
Zahlungsmittelsaldo
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit von geplanten +46,6 Mio. EUR auf +25,6 Mio. EUR. Damit wird hier
noch immer ein Überschuss erreicht, allerdings reicht dieser im Gegensatz zur Annahme
während der Haushaltsplanung nicht mehr aus, um die ordentliche Kredittilgung sowie die
Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu decken.
Ebenfalls können mit aktueller Prognose nicht genügend verfügbare Mittel nach
§ 72 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 5 SächsKomHVO herangezogen werden,
um den Ausgleich im Finanzhaushalt zu erreichen. In Bezug auf die zum 30.09.2018
bestehenden liquiden Mittel in Höhe von ca. 75,4 Mio. EUR kann zum heutigen Tag
eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der Investitionen ein Finanzierungs- bzw.
Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht.
Um für das Haushaltsjahr 2018 einen ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt zu
erreichen und damit die Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig zu erhalten, hält das Dezernat
Finanzen weiterhin an der haushaltswirtschaftlichen Sperre im Ergebnishaushalt fest.
Anlagen:
Anlage 1
Querübersicht Ergebnisrechnung 2018 nach Kostenartengruppen
Anlage 2
Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam)
einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200
TEUR
Anlage 3
Querübersicht Finanzrechnung 2018 nach Kostenartengruppen
Anlage 4
Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab
Abweichungen in Höhe von 1 Mio. EUR
30/30
Anlage 1
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2018
Ergebnishaushalt
30.09.2018
2018
2018
2018
2018
2018
2018
Plan
akt. Plan
fortg. Plan
Ist 30.09.
VIST 30.09.
Diff VIST-akt. Plan
30 Steuern und ähnliche Abgaben
31 Zuweisungen
32 Sonstige Transfererträge
33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
34 PR Leistungsentgelt, Kostenerstatt., Kostenumlagen
35 Sonstige ordentliche Erträge aus lfd. Vw-tätigkeit
36 Zinsen und sonstige Finanzerträge
37 Aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge ohne ILV
38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Ordentliche Erträge
636.950.050
746.742.951
9.387.700
40.183.850
226.324.600
70.691.890
18.120.900
0
1.748.401.940
12.207.000
1.760.608.940
636.950.050
746.742.951
9.387.700
40.183.850
226.324.600
70.691.890
18.120.900
0
1.748.401.940
12.207.000
1.760.608.940
636.950.050
755.076.331
9.387.700
40.470.234
226.917.106
70.712.600
18.120.900
0
1.757.634.921
12.207.000
1.769.841.921
563.589.027
687.489.585
7.867.904
31.163.144
121.354.211
28.160.618
1.969.118
0
1.441.593.607
663.581
1.442.257.188
632.650.000
759.039.183
10.331.468
39.190.900
202.841.435
84.024.104
18.312.487
0
1.746.389.577
12.207.000
1.758.596.577
-4.300.050
12.296.232
943.768
-992.950
-23.483.165
13.332.214
191.587
0
-2.012.364
0
-2.012.364
40 Personalaufwendungen
41 Versorgungsaufwendungen
42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
43 Transferaufwendungen
44 Sonst. ordentl. Aufwendungen aus lfd. Vw-tätigkeit
45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
46 Bilanzielle Zuschreibungen
47 Abschreibungen
Ordentliche Aufwendungen ohne ILV
48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Ordentliche Aufwendugen
Ordentliches Ergebnis
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Sonderergebnis
Gesamtergebnis
427.863.850
0
222.382.103
731.939.208
266.136.315
13.067.000
0
114.045.222
1.775.433.698
12.207.000
1.787.640.698
-27.031.758
2.000.000
0
2.000.000
-25.031.758
427.863.850
0
222.889.783
731.949.208
266.262.315
13.067.000
0
114.045.222
1.776.077.378
12.207.000
1.788.284.378
-27.675.438
2.000.000
723.259
1.276.741
-26.398.696
427.497.541
0
225.425.323
735.364.786
266.487.959
13.069.860
0
114.193.044
1.782.038.513
12.207.000
1.794.245.513
-24.403.592
2.000.000
723.259
1.276.741
-23.126.850
275.247.497
0
113.396.740
505.243.125
194.890.962
5.209.981
0
7.290.260
1.101.278.565
663.581
1.101.942.145
340.315.043
1.314.919
163.801
1.151.118
341.466.161
410.786.511
0
228.308.483
737.804.725
253.559.806
12.606.044
0
112.980.785
1.756.046.355
12.207.000
1.768.253.355
-9.656.778
4.528.567
723.259
3.805.308
-5.851.470
-17.077.339
0
5.418.701
5.855.517
-12.702.509
-460.956
0
-1.064.437
-20.031.023
0
-20.031.023
18.018.659
2.528.567
0
2.528.567
20.547.226
Anlage 2
Budgetabweichungen Ergebnishaushalt 2018 (zahlungswirksam)
akt. Plan
1 - GB OBM/Stadtrat
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
5.276.200
5.056.994
5.405.192
5.405.192
-128.992
-128.992
0
50.000
20.000
50.000
50.000
0
0
0
01_111_1ZW - Verwaltungssteuerung/-service zw
3.879.950
3.978.726
3.913.479
3.913.479
-33.529
-33.529
0
01_111_2ZW - Fraktion zw
1.346.250
1.058.268
1.441.713
1.441.713
-95.463
-95.463
0
16.872.500
16.875.580
16.391.086
16.431.011
481.414
441.489
-39.925
0
3.218
42.316
42.316
-42.316
-42.316
0
3.576.450
2.980.415
3.152.159
3.192.084
424.291
384.366
-39.925
01 111_VM - Verfügungsmittel
10 - Hauptamt
10_111_1ZW - Datenschutzbeauftragter zw
10_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 424 T€ ergibt sich im Wesentlichen aus Minderaufwendungen i.H.v. 346 T€ auf Grund des verzögerten Umzugs des Stadtarchivs in die Messehalle 12 (frühestens Januar
2019) für die ursprünglich geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung sowie die Rechnungsbegleichung der Umzugsfirma in 2018.
10_DV - Datenverarbeitung
10_LAGERTOPF - Lagertopf
13.296.050
12.901.230
13.196.611
13.196.611
99.439
99.439
0
0
990.716
0
0
0
0
0
Seite 1 von 30
Anlage 2
akt. Plan
11 - Personalamt
11_111_1ZW - Frauenbeauftragte zw
11_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
423.929.800
272.479.282
402.743.684
403.337.759
21.186.116
20.592.041
-594.075
0
791
1.505
1.505
-1.505
-1.505
0
963.200
-1.094.621
620.594
581.044
342.606
382.156
39.550
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 342 T€ ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von insgesamt 770 T€, welche zum überwiegenden Teil aus der Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern (z.B.
für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsleistungen) resultieren. Weitere Mehrerträge gibt es auf Grund von Rückforderungen für Kindergeld, Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherungsbeiträgen und
Lohnsteuer. Eine Verrechnung mit den Personalkosten ist hierbei nicht statthaft.
Mindererträge werden bei den Erstattungen für Leistungen des Personalamtes (ASiD Leistungen, Bezügeberechnung) auf Grund von Vertragskündigungen und Beendigung von Vereinbarungen erwartet.
Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen i.H. von insgesamt 430 T€ hauptsächlich aus folgenden Sachverhalten:
- Externe Beauftragung von Arbeitsmedizinischen Dienstleistungen (VI-DS-04607 bis einschl. September 2018)
- Anteil Mehraufwand Personalamt f. Personalberatungsleistungen zu Stellenbesetzungen AL 80, AL 63, AL 61, AL 64
- Ausschreibungskosten aufgrund der stark angestiegenen Anzahl von Stellenbesetzungsverfahren (Führungspositionen und Fachbereich Schulneubau)
- Mehraufwendungen für die Personalmanagementsoftware LOGA (Zusatzmodul betriebl. Eingliederungsmanagement BEM, erhöhte Fallzahlen gegenüber dem Zeitpunkt der HH-Planung, Übertragung der
Mittel für die Module Stellenplan/ Reisekosten an das Hauptamt)
11_PA_ZW - Personalaufw. zahlungswirksam
422.966.600
273.573.111
402.121.585
402.755.210
20.845.015
20.211.390
-633.625
Begründung
Es wird ein Minderaufwand i.H.v. 20,8 Mio. € von prognostiziert, welcher im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten resultiert:
- hohe Durchschnittswerte bei der Planung 2018 im Jahr 2016 angesetzt = 11,7 Mio €
- geringere gehaltswirksame Auslastung des Stellenplanes (5,6% = Ausfallzeit; unbesetzte Stellen) ggü. der Planung (2,6%) = 10,6 Mio €
- geringere Inanspruchnahme Bundesfreiwilligen Dienst = 0,2 Mio €
Dem gegenüber stehen u. a. nachfolgende Mehraufwendungen:
- Umsetzung des Tarifabschlusses = 1,1 Mio €
- Nachzahlung für Beamte aufgrund Urteil zu Ost-West-Angleichung = 1,2 Mio €
- Mehrbedarf für Auszubildende aufgrund erhöhter Ausbildungszahlen insbesondere für den Erzieherbereich = 0,2 Mio €
Weiterhin ergibt sich eine Abweichung aus VIST und VIST-liqui. durch eine um 0,6 Mio. € erhöhte Inanspruchnahme Rückstellung für ATZ.
12 - Amt für Statistik und Wahlen
-102.200
-487.371
-475.035
-475.035
372.835
372.835
0
12_121_ZW - Statistik u.Wahlen zahlungswirk
-102.200
-487.371
-475.035
-475.035
372.835
372.835
0
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 373 TEUR ergibt sich aus Mehrerträgen aus der Erstattung in 2018 vom Bundesministerium des Innern für die Bundestagswahl 2017. Diese Erstattung fiel höher aus als
geplant.
13 - Gesamtpersonalrat
16.950
2.500
16.950
16.950
0
0
0
13_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
16.950
2.500
16.950
16.950
0
0
0
Seite 2 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
14 - Rechnungsprüfungsamt
110.250
88.362
127.050
127.050
-16.800
-16.800
0
14_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
110.100
88.362
126.900
126.900
-16.800
-16.800
0
150
0
150
150
0
0
0
17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann
60.000
56.084
57.450
57.450
2.550
2.550
0
17_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
60.000
56.084
57.450
57.450
2.550
2.550
0
18 - Ref. f. Migr. und Integration
21.700
-74.762
3.392
3.392
18.308
18.308
0
18_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
21.700
-74.762
3.392
3.392
18.308
18.308
0
19 - Personalrat Stadtverwaltung
26.650
5.943
26.650
26.650
0
0
0
19_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
26.650
5.943
26.650
26.650
0
0
0
14_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Seite 3 von 30
Anlage 2
akt. Plan
2 - GB OBM II
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-27.270.100
-10.077.014
-25.195.933
-25.841.510
-2.074.167
-1.428.590
645.577
02_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswirk
128.050
61.732
128.050
128.050
0
0
0
02_531_ZW - Elektr.versorgung zahlungswirksam
-23.464.300
-12.845.194
-21.144.533
-21.723.811
-2.319.767
-1.740.489
579.278
Begründung
Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Strom sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den
Energieversorgungsunternehmen für das laufende Jahr Abschläge gezahlt. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die finale Abrechnung zum 15.04. des Folgefolgejahres (d. h. für 2018 erst zum 15.04.2020)
. Die V-IST Meldung erfolgt auf Grundlage der, für die Konzessionsabgaben testierten, Abrechnungen der SWL vom 11.4.2018/26.06.2018 und der enviaM vom 26.6.2018/10.7.2018, die die Abschläge der
Unternehmen für 2018 ausweisen. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. Es erfolgten in 2018 Abrechnungen
und Zahlungen, die die Jahre 2016 und 2017 betreffen und somit periodengerecht diesen Haushaltsjahren zuzurechnen sind.
02_532_ZW - Gasversorgung zahlungswirksam
-1.844.400
-689.803
-946.520
-1.012.819
-897.880
-831.581
66.299
Begründung
Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Gas sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den
Energieversorgungsunternehmen für das laufende Jahr Abschläge gezahlt. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die finale Abrechnung zum 15.04. des Folgefolgejahres (d. h. für 2018 erst zum 15.04.2020)
. Die V-IST Meldung erfolgt auf Grundlage der, für die Konzessionsabgaben testierten, Abrechnungen der SWL vom 12.4.2018/22.06.2018 und der Mitgas vom 16.05.2018/10.07.2018, die Abschläge der
Unternehmen für 2018 ausweisen sowie der Prognose aus der Abrechnung der EVIL über die Konzessionsabgabe 2017 vom 18.04.2018. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. resultiert aus dem
Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. So erfolgten in 2018 Abrechnungen und Zahlungen, die die Jahre 2016 und 2017 betreffen und somit periodengerecht diesen
Haushaltsjahren zuzurechnen sind.
02_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-5.380.850
0
-6.162.896
-6.162.896
782.046
782.046
0
Begründung
Die Zahlung der vertraglich geregelten Konzessionsabgabe steht in Abhängigkeit der Einnahmen der Entgelte von Tarif (10 v.H.)- bzw. Sonderkunden (1,5 v. H.) als Letztverbraucher sowie witterungsbedingter
Einflüsse und naturgemäß vom entsprechenden Verbrauch. Aufgrund dieser Anhängigkeiten kann es zu entsprechenden Veränderungen der Konzessionsabgabenzahlungen kommen.
02_534_ZW - Fernwärmeversorgung zahlungswirksa
02_573_ZW - Allg.Einricht.u.UN zahlungswirksam
-1.785.150
-1.784.115
-1.785.150
-1.785.150
0
0
0
5.076.550
5.180.365
4.715.116
4.715.116
361.434
361.434
0
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 361 TEUR ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
- Es sind Mehrerträge i.H.v. 247 TEUR aus Auseinandersetzungsvermögen infolge der Auflösung des Zweckverbandes Sparkasse zum 31.8.2018 (VI-DS-5740) sowie einer höheren Gewinnausschüttung der
bbvl von 64 TEUR zu verzeichnen.
- Weiterhin erfolgte die Auszahlung eines um 50 TEUR niedrigeren Gesellschafterbeitrag an die Leipziger Messe GmbH.
Das noch mit dem V-Ist zum 30.06.2018 angezeigte Risiko einer Fehlbetragsfinanzierung von 2,7 Mio. EUR besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr.
20 - Stadtkämmerei
1.211.850
5.635
1.032.616
1.029.771
179.234
182.079
2.845
20_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
1.211.850
5.635
1.032.616
1.029.771
179.234
182.079
2.845
Seite 4 von 30
Anlage 2
akt. Plan
21 - Stadtkasse
21_111_1ZW - Gesetzliche Vertretung
21_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-811.200
4.412.941
-772.173
-1.143.021
-39.027
331.821
370.848
58.450
-26.474
-11.011
-11.859
69.461
70.309
848
-869.650
-385.657
-761.162
-1.131.162
-108.488
261.512
370.000
Begründung
Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 370 TEUR ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen aus unbefristeten Niederschlagungen und Erlassen, welche nur im Ergebnishaushalt wirksam
werden.
21_TECHN.ERLASS - techn. Umsetzung Erlass
22 - Referat SAP
22_111_1ZW - Verwaltung
22_111_2ZW - Hardware
0
4.825.072
0
0
0
0
0
3.908.650
3.627.536
3.672.173
3.608.173
236.477
300.477
64.000
16.400
44.604
55.900
55.900
-39.500
-39.500
0
872.550
1.090.384
1.090.527
1.090.527
-217.977
-217.977
0
Begründung
Im Zusammenhang mit der Anpassung der EVB-IT-Verträge für das SAP-System wurde eine saubere Trennung von Hardware- und Softwarebetreuung vorgenommen. Dadurch kam es zu Verschiebungen
zwischen den Budgets 22_111_2ZW Hardware und 22_111-3ZW Software. Es handelt sich nicht um zusätzliche Mittel.
22_111_3ZW - Software
2.721.700
2.036.593
2.043.746
2.043.746
677.954
677.954
0
Begründung
Im Zusammenhang mit der Anpassung der EVB-IT-Verträge für das SAP-System wurde eine saubere Trennung von Hardware- und Softwarebetreuung vorgenommen. Dadurch kam es zu Verschiebungen
zwischen den Budgets 22_111_2ZW Hardware und 22_111-3ZW Software. Es handelt sich nicht um zusätzliche Mittel.
22_111_4ZW - Entwicklung SAP
22_111_5ZW - Entwicklung Vor- u. Nachverfahren
220.000
378.623
404.000
340.000
-184.000
-120.000
64.000
78.000
77.332
78.000
78.000
0
0
0
Seite 5 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
23 - Liegenschaftsamt
-4.475.100
-1.519.188
-5.879.525
-5.888.918
1.404.425
1.413.818
9.393
23_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
-3.802.150
-765.233
-5.125.571
-5.134.964
1.323.421
1.332.814
9.393
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 1,3 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten:
- Durch Umbuchung von Kaufpreisen aus dem Verwahrabschnitt im 2. Halbjahr 2018 erhöhen sich die Beträge in der Kontengruppe 50 um 2,5 Mio EUR auf 4,5 Mio EUR.
- Für bauliche Unterhaltung selbstverwaltete Grundstücke werden ca. 570 T € mehr benötigt, unter anderem für die vorbereitender Erschließungsmaßnahmen in Zuckelhausen B-Plangebiet, zur Vorbereitung
der Erschließung zur Nachbarschaftsschule-Nebengebäude und für die Beräumung des Bowlingtreffes.
- Für die Baumaßnahme Gewerbepark Sprikkenweg werden in der weitere 245 TEUR benötigt. Die Vorlage wird derzeit erarbeitet.
23_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk
-438.700
-443.134
-443.134
-443.134
4.434
4.434
0
23_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
-234.250
-310.821
-310.821
-310.821
76.571
76.571
0
0
0
0
0
0
0
0
30 - Rechtsamt
2.912.700
3.637.820
2.974.046
2.973.168
-61.346
-60.468
878
30_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
2.919.750
3.643.860
2.981.098
2.980.220
-61.348
-60.470
878
23_535_ZW - Kombinierte Versorgung zahlungsw
Begründung
Im Wesentlichen handelt es sich um geplante Erträge auf dem Sachkonto 34619900. Diese werden aller Voraussicht nach in Höhe von ca. € 490.000 nicht eingehen. Es handelt sich hierbei um Forderungen
aus dem Münzdiebstahl. Der Schuldner ist amtsbekannt zahlungsunfähig.
30_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
-7.050
-6.041
-7.052
-7.052
2
2
0
32 - Ordnungsamt
-17.215.000
-10.071.488
-16.533.584
-16.733.584
-681.416
-481.416
200.000
32_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
-17.215.000
-10.071.488
-16.533.584
-16.733.584
-681.416
-481.416
200.000
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von rd. 0,7 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus Mindererträge i.H. von rd. 1,0 Mio. € bei den Buß- und Verwarngeldern.
32_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
0
0
0
0
0
0
0
34 - Standesamt
-458.850
-449.857
-502.980
-503.279
44.130
44.429
299
34_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
-458.850
-449.857
-502.980
-503.279
44.130
44.429
299
Seite 6 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
36 - Amt für Umweltschutz
630.350
373.103
599.822
794.704
30.528
-164.354
-194.881
36_56_ZW - Umweltschutz ges.(552,554,561) zw
626.100
371.446
597.172
792.053
28.928
-165.953
-194.881
Begründung
Die ausgewiesene Abweichung zwischen VIST und dem liquiditätswirksamen VIST i. H. v. 196 TEUR resultiert aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten und sonstigen Umweltschutzmaßnahmen. Die Auszahlung im Finanzhaushalt spiegelt sich nicht im Ergebnishaushalt wider, da der Aufwand durch die
Inanspruchnahme der in Vorjahren gebildeten Rückstellung neutralisiert wird.
36_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
37 - Branddirektion
37_126_1ZW - Vorbeugender Brandschutz
37_126_2ZW - Abwehrender Brandschutz
4.250
1.657
2.650
2.650
1.600
1.600
0
-4.935.440
1.214.434
-5.088.347
-2.791.108
152.907
-2.144.332
-2.297.238
363.110
282.197
318.968
317.689
44.142
45.421
1.279
2.030.100
1.770.053
2.069.683
2.067.350
-39.583
-37.250
2.333
Begründung
Bei den Erträgen aus dem Bereich abwehrender Brandschutz / Technische Hilfeleistung handelt es sich um einsatzabhängige Erträge, die aufgrund mangelnder Vorhersehbarkeit bei der Planung und
Bewirtschaftung immer schwer einzuschätzen sind und mitunter starken Schwankungen unterliegen können.
37_127_1ZW - Rettungsdienst zahlungswirksam
-6.095.850
-545.559
-6.502.750
-4.201.900
406.900
-1.893.950
-2.300.850
Begründung
Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Benutzungsentgelten von 23,4 Mio. € weitere 10 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht zum
30.09.2017 Mindereinzahlungen in dieser Höhe prognostiziert wurden, die 2018 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten.
Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von rd. 33,4 Mio. € zu erbringen.
Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2018 kassenwirksam 22,4 Mio. € vereinnahmt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Erträge i.H.v. rd. 6,7 Mio. € welche ertragswirksam in das Jahr 2017
Korrektur gebucht werden. Zum anderen können voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2018 Entgelte i.H.v. rd. 15,7 Mio. € abgerechnet werden und somit auch liquiditätswirksam in 2018 fließen. Vor diesem
Hintergrund ergibt sich eine Differenz von rd. 11,0 Mio. €.
Bei den sonst. ordentl. Aufwendungen wird durch die Branddirektion ein Mehrbedarf von rd. 1 Mio. € prognostiziert. Die Vorlage zur überplanmäßigen Deckung der Aufwendungen befindet sich derzeit in der
Erstellung.
37_127_2ZW - Integrierte Regionalleitstelle
-2.020.250
-880.880
-1.672.973
-1.672.973
-347.277
-347.277
0
Begründung
Das durch die Branddirektion prognostizierte Defizit resultieren aus einem höheren Kosten-Verteilungsschlüssel zum Betrieb der IRLS, als bei der Haushaltsplanung 2017/2018 angenommen.
Die für August 2018 anberaumte Sitzung des "Gemeinsamen Ausschusses" der IRLS (beschließendes Gremium) fand nicht statt. Durch die Branddirektion wurden nunmehr Ende September die für 2018
verbleibenden BK-Umlagen angeordnet, so dass das Defizit bei ca. 345 T€ liegt.
37_128_ZW - Katastrophenschutz zahlungswirksa
-37.350
50.966
-37.768
-37.768
418
418
0
37_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
824.800
537.657
736.494
736.494
88.306
88.306
0
Seite 7 von 30
Anlage 2
akt. Plan
41 - Kulturamt
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
76.950.194
77.167.368
79.384.942
79.691.556
-2.434.749
-2.741.362
-306.613
1.946.130
1.757.661
1.938.325
1.938.325
7.805
7.805
0
41_252_2ZW - Naturkundemuseum zw
348.350
288.681
371.123
371.123
-22.773
-22.773
0
41_252_3ZW - Stadtgeschichtliches Museum zw
907.345
541.000
969.544
616.935
-62.199
290.410
352.609
41_252_1ZW - Museum f. angewandte Kunst zw
Begründung
Die Abweichung i.H. von 352 TEUR zwischen VIST und VIST-liqui ergibt sich aus einer außerplanmäßigen Zuwendungen aufgrund einer dem Museum vermachten Erbschaft . Diese soll mit
Zweckbindungsvermerk ins Folgejahr übertragen werden.
41_252_4ZW - Museum der bildenden Künste
0
1.825.238
2.069.838
2.069.838
-2.069.838
-2.069.838
0
Begründung
Aufgrund der Zuordnung zum Kulturamt und der damit Organisations- sowie Budgetänderung (alt 43_252_ZW, neu 41_252_4ZW) ist keine Anzeige der Planzahlen im HH-Jahr 2018 möglich. Daraus ergibt sich
der Differenzbetrag. Das VIST wurde jedoch im Vergleich mit den Planzahlen im Budget 43_252_ZW eingeschätzt.
41_254_ZW - so.Spartenübergr. Förd. zahlungsw
41_261_ZW - Theater zahlungswirksam
-21.352.750
-21.313.229
-21.283.031
-21.283.031
-69.719
-69.719
0
69.905.000
69.804.500
70.138.000
70.138.000
-233.000
-233.000
0
Begründung
Im Rahmen der Vorlage VI-DS-05498 Zuweisung investiver Verstärkungsmittel 2018 erhalten die EB (Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt, Oper Leipzig) 229.500 EUR.
Desweiteren erhält die Oper Leipzig im Rahmen der Beschlussfassung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-05339 (Finanzierungsbeschluss Musikalische Komödie) 462.000 EUR zusätzlich als
maßnahmegebundene städtische Zuweisung. Diese werden aus freiwerdenden Verstärkungsmitteln zur Verfügung gestellt.
41_262_ZW - Musikpflege zahlungswirksam
20.207.455
20.045.370
20.034.188
20.034.188
173.267
173.267
0
Begründung
Das Gewandhaus erhält investive Verstärkungsmittel in Höhe von 215.000 EUR (vgl. Vorlage VI-DS-05498).
41_263_ZW - Musikschulen zahlungswirksam
3.882.700
3.832.120
3.882.700
3.882.700
0
0
0
41_281_ZW - Heimat-/so.Kulturpflege zahlungsw
223.864
-94.688
108.010
108.010
115.854
115.854
0
41_291_ZW - Förd.Kirchen-./Rel.gem. zahlungsw
15.600
0
15.600
15.600
0
0
0
Seite 8 von 30
Anlage 2
akt. Plan
41_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
866.500
Verfügt
480.715
VIST
1.140.645
VIST liqui.
1.799.868
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
-274.145
-933.368
VIST VIST liqui.
-659.223
Begründung
Die Budgetabweichung ergibt sich aus
(1) der Verschiebung der Aufwendungen für die Baumaßnahme "Altes Rathaus" vom Budget 41_281_ZW in das Budget 41_UH i.H.v. 580.000 EUR.
(2) Für die Maßnahme "Kino der Jugend" wurden die Haushaltsmittel i.H.v. 400.000 EUR im Haushaltsjahr 2018 gesperrt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme in 2018.
(3) Überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Zuweisungen von investiven Verstärkungsmitteln i.H.v. 60.000 EUR, die im Budget 41_281_ZW als Mehrerträge veranschlagt wurden.
Darüber hinaus wurden Rückstellungen aus Vorjahr liquitätswirksam i.H.v. 781 TEUR aufgelöst und es werden neue Rückstellungen nach 2019 in Höhe von 122 TEUR gebildet.
42 - Volkshochschule
-665.550
-102.998
-582.268
-582.268
-83.282
-83.282
0
42_271_ZW - Volkshochschulen zahlungswirksam
-755.550
-173.093
-690.568
-690.568
-64.982
-64.982
0
90.000
70.095
108.300
108.300
-18.300
-18.300
0
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
1.625.050
1.787.046
1.671.510
1.643.493
-46.460
-18.443
28.017
45_272_ZW - Bibliotheken zahlungswirksam
1.545.050
1.716.784
1.591.510
1.540.650
-46.460
4.400
50.860
80.000
70.262
80.000
102.843
0
-22.843
-22.843
199.663.400
183.354.665
202.580.494
205.256.327
-2.917.094
-5.592.927
-2.675.833
46.352.400
43.502.501
47.227.348
49.071.509
-874.948
-2.719.109
-1.844.161
42_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
45_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
50 - Sozialamt
50_311_ZW - Grundvers/Hilfe(SGBXII) zahlungsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H.v. 0,9 Mio. € ergibt sich aus dem Saldo der Mindererträge i.H.v. insgesamt 3,6 Mio. € und Minderaufwendungen i.H.v. insgesamt 2,7 Mio. €.
wesentliche Veränderungen bei den Erträgen:
- Eingliederungshilfe + 1,9 Mio. € einmalige Rückzahlung der Netto-Aufwendungen auf Grund verzögerter Übergabe der Leistungsempfänger > 65 Jahre; ursprünglich ab 01.07.2018 neu ab 01.10.2018
(Einzahlung erfolgt voraussichtlich im Januar 2019)
- Grundsicherung Alter u. Erwerbsminderung - 5,4 Mio. € auf Grund geringerer Fallzahlen
wesentliche Veränderungen bei den Aufwendungen:
- Eingliederungshilfe + 2,7 Mio. € auf Grund steigender Fallzahlen
- Grundsicherung Alter u. Erwerbsminderung - 5,4 Mio. € auf Grund geringerer Fallzahlen
Für 2018 wird mit einer Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H.v. 4,2 Mio. € bei den Erstattungen an Krankenkassen und i.H.v. 3,4 Mio. € in der Eingliederungshilfe, in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in
der Hilfe zur Pflege gerechnet. Inwiefern die Bildung von Rückstellungen für 2018 notwendig ist, kann voraussichtlich zum 31.12.2018 eingeschätzt werden.
Seite 9 von 30
Anlage 2
akt. Plan
50_312_ZW - Grundsich.f.Arbeitsuch. zahlungsw
Verfügt
78.484.400
78.916.075
VIST
VIST liqui.
75.520.905
akt. Plan - VIST
75.499.982
2.963.495
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
2.984.418
20.923
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H.v. 3 Mio. € ergibt sich aus dem Saldo der voraussichtlichen Mindererträge i.H.v. 4,8 Mio. € und den insgesamt ausgewiesenen Minderaufwendungen i.H.v. 7,8 Mio. €.
wesentliche Veränderungen bei den Erträgen:
- aus Bundesbeteiligung KdU - 4,3 Mio. € auf Grund prognostizierter Minderaufwendungen
- Erstattung kommunaler Steuerungsaufwand - 0,5 Mio. € auf Grund Kündigung der "Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln" durch das Jobcenter zum 31.12.2017
wesentliche Veränderungen bei den Aufwendungen:
- laufende KdU einschl. KFA -9,2 Mio. € auf Grund einer geringeren Anzahl an Bedarfsgemeinschaften als geplant ( Plan: 40.500 VIST 2018: 39.590)
- Bildungs- und Teilhabeleistungen + 1,9 Mio. € auf Grund Anstieg der Anträge für Mittagsverpflegung in Schule und Kita und für Hilfen zur Lernförderung.
