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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1451428.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
25.10.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 08:58

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Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06582 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Finanzbericht zum 30.09.2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 12.12.2018 Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Der Finanzbericht zum 30.09.2018 wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Mit dem Finanzbericht informiert das Dezernat Finanzen über die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2018. Nach aktueller Hochrechnung wird eingeschätzt, dass für 2018 im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 5,9 Mio. EUR und im Finanzhaushalt in Höhe von 171,0 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Das Dezernat Finanzen hält weiterhin an der haushaltswirtschaftlichen Sperre im Ergebnishaushalt fest. 1/30 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/30 Sachverhalt: Stadt Leipzig Dezernat Finanzen Finanzbericht 2018 zum Stichtag 30.09.2018 3/30 Inhaltsverzeichnis Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung Stichtag 30.09.2018 2018 zum 7 1.1 Vorbemerkung 7 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2018 8 Ergebnishaushalt 2018 9 2.1 Gesamteinschätzung 9 2.2 Aktuelle Haushaltslage 9 2.3 Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich 10 2.4 Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich 18 Finanzhaushalt 2018 20 3.1 Gesamteinschätzung 20 3.2 Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 21 3.3 Cash-Flow aus Investitionstätigkeit 23 3.4 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 25 Bürgschaften und Entschuldung 27 4.1 Entschuldung 27 4.2 Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios 27 4.3 Bürgschaften 29 Fazit 30 2 3 4 5 2 4/30 Anlagenübersicht Anlage 1 Querübersicht Ergebnisrechnung 2018 nach Kostenartengruppen Anlage 2 Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam) einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200 TEUR Anlage 3 Querübersicht Finanzrechnung 2018 nach Kostenartengruppen Anlage 4 Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab Abweichungen in Höhe von 1 Mio. EUR 5/30 Begriffsübersicht Plan beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich Nachtragshaushalt 2018 aktueller Plan beschlossener Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich Nachtragshaushalt 2018 und Übertrag aus Ermächtigungen der Vorjahre fortgeschriebener Plan aktueller Plan zzgl. über-/außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen und Aufwände/Auszahlungen, sowie Deckungsfähigkeit Ist – Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr angeordnete Mittel Ist – Finanzhaushalt im Haushaltsjahr tatsächlich geflossene, kassenwirksame Mittel (Ein- und Auszahlungen) VIST Einschätzung des voraussichtlichen Ergebnisses zum Jahresende VIST liqui. Einschätzung des voraussichtlichen liquditätswirskamen Ergebnisses zum Jahresende, d. h. tatsächliche Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2018 VIST – VIST liqui. Abweichung des voraussichtlichen Ergebnisses im zahlungswirksamen Budget (Ergebnishaushalt) von der liquiditätswirksamen Einschätzung Verfügt Ist zzgl. gebundener Mittel 6/30 1 Sachstand der Haushaltsdurchführung 2018 zum Stichtag 30.09.2018 1.1 Vorbemerkung Mit dem vorliegenden Bericht informiert das Dezernat Finanzen entsprechend den bestehenden Berichtspflichten gem. § 75 Abs. 5 Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) den Stadtrat sowie die Rechtsaufsichtsbehörde über die aktuelle Haushaltssituation der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2018. Die Ratsversammlung hat die Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2018 (Doppelhaushalt 2017/2018) am 01.02.2017 mit einem Überschuss in Höhe von rund 55,7 Mio. EUR im Ergebnishaushalt beschlossen (DS-03318-DS-03). Aufgrund demografischer Herausforderungen wurde der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 notwendig. Diese wurde mit einem Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 25 Mio. EUR in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 31.01.2018 beschlossen (DS05108). Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung 2018 wurden mit Bescheid vom 22.06.2017 durch die Landesdirektion Sachsen mit Auflagen genehmigt. Der Stadtrat wurde über die wesentlichen Auflagen dieses Bescheides informiert. Die damit verbundenen Folgen für die Verwaltung wurden in der Ratsversammlung im September 2017 zur Kenntnis genommen. Mit Hausmitteilung (HM) vom 09.04.2018 wurde durch den Ersten Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen für das Haushaltsjahr 2018 die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 SächsGemO beendet und die pauschale Freigabe auf 90 Prozent erhöht. In Anbetracht anhaltender Kostensteigerungen im Rahmen gesetzlicher Pflichtaufgaben sowie des erheblichen Finanzbedarfs für dringende Investitionen erließ der Erste Bürgermeister und Beigeordnete für Finanzen mit Wirkung zum 27.04.2018 eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt. Davon ausgenommen sind Budgets mit einer bereits höheren Freigabe aufgrund vertraglicher Verpflichtungen. In Anlehnung an § 28 Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) wurden für Investitionsmaßnahmen und einzelne Budgets des Ergebnishaushaltes zur verbesserten Steuerung des Haushaltes Einzelverfügungen erlassen. Unter Berücksichtigung des weiterhin hohen Bedarfs an Kindertagesstätten und Schulkapazitäten sowie weiteren Investitionen wurde die Einzelverfügung zum Erfordernis von Einzelfreigaben für Investitionsmaßnahmen am 19.06.2018 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Mit Blick auf die sich derzeit abzeichnende Entwicklung des Finanzhaushaltes begründet sich die derzeit bestehende haushaltswirtschaftliche Sperre, sodass diese vorerst für den Ergebnishaushalt weiterhin bestehen bleibt. Auf sich ergebende Abweichungen wird in den jeweiligen Erläuterungen zum Ergebnis- sowie Finanzhaushalt detailliert eingegangen. Das Dezernat Finanzen hält an der bereits im Vorjahr vorgelegten, inhaltlichen Erweiterung der Vorlage zur Haushaltsdurchführung fest. Hierzu gehört u. a. ein stärkerer Fokus auf die Veränderungen im Finanzhaushalt (Cash-Flow) der Stadt Leipzig. 7/30 1.2 Verfahren zum Berichtswesen 2018 Der durch die Ratsversammlung beschlossene Haushalt inklusive Nachtrag stellt das Gesamtbudget dar, welches nicht überschritten werden darf. Das Gesamtbudget unterteilt sich gemäß DA 02/2012 (Budgetbildung und -bewirtschaftung für die Stadt Leipzig) in Budgets des Ergebnishaushaltes und in Investitionsbudgets. Die Verantwortung für die Einhaltung der Budgetansätze obliegt den jeweiligen Amtsleitern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Entwicklungen, die zu einer möglichen Überschreitung des Budgetansatzes führen können, rechtzeitig analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Mit dieser Vorlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2018 u. a. eine Einschätzung des voraussichtlichen IST (VIST) im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt (Teilbereiche lfd. Verwaltungstätigkeit sowie Investitionstätigkeit). Soweit zur besseren Nachvollziehbarkeit Kontengruppen angegeben wurden, entsprechen diese dem Kontenplan der Stadt Leipzig gem. VwV KomHSys. Die Erhebung der Daten für das VIST wurde erneut mittels des vollautomatisierten Softwareverfahrens „Ämterframework“ durchgeführt. Hierbei wurde den Ämtern eine Erfassungsmaske zur Verfügung gestellt, in die die Daten pro Budgeteinheit einzutragen waren. Neben der Meldung der Daten erhielten die Fachämter zusätzliche Informationen zu ihren Budgets und wurden ab einem Abweichungswert von über 200 TEUR im Ergebnishaushalt und von über 1 Mio. EUR im Finanzhaushalt (Investitionen) automatisch zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Umsetzung von Investitionsmaßnahmen, vor allem im Bereich des Kindertagesstätten- und Schulhausbaus, wurde die Prognose hinsichtlich einer realistischen Einschätzung gesondert durch die jeweiligen Budgetverantwortlichen geprüft und bestätigt. Dies erfolgte ebenfalls digital über die Erfassungssoftware, womit eine schriftliche Bestätigung in der Anlage dieses Finanzberichtes zum 30.09.2018 wegfällt. Nähere Erläuterungen hierzu können Kapitel 3.3 entnommen werden. Die die Abweichungen begründenden Angaben basieren auf den der Stadtkämmerei übergebenen Stellungnahmen der Fachämter. Sachverhalte, die zu wesentlichen Veränderungen führen, sind im hier vorliegenden Finanzbericht ebenfalls im Folgenden näher erläutert. Grundsätzlich werden Verschlechterungen (Budgetüberschreitungen) mittels eines Minuszeichens „-“ und Verbesserungen (Budgetunterschreitungen) ohne Vorzeichen dargestellt. 8/30 2 Ergebnishaushalt 2018 2.1 Gesamteinschätzung Mit der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2017 und 2018 wurden zwar separate Haushaltssatzungen bestätigt, diese standen zum Zeitpunkt der Planung jedoch in einem unmittelbaren genehmigungsrelevanten Zusammenhang. Eine Genehmigung für 2017 konnte unter Beachtung des dort ausgewiesenen negativen Gesamtergebnisses von ca. 38,2 Mio. EUR nur erreicht werden, da das positive Ergebnis 2018 (ca. 55,7 Mio. EUR) mit bei der Bewertung eingeflossen ist. Dem entgegen wurde mit Erlass der Nachtragssatzung Anfang 2018 ein negatives Ergebnis in Höhe von 25 Mio. EUR geplant. Hingegen wird gemäß Hochrechnung für 2017 ein positives Jahresergebnis in Höhe von ca. 57 Mio. EUR eingeschätzt. Nähere Erläuterungen hierzu sind im Finanzbericht zum 31.12.2017 (Ifo-05736-NF-01) zu finden. Inwiefern die Prognose tatsächlich eintritt, wird sich erst mit Beendigung der Jahresabschlussarbeiten 2017 zeigen. 2.2 Aktuelle Haushaltslage Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 einschließlich Nachtragshaushalt 2018 wurde für das Haushaltsjahr 2018 ein Ergebnishaushalt mit einem Volumen von rd. 1,775 Mrd. EUR bei einem Defizit von rd. 25,0 Mio. EUR beschlossen. Zum Stichtag 30.09.2018 wurden rund 1,4 Mio. EUR Ermächtigungen aus den Vorjahren übertragen, weshalb das geplante Defizit zu diesem Zeitpunkt 26,4 Mio. EUR (vgl. Anlage 1, Spalte „akt. Plan“) beträgt. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stellt die Verwaltungstätigkeit der Gemeinden über Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung dar. Dabei können Erträge und Aufwendungen zahlungswirksam sein (Mieten, Steuern, Sach- und Dienstleistungen etc.), aber auch nicht-zahlungswirksam (Zu- und Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen etc.). Dies bedeutet, dass die Erfassung der Daten in der Ergebnisrechnung nicht nur für zahlungswirksame Positionen, sondern auch unabhängig von der Kassenwirksamkeit erfolgt. Die Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Ein- und Auszahlungen wird in der Finanzrechnung vorgenommen (vgl. Punkt 3). Das Gesamtergebnis enthält sowohl das ordentliche Ergebnis als auch das Sonderergebnis. Im ordentlichen Ergebnis finden sich alle ordentlichen Erträge und Aufwendungen. Dazu zählen alle regelmäßig wiederkehrenden, planbaren Erträge und Aufwendungen, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen. Im Sonderergebnis werden alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen verbucht. Diese Positionen sind in der Regel nicht planbar und kehren auch nicht regelmäßig wieder. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2018 wird eingeschätzt, dass im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 5,9 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Die aus der Haushaltsdurchführung resultierende Verbesserung in Höhe von insgesamt 20,5 Mio. EUR (5,9 Mio. EUR Defizit lt. VIST abzgl. 26,4 Mio. EUR Defizit lt. aktuellem Plan) ergibt sich aus 9/30  positiven Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich in Höhe von 5,6 Mio. EUR sowie  positiven Veränderungen im nichtzahlungswirksamen Bereich in Höhe von 14,9 Mio. EUR. Veränderung zum akt. Planansatz Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich (vgl. Punkt 2.3) Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen Bereich (vgl. Punkt 2.4) 5,6 Mio. EUR 14,9 Mio. EUR Veränderungen gesamt 20,5 Mio. EUR Defizit lt. akt. HH-Plan (einschließlich Ermächtigungsübertrag per 30.9.18) -26,4 Mio. EUR Prognostiziertes Defizit ErgHH -5,9 Mio. EUR Eine Übersicht über die Ergebnisrechnung zum Stand 30.09.2018, sortiert nach Kostenartengruppen, kann der Anlage 1 entnommen werden. Die Analyse zur Haushaltsdurchführung 2018 zum Stand 30.09.2018 ist eine stichtagsbezogene Darstellung der Haushaltssituation. Die künftige „tatsächliche“ Entwicklung ist von einer Vielzahl noch nicht abschätzbarer Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren abhängig. 2.3 Veränderungen im zahlungswirksamen (zw) Bereich Die unter Punkt 2.2 genannten Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich ergeben sich im Wesentlichen aus den nachstehenden Budgetüberschreitungen bzw. Budgetunterschreitungen: („-„ Verschlechterung/“+“ Verbesserung) Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich OBM Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) -2.203 TEUR 01 - GB OBM/Stadtrat -129 TEUR 02 - GB OBM II -2.074 TEUR ohne Dezernat -17 TEUR 13 - Gesamtpersonalrat 0 TEUR 14 - Rechnungsprüfungsamt -17 TEUR 19 - Personalrat Stadtverwaltung 0 TEUR 801 - Schwerbehindertenvertretung 0 TEUR Dezernat Allgemeine Verwaltung 22.115 TEUR 10 - Hauptamt 481 TEUR 11 - Personalamt 21.186 TEUR 10/30 Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich 12 - Amt für Statistik und Wahlen Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) 373 TEUR 17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann 3 TEUR 18 - Ref. f. Migr. und Integration 18 TEUR 30 - Rechtsamt -61 TEUR 34 - Standesamt 44 TEUR 921 - Dezernat I 71 TEUR Dezernat Finanzen 467 TEUR 20 - Stadtkämmerei 179 TEUR 21 - Stadtkasse -39 TEUR 22 - Referat SAP 236 TEUR 922 - Dezernat II 91 TEUR Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport -1.930 TEUR 32 - Ordnungsamt -681 TEUR 36 - Amt für Umweltschutz 31 TEUR 37 - Branddirektion 153 TEUR 52 - Amt für Sport 390 TEUR 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer -9 TEUR -1.195 TEUR 923 - Dezernat III -619 TEUR Dezernat Kultur -1.051 TEUR 41 - Kulturamt -841 TEUR 42 - Volkshochschule -83 TEUR 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken -46 TEUR 72 - Marktamt 215 TEUR 924 - Dezernat IV Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 50 - Sozialamt -24.154 TEUR 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung -20.616 TEUR 53 - Gesundheitsamt 57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen 925 - Dezernat V Dezernat Stadtentwicklung und Bau -296 TEUR -2.917 TEUR -631 TEUR 0 TEUR 10 TEUR 190 TEUR 61 - Stadtplanungsamt 48 TEUR 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung -16 TEUR 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung -18 TEUR 11/30 69 TEUR Veränderungen im zahlungswirksamen Bereich 65 - Amt für Gebäudemanagement Abweichungen absolut VIST - akt. Plan (Zuschuss) 2.158 TEUR 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt -1.860 TEUR 926 - Dezernat VI -191 TEUR Dezernat Wirtschaft und Arbeit 2.419 TEUR 23 - Liegenschaftsamt 1.404 TEUR 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 764 TEUR 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 250 TEUR 927 - Dezernat VII 1 TEUR allgemeine Finanzwirtschaft 9.691 TEUR 98 - allgemeine Finanzwirtschaft 9.691 TEUR Projekt Unterbringung Flüchtlinge 49 TEUR 928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge 49 TEUR 5.576 TEUR Gesamtsumme Detaillierte verbale Begründungen zu den einzelnen Abweichungen in der o.g. Tabelle können der Anlage 2 zu dieser Vorlage entnommen werden. Nachfolgend werden nur die wesentlichen Budgetabweichungen in den Dezernaten kurz erläutert: Geschäftsbereich OBM Die Konzessionsabgabe sowie der Gemeinderabatt für Strom, Gas und Wasser sind in der Höhe verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Abschläge werden auf Grundlage der Vorjahresergebnisse gezahlt. Finale Abrechnungen für Strom und Gas erfolgen 2 Jahre später, für Wasser im Folgejahr. Unter Berücksichtigung aktueller Prognosen der Stadtwerke Leipzig, der enviaM sowie der Kommunalen Wasserwerke Leipzig wird insgesamt mit Mindererträgen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR gerechnet. Das im Finanzbericht zum 30.06.2018 eingeschätzte Finanzierungsrisiko im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) besteht nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr. Dezernat Allgemeine Verwaltung Im Dezernat Allgemeine Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass dem Personalamt die zentralen Personalaufwendungen zugeordnet sind, in welchen nach aktueller Einschätzung eine Budgetunterschreitung in Höhe von insgesamt 20,8 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Diese resultiert zum einen daraus, dass bei der Planung für das Haushaltsjahr 2018 zu hohe Durchschnittswerte in Höhe von ca. 11,7 Mio. EUR angenommen wurden. Zum anderen sind noch immer verzögerte Besetzungen von Stellen, Nichtbesetzungen von Stellen sowie hohe Ausfallzeiten in verschiedenen Bereichen zu verzeichnen. Weiterhin sind aufgrund rückläufiger Asylbewerberzahlen in einzelnen Fachämtern, wie z.B. im Gesundheitsamt und Amt für Jugend, Familie und Bildung, geplante Stellen nicht vollumfänglich besetzt, sodass für diese unbesetzten Stellen keine Förderungen zu erwarten sind. In den Budgets der Fachämter sind daher entsprechende Mindererträge berücksichtigt. Aus voran genannten Gründen ergibt sich ein Minderaufwand in Höhe von rund 10,6 Mio. EUR. 12/30 Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen aus der Umsetzung des Tarifabschlusses sowie der Nachzahlung für Beamte aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zur Ost-/Westangleichung. Die Budgetunterschreitung wird nicht in vollem Umfang liquiditätswirksam eintreten, da 2018 in Vorjahren gebildete Rückstellungen für Altersteilzeit um 0,6 Mio. EUR höher in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Aufwand wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 berücksichtigt. Neben den Abweichungen im Personalbudget kommt es zu Budgetunterschreitungen in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. EUR in den Budgets 10_111_ZW (Hauptamt), 11_111_ZW (Personalamt) und 12_121_ZW (Amt für Statistik und Wahlen. Nähere Erläuterungen hierzu können der Anlage 2 entnommen werden. Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport Im Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 1,9 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Wesentliche Veränderungen ergeben sich aus: - einer Budgetüberschreitung im Ordnungsamt in Höhe von 681 TEUR. Diese resultiert größtenteils aus Mindererträgen bei Buß- und Verwarnungsgeldern. - einer Budgetunterschreitung in Höhe von insgesamt 153 TEUR in der Branddirektion. Diese hat ihre Ursache vorwiegend in einer Budgetunterschreitung in Höhe von 407 TEUR im Rettungsdienst und einer Budgetüberschreitung bei der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) in Höhe von 347 TEUR. Im Rettungsdienst konnten Mehraufwendungen durch höhere Entgelte komplett kompensiert werden und Mehrerträge von absolut 407 TEUR erwirtschaftet werden, welche allerdings nicht im Finanzhaushalt 2018 ersichtlich werden. Hierauf wird unter 3.2 dieses Berichtes näher eingegangen. Die Mindererträge des Budgets IRLS resultieren aus einem höheren KostenVerteilungsschlüssel zum Betrieb der IRLS, als bei der Haushaltsplanung 2017/2018 angenommen. - einer Budgetunterschreitung im Amt für Sport von insgesamt 390 TEUR. Dabei sind Mindererträge in Höhe von 100 TEUR resultierend aus nicht in 2018 ertragswirksam werdenden Fördermitteln und andererseits insgesamt Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 551 TEUR zu verzeichnen. In diesen enthalten sind rd. 1 Mio. EUR, welche für investive Auszahlungen verwendet werden. Während der Haushaltsplanung stand deren Verwendung als konsumtive oder investive Maßnahme noch nicht fest. Des Weiteren werden 250 TEUR im Rahmen des Nordraumkonzeptes vom Amt für Wirtschaftsförderung bereitgestellt und sind somit ebenfalls haushaltsneutral. Die übrigen Abweichungen setzen sich aus verschiedenen notwendigen Mehrbedarfen zusammen, die der Anlage 2 entnommen werden können. - Mindererträgen und Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. EUR im Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die ursprünglich geplanten Erträge im Rahmen der neuen Gewässerunterhaltungssatzung können um ca. 255 TEUR nicht erreicht werden. Des Weiteren werden Mehraufwendungen für verschiedene Maßnahmen, z.B. im Rahmen des Nordraumkonzeptes und den Südfriedhof erwartet, welche zu großen Teilen haushaltsneutral sind (Sperrungen im Investitionshaushalt) und im Einzelnen in Anlage 2 ersichtlich sind. - Mehraufwendungen in Höhe von 619 TEUR größtenteils für die Sicherung des Winterdienstes im Eigenbetrieb Stadtreinigung. 13/30 Dezernat Kultur Im Dezernat Kultur wird voraussichtlich eine Budgetüberschreitung in Höhe von ca. 1,1 Mio. EUR zu verzeichnen sein. Diese resultiert im Wesentlichen aus den folgenden Bereichen: Im Kulturamt wird insgesamt eine Budgetüberschreitung in Höhe von 841 TEUR erwartet. Die Maßnahme „Sanierung Altes Rathaus“ wird nunmehr im Jahr 2018 umgesetzt. Weitere Abweichungen und nähere Erläuterungen können Anlage 2 entnommen werden. Außerdem sind im Dezernat IV insgesamt Mehrbedarfe in Höhe von ca. 296 TEUR zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus einer Budgeterhöhung für Jubiläen (vgl. DS-04773). Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Im Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 24,2 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verschlechtern. Ursache sind Budgetüberschreitungen sowohl im Sozialamt, im Amt für Jugend, Familie und Bildung als auch im Gesundheitsamt. Im Sozialamt ist eine Verschlechterung von insgesamt 2,9 Mio. EUR zu verzeichnen. Diese ergibt sich sowohl aus Budgetunterschreitungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (3 Mio. EUR) und bei den Hilfen für Asylbewerber (2,5 Mio. EUR), u. a. aufgrund gesunkener Neuzuweisungen an Asylsuchenden, als auch aus einer Budgetüberschreitung in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII (875 TEUR). Die Ursachen der jeweiligen Minder-/Mehrerträge und Minder-/Mehraufwendungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. Des Weiteren sind Mindererträge beim Sonderlastenausgleich Hartz IV gem. § 18 Abs. 1 und 2 SächsAGSGB und bei den Bedarfszuweisungen nach SächsFAG in Höhe von zusammen 6,7 Mio. EUR sowie Mehraufwendungen bei der Sozialumlage in Höhe von rd. 619 TEUR zu erwarten. Bezüglich des Sonderlastenausgleiches liegt der Stadt Leipzig der zweite Abschlagsbescheid vor, die entsprechenden Mindererträge wurden auf dessen Grundlage prognostiziert. In Bezug auf die Bedarfszuweisungen nach SächsFAG liegt nunmehr ebenfalls ein Bescheid vor, welcher die eingeschätzten Mindererträge erwarten lässt. Erfahrungsgemäß können die abschließenden Bescheide für den Sonderlastenausgleich Hartz IV zu den bereits vorliegenden differieren, da zur endgültigen Berechnung aktuelle Daten herangezogen werden. Mit nunmehr vorliegendem endgültigem Bescheid zur KSV-Umlage kommt es zu den genannten Mehraufwendungen. Des Weiteren wird im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Budgetüberschreitung in Höhe von 20,6 Mio. EUR prognostiziert. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind im Folgenden aufgeführt. - Mehrbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung – HzE) in Höhe von absolut 14,1 Mio. EUR entstehen aufgrund gestiegener Fallzahlen und Personalsowie Unterbringungskosten, somit stetig steigender durchschnittlicher jährlicher Fallkosten. Die entsprechende Mehrbedarfsvorlage VI-DS-06148 befindet sich derzeit in der Beratungsfolge. - Eine weitere Budgetüberschreitung in Höhe von 5,7 Mio. EUR wird im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender erwartet. Diese setzt sich sowohl aus Mindererträgen von ca. 7,6 Mio. EUR als auch aus Minderaufwendungen von ca. 1,9 Mio. EUR zusammen. Die Minderaufwendungen sind primär auf den Rückgang der Fallzahlen von Asylsuchenden zurückzuführen. Es müssen somit nicht alle Stellen besetzt werden, allerdings ist demzufolge auch eine geringere Förderung vom Land zu erwarten. Im Vergleich zur Einschätzung zum 30.06.2018 sind die prognostizierten Erträge aus Kostenerstattungen vom Land nochmals gesunken. Die Ursache hierfür liegt im aufwändigen Abrechnungsverfahren gegenüber dem Freistaat Sachsen. Die liquiditätsseitigen Auswirkungen werden unter 3.2 dieses Berichtes näher erläutert. 14/30 - Im Unterhaltsvorschuss (UHV) ergibt sich eine Budgetüberschreitung in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Mit Mehrbedarfsvorlage VI-DS-05948, die sich derzeit im Gremienverfahren befindet, sollen Mehraufwendungen von 6,5 Mio. EUR beschlossen werden. Diese ergeben sich aus der Hochrechnung der Fallzahlen aufgrund der Gesetzesänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) 2017, durch die der Berechtigungskreis mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erweitert wurde. Dagegen stehen Mehrerträge in Höhe von insgesamt 5,2 Mio. EUR aus der Leistungserstattung, die zu großen Teilen das Vorjahr betreffen. Die im Gesundheitsamt ausgewiesene Budgetüberschreitung von ca. 0,6 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus Minderträgen in Höhe von ca. 350 TEUR, da aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen Stellen zur medizinischen Betreuung nicht besetzt sind und sich daraus geringere Erstattungen vom Land ergeben. Dem gegenüber stehen in gleicher Höhe Minderaufwendungen im Bereich Personal. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Im Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 190 TEUR (ohne Berücksichtigung Personalaufwendungen) verbessern. Dies ist auf verschiedene Mehr-/Mindererträge sowie Mehr/Minderaufwendungen einzelner Ämter zurückzuführen. Die im Amt für Gebäudemanagement dargestellte Verbesserung in Höhe von 2,2 Mio. EUR resultiert größtenteils aus einer Einsparung geplanter Energiekosten in Höhe von 1,3 Mio. EUR sowie Verzögerung bei der Anmietung verschiedener Mietobjekte in Höhe von 0,8 Mio. EUR. Die Ansätze wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 entsprechend angepasst. Dem entgegen stehen Mehrbedarfe für diverse bauliche Unterhaltungsmaßnahmen sowie Verwaltungskosten aufgrund einer Organisationsänderung in Höhe von insgesamt rd. 600 TEUR. Außerdem werden aufgrund einer Finanzierungsänderung bei der Sanierung des Neuen Rathauses Mittel von ca. 650 TEUR für diese Maßnahme investiv verwendet (vgl. DS-03343-DS-02), die entsprechende Einsparung ist haushaltsneutral. Im Verkehrs- und Tiefbauamt wird eine Budgetüberschreitung im Ergebnishaushalt in Höhe von 1,9 Mio. EUR prognostiziert. Diese ist im Bereich Straßenbauvorhaben in Verbindung mit Straßenbeleuchtungsanlagen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (ca. 522 TEUR) haushaltsneutral, da die Sperrung von Ansätzen im Investitionsprogramm in gleicher Höhe gegenüberstehen (Verschiebung von Teilmaßnahmen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt). Auch die Mehraufwendungen zur Finanzierung von Bushaltestellen und nicht investiver Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Höhe von ca. 743 TEUR sind insgesamt haushaltsneutral, da hierfür Mittel aus der Stellplatzablöse in Anspruch genommen werden. Des Weiteren sind Mindererträge von 500 TEUR bzgl. des „Bewohnerparkens Waldstraßenviertel“ zu verzeichnen, da sich die Umsetzung der Maßnahme zeitlich verschiebt. Dezernat Wirtschaft und Arbeit Im Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird sich das ordentliche Ergebnis voraussichtlich um rund 2,4 Mio. EUR verbessern. Die Budgetunterschreitung resultiert mit 1,4 Mio. EUR aus Mehrerträgen im Liegenschaftsamt. Durch Verkauf unbeweglichen Vermögens aus dem Verwahrbestand werden hier ca. 2,5 Mio. EUR mehr Mittel ertragswirksam in den Haushalt der Stadt Leipzig umgebucht. Die ausgewiesenen Mehrerträge sind finanzhaushaltsneutral. Dagegen stehen Mehraufwendungen von ca. 1 Mio. EUR. Nähere Erläuterungen sind der Anlage 2 zu entnehmen. 15/30 Des Weiteren erfolgt eine Mittelumschichtung vom Amt für Wirtschaftsförderung in den Investitionshaushalt und an andere Fachämter in Höhe von 950 TEUR für die „Sofortmaßnahmen im Rahmen des Nordraumkonzeptes Leipzig 2025+“ (vgl. VI-DS-01222NF-05). Allgemeine Finanzwirtschaft Im Rahmen der allgemeinen Finanzwirtschaft ist insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 9,7 Mio. EUR zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf Mehrerträge der allgemeinen Schlüsselzuweisungen von ca. 7,7 Mio. EUR zurückzuführen. Im Folgenden werden die einzelnen Sachverhalte ausführlich erläutert. Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleich (FAG) sowie Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben Die Planansätze der Schlüsselzuweisungen basieren auf den Berechnungen des FAGPrognosemodells, welches die Daten gemeindescharf sehr verlässlich prognostiziert. Dabei werden alle zum Planungszeitpunkt bekannten Einflussfaktoren berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2018 wurden bereits frühzeitig eventuelle Mehreinnahmen prognostiziert (siehe auch Finanzberichte per 30.06. und 30.09.2017). Diese Annahme hat sich mit dem FAG-Bescheid vom 02.03.2018 bestätigt. Hintergrund ist grundsätzlich, dass auf das FAG-System fortlaufende Einflussfaktoren wirken. Dies erfolgt regelgebunden und nicht willkürlich, daher sind Veränderungen im Zeitverlauf wiederum relativ gut prognostizierbar. Gründe für das Mehr an Schlüsselzuweisungen in 2018 sind im Wesentlichen:  Zum einen kam es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf kommunaler Ebene im IstVerlauf zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen ländlicher und kreisfreier Raum (Schlüsselmassenaufteilungsverordnung 2018).  Zum anderen ergab sich eine Umverteilung gegenüber den vorherigen Annahmen innerhalb der kreisfreien Säule. Grund war eine äußerst positive Entwicklung der IstSteuerkraft einer kreisfreien Stadt in dem für 2018 relevanten Zeitraum (Einmaleffekt).  Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes standen noch nicht alle Einflussfaktoren zur Verfügung, die letztlich für die abschließende Höhe der Schlüsselzuweisungen 2018 relevant sind (insbesondere verzögerte Feststellung der Einwohnerzahlen durch das Statistische Landesamt Sachsen). Insgesamt besteht für die Haushaltsdurchführung 2018 aus dem Finanzausgleich somit kein Risiko mehr, was einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Haushaltsplanes darstellt. Im Einzelnen stellen sich die Zuweisungen wie folgt dar: -in EUR- H H -P la n 2018 (N a chtra gs-H H ) 423.000.000 allg. Schlüsselzuw eisung Investive Schlüsselzuw eisung - Anteil ErgHH FAGBe sche id Abwe ichung 430.724.006 7.724.006 93.000.000 95.511.798 2.511.798 0 0 0 27.623.000 27.811.985 188.985 15.700.000 Investive SZW - Anteil InvestHH 77.300.000 Entnahme FAG-Vorsorgevermögen Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben Information zu den Steuererträgen 2018 16/30 In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. Der unterjährige Verlauf der Gewerbesteuer in 2018 stellt sich wieder positiv dar. Der Start am Jahresanfang lag gleichauf mit dem Niveau des Vorjahres. Der Verlauf in den Folgemonaten des ersten Halbjahres verlief auf deutlich höherem Niveau, insbesondere im Februar, April, Mai und Juni sind hohe Zugänge zu verzeichnen. Im dritten Quartal flacht die Entwicklung wiederum ab. Für das vierte Quartal wird auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes nicht mit erheblichen Zugängen gerechnet. Eine aktuelle Analyse ergibt, dass die Gewerbesteuerveranlagung bereits für 96,5 % der Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2015 und 93,5 % für das Wirtschaftsjahr 2016 erfolgt ist. Zudem werden gegenwärtig von vielen Unternehmen angepasst an die wirtschaftliche Entwicklung Anträge auf Minderung der Vorauszahlungen gestellt. Des Weiteren unterliegt der Banken- und Versicherungssektor weiterhin starken Schwankungen mit der Tendenz sinkender Gewerbesteuerzahlungen. Zum Jahresende ist darüber hinaus üblicherweise mit Bereinigungen und Abgängen zu rechnen. 2. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegen per 30.09. Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 vor. Auf Basis einer aktuellen Hochrechnung bzw. Prognose per 31.12.2018 ergibt sich eine Tendenz zu Planüberschreitung. Es wird mit Mehrerträgen von 3 Mio. EUR gerechnet. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird per 30.09. davon ausgegangen, dass der Planansatz leicht unterschritten wird. Es liegen bisher Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2018 vor. Eine Hochrechnung unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der Vorjahre ergibt Mindererträge von ca. 2 Mio. EUR. Die Mai-Steuerschätzung 2018 entsprach genau dieser Einschätzung. 3. Der Start der Jahresveranlagung der Grundsteuer verlief wie angenommen leicht über dem Niveau des Vorjahres. Auch der bisherige Verlauf bestätigt den Haushaltsansatz, so dass von einer Planerfüllung ausgegangen wird. 4. Für die örtlichen Aufwandsteuern wird derzeit insgesamt von geringfügigen Mehrerträgen ausgegangen. Hinsichtlich der Vergnügungsteuer ist eine verlässliche Prognose der konkreten Erträge auch für das Haushaltsjahr 2018 äußerst schwierig. Nach Beschluss der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzungen durch die Ratsversammlung am 16.05.2018 hat die Aufarbeitung der umfänglichen Widerspruchsverfahren begonnen. Zu den daraus resultierenden tatsächlichen haushaltsseitigen Auswirkungen in 2018 kann erst zum Jahresende eine Aussage getroffen werden. Derzeit wird von der Erfüllung des Haushaltsansatzes ausgegangen. Bei der Zweitwohnungsteuer kam es 2017 zu einem Bearbeitungsstau, so dass der Planansatz letztlich um rd. 0,4 Mio. EUR unterschritten wurde. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Rückstau im Laufe des Jahres 2018 aufgearbeitet wird und somit der Planansatz überschritten wird. Die Überschreitung wirkt allerdings nicht nachhaltig. Bei der Hundesteuer besteht derzeit, wie Planüberschreitung. Hintergrund ist Einwohnerwachstum. Es wird ein Plus Haushaltsentwurf 2019/2020 wurde der angepasst. 17/30 schon in 2017, die Tendenz zu einer nach wie vor das städtische von 0,4 Mio. EUR eingeschätzt. Im Planansatz entsprechend nach oben Hinweis zu Aufwand aus Abschreibungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung (nicht zahlungswirksam): Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurden für die Steuern erstmals Aufwendungen durch Erlasse, Niederschlagungen oder Aussetzungen der Vollziehung mit Haushaltsansätzen untersetzt. Dazu wurden Durchschnittswerte der Jahre seit der Doppikumstellung 2012 herangezogen. Hier besteht grundsätzlich eine Unsicherheit hinsichtlich eventueller Mehroder Minderaufwendungen, da die tatsächliche Höhe von unterjährig vorzunehmenden Erlassen, Niederschlagungen und Aussetzungen der Vollziehung nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Eine konkrete Untersetzung / Analyse kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die Buchungen in Teilen erst im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgen. 2.4 Veränderungen im nicht-zahlungswirksamen (nz) Bereich Die Verbesserung bei den nicht-zahlungswirksamen Positionen in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. EUR ergibt sich mit ca. 14,3 Mio. EUR im Wesentlichen aus höheren Zu- bzw. geringeren Abschreibungen auf Finanzanlagevermögen (FAV) verschiedener Eigenbetriebe/gesellschaften, Beteiligungen und Sondervermögen. Während bei der Haushaltsplanung von einer Zuschreibung auf das FAV in Höhe von 94,8 Mio. EUR auszugehen war, musste diese mit Erstellung des Nachtragshaushaltes 2018 auf 14,1 Mio. EUR reduziert werden. Grund hierfür ist die Verschiebung der Auflösung aus Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) nach 2017 in Höhe von 80,7 Mio. EUR. Nähere Erläuterungen hierzu sind auch im Vorbericht des Nachtragshaushaltes auf Seite 5 zu finden. Mit Einschätzung zum Stichtag 30.09.2018 (basierend auf der Einschätzung der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH – bbvl zum 30.06.2018) wird nunmehr von einem Delta aus Zu- und Abschreibungen auf das FAV in Höhe von ca. 28,4 Mio. EUR ausgegangen. Die Verbesserung in Höhe von 14,3 Mio. EUR ist größtenteils auf die folgenden Eigenbetriebe/-gesellschaften, Beteiligungen und Sondervermögen zurückzuführen: - Leipziger Wohnung- und Baugesellschaft mbH (LWB): -3,0 Mio. EUR Zuschreibung - Zoo Leipzig GmbH: -2,2 Mio. EUR Zuschreibung - Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG): -0,8 Mio. EUR Zuschreibung Die im Doppelhaushalt 2017/2018 geplanten Ansätze (positive Ergebnisse) entstammen der Mittelfristplanung der Unternehmen aus dem Jahr 2016. Die Planwerte gemäß Wirtschaftsplanung 2018 sind weiterhin positiv, aber geringer, was im Wesentlichen auf geringer erwartete Umsatzerlöse zurückzuführen ist. - Stadtreinigung Leipzig: +0,3 Mio. EUR Zuschreibung Das zum Stichtag 30.06.2018 erwartete Jahresergebnis in Höhe von rd. 1,9 Mio. EUR führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und somit zur ausgewiesenen höheren Zuschreibung auf das FAV gegenüber dem Wirtschaftsplan 2018. - Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG): +1,1 Mio. EUR Zuschreibung Der aktuelle Erwartungswert des Jahresergebnisses der LESG liegt höher als der des Wirtschaftsplanes 2018. Durch Übertragung der Kaufpreise für mehrere Flurstücke ergibt sich ein Jahresüberschuss und die erwartete Zuschreibung. 18/30 - Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV): +18,8 Mio. EUR Zuschreibung Gegenüber der Nachtragsplanung 2018 ergibt sich eine um 18,8 Mio. EUR höhere Zuschreibung als geplant. Diese resultiert aus dem laut Quartalsbericht erwarteten positiven Jahresergebnis zum 31.12.2018. Die tatsächliche Entwicklung der Zu-/Abschreibungen aus Finanzanlagevermögen ist in Abhängigkeit der Wirtschaftsplanerfüllung der Beteiligungsunternehmen zu sehen. Vor diesem Hintergrund handelt es sich hierbei um eine entsprechende Risikoposition zum 31.12.2018. 19/30 3 Finanzhaushalt 2018 3.1 Gesamteinschätzung Die Finanzrechnung erbringt mit der Gegenüberstellung von Ein- und Auszahlungen den Nachweis, ob die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinde erfüllt werden bzw. wie die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde selbst gegenüber Dritten erfolgen. Es handelt sich um tatsächliche Ein- und Auszahlungen im Haushaltsjahr unabhängig von der Sollstellung. Die Finanzrechnung besteht aus drei Teilen: 1. Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit (Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit) 2. Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit (Cash-Flow aus Investitionstätigkeit) 3. Ein- und Auszahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit) Die Summe der drei Cash-Flows ergibt die Änderung des Zahlungsmittelbestandes im Haushaltsjahr. Zu diesem werden die Einzahlungen aus der Rückzahlung von Geldanlagen, aus Darlehensrückflüssen und aus Liquiditätskrediten hinzugerechnet und die Auszahlungen für Geldanlagen, für die Gewährung von Darlehen und für die Tilgung von Liquiditätskrediten abgezogen, um den Überschuss bzw. Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr zu ermitteln. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde ein Bedarf an Zahlungsmitteln aus Veranschlagungen des Haushaltsjahres in Höhe von 47 Mio. EUR ausgewiesen (vgl. Zeile 44 Querübersicht HH-Plan 2017/18). Mit Erstellung des Nachtragshaushaltes 2018 reduzierte sich dieser Bedarf auf 28 Mio. EUR hauptsächlich begründet durch höhere Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es wurden keine Einzahlungen und Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen der Vorjahre geplant. Unter Berücksichtigung der übertragenen Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorjahren und bei vollständiger Inanspruchnahme dieser finanziellen Mittel würde sich der Finanzmittelbestand im Haushaltsjahr um 321,4 Mio. EUR verringern (vgl. Anlage 3, Spalte akt. Plan). Dies würde voraussetzen, dass im Haushaltsjahr 2018 ein vollständiger Abbau der Haushaltsreste erfolgt, was jedoch aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre und dem tatsächlichen Ist zum 30.09.2018 mehr als unrealistisch ist. Nach der aktuellen Hochrechnung zum Stichtag 30.09.2018 wird eingeschätzt, dass sich im Finanzhaushalt das geplante Defizit auf ca. 171 Mio. EUR (vgl. Anlage 2, Spalte VIST 30.09.2018) erhöhen wird. Das Zahlenwerk der Gesamtfinanzrechnung ist in der Anlage 3 dargestellt. 20/30 3.2 Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Die Stadt Leipzig hat mit dem Nachtragshaushalt Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.706 Mio. EUR geplant. Nach aktueller Prognose ist mit Einzahlungen in Höhe von 1.670 Mio. EUR zu rechnen, dies entspricht Mindereinzahlungen von 36 Mio. EUR. Dem gegenüber stehen Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.659 Mio. EUR, welche im Rahmen der Fortschreibung der Planansätze (Ermächtigungsübertrag aus Vorjahr) geringfügig auf rd. 1.661 Mio. EUR erhöht wurden. Dieser Gesamtansatz wird voraussichtlich nur mit 1.644 Mio. EUR in Anspruch genommen. Somit werden Minderauszahlungen in Höhe von rund 17 Mio. EUR prognostiziert. Der geplante Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 45,2 Mio. EUR (unter Berücksichtigung der bereits übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr) verringert sich demzufolge um 19,7 Mio. EUR auf 25,5 Mio. EUR. Im Kontext auf die Ausführungen zum Ergebnishaushalt ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit verschlechtert sich um 19,7 Mio. EUR, während im zahlungswirksamen Bereich des Ergebnishaushaltes hingegen eine positive Veränderung in Höhe von rund 5,8 Mio. EUR zu verzeichnen ist. Die Differenz von -25,5 Mio. EUR setzt sich aus folgenden Prognosen zusammen: - Ca. 14,8 Mio. EUR zahlungswirksame Mindererträge im Ergebnishaushalt stehen 36,1 Mio. EUR Mindereinzahlungen im Finanzhaushalt gegenüber. Daraus ergibt sich ein Delta zwischen Minderträgen und Mindereinzahlungen in Höhe von -21,2 Mio. EUR. - 20,7 Mio. EUR zahlungswirksame Minderaufwendungen im Ergebnishaushalt stehen 16,4 Mio. EUR Minderauszahlungen im Finanzhaushalt gegenüber. Daraus ergibt sich ein Delta zwischen Minderaufwendungen und Minderauszahlungen in Höhe von -4,3 Mio. EUR. Sachverhalte, die im Wesentlichen zum Unterschied der Entwicklung im Ergebnishaushalt und dem Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit beitragen, werden im Folgenden kurz erläutert. Allein bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten werden liquiditätswirksam 18,5 Mio. EUR mehr Mindereinzahlungen erwartet als Mindererträge im Ergebnishaushalt. Dies ist im Wesentlichen auf Mindereinzahlungen in der Branddirektion sowie im Amt für Jugend, Familie und Bildung zurückzuführen. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 wurden in der Branddirektion 10 Mio. EUR Mehreinzahlungen im Rettungsdienst, resultierend aus der in 2018 erfolgten Abrechnung, geplant. Somit steht hier im Finanzhaushalt ein Ansatz in Höhe von 33,4 Mio. EUR zur Verfügung. Da liquiditätswirksam ein VIST in Höhe von lediglich 22,5 Mio. EUR eingeschätzt wurde, werden knapp 11 Mio. EUR weniger Einzahlungen als geplant erwartet. Im Ergebnishaushalt hingegen werden Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. EUR prognostiziert. Grund hierfür ist die verzögerte Bearbeitung, womit die Erträge erst in 2019 zahlungswirksam werden. Bei der Refinanzierung der Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber wird es wahrscheinlich zu einer zahlungswirksamen Verschlechterung in Höhe von 17,1 Mio. EUR kommen. Liquiditätsseitig sind im entsprechenden Budget insgesamt ca. 25,7 Mio. EUR Einzahlungen (16,3 Mio. EUR für 2018 zzgl. 9,4 Mio. EUR aus 2017) im Nachtragshaushaltsplan 2018 veranschlagt. Es wird eingeschätzt, dass davon in 2018 ca. 8,6 Mio. EUR kassenseitig lediglich vereinnahmt werden. Dagegen werden im Ergebnishaushalt aufgrund des Rückgangs der Fallzahlen sowie aufgrund bisher nicht erfolgter Spitzabrechnungen Mindererträge in Höhe von 7,7 Mio. EUR prognostiziert. Die auszahlungsseitigen Abweichungen sind im Wesentlichen auf die Inanspruchnahme von Rückstellungen, resultierend aus dem Haushaltsjahr 2017, im Amt für Jugend, Familie und 21/30 Bildung, im Amt für Gebäudemanagement sowie im Amt für Umweltschutz zurückzuführen. Dabei erfolgt in 2018 insgesamt eine höhere Inanspruchnahme (Auszahlung) aus Rückstellungen des Vorjahres als die Neubildung von Rückstellungen (Aufwand) im Haushaltsjahr 2018. Abschließend ist bzgl. des Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit Folgendes darzulegen: Gemäß § 72 Abs. 4 SächsGemO müssen mit dem Cash-Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung und der Tilgungsanteil der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften finanziert werden. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel werden im Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2018 mit 46,5 Mio. EUR veranschlagt. Wenn eine Kommune dazu nicht in der Lage ist, muss auf freie Liquidität zurückgegriffen, Einsparungen erwirtschaftet oder Sperren verfügt werden. Der Cash-Flow (Zahlungsmittelsaldo) aus laufender Verwaltungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Überschuss in Höhe von 46,6 Mio. EUR geplant. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes war damit der Ausgleich im Finanzhaushalt erreicht. Mit Einschätzung zum 30.09.2018 vermindert sich der Überschuss auf ca. 25,6 Mio. EUR. Damit ist die Stadt Leipzig nicht mehr in der Lage, mit dem Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit die voraussichtlich anfallenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäften für Investitionen zu erwirtschaften. Infolge dessen schmälert der derzeitig bestehende Differenzbetrag in Höhe von 20,9 Mio. EUR (ordentliche Tilgung in Höhe von 46,5 Mio. EUR abzgl. Cash-Flow laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 25,6 Mio. EUR) die bestehende Liquidität der Stadt Leipzig. Auf die Auswirkungen hieraus wird im Punkt 5 näher eingegangen. 22/30 3.3 Cash-Flow aus Investitionstätigkeit Mit der Meldung zum V-IST liquiditätswirksam (Stichtag 30.09.2018) wurde durch alle Fachämter prognostiziert, wie die einzelnen Investitionsprojekte im Verlauf des Jahres umgesetzt werden können. Aufgrund der vorangegangenen Auswertungen wurden die Fachämter mit Hausmitteilung vom 28.06.2018 nochmals zu einer realistischen Einschätzung der in 2018 tatsächlich fließenden Mittel aufgefordert. Ein gesonderter Hinweis zur Einschätzung von Investitionsmaßnahmen ist auch im Rahmen der Hausmitteilung zum Finanzbericht 30.09.2018 an die Fachämter gegangen. Die eingeschätzten Prognosen für die Investitionsmaßnahmen sind durch die Budgetverantwortlichen explizit bestätigt worden. Dies erfolgte erstmals digitalisiert in der Erfassungssoftware. Entsprechend den vorgenommenen Angaben der Fachämter wird bei einem Planansatz von 296 Mio. EUR und übertragenen Ansätzen aus Vorjahren von 310 Mio. EUR eingeschätzt, dass von diesen Auszahlungsansätzen (in Summe 606 Mio. EUR) in 2018 zum Jahresende 273 Mio. EUR, also insgesamt ca. 45 % abfinanziert werden und die Liquidität zum Ende des Jahres entsprechend geschmälert werden würde. Diese Einschätzung ist im Vergleich zum Finanzbericht 30.06.2018, in dem noch eine Abfinanzierung in 2018 von ca. 55 % der aktuellen Planansätze prognostiziert wurde, wesentlich realistischer. Vor allem in folgenden Ämtern wurde der tatsächliche Mittelabfluss (VIST liqui) im Finanzbericht 30.09.2018 entsprechend den Projektfortschritten präzisiert und deutlich verringert: - Amt für Jugend, Familie und Bildung Verkehrs- und Tiefbauamt Liegenschaftsamt Amt für Gebäudemanagement Amt für Stadtgrün und Gewässer Auf Basis der Fachamtsprognosen stellt sich der prognostizierte Cash-Flow aus Investitionstätigkeit in 2018 wie folgt dar: Plan 2018 Übertrag VJ akt. Plan In Mio. EUR Einzahlungen 217,5 17,7 235,2 Auszahlungen 296,0 309,7 605,7 Zuschüsse 78,5 292,0 370,5 Tabelle 1: Übersicht VIST Investitionsprogramm Verfügt 2018 163,7 356,0 192,3 Verfügt in % 70% 59% 52% Ist 2018 82,6 125,5 42,9 Ist in % 35% 21% 12% VIST liqui – akt. Plan 131,8 -103,4 273,1 -332,6 141,3 -229,2 VIST liqui. Die folgende Grafik zeigt den derzeitigen Mittelabfluss in Bezug auf den aktuellen Plan: 23/30 Diese Darstellung und Erfahrungen der Vorjahre zeigen, dass eine Abfinanzierung der für Investitionen zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel in der von den Fachämtern eingeschätzten Größenordnung nicht möglich sein wird. Durchschnittlich sind in den letzten Jahren rund 60 % der tatsächlichen Gesamtauszahlungen im Haushaltsjahr zum Stichtag 30.09. des jeweiligen Jahres geflossen. Auf dieser Grundlage schätzt das Dezernat Finanzen ein, dass zum 31.12.2018 im Rahmen von Investitionen insgesamt höchstens 200 Mio. EUR abfließen werden (siehe nachfolgende Grafik). Dies wird dadurch unterstrichen, dass zum 30.09.2018 bisher erst 125,5 Mio. EUR der aktuellen Ansätze zur Auszahlung gekommen sind (siehe Tabelle 1, Spalte Ist 2018). Auch die folgende Grafik, die den tatsächlichen Mittelabfluss 2018 sowie die jeweiligen Einschätzungen pro Quartal deutlich macht, unterstützt diese Einschätzung. Anders als durch Prognose der Fachämter eingeschätzt, wird keine vollständige Abfinanzierung der für 2018 geplanten Investitionsprojekte sowie der Reste aus Vorjahren erfolgen, womit die Mittel in Folge nach 2019 übertragen werden müssen. Dies entspricht auch den Erfahrungen der Vorjahre, wonach einerseits die Reste stetig angewachsen sind und andererseits entsprechend nachfolgender Tabelle 2 Investitionsauszahlungen von maximal 182 Mio. EUR, meist aber deutlich darunter, realisierbar waren. Um den Abbau des Investitionsstaus zu beschleunigen, ist das Erfordernis von Einzelfreigaben im Investitionshaushalt, wie bereits eingangs erwähnt, durch den Ersten Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen aufgehoben worden. Mit den erfolgten Freigaben obliegt die Verantwortung für die Budgetbewirtschaftung und –einhaltung dem/der jeweiligen Budgetverantwortlichen. in Mio. EUR Plan übertragene Ansätze aus dem Vorjahr aktueller Plan (Plan + Übertrag VJ) tatsächl. in Anspruch genommene Mittel 2012 129,36 112,57 241,93 130,54 2013 193,14 101,24 294,38 135,25 2014 151,38 133,45 284,83 158,87 2015 158,04 141,05 299,09 143,65 2016 148,37 191,93 340,30 182,63 2017 231,38 222,64 454,02 176,34 Tabelle 2: Übersicht der aus Planansätzen und übertragenen Mitteln in Anspruch genommenen Mittel zum Jahresende; vorläufiges Ergebnis 2016 und 2017; 2015 ohne CBL-Abbildung Begründungen zu Abweichungen einzelner Investitionsmaßnahmen können der Anlage 4 entnommen werden. 24/30 3.4 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit wurde für das Haushaltsjahr 2018 in einer Höhe von 3,8 Mio. EUR geplant. Dieser Wert resultiert aus geplanten Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten in Höhe von 50,3 Mio. EUR und einer geplanten ordentlichen Tilgung von Krediten in Höhe von 46,5 Mio. EUR. - in Mio. EUR - 2018 2018 2018 2018 Plan akt. Plan VIST VIST-akt. Plan 50,3 50,3 0 -50,3 Aufnahme von Krediten für Umschuldungen 0 0 8,0 8,0 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 50,3 50,3 8,0 -42,3 ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 46,5 46,5 46,5 0 außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 0 0 5,0 5,0 Tilgung von Krediten für Umschuldungen 0 0 8,0 8,0 46,5 46,5 59,5 13,0 3,8 3,8 -51,5 -55,3 Aufnahme von Krediten für Investitionen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Kreditneuaufnahmen Für das Jahr 2018 steht folgende Kreditermächtigung zur Verfügung: 50,3 Mio. EUR Kreditermächtigung aus Vorjahr 2017 50,3 Mio. EUR Kreditermächtigung 2018 100,6 Mio. EUR verfügbare Kreditermächtigung Die verfügbare Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 50,3 Mio. EUR für das Jahr 2017 steht in 2018 in voller Höhe zur Verfügung. Per 30.09.2018 erfolgte noch keine Kreditaufnahme. Per 31.12.2018 wird derzeit davon ausgegangen, dass im Gegensatz zum Planansatz von 50,3 Mio. EUR keine Kreditaufnahme erfolgt. Umschuldungen Bis zum 30.09.2018 erfolgte eine Umschuldung in Höhe von 8,0 Mio. EUR. Im vierten Quartal 2018 stehen keine weiteren planmäßigen Umschuldungen an, so dass die Umschuldungen per 31.12.2018 voraussichtlich 8,0 Mio. EUR betragen werden. Abhängig von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kann es gegebenenfalls noch zu weiteren ungeplanten Umschuldungen kommen. Tilgung Für die Tilgung der laufenden Kredite und der geplanten Neuaufnahmen wurden ursprünglich im Haushaltsplan 2018 für die ordentliche Tilgung rund 46,5 Mio. EUR veranschlagt. Aufgrund der im Oktober 2015 stattgegebenen Berufung der UBS im KWLProzess ist die jährliche zusätzliche außerordentliche Tilgung in Höhe von 5 Mio. EUR, mit der die Stadt Leipzig durch den Bescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 seit 2012 beauflagt wurde, weiter zu leisten. Anfang des Jahres 2018 ist die außerordentliche Tilgung geleistet worden. 25/30 Am 10. April 2018 konnten die Leipziger Wasserwerke in London den endgültigen Sieg im Prozess für sich verbuchen, indem der Supreme Court den Antrag der UBS-Bank zurückwies. In Summe beträgt die Tilgung per 31.12.2018 insgesamt 51,5 Mio. EUR (46,5 Mio. EUR ordentliche Tilgung zzgl. 5,0 Mio. EUR außerordentliche Tilgung). 26/30 4 Bürgschaften und Entschuldung 4.1 Entschuldung Haushaltsdurchführung 2018 Schuldenstand IST 31.12.2017 Prognose 31.12.2018 580,2 Mio. EUR 528,7 Mio. EUR Einwohner mit Hauptwohnsitz 581.980* 593.003* Pro-Kopf-Verschuldung 997 EUR 892 EUR Differenz -51,5 Mio. EUR -105 EUR Der Schuldenstand sinkt um 51,5 Mio. EUR von 580,2 Mio. EUR auf 528,7 Mio. EUR per 31.12.2018. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt um 105 EUR von 997 EUR auf 892 EUR. * Die Einwohnerzahl zum 31.12.2017 ist die des Statistischen Landesamtes Sachsen. Die Prognose zum 31.12.2018 ist die des Einwohnermelderegisters des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig zum Stand 30.09.2018. Die maßgeblichen Daten vom Statistischen Landesamt liegen bisher noch nicht vor. 4.2 Kernparameter des Kredit- und Derivatportfolios Durchschnittsverzinsung Die Durchschnittsverzinsung liegt per 30.09.2018 stichtagsbezogen bei ca. 1,38 %. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Durchschnittsverzinsung. Für 2018 ist wie schon ausgeführt - nur ein unterjähriger Wert angegeben. 27/30 Zinsstruktur Die Zinsstruktur beinhaltet die Quote zwischen festen und variablen Finanzierungen. Als Richtwert sind maximal 30% variable Finanzierungen und mindestens 70% festverzinsliche Finanzierungen festgelegt. Bestand Volumen Quote Schuldenstand per 30.09.2018: 539,1 Mio. EUR 100,0 % Variable Finanzierungen 105,9 Mio. EUR 19,6 % Festverzinsliche Finanzierungen: 433,2 Mio. EUR 80,4 % Die aktuelle Quote liegt bei 19,6% variabel und 80,4% festverzinslich. Der hohe Anteil festverzinslicher Positionen liegt in der langfristigen Sicherung des aktuellen Niedrigzinsumfeldes begründet. Zinsanpassungsvolumen und Zinsänderungsrisikovolumen Das Zinsanpassungsvolumen umfasst die planmäßig auslaufenden Zinsbindungen der Kredite sowie die geplanten Kreditneuaufnahmen. In den Jahren 2019 und 2020 beträgt die Kreditermächtigung 50,3 Mio. EUR. Ab dem Jahr 2021 beträgt die Kreditermächtigung wieder 25,3 Mio. EUR p.a. Zudem ist in den Jahren 2019 bis 2023 eine jährliche Kreditneuaufnahme in Höhe von 100,0 Mio. EUR im Sonderportfolio Schulhausbau veranschlagt. Das Zinsänderungsrisikovolumen beschreibt das im aktuellen Jahr noch bestehende Zinsanpassungsvolumen und die variablen Darlehen, da diese auch dem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiko per 30.09.2018: Neuaufnahmen: Umschuldungen: Variable Darlehen: 0,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 105,9 Mio. EUR insgesamt: 105,9 Mio. EUR In Bezug auf den Schuldenstand per 30.09.2018 von 539,1 Mio. EUR machen die 105,9 Mio. EUR einen Anteil von 19,6% aus. 28/30 Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt Zinssätze in % EONIA 1-Monats-Euribor 3-Monats-Euribor 5J-Swap 10J-Swap 31.12.2017 30.09.2018 Änderung -0,346 -0,351 -0,005 -0,368 -0,371 -0,003 -0,329 -0,318 0,011 0,310 0,388 0,078 0,880 0,983 0,103 Das Zinsniveau am Geldmarkt bleibt unverändert niedrig. Der Tagesgeldsatz EONIA liegt nun bei -0,351 %, ähnlich wie der 1-Monats-Euribor bei aktuell -0,371 %. Der 3-MonatsEuribor liegt bei -0,318 %. Negative Zinsen sind mittlerweile „normal“ am Geldmarkt. Der Kapitalmarkt bleibt ebenfalls auf einem historisch niedrigen Niveau, ein Zinsanstieg seit 31.12.2017 ist nicht zu verzeichnen: der 5-Jahres-Swapsatz liegt bei +0,39 % und der 10Jahres-Swapsatz liegt noch bei +0,98 %. Vermehrt reichen die Banken die Negativzinsen auch an die Kommunen weiter. Auch für die Stadt Leipzig ist es eine große Herausforderung, die Zahlung von Verwahrentgelten zu vermeiden. 4.3 Bürgschaften Haushaltsplanung 2018 Bürgschaften IST 31.12.2017 277,4 Mio. EUR Prognose 31.12.2018 289,4 Mio. EUR Änderung +12,0 Mio. EUR Das durch Bürgschaften der Stadt Leipzig besicherte Kreditvolumen steigt voraussichtlich um 12,0 Mio. EUR von 277,4 Mio. EUR auf 289,4 Mio. EUR. Die Bürgschaftsprovisionen betragen im Jahr 2018 ca. 1,7 Mio. EUR. Der voraussichtliche Anstieg des Volumens begründet sich durch den Bau- und damit Finanzierungsfortschritt der bereits bürgschaftsbesicherten Maßnahmen der LESG mbH, den Bau der Asylunterkunft Arno-Nitzsche-Straße und den Bau des Kinderhauses Curiestraße als Kindertagesstätte und Schulhaus. Neben den verbürgten Krediten bestehen zudem 2 Bürgschaften in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. EUR für die Einräumung von Kontokorrentkreditlinien zweier Beteiligungsgesellschaften, welche jedoch aktuell mit 0 EUR valutierten. Im Bürgschaftsnachweis werden beide Bürgschaften aufgrund der fehlenden Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie deshalb nicht ausgewiesen. 29/30 5 Fazit Mit Novellierung des Haushaltsausgleiches zum 01.01.2018 steht der Ausgleich des Finanzhaushaltes nunmehr neben dem des Ergebnishaushaltes. Demzufolge ist der Haushalt nach § 72 SächsGemO ausgeglichen, wenn sowohl „der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen unter Berücksichtigung der Rücklagen (…) erreicht oder übersteigt“ als auch „ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (…) ausgewiesen ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann.“ Mit dem vorliegenden Finanzbericht wird ein voraussichtliches Gesamtergebnis zum 31.12.2018 in Höhe von rund -5,9 Mio. EUR prognostiziert. Davon entfallen -9,7 Mio. EUR auf das ordentliche und +3,8 Mio. EUR auf das außerordentliche Ergebnis. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eingeschätzt, dass der Ausgleich im Ergebnishaushalt mindestens nach § 72 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO erreicht wird, da ausreichend Mittel in der ordentlichen Rücklage zur Verfügung stehen, um den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt zu decken. Im Finanzhaushalt hingegen sinkt der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von geplanten +46,6 Mio. EUR auf +25,6 Mio. EUR. Damit wird hier noch immer ein Überschuss erreicht, allerdings reicht dieser im Gegensatz zur Annahme während der Haushaltsplanung nicht mehr aus, um die ordentliche Kredittilgung sowie die Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu decken. Ebenfalls können mit aktueller Prognose nicht genügend verfügbare Mittel nach § 72 Abs. 4 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 5 SächsKomHVO herangezogen werden, um den Ausgleich im Finanzhaushalt zu erreichen. In Bezug auf die zum 30.09.2018 bestehenden liquiden Mittel in Höhe von ca. 75,4 Mio. EUR kann zum heutigen Tag eingeschätzt werden, dass aus der Umsetzung der Investitionen ein Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiko für das laufende Haushaltsjahr entsteht. Um für das Haushaltsjahr 2018 einen ausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt zu erreichen und damit die Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig zu erhalten, hält das Dezernat Finanzen weiterhin an der haushaltswirtschaftlichen Sperre im Ergebnishaushalt fest. Anlagen: Anlage 1 Querübersicht Ergebnisrechnung 2018 nach Kostenartengruppen Anlage 2 Übersicht Budgetabweichungen Ergebnishaushalt (zahlungswirksam) einschließlich Begründungen bei Abweichungen in Höhe von 200 TEUR Anlage 3 Querübersicht Finanzrechnung 2018 nach Kostenartengruppen Anlage 4 Budgetabweichungen Investitionsplan einschließlich Begründungen ab Abweichungen in Höhe von 1 Mio. EUR 30/30 Anlage 1 Vorläufiges Rechnungsergebnis 2018 Ergebnishaushalt 30.09.2018 2018 2018 2018 2018 2018 2018 Plan akt. Plan fortg. Plan Ist 30.09. VIST 30.09. Diff VIST-akt. Plan 30 Steuern und ähnliche Abgaben 31 Zuweisungen 32 Sonstige Transfererträge 33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 34 PR Leistungsentgelt, Kostenerstatt., Kostenumlagen 35 Sonstige ordentliche Erträge aus lfd. Vw-tätigkeit 36 Zinsen und sonstige Finanzerträge 37 Aktivierte Eigenleistungen, Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge ohne ILV 38 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Ordentliche Erträge 636.950.050 746.742.951 9.387.700 40.183.850 226.324.600 70.691.890 18.120.900 0 1.748.401.940 12.207.000 1.760.608.940 636.950.050 746.742.951 9.387.700 40.183.850 226.324.600 70.691.890 18.120.900 0 1.748.401.940 12.207.000 1.760.608.940 636.950.050 755.076.331 9.387.700 40.470.234 226.917.106 70.712.600 18.120.900 0 1.757.634.921 12.207.000 1.769.841.921 563.589.027 687.489.585 7.867.904 31.163.144 121.354.211 28.160.618 1.969.118 0 1.441.593.607 663.581 1.442.257.188 632.650.000 759.039.183 10.331.468 39.190.900 202.841.435 84.024.104 18.312.487 0 1.746.389.577 12.207.000 1.758.596.577 -4.300.050 12.296.232 943.768 -992.950 -23.483.165 13.332.214 191.587 0 -2.012.364 0 -2.012.364 40 Personalaufwendungen 41 Versorgungsaufwendungen 42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 43 Transferaufwendungen 44 Sonst. ordentl. Aufwendungen aus lfd. Vw-tätigkeit 45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 46 Bilanzielle Zuschreibungen 47 Abschreibungen Ordentliche Aufwendungen ohne ILV 48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Ordentliche Aufwendugen Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Sonderergebnis Gesamtergebnis 427.863.850 0 222.382.103 731.939.208 266.136.315 13.067.000 0 114.045.222 1.775.433.698 12.207.000 1.787.640.698 -27.031.758 2.000.000 0 2.000.000 -25.031.758 427.863.850 0 222.889.783 731.949.208 266.262.315 13.067.000 0 114.045.222 1.776.077.378 12.207.000 1.788.284.378 -27.675.438 2.000.000 723.259 1.276.741 -26.398.696 427.497.541 0 225.425.323 735.364.786 266.487.959 13.069.860 0 114.193.044 1.782.038.513 12.207.000 1.794.245.513 -24.403.592 2.000.000 723.259 1.276.741 -23.126.850 275.247.497 0 113.396.740 505.243.125 194.890.962 5.209.981 0 7.290.260 1.101.278.565 663.581 1.101.942.145 340.315.043 1.314.919 163.801 1.151.118 341.466.161 410.786.511 0 228.308.483 737.804.725 253.559.806 12.606.044 0 112.980.785 1.756.046.355 12.207.000 1.768.253.355 -9.656.778 4.528.567 723.259 3.805.308 -5.851.470 -17.077.339 0 5.418.701 5.855.517 -12.702.509 -460.956 0 -1.064.437 -20.031.023 0 -20.031.023 18.018.659 2.528.567 0 2.528.567 20.547.226 Anlage 2 Budgetabweichungen Ergebnishaushalt 2018 (zahlungswirksam) akt. Plan 1 - GB OBM/Stadtrat Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 5.276.200 5.056.994 5.405.192 5.405.192 -128.992 -128.992 0 50.000 20.000 50.000 50.000 0 0 0 01_111_1ZW - Verwaltungssteuerung/-service zw 3.879.950 3.978.726 3.913.479 3.913.479 -33.529 -33.529 0 01_111_2ZW - Fraktion zw 1.346.250 1.058.268 1.441.713 1.441.713 -95.463 -95.463 0 16.872.500 16.875.580 16.391.086 16.431.011 481.414 441.489 -39.925 0 3.218 42.316 42.316 -42.316 -42.316 0 3.576.450 2.980.415 3.152.159 3.192.084 424.291 384.366 -39.925 01 111_VM - Verfügungsmittel 10 - Hauptamt 10_111_1ZW - Datenschutzbeauftragter zw 10_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 424 T€ ergibt sich im Wesentlichen aus Minderaufwendungen i.H.v. 346 T€ auf Grund des verzögerten Umzugs des Stadtarchivs in die Messehalle 12 (frühestens Januar 2019) für die ursprünglich geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung sowie die Rechnungsbegleichung der Umzugsfirma in 2018. 