Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459643.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.11.18, 14:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-06434-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Migrantenbeirat
Beirat für Psychiatrie
Drogenbeirat
Beirat für Gleichstellung
Behindertenbeirat
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der "Fachplan Wohnungsnotfallhilfe
Handlungsgrundlage beschlossen.
in
Leipzig
2018
bis
2022"
wird
als
2. Der Oberbürgermeister berichtet 2022 zur Umsetzung des Fachplanes und legt eine
Fortschreibung vor.
3. Die Gesamtaufwendungen der geplanten Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2018 bis
2020 werden bestätigt.
4. Für Maßnahmen, deren
Einzelvorlagen erstellt.
Finanzbedarf
1/9
derzeit
nicht
abschätzbar
ist,
werden
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Fachplan knüpft an das Konzept der Wohnungsnotfallhilfe von 2014 an und entwickelt
die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe weiter, um angesichts eines angespannten
Wohnungsmarktes und einem damit verbundenen absehbar steigenden Bedarf an Hilfen im
Wohnungsnotfall gerecht werden zu können.
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe setzt das strategische Ziel „Leipzig schafft soziale
Stabilität“ mit den Handlungsschwerpunkten „Chancengleichheit in der inklusiven Stadt“
sowie „Sichere Stadt“ um.
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
bis
2018
2019
Ergebnishaushalt
Erträge
2020
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
8.987
1.113
325.650
20.000
2.675
235.000
1.100.31.5.0.01.03
1.100.31.1.1.01
1.100.31.5.0.01.03
1.100.31.2.3.01
1.100.31.1.1.01
IA 106452200001 64_522_zw
1.100.31.5.0.01.03
1.100.31.2.3.01
1.100.31.1.1.01
IA 106452200001 64_522_zw
421.900
20.000
1.675
235.000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der Fachplan entwickelt die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe weiter, um angesichts eines
angespannten Wohnungsmarktes un deinem damit verbundenen absehbar steigenden
Bedarf an Hilfen im Wohnungsnotfall gerecht werden zu können. Maßnahmen zur Prävention
von Wohnungslosigkeit spielen dabei eine wichtige Rolle, werden aber angesichts kaum
noch verfügbaren angemessenen Wohnraums, schwieriger umzusetzen. Folglich müssen
mehr kostenintensivere Maßnahmen der Kriesenintervention und Notversorgung eingeplant
3/9
werden. Sinnvoller wären hier verstärkte kommunale Anstrengungen zur sozialen
Wohnraumversorgung.
4/9
Sachverhalt:
Übereinstimmung mit strategischen Zielen: .......................................................................2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen: .............................................................................3
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung ..................................................5
2 Sachverhalt ...........................................................................................................................5
2. 1 Anlass .......................................................................................................................5
2.2 Strategische Ziele......................................................................................................5
2.3 Operative Umsetzung................................................................................................6
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont ....................................................................................8
3 Finanzielle Auswirkungen .................................................................................................8
4 Auswirkungen auf den Stellenplan .......................................................................................8
5 Bürgerbeteiligung ..............................................................................................................8
6 Besonderheiten der Vorlage..............................................................................................9
1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
2 Sachverhalt
2. 1 Anlass
Das Konzept „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung
2014“ gibt einen Überblick zu den bestehenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe in
Leipzig und beschreibt die kommunale Strategie bis 2018 einschließlich Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Angebote.
Für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist es zunehmend
schwieriger, ihre Wohnung zu halten oder anderen Wohnraum zu finden. Das hängt mit den
Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt durch das Bevölkerungswachstum, mit sinkendem
Leerstand und komplexer werdenden Problemlagen von wohnungslosen Personen
zusammen. Der Bedarf an Angeboten für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit
bedrohte Menschen wird durch die Verknappung von Wohnraum bei einem weiteren
Bevölkerungswachstum der Stadt steigen.
Mieter/-innen suchen bei Mietschulden oftmals zu spät Beratung und Hilfe. Personen mit
besonderen sozialen Schwierigkeiten oder höherem Betreuungs- und Integrationsbedarf
werden bei der Wohnungsvergabe gegenüber anderen Mitbewerbern benachteiligt. Das
Risiko einer länger andauernden Wohnungslosigkeit steigt.
Mit dem vorgelegten „Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022“ wird das
bestehende Konzept zur Wohnungsnotfallhilfe fortgeschrieben und Maßnahmen entwickelt,
um Personen im Wohnungsnotfall auch in der wachsenden Stadt mit einem angespannten
Wohnungsmarkt zu unterstützen und zu helfen, ihre Notlage zu beenden.
2.2 Strategische Ziele
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe setzt den Handlungsschwerpunkt „Chancengleichheit in
der inklusiven Stadt“ des strategischen Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ um, indem
5/9
die Zugänge zu Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe niedrigschwelliger gestaltet werden (z.
B. durch Straßensozialarbeit, durch Angebote der Notunterbringung für Personen mit Hund)
und Anreize für Vermieter/-innen geschaffen werden, um Wohnungen an Personen mit
Mietschulden zu vermieten.
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe setzt den Handlungsschwerpunkt „Sichere Stadt“ des
strategischen Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ um, indem Angebote der
Notunterbringung niedrigschwelliger gestaltet werden, so dass obdachlose Personen sie
eher als bislang in Anspruch nehmen und der Aufenthalt von obdachlosen Personen in
Behelfsunterkünften oder im Öffentlichen Raum abnimmt.
2.3 Operative Umsetzung
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe schlägt folgende 27 weiterführenden Maßnahmen vor:
Im Handlungsfeld Prävention:
Die Arbeit des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe wird optimiert. Eine Teilnahme an
Räumungsterminen soll nicht erfolgen, wenn absehbar ist, dass am Tag der
Räumung kein/e Bewohner anwesend sind.
Vermieter/-innen sollen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten des
Sozialamtes im Wohnungsnotfall informiert werden.
Im Handlungsfeld Notversorgung / Krisenintervention:
Die Angebote der Straßensozialarbeit für erwachsene Wohnungslose der SZL
Suchtzentrum Leipzig gGmbH und des Diakonischen Werkes Innere Mission e. V.
sollen im bisherigen Umfang fortgeführt werden. Sofern keine Finanzierung durch
Drittmittel sichergestellt werden kann, soll eine Förderung durch das Sozialamt
erfolgen. Nach zwei Jahren soll das Projekt evaluiert und ein Vorschlag zur weiteren
Finanzierung vorgelegt werden.
Das Angebot der Straßensozialarbeit soll in den Abend- und Nachtstunden sowie am
Wochenende um einen Hilfebus ergänzt werden. Für die Finanzierung von Personalund Sachkosten sollen Mittel aus dem Wohnungspolitischen Konzept eingesetzt.
Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines Angebotes der medizinischen
Versorgung von wohnungslosen Personen in Notunterbringungseinrichtungen.
Für die Notunterbringung mit Suchthilfe in der Chopinstraße 13 soll eine
Kapazitätserweiterung (Zweitobjekt oder Ersatzobjekt) geprüft werden, um
zusätzliche 15 Plätze zu schaffen.
Das niedrigschwellige Angebot „Leipziger Obdach Plus“ in der Dieskaustraße 54 soll
in die Regelfinanzierung überführt und um zusätzliche 5 Plätze erweitert werden.
Für die Notunterbringung von Paaren sollen 8 Plätze neu geschaffen werden.
Für die Notunterbringung von Personen mit Hund soll eine separate Notunterbringung
geprüft werden.
Es wird geprüft, das Angebot des Kälteschutzes als kostenfreie Notschlafstelle
ganzjährig von 18.00 bis 08.00 Uhr von derzeit 8 Plätzen auf 30 Plätze zu erweitern.
Ein passendes Ersatzobjekt soll geprüft werden.
Das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7
soll in Bezug auf den Brandschutz ertüchtigt werden.
Für Notfälle sollen dem Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe und den
Notunterbringungseinrichtungen ein Budget an Fahrscheinen der Zone 110 zur
Verfügung gestellt werden, damit obdachlose Personen zu der für sie zutreffenden
Notschlafstelle gelangen können.
Zur Erhöhung der Sicherheit in den Notunterkünften Rückmarsdorfer Straße 7 und
Scharnhorststraße 27 sollen den Nutzer/-innen Schließfächer für Wertsachen zur
Verfügung gestellt werden.
6/9
Im Handlungsfeld Nachsorge / Nachbetreuung:
Das Sozialamt soll zur Neuanmietung von Wohnungen für Haushalte mit
Marktzugangsschwierigkeiten und Betreuungsbedarf nach § 67 SGB XII Anreize für
Vermieter einsetzen (befristete Mietsicherheit, Ankauf von Mietpreis- und
Belegungsbindung und Nachsorge durch Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII).
Für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten aber ohne Betreuungsbedarf nach §
67 SGB XII soll die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH dem Sozialamt
monatlich 10 kostenangemessene Wohnungen zur Neuanmietung mit
Benennungsrecht zur Verfügung stellen.
Für Personen mit Mietschulden aber ohne Betreuungsbedarf nach § 67 SGB XII soll
als zeitweise Übergangsunterkunft die Nachnutzung der ehemaligen Unterkunft für
Geflüchtete in der Braunstraße 28 geprüft werden.
Mit der Sanierung des Wohnprojektes „Haus Alt-Schönefeld“ in der Theklaer Straße
11 soll die barrierefreie (rollstuhlgerechte) Zugänglichkeit der Einrichtung hergestellt
werden.
Kooperation und Netzwerkarbeit:
Es soll geprüft werden, inwieweit die beiden Netzwerke „Fachforum Wohnhilfen“ und
„Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen“ enger zusammenarbeiten können.
Öffentlichkeitsarbeit:
Die Seite „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ unter www.leipzig.de soll überarbeitet und mit
weiteren Informationen (Faltblätter, Links zu Angeboten, Konzept
Wohnungsnotfallhilfe, wichtige Sachinformationen, Dokumentation
Strategiekonferenz) angereichert werden.