50_313_ZW - Hilfen f.Asylbewerber zahlungswir
21.218.250
11.812.009
18.748.029
19.533.805
2.470.221
1.684.445
-785.775
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H.v. 2,5 Mio. € setzt sich aus Mindererträgen i.H.v. 19,8 Mio. € und Minderaufwendungen i.H.v. 22,3 Mio. € zusammen.
Die Mindererträge entstehen insbesondere in der Position "Pauschale Erstattung vom Freistaat für die Unterbringung von Flüchtlingen" auf Grund geringerer Neuzuweisungen als geplant.
Die Minderaufwendungen ergeben sich für die Unterbringung der Flüchtlinge sowie für die Leistungen nach dem AsylbLG.
Die Planung für die Aufwendungen und Erträge in den PSP-Elementen im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber für 2018 war mit großen Unsicherheiten behaftet, da es keine verlässliche Grundlage für die
Abschätzung der zu erwartenden Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften gab. Bis Ende August 2018 wurden der Stadt
Leipzig lediglich 580 Personen neu zugewiesen, für die zweite Jahreshälfte ist von einem höheren Zugang auszugehen. Das Sozialamt geht nach Rücksprache mit der Landesdirektion von ca. 1.500
Neuzugängen (Personen mit Ansprüchen nach AsylbLG als auch SGB II) aus.
Darüber hinaus ergeben sich viele Abweichungen gegenüber dem Plan durch die Veränderungen in der Kapazitätsplanung der Unterbringung Geflüchteter in Leipzig. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden
nach den damals bekannten Bauplanungen Inbetriebnahmezeitpunkte und Aufwendungen sowie Erträge für die Unterkünfte geplant. Dazu gab es zwischenzeitlich Veränderungen (s. u.a. DS VI-5463).
Die Hochrechnung des zu erwartenden V-Ist zum 31.12.2018 ist daher insgesamt sehr risikobehaftet.
Die Erträge aus der Richtlinie soziale Betreuung wurden entsprechend der Förderzusage des Freistaates Sachsen auf 2,1 Mio. € (bisher 1,1 Mio. €) korrigiert.
Für 2018 wird mit einer Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H. von rd. 4,8 Mio. € gerechnet. Inwiefern die Bildung von Rückstellungen für 2018 notwendig sind, kann voraussichtlich zum 31.12.2018
eingeschätzt werden.
50_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa
2.043.150
1.532.525
2.080.530
2.053.559
-37.380
-10.409
26.971
50_331_ZW - Förd.v.Tr.d.Wohlfahrts. zahlungsw
4.004.450
2.162.631
4.005.039
4.102.039
-589
-97.589
-97.000
-6.100
-3.753
-5.065
-5.065
-1.035
-1.035
0
50_344_ZW - Hilfen f.Heimkehrer zahlungswirk
0
6.319
0
0
0
0
0
50_345_ZW - Leist.f.Bildung/Teilhab zahlungsw
1.007.500
640.726
908.118
904.909
99.382
102.591
3.209
50_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk
2.307.150
2.064.282
2.337.489
2.337.489
-30.339
-30.339
0
49.000
41.534
45.322
45.322
3.678
3.678
0
50_343_ZW - Betreuungsleistungen zahlungswirk
50_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam
Seite 10 von 30
Anlage 2
akt. Plan
50_611_ZW - Sonderlastenausgl., Sozialumlage
Verfügt
44.163.200
VIST
42.614.943
51.528.705
VIST liqui.
51.528.705
akt. Plan - VIST
-7.365.505
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-7.365.505
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H.v. insgesamt 7,4 Mio. € lässt sich wie folgt begründen:
Mindererträge
- Sonderlastenausgleich Hartz IV - 6,1 Mio. € auf Grund vorläufigem Bescheid vom 05.04.2018; nach unterjähriger Datenaktualisierung kann sich der Ausgleichsbetrag noch ändern
- Bedarfszuweisung gemäß SächsFAG - 0,7 Mio. € auf Grund vorliegendem Bescheid vom 27.06.2018
Mehraufwand
KSV-Umlage + 0,6 Mio. € auf Grund endgültigem Bescheid vom 08.08.2018, nachdem die geänderte Haushaltssatzung des KSV in der Verbandsversammlungam 11.06.2018 beschlossen wurde
50_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
50_UH2 - bauliche Unterhaltung (Asyl)
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
51_211_ZW - Grundschulen zahlungswirksam
40.000
64.874
92.600
92.600
-52.600
-52.600
0
0
0
91.473
91.473
-91.473
-91.473
0
244.655.404
240.899.640
265.271.840
265.692.043
-20.616.435
-21.036.639
-420.204
-141.100
718.487
364.125
-576.101
-505.225
435.001
940.226
Begründung
Im Bereich Grundschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 505 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mindererträgen i.H. von 524 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 19 T€.
Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Fertigstellung der Reaktivierung des Schulgebäudes am Opferweg (VI-DS-02210). In der Budgeteinheit sind dafür konsumtive
Ausstattungsmittel (122 T€) geplant. Die für den Sommer 2018 avisierte Inbetriebnahme verschiebt sich in den Sommer 2019. Die Mittel werden entsprechend im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt. Weitere
Minderaufwendungen in Höhe von 50 T€ entstehen, aufgrund der nicht realisierten Maßnahme Erbbaupacht Grundschule Wiederitzsch. Diese Minderaufwendungen werden zum Teil zur Deckung der
Mehraufwendungen im Bereich der Ganztagsangebote für Sachkosten und Honorare eingesetzt.
Die Mindererträge von 524 T€ ergeben sich aus Mehrerträgen im Bereich der Ganztagsangebot und Minderträgen aus Fördermitteln für konsumtive Baumßnahmen von Bund und Land.
Die Mehrerträge aus Fördermitteln für Ganztagsangebote begründen sich damit, dass im Schuljahr 2018/2019 mehr Grundschulen eine Betreuung im Ganztagsmodel anbieten wollen und eine
Fördermittelzusage erhalten haben. Die kompletten Erträge für das 1. HJ 2018/2019, welches bis zum Februar 2019 geht, werden im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt. Die am Jahresende nicht verbrauchten
Mittel werden in die sonstigen Verbindlichkeiten gestellt, welche in 2019 aufgelöst werden und damit dem Verwendungszweck wieder zur Verfügung stehen.
Die Minderträge aus der Förderung von konsumtiven Baumaßnahmen begründen sich zum einen mit der vollständigen Anordnung der Bescheide für die Maßnahmen des Förderprogramms VwV-Investkraft in
2017 (entsprechend Fördermittelbescheid) und zum anderen aus der Verschiebung von Maßnahmen (z.B. Heinrich-Mann-Schule - Neukonzeption der Maßnahme im FinHH).
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 940 T€ begründet sich daher, dass für verschiedene Maßnahmen (9. Schule, August-Bebel-Schule, 24. Schule, Wilhelm-HauffSchule) die Fördermittel in 2018 abgerufen werden können. Die Anordnung der Fördermittel erfolgte wie o.g. bereits im Haushaltsjahr 2017, entsprechend Fördermittelbescheid.
51_2111_ZW - Grundschulen - Schulbudget
1.924.421
1.925.455
Seite 11 von 30
1.923.610
1.872.000
811
52.421
51.610
Anlage 2
akt. Plan
51_215_ZW - Mittelschulen zahlungswirksam
890.800
Verfügt
1.525.858
VIST
1.618.399
VIST liqui.
1.683.699
akt. Plan - VIST
-727.599
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-792.899
-65.300
Begründung
Im Bereich Oberschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 728 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 202 T€ und 930 T€ Mehraufwendungen.
Die Mehrerträge resultieren aus zu vereinnahmenden Fördermitteln in Höhe von 140 T€ für die Oberschule Paunsdorf. Die konsumtive Baumaßnahme Oberschule Paunsdorf - Schule Sanitär wird 2018/2019
durchgeführt. Es wird mit abrechenbaren Erträgen von 74 T€ gerechnet. Weitere 59 T€ Mehrerträge sind für die Ganztagsförderung in Oberschulen vereinnahmt.
Die Mehraufwendungen resultieren maßgeblich (516 T€) aus der Verschiebung der Baumaßnahmen Oberschule Am Weißeplatz Haus 2 (DS-01954/14), der neuen Sportoberschule (DS-00526/14) sowie der
Oberschule Ratzelstraße (DS-00553/14). Die zusätzlichen Aufwendungen wurden im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig (VI-DS 05545) bereitgestellt, nachdem sie im letzten Jahr gesperrt wurden.
Weitere 202 T€ Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen
Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen
Sperrung von nicht notwendigen Haushaltsmittel im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen.
Die weiteren Mehraufwendungen ergeben sich durch die Abrechnung der Ganztagsangebote an Oberschulen, welche durch die benannten Mehrerträge gedeckt werden.
51_2151_ZW - Mittelschulen - Schulbudget
1.522.040
1.475.415
1.520.123
1.435.900
1.918
86.140
84.223
51_2153_ZW - Abendmittelschule - Schulbudget
23.070
22.974
22.653
22.568
417
502
85
51_2154_ZW - Gemeinschaftsschule - Schulbudget
64.774
64.467
59.920
59.850
4.854
4.924
70
51_217_ZW - Gymnasien,Kollegs zahlungswirksam
335.950
229.230
352.717
-208.241
-16.767
544.191
560.958
Begründung
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 561 T€ begründet sich maßgeblich aus den bereits in 2017 entsprechend Fördermittelbescheid angeordneten Erträgen für die F.
-A.-Brockhausschule (1,35 Mio. €), welche nun in 2018 teilweise abgerufen werden können.
51_2171_ZW - Gymnasien;Kolleg - Schulbudget
1.729.977
1.796.947
1.812.050
1.806.050
-82.073
-76.073
6.000
51_2173_ZW - Abendgymnasium - Schulbudget
34.510
25.284
25.261
23.400
9.250
11.110
1.861
-664.050
-406.084
-579.690
-675.680
-84.360
11.630
95.990
51_221_ZW - Förderschulen zahlungswirksam
Begründung
Im Bereich Förderschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 84 T€ prognostiziert. Diese ergeben sich maßgeblich aus Mehraufwendungen.
Die Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und
Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen Sperrung von
nicht notwendigen Haushaltsmitteln im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen.
Für die Maßnahmen Ernst-Zinna-Schule können Fördermittel in Höhe von rund 96 T€ in 2018 abgerufen werden. Die Anordnung der Fördermittel erfolgte bereits im Haushaltsjahr 2017, entsprechend
Fördermittelbescheid. Daraus begründet sich die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam.
Für die Erträge aus Elternbeiträgen für die Förderschulen ist noch eine Umbuchung aus der Budgeteinheit 51_361_ZW i.H. von 101 T€ erforderlich, daraus begründet sich zum aktuellen Zeitpunkt die geringe
Ist-Anordnung.
Seite 12 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51_2211_ZW - Blinde/Sehbehinderte-Schulbudget
23.012
21.078
21.058
20.996
1.954
2.016
62
51_2213_ZW - geistig Beh. - Schulbudget
46.780
46.676
46.676
46.544
105
236
132
51_2214_ZW - Körperbehinderte - Schulbudget
35.126
32.402
32.402
32.259
2.724
2.867
143
191.573
182.092
182.023
176.450
9.550
15.123
5.573
51_2216_ZW - Sprachheilschule - Schulbudget
39.829
39.743
39.663
39.368
166
462
296
51_2217_ZW - FÖZ-EZH - Schulbudget
31.670
30.690
30.640
30.472
1.030
1.197
168
51_2218_ZW - K-KHS - Schulbudget
10.400
9.881
9.881
9.776
519
624
105
477.550
887.764
887.391
887.391
-409.841
-409.841
0
51_2215_ZW - Lernförderg. - Schulbudget
51_231_ZW - Berufl. Schulen zahlungswirksam
Begründung
Im Bereich Berufsschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 410 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehraufwendungen.
Die Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und
Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen Sperrung von
nicht notwendigen Haushaltsmitteln im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen.
51_2311_ZW - BSZ - Schulbudget
51_2313_ZW - BSZ 12 - Schulbudget
51_241_ZW - Schülerbeförderung zahlungswirksa
51_242_ZW - Förd.maßn. f.Schüler zahlungswirk
51_243_ZW - so.schul. Aufg. zahlungswirksam
1.287.929
1.159.179
1.162.425
1.158.925
125.504
129.004
3.500
52.788
52.454
52.434
51.900
354
888
534
4.228.300
4.365.760
4.425.600
4.281.250
-197.300
-52.950
144.350
15.000
13.525
14.999
14.999
1
1
0
652.550
555.388
455.400
455.400
197.150
197.150
0
Seite 13 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_341_ZW - UHV-Leist. zahlungswirksam
2.512.950
Verfügt
9.066.547
VIST
3.813.747
VIST liqui.
3.898.959
akt. Plan - VIST
-1.300.797
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-1.386.009
-85.212
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 1,3 Mio € ergibt sich aus den Mehraufwendungen i.H. von 6,5 Mio. € Mehrerträgen i.H. von 5,1 Mio. €. Eine konkrete Darstellung erfolgte dazu in der aktuell im Gremienverfahren
befindlichen Vorlage VI-DS-05948.
Die Mehrerträge von 5,1 Mio. € setzen sich aus Erträgen von 3,6 Mio. € die aus der Leistungserstattung 2017 resultieren und 1,5 Mio. € aus dem laufenden Haushaltshjahr zusammen.
Die Erstattung von Bund und Land erfolgt nach tatsächlicher Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistung.
Aktuell erfolgte die Abrechnung bis einschließlich August 2018, die Erstattung für August 2018 steht noch aus.
Zudem sind ca. 2200 Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 und zahlreiche Fälle aus dem Kalenderjahr 2018 noch nicht abschließend bearbeitet. Aufgrund der noch ausstehenden abschließenden Bearbeitung und
Auszahlung konnte die Erstattung noch nicht geltend gemacht werden.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass nicht alle Vorgänge bis Ende des Jahres abschließend bearbeitet werden können, so dass die Erstattung zeitlich nachgelagert zur Auszahlung erfolgen wird
und sich noch verzögert.
Die Mehraufwendungen von 6,5 Mio. € ergeben sich aufgrund der Hochrechnung der Fallzahlen in der Vorlage VI-DS-05948 anhand der tatsächlichen Entwicklung der Antragseingänge seit der
Gesetzesnovellierung 2017. Entgegen der bisherigen Prognose zeichnet sich eine weitere Steigerung der Fallzahlen ab, da auf Grund des längeren Bezugszeitraums deutlich mehr Kinder anspruchsberechtigt
sind. Die Hochrechnung basiert auf den aktuellen Entwicklungen im ersten Halbjahr 2018.
Bund und Land erstatten insgesamt 70 % der Leistung. Aufgrund höherer Aufwendungen ergeben sich daher wie o.g. höhere Erstattungsbeträge von Bund und Land.
Für 2017 wurden Rückstellungen i.H von 4,8 Mio. € gebildet, die voraussichtlich in voller Höhe in 2018 aufgelöst werden. In etwa der gleichen Höhe werden Rückstellungen für 2018 zu bilden sein, ausgehend
von den aktuell ca. 2.200 offenen Anträgen.
51_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk
73.650
62.702
63.509
63.509
10.141
10.141
0
51_361_ZW - Förd.v.Kind.i.Kitas zahlungswirk
24.116.500
14.038.159
23.408.544
23.863.700
707.956
252.800
-455.156
Begründung
Für die Budgeteinheit wird eine Unterschreitung i.H. von 708 T€ prognostiziert. Diese setzt sich aus Mehrerträgen i.H. von 640 T€ und Minderaufwendugnen i.H. von 68 T€ zusammen.
Die Mehrerträge i.H. von 640 T€ ergeben sich aus Rückdorferungen von den ausgereichten Pauschalen 2017 nach Abgleich der tatsächlichen Kinderzahlen für Absenkungen und Ermäßigungen der
Elternbeiträge freier Träger.
Die Minderaufwendungen von 68 T€ setzen sich wie folgt zusammen:
- Mehraufwendungen von 91 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Kitas (Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2ZW)
- Minderaufwendungen von 156 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Horten
(Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2ZW)
- Minderaufwendungen i.H. von 3 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in Horten/Lernförderschulen
Hinweis: Im Bereich der freien Träger Kitas und Tagespflege sowie der kommunalen Tagespflege wird eine 100%ige Auslastung eingeschätzt.
Die Rückstellungen aus 2017 i.H. von 1,6 Mio. € werden voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Für das Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von 1,15 Mio. € gebildet.
Daraus begründet sich die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 455 T€.
Seite 14 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_362_ZW - Jugendarbeit zahlungswirksam
7.597.300
Verfügt
7.104.560
VIST
7.285.585
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
7.285.585
akt. Plan - VIST
liqui.
311.715
VIST VIST liqui.
311.715
0
Begründung
Insgesamt ergibt sich eine Budgetunterschreitung i.H. von 312 T€. Diese setzt sich aus Minderaufwendungen von 411 T€ und Mindererträgen von 99 T€ zusammen und begründet sich im Wesentlichen wie
folgt:
- Im Bereich der Jugendförderung freie Träger nach § 11 ergeben sich zunächst Minderaufwendugnen i.H. von 246 T€. Dabei handelt es sich nicht um "echte" Minderaufwendungen, diese wurden für die
Förderung der Jugendarbeit freier Träger nach § 13 eingesetzt, die in der Budgeteinheit 51_363_1ZW verbucht werden. Damit wurde im Rahmen der Förderung nur die Zuordnung der Mittel zu den einzelnen
Paragraphen anders vorgenommen, als ursprünglich geplant. Die Mittel für die Förderung der freien Träger Jugendhilfe finden sich in drei verschiedenen Budgets.
Weiter kommt es hier zu Mindererträgen von 19 T€.
- Aus den Zuschüssen für die internationale Jugendarbeit ergeben sich Minderaufwendungen von 59 T€. Dem gegenüber stehen Mindererträge i.H. von 71 T€.
- Weiter bestehen nicht benötigte Zuschüssen bei der Jugendarbeit i.H. von 131 T€.
- Darüber hinaus entstehen Mehraufwendungen von 76 T€ für die Durchführung des Ferienpasses, welche durch Mehrerträge aus den Verkaufserträgen gedeckt werden können.
51_363_1ZW - Kinder-/Jugend-/Familienarbeit
3.409.950
3.137.961
3.590.860
3.590.860
-180.910
-180.910
0
51_363_2ZW - andere Aufgaben der Jugendhilfe
1.595.650
1.694.168
1.745.701
1.745.701
-150.051
-150.051
0
88.749.000
90.059.603
102.859.074
102.931.074
-14.110.074
-14.182.074
-72.000
51_363_3ZW - erzieherische Hilfen
Begründung
Die Budgetüberschreitung von insgesamt 14,1 Mio. € ergibt sich aus Mehraufwendungen von 15,02 Mio. € und Mehrerträgen i.H. von 909 T€.
Die Mehraufwendungen sind zurückzuführen auf die stetig steigenden durchschnittlichen jährlichen Fallkosten von geplant 28.886 € auf prognostiziert 33.759 € (+4.873 €).
Die Fallzahlentwicklung bleibt dem gegenüber im geplanten Rahmen (insgesamt -67 Fälle), außer im Bereich der stationären Hilfen, hier kommt es zu einer Zunahme von 119 Fällen.
Der Mehrbedarf teilt sich für die einzelen Leistungsbereiche unter Annahme der o.g. Fallzahl- und Fallkostenentwicklung wie folgt auf:
- 12,6 Mio. € für die stationären Hilfen
- 1,65 Mio € für die ambulanten Hilfen
- 660 T€ für die Inobhutnahme
- 204 T€ für Pflegestellen
Der erhebliche Mehrbedarf im stationären Bereich begründet sich zum Einen wie oben genannt aus dem Anstieg der Fallzahlen (Plan durrchschnittliche Fälle pro Jahr 1.049, Prognose 1.168 Fälle) und zum
Anderen aus der Erhöhung der Kosten pro Fall von 59 T€ auf 64 T€ in diedem Bereich. Dies begründet sich vor allem aus der Personalkostensteigerung durch die Tariferhöhung TVöD ab 03/2018 i.H.v. 3,2 %
für das Jahr 2018 und Mietpreissteigerungen, die sich ebenfalls entgelterhöhend auswirken. Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen sind in den letzten Monaten erheblich angestiegen, so dass die
bisherige Prognoseentwicklung nochmals angepasst werden musste. Gegenüber dem V-IST per 30.06.2018 steigt der Mehrbedarf weiter an. Die Mehrbedarfsvorlage VI-DS-06148 befindet sich derzeit im
Geschäftsgang.
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 72 T€ begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden
Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 6,072 Mio. € gebildet, diese werden vorausichtlich in voller Höhe in Anspruch genommen. Für 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen und
Verbindlichkeiten i.H. von 6 Mio. € gebildet.
51_364_1ZW - Gebäude Inobhutnahme umA
380.300
351.908
Seite 15 von 30
351.925
351.925
28.375
28.375
0
Anlage 2
akt. Plan
51_364_2ZW - Hilfen zur Erziehung umA
-3.923.930
Verfügt
7.037.587
VIST
1.779.837
VIST liqui.
3.219.837
akt. Plan - VIST
-5.703.767
akt. Plan - VIST
liqui.
-7.143.767
VIST VIST liqui.
-1.440.000
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 5,7 Mio. € bildet sich zunächst über Mindererträge von 7,6 Mio. € und Minderaufwendungen von 1,9 Mio. € ab.
Die Minderaufwendungen sind auf den Rückgang der Fälle HzE bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) zurückzuführen. Gegenwärtig wird mit durchschnittlich 213 Fällen (Plan 234 Fälle) und
durchschnttlichen Fallkosten von 49 T€ (Plan 53 T€) gerechnet. Insbesondere im Bereich der Heimerziehung umA ist zwar ein Fallzahlenrückgang von geplant 189 Fällen auf 90 Fälle zu verzeichnen, jedoch
erhöhen sich in ähnlichem Umfang die Fälle für Heimerziehung für junge Volljährigen von 5 Fällen auf 68 Fälle. Gleichzeitig ist in der Heimerziehung eine Fallkostensenkung von 57,7 T€ auf 52,3 T€ zu
verzeichnen aber dem ggü. ebenso eine Fallkostensteigerung bei der Heimerziehung für junge Volljährige von 45,7 T€ auf 49,5 T€.
Schwerpunktmäßig untersetzen sich die Minderaufwendungen wie folgt:
- im Bereich der stationäre Betreuung entstehen Minderaufwendungen von ca. 3 Mio. €
- im Bereich der Pflegestellen entstehen Minderaufwendungen von 197 T€
- im Bereich der ambulanten Hilfen entstehen Mehraufwendungen von 659 T€
- im Bereich der Sachverständigen- und Gutachterkosten entstehen Mehraufwendungen von 346 T€
- im Bereich der Inobhutnahme entstehen Mehraufwendungen von 194 T€
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 und im Nachtragsplanverfahren 2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Kostenerstattungen von 16,27 Mio. € weitere 9,4 Mio. € im Finanzhaushalt
veranschlagt, auf Basis der prognostizierten Mindereinzahlungen aus Vorjahren, da davon auszugehen war, dass diese 2018 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Damit wären 2018 liquiditätswirksame
Einzahlungen von 25,7 Mio. € zu erbringen.
Aktuell ist einzuschätzen, dass in 2018 ertrags- und kassenwirksam nur 8,55 Mio. € vereinnahmt werden können.
Die Spitzabrechnungen für das Jahr 2017 werden vom AfJFB im Zeitraum 09-12/2018 erstellt. Bisher wurden die Spitzabrechnungen für den Zeitraum 2015/2016 gelegt. Die Abrechnung nimmt insgesamt sehr
viel Zeit in Anspruch und die jeweilige Spitzabrechnung wird mit den Abschlägen aller Jahre verrechnet, so dass in 2018 nicht mit Einzahlungen für diese Fälle gerechnet werden kann. Ebenso sind nach
Spitzabrechnung Absetzungen zu hoch angeordneter Erträge vorzunehmen. Die Spitzabrechnungen für das gesamte Jahr 2018 werden dann im II. Quartal 2019 erfolgen, so dass ab dem II. Halbjahr 2019 mit
zeitnahen und kontinuierlichen Spitzabrechnungen pro Fall zu rechnen ist. So wird seitens des AfJFB in 2018 mit Erträgen von 1,68 Mio. € gerechnet.
Darüber hinaus können Abschlagszahlungen für IV. Quartal 2017 und das 1. Halbjahr 2018 beim Freistaat abgefordert werden. Dafür werden Erträge i.H. von 6,87 Mio. € erwartet.
Aktuell erfolgt eine Klärung zum weiteren Verfahren zur Kostenerstattung/-abrechnung und dem Abgleich der offenen Forderungen.
Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für das Haushaltsjahr 2017 i.H. von 2,18 Mio. € werden voraussichtlich in voller Höhe beansprucht. Für 2018 sind voraussichlich Rückstellungen und Verbindlichkeiten
i.H. von 735 T€ zu bilden. Daraus begründet sich die Abweichung von 1,44 Mio. € zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam im Aufwandsbereich.
51_365_1ZW - Kindertageseinr./Kindertagespf.zw
1.523.300
1.370.857
Seite 16 von 30
1.700.411
1.700.453
-177.111
-177.153
-42
Anlage 2
akt. Plan
51_365_2ZW - Kitas kommunal zahlungsw.
-54.389.850
Verfügt
-46.931.329
VIST
-55.496.506
VIST liqui.
-55.724.447
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
1.106.656
VIST VIST liqui.
1.334.597
227.941
Begründung
Insgesamt ergibt sich in der Budgeteinheit eine Budgetunterschreitung von 1,1 Mio.€. Es ergeben sich Mehrerträge i.H. von 1,45 Mio. € und Mehraufwendungen i.H. von 346 T€.
Die Entwicklung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten:
Im Bereich der Landeszuschüsse nach SächsKitaG für Horte ergeben sich Mehrerträge von 704 T€, dem gegenüber stehen im Bereich der kommunalen Kitas Mindererträge von 129 T€.
Für die Baumaßnahme Kita Hans-Otto-Str. wurden die Fördermittel laut Bescheid komplett in 2017 angeordnet, da es sich um eine Maßnahme aus dem Programm VwVInvestkraft handelt. Aus diesem Grund
sind in 2018 formal Mindererträge i.H. von 357.400 € zu verzeichnen. Der anteilige Abruf (nur liquiditätswirksam) für 2018 erfolgt in Höhe von 228 T€. Daraus lässt sich auch die Abweichung zwischen dem VIST und dem V-IST Liquiditätswirksam erklären.
Weiter werden Mehrerträge von 310 T€ insgesamt prognostiziert aus den Kostenerstattungen im Bereich der Eingliederungshilfe aus der Integrationspauschale und der kommunalen Kitas (von
Fremdgemeinden). Wobei anzumerken ist, dass aufgrund des Rechtsanspruches und der mangelnden Platzversorgung in der Stadt Leipzig, kommunale Einrichtungen in Leipzig keine Kinder aus
Fremdgemeinden ohne Zustimmung der Fachabteilung aufnehmen. Somit hat sich die Zahl der in Leipzig betreuten auswärtigen Kinder drastisch reduziert.
Weiter sind Mehrerträge aus den voraussichtlichen Bruttobuchungen der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge für die kommunalen Einrichtungen zum Jahresabschluss i.H. von 65 T€ zu
verzeichnen (vgl. Budgeteinheit 51_361_ZW).
Zudem ergeben sich Mehrerträge für Ferienfahrten Horte i.H. von 65 T€, die sich insgesamt haushaltsneutral darstellen, da dem gegenüber Mehraufwendungen in gleicher Höhe stehen.
Die Mehraufwendungen begründen sich hauptsächlich aus der notwendigen Ausstattung sowie der Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial in den Sofort-Kitas Gustav-Mahler-Str., Helenenstr. und
Nonnenstraße i.H. von 148 T€ sowie der Ausstattung für den Hort der Fritz-Baumgarten-Schule i.H. von 57 T€ und den Mehraufwendungen des Systems KIVAN.Next von 63 T€. Darüber hinaus mussten bisher
Zwangsgelder i.H. von 19 T€ gezahlt werden.
Seite 17 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_365_3ZW - Kindertageseinr.,fr.Träger zw
100.601.550
Verfügt
92.543.241
VIST
VIST liqui.
98.798.882
98.798.882
akt. Plan - VIST
1.802.668
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.802.668
0
Begründung
Insgesamt ergibt sich eine Budgetunterschreitung von 1,8 Mio. €. Diese setzt sich zusammen aus Mehrerträgen i.H. von 118 T€ und Minderaufwendungen 1,68 Mio. €.
Die Mehrerträge von 118 T€ setzen sich wie folgt zusammen:
- Es entstehen Mehrertäge von 292 T€ aus den Landeszuschüssen nach § 18 SächsKitaG. Diese wurden an Hand der Kinderzahlen des Stichtages 01.04.2017 für 2018 beschieden.
- Weiter werden Minderertäge i.H. von 177 T€ in den Bruttomieten prognostiziert. Diese fallen geringer aus als geplant, da einzelne Einrichtungen in Erbbaupacht übergeben wurden bzw. befinden sich eineige
Einrichtungen in Sanierungsmaßnahmen. Die Abbildung erfolgt jedoch insgesamt haushaltsneutral, da dem ggü. Minderaufwendungen in gleicher Höhe stehen.