10_DV - Datenverarbeitung 10_LAGERTOPF - Lagertopf 13.296.050 12.901.230 13.196.611 13.196.611 99.439 99.439 0 0 990.716 0 0 0 0 0 Seite 1 von 30 Anlage 2 akt. Plan 11 - Personalamt 11_111_1ZW - Frauenbeauftragte zw 11_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 423.929.800 272.479.282 402.743.684 403.337.759 21.186.116 20.592.041 -594.075 0 791 1.505 1.505 -1.505 -1.505 0 963.200 -1.094.621 620.594 581.044 342.606 382.156 39.550 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 342 T€ ergibt sich aus Mehrerträgen i.H. von insgesamt 770 T€, welche zum überwiegenden Teil aus der Erstattung sozialer Leistungen von Sozialversicherungsträgern (z.B. für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsleistungen) resultieren. Weitere Mehrerträge gibt es auf Grund von Rückforderungen für Kindergeld, Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer. Eine Verrechnung mit den Personalkosten ist hierbei nicht statthaft. Mindererträge werden bei den Erstattungen für Leistungen des Personalamtes (ASiD Leistungen, Bezügeberechnung) auf Grund von Vertragskündigungen und Beendigung von Vereinbarungen erwartet. Dem gegenüber stehen Mehraufwendungen i.H. von insgesamt 430 T€ hauptsächlich aus folgenden Sachverhalten: - Externe Beauftragung von Arbeitsmedizinischen Dienstleistungen (VI-DS-04607 bis einschl. September 2018) - Anteil Mehraufwand Personalamt f. Personalberatungsleistungen zu Stellenbesetzungen AL 80, AL 63, AL 61, AL 64 - Ausschreibungskosten aufgrund der stark angestiegenen Anzahl von Stellenbesetzungsverfahren (Führungspositionen und Fachbereich Schulneubau) - Mehraufwendungen für die Personalmanagementsoftware LOGA (Zusatzmodul betriebl. Eingliederungsmanagement BEM, erhöhte Fallzahlen gegenüber dem Zeitpunkt der HH-Planung, Übertragung der Mittel für die Module Stellenplan/ Reisekosten an das Hauptamt) 11_PA_ZW - Personalaufw. zahlungswirksam 422.966.600 273.573.111 402.121.585 402.755.210 20.845.015 20.211.390 -633.625 Begründung Es wird ein Minderaufwand i.H.v. 20,8 Mio. € von prognostiziert, welcher im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten resultiert: - hohe Durchschnittswerte bei der Planung 2018 im Jahr 2016 angesetzt = 11,7 Mio € - geringere gehaltswirksame Auslastung des Stellenplanes (5,6% = Ausfallzeit; unbesetzte Stellen) ggü. der Planung (2,6%) = 10,6 Mio € - geringere Inanspruchnahme Bundesfreiwilligen Dienst = 0,2 Mio € Dem gegenüber stehen u. a. nachfolgende Mehraufwendungen: - Umsetzung des Tarifabschlusses = 1,1 Mio € - Nachzahlung für Beamte aufgrund Urteil zu Ost-West-Angleichung = 1,2 Mio € - Mehrbedarf für Auszubildende aufgrund erhöhter Ausbildungszahlen insbesondere für den Erzieherbereich = 0,2 Mio € Weiterhin ergibt sich eine Abweichung aus VIST und VIST-liqui. durch eine um 0,6 Mio. € erhöhte Inanspruchnahme Rückstellung für ATZ. 12 - Amt für Statistik und Wahlen -102.200 -487.371 -475.035 -475.035 372.835 372.835 0 12_121_ZW - Statistik u.Wahlen zahlungswirk -102.200 -487.371 -475.035 -475.035 372.835 372.835 0 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 373 TEUR ergibt sich aus Mehrerträgen aus der Erstattung in 2018 vom Bundesministerium des Innern für die Bundestagswahl 2017. Diese Erstattung fiel höher aus als geplant. 13 - Gesamtpersonalrat 16.950 2.500 16.950 16.950 0 0 0 13_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 16.950 2.500 16.950 16.950 0 0 0 Seite 2 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 14 - Rechnungsprüfungsamt 110.250 88.362 127.050 127.050 -16.800 -16.800 0 14_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 110.100 88.362 126.900 126.900 -16.800 -16.800 0 150 0 150 150 0 0 0 17 - Ref. f. Gleichst. Frau u. Mann 60.000 56.084 57.450 57.450 2.550 2.550 0 17_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 60.000 56.084 57.450 57.450 2.550 2.550 0 18 - Ref. f. Migr. und Integration 21.700 -74.762 3.392 3.392 18.308 18.308 0 18_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 21.700 -74.762 3.392 3.392 18.308 18.308 0 19 - Personalrat Stadtverwaltung 26.650 5.943 26.650 26.650 0 0 0 19_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 26.650 5.943 26.650 26.650 0 0 0 14_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Seite 3 von 30 Anlage 2 akt. Plan 2 - GB OBM II Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -27.270.100 -10.077.014 -25.195.933 -25.841.510 -2.074.167 -1.428.590 645.577 02_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswirk 128.050 61.732 128.050 128.050 0 0 0 02_531_ZW - Elektr.versorgung zahlungswirksam -23.464.300 -12.845.194 -21.144.533 -21.723.811 -2.319.767 -1.740.489 579.278 Begründung Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Strom sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen für das laufende Jahr Abschläge gezahlt. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die finale Abrechnung zum 15.04. des Folgefolgejahres (d. h. für 2018 erst zum 15.04.2020) . Die V-IST Meldung erfolgt auf Grundlage der, für die Konzessionsabgaben testierten, Abrechnungen der SWL vom 11.4.2018/26.06.2018 und der enviaM vom 26.6.2018/10.7.2018, die die Abschläge der Unternehmen für 2018 ausweisen. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. Es erfolgten in 2018 Abrechnungen und Zahlungen, die die Jahre 2016 und 2017 betreffen und somit periodengerecht diesen Haushaltsjahren zuzurechnen sind. 02_532_ZW - Gasversorgung zahlungswirksam -1.844.400 -689.803 -946.520 -1.012.819 -897.880 -831.581 66.299 Begründung Die Konzessionsabgabe (KA) sowie der Gemeinderabatt (GR) für Gas sind der Höhe nach verbrauchsabhängig und somit nicht konkret planbar. Auf Grundlage der Vorjahresergebnisse werden von den Energieversorgungsunternehmen für das laufende Jahr Abschläge gezahlt. Aufgrund rollierender Abrechnung erfolgt die finale Abrechnung zum 15.04. des Folgefolgejahres (d. h. für 2018 erst zum 15.04.2020) . Die V-IST Meldung erfolgt auf Grundlage der, für die Konzessionsabgaben testierten, Abrechnungen der SWL vom 12.4.2018/22.06.2018 und der Mitgas vom 16.05.2018/10.07.2018, die Abschläge der Unternehmen für 2018 ausweisen sowie der Prognose aus der Abrechnung der EVIL über die Konzessionsabgabe 2017 vom 18.04.2018. Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. resultiert aus dem Auseinanderfallen von Ertragsentstehung und tatsächlichem Zahlfluss. So erfolgten in 2018 Abrechnungen und Zahlungen, die die Jahre 2016 und 2017 betreffen und somit periodengerecht diesen Haushaltsjahren zuzurechnen sind. 02_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -5.380.850 0 -6.162.896 -6.162.896 782.046 782.046 0 Begründung Die Zahlung der vertraglich geregelten Konzessionsabgabe steht in Abhängigkeit der Einnahmen der Entgelte von Tarif (10 v.H.)- bzw. Sonderkunden (1,5 v. H.) als Letztverbraucher sowie witterungsbedingter Einflüsse und naturgemäß vom entsprechenden Verbrauch. Aufgrund dieser Anhängigkeiten kann es zu entsprechenden Veränderungen der Konzessionsabgabenzahlungen kommen. 02_534_ZW - Fernwärmeversorgung zahlungswirksa 02_573_ZW - Allg.Einricht.u.UN zahlungswirksam -1.785.150 -1.784.115 -1.785.150 -1.785.150 0 0 0 5.076.550 5.180.365 4.715.116 4.715.116 361.434 361.434 0 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 361 TEUR ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: - Es sind Mehrerträge i.H.v. 247 TEUR aus Auseinandersetzungsvermögen infolge der Auflösung des Zweckverbandes Sparkasse zum 31.8.2018 (VI-DS-5740) sowie einer höheren Gewinnausschüttung der bbvl von 64 TEUR zu verzeichnen. - Weiterhin erfolgte die Auszahlung eines um 50 TEUR niedrigeren Gesellschafterbeitrag an die Leipziger Messe GmbH. Das noch mit dem V-Ist zum 30.06.2018 angezeigte Risiko einer Fehlbetragsfinanzierung von 2,7 Mio. EUR besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. 20 - Stadtkämmerei 1.211.850 5.635 1.032.616 1.029.771 179.234 182.079 2.845 20_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 1.211.850 5.635 1.032.616 1.029.771 179.234 182.079 2.845 Seite 4 von 30 Anlage 2 akt. Plan 21 - Stadtkasse 21_111_1ZW - Gesetzliche Vertretung 21_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -811.200 4.412.941 -772.173 -1.143.021 -39.027 331.821 370.848 58.450 -26.474 -11.011 -11.859 69.461 70.309 848 -869.650 -385.657 -761.162 -1.131.162 -108.488 261.512 370.000 Begründung Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 370 TEUR ergibt sich aus den bilanziellen Abschreibungen aus unbefristeten Niederschlagungen und Erlassen, welche nur im Ergebnishaushalt wirksam werden. 21_TECHN.ERLASS - techn. Umsetzung Erlass 22 - Referat SAP 22_111_1ZW - Verwaltung 22_111_2ZW - Hardware 0 4.825.072 0 0 0 0 0 3.908.650 3.627.536 3.672.173 3.608.173 236.477 300.477 64.000 16.400 44.604 55.900 55.900 -39.500 -39.500 0 872.550 1.090.384 1.090.527 1.090.527 -217.977 -217.977 0 Begründung Im Zusammenhang mit der Anpassung der EVB-IT-Verträge für das SAP-System wurde eine saubere Trennung von Hardware- und Softwarebetreuung vorgenommen. Dadurch kam es zu Verschiebungen zwischen den Budgets 22_111_2ZW Hardware und 22_111-3ZW Software. Es handelt sich nicht um zusätzliche Mittel. 22_111_3ZW - Software 2.721.700 2.036.593 2.043.746 2.043.746 677.954 677.954 0 Begründung Im Zusammenhang mit der Anpassung der EVB-IT-Verträge für das SAP-System wurde eine saubere Trennung von Hardware- und Softwarebetreuung vorgenommen. Dadurch kam es zu Verschiebungen zwischen den Budgets 22_111_2ZW Hardware und 22_111-3ZW Software. Es handelt sich nicht um zusätzliche Mittel. 22_111_4ZW - Entwicklung SAP 22_111_5ZW - Entwicklung Vor- u. Nachverfahren 220.000 378.623 404.000 340.000 -184.000 -120.000 64.000 78.000 77.332 78.000 78.000 0 0 0 Seite 5 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 23 - Liegenschaftsamt -4.475.100 -1.519.188 -5.879.525 -5.888.918 1.404.425 1.413.818 9.393 23_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir -3.802.150 -765.233 -5.125.571 -5.134.964 1.323.421 1.332.814 9.393 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 1,3 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: - Durch Umbuchung von Kaufpreisen aus dem Verwahrabschnitt im 2. Halbjahr 2018 erhöhen sich die Beträge in der Kontengruppe 50 um 2,5 Mio EUR auf 4,5 Mio EUR. - Für bauliche Unterhaltung selbstverwaltete Grundstücke werden ca. 570 T € mehr benötigt, unter anderem für die vorbereitender Erschließungsmaßnahmen in Zuckelhausen B-Plangebiet, zur Vorbereitung der Erschließung zur Nachbarschaftsschule-Nebengebäude und für die Beräumung des Bowlingtreffes. - Für die Baumaßnahme Gewerbepark Sprikkenweg werden in der weitere 245 TEUR benötigt. Die Vorlage wird derzeit erarbeitet. 23_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk -438.700 -443.134 -443.134 -443.134 4.434 4.434 0 23_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw -234.250 -310.821 -310.821 -310.821 76.571 76.571 0 0 0 0 0 0 0 0 30 - Rechtsamt 2.912.700 3.637.820 2.974.046 2.973.168 -61.346 -60.468 878 30_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 2.919.750 3.643.860 2.981.098 2.980.220 -61.348 -60.470 878 23_535_ZW - Kombinierte Versorgung zahlungsw Begründung Im Wesentlichen handelt es sich um geplante Erträge auf dem Sachkonto 34619900. Diese werden aller Voraussicht nach in Höhe von ca. € 490.000 nicht eingehen. Es handelt sich hierbei um Forderungen aus dem Münzdiebstahl. Der Schuldner ist amtsbekannt zahlungsunfähig. 30_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk -7.050 -6.041 -7.052 -7.052 2 2 0 32 - Ordnungsamt -17.215.000 -10.071.488 -16.533.584 -16.733.584 -681.416 -481.416 200.000 32_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk -17.215.000 -10.071.488 -16.533.584 -16.733.584 -681.416 -481.416 200.000 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von rd. 0,7 Mio. EUR ergibt sich im Wesentlichen aus Mindererträge i.H. von rd. 1,0 Mio. € bei den Buß- und Verwarngeldern. 32_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 0 0 0 0 0 0 0 34 - Standesamt -458.850 -449.857 -502.980 -503.279 44.130 44.429 299 34_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk -458.850 -449.857 -502.980 -503.279 44.130 44.429 299 Seite 6 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 36 - Amt für Umweltschutz 630.350 373.103 599.822 794.704 30.528 -164.354 -194.881 36_56_ZW - Umweltschutz ges.(552,554,561) zw 626.100 371.446 597.172 792.053 28.928 -165.953 -194.881 Begründung Die ausgewiesene Abweichung zwischen VIST und dem liquiditätswirksamen VIST i. H. v. 196 TEUR resultiert aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie für die Sanierung von Altlasten und sonstigen Umweltschutzmaßnahmen. Die Auszahlung im Finanzhaushalt spiegelt sich nicht im Ergebnishaushalt wider, da der Aufwand durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren gebildeten Rückstellung neutralisiert wird. 36_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 37 - Branddirektion 37_126_1ZW - Vorbeugender Brandschutz 37_126_2ZW - Abwehrender Brandschutz 4.250 1.657 2.650 2.650 1.600 1.600 0 -4.935.440 1.214.434 -5.088.347 -2.791.108 152.907 -2.144.332 -2.297.238 363.110 282.197 318.968 317.689 44.142 45.421 1.279 2.030.100 1.770.053 2.069.683 2.067.350 -39.583 -37.250 2.333 Begründung Bei den Erträgen aus dem Bereich abwehrender Brandschutz / Technische Hilfeleistung handelt es sich um einsatzabhängige Erträge, die aufgrund mangelnder Vorhersehbarkeit bei der Planung und Bewirtschaftung immer schwer einzuschätzen sind und mitunter starken Schwankungen unterliegen können. 37_127_1ZW - Rettungsdienst zahlungswirksam -6.095.850 -545.559 -6.502.750 -4.201.900 406.900 -1.893.950 -2.300.850 Begründung Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Benutzungsentgelten von 23,4 Mio. € weitere 10 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, da im Finanzbericht zum 30.09.2017 Mindereinzahlungen in dieser Höhe prognostiziert wurden, die 2018 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Damit sind liquiditätswirksam Einzahlungen i.H. von rd. 33,4 Mio. € zu erbringen. Aktuell kann eingeschätzt werden, dass in 2018 kassenwirksam 22,4 Mio. € vereinnahmt werden. Hierbei handelt es sich zum einen um Erträge i.H.v. rd. 6,7 Mio. € welche ertragswirksam in das Jahr 2017 Korrektur gebucht werden. Zum anderen können voraussichtlich für das Haushaltsjahr 2018 Entgelte i.H.v. rd. 15,7 Mio. € abgerechnet werden und somit auch liquiditätswirksam in 2018 fließen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Differenz von rd. 11,0 Mio. €. Bei den sonst. ordentl. Aufwendungen wird durch die Branddirektion ein Mehrbedarf von rd. 1 Mio. € prognostiziert. Die Vorlage zur überplanmäßigen Deckung der Aufwendungen befindet sich derzeit in der Erstellung. 37_127_2ZW - Integrierte Regionalleitstelle -2.020.250 -880.880 -1.672.973 -1.672.973 -347.277 -347.277 0 Begründung Das durch die Branddirektion prognostizierte Defizit resultieren aus einem höheren Kosten-Verteilungsschlüssel zum Betrieb der IRLS, als bei der Haushaltsplanung 2017/2018 angenommen. Die für August 2018 anberaumte Sitzung des "Gemeinsamen Ausschusses" der IRLS (beschließendes Gremium) fand nicht statt. Durch die Branddirektion wurden nunmehr Ende September die für 2018 verbleibenden BK-Umlagen angeordnet, so dass das Defizit bei ca. 345 T€ liegt. 37_128_ZW - Katastrophenschutz zahlungswirksa -37.350 50.966 -37.768 -37.768 418 418 0 37_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 824.800 537.657 736.494 736.494 88.306 88.306 0 Seite 7 von 30 Anlage 2 akt. Plan 41 - Kulturamt Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 76.950.194 77.167.368 79.384.942 79.691.556 -2.434.749 -2.741.362 -306.613 1.946.130 1.757.661 1.938.325 1.938.325 7.805 7.805 0 41_252_2ZW - Naturkundemuseum zw 348.350 288.681 371.123 371.123 -22.773 -22.773 0 41_252_3ZW - Stadtgeschichtliches Museum zw 907.345 541.000 969.544 616.935 -62.199 290.410 352.609 41_252_1ZW - Museum f. angewandte Kunst zw Begründung Die Abweichung i.H. von 352 TEUR zwischen VIST und VIST-liqui ergibt sich aus einer außerplanmäßigen Zuwendungen aufgrund einer dem Museum vermachten Erbschaft . Diese soll mit Zweckbindungsvermerk ins Folgejahr übertragen werden. 41_252_4ZW - Museum der bildenden Künste 0 1.825.238 2.069.838 2.069.838 -2.069.838 -2.069.838 0 Begründung Aufgrund der Zuordnung zum Kulturamt und der damit Organisations- sowie Budgetänderung (alt 43_252_ZW, neu 41_252_4ZW) ist keine Anzeige der Planzahlen im HH-Jahr 2018 möglich. Daraus ergibt sich der Differenzbetrag. Das VIST wurde jedoch im Vergleich mit den Planzahlen im Budget 43_252_ZW eingeschätzt. 41_254_ZW - so.Spartenübergr. Förd. zahlungsw 41_261_ZW - Theater zahlungswirksam -21.352.750 -21.313.229 -21.283.031 -21.283.031 -69.719 -69.719 0 69.905.000 69.804.500 70.138.000 70.138.000 -233.000 -233.000 0 Begründung Im Rahmen der Vorlage VI-DS-05498 Zuweisung investiver Verstärkungsmittel 2018 erhalten die EB (Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt, Oper Leipzig) 229.500 EUR. Desweiteren erhält die Oper Leipzig im Rahmen der Beschlussfassung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-05339 (Finanzierungsbeschluss Musikalische Komödie) 462.000 EUR zusätzlich als maßnahmegebundene städtische Zuweisung. Diese werden aus freiwerdenden Verstärkungsmitteln zur Verfügung gestellt. 41_262_ZW - Musikpflege zahlungswirksam 20.207.455 20.045.370 20.034.188 20.034.188 173.267 173.267 0 Begründung Das Gewandhaus erhält investive Verstärkungsmittel in Höhe von 215.000 EUR (vgl. Vorlage VI-DS-05498). 41_263_ZW - Musikschulen zahlungswirksam 3.882.700 3.832.120 3.882.700 3.882.700 0 0 0 41_281_ZW - Heimat-/so.Kulturpflege zahlungsw 223.864 -94.688 108.010 108.010 115.854 115.854 0 41_291_ZW - Förd.Kirchen-./Rel.gem. zahlungsw 15.600 0 15.600 15.600 0 0 0 Seite 8 von 30 Anlage 2 akt. Plan 41_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 866.500 Verfügt 480.715 VIST 1.140.645 VIST liqui. 1.799.868 akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. -274.145 -933.368 VIST VIST liqui. -659.223 Begründung Die Budgetabweichung ergibt sich aus (1) der Verschiebung der Aufwendungen für die Baumaßnahme "Altes Rathaus" vom Budget 41_281_ZW in das Budget 41_UH i.H.v. 580.000 EUR. (2) Für die Maßnahme "Kino der Jugend" wurden die Haushaltsmittel i.H.v. 400.000 EUR im Haushaltsjahr 2018 gesperrt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme in 2018. (3) Überplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Zuweisungen von investiven Verstärkungsmitteln i.H.v. 60.000 EUR, die im Budget 41_281_ZW als Mehrerträge veranschlagt wurden. Darüber hinaus wurden Rückstellungen aus Vorjahr liquitätswirksam i.H.v. 781 TEUR aufgelöst und es werden neue Rückstellungen nach 2019 in Höhe von 122 TEUR gebildet. 42 - Volkshochschule -665.550 -102.998 -582.268 -582.268 -83.282 -83.282 0 42_271_ZW - Volkshochschulen zahlungswirksam -755.550 -173.093 -690.568 -690.568 -64.982 -64.982 0 90.000 70.095 108.300 108.300 -18.300 -18.300 0 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken 1.625.050 1.787.046 1.671.510 1.643.493 -46.460 -18.443 28.017 45_272_ZW - Bibliotheken zahlungswirksam 1.545.050 1.716.784 1.591.510 1.540.650 -46.460 4.400 50.860 80.000 70.262 80.000 102.843 0 -22.843 -22.843 199.663.400 183.354.665 202.580.494 205.256.327 -2.917.094 -5.592.927 -2.675.833 46.352.400 43.502.501 47.227.348 49.071.509 -874.948 -2.719.109 -1.844.161 42_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 45_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 50 - Sozialamt 50_311_ZW - Grundvers/Hilfe(SGBXII) zahlungsw Begründung Die Budgetüberschreitung i.H.v. 0,9 Mio. € ergibt sich aus dem Saldo der Mindererträge i.H.v. insgesamt 3,6 Mio. € und Minderaufwendungen i.H.v. insgesamt 2,7 Mio. €. wesentliche Veränderungen bei den Erträgen: - Eingliederungshilfe + 1,9 Mio. € einmalige Rückzahlung der Netto-Aufwendungen auf Grund verzögerter Übergabe der Leistungsempfänger > 65 Jahre; ursprünglich ab 01.07.2018 neu ab 01.10.2018 (Einzahlung erfolgt voraussichtlich im Januar 2019) - Grundsicherung Alter u. Erwerbsminderung - 5,4 Mio. € auf Grund geringerer Fallzahlen wesentliche Veränderungen bei den Aufwendungen: - Eingliederungshilfe + 2,7 Mio. € auf Grund steigender Fallzahlen - Grundsicherung Alter u. Erwerbsminderung - 5,4 Mio. € auf Grund geringerer Fallzahlen Für 2018 wird mit einer Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H.v. 4,2 Mio. € bei den Erstattungen an Krankenkassen und i.H.v. 3,4 Mio. € in der Eingliederungshilfe, in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie in der Hilfe zur Pflege gerechnet. Inwiefern die Bildung von Rückstellungen für 2018 notwendig ist, kann voraussichtlich zum 31.12.2018 eingeschätzt werden. Seite 9 von 30 Anlage 2 akt. Plan 50_312_ZW - Grundsich.f.Arbeitsuch. zahlungsw Verfügt 78.484.400 78.916.075 VIST VIST liqui. 75.520.905 akt. Plan - VIST 75.499.982 2.963.495 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 2.984.418 20.923 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H.v. 3 Mio. € ergibt sich aus dem Saldo der voraussichtlichen Mindererträge i.H.v. 4,8 Mio. € und den insgesamt ausgewiesenen Minderaufwendungen i.H.v. 7,8 Mio. €. wesentliche Veränderungen bei den Erträgen: - aus Bundesbeteiligung KdU - 4,3 Mio. € auf Grund prognostizierter Minderaufwendungen - Erstattung kommunaler Steuerungsaufwand - 0,5 Mio. € auf Grund Kündigung der "Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln" durch das Jobcenter zum 31.12.2017 wesentliche Veränderungen bei den Aufwendungen: - laufende KdU einschl. KFA -9,2 Mio. € auf Grund einer geringeren Anzahl an Bedarfsgemeinschaften als geplant ( Plan: 40.500 VIST 2018: 39.590) - Bildungs- und Teilhabeleistungen + 1,9 Mio. € auf Grund Anstieg der Anträge für Mittagsverpflegung in Schule und Kita und für Hilfen zur Lernförderung. 50_313_ZW - Hilfen f.Asylbewerber zahlungswir 21.218.250 11.812.009 18.748.029 19.533.805 2.470.221 1.684.445 -785.775 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H.v. 2,5 Mio. € setzt sich aus Mindererträgen i.H.v. 19,8 Mio. € und Minderaufwendungen i.H.v. 22,3 Mio. € zusammen. Die Mindererträge entstehen insbesondere in der Position "Pauschale Erstattung vom Freistaat für die Unterbringung von Flüchtlingen" auf Grund geringerer Neuzuweisungen als geplant. Die Minderaufwendungen ergeben sich für die Unterbringung der Flüchtlinge sowie für die Leistungen nach dem AsylbLG. Die Planung für die Aufwendungen und Erträge in den PSP-Elementen im Rahmen der Hilfen für Asylbewerber für 2018 war mit großen Unsicherheiten behaftet, da es keine verlässliche Grundlage für die Abschätzung der zu erwartenden Neuzuweisungen, der Dauer der Leistungsbezüge nach AsylbLG und der Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften gab. Bis Ende August 2018 wurden der Stadt Leipzig lediglich 580 Personen neu zugewiesen, für die zweite Jahreshälfte ist von einem höheren Zugang auszugehen. Das Sozialamt geht nach Rücksprache mit der Landesdirektion von ca. 1.500 Neuzugängen (Personen mit Ansprüchen nach AsylbLG als auch SGB II) aus. Darüber hinaus ergeben sich viele Abweichungen gegenüber dem Plan durch die Veränderungen in der Kapazitätsplanung der Unterbringung Geflüchteter in Leipzig. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden nach den damals bekannten Bauplanungen Inbetriebnahmezeitpunkte und Aufwendungen sowie Erträge für die Unterkünfte geplant. Dazu gab es zwischenzeitlich Veränderungen (s. u.a. DS VI-5463). Die Hochrechnung des zu erwartenden V-Ist zum 31.12.2018 ist daher insgesamt sehr risikobehaftet. Die Erträge aus der Richtlinie soziale Betreuung wurden entsprechend der Förderzusage des Freistaates Sachsen auf 2,1 Mio. € (bisher 1,1 Mio. €) korrigiert. Für 2018 wird mit einer Inanspruchnahme von Rückstellungen i.H. von rd. 4,8 Mio. € gerechnet. Inwiefern die Bildung von Rückstellungen für 2018 notwendig sind, kann voraussichtlich zum 31.12.2018 eingeschätzt werden. 50_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa 2.043.150 1.532.525 2.080.530 2.053.559 -37.380 -10.409 26.971 50_331_ZW - Förd.v.Tr.d.Wohlfahrts. zahlungsw 4.004.450 2.162.631 4.005.039 4.102.039 -589 -97.589 -97.000 -6.100 -3.753 -5.065 -5.065 -1.035 -1.035 0 50_344_ZW - Hilfen f.Heimkehrer zahlungswirk 0 6.319 0 0 0 0 0 50_345_ZW - Leist.f.Bildung/Teilhab zahlungsw 1.007.500 640.726 908.118 904.909 99.382 102.591 3.209 50_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk 2.307.150 2.064.282 2.337.489 2.337.489 -30.339 -30.339 0 49.000 41.534 45.322 45.322 3.678 3.678 0 50_343_ZW - Betreuungsleistungen zahlungswirk 50_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam Seite 10 von 30 Anlage 2 akt. Plan 50_611_ZW - Sonderlastenausgl., Sozialumlage Verfügt 44.163.200 VIST 42.614.943 51.528.705 VIST liqui. 51.528.705 akt. Plan - VIST -7.365.505 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -7.365.505 0 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H.v. insgesamt 7,4 Mio. € lässt sich wie folgt begründen: Mindererträge - Sonderlastenausgleich Hartz IV - 6,1 Mio. € auf Grund vorläufigem Bescheid vom 05.04.2018; nach unterjähriger Datenaktualisierung kann sich der Ausgleichsbetrag noch ändern - Bedarfszuweisung gemäß SächsFAG - 0,7 Mio. € auf Grund vorliegendem Bescheid vom 27.06.2018 Mehraufwand KSV-Umlage + 0,6 Mio. € auf Grund endgültigem Bescheid vom 08.08.2018, nachdem die geänderte Haushaltssatzung des KSV in der Verbandsversammlungam 11.06.2018 beschlossen wurde 50_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 50_UH2 - bauliche Unterhaltung (Asyl) 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung 51_211_ZW - Grundschulen zahlungswirksam 40.000 64.874 92.600 92.600 -52.600 -52.600 0 0 0 91.473 91.473 -91.473 -91.473 0 244.655.404 240.899.640 265.271.840 265.692.043 -20.616.435 -21.036.639 -420.204 -141.100 718.487 364.125 -576.101 -505.225 435.001 940.226 Begründung Im Bereich Grundschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 505 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mindererträgen i.H. von 524 T€ und Minderaufwendungen i.H. von 19 T€. Die Minderaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verschiebung der Fertigstellung der Reaktivierung des Schulgebäudes am Opferweg (VI-DS-02210). In der Budgeteinheit sind dafür konsumtive Ausstattungsmittel (122 T€) geplant. Die für den Sommer 2018 avisierte Inbetriebnahme verschiebt sich in den Sommer 2019. Die Mittel werden entsprechend im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt. Weitere Minderaufwendungen in Höhe von 50 T€ entstehen, aufgrund der nicht realisierten Maßnahme Erbbaupacht Grundschule Wiederitzsch. Diese Minderaufwendungen werden zum Teil zur Deckung der Mehraufwendungen im Bereich der Ganztagsangebote für Sachkosten und Honorare eingesetzt. Die Mindererträge von 524 T€ ergeben sich aus Mehrerträgen im Bereich der Ganztagsangebot und Minderträgen aus Fördermitteln für konsumtive Baumßnahmen von Bund und Land. Die Mehrerträge aus Fördermitteln für Ganztagsangebote begründen sich damit, dass im Schuljahr 2018/2019 mehr Grundschulen eine Betreuung im Ganztagsmodel anbieten wollen und eine Fördermittelzusage erhalten haben. Die kompletten Erträge für das 1. HJ 2018/2019, welches bis zum Februar 2019 geht, werden im Haushaltsjahr 2018 vereinnahmt. Die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel werden in die sonstigen Verbindlichkeiten gestellt, welche in 2019 aufgelöst werden und damit dem Verwendungszweck wieder zur Verfügung stehen. Die Minderträge aus der Förderung von konsumtiven Baumaßnahmen begründen sich zum einen mit der vollständigen Anordnung der Bescheide für die Maßnahmen des Förderprogramms VwV-Investkraft in 2017 (entsprechend Fördermittelbescheid) und zum anderen aus der Verschiebung von Maßnahmen (z.B. Heinrich-Mann-Schule - Neukonzeption der Maßnahme im FinHH). Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 940 T€ begründet sich daher, dass für verschiedene Maßnahmen (9. Schule, August-Bebel-Schule, 24. Schule, Wilhelm-HauffSchule) die Fördermittel in 2018 abgerufen werden können. Die Anordnung der Fördermittel erfolgte wie o.g. bereits im Haushaltsjahr 2017, entsprechend Fördermittelbescheid. 51_2111_ZW - Grundschulen - Schulbudget 1.924.421 1.925.455 Seite 11 von 30 1.923.610 1.872.000 811 52.421 51.610 Anlage 2 akt. Plan 51_215_ZW - Mittelschulen zahlungswirksam 890.800 Verfügt 1.525.858 VIST 1.618.399 VIST liqui. 1.683.699 akt. Plan - VIST -727.599 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -792.899 -65.300 Begründung Im Bereich Oberschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 728 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehrerträgen i.H. von 202 T€ und 930 T€ Mehraufwendungen. Die Mehrerträge resultieren aus zu vereinnahmenden Fördermitteln in Höhe von 140 T€ für die Oberschule Paunsdorf. Die konsumtive Baumaßnahme Oberschule Paunsdorf - Schule Sanitär wird 2018/2019 durchgeführt. Es wird mit abrechenbaren Erträgen von 74 T€ gerechnet. Weitere 59 T€ Mehrerträge sind für die Ganztagsförderung in Oberschulen vereinnahmt. Die Mehraufwendungen resultieren maßgeblich (516 T€) aus der Verschiebung der Baumaßnahmen Oberschule Am Weißeplatz Haus 2 (DS-01954/14), der neuen Sportoberschule (DS-00526/14) sowie der Oberschule Ratzelstraße (DS-00553/14). Die zusätzlichen Aufwendungen wurden im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßig (VI-DS 05545) bereitgestellt, nachdem sie im letzten Jahr gesperrt wurden. Weitere 202 T€ Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen Sperrung von nicht notwendigen Haushaltsmittel im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen. Die weiteren Mehraufwendungen ergeben sich durch die Abrechnung der Ganztagsangebote an Oberschulen, welche durch die benannten Mehrerträge gedeckt werden. 51_2151_ZW - Mittelschulen - Schulbudget 1.522.040 1.475.415 1.520.123 1.435.900 1.918 86.140 84.223 51_2153_ZW - Abendmittelschule - Schulbudget 23.070 22.974 22.653 22.568 417 502 85 51_2154_ZW - Gemeinschaftsschule - Schulbudget 64.774 64.467 59.920 59.850 4.854 4.924 70 51_217_ZW - Gymnasien,Kollegs zahlungswirksam 335.950 229.230 352.717 -208.241 -16.767 544.191 560.958 Begründung Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 561 T€ begründet sich maßgeblich aus den bereits in 2017 entsprechend Fördermittelbescheid angeordneten Erträgen für die F. -A.-Brockhausschule (1,35 Mio. €), welche nun in 2018 teilweise abgerufen werden können. 51_2171_ZW - Gymnasien;Kolleg - Schulbudget 1.729.977 1.796.947 1.812.050 1.806.050 -82.073 -76.073 6.000 51_2173_ZW - Abendgymnasium - Schulbudget 34.510 25.284 25.261 23.400 9.250 11.110 1.861 -664.050 -406.084 -579.690 -675.680 -84.360 11.630 95.990 51_221_ZW - Förderschulen zahlungswirksam Begründung Im Bereich Förderschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 84 T€ prognostiziert. Diese ergeben sich maßgeblich aus Mehraufwendungen. Die Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen Sperrung von nicht notwendigen Haushaltsmitteln im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen. Für die Maßnahmen Ernst-Zinna-Schule können Fördermittel in Höhe von rund 96 T€ in 2018 abgerufen werden. Die Anordnung der Fördermittel erfolgte bereits im Haushaltsjahr 2017, entsprechend Fördermittelbescheid. Daraus begründet sich die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam. Für die Erträge aus Elternbeiträgen für die Förderschulen ist noch eine Umbuchung aus der Budgeteinheit 51_361_ZW i.H. von 101 T€ erforderlich, daraus begründet sich zum aktuellen Zeitpunkt die geringe Ist-Anordnung. Seite 12 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51_2211_ZW - Blinde/Sehbehinderte-Schulbudget 23.012 21.078 21.058 20.996 1.954 2.016 62 51_2213_ZW - geistig Beh. - Schulbudget 46.780 46.676 46.676 46.544 105 236 132 51_2214_ZW - Körperbehinderte - Schulbudget 35.126 32.402 32.402 32.259 2.724 2.867 143 191.573 182.092 182.023 176.450 9.550 15.123 5.573 51_2216_ZW - Sprachheilschule - Schulbudget 39.829 39.743 39.663 39.368 166 462 296 51_2217_ZW - FÖZ-EZH - Schulbudget 31.670 30.690 30.640 30.472 1.030 1.197 168 51_2218_ZW - K-KHS - Schulbudget 10.400 9.881 9.881 9.776 519 624 105 477.550 887.764 887.391 887.391 -409.841 -409.841 0 51_2215_ZW - Lernförderg. - Schulbudget 51_231_ZW - Berufl. Schulen zahlungswirksam Begründung Im Bereich Berufsschulen wird eine Budgetüberschreitung in Höhe von 410 T€ prognostiziert. Diese ergibt sich maßgeblich aus Mehraufwendungen. Die Mehraufwendungen resultieren aus den notwendigen Leasinggebühren für die Einführung des IT-Rollout-Systems in Schulkabinetten gemäß der Vorlage "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte in Trägerschaft der Stadt Leipzig" (VI-DS-03002 Beschluss RV 08.02.2017). Diese Mehraufwendungen wurden zusätzlich im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt bei einer gleichzeitigen Sperrung von nicht notwendigen Haushaltsmitteln im Finanzhaushalt. Durch die Anmietung von Geräten musste kein aktivierungspflichtiger Erwerb erfolgen. 