Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1439261.pdf
Größe
510 kB
Erstellt
20.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06415
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen für die Umwidmung von Mitteln in die
investive Sportförderung vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1)
Die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2018 in
Höhe von 1.000.000 EUR im PSP-Element „Zuschüsse für Bauinvestitionen“
(7.0000596.740 / SK 78180000) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
Innenauftrag „Zuschüsse für Bauinvestitionen“ (IA 105200000001 / SK 43180000).
2)
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschluss 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung entsprechend
den Regelungen der Haushaltssatzung 2017/2018.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Ein Teil der investiven Sportförderung ist im Ergebnishaushalt geplant, muss aber im
Finanzhaushalt ausgegeben werden. Dafür ist ein Beschluss für eine überplanmäßige
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO erforderlich.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
von
bis
01.01.18
31.12.18
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
7.0000596.700
SK.: 7818 0000
1.000.000 €
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Planung der investiven Sportförderung teilweise im Ergebnis- und Finanzhaushalt ist im
Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses mit der Stadtkämmerei abgestimmt.
2/4
Begründung der Eilbedürftigkeit
Im Januar des jeweiligen Förderjahres wird die Aufteilung des Gesamtbudgets für die
Förderung investiver Maßnahmen der Sportvereine in einen Teil für den Investitions- und
einen Teil für den Ergebnishaushalt vorgenommen. Die Anteile bei dieser Aufteilung können
zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. Sie unterliegen im Jahresverlauf ständigen
Änderungen (z.B. bei Verfahrens-verzug, Kostenänderungen, Eigenkapitaldefizit,
Landesfördermittelversagung und Genehmigungs-problemen von bzw. für Bauvorhaben).
Diese Aufteilung muss jetzt an die bewilligten bzw. an die zur Bewilligung vorgesehenen
Maßnahmen angepasst werden.
Des Weiteren können zum Teil bereits bewilligte Mittel nicht bzw. nicht vollständig im
Bewilligungsjahr verbaut und/oder abgerufen werden, was eine Übertragung von Mitteln aus
dem HH-Jahr 2018 nach 2019 erforderlich macht.
Die
Verwaltung
kann
die
anhängenden
Verwaltungsverfahren,
ohne
die
haushaltstechnischen Änderungen auf Grundlage der Beschlussfassung zu dieser Vorlage,
nicht fortsetzen. Den begünstigten Sportvereinen geht wichtige Zeit verloren, um die
Sportstätten zum Saisonbeginn 2019 wieder nutzungsfähig zu machen. Im laufenden
Förderjahr 2018 stehen zum aktuellen Zeitpunkt beispielsweise drei Großmaßnahmen kurz
vor ihrer Bewilligungsreife (Fördervolumen: ca. 1,0 Mio. EUR). Zudem sind komplementäre
Landesfördermittel in diesem Jahr dafür vorgesehen, was im Folgejahr nicht mehr
sichergestellt werden kann.
Sachverhalt:
Im Rahmen der investiven Sportförderung werden größtenteils Vereine gefördert, die auf von
ihnen gepachteten städtischen Liegenschaften die Erhaltung und die Weiterentwicklung der
sportlichen und sozialen Infrastruktur in eigener Verantwortung übernehmen. Um dies zu
unterstützen, reicht das Amt für Sport unter anderem Fördermittel aus der investiven
Sportförderung aus. Die Anlagen dienen nicht nur dem Vereinssport, sondern sichern auch
den Schulsport ab.
Die investive Sportförderung wird teilweise im Ergebnishaushalt geplant. Dies ist der
Tatsache geschuldet, dass die Zuschüsse richtlinienkonform auch für nicht investive
Maßnahmen ausgereicht werden. Die Zuschüsse sind dann nicht aktivierungsfähig und
dürfen nicht im Finanzhaushalt veranschlagt werden. Welchen Anteil der Anträge dies
betrifft, steht im Rahmen der Haushaltsplanung jedoch noch nicht fest. Dies ergibt sich erst
später je nach Antragsinhalten und aus dem maßnahmeuntersetzten Verwaltungsvorschlag
und dem Votum des Fachausschusses Sport.
Diese maßnahmenbezogene Konkretisierung soll nun aus dem Ergebnishaushalt in den
Finanzhaushalt übertragen werden. Es handelt sich um keinen "echten" Mehrbedarf,
sondern um eine technisch-haushalterisch notwendige Umwidmung. Ein Überblick über die
zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen und ihre haushalterische Zuordnung kann den
Anlagen entnommen werden.
Es müssen insgesamt 1.000.000 EUR vom Ergebnishaushalt (Innenauftrag:105200000001,
Sachkonto: 48180000) in den Finanzhaushalt (PSP-Element: 7.00000596.740; Sachkonto:
78180000) übertragen werden.
Jährlich werden investive Maßnahmen von Sportvereinen zwar jahresbezogen bewilligt, aber
noch nicht oder teilweise realisiert. Gründe sind zum Beispiel Planänderungen aufgrund
vorgefundener Widrigkeiten oder aber die schlechte Marktlage im Baugewerbe.
3/4
Diese Mittel müssen in das kommende Jahr übertragen werden, um die Realisierungen der
Maßnahmen zum Abschluss bringen zu können.
Folgen bei Ablehnung:
Die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen können nicht realisiert werden. Die von den
Leipziger Sportvereinen mithin langjährig geplanten Maßnahmen auf städtischen Anlagen
würden aufgrund fehlender Finanzierung nicht umgesetzt werden können.