Die Minderaufwendungen von 1,68 Mio. € begründen sich wie folgt:
- Im Bereich der Zuschüsse werden Minderaufwendungen i.H. von 1,5 Mio. € eingeschätzt. In der aktuellen Berechnung wurden alle bisher bekannten Sachverhalte berücksichtigt bzw. die noch nicht endgültig
verhandelten Zuschüsse prognostisch aufgenommen. Aus den derzeit ergebenden Minderaufwendungen sollen ca. 1 Mio. € zur Deckung im Bereich HzE (Vorlage VI-DS-06148 aktuell im Geschäftsgang) und
200 T€ zur Deckung weiterer Mehraufwendungen im Bereich der privaten Kitas (Vorlage ebenfalls im Geschäftsgang) verwendet werden. Die restlichen Mittel sollten in der Budgeteinheit verbleiben.
Grundsätzlich ist für die Einschätzung anzumerken, dass mit dem Nachtragshaushalt 6,1 Mio. € zusätzlich für dieses Budget zur Verfügung gestellt wurde, bisher aber keine abschließende Prognose erstellt
werden kann, da weiterhin mit einer kleineren Anzahl von Trägern noch keine Vereinbarung geschlossen werden konnte. Zudem sind noch nicht alle Abschläge des Gemeindeanteils berechnet, so dass sich
das V-IST ggf. noch erhöhen kann.
Die Verhandlungen mit den freien Trägern (viele Anpassungen der Entlohnung der päd. Fachkräfte aufgrund Fachkräftemangel) sowie die Erhöhung der Verwaltungskostenumlage und der Reduzierung des
Eigenanteils haben zu höheren Aufwendungen geführt. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für die Personalschlüsselanpassungen im Leistungsbereich Krippe erheblich höher ausgefallen, als dies im
Planungsverfahren 2017/2018 abzusehen war. Aus diesem Grund wurden mit den Nachtragshaushalt 2018 die zusätzlichen Mittel bestätigt.
- Weiter ergeben sich wie oben beschrieben Minderaufwenungen i.H. von 177 T€ im Bereich der Bruttomieten.
Rückstellungen wurden i.H.v. 7.001 Mio € aufgelöst und voraussichtlich in gleicher Höhe wieder gebildet.
51_365_4ZW - Projekte Kindertageseinr. zw
393.200
394.897
177.792
177.792
215.408
215.408
0
Begründung
Insgesamt wird in diesem Budget von einer Budgetunterschreitung von 215 T€ ausgegangen, die sich im Wesentlichen aus Mehrerträge von 209 T€ begründet.
Für die Beteiligung am Landesprojekt "Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen" wurden für 2018 Erträge in Höhe von 114 T€ geplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass
dieses Projekt am 28.02.2018 endet. Allerdings wurde kurzfristig die 2. Projektphase bewilligt. Damit können für 2018 Erträge i.H. von 340 T€ für dieses Projekt prognostiziert werden. Daraus ergeben sich
Mehrerträge von 226 T€.
Weiter ergeben sich Mindererträge für das Projekt Sprachkitas für die Kita Täubchenweg i.H. von 16 T€, diese Förderung wurde beendet.
51_365_5ZW - Kindertagespfl.n.§ 23 SGB VIII zw
429.850
390.856
Seite 18 von 30
439.185
439.185
-9.335
-9.335
0
Anlage 2
akt. Plan
51_365_6ZW - Kindertagespfl.,kommunal zw
4.610.600
Verfügt
5.161.649
VIST
4.425.641
VIST liqui.
4.923.484
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
184.959
VIST VIST liqui.
-312.884
-497.843
Begründung
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 498 T€ begründet sich aus der zu bildenden Rückstellung für das Haushaltsjahr 2018.
Die in 2017 gebildeten Rückstellungen i.H. von 723 T€ € werden voraussichtlich voll in Anspruch genommen. Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von nur 225 T€ gebildet, da
keine nachträgliche Zahlung für Sachkosten erfolgen muss.
Weiter ergbit sich insgesamt ergibt sich in der Budgeteinheit eine Unterschreitung von 185 T€. Diese setzt sich aus Mindererträgen i.H. von 253 T€ (121 T€ aus Zuschüssen für laufende Zwecke und ca. 132 T€
geringere Elternbeiträge) sowie Minderaufwendungen von 438 T€ aus der Prognose der aufgrund des Durchschnittes der Monate Jan-Mai 2018 leicht rückläufige Fallzahlen zusammen.
51_365_7ZW - Kindertagespfl.,freie Träger zw
12.114.450
10.896.731
11.762.223
12.527.201
352.227
-412.751
-764.977
Begründung
Insgesamt ergibt sich in diesem Budget eine Unterschreitung von 352 T€. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Im Bereich der Zuschüsse für laufende Zwecke sind Mindererträge i.H. von 208 T€ zu verzeichnen, da weniger Tagespflegeplätze, als ursprünglich geplant, geschaffen wurden.
Weiter werden Minderaufwendungen i.H. von 560 T€ prognostiziert, da die Kinderzahlen geringer ausfallen, als ursprünglich prognostiziert. Darüber hinaus sind die Kosten nicht im prognostizierten Maße
gestiegen. Zusätzlich wirken sich auch die nicht geschaffenen Tagespflegeplätze finanziell aus.
Aus den Minderaufwendungen werden 0,35 Mio Euro zur Deckung für den Mehrbedarf im Bereich der HzE zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Vorlage befindet sich aktuell im Geschäftsgang.
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 765 T€ begründet sich aus den im Haushaltsjahr 2018 zu bildenden Rückstellungen. Die gebildete Rückstellung i.H. von 1,2 € wird
in 2018 voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Neue Rückstellungen werden voraussichtlich im Umfang von 450 T€ gebildet.
51_365_8ZW - private Kindereinrichtungen
150.000
790.000
990.000
990.000
-840.000
-840.000
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung von 840 T€ resultiert vollständig aus Mehraufwendungen.
Bereits zu Beginn des Jahres 2018 wurde prognostiziert, dass die geplanten Mittel in Höhe von 150 T€ für die Finanzierung der privaten Kitas nicht ausreichend sind. Mit der Vorlage DS-05412
"Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO private Kitas" wurden für 2018 bereits zusätzliche Mittel in Höhe von 640.000 € durch die Ratsversammlung am 25.04.2018 bewilligt. Dies betrifft den
Rechtanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundene Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertageseinrichtungen. Bis zum Jahresende wird nunmehr ein weiterer
Mehrbedarf in Höhe von 200.000 € eingeschätzt. Für diesen Mehrbedarf befindet sich bereits eine neue Vorlage im im Verfahren.
51_3650_ZW - Horte - Hortbudget
902.933
894.281
898.860
898.860
4.073
4.073
0
51_366_ZW - Einricht.d.Jugendarbeit zahlungsw
126.850
74.527
74.285
74.285
52.566
52.566
0
2.752.500
2.663.620
2.752.500
2.752.500
0
0
0
51_367_ZW - so.Einricht.Ki/Ju/Fam.hilf zahlgw
Seite 19 von 30
Anlage 2
akt. Plan
51_ASG - Bewirtschaftung ASG
2.147.500
Verfügt
1.096.199
VIST
1.747.500
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
600.000
akt. Plan - VIST
liqui.
400.000
1.547.500
VIST VIST liqui.
1.147.500
Begründung
Die Budgetunterschreitung von 400 T€ begründet sich aus der Verschiebung der Maßnahme Sportplatz an der Kotsche in den Finanzhaushalt (vgl. VI-DS-04793 Verwaltungsausschuss 29.11.2017 bestätigt).
Der Unterschied zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 1,1 Mio. € begründet sich darin, dass die Rückstellung aus 2017 i.H. von 394 T€ vollständig in Anspruch genommen werden. Von
den planmäßigen Maßnahmen in 2018 werden im Budget zur Zeit voraussichtlich nur Auszahlungen i.H. von ca. 230 T€ für einige Maßnahmen getätigt. Es werden voraussichtlich 3 Maßnahmen in 2018
fertigestellt. Daran anschließend erfolgt die Fertigstellungspflege bis Juni 2019. Hierzu werden Teilrückstellungen zu bilden sein. Für alle anderen Maßnahmen müssen Rückstellungen für das Jahr 2019
gebildet werden. Einige Maßnahmen können bereits im Herbst begonnen werden und werden im Mai nächsten Jahres fertiggestellt sein. Daran schließt sich die Fertigstellungspflege gemäß VOB an, die sich
bis zum Dezember 2019 erstrecken wird. Es wird von einer Rückstellungsbildung in Höhe von ca. 1,5 Mio. € für 2018 ausgegangen.
51_BW - Bewirtschaftung zw
13.576.100
12.998.634
13.788.526
13.788.526
-212.426
-212.426
0
Begründung
Insgesamt entsteht in der Budgeteinheit eine Budgetüberschreitung von 212 T€.
Diese setzt sich aus einer Reihe von bereits bewilligten Mittelüberträgen i.H. von insgesamt 103 €, wie z. Bsp. für die Pflege von Freiflächen und notwendiger Aufwendungen für neue Einrichtungen, wie z.B. für
die Sofortkitas (Nonnenstr., Helenenstr. und Gustav-Mahler-Str.).
Weiter ergibt sich in der Budgeteinheit 51_BW ein Mehrbedarf in den Leistungsarten Gebäudereinigung/Wirtschaftsdienst in kommunalen Kitas. Die dazu erarbeitete Vorlage soll nach Anpassung bzw.
Änderung erneut in den Geschäftsgang und anschließend eingebracht werden.
51_UH1 - baul. u. techn. Unterhaltung 1
14.353.300
8.628.737
14.253.000
14.355.000
100.300
-1.700
-102.000
51_UH2 - baul. u. techn. Unterhaltung 2
8.038.850
2.598.881
9.581.000
9.790.000
-1.542.150
-1.751.150
-209.000
Begründung
Für das Budget 51_UH2 (bauliche Unterhaltung Gebäude und Grundstücke 2) wird eine Budgetüberschreitung von 1,5 Mio. € prognostiziert. Diese begründet sich wie folgt:
Die Mehrafuwendungen begründen sich im Wesentlichen wie folgt:
- Mehraufwendungen von 290 T€ für das Brockhaus-Gymnasium
- Mehraufwendungen von 250 T€ für die Schule am Rabet
- Mehraufwendungen von 687 T€ für die Grundschule Stuttgarter Allee 3
-Mehraufwendungen von 536 T€ für Kita H.-Otto-Straße
- Mehraufwendugnen von 96 T€ für die 24. Schule (Vorfinanzierung Fördermittel)
- Minderaufwendungen i.H. von 106 T€ im Profitcenter der Jugendarbeit durch eine Verschiebung in den Finanzhaushalt
- Minderaufwendungen von 258 T€ in der Maßnahme Heinrich-Mann-Schule die zur Deckung verschiedener anderer Maßnahmen herangezogen wurden
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 209 T€ begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen. Für das Jahr 2017 wurden Rückstellungen i.H. von 7,2 Mio. €
gebildet, die voraussichtlich voll beansprucht werden sollen. Für das Jahr 2018 ist mit einer Rückstellungsbildung nach 2019 i.H. von 7 Mio. T€ zu rechnen.
Seite 20 von 30
Anlage 2
akt. Plan
52 - Amt für Sport
52_421_ZW - Förd. d. Sports zahlungswirksam
52_424_ZW - Sportstätten u.Bäder zahlungswirk
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
14.168.800
13.041.552
13.778.991
13.670.691
389.809
498.109
108.300
3.196.750
2.811.615
3.263.750
3.263.750
-67.000
-67.000
0
10.552.550
9.941.607
10.101.781
10.001.381
450.769
551.169
100.400
Begründung
Die Budgetunterschreitung in Höhe von rd. 451 T€ resultiert aus Mindererträgen in Höhe von 100 T€ und Minderaufwendungen in Höhe von rd. 551 T€.
Begründung Mindererträge:
Nach gegenwärtiger Einschätzung besteht keine Aussicht auf die zusätzliche Akquise von Fördermitteln für die Realisierung von Baumaßnahmen (Sanierung und Instandsetzung) in Höhe von 100 T€, da keine
ausreichenden Planungsvorläufe umgesetzt werden können. Die Schwerpunkte der Fördermittelbeschaffung (zusätzliche VzÄ) richten sich auf die Umsetzung von dringenden Investitionsmaßnahmen.
Die Minderaufwendungen in Höhe von rd. 551 T€ setzen sich schwerpunktmäßig wie folgt zusammen:
- Es werden rd. 1 Mio. € von den geplanten Mittel für die Förderung von Baumaßnahmen im konsumtiven Bereich auf Grund bestehender Aktivierungspflichten im Investitionshaushalt benötigt. Dabei handelt
sich um keinen „echten“ Minderbedarf. Die Mittel werden zur Deckung der Mehrauszahlungen im Investitionshaushalt verwendet. Im Rahmen der Haushaltsplanung steht der Anteil der zu fördernden
Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt noch nicht fest. Die haushaltstechnische Zuordnung der Maßnahmen ergibt sich erst nach dem abschließenden Votum des Fachausschusses
für Sport. Als Folge entsteht ein unterjähriger Anpassungenbedarf. Die Vorlage (VI-DS-06415) zur Bestätigung der überplanmäßiger Auszahlungen wurde erstellt und befindet sich im Verfahren.
- Im Amt für Sport entstanden auf Grund des Sturmtiefs „Friedericke“ zum Jahresbeginn erhebliche Bauschäden an Sporteinrichtungen und Sportplätzen. Die Beseitigung der Schäden führt zu einem
zusätzlichen Bedarf an Bauunterhaltungsmitteln und erhöhten Mittelbedarf im Rahmen der Sonderpachtbezuschussung in Höhe von rd. 77 T€.
- Mit der Vorlage DS-05795 über die Umsetzung und Umrüstung von nicht mehr benötigten 46 Containern (ehemals Unterbringung von Geflüchteten) wurden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 92 T€
bestätigt.
- Für die Sanierung der Stadiontreppen zur RedBull Arena Leipzig gibt es einen Grundsatzbeschluss (VI-DS-04924) über die Bereitstellung von zusätzlichen Planungsmitteln in Höhe von 100 T€.
- Im Rahmen der Vorlage DS-0122-NF-05 „Umsetzung Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept“ werden dem Amt für Sport zusätzliche Mittel für durchzuführende Instandhaltungen in Höhe von rd. 250 T€ zur
Verfügung gestellt.
- Mit der Einschätzung per 30.09.2018 werden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen des HH-Jahres 2017 voraussichtlich in Höhe von rd. 160 T€ aufgelöst und eine Neubildung im HHJahr 2018 von ca. 260 T€ prognostiziert.
52_742_ZW - Schaden Sportförderung
52_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
0
-6.040
-6.040
-6.040
6.040
6.040
0
419.500
294.370
419.500
411.600
0
7.900
7.900
Seite 21 von 30
Anlage 2
akt. Plan
53 - Gesundheitsamt
53_411_ZW - Krankenhäuser zahlungswirksam
53_414_ZW - Gesundheitspflege zahlungswirksam
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
4.388.900
5.137.881
5.019.474
5.034.554
-630.574
-645.654
-15.080
0
0
0
0
0
0
0
4.368.900
5.128.986
4.999.474
4.999.074
-630.574
-630.174
400
Begründung
1.Durch rückläufige Flüchtlingszahlen sind die Personal- und Sachaufwendungen der Erstuntersuchungsstelle für Asylbewerber (EUSA) rückläufig. Dementsprechend sinkt die Erstattung durch die
Landesdirektion Sachsen hierfür. Im Budget des Gesundheitsamtes ist die Erstattung von Personal- und Sachkosten vollständig veranschlagt, im Aufwand aber nur die Sachkosten. Es ergeben sich hieraus
Mindererträge ca. 349 TEUR und Minderaufwendungen in Höhe von ca. 15 TEUR. Dieses Gesamtminderbedarf entspricht den minimierten Personalaufwendungen für die EUSA.
2. Durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Stadt Leipzig - Beschlussvorlage Nr: VI-DS-05584 - werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 130 TEUR benötigt.
53_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
20.000
8.895
20.000
35.480
0
-15.480
-15.480
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
545.650
543.870
554.340
534.340
-8.690
11.310
20.000
56_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
530.650
538.719
537.170
517.170
-6.520
13.480
20.000
56_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
15.000
5.151
17.170
17.170
-2.170
-2.170
0
57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen
15.950
8.393
15.712
15.712
238
238
0
57_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
15.950
8.393
15.712
15.712
238
238
0
61 - Stadtplanungsamt
1.149.550
811.462
1.101.107
1.101.107
48.443
48.443
0
61_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
1.149.550
811.462
1.101.107
1.101.107
48.443
48.443
0
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
42.150
128.733
58.350
14.000
-16.200
28.150
44.350
62_512_ZW - Flächen-u.Grundst.bez. zahlungsw
42.150
128.733
58.350
14.000
-16.200
28.150
44.350
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
-3.706.150
-3.835.246
-3.688.107
-3.688.107
-18.043
-18.043
0
63_521_ZW - Bau- u.Grundst.ordnung zahlungsw
-3.155.300
-3.484.255
-3.137.437
-3.137.437
-17.863
-17.863
0
-550.950
-350.992
-550.770
-550.770
-180
-180
0
100
0
100
100
0
0
0
63_523_ZW - Denkmalschutz/-pflege zahlungsw
63_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Seite 22 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
3.512.300
-345.054
3.443.435
267.885
68.865
3.244.415
3.175.550
64_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
2.364.750
-877.299
2.298.035
-877.515
66.715
3.242.265
3.175.550
Begründung
Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. in Höhe von 3,2 Mio. EUR ergibt sich Erträgen aus Ausgleichsbeträgen, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der sonstigen Verbindlichkeit zugeführt
und in den Folgejahren zweckgebunden verwendet werden. Somit werden in 2018 nur Einzahlungen, aber keine Erträge ausgewiesen.
64_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam
65 - Amt für Gebäudemanagement
65_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir
1.147.550
532.245
1.145.400
1.145.400
2.150
2.150
0
41.624.650
38.127.728
39.466.588
39.803.538
2.158.062
1.821.112
-336.950
1.446.100
1.933.498
1.766.938
1.766.938
-320.838
-320.838
0
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 321 TEUR setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen:
- 47.850 EUR: i. V. m. dem Programm Kita/Schulen, wurden dem AGM in 2018 zusätzlich 13 Stellen bestätigt, für welche im HH-Jahr 2018 Sachkosten in der genannten Höhe zur Verfügung gestellt wurden.
- 146.000 EUR: Im Zuge der Organisationsvergrößerung des AGM wurde auch das Organisationsbüro der „Task Force Schulhausbau/Projektgruppe Asylräume“in die Amtsstruktur integriert. Hierfür wurde das
PSP-Element 1.100.11.1.3.04.05 eingerichtet. Verwaltungsintern wurde festgelegt, dass die Container vom Barnet-Licht -Platz nach Aufteilung an verschiedene Ämter und Vereine zu transportierten sind, um
Baufreiheit zu schaffen. Die Kosten für Transport und Sonstiges (Genehmigungen, Steuerung. Bewachung u. ä.) werden zentral im AGM unter Verantwortung der Taskforce bewirtschaftet.
- 48.900 EUR: Im Zuge der Organisationsvergrößerung des AGM wurde auch das Organisationsbüro der „Task Force Schulhausbau/Projektgruppe Asylräume“in die Amtsstruktur integriert. Dementsprechend
hat dieser Vorgang auch die Inklusion des dazugehörigen Budgets 928_313_ZW in das Budget 65_111_ZW zur Folge. Hierfür wurde das PSP-Element 1.100.11.1.3.04.05 eingerichtet, auf welches alle
Planansätze des Haushaltsjahres 2018 übertragen worden sind.
- 13.495 EUR: Für die Inbetriebnahme und Betreibung, hier Aufwendungen für die Hausmeister, von drei Sofort-Kitas zur kurzfristigen Abdeckung notwendiger Kapazitäten gem. Vorlage VI-DS-05096
65_EN_ZW - Energie
28.493.300
25.160.822
Begründung
Auf Grund der anhaltend milden Witterung liegen die Ausgaben weit unter den geplanten Energiekosten.
Seite 23 von 30
27.200.000
27.200.000
1.293.300
1.293.300
0
Anlage 2
akt. Plan
65_MP - Mieten und Pachten
10.066.500
Verfügt
VIST
9.927.495
9.254.250
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
9.254.250
812.250
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
812.250
0
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 812 TEUR setzt sich aus Mindererträge i. H. v. 322 TEUR und Minderaufwendungen i. H. v. 1,13 Mio. EUR zusammen.
Die Mindererträge i.H. von 322 TEUR ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten:
-104.800 EUR - Die Differenz ergibt sich aufgrund der neuen Sachkontensystematik im Zusammenhang mit der Novellierung des § 29 SächsKomKBVO.
-80.000 EUR - Diskothek Große Fleischergasse 12:
Im HH-Jahr 2018 waren noch Erträge i.H.v. ~80T€ aus der Vermietung des Diskothekenbereiches in der Großen Fleischergasse 12 geplant, die allerdings nicht realisiert werden. Diese Mieterträge werden
allerdings tatsächlich nicht realisiert, da intern entschieden wurde, den Diskothekenbereich nicht weiter zu vermieten. Stattdessen wurden die Räume für den Eigenbedarf als Lager des Amtes für Statistik und
Wahlen genutzt. Ob künftig wieder eine externe Vermietung avisiert wird, oder ob die Räumlichkeiten durch die Stadt Leipzig selbst genutzt werden, ist zurzeit noch nicht festgelegt.
-51.600 EUR - Kita Gundermannstr. 16-18:
Das Kita-Objekt ist in Erbbau übergegangen ist und somit fallen die Erträge für Betriebskosten gegenüber dem freien Träger weg. Gleichzeitig fallen aber auch die Bewirtschaftungsaufwendungen für die Stadt
Leipzig weg, da Kosten vom freien Träger direkt getragen werden (Energie, GDL, Versicherungen, Wartungen TAM).
-51.300 EUR - OFT Klingenthaler Str. 14:
Bestehende Mietverträge im Objekt wurden ab 03/2017 aufgrund notwendiger Umbaumaßnahmen (VI-DS-03562) aufgehoben. Wann und mit welchen Konditionen neue Mietverhältnisse konkret
abgeschlossen werden sollen, ist momentan noch in Klärung. Es wird von einer neuen Vermietung ab 10/2018 ausgegangen, wobei die alten Mietvertragspreise provisorisch angenommen werden, sodass von
den in 2018 geplanten 68.400 EUR lediglich ein Viertel, also 17.100 EUR, realisiert wird.
-20.500,00 € - Kita - Leonhard-Frank-Straße 024A-024:
Sanierung des Objektes ab 01.06.2017 bis mindestens 12.2018, wodurch die Mieterträge für diesen Zeitraum entfallen
Die prognostizierten Minderaufwendungen i.H. von 1,13 Mio. EUR setzen sich insbesondere wie folgt zusammen:
-221.500 EUR - Abmietung Container für Schule 5 (Eitingonstr. 5) ab 07/2018:
Für den Schulcontainer sind im HHJ 2018 Mietaufwendungen für 01-12/2018 geplant (443.000 EUR). Durch den Kauf des Containers werden die Mietaufwendungen 07-12/2018 nicht realisiert, sodass
~221.500 EUR nicht benötigt werden.
-731.100 EUR - Stadtarchiv - Verzögerung der Anmietung des Neuen Objektes (Messehalle 12) + Abstandszahlungen für das alte Objekt (Torgauer Str. 74:
Aufgrund von Bauverzögerungen bei der Fertigstellung der Messehalle 12 werden die, für dieses Objekt in 2018 geplanten Mietaufwendungen von 651.100 EUR in 2018 nicht benötigt. Ebenfalls werden die für
Abstandszahlungen im alten Objekt geplanten 80.000 EUR nicht in 2018 benötigt. Durch die Mietvertragsverlängerung der Torgauer Str. 74 bis Mitte 2019 entsteht in 2019 ein Mehrbedarf von 426.000 €
(inkl.80T€ Abstandszahlungen). Für 2018/2019 entsteht insgesamt ein Minderbedarf von ~305.000 EUR.
-126.350 EUR - Abmietung des Objekt Bornaische Str. 27 zum 31.12.2017:
Damit werden die für 2018 geplanten Aufwendungen für Mieten oder Betriebskosten nicht realisiert.
65_UH1 - baul. und techn. Unterhaltung 1
869.700
207.067
218.800
218.800
650.900
650.900
Begründung
Aufgrund der Änderung der Finanzierung der Sanierung des Neuen Rathauses wurden 714.700 € als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO vom Budget 65_UH1 in das Budget
65IN70000203 übertragen (siehe Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343-DS-02).
Seite 24 von 30
0
Anlage 2
akt. Plan
65_UH2 - baul. und techn. Unterhaltung 2
749.050
Verfügt
898.845
VIST
1.026.600
VIST liqui.
1.363.550
akt. Plan - VIST
-277.550
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
-614.500
-336.950
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 277 TEUR ergibt sich aus verschiedenen Umbau- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere im Neuen Rathaus, Technischen Rathaus sowie im Verwaltungsobjekt
"Gustav-Mahler-Str. 3". Diese Mehraufwendungen werden größtenteils durch die betroffenen Fachämter gedeckt.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 337 TEUR ergibt sich aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen aus Vorjahr, welche nur liquiditätswirksam in 2018 werden. Die Bildung neuer
Rückstellungen ist nicht vorgesehen.
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
16.033.913
15.883.870
17.893.750
19.327.300
-1.859.837
-3.293.387
-1.433.550
-452.950
-468.941
-606.300
-606.300
153.350
153.350
0
66_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
724.350
556.927
758.850
797.550
-34.500
-73.200
-38.700
66_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-123.150
-66.007
-126.000
-126.000
2.850
2.850
0
66_538_ZW - Abwasserbeseitigung zahlungswirk
-156.150
-81.925
-154.500
-154.500
-1.650
-1.650
0
21.743.813
20.431.969
23.523.850
24.912.900
-1.780.037
-3.169.087
-1.389.050
66_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk
66_54_ZW - Straßen
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 1,78 Mio. € begründet sich wie folgt:
1. Bei der Umsetzung der investiven Straßenbaumaßnahmen werden in der Regel auch Straßenleuchtungsanlagen erneuert. Wegen der Festbetragsbewertung muss das über den Egebnishaushalt finanziert
werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt über die investive Schlüsselzuweisung (für Instandhaltungen). Parallel dazu erfolgt eine Sperrung der hierfür im Investitionshaushalt vorgesehenen
Auszahlungen Der Betrag beläuft sich momentan auf 521.900 €.
2. Unter Inanspruchnahme der ehemaligen Rücklage Stellplatzablöse werden zur Finanzierung von Bushaltestellen und zur Umsetzung nicht investiver Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 743.400 €
bereit gestellt (Vorlage VI-DS-05549).
3. Die beantragten Übertragungen von Ansätzen aus dem Vorjahr wurden mit 146.100 € bereits berücksichtigt.
4. Aufgrund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB muss der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend um 75.100 € erhöht werden.
5. Des Weiteren werden Mittel in Höhe von 75.000 € zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes entsprechend der Vorlage VI-Ifo-04887 benötigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen des Budgets 66_549_ZW.
6. Die darüberhinaus bereits jetzt avisierten Mehrbedarfe in Höhe von bisher 346.250 € werden mit 150.000 € aus Mehrerträgen des Budget 66_122_ZW und zu 196.250 € aus Mehrerträgen des Budgets
66_549_ZW gedeckt.
7. Zur Realisierung der Maßnahme "Gehweg Karl-Liebknecht-Straße" werden 99.950 € als überplanmäßige Auszahlung im Budget 66IN70000589 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden die mit
Haushaltsantrag A 0170/17 "FSA Dieskau-/Kunzestr." bereitgestellten Mittel in Höhe von 20.000 € dem Budget 66IN70000497 zugeordnet, da die Anlage dauerhaft errichtet wurde.
Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 1,389 Mio. € ergibt sich aus der Differenz der sonstsigen Verbindlichkeiten i.H. von 1,377 Mio. € und Inanspruch genommenen Rückstellung i.H. von 11
T€.
Seite 25 von 30
Anlage 2
akt. Plan
66_546_ZW - Parkeinrichtungen zahlungswirksam
-2.639.750
Verfügt
-1.479.279
VIST
-2.000.300
VIST liqui.
-1.994.500
akt. Plan - VIST
-639.450
akt. Plan - VIST
liqui.
-645.250
VIST VIST liqui.
-5.800
Begründung
Auf Grund der zeitlichen Verschiebung in der Umsetzung der Vorlage "Bewohnerparken Waldstraßenviertel" (VI-DS-03681) können die bereits geplanten Erträge aus Parkgebühren in Höhe von 500.000 € nicht
realisiert werden. In diesem Zusammenhang stehen auch Mehraufwendung für flankierende Maßnahmen i. H. v. 245.000 €, welche aus dem Vorjahr übertragen werden. Die geplanten Aufwendungen für die
Unterhaltung der neuzuerrichtenden PSA wurden seitens der Stadtkämmerei bereits in Höhe von 105.250 € gesperrt.
66_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw
-3.187.250
-3.032.437
-3.626.850
-3.626.850
439.600
439.600
0
Begründung
Aufgrund des rasanten Bevölkerungswachstums und der damit verbundenen erhöhten Bautätigkeit ergeben sich nach momentaner Sachlage Mehrerträge von ca. 400.000 €. Davon werden 12.500 € zur
Deckung der Abschreibung von Forderungen aus Erlass und Niederschlagung verwendet.
Aufgrund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB muss der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend um 75.100 € erhöht werden. Des
Weiteren werden Mittel in Höhe von 75.000 € zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes entsprechend der Vorlage VI-Ifo-04887 benötigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen dieses Budgets.
Zur Deckung bereits jetzt bekannter Mehraufwendungen im Budget 66_54_ZW werden insgesamt 196.250 € zur Verfügung gestellt.