51_2311_ZW - BSZ - Schulbudget 51_2313_ZW - BSZ 12 - Schulbudget 51_241_ZW - Schülerbeförderung zahlungswirksa 51_242_ZW - Förd.maßn. f.Schüler zahlungswirk 51_243_ZW - so.schul. Aufg. zahlungswirksam 1.287.929 1.159.179 1.162.425 1.158.925 125.504 129.004 3.500 52.788 52.454 52.434 51.900 354 888 534 4.228.300 4.365.760 4.425.600 4.281.250 -197.300 -52.950 144.350 15.000 13.525 14.999 14.999 1 1 0 652.550 555.388 455.400 455.400 197.150 197.150 0 Seite 13 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_341_ZW - UHV-Leist. zahlungswirksam 2.512.950 Verfügt 9.066.547 VIST 3.813.747 VIST liqui. 3.898.959 akt. Plan - VIST -1.300.797 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -1.386.009 -85.212 Begründung Die Budgetüberschreitung von 1,3 Mio € ergibt sich aus den Mehraufwendungen i.H. von 6,5 Mio. € Mehrerträgen i.H. von 5,1 Mio. €. Eine konkrete Darstellung erfolgte dazu in der aktuell im Gremienverfahren befindlichen Vorlage VI-DS-05948. Die Mehrerträge von 5,1 Mio. € setzen sich aus Erträgen von 3,6 Mio. € die aus der Leistungserstattung 2017 resultieren und 1,5 Mio. € aus dem laufenden Haushaltshjahr zusammen. Die Erstattung von Bund und Land erfolgt nach tatsächlicher Auszahlung der Unterhaltsvorschussleistung. Aktuell erfolgte die Abrechnung bis einschließlich August 2018, die Erstattung für August 2018 steht noch aus. Zudem sind ca. 2200 Fälle aus dem Kalenderjahr 2017 und zahlreiche Fälle aus dem Kalenderjahr 2018 noch nicht abschließend bearbeitet. Aufgrund der noch ausstehenden abschließenden Bearbeitung und Auszahlung konnte die Erstattung noch nicht geltend gemacht werden. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass nicht alle Vorgänge bis Ende des Jahres abschließend bearbeitet werden können, so dass die Erstattung zeitlich nachgelagert zur Auszahlung erfolgen wird und sich noch verzögert. Die Mehraufwendungen von 6,5 Mio. € ergeben sich aufgrund der Hochrechnung der Fallzahlen in der Vorlage VI-DS-05948 anhand der tatsächlichen Entwicklung der Antragseingänge seit der Gesetzesnovellierung 2017. Entgegen der bisherigen Prognose zeichnet sich eine weitere Steigerung der Fallzahlen ab, da auf Grund des längeren Bezugszeitraums deutlich mehr Kinder anspruchsberechtigt sind. Die Hochrechnung basiert auf den aktuellen Entwicklungen im ersten Halbjahr 2018. Bund und Land erstatten insgesamt 70 % der Leistung. Aufgrund höherer Aufwendungen ergeben sich daher wie o.g. höhere Erstattungsbeträge von Bund und Land. Für 2017 wurden Rückstellungen i.H von 4,8 Mio. € gebildet, die voraussichtlich in voller Höhe in 2018 aufgelöst werden. In etwa der gleichen Höhe werden Rückstellungen für 2018 zu bilden sein, ausgehend von den aktuell ca. 2.200 offenen Anträgen. 51_351_ZW - so.soz.Hilfen/Leist. zahlungswirk 73.650 62.702 63.509 63.509 10.141 10.141 0 51_361_ZW - Förd.v.Kind.i.Kitas zahlungswirk 24.116.500 14.038.159 23.408.544 23.863.700 707.956 252.800 -455.156 Begründung Für die Budgeteinheit wird eine Unterschreitung i.H. von 708 T€ prognostiziert. Diese setzt sich aus Mehrerträgen i.H. von 640 T€ und Minderaufwendugnen i.H. von 68 T€ zusammen. Die Mehrerträge i.H. von 640 T€ ergeben sich aus Rückdorferungen von den ausgereichten Pauschalen 2017 nach Abgleich der tatsächlichen Kinderzahlen für Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge freier Träger. Die Minderaufwendungen von 68 T€ setzen sich wie folgt zusammen: - Mehraufwendungen von 91 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Kitas (Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2ZW) - Minderaufwendungen von 156 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in kommunalen Horten (Bruttoprinzip -> siehe BE 51_365_2ZW) - Minderaufwendungen i.H. von 3 T€ für die Absenkung, Ermäßigung der Elternbeiträge in Horten/Lernförderschulen Hinweis: Im Bereich der freien Träger Kitas und Tagespflege sowie der kommunalen Tagespflege wird eine 100%ige Auslastung eingeschätzt. Die Rückstellungen aus 2017 i.H. von 1,6 Mio. € werden voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Für das Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von 1,15 Mio. € gebildet. Daraus begründet sich die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 455 T€. Seite 14 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_362_ZW - Jugendarbeit zahlungswirksam 7.597.300 Verfügt 7.104.560 VIST 7.285.585 VIST liqui. akt. Plan - VIST 7.285.585 akt. Plan - VIST liqui. 311.715 VIST VIST liqui. 311.715 0 Begründung Insgesamt ergibt sich eine Budgetunterschreitung i.H. von 312 T€. Diese setzt sich aus Minderaufwendungen von 411 T€ und Mindererträgen von 99 T€ zusammen und begründet sich im Wesentlichen wie folgt: - Im Bereich der Jugendförderung freie Träger nach § 11 ergeben sich zunächst Minderaufwendugnen i.H. von 246 T€. Dabei handelt es sich nicht um "echte" Minderaufwendungen, diese wurden für die Förderung der Jugendarbeit freier Träger nach § 13 eingesetzt, die in der Budgeteinheit 51_363_1ZW verbucht werden. Damit wurde im Rahmen der Förderung nur die Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Paragraphen anders vorgenommen, als ursprünglich geplant. Die Mittel für die Förderung der freien Träger Jugendhilfe finden sich in drei verschiedenen Budgets. Weiter kommt es hier zu Mindererträgen von 19 T€. - Aus den Zuschüssen für die internationale Jugendarbeit ergeben sich Minderaufwendungen von 59 T€. Dem gegenüber stehen Mindererträge i.H. von 71 T€. - Weiter bestehen nicht benötigte Zuschüssen bei der Jugendarbeit i.H. von 131 T€. - Darüber hinaus entstehen Mehraufwendungen von 76 T€ für die Durchführung des Ferienpasses, welche durch Mehrerträge aus den Verkaufserträgen gedeckt werden können. 51_363_1ZW - Kinder-/Jugend-/Familienarbeit 3.409.950 3.137.961 3.590.860 3.590.860 -180.910 -180.910 0 51_363_2ZW - andere Aufgaben der Jugendhilfe 1.595.650 1.694.168 1.745.701 1.745.701 -150.051 -150.051 0 88.749.000 90.059.603 102.859.074 102.931.074 -14.110.074 -14.182.074 -72.000 51_363_3ZW - erzieherische Hilfen Begründung Die Budgetüberschreitung von insgesamt 14,1 Mio. € ergibt sich aus Mehraufwendungen von 15,02 Mio. € und Mehrerträgen i.H. von 909 T€. Die Mehraufwendungen sind zurückzuführen auf die stetig steigenden durchschnittlichen jährlichen Fallkosten von geplant 28.886 € auf prognostiziert 33.759 € (+4.873 €). Die Fallzahlentwicklung bleibt dem gegenüber im geplanten Rahmen (insgesamt -67 Fälle), außer im Bereich der stationären Hilfen, hier kommt es zu einer Zunahme von 119 Fällen. Der Mehrbedarf teilt sich für die einzelen Leistungsbereiche unter Annahme der o.g. Fallzahl- und Fallkostenentwicklung wie folgt auf: - 12,6 Mio. € für die stationären Hilfen - 1,65 Mio € für die ambulanten Hilfen - 660 T€ für die Inobhutnahme - 204 T€ für Pflegestellen Der erhebliche Mehrbedarf im stationären Bereich begründet sich zum Einen wie oben genannt aus dem Anstieg der Fallzahlen (Plan durrchschnittliche Fälle pro Jahr 1.049, Prognose 1.168 Fälle) und zum Anderen aus der Erhöhung der Kosten pro Fall von 59 T€ auf 64 T€ in diedem Bereich. Dies begründet sich vor allem aus der Personalkostensteigerung durch die Tariferhöhung TVöD ab 03/2018 i.H.v. 3,2 % für das Jahr 2018 und Mietpreissteigerungen, die sich ebenfalls entgelterhöhend auswirken. Die Fallzahlen im Bereich der stationären Hilfen sind in den letzten Monaten erheblich angestiegen, so dass die bisherige Prognoseentwicklung nochmals angepasst werden musste. Gegenüber dem V-IST per 30.06.2018 steigt der Mehrbedarf weiter an. Die Mehrbedarfsvorlage VI-DS-06148 befindet sich derzeit im Geschäftsgang. Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 72 T€ begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Für das Haushaltsjahr 2017 wurden Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von rd. 6,072 Mio. € gebildet, diese werden vorausichtlich in voller Höhe in Anspruch genommen. Für 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von 6 Mio. € gebildet. 51_364_1ZW - Gebäude Inobhutnahme umA 380.300 351.908 Seite 15 von 30 351.925 351.925 28.375 28.375 0 Anlage 2 akt. Plan 51_364_2ZW - Hilfen zur Erziehung umA -3.923.930 Verfügt 7.037.587 VIST 1.779.837 VIST liqui. 3.219.837 akt. Plan - VIST -5.703.767 akt. Plan - VIST liqui. -7.143.767 VIST VIST liqui. -1.440.000 Begründung Die Budgetüberschreitung von 5,7 Mio. € bildet sich zunächst über Mindererträge von 7,6 Mio. € und Minderaufwendungen von 1,9 Mio. € ab. Die Minderaufwendungen sind auf den Rückgang der Fälle HzE bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) zurückzuführen. Gegenwärtig wird mit durchschnittlich 213 Fällen (Plan 234 Fälle) und durchschnttlichen Fallkosten von 49 T€ (Plan 53 T€) gerechnet. Insbesondere im Bereich der Heimerziehung umA ist zwar ein Fallzahlenrückgang von geplant 189 Fällen auf 90 Fälle zu verzeichnen, jedoch erhöhen sich in ähnlichem Umfang die Fälle für Heimerziehung für junge Volljährigen von 5 Fällen auf 68 Fälle. Gleichzeitig ist in der Heimerziehung eine Fallkostensenkung von 57,7 T€ auf 52,3 T€ zu verzeichnen aber dem ggü. ebenso eine Fallkostensteigerung bei der Heimerziehung für junge Volljährige von 45,7 T€ auf 49,5 T€. Schwerpunktmäßig untersetzen sich die Minderaufwendungen wie folgt: - im Bereich der stationäre Betreuung entstehen Minderaufwendungen von ca. 3 Mio. € - im Bereich der Pflegestellen entstehen Minderaufwendungen von 197 T€ - im Bereich der ambulanten Hilfen entstehen Mehraufwendungen von 659 T€ - im Bereich der Sachverständigen- und Gutachterkosten entstehen Mehraufwendungen von 346 T€ - im Bereich der Inobhutnahme entstehen Mehraufwendungen von 194 T€ Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 und im Nachtragsplanverfahren 2018 wurden zusätzlich zu den geplanten Erträgen aus Kostenerstattungen von 16,27 Mio. € weitere 9,4 Mio. € im Finanzhaushalt veranschlagt, auf Basis der prognostizierten Mindereinzahlungen aus Vorjahren, da davon auszugehen war, dass diese 2018 kassenwirksam vereinnahmt werden sollten. Damit wären 2018 liquiditätswirksame Einzahlungen von 25,7 Mio. € zu erbringen. Aktuell ist einzuschätzen, dass in 2018 ertrags- und kassenwirksam nur 8,55 Mio. € vereinnahmt werden können. Die Spitzabrechnungen für das Jahr 2017 werden vom AfJFB im Zeitraum 09-12/2018 erstellt. Bisher wurden die Spitzabrechnungen für den Zeitraum 2015/2016 gelegt. Die Abrechnung nimmt insgesamt sehr viel Zeit in Anspruch und die jeweilige Spitzabrechnung wird mit den Abschlägen aller Jahre verrechnet, so dass in 2018 nicht mit Einzahlungen für diese Fälle gerechnet werden kann. Ebenso sind nach Spitzabrechnung Absetzungen zu hoch angeordneter Erträge vorzunehmen. Die Spitzabrechnungen für das gesamte Jahr 2018 werden dann im II. Quartal 2019 erfolgen, so dass ab dem II. Halbjahr 2019 mit zeitnahen und kontinuierlichen Spitzabrechnungen pro Fall zu rechnen ist. So wird seitens des AfJFB in 2018 mit Erträgen von 1,68 Mio. € gerechnet. Darüber hinaus können Abschlagszahlungen für IV. Quartal 2017 und das 1. Halbjahr 2018 beim Freistaat abgefordert werden. Dafür werden Erträge i.H. von 6,87 Mio. € erwartet. Aktuell erfolgt eine Klärung zum weiteren Verfahren zur Kostenerstattung/-abrechnung und dem Abgleich der offenen Forderungen. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für das Haushaltsjahr 2017 i.H. von 2,18 Mio. € werden voraussichtlich in voller Höhe beansprucht. Für 2018 sind voraussichlich Rückstellungen und Verbindlichkeiten i.H. von 735 T€ zu bilden. Daraus begründet sich die Abweichung von 1,44 Mio. € zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam im Aufwandsbereich. 51_365_1ZW - Kindertageseinr./Kindertagespf.zw 1.523.300 1.370.857 Seite 16 von 30 1.700.411 1.700.453 -177.111 -177.153 -42 Anlage 2 akt. Plan 51_365_2ZW - Kitas kommunal zahlungsw. -54.389.850 Verfügt -46.931.329 VIST -55.496.506 VIST liqui. -55.724.447 akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. 1.106.656 VIST VIST liqui. 1.334.597 227.941 Begründung Insgesamt ergibt sich in der Budgeteinheit eine Budgetunterschreitung von 1,1 Mio.€. Es ergeben sich Mehrerträge i.H. von 1,45 Mio. € und Mehraufwendungen i.H. von 346 T€. Die Entwicklung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Im Bereich der Landeszuschüsse nach SächsKitaG für Horte ergeben sich Mehrerträge von 704 T€, dem gegenüber stehen im Bereich der kommunalen Kitas Mindererträge von 129 T€. Für die Baumaßnahme Kita Hans-Otto-Str. wurden die Fördermittel laut Bescheid komplett in 2017 angeordnet, da es sich um eine Maßnahme aus dem Programm VwVInvestkraft handelt. Aus diesem Grund sind in 2018 formal Mindererträge i.H. von 357.400 € zu verzeichnen. Der anteilige Abruf (nur liquiditätswirksam) für 2018 erfolgt in Höhe von 228 T€. Daraus lässt sich auch die Abweichung zwischen dem VIST und dem V-IST Liquiditätswirksam erklären. Weiter werden Mehrerträge von 310 T€ insgesamt prognostiziert aus den Kostenerstattungen im Bereich der Eingliederungshilfe aus der Integrationspauschale und der kommunalen Kitas (von Fremdgemeinden). Wobei anzumerken ist, dass aufgrund des Rechtsanspruches und der mangelnden Platzversorgung in der Stadt Leipzig, kommunale Einrichtungen in Leipzig keine Kinder aus Fremdgemeinden ohne Zustimmung der Fachabteilung aufnehmen. Somit hat sich die Zahl der in Leipzig betreuten auswärtigen Kinder drastisch reduziert. Weiter sind Mehrerträge aus den voraussichtlichen Bruttobuchungen der Absenkungen und Ermäßigungen der Elternbeiträge für die kommunalen Einrichtungen zum Jahresabschluss i.H. von 65 T€ zu verzeichnen (vgl. Budgeteinheit 51_361_ZW). Zudem ergeben sich Mehrerträge für Ferienfahrten Horte i.H. von 65 T€, die sich insgesamt haushaltsneutral darstellen, da dem gegenüber Mehraufwendungen in gleicher Höhe stehen. Die Mehraufwendungen begründen sich hauptsächlich aus der notwendigen Ausstattung sowie der Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial in den Sofort-Kitas Gustav-Mahler-Str., Helenenstr. und Nonnenstraße i.H. von 148 T€ sowie der Ausstattung für den Hort der Fritz-Baumgarten-Schule i.H. von 57 T€ und den Mehraufwendungen des Systems KIVAN.Next von 63 T€. Darüber hinaus mussten bisher Zwangsgelder i.H. von 19 T€ gezahlt werden. Seite 17 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_365_3ZW - Kindertageseinr.,fr.Träger zw 100.601.550 Verfügt 92.543.241 VIST VIST liqui. 98.798.882 98.798.882 akt. Plan - VIST 1.802.668 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.802.668 0 Begründung Insgesamt ergibt sich eine Budgetunterschreitung von 1,8 Mio. €. Diese setzt sich zusammen aus Mehrerträgen i.H. von 118 T€ und Minderaufwendungen 1,68 Mio. €. Die Mehrerträge von 118 T€ setzen sich wie folgt zusammen: - Es entstehen Mehrertäge von 292 T€ aus den Landeszuschüssen nach § 18 SächsKitaG. Diese wurden an Hand der Kinderzahlen des Stichtages 01.04.2017 für 2018 beschieden. - Weiter werden Minderertäge i.H. von 177 T€ in den Bruttomieten prognostiziert. Diese fallen geringer aus als geplant, da einzelne Einrichtungen in Erbbaupacht übergeben wurden bzw. befinden sich eineige Einrichtungen in Sanierungsmaßnahmen. Die Abbildung erfolgt jedoch insgesamt haushaltsneutral, da dem ggü. Minderaufwendungen in gleicher Höhe stehen. Die Minderaufwendungen von 1,68 Mio. € begründen sich wie folgt: - Im Bereich der Zuschüsse werden Minderaufwendungen i.H. von 1,5 Mio. € eingeschätzt. In der aktuellen Berechnung wurden alle bisher bekannten Sachverhalte berücksichtigt bzw. die noch nicht endgültig verhandelten Zuschüsse prognostisch aufgenommen. Aus den derzeit ergebenden Minderaufwendungen sollen ca. 1 Mio. € zur Deckung im Bereich HzE (Vorlage VI-DS-06148 aktuell im Geschäftsgang) und 200 T€ zur Deckung weiterer Mehraufwendungen im Bereich der privaten Kitas (Vorlage ebenfalls im Geschäftsgang) verwendet werden. Die restlichen Mittel sollten in der Budgeteinheit verbleiben. Grundsätzlich ist für die Einschätzung anzumerken, dass mit dem Nachtragshaushalt 6,1 Mio. € zusätzlich für dieses Budget zur Verfügung gestellt wurde, bisher aber keine abschließende Prognose erstellt werden kann, da weiterhin mit einer kleineren Anzahl von Trägern noch keine Vereinbarung geschlossen werden konnte. Zudem sind noch nicht alle Abschläge des Gemeindeanteils berechnet, so dass sich das V-IST ggf. noch erhöhen kann. Die Verhandlungen mit den freien Trägern (viele Anpassungen der Entlohnung der päd. Fachkräfte aufgrund Fachkräftemangel) sowie die Erhöhung der Verwaltungskostenumlage und der Reduzierung des Eigenanteils haben zu höheren Aufwendungen geführt. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für die Personalschlüsselanpassungen im Leistungsbereich Krippe erheblich höher ausgefallen, als dies im Planungsverfahren 2017/2018 abzusehen war. Aus diesem Grund wurden mit den Nachtragshaushalt 2018 die zusätzlichen Mittel bestätigt. - Weiter ergeben sich wie oben beschrieben Minderaufwenungen i.H. von 177 T€ im Bereich der Bruttomieten. Rückstellungen wurden i.H.v. 7.001 Mio € aufgelöst und voraussichtlich in gleicher Höhe wieder gebildet. 51_365_4ZW - Projekte Kindertageseinr. zw 393.200 394.897 177.792 177.792 215.408 215.408 0 Begründung Insgesamt wird in diesem Budget von einer Budgetunterschreitung von 215 T€ ausgegangen, die sich im Wesentlichen aus Mehrerträge von 209 T€ begründet. Für die Beteiligung am Landesprojekt "Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen" wurden für 2018 Erträge in Höhe von 114 T€ geplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass dieses Projekt am 28.02.2018 endet. Allerdings wurde kurzfristig die 2. Projektphase bewilligt. Damit können für 2018 Erträge i.H. von 340 T€ für dieses Projekt prognostiziert werden. Daraus ergeben sich Mehrerträge von 226 T€. Weiter ergeben sich Mindererträge für das Projekt Sprachkitas für die Kita Täubchenweg i.H. von 16 T€, diese Förderung wurde beendet. 51_365_5ZW - Kindertagespfl.n.§ 23 SGB VIII zw 429.850 390.856 Seite 18 von 30 439.185 439.185 -9.335 -9.335 0 Anlage 2 akt. Plan 51_365_6ZW - Kindertagespfl.,kommunal zw 4.610.600 Verfügt 5.161.649 VIST 4.425.641 VIST liqui. 4.923.484 akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. 184.959 VIST VIST liqui. -312.884 -497.843 Begründung Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 498 T€ begründet sich aus der zu bildenden Rückstellung für das Haushaltsjahr 2018. Die in 2017 gebildeten Rückstellungen i.H. von 723 T€ € werden voraussichtlich voll in Anspruch genommen. Im Haushaltsjahr 2018 werden voraussichtlich Rückstellungen i.H. von nur 225 T€ gebildet, da keine nachträgliche Zahlung für Sachkosten erfolgen muss. Weiter ergbit sich insgesamt ergibt sich in der Budgeteinheit eine Unterschreitung von 185 T€. Diese setzt sich aus Mindererträgen i.H. von 253 T€ (121 T€ aus Zuschüssen für laufende Zwecke und ca. 132 T€ geringere Elternbeiträge) sowie Minderaufwendungen von 438 T€ aus der Prognose der aufgrund des Durchschnittes der Monate Jan-Mai 2018 leicht rückläufige Fallzahlen zusammen. 51_365_7ZW - Kindertagespfl.,freie Träger zw 12.114.450 10.896.731 11.762.223 12.527.201 352.227 -412.751 -764.977 Begründung Insgesamt ergibt sich in diesem Budget eine Unterschreitung von 352 T€. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Im Bereich der Zuschüsse für laufende Zwecke sind Mindererträge i.H. von 208 T€ zu verzeichnen, da weniger Tagespflegeplätze, als ursprünglich geplant, geschaffen wurden. Weiter werden Minderaufwendungen i.H. von 560 T€ prognostiziert, da die Kinderzahlen geringer ausfallen, als ursprünglich prognostiziert. Darüber hinaus sind die Kosten nicht im prognostizierten Maße gestiegen. Zusätzlich wirken sich auch die nicht geschaffenen Tagespflegeplätze finanziell aus. Aus den Minderaufwendungen werden 0,35 Mio Euro zur Deckung für den Mehrbedarf im Bereich der HzE zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Vorlage befindet sich aktuell im Geschäftsgang. Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 765 T€ begründet sich aus den im Haushaltsjahr 2018 zu bildenden Rückstellungen. Die gebildete Rückstellung i.H. von 1,2 € wird in 2018 voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Neue Rückstellungen werden voraussichtlich im Umfang von 450 T€ gebildet. 51_365_8ZW - private Kindereinrichtungen 150.000 790.000 990.000 990.000 -840.000 -840.000 0 Begründung Die Budgetüberschreitung von 840 T€ resultiert vollständig aus Mehraufwendungen. Bereits zu Beginn des Jahres 2018 wurde prognostiziert, dass die geplanten Mittel in Höhe von 150 T€ für die Finanzierung der privaten Kitas nicht ausreichend sind. Mit der Vorlage DS-05412 "Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO private Kitas" wurden für 2018 bereits zusätzliche Mittel in Höhe von 640.000 € durch die Ratsversammlung am 25.04.2018 bewilligt. Dies betrifft den Rechtanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes und die damit verbundene Kostenübernahme bei Unterbringung in privaten Kindertageseinrichtungen. Bis zum Jahresende wird nunmehr ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 200.000 € eingeschätzt. Für diesen Mehrbedarf befindet sich bereits eine neue Vorlage im im Verfahren. 51_3650_ZW - Horte - Hortbudget 902.933 894.281 898.860 898.860 4.073 4.073 0 51_366_ZW - Einricht.d.Jugendarbeit zahlungsw 126.850 74.527 74.285 74.285 52.566 52.566 0 2.752.500 2.663.620 2.752.500 2.752.500 0 0 0 51_367_ZW - so.Einricht.Ki/Ju/Fam.hilf zahlgw Seite 19 von 30 Anlage 2 akt. Plan 51_ASG - Bewirtschaftung ASG 2.147.500 Verfügt 1.096.199 VIST 1.747.500 VIST liqui. akt. Plan - VIST 600.000 akt. Plan - VIST liqui. 400.000 1.547.500 VIST VIST liqui. 1.147.500 Begründung Die Budgetunterschreitung von 400 T€ begründet sich aus der Verschiebung der Maßnahme Sportplatz an der Kotsche in den Finanzhaushalt (vgl. VI-DS-04793 Verwaltungsausschuss 29.11.2017 bestätigt). Der Unterschied zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 1,1 Mio. € begründet sich darin, dass die Rückstellung aus 2017 i.H. von 394 T€ vollständig in Anspruch genommen werden. Von den planmäßigen Maßnahmen in 2018 werden im Budget zur Zeit voraussichtlich nur Auszahlungen i.H. von ca. 230 T€ für einige Maßnahmen getätigt. Es werden voraussichtlich 3 Maßnahmen in 2018 fertigestellt. Daran anschließend erfolgt die Fertigstellungspflege bis Juni 2019. Hierzu werden Teilrückstellungen zu bilden sein. Für alle anderen Maßnahmen müssen Rückstellungen für das Jahr 2019 gebildet werden. Einige Maßnahmen können bereits im Herbst begonnen werden und werden im Mai nächsten Jahres fertiggestellt sein. Daran schließt sich die Fertigstellungspflege gemäß VOB an, die sich bis zum Dezember 2019 erstrecken wird. Es wird von einer Rückstellungsbildung in Höhe von ca. 1,5 Mio. € für 2018 ausgegangen. 51_BW - Bewirtschaftung zw 13.576.100 12.998.634 13.788.526 13.788.526 -212.426 -212.426 0 Begründung Insgesamt entsteht in der Budgeteinheit eine Budgetüberschreitung von 212 T€. Diese setzt sich aus einer Reihe von bereits bewilligten Mittelüberträgen i.H. von insgesamt 103 €, wie z. Bsp. für die Pflege von Freiflächen und notwendiger Aufwendungen für neue Einrichtungen, wie z.B. für die Sofortkitas (Nonnenstr., Helenenstr. und Gustav-Mahler-Str.). Weiter ergibt sich in der Budgeteinheit 51_BW ein Mehrbedarf in den Leistungsarten Gebäudereinigung/Wirtschaftsdienst in kommunalen Kitas. Die dazu erarbeitete Vorlage soll nach Anpassung bzw. Änderung erneut in den Geschäftsgang und anschließend eingebracht werden. 51_UH1 - baul. u. techn. Unterhaltung 1 14.353.300 8.628.737 14.253.000 14.355.000 100.300 -1.700 -102.000 51_UH2 - baul. u. techn. Unterhaltung 2 8.038.850 2.598.881 9.581.000 9.790.000 -1.542.150 -1.751.150 -209.000 Begründung Für das Budget 51_UH2 (bauliche Unterhaltung Gebäude und Grundstücke 2) wird eine Budgetüberschreitung von 1,5 Mio. € prognostiziert. Diese begründet sich wie folgt: Die Mehrafuwendungen begründen sich im Wesentlichen wie folgt: - Mehraufwendungen von 290 T€ für das Brockhaus-Gymnasium - Mehraufwendungen von 250 T€ für die Schule am Rabet - Mehraufwendungen von 687 T€ für die Grundschule Stuttgarter Allee 3 -Mehraufwendungen von 536 T€ für Kita H.-Otto-Straße - Mehraufwendugnen von 96 T€ für die 24. Schule (Vorfinanzierung Fördermittel) - Minderaufwendungen i.H. von 106 T€ im Profitcenter der Jugendarbeit durch eine Verschiebung in den Finanzhaushalt - Minderaufwendungen von 258 T€ in der Maßnahme Heinrich-Mann-Schule die zur Deckung verschiedener anderer Maßnahmen herangezogen wurden Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam i.H. von 209 T€ begründet sich aus den zu bildenden Rückstellungen. Für das Jahr 2017 wurden Rückstellungen i.H. von 7,2 Mio. € gebildet, die voraussichtlich voll beansprucht werden sollen. Für das Jahr 2018 ist mit einer Rückstellungsbildung nach 2019 i.H. von 7 Mio. T€ zu rechnen. Seite 20 von 30 Anlage 2 akt. Plan 52 - Amt für Sport 52_421_ZW - Förd. d. Sports zahlungswirksam 52_424_ZW - Sportstätten u.Bäder zahlungswirk Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 14.168.800 13.041.552 13.778.991 13.670.691 389.809 498.109 108.300 3.196.750 2.811.615 3.263.750 3.263.750 -67.000 -67.000 0 10.552.550 9.941.607 10.101.781 10.001.381 450.769 551.169 100.400 Begründung Die Budgetunterschreitung in Höhe von rd. 451 T€ resultiert aus Mindererträgen in Höhe von 100 T€ und Minderaufwendungen in Höhe von rd. 551 T€. Begründung Mindererträge: Nach gegenwärtiger Einschätzung besteht keine Aussicht auf die zusätzliche Akquise von Fördermitteln für die Realisierung von Baumaßnahmen (Sanierung und Instandsetzung) in Höhe von 100 T€, da keine ausreichenden Planungsvorläufe umgesetzt werden können. Die Schwerpunkte der Fördermittelbeschaffung (zusätzliche VzÄ) richten sich auf die Umsetzung von dringenden Investitionsmaßnahmen. Die Minderaufwendungen in Höhe von rd. 551 T€ setzen sich schwerpunktmäßig wie folgt zusammen: - Es werden rd. 1 Mio. € von den geplanten Mittel für die Förderung von Baumaßnahmen im konsumtiven Bereich auf Grund bestehender Aktivierungspflichten im Investitionshaushalt benötigt. Dabei handelt sich um keinen „echten“ Minderbedarf. Die Mittel werden zur Deckung der Mehrauszahlungen im Investitionshaushalt verwendet. Im Rahmen der Haushaltsplanung steht der Anteil der zu fördernden Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt noch nicht fest. Die haushaltstechnische Zuordnung der Maßnahmen ergibt sich erst nach dem abschließenden Votum des Fachausschusses für Sport. Als Folge entsteht ein unterjähriger Anpassungenbedarf. Die Vorlage (VI-DS-06415) zur Bestätigung der überplanmäßiger Auszahlungen wurde erstellt und befindet sich im Verfahren. - Im Amt für Sport entstanden auf Grund des Sturmtiefs „Friedericke“ zum Jahresbeginn erhebliche Bauschäden an Sporteinrichtungen und Sportplätzen. Die Beseitigung der Schäden führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Bauunterhaltungsmitteln und erhöhten Mittelbedarf im Rahmen der Sonderpachtbezuschussung in Höhe von rd. 77 T€. - Mit der Vorlage DS-05795 über die Umsetzung und Umrüstung von nicht mehr benötigten 46 Containern (ehemals Unterbringung von Geflüchteten) wurden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 92 T€ bestätigt. - Für die Sanierung der Stadiontreppen zur RedBull Arena Leipzig gibt es einen Grundsatzbeschluss (VI-DS-04924) über die Bereitstellung von zusätzlichen Planungsmitteln in Höhe von 100 T€. - Im Rahmen der Vorlage DS-0122-NF-05 „Umsetzung Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept“ werden dem Amt für Sport zusätzliche Mittel für durchzuführende Instandhaltungen in Höhe von rd. 250 T€ zur Verfügung gestellt. - Mit der Einschätzung per 30.09.2018 werden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen des HH-Jahres 2017 voraussichtlich in Höhe von rd. 160 T€ aufgelöst und eine Neubildung im HHJahr 2018 von ca. 260 T€ prognostiziert. 52_742_ZW - Schaden Sportförderung 52_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 0 -6.040 -6.040 -6.040 6.040 6.040 0 419.500 294.370 419.500 411.600 0 7.900 7.900 Seite 21 von 30 Anlage 2 akt. Plan 53 - Gesundheitsamt 53_411_ZW - Krankenhäuser zahlungswirksam 53_414_ZW - Gesundheitspflege zahlungswirksam Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 4.388.900 5.137.881 5.019.474 5.034.554 -630.574 -645.654 -15.080 0 0 0 0 0 0 0 4.368.900 5.128.986 4.999.474 4.999.074 -630.574 -630.174 400 Begründung 1.Durch rückläufige Flüchtlingszahlen sind die Personal- und Sachaufwendungen der Erstuntersuchungsstelle für Asylbewerber (EUSA) rückläufig. Dementsprechend sinkt die Erstattung durch die Landesdirektion Sachsen hierfür. Im Budget des Gesundheitsamtes ist die Erstattung von Personal- und Sachkosten vollständig veranschlagt, im Aufwand aber nur die Sachkosten. Es ergeben sich hieraus Mindererträge ca. 349 TEUR und Minderaufwendungen in Höhe von ca. 15 TEUR. Dieses Gesamtminderbedarf entspricht den minimierten Personalaufwendungen für die EUSA. 2. Durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Stadt Leipzig - Beschlussvorlage Nr: VI-DS-05584 - werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 130 TEUR benötigt. 53_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 20.000 8.895 20.000 35.480 0 -15.480 -15.480 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 545.650 543.870 554.340 534.340 -8.690 11.310 20.000 56_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk 530.650 538.719 537.170 517.170 -6.520 13.480 20.000 56_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 15.000 5.151 17.170 17.170 -2.170 -2.170 0 57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen 15.950 8.393 15.712 15.712 238 238 0 57_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 15.950 8.393 15.712 15.712 238 238 0 61 - Stadtplanungsamt 1.149.550 811.462 1.101.107 1.101.107 48.443 48.443 0 61_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 1.149.550 811.462 1.101.107 1.101.107 48.443 48.443 0 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 42.150 128.733 58.350 14.000 -16.200 28.150 44.350 62_512_ZW - Flächen-u.Grundst.bez. zahlungsw 42.150 128.733 58.350 14.000 -16.200 28.150 44.350 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege -3.706.150 -3.835.246 -3.688.107 -3.688.107 -18.043 -18.043 0 63_521_ZW - Bau- u.Grundst.ordnung zahlungsw -3.155.300 -3.484.255 -3.137.437 -3.137.437 -17.863 -17.863 0 -550.950 -350.992 -550.770 -550.770 -180 -180 0 100 0 100 100 0 0 0 63_523_ZW - Denkmalschutz/-pflege zahlungsw 63_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Seite 22 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 3.512.300 -345.054 3.443.435 267.885 68.865 3.244.415 3.175.550 64_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 2.364.750 -877.299 2.298.035 -877.515 66.715 3.242.265 3.175.550 Begründung Die Abweichung zwischen VIST und VIST liqui. in Höhe von 3,2 Mio. EUR ergibt sich Erträgen aus Ausgleichsbeträgen, welche im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 der sonstigen Verbindlichkeit zugeführt und in den Folgejahren zweckgebunden verwendet werden. Somit werden in 2018 nur Einzahlungen, aber keine Erträge ausgewiesen. 