Die Stadt Leipzig prüft in Anlehnung an die Apps „Mokli“, „Guidance“ oder die
„Service-App“ von Berlin die Einführung einer App, welche Informationen zu sozialen
Leistungen, sozialen Hilfsangeboten und sozialen Diensten vermittelt.
Für Bürger/-innen und interessierte Institutionen soll ein Faltblatt mit Notfallnummern
und ersten Anlaufstellen in einfacher / Leichter Sprache sowie mehrsprachig
erarbeitet und veröffentlicht werden, welches eine Übersicht zu verfügbaren
Hilfeangeboten im Wohnungsnotfall der Stadt Leipzig und bei freien Trägern bietet.
Ein Faltblatt soll erarbeitet und veröffentlicht werden, welches zu Pflichten und
Rechten als Mieter/-in, Möglichkeiten der Unterstützung (z. B. Wohngeld, Kosten der
Unterkunft, Beratungsangebot des Fachdienstes Wohnungsnotfallhilfe) informiert.
Qualitätssicherung:
In Auswertung der Ergebnisse der Nutzerbefragung von 2018 und der Interviews mit
auf der Straße oder in Behelfsunterkünften lebenden Personen sollen Maßnahmen
entwickelt werden, um die Angebote im Übernachtungshaus für wohnungslose
Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 und das Image der Einrichtung zu
verbessern.
Für die Erhebung der Zufriedenheit der Nutzer/-innen mit Angeboten der
Wohnungsnotfallhilfe einschließlich des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe soll
jedes zweite Jahr eine Nutzerbefragung durchgeführt werden. Dabei soll auch der
Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern erfragt werden.
Nach Abschluss der Testphase soll die Stichtagsstatistik, welche einen Trend zur
Anzahl obdachloser Personen gibt, die bestehende Übernachtungsangebote nicht
nutzen, als Regelstatistik fortgeführt und im Rahmen der Berichterstattung im
Sozialreport ausgewiesen werden.
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen ein, dass eine
landeseinheitliche Statistik zur Wohnungslosigkeit in Sachsen eingeführt wird.
7/9
Die Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe soll als Format zur strategischen
Begleitung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe weitergeführt werden. Die nächste
Konferenz wird 2021 in Vorbereitung der Fortschreibung des Fachplans durchgeführt.
2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe soll Handlungsgrundlage für die Jahre 2018 bis 2022
sein. Im Jahr 2022 soll die Umsetzung evaluiert werden und danach eine Fortschreibung des
Fachplans vorgelegt werden.
3
Finanzielle Auswirkungen
Nicht für alle Maßnahmen ist der Finanzbedarf derzeit abschätzbar. Für folgende
Maßnahmen sollen Einzelvorlagen erstellt werden.
Maßnahme
Umsetzung
Verstetigung der aufsuchenden Sozialarbeit
2019 fortlaufend
Aufsuchende medizinische Versorgung
2019
Erweiterung von Platzkapazitäten für die Notunterbringung
drogenabhängiger Wohnungsloser
2019
Brandschutztechnische Ertüchtigung Rückmarsdorfer Straße 7
Nutzungsverträge für WG-Zimmer als Schlichtwohnen
App Soziale Hilfen
2020 bis 2021
Ab 2020 (nach
Sanierung Theklaer
Straße)
2019
4 Auswirkungen auf den Stellenplan
Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
5 Bürgerbeteiligung
Im Mai 2018 führte das Sozialamt eine Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe in
Leipzig durch. Rund 100 Teilnehmer/-innen von Fraktionen des Stadtrates, freien und
kommunalen Trägern der Wohnungsnotfallhilfe, der Polizei sowie Ämtern der Stadt Leipzig
diskutierten Handlungsbedarf und Lösungsansätze der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig.
Im Rahmen der Fortschreibung des vorgelegten Fachplans Wohnungsnotfallhilfe wurden
wohnungslose Personen, die auf der Straße leben, von Studierenden der Hochschule für
Technik, Wirtschaft und Soziales Leipzig befragt. Insgesamt 17 Personen, davon 5 Frauen,
wurden leitfadengestützt interviewt.
In den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe (Übernachtungsangebote und
Tagesaufenthalte) wurde im Juli/August 2018 eine Nutzerbefragung durch das Sozialamt
durchgeführt. Insgesamt wurden 113 Fragebögen ausgefüllt, rund zwei Drittel hiervon von
Nutzer/-innen der Tagestreffs.
8/9
6 Besonderheiten der Vorlage
Die Vorlage weist keine Besonderheiten auf.
7 Folgen bei Nichtbeschluss
Wenn der Fachplan nicht in der vorliegenden Fassung beschlossen wird, können die mit
Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt erforderlichen Maßnahmen der Wohnungsnotfallhilfe nicht umgesetzt werden. Die bedarfsgerechte Straßensozialarbeit für obdachlose
Personen kann nicht verstetigt und erforderliche ergänzende Angebote der Notversorgung
(z. B. Hilfebus) können nicht etabliert werden. Die Angebote der Notunterbringung können
nicht niedrigschwelliger gestaltet werden, so dass mehr obdachlose Personen sie in Anspruch nehmen. In der Folge ist damit zu rechnen, dass mehr obdachlose Personen sich im
öffentlichen Raum aufhalten – was eine Bedrohung für ihre körperliche Unversehrtheit
bedeutet. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit (z. B. Anreize
für Vermieter/-innen) können nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden. Damit ist mit
steigenden Aufwendungen der Wohnungsnotfallhilfe zu rechnen, da eine Notunterbringung
in der Regel teurer ausfällt.
Anlage:
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022
9/9
Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig
2018 bis 2022
Stand: 12.11.2018
Foto: Pixabay
1
Inhalt
Vorwort
................................................................................................................................................. 4
1.
Aktueller Sachstand der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig ........................................................ 5
1.1
Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 5
1.2
Begriffsbestimmung .................................................................................................................. 5
1.3
Kommunale Handlungsgrundlagen .......................................................................................... 8
1.4
Ziele .......................................................................................................................................... 9
1.5
Exkurs: Wohnungslosigkeit von anerkannten Geflüchteten ................................................... 10
1.6
Handlungsfelder, Prinzipien und Methoden ........................................................................... 11
1.7
Arbeitsweise der Wohnungsnotfallhilfe .................................................................................. 12
1.7.1
Integriertes Notversorgungskonzept ...................................................................................... 12
1.7.2
Fachstellenkonzept und Verfahren ........................................................................................ 12
1.7.3
Schnittstellen .......................................................................................................................... 13
1.8
Angebote der Wohnungsnotfallhilfe ....................................................................................... 14
1.8.1
Beratung und Einzelfallhilfe .................................................................................................... 15
1.8.1.1
Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe ......................................................................................... 15
1.8.1.2
Sozialarbeit in den Notunterbringungsangeboten .................................................................. 20
1.8.1.3
Straßensozialarbeit ................................................................................................................ 20
1.8.1.4
Stichtagserhebung ................................................................................................................. 21
1.8.2
Wirtschaftliche Hilfen und Wohnraumversorgung .................................................................. 21
1.8.3
Unterbringung ......................................................................................................................... 21
1.8.3.1
Gewährleistungswohnungen .................................................................................................. 21
1.8.3.2
Gemeinschaftsunterkünfte ..................................................................................................... 22
1.8.3.3
Ambulant betreutes Wohnen .................................................................................................. 26
1.8.4
Tagesaufenthalte .................................................................................................................... 28
1.8.5
Gesundheitliche Grundversorgung ........................................................................................ 29
1.8.6
Sonstige Angebote der Wohnungslosenhilfe ......................................................................... 29
1.8.7
Ergänzende Angebote ............................................................................................................ 29
1.8.7.1
Angebote mit Finanzierung durch die Stadt Leipzig .............................................................. 29
1.8.7.2
Angebote anderer Kostenträger ............................................................................................. 30
1.9
Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 30
1.10
Öffentlichkeitarbeit .................................................................................................................. 31
1.11
Sozialraumorientierung .......................................................................................................... 31
1.12
Qualitätssicherung .................................................................................................................. 32
1.12.1
Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen ................................................................ 32
1.12.2
Statistik und Berichterstattung................................................................................................ 32
1.12.3
Einbeziehung der Nutzerperspektive ..................................................................................... 33
1.12.4
Fort- und Weiterbildung .......................................................................................................... 35
1.12.5
Strategiekonferenz ................................................................................................................. 35
2.
Bewertung der Angebote und Handlungsbedarf .................................................................... 36
2.1
Handlungsfeld Prävention ...................................................................................................... 36
2
2.2
Handlungsfeld Notversorgung / Krisenintervention ............................................................... 37
2.3
Handlungsfeld Nachsorge / Nachbetreuung .......................................................................... 40
2.4
Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 40
2.5
Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................ 40
2.6
Qualitätssicherung ................................................................................................................. 40
3.
Weiterführende Maßnahmen ................................................................................................. 42
3.1
Handlungsfeld Prävention ...................................................................................................... 42
3.2
Handlungsfeld Notversorgung / Krisenintervention ............................................................... 42
3.3
Handlungsfeld Nachsorge / Nachbetreuung .......................................................................... 45
3.4
Kooperation und Netzwerkarbeit ............................................................................................ 46
3.5
Öffentlichkeitarbeit ................................................................................................................. 46
3.6
Qualitätssicherung ................................................................................................................. 47
3
Vorwort
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Stadt Leipzig hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 50.000 neue Einwohner hinzugewonnen. Aufgrund der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Wohnraum ist der Wohnungsleerstand erheblich zurückgegangen. Die dadurch bedingte Anspannung am Wohnungsmarkt führt
dazu, dass Haushalte ihren Wohnraum aufgrund von Mieterhöhungen, Mietzahlungsrückständen
oder mietwidrigen Verhaltens schneller verlieren und länger nach einer neuen Wohnung suchen
müssen. Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Leipzig unterstützt in diesen Situationen. Menschen,
die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind, ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung
leben oder ehemals wohnungslos waren, erhalten hier Hilfestellung.