66_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
125.000
23.564
Seite 26 von 30
125.000
125.000
0
0
0
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
11.218.197
13.215.985
12.412.877
12.358.867
-1.194.681
-1.140.670
54.011
67_551_ZW - Öff.Grün/Landschaftsbau zahlungsw
14.025.220
14.160.823
14.169.103
14.153.032
-143.883
-127.812
16.071
-80.250
811.053
353.382
353.342
-433.632
-433.592
40
67_552_ZW - Öff.Gewässer/baul.Anl. zahlungsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 433 TEUR ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
- Die neue Gewässerunterhaltungssatzung wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-03119 in der RV am 12.04.2017 beschlossen und trat mit Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr. 8 vom 22.04.2017 rückwirkend
zum 01.01.2017 in Kraft. Laut Vorkalkulation für die Satzung ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 741 TEUR, da die städtischen Liegenschaften nicht mit veranlagt werden. Davon ausgehend wird mit einem
tatsächlichen Zahlungseingang von 615 TEUR gerechnet.
- Weiterhin wurden mit zusätzliche Mittel i.H. von 195 TEUR aus dem Nordraumkonzept laut Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01222 zur Verfügung gestellt.
67_553_ZW - Friedhofs-/Bestattg.wesen zahlgsw
-3.993.682
-2.775.517
-3.530.236
-3.567.986
-463.446
-425.696
37.750
Begründung
34
Die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematorium werden im Netto verbucht. Die Planung erfolgte im Brutto. Darin ist die Abweichung im Ertrag begründet.
42
+ 100.000 EUR zusätzliche Mittel Sellerhausen (Sperrung im InvestHH und Umwidmung in den ErgHH) gem. Vorlage Nr. VI-DS-04719 (7.0001690)
+ 200.000 EUR zusätzliche Mittel Gärtnerunterkunft Südfriedhof (Sperrung im InvestHH und Umwidmung in den ErgHH) gem. Vorlage Nr. VI-DS-05146 (7.0001345)
+ 10.135,50 EUR Mittel für Leasing E-Fahrzeuge (Sperrung im InvestHH in gleicher Höhe) (7.0000282)
+ 93.585 EUR Mehrbedarf Kapelle Sellerhausen (Vorlage in Vorbereitung)
67_554_ZW - Natur-/Landschaftspfl. zahlungsw
130.000
122.418
129.900
129.900
100
100
0
67_555_ZW - Land- u.Forstwirtschaft zahlungsw
59.900
273.472
171.534
171.384
-111.634
-111.484
150
-50
-360
-33
-33
-17
-17
0
67_755_ZW - Schaden Naturpflege
723.259
215.215
710.347
710.347
12.912
12.912
0
67_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
353.800
408.882
408.882
408.882
-55.082
-55.082
0
72 - Marktamt
-709.591
-1.050.932
-924.221
-971.643
214.630
262.052
47.422
72_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw
-162.150
-208.173
-236.178
-233.600
74.028
71.450
-2.578
72_573_ZW - Allg. Einricht.u. UN zahlungswirk
-556.441
-850.221
-697.043
-747.043
140.602
190.602
50.000
9.000
7.462
9.000
9.000
0
0
0
67_561_ZW - Umweltschutzmaßn. zahlungswirksam
72_UH - baul. u. techn. Unterhaltung
Seite 27 von 30
Anlage 2
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
6.319.050
5.093.046
5.554.570
5.554.570
764.480
764.480
0
80_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam
3.719.050
2.493.024
2.954.538
2.954.538
764.512
764.512
0
Begründung
Auf der Grundlage des Beschlusses VI-DS-01222 erfolgt für "Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept Leipzig 2025+" eine Umschichtung von 950.000 € an andere Ämter (z.B. VTA, ASG, LSA).
Die Planung zum "Breitbandausbau" erfolgte ursprünglich als investive Maßnahme. Durch die Einordnung im Ergebnishaushalt wurden zusätzlich 200.000 € bereitgestellt.
80_575_ZW - Tourismus zahlungswirksam
2.600.000
2.600.022
2.600.032
2.600.032
-32
-32
0
801 - Schwerbehindertenvertretung
4.200
1.318
3.750
3.750
450
450
0
801_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
4.200
1.318
3.750
3.750
450
450
0
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
4.815.650
3.854.653
4.565.650
4.565.650
250.000
250.000
0
81_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam
4.815.650
3.854.653
4.565.650
4.565.650
250.000
250.000
0
Begründung
Die abweichungen zum Planansatz begründen sich vor allem in Minderaufwendungen im Bereich der Beschäftigungsförderung sowohl beim KEE als auch bei freien Trägern.
Das Projekt "Soziale Teilhabe" hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Während diesem Zeitraum könnendie Teilnehmer jederzeit aus dem Projekt ausscheiden. Im Jahr 2018 wurden freigewordene Stellen aus
dem Programm nicht mehr nachbesetzt, da auf Grund der Laufzeitbegrenzung das Einarbeiten einer Person mit multiplen Vermittlungshemmnissen als nicht mehr zielführend eingeschätzt wird. Sollten
dennoch Stellen nachbesetzt werden, nimmt das Nachbesetzungsverfahren allerdings einige Zeit in Anspruch, sodass eine lückenlose Stellenbesetzung nicht gegeben ist.
Im Programm FAV können im Jahr 2018 sowohl bei den freien Trägern als auch beim KEE nicht alle Arbeitsplätze das gesamte Jahr über besetzt werden. Grund hierfür ist die Zuweisung von Teilnehmern
durch das Jobcenter in die Maßnahmen, die oft nicht mit der Planung zur Besetzung der Arbeitsplätze einher geht.
Für die Zeiträume, in denen Stellen im Programm Soziale Teilhabe bzw. die Arbeitsplätze bei FAV nicht besetzt sind, fallen keine Zahlungen für die Stadt Leipzig an. Dies gilt sowohl für Stellen/Arbeitsplätze bei
freien Trägern als auch für Stellen/Arbeitsplätze des KEE.
Da die Stadt Leipzig für die Stellen des KEE auch die Zahlung von Leistungsentgelten und Jahressonderzahlungengemäß TVöD übernimmt, haben Phasen, in denen Stellen bzw. Arbeitsplätze nicht besetzt
sind, Auswirkung auf die Höhe der städtischen Aufwendungen.
921 - Dezernat I
184.450
55.918
113.152
113.152
71.298
71.298
0
1.500
749
1.500
1.500
0
0
0
82.950
55.169
111.652
111.652
-28.702
-28.702
0
921_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw
100.000
0
0
0
100.000
100.000
0
922 - Dezernat II
500.600
44.926
409.800
409.800
90.800
90.800
0
1.500
550
1.500
1.500
0
0
0
499.100
44.376
408.300
408.300
90.800
90.800
0
921_111_VM - Verfügungsmittel
921_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
922_111_VM - Verfügungsmittel
922_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
Seite 28 von 30
Anlage 2
akt. Plan
923 - Dezernat III
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
6.768.450
7.389.194
7.387.571
7.387.571
-619.121
-619.121
0
1.500
434
1.500
1.500
0
0
0
923_111_ZW - Innere Verwalt. zahlungsunwirksa
71.800
37.178
34.490
34.490
37.310
37.310
0
923_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam
-3.500
-3.319
-3.319
-3.319
-181
-181
0
835.450
835.450
835.450
835.450
0
0
0
5.863.200
6.519.450
6.519.450
6.519.450
-656.250
-656.250
0
923_111_VM - Verfügungsmittel
923_537_ZW - Abfallwirtschaft zahlungswirksam
923_545_ZW - Str.reinig./Winterdienst zahlgsw
Begründung
Die Budgetüberschreitung i.H. von 656.250 € ergibt sich aus der Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-DS-04876 (Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig) vom 13.12.2017.
924 - Dezernat IV
924_111_VM - Verfügungsmittel
924_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
3.351.480
3.633.030
3.646.980
3.646.980
-295.500
-295.500
0
1.500
640
1.500
1.500
0
0
0
549.980
832.390
845.480
845.480
-295.500
-295.500
0
Begründung
Mit Beschluss VI-DS-04773 wurde das Budget für die Jubiläen im Dez. IV unterjährig um 250.000 € erhöht.
924_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw
2.800.000
2.800.000
2.800.000
2.800.000
0
0
0
-38.550
10.413
-48.841
-48.841
10.291
10.291
0
1.500
425
1.500
1.500
0
0
0
925_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
22.950
9.989
12.659
12.659
10.291
10.291
0
925_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk
-63.000
0
-63.000
-63.000
0
0
0
926 - Dezernat VI
-80.950
107.665
110.500
110.500
-191.450
-191.450
0
1.500
1.050
1.300
1.300
200
200
0
-7.650
25.415
28.200
28.200
-35.850
-35.850
0
-74.800
81.200
81.000
81.000
-155.800
-155.800
0
925 - Dezernat V
925_111_VM - Verfügungsmittel
926_111_VM - Verfügungsmittel
926_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
926_511_ZW - Räuml.Planung-/Entwmaßn. zahlgsw
Seite 29 von 30
Anlage 2
akt. Plan
927 - Dezernat VII
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
57.050
33.055
56.050
56.050
1.000
1.000
0
1.500
500
500
500
1.000
1.000
0
55.550
32.555
55.550
55.550
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge
48.900
67
67
67
48.833
48.833
0
928_313_ZW - Projekt Unterbring. Flüchtlinge
48.900
67
67
67
48.833
48.833
0
-1.054.022.800
-1.005.089.339
-1.063.713.979
-1.063.747.452
9.691.179
9.724.652
33.473
98_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw
-31.650
-31.553
-31.553
-31.553
-97
-97
0
98_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa
-48.550
-79.260
-79.260
-79.260
30.710
30.710
0
-109.800
-109.812
-109.812
-109.812
12
12
0
0
0
0
0
0
0
0
-15.701.400
-1.430.625
-15.701.425
-15.701.425
25
25
0
-1.048.517.000
-1.010.908.047
-1.058.708.422
-1.058.708.422
10.191.422
10.191.422
0
927_111_VM - Verfügungsmittel
927_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw
927_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
98_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw
98_547_ZW - Öff. Pers.nahverkehr zahlungswirk
98_573_ZW - Allg. Einricht. u.UN zahlungswirk
98_611_ZW - Steuern,allg.Zuw.u.Uml. zahlungsw
Begründung
Die Budgetunterschreitung i.H. von 10,2 Mio. EUR ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten:
1. Auf der Basis des FAG-Bescheides vom 02.03.2018 liegen Mehrerträge insbesondere bei den allg. Schlüsselzuweisungen i.H. von 7,7 Mio. EUR vor.
2. Für den Gemeindeanteil Einkommensteuer wird auf Basis der Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 vor Mehrerträge von 3 Mio. EUR prognostiziert.
Im Übrigen wird auf den Vorlagentext zur ausführlichen Begründung verwiesen.
98_612_ZW - so.allg.Finanzwirtschaft zahlgsw
98_TECHNISCH - techn. Umsetzung
10.385.600
7.469.957
10.916.493
10.883.020
-530.893
-497.420
33.473
0
0
0
0
0
0
0
Seite 30 von 30
Anlage 3
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2018
Finanzhaushalt
30.09.2018
2018
2018
2018
2018
Plan
636.950.050
703.251.958
9.387.700
40.183.850
247.724.600
50.306.550
18.120.900
akt. Plan
636.950.050
703.251.958
9.387.700
40.183.850
247.724.600
50.306.550
18.120.900
fortg. Plan
636.950.050
711.585.338
9.387.700
40.470.234
248.317.106
50.327.260
18.120.900
Ist 30.09.
475.416.347
524.818.557
6.840.845
30.725.602
136.562.754
29.690.413
1.995.014
1.705.925.608
1.705.925.608
1.715.158.589
1.206.049.532
425.798.800
0
222.382.103
731.939.208
266.136.315
13.067.000
425.798.800
0
223.613.042
731.949.208
266.262.315
13.067.000
426.165.109
0
214.675.502
727.679.219
264.527.821
13.064.140
277.081.134
0
152.810.034
514.588.397
177.534.446
6.802.224
1.659.323.426
1.660.690.365
1.646.111.791
Cash-Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit
46.602.182
45.235.243
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
217.481.751
295.975.388
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit
60 Steuern und ähnliche Abgaben
61 Zuwendungen und Umlagen für laufende Verwaltungstätigkeit
62 Sonstige Transfereinzahlungen
63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
64 Privatrechtliche Leistungsentgelte
65 Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
außerordentliche Einzahlungen
Einzahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit
70 Personalauszahlungen
71 Versorgungsauszahlungen
72 Sach- und Dienstleistungen
73 Transferauszahlungen
74 Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
75 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
außerordentliche Auszahlungen
Auszahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit
2018
2018
VIST 30.09.
VIST 30.09.-akt. Plan
632.650.000
-4.300.050
713.752.003
10.500.045
10.263.692
875.992
39.097.400
-1.086.450
203.695.485
-44.029.115
47.525.346
-2.781.204
18.312.487
191.587
4.528.567
4.528.567
1.669.824.980
-36.100.628
1.128.816.235
407.628.070
0
228.354.506
740.998.495
253.944.152
12.606.044
723.259
1.644.254.527
-18.170.730
0
4.741.465
9.049.287
-12.318.163
-460.956
723.259
-16.435.838
69.046.798
77.233.297
25.570.453
-19.664.790
235.177.606
605.663.303
243.274.345
634.032.630
82.584.594
125.456.260
131.782.208
273.092.998
-103.395.398
-332.570.304
-78.493.637
-370.485.696
-390.758.285
-42.871.667
-141.310.790
229.174.906
69 Aufnahme von Krediten für Investitionen
69 Aufnahme von Krediten für Umschuldungen
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
50.300.000
0
50.300.000
50.300.000
0
50.300.000
50.300.000
0
50.300.000
0
8.000.000
8.000.000
0
8.000.000
8.000.000
-50.300.000
8.000.000
-42.300.000
79 ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
79 außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen
79 Tilgung von Krediten für Umschuldungen
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
46.500.000
0
0
46.500.000
46.500.000
0
0
46.500.000
46.500.000
0
0
46.500.000
34.590.393
6.556.459
8.000.000
49.146.852
46.500.000
5.000.000
8.000.000
59.500.000
0
5.000.000
8.000.000
13.000.000
3.800.000
3.800.000
3.800.000
-41.146.852
-51.500.000
-55.300.000
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ohne Ausleihungen
-28.091.455
-321.450.453
-317.911.487
-6.785.222
-167.240.337
154.210.116
Einz. Rückz. Geldanl., Darlehen, Liqu.kr
Ausz. Geldanl., Gewähr. Darl, Tilg. Liqu
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr mit Ausleihungen
60.000
500
-28.031.955
60.000
500
-321.390.953
60.000
500
-317.851.987
1.436
835.061
-7.618.847
60.000
3.835.500
-171.015.837
0
3.835.000
150.375.116
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit
Anlage 4
Budgetabweichungen Finanzhaushalt investiv 2018
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
0
0
6.600
6.600
-6.600
-6.600
0
0
0
6.600
6.600
-6.600
-6.600
0
657.179
112.224
686.732
246.070
-29.553
411.109
440.661
01IN70000215 - bewegliches AV
15.716
13.195
18.476
18.476
-2.759
-2.759
0
01IN70000986 - EDV Software
75.802
91.594
95.437
95.437
-19.635
-19.635
0
01IN70001172 - Stundenkontingent Lecos
0
6.533
6.533
6.533
-6.533
-6.533
0
01IN70001394 - AfD-Fraktion
0
605
625
625
-625
-625
0
565.661
298
565.661
125.000
0
440.661
440.661
43IN70000040 - bewegliches AV
1 - GB OBM/Stadtrat
01IN70001531 - Intranet
Seite 1 von 48
Anlage 4
akt. Plan
10 - Hauptamt
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.301.838
326.181
1.277.357
655.475
24.481
646.363
621.882
10IN70000178 - bewegliches AV (Bürgeramt)
44.581
33.926
44.581
44.581
0
0
0
10IN70000182 - bewegliches AV (Stadtarchiv)
621.882
0
621.882
0
0
621.882
621.882
10IN70000187 - bewegliches AV (Fuhrpark)
28.000
0
28.000
28.000
0
0
0
10IN70000189 - bewegliches AV (Druckerei)
10.002
9.563
10.002
10.002
0
0
0
10IN70000192 - bewegliches AV (Post)
48.471
11.855
48.471
48.471
0
0
0
5.000
2.826
5.000
5.000
0
0
0
10IN70000206 - bewegliches AV
184.386
178.587
193.136
193.136
-8.750
-8.750
0
10IN70000208 - bewegliches AV
68.285
49.894
68.285
68.285
0
0
0
272.794
39.521
239.044
239.044
33.750
33.750
0
0
0
0
0
0
0
0
10IN70001204 - BGA Amtsleiterbereich
3.232
2.114
2.114
2.114
1.118
1.118
0
10IN70001344 - bewegliches AV (10.3)
13.203
8.303
27.248
27.248
-14.045
-14.045
0
10IN70001840 - bewegliches AV (DSB)
2.000
2.109
2.109
2.109
-109
-109
0
10IN70001875 - Vermögensveräußerungen
0
-8.092
-8.092
-8.092
8.092
8.092
0
10IN70001876 - Vermögensveräußerungen
0
-4.075
-4.075
-4.075
4.075
4.075
0
10IN70001890 - Vermögensveräußerungen
0
-350
-350
-350
350
350
0
11 - Personalamt
6.130
84.166
100.383
100.383
-94.252
-94.252
0
11IN70000231 - bewegliches AV
6.130
84.166
100.383
100.383
-94.252
-94.252
0
12 - Amt für Statistik und Wahlen
8.200
11.305
19.502
19.502
-11.302
-11.302
0
12IN70000001 - bewegliches AV
8.200
0
8.200
8.200
0
0
0
0
11.305
11.302
11.302
-11.302
-11.302
0
10IN70000198 - bewegl.AV(Zent.Besch./Ausschr.St)
10IN70001053 - E-Government Basisinfrastruktur
10IN70001165 - Stundenkontingent Lecos
12IN70001323 - Software Blubbsoft
Seite 2 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
14 - Rechnungsprüfungsamt
26.673
9.647
16.673
16.673
10.000
10.000
0
14IN70000233 - DV-Software
0
0
0
0
0
0
0
3.273
2.025
3.273
3.273
0
0
0
23.400
7.622
13.400
13.400
10.000
10.000
0
18 - Ref. f. Migr. und Integration
0
762
762
762
-762
-762
0
18IN70001981 - Datenbankerstellung
0
762
762
762
-762
-762
0
19 - Personalrat Stadtverwaltung
37
0
0
0
37
37
0
19IN70001759 - bewegl. Anlagevermögen
37
0
0
0
37
37
0
18.888.213
18.771.360
18.888.213
18.837.199
0
51.014
51.014
1.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
0
0
0
17.770.800
17.770.800
17.770.800
17.770.800
0
0
0
107.413
0
107.413
56.399
0
51.014
51.014
10.000
560
10.000
10.000
0
0
0
165.401
6.832
1.003.580
883.178
-838.178
-717.777
120.401
86.278
0
86.278
20.000
0
66.278
66.278
20IN70001164 - Ausleihungen SEB
0
0
835.000
835.000
-835.000
-835.000
0
20IN70001174 - Stundenkontingent Lecos
0
3.173
3.178
3.178
-3.178
-3.178
0
79.123
3.658
79.123
25.000
0
54.123
54.123
21 - Stadtkasse
710.449
462.441
610.449
391.704
100.000
318.745
218.745
21IN70000364 - bewegliches AV
141.051
4.957
41.051
5.000
100.000
136.051
36.051
21IN70001134 - Zentraler Rechnungseingang
248.998
226.790
269.704
242.704
-20.706
6.294
27.000
21IN70001247 - Erwerb immaterielles Vermögen
320.400
230.694
230.694
75.000
89.706
245.400
155.694
0
0
69.000
69.000
-69.000
-69.000
0
14IN70001123 - Erwerb von beweglichen AV
14IN70001679 - Software
2 - GB OBM II
02IN70000617 - Kapital-/Werterhöhung LMG mbH
02IN70000803 - Kapitaleinlage LVV
02IN70000827 - Kapitaleinlage MFAG
02IN70001202 - bewegl. Anlagevermögen
20 - Stadtkämmerei
20IN70000090 - bewegliches AV
20IN70001620 - Erwerb immateriellen Vermögen
21IN70001949 - Zahlungsautomaten
Seite 3 von 48
Anlage 4
akt. Plan
22 - Referat SAP
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
458.265
405.838
456.265
456.265
2.000
2.000
0
12.000
7.038
10.000
10.000
2.000
2.000
0
446.265
398.800
446.265
446.265
0
0
0
59.029.339
40.727.168
57.947.485
20.519.365
1.081.855
38.509.974
37.428.120
23IN70000044 - Entschädigung f. Verwaltungsverm.
327.909
13.175
263.175
150.000
64.734
177.909
113.175
23IN70000046 - Zahlungen f.Steckengeblieb.Entsch
10.000
0
10.000
10.000
0
0
0
675.664
558.272
568.272
200.000
107.392
475.664
368.272
20.200
14.614
26.600
26.600
-6.400
-6.400
0
-5.093.550
-2.157.201
-5.093.550
-5.093.550
0
0
0
9.429
43.129
9.429
-35.000
0
44.429
44.429
-5.000
-4.611
-5.000
-5.000
0
0
0
110.000
110.000
110.000
110.000
0
0
0
6.471.347
1.934.262
6.470.487
199.140
860
6.272.207
6.271.347
22IN70001707 - bewegliches AV
22IN70001708 - Software
23 - Liegenschaftsamt
23IN70000047 - Verkehrsflächenbereinigung
23IN70000049 - bewegliches AV
23IN70000051 - Veräußerung von Grundstücken
23IN70000053 - Sachenrecht
23IN70000055 - Rückzahl.überzahlt.Grunderwerbsko
23IN70000057 - Grunderwerb Altverträge
23IN70000059 - strateg.Grundstückankauf/-verkauf
Begründung
Die Abweichung zwischen bereit gestellten Mittel (Obligo) und dem für 2018 benannten Auszahlungen begründen sich mit laufenden Vertragsverhandlungen bei denen die Vertragspartner bestehende
Quadratmeterpreise nicht mehr akzeptieren. Das Liegenbschafstamt muss in diesen Fällen Kaufpreise nachverhandeln um strategischen Grunderwerb erfolgreich abzuschließen. Die Flächen sind erforderlich
zur Ansiedlung und zur Komplettierung bereits angekaufter Grundstücke für spätere Gewerbeansiedlungen.
Beispiele hierzu sind u.a.
-Tauschvertrag Flughafen
- Eulengraben
- Ankauf von Kompensationsflächen im Stadtgebiet für Flächen in Seehausen II
23IN70000063 - Vorkaufsrecht
50.000
0
50.000
50.000
0
0
0
23IN70000064 - Schadenersatzforderungen
62.000
-19.125
-17.000
-70.000
79.000
132.000
53.000
23IN70000065 - Tauschverträge
193.323
157.920
393.323
200.000
-200.000
-6.677
193.323
23IN70000066 - Optionszins
170.113
60.193
160.193
60.000
9.920
110.113
100.193
23IN70000067 - Entschädigungszahlung Grunderwerb
202.260
139.000
202.260
30.000
0
172.260
172.260
23IN70000077 - GE Verkehrs- und Tiefbauamt-OE66
240.500
0
0
0
240.500
240.500
0
Seite 4 von 48
Anlage 4
akt. Plan
23IN70000079 - GE AfJFB-OE51
7.151.715
Verfügt
6.849.955
VIST
VIST liqui.
7.151.715
akt. Plan - VIST
3.882.675
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
0
3.269.041
3.269.041
Begründung
Liquiditätswirksam: Auszahlung in Höhe von 3.770.000 € zum Schulgrundstück in Großwiederitzsch und 1,5 Mio € zum Schulcampus Dösener Weg.
Die weiteren nicht liquiditätswirksamen Mittel sind für den Ankauf weiterer konkreter Schulgrundstücke gebunden.
23IN70000296 - Pauschalpos.f.kl.Einzelmaßn.-OE66
1.476.664
817.815
1.476.664
500.000
0
976.664
976.664
23IN70000298 - Altes Messegelände-OE66
1.602.342
1.142.342
1.602.342
0
0
1.602.342
1.602.342
Begründung
Die Auszahlung der Mittel steht im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen der LESG auf dem alten Messegelände und erfolgt erst nach Fertigstellung der Straße.
Für 2018 ist keine Auszahlung angekündigt.
23IN70000299 - Antonienbrücke-OE66
492.945
492.945
492.945
130.000
0
362.945
362.945
23IN70000300 - Bayrischer Platz/Windmühlens.OE66
465.162
350.162
465.162
0
0
465.162
465.162
7.300
5.000
7.300
500
0
6.800
6.800
23IN70000304 - Rad-/Gehweg Naunhofer Lands.-OE66
57.500
57.500
57.500
0
0
57.500
57.500
23IN70000307 - Rad-/Gehweg S-Bahnh.Heiterbl.OE66
126.500
126.500
126.500
0
0
126.500
126.500
23IN70000404 - Pauschalposition Vorkaufsr.-OE66
121.341
13.273
121.341
50.000
0
71.341
71.341
2.261.437
1.995.809
2.261.437
480.000
0
1.781.437
1.781.437
23IN70000301 - Landsberger Brücke-OE66
23IN70000598 - GE Liegenschaftsamt
Begründung
Zu den Grunderwerben Grüner Bogen in Paunsdorf müssen aufgrund völlig überzogener Preisvorstellung des Verkäufers nochmalige Gutachten beauftragt werden. Danach werden die Verhandlungen erneut
aufgenommen.
Aus unterschiedlichen kleineren Verträge wird mit liquiditätswirksamen Auszahlungen in Höhe von 480T € gerechnet.
23IN70000652 - Anger Crottendorf Kreuzung-OE67
127.400
127.400
127.400
50.000
0
77.400
77.400
23IN70000658 - Elstermühlgraben-OE67
20.287
20.242
20.287
1.000
0
19.287
19.287
23IN70000659 - Wiedervernässung Luppe-OE67
20.000
20.000
20.000
0
0
20.000
20.000
23IN70000661 - Plagwitzer Bahnhof-OE64
98.888
98.888
98.888
30.000
0
68.888
68.888
23IN70000682 - Erschließung Agra Gelände
300.000
150.000
300.000
0
0
300.000
300.000
23IN70000684 - Grundstücksarrondierung
180.861
90.861
180.861
60.000
0
120.861
120.861
23IN70000694 - Gleis Grünzug Plagwit.Bahnh.-OE64
156.094
156.094
156.094
0
0
156.094
156.094
Seite 5 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
23IN70000695 - ASW Bergstraße 20-OE64
64.000
64.000
64.000
0
0
64.000
64.000
23IN70000774 - Kreisverkehr Seehausen-OE66
46.155
46.155
46.155
15.000
0
31.155
31.155
3.000
3.000
3.000
3.000
0
0
0
23IN70000777 - Mittl.Ring S1 b.Landsberg.St.OE66
245.035
245.035
245.035
50.000
0
195.035
195.035
23IN70000778 - B186 Baalsd./Stötter.Landstr.OE66
274.371
274.371
274.371
130.000
0
144.371
144.371
23IN70000779 - S 78 OT Engelsd/Althener Str.OE66
516.221
516.221
516.221
0
0
516.221
516.221
9.809
9.809
9.809
0
0
9.809
9.809
23IN70000784 - Tangentenviereck Nord-OE66
154.416
145.029
154.416
70.000
0
84.416
84.416
23IN70000785 - Rad- und Gehwege VTA
266.900
266.034
266.900
10.000
0
256.900
256.900
20.776
20.776
20.776
0
0
20.776
20.776
240.316
240.316
240.316
50.000
0
190.316
190.316
64.657
44.453
44.453
44.453
20.204
20.204
0
106.039
106.024
106.039
3.844
0
102.195
102.195
6.034
6.034
6.034
3.000
0
3.034
3.034
23IN70000833 - Deponien-OE36
157.564
157.564
157.564
15.000
0
142.564
142.564
23IN70000845 - Rundweg Cospudener See-OE67
107.601
107.420
107.601
1.500
0
106.101
106.101
1.450
1.450
1.450
1.450
0
0
0
23IN70000935 - Tangentenviereck Süd-OE66
92.426
92.426
92.426
0
0
92.426
92.426
23IN70000945 - Grunderwerb Volksgartenstraße
57.500
0
57.500
0
0
57.500
57.500
23IN70001004 - Max-Liebermann-St./Olbrichts.OE66
12.131
12.131
12.131
10.193
0
1.938
1.938
23IN70001006 - Rad/Gehw.Lützschena/Lindenth.OE66
280.450
280.450
280.450
0
0
280.450
280.450
23IN70001007 - Teslast.v.Rostock.b.Teslaabr.OE66
241.500
241.500
241.500
5.000
0
236.500
236.500
23IN70001037 - Schule Weißenfelser Str.-OE51
215.000
215.000
215.000
0
0
215.000
215.000
42.449
42.449
42.449
0
0
42.449
42.449
23IN70000776 - Slevoigt/G.Schumann/Didero-S.OE66
23IN70000780 - B87 Lützner S/Linden.BA19-20-OE66
23IN70000787 - Geh/Radweg Pater-Gordian-Str.OE66
23IN70000788 - Wurzner.v.Breite.b.Torgauer-OE66
23IN70000796 - Nebenkosten Altverträge
23IN70000815 - Mil.St./Saturnst.Alt Dorfstr.OE66
23IN70000819 - Leitungsrechte Regenrückhalteb.
23IN70000933 - Gehwegankauf Zuckelhausen-OE66
23IN70001038 - Schule Gorkistr.-OE51
Seite 6 von 48
Anlage 4
akt. Plan
23IN70001055 - Industrie- u. Gewerbefl. Nordraum
7.944.045
Verfügt
VIST
6.553.317
VIST liqui.
7.944.045
akt. Plan - VIST
5.000.000
0
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
2.944.045
2.944.045
Begründung
Für Gewerbeansiedlung im Nordraum Leipzig ist weiterer Flächenankauf vorgesehen. Aufgrund schwieriger Vertragsverhandlungen mit überzogenen Preisvorstellungen der Eigentümer und fehlender
Planungsgrundlagen verzögern sich die Auszahlungen der Mittel.