64_522_ZW - Wohnbauförderung zahlungswirksam 65 - Amt für Gebäudemanagement 65_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungswir 1.147.550 532.245 1.145.400 1.145.400 2.150 2.150 0 41.624.650 38.127.728 39.466.588 39.803.538 2.158.062 1.821.112 -336.950 1.446.100 1.933.498 1.766.938 1.766.938 -320.838 -320.838 0 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 321 TEUR setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammensetzen: - 47.850 EUR: i. V. m. dem Programm Kita/Schulen, wurden dem AGM in 2018 zusätzlich 13 Stellen bestätigt, für welche im HH-Jahr 2018 Sachkosten in der genannten Höhe zur Verfügung gestellt wurden. - 146.000 EUR: Im Zuge der Organisationsvergrößerung des AGM wurde auch das Organisationsbüro der „Task Force Schulhausbau/Projektgruppe Asylräume“in die Amtsstruktur integriert. Hierfür wurde das PSP-Element 1.100.11.1.3.04.05 eingerichtet. Verwaltungsintern wurde festgelegt, dass die Container vom Barnet-Licht -Platz nach Aufteilung an verschiedene Ämter und Vereine zu transportierten sind, um Baufreiheit zu schaffen. Die Kosten für Transport und Sonstiges (Genehmigungen, Steuerung. Bewachung u. ä.) werden zentral im AGM unter Verantwortung der Taskforce bewirtschaftet. - 48.900 EUR: Im Zuge der Organisationsvergrößerung des AGM wurde auch das Organisationsbüro der „Task Force Schulhausbau/Projektgruppe Asylräume“in die Amtsstruktur integriert. Dementsprechend hat dieser Vorgang auch die Inklusion des dazugehörigen Budgets 928_313_ZW in das Budget 65_111_ZW zur Folge. Hierfür wurde das PSP-Element 1.100.11.1.3.04.05 eingerichtet, auf welches alle Planansätze des Haushaltsjahres 2018 übertragen worden sind. - 13.495 EUR: Für die Inbetriebnahme und Betreibung, hier Aufwendungen für die Hausmeister, von drei Sofort-Kitas zur kurzfristigen Abdeckung notwendiger Kapazitäten gem. Vorlage VI-DS-05096 65_EN_ZW - Energie 28.493.300 25.160.822 Begründung Auf Grund der anhaltend milden Witterung liegen die Ausgaben weit unter den geplanten Energiekosten. Seite 23 von 30 27.200.000 27.200.000 1.293.300 1.293.300 0 Anlage 2 akt. Plan 65_MP - Mieten und Pachten 10.066.500 Verfügt VIST 9.927.495 9.254.250 VIST liqui. akt. Plan - VIST 9.254.250 812.250 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 812.250 0 Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 812 TEUR setzt sich aus Mindererträge i. H. v. 322 TEUR und Minderaufwendungen i. H. v. 1,13 Mio. EUR zusammen. Die Mindererträge i.H. von 322 TEUR ergeben sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: -104.800 EUR - Die Differenz ergibt sich aufgrund der neuen Sachkontensystematik im Zusammenhang mit der Novellierung des § 29 SächsKomKBVO. -80.000 EUR - Diskothek Große Fleischergasse 12: Im HH-Jahr 2018 waren noch Erträge i.H.v. ~80T€ aus der Vermietung des Diskothekenbereiches in der Großen Fleischergasse 12 geplant, die allerdings nicht realisiert werden. Diese Mieterträge werden allerdings tatsächlich nicht realisiert, da intern entschieden wurde, den Diskothekenbereich nicht weiter zu vermieten. Stattdessen wurden die Räume für den Eigenbedarf als Lager des Amtes für Statistik und Wahlen genutzt. Ob künftig wieder eine externe Vermietung avisiert wird, oder ob die Räumlichkeiten durch die Stadt Leipzig selbst genutzt werden, ist zurzeit noch nicht festgelegt. -51.600 EUR - Kita Gundermannstr. 16-18: Das Kita-Objekt ist in Erbbau übergegangen ist und somit fallen die Erträge für Betriebskosten gegenüber dem freien Träger weg. Gleichzeitig fallen aber auch die Bewirtschaftungsaufwendungen für die Stadt Leipzig weg, da Kosten vom freien Träger direkt getragen werden (Energie, GDL, Versicherungen, Wartungen TAM). -51.300 EUR - OFT Klingenthaler Str. 14: Bestehende Mietverträge im Objekt wurden ab 03/2017 aufgrund notwendiger Umbaumaßnahmen (VI-DS-03562) aufgehoben. Wann und mit welchen Konditionen neue Mietverhältnisse konkret abgeschlossen werden sollen, ist momentan noch in Klärung. Es wird von einer neuen Vermietung ab 10/2018 ausgegangen, wobei die alten Mietvertragspreise provisorisch angenommen werden, sodass von den in 2018 geplanten 68.400 EUR lediglich ein Viertel, also 17.100 EUR, realisiert wird. -20.500,00 € - Kita - Leonhard-Frank-Straße 024A-024: Sanierung des Objektes ab 01.06.2017 bis mindestens 12.2018, wodurch die Mieterträge für diesen Zeitraum entfallen Die prognostizierten Minderaufwendungen i.H. von 1,13 Mio. EUR setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: -221.500 EUR - Abmietung Container für Schule 5 (Eitingonstr. 5) ab 07/2018: Für den Schulcontainer sind im HHJ 2018 Mietaufwendungen für 01-12/2018 geplant (443.000 EUR). Durch den Kauf des Containers werden die Mietaufwendungen 07-12/2018 nicht realisiert, sodass ~221.500 EUR nicht benötigt werden. -731.100 EUR - Stadtarchiv - Verzögerung der Anmietung des Neuen Objektes (Messehalle 12) + Abstandszahlungen für das alte Objekt (Torgauer Str. 74: Aufgrund von Bauverzögerungen bei der Fertigstellung der Messehalle 12 werden die, für dieses Objekt in 2018 geplanten Mietaufwendungen von 651.100 EUR in 2018 nicht benötigt. Ebenfalls werden die für Abstandszahlungen im alten Objekt geplanten 80.000 EUR nicht in 2018 benötigt. Durch die Mietvertragsverlängerung der Torgauer Str. 74 bis Mitte 2019 entsteht in 2019 ein Mehrbedarf von 426.000 € (inkl.80T€ Abstandszahlungen). Für 2018/2019 entsteht insgesamt ein Minderbedarf von ~305.000 EUR. -126.350 EUR - Abmietung des Objekt Bornaische Str. 27 zum 31.12.2017: Damit werden die für 2018 geplanten Aufwendungen für Mieten oder Betriebskosten nicht realisiert. 65_UH1 - baul. und techn. Unterhaltung 1 869.700 207.067 218.800 218.800 650.900 650.900 Begründung Aufgrund der Änderung der Finanzierung der Sanierung des Neuen Rathauses wurden 714.700 € als überplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO vom Budget 65_UH1 in das Budget 65IN70000203 übertragen (siehe Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343-DS-02). Seite 24 von 30 0 Anlage 2 akt. Plan 65_UH2 - baul. und techn. Unterhaltung 2 749.050 Verfügt 898.845 VIST 1.026.600 VIST liqui. 1.363.550 akt. Plan - VIST -277.550 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. -614.500 -336.950 Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 277 TEUR ergibt sich aus verschiedenen Umbau- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen insbesondere im Neuen Rathaus, Technischen Rathaus sowie im Verwaltungsobjekt "Gustav-Mahler-Str. 3". Diese Mehraufwendungen werden größtenteils durch die betroffenen Fachämter gedeckt. Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 337 TEUR ergibt sich aus der Inanspruchnahme von Rückstellungen aus Vorjahr, welche nur liquiditätswirksam in 2018 werden. Die Bildung neuer Rückstellungen ist nicht vorgesehen. 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt 16.033.913 15.883.870 17.893.750 19.327.300 -1.859.837 -3.293.387 -1.433.550 -452.950 -468.941 -606.300 -606.300 153.350 153.350 0 66_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 724.350 556.927 758.850 797.550 -34.500 -73.200 -38.700 66_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -123.150 -66.007 -126.000 -126.000 2.850 2.850 0 66_538_ZW - Abwasserbeseitigung zahlungswirk -156.150 -81.925 -154.500 -154.500 -1.650 -1.650 0 21.743.813 20.431.969 23.523.850 24.912.900 -1.780.037 -3.169.087 -1.389.050 66_122_ZW - Ordnungsangelegenh. zahlungswirk 66_54_ZW - Straßen Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 1,78 Mio. € begründet sich wie folgt: 1. Bei der Umsetzung der investiven Straßenbaumaßnahmen werden in der Regel auch Straßenleuchtungsanlagen erneuert. Wegen der Festbetragsbewertung muss das über den Egebnishaushalt finanziert werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt über die investive Schlüsselzuweisung (für Instandhaltungen). Parallel dazu erfolgt eine Sperrung der hierfür im Investitionshaushalt vorgesehenen Auszahlungen Der Betrag beläuft sich momentan auf 521.900 €. 2. Unter Inanspruchnahme der ehemaligen Rücklage Stellplatzablöse werden zur Finanzierung von Bushaltestellen und zur Umsetzung nicht investiver Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs 743.400 € bereit gestellt (Vorlage VI-DS-05549). 3. Die beantragten Übertragungen von Ansätzen aus dem Vorjahr wurden mit 146.100 € bereits berücksichtigt. 4. Aufgrund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB muss der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend um 75.100 € erhöht werden. 5. Des Weiteren werden Mittel in Höhe von 75.000 € zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes entsprechend der Vorlage VI-Ifo-04887 benötigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen des Budgets 66_549_ZW. 6. Die darüberhinaus bereits jetzt avisierten Mehrbedarfe in Höhe von bisher 346.250 € werden mit 150.000 € aus Mehrerträgen des Budget 66_122_ZW und zu 196.250 € aus Mehrerträgen des Budgets 66_549_ZW gedeckt. 7. Zur Realisierung der Maßnahme "Gehweg Karl-Liebknecht-Straße" werden 99.950 € als überplanmäßige Auszahlung im Budget 66IN70000589 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden die mit Haushaltsantrag A 0170/17 "FSA Dieskau-/Kunzestr." bereitgestellten Mittel in Höhe von 20.000 € dem Budget 66IN70000497 zugeordnet, da die Anlage dauerhaft errichtet wurde. Die Abweichung zwischen VIST und VIST-liqui i.H. von 1,389 Mio. € ergibt sich aus der Differenz der sonstsigen Verbindlichkeiten i.H. von 1,377 Mio. € und Inanspruch genommenen Rückstellung i.H. von 11 T€. Seite 25 von 30 Anlage 2 akt. Plan 66_546_ZW - Parkeinrichtungen zahlungswirksam -2.639.750 Verfügt -1.479.279 VIST -2.000.300 VIST liqui. -1.994.500 akt. Plan - VIST -639.450 akt. Plan - VIST liqui. -645.250 VIST VIST liqui. -5.800 Begründung Auf Grund der zeitlichen Verschiebung in der Umsetzung der Vorlage "Bewohnerparken Waldstraßenviertel" (VI-DS-03681) können die bereits geplanten Erträge aus Parkgebühren in Höhe von 500.000 € nicht realisiert werden. In diesem Zusammenhang stehen auch Mehraufwendung für flankierende Maßnahmen i. H. v. 245.000 €, welche aus dem Vorjahr übertragen werden. Die geplanten Aufwendungen für die Unterhaltung der neuzuerrichtenden PSA wurden seitens der Stadtkämmerei bereits in Höhe von 105.250 € gesperrt. 66_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw -3.187.250 -3.032.437 -3.626.850 -3.626.850 439.600 439.600 0 Begründung Aufgrund des rasanten Bevölkerungswachstums und der damit verbundenen erhöhten Bautätigkeit ergeben sich nach momentaner Sachlage Mehrerträge von ca. 400.000 €. Davon werden 12.500 € zur Deckung der Abschreibung von Forderungen aus Erlass und Niederschlagung verwendet. Aufgrund der Erhöhung der ausgereichten Fördermittel zur Instandsetzung, Teil B RL-KStB muss der Stadtanteil zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen entsprechend um 75.100 € erhöht werden. Des Weiteren werden Mittel in Höhe von 75.000 € zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes entsprechend der Vorlage VI-Ifo-04887 benötigt. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen dieses Budgets. Zur Deckung bereits jetzt bekannter Mehraufwendungen im Budget 66_54_ZW werden insgesamt 196.250 € zur Verfügung gestellt. 66_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 125.000 23.564 Seite 26 von 30 125.000 125.000 0 0 0 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer 11.218.197 13.215.985 12.412.877 12.358.867 -1.194.681 -1.140.670 54.011 67_551_ZW - Öff.Grün/Landschaftsbau zahlungsw 14.025.220 14.160.823 14.169.103 14.153.032 -143.883 -127.812 16.071 -80.250 811.053 353.382 353.342 -433.632 -433.592 40 67_552_ZW - Öff.Gewässer/baul.Anl. zahlungsw Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 433 TEUR ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - Die neue Gewässerunterhaltungssatzung wurde mit Beschluss Nr. VI-DS-03119 in der RV am 12.04.2017 beschlossen und trat mit Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr. 8 vom 22.04.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Laut Vorkalkulation für die Satzung ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 741 TEUR, da die städtischen Liegenschaften nicht mit veranlagt werden. Davon ausgehend wird mit einem tatsächlichen Zahlungseingang von 615 TEUR gerechnet. - Weiterhin wurden mit zusätzliche Mittel i.H. von 195 TEUR aus dem Nordraumkonzept laut Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01222 zur Verfügung gestellt. 67_553_ZW - Friedhofs-/Bestattg.wesen zahlgsw -3.993.682 -2.775.517 -3.530.236 -3.567.986 -463.446 -425.696 37.750 Begründung 34 Die Entgelte für die Benutzung des BgA Krematorium werden im Netto verbucht. Die Planung erfolgte im Brutto. Darin ist die Abweichung im Ertrag begründet. 42 + 100.000 EUR zusätzliche Mittel Sellerhausen (Sperrung im InvestHH und Umwidmung in den ErgHH) gem. Vorlage Nr. VI-DS-04719 (7.0001690) + 200.000 EUR zusätzliche Mittel Gärtnerunterkunft Südfriedhof (Sperrung im InvestHH und Umwidmung in den ErgHH) gem. Vorlage Nr. VI-DS-05146 (7.0001345) + 10.135,50 EUR Mittel für Leasing E-Fahrzeuge (Sperrung im InvestHH in gleicher Höhe) (7.0000282) + 93.585 EUR Mehrbedarf Kapelle Sellerhausen (Vorlage in Vorbereitung) 67_554_ZW - Natur-/Landschaftspfl. zahlungsw 130.000 122.418 129.900 129.900 100 100 0 67_555_ZW - Land- u.Forstwirtschaft zahlungsw 59.900 273.472 171.534 171.384 -111.634 -111.484 150 -50 -360 -33 -33 -17 -17 0 67_755_ZW - Schaden Naturpflege 723.259 215.215 710.347 710.347 12.912 12.912 0 67_UH - baul. u. techn. Unterhaltung 353.800 408.882 408.882 408.882 -55.082 -55.082 0 72 - Marktamt -709.591 -1.050.932 -924.221 -971.643 214.630 262.052 47.422 72_549_ZW - so.Leist.d.Str.baulasttr. zahlgsw -162.150 -208.173 -236.178 -233.600 74.028 71.450 -2.578 72_573_ZW - Allg. Einricht.u. UN zahlungswirk -556.441 -850.221 -697.043 -747.043 140.602 190.602 50.000 9.000 7.462 9.000 9.000 0 0 0 67_561_ZW - Umweltschutzmaßn. zahlungswirksam 72_UH - baul. u. techn. Unterhaltung Seite 27 von 30 Anlage 2 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 6.319.050 5.093.046 5.554.570 5.554.570 764.480 764.480 0 80_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam 3.719.050 2.493.024 2.954.538 2.954.538 764.512 764.512 0 Begründung Auf der Grundlage des Beschlusses VI-DS-01222 erfolgt für "Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept Leipzig 2025+" eine Umschichtung von 950.000 € an andere Ämter (z.B. VTA, ASG, LSA). Die Planung zum "Breitbandausbau" erfolgte ursprünglich als investive Maßnahme. Durch die Einordnung im Ergebnishaushalt wurden zusätzlich 200.000 € bereitgestellt. 80_575_ZW - Tourismus zahlungswirksam 2.600.000 2.600.022 2.600.032 2.600.032 -32 -32 0 801 - Schwerbehindertenvertretung 4.200 1.318 3.750 3.750 450 450 0 801_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 4.200 1.318 3.750 3.750 450 450 0 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 4.815.650 3.854.653 4.565.650 4.565.650 250.000 250.000 0 81_571_ZW - Wirtschaftsförd. zahlungswirksam 4.815.650 3.854.653 4.565.650 4.565.650 250.000 250.000 0 Begründung Die abweichungen zum Planansatz begründen sich vor allem in Minderaufwendungen im Bereich der Beschäftigungsförderung sowohl beim KEE als auch bei freien Trägern. Das Projekt "Soziale Teilhabe" hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Während diesem Zeitraum könnendie Teilnehmer jederzeit aus dem Projekt ausscheiden. Im Jahr 2018 wurden freigewordene Stellen aus dem Programm nicht mehr nachbesetzt, da auf Grund der Laufzeitbegrenzung das Einarbeiten einer Person mit multiplen Vermittlungshemmnissen als nicht mehr zielführend eingeschätzt wird. Sollten dennoch Stellen nachbesetzt werden, nimmt das Nachbesetzungsverfahren allerdings einige Zeit in Anspruch, sodass eine lückenlose Stellenbesetzung nicht gegeben ist. Im Programm FAV können im Jahr 2018 sowohl bei den freien Trägern als auch beim KEE nicht alle Arbeitsplätze das gesamte Jahr über besetzt werden. Grund hierfür ist die Zuweisung von Teilnehmern durch das Jobcenter in die Maßnahmen, die oft nicht mit der Planung zur Besetzung der Arbeitsplätze einher geht. Für die Zeiträume, in denen Stellen im Programm Soziale Teilhabe bzw. die Arbeitsplätze bei FAV nicht besetzt sind, fallen keine Zahlungen für die Stadt Leipzig an. Dies gilt sowohl für Stellen/Arbeitsplätze bei freien Trägern als auch für Stellen/Arbeitsplätze des KEE. Da die Stadt Leipzig für die Stellen des KEE auch die Zahlung von Leistungsentgelten und Jahressonderzahlungengemäß TVöD übernimmt, haben Phasen, in denen Stellen bzw. Arbeitsplätze nicht besetzt sind, Auswirkung auf die Höhe der städtischen Aufwendungen. 921 - Dezernat I 184.450 55.918 113.152 113.152 71.298 71.298 0 1.500 749 1.500 1.500 0 0 0 82.950 55.169 111.652 111.652 -28.702 -28.702 0 921_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw 100.000 0 0 0 100.000 100.000 0 922 - Dezernat II 500.600 44.926 409.800 409.800 90.800 90.800 0 1.500 550 1.500 1.500 0 0 0 499.100 44.376 408.300 408.300 90.800 90.800 0 921_111_VM - Verfügungsmittel 921_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 922_111_VM - Verfügungsmittel 922_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw Seite 28 von 30 Anlage 2 akt. Plan 923 - Dezernat III Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 6.768.450 7.389.194 7.387.571 7.387.571 -619.121 -619.121 0 1.500 434 1.500 1.500 0 0 0 923_111_ZW - Innere Verwalt. zahlungsunwirksa 71.800 37.178 34.490 34.490 37.310 37.310 0 923_533_ZW - Wasserversorgung zahlungswirksam -3.500 -3.319 -3.319 -3.319 -181 -181 0 835.450 835.450 835.450 835.450 0 0 0 5.863.200 6.519.450 6.519.450 6.519.450 -656.250 -656.250 0 923_111_VM - Verfügungsmittel 923_537_ZW - Abfallwirtschaft zahlungswirksam 923_545_ZW - Str.reinig./Winterdienst zahlgsw Begründung Die Budgetüberschreitung i.H. von 656.250 € ergibt sich aus der Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-DS-04876 (Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig) vom 13.12.2017. 924 - Dezernat IV 924_111_VM - Verfügungsmittel 924_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 3.351.480 3.633.030 3.646.980 3.646.980 -295.500 -295.500 0 1.500 640 1.500 1.500 0 0 0 549.980 832.390 845.480 845.480 -295.500 -295.500 0 Begründung Mit Beschluss VI-DS-04773 wurde das Budget für die Jubiläen im Dez. IV unterjährig um 250.000 € erhöht. 924_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw 2.800.000 2.800.000 2.800.000 2.800.000 0 0 0 -38.550 10.413 -48.841 -48.841 10.291 10.291 0 1.500 425 1.500 1.500 0 0 0 925_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 22.950 9.989 12.659 12.659 10.291 10.291 0 925_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirk -63.000 0 -63.000 -63.000 0 0 0 926 - Dezernat VI -80.950 107.665 110.500 110.500 -191.450 -191.450 0 1.500 1.050 1.300 1.300 200 200 0 -7.650 25.415 28.200 28.200 -35.850 -35.850 0 -74.800 81.200 81.000 81.000 -155.800 -155.800 0 925 - Dezernat V 925_111_VM - Verfügungsmittel 926_111_VM - Verfügungsmittel 926_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 926_511_ZW - Räuml.Planung-/Entwmaßn. zahlgsw Seite 29 von 30 Anlage 2 akt. Plan 927 - Dezernat VII Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 57.050 33.055 56.050 56.050 1.000 1.000 0 1.500 500 500 500 1.000 1.000 0 55.550 32.555 55.550 55.550 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 928 - Projekt Unterbringung Flüchtlinge 48.900 67 67 67 48.833 48.833 0 928_313_ZW - Projekt Unterbring. Flüchtlinge 48.900 67 67 67 48.833 48.833 0 -1.054.022.800 -1.005.089.339 -1.063.713.979 -1.063.747.452 9.691.179 9.724.652 33.473 98_253_ZW - Zoolog.u.Botan. Gärten zahlungsw -31.650 -31.553 -31.553 -31.553 -97 -97 0 98_315_ZW - Soz. Einrichtungen zahlungswirksa -48.550 -79.260 -79.260 -79.260 30.710 30.710 0 -109.800 -109.812 -109.812 -109.812 12 12 0 0 0 0 0 0 0 0 -15.701.400 -1.430.625 -15.701.425 -15.701.425 25 25 0 -1.048.517.000 -1.010.908.047 -1.058.708.422 -1.058.708.422 10.191.422 10.191.422 0 927_111_VM - Verfügungsmittel 927_111_ZW - Verw.steuerg/-service zahlungsw 927_573_ZW - Allg. Einricht.u.UN zahlungsw 98 - allgemeine Finanzwirtschaft 98_511_ZW - Räuml.Planung-/Entw.maßn. zahlgsw 98_547_ZW - Öff. Pers.nahverkehr zahlungswirk 98_573_ZW - Allg. Einricht. u.UN zahlungswirk 98_611_ZW - Steuern,allg.Zuw.u.Uml. zahlungsw Begründung Die Budgetunterschreitung i.H. von 10,2 Mio. EUR ergibt sich insbesondere aus folgenden Sachverhalten: 1. Auf der Basis des FAG-Bescheides vom 02.03.2018 liegen Mehrerträge insbesondere bei den allg. Schlüsselzuweisungen i.H. von 7,7 Mio. EUR vor. 2. Für den Gemeindeanteil Einkommensteuer wird auf Basis der Abschlagsbescheide für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2018 vor Mehrerträge von 3 Mio. EUR prognostiziert. Im Übrigen wird auf den Vorlagentext zur ausführlichen Begründung verwiesen. 98_612_ZW - so.allg.Finanzwirtschaft zahlgsw 98_TECHNISCH - techn. Umsetzung 10.385.600 7.469.957 10.916.493 10.883.020 -530.893 -497.420 33.473 0 0 0 0 0 0 0 Seite 30 von 30 Anlage 3 Vorläufiges Rechnungsergebnis 2018 Finanzhaushalt 30.09.2018 2018 2018 2018 2018 Plan 636.950.050 703.251.958 9.387.700 40.183.850 247.724.600 50.306.550 18.120.900 akt. Plan 636.950.050 703.251.958 9.387.700 40.183.850 247.724.600 50.306.550 18.120.900 fortg. Plan 636.950.050 711.585.338 9.387.700 40.470.234 248.317.106 50.327.260 18.120.900 Ist 30.09. 475.416.347 524.818.557 6.840.845 30.725.602 136.562.754 29.690.413 1.995.014 1.705.925.608 1.705.925.608 1.715.158.589 1.206.049.532 425.798.800 0 222.382.103 731.939.208 266.136.315 13.067.000 425.798.800 0 223.613.042 731.949.208 266.262.315 13.067.000 426.165.109 0 214.675.502 727.679.219 264.527.821 13.064.140 277.081.134 0 152.810.034 514.588.397 177.534.446 6.802.224 1.659.323.426 1.660.690.365 1.646.111.791 Cash-Flow aus lfd. Verwaltungstätigkeit 46.602.182 45.235.243 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 217.481.751 295.975.388 Cash-Flow aus Investitionstätigkeit 60 Steuern und ähnliche Abgaben 61 Zuwendungen und Umlagen für laufende Verwaltungstätigkeit 62 Sonstige Transfereinzahlungen 63 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 64 Privatrechtliche Leistungsentgelte 65 Sonstige Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 66 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen außerordentliche Einzahlungen Einzahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit 70 Personalauszahlungen 71 Versorgungsauszahlungen 72 Sach- und Dienstleistungen 73 Transferauszahlungen 74 Sonstige Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 75 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen außerordentliche Auszahlungen Auszahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit 2018 2018 VIST 30.09. VIST 30.09.-akt. Plan 632.650.000 -4.300.050 713.752.003 10.500.045 10.263.692 875.992 39.097.400 -1.086.450 203.695.485 -44.029.115 47.525.346 -2.781.204 18.312.487 191.587 4.528.567 4.528.567 1.669.824.980 -36.100.628 1.128.816.235 407.628.070 0 228.354.506 740.998.495 253.944.152 12.606.044 723.259 1.644.254.527 -18.170.730 0 4.741.465 9.049.287 -12.318.163 -460.956 723.259 -16.435.838 69.046.798 77.233.297 25.570.453 -19.664.790 235.177.606 605.663.303 243.274.345 634.032.630 82.584.594 125.456.260 131.782.208 273.092.998 -103.395.398 -332.570.304 -78.493.637 -370.485.696 -390.758.285 -42.871.667 -141.310.790 229.174.906 69 Aufnahme von Krediten für Investitionen 69 Aufnahme von Krediten für Umschuldungen Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 50.300.000 0 50.300.000 50.300.000 0 50.300.000 50.300.000 0 50.300.000 0 8.000.000 8.000.000 0 8.000.000 8.000.000 -50.300.000 8.000.000 -42.300.000 79 ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 79 außerordentliche Tilgung von Krediten für Investitionen 79 Tilgung von Krediten für Umschuldungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 46.500.000 0 0 46.500.000 46.500.000 0 0 46.500.000 46.500.000 0 0 46.500.000 34.590.393 6.556.459 8.000.000 49.146.852 46.500.000 5.000.000 8.000.000 59.500.000 0 5.000.000 8.000.000 13.000.000 3.800.000 3.800.000 3.800.000 -41.146.852 -51.500.000 -55.300.000 Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ohne Ausleihungen -28.091.455 -321.450.453 -317.911.487 -6.785.222 -167.240.337 154.210.116 Einz. Rückz. Geldanl., Darlehen, Liqu.kr Ausz. Geldanl., Gewähr. Darl, Tilg. Liqu Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr mit Ausleihungen 60.000 500 -28.031.955 60.000 500 -321.390.953 60.000 500 -317.851.987 1.436 835.061 -7.618.847 60.000 3.835.500 -171.015.837 0 3.835.000 150.375.116 Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit Anlage 4 Budgetabweichungen Finanzhaushalt investiv 2018 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 0 0 6.600 6.600 -6.600 -6.600 0 0 0 6.600 6.600 -6.600 -6.600 0 657.179 112.224 686.732 246.070 -29.553 411.109 440.661 01IN70000215 - bewegliches AV 15.716 13.195 18.476 18.476 -2.759 -2.759 0 01IN70000986 - EDV Software 75.802 91.594 95.437 95.437 -19.635 -19.635 0 01IN70001172 - Stundenkontingent Lecos 0 6.533 6.533 6.533 -6.533 -6.533 0 01IN70001394 - AfD-Fraktion 0 605 625 625 -625 -625 0 565.661 298 565.661 125.000 0 440.661 440.661 43IN70000040 - bewegliches AV 1 - GB OBM/Stadtrat 01IN70001531 - Intranet Seite 1 von 48 Anlage 4 akt. Plan 10 - Hauptamt Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.301.838 326.181 1.277.357 655.475 24.481 646.363 621.882 10IN70000178 - bewegliches AV (Bürgeramt) 44.581 33.926 44.581 44.581 0 0 0 10IN70000182 - bewegliches AV (Stadtarchiv) 621.882 0 621.882 0 0 621.882 621.882 10IN70000187 - bewegliches AV (Fuhrpark) 28.000 0 28.000 28.000 0 0 0 10IN70000189 - bewegliches AV (Druckerei) 10.002 9.563 10.002 10.002 0 0 0 10IN70000192 - bewegliches AV (Post) 48.471 11.855 48.471 48.471 0 0 0 5.000 2.826 5.000 5.000 0 0 0 10IN70000206 - bewegliches AV 184.386 178.587 193.136 193.136 -8.750 -8.750 0 10IN70000208 - bewegliches AV 68.285 49.894 68.285 68.285 0 0 0 272.794 39.521 239.044 239.044 33.750 33.750 0 0 0 0 0 0 0 0 10IN70001204 - BGA Amtsleiterbereich 3.232 2.114 2.114 2.114 1.118 1.118 0 10IN70001344 - bewegliches AV (10.3) 13.203 8.303 27.248 27.248 -14.045 -14.045 0 10IN70001840 - bewegliches AV (DSB) 2.000 2.109 2.109 2.109 -109 -109 0 10IN70001875 - Vermögensveräußerungen 0 -8.092 -8.092 -8.092 8.092 8.092 0 10IN70001876 - Vermögensveräußerungen 0 -4.075 -4.075 -4.075 4.075 4.075 0 10IN70001890 - Vermögensveräußerungen 0 -350 -350 -350 350 350 0 11 - Personalamt 6.130 84.166 100.383 100.383 -94.252 -94.252 0 11IN70000231 - bewegliches AV 6.130 84.166 100.383 100.383 -94.252 -94.252 0 12 - Amt für Statistik und Wahlen 8.200 11.305 19.502 19.502 -11.302 -11.302 0 12IN70000001 - bewegliches AV 8.200 0 8.200 8.200 0 0 0 0 11.305 11.302 11.302 -11.302 -11.302 0 10IN70000198 - bewegl.AV(Zent.Besch./Ausschr.St) 10IN70001053 - E-Government Basisinfrastruktur 10IN70001165 - Stundenkontingent Lecos 12IN70001323 - Software Blubbsoft Seite 2 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 14 - Rechnungsprüfungsamt 26.673 9.647 16.673 16.673 10.000 10.000 0 14IN70000233 - DV-Software 0 0 0 0 0 0 0 3.273 2.025 3.273 3.273 0 0 0 23.400 7.622 13.400 13.400 10.000 10.000 0 18 - Ref. f. Migr. und Integration 0 762 762 762 -762 -762 0 18IN70001981 - Datenbankerstellung 0 762 762 762 -762 -762 0 19 - Personalrat Stadtverwaltung 37 0 0 0 37 37 0 19IN70001759 - bewegl. Anlagevermögen 37 0 0 0 37 37 0 18.888.213 18.771.360 18.888.213 18.837.199 0 51.014 51.014 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0 0 0 17.770.800 17.770.800 17.770.800 17.770.800 0 0 0 107.413 0 107.413 56.399 0 51.014 51.014 10.000 560 10.000 10.000 0 0 0 165.401 6.832 1.003.580 883.178 -838.178 -717.777 120.401 86.278 0 86.278 20.000 0 66.278 66.278 20IN70001164 - Ausleihungen SEB 0 0 835.000 835.000 -835.000 -835.000 0 20IN70001174 - Stundenkontingent Lecos 0 3.173 3.178 3.178 -3.178 -3.178 0 79.123 3.658 79.123 25.000 0 54.123 54.123 21 - Stadtkasse 710.449 462.441 610.449 391.704 100.000 318.745 218.745 21IN70000364 - bewegliches AV 141.051 4.957 41.051 5.000 100.000 136.051 36.051 21IN70001134 - Zentraler Rechnungseingang 248.998 226.790 269.704 242.704 -20.706 6.294 27.000 21IN70001247 - Erwerb immaterielles Vermögen 320.400 230.694 230.694 75.000 89.706 245.400 155.694 0 0 69.000 69.000 -69.000 -69.000 0 14IN70001123 - Erwerb von beweglichen AV 14IN70001679 - Software 2 - GB OBM II 02IN70000617 - Kapital-/Werterhöhung LMG mbH 02IN70000803 - Kapitaleinlage LVV 02IN70000827 - Kapitaleinlage MFAG 02IN70001202 - bewegl. Anlagevermögen 20 - Stadtkämmerei 20IN70000090 - bewegliches AV 20IN70001620 - Erwerb immateriellen Vermögen 21IN70001949 - Zahlungsautomaten Seite 3 von 48 Anlage 4 akt. Plan 22 - Referat SAP Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 458.265 405.838 456.265 456.265 2.000 2.000 0 12.000 7.038 10.000 10.000 2.000 2.000 0 446.265 398.800 446.265 446.265 0 0 0 59.029.339 40.727.168 57.947.485 20.519.365 1.081.855 38.509.974 37.428.120 23IN70000044 - Entschädigung f. Verwaltungsverm. 327.909 13.175 263.175 150.000 64.734 177.909 113.175 23IN70000046 - Zahlungen f.Steckengeblieb.Entsch 10.000 0 10.000 10.000 0 0 0 675.664 558.272 568.272 200.000 107.392 475.664 368.272 20.200 14.614 26.600 26.600 -6.400 -6.400 0 -5.093.550 -2.157.201 -5.093.550 -5.093.550 0 0 0 9.429 43.129 9.429 -35.000 0 44.429 44.429 -5.000 -4.611 -5.000 -5.000 0 0 0 110.000 110.000 110.000 110.000 0 0 0 6.471.347 1.934.262 6.470.487 199.140 860 6.272.207 6.271.347 22IN70001707 - bewegliches AV 22IN70001708 - Software 23 - Liegenschaftsamt 23IN70000047 - Verkehrsflächenbereinigung 23IN70000049 - bewegliches AV 23IN70000051 - Veräußerung von Grundstücken 23IN70000053 - Sachenrecht 23IN70000055 - Rückzahl.überzahlt.Grunderwerbsko 23IN70000057 - Grunderwerb Altverträge 23IN70000059 - strateg.Grundstückankauf/-verkauf Begründung Die Abweichung zwischen bereit gestellten Mittel (Obligo) und dem für 2018 benannten Auszahlungen begründen sich mit laufenden Vertragsverhandlungen bei denen die Vertragspartner bestehende Quadratmeterpreise nicht mehr akzeptieren. Das Liegenbschafstamt muss in diesen Fällen Kaufpreise nachverhandeln um strategischen Grunderwerb erfolgreich abzuschließen. Die Flächen sind erforderlich zur Ansiedlung und zur Komplettierung bereits angekaufter Grundstücke für spätere Gewerbeansiedlungen. Beispiele hierzu sind u.a. -Tauschvertrag Flughafen - Eulengraben - Ankauf von Kompensationsflächen im Stadtgebiet für Flächen in Seehausen II 23IN70000063 - Vorkaufsrecht 50.000 0 50.000 50.000 0 0 0 23IN70000064 - Schadenersatzforderungen 62.000 -19.125 -17.000 -70.000 79.000 132.000 53.000 23IN70000065 - Tauschverträge 193.323 157.920 393.323 200.000 -200.000 -6.677 193.323 23IN70000066 - Optionszins 170.113 60.193 160.193 60.000 9.920 110.113 100.193 23IN70000067 - Entschädigungszahlung Grunderwerb 202.260 139.000 202.260 30.000 0 172.260 172.260 23IN70000077 - GE Verkehrs- und Tiefbauamt-OE66 240.500 0 0 0 240.500 240.500 0 Seite 4 von 48 Anlage 4 akt. Plan 23IN70000079 - GE AfJFB-OE51 7.151.715 Verfügt 6.849.955 VIST VIST liqui. 7.151.715 akt. Plan - VIST 3.882.675 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 0 3.269.041 3.269.041 Begründung Liquiditätswirksam: Auszahlung in Höhe von 3.770.000 € zum Schulgrundstück in Großwiederitzsch und 1,5 Mio € zum Schulcampus Dösener Weg. Die weiteren nicht liquiditätswirksamen Mittel sind für den Ankauf weiterer konkreter Schulgrundstücke gebunden. 23IN70000296 - Pauschalpos.f.kl.Einzelmaßn.-OE66 1.476.664 817.815 1.476.664 500.000 0 976.664 976.664 23IN70000298 - Altes Messegelände-OE66 1.602.342 1.142.342 1.602.342 0 0 1.602.342 1.602.342 Begründung Die Auszahlung der Mittel steht im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen der LESG auf dem alten Messegelände und erfolgt erst nach Fertigstellung der Straße. Für 2018 ist keine Auszahlung angekündigt. 23IN70000299 - Antonienbrücke-OE66 492.945 492.945 492.945 130.000 0 362.945 362.945 23IN70000300 - Bayrischer Platz/Windmühlens.OE66 465.162 350.162 465.162 0 0 465.162 465.162 7.300 5.000 7.300 500 0 6.800 6.800 23IN70000304 - Rad-/Gehweg Naunhofer Lands.-OE66 57.500 57.500 57.500 0 0 57.500 57.500 23IN70000307 - Rad-/Gehweg S-Bahnh.Heiterbl.OE66 126.500 126.500 126.500 0 0 126.500 126.500 23IN70000404 - Pauschalposition Vorkaufsr.