In diesem Fachplan werden die bestehenden Angebote der Träger der Leipziger Wohnungsnotfallhilfe vorgestellt. Dies umfasst sowohl die Dienstleistungen freier Träger als auch jene der
Stadt Leipzig. Des Weiteren beschreibt der Fachplan künftigen Handlungsbedarf und erläutert die
Neuausrichtung der Wohnungsnotfallhilfe, die sich noch stärker an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientieren soll. Obdachlose Menschen, die die Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe noch nicht nutzen, sollen durch Straßensozialarbeit und durch den Einsatz eines Hilfebusses grundversorgt werden.
Viele Leipzigerinnen und Leipziger engagieren sich ehrenamtlich im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe. Sie unterstützen und ergänzen die Hilfen der Fachkräfte und zeigen zwischenmenschliche
Solidarität. Ihnen gilt besonderer Dank.
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
4
1.
Aktueller Sachstand der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig
1.1
Rechtliche Grundlagen
Unfreiwillige Obdachlosigkeit gefährdet die Grundrechte auf Menschenwürde (Artikel 1
Grundgesetz) sowie Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz). Daraus ergibt
sich für den Staat eine Unterbringungsverpflichtung für Obdachlose.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen hat die Polizei die Aufgabe, von
dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung bedroht wird. Die Kommune als Ortspolizeibehörde gemäß § 64 Abs. 1 oben
genannten Gesetzes ist zur Notunterbringung obdachloser Personen verpflichtet, um die Gefahren
für den Einzelnen abzuwehren. In der Stadt Leipzig nimmt diese Aufgabe das Sozialamt wahr.
Nach § 67 Sozialgesetzbuch XII sollen Personen, bei denen Lebensverhältnisse mit besonderen
sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten
erhalten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Grundsätzlich leben alle Menschen,
die obdachlos sind, in besonderen Lebensverhältnissen.
Die Stadt Leipzig ist seit 01.07.2018 für alle Personen ab 18 Jahren zuständig, wenn sie
Leistungen im ambulant betreuten Wohnen gem. § 67 SGB XII erhalten. Der Kommunale
Sozialverband ist für alle Personen ab 18 Jahren zuständig, die in einem stationären Wohnheim
nach § 67 SGB XII leben. Soweit die sozialen Schwierigkeiten durch Maßnahmen anderer
Sozialleistungsträger, z. B. von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Sozialamt beseitigt
werden können, haben diese Maßnahmen Vorrang vor den Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII.
Darüber hinaus sind die einschlägigen Rechtsprechungen zu beachten.
1.2
Begriffsbestimmung
Die Begriffe „obdachlos“ bzw. „wohnungslos“ sind gesetzlich nicht definiert. Sie werden im
allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym benutzt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. hat folgende Definition für
Wohnungsnotfälle erarbeitet1:
„Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit,
die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht-finanzieller Art) zum
Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von
angemessenem Wohnraum bedürfen.“
Dazu zählen Haushalte und Personen:
-
denen der Verlust ihrer Wohnung2 oder ihrer bisherigen Unterkunft (z. B. Strafvollzug,
therapeutische Einrichtung, Krankenhaus) unmittelbar bevorsteht,
-
die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d.h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte
Wohnung leben,
-
die in ungesicherten Unterkunftsverhältnissen leben,
-
die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, wieder in einer
eigenen Wohnung leben und auf Unterstützung zur Prävention von erneutem
Wohnungsverlust angewiesen sind.
Bei der Gruppe der Haushalte und Personen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, können
folgende Untergruppen unterschieden werden3:
1
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Wohnungsnotfalldefinition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
e. V. Bielefeld, 2011. Download unter www.bagw.de möglich.
2
Gemeint ist hier eine mietrechtlich abgesicherte Wohnung.
3
Frauen und Kinder, die in Schutzeinrichtungen (Frauenhaus) leben, zählen nicht als Wohnungsnotfall, da ihnen noch eine Wohnung
zur Verfügung steht. Personen, die selbstgewählt in geduldeten oder alternativen schlichten Wohnformen (z. B. Wagenburg) leben,
werden auch nicht als Wohnungsnotfall verstanden.
5
-
die ohne jegliche Unterkunft auf der Straße leben (= Obdachlosigkeit),
-
die in Behelfsunterkünften leben (wie Baracken, Wohnwagen, Gartenlaube, Abrisshaus)
(= Obdachlosigkeit),
-
die vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommen sind,
-
die vorübergehend auf eigene Kosten in Hotels oder Pensionen leben,
-
die notuntergebracht (in Notunterkunft, Gewährleistungswohnung usw.) (=
Obdachlosigkeit) sind.
Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Leipzig wird in jedem der oben genannten Fälle von
Wohnungslosigkeit tätig, in denen Personen oder Haushalte um Unterstützung bitten, also in allen
unfreiwilligen Wohnungsnotfällen.
Abb. 1: Definitionen von Wohnungsnotfall, Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit
Es gibt eine Vielzahl von Einflussfaktoren, die zur Wohnungslosigkeit führen können. Als
Hauptgründe sind Schulden, Trennung/Scheidung, Konflikte mit Mitbewohnern/innen bzw. der
Nachbarschaft, Abhängigkeitserkrankungen/Süchte in verschiedensten Formen sowie
psychiatrische Erkrankungen zu nennen. Arbeitslosigkeit über einen längeren Zeitraum stellt ein
hohes Risiko – zum Wohnungsnotfall zu werden – dar.
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Wohnungslosigkeit bzw. drohende
Wohnungslosigkeit erst dann beendet ist, wenn ein eigener Mietvertrag/Untermietvertrag
abgeschlossen bzw. der Wohnungserhalt für längere Zeit sichergestellt wurde.
Bei Personen, die obdachlos sind, wird zwischen „freiwilliger“ und „unfreiwilliger“ Obdachlosigkeit
unterschieden. Freiwillig obdachlos sind Personen, die mit einem Leben unter freiem Himmel
einverstanden sind. Dies setzt voraus, dass sie für ihr Handeln eigenverantwortlich gemacht
6
werden können und keiner Betreuung bedürfen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Wohnungslosenhilfe e. V. führt dazu aus:
„Wer auf Grund eines freiwilligen und selbstbestimmten Willensentschlusses ohne ‚Dach über dem
Kopf‘ leben will, stellt in der Regel keine polizeiliche Gefahr dar, die mit den Mitteln des polizeilichen
Obdachlosenrechts zu beseitigen ist. Nach heutiger – auf der Grundlage des Grundgesetzes
beruhender – Rechtsauffassung ist diese Lebensform bei Erwachsenen ein von der Rechtsordnung
akzeptierter oder zumindest tolerierter Zustand. Niemand ist verpflichtet, ein ‚Dach über dem Kopf zu
haben‘. Die Entscheidung des Einzelnen, bei Tag und Nacht im Freien zu leben, ist Ausdruck und
4
Folge des nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Rechtes auf die allgemeine Handlungsfreiheit.“
Siehe auch:
Obdachlosigkeit stellt, „wenn sie nicht auf selbstverantwortlicher rechtlich anzuerkennender freier Willensentscheidung beruht, eine ordnungsrechtlich relevante Gefahrenlage […] dar, weil sie typischerweise Grundrechte und grundrechtlich geschützte Lebensgüter des Obdachlosen, insbesondere des5
sen Gesundheit und Leben, gefährdet.“
Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Es setzt voraus, dass sich der/die Obdachlose nicht selbst
helfen kann:
„Die Verpflichtung, den Obdachlosen in eine Unterkunft einzuweisen, trifft die Gefahrenabwehrbehörde allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur dann, wenn die Obdachlosigkeit eine unfreiwillige
und der Obdachlose selbst nicht in der Lage ist, sie mit zumutbaren Anstrengungen zu beseitigen;
dies bedeutet, dass sich der Obdachlose zunächst selbst um zumutbare Unterkunftsmöglichkeiten
bemühen muss.“ (ebd.)
Einschränkungen ergeben sich auch, wenn Wohnungslose in Einrichtungen zur Notunterbringung
die Ordnung und Sicherheit signifikant stören:
„Diesen Anspruch auf Unterbringung verwirkt indes, wer durch Störungen die Ordnung und Sicherheit
6
der jeweiligen Unterkunft signifikant gefährdet.“
„[…] dass von einer Obdachlosigkeit im rechtlichen Sinne dann nicht mehr auszugehen ist, wenn sich
der Obdachlose durch eigenes Verhalten der Nutzungsmöglichkeit der Obdachlosenunterkunft entziehe, in dem er beharrlich gegen die innere Ordnung der ihm zugewiesenen Einrichtung verstoße und
deshalb im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung der Unterkunft verwiesen werden müsse. […]
dass die Unterbringung eines Obdachlosen nach dem Obdachlosenrecht sowohl dessen Unterbrin7
gungsfähigkeit als auch dessen Unterbringungswilligkeit voraussetzt.“
Anspruch auf eine Notunterbringung bei Obdachlosigkeit haben auch EU-Bürger/-innen, solange
sie sich nicht selbst helfen können.
„Im Rahmen des ihr eingeräumten Handlungsermessens kann die Polizei- und Ordnungsbehörde
zwar versuchen, den Antragsteller davon zu überzeugen, dass es die richtige und vielleicht für alle Beteiligten die vernünftige Lösung wäre, die BRD freiwillig zu verlassen. Zur Erreichung dieses Ziels
kann sie auch anbieten, die Rückkehr zu organisieren, Fahrkarten zu besorgen bzw. die Reisekosten
8
zu übernehmen. […]“
Eine Unterbringung in einer Notunterkunft nach Polizeirecht ist grundsätzlich von vorübergehender
Natur und darf nicht in ein Dauerwohnen umschlagen.9
In Leipzig ist das Sozialamt für die Gefahrenabwehr aller sich im Stadtgebiet aufhaltenden Wohnungslosen zuständig, unabhängig davon, ob die Wohnungslosigkeit in Leipzig entstanden ist oder
anderswo.