Die Auszahlungen betreffen Kaufpreise und Nebenkosten in Merkwitz und Großmiltitz.
23IN70001115 - Folgemaßn. City-Tunnel Leipz.OE66
10.000
0
0
0
10.000
10.000
0
155.250
155.250
155.250
0
0
155.250
155.250
20.000
19.888
20.000
5.000
0
15.000
15.000
805.000
205.000
205.000
50.000
600.000
755.000
155.000
23IN70001119 - Rad-/Gehweg Dieskaustraße-OE66
52.200
52.200
52.200
0
0
52.200
52.200
23IN70001120 - Goethest.v.Matzelst.b.Wundts.OE66
13.213
13.213
13.213
0
0
13.213
13.213
23IN70001121 - Rad/Gehweg S78 Baalsdorfer S.OE66
86.250
86.250
86.250
0
0
86.250
86.250
328.117
203.367
328.117
0
0
328.117
328.117
40.250
40.250
40.250
0
0
40.250
40.250
7.200
0
0
0
7.200
7.200
0
23.000
0
0
0
23.000
23.000
0
106.200
106.200
106.200
0
0
106.200
106.200
23IN70001223 - Sportplatz Althen-OE52
16.500
16.500
16.500
0
0
16.500
16.500
23IN70001315 - Einzahlungen Nordraum
-540.000
0
-540.000
0
0
-540.000
-540.000
357.181
360.227
357.181
50.000
0
307.181
307.181
49.117
0
0
0
49.117
49.117
0
23IN70001507 - Rad-/Gehweg Stahmelner Allee-OE66
115.000
115.000
115.000
0
0
115.000
115.000
23IN70001508 - Rad-/Gehweg Muldentalstraße-OE66
261.600
261.600
261.600
0
0
261.600
261.600
23IN70001509 - G-Schwarz-St. v.H.Driesch-St.OE66
5.564
3.954
5.564
5.564
0
0
0
23IN70001511 - Holzhäuser St.von Baumeyerst.OE66
55.030
55.030
55.030
0
0
55.030
55.030
23IN70001512 - Simering.zw.Aurelien/Lützner-OE66
55.388
0
0
0
55.388
55.388
0
23IN70001116 - Rad/Gehweg Verb.Fl.25 Eng.do-OE66
23IN70001117 - K.-Liebknecht-St/Petersteinw.OE66
23IN70001118 - G.-Schumann/Delitz.Str.Stahm.OE66
23IN70001122 - Kreisver.Hirschf./Hersfeld.S.OE66
23IN70001205 - Rad/Gehw.Eichberg Schneebg.S.OE66
23IN70001206 - Zweinaundorfer Str.-OE64
23IN70001207 - Angercrottendorfer Kreuzung-OE64
23IN70001209 - Marina Leipzig Lindenau-OE67
23IN70001457 - Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept
23IN70001470 - Asyl - Arno-Nitzsche-Str.
Seite 7 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
23IN70001513 - Matzelstr./Bornaische Str.-OE66
13.470
13.470
13.470
0
0
13.470
13.470
23IN70001514 - Busparkpl.hinter OBI-Markt-OE66
48.467
48.467
48.467
10.000
0
38.467
38.467
23IN70001516 - Georg-Schwarz-Brücken-OE66
441.067
441.067
441.067
1.000
0
440.067
440.067
23IN70001541 - Haltelichtanl.Sicherg.BÜ Handelsr
226.982
226.982
226.982
50.000
0
176.982
176.982
23IN70001566 - FbV Knauthainer Elstermühlgraben
148.600
148.600
148.600
30.000
0
118.600
118.600
17.250
0
17.250
17.250
0
0
0
5.750
5.750
5.750
5.750
0
0
0
23IN70001573 - VTA Brücke verl. Turmgutstraße
25.000
4.060
4.060
0
20.940
25.000
4.060
23IN70001574 - VTA Brücke Lützschenaer Str. II
11.500
0
11.500
11.500
0
0
0
23IN70001576 - VTA BHF Plagwitz BHS K.-Heine-Str
63.250
63.250
63.250
63.250
0
0
0
5.750
0
5.750
0
0
5.750
5.750
23IN70001579 - VTA Rad- Gehweg Göbschelwitz
17.250
0
17.250
0
0
17.250
17.250
23IN70001580 - VTA Rad- Gehweg BMW Gelände
5.750
0
5.750
0
0
5.750
5.750
92.000
0
92.000
0
0
92.000
92.000
115.000
0
115.000
0
0
115.000
115.000
57.500
0
57.500
0
0
57.500
57.500
23IN70001584 - VTA Brücke Steinstraße
402.500
0
402.500
0
0
402.500
402.500
23IN70001585 - VTA Georg-Schwarz-Brücken
310.500
310.500
310.500
0
0
310.500
310.500
70.000
0
70.000
0
0
70.000
70.000
25.000.000
14.316.497
25.000.000
13.206.247
0
11.793.753
11.793.753
23IN70001570 - VTA Rad-Gehweg Schönauer Landstr.
23IN70001572 - VTA Stahmelner Str. v. Pittler
23IN70001577 - VTA Knautnaundorfer Kreisv.
23IN70001581 - VTA Rad-Gehweg Gewerbepark Stahm.
23IN70001582 - VTA Radschnellweg Südzug
23IN70001583 - VTA Dieskaustr. G.-Ellrodt-Str.
23IN70001590 - ASG GE Fl. 191 Mockau
23IN70001689 - Strategischer GE Wachsende Stadt
Begründung
Von den aus 2017 übertragenen Mitteln in Höhe von 7 Mio € und weiteren Geldern der Planung in 2018 wurden zwei Kaufpreise zum Schraderhaus einschließlich der Nebenkosten in Höhe von 10.723.605,00
€ fällig.
Weitere Auszahlungen in 2018 sind für die Verträge, Erwerb des Schulgrundstückes in Großwiederitzsch 1, 5 Mio € und Knauthainer Str. 77.000 € sowie Auszahlungen der Nebenkosten zum Schraderhaus
sind angezeigt.
23IN70001720 - Blockinnenber. Schiebestr. Amt 64
23IN70001760 - GE Wertstoffhof Stadtreinigung
372.287
372.287
372.287
320.000
0
52.287
52.287
21.934
21.934
21.934
15.000
0
6.934
6.934
Seite 8 von 48
Anlage 4
akt. Plan
23IN70001796 - Amt 41 Kriegerdenkmal
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
5.000
5.000
5.000
0
0
5.000
5.000
250.000
0
250.000
250.000
0
0
0
30 - Rechtsamt
17.026
7.660
16.937
16.937
89
89
0
30IN70000004 - bewegliches AV
16.065
5.409
14.685
14.685
1.380
1.380
0
961
2.251
2.251
2.251
-1.290
-1.290
0
32 - Ordnungsamt
585.194
235.663
943.619
666.175
-358.425
-80.981
277.444
32IN70000212 - bewegliches AV
514.930
158.145
845.187
567.743
-330.258
-52.814
277.444
32IN70000624 - Neubau stationäre Verkehrsüberwac
29.878
57.368
58.045
58.045
-28.167
-28.167
0
32IN70001373 - Software
40.387
20.150
40.387
40.387
0
0
0
34 - Standesamt
42.990
31.008
81.672
39.339
-38.682
3.651
42.333
34IN70000248 - bewegliches AV
13.326
7.684
32.016
16.015
-18.690
-2.689
16.001
34IN70001625 - DV-Software
29.664
23.324
49.656
23.324
-19.992
6.340
26.332
36 - Amt für Umweltschutz
69.754
44.917
68.981
68.981
773
773
0
36IN70000366 - bewegl. AV
30.781
34.293
42.007
42.007
-11.227
-11.227
0
0
0
0
0
0
0
0
38.974
10.624
26.974
26.974
12.000
12.000
0
17.595.404
-2.697.244
2.701.274
9.759.908
14.894.130
7.835.496
-7.058.634
-44.500
0
-10.350
-10.350
-34.150
-34.150
0
37IN70000159 - bewegliches AV
28.436
28.047
28.400
28.400
36
36
0
37IN70000161 - bewegliches AV
5.590
0
5.589
5.589
1
1
0
37IN70000162 - bewegliches AV
1.997.126
1.613.198
1.997.000
1.650.000
126
347.126
347.000
0
0
0
0
0
0
0
530.112
243.179
456.167
456.167
73.945
73.945
0
606
0
0
0
606
606
0
273.332
171.143
278.332
183.000
-5.000
90.332
95.332
23IN70001817 - Bau Sofortmaßnahme Nordraum
30IN70001732 - Erwerb von immateriellen Vermögen
36IN70000371 - Ertüchtig.Notbrun.zur Notwasserve
36IN70001173 - Errichtung Grundwassermessstellen
37 - Branddirektion
37IN70000158 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. Fw
37IN70000163 - Zuweisung Land Wechselladeertechn
37IN70000164 - Zuweisung Land Spezialausstattung
37IN70000166 - Baumaßnahmen Gruppenwache Süd
37IN70000167 - IRLS - Anteil FW
Seite 9 von 48
Anlage 4
akt. Plan
37IN70000168 - Neubau Feuerwehrzentrum
Verfügt
7.702.965
VIST
6.429.203
VIST liqui.
6.467.265
akt. Plan - VIST
4.164.300
1.235.700
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
3.538.665
2.302.965
Begründung
Die höheren Einzahlungen stammen aus den "Verstärkungsmitteln Brandschutz" des FS Sachsen, die parallel zu den Zuwendungen aus der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) in diesem Projekt und nach
Absprache mit der Landesdirektion veranschlagt werden sollen.
Die Minderauszahlungen sollen der Kompensation bei der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache dienen.
37IN70000169 - Freiwillige Feuerwehr Miltitz
525
525
0
0
525
525
0
37IN70000170 - Neubau Gruppenwache Nordost
75.742
45.284
45.500
45.500
30.242
30.242
0
37IN70000171 - Zuweisung vom Land Digitalfunk
2.000
0
2.000
2.000
0
0
0
-20.000
-300
-15.000
-15.000
-5.000
-5.000
0
37IN70000174 - bewegliches AV
1.412.543
995.725
1.410.000
1.410.000
2.543
2.543
0
37IN70000176 - IRLS - Anteil RD
321.774
120.004
296.774
132.000
25.000
189.774
164.774
37.600
9.901
35.000
35.000
2.600
2.600
0
118.039
46.404
118.000
118.000
39
39
0
0
0
0
0
0
0
0
101.465
130.198
135.400
135.400
-33.935
-33.935
0
1.441.759
-1.957.686
-470.741
145.000
1.912.500
1.296.759
-615.741
37IN70000173 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. RD
37IN70001215 - Erwerb bewegliches AV
37IN70001343 - Erwerb immat. Vm RD - Technik
37IN70001350 - Erneuerung AS-WS u.-übg.anlage WW
37IN70001624 - Erwerb immat. Vm Fw
37IN70001674 - Komplettsanierung Hw-Budget Bund
Begründung
Auf Grund des verzögerten Auszugs der Branddirektion aus der HFW sowie der statischen und brandschutztechnischen Forderungen und Notwendigkeiten
seitens des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege ergeben sich weitere Verzögerungen im Bauablauf.
Ein Fördermittelabruf in 2018 wird dadurch in Abstimmung mit dem Investitionscontrolling der Stadtkämmerei nicht realsisiert, sondern wird auf die nächsten Jahre anteilig und je nach Baufortschritt
verschoben.
37IN70001675 - Komplettsanierung HW-Budget Sachs
1.420.087
-10.615.265
-10.272.565
700.000
11.692.652
720.087
-10.972.565
Begründung
Die vollständigen Fördermittel i.H. v. ca. 11,6 Mio. € aus dem Bescheid der SAB (VwV Investkraft, Budget Sachsen) wurden in 2018 als Einzahlung im IST gebucht. Die tatsächlichen Fördermttel fließen aber
erst nach und nach in den kommenden Jahren, im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme.
37IN70001695 - Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost
1.759.600
10.250
1.759.600
140.000
0
1.619.600
1.619.600
419.450
0
0
0
Begründung
Die Leistungsphase 3 soll bis Ende 2018 vorliegen und der Bau- und Finanzierungsbeschluss danach bis Februar 2019 erarbeitet werden.
37IN70001767 - Interimsunterbringg. ED_Amt 37_Hw
419.450
18.575
Seite 10 von 48
419.450
Anlage 4
akt. Plan
37IN70001798 - Baumaßn. FW Nord d. Dislok. HW
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
10.286
14.370
14.586
14.586
-4.300
-4.300
0
866
0
866
866
0
0
0
11.600.636
6.612.401
10.807.561
9.591.733
793.075
2.008.903
1.215.828
41IN70000003 - Investitionszuschuss Bacharchiv
36.000
36.000
68.500
68.500
-32.500
-32.500
0
41IN70000014 - Investitionszuschuss Zoo GmbH
4.300.000
1.500.000
4.300.000
4.300.000
0
0
0
41IN70000016 - Zusch. Inv. EB Oper
518.000
518.000
518.000
518.000
0
0
0
41IN70000017 - Zusch. Inv. EB Schauspiel
163.000
80.000
163.000
163.000
0
0
0
55.000
55.000
33.270
33.270
21.730
21.730
0
41IN70000019 - Zusch. Inv. EB Gewandhaus
165.000
175.000
175.000
175.000
-10.000
-10.000
0
41IN70000020 - Zusch. Inv. EB Musikschule
70.000
70.000
70.000
70.000
0
0
0
41IN70000023 - bewegliches AV KA
23.244
22.802
24.825
24.825
-1.581
-1.581
0
41IN70000027 - Zusch. Stiftung Völkerschlacht
480.000
480.000
480.000
480.000
0
0
0
41IN70000028 - Zusch. Ausstattung an Fr.Träger
186.132
69.181
176.132
176.132
10.000
10.000
0
41IN70000029 - Zusch. Verein "artpa" e.V.
0
1.997
0
0
0
0
0
41IN70000030 - Zuschuss an Geyser Haus e.V.
0
0
0
0
0
0
0
148.842
96.246
148.842
148.842
0
0
0
41IN70000033 - bewegliches AV NKM
57.517
15.170
57.517
57.517
0
0
0
41IN70000035 - bewegliches AV MAK
164.379
99.807
164.379
164.379
0
0
0
41IN70000039 - Thomas Alumnat
155.721
135.815
155.721
155.721
0
0
0
2.126.296
2.036.080
2.126.296
1.276.296
0
850.000
850.000
41IN70000604 - Ausstellungsbau MAK
9.080
0
9.080
9.080
0
0
0
41IN70000606 - Interim Thomanerchor
10.152
10.152
10.152
10.152
0
0
0
1.398.316
522.504
698.316
698.316
700.000
700.000
0
843
0
843
843
0
0
0
4.225
0
4.225
4.225
0
0
0
37IN70001799 - Baumaßn. FW Süd d. Dislok. HW
41 - Kulturamt
41IN70000018 - Zusch. Inv. EB Theater d.J.Welt
41IN70000031 - bewegliches AV
41IN70000603 - Anker
41IN70000736 - Naturkundemuseum -Baumaßnahme
41IN70000844 - Werk II - Fördermittel
41IN70000847 - Theatrium Alte Salzstraße
Seite 11 von 48
Anlage 4
akt. Plan
41IN70000849 - Altes Rathaus - Baumaßnahme
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.061
0
1.061
1.061
0
0
0
417.967
9.925
417.967
185.000
0
232.967
232.967
3.712
3.712
3.712
3.712
0
0
0
132.861
0
132.861
0
0
132.861
132.861
0
0
0
0
0
0
0
41IN70001216 - Silzer-Sammlung
80.000
80.000
80.000
80.000
0
0
0
41IN70001371 - bewegl. AV Thomanerchor
71.647
25.735
71.647
71.647
0
0
0
41IN70001546 - Mahnmal Abtnaundorf
37.156
36.386
37.156
37.156
0
0
0
41IN70001623 - Kunstvorhaben i.ö. Raum
80.132
57.176
80.132
80.132
0
0
0
1.548
0
1.548
1.548
0
0
0
41IN70001706 - Erwerb bew. AV Halle 7
309.994
247.054
309.994
309.994
0
0
0
41IN70001748 - Sportmusuem
125.000
0
0
0
125.000
125.000
0
35.000
27.335
50.000
50.000
-15.000
-15.000
0
41IN70001830 - Erwerb von Kunstgut
207.763
131.155
167.000
167.000
40.763
40.763
0
41IN70001831 - Baumaßnahme MdbK
14.413
14.413
14.413
14.413
0
0
0
41IN70001832 - Rehgarten GRASSI Museum
10.635
10.480
10.635
10.635
0
0
0
41IN70001879 - Anschaffung Immat. Vermögen KA
0
15.586
15.586
15.586
-15.586
-15.586
0
41IN70001922 - Museumssoftware
0
29.691
29.750
29.750
-29.750
-29.750
0
41IN70000850 - Baumaßnahme Grassi - Komplex
41IN70000851 - Begegnungszentrum Wiederitzsch
41IN70001105 - Notenrouten
41IN70001106 - Zuschuss Mendelssohnhaus
41IN70001637 - Bandhaus 2.0, Saarländer Straße
41IN70001822 - Sporthistorische Stadtroute
Seite 12 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
42 - Volkshochschule
42.568
23.665
46.584
39.762
-4.016
2.805
6.822
42IN70000083 - bewegliches AV
32.133
14.989
25.319
25.319
6.814
6.814
0
6.822
6.822
6.822
0
0
6.822
6.822
0
0
0
0
0
0
0
3.595
5.612
7.612
7.612
-4.016
-4.016
0
17
6.632
6.652
6.652
-6.635
-6.635
0
42IN70001888 - Erwerb "Lieblingsplätze für alle"
0
-10.388
-6.941
-6.941
6.941
6.941
0
42IN70001933 - Baumaßnahme "Lieblingsplätze..."
0
0
7.120
7.120
-7.120
-7.120
0
757.935
295.783
791.485
350.985
-33.550
406.950
440.500
45IN70000086 - bewegliches AV
51.716
7.496
10.396
10.396
41.321
41.321
0
45IN70000088 - Sanierungsmaßn. Stadtbibo Wilhe
17.318
10.002
17.318
17.318
0
0
0
45IN70000753 - Baumaßnahme Bibliothek Plagwitz
149.358
114.945
149.358
149.358
0
0
0
45IN70000754 - Baumaßn. Bibliothek Südvorstadt
460.500
15.786
460.500
20.000
0
440.500
440.500
7.000
7.000
7.000
7.000
0
0
0
0
7.373
7.373
7.373
-7.373
-7.373
0
45IN70001291 - Kauf Vorlass
3.500
3.500
3.500
3.500
0
0
0
45IN70001462 - Ausstattung Bibliothek Plagwitz
2.326
2.089
2.326
2.326
0
0
0
66.216
124.915
131.036
131.036
-64.820
-64.820
0
0
2.678
2.678
2.678
-2.678
-2.678
0
8.281.597
5.407.206
7.349.107
6.315.319
932.490
1.966.278
1.033.788
50IN70000245 - bewegliches AV
162.539
81.922
160.844
89.429
1.696
73.110
71.415
50IN70001158 - Sanierg. Asyl - ÜWH Torgauer Str.
176.454
48.435
176.454
70.000
0
106.454
106.454
0
20.822
20.822
20.822
-20.822
-20.822
0
8.084
0
6.411
6.411
1.673
1.673
0
0
-982.616
-982.616
-982.616
982.616
982.616
0
42IN70000085 - Grundsanierung Objekt Löhrstraße
42IN70001184 - Grundsanierung Löhrstraße 1
42IN70001678 - Immaterielles Vermögen
42IN70001828 - Maschinen und technische Anlagen
45 - Leipziger Städtische Bibliotheken
45IN70000875 - Sanierungsmaßn. Stadtbibl. KPII
45IN70001231 - Stundenkontingent Lecos
45IN70001757 - Allg.Betriebs- und Geschäftsausst
45IN70001878 - Immaterielles Vermögen
50 - Sozialamt
50IN70001169 - Stundenkontingent Lecos
50IN70001410 - Eigena.NB Kita beh.Kinder Plov.51
50IN70001411 - Investzuschuss NB Asylunterkunft
Seite 13 von 48
Anlage 4
akt. Plan
50IN70001467 - Asyl - Zweenfurther Straße 21
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
19.655
417
19.655
417
0
19.239
19.239
5.371
5.241
5.371
5.371
0
0
0
20.424
10.899
20.424
20.424
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
50IN70001474 - Asyl - Torgauer Str. 290 Systemb.
78.899
0
78.899
78.899
0
0
0
50IN70001479 - Asyl - GU Messehalle 17
33.916
0
33.916
33.916
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
103.835
119.999
103.835
16.163
0
87.671
87.671
25.490
0
25.490
25.490
0
0
0
50IN70001495 - Asyl - Weißdornstraße 102
381.195
162.037
381.195
160.000
0
221.195
221.195
50IN70001528 - Asyl - GU Stötteritzer Landstraße
209.384
32.389
209.384
180.165
0
29.219
29.219
0
0
0
0
0
0
0
50IN70001535 - Asyl - GU Muldentalstraße 91-93
226.133
16.495
226.133
226.133
0
0
0
50IN70001536 - Asyl - GU Karl-Heine-Straße 22b
75.883
75.883
75.883
75.883
0
0
0
50IN70001537 - Asyl - GU Barnet-Licht-Platz(Sys)
955.898
952.466
955.898
955.898
0
0
0
50IN70001538 - Asyl - GU Dietzmannstr.(Systemb.)
28.001
28.001
28.001
28.001
0
0
0
50IN70001550 - Asyl - GU Prager Dreieck(Systemb)
3.623.059
3.179.062
3.623.059
3.623.059
0
0
0
26.673
0
26.673
26.673
0
0
0
50IN70001554 - Asyl - GU Auenseestr. 31-33
151.240
77.577
151.240
70.494
0
80.746
80.746
50IN70001560 - Asyl - Höltystraße 51
767.850
682.070
767.850
350.000
0
417.850
417.850
50IN70001561 - Asyl - Deutscher Platz
34.593
0
34.593
34.593
0
0
0
50IN70001562 - Notunterkunft Asyl Nr. 8
10.072
0
10.072
10.072
0
0
0
950.000
746.434
950.000
950.000
0
0
0
57.850
0
57.850
57.850
0
0
0
1.100
0
1.100
1.100
0
0
0
50IN70001468 - Asyl - Liliensteinstraße 1
50IN70001472 - Asyl - Deiwitzweg 1
50IN70001473 - Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21
50IN70001480 - Asyl - Alte Messe Pavillions
50IN70001481 - Asyl - GU Messehalle 13
50IN70001493 - Asyl - GU Alte Messe(Systembauw.)
50IN70001529 - Asyl - GU Hainbuchenstraße 13
50IN70001552 - Asyl - Sanitärcontainer
50IN70001606 - Asyl - Arno-Nitzsche-Straße 37
50IN70001699 - Komm.Ant. Wohneinrichtg. Martinst
50IN70001700 - Komm.Ant. Außenwohngr. Prager Str
Seite 14 von 48
Anlage 4
akt. Plan
50IN70001702 - Komm.Ant. Kita F.-Dittes-Straße
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
148.000
149.673
149.673
149.673
-1.673
-1.673
0
0
0
31.000
31.000
-31.000
-31.000
0
223.294.698
154.058.928
222.392.033
113.567.484
902.664
109.727.214
108.824.550
51IN70000120 - bewegliches AV
65.383
18.914
46.000
6.000
19.383
59.383
40.000
51IN70000127 - bewegliches AV
45.954
0
45.900
0
54
45.954
45.900
51IN70000131 - bewegliches AV
25.678
11.282
25.678
20.000
0
5.678
5.678
109.686
34.368
109.686
75.000
0
34.686
34.686
51IN70000138 - bewegliches AV (JA)
1.399.462
785.686
1.048.932
400.000
350.530
999.462
648.932
51IN70000142 - Kita Reichelstr. 5, Sanierung
2.461.814
2.380.065
2.461.814
1.600.000
0
861.814
861.814
2.089
0
0
0
2.089
2.089
0
51IN70000144 - Kita, An der Lehde 12
27.071
-140.767
-140.767
-83.919
167.838
110.990
-56.848
51IN70000145 - Ringstr. 4
15.648
10.015
15.648
8.000
0
7.648
7.648
508
0
0
0
508
508
0
0
-825.884
0
0
0
0
0
4.909
-698
0
0
4.909
4.909
0
20.596
20.578
20.596
0
0
20.596
20.596
51IN70000288 - 120. Grundschule - Brandschutz
4.118
4.118
4.118
0
0
4.118
4.118
51IN70000290 - FS Pestalozzi-Schule -Brandschutz
6.924
0
0
0
6.924
6.924
0
966
966
966
0
0
966
966
51IN70000294 - Schule Portitz - Brandschutz
2.420
2.859
2.859
2.859
-439
-439
0
51IN70000295 - K.-Liebknecht-Schule-Brandschutz
2.588
2.588
2.588
2.588
0
0
0
51IN70000297 - 21. Schule - Brandschutz
3.004
2.101
3.004
3.004
0
0
0
51IN70000302 - L.-Voigt-Schule - Teilsanierung
7.177
4.162
2.682
2.682
4.494
4.494
0
51IN70000303 - 20. Schule - Brandschutz
2.150
2.150
2.150
0
0
2.150
2.150
51IN70000312 - SH F.-A.-Brockhausschule
1.562
0
0
0
1.562
1.562
0
50IN70001930 - Asyl - GU Gewerbepark NO Braunstr
51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung
51IN70000135 - bewegliches AV (Horte)
51IN70000143 - Kita Konradstr. 70
51IN70000146 - Kita Lichtenbergweg/Plang Neubau
51IN70000149 - Investzuschuss an freie Träger
51IN70000150 - Zuweisung vom Land
51IN70000151 - Wasserstraße 18
51IN70000292 - BSZ 11 - Brandschutz
Seite 15 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000315 - bewegliches AV
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.663.780
138.187
790.294
699.318
873.486
964.462
90.976
340.075
183.617
280.075
30.000
60.000
310.075
250.075
25.677
0
0
0
25.677
25.677
0
51IN70000320 - E.-Kästner-Schule
1.375
1.375
1.375
0
0
1.375
1.375
51IN70000321 - P.-Neruda-Schule
9.055
9.055
9.055
0
0
9.055
9.055
1.262.054
203.502
1.252.317
873.265
9.738
388.790
379.052
51IN70000324 - 68.Schule
15.689
15.640
15.640
0
49
15.689
15.640
51IN70000325 - 68. Schule, Sporthallenneubau
36.408
36.408
36.408
0
0
36.408
36.408
51IN70000326 - bewegliches AV
58.100
3.839
58.080
50.000
20
8.100
8.080
51IN70000328 - bewegliches AV
0
0
0
0
0
0
0
51IN70000330 - bewegliches AV
908.953
116.303
448.913
350.000
460.040
558.953
98.913
51IN70000332 - Humboldtschule
307.100
3.614
3.614
0
303.486
307.100
3.614
27.720
130.271
177.720
50.000
-150.000
-22.280
127.720
4.568
4.568
4.568
0
0
4.568
4.568
51IN70000335 - I.-Kant-Schule
80.404
204.096
230.404
50.000
-150.000
30.404
180.404
51IN70000336 - Reclam-Schule, Neubau 3-Feld-SH
10.373
8.772
10.373
0
0
10.373
10.373
51IN70000337 - bewegliches AV
11.600
0
11.600
11.600
0
0
0
51IN70000339 - bewegliches AV
759.756
180.663
703.956
350.000
55.800
409.756
353.956
51IN70000341 - bewegliches AV
0
0
0
0
0
0
0
51IN70000343 - bewegliches AV
12.520
0
12.520
8.000
0
4.520
4.520
51IN70000345 - bewegliches AV
217.543
63.706
203.743
100.000
13.800
117.543
103.743
51IN70000347 - bewegliches AV
91.929
14.117
74.529
65.000
17.400
26.929
9.529
51IN70000349 - Albert-Schweitzer-Schule
32.695
22.051
22.051
0
10.643
32.695
22.051
51IN70000350 - bewegliches AV
167.062
54.274
123.762
62.000
43.300
105.062
61.762
51IN70000352 - bewegliches AV
18.200
0
18.200
15.000
0
3.200
3.200
51IN70000317 - Neubau 3. GS mit 3-Feldhalle
51IN70000319 - Raumsys.Schule Böhlitz-Ehrenberg
51IN70000322 - bewegliches AV
51IN70000333 - W.-Ostwald-Schule
51IN70000334 - A.-Ph.-Reclam-Schule
Seite 16 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70000354 - bewegliches AV
55.531
0
55.531
48.000
0
7.531
7.531
51IN70000356 - bewegliches AV
791
0
791
791
0
0
0
51IN70000358 - bewegliches AV
32.563
31.667
32.563
32.563
0
0
0
51IN70000568 - SH W.-Hauff-Schule, Teilsanierung
63.814
56.042
63.814
35.000
0
28.814
28.814
1.806
320
320
0
1.485
1.806
320
0
0
0
0
0
0
0
51IN70000663 - 2.GS am Standort E.-Zeigner-Schu.
8.484
8.484
8.484
0
0
8.484
8.484
51IN70000664 - Energet.San.Schulgeb.B.-Göring-St
2.405.443
1.701.898
1.842.954
897.024
562.489
1.508.419
945.930
0
-1.546.535
-1.546.535
51IN70000629 - Kita Louis-Fürnberg 21
51IN70000631 - Investzuschuss fr.Tr. (Ausstattg)
Begründung
Gemäß Beschluss VI-DS-03932 wurden 180T€ für die Sporthalle B.-Göring Str. umgewidmet.
Weiter besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zur Maßnahme der Inneren Sanierung im Objekt, dahin wurden bereits 382 T€ verschoben.
Die begründet auch die Abweichung zwischen Plan und V-IST liquiditätswirksam.
51IN70000665 - Neubau Sportpbersch.m.Dreifeldh.