-OE66 121.341 13.273 121.341 50.000 0 71.341 71.341 2.261.437 1.995.809 2.261.437 480.000 0 1.781.437 1.781.437 23IN70000301 - Landsberger Brücke-OE66 23IN70000598 - GE Liegenschaftsamt Begründung Zu den Grunderwerben Grüner Bogen in Paunsdorf müssen aufgrund völlig überzogener Preisvorstellung des Verkäufers nochmalige Gutachten beauftragt werden. Danach werden die Verhandlungen erneut aufgenommen. Aus unterschiedlichen kleineren Verträge wird mit liquiditätswirksamen Auszahlungen in Höhe von 480T € gerechnet. 23IN70000652 - Anger Crottendorf Kreuzung-OE67 127.400 127.400 127.400 50.000 0 77.400 77.400 23IN70000658 - Elstermühlgraben-OE67 20.287 20.242 20.287 1.000 0 19.287 19.287 23IN70000659 - Wiedervernässung Luppe-OE67 20.000 20.000 20.000 0 0 20.000 20.000 23IN70000661 - Plagwitzer Bahnhof-OE64 98.888 98.888 98.888 30.000 0 68.888 68.888 23IN70000682 - Erschließung Agra Gelände 300.000 150.000 300.000 0 0 300.000 300.000 23IN70000684 - Grundstücksarrondierung 180.861 90.861 180.861 60.000 0 120.861 120.861 23IN70000694 - Gleis Grünzug Plagwit.Bahnh.-OE64 156.094 156.094 156.094 0 0 156.094 156.094 Seite 5 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 23IN70000695 - ASW Bergstraße 20-OE64 64.000 64.000 64.000 0 0 64.000 64.000 23IN70000774 - Kreisverkehr Seehausen-OE66 46.155 46.155 46.155 15.000 0 31.155 31.155 3.000 3.000 3.000 3.000 0 0 0 23IN70000777 - Mittl.Ring S1 b.Landsberg.St.OE66 245.035 245.035 245.035 50.000 0 195.035 195.035 23IN70000778 - B186 Baalsd./Stötter.Landstr.OE66 274.371 274.371 274.371 130.000 0 144.371 144.371 23IN70000779 - S 78 OT Engelsd/Althener Str.OE66 516.221 516.221 516.221 0 0 516.221 516.221 9.809 9.809 9.809 0 0 9.809 9.809 23IN70000784 - Tangentenviereck Nord-OE66 154.416 145.029 154.416 70.000 0 84.416 84.416 23IN70000785 - Rad- und Gehwege VTA 266.900 266.034 266.900 10.000 0 256.900 256.900 20.776 20.776 20.776 0 0 20.776 20.776 240.316 240.316 240.316 50.000 0 190.316 190.316 64.657 44.453 44.453 44.453 20.204 20.204 0 106.039 106.024 106.039 3.844 0 102.195 102.195 6.034 6.034 6.034 3.000 0 3.034 3.034 23IN70000833 - Deponien-OE36 157.564 157.564 157.564 15.000 0 142.564 142.564 23IN70000845 - Rundweg Cospudener See-OE67 107.601 107.420 107.601 1.500 0 106.101 106.101 1.450 1.450 1.450 1.450 0 0 0 23IN70000935 - Tangentenviereck Süd-OE66 92.426 92.426 92.426 0 0 92.426 92.426 23IN70000945 - Grunderwerb Volksgartenstraße 57.500 0 57.500 0 0 57.500 57.500 23IN70001004 - Max-Liebermann-St./Olbrichts.OE66 12.131 12.131 12.131 10.193 0 1.938 1.938 23IN70001006 - Rad/Gehw.Lützschena/Lindenth.OE66 280.450 280.450 280.450 0 0 280.450 280.450 23IN70001007 - Teslast.v.Rostock.b.Teslaabr.OE66 241.500 241.500 241.500 5.000 0 236.500 236.500 23IN70001037 - Schule Weißenfelser Str.-OE51 215.000 215.000 215.000 0 0 215.000 215.000 42.449 42.449 42.449 0 0 42.449 42.449 23IN70000776 - Slevoigt/G.Schumann/Didero-S.OE66 23IN70000780 - B87 Lützner S/Linden.BA19-20-OE66 23IN70000787 - Geh/Radweg Pater-Gordian-Str.OE66 23IN70000788 - Wurzner.v.Breite.b.Torgauer-OE66 23IN70000796 - Nebenkosten Altverträge 23IN70000815 - Mil.St./Saturnst.Alt Dorfstr.OE66 23IN70000819 - Leitungsrechte Regenrückhalteb. 23IN70000933 - Gehwegankauf Zuckelhausen-OE66 23IN70001038 - Schule Gorkistr.-OE51 Seite 6 von 48 Anlage 4 akt. Plan 23IN70001055 - Industrie- u. Gewerbefl. Nordraum 7.944.045 Verfügt VIST 6.553.317 VIST liqui. 7.944.045 akt. Plan - VIST 5.000.000 0 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 2.944.045 2.944.045 Begründung Für Gewerbeansiedlung im Nordraum Leipzig ist weiterer Flächenankauf vorgesehen. Aufgrund schwieriger Vertragsverhandlungen mit überzogenen Preisvorstellungen der Eigentümer und fehlender Planungsgrundlagen verzögern sich die Auszahlungen der Mittel. Die Auszahlungen betreffen Kaufpreise und Nebenkosten in Merkwitz und Großmiltitz. 23IN70001115 - Folgemaßn. City-Tunnel Leipz.OE66 10.000 0 0 0 10.000 10.000 0 155.250 155.250 155.250 0 0 155.250 155.250 20.000 19.888 20.000 5.000 0 15.000 15.000 805.000 205.000 205.000 50.000 600.000 755.000 155.000 23IN70001119 - Rad-/Gehweg Dieskaustraße-OE66 52.200 52.200 52.200 0 0 52.200 52.200 23IN70001120 - Goethest.v.Matzelst.b.Wundts.OE66 13.213 13.213 13.213 0 0 13.213 13.213 23IN70001121 - Rad/Gehweg S78 Baalsdorfer S.OE66 86.250 86.250 86.250 0 0 86.250 86.250 328.117 203.367 328.117 0 0 328.117 328.117 40.250 40.250 40.250 0 0 40.250 40.250 7.200 0 0 0 7.200 7.200 0 23.000 0 0 0 23.000 23.000 0 106.200 106.200 106.200 0 0 106.200 106.200 23IN70001223 - Sportplatz Althen-OE52 16.500 16.500 16.500 0 0 16.500 16.500 23IN70001315 - Einzahlungen Nordraum -540.000 0 -540.000 0 0 -540.000 -540.000 357.181 360.227 357.181 50.000 0 307.181 307.181 49.117 0 0 0 49.117 49.117 0 23IN70001507 - Rad-/Gehweg Stahmelner Allee-OE66 115.000 115.000 115.000 0 0 115.000 115.000 23IN70001508 - Rad-/Gehweg Muldentalstraße-OE66 261.600 261.600 261.600 0 0 261.600 261.600 23IN70001509 - G-Schwarz-St. v.H.Driesch-St.OE66 5.564 3.954 5.564 5.564 0 0 0 23IN70001511 - Holzhäuser St.von Baumeyerst.OE66 55.030 55.030 55.030 0 0 55.030 55.030 23IN70001512 - Simering.zw.Aurelien/Lützner-OE66 55.388 0 0 0 55.388 55.388 0 23IN70001116 - Rad/Gehweg Verb.Fl.25 Eng.do-OE66 23IN70001117 - K.-Liebknecht-St/Petersteinw.OE66 23IN70001118 - G.-Schumann/Delitz.Str.Stahm.OE66 23IN70001122 - Kreisver.Hirschf./Hersfeld.S.OE66 23IN70001205 - Rad/Gehw.Eichberg Schneebg.S.OE66 23IN70001206 - Zweinaundorfer Str.-OE64 23IN70001207 - Angercrottendorfer Kreuzung-OE64 23IN70001209 - Marina Leipzig Lindenau-OE67 23IN70001457 - Sofortmaßnahmen Nordraumkonzept 23IN70001470 - Asyl - Arno-Nitzsche-Str. Seite 7 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 23IN70001513 - Matzelstr./Bornaische Str.-OE66 13.470 13.470 13.470 0 0 13.470 13.470 23IN70001514 - Busparkpl.hinter OBI-Markt-OE66 48.467 48.467 48.467 10.000 0 38.467 38.467 23IN70001516 - Georg-Schwarz-Brücken-OE66 441.067 441.067 441.067 1.000 0 440.067 440.067 23IN70001541 - Haltelichtanl.Sicherg.BÜ Handelsr 226.982 226.982 226.982 50.000 0 176.982 176.982 23IN70001566 - FbV Knauthainer Elstermühlgraben 148.600 148.600 148.600 30.000 0 118.600 118.600 17.250 0 17.250 17.250 0 0 0 5.750 5.750 5.750 5.750 0 0 0 23IN70001573 - VTA Brücke verl. Turmgutstraße 25.000 4.060 4.060 0 20.940 25.000 4.060 23IN70001574 - VTA Brücke Lützschenaer Str. II 11.500 0 11.500 11.500 0 0 0 23IN70001576 - VTA BHF Plagwitz BHS K.-Heine-Str 63.250 63.250 63.250 63.250 0 0 0 5.750 0 5.750 0 0 5.750 5.750 23IN70001579 - VTA Rad- Gehweg Göbschelwitz 17.250 0 17.250 0 0 17.250 17.250 23IN70001580 - VTA Rad- Gehweg BMW Gelände 5.750 0 5.750 0 0 5.750 5.750 92.000 0 92.000 0 0 92.000 92.000 115.000 0 115.000 0 0 115.000 115.000 57.500 0 57.500 0 0 57.500 57.500 23IN70001584 - VTA Brücke Steinstraße 402.500 0 402.500 0 0 402.500 402.500 23IN70001585 - VTA Georg-Schwarz-Brücken 310.500 310.500 310.500 0 0 310.500 310.500 70.000 0 70.000 0 0 70.000 70.000 25.000.000 14.316.497 25.000.000 13.206.247 0 11.793.753 11.793.753 23IN70001570 - VTA Rad-Gehweg Schönauer Landstr. 23IN70001572 - VTA Stahmelner Str. v. Pittler 23IN70001577 - VTA Knautnaundorfer Kreisv. 23IN70001581 - VTA Rad-Gehweg Gewerbepark Stahm. 23IN70001582 - VTA Radschnellweg Südzug 23IN70001583 - VTA Dieskaustr. G.-Ellrodt-Str. 23IN70001590 - ASG GE Fl. 191 Mockau 23IN70001689 - Strategischer GE Wachsende Stadt Begründung Von den aus 2017 übertragenen Mitteln in Höhe von 7 Mio € und weiteren Geldern der Planung in 2018 wurden zwei Kaufpreise zum Schraderhaus einschließlich der Nebenkosten in Höhe von 10.723.605,00 € fällig. Weitere Auszahlungen in 2018 sind für die Verträge, Erwerb des Schulgrundstückes in Großwiederitzsch 1, 5 Mio € und Knauthainer Str. 77.000 € sowie Auszahlungen der Nebenkosten zum Schraderhaus sind angezeigt. 23IN70001720 - Blockinnenber. Schiebestr. Amt 64 23IN70001760 - GE Wertstoffhof Stadtreinigung 372.287 372.287 372.287 320.000 0 52.287 52.287 21.934 21.934 21.934 15.000 0 6.934 6.934 Seite 8 von 48 Anlage 4 akt. Plan 23IN70001796 - Amt 41 Kriegerdenkmal Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 5.000 5.000 5.000 0 0 5.000 5.000 250.000 0 250.000 250.000 0 0 0 30 - Rechtsamt 17.026 7.660 16.937 16.937 89 89 0 30IN70000004 - bewegliches AV 16.065 5.409 14.685 14.685 1.380 1.380 0 961 2.251 2.251 2.251 -1.290 -1.290 0 32 - Ordnungsamt 585.194 235.663 943.619 666.175 -358.425 -80.981 277.444 32IN70000212 - bewegliches AV 514.930 158.145 845.187 567.743 -330.258 -52.814 277.444 32IN70000624 - Neubau stationäre Verkehrsüberwac 29.878 57.368 58.045 58.045 -28.167 -28.167 0 32IN70001373 - Software 40.387 20.150 40.387 40.387 0 0 0 34 - Standesamt 42.990 31.008 81.672 39.339 -38.682 3.651 42.333 34IN70000248 - bewegliches AV 13.326 7.684 32.016 16.015 -18.690 -2.689 16.001 34IN70001625 - DV-Software 29.664 23.324 49.656 23.324 -19.992 6.340 26.332 36 - Amt für Umweltschutz 69.754 44.917 68.981 68.981 773 773 0 36IN70000366 - bewegl. AV 30.781 34.293 42.007 42.007 -11.227 -11.227 0 0 0 0 0 0 0 0 38.974 10.624 26.974 26.974 12.000 12.000 0 17.595.404 -2.697.244 2.701.274 9.759.908 14.894.130 7.835.496 -7.058.634 -44.500 0 -10.350 -10.350 -34.150 -34.150 0 37IN70000159 - bewegliches AV 28.436 28.047 28.400 28.400 36 36 0 37IN70000161 - bewegliches AV 5.590 0 5.589 5.589 1 1 0 37IN70000162 - bewegliches AV 1.997.126 1.613.198 1.997.000 1.650.000 126 347.126 347.000 0 0 0 0 0 0 0 530.112 243.179 456.167 456.167 73.945 73.945 0 606 0 0 0 606 606 0 273.332 171.143 278.332 183.000 -5.000 90.332 95.332 23IN70001817 - Bau Sofortmaßnahme Nordraum 30IN70001732 - Erwerb von immateriellen Vermögen 36IN70000371 - Ertüchtig.Notbrun.zur Notwasserve 36IN70001173 - Errichtung Grundwassermessstellen 37 - Branddirektion 37IN70000158 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. Fw 37IN70000163 - Zuweisung Land Wechselladeertechn 37IN70000164 - Zuweisung Land Spezialausstattung 37IN70000166 - Baumaßnahmen Gruppenwache Süd 37IN70000167 - IRLS - Anteil FW Seite 9 von 48 Anlage 4 akt. Plan 37IN70000168 - Neubau Feuerwehrzentrum Verfügt 7.702.965 VIST 6.429.203 VIST liqui. 6.467.265 akt. Plan - VIST 4.164.300 1.235.700 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 3.538.665 2.302.965 Begründung Die höheren Einzahlungen stammen aus den "Verstärkungsmitteln Brandschutz" des FS Sachsen, die parallel zu den Zuwendungen aus der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) in diesem Projekt und nach Absprache mit der Landesdirektion veranschlagt werden sollen. Die Minderauszahlungen sollen der Kompensation bei der Komplettsanierung der Hauptfeuerwache dienen. 37IN70000169 - Freiwillige Feuerwehr Miltitz 525 525 0 0 525 525 0 37IN70000170 - Neubau Gruppenwache Nordost 75.742 45.284 45.500 45.500 30.242 30.242 0 37IN70000171 - Zuweisung vom Land Digitalfunk 2.000 0 2.000 2.000 0 0 0 -20.000 -300 -15.000 -15.000 -5.000 -5.000 0 37IN70000174 - bewegliches AV 1.412.543 995.725 1.410.000 1.410.000 2.543 2.543 0 37IN70000176 - IRLS - Anteil RD 321.774 120.004 296.774 132.000 25.000 189.774 164.774 37.600 9.901 35.000 35.000 2.600 2.600 0 118.039 46.404 118.000 118.000 39 39 0 0 0 0 0 0 0 0 101.465 130.198 135.400 135.400 -33.935 -33.935 0 1.441.759 -1.957.686 -470.741 145.000 1.912.500 1.296.759 -615.741 37IN70000173 - Vm.-veräußerg./Einzahlg. RD 37IN70001215 - Erwerb bewegliches AV 37IN70001343 - Erwerb immat. Vm RD - Technik 37IN70001350 - Erneuerung AS-WS u.-übg.anlage WW 37IN70001624 - Erwerb immat. Vm Fw 37IN70001674 - Komplettsanierung Hw-Budget Bund Begründung Auf Grund des verzögerten Auszugs der Branddirektion aus der HFW sowie der statischen und brandschutztechnischen Forderungen und Notwendigkeiten seitens des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege ergeben sich weitere Verzögerungen im Bauablauf. Ein Fördermittelabruf in 2018 wird dadurch in Abstimmung mit dem Investitionscontrolling der Stadtkämmerei nicht realsisiert, sondern wird auf die nächsten Jahre anteilig und je nach Baufortschritt verschoben. 37IN70001675 - Komplettsanierung HW-Budget Sachs 1.420.087 -10.615.265 -10.272.565 700.000 11.692.652 720.087 -10.972.565 Begründung Die vollständigen Fördermittel i.H. v. ca. 11,6 Mio. € aus dem Bescheid der SAB (VwV Investkraft, Budget Sachsen) wurden in 2018 als Einzahlung im IST gebucht. Die tatsächlichen Fördermttel fließen aber erst nach und nach in den kommenden Jahren, im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme. 37IN70001695 - Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost 1.759.600 10.250 1.759.600 140.000 0 1.619.600 1.619.600 419.450 0 0 0 Begründung Die Leistungsphase 3 soll bis Ende 2018 vorliegen und der Bau- und Finanzierungsbeschluss danach bis Februar 2019 erarbeitet werden. 37IN70001767 - Interimsunterbringg. ED_Amt 37_Hw 419.450 18.575 Seite 10 von 48 419.450 Anlage 4 akt. Plan 37IN70001798 - Baumaßn. FW Nord d. Dislok. HW Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 10.286 14.370 14.586 14.586 -4.300 -4.300 0 866 0 866 866 0 0 0 11.600.636 6.612.401 10.807.561 9.591.733 793.075 2.008.903 1.215.828 41IN70000003 - Investitionszuschuss Bacharchiv 36.000 36.000 68.500 68.500 -32.500 -32.500 0 41IN70000014 - Investitionszuschuss Zoo GmbH 4.300.000 1.500.000 4.300.000 4.300.000 0 0 0 41IN70000016 - Zusch. Inv. EB Oper 518.000 518.000 518.000 518.000 0 0 0 41IN70000017 - Zusch. Inv. EB Schauspiel 163.000 80.000 163.000 163.000 0 0 0 55.000 55.000 33.270 33.270 21.730 21.730 0 41IN70000019 - Zusch. Inv. EB Gewandhaus 165.000 175.000 175.000 175.000 -10.000 -10.000 0 41IN70000020 - Zusch. Inv. EB Musikschule 70.000 70.000 70.000 70.000 0 0 0 41IN70000023 - bewegliches AV KA 23.244 22.802 24.825 24.825 -1.581 -1.581 0 41IN70000027 - Zusch. Stiftung Völkerschlacht 480.000 480.000 480.000 480.000 0 0 0 41IN70000028 - Zusch. Ausstattung an Fr.Träger 186.132 69.181 176.132 176.132 10.000 10.000 0 41IN70000029 - Zusch. Verein "artpa" e.V. 0 1.997 0 0 0 0 0 41IN70000030 - Zuschuss an Geyser Haus e.V. 0 0 0 0 0 0 0 148.842 96.246 148.842 148.842 0 0 0 41IN70000033 - bewegliches AV NKM 57.517 15.170 57.517 57.517 0 0 0 41IN70000035 - bewegliches AV MAK 164.379 99.807 164.379 164.379 0 0 0 41IN70000039 - Thomas Alumnat 155.721 135.815 155.721 155.721 0 0 0 2.126.296 2.036.080 2.126.296 1.276.296 0 850.000 850.000 41IN70000604 - Ausstellungsbau MAK 9.080 0 9.080 9.080 0 0 0 41IN70000606 - Interim Thomanerchor 10.152 10.152 10.152 10.152 0 0 0 1.398.316 522.504 698.316 698.316 700.000 700.000 0 843 0 843 843 0 0 0 4.225 0 4.225 4.225 0 0 0 37IN70001799 - Baumaßn. FW Süd d. Dislok. HW 41 - Kulturamt 41IN70000018 - Zusch. Inv. EB Theater d.J.Welt 41IN70000031 - bewegliches AV 41IN70000603 - Anker 41IN70000736 - Naturkundemuseum -Baumaßnahme 41IN70000844 - Werk II - Fördermittel 41IN70000847 - Theatrium Alte Salzstraße Seite 11 von 48 Anlage 4 akt. Plan 41IN70000849 - Altes Rathaus - Baumaßnahme Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.061 0 1.061 1.061 0 0 0 417.967 9.925 417.967 185.000 0 232.967 232.967 3.712 3.712 3.712 3.712 0 0 0 132.861 0 132.861 0 0 132.861 132.861 0 0 0 0 0 0 0 41IN70001216 - Silzer-Sammlung 80.000 80.000 80.000 80.000 0 0 0 41IN70001371 - bewegl. AV Thomanerchor 71.647 25.735 71.647 71.647 0 0 0 41IN70001546 - Mahnmal Abtnaundorf 37.156 36.386 37.156 37.156 0 0 0 41IN70001623 - Kunstvorhaben i.ö. Raum 80.132 57.176 80.132 80.132 0 0 0 1.548 0 1.548 1.548 0 0 0 41IN70001706 - Erwerb bew. AV Halle 7 309.994 247.054 309.994 309.994 0 0 0 41IN70001748 - Sportmusuem 125.000 0 0 0 125.000 125.000 0 35.000 27.335 50.000 50.000 -15.000 -15.000 0 41IN70001830 - Erwerb von Kunstgut 207.763 131.155 167.000 167.000 40.763 40.763 0 41IN70001831 - Baumaßnahme MdbK 14.413 14.413 14.413 14.413 0 0 0 41IN70001832 - Rehgarten GRASSI Museum 10.635 10.480 10.635 10.635 0 0 0 41IN70001879 - Anschaffung Immat. Vermögen KA 0 15.586 15.586 15.586 -15.586 -15.586 0 41IN70001922 - Museumssoftware 0 29.691 29.750 29.750 -29.750 -29.750 0 41IN70000850 - Baumaßnahme Grassi - Komplex 41IN70000851 - Begegnungszentrum Wiederitzsch 41IN70001105 - Notenrouten 41IN70001106 - Zuschuss Mendelssohnhaus 41IN70001637 - Bandhaus 2.0, Saarländer Straße 41IN70001822 - Sporthistorische Stadtroute Seite 12 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 42 - Volkshochschule 42.568 23.665 46.584 39.762 -4.016 2.805 6.822 42IN70000083 - bewegliches AV 32.133 14.989 25.319 25.319 6.814 6.814 0 6.822 6.822 6.822 0 0 6.822 6.822 0 0 0 0 0 0 0 3.595 5.612 7.612 7.612 -4.016 -4.016 0 17 6.632 6.652 6.652 -6.635 -6.635 0 42IN70001888 - Erwerb "Lieblingsplätze für alle" 0 -10.388 -6.941 -6.941 6.941 6.941 0 42IN70001933 - Baumaßnahme "Lieblingsplätze..." 0 0 7.120 7.120 -7.120 -7.120 0 757.935 295.783 791.485 350.985 -33.550 406.950 440.500 45IN70000086 - bewegliches AV 51.716 7.496 10.396 10.396 41.321 41.321 0 45IN70000088 - Sanierungsmaßn. Stadtbibo Wilhe 17.318 10.002 17.318 17.318 0 0 0 45IN70000753 - Baumaßnahme Bibliothek Plagwitz 149.358 114.945 149.358 149.358 0 0 0 45IN70000754 - Baumaßn. Bibliothek Südvorstadt 460.500 15.786 460.500 20.000 0 440.500 440.500 7.000 7.000 7.000 7.000 0 0 0 0 7.373 7.373 7.373 -7.373 -7.373 0 45IN70001291 - Kauf Vorlass 3.500 3.500 3.500 3.500 0 0 0 45IN70001462 - Ausstattung Bibliothek Plagwitz 2.326 2.089 2.326 2.326 0 0 0 66.216 124.915 131.036 131.036 -64.820 -64.820 0 0 2.678 2.678 2.678 -2.678 -2.678 0 8.281.597 5.407.206 7.349.107 6.315.319 932.490 1.966.278 1.033.788 50IN70000245 - bewegliches AV 162.539 81.922 160.844 89.429 1.696 73.110 71.415 50IN70001158 - Sanierg. Asyl - ÜWH Torgauer Str. 176.454 48.435 176.454 70.000 0 106.454 106.454 0 20.822 20.822 20.822 -20.822 -20.822 0 8.084 0 6.411 6.411 1.673 1.673 0 0 -982.616 -982.616 -982.616 982.616 982.616 0 42IN70000085 - Grundsanierung Objekt Löhrstraße 42IN70001184 - Grundsanierung Löhrstraße 1 42IN70001678 - Immaterielles Vermögen 42IN70001828 - Maschinen und technische Anlagen 45 - Leipziger Städtische Bibliotheken 45IN70000875 - Sanierungsmaßn. Stadtbibl. KPII 45IN70001231 - Stundenkontingent Lecos 45IN70001757 - Allg.Betriebs- und Geschäftsausst 45IN70001878 - Immaterielles Vermögen 50 - Sozialamt 50IN70001169 - Stundenkontingent Lecos 50IN70001410 - Eigena.NB Kita beh.Kinder Plov.51 50IN70001411 - Investzuschuss NB Asylunterkunft Seite 13 von 48 Anlage 4 akt. Plan 50IN70001467 - Asyl - Zweenfurther Straße 21 Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 19.655 417 19.655 417 0 19.239 19.239 5.371 5.241 5.371 5.371 0 0 0 20.424 10.899 20.424 20.424 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 50IN70001474 - Asyl - Torgauer Str. 290 Systemb. 78.899 0 78.899 78.899 0 0 0 50IN70001479 - Asyl - GU Messehalle 17 33.916 0 33.916 33.916 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 103.835 119.999 103.835 16.163 0 87.671 87.671 25.490 0 25.490 25.490 0 0 0 50IN70001495 - Asyl - Weißdornstraße 102 381.195 162.037 381.195 160.000 0 221.195 221.195 50IN70001528 - Asyl - GU Stötteritzer Landstraße 209.384 32.389 209.384 180.165 0 29.219 29.219 0 0 0 0 0 0 0 50IN70001535 - Asyl - GU Muldentalstraße 91-93 226.133 16.495 226.133 226.133 0 0 0 50IN70001536 - Asyl - GU Karl-Heine-Straße 22b 75.883 75.883 75.883 75.883 0 0 0 50IN70001537 - Asyl - GU Barnet-Licht-Platz(Sys) 955.898 952.466 955.898 955.898 0 0 0 50IN70001538 - Asyl - GU Dietzmannstr.(Systemb.) 28.001 28.001 28.001 28.001 0 0 0 50IN70001550 - Asyl - GU Prager Dreieck(Systemb) 3.623.059 3.179.062 3.623.059 3.623.059 0 0 0 26.673 0 26.673 26.673 0 0 0 50IN70001554 - Asyl - GU Auenseestr. 31-33 151.240 77.577 151.240 70.494 0 80.746 80.746 50IN70001560 - Asyl - Höltystraße 51 767.850 682.070 767.850 350.000 0 417.850 417.850 50IN70001561 - Asyl - Deutscher Platz 34.593 0 34.593 34.593 0 0 0 50IN70001562 - Notunterkunft Asyl Nr. 8 10.072 0 10.072 10.072 0 0 0 950.000 746.434 950.000 950.000 0 0 0 57.850 0 57.850 57.850 0 0 0 1.100 0 1.100 1.100 0 0 0 50IN70001468 - Asyl - Liliensteinstraße 1 50IN70001472 - Asyl - Deiwitzweg 1 50IN70001473 - Asyl - Gustav-Mahler-Str. 21 50IN70001480 - Asyl - Alte Messe Pavillions 50IN70001481 - Asyl - GU Messehalle 13 50IN70001493 - Asyl - GU Alte Messe(Systembauw.) 50IN70001529 - Asyl - GU Hainbuchenstraße 13 50IN70001552 - Asyl - Sanitärcontainer 50IN70001606 - Asyl - Arno-Nitzsche-Straße 37 50IN70001699 - Komm.Ant. Wohneinrichtg. Martinst 50IN70001700 - Komm.Ant. Außenwohngr. Prager Str Seite 14 von 48 Anlage 4 akt. Plan 50IN70001702 - Komm.Ant. Kita F.-Dittes-Straße Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 148.000 149.673 149.673 149.673 -1.673 -1.673 0 0 0 31.000 31.000 -31.000 -31.000 0 223.294.698 154.058.928 222.392.033 113.567.484 902.664 109.727.214 108.824.550 51IN70000120 - bewegliches AV 65.383 18.914 46.000 6.000 19.383 59.383 40.000 51IN70000127 - bewegliches AV 45.954 0 45.900 0 54 45.954 45.900 51IN70000131 - bewegliches AV 25.678 11.282 25.678 20.000 0 5.678 5.678 109.686 34.368 109.686 75.000 0 34.686 34.686 51IN70000138 - bewegliches AV (JA) 1.399.462 785.686 1.048.932 400.000 350.530 999.462 648.932 51IN70000142 - Kita Reichelstr. 5, Sanierung 2.461.814 2.380.065 2.461.814 1.600.000 0 861.814 861.814 2.089 0 0 0 2.089 2.089 0 51IN70000144 - Kita, An der Lehde 12 27.071 -140.767 -140.767 -83.919 167.838 110.990 -56.848 51IN70000145 - Ringstr. 4 15.648 10.015 15.648 8.000 0 7.648 7.648 508 0 0 0 508 508 0 0 -825.884 0 0 0 0 0 4.909 -698 0 0 4.909 4.909 0 20.596 20.578 20.596 0 0 20.596 20.596 51IN70000288 - 120. Grundschule - Brandschutz 4.118 4.118 4.118 0 0 4.118 4.118 51IN70000290 - FS Pestalozzi-Schule -Brandschutz 6.924 0 0 0 6.924 6.924 0 966 966 966 0 0 966 966 51IN70000294 - Schule Portitz - Brandschutz 2.420 2.859 2.859 2.859 -439 -439 0 51IN70000295 - K.-Liebknecht-Schule-Brandschutz 2.588 2.588 2.588 2.588 0 0 0 51IN70000297 - 21. Schule - Brandschutz 3.004 2.101 3.004 3.004 0 0 0 51IN70000302 - L.-Voigt-Schule - Teilsanierung 7.177 4.162 2.682 2.682 4.494 4.494 0 51IN70000303 - 20. Schule - Brandschutz 2.150 2.150 2.150 0 0 2.150 2.150 51IN70000312 - SH F.-A.-Brockhausschule 1.562 0 0 0 1.562 1.562 0 50IN70001930 - Asyl - GU Gewerbepark NO Braunstr 51 - Amt für Jugend, Familie und Bildung 51IN70000135 - bewegliches AV (Horte) 51IN70000143 - Kita Konradstr. 70 51IN70000146 - Kita Lichtenbergweg/Plang Neubau 51IN70000149 - Investzuschuss an freie Träger 51IN70000150 - Zuweisung vom Land 51IN70000151 - Wasserstraße 18 51IN70000292 - BSZ 11 - Brandschutz Seite 15 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000315 - bewegliches AV Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.663.780 138.187 790.294 699.318 873.486 964.462 90.976 340.075 183.617 280.075 30.000 60.000 310.075 250.075 25.677 0 0 0 25.677 25.677 0 51IN70000320 - E.-Kästner-Schule 1.375 1.375 1.375 0 0 1.375 1.375 51IN70000321 - P.-Neruda-Schule 9.055 9.055 9.055 0 0 9.055 9.055 1.262.054 203.502 1.252.317 873.265 9.738 388.790 379.052 51IN70000324 - 68.Schule 15.689 15.640 15.640 0 49 15.689 15.640 51IN70000325 - 68. Schule, Sporthallenneubau 36.408 36.408 36.408 0 0 36.408 36.408 51IN70000326 - bewegliches AV 58.100 3.839 58.080 50.000 20 8.100 8.080 51IN70000328 - bewegliches AV 0 0 0 0 0 0 0 51IN70000330 - bewegliches AV 908.953 116.303 448.913 350.000 460.040 558.953 98.913 51IN70000332 - Humboldtschule 307.100 3.614 3.614 0 303.486 307.100 3.614 27.720 130.271 177.720 50.000 -150.000 -22.280 127.720 4.568 4.568 4.568 0 0 4.568 4.568 51IN70000335 - I.-Kant-Schule 80.404 204.096 230.404 50.000 -150.000 30.404 180.404 51IN70000336 - Reclam-Schule, Neubau 3-Feld-SH 10.373 8.772 10.373 0 0 10.373 10.373 51IN70000337 - bewegliches AV 11.600 0 11.600 11.600 0 0 0 51IN70000339 - bewegliches AV 759.756 180.663 703.956 350.000 55.800 409.756 353.956 51IN70000341 - bewegliches AV 0 0 0 0 0 0 0 51IN70000343 - bewegliches AV 12.520 0 12.520 8.000 0 4.520 4.520 51IN70000345 - bewegliches AV 217.543 63.706 203.743 100.000 13.800 117.543 103.743 51IN70000347 - bewegliches AV 91.929 14.117 74.529 65.000 17.400 26.929 9.529 51IN70000349 - Albert-Schweitzer-Schule 32.695 22.051 22.051 0 10.643 32.695 22.051 51IN70000350 - bewegliches AV 167.062 54.274 123.762 62.000 43.300 105.062 61.762 51IN70000352 - bewegliches AV 18.200 0 18.200 15.000 0 3.200 3.200 51IN70000317 - Neubau 3. GS mit 3-Feldhalle 51IN70000319 - Raumsys.Schule Böhlitz-Ehrenberg 51IN70000322 - bewegliches AV 51IN70000333 - W.-Ostwald-Schule 51IN70000334 - A.-Ph.-Reclam-Schule Seite 16 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70000354 - bewegliches AV 55.531 0 55.531 48.000 0 7.531 7.531 51IN70000356 - bewegliches AV 791 0 791 791 0 0 0 51IN70000358 - bewegliches AV 32.563 31.667 32.563 32.563 0 0 0 51IN70000568 - SH W.-Hauff-Schule, Teilsanierung 63.814 56.042 63.814 35.000 0 28.814 28.814 1.806 320 320 0 1.485 1.806 320 0 0 0 0 0 0 0 51IN70000663 - 2.GS am Standort E.-Zeigner-Schu. 8.484 8.484 8.484 0 0 8.484 8.484 51IN70000664 - Energet.San.Schulgeb.B.-Göring-St 2.405.443 1.701.898 1.842.954 897.024 562.489 1.508.419 945.930 0 -1.546.535 -1.546.535 51IN70000629 - Kita Louis-Fürnberg 21 51IN70000631 - Investzuschuss fr.Tr. (Ausstattg) Begründung Gemäß Beschluss VI-DS-03932 wurden 180T€ für die Sporthalle B.-Göring Str. umgewidmet. Weiter besteht die gegenseitige Deckungsfähigkeit zur Maßnahme der Inneren Sanierung im Objekt, dahin wurden bereits 382 T€ verschoben. Die begründet auch die Abweichung zwischen Plan und V-IST liquiditätswirksam. 51IN70000665 - Neubau Sportpbersch.m.Dreifeldh. 4.930.375 4.303.637 4.930.375 6.476.910 Begründung Aufgrund nachlaufender Schlussrechnungen sowie außergerichtlicher Auseinandersetzungen mit einzelnen am Bauvorhaben tätigen Bauunternehmen über das Jahresende 2018 hinaus, ist es absehbar, dass ein finaler Fördermittelabruf bis Ende 2018 nicht möglich sein wird. Aus diesem Grund wird nur ein Teil der Fördermittel in diesem Jahr liquiditätswirksam. 51IN70000675 - Zusf.Kollwitz-Schul-Standort RIWA 51IN70000680 - Neubau GS+Hort in Lindenau -319.975 -316.630 -309.975 -361.413 -10.000 41.438 51.438 4.423.244 4.612.484 3.523.244 2.000.000 900.000 2.423.244 1.523.244 Begründung Der Fördermittelbescheid beinhaltet Jahresscheiben für 2019 und 2020. Aus diesem Grund sind in 2018 keine Fördermittel zu erwarten und anzuordnen, dies führ zu Minderauszahlungen von 1,2 Mio. €. Weiter waren 0,9 Mio. € zum Ausgleich der Mindereinzahlungen 2017 zu sperren. Hier wurde laut Beschluss über den vollen Ansatz verfügt, der auch nach 2018 übertragen wurde, jedoch erging zu diesem Zeitpunkt kein Fördermittelbescheid. 51IN70000691 - Sanier. Ratzelstr. (eh.55.Schule) 5.644.186 4.533.110 Seite 17 von 48 5.878.040 6.402.959 -233.853 -758.773 -524.919 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000698 - Schulstandort Ihmelsstraße - OS Verfügt 5.822.280 VIST 2.925.975 VIST liqui. 3.262.280 akt. Plan - VIST 507.832 2.560.000 akt. Plan - VIST liqui. 5.314.448 VIST VIST liqui. 2.754.448 Begründung Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung. Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt. Es wurden bereits 2 Mio. € in die neuen Projekt-Kontierungen verschoben (1 Mio. € Quartiersschule 7.0001844, 1 Mio. € Sporthalle Ihmelsstr. 7.0001750). Es liegt derzeit noch kein Fördermittelbescheid zu dieser MN vor. Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn für bauvorbereitende MN wurde bewilligt. Baubeginn soll im Jahr 2019 sein. Daher begründen sich die Mindereinzahlungen von 2,1 Mio. €. 51IN70000699 - Raumoptimierung Schiller-Schule 448 448 448 0 0 448 448 51IN70000701 - Brockhaus-Schule Haus 2-Brandsch. 1.698 1.698 1.698 0 0 1.698 1.698 51IN70000702 - 85. Schule - Brandschutz 5.410 3.552 3.552 0 1.858 5.410 3.552 51IN70000704 - 91. Schule - Brandschutz 3.020 3.020 3.020 0 0 3.020 3.020 51IN70000709 - Helmholtz-Schule - Brandschutz 96.940 75.729 96.940 75.000 0 21.940 21.940 51IN70000711 - W.-Hauff-Schule - Brandschutz 4.244 4.244 4.244 0 0 4.244 4.244 475.000 875.000 0 0 475.000 475.000 0 2.560 2.560 2.560 0 0 2.560 2.560 51IN70000719 - Neue Nikolaischule, Innensanierun 12.039 3.440 3.440 0 8.599 12.039 3.440 51IN70000720 - 60.Schule, Erweit.bau Schule/Hort 715.060 1.024.359 715.060 250.000 0 465.060 465.060 51IN70000721 - Einrichtung Gym. Bornaische Str. 22.536 35.890 37.535 22.000 -15.000 536 15.535 51IN70000724 - Herrichtung ehemalige 57. Schule 732 0 0 0 732 732 0 1.802.575 1.231.983 1.235.575 900.000 567.000 902.575 335.575 7.972 0 0 0 7.972 7.972 0 12.669 12.669 12.669 0 0 12.669 12.669 4.434 4.434 4.434 0 0 4.434 4.434 12.534 12.534 12.534 0 0 12.534 12.534 43 0 0 0 43 43 0 51IN70000714 - 120. Schule - Energet. Sanierung 51IN70000715 - 9. Schule - Brandschutz 51IN70000756 - OFT Klingenthaler Str.14 51IN70000757 - Rathenaustr. 21 51IN70000759 - Kita Bornaische Str.184, Neubau 51IN70000762 - F.-Bosse-Str 19/21 51IN70000767 - Kita Gohliser Str. 6, Neubau 51IN70000853 - Leipzig-Kolleg - KP II Seite 18 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000859 - BSZ 9 Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 8.526 1.864 1.864 0 6.662 8.526 1.864 18 0 0 0 18 18 0 51IN70000863 - BSZ 11 KP II 1.325 0 0 0 1.325 1.325 0 51IN70000867 - Chr.-Arnold-Schule KP II 5.876 0 0 0 5.876 5.876 0 51IN70000869 - F.-Mehring-Schule SH KP II 3.218 0 0 0 3.218 3.218 0 51IN70000876 - Vorplanung von Kindertagesstätten 251.579 0 251.579 0 0 251.579 251.579 51IN70000877 - Kita F.-Rhode-Str. 17 266.850 916.071 38.527 25.000 228.323 241.850 13.527 51IN70000881 - Kita Eisenbahnstraße 52 4.529 3.248 4.529 0 0 4.529 4.529 51IN70000885 - Kita Erich-Zeigner-Allee 77 5.433 224 5.433 0 0 5.433 5.433 382 0 0 0 382 382 0 51IN70000897 - 157. Schule Sporthallensan., KPII 5.724 0 0 0 5.724 5.724 0 51IN70000900 - Stötteritzer Straße 1 KP II 1.350 1.350 1.350 1.350 0 0 0 51IN70000904 - KITA Sternwartenstraße 30 KP II 1.150 0 0 0 1.150 1.150 0 51IN70000905 - KITA Seidelstraße 1-3 KP II 950 0 0 0 950 950 0 51IN70000907 - Kita Holsteinstraße 62 KP II 1.000 0 0 0 1.000 1.000 0 51IN70000915 - KITA J.-Schmittchen-Weg KP II 1.500 0 0 0 1.500 1.500 0 51IN70000917 - KITA fr.Träger Zingster Str.2KPII 1.350 0 0 0 1.350 1.350 0 51IN70000921 - KITA fr.Tr. K.-Tuch.-St.10-12KPII 743 0 0 0 743 743 0 51IN70000922 - KITA fr.Tr. Tarostr. 17/19 KP II 950 0 950 0 0 950 950 51IN70000956 - Einr.Gym.i.Zent.Ost ink.2-Feld SH 560.846 32.893 62.941 -137.059 497.905 697.905 200.000 51IN70000962 - W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz 757.080 287.080 7.080 7.080 750.000 750.000 0 3.009 3.009 3.009 3.009 0 0 0 51IN70000862 - Nachbarschaftsschule KP II 51IN70000891 - Kita Engelsdorfer Straße 130 51IN70000964 - 24. Schule, Brandschutz Seite 19 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000965 - K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym Verfügt 2.303.372 VIST -197.864 VIST liqui. 208.386 akt. Plan - VIST 6.869.685 akt. Plan - VIST liqui. 2.094.985 VIST VIST liqui. -4.566.314 -6.661.299 Begründung Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 6,6 Mio. € begründet sich zum einen aus dem tatsächlichen Fördermittelabruf sowie an dem Bauablauf der Maßnahmen. Der Fördermittelbescheid sieht im Jahr 2018 eine Jahresscheibe von 11,4 Mio. € vor. Bisher konnte eine Mittelabforderung i.H.v. 1,6 Mio. € erfolgen. Die restlichen Mittel müssen in das Folgejahr übertragen werden. Die Veränderungen im Bauablauf begründen sich mit der verschobenen Inbetriebnahme auf das SJ 2021/2022. Bis dahin verbleiben die Schüler im Interim Objekt Uhlandstraße. Da die umfangreiche Jahresscheibe 2018 im Haushaltsjahr nicht vollständig für die Maßnahme benötigt wird wurden Mittel zur Deckung anderer Mehrbedarfe im Schulbau von aktuell. insgesamt 2,1 Mio. € (davon u.a. 1,5 Mio. Erwerb Raumsystem 5. Schule, 500 T€ Energet. Sanierung Schulgeb. Diderotstr. 35) eingesetzt. Die Mittel werden der Maßnahme im Rahmen der Planung 2019/2020 wieder zugeordnet. 51IN70000969 - Kita Seipelweg 16a/b 143.269 53.026 143.269 60.000 0 83.269 83.269 1.686 0 0 0 1.686 1.686 0 766 7.509 10.766 10.766 -10.000 -10.000 0 23.908 8.081 23.908 14.700 0 9.208 9.208 51IN70000974 - Ausstattungen UVG (51.23) 6.144 0 6.100 6.100 44 44 0 51IN70000975 - Ausstattungen Elterngeld (51.24) 2.333 0 2.300 2.300 33 33 0 51IN70000976 - Ausstatt. Wirtsch.JH (51.14) 1.966 0 1.900 1.900 66 66 0 51IN70000977 - Ausstatt. Kinder- u. Jugendförd. 