„Örtlich zuständig ist bei Obdachlosigkeit diejenige Gefahrenabwehrbehörde, in deren Bereich sich
der Obdachlose aufhält und an die er sich mit dem Begehren um Unterbringung wendet. Dabei kommt
4
Karl-Heinz Ruder: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter
besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger. Heft 64 – Reihe Materialien zur Wohnungslosenhilfe. Verlag der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Berlin, 2015: S. 12-13.
5
Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 19.04.2012, Aktenzeichen 6 B 42/12.
6
Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 27.06.2017, Aktenzeichen 3 L 568.17.
7
Vgl. Beschluss des Bayrischen VGH vom 6.8.2015, Aktenzeichen 4 C 15.1578.
8
Karl-Heinz Ruder: Grundsätze der polizei- und ordnungsrechtlichen Unterbringung von (unfreiwillig) obdachlosen Menschen unter
besonderer Berücksichtigung obdachloser Unionsbürger. Heft 64 – Reihe Materialien zur Wohnungslosenhilfe. Verlag der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., Berlin, 2015: S. 29.
9
Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 18.10.2017, Aktenzeichen 23 L 747/17.
7
es […] auf den gegenwärtigen Aufenthalt des Obdachlosen an. Wo die Obdachlosigkeit eingetreten
ist, ist für die örtliche Zuständigkeit der aktuell zur Beseitigung der Notlage in Anspruch genommenen
10
Gefahrenabwehrbehörde im Allgemeinen ohne Belang.“
Zur Beseitigung der Notlage auswärtiger Wohnungsloser arbeitet die Stadt Leipzig eng mit den
zuständigen Behörden zur Gefahrenabwehr der Herkunftsorte zusammen.
1.3
Kommunale Handlungsgrundlagen
Die im Abschnitt 1.1 genannten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage des
kommunalen Handelns im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 203011 werden an verschiedenen Stellen
Zielsetzungen zum Wohnen und zu Wohnungslosigkeit formuliert. So ist bezahlbares Wohnen eine
der zehn zentralen Herausforderungen der Stadt Leipzig bis 2030. Im „Zielbild 2030“ wird mit dem
strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ eine inklusiv ausgerichtete Stadtentwicklung
verankert. Einer der damit verfolgten Handlungsschwerpunkte ist ein bezahlbares Wohnen. Ziel ist
es, in der wachsenden Stadt Wohnen vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu
ermöglichen. Eine besondere öffentliche Verantwortung liegt bei der Wohnraumversorgung für
einkommensschwache Haushalte, für Familien sowie für Senioren und Menschen mit
Behinderungen. Im Fachkonzept „Wohnen“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes werden
entsprechende Ziele und Maßnahmebündel konkretisiert. Diese umfassen die Zielsetzungen des
2015 beschlossenen Wohnungspolitischen Konzeptes.12 Ziel ist es, dass für
einkommensschwache Haushalte – wie Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherungsleistungen und Wohngeld sowie andere Haushalte mit Niedrigeinkommen, die
keine Transferleistungen beziehen – ausreichend angemessener Wohnraum in allen Stadtgebieten
zur Verfügung steht. Durch Vermittlung und Beratungsangebote sollen Personen mit geringem
Einkommen, besonderen sozialen Schwierigkeiten oder besonderen Anforderungen an Wohnraum
(Großfamilien, Senioren und Menschen mit Behinderungen) Unterstützung erfahren. Im
Fachkonzept „Soziale Teilhabe“ wird in Bezug auf Wohnungslosigkeit das Ziel formuliert, dass
Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote der sozialen Fürsorge bedarfsgerecht,
für alle zugänglich und inklusiv gestaltet sind. Als Maßnahmebündel ist verankert, dass für
wohnungslose psychosozial beeinträchtigte, psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Angebote bedarfsgerecht hinsichtlich multipler Problemlagen weiterentwickelt werden.
Im Wohnungspolitischen Konzept 2015 ist ausgeführt, wie genügend Wohnungen für
einkommensschwache Haushalte geschaffen werden sollen. So sollen Haushalte, die sich nicht
allein am Wohnungsmarkt versorgen können, Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnungen
erhalten. Die städtische Sozialarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit
wird fortgeführt und nutzt verstärkt bestehende Kontakte zu Wohnungseigentümern. Für
wohnungslose Haushalte mit gesundheitlichen Schwierigkeiten sollen unter Nutzung der
Erfahrungen anderer Städte besondere Wohnformen entwickelt und erprobt werden.
Das Konzept „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig – Überblick und strategische Ausrichtung 2014“13
gibt einen Überblick zu den bestehenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig und
beschreibt die kommunale Strategie bis 2018 einschließlich Maßnahmen zur Weiterentwicklung
der Angebote.
Anforderungen an die Ausgestaltung von Notunterkünften sind im Rahmen-Hygieneplan gemäß
§ 36 Infektionsschutzgesetz beschrieben.14 Auf dieser Grundlage gibt es in den Unterkünften
einrichtungsbezogene Hygienepläne.
10
Vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück vom 19.04.2012, Aktenzeichen 6 B 42/12.
Vgl. Entwurf Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04159-NF-01: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) vom 26.02.2018.
12
Vgl.Beschlussvorlage Nr. VI-DS-1475-NF-002: Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 vom
28.10.2015.
13
Vgl. Informationsvorlage Nr. DS-00077/14 (eRIS: DS V/3856): Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig - Überblick und strategische
Ausrichtung 2014 vom 17.09.2014.
14
Arbeitskreis der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Erstellung von
Hygieneplänen nach § 36 Infektionsschutzgesetz: Rahmenhygieneplan für Gemeinschaftsunterkünfte für Erwachsene (Asylbewerber,
Spätaussiedler, Flüchtlinge und Obdachlose), Mai 2002.
11
8
Die Benutzung und Gebühren für die Unterkünfte für Wohnungsnotfälle in Leipzig sind per Satzung
geregelt.15 Dies entspricht der üblichen Praxis in Kommunen – so gibt es beispielsweise auch in
Dresden, Chemnitz, Magdeburg und Erfurt entsprechende Satzungen.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den genannten kommunalen
Handlungsgrundlagen werden zur Planung und Umsetzung von Angeboten der
Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig vielfältige fachliche Impulse genutzt. Hierzu zählen insbesondere:
1.4
-
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.16,
-
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.,
-
Benchmarking der 16 Großstädte17,
Ziele
In Anlehnung an die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe e. V.18 formulierten
Ziele der sozialen Inklusion und mit Blick auf die oben genannten Zielstellungen in Konzepten und
Planungen der Stadt Leipzig werden folgende Ziele der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig gefasst.
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat oberste Priorität. Präventive Maßnahmen des
Wohnungserhalts wie die Übernahme von Mietschulden und begleitende Hilfen werden rechtzeitig eingeleitet, um den Verlust von Wohnraum zu verhindern.
Bezahlbares Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung, um Wohnungslosigkeit beenden zu
können. Die Instrumente des Wohnungspolitischen Konzeptes und die Eigentümerziele für die
Leipziger Wohnungsbaugesellschaft werden konsequent auf dieses Ziel ausgerichtet.
Die Phase der Wohnungslosigkeit soll so kurz wie möglich dauern. Wohnungslosigkeit soll
zeitnah durch eine Vermittlung in eine eigene Wohnung oder weiterführende Hilfen (z. B. Therapie, ambulant betreutes Wohnen) beendet werden. Vorübergehend, d. h. maximal für die
Dauer eines Jahres, werden Angebote der Notunterbringung oder Schlichtwohnen unterbreitet.
Wohnungslose haben im akuten Notfall jederzeit Zugang zu einer existentiellen Grundversorgung. Dazu zählen Nahrung, Obdach, Kleidung und Gesundheitsleistungen.
Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen haben Zugang zu Beratung,
sozialen Diensten und Leistungen zur Überwindung ihrer Notlage und um gesellschaftliche Integration und Partizipation zu erlangen. Um eine drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern,
Wohnungslosigkeit nachhaltig zu beenden oder den Erhalt einer Wohnung dauerhaft zu sichern, werden im Einzelfall sämtliche relevanten Problemlagen einbezogen und weiterführende
Hilfen zur Lösung der Problemlagen wie beispielsweise materielle Sozialleistungen, Beratung,
Behandlung, Pflege, Rehabilitation, Therapie, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen der Arbeitsintegration, Tagesstruktur oder persönliche Beziehungen erschlossen.
Niedrigschwellige Hilfen sind notwendig, um wohnungslose Personen zu erreichen und den
Weg in die Regelversorgung zu ermöglichen.
Die Instrumente der Wohnungslosenhilfe werden bedarfsgerecht weiter entwickelt. Der besondere Bedarf von Familien, Frauen, psychisch und/oder suchtkranken Personen, medizinisch
Behandlungsbedürftigen, Pflegebedürftigen, Personen mit Tieren, Personen mit kulturspezifischen Bedürfnissen oder Straffälligen wird berücksichtigt.
15
Vgl. Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05626: Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose,
Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig vom 20.06.2018.
16
Vgl. a) Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von
Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern. DV 17/13 AF III. Berlin, 2013. b) Deutscher Verein für
öffentliche und private Fürsorge e. V.: Zugänge zu gesundheitlichen Hilfen für wohnungslose Menschen verbessern. Empfehlungen des
Deutschen Vereins für eine Kooperation sozialer und gesundheitsbezogener Hilfen. DV 27/13. Berlin, 2014.
17
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH: Prävention von Wohnungsnotfällen in den 16 großen Großstädten. Bericht
für das Jahr 2015. Hamburg, 2016.
18
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Handbuch der Hilfen in Wohnungsnotfällen. Entwicklung lokaler Hilfesysteme
und lebenslagenbezogener Hilfeansätze. Berlin, 2017: S. 33f.
9
Jede Person, die wohnungslos ist, hat das Recht, Hilfen nicht in Anspruch zu nehmen. Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe sollen darauf hinwirken, wohnungslose Personen zur Inanspruchnahme von Hilfe zu motivieren und ihre Mitwirkung unterstützen.