4.930.375
4.303.637
4.930.375
6.476.910
Begründung
Aufgrund nachlaufender Schlussrechnungen sowie außergerichtlicher Auseinandersetzungen mit einzelnen am Bauvorhaben tätigen Bauunternehmen über das Jahresende 2018 hinaus, ist es absehbar, dass
ein finaler Fördermittelabruf bis Ende 2018 nicht möglich sein wird. Aus diesem Grund wird nur ein Teil der Fördermittel in diesem Jahr liquiditätswirksam.
51IN70000675 - Zusf.Kollwitz-Schul-Standort RIWA
51IN70000680 - Neubau GS+Hort in Lindenau
-319.975
-316.630
-309.975
-361.413
-10.000
41.438
51.438
4.423.244
4.612.484
3.523.244
2.000.000
900.000
2.423.244
1.523.244
Begründung
Der Fördermittelbescheid beinhaltet Jahresscheiben für 2019 und 2020. Aus diesem Grund sind in 2018 keine Fördermittel zu erwarten und anzuordnen, dies führ zu Minderauszahlungen von 1,2 Mio. €.
Weiter waren 0,9 Mio. € zum Ausgleich der Mindereinzahlungen 2017 zu sperren. Hier wurde laut Beschluss über den vollen Ansatz verfügt, der auch nach 2018 übertragen wurde, jedoch erging zu diesem
Zeitpunkt kein Fördermittelbescheid.
51IN70000691 - Sanier. Ratzelstr. (eh.55.Schule)
5.644.186
4.533.110
Seite 17 von 48
5.878.040
6.402.959
-233.853
-758.773
-524.919
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000698 - Schulstandort Ihmelsstraße - OS
Verfügt
5.822.280
VIST
2.925.975
VIST liqui.
3.262.280
akt. Plan - VIST
507.832
2.560.000
akt. Plan - VIST
liqui.
5.314.448
VIST VIST liqui.
2.754.448
Begründung
Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus
dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert
werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung.
Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt.
Es wurden bereits 2 Mio. € in die neuen Projekt-Kontierungen verschoben (1 Mio. € Quartiersschule 7.0001844, 1 Mio. € Sporthalle Ihmelsstr. 7.0001750).
Es liegt derzeit noch kein Fördermittelbescheid zu dieser MN vor. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn für bauvorbereitende MN wurde bewilligt. Baubeginn soll im Jahr 2019 sein. Daher begründen
sich die Mindereinzahlungen von 2,1 Mio. €.
51IN70000699 - Raumoptimierung Schiller-Schule
448
448
448
0
0
448
448
51IN70000701 - Brockhaus-Schule Haus 2-Brandsch.
1.698
1.698
1.698
0
0
1.698
1.698
51IN70000702 - 85. Schule - Brandschutz
5.410
3.552
3.552
0
1.858
5.410
3.552
51IN70000704 - 91. Schule - Brandschutz
3.020
3.020
3.020
0
0
3.020
3.020
51IN70000709 - Helmholtz-Schule - Brandschutz
96.940
75.729
96.940
75.000
0
21.940
21.940
51IN70000711 - W.-Hauff-Schule - Brandschutz
4.244
4.244
4.244
0
0
4.244
4.244
475.000
875.000
0
0
475.000
475.000
0
2.560
2.560
2.560
0
0
2.560
2.560
51IN70000719 - Neue Nikolaischule, Innensanierun
12.039
3.440
3.440
0
8.599
12.039
3.440
51IN70000720 - 60.Schule, Erweit.bau Schule/Hort
715.060
1.024.359
715.060
250.000
0
465.060
465.060
51IN70000721 - Einrichtung Gym. Bornaische Str.
22.536
35.890
37.535
22.000
-15.000
536
15.535
51IN70000724 - Herrichtung ehemalige 57. Schule
732
0
0
0
732
732
0
1.802.575
1.231.983
1.235.575
900.000
567.000
902.575
335.575
7.972
0
0
0
7.972
7.972
0
12.669
12.669
12.669
0
0
12.669
12.669
4.434
4.434
4.434
0
0
4.434
4.434
12.534
12.534
12.534
0
0
12.534
12.534
43
0
0
0
43
43
0
51IN70000714 - 120. Schule - Energet. Sanierung
51IN70000715 - 9. Schule - Brandschutz
51IN70000756 - OFT Klingenthaler Str.14
51IN70000757 - Rathenaustr. 21
51IN70000759 - Kita Bornaische Str.184, Neubau
51IN70000762 - F.-Bosse-Str 19/21
51IN70000767 - Kita Gohliser Str. 6, Neubau
51IN70000853 - Leipzig-Kolleg - KP II
Seite 18 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000859 - BSZ 9
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
8.526
1.864
1.864
0
6.662
8.526
1.864
18
0
0
0
18
18
0
51IN70000863 - BSZ 11 KP II
1.325
0
0
0
1.325
1.325
0
51IN70000867 - Chr.-Arnold-Schule KP II
5.876
0
0
0
5.876
5.876
0
51IN70000869 - F.-Mehring-Schule SH KP II
3.218
0
0
0
3.218
3.218
0
51IN70000876 - Vorplanung von Kindertagesstätten
251.579
0
251.579
0
0
251.579
251.579
51IN70000877 - Kita F.-Rhode-Str. 17
266.850
916.071
38.527
25.000
228.323
241.850
13.527
51IN70000881 - Kita Eisenbahnstraße 52
4.529
3.248
4.529
0
0
4.529
4.529
51IN70000885 - Kita Erich-Zeigner-Allee 77
5.433
224
5.433
0
0
5.433
5.433
382
0
0
0
382
382
0
51IN70000897 - 157. Schule Sporthallensan., KPII
5.724
0
0
0
5.724
5.724
0
51IN70000900 - Stötteritzer Straße 1 KP II
1.350
1.350
1.350
1.350
0
0
0
51IN70000904 - KITA Sternwartenstraße 30 KP II
1.150
0
0
0
1.150
1.150
0
51IN70000905 - KITA Seidelstraße 1-3 KP II
950
0
0
0
950
950
0
51IN70000907 - Kita Holsteinstraße 62 KP II
1.000
0
0
0
1.000
1.000
0
51IN70000915 - KITA J.-Schmittchen-Weg KP II
1.500
0
0
0
1.500
1.500
0
51IN70000917 - KITA fr.Träger Zingster Str.2KPII
1.350
0
0
0
1.350
1.350
0
51IN70000921 - KITA fr.Tr. K.-Tuch.-St.10-12KPII
743
0
0
0
743
743
0
51IN70000922 - KITA fr.Tr. Tarostr. 17/19 KP II
950
0
950
0
0
950
950
51IN70000956 - Einr.Gym.i.Zent.Ost ink.2-Feld SH
560.846
32.893
62.941
-137.059
497.905
697.905
200.000
51IN70000962 - W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz
757.080
287.080
7.080
7.080
750.000
750.000
0
3.009
3.009
3.009
3.009
0
0
0
51IN70000862 - Nachbarschaftsschule KP II
51IN70000891 - Kita Engelsdorfer Straße 130
51IN70000964 - 24. Schule, Brandschutz
Seite 19 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000965 - K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym
Verfügt
2.303.372
VIST
-197.864
VIST liqui.
208.386
akt. Plan - VIST
6.869.685
akt. Plan - VIST
liqui.
2.094.985
VIST VIST liqui.
-4.566.314
-6.661.299
Begründung
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 6,6 Mio. € begründet sich zum einen aus dem tatsächlichen Fördermittelabruf sowie an dem Bauablauf der Maßnahmen.
Der Fördermittelbescheid sieht im Jahr 2018 eine Jahresscheibe von 11,4 Mio. € vor. Bisher konnte eine Mittelabforderung i.H.v. 1,6 Mio. € erfolgen. Die restlichen Mittel müssen in das Folgejahr übertragen
werden.
Die Veränderungen im Bauablauf begründen sich mit der verschobenen Inbetriebnahme auf das SJ 2021/2022. Bis dahin verbleiben die Schüler im Interim Objekt Uhlandstraße.
Da die umfangreiche Jahresscheibe 2018 im Haushaltsjahr nicht vollständig für die Maßnahme benötigt wird wurden Mittel zur Deckung anderer Mehrbedarfe im Schulbau von aktuell. insgesamt 2,1 Mio. €
(davon u.a. 1,5 Mio. Erwerb Raumsystem 5. Schule, 500 T€ Energet. Sanierung Schulgeb. Diderotstr. 35) eingesetzt. Die Mittel werden der Maßnahme im Rahmen der Planung 2019/2020 wieder zugeordnet.
51IN70000969 - Kita Seipelweg 16a/b
143.269
53.026
143.269
60.000
0
83.269
83.269
1.686
0
0
0
1.686
1.686
0
766
7.509
10.766
10.766
-10.000
-10.000
0
23.908
8.081
23.908
14.700
0
9.208
9.208
51IN70000974 - Ausstattungen UVG (51.23)
6.144
0
6.100
6.100
44
44
0
51IN70000975 - Ausstattungen Elterngeld (51.24)
2.333
0
2.300
2.300
33
33
0
51IN70000976 - Ausstatt. Wirtsch.JH (51.14)
1.966
0
1.900
1.900
66
66
0
51IN70000977 - Ausstatt. Kinder- u. Jugendförd.
11.625
0
11.600
0
25
11.625
11.600
51IN70000978 - Ausstatt. Straßensozialarbeit
10.424
0
10.424
10.424
0
0
0
51IN70000979 - Ausstattungen HZE (51.32)
78.384
4.913
78.384
19.600
0
58.784
58.784
51IN70000980 - Ausstattungen Allg. Sozialdienst
15.000
474
14.500
14.500
500
500
0
1.174.416
-443.499
1.174.416
86.348
0
1.088.068
1.088.068
51IN70000970 - Kita Bisamstr. 15
51IN70000971 - Kita Stollberger Straße 8
51IN70000973 - Ausstattungen Schulen/Bau (51.6)
51IN70000985 - Einr.5-züg.Gym.,3-F.-SH/Telem.str
Begründung
Die Vergabegewinne verschiedener Lose, konnten bis zur Kostenfeststellung beibehalten und zur Deckung entstandener Mehrkosten herangezogen werden. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten
Abgaben für andere Projekte, ergeben sich so nach aktuellen Kenntnisstand Minderkosten im Gesamtprojekt.
Die Jahresscheibe 2018 für die Fördermittel wurde in voller Höhe angeordnet. Derzeit wurde ein Abruf i.H.v. 914 T€ getätigt. Die Fördermittelanordnung muss i. H.v. ca. 977 T€ voraussichtlich in Abgang
gebracht werden.
Die entstehenden Mindereinzahlungen werden durch die Minderaufwendungen ausgeglichen.
Eine Schulerweiterung durch Raumsysteme ist in Vorbereitung.
51IN70000989 - Kinderheim Breisgaustraße 21 KPII
200.000
0
Seite 20 von 48
0
0
200.000
200.000
0
Anlage 4
akt. Plan
51IN70000993 - OFT K.-Tucholsky-Str. 10-12 KP II
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
850
0
0
0
850
850
0
51IN70000995 - 74. Schule, BSM
2.234
1.313
1.314
0
920
2.234
1.314
51IN70001041 - Schule Paunsdorf, Brandschutz
2.888
2.888
2.888
0
0
2.888
2.888
51IN70001042 - H.-C.-Andersen-Schule, Brandsch.
4.880
3.342
3.343
100
1.537
4.780
3.243
606.021
345.410
613.633
283.051
-7.612
322.970
330.582
51IN70001044 - Gym. Engelsdorf, Brandschutz
8.288
8.288
8.288
8.288
0
0
0
51IN70001045 - FÖS LF Engelsd.,Riesaer Str.Brand
3.707
3.707
3.707
3.707
0
0
0
51IN70001046 - FÖS LF NST Andromedaweg, Brandsch
1.913
1.913
1.913
0
0
1.913
1.913
51IN70001047 - FÖS Garskestr.19, Brandschutz
5.568
0
0
0
5.568
5.568
0
249
0
0
0
249
249
0
51IN70001059 - P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan.
580.021
329.712
520.000
0
60.021
580.021
520.000
51IN70001060 - Fr.-Fröbel-Schule, Brandschutz
352.200
234.800
290.200
0
62.000
352.200
290.200
51IN70001061 - 56. Schule, BSM
324.072
358.933
423.572
370.000
-99.500
-45.928
53.572
1.478
1.478
1.478
0
0
1.478
1.478
0
0
0
0
0
0
0
2.453
2.444
2.453
0
0
2.453
2.453
1.839.611
1.475.821
1.839.611
1.200.821
0
638.789
638.789
1.741
1.741
1.741
0
0
1.741
1.741
51IN70001077 - Schule Böhl.-Ehrenb., Brandschutz
2.157.164
3.208.300
2.747.164
2.000.000
-590.000
157.164
747.164
51IN70001078 - Reaktivierung Opferweg
5.472.654
144.138
1.351.001
2.900.000
4.121.653
2.572.654
-1.548.999
51IN70001043 - W.-Heisenberg-Schule BSM
51IN70001050 - Kita fr.Träger Gersterstr.9 KP II
51IN70001065 - H.-Pestalozzi-Schule, Brandschutz
51IN70001066 - E.-Manet-Schule, Brandschutz
51IN70001067 - G.-Schumann-Schule, BSM
51IN70001069 - Reaktivierung C.F.-Weiße-Schule
51IN70001075 - Schule Seehausen, Brandschutz
Begründung
In der Task Force Schulhausbau wurde aufgrund von Mehrkosten am Objekt Reaktivierung Opferweg eine Umwidmung i.H. von 918 T€, mit einer Deckung aus dem PSP-Element 7.0001695.700 NB FW
Gerätehaus FF Nordost bestätigt (Deckung innerhalb Föderbudget VwV Investkraft - Budget Sachsen).
Der Fördermittelbescheid ist in 2018 eingegangen und wurde nunmehr in einer Summe angeordnet, da es sich um eine MN VwV Investkraft handelt. Inwieweit in diesem Jahr noch eine Fördermittelabruf
erfolgen kann ist derzeit noch ungewiss.
Dabei sind 5 Mio. € zum Ausgleich der Mindereinzahlungen 2017 zu sperren, da aufgrund der Förderbudgets in 2018 eine volle Beanspruchung des Auszahlungsansatzes erfolgte, ebenso ein Übertrag nach
2018.
Seite 21 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001080 - Schule Liebertwolkwitz, Brandsch.
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
2.184
2.184
2.184
0
0
2.184
2.184
10.280
10.280
10.280
5.000
0
5.280
5.280
365.000
0
0
0
365.000
365.000
0
6.712
1.837
1.837
1.837
4.875
4.875
0
51IN70001084 - 75. Schule, Brandschutz
40.000
0
40.000
0
0
40.000
40.000
51IN70001086 - A.-Bebel-Schule, Brandschutz
27.811
14.733
27.811
27.811
0
0
0
2.482.366
327.928
2.568.616
500.000
-86.250
1.982.366
2.068.616
51IN70001081 - H.-Mann-Schule, BSM
51IN70001082 - Zusammenführ. Schule Stahmeln
51IN70001083 - C.-Arnold-Schule, Brandschutz
51IN70001088 - 66.Schule,energet.San.Komarowstr.
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001089 - N. Nikolaischule, Brandschutz
2.335
2.335
2.335
2.335
0
0
0
51IN70001090 - J.-Kepler-Schule, Brandschutz
1.048.273
446.170
636.614
50.000
411.659
998.273
586.614
51IN70001091 - M.-Klinger-Schule, Brandschutz
1.857
1.857
1.857
0
0
1.857
1.857
51IN70001092 - Lindenhofschule, Fös
6.006
4.942
6.006
0
0
6.006
6.006
51IN70001093 - FÖS Grünau, Brandschutz
2.977
10.794
22.977
22.977
-20.000
-20.000
0
51IN70001094 - BSZ 1, Dachsstr., Brandschutz
3.115
3.115
3.115
3.115
0
0
0
51IN70001095 - K.-Heine-Schule, Brandschutz
2.684
2.684
2.684
0
0
2.684
2.684
51IN70001096 - BSZ 7, An d. Querbr., Brandschutz
3.483
3.483
3.483
0
0
3.483
3.483
1.164.999
1.269.118
1.882.908
883.809
-717.909
281.190
999.099
122.938
103.397
122.938
0
0
122.938
122.938
1.658.210
10.869.652
1.658.210
500.000
0
1.158.210
1.158.210
51IN70001097 - BSZ 7,Neustädt. Str./Inv.a.Raten
51IN70001098 - BSZ 12, BSM
51IN70001104 - Zentr. Planungsmittel - Schulbau
Begründung
Die Abweichnung des V-IST und V-IST liquiditäswirksam beträgt 1,2 Mio. €. Diese begründet sich aus begonnen Planungsleistungen die aus diversen Gründen noch nicht vollständig umgesetzt werden
konnten.
Seite 22 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001145 - Campus Grünau Energet.2 Feld-Spor
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
479.387
997.500
0
0
479.387
479.387
0
12.000
0
12.000
0
0
12.000
12.000
51IN70001162 - Schule Connewitz(54. Schule)KP II
1.295
0
0
0
1.295
1.295
0
51IN70001163 - 46. Schule, KP II
4.492
0
0
0
4.492
4.492
0
51IN70001217 - BGA Erziehungsberatungst. (51.35)
2.850
0
2.850
0
0
2.850
2.850
51IN70001218 - BGA Bildung (51.7)
8.626
5.682
8.626
8.626
0
0
0
2.932.783
2.875.070
2.463.533
942.000
469.250
1.990.783
1.521.533
51IN70001153 - Tarostraße 17/19
51IN70001225 - Kita, L.-Frank-Str.
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. Es ist mit einem möglichen Fördermittelabruf von ca. 550 T€ zu rechnen.
Weiter wurden überplanmäßige Auszahlungen i.H. von 292 T€ aus der Maßnahem Neubau Gym. Dösner Weg bereitgestellt.
51IN70001227 - Richard-Lehmann-Str. 28-30
51IN70001341 - BSZ 12,AS Kohlgartenstr.58, Brand
51IN70001351 - E.-Zeigner-Schule,Neub.2-Feldha.
51IN70001352 - 31. Schule, Neubau mit 2-FH
550.000
550.000
0
0
550.000
550.000
0
2.457
2.457
2.457
0
0
2.457
2.457
0
0
0
0
0
0
0
3.622.402
3.684.607
3.310.402
1.200.000
312.000
2.422.402
2.110.402
Begründung
Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 2,4 Mio. € begründet sich durch Bauverzögerungen aufgrund von umfangreichen Rodungsarbeiten und archälogischen Funden.
Darüber hinaus wurden 312 T€ für die Maßnahme Mensa Schule am Auwald bereitgestellt.
Weiter entstehen Mindereinzahlungen von 750 T€. Der Fördermittelbescheid ist eingetroffen. Die Fördermittel wurden für die Jahresscheiben 2019 und 2020 beschieden. Aus diesem Grund können in diesem
Jahr keine Fördermittel angeordnet werden.
51IN70001353 - GS Max-Planck-Str., Umbau zur GS
900.000
0
120.000
0
780.000
900.000
120.000
51IN70001354 - 77. Schule, Kapazitätserweiterung
2.200.270
1.653.751
2.000.000
1.700.000
200.270
500.270
300.000
51IN70001355 - Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a
2.023.817
1.779.195
2.023.817
1.900.000
0
123.817
123.817
51IN70001356 - Neubau Kita Windscheidstraße 45
0
0
0
0
0
0
0
395.000
2.975
239.967
40.000
155.033
355.000
199.967
51IN70001357 - Kita Friedrichshafner Straße 147
Seite 23 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70001359 - Kita Goldsternstraße 21
654.000
640.000
216.170
0
437.830
654.000
216.170
51IN70001360 - Kita Schönauer Ring 23
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001361 - Neuer Schulstandort Ihmelstr. Gym
0
0
0
0
0
0
0
8.100
0
8.100
0
0
8.100
8.100
51IN70001376 - Spielplätze Grundschulen
73.049
98.219
123.049
51.334
-50.000
21.715
71.715
51IN70001377 - Spielplätze Kita
94.003
69.811
193.003
67.421
-99.000
26.582
125.582
51IN70001397 - Immaterielles Vermögen
21.900
23.138
0
0
21.900
21.900
0
3.714
2.881
3.714
0
0
3.714
3.714
1.349.153
1.130.492
1.367.853
-701.000
-18.700
2.050.153
2.068.853
51IN70001363 - Erwerb bew. Anlagevermögen
51IN70001406 - KH Ziolkowskistraße 25 - 25a
51IN70001408 - Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-en.San
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Voraussichtlich kann ein
Fördermittelabruf i.H.v. 1.819.700 € in 2018 erfolgen.
51IN70001412 - Kita Waldkerbelstraße 2
836.058
806.538
906.058
906.058
-70.000
-70.000
0
51IN70001414 - Immat. Vermögen Grundschulen
15.615
0
13.715
7.500
1.900
8.115
6.215
51IN70001415 - Immat. Vermögen Oberschulen
9.413
1.428
7.613
5.400
1.800
4.013
2.213
51IN70001418 - IV Gymnasien,Kollegs
8.436
13.458
14.026
13.458
-5.590
-5.023
567
51IN70001419 - IV Berufliche/Berufsbild.Schulen
4.315
869
6.615
6.615
-2.300
-2.300
0
51IN70001422 - IV Schulen für geistig Behinderte
600
0
600
0
0
600
600
2.400
0
1.800
1.800
600
600
0
600
0
0
0
600
600
0
51IN70001431 - IV Elternbeiträge
4.000
0
4.000
0
0
4.000
4.000
51IN70001432 - IV Jugendarbeit
65.000
0
0
0
65.000
65.000
0
8.000
3.806
3.806
3.806
4.194
4.194
0
42.649
30.874
27.450
27.450
15.199
15.199
0
51IN70001424 - IV Schulen zur Lernförderung
51IN70001425 - IV Sprachheilschulen
51IN70001434 - IV För.d.Erziehung in der Familie
51IN70001435 - IV Hilfe zur Erziehung
Seite 24 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70001436 - IV Adoption/Beistand/Vorm./Gerich
101.000
1.452
3.452
3.452
97.548
97.548
0
51IN70001437 - IV Kindertagesein./Kindertagespfl
125.975
81.759
81.758
81.758
44.217
44.217
0
4.985.410
4.900.659
5.122.760
3.200.422
-137.350
1.784.989
1.922.339
51IN70001442 - Energet.San.An der Kotsche,78.Mar
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001444 - FÖS Rosenweg, Brandschutz
-114.215
-136.936
-114.215
50.000
0
-164.215
-164.215
51IN70001445 - Schulmensa Gym. Engelsdorf
14.107
12.406
14.107
14.107
0
0
0
325.900
1.295.000
0
0
325.900
325.900
0
73.468
276
73.468
0
0
73.468
73.468
441.120
0
0
0
441.120
441.120
0
51IN70001461 - Flex. Raumsyst. P-Neruda-Schule
2.639
2.639
2.639
2.639
0
0
0
51IN70001471 - energet.San.Schulgeb.Erfurter Str
3.168.932
3.859.564
4.123.933
2.376.699
-955.001
792.233
1.747.234
51IN70001446 - Kita Holbeinstraße
51IN70001448 - Planungsm.Erweiter.von Speiseräum
51IN70001459 - Edmond-Kaiser-Straße 11
Begründung
Am Objekt sind innerhalb der Sanierungsarbeiten Mehrbedarfe auf Grund von Schadstoffbelastungen ( Rückbau des gesamten Estrichs) entstanden.
Weiterhin ergaben sich aus Vergaben erhebliche Mehrkosten, welche dem aktuellem Preisniveau geschuldet sind. Gleichlaufend ist eine erhebliche Verteuerung der Leistung erkennbar, welche ursächlich auf
den Umstand der „Sanierung unter Nutzung“ zurückzuführen ist. Um größere Qualitätsabstriche bei der Unterrichtsführung vorzubeugen (Lärmbelastung) mussten auf Grund des laufenden Schulbetriebes die
Bauarbeitszeiten von üblich 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr verschoben werden. Lärmintensive Arbeiten werden somit in die Abendstunden verlagert. Dadurch werden u. a. Zuschläge bei
den Löhnen erforderlich.
Die so enstandenene Mehrkosten wurden mit der Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03771-DS-03 am 16.08.2018 bestätigt.
51IN70001484 - Neue GS Mitte/SO Jablonowskistr.
13.433.390
8.311.089
13.433.640
2.200.000
-250
11.233.390
11.233.640
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001485 - Sanierg. Diderotstr. (ehem. 68.)
2.240.386
2.666.007
Seite 25 von 48
2.380.586
1.915.671
-140.200
324.716
464.916
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001486 - E.-Pinkert-Schule, San. Haus II
4.780.217
Verfügt
VIST
2.295.325
4.780.217
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
800.000
0
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
3.980.217
3.980.217
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001487 - Neub.5-züg.OS+3Feld-SH Dösn.W/Sem
51IN70001489 - GS Liebertwolkwitz, Horterweiter.
878.039
0
589.039
0
289.000
878.039
589.039
3.855.593
1.557.392
4.072.343
450.000
-216.750
3.405.593
3.622.343
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001490 - Neubau 4-züg.GS, Hort+SH, Axenstr
13.663.791
5.677.434
13.425.141
1.500.000
238.650
12.163.791
11.925.141
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001491 - Schule Rückmarsdorf, Erweiter.bau
1.335.273
350.000
562.273
0
773.000
1.335.273
562.273
Begründung
Es wurden bereits Mittel i.H.v. 773 T€ in andere MN umgewidmet. Die Maßnahmedurchführung wird in die Folgejahre verschoben und wurde in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
51IN70001496 - 1. BA Erweiterung OS Mölkau
5.159.387
2.378.548
5.009.387
1.500.000
150.000
3.659.387
3.509.387
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. Ein Fördermittelabruf in 2018 ist derzeit nicht möglich.
51IN70001497 - Reaktivierung Hainbuchenstr.
211.965
459.291
Seite 26 von 48
781.965
781.965
-570.000
-570.000
0
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001498 - Neub.5-züg.Gym+3Feld-SH Dösn.W/Se
Verfügt
1.698.584
VIST
114.482
VIST liqui.
688.675
akt. Plan - VIST
180.000
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.009.909
1.518.584
508.675
Begründung
Da der Planungsprozess noch nicht wesentlich vorangekommen ist, können für die Planung der Maßnahme zunächst nur 180.000 € zur Auszahlung kommen.
Weiter wurden 292 T€ für die Maßnahme Kita Leonhard-Frank-Str. und 717 T€ für die Maßnahme BSZ 7 bereitgestellt.
51IN70001500 - Neubau 5-züg.Gym.+3-F.-SH
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001501 - Neubau 5-züg. Gym. PB West
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001502 - G.-Schumann-Schule als OS
589.234
525.460
589.234
589.234
0
0
0
51IN70001503 - Erweiterung R.-Schumann-Schule
399.905
249.497
399.905
20.000
0
379.905
379.905
0
0
0
0
0
0
0
3.760
3.760
3.760
3.760
0
0
0
230.381
0
32.996
0
197.385
230.381
32.996
4.351.239
3.823.923
4.351.239
2.500.000
0
1.851.239
1.851.239
51IN70001504 - Neubau 3-Feldhalle BSZ 8, BSZ 11
51IN70001515 - Raumsystem Schule Paunsdorf (DAZ)
51IN70001517 - Campus Grünau
51IN70001519 - Gym. Gorkistr., neu
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001521 - Kita Th.-Neubauer-Str. 18, BS
59.018
85.723
99.018
99.018
-40.000
-40.000
0
48
0
0
0
48
48
0
51IN70001532 - Getreidegasse 4
658.701
750.931
759.445
759.445
-100.744
-100.744
0
51IN70001543 - Klingenthaler Str. 14/umA
646.788
349.056
646.788
-296.555
0
943.343
943.343
51IN70001544 - Kita Diderotstraße 13/13a
466
0
466
0
0
466
466
51IN70001545 - Hans-Otto-Straße 2a/2b
423.114
477.625
622.114
450.000
-199.000
-26.886
172.114
51IN70001568 - Kita Tarostraße 7/9
494.796
0
377.543
0
117.253
494.796
377.543
51IN70001592 - KIta A.-Nagel-Straße 1A
772.718
877.383
1.237.718
469.991
-465.000
302.727
767.727
51IN70001593 - KIta Dahlienstraße 75
351.904
5.303
9.954
0
341.950
351.904
9.954
51IN70001522 - soz. Einricht. Inobhutnahme umA
Seite 27 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001601 - Einrichtung Am Mühlholz, umA
51IN70001639 - Ausstattung umA, Personal
51IN70001640 - Tauchaer Str.188, Neubau 4-züg.GS
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
2.031.322
1.814.342
2.031.322
2.031.322
0
0
0
10.067
0
0
0
10.067
10.067
0
1.100.000
0
200.000
0
900.000
1.100.000
200.000
Begründung
Durch eine veränderte Konzeption des Objektes (ursprüngliche Sanierung Erweiterungsbau) als Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle, werden aktuell 200T€ für das notwendige VGVVerfahren benötigt. Die restlichen Mittel werden werden zur Deckung von Mehrkosten der Maßnahme OS Ratzelstraße (vgl. VI-DS-03987-DS-04 RV 16.05.2018 bestätigt) bereitgestellt.
51IN70001643 - Ersatzneubau W.-Busch-Schule
0
0
0
0
0
0
0
400.000
30.451
366.000
0
34.000
400.000
366.000
1.100.000
2.053.000
2.053.000
1.574.000
-953.000
-474.000
479.000
0
0
0
0
0
0
0
1.199.282
1.316.661
1.680.430
1.680.430
-481.148
-481.148
0
250.000
0
250.000
0
0
250.000
250.000
51IN70001657 - Pestalozzi-Schule, Umnutzg. GS
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001658 - Erweiterung Schule Wiederitzsch
85.728
14.249
14.249
14.249
71.479
71.479
0
51IN70001659 - Sporthalle f. Gym. Thomasschule
0
0
0
0
0
0
0
2.260.487
1.379.508
2.084.487
1.430.244
176.000
830.244
654.244
684.113
1.743.227
684.113
310.000
0
374.113
374.113
2.846.421
2.376.055
2.951.421
1.274.411
-105.000
1.572.011
1.677.011
51IN70001645 - Erweiterung Schule Gundorf
51IN70001648 - Erweiterung Ch.-Arnold-Schule
51IN70001650 - Neubau Schule Wiederitzsch 4züg.