11.625 0 11.600 0 25 11.625 11.600 51IN70000978 - Ausstatt. Straßensozialarbeit 10.424 0 10.424 10.424 0 0 0 51IN70000979 - Ausstattungen HZE (51.32) 78.384 4.913 78.384 19.600 0 58.784 58.784 51IN70000980 - Ausstattungen Allg. Sozialdienst 15.000 474 14.500 14.500 500 500 0 1.174.416 -443.499 1.174.416 86.348 0 1.088.068 1.088.068 51IN70000970 - Kita Bisamstr. 15 51IN70000971 - Kita Stollberger Straße 8 51IN70000973 - Ausstattungen Schulen/Bau (51.6) 51IN70000985 - Einr.5-züg.Gym.,3-F.-SH/Telem.str Begründung Die Vergabegewinne verschiedener Lose, konnten bis zur Kostenfeststellung beibehalten und zur Deckung entstandener Mehrkosten herangezogen werden. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abgaben für andere Projekte, ergeben sich so nach aktuellen Kenntnisstand Minderkosten im Gesamtprojekt. Die Jahresscheibe 2018 für die Fördermittel wurde in voller Höhe angeordnet. Derzeit wurde ein Abruf i.H.v. 914 T€ getätigt. Die Fördermittelanordnung muss i. H.v. ca. 977 T€ voraussichtlich in Abgang gebracht werden. Die entstehenden Mindereinzahlungen werden durch die Minderaufwendungen ausgeglichen. Eine Schulerweiterung durch Raumsysteme ist in Vorbereitung. 51IN70000989 - Kinderheim Breisgaustraße 21 KPII 200.000 0 Seite 20 von 48 0 0 200.000 200.000 0 Anlage 4 akt. Plan 51IN70000993 - OFT K.-Tucholsky-Str. 10-12 KP II Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 850 0 0 0 850 850 0 51IN70000995 - 74. Schule, BSM 2.234 1.313 1.314 0 920 2.234 1.314 51IN70001041 - Schule Paunsdorf, Brandschutz 2.888 2.888 2.888 0 0 2.888 2.888 51IN70001042 - H.-C.-Andersen-Schule, Brandsch. 4.880 3.342 3.343 100 1.537 4.780 3.243 606.021 345.410 613.633 283.051 -7.612 322.970 330.582 51IN70001044 - Gym. Engelsdorf, Brandschutz 8.288 8.288 8.288 8.288 0 0 0 51IN70001045 - FÖS LF Engelsd.,Riesaer Str.Brand 3.707 3.707 3.707 3.707 0 0 0 51IN70001046 - FÖS LF NST Andromedaweg, Brandsch 1.913 1.913 1.913 0 0 1.913 1.913 51IN70001047 - FÖS Garskestr.19, Brandschutz 5.568 0 0 0 5.568 5.568 0 249 0 0 0 249 249 0 51IN70001059 - P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan. 580.021 329.712 520.000 0 60.021 580.021 520.000 51IN70001060 - Fr.-Fröbel-Schule, Brandschutz 352.200 234.800 290.200 0 62.000 352.200 290.200 51IN70001061 - 56. Schule, BSM 324.072 358.933 423.572 370.000 -99.500 -45.928 53.572 1.478 1.478 1.478 0 0 1.478 1.478 0 0 0 0 0 0 0 2.453 2.444 2.453 0 0 2.453 2.453 1.839.611 1.475.821 1.839.611 1.200.821 0 638.789 638.789 1.741 1.741 1.741 0 0 1.741 1.741 51IN70001077 - Schule Böhl.-Ehrenb., Brandschutz 2.157.164 3.208.300 2.747.164 2.000.000 -590.000 157.164 747.164 51IN70001078 - Reaktivierung Opferweg 5.472.654 144.138 1.351.001 2.900.000 4.121.653 2.572.654 -1.548.999 51IN70001043 - W.-Heisenberg-Schule BSM 51IN70001050 - Kita fr.Träger Gersterstr.9 KP II 51IN70001065 - H.-Pestalozzi-Schule, Brandschutz 51IN70001066 - E.-Manet-Schule, Brandschutz 51IN70001067 - G.-Schumann-Schule, BSM 51IN70001069 - Reaktivierung C.F.-Weiße-Schule 51IN70001075 - Schule Seehausen, Brandschutz Begründung In der Task Force Schulhausbau wurde aufgrund von Mehrkosten am Objekt Reaktivierung Opferweg eine Umwidmung i.H. von 918 T€, mit einer Deckung aus dem PSP-Element 7.0001695.700 NB FW Gerätehaus FF Nordost bestätigt (Deckung innerhalb Föderbudget VwV Investkraft - Budget Sachsen). Der Fördermittelbescheid ist in 2018 eingegangen und wurde nunmehr in einer Summe angeordnet, da es sich um eine MN VwV Investkraft handelt. Inwieweit in diesem Jahr noch eine Fördermittelabruf erfolgen kann ist derzeit noch ungewiss. Dabei sind 5 Mio. € zum Ausgleich der Mindereinzahlungen 2017 zu sperren, da aufgrund der Förderbudgets in 2018 eine volle Beanspruchung des Auszahlungsansatzes erfolgte, ebenso ein Übertrag nach 2018. Seite 21 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001080 - Schule Liebertwolkwitz, Brandsch. Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 2.184 2.184 2.184 0 0 2.184 2.184 10.280 10.280 10.280 5.000 0 5.280 5.280 365.000 0 0 0 365.000 365.000 0 6.712 1.837 1.837 1.837 4.875 4.875 0 51IN70001084 - 75. Schule, Brandschutz 40.000 0 40.000 0 0 40.000 40.000 51IN70001086 - A.-Bebel-Schule, Brandschutz 27.811 14.733 27.811 27.811 0 0 0 2.482.366 327.928 2.568.616 500.000 -86.250 1.982.366 2.068.616 51IN70001081 - H.-Mann-Schule, BSM 51IN70001082 - Zusammenführ. Schule Stahmeln 51IN70001083 - C.-Arnold-Schule, Brandschutz 51IN70001088 - 66.Schule,energet.San.Komarowstr. Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001089 - N. Nikolaischule, Brandschutz 2.335 2.335 2.335 2.335 0 0 0 51IN70001090 - J.-Kepler-Schule, Brandschutz 1.048.273 446.170 636.614 50.000 411.659 998.273 586.614 51IN70001091 - M.-Klinger-Schule, Brandschutz 1.857 1.857 1.857 0 0 1.857 1.857 51IN70001092 - Lindenhofschule, Fös 6.006 4.942 6.006 0 0 6.006 6.006 51IN70001093 - FÖS Grünau, Brandschutz 2.977 10.794 22.977 22.977 -20.000 -20.000 0 51IN70001094 - BSZ 1, Dachsstr., Brandschutz 3.115 3.115 3.115 3.115 0 0 0 51IN70001095 - K.-Heine-Schule, Brandschutz 2.684 2.684 2.684 0 0 2.684 2.684 51IN70001096 - BSZ 7, An d. Querbr., Brandschutz 3.483 3.483 3.483 0 0 3.483 3.483 1.164.999 1.269.118 1.882.908 883.809 -717.909 281.190 999.099 122.938 103.397 122.938 0 0 122.938 122.938 1.658.210 10.869.652 1.658.210 500.000 0 1.158.210 1.158.210 51IN70001097 - BSZ 7,Neustädt. Str./Inv.a.Raten 51IN70001098 - BSZ 12, BSM 51IN70001104 - Zentr. Planungsmittel - Schulbau Begründung Die Abweichnung des V-IST und V-IST liquiditäswirksam beträgt 1,2 Mio. €. Diese begründet sich aus begonnen Planungsleistungen die aus diversen Gründen noch nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Seite 22 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001145 - Campus Grünau Energet.2 Feld-Spor Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 479.387 997.500 0 0 479.387 479.387 0 12.000 0 12.000 0 0 12.000 12.000 51IN70001162 - Schule Connewitz(54. Schule)KP II 1.295 0 0 0 1.295 1.295 0 51IN70001163 - 46. Schule, KP II 4.492 0 0 0 4.492 4.492 0 51IN70001217 - BGA Erziehungsberatungst. (51.35) 2.850 0 2.850 0 0 2.850 2.850 51IN70001218 - BGA Bildung (51.7) 8.626 5.682 8.626 8.626 0 0 0 2.932.783 2.875.070 2.463.533 942.000 469.250 1.990.783 1.521.533 51IN70001153 - Tarostraße 17/19 51IN70001225 - Kita, L.-Frank-Str. Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. Es ist mit einem möglichen Fördermittelabruf von ca. 550 T€ zu rechnen. Weiter wurden überplanmäßige Auszahlungen i.H. von 292 T€ aus der Maßnahem Neubau Gym. Dösner Weg bereitgestellt. 51IN70001227 - Richard-Lehmann-Str. 28-30 51IN70001341 - BSZ 12,AS Kohlgartenstr.58, Brand 51IN70001351 - E.-Zeigner-Schule,Neub.2-Feldha. 51IN70001352 - 31. Schule, Neubau mit 2-FH 550.000 550.000 0 0 550.000 550.000 0 2.457 2.457 2.457 0 0 2.457 2.457 0 0 0 0 0 0 0 3.622.402 3.684.607 3.310.402 1.200.000 312.000 2.422.402 2.110.402 Begründung Die Abweichung zwischen dem V-IST und dem V-IST liquiditätswirksam von 2,4 Mio. € begründet sich durch Bauverzögerungen aufgrund von umfangreichen Rodungsarbeiten und archälogischen Funden. Darüber hinaus wurden 312 T€ für die Maßnahme Mensa Schule am Auwald bereitgestellt. Weiter entstehen Mindereinzahlungen von 750 T€. Der Fördermittelbescheid ist eingetroffen. Die Fördermittel wurden für die Jahresscheiben 2019 und 2020 beschieden. Aus diesem Grund können in diesem Jahr keine Fördermittel angeordnet werden. 51IN70001353 - GS Max-Planck-Str., Umbau zur GS 900.000 0 120.000 0 780.000 900.000 120.000 51IN70001354 - 77. Schule, Kapazitätserweiterung 2.200.270 1.653.751 2.000.000 1.700.000 200.270 500.270 300.000 51IN70001355 - Ersatzneubau Kita Lindenallee 3a 2.023.817 1.779.195 2.023.817 1.900.000 0 123.817 123.817 51IN70001356 - Neubau Kita Windscheidstraße 45 0 0 0 0 0 0 0 395.000 2.975 239.967 40.000 155.033 355.000 199.967 51IN70001357 - Kita Friedrichshafner Straße 147 Seite 23 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70001359 - Kita Goldsternstraße 21 654.000 640.000 216.170 0 437.830 654.000 216.170 51IN70001360 - Kita Schönauer Ring 23 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001361 - Neuer Schulstandort Ihmelstr. Gym 0 0 0 0 0 0 0 8.100 0 8.100 0 0 8.100 8.100 51IN70001376 - Spielplätze Grundschulen 73.049 98.219 123.049 51.334 -50.000 21.715 71.715 51IN70001377 - Spielplätze Kita 94.003 69.811 193.003 67.421 -99.000 26.582 125.582 51IN70001397 - Immaterielles Vermögen 21.900 23.138 0 0 21.900 21.900 0 3.714 2.881 3.714 0 0 3.714 3.714 1.349.153 1.130.492 1.367.853 -701.000 -18.700 2.050.153 2.068.853 51IN70001363 - Erwerb bew. Anlagevermögen 51IN70001406 - KH Ziolkowskistraße 25 - 25a 51IN70001408 - Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-en.San Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Voraussichtlich kann ein Fördermittelabruf i.H.v. 1.819.700 € in 2018 erfolgen. 51IN70001412 - Kita Waldkerbelstraße 2 836.058 806.538 906.058 906.058 -70.000 -70.000 0 51IN70001414 - Immat. Vermögen Grundschulen 15.615 0 13.715 7.500 1.900 8.115 6.215 51IN70001415 - Immat. Vermögen Oberschulen 9.413 1.428 7.613 5.400 1.800 4.013 2.213 51IN70001418 - IV Gymnasien,Kollegs 8.436 13.458 14.026 13.458 -5.590 -5.023 567 51IN70001419 - IV Berufliche/Berufsbild.Schulen 4.315 869 6.615 6.615 -2.300 -2.300 0 51IN70001422 - IV Schulen für geistig Behinderte 600 0 600 0 0 600 600 2.400 0 1.800 1.800 600 600 0 600 0 0 0 600 600 0 51IN70001431 - IV Elternbeiträge 4.000 0 4.000 0 0 4.000 4.000 51IN70001432 - IV Jugendarbeit 65.000 0 0 0 65.000 65.000 0 8.000 3.806 3.806 3.806 4.194 4.194 0 42.649 30.874 27.450 27.450 15.199 15.199 0 51IN70001424 - IV Schulen zur Lernförderung 51IN70001425 - IV Sprachheilschulen 51IN70001434 - IV För.d.Erziehung in der Familie 51IN70001435 - IV Hilfe zur Erziehung Seite 24 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70001436 - IV Adoption/Beistand/Vorm./Gerich 101.000 1.452 3.452 3.452 97.548 97.548 0 51IN70001437 - IV Kindertagesein./Kindertagespfl 125.975 81.759 81.758 81.758 44.217 44.217 0 4.985.410 4.900.659 5.122.760 3.200.422 -137.350 1.784.989 1.922.339 51IN70001442 - Energet.San.An der Kotsche,78.Mar Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001444 - FÖS Rosenweg, Brandschutz -114.215 -136.936 -114.215 50.000 0 -164.215 -164.215 51IN70001445 - Schulmensa Gym. Engelsdorf 14.107 12.406 14.107 14.107 0 0 0 325.900 1.295.000 0 0 325.900 325.900 0 73.468 276 73.468 0 0 73.468 73.468 441.120 0 0 0 441.120 441.120 0 51IN70001461 - Flex. Raumsyst. P-Neruda-Schule 2.639 2.639 2.639 2.639 0 0 0 51IN70001471 - energet.San.Schulgeb.Erfurter Str 3.168.932 3.859.564 4.123.933 2.376.699 -955.001 792.233 1.747.234 51IN70001446 - Kita Holbeinstraße 51IN70001448 - Planungsm.Erweiter.von Speiseräum 51IN70001459 - Edmond-Kaiser-Straße 11 Begründung Am Objekt sind innerhalb der Sanierungsarbeiten Mehrbedarfe auf Grund von Schadstoffbelastungen ( Rückbau des gesamten Estrichs) entstanden. Weiterhin ergaben sich aus Vergaben erhebliche Mehrkosten, welche dem aktuellem Preisniveau geschuldet sind. Gleichlaufend ist eine erhebliche Verteuerung der Leistung erkennbar, welche ursächlich auf den Umstand der „Sanierung unter Nutzung“ zurückzuführen ist. Um größere Qualitätsabstriche bei der Unterrichtsführung vorzubeugen (Lärmbelastung) mussten auf Grund des laufenden Schulbetriebes die Bauarbeitszeiten von üblich 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr auf 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr verschoben werden. Lärmintensive Arbeiten werden somit in die Abendstunden verlagert. Dadurch werden u. a. Zuschläge bei den Löhnen erforderlich. Die so enstandenene Mehrkosten wurden mit der Änderung zum Baubeschluss VI-DS-03771-DS-03 am 16.08.2018 bestätigt. 51IN70001484 - Neue GS Mitte/SO Jablonowskistr. 13.433.390 8.311.089 13.433.640 2.200.000 -250 11.233.390 11.233.640 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001485 - Sanierg. Diderotstr. (ehem. 68.) 2.240.386 2.666.007 Seite 25 von 48 2.380.586 1.915.671 -140.200 324.716 464.916 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001486 - E.-Pinkert-Schule, San. Haus II 4.780.217 Verfügt VIST 2.295.325 4.780.217 VIST liqui. akt. Plan - VIST 800.000 0 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 3.980.217 3.980.217 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001487 - Neub.5-züg.OS+3Feld-SH Dösn.W/Sem 51IN70001489 - GS Liebertwolkwitz, Horterweiter. 878.039 0 589.039 0 289.000 878.039 589.039 3.855.593 1.557.392 4.072.343 450.000 -216.750 3.405.593 3.622.343 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001490 - Neubau 4-züg.GS, Hort+SH, Axenstr 13.663.791 5.677.434 13.425.141 1.500.000 238.650 12.163.791 11.925.141 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001491 - Schule Rückmarsdorf, Erweiter.bau 1.335.273 350.000 562.273 0 773.000 1.335.273 562.273 Begründung Es wurden bereits Mittel i.H.v. 773 T€ in andere MN umgewidmet. Die Maßnahmedurchführung wird in die Folgejahre verschoben und wurde in der mittelfristigen Haushaltsplanung berücksichtigt. 51IN70001496 - 1. BA Erweiterung OS Mölkau 5.159.387 2.378.548 5.009.387 1.500.000 150.000 3.659.387 3.509.387 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. Ein Fördermittelabruf in 2018 ist derzeit nicht möglich. 51IN70001497 - Reaktivierung Hainbuchenstr. 211.965 459.291 Seite 26 von 48 781.965 781.965 -570.000 -570.000 0 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001498 - Neub.5-züg.Gym+3Feld-SH Dösn.W/Se Verfügt 1.698.584 VIST 114.482 VIST liqui. 688.675 akt. Plan - VIST 180.000 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.009.909 1.518.584 508.675 Begründung Da der Planungsprozess noch nicht wesentlich vorangekommen ist, können für die Planung der Maßnahme zunächst nur 180.000 € zur Auszahlung kommen. Weiter wurden 292 T€ für die Maßnahme Kita Leonhard-Frank-Str. und 717 T€ für die Maßnahme BSZ 7 bereitgestellt. 51IN70001500 - Neubau 5-züg.Gym.+3-F.-SH 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001501 - Neubau 5-züg. Gym. PB West 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001502 - G.-Schumann-Schule als OS 589.234 525.460 589.234 589.234 0 0 0 51IN70001503 - Erweiterung R.-Schumann-Schule 399.905 249.497 399.905 20.000 0 379.905 379.905 0 0 0 0 0 0 0 3.760 3.760 3.760 3.760 0 0 0 230.381 0 32.996 0 197.385 230.381 32.996 4.351.239 3.823.923 4.351.239 2.500.000 0 1.851.239 1.851.239 51IN70001504 - Neubau 3-Feldhalle BSZ 8, BSZ 11 51IN70001515 - Raumsystem Schule Paunsdorf (DAZ) 51IN70001517 - Campus Grünau 51IN70001519 - Gym. Gorkistr., neu Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001521 - Kita Th.-Neubauer-Str. 18, BS 59.018 85.723 99.018 99.018 -40.000 -40.000 0 48 0 0 0 48 48 0 51IN70001532 - Getreidegasse 4 658.701 750.931 759.445 759.445 -100.744 -100.744 0 51IN70001543 - Klingenthaler Str. 14/umA 646.788 349.056 646.788 -296.555 0 943.343 943.343 51IN70001544 - Kita Diderotstraße 13/13a 466 0 466 0 0 466 466 51IN70001545 - Hans-Otto-Straße 2a/2b 423.114 477.625 622.114 450.000 -199.000 -26.886 172.114 51IN70001568 - Kita Tarostraße 7/9 494.796 0 377.543 0 117.253 494.796 377.543 51IN70001592 - KIta A.-Nagel-Straße 1A 772.718 877.383 1.237.718 469.991 -465.000 302.727 767.727 51IN70001593 - KIta Dahlienstraße 75 351.904 5.303 9.954 0 341.950 351.904 9.954 51IN70001522 - soz. Einricht. Inobhutnahme umA Seite 27 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001601 - Einrichtung Am Mühlholz, umA 51IN70001639 - Ausstattung umA, Personal 51IN70001640 - Tauchaer Str.188, Neubau 4-züg.GS Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 2.031.322 1.814.342 2.031.322 2.031.322 0 0 0 10.067 0 0 0 10.067 10.067 0 1.100.000 0 200.000 0 900.000 1.100.000 200.000 Begründung Durch eine veränderte Konzeption des Objektes (ursprüngliche Sanierung Erweiterungsbau) als Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Hort und Sporthalle, werden aktuell 200T€ für das notwendige VGVVerfahren benötigt. Die restlichen Mittel werden werden zur Deckung von Mehrkosten der Maßnahme OS Ratzelstraße (vgl. VI-DS-03987-DS-04 RV 16.05.2018 bestätigt) bereitgestellt. 51IN70001643 - Ersatzneubau W.-Busch-Schule 0 0 0 0 0 0 0 400.000 30.451 366.000 0 34.000 400.000 366.000 1.100.000 2.053.000 2.053.000 1.574.000 -953.000 -474.000 479.000 0 0 0 0 0 0 0 1.199.282 1.316.661 1.680.430 1.680.430 -481.148 -481.148 0 250.000 0 250.000 0 0 250.000 250.000 51IN70001657 - Pestalozzi-Schule, Umnutzg. GS 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001658 - Erweiterung Schule Wiederitzsch 85.728 14.249 14.249 14.249 71.479 71.479 0 51IN70001659 - Sporthalle f. Gym. Thomasschule 0 0 0 0 0 0 0 2.260.487 1.379.508 2.084.487 1.430.244 176.000 830.244 654.244 684.113 1.743.227 684.113 310.000 0 374.113 374.113 2.846.421 2.376.055 2.951.421 1.274.411 -105.000 1.572.011 1.677.011 51IN70001645 - Erweiterung Schule Gundorf 51IN70001648 - Erweiterung Ch.-Arnold-Schule 51IN70001650 - Neubau Schule Wiederitzsch 4züg. 51IN70001651 - Schule am Auwald, Mensa 51IN70001656 - Neubau 2-FH Schule am Weißeplatz 51IN70001660 - Innere San. Schule Erfurter Str. 51IN70001661 - SZ Grünau San. Klinger-Schule H1 51IN70001662 - Inn. San,. Schule Dösner Weg 27 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Nunmehr erfolgt voraussichtlich in 2018 eine Mittelabforderung über 1,2 Mio. €. Mit der Vorlage DS-03237 v. 26.10.2016, wurden überplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 99.500,00 € bestätigt. Die Deckung dieser Mehrkosten erfolgt gemäß über eine Sperre im Ermächtigungsübertrag am Objekt Humbold-Schule, PSP-Element 7.0000332.700. 51IN70001663 - SZ Grünau NW Inn. San. 94. Schule 51IN70001664 - Innere San. Schule B.-Göring-Str. 514.953 717.154 514.953 300.000 0 214.953 214.953 2.819.002 2.891.173 3.281.491 2.300.000 -462.489 519.002 981.491 Seite 28 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001665 - Innere San. 66. Schule Komarowstr Verfügt 3.786.063 VIST 320.771 VIST liqui. 3.937.028 akt. Plan - VIST 500.000 -150.965 akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 3.286.063 3.437.028 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001666 - 78. Schule Innere Sanierung 6.777.717 3.469.030 6.777.717 2.590.781 0 4.186.935 4.186.935 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. In 2018 wird eine voraussichtliche Mittelabforderung i.H.v. 520 T€ erfolgen. 51IN70001667 - Innere San. Diderotstr. (eh. 68.) 3.598.073 2.081.620 4.298.073 1.806.487 -700.000 1.791.587 2.491.587 Begründung Die Planung der Fömi erfolgte in Jahresscheiben, die Bereitstellung dieser Budgets für das Förderprogramm VwV-Investkraft erfolgte jedoch in einer Summe über den Bewilligungszeitraum, womit die geplanten Einnahmen der Gesamtmaßnahmen vollständig im Geschäftsjahr 2017 abgebildet wurden. Die Übertragung der Finanzmittel wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 vorgenommen und dadurch eine Sperrung der geplanten Einnahmen im Geschäftsjahr 2018 zwingend notwendig. Die Abweichungen resultieren aus der kompletten Fördermittelbereitstellung im Geschäftsjahr 2017 sowie die Übertragung der Restmittel per Ermächtigungsübertrag nach 2018. Desweiteren aus der notwendigen Sperre der Fördermittel im Geschäftsjahr 2018. 51IN70001668 - energet. San. Klinger-Schule H1 1.424.302 1.361.125 1.628.561 1.628.561 -204.260 -204.260 0 51IN70001669 - SZ Grünau San. Klinger-Schule H2 647.377 1.790.888 647.377 550.000 0 97.377 97.377 51IN70001670 - SZ Grünau NW Sanierung FÖS Grünau 396.655 736.730 396.655 250.000 0 146.655 146.655 51IN70001671 - SZ Grünau NW Erweiterungsbau 1.161.568 2.429.218 895.568 950.000 266.000 211.568 -54.432 51IN70001673 - energet. San. 94. Schule 1.632.463 691.882 1.854.963 1.854.963 -222.500 -222.500 0 51IN70001676 - Diverse Raumsysteme 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001677 - Sporthalle OS Ratzelstraße 0 0 0 0 0 0 0 1.025.000 998.000 1.218.500 1.218.500 -193.500 -193.500 0 190.844 665.664 670.844 670.844 -480.000 -480.000 0 1.150 0 1.150 1.150 0 0 0 51IN70001734 - 120.Schule Ersatzn.m.Hort+2FeldSH 900.000 79.982 900.000 70.000 0 830.000 830.000 51IN70001735 - Ernst-Pinkert-Sch.,NB2-FeldSH2.BA 229.952 176.248 229.952 229.952 0 0 0 51IN70001715 - Flexibles Raumsystem, 20.Schule 51IN70001723 - Reakti.Schulgebäude Höltystr.(OS) 51IN70001731 - imm. Vermögen soz. Einr. umA Seite 29 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70001736 - Astrid-Lindgren-Schule, Vollsan. 120.000 0 67.351 0 52.649 120.000 67.351 51IN70001737 - 91.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR 120.000 98.000 570.000 570.000 -450.000 -450.000 0 51IN70001738 - 172.Schule,Erweit.Systembauw.8AUR 60.000 60.000 610.000 610.000 -550.000 -550.000 0 51IN70001739 - Schuler.Alfred-Kästner-Sch.System 60.000 60.000 60.000 60.000 0 0 0 51IN70001740 - Schule Rückmarsdorf,Systemb.4AUR 120.000 0 120.000 0 0 120.000 120.000 51IN70001741 - Gesch.-Scholl-Sch.Anb.Mensa/Aula 150.000 26.060 176.316 100.000 -26.316 50.000 76.316 51IN70001742 - Wiederitzsch NB OS5-zügig+2FeldSH 990.000 0 990.000 25.000 0 965.000 965.000 51IN70001744 - 35.Schule, Erweiterungsbau 130.000 0 0 0 130.000 130.000 0 40.000 40.000 590.000 590.000 -550.000 -550.000 0 280.000 0 280.000 35.000 0 245.000 245.000 33.000 33.000 283.000 283.000 -250.000 -250.000 0 51IN70001749 - 2-Feld-Sporthalle B.-Göring-Str. 100.000 204.453 300.000 300.000 -200.000 -200.000 0 51IN70001750 - Neub.Sporthalle(6Felder)Ihmelsstr 589.383 235.540 1.589.383 80.000 -1.000.000 509.383 1.509.383 51IN70001745 - A.-v.-Wiedebach-Sch.Er.System6AUR 51IN70001746 - OS Höltystraße - 2-Feld-Sporth. 51IN70001747 - J.-Kepler-Schule-Systembau 8 AUR Begründung Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung. Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt. 51IN70001751 - Unterkünfte für stationäre Hilfen 5.750.000 220.000 5.750.000 2.655.000 0 3.095.000 3.095.000 Begründung Mit dem Haushaltsantrag A 003/17/18 wurden Mittel i.H.von 5,75 Mio. € für den VKKJ zur Schaffung von Kapazitäten im stationären Bereich bestätigt. Im Wirtschaftsplan (VI-DS-04804) ist vorgesehen, dass in 2018 mit einer Inanspruchname der Auszahlung von ca. 2,65 Mio. € für den Neubau in Böhlitz-Ehrenberg erfolgen wird. Die restlichen Mittel müssen im Rahmen des Jahresabschlusses in das Folgejahr übertragen werden. 51IN70001753 - Kita Neptunweg 29 92.039 71 82.084 0 9.955 92.039 82.084 51IN70001755 - C.-Arnold-Schule, 2-Feld-SH 0 0 70.000 70.000 -70.000 -70.000 0 51IN70001756 - W.-Wander-Schule, H2, Komplexsan. 0 0 330.000 0 -330.000 0 330.000 51IN70001761 - 78. Schule, Sportpl.Zschampertaue 50.000 50.216 450.000 20.000 -400.000 30.000 430.000 51IN70001762 - Kita Schulzeweg 11-13 Kapazitäts. 145.399 0 145.399 0 0 145.399 145.399 Seite 30 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 51IN70001764 - Kita Tarostr. 7-9 Kapazitäts. 0 138.575 177.000 120.000 -177.000 -120.000 57.000 51IN70001770 - Neub.5-zü.Gy+SH/Prager Spitze 0 19.712 75.000 35.000 -75.000 -35.000 40.000 51IN70001772 - Kita-Auslagerungobj. Helenenstr. 220.000 220.000 220.000 220.000 0 0 0 71.298 170.517 221.298 90.000 -150.000 -18.702 131.298 118.190 47.379 118.190 260.331 0 -142.141 -142.141 51IN70001795 - IV Unterhaltsvorschuss 0 6.719 6.719 6.719 -6.719 -6.719 0 51IN70001800 - bewegliches AV Smarte Schule 0 38.190 250.000 250.000 -250.000 -250.000 0 51IN70001801 - Kita Holbeinstraße 58 neu 0 160.000 171.800 171.800 -171.800 -171.800 0 81.962 236.727 251.962 251.962 -170.000 -170.000 0 2.741.155 0 2.741.155 300.000 0 2.441.155 2.441.155 51IN70001773 - 2. BA Erweiterung OS Mölkau 51IN70001794 - J.-Kepler-Schule, Freifläche 51IN70001802 - Kita Zeumerstraße 5 Ersatzneubau 51IN70001804 - "Leipzig-Kita" Seehausener Allee Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es wurde Widerspruch gegen den Bauvorbescheid eingelegt. Deshalb ist die Beauftragung der LP 1-4 angestrebt. Derzeit erfolgt die Prüfung der Verträge durch das RPA. Eine Ausschreibung der Leistung erfolgt voraussichtlich erst in 2019. 51IN70001805 - "Leipzig-Kita" Richterstraße 2.199.055 2.575.084 2.575.084 2.300.000 -376.029 -100.945 275.084 51IN70001806 - "Leipzig-Kita" Bockstraße 4.422.355 5.085.649 5.241.004 1.800.000 -818.649 2.622.355 3.441.004 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es ist im Jahr 2018 maximal die Herstellung der Bodenplatte und der Rohbau realisierbar. 51IN70001807 - "Leipzig-Kita" Ludolf-Colditz-Str 3.951.255 180.425 3.951.255 500.000 0 3.451.255 3.451.255 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019. 51IN70001808 - "Leipzig-Kita" Holzhäuser Str. 3.445.455 3.690.830 3.691.008 1.500.000 -245.553 1.945.455 2.191.008 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. Es ist im Jahr 2018 maximal die Herstellung der Bodenplatte und der Rohbau realisierbar. Seite 31 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001809 - "Leipzig-Kita" Eigenheimstraße Verfügt 2.263.855 VIST 13.709 VIST liqui. 83.319 akt. Plan - VIST 13.709 2.180.536 akt. Plan - VIST liqui. 2.250.146 VIST VIST liqui. 69.610 Begründung Die Maßnahme wurde durch den Stadtrat zurückgestellt. Derzeit wurden aus diesem PSP-Element bereits Umwidmungen i.H.v. 2,003 Mio. € zugunsten anderer Maßnahmen vorgenommen. Die restlichen Mittel sollen mit dem Jahresabschluss 2018 in das Folgejahr übertragen werden. 51IN70001810 - "Leipzig-Kita" Gärtnerstraße 179 2.753.255 161.411 2.753.255 500.000 0 2.253.255 2.253.255 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019. 51IN70001811 - "Leipzig-Kita" Delitzscher Straße 2.845.455 0 2.845.455 300.000 0 2.545.455 2.545.455 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019. 51IN70001812 - "Leipzig-Kita" Kuhturmstraße 51IN70001813 - "Leipzig-Kita" Paul-Küstner-Str. 5.355 0 5.355 0 0 5.355 5.355 1.934.055 36.759 1.934.055 200.000 0 1.734.055 1.734.055 Begründung Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der LESG. Nach aktueller Einschätzung wird der Baufortschritt bzw. die Rechnungslegung in diesem Jahr in Höhe der eingeschätzten Mittel im V-IST liquiditätswirksam benötigt. Die restlichen Mittel werden im Folgejahr benötigt und sind entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses zu übertragen. In 2018 ist die Planung bis zur LP 4 vorgesehen. Die Ausschreibung und die Vergabe erfolgt voraussichtlich erst in 2019. 51IN70001814 - "Leipzig-Kita" Virchowstraße 2.760.655 2.618.265 2.760.655 1.800.000 0 960.655 960.655 51IN70001815 - "Leipzig-Kita" Herloßsohnstraße 2.321.155 2.881.612 2.881.612 1.900.000 -560.457 421.155 981.612 51IN70001816 - "Leipzig-Kita" Kleiststraße 58 2.535.555 2.641.402 2.709.402 1.800.000 -173.847 735.555 909.402 24.003 88.912 145.036 19.690 -121.033 4.313 125.346 0 -544.291 105.948 -295.298 -105.948 295.298 401.246 302.154 33.929 1.302.154 25.000 -1.000.000 277.154 1.277.154 51IN70001839 - Kita Gustav-Mahler.-Str. 21 51IN70001842 - Sanierung OFT Arena,MiltitzerWeg8 51IN70001844 - Quartiersschule Ihmelsstraße Begründung Das Projekt Schulstandort Ihmelsstraße wurde ursprünglich als Gesamtstandort mit Oberschule, Sporthalle und Gymnasium und Erweiterungsbau begonnen und die Planung mit Oberschule und Sporthalle aus dem PSP-Element 7.0000698.700 weitergeführt. Mit der Beantragung der Fömi aus unterschiedlichen Förderprogrammen musste der Schulstandort Oberschule in Oberschule und Sporthalle konkretisiert werden und erhielten damit eigene Strukturen zur objektkonkreten Darstellung. Die Planung Gymnasium und Mehrzweckgebäude werden aus eigenen PSP-Elementen gedeckt. Dies wird im Baubeschluss zum Gesamtstandort (in Bearbeitung) dargestellt. Seite 32 von 48 Anlage 4 akt. Plan 51IN70001848 - Kita E.-Zeigner-Allee Aufstockung Verfügt 0 VIST 1.157.071 VIST liqui. 1.175.000 akt. Plan - VIST 600.000 -1.175.000 akt. Plan - VIST liqui. -600.000 VIST VIST liqui. 575.000 Begründung Die Maßnahme wurde mit dem Baubeschluss VI-DS-05773 bestätigt. Für die Umnutzung wurden 990T€ geschätzt. Für die Aufstockung Obergeschoss, dadurch entstehen zusätzliche 64 Kindergartenplätze, sind Mehrkosten i.H.v. 385T€ festgestellt worden und dem Objekt zugeführt. 51IN70001850 - LAN-Vernetzung Grundschulen 0 0 93.500 0 -93.500 0 93.500 51IN70001851 - LAN-Vernetzung Oberschulen 0 0 64.200 0 -64.200 0 64.200 51IN70001852 - LAN-Vernetzung Gymnasium 0 0 16.200 0 -16.200 0 16.200 51IN70001855 - Unterkünfte f.station.Hilfen VKKJ 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001885 - SZ Grünau NW, öff. Erschließung 0 0 266.000 266.000 -266.000 -266.000 0 51IN70001886 - F.-A.-Brockhaus-Schule, H2, San. 0 199.293 2.127.910 646.000 -2.127.910 -646.000 1.481.910 Begründung Mit dem Beschluss der Vorlage VI-DS-02023-DS-04 vom 19.09.2018 wurde festgelegt, das die Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung als eigenständige investive Maßnahme realisiert wird, i.H.v. 2.083.300,00€. Die energetische Modernisierung verbleibt im Ergebnishaushalt. 51IN70001895 - Erweitg. Sport-OS Raumsyst. 8 AUR 0 0 0 0 0 0 0 51IN70001896 - OS Barnet-Licht-Platz 0 426.672 3.500.000 3.500.000 -3.500.000 -3.500.000 0 Begründung Gemäß der Vorlage VI-DS05899-NF-21 wird das Objekt zur Schaffung kurzfirstiger Schulkapazitäten benötigt. Laut Vorlage wird der Finanzmittelbedarf i.H.v. 3,5 Mio. € in 2018 angezeigt. 51IN70001909 - Schule 5, Erwerb RS Eitigonstr. 0 1.524.985 1.524.985 1.524.985 -1.524.985 -1.524.985 0 Begründung Mit der Vorlage VI-DS-05832 wurde der Erwerb des Raumsystems der Schule 5 beschlossen. Der Kauf ist erfolgt und die Begleichung der Rechnung wurde mit Übergang in das Eigentum der Stadt Leipzig vorgenommen. Die Deckung erfolgte aus der Maßnahme Gymansium Karl-Heine-Straße. 51IN70001944 - Mannheimer Str. 128a,Neubau Gym. 0 4.558 600.000 600.000 -600.000 -600.000 0 51IN70001953 - Schraderhaus, Herrichten als Gym. 0 500 100.000 100.000 -100.000 -100.000 0 6.160.124 1.772.901 7.215.820 4.056.626 -1.055.696 2.103.497 3.159.194 70.246 56.105 61.500 61.500 8.746 8.746 0 461.563 19.865 460.000 20.000 1.563 441.563 440.000 51.447 19.340 51.000 51.000 447 447 0 52 - Amt für Sport 52IN70000096 - bewegliches AV 52IN70000098 - bewegliches AV - MZSH ARENA 52IN70000102 - bewegl. AV-Trainingshalle Nordanl Seite 33 von 48 Anlage 4 akt. Plan 52IN70000108 - Sanierung Sporthalle Leplaystraße 52IN70000406 - Rundlaufbahn Stadion des Friedens 52IN70000407 - Neubau 3-Feldhalle an Radrennba 52IN70000596 - Zuschüsse für Bauinvstitionen Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 126.478 126.478 126.478 50.000 0 76.478 76.478 2.580 657 2.500 2.500 80 80 0 119.873 88.561 119.850 119.850 23 23 0 1.302.809 1.286.986 2.372.809 1.900.000 -1.070.000 -597.191 472.809 Begründung Im Bereich der Sportförderung entstehen voraussichtliche Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 1 Mio. € für die Bezuschussung von Bauinvestitionen an Vereine mit gepachteten städtischen Liegenschaften. Es handelt sich hierbei um keinen „echten“ Mehrbedarf, da hierzu eine Deckung aus dem Ergebnishaushalt gegeben ist. Im Rahmen der Haushaltsplanung steht der Anteil der zu fördernden Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt und Investitionshaushalt noch nicht fest. Dies ergibt sich erst aus dem abschließenden Votum des Fachausschusses für Sport. Die Mittel werden für die Erstellung der Förderbescheide 2018 in voller Höhe (2,37 Mio. €) benötigt. Per 30.09.2018 ist festzustellen, dass kein vollständiger Mittelabruf durch die Vereine (Abschluss der Baumaßnahme und Prüfung der sachgerechten Verwendung der Mittel) in 2018 möglich sein wird. Es wird eine Annahme von tatsächlichen Auszahlungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. € prognostiziert. Zur Bestätigung der überplanmäßigen Auszahlungen wurde durch das Amt für Sport eine Vorlage (VI-DS-06415) erarbeitet welche sich im Verfahren befinde. 