Zur Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse insbesondere bei wohnungslosen Frauen werden geeignete Maßnahmen ergriffen.
Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Bundes- und Landesbehörden sowie Akteure der Wohnungsnotfallhilfe bilden eine ressortübergreifende Verantwortungsgemeinschaft. Kommunale
und freie Träger arbeiten lösungsorientiert und im Miteinander an der Umsetzung der Ziele der
Wohnungsnotfallhilfe.
Das bürgerschaftliche oder private Engagement sowie das Engagement von freien Trägern für
die gesellschaftliche Integration von Wohnungslosen und ihre Beteiligung werden unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gefördert und unterstützt.
Stadt Leipzig und Träger der Wohnungsnotfallhilfe informieren zu Hilfsangeboten für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.
Eine verlässliche Datenbasis bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung von Hilfen für
wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Die Statistik der Leipziger
Wohnungsnotfallhilfe wird kontinuierlich geführt sowie veröffentlicht und bezieht neben der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten soweit möglich auch auf der Straße lebende Personen
ein. Die Stadt Leipzig setzt sich auf Landesebene für die Einführung einer einheitlichen Wohnungsnotfallstatistik ein.
1.5
Exkurs: Wohnungslosigkeit von anerkannten Geflüchteten
Geflüchtete, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, werden in Gemeinschaftsunterkünften und
Wohnungen untergebracht. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Wohngemeinschaften mit
Sanitäreinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung und Küchen zur Selbstversorgung. Die
Unterkünfte sind vorwiegend gemischt – Familien und Alleinstehende nutzen gemeinsam eine
Einrichtung. Bei der Belegung der Wohneinheiten werden alleinstehende Frauen und Männer
getrennt untergebracht. Die Unterkünfte können ganztägig genutzt werden. In den Unterkünften
stehen den Bewohner/-innen Sozialarbeiter/-innen als Ansprechpartner zur Verfügung, die sie bei
der Integration in die Stadtgesellschaft unterstützen sollen. Dazu zählt auch die Unterstützung bei
der Wohnungssuche. Anders als Notunterkünfte für Wohnungslose ist die Unterbringung in
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete prinzipiell auf Dauer angelegt. Sie sind damit
vergleichbar mit nachsorgenden Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe wie dem Betreuten Wohnen.
Um den Bewohnerinnen und Bewohnern eine Integration in die Stadtgesellschaft zu ermöglichen,
sollen sie sobald wie möglich aus den Gemeinschaftsunterkünften in eine eigene Wohnung ziehen
können – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Wird Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben, der Aufenthalt in
Deutschland anerkannt, erlischt ihr Unterbringungsanspruch in dieser Unterkunftsform. Sie können
vorübergehend in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verbleiben, bis sie passenden
Wohnraum gefunden haben. Ab Ende des Folgemonats, in dem sie ihren längerfristigen
Aufenthaltstitel rechtskräftig zuerkannt bekommen und noch keinen eigenen Wohnraum gefunden
haben, sind sie ein Wohnungsnotfall. Zum 31.08.2018 lebten 672 Personen in
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt ist. Davon sind zu ca.
einem Drittel Mehrpersonenhaushalte und zu ca. zwei Dritteln Einpersonenhaushalte. Die Mehrheit
dieser Personen hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Einige sind erwerbstätig. Darüber
hinaus gab es zum 24.09.2018 weitere 163 Haushalte in Gewährleistungswohnungen für
Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt war und die Leistungen nach dem SGB II, nach SGB XII
oder VIII oder eigenes Einkommen bezogen. Davon waren 47 Einpersonenhaushalte und 116
Mehrpersonenhaushalte.
Neben der Sozialarbeit in den Gemeinschaftsunterkünften können Geflüchtete verschiedene
Beratungs- und Unterstützungsangebote nutzen. Dazu zählt auch die „Kontaktstelle Wohnen“ des
Zusammen e. V. Die Kontaktstelle unterstützt Geflüchtete dabei, in Leipzig und im Landkreis
Leipzig eigenen Wohnraum zu finden und vermittelt ehrenamtliche Umzugslots/-innen. Die
Kontaktstelle übernimmt die Kommunikation mit Vermieter/-innen, begleitet zu
10
Wohnungsbesichtigungen und zur Schlüsselübergabe und unterstützt bei Anträgen zur
Mietkostenübernahme.
In den nachfolgenden Ausführungen und statistischen Darstellungen sind Personen, die durch die
Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht
werden, nicht mit enthalten.
1.6
Handlungsfelder, Prinzipien und Methoden
Das Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe umfasst die drei Handlungsfelder:
-
Prävention,
-
Notversorgung / Krisenintervention und
-
Nachsorge.
Die im Abschnitt 1.2 genannten Zielgruppen der Wohnungsnotfallhilfe lassen sich diesen
Handlungsfeldern zuordnen.
Abb. 2: Handlungsfelder und Zielgruppen der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig
Handlungsfeld
Zielgruppe
Prävention
Personen und Haushalte:
denen der Verlust ihrer
Wohnung oder ihrer
bisherigen Unterkunft (z.
B. Strafvollzug,
therapeutische
Einrichtung,
Krankenhaus) unmittelbar
bevorsteht
die in ungesicherten
Unterkunftsverhältnissen
leben
Notversorgung /
Krisenintervention
Personen und Haushalte, die
von Wohnungslosigkeit
betroffen sind, d.h. ohne
eigene mietrechtlich
abgesicherte Wohnung leben
Nachsorge
Personen und Haushalte, die
ehemals von
Wohnungslosigkeit betroffen
oder bedroht waren, wieder in
einer eigenen Wohnung oder
in einer anderen
Unterbringungsform leben und
auf Unterstützung zur
Prävention von erneutem
Wohnungsverlust angewiesen
sind
Die Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig berücksichtigt verschiedene Prinzipien.
-
Niedrigschwelligkeit,
-
Aktivierung, Hilfe zur Selbsthilfe und Ressourcenorientierung,
-
Akzeptanz und Lebensweltorientierung sowie
-
Selbstbestimmung und Partizipation.
Darunter wird im Einzelnen folgendes verstanden:
Niedrigschwelligkeit
Die Zugänge zu den Hilfen im Wohnungsnotfall sind in der Klärungsphase niedrigschwellig
gestaltet, um eine hohe Inanspruchnahme der Hilfen zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für
das Handlungsfeld der Notversorgung, um einen Ausschluss von Personen vom Hilfesystem zu
vermeiden. Die Hilfen akzeptieren Verhaltensweisen der Adressat/-innen, soweit dies mit der
Erbringung der Hilfen vereinbar ist. So sollen gesundheitliche, soziale und psychische Risiken
verringert werden. Die Hilfen berücksichtigen individuelle Unterschiede (z. B. Behinderung,
psychische Erkrankung, mangelnde Sprachkenntnisse, erhöhter Unterstützungsbedarf). Angebote
und Regeln werden transparent gemacht, erläutert und beworben.
Aktivierung, Hilfe zur Selbsthilfe und Ressourcenorientierung:
Die Hilfen im Wohnungsnotfall sind so gestaltet, dass sie die Personen der Zielgruppe zum aktiven
Mit- und Selbsttun anregen. Unterstützung und Hilfe sind so ausgerichtet, dass sie die Kompetenz
und Eigenständigkeit der betreffenden Personen fördern und ihr Selbstbewusstsein und
11
Selbstwirksamkeitsgefühl stärken. Die Ressourcen der Personen der Zielgruppe werden
wahrnehmbar gemacht und gestärkt.
Lebensweltorientierung:
Hilfen im Wohnungsnotfall knüpfen an der Lebenswelt der Zielgruppe an – an ihren biografischen
Erfahrungen, Kenntnissen und Gewohnheiten. Die Hilfen berücksichtigen geschlechtsspezifische
Unterschiede und bieten Frauen geschützte Räume an.
Selbstbestimmung und Partizipation:
Die Adressat/-innen von Hilfen werden in die Gestaltung von Entscheidungsprozessen bei der
Gewährung sozialer Leistungen einbezogen. Sie werden zu Fragen der Gestaltung von sozialen
Hilfeangeboten (z. B. Öffnungszeiten) beteiligt und es gibt Verfahren, um Feedback zu geben (z. B.
Beschwerdekasten). Formen der Interessenvertretung und Selbstorganisation der Zielgruppe
werden unterstützt.
Die Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig wendet verschiedene Methoden sozialer Arbeit an. Dazu
gehören Einzelfallhilfe (in Teilen auch Case-Management), Gruppenarbeit, Beratung,
Gemeinwesenarbeit und Straßensozialarbeit.
1.7
Arbeitsweise der Wohnungsnotfallhilfe
1.7.1
Integriertes Notversorgungskonzept
Die Stadt Leipzig verfügt über ein integriertes Notversorgungskonzept zur Versorgung wohnungsloser Personen. Bestandteile eines solchen Konzeptes sind:19
-
eine ganztägige ordnungsrechtliche Unterbringung,
-
Angebote, die Nahrung, Kleidung und gesundheitliche Grundversorgung gewährleisten,
-
ein niedrigschwelliger Zugang zur Notversorgung,
-
beratende Angebote,
-
Winterprogramm,
-
Kooperation zwischen kommunalen und freien Trägern,
-
Sicherstellung der Finanzierung.
1.7.2
Fachstellenkonzept und Verfahren
In Leipzig wird die Wohnungsnotfallhilfe durch eine kommunale Fachstelle gesteuert. Eine solche
Fachstelle entspricht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V.20 sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.21
Die Fachstelle ist im Sozialamt in der Abteilung Soziale Wohnhilfen verortet. Die Fachstelle umfasst die folgenden Aufgabenbereiche:
-
Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe,
-
Wirtschaftliche Wohnhilfen,
-
Wohnraumversorgung und
-
Notunterbringung mit Sozialarbeit.
Durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfen werden persönliche soziale Hilfen, wirtschaftliche Wohnhilfen (Übernahme von Miet- und Energieschulden), Notunterbringung bei eingetretener Obdachlo19
Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung
und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards. Bielefeld, 2013.