51IN70001651 - Schule am Auwald, Mensa
51IN70001656 - Neubau 2-FH Schule am Weißeplatz
51IN70001660 - Innere San. Schule Erfurter Str.
51IN70001661 - SZ Grünau San. Klinger-Schule H1
51IN70001662 - Inn. San,. Schule Dösner Weg 27
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Nunmehr erfolgt voraussichtlich in 2018 eine Mittelabforderung über 1,2 Mio. €.
Mit der Vorlage DS-03237 v. 26.10.2016, wurden überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 99.500,00 € bestätigt. Die Deckung dieser Mehrkosten erfolgt gemäß über eine Sperre im Ermächtigungsübertrag am
Objekt Humbold-Schule, PSP-Element 7.0000332.700.
51IN70001663 - SZ Grünau NW Inn. San. 94. Schule
51IN70001664 - Innere San. Schule B.-Göring-Str.
514.953
717.154
514.953
300.000
0
214.953
214.953
2.819.002
2.891.173
3.281.491
2.300.000
-462.489
519.002
981.491
Seite 28 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001665 - Innere San. 66. Schule Komarowstr
Verfügt
3.786.063
VIST
320.771
VIST liqui.
3.937.028
akt. Plan - VIST
500.000
-150.965
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
3.286.063
3.437.028
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001666 - 78. Schule Innere Sanierung
6.777.717
3.469.030
6.777.717
2.590.781
0
4.186.935
4.186.935
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. In 2018 wird eine voraussichtliche Mittelabforderung i.H.v. 520 T€ erfolgen.
51IN70001667 - Innere San. Diderotstr. (eh. 68.)
3.598.073
2.081.620
4.298.073
1.806.487
-700.000
1.791.587
2.491.587
Begründung
Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die
geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und
dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig.
Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der
notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018.
51IN70001668 - energet. San. Klinger-Schule H1
1.424.302
1.361.125
1.628.561
1.628.561
-204.260
-204.260
0
51IN70001669 - SZ Grünau San. Klinger-Schule H2
647.377
1.790.888
647.377
550.000
0
97.377
97.377
51IN70001670 - SZ Grünau NW Sanierung FÖS Grünau
396.655
736.730
396.655
250.000
0
146.655
146.655
51IN70001671 - SZ Grünau NW Erweiterungsbau
1.161.568
2.429.218
895.568
950.000
266.000
211.568
-54.432
51IN70001673 - energet. San. 94. Schule
1.632.463
691.882
1.854.963
1.854.963
-222.500
-222.500
0
51IN70001676 - Diverse Raumsysteme
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001677 - Sporthalle OS Ratzelstraße
0
0
0
0
0
0
0
1.025.000
998.000
1.218.500
1.218.500
-193.500
-193.500
0
190.844
665.664
670.844
670.844
-480.000
-480.000
0
1.150
0
1.150
1.150
0
0
0
51IN70001734 - 120.Schule Ersatzn.m.Hort+2FeldSH
900.000
79.982
900.000
70.000
0
830.000
830.000
51IN70001735 - Ernst-Pinkert-Sch.,NB2-FeldSH2.BA
229.952
176.248
229.952
229.952
0
0
0
51IN70001715 - Flexibles Raumsystem, 20.Schule
51IN70001723 - Reakti.Schulgebäude Höltystr.(OS)
51IN70001731 - imm. Vermögen soz. Einr. umA
Seite 29 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70001736 - Astrid-Lindgren-Schule, Vollsan.
120.000
0
67.351
0
52.649
120.000
67.351
51IN70001737 - 91.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR
120.000
98.000
570.000
570.000
-450.000
-450.000
0
51IN70001738 - 172.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR
60.000
60.000
610.000
610.000
-550.000
-550.000
0
51IN70001739 - Schuler.Alfred-Kästner-Sch.System
60.000
60.000
60.000
60.000
0
0
0
51IN70001740 - Schule Rückmarsdorf,Systemb.4AUR
120.000
0
120.000
0
0
120.000
120.000
51IN70001741 - Gesch.-Scholl-Sch.Anb.Mensa/Aula
150.000
26.060
176.316
100.000
-26.316
50.000
76.316
51IN70001742 - Wiederitzsch NB OS5-zügig+2FeldSH
990.000
0
990.000
25.000
0
965.000
965.000
51IN70001744 - 35.Schule, Erweiterungsbau
130.000
0
0
0
130.000
130.000
0
40.000
40.000
590.000
590.000
-550.000
-550.000
0
280.000
0
280.000
35.000
0
245.000
245.000
33.000
33.000
283.000
283.000
-250.000
-250.000
0
51IN70001749 - 2-Feld-Sporthalle B.-Göring-Str.
100.000
204.453
300.000
300.000
-200.000
-200.000
0
51IN70001750 - Neub.Sporthalle(6Felder)Ihmelsstr
589.383
235.540
1.589.383
80.000
-1.000.000
509.383
1.509.383
51IN70001745 - A.-v.-Wiedebach-Sch.Er.System6AUR
51IN70001746 - OS Höltystraße - 2-Feld-Sporth.
51IN70001747 - J.-Kepler-Schule-Systembau 8 AUR
Begründung
Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus
dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert
werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung.
Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt.
51IN70001751 - Unterkünfte für stationäre Hilfen
5.750.000
220.000
5.750.000
2.655.000
0
3.095.000
3.095.000
Begründung
Mit dem Haushaltsantrag A 003/17/18 wurden Mittel i.H.von 5,75 Mio. € für den VKKJ zur Schaffung von Kapazitäten im stationären Bereich bestätigt. Im Wirtschaftsplan (VI-DS-04804) ist vorgesehen, dass in
2018 mit einer Inanspruchname der Auszahlung von ca. 2,65 Mio. € für den Neubau in Böhlitz-Ehrenberg erfolgen wird. Die restlichen Mittel müssen im Rahmen des Jahresabschlusses in das Folgejahr
übertragen werden.
51IN70001753 - Kita Neptunweg 29
92.039
71
82.084
0
9.955
92.039
82.084
51IN70001755 - C.-Arnold-Schule, 2-Feld-SH
0
0
70.000
70.000
-70.000
-70.000
0
51IN70001756 - W.-Wander-Schule, H2, Komplexsan.
0
0
330.000
0
-330.000
0
330.000
51IN70001761 - 78. Schule, Sportpl.Zschampertaue
50.000
50.216
450.000
20.000
-400.000
30.000
430.000
51IN70001762 - Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitäts.
145.399
0
145.399
0
0
145.399
145.399
Seite 30 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
51IN70001764 - Kita Tarostr. 7-9 Kapazitäts.
0
138.575
177.000
120.000
-177.000
-120.000
57.000
51IN70001770 - Neub.5-zü.Gy+SH/Prager Spitze
0
19.712
75.000
35.000
-75.000
-35.000
40.000
51IN70001772 - Kita-Auslagerungobj. Helenenstr.
220.000
220.000
220.000
220.000
0
0
0
71.298
170.517
221.298
90.000
-150.000
-18.702
131.298
118.190
47.379
118.190
260.331
0
-142.141
-142.141
51IN70001795 - IV Unterhaltsvorschuss
0
6.719
6.719
6.719
-6.719
-6.719
0
51IN70001800 - bewegliches AV Smarte Schule
0
38.190
250.000
250.000
-250.000
-250.000
0
51IN70001801 - Kita Holbeinstraße 58 neu
0
160.000
171.800
171.800
-171.800
-171.800
0
81.962
236.727
251.962
251.962
-170.000
-170.000
0
2.741.155
0
2.741.155
300.000
0
2.441.155
2.441.155
51IN70001773 - 2. BA Erweiterung OS Mölkau
51IN70001794 - J.-Kepler-Schule, Freifläche
51IN70001802 - Kita Zeumerstraße 5 Ersatzneubau
51IN70001804 - "Leipzig-Kita" Seehausener Allee
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es wurde Widerspruch gegen den Bauvorbescheid
eingelegt. Deshalb ist die Beauftragung der LP 1-4 angestrebt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Verträge durch das RPA. Eine Ausschreibung der Leistung erfolgt voraussichtlich erst in 2019.
51IN70001805 - "Leipzig-Kita" Richterstraße
2.199.055
2.575.084
2.575.084
2.300.000
-376.029
-100.945
275.084
51IN70001806 - "Leipzig-Kita" Bockstraße
4.422.355
5.085.649
5.241.004
1.800.000
-818.649
2.622.355
3.441.004
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es ist im Jahr 2018 maximal die Herstellung der
Bodenplatte und der Rohbau realisierbar.
51IN70001807 - "Leipzig-Kita" Ludolf-Colditz-Str
3.951.255
180.425
3.951.255
500.000
0
3.451.255
3.451.255
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die
Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019.
51IN70001808 - "Leipzig-Kita" Holzhäuser Str.
3.445.455
3.690.830
3.691.008
1.500.000
-245.553
1.945.455
2.191.008
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es ist im Jahr 2018 maximal die Herstellung der
Bodenplatte und der Rohbau realisierbar.
Seite 31 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001809 - "Leipzig-Kita" Eigenheimstraße
Verfügt
2.263.855
VIST
13.709
VIST liqui.
83.319
akt. Plan - VIST
13.709
2.180.536
akt. Plan - VIST
liqui.
2.250.146
VIST VIST liqui.
69.610
Begründung
Die Maßnahme wurde durch den Stadtrat zurückgestellt. Derzeit wurden aus diesem PSP-Element bereits Umwidmungen i.H.v. 2,003 Mio. € zugunsten anderer Maßnahmen vorgenommen. Die restlichen
Mittel sollen mit dem Jahresabschluss 2018 in das Folgejahr übertragen werden.
51IN70001810 - "Leipzig-Kita" Gärtnerstraße 179
2.753.255
161.411
2.753.255
500.000
0
2.253.255
2.253.255
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die
Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019.
51IN70001811 - "Leipzig-Kita" Delitzscher Straße
2.845.455
0
2.845.455
300.000
0
2.545.455
2.545.455
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die
Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019.
51IN70001812 - "Leipzig-Kita" Kuhturmstraße
51IN70001813 - "Leipzig-Kita" Paul-Küstner-Str.
5.355
0
5.355
0
0
5.355
5.355
1.934.055
36.759
1.934.055
200.000
0
1.734.055
1.734.055
Begründung
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST
liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die
Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019.
51IN70001814 - "Leipzig-Kita" Virchowstraße
2.760.655
2.618.265
2.760.655
1.800.000
0
960.655
960.655
51IN70001815 - "Leipzig-Kita" Herloßsohnstraße
2.321.155
2.881.612
2.881.612
1.900.000
-560.457
421.155
981.612
51IN70001816 - "Leipzig-Kita" Kleiststraße 58
2.535.555
2.641.402
2.709.402
1.800.000
-173.847
735.555
909.402
24.003
88.912
145.036
19.690
-121.033
4.313
125.346
0
-544.291
105.948
-295.298
-105.948
295.298
401.246
302.154
33.929
1.302.154
25.000
-1.000.000
277.154
1.277.154
51IN70001839 - Kita Gustav-Mahler.-Str. 21
51IN70001842 - Sanierung OFT Arena,MiltitzerWeg8
51IN70001844 - Quartiersschule Ihmelsstraße
Begründung
Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus
dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert
werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung.
Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt.
Seite 32 von 48
Anlage 4
akt. Plan
51IN70001848 - Kita E.-Zeigner-Allee Aufstockung
Verfügt
0
VIST
1.157.071
VIST liqui.
1.175.000
akt. Plan - VIST
600.000
-1.175.000
akt. Plan - VIST
liqui.
-600.000
VIST VIST liqui.
575.000
Begründung
Die Maßnahme wurde mit dem Baubeschluss VI-DS-05773 bestätigt. Für die Umnutzung wurden 990T€ geschätzt. Für die Aufstockung Obergeschoss, dadurch entstehen zusätzliche 64 Kindergartenplätze,
sind Mehrkosten i.H.v. 385T€ festgestellt worden und dem Objekt zugeführt.
51IN70001850 - LAN-Vernetzung Grundschulen
0
0
93.500
0
-93.500
0
93.500
51IN70001851 - LAN-Vernetzung Oberschulen
0
0
64.200
0
-64.200
0
64.200
51IN70001852 - LAN-Vernetzung Gymnasium
0
0
16.200
0
-16.200
0
16.200
51IN70001855 - Unterkünfte f.station.Hilfen VKKJ
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001885 - SZ Grünau NW, öff. Erschließung
0
0
266.000
266.000
-266.000
-266.000
0
51IN70001886 - F.-A.-Brockhaus-Schule, H2, San.
0
199.293
2.127.910
646.000
-2.127.910
-646.000
1.481.910
Begründung
Mit dem Beschluss der Vorlage VI-DS-02023-DS-04 vom 19.09.2018 wurde festgelegt, das die Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung als eigenständige investive Maßnahme realisiert wird, i.H.v.
2.083.300,00€. Die energetische Modernisierung verbleibt im Ergebnishaushalt.
51IN70001895 - Erweitg. Sport-OS Raumsyst. 8 AUR
0
0
0
0
0
0
0
51IN70001896 - OS Barnet-Licht-Platz
0
426.672
3.500.000
3.500.000
-3.500.000
-3.500.000
0
Begründung
Gemäß der Vorlage VI-DS05899-NF-21 wird das Objekt zur Schaffung kurzfirstiger Schulkapazitäten benötigt. Laut Vorlage wird der Finanzmittelbedarf i.H.v. 3,5 Mio. € in 2018 angezeigt.
51IN70001909 - Schule 5, Erwerb RS Eitigonstr.
0
1.524.985
1.524.985
1.524.985
-1.524.985
-1.524.985
0
Begründung
Mit der Vorlage VI-DS-05832 wurde der Erwerb des Raumsystems der Schule 5 beschlossen. Der Kauf ist erfolgt und die Begleichung der Rechnung wurde mit Übergang in das Eigentum der Stadt Leipzig
vorgenommen. Die Deckung erfolgte aus der Maßnahme Gymansium Karl-Heine-Straße.
51IN70001944 - Mannheimer Str. 128a,Neubau Gym.
0
4.558
600.000
600.000
-600.000
-600.000
0
51IN70001953 - Schraderhaus, Herrichten als Gym.
0
500
100.000
100.000
-100.000
-100.000
0
6.160.124
1.772.901
7.215.820
4.056.626
-1.055.696
2.103.497
3.159.194
70.246
56.105
61.500
61.500
8.746
8.746
0
461.563
19.865
460.000
20.000
1.563
441.563
440.000
51.447
19.340
51.000
51.000
447
447
0
52 - Amt für Sport
52IN70000096 - bewegliches AV
52IN70000098 - bewegliches AV - MZSH ARENA
52IN70000102 - bewegl. AV-Trainingshalle Nordanl
Seite 33 von 48
Anlage 4
akt. Plan
52IN70000108 - Sanierung Sporthalle Leplaystraße
52IN70000406 - Rundlaufbahn Stadion des Friedens
52IN70000407 - Neubau 3-Feldhalle an Radrennba
52IN70000596 - Zuschüsse für Bauinvstitionen
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
126.478
126.478
126.478
50.000
0
76.478
76.478
2.580
657
2.500
2.500
80
80
0
119.873
88.561
119.850
119.850
23
23
0
1.302.809
1.286.986
2.372.809
1.900.000
-1.070.000
-597.191
472.809
Begründung
Im Bereich der Sportförderung entstehen voraussichtliche Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 1 Mio. € für die Bezuschussung von Bauinvestitionen an Vereine mit gepachteten städtischen Liegenschaften. Es
handelt sich hierbei um keinen „echten“ Mehrbedarf, da hierzu eine Deckung aus dem Ergebnishaushalt gegeben ist. Im Rahmen der Haushaltsplanung steht der Anteil der zu fördernden Maßnahmen aus dem
Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt noch nicht fest. Dies ergibt sich erst aus dem abschließenden Votum des Fachausschusses für Sport. Die Mittel werden für die Erstellung der Förderbescheide 2018
in voller Höhe (2,37 Mio. €) benötigt. Per 30.09.2018 ist festzustellen, dass kein vollständiger Mittelabruf durch die Vereine (Abschluss der Baumaßnahme und Prüfung der sachgerechten Verwendung der
Mittel) in 2018 möglich sein wird. Es wird eine Annahme von tatsächlichen Auszahlungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. € prognostiziert.
Zur Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlungen wurde durch das Amt für Sport eine Vorlage (VI-DS-06415) erarbeitet welche sich im Verfahren befinde.
52IN70000728 - SH Rabet
4.549
4.432
40.000
5.000
-35.451
-451
35.000
52IN70000738 - Grundsanier. WSA Schleußiger Weg
25.522
25.500
25.500
25.500
22
22
0
52IN70000798 - SH Georg-Schumann-Straße
28.588
4.850
28.500
28.500
88
88
0
455.854
43.180
205.854
45.000
250.000
410.854
160.854
52IN70001048 - Sportstätten-Ausstattung
84.695
23.276
72.495
72.495
12.200
12.200
0
52IN70001049 - Sportstätten-Betriebsvorrichtunge
30.066
0
15.065
15.065
15.001
15.001
0
2.685
2.685
2.685
2.685
0
0
0
126.423
117.940
126.400
20.520
23
105.903
105.880
1.735.242
-15.015
1.666.791
400.000
68.452
1.335.242
1.266.791
52IN70001036 - Grundsanierung Bahn (Radrennbahn)
52IN70001257 - Beseitigung von DIN-Mängeln
52IN70001304 - Grundsan. Sporthalle Brüderstraße
52IN70001365 - Aktionsplan Funktionsgebäude
Begründung
Bei der Umsetzung der Maßnahme sind Verzögerungen im Bauantragsverfahren, wie u. a. durch internen personellen Wechsel beim Auftraggeber für Planungsleistungen zu verzeichnen. Diese Tatsache hat
weiter Auswirkungen auf die Ausschreibungsphase und deren Realisierung. Die entsprechenden Auftragserteilungen gegenüber den Baufirmen erfolgen voraussichtlich im IV. Quartal 2018 in der geplanten
Höhe von rd. 2,02 Mio. €. Damit können im Haushaltsjahr 2018 ausschließlich die Fördermittel für die geleisteten Planungsleistungen in Höhe von rd. 200 T€ beim Zuwendungsgeber abgerufen werden.
Insgesamt entstehen somit im Haushaltsjahr 2018 Mindereinzahlungen in Höhe von rd. 400 T€.
52IN70001366 - Sporthalle Böhlitz-Ehrenberg
52IN70001367 - Sprintgerade Nordanlage
52IN70001647 - Maßnahmen öffentlichen Raum
150.000
0
150.000
0
0
150.000
150.000
2.870
1.971
2.850
-142.850
20
145.720
145.700
287.979
162.212
182.979
182.979
105.000
105.000
0
Seite 34 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
52IN70001654 - Sport/ Bewegungszentrum Grünau
404.825
-228.105
717.833
717.833
-313.008
-313.008
0
52IN70001705 - Funktionsgebäude Wurzener Str.
345.150
0
444.050
444.050
-98.900
-98.900
0
52IN70001743 - Grundsan. Alfred-Kunze-Sportpark
340.682
31.982
340.682
35.000
0
305.682
305.682
53 - Gesundheitsamt
185.077
50.254
202.747
170.083
-17.670
14.994
32.664
53IN70000010 - bewegliches AV
39.145
16.840
29.775
29.775
9.370
9.370
0
53IN70001374 - Software
33.268
34.948
63.413
63.413
-30.145
-30.145
0
112.664
1.570
112.664
80.000
0
32.664
32.664
0
-3.105
-3.105
-3.105
3.105
3.105
0
56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
39.232
-4.631
33.411
33.411
5.822
5.822
0
56IN70000092 - bewegliches AV
39.232
1.191
39.232
39.232
0
0
0
0
-5.822
-5.822
-5.822
5.822
5.822
0
57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen
1.200
1.071
1.071
1.071
129
129
0
57IN70001836 - Bewegliches Anlagevermögen
1.200
1.071
1.071
1.071
129
129
0
61 - Stadtplanungsamt
-168.652
-201.877
-184.574
-223.722
15.921
55.070
39.148
61IN70000074 - Investitionszuwendung an Dritte
-262.000
-262.000
-262.000
-262.000
0
0
0
61IN70000106 - bewegliches AV
20.922
23.976
23.058
23.058
-2.136
-2.136
0
61IN70000768 - Modellfläche "Urbaner Wald"
63.501
24.540
42.762
3.614
20.739
59.887
39.148
0
1.120
1.119
1.119
-1.119
-1.119
0
8.925
10.487
10.487
10.487
-1.562
-1.562
0
270.497
34.294
270.384
98.000
113
172.497
172.384
62IN70000153 - Entschädig./Ausgleich aus Grundst
66.734
0
66.734
0
0
66.734
66.734
62IN70000155 - bewegliches AV
92.170
33.066
92.150
33.000
20
59.170
59.150
62IN70000156 - Software (Immaterielles Vermögen)
48.572
0
48.500
5.000
72
43.572
43.500
62IN70000954 - Geoinfrastruktu r- GDI Leipzig
63.021
1.228
63.000
60.000
21
3.021
3.000
0
0
0
0
0
0
0
53IN70001469 - Investitionszuschuss an Dritte
53IN70001858 - Einnahme Veräußerung
56IN70001326 - Vermögensveräußerungen
61IN70001177 - Stundenkontingent Lecos
61IN70001200 - Software
62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung
62IN70001181 - Entschädigung Verkehrsfl.bereini
Seite 35 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
6.297
7.837
7.837
7.837
-1.540
-1.540
0
63IN70000094 - bewegliches AV
6.297
7.837
7.837
7.837
-1.540
-1.540
0
15.271.070
9.070.306
16.206.783
7.504.431
-935.713
7.766.639
8.702.352
17.980
11.513
17.980
11.853
0
6.127
6.127
5.386
0
0
0
5.386
5.386
0
230.553
0
230.553
0
0
230.553
230.553
2.618.129
1.432.491
2.146.179
867.480
471.950
1.750.649
1.278.699
64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
64IN70000377 - Innenstadt
64IN70000378 - Folgemaßn. CTL, Teilobjekt Markt
64IN70000379 - Soziale Stadt Leipziger Osten
64IN70000380 - Stadtumbau Ost
Begründung
Durch zeitliche Verzögerungen / Verschiebungen von geplanten Maßnahmen können nicht alle für 2018 geplanten Einzahlungen realisiert werden. Dies führt dazu, dass auch die geplanten Auszahlungen nicht
in voller Höhe in Anspruch genommen werden können.
64IN70000381 - Soziale Stadt Grünau
244.137
235.163
244.137
224.750
0
19.387
19.387
64IN70000384 - EU-Programme EFRE Ost
375.919
0
375.919
0
0
375.919
375.919
64IN70000385 - EU-Programme EFRE West
773.434
94.530
715.429
-9.345
58.005
782.779
724.774
64IN70000386 - Georg-Schumann-Straße
609.582
221.014
609.582
240.884
0
368.698
368.698
64IN70000387 - SOP G.-Schwarz-Straße
164.416
12.994
164.416
-122.831
0
287.247
287.247
11.500
1.482
12.982
5.000
-1.482
6.500
7.982
1.034.376
935.098
935.098
412.500
99.279
621.876
522.598
64IN70000812 - Lindenau II
200.187
200.000
200.187
200.000
0
187
187
64IN70000982 - Innerer Süden
858.488
1.002.909
1.444.107
964.318
-585.619
-105.830
479.790
-1.690.250
-560.000
-560.000
-560.000
-1.130.250
-1.130.250
0
64IN70000396 - bewegliches AV
64IN70000595 - Lindenauer Hafen
64IN70001253 - Einzahl. aus Vermögensveräußerung
Begründung
Die Einzahlungen aus der Vermögensveräußerung des Lindenauer Hafens wurden bereits in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 realisiert (vgl. auch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2017 zu
Vorlage VI-DS-04726-NF-01 "Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen").
Die vereinnahmten 560.000 € betreffen das Los "Kita" (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 25.04.2018 zu Vorlage VI-DS-05055-NF-01).
64IN70001380 - Ankaufträger für Grundstücke
320.000
0
320.000
0
0
320.000
320.000
64IN70001401 - Reudnitz
681.544
789.586
834.440
757.597
-152.896
-76.053
76.843
67.325
0
67.325
0
0
67.325
67.325
64IN70001440 - Prager Straße
Seite 36 von 48
Anlage 4
akt. Plan
64IN70001453 - Gohlis
64IN70001475 - Parkbogen Ost - NSP
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
82.312
74.235
82.312
73.780
0
8.533
8.533
1.999.400
355.981
1.999.400
125.900
0
1.873.500
1.873.500
Begründung
Bei der Maßnahme kam es zu Verzögerungen beim erforderlichen Grunderwerb. Dieser soll in 2018 erfolgen. Erst danach können die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden.
64IN70001478 - Neustädter Markt
46.045
45.213
98.045
42.444
-52.000
3.601
55.601
234.780
233.298
279.780
228.581
-45.000
6.200
51.200
91.193
32.751
91.193
41.674
0
49.519
49.519
0
0
0
0
0
0
0
25.361
11.659
25.361
11.659
0
13.702
13.702
64IN70001628 - SSP Leipziger Osten
159.221
0
159.221
0
0
159.221
159.221
64IN70001629 - Stadtumbau Ost
699.199
1.119.444
1.171.149
168.667
-471.950
530.532
1.002.482
64IN70001482 - Plagwitz
64IN70001569 - Soziale Stadt Paunsdorf
64IN70001586 - Maßn. zur Wohnungsbauförderung
64IN70001626 - Kleinzschocher
Begründung
u.a. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 02.05.2018 zu Vorlage VI-DS-05419 "Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafé Schloss Schönefeld".
Bei den privaten Baumaßnahmen kommt es zu Verzögerungen, so dass nicht alle geplanten Mittel im HHJahr 2018 ausgezahlt werden können und auch nicht alle geplanten Einzahlungen realisiert werden
können.
64IN70001632 - EFRE WEST
78.650
-1.340.259
136.655
136.655
-58.005
-58.005
0
64IN70001635 - SSP Paunsdorf
97.300
46.903
97.300
96.903
0
397
397
5.227.664
4.065.437
4.185.794
3.492.251
1.041.870
1.735.412
693.542
64IN70001636 - Baumwollspinnerei Halle 7
Begründung
Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zu Vorlage VI-DS-01580 werden die realisierten (nicht geplanten) Einzahlungen der Liquidität zugeführt.
64IN70001688 - Neuschönefeld
7.240
21.320
37.240
35.220
-30.000
-27.980
2.020
64IN70001897 - Böhlitz-Ehrenberg
0
16.834
30.000
13.492
-30.000
-13.492
16.508
64IN70001920 - Lindenau
0
10.710
25.000
25.000
-25.000
-25.000
0
64IN70001921 - Liebertwolkwitz
0
0
30.000
20.000
-30.000
-20.000
10.000
Seite 37 von 48
Anlage 4
akt. Plan
65 - Amt für Gebäudemanagement
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
4.965.172
1.956.525
4.894.320
3.475.891
70.852
1.489.281
1.418.428
37.789
6.969
37.789
37.789
0
0
0
1.381.884
1.679.680
2.096.584
2.096.584
-714.700
-714.700
0
65IN70000205 - Am Röschenhof
13.297
1.486
13.297
1.486
0
11.811
11.811
65IN70000210 - bewegliches AV
33.143
6.322
31.590
31.590
1.552
1.552
0
176.095
1.126
26.095
26.095
150.000
150.000
0
0
0
0
0
0
0
0
61.033
44.633
61.033
61.033
0
0
0
3.206.617
106.705
2.206.617
800.000
1.000.000
2.406.617
1.406.617
65IN70000199 - bewegliches AV (Gebäudem.)
65IN70000203 - Sanierung NR/Stadthaus
65IN70000752 - Sanierung Goerdelerring
65IN70000770 - Ewerb Immaterielles Vermögen
65IN70001109 - BGA Kantine
65IN70001449 - Modernies.Sitzungssaal/Abstimmanl
Begründung
Die Differenz VIST/VIST liquiditätswirksam kommt dadurch zustande, dass am 20.06.18 durch die Vorlage Vi-DS-03411-NF-04 beschlossen wurde, die Planungsleistungen weiterzuführen. Dies ist 2018 nur in
dem genannten Rahmen realisierbar.
65IN70001530 - NRH-Umnutzung Kasematten
1.139
1.134
1.139
1.139
0
0
0
65IN70001680 - Erwerb Immaterielles Vermögen
13.879
13.685
13.879
13.879
0
0
0
65IN70001818 - Stadthaus-Umbau neues Stadtbüro
40.297
94.785
406.297
406.297
-366.000
-366.000
0
54.436.405
27.452.169
49.904.923
26.195.023
4.531.482
28.241.382
23.709.900
-5.000
0
-5.000
-5.000
0
0
0
-1.000.000
7.918
-1.000.000
-1.000.000
0
0
0
66IN70000421 - bewegliches AV
742.222
221.539
723.400
315.000
18.822
427.222
408.400
66IN70000424 - Garagen privater Investoren
225.500
127.100
225.000
127.100
500
98.400
97.900
8.088
8.088
8.088
8.088
0
0
0
0
-14.144
-14.150
-14.150
14.150
14.150
0
66IN70000434 - Planungsmittel Verkehrstechnik
223.191
186.042
232.200
150.000
-9.009
73.191
82.200
66IN70000435 - Planungsmittel Verkehrsmanagement
462.651
-40.000
422.650
60.000
40.001
402.651
362.650
66IN70000438 - Radverkehrsanlagen Promenadenring
150.000
0
150.000
150.000
0
0
0
27.050
27.050
27.050
27.050
0
0
0
66 - Verkehrs- und Tiefbauamt
66IN70000417 - Erschließungsbeiträge
66IN70000418 - Straßenausbaubeiträge
66IN70000430 - Stellplätze Dornberger Straße
66IN70000432 - Regenwassernetz/-leitg Rückmarsdo
66IN70000442 - RBL-gekoppelte LSA-Steuerung
Seite 38 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
66IN70000447 - westl.GW Miltitzer Straße
282.257
282.257
282.250
282.250
7
7
0
66IN70000454 - Großverkehrszeichen
208.197
58.197
208.200
150.000
-3
58.197
58.200
66IN70000455 - Schulwegsicherung
174.309
-4.900
88.800
-5.500
85.509
179.809
94.300
66IN70000474 - Beteiligung AZV Parthe
100.000
0
100.000
100.000
0
0
0
66IN70000475 - Albertbrücke im Zuge K-Heine-Str.