Anlagen:
Maßnahmekonkreter Überblick Investitions- und Ergebnishaushalt
4/4
Investitionshaushalt (7.0000596.740)
Verein
Maßnahme
(avisierte) städtische Förderung
SG Lausen e. V.
Anschaffung von vier kippsicheren Jugendtoren
802,80 €
FC Eintracht Holzhausen e. V.
Anschaffung von einem Paar Minitoren
317,73 €
SG LVB e. V.
Kauf von zwei freistehenden Großfeldtoren inkl. Netzen
747,00 €
SG LVB e. V.
Kauf von zwei fest installierten Großfeldtoren
619,50 €
SG LVB e. V.
Kauf eines K1 für Nachwuchssportler
1.000,00 €
SV Schleußig 1990 e. V.
Neuanschaffung von zwei Paar Jugendtoren mit Kippsicherung
1.335,17 €
SG Rotation Leipzig 1950 e . V.
Neuanschaffung von zwei Kleinfeldtoren (Rasenplatz 2)
687,60 €
SSV Stötteritz e. V.
Neukauf von zwei transportablen Jugendfußballtoren
406,80 €
SSV Stötteritz e. V.
Neukauf von zwei transportablen Großfeldtoren
817,17 €
SSV Stötteritz e. V.
Neukauf eines Gliederschleppnetzes
463,20 €
1. FC Lokomotive Leipzig e. V.
Anschaffung von kippsicheren Fußballtoren inkl. Netzen (Großfeldtore, Jugendtore)
1.416,00 €
SG Olympia 1896 Leipzig e. V.
Anschaffung von zwei Großfeldtoren
1.042,80 €
TuS Leutzsch 1990 e. V.
Anschaffung von zwei Kleinfeldtoren inkl. Netzen
FC Blau-Weiß Leipzig e. V.
Anschaffung von zwei transportablen Großfeldtoren
540,88 €
1.125,00 €
Leipziger Triathlon e. V.
Anschaffung einer Zeitmessanlage
1.361,30 €
Turbine Leipzig e. V.
Kauf eines transportablen Großfeldtores
434,70 €
Turbine Leipzig e. V.
Anschaffung eines Benzinrasenmähers
329,70 €
SG Rotation Leipzig 1950 e . V.
Neuanschaffung Rasenmäher / Rasentraktor
3.500,00 €
FC Blau-Weiß Leipzig e. V.
Anschaffung Rasentraktor
1.555,02 €
SV Fortuna Leipzig 02 e. V.
Kauf eines Aufsitzrasenmähers
2.699,70 €
SC DHfK Leipzig e. V.
Kauf von 3 x K1
3.096,00 €
Leipzig Wallbreakers e. V.
Anschaffung eines Rasentraktors
1.800,00 €
Roter Stern Leipzig `99 e. V.
Errichtung eines Brunnens
5.550,00 €
SG Rotation Leipzig 1950 e . V.
Auf- und Einbau einer Beregnungsanlage für den Rasenplatz 1
6.000,00 €
TSV 1893 Leipzig-Wahren e. V.
Einfriedung der Sportplatzanlage
3.681,38 €
SG Olympia 1896 Leipzig e. V.
Komplettierung der Einfriedung des Sportgeländes
4.723,56 €
Leipziger Sportverein Südwest e. V.
Einbau einer Rasenbewässerungsanlage
Roter Stern Leipzig `99 e. V.
Aufstellung und Anschluss von Sanitär-/ Sozialcontainern
8.400,00 €
Roter Stern Leipzig `99 e. V.
Errichtung eines Brunnens
5.193,60 €
1. FC Lokomotive Leipzig e. V.
Neubau eines Zisternen- und Entwässerungssystems
12.653,33 €
219.054,48 €
Leipziger Schützengesellschaft e. V.
Bau von sicherheitstechnischen Anlagen, 2. BA
SV Lindenau 1848 e. V.
Umbau Rasenfeld in ein Kunststoffrasenfeld
376.600,00 €
FC International Leipzig e. V.
Errichtung eines Kunstrasenplatzes
307.877,53 €
SV Liebertwolkwitz e. V.
Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz (ehem. Sportplatzerweiterung)
381.201,20 €
Judo Holzhausen e. V.
Erweiterungsbau Judohalle Holzhausen
Summe
34.598,32 €
8.368,53 €
1.400.000,00 €
Ergebnishaushalt (105200000001)
Verein
Maßnahmebezeichung
SV Schleußig 1990 e. V.
Neuanschaffung von zwei Paar transportablen Minitoren für die Bambinis
473,47 €
Leipzig Wallbreakers e. V.
Neuerwerb von Innen- und Außenlampen inkl. Bewegungssensoren
720,00 €
SV Leipzig Ost 1858 e. V.
Erneuerung Ballfangnetze
SV West 03 Leipzig e. V.
Sanierung und Erweiterung des Hartplatzes
35.613,82 €
Stadtturnerbund Leipzig e. V.
Sanierung / Aus- und Umbau der Umkleide-/ Sanitär- und Vereinsräume, Fortsetzung 3. BA (Teilbauabschnitt 3.2)
25.800,00 €
SG Rotation Leipzig 1950 e . V.
Umstellung der Beleuchtung des Kunstrasenplatzes auf LED und Zusatzbeleuchtung auf Platz 2
4.920,00 €
SV Leipzig Nordwest e. V.
Erneuerung der Flutlichtanlage
8.307,83 €
Spielvereinigung Leipzig 1899 e. V.
Sanierung Damen- und Herren-WC
6.110,06 €
SSV Stötteritz e. V.
Sanierung und Umbau Vereinsgebäude
Summe
(avisierte) städtische Förderung
2.890,20 €
15.133,97 €
99.969,35 €