20
Vgl. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Prävention von
Wohnungslosigkeit durch Kooperation von kommunalen und freien Trägern. DV 17/13 AF III. Berlin, 2013
21
Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: Integriertes Notversorgungskonzept: Ordnungsrechtliche Unterbringung
und Notversorgung – Definitionen und Mindeststandards. Bielefeld, 2013.
12
sigkeit und die Wohnungsversorgung zentral koordiniert und „aus einer Hand“ angeboten. Die
Fachstelle ermöglicht eine nachhaltige Verhinderung drohender Wohnungslosigkeit sowie die rasche Beseitigung eingetretener Wohnungslosigkeit und ist damit ein wichtiger Kernbereich der
Leipziger Hilfen in Wohnungsnotfallsituationen. Außerdem wird durch die Vernetzung der Angebote die angemessene Wohnraumversorgung von Haushalten mit besonderen Zugangsproblemen
zum Leipziger Wohnungsmarkt, die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Hilfesystem sowie
eine Integration in Angebote der Nachsorge erleichtert.
1.7.3
Schnittstellen
Das System der Wohnungsnotfallhilfe weist vielfältige Schnittstellen auf. Dies liegt darin begründet,
dass die besonderen Lebenslagen der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen oftmals mit
komplexen Problemlagen in anderen Bereichen einhergehen. Darunter fallen u. a. ein fehlendes
oder zu geringes Einkommen, Krankheit (Suchterkrankung, psychische Erkrankung), Straffälligkeit,
fehlende tragfähige soziale Beziehungen oder Probleme bei der Erziehung der Kinder im Haushalt.
Durch eine aktive Vernetzung werden im Einzelfall die nötigen persönlichen Hilfen erschlossen. Im
Mittelpunkt stehen zunächst alle direkten Angebote im Hilfesystem. Weitere wichtige Partner/innen finden sich in zahlreichen angrenzenden sozialen Arbeitsfeldern, wie beispielsweise in der
Gesundheitshilfe oder der Kinder- und Jugendhilfe. Im Wohnungsnotfallverfahren gibt es eine klar
geregelte Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst, dem Sozialpsychiatrischen Dienst
und den Angeboten der Suchthilfe. In Fällen von hoher Verschuldung, bei Suchterkrankungen oder
Pflegebedarf werden die betroffenen Personen individuell und fallbezogen an die entsprechenden
Hilfeeinrichtungen vermittelt bzw. verwiesen. Unabdingbar ist eine wirksame Kommunikation mit
den für finanzielle Sozialleistungen zuständigen Stellen, z. B. dem Jobcenter Leipzig.
Mit zahlreichen großen und kleinen Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften wird partnerschaftlich kommuniziert und kooperiert. Häufig ist das Dreiecksverhältnis zwischen
den von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, den Vermietern und den unterstützenden Sozialdiensten nicht konfliktfrei. Unterschiedliche Erwartungen oder Herangehensweisen können allerdings im Gespräch oftmals zum Nutzen wohnungssuchender Haushalte ausgeglichen werden.
Mit folgenden Netzwerkpartnern des Sozialamtes gibt es ein abgestimmtes standardisiertes
Verfahren zur Zusammenarbeit:
-
Amtsgericht und Gerichtsvollzieher:
-
-
-
gesetzlich geregelte Informationsweitergabe zu Räumungsklagen und Räumungsterminen
Jugendhilfe / Allgemeiner Sozialdienst:
Teilnahme an allen Räumungsterminen zum Schutz des Kindeswohls, wenn
minderjährige Kinder betroffen sind und ggf. Inobhutnahme
Information, wenn bei Räumungsklage trotz Einladung und Hausbesuch kein
Kontakt zur Familie zustande kommt
Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes, wenn bei notuntergebrachten
Familien Hilfebedarf nach SGB VIII vermutet wird
Einbindung des Allgemeinen Sozialdienstes bei vermuteter Kindeswohlgefährdung bei drogenabhängigen schwangeren Frauen bzw. Einberufung des
Arbeitskreises „pregnant“
Sozialpsychiatrischer Dienst
Teilnahme am Räumungstermin zur Krisenintervention, Prüfung Eigen- und
Fremdgefährdung bei bekannter psychischer Erkrankung
Falls Schweigepflichtsentbindung vorliegt, erfolgt eine Information des Sozialpsychiatrischen Dienstes durch die Wohnungsnotfallhilfe schon bei Kündigung oder Räumungsklage.
Straßensozialarbeiter/-innen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. und
der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH
13
Kooperationsvereinbarung zwischen Sozialamt und Trägern
Nach Meldung von Einwohner/-innen und Akteuren über Obdachlose, die
ungeschützt im Freien schlafen, wird ein standardisierter Bogen an die Straßensozialarbeiter/-innen versendet. Diese suchen die gemeldeten Person
auf, klären Zustand und Motivation, unterbreiten Hilfeangebote und geben
an den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe Rückmeldung.
Darüber hinaus gibt es weitere Netzwerkpartner, mit denen das Sozialamt im Wohnungsnotfall zusammenarbeitet:
-
Einrichtungen der Suchthilfe (Suchtberatungs- und Behandlungsstellen,
suchttherapeutische Einrichtungen, Suchtbeauftragte der Stadt Leipzig),
-
Jobcenter und andere Leistungsträger (SGB III und SGB XII),
-
Akteure der Rechtspflege: Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Betreuungsbehörde, Betreuer /
Betreuungsvereine,
-
Wohnungsunternehmen: Zusammenarbeit im Einzelfall, vorrangig mit Sozialdiensten der
Wohnungsunternehmen,
-
Allgemeine Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: niedergelassene Ärzte,
Krankenhäuser, Altenpflegeheime, ambulante Pflegedienste,
-
Schuldnerberatungsstellen.
Mit diesen Netzwerkpartnern erfolgt eine einzelfallbezogene Zusammenarbeit.
Die Mitarbeiter/-innen der Wohnungsnotfallhilfe engagieren sich außerdem in Arbeitskreisen und
Arbeitsgruppen. Ca. 90 % der Zielgruppe beziehen Leistungen nach dem SGB II, weswegen zukünftig auch in diesem Bereich ein regelmäßiger Austausch stattfinden sollte.
1.8
Angebote der Wohnungsnotfallhilfe
Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig lassen sich den drei Handlungsfeldern Prävention, Notversorgung/Krisenintervention und Nachsorge wie folgt zuordnen. Die Angebote werden im
Detail im Anschluss an die Übersicht beschrieben.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote von freien Trägern, die vom Sozialamt mit finanziert werden, die jedoch einen erweiterten Personenkreis als Zielgruppe haben. Ein Beispiel ist das
Begegnungszentrum „Die Brücke“ der Heilsarmee Gemeinde Leipzig in Paunsdorf. Dort gibt es ein
Begegnungsangebot, Notübernachtung, Kleiderkammer und Unterstützung im Einzelfall. Ein anderes Beispiel ist die Ökumenische Bahnhofsmission von Diakonischem Werk Innere Mission Leipzig
e. V. und Caritasverband Leipzig e. V.
Des Weiteren gibt es Angebote von freien Trägern, die ohne Finanzierung des Sozialamtes Leistungen anbieten, die auch Wohnungslose helfen. Dazu zählen beispielsweise die Angebote des
Leipziger Tafel e. V.
14
Abb. 3: Handlungsfelder und Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig
1.8.1
Beratung und Einzelfallhilfe
Der kommunale Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe sowie die Sozialarbeiter/-innen in den Notunterkünften leisten persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall. Diese beinhaltet insbesondere:
-
Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit,
-
Krisenintervention,
-
Motivation und Unterstützung zur Selbsthilfe,
-
Feststellung und Bewertung von Hilfebedarf, welcher über die Wohnungssicherung
hinausgeht,
-
Vermittlung passgenauer Hilfe und Unterstützung bei der Inanspruchnahme
lebensweltorientierter und/oder fachspezifischer Hilfe und
-
soziale Beratung zu Rechten und Pflichten aus den Sozialgesetzbüchern.
1.8.1.1 Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe
Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamtes berät und leistet persönliche Hilfe für Personen und Haushalte in allen drei Handlungsfeldern der Wohnungsnotfallhilfe mit dem Ziel, einen
drohenden Wohnungsverlust abzuwenden, Wohnungslosigkeit zu beenden oder einen erneuten
Wohnungsverlust zu verhindern. Der Sozialdienst ist Teil der kommunalen Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt und ist in der Prager Straße 21 erreichbar.
15
Der Fokus liegt auf präventiver Sozialarbeit. Durch aufsuchende Sozialarbeit können Wohnungsnotfälle bereits vor der Eskalation (akute Wohnungslosigkeit am Tag der Zwangsräumung) erreicht
werden.
Der Sozialdienst nimmt in der Leipziger Fachstelle Soziale Wohnhilfen ein zentrale Rolle und Mittlerfunktion wahr. Alle Haushalte und Personen in einer Wohnungsnotfallsituation erhalten sofort
und bedarfsorientiert persönliche Hilfe und Unterstützung durch Fachkräfte. Die individuellen Ursachen der Wohnprobleme können rasch analysiert und bearbeitet, nicht realisierte Leistungsansprüche und geeignete Hilfen durch Fachdienste unmittelbar erschlossen werden. Die Sozialarbeiter/-innen sind darüber hinaus Vermittelnde zwischen den zuweilen gegensätzlichen Interessen
und Erwartungen z. B. der Mieter/-innen und Vermieter/-innen, der Sozialleistungsträger und den
Leistungsberechtigten, von Justizvollzug und Räumungsschuldnern. Durch aktive Vermittlung können neue oder bestehende Wohnungsnotlagen entschärft und überwunden werden.
Allen Haushalten, die von einer Räumungsklage betroffen sind oder deren Räumung bereits terminiert ist, wird zunächst ein schriftliches Hilfeangebot unterbreitet. Wird auf dieses nicht reagiert,
erfolgt ein Hausbesuch. Kann die Zwangsräumung nicht verhindert werden, wird die Teilnahme am
Räumungstermin sichergestellt und bei Bedarf unmittelbar Unterstützung – durch Notunterbringung und persönliche Hilfe – geleistet.
Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe übernimmt die soziale Beratung und Betreuung von Personen, die in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht sind.
Für die Tätigkeiten des Sozialdienstes gelten folgende Standards:
Verhinderung drohender Wohnungslosigkeit
-
Beratung aller angezeigten/zur Kenntnis gelangten Wohnungsnotfälle
-
Unterbreitung eines schriftlichen Hilfeangebotes
-
Vor-Ort-Besuch aller räumungsbeklagten Haushalte, sofern der Einladung nicht gefolgt
wurde
-
Motivation zu Mitwirkung und fortlaufendem Kontakt zum Sozialdienst
-
Präsenzberatung zu den allgemeinen Sprechzeiten des Sozialamtes (zwei Sprechtage)
-
Terminberatungen vor Ort
-
enge Kommunikation innerhalb der Fachstelle, insbesondere mit dem Fachbereich
Wirtschaftliche Wohnhilfen (finanzielle Hilfe)
Beendigung eingetretener Wohnungslosigkeit und / oder Obdachlosigkeit
-
Beratung und Betreuung von wohnungslosen Personen
-
aufsuchende Hilfe bei Aufenthalt unter freiem Himmel
-
Motivation zu Mitwirkung und fortlaufendem Kontakt zum Sozialdienst
-
Vermittlung geeigneter persönlicher Hilfen durch Fachdienste und Fallmanagement
-
Präsenzberatung zu den allgemeinen Sprechzeiten des Sozialamtes (zwei Sprechtage)
-
Terminberatungen
-
befristet bevollmächtigte Postverwaltung
Verhinderung von Obdachlosigkeit im Zuge einer Zwangsräumung (Räumungsterminmanagement)
16
-
Anschreiben/Einladung aller Räumungsschuldner mit Aufforderung zur Vorsprache
-
Information an Allgemeinen Sozialdienst und Unterbringungsmanagement der Fachstelle
(Bedarfsmeldung Gewährleistungswohnung), wenn Kinder im Haushalt
-
Vor-Ort-Besuch aller Räumungsschuldner, sofern der Einladung zur Vorsprache nicht
gefolgt wurde
-
Teilnahme an allen Räumungsterminen
Rasche Beendigung der Notunterbringung für alle Haushalte, die in Gewährleistungswohnungen
notuntergebracht sind
-
mindestens einmal monatlich Kontakt zu den Nutzern der Gewährleistungswohnungen
-
fortlaufende Motivation zur Selbsthilfe und Umzug in Mietwohnung oder wenn möglich
Wandlung in reguläres Mietverhältnis
-
Vermittlung geeigneter persönlicher Hilfen von Fachdiensten und Fallmanagement
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 3.510 Haushalte durch den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe beraten und unterstützt.
Die Stadt Leipzig verfolgt den Ansatz von „Housing first“. Dieser Ansatz, der auch „rapid rehousing“ genannt wird, kommt ursprünglich aus den USA. Beim „Housing first“ werden wohnungslose Personen zuallererst in einer Wohnung untergebracht. Erst danach werden freiwillige Hilfeangebote unterbreitet. Die Versorgung mit Wohnraum ist damit nicht an die Mitwirkung wohnungsloser Personen gebunden.
Ein anderer Ansatz ist das sogenannte „Stufenmodell“, bei dem Wohnungslose aktiv mitwirken
müssen, die Ursachen ihrer Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und erst nach der Unterbringung in
einer Notunterbringungseinrichtung und nach „Bewährung“ in eine Wohnung ziehen können.
In Leipzig wird „Housing first“ bei Haushalten mit Kindern, Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft
bilden und im Einzelfall auch für Einzelpersonen angewendet. Sofort nach der Zwangsräumung
werden diese wieder in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswohnung)
notuntergebracht. In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung.
Auch ambulant betreutes Wohnen nach § 67 ff. SGB XII und das Projekt „Leipziger Obdach Plus“
in der Dieskaustraße 54 zählen zum „Housing first“.
Darüber hinaus werden alleinstehende Personen in einem Übernachtungshaus für Männer bzw.
Frauen notuntergebracht. Für drogenabhängige Personen und Personen mit psychischer Erkrankung steht jeweils eine spezialisierte Notschlafstelle zur Verfügung.
In den zurückliegenden Jahren eines entspannten Mietwohnungsmarktes in Leipzig mit viel Leerstand konnten auch Einzelpersonen relativ zeitnah nach einem Wohnungsverlust wieder eine neue
Wohnung finden. Bei dem derzeitigen angespannten Wohnungsmarkt ist das nicht mehr möglich.
17
Abb. 4: Typischer Ablauf einer Fallbearbeitung im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe
Abb. 5: Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 2010 bis 2017 (Meldung der Amtsgerichte
und Gerichtsvollzieher)
2010
Räumungsklagen
Räumungstermine
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
1.178
1.210
1.306
1.300
1.073
1.059
1.157
1.127
810
897
876
896
918
964
1.000
1.025
Die Tabelle weist Meldungen der Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher zu Räumungsklagen und
Räumungsterminen aufgrund von Mietzahlungsverzuges nach § 36 Abs. 2 SGB XII aus. Im Jahr
2017 wurde der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe in 1.127 Fällen über Räumungsklagen und in
1.025 Fällen zu Räumungsterminen informiert.
Darüber hinaus erhielt der Sozialdienst im Jahr 2017 in 198 weiteren Fällen Kenntnis von Mietvertragskündigungen – entweder weil die betroffenen Mieter/-innen selbst beim Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe vorsprachen oder dieser durch die Vermieter informiert wurde.
18
Abb. 6: Integration von Wohnungsnotfällen 2010 bis 2017
Art der Integration
Haushalte im ambulant betreuten
Wohnen gemäß § 67 SGB XII
2010
194
2011
195
2012
203
Bearbeitete Wohnungsnotfälle
(Haushalte)
darunter neu bekannt
gewordene Wohnungsnotfälle
22
2013
2014
2015
2016
2017
201
208
208
207
212
1.837
2.248
3.373
3.486
3.510
1.438
1.670
1.973
2.181
1.978
Durch den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe wurden 2017 insgesamt 3.510 Haushalte betreut.
Gegenüber den Vorjahren hat sich die Zahl der betreuten Haushalte wieder erhöht. Dagegen ist
die Zahl der Neufälle leicht auf 1.978 gesunken. Darüber hinaus gab es zum 31.08.2018 insgesamt 672 Personen, die wohnungslos in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete lebten.
Abb. 7: Übernahme von Mietschulden 2010 bis 2017
2010
Haushalte, für die Mietschulden
übernommen wurden
durchschnittliche Kosten je Haushalt
2011
2012
23
2013
2014
2015
2016
2017
149
132
165
238
179
170
210
157
894 €
880 €
981 €
1.111 €
1.131 €
1.454 €
1.426 €
1.486 €
Der Verhinderung von Wohnungslosigkeit kommt eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2017
wurden 2.174 Wohnungsnotfälle durch den Sozialdienst abgeschlossen. Davon konnte in 28,7 %
der Fälle die Ursprungswohnung erhalten werden. In 40,5 % der Fälle konnte neuer Wohnraum
gefunden werden oder in eine betreute Wohnform vermittelt werden. 2 % der Fälle wurden ordnungsrechtlich notunterbracht.
Abb. 8: Abgeschlossene Fälle im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe 2017
Kontaktabbruch bzw.
Kontakt konnte nicht
hergestellt werden
26%
Erhalt der
Ursprungswohnung
29%
Sonstige (z. B.
Strafvollzug, Einzug bei
Freunden)
2%
ordnungsrechtliche
Unterbringung
2%
neue Mietwohnung /
Wohnraumvermittlung /
betreute Wohnform
41%
Quelle: Sozialamt
22
Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage
von Personen wird verzichtet.
23
Wohnungsnotfälle werden seit dem Jahr 2013 als Haushalte gezählt. Auf die Darstellung der vorherigen Statistik auf der Grundlage
von Personen wird verzichtet.
19
1.8.1.2 Sozialarbeit in den Notunterbringungsangeboten
Im Übernachtungshaus für Frauen in der Scharnhorststraße 27, im Übernachtungshaus für Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 sowie in den Notunterbringungsangeboten mit Suchthilfe
(Chopinstraße 13) und sozialpsychiatrischer Hilfe (Dieskaustraße 54) beraten und unterstützen
Sozialarbeiter/-innen die Nutzer/-innen, ihre Wohnungslosigkeit zu beenden. Im Jahr 2017 wurden
insgesamt 620 Personen in den oben genannten Gemeinschaftsunterkünften beraten und unterstützt.
1.8.1.3 Straßensozialarbeit
In Leipzig gibt es derzeit zwei Träger, die im Rahmen von Straßensozialarbeit zuvorderst erwachsene Obdachlose in Leipzig aufsuchen. Dazu zählen die Teams „Wohnen“ und „Konsum“ der SZL
Suchtzentrum Leipzig gGmbH und die Straßensozialarbeit „Mensch – komm mit“ des Tagestreffs
„Oase“ des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. Beide Angebote werden bis Ende
2018 über Fördermittel des Europäischen Sozialfonds finanziert.
-
Die Sozialarbeiter/-innen der Straßensozialarbeit für Erwachsene (SAFE) suchen
regelmäßig verschiedene Plätze im Leipziger Norden auf, um mit den Menschen, die sich
dort aufhalten in Kontakt zu kommen zu Problemen wie Wohnungs- oder
Obdachlosigkeit, Mietschulden, drohender Wohnungs- und Obdachlosigkeit, finanziellen
Problemen, Suchtproblemen, seelischen Belastungen oder gesundheitlichen
Schwierigkeiten. Träger ist die SZL Suchtzentrum gGmbH. Das Büro der
Straßensozialarbeit befindet sich in der Demmeringstraße 32 und verfügt über 2,6
Vollzeitäquivalente. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1.372 Personen in insgesamt 4.372
Kontakten (auf der Straße und im Büro) beraten und unterstützt.