104.089
12.229
104.100
104.100
-11
-11
0
1.473.884
968.070
1.493.800
800.600
-19.916
673.284
693.200
216.179
2.553
216.200
216.200
-21
-21
0
5.393
5.393
5.400
5.400
-7
-7
0
815.174
765.112
815.200
815.200
-26
-26
0
66IN70000516 - Lützner Straße BA 20.1
12.208
12.208
12.200
12.200
8
8
0
66IN70000517 - Lützner Str. BA 19
16.469
14.634
14.700
14.700
1.769
1.769
0
270
270
270
270
0
0
0
9.981
1.125
10.000
10.000
-19
-19
0
121.196
99.700
121.200
100.000
-4
21.196
21.200
50.146
-44.452
-44.450
-44.450
94.596
94.596
0
1.421.526
-31.216
1.121.500
1.000.000
300.026
421.526
121.500
66IN70000530 - autoarme Innenstadt
10.542
9.950
10.500
10.500
42
42
0
66IN70000531 - Brücke Tauchaer Straße
25.481
25.481
25.500
25.500
-19
-19
0
66IN70000537 - Richard-Wagner-Platz
12.384
12.384
12.380
12.380
4
4
0
66IN70000539 - B6 West/B87 v.Pittlerstr. bis S1
22.843
22.843
22.850
22.850
-7
-7
0
8.309
8.309
8.300
8.300
9
9
0
654.183
0
0
0
654.183
654.183
0
66IN70000555 - B6(neu)/B87(neu), Mittl.Ring Nord
0
0
0
0
0
0
0
66IN70000559 - Miltitzer Str.v.Saturn-b.AlteDorf
0
-78.315
-78.300
-78.300
78.300
78.300
0
66IN70000497 - Rekonstruktion LSA
66IN70000501 - Folgemaßnahme CTL - TV Süd
66IN70000506 - Kn. Chemnitzer/Leinestr.
66IN70000514 - Brücke Bornaische Straße
66IN70000518 - Wurzner Straße
66IN70000524 - Liebigstraße
66IN70000526 - Könneritzstraße
66IN70000528 - TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr.
66IN70000529 - Antonienbrücke
66IN70000552 - KV K.-Tauchnitz-Str.
66IN70000554 - K-Eisner-Str(A-Hoffmann-Wundtstr)
Seite 39 von 48
Anlage 4
akt. Plan
66IN70000560 - S1, Anbindg.Slevogtstr.(Diderot-b
1.642.334
Verfügt
VIST
-131.666
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
300.000
300.000
1.342.334
1.342.334
0
Begründung
Das Vorhaben wird Ende 2018 schlussgerechnet. Es sind nach jetzigem Kenntnisstand keine Nachträge zu erwarten.
66IN70000562 - Parkeinrichtungen
66IN70000570 - Ablösebeträge für Stellplätze
65.000
65.000
65.000
65.000
0
0
0
-250.000
-1.642.700
-1.642.700
-1.642.700
1.392.700
1.392.700
0
Begründung
Die Einnahme aus Stellplatzablösegebühr ist schwer planbar, da sie in unmittelbarer Abhängigkeit zu den in der Stadt erfolgten Baumaßnahmen privater Dritter mit nicht ausreichender Anzahl von Stellplätzen
steht. Die Mittel sind zweckgebunden und nur satzungsgemäß wieder einsatzbar. Damit ist diese Einnahme haushaltsneutral.
66IN70000571 - Einsatz Stellplatzablösebeträge
300.000
217.848
470.000
300.000
-170.000
0
170.000
1.203.551
579.230
1.203.500
300.000
51
903.551
903.500
377.090
-58
358.200
358.200
18.890
18.890
0
66IN70000574 - Maßnahmen EKrG
1.117.152
742.580
942.200
475.000
174.952
642.152
467.200
66IN70000575 - Straßen Innenstadt
1.592.902
1.011.363
1.600.000
1.100.000
-7.098
492.902
500.000
66IN70000577 - Kommunale Brücken
2.235.300
1.897.006
2.566.650
1.900.000
-331.350
335.300
666.650
66IN70000579 - Ingenieurbauwerke
2.011.766
1.018.068
1.973.050
1.100.000
38.716
911.766
873.050
881.157
649.379
100.000
65.000
781.157
816.157
35.000
66IN70000582 - Brückenplanung
1.409.433
1.035.119
1.406.800
950.000
2.633
459.433
456.800
66IN70000583 - Planung investiver Vorhaben
1.658.831
1.419.924
1.657.900
1.299.100
931
359.731
358.800
66IN70000584 - Brücken Autobahn A14
694.092
110.437
144.100
144.100
549.992
549.992
0
66IN70000586 - Beitragsfähige Straßen
1.292.634
1.080.289
1.212.150
850.000
80.484
442.634
362.150
66IN70000587 - Straßenbau in Ortsteilen
618.862
255.594
398.800
398.800
220.062
220.062
0
66IN70000588 - Straßenbaumaßn.(stadtbezirksbez.)
257.483
7.483
257.500
50.000
-17
207.483
207.500
66IN70000589 - Erneuerung von Gehwegen
600.000
547.601
700.000
450.000
-100.000
150.000
250.000
66IN70000590 - Schwachstellenanalyse IP Nord
180.438
73.459
218.200
77.700
-37.762
102.738
140.500
66IN70000593 - Lützner Straße BA 20.2
161.485
125.998
126.000
126.000
35.485
35.485
0
66IN70000636 - Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst
143.431
19.600
143.500
50.000
-69
93.431
93.500
66IN70000572 - Radwege
66IN70000573 - Verkehrswichtige Straßen
66IN70000581 - Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-St
Seite 40 von 48
Anlage 4
akt. Plan
66IN70000639 - Deckenbauprogramm
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.507.929
1.005.384
1.569.100
1.171.850
-61.171
336.079
397.250
0
785
-800
-800
800
800
0
66IN70000641 - Leitungsdüker Brücke Str.18.Oktob
950
38.735
39.685
38.735
-38.735
-37.785
950
66IN70000642 - G-Schumann-Str. v.Delitzsch.b.Sta
28.470
-4.920
-4.900
-4.900
33.370
33.370
0
370.208
164.639
370.200
200.000
8
170.208
170.200
6.368
-499.160
6.400
-499.000
-32
505.368
505.400
3.739.037
668.850
3.483.900
2.050.000
255.137
1.689.037
1.433.900
66IN70000640 - Paul-List-Straße
66IN70000645 - Neubau LSA
66IN70000653 - Brücke Straße des 18. Oktober
66IN70000655 - Stadtanteil LVB-Vorhaben
Begründung
Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019.
66IN70000871 - Betriebsvorrichtungen
0
0
0
0
0
0
0
66IN70000908 - FöMi aus Abr. Verwendungsnachw.
0
-223.080
-223.100
-223.100
223.100
223.100
0
66IN70001010 - S 78 OT Holzhausen
156.106
16.898
16.900
16.900
139.206
139.206
0
66IN70001015 - S 78 (ehem. B 186) Althener Str.
396.150
0
396.150
0
0
396.150
396.150
2.131.501
1.069.393
2.221.500
1.160.000
-89.999
971.501
1.061.500
66IN70001017 - Landsberger Brücke
Begründung
Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019.
66IN70001018 - Ersatzneubau Plagwitzer Brücke
5.397.715
2.390.951
5.397.750
900.000
-35
4.497.715
4.497.750
Begründung
Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. Das Vorhaben wird in
den Folgejahren fortgesetzt.
66IN70001019 - Brücken G.-Schwarz-Str. I u. II
4.914.536
2.808.830
5.114.500
1.500.000
-199.964
3.414.536
3.614.500
Begründung
Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender bauvorbereitender Planungsleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach
2019. Das Vorhaben wird in den Folgejahren fortgesetzt.
66IN70001021 - Bayrischer Platz
0
0
Seite 41 von 48
0
0
0
0
0
Anlage 4
akt. Plan
66IN70001023 - Georg-Schwarz-Straße
Verfügt
2.574.112
VIST
1.696.244
VIST liqui.
2.272.350
akt. Plan - VIST
915.350
301.762
akt. Plan - VIST
liqui.
1.658.762
VIST VIST liqui.
1.357.000
Begründung
Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019.
66IN70001026 - Koordinierung Stadttechnik
99.950
0
99.950
0
0
99.950
99.950
66IN70001027 - Umfeld Probsteikirche
13.286
13.286
13.300
13.300
-14
-14
0
66IN70001028 - straßenb. Anl., OT Rückmarsdorf
90.000
183.299
196.300
196.300
-106.300
-106.300
0
100.000
0
100.000
0
0
100.000
100.000
54.189
9.623
54.200
54.200
-11
-11
0
538.095
375.576
423.100
300.000
114.995
238.095
123.100
38.132
38.132
38.150
38.150
-18
-18
0
-449.100
0
0
0
-449.100
-449.100
0
0
-1.652
-1.650
-1.650
1.650
1.650
0
66IN70001128 - Lärmschutzwall B-Plan 25.1
36.800
36.800
36.800
36.800
0
0
0
66IN70001178 - Grundstückszufahrten mit LSA
11.725
11.725
0
0
11.725
11.725
0
1.074.575
1.065.612
1.070.500
1.070.500
4.075
4.075
0
57.196
-398.120
-388.950
-388.950
446.146
446.146
0
66IN70001312 - Dieskaustraße
0
0
0
0
0
0
0
66IN70001313 - Schlachthofbrücke
0
0
0
0
0
0
0
66IN70001314 - Brücke Geithainer Straße
0
0
0
0
0
0
0
63.709
63.709
63.700
63.700
9
9
0
176.884
109.438
157.900
157.900
18.984
18.984
0
3.094
3.094
3.100
3.100
-6
-6
0
52.566
0
52.600
0
-34
52.566
52.600
750.000
131.852
750.000
750.000
0
0
0
6.699
6.699
6.700
6.700
-1
-1
0
66IN70001030 - BGA Programmierg./Testplätze LSA
66IN70001031 - BGA Qualitätsanalyse-Tools LSA
66IN70001032 - Umsetz.Maßn.Verkehrsunfallkommiss
66IN70001033 - FM CTL, Vorfeld Portikus
66IN70001110 - Kreisverkehr Hirschfeld
66IN70001114 - August-Bebel-Straße
66IN70001239 - Prager Straße
66IN70001296 - Erikenbrücke
66IN70001320 - Brücke Johannapark
66IN70001321 - Umfeld Sportforum
66IN70001337 - Freifläche Karl-Liebknecht-Straße
66IN70001375 - Straßenentwässerg. R.-Lehmann-Str
66IN70001382 - Software "eVergabe"
66IN70001399 - Gestaltung W.-Leuschner-Platz
Seite 42 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
66IN70001403 - Umfeld Bahnhof Plagwitz
200.000
0
200.000
0
0
200.000
200.000
66IN70001447 - Ausbau HST Gorki-/Löbauer Str.
245.000
0
245.000
0
0
245.000
245.000
66IN70001456 - Maßnahmen Nordraum
272.548
320.734
372.550
372.550
-100.002
-100.002
0
66IN70001565 - Brücke+Uferwand K.-Heine-Kanal22b
809.043
749.179
809.000
809.000
43
43
0
66IN70001587 - Neubau Karlbrücke
0
0
0
0
0
0
0
66IN70001588 - Brücke ü. DB Wiederitzscher Str.
0
0
0
0
0
0
0
66IN70001589 - B87/B6 Kn. Delitz./Essn./Lieberm.
0
0
0
0
0
0
0
665.000
0
665.000
0
0
665.000
665.000
2.685.450
2.685.450
2.685.450
1.600.000
0
1.085.450
1.085.450
66IN70001622 - Angersiedlung Knauthain
66IN70001687 - EÜ Dieskaustraße
Begründung
Aufgrund des noch in 2018 möglichen Baufortschritts ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest
zur Übertragung nach 2019. Das Vorhaben wird in den Folgejahren fortgesetzt. (siehe dazu auch BFB Nr. VI-DS-04735)
66IN70001693 - Realisierung Verkehrsmanagement
180.000
0
180.000
-100.000
0
280.000
280.000
66IN70001694 - Bewohnerparken Waldstraßenviertel
505.000
0
505.000
505.000
0
0
0
752
0
0
0
752
752
0
159.200
0
0
0
159.200
159.200
0
66IN70001752 - Investitionsprojekte allgemein
0
0
0
0
0
0
0
66IN70001803 - Busabstellplatz Hbf-Ostseite
0
1.165.339
1.175.000
1.175.000
-1.175.000
-1.175.000
0
66IN70001711 - Polleranlagen
66IN70001733 - CTL - Markt Südseite
Begründung
Zum Jahresende 2017 nicht verbrauchte investive Mittel wurden nicht ins Folgejahr 2018 übertragen und flossen mit Jahresabschluss 2017 in den Gesamthaushalt zurück.
Im Gegenzug wurden dem VTA Mittel u.a. für das Vorhaben "Busabstellplatz Hauptbahnhof Ostseite" im Jahr 2018 zusätzlich über die Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im
Finanzhaushalt (1098720000) bereitgestellt.
66IN70001835 - Bosestraße
1.868
1.868
1.900
1.900
-32
-32
0
66IN70001877 - Straßen i.V. mit Schulneubau
0
0
210.000
210.000
-210.000
-210.000
0
66IN70001986 - Verkehrsmanagement bewegl. AV
0
0
0
0
0
0
0
20.178.776
8.050.630
19.970.934
4.516.784
207.842
15.661.992
15.454.150
30.000
0
30.000
30.000
0
0
0
67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer
67IN70000256 - Steg Wehr Großzschocher
Seite 43 von 48
Anlage 4
akt. Plan
67IN70000258 - bewegliches AV
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
464.059
374.764
433.652
307.673
30.407
156.386
125.979
67IN70000262 - Ausbau Parthe-Mulde Radroute
83.362
5.670
83.362
0
0
83.362
83.362
67IN70000263 - GB Paunsdorf (Bürgerpark BA 2)
96.714
88.088
96.714
90.000
0
6.714
6.714
488.678
113.340
488.678
435.000
0
53.678
53.678
67IN70000276 - Busplatz Störmthaler Str. Ausgl.m
1.838
1.838
1.838
0
0
1.838
1.838
67IN70000277 - Fläche Südfriedhof /Harnischstr.
3.485
393
3.485
0
0
3.485
3.485
3.832.036
495.647
3.832.036
188.686
0
3.643.350
3.643.350
67IN70000264 - Südwesteil BA 5
67IN70000279 - Wiederherstellg Flussläufe Luppe
Begründung
In 2018 werden die notwendigen Planungen fortgesetzt, um das Projekt nunmehr voraussichtlich in 2019 in das Planfeststellungsverfahren zu überführen. Im Scopingverfahren (Vorverfahren zur Genehmigung
2017) wurden durch die Genehmigungsbehörden Hinweise gegeben, die zusätzlich bearbeitet werden müssen. Eine damit verbundene Präzisierung der naturschutzfachlichen Ziele, die Auswirkungen auf die
weiteren Planungsphasen haben, erfolgt aktuell. Die Projekterweiterung vom 08.02.2017 (Vorlage Nr. VI-DS-02029) hat Bestand.
67IN70000281 - Elstermühlgraben
3.303.947
2.319.033
2.627.964
261.485
675.983
3.042.462
2.366.479
Begründung
Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf der Komplexmaßnahme "TBA 3.1/Funkenburgbrücke" im sehr beengten Bauraum und durch Verzögerungen in der Planung zum TBA 3.2 aufgrund von notwendigen
Umplanungen werden dafür eingeplante Mittel erst in 2019 abfließen.
67IN70000282 - bewegliches AV
197.568
14.833
187.433
187.433
10.136
10.136
0
398
256
398
398
0
0
0
1.733
347
1.733
0
0
1.733
1.733
1.015.882
1.092.487
1.445.882
538.353
-430.000
477.529
907.529
67IN70000707 - Anger-Crottendorfer Bahnschneise
280.896
1.434
280.896
260.000
0
20.896
20.896
67IN70000716 - Baumpflanzungen
150.000
377.210
475.000
350.000
-325.000
-200.000
125.000
67IN70000722 - Ext.Kompensationsfläch.B-Plan 383
156.780
120.808
156.780
87.290
0
69.490
69.490
50.366
16.358
50.366
259
0
50.107
50.107
348.511
497.979
348.511
300.000
0
48.511
48.511
56.166
5.125
56.166
35.000
0
21.166
21.166
180
0
180
180
0
0
0
1.286.287
1.412.597
1.451.287
596.260
-165.000
690.028
855.028
67IN70000285 - Sanier.Krematorium SFH Kolumbariu
67IN70000670 - Abbr.Entsieg.Begrün.SW Koburger
67IN70000703 - Parkanlagen
67IN70000727 - Entsiegl.,Bepflanz. bfb-Gelände
67IN70000731 - Hochwasserschutz
67IN70000732 - Wassernetz 2. BA Südfriedhof
67IN70000734 - Wiederherstell.Mauerwerk Nordfr.
67IN70000746 - Spielplätze
Seite 44 von 48
Anlage 4
akt. Plan
67IN70000821 - Promenadenring
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
64.855
232.854
64.855
-5.001
0
69.856
69.856
108.508
7.844
108.508
15.650
0
92.858
92.858
67IN70000830 - Kiebitzmark/Goldene Hufe
9.107
9.071
9.071
0
36
9.107
9.071
67IN70000831 - Böschungssanierung K.Heine-Kanal
4.396
4.396
4.396
4.396
0
0
0
257.461
0
257.461
257.461
0
0
0
67IN70000834 - Umtrageein.Teilungsw.Großzschoch.
3.150
3.150
3.150
3.150
0
0
0
67IN70000835 - Ausgleichsmaßn. Gewerbegeb.NO
1.739
1.739
1.739
0
0
1.739
1.739
67IN70000836 - Ausgleichsmaßn. B Plan 750 IP Nor
20.344
14.749
20.344
0
0
20.344
20.344
601
601
601
0
0
601
601
35.578
35.578
35.578
35.578
0
0
0
67IN70001039 - Leichenhalle Kleinzschocher
9.010
5.956
9.010
9.010
0
0
0
67IN70001040 - ÖG B-Plan 69.2 Rosenmüllerstraße
2.120
2.120
2.120
2.120
0
0
0
11.822
0
11.822
0
0
11.822
11.822
216.408
153.784
216.408
132.366
0
84.042
84.042
38.179
14.080
38.179
0
0
38.179
38.179
4.744
4.744
4.744
4.744
0
0
0
43.377
0
43.377
0
0
43.377
43.377
9.073
7.489
9.073
9.073
0
0
0
0
7.147
28.650
28.650
-28.650
-28.650
0
400.000
0
400.000
50.000
0
350.000
350.000
20.951
1.025
20.951
12.000
0
8.951
8.951
67IN70001248 - Vermögensveräußerung
0
-16.562
-16.562
-16.562
16.562
16.562
0
67IN70001249 - Vermögensveräußerung
0
-1.164
-1.164
-1.164
1.164
1.164
0
2.458
2.458
2.458
2.458
0
0
0
346
346
346
346
0
0
0
67IN70000826 - AGRA Park
67IN70000832 - Heidegraben-B-Plan 383,Regenwass.
67IN70000843 - Grunderw.Ausgleichsmaßn.Neue Mess
67IN70000960 - Trauerhalle Südfriedhof
67IN70001125 - Forstfläche an der E.-Köhn-Str.
67IN70001154 - Holzsteganlage Cosp. See Nordufer
67IN70001183 - Brachfläche Dösner Weg 16
67IN70001210 - Beschilderung tour. Gewässerverb.
67IN70001212 - Filtertechnik Krematorium
67IN70001214 - Mauer Friedhof Kleinzschocher
67IN70001219 - Brachfl. eh. Güterbahnh. Plagwitz
67IN70001235 - Einäscherungsanl. BgA Krematorium
67IN70001236 - bewegliches AV BgA Krematorium
67IN70001282 - Verlegung Spielplatz Zetkin-Park
67IN70001283 - Sicherheitsvorr. Palmengartenwehr
Seite 45 von 48
Anlage 4
akt. Plan
67IN70001317 - Kälteanl.Leichenhalle Südfriedhof
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
1.793
549
1.793
0
0
1.793
1.793
57.823
57.823
57.823
57.823
0
0
0
243.709
0
0
0
243.709
243.709
0
67IN70001455 - Pleißemühlgraben
30.000
30.000
96.260
40.000
-66.260
-10.000
56.260
67IN70001458 - Geh-u.Radw.Heidegrab./Freirod.Weg
21.967
18.099
21.967
21.967
0
0
0
67IN70001549 - Mietk. Tiefenwasserbelüftungsanl.
14.500
14.475
14.500
14.500
0
0
0
67IN70001604 - DV Software
41.254
24.942
41.254
20.000
0
21.254
21.254
67IN70001605 - DV Software
25.000
0
25.000
0
0
25.000
25.000
100.000
0
0
0
100.000
100.000
0
6.494.619
475.129
6.359.863
125.205
134.756
6.369.414
6.234.658
67IN70001338 - Funktionserweiterung an Schleusen
67IN70001345 - Gärtnerunterkunft Südfriedhof
67IN70001690 - Kapelle Friedhof Sellerhausen
67IN70001722 - Ausgleichsmaßnahmen
Begründung
Bei den Ausgleichsgeldern handelt es sich um Einzahlungen für 59 Bauvorhaben. Die Kompensationsmaßnahmen werden je nach Baufortschritt durch die Stadt umgesetzt. Teilweise werden auch nur
Teilflächen von Kompensationsmaßnahmen zugeordnet, die Umsetzung erfolgt dann erst, wenn alle Gelder eingezahlt wurden. Dies kann mehrere Jahre dauern. Außerdem werden auf dem Konto die Gelder
für die lange Pflege (20 Jahre) sowie die Bereitstellungskosten für städtische Grundstücke verwaltet, aus diesen werden wieder neue Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen angekauft. Weiterhin werden
laufend neue Gelder - auf Grundlage von städtebaulichen Verträgen - eingezahlt. Das Konto wird in den nächsten 20 Jahren nie auf "0" stehen. Die Gelder müssen alle übertragen werden, da es sich um
Drittmittel handelt und die Stadt Leipzig im Vertrag zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahnen aus diesen Geldern verpflichtet hat. Außerdem ist die Stadt Leipzig den Vorhabensträgern gegenüber
rechenschaftspflichtig.
Das bis 2016 geführte Bestandskonto wurde zum 31.12.2016 aufgelöst und die verbuchten Beträge in das PSP-Element 7.0001722 Ausgleichsmaßnahmen gebucht.
67IN70001797 - Absaug- u.Filteranlage Tischlerei
35.000
0
0
0
35.000
35.000
0
0
0
25.000
25.000
-25.000
-25.000
0
72 - Marktamt
7.000
9.897
75.200
36.400
-68.200
-29.400
38.800
72IN70000605 - Erwerb AV
7.000
9.897
64.200
25.400
-57.200
-18.400
38.800
72IN70001404 - Stundenkontigent Lecos BGA
0
0
8.000
8.000
-8.000
-8.000
0
72IN70001405 - Stundenkontigent Lecos Sonu
0
0
3.000
3.000
-3.000
-3.000
0
67IN70001898 - Elster-Radweg
Seite 46 von 48
Anlage 4
akt. Plan
80 - Amt für Wirtschaftsförderung
80IN70000398 - bewegliches AV
80IN70000678 - Revital. Altindustrie Seehausen
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
8.111.400
261.888
7.228.616
253.432
882.784
7.857.968
6.975.184
9.000
6.515
18.432
18.432
-9.432
-9.432
0
3.098.000
0
3.097.001
0
999
3.098.000
3.097.001
Begründung
Die Standortentwicklung des GI Seehausen 2 zzgl. der finanziellen Mittel aus Seehausen I wird aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Baurechtssicherung auf 2020/2021 verschoben. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 8.554.837 €. Die Auszahlungen sollen in 2018 (65.000 €), 2019 (335.000 €), 2020 (2.489.501 €) und 2021 (5.665.337 €) erfolgen. Die Einzahlungen werden in 2020 (1.244.750 €) sowie 2021
(3.867.463 €) erwartet.
80IN70000681 - Erschl.Seehausen II Regenrückhal.
1.465.415
49.969
1.465.415
65.000
0
1.400.415
1.400.415
Begründung
Die Standortentwicklung des GI Seehausen 2 zzgl. der finanziellen Mittel aus Seehausen I wird aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Baurechtssicherung auf 2020/2021 verschoben. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 8.554.837 €. Die Auszahlungen sollen in 2018 (65.000 €), 2019 (335.000 €), 2020 (2.489.501 €) und 2021 (5.665.337 €) erfolgen. Die Einzahlungen werden in 2020 (1.244.750 €) sowie 2021
(3.867.463 €) erwartet.
Gemäß Beschluss VI-DS-03598 sind Mittel i.H.v. 2.523.852,49 € bis zur Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gesperrt.
80IN70000688 - Erschließ.Gew.areal Nordraumkonz.
141.217
0
0
0
141.217
141.217
0
80IN70001327 - IP Nord Sanierung Tiefendrainage
247.585
94.774
247.585
100.000
0
147.585
147.585
80IN70001328 - GE Hans-Weigel-Str. Revitalisier.
400.183
110.630
400.183
70.000
0
330.183
330.183
2.000.000
0
2.000.000
0
0
2.000.000
2.000.000
80IN70001619 - Strategischer Grunderwerb
Begründung
Es wurden Grundstücke zum Ankauf ausgewählt. Im Liegenschaftamt laufen die Verfahren. Ob es tatsächlich noch in 2018 zu einer Wirksamkeit des Ankaufs kommen wird, lässt sich aufgrund verschiedener
Rahmen- und Marktbedingungen nur schwer einschätzen.
80IN70001692 - Ausbau Breitbandnetz
750.000
0
0
0
750.000
750.000
0
81 - Referat für Beschäftigungspolitik
74.079
67.461
73.861
73.861
218
218
0
81IN70000022 - Zusch. für Inv. Eigenbetr
59.300
59.300
59.300
59.300
0
0
0
81IN70000081 - bewegliches AV
7.406
787
7.187
7.187
218
218
0
81IN70001834 - Erwerb immaterielles Vermögen
7.373
7.373
7.373
7.373
0
0
0
921 - Dezernat I
15.000
14.344
14.344
14.344
656
656
0
921IN70000217 - bewegliches AV
15.000
14.344
14.344
14.344
656
656
0
922 - Dezernat II
22.065
0
22.065
22.065
0
0
0
922IN70000219 - bewegliches AV
22.065
0
22.065
22.065
0
0
0
Seite 47 von 48
Anlage 4
akt. Plan
Verfügt
VIST
VIST liqui.
akt. Plan - VIST
akt. Plan - VIST
liqui.
VIST VIST liqui.
923 - Dezernat III
15.000
0
15.000
13.000
0
2.000
2.000
923IN70000221 - bewegliches AV
15.000
0
15.000
13.000
0
2.000
2.000
924 - Dezernat IV
15.000
3.266
7.110
7.110
7.890
7.890
0
924IN70000223 - bewegliches AV
15.000
3.266
7.110
7.110
7.890
7.890
0
925 - Dezernat V
32.000
18.679
32.000
32.000
0
0
0
925IN70000225 - bewegliches AV
32.000
18.679
32.000
32.000
0
0
0
926 - Dezernat VI
25.632
567.395
579.395
579.395
-553.763
-553.763
0
926IN70000227 - bewegliches AV
25.632
7.395
19.395
19.395
6.237
6.237
0
0
560.000
560.000
560.000
-560.000
-560.000
0
927 - Dezernat VII
15.000
0
15.000
5.000
0
10.000
10.000
927IN70000229 - bewegliches AV
15.000
0
15.000
5.000
0
10.000
10.000
98 - allgemeine Finanzwirtschaft
-82.859.500
-85.026.490
-82.086.052
-84.336.052
-773.448
1.476.552
2.250.000
-5.500.000
-5.751.759
-5.751.759
-5.751.759
251.759
251.759
0
-77.300.000
-79.274.792
-79.274.792
-79.274.792
1.974.792
1.974.792
0
926IN70001260 - Werterhöhung LWB GmbH
98IN70000021 - Infrastrukturpauschale II
98IN70000615 - invest. SZW
Begründung
Hierbei handelt es sich um Mehrertäge entsprechend FAG-Becheid vom 02.03.2018 (siehe auch allg. Erläuterungen).
98IN70001684 - Ausleihungen St. Georg
-60.000
0
-60.000
-60.000
0
0
0
98IN70001685 - Ausleihungen MFAG
500
61
500
500
0
0
0
98IN70001882 - Ausleihungen LEVG
0
0
3.000.000
750.000
-3.000.000
-750.000
2.250.000
Begründung
Mit Beschluss VI-DS-03786-NF-04 wurde die Standortentscheidung zur Halle 12 u.a. zur Unterbringung des AfJFB beschlossen. Für die Planungskosten des 2. BA der Halle 12 wurde eine Ausleihung von 3,0
Mio. € an die LEVG bestätigt.
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