52IN70000728 - SH Rabet 4.549 4.432 40.000 5.000 -35.451 -451 35.000 52IN70000738 - Grundsanier. WSA Schleußiger Weg 25.522 25.500 25.500 25.500 22 22 0 52IN70000798 - SH Georg-Schumann-Straße 28.588 4.850 28.500 28.500 88 88 0 455.854 43.180 205.854 45.000 250.000 410.854 160.854 52IN70001048 - Sportstätten-Ausstattung 84.695 23.276 72.495 72.495 12.200 12.200 0 52IN70001049 - Sportstätten-Betriebsvorrichtunge 30.066 0 15.065 15.065 15.001 15.001 0 2.685 2.685 2.685 2.685 0 0 0 126.423 117.940 126.400 20.520 23 105.903 105.880 1.735.242 -15.015 1.666.791 400.000 68.452 1.335.242 1.266.791 52IN70001036 - Grundsanierung Bahn (Radrennbahn) 52IN70001257 - Beseitigung von DIN-Mängeln 52IN70001304 - Grundsan. Sporthalle Brüderstraße 52IN70001365 - Aktionsplan Funktionsgebäude Begründung Bei der Umsetzung der Maßnahme sind Verzögerungen im Bauantragsverfahren, wie u. a. durch internen personellen Wechsel beim Auftraggeber für Planungsleistungen zu verzeichnen. Diese Tatsache hat weiter Auswirkungen auf die Ausschreibungsphase und deren Realisierung. Die entsprechenden Auftragserteilungen gegenüber den Baufirmen erfolgen voraussichtlich im IV. Quartal 2018 in der geplanten Höhe von rd. 2,02 Mio. €. Damit können im Haushaltsjahr 2018 ausschließlich die Fördermittel für die geleisteten Planungsleistungen in Höhe von rd. 200 T€ beim Zuwendungsgeber abgerufen werden. Insgesamt entstehen somit im Haushaltsjahr 2018 Mindereinzahlungen in Höhe von rd. 400 T€. 52IN70001366 - Sporthalle Böhlitz-Ehrenberg 52IN70001367 - Sprintgerade Nordanlage 52IN70001647 - Maßnahmen öffentlichen Raum 150.000 0 150.000 0 0 150.000 150.000 2.870 1.971 2.850 -142.850 20 145.720 145.700 287.979 162.212 182.979 182.979 105.000 105.000 0 Seite 34 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 52IN70001654 - Sport/ Bewegungszentrum Grünau 404.825 -228.105 717.833 717.833 -313.008 -313.008 0 52IN70001705 - Funktionsgebäude Wurzener Str. 345.150 0 444.050 444.050 -98.900 -98.900 0 52IN70001743 - Grundsan. Alfred-Kunze-Sportpark 340.682 31.982 340.682 35.000 0 305.682 305.682 53 - Gesundheitsamt 185.077 50.254 202.747 170.083 -17.670 14.994 32.664 53IN70000010 - bewegliches AV 39.145 16.840 29.775 29.775 9.370 9.370 0 53IN70001374 - Software 33.268 34.948 63.413 63.413 -30.145 -30.145 0 112.664 1.570 112.664 80.000 0 32.664 32.664 0 -3.105 -3.105 -3.105 3.105 3.105 0 56 - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt 39.232 -4.631 33.411 33.411 5.822 5.822 0 56IN70000092 - bewegliches AV 39.232 1.191 39.232 39.232 0 0 0 0 -5.822 -5.822 -5.822 5.822 5.822 0 57 - Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen 1.200 1.071 1.071 1.071 129 129 0 57IN70001836 - Bewegliches Anlagevermögen 1.200 1.071 1.071 1.071 129 129 0 61 - Stadtplanungsamt -168.652 -201.877 -184.574 -223.722 15.921 55.070 39.148 61IN70000074 - Investitionszuwendung an Dritte -262.000 -262.000 -262.000 -262.000 0 0 0 61IN70000106 - bewegliches AV 20.922 23.976 23.058 23.058 -2.136 -2.136 0 61IN70000768 - Modellfläche "Urbaner Wald" 63.501 24.540 42.762 3.614 20.739 59.887 39.148 0 1.120 1.119 1.119 -1.119 -1.119 0 8.925 10.487 10.487 10.487 -1.562 -1.562 0 270.497 34.294 270.384 98.000 113 172.497 172.384 62IN70000153 - Entschädig./Ausgleich aus Grundst 66.734 0 66.734 0 0 66.734 66.734 62IN70000155 - bewegliches AV 92.170 33.066 92.150 33.000 20 59.170 59.150 62IN70000156 - Software (Immaterielles Vermögen) 48.572 0 48.500 5.000 72 43.572 43.500 62IN70000954 - Geoinfrastruktu r- GDI Leipzig 63.021 1.228 63.000 60.000 21 3.021 3.000 0 0 0 0 0 0 0 53IN70001469 - Investitionszuschuss an Dritte 53IN70001858 - Einnahme Veräußerung 56IN70001326 - Vermögensveräußerungen 61IN70001177 - Stundenkontingent Lecos 61IN70001200 - Software 62 - Amt für Geoinformation und Bodenordnung 62IN70001181 - Entschädigung Verkehrsfl.bereini Seite 35 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 63 - Amt für Bauordnung und Denkmalpflege 6.297 7.837 7.837 7.837 -1.540 -1.540 0 63IN70000094 - bewegliches AV 6.297 7.837 7.837 7.837 -1.540 -1.540 0 15.271.070 9.070.306 16.206.783 7.504.431 -935.713 7.766.639 8.702.352 17.980 11.513 17.980 11.853 0 6.127 6.127 5.386 0 0 0 5.386 5.386 0 230.553 0 230.553 0 0 230.553 230.553 2.618.129 1.432.491 2.146.179 867.480 471.950 1.750.649 1.278.699 64 - Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 64IN70000377 - Innenstadt 64IN70000378 - Folgemaßn. CTL, Teilobjekt Markt 64IN70000379 - Soziale Stadt Leipziger Osten 64IN70000380 - Stadtumbau Ost Begründung Durch zeitliche Verzögerungen / Verschiebungen von geplanten Maßnahmen können nicht alle für 2018 geplanten Einzahlungen realisiert werden. Dies führt dazu, dass auch die geplanten Auszahlungen nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden können. 64IN70000381 - Soziale Stadt Grünau 244.137 235.163 244.137 224.750 0 19.387 19.387 64IN70000384 - EU-Programme EFRE Ost 375.919 0 375.919 0 0 375.919 375.919 64IN70000385 - EU-Programme EFRE West 773.434 94.530 715.429 -9.345 58.005 782.779 724.774 64IN70000386 - Georg-Schumann-Straße 609.582 221.014 609.582 240.884 0 368.698 368.698 64IN70000387 - SOP G.-Schwarz-Straße 164.416 12.994 164.416 -122.831 0 287.247 287.247 11.500 1.482 12.982 5.000 -1.482 6.500 7.982 1.034.376 935.098 935.098 412.500 99.279 621.876 522.598 64IN70000812 - Lindenau II 200.187 200.000 200.187 200.000 0 187 187 64IN70000982 - Innerer Süden 858.488 1.002.909 1.444.107 964.318 -585.619 -105.830 479.790 -1.690.250 -560.000 -560.000 -560.000 -1.130.250 -1.130.250 0 64IN70000396 - bewegliches AV 64IN70000595 - Lindenauer Hafen 64IN70001253 - Einzahl. aus Vermögensveräußerung Begründung Die Einzahlungen aus der Vermögensveräußerung des Lindenauer Hafens wurden bereits in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 realisiert (vgl. auch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2017 zu Vorlage VI-DS-04726-NF-01 "Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen"). Die vereinnahmten 560.000 € betreffen das Los "Kita" (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 25.04.2018 zu Vorlage VI-DS-05055-NF-01). 64IN70001380 - Ankaufträger für Grundstücke 320.000 0 320.000 0 0 320.000 320.000 64IN70001401 - Reudnitz 681.544 789.586 834.440 757.597 -152.896 -76.053 76.843 67.325 0 67.325 0 0 67.325 67.325 64IN70001440 - Prager Straße Seite 36 von 48 Anlage 4 akt. Plan 64IN70001453 - Gohlis 64IN70001475 - Parkbogen Ost - NSP Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 82.312 74.235 82.312 73.780 0 8.533 8.533 1.999.400 355.981 1.999.400 125.900 0 1.873.500 1.873.500 Begründung Bei der Maßnahme kam es zu Verzögerungen beim erforderlichen Grunderwerb. Dieser soll in 2018 erfolgen. Erst danach können die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden. 64IN70001478 - Neustädter Markt 46.045 45.213 98.045 42.444 -52.000 3.601 55.601 234.780 233.298 279.780 228.581 -45.000 6.200 51.200 91.193 32.751 91.193 41.674 0 49.519 49.519 0 0 0 0 0 0 0 25.361 11.659 25.361 11.659 0 13.702 13.702 64IN70001628 - SSP Leipziger Osten 159.221 0 159.221 0 0 159.221 159.221 64IN70001629 - Stadtumbau Ost 699.199 1.119.444 1.171.149 168.667 -471.950 530.532 1.002.482 64IN70001482 - Plagwitz 64IN70001569 - Soziale Stadt Paunsdorf 64IN70001586 - Maßn. zur Wohnungsbauförderung 64IN70001626 - Kleinzschocher Begründung u.a. Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 02.05.2018 zu Vorlage VI-DS-05419 "Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Kulturcafé Schloss Schönefeld". Bei den privaten Baumaßnahmen kommt es zu Verzögerungen, so dass nicht alle geplanten Mittel im HHJahr 2018 ausgezahlt werden können und auch nicht alle geplanten Einzahlungen realisiert werden können. 64IN70001632 - EFRE WEST 78.650 -1.340.259 136.655 136.655 -58.005 -58.005 0 64IN70001635 - SSP Paunsdorf 97.300 46.903 97.300 96.903 0 397 397 5.227.664 4.065.437 4.185.794 3.492.251 1.041.870 1.735.412 693.542 64IN70001636 - Baumwollspinnerei Halle 7 Begründung Gemäß Beschluss der Ratsversammlung zu Vorlage VI-DS-01580 werden die realisierten (nicht geplanten) Einzahlungen der Liquidität zugeführt. 64IN70001688 - Neuschönefeld 7.240 21.320 37.240 35.220 -30.000 -27.980 2.020 64IN70001897 - Böhlitz-Ehrenberg 0 16.834 30.000 13.492 -30.000 -13.492 16.508 64IN70001920 - Lindenau 0 10.710 25.000 25.000 -25.000 -25.000 0 64IN70001921 - Liebertwolkwitz 0 0 30.000 20.000 -30.000 -20.000 10.000 Seite 37 von 48 Anlage 4 akt. Plan 65 - Amt für Gebäudemanagement Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 4.965.172 1.956.525 4.894.320 3.475.891 70.852 1.489.281 1.418.428 37.789 6.969 37.789 37.789 0 0 0 1.381.884 1.679.680 2.096.584 2.096.584 -714.700 -714.700 0 65IN70000205 - Am Röschenhof 13.297 1.486 13.297 1.486 0 11.811 11.811 65IN70000210 - bewegliches AV 33.143 6.322 31.590 31.590 1.552 1.552 0 176.095 1.126 26.095 26.095 150.000 150.000 0 0 0 0 0 0 0 0 61.033 44.633 61.033 61.033 0 0 0 3.206.617 106.705 2.206.617 800.000 1.000.000 2.406.617 1.406.617 65IN70000199 - bewegliches AV (Gebäudem.) 65IN70000203 - Sanierung NR/Stadthaus 65IN70000752 - Sanierung Goerdelerring 65IN70000770 - Ewerb Immaterielles Vermögen 65IN70001109 - BGA Kantine 65IN70001449 - Modernies.Sitzungssaal/Abstimmanl Begründung Die Differenz VIST/VIST liquiditätswirksam kommt dadurch zustande, dass am 20.06.18 durch die Vorlage Vi-DS-03411-NF-04 beschlossen wurde, die Planungsleistungen weiterzuführen. Dies ist 2018 nur in dem genannten Rahmen realisierbar. 65IN70001530 - NRH-Umnutzung Kasematten 1.139 1.134 1.139 1.139 0 0 0 65IN70001680 - Erwerb Immaterielles Vermögen 13.879 13.685 13.879 13.879 0 0 0 65IN70001818 - Stadthaus-Umbau neues Stadtbüro 40.297 94.785 406.297 406.297 -366.000 -366.000 0 54.436.405 27.452.169 49.904.923 26.195.023 4.531.482 28.241.382 23.709.900 -5.000 0 -5.000 -5.000 0 0 0 -1.000.000 7.918 -1.000.000 -1.000.000 0 0 0 66IN70000421 - bewegliches AV 742.222 221.539 723.400 315.000 18.822 427.222 408.400 66IN70000424 - Garagen privater Investoren 225.500 127.100 225.000 127.100 500 98.400 97.900 8.088 8.088 8.088 8.088 0 0 0 0 -14.144 -14.150 -14.150 14.150 14.150 0 66IN70000434 - Planungsmittel Verkehrstechnik 223.191 186.042 232.200 150.000 -9.009 73.191 82.200 66IN70000435 - Planungsmittel Verkehrsmanagement 462.651 -40.000 422.650 60.000 40.001 402.651 362.650 66IN70000438 - Radverkehrsanlagen Promenadenring 150.000 0 150.000 150.000 0 0 0 27.050 27.050 27.050 27.050 0 0 0 66 - Verkehrs- und Tiefbauamt 66IN70000417 - Erschließungsbeiträge 66IN70000418 - Straßenausbaubeiträge 66IN70000430 - Stellplätze Dornberger Straße 66IN70000432 - Regenwassernetz/-leitg Rückmarsdo 66IN70000442 - RBL-gekoppelte LSA-Steuerung Seite 38 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 66IN70000447 - westl.GW Miltitzer Straße 282.257 282.257 282.250 282.250 7 7 0 66IN70000454 - Großverkehrszeichen 208.197 58.197 208.200 150.000 -3 58.197 58.200 66IN70000455 - Schulwegsicherung 174.309 -4.900 88.800 -5.500 85.509 179.809 94.300 66IN70000474 - Beteiligung AZV Parthe 100.000 0 100.000 100.000 0 0 0 66IN70000475 - Albertbrücke im Zuge K-Heine-Str. 104.089 12.229 104.100 104.100 -11 -11 0 1.473.884 968.070 1.493.800 800.600 -19.916 673.284 693.200 216.179 2.553 216.200 216.200 -21 -21 0 5.393 5.393 5.400 5.400 -7 -7 0 815.174 765.112 815.200 815.200 -26 -26 0 66IN70000516 - Lützner Straße BA 20.1 12.208 12.208 12.200 12.200 8 8 0 66IN70000517 - Lützner Str. BA 19 16.469 14.634 14.700 14.700 1.769 1.769 0 270 270 270 270 0 0 0 9.981 1.125 10.000 10.000 -19 -19 0 121.196 99.700 121.200 100.000 -4 21.196 21.200 50.146 -44.452 -44.450 -44.450 94.596 94.596 0 1.421.526 -31.216 1.121.500 1.000.000 300.026 421.526 121.500 66IN70000530 - autoarme Innenstadt 10.542 9.950 10.500 10.500 42 42 0 66IN70000531 - Brücke Tauchaer Straße 25.481 25.481 25.500 25.500 -19 -19 0 66IN70000537 - Richard-Wagner-Platz 12.384 12.384 12.380 12.380 4 4 0 66IN70000539 - B6 West/B87 v.Pittlerstr. bis S1 22.843 22.843 22.850 22.850 -7 -7 0 8.309 8.309 8.300 8.300 9 9 0 654.183 0 0 0 654.183 654.183 0 66IN70000555 - B6(neu)/B87(neu), Mittl.Ring Nord 0 0 0 0 0 0 0 66IN70000559 - Miltitzer Str.v.Saturn-b.AlteDorf 0 -78.315 -78.300 -78.300 78.300 78.300 0 66IN70000497 - Rekonstruktion LSA 66IN70000501 - Folgemaßnahme CTL - TV Süd 66IN70000506 - Kn. Chemnitzer/Leinestr. 66IN70000514 - Brücke Bornaische Straße 66IN70000518 - Wurzner Straße 66IN70000524 - Liebigstraße 66IN70000526 - Könneritzstraße 66IN70000528 - TV Nord zw. Leibniz- u. Löhrstr. 66IN70000529 - Antonienbrücke 66IN70000552 - KV K.-Tauchnitz-Str. 66IN70000554 - K-Eisner-Str(A-Hoffmann-Wundtstr) Seite 39 von 48 Anlage 4 akt. Plan 66IN70000560 - S1, Anbindg.Slevogtstr.(Diderot-b 1.642.334 Verfügt VIST -131.666 VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 300.000 300.000 1.342.334 1.342.334 0 Begründung Das Vorhaben wird Ende 2018 schlussgerechnet. Es sind nach jetzigem Kenntnisstand keine Nachträge zu erwarten. 66IN70000562 - Parkeinrichtungen 66IN70000570 - Ablösebeträge für Stellplätze 65.000 65.000 65.000 65.000 0 0 0 -250.000 -1.642.700 -1.642.700 -1.642.700 1.392.700 1.392.700 0 Begründung Die Einnahme aus Stellplatzablösegebühr ist schwer planbar, da sie in unmittelbarer Abhängigkeit zu den in der Stadt erfolgten Baumaßnahmen privater Dritter mit nicht ausreichender Anzahl von Stellplätzen steht. Die Mittel sind zweckgebunden und nur satzungsgemäß wieder einsatzbar. Damit ist diese Einnahme haushaltsneutral. 66IN70000571 - Einsatz Stellplatzablösebeträge 300.000 217.848 470.000 300.000 -170.000 0 170.000 1.203.551 579.230 1.203.500 300.000 51 903.551 903.500 377.090 -58 358.200 358.200 18.890 18.890 0 66IN70000574 - Maßnahmen EKrG 1.117.152 742.580 942.200 475.000 174.952 642.152 467.200 66IN70000575 - Straßen Innenstadt 1.592.902 1.011.363 1.600.000 1.100.000 -7.098 492.902 500.000 66IN70000577 - Kommunale Brücken 2.235.300 1.897.006 2.566.650 1.900.000 -331.350 335.300 666.650 66IN70000579 - Ingenieurbauwerke 2.011.766 1.018.068 1.973.050 1.100.000 38.716 911.766 873.050 881.157 649.379 100.000 65.000 781.157 816.157 35.000 66IN70000582 - Brückenplanung 1.409.433 1.035.119 1.406.800 950.000 2.633 459.433 456.800 66IN70000583 - Planung investiver Vorhaben 1.658.831 1.419.924 1.657.900 1.299.100 931 359.731 358.800 66IN70000584 - Brücken Autobahn A14 694.092 110.437 144.100 144.100 549.992 549.992 0 66IN70000586 - Beitragsfähige Straßen 1.292.634 1.080.289 1.212.150 850.000 80.484 442.634 362.150 66IN70000587 - Straßenbau in Ortsteilen 618.862 255.594 398.800 398.800 220.062 220.062 0 66IN70000588 - Straßenbaumaßn.(stadtbezirksbez.) 257.483 7.483 257.500 50.000 -17 207.483 207.500 66IN70000589 - Erneuerung von Gehwegen 600.000 547.601 700.000 450.000 -100.000 150.000 250.000 66IN70000590 - Schwachstellenanalyse IP Nord 180.438 73.459 218.200 77.700 -37.762 102.738 140.500 66IN70000593 - Lützner Straße BA 20.2 161.485 125.998 126.000 126.000 35.485 35.485 0 66IN70000636 - Ersatzinvest.Verkehrsmanagem.syst 143.431 19.600 143.500 50.000 -69 93.431 93.500 66IN70000572 - Radwege 66IN70000573 - Verkehrswichtige Straßen 66IN70000581 - Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-St Seite 40 von 48 Anlage 4 akt. Plan 66IN70000639 - Deckenbauprogramm Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.507.929 1.005.384 1.569.100 1.171.850 -61.171 336.079 397.250 0 785 -800 -800 800 800 0 66IN70000641 - Leitungsdüker Brücke Str.18.Oktob 950 38.735 39.685 38.735 -38.735 -37.785 950 66IN70000642 - G-Schumann-Str. v.Delitzsch.b.Sta 28.470 -4.920 -4.900 -4.900 33.370 33.370 0 370.208 164.639 370.200 200.000 8 170.208 170.200 6.368 -499.160 6.400 -499.000 -32 505.368 505.400 3.739.037 668.850 3.483.900 2.050.000 255.137 1.689.037 1.433.900 66IN70000640 - Paul-List-Straße 66IN70000645 - Neubau LSA 66IN70000653 - Brücke Straße des 18. Oktober 66IN70000655 - Stadtanteil LVB-Vorhaben Begründung Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. 66IN70000871 - Betriebsvorrichtungen 0 0 0 0 0 0 0 66IN70000908 - FöMi aus Abr. Verwendungsnachw. 0 -223.080 -223.100 -223.100 223.100 223.100 0 66IN70001010 - S 78 OT Holzhausen 156.106 16.898 16.900 16.900 139.206 139.206 0 66IN70001015 - S 78 (ehem. B 186) Althener Str. 396.150 0 396.150 0 0 396.150 396.150 2.131.501 1.069.393 2.221.500 1.160.000 -89.999 971.501 1.061.500 66IN70001017 - Landsberger Brücke Begründung Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. 66IN70001018 - Ersatzneubau Plagwitzer Brücke 5.397.715 2.390.951 5.397.750 900.000 -35 4.497.715 4.497.750 Begründung Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. Das Vorhaben wird in den Folgejahren fortgesetzt. 66IN70001019 - Brücken G.-Schwarz-Str. I u. II 4.914.536 2.808.830 5.114.500 1.500.000 -199.964 3.414.536 3.614.500 Begründung Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender bauvorbereitender Planungsleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. Das Vorhaben wird in den Folgejahren fortgesetzt. 66IN70001021 - Bayrischer Platz 0 0 Seite 41 von 48 0 0 0 0 0 Anlage 4 akt. Plan 66IN70001023 - Georg-Schwarz-Straße Verfügt 2.574.112 VIST 1.696.244 VIST liqui. 2.272.350 akt. Plan - VIST 915.350 301.762 akt. Plan - VIST liqui. 1.658.762 VIST VIST liqui. 1.357.000 Begründung Es ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. 66IN70001026 - Koordinierung Stadttechnik 99.950 0 99.950 0 0 99.950 99.950 66IN70001027 - Umfeld Probsteikirche 13.286 13.286 13.300 13.300 -14 -14 0 66IN70001028 - straßenb. Anl., OT Rückmarsdorf 90.000 183.299 196.300 196.300 -106.300 -106.300 0 100.000 0 100.000 0 0 100.000 100.000 54.189 9.623 54.200 54.200 -11 -11 0 538.095 375.576 423.100 300.000 114.995 238.095 123.100 38.132 38.132 38.150 38.150 -18 -18 0 -449.100 0 0 0 -449.100 -449.100 0 0 -1.652 -1.650 -1.650 1.650 1.650 0 66IN70001128 - Lärmschutzwall B-Plan 25.1 36.800 36.800 36.800 36.800 0 0 0 66IN70001178 - Grundstückszufahrten mit LSA 11.725 11.725 0 0 11.725 11.725 0 1.074.575 1.065.612 1.070.500 1.070.500 4.075 4.075 0 57.196 -398.120 -388.950 -388.950 446.146 446.146 0 66IN70001312 - Dieskaustraße 0 0 0 0 0 0 0 66IN70001313 - Schlachthofbrücke 0 0 0 0 0 0 0 66IN70001314 - Brücke Geithainer Straße 0 0 0 0 0 0 0 63.709 63.709 63.700 63.700 9 9 0 176.884 109.438 157.900 157.900 18.984 18.984 0 3.094 3.094 3.100 3.100 -6 -6 0 52.566 0 52.600 0 -34 52.566 52.600 750.000 131.852 750.000 750.000 0 0 0 6.699 6.699 6.700 6.700 -1 -1 0 66IN70001030 - BGA Programmierg./Testplätze LSA 66IN70001031 - BGA Qualitätsanalyse-Tools LSA 66IN70001032 - Umsetz.Maßn.Verkehrsunfallkommiss 66IN70001033 - FM CTL, Vorfeld Portikus 66IN70001110 - Kreisverkehr Hirschfeld 66IN70001114 - August-Bebel-Straße 66IN70001239 - Prager Straße 66IN70001296 - Erikenbrücke 66IN70001320 - Brücke Johannapark 66IN70001321 - Umfeld Sportforum 66IN70001337 - Freifläche Karl-Liebknecht-Straße 66IN70001375 - Straßenentwässerg. R.-Lehmann-Str 66IN70001382 - Software "eVergabe" 66IN70001399 - Gestaltung W.-Leuschner-Platz Seite 42 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 66IN70001403 - Umfeld Bahnhof Plagwitz 200.000 0 200.000 0 0 200.000 200.000 66IN70001447 - Ausbau HST Gorki-/Löbauer Str. 245.000 0 245.000 0 0 245.000 245.000 66IN70001456 - Maßnahmen Nordraum 272.548 320.734 372.550 372.550 -100.002 -100.002 0 66IN70001565 - Brücke+Uferwand K.-Heine-Kanal22b 809.043 749.179 809.000 809.000 43 43 0 66IN70001587 - Neubau Karlbrücke 0 0 0 0 0 0 0 66IN70001588 - Brücke ü. DB Wiederitzscher Str. 0 0 0 0 0 0 0 66IN70001589 - B87/B6 Kn. Delitz./Essn./Lieberm. 0 0 0 0 0 0 0 665.000 0 665.000 0 0 665.000 665.000 2.685.450 2.685.450 2.685.450 1.600.000 0 1.085.450 1.085.450 66IN70001622 - Angersiedlung Knauthain 66IN70001687 - EÜ Dieskaustraße Begründung Aufgrund des noch in 2018 möglichen Baufortschritts ist zu erwarten, dass trotz zügiger Vergabe anstehender Bauleistungen die entsprechenden Rechnungen nicht in 2018 eingehen. Damit verbleibt ein Rest zur Übertragung nach 2019. Das Vorhaben wird in den Folgejahren fortgesetzt. (siehe dazu auch BFB Nr. VI-DS-04735) 66IN70001693 - Realisierung Verkehrsmanagement 180.000 0 180.000 -100.000 0 280.000 280.000 66IN70001694 - Bewohnerparken Waldstraßenviertel 505.000 0 505.000 505.000 0 0 0 752 0 0 0 752 752 0 159.200 0 0 0 159.200 159.200 0 66IN70001752 - Investitionsprojekte allgemein 0 0 0 0 0 0 0 66IN70001803 - Busabstellplatz Hbf-Ostseite 0 1.165.339 1.175.000 1.175.000 -1.175.000 -1.175.000 0 66IN70001711 - Polleranlagen 66IN70001733 - CTL - Markt Südseite Begründung Zum Jahresende 2017 nicht verbrauchte investive Mittel wurden nicht ins Folgejahr 2018 übertragen und flossen mit Jahresabschluss 2017 in den Gesamthaushalt zurück. Im Gegenzug wurden dem VTA Mittel u.a. für das Vorhaben "Busabstellplatz Hauptbahnhof Ostseite" im Jahr 2018 zusätzlich über die Kostenstelle unterjährige Finanzierung formale Deckung im Finanzhaushalt (1098720000) bereitgestellt. 66IN70001835 - Bosestraße 1.868 1.868 1.900 1.900 -32 -32 0 66IN70001877 - Straßen i.V. mit Schulneubau 0 0 210.000 210.000 -210.000 -210.000 0 66IN70001986 - Verkehrsmanagement bewegl. AV 0 0 0 0 0 0 0 20.178.776 8.050.630 19.970.934 4.516.784 207.842 15.661.992 15.454.150 30.000 0 30.000 30.000 0 0 0 67 - Amt für Stadtgrün und Gewässer 67IN70000256 - Steg Wehr Großzschocher Seite 43 von 48 Anlage 4 akt. Plan 67IN70000258 - bewegliches AV Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 464.059 374.764 433.652 307.673 30.407 156.386 125.979 67IN70000262 - Ausbau Parthe-Mulde Radroute 83.362 5.670 83.362 0 0 83.362 83.362 67IN70000263 - GB Paunsdorf (Bürgerpark BA 2) 96.714 88.088 96.714 90.000 0 6.714 6.714 488.678 113.340 488.678 435.000 0 53.678 53.678 67IN70000276 - Busplatz Störmthaler Str. Ausgl.m 1.838 1.838 1.838 0 0 1.838 1.838 67IN70000277 - Fläche Südfriedhof /Harnischstr. 3.485 393 3.485 0 0 3.485 3.485 3.832.036 495.647 3.832.036 188.686 0 3.643.350 3.643.350 67IN70000264 - Südwesteil BA 5 67IN70000279 - Wiederherstellg Flussläufe Luppe Begründung In 2018 werden die notwendigen Planungen fortgesetzt, um das Projekt nunmehr voraussichtlich in 2019 in das Planfeststellungsverfahren zu überführen. Im Scopingverfahren (Vorverfahren zur Genehmigung 2017) wurden durch die Genehmigungsbehörden Hinweise gegeben, die zusätzlich bearbeitet werden müssen. Eine damit verbundene Präzisierung der naturschutzfachlichen Ziele, die Auswirkungen auf die weiteren Planungsphasen haben, erfolgt aktuell. Die Projekterweiterung vom 08.02.2017 (Vorlage Nr. VI-DS-02029) hat Bestand. 67IN70000281 - Elstermühlgraben 3.303.947 2.319.033 2.627.964 261.485 675.983 3.042.462 2.366.479 Begründung Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf der Komplexmaßnahme "TBA 3.1/Funkenburgbrücke" im sehr beengten Bauraum und durch Verzögerungen in der Planung zum TBA 3.2 aufgrund von notwendigen Umplanungen werden dafür eingeplante Mittel erst in 2019 abfließen. 67IN70000282 - bewegliches AV 197.568 14.833 187.433 187.433 10.136 10.136 0 398 256 398 398 0 0 0 1.733 347 1.733 0 0 1.733 1.733 1.015.882 1.092.487 1.445.882 538.353 -430.000 477.529 907.529 67IN70000707 - Anger-Crottendorfer Bahnschneise 280.896 1.434 280.896 260.000 0 20.896 20.896 67IN70000716 - Baumpflanzungen 150.000 377.210 475.000 350.000 -325.000 -200.000 125.000 67IN70000722 - Ext.Kompensationsfläch.B-Plan 383 156.780 120.808 156.780 87.290 0 69.490 69.490 50.366 16.358 50.366 259 0 50.107 50.107 348.511 497.979 348.511 300.000 0 48.511 48.511 56.166 5.125 56.166 35.000 0 21.166 21.166 180 0 180 180 0 0 0 1.286.287 1.412.597 1.451.287 596.260 -165.000 690.028 855.028 67IN70000285 - Sanier.Krematorium SFH Kolumbariu 67IN70000670 - Abbr.Entsieg.Begrün.SW Koburger 67IN70000703 - Parkanlagen 67IN70000727 - Entsiegl.,Bepflanz. bfb-Gelände 67IN70000731 - Hochwasserschutz 67IN70000732 - Wassernetz 2. BA Südfriedhof 67IN70000734 - Wiederherstell.Mauerwerk Nordfr. 67IN70000746 - Spielplätze Seite 44 von 48 Anlage 4 akt. Plan 67IN70000821 - Promenadenring Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 64.855 232.854 64.855 -5.001 0 69.856 69.856 108.508 7.844 108.508 15.650 0 92.858 92.858 67IN70000830 - Kiebitzmark/Goldene Hufe 9.107 9.071 9.071 0 36 9.107 9.071 67IN70000831 - Böschungssanierung K.Heine-Kanal 4.396 4.396 4.396 4.396 0 0 0 257.461 0 257.461 257.461 0 0 0 67IN70000834 - Umtrageein.Teilungsw.Großzschoch. 3.150 3.150 3.150 3.150 0 0 0 67IN70000835 - Ausgleichsmaßn. Gewerbegeb.NO 1.739 1.739 1.739 0 0 1.739 1.739 67IN70000836 - Ausgleichsmaßn. B Plan 750 IP Nor 20.344 14.749 20.344 0 0 20.344 20.344 601 601 601 0 0 601 601 35.578 35.578 35.578 35.578 0 0 0 67IN70001039 - Leichenhalle Kleinzschocher 9.010 5.956 9.010 9.010 0 0 0 67IN70001040 - ÖG B-Plan 69.2 Rosenmüllerstraße 2.120 2.120 2.120 2.120 0 0 0 11.822 0 11.822 0 0 11.822 11.822 216.408 153.784 216.408 132.366 0 84.042 84.042 38.179 14.080 38.179 0 0 38.179 38.179 4.744 4.744 4.744 4.744 0 0 0 43.377 0 43.377 0 0 43.377 43.377 9.073 7.489 9.073 9.073 0 0 0 0 7.147 28.650 28.650 -28.650 -28.650 0 400.000 0 400.000 50.000 0 350.000 350.000 20.951 1.025 20.951 12.000 0 8.951 8.951 67IN70001248 - Vermögensveräußerung 0 -16.562 -16.562 -16.562 16.562 16.562 0 67IN70001249 - Vermögensveräußerung 0 -1.164 -1.164 -1.164 1.164 1.164 0 2.458 2.458 2.458 2.458 0 0 0 346 346 346 346 0 0 0 67IN70000826 - AGRA Park 67IN70000832 - Heidegraben-B-Plan 383,Regenwass. 67IN70000843 - Grunderw.Ausgleichsmaßn.Neue Mess 67IN70000960 - Trauerhalle Südfriedhof 67IN70001125 - Forstfläche an der E.-Köhn-Str. 67IN70001154 - Holzsteganlage Cosp. See Nordufer 67IN70001183 - Brachfläche Dösner Weg 16 67IN70001210 - Beschilderung tour. Gewässerverb. 67IN70001212 - Filtertechnik Krematorium 67IN70001214 - Mauer Friedhof Kleinzschocher 67IN70001219 - Brachfl. eh. Güterbahnh. Plagwitz 67IN70001235 - Einäscherungsanl. BgA Krematorium 67IN70001236 - bewegliches AV BgA Krematorium 67IN70001282 - Verlegung Spielplatz Zetkin-Park 67IN70001283 - Sicherheitsvorr. Palmengartenwehr Seite 45 von 48 Anlage 4 akt. Plan 67IN70001317 - Kälteanl.Leichenhalle Südfriedhof Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 1.793 549 1.793 0 0 1.793 1.793 57.823 57.823 57.823 57.823 0 0 0 243.709 0 0 0 243.709 243.709 0 67IN70001455 - Pleißemühlgraben 30.000 30.000 96.260 40.000 -66.260 -10.000 56.260 67IN70001458 - Geh-u.Radw.Heidegrab./Freirod.Weg 21.967 18.099 21.967 21.967 0 0 0 67IN70001549 - Mietk. Tiefenwasserbelüftungsanl. 14.500 14.475 14.500 14.500 0 0 0 67IN70001604 - DV Software 41.254 24.942 41.254 20.000 0 21.254 21.254 67IN70001605 - DV Software 25.000 0 25.000 0 0 25.000 25.000 100.000 0 0 0 100.000 100.000 0 6.494.619 475.129 6.359.863 125.205 134.756 6.369.414 6.234.658 67IN70001338 - Funktionserweiterung an Schleusen 67IN70001345 - Gärtnerunterkunft Südfriedhof 67IN70001690 - Kapelle Friedhof Sellerhausen 67IN70001722 - Ausgleichsmaßnahmen Begründung Bei den Ausgleichsgeldern handelt es sich um Einzahlungen für 59 Bauvorhaben. Die Kompensationsmaßnahmen werden je nach Baufortschritt durch die Stadt umgesetzt. Teilweise werden auch nur Teilflächen von Kompensationsmaßnahmen zugeordnet, die Umsetzung erfolgt dann erst, wenn alle Gelder eingezahlt wurden. Dies kann mehrere Jahre dauern. Außerdem werden auf dem Konto die Gelder für die lange Pflege (20 Jahre) sowie die Bereitstellungskosten für städtische Grundstücke verwaltet, aus diesen werden wieder neue Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen angekauft. Weiterhin werden laufend neue Gelder - auf Grundlage von städtebaulichen Verträgen - eingezahlt. Das Konto wird in den nächsten 20 Jahren nie auf "0" stehen. Die Gelder müssen alle übertragen werden, da es sich um Drittmittel handelt und die Stadt Leipzig im Vertrag zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahnen aus diesen Geldern verpflichtet hat. Außerdem ist die Stadt Leipzig den Vorhabensträgern gegenüber rechenschaftspflichtig. Das bis 2016 geführte Bestandskonto wurde zum 31.12.2016 aufgelöst und die verbuchten Beträge in das PSP-Element 7.0001722 Ausgleichsmaßnahmen gebucht. 67IN70001797 - Absaug- u.Filteranlage Tischlerei 35.000 0 0 0 35.000 35.000 0 0 0 25.000 25.000 -25.000 -25.000 0 72 - Marktamt 7.000 9.897 75.200 36.400 -68.200 -29.400 38.800 72IN70000605 - Erwerb AV 7.000 9.897 64.200 25.400 -57.200 -18.400 38.800 72IN70001404 - Stundenkontigent Lecos BGA 0 0 8.000 8.000 -8.000 -8.000 0 72IN70001405 - Stundenkontigent Lecos Sonu 0 0 3.000 3.000 -3.000 -3.000 0 67IN70001898 - Elster-Radweg Seite 46 von 48 Anlage 4 akt. Plan 80 - Amt für Wirtschaftsförderung 80IN70000398 - bewegliches AV 80IN70000678 - Revital. Altindustrie Seehausen Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 8.111.400 261.888 7.228.616 253.432 882.784 7.857.968 6.975.184 9.000 6.515 18.432 18.432 -9.432 -9.432 0 3.098.000 0 3.097.001 0 999 3.098.000 3.097.001 Begründung Die Standortentwicklung des GI Seehausen 2 zzgl. der finanziellen Mittel aus Seehausen I wird aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Baurechtssicherung auf 2020/2021 verschoben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8.554.837 €. Die Auszahlungen sollen in 2018 (65.000 €), 2019 (335.000 €), 2020 (2.489.501 €) und 2021 (5.665.337 €) erfolgen. Die Einzahlungen werden in 2020 (1.244.750 €) sowie 2021 (3.867.463 €) erwartet. 80IN70000681 - Erschl.Seehausen II Regenrückhal. 1.465.415 49.969 1.465.415 65.000 0 1.400.415 1.400.415 Begründung Die Standortentwicklung des GI Seehausen 2 zzgl. der finanziellen Mittel aus Seehausen I wird aufgrund der zeitlichen Verzögerung in der Baurechtssicherung auf 2020/2021 verschoben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 8.554.837 €. Die Auszahlungen sollen in 2018 (65.000 €), 2019 (335.000 €), 2020 (2.489.501 €) und 2021 (5.665.337 €) erfolgen. Die Einzahlungen werden in 2020 (1.244.750 €) sowie 2021 (3.867.463 €) erwartet. Gemäß Beschluss VI-DS-03598 sind Mittel i.H.v. 2.523.852,49 € bis zur Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses gesperrt. 80IN70000688 - Erschließ.Gew.areal Nordraumkonz. 141.217 0 0 0 141.217 141.217 0 80IN70001327 - IP Nord Sanierung Tiefendrainage 247.585 94.774 247.585 100.000 0 147.585 147.585 80IN70001328 - GE Hans-Weigel-Str. Revitalisier. 400.183 110.630 400.183 70.000 0 330.183 330.183 2.000.000 0 2.000.000 0 0 2.000.000 2.000.000 80IN70001619 - Strategischer Grunderwerb Begründung Es wurden Grundstücke zum Ankauf ausgewählt. Im Liegenschaftamt laufen die Verfahren. Ob es tatsächlich noch in 2018 zu einer Wirksamkeit des Ankaufs kommen wird, lässt sich aufgrund verschiedener Rahmen- und Marktbedingungen nur schwer einschätzen. 80IN70001692 - Ausbau Breitbandnetz 750.000 0 0 0 750.000 750.000 0 81 - Referat für Beschäftigungspolitik 74.079 67.461 73.861 73.861 218 218 0 81IN70000022 - Zusch. für Inv. Eigenbetr 59.300 59.300 59.300 59.300 0 0 0 81IN70000081 - bewegliches AV 7.406 787 7.187 7.187 218 218 0 81IN70001834 - Erwerb immaterielles Vermögen 7.373 7.373 7.373 7.373 0 0 0 921 - Dezernat I 15.000 14.344 14.344 14.344 656 656 0 921IN70000217 - bewegliches AV 15.000 14.344 14.344 14.344 656 656 0 922 - Dezernat II 22.065 0 22.065 22.065 0 0 0 922IN70000219 - bewegliches AV 22.065 0 22.065 22.065 0 0 0 Seite 47 von 48 Anlage 4 akt. Plan Verfügt VIST VIST liqui. akt. Plan - VIST akt. Plan - VIST liqui. VIST VIST liqui. 923 - Dezernat III 15.000 0 15.000 13.000 0 2.000 2.000 923IN70000221 - bewegliches AV 15.000 0 15.000 13.000 0 2.000 2.000 924 - Dezernat IV 15.000 3.266 7.110 7.110 7.890 7.890 0 924IN70000223 - bewegliches AV 15.000 3.266 7.110 7.110 7.890 7.890 0 925 - Dezernat V 32.000 18.679 32.000 32.000 0 0 0 925IN70000225 - bewegliches AV 32.000 18.679 32.000 32.000 0 0 0 926 - Dezernat VI 25.632 567.395 579.395 579.395 -553.763 -553.763 0 926IN70000227 - bewegliches AV 25.632 7.395 19.395 19.395 6.237 6.237 0 0 560.000 560.000 560.000 -560.000 -560.000 0 927 - Dezernat VII 15.000 0 15.000 5.000 0 10.000 10.000 927IN70000229 - bewegliches AV 15.000 0 15.000 5.000 0 10.000 10.000 98 - allgemeine Finanzwirtschaft -82.859.500 -85.026.490 -82.086.052 -84.336.052 -773.448 1.476.552 2.250.000 -5.500.000 -5.751.759 -5.751.759 -5.751.759 251.759 251.759 0 -77.300.000 -79.274.792 -79.274.792 -79.274.792 1.974.792 1.974.792 0 926IN70001260 - Werterhöhung LWB GmbH 98IN70000021 - Infrastrukturpauschale II 98IN70000615 - invest. SZW Begründung Hierbei handelt es sich um Mehrertäge entsprechend FAG-Becheid vom 02.03.2018 (siehe auch allg. Erläuterungen). 98IN70001684 - Ausleihungen St. Georg -60.000 0 -60.000 -60.000 0 0 0 98IN70001685 - Ausleihungen MFAG 500 61 500 500 0 0 0 98IN70001882 - Ausleihungen LEVG 0 0 3.000.000 750.000 -3.000.000 -750.000 2.250.000 Begründung Mit Beschluss VI-DS-03786-NF-04 wurde die Standortentscheidung zur Halle 12 u.a. zur Unterbringung des AfJFB beschlossen. Für die Planungskosten des 2. BA der Halle 12 wurde eine Ausleihung von 3,0 Mio. € an die LEVG bestätigt. Seite 48 von 48