-
Im Zentrum von Leipzig ist angebunden an den Tagestreff „Oase“ des Diakonischen
Werkes Innere Mission Leipzig e. V. zwei Straßensozialarbeiter/-innen (0,8
Vollzeitäquivalent) tätig.
Die Einsatzgebiete der Straßensozialarbeit für obdachlose Personen werden im Abschnitt 1.11
dargestellt.
Darüber hinaus gibt es weitere Angebote der Straßensozialarbeit, die auch obdachlose Erwachsene aufsuchen, wenngleich der Schwerpunkt ihrer Arbeit ein anderer ist. Zwischen diesen Angeboten und den oben genannten Teams besteht eine enge Zusammenarbeit über den Arbeitskreis
„Aufsuchende Sozialarbeit“ und den Arbeitskreis „suchtkrank, psychisch krank, wohnungslos“. Zu
diesen anderen Angeboten zählen:
24
20
-
Die Straßensozialarbeiter/-innen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung arbeiten in
drei Teams und suchen vorrangig junge Volljährige in den Planungsräumen24 Nord, OstNordost und Ost-Südost sowie in der Innenstadt auf. Das Büro des Sachgebietes
befindet sich am Roßplatz 5-6.
-
Die Straßensozialarbeiter/-innen der Alternative I des Zentrums für Drogenhilfe des
Städtischen Klinikums „Sankt Georg“ Leipzig sind regelmäßig im Leipziger Osten zu
festen Zeiten und an bekannten Standorten im Einsatz: Dienstag und Freitag von 10:00
bis 12:00 Uhr in der Köhlerstraße, Montag von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie Donnerstag
von 17:00 bis 19:00 Uhr am Rabet. Das Büro befindet sich in der Chopinstraße 13.
-
Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig werden fünf weitere
Projekte bei vier Trägern der freien Jugendhilfe in der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork
gefördert. Die Angebote richten sich vorrangig an 14- bis 27-Jährige und bieten Beratung,
Einzelfallhilfe, Gruppen- und Cliquenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit.
vgl. Fachplan Kinder- und Jugendförderung 2012, Stadt Leipzig
1.8.1.4 Stichtagserhebung
Eine statistische Erfassung von obdachlosen Personen, die in Behelfsunterkünften oder auf der
Straße leben, wird vom Sozialamt seit November 2017 erprobt. An dieser Erfassung beteiligen sich
verschiedene Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und der Straßensozialarbeit25. Jeweils zum
letzten Werktag des Monats wird der Unterkunftsstatus, der Migrationsstatus und das Geschlecht
erfasst. Doppelerfassungen können nicht ausgeschlossen werden. Von November 2017 bis Juni
2018 wurden im Monat im Durchschnitt 22 Personen gezählt, die obdachlos in Behelfsunterkünften
oder auf der Straße lebten. Davon lag die Anzahl der Frauen im Durchschnitt unter 5 und die
Anzahl der EU-Bürger/-innen und Drittstaatangehörigen ohne Sozialleistungsansprüche ebenso.
1.8.2
Wirtschaftliche Hilfen und Wohnraumversorgung
Die Wirtschaftlichen Hilfen des Sozialamtes unterstützen wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen durch:
-
die Übernahme von Mietzahlungsrückständen26 zur Sicherung der Wohnung nach § 22
Abs. 8 SGB II und § 36 Abs. 1 SGB XII,
-
die Gewährung von Leistungen des ambulant betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII,
Die Wohnraumversorgung des Sozialamtes berät und unterstützt wohnungssuchende Haushalte
durch Vermittlung in belegungsgebundenen Wohnraum. Sie erteilt einkommensabhängige Wohnberechtigungsscheine.
1.8.3
Unterbringung
Sofern der drohende Wohnungsverlust durch Selbsthilfe und mit Unterstützung des Sozialdienstes
nicht verhindert werden kann und auch finanzielle Hilfen des Sozialamtes nicht greifen, werden
Maßnahmen zur Notunterbringung eingeleitet.
Alle Personen und Haushalte, die ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben und
sich nicht selbst helfen können, haben einen Anspruch auf Notunterbringung. Die Stadt Leipzig ist
als Ortspolizeibehörde zur Unterbringung verpflichtet. Eine Notunterbringung erfolgt in Gewährleistungswohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften, wie Übernachtungshäusern und Notschlafstellen.
1.8.3.1 Gewährleistungswohnungen
Haushalte mit Kindern und (Ehe)Paare sollen, sofern sie ihre Wohnung durch eine Zwangsräumung verloren haben, vorübergehend in sogenannten Gewährleistungswohnungen notuntergebracht werden. Dieser Wohnraum wird vom Sozialamt der Stadt Leipzig angemietet. Die Anmietung erfolgt nach Möglichkeit bedarfsgerecht und flexibel am Leipziger Wohnungsmarkt, vorrangig
bei der kommunalen Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.
Diese Form der Notunterbringung ermöglicht ein hohes Maß an Normalität und Privatheit bei Wohnungslosigkeit. Der Haushalt kann sein vorhandenes Mobiliar aus der geräumten Wohnung mitnehmen und die (noch) verfügbaren und erforderlichen Fertigkeiten zur Führung eines Haushaltes
und zur Bewirtschaftung von Wohnraum werden erhalten. Diese Unterbringungsform wird insbe25
An der Statistik beteiligen sich: Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen,
Übernachtungshaus für wohnungslose drogenabhängige Menschen, BOOT gGmbH (Notschlafplätze und LOP), SZL Suchtzentrum
gGmbH: Straßensozialarbeit „Safe“, Tagestreff INSEL, Drug Scouts; Zentrum für Drogenhilfe am Städtischen Klinikum „St. Georg“
Leipzig: Mobile Alternative, Tagestreff Alternative I; Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig: „Mensch komm mit“, Tagestreff OASE;
Heilsarmee: Straßensozialarbeit, die Brücke; Durchblick e. V.; Mobile Jugendarbeit Leipzig e. V.; Jugendhaus e. V.: Projekt: suedpol;
CVJM Leipzig e. V.; machtLos e. V.; Outlaw gGmbH: Fanprojekt Leipzig; Stadt Leipzig: Straßensozialarbeit, Frauen für Frauen e. V.:
Mädchenarbeit.
26
Im Einzelfall kann durch die Übernahme von Mietrückständen bei drohendem Wohnungsverlust eine Wohnung erhalten werden. Eine
Übernahme von Mietrückständen ist ab Kündigung durch den Vermieter möglich – ein Räumungsurteil muss nicht vorliegen. Die
Übernahme der Mietrückstände erfolgt als Darlehen. Verfahrenskosten oder Altschulden werden grundsätzlich nicht übernommen.
Siehe auch § 22 Abs. 8 SGB II: „Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch
Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage
gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten
droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.“
21
sondere mit Blick auf den Schutz der Kinder ermöglicht. Eine Trennung der Familie wird vermieden.
Zum 31.12.2017 waren 172 Personen (davon 44 Frauen, 24 Männer und 104 Minderjährige) in
Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Insgesamt waren das 47 Haushalte. Davon waren
41 Haushalte mit Kindern. Im Jahr 2017 lebten insgesamt 322 Personen in 87 Haushalten in Gewährleistungswohnungen.
In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung.
Die Zahl der in Gewährleistungswohnungen untergebrachten Personen steigt seit 2015 deutlich
an. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit fehlenden Selbsthilfepotentialen von Familien, die
von Räumung betroffen sind, dem Unterbringungsbedarf anerkannter Flüchtlingsfamilien, die in
Leipzig ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen sowie der Verknappung von Wohnraum im unteren
Preissegment.
Abb. 9: Anzahl der Personen und Haushalte in Leipzig, die in Gewährleistungswohnungen
notuntergebracht wurden 2013 bis 2017
350
322
90
300
90
80
70
278
75
74
237
60
250
200
50
53
154
40
54
167
150
30
100
20
10
17
17
50
14
12
Anzahl der Personen in
Gewährleistungswohnungen
Anzahl der Haushalte in
Gewährleistungswohnungen
100
12
0
0
2013
2014
Einpersonenhaushalte
2015
2016
Mehrpersonenhaushalte
2017
Personen gesamt
Quelle: Sozialamt
1.8.3.2 Gemeinschaftsunterkünfte
Übernachtungseinrichtungen stellen eine niedrigschwellige Mindestversorgung im Notfall sicher.
Sie sind nicht für eine Dauernutzung vorgesehen. Die Nutzer/-innen erhalten ein Bett in einem Ein, Zwei- oder Dreibettzimmer, ein Imbiss- und Getränkeangebot und Gelegenheit zur Körperpflege.
Die Angebote sind gebührenpflichtig. Sofern Nutzer/-innen nicht selbst für die Kosten aufkommen
können, werden diese im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II und XII getragen.
Die Erstversorgung wird durch weitere Angebote ergänzt, z. B. Koch- und Grillmöglichkeit, individuelle Schließ- und Kühlschrankfächer, PC-Nutzung für individuellen Schriftverkehr, Fernseh- und
Klubraum. Getränke, Imbiss sowie das Waschen und Trocknen der persönlichen Wäsche ist gegen Gebühr möglich. Im Übernachtungshaus für Männer gibt es eine Kleiderkammer.
In den Übernachtungshäusern sind Sozialarbeiter/-innen tätig. Durch Beratung und Einzelfallhilfe
werden Hilfesuchende bei der Lösung ihrer Problemlagen unterstützt und so bald wie möglich in
eine der jeweiligen Problemlage entsprechende Hilfeeinrichtung oder in eigenen Wohnraum vermittelt. Die Aufenthaltsdauer in den Häusern ist individuell abhängig von der Problemlage und dem
gemeinsam erarbeiteten Lösungsweg zur Überwindung derselben. Sie soll im Einzelfall ein halbes
Jahr nicht überschreiten.
In den Notunterkünften standen zum 31.12.2017 insgesamt 87 Plätze zur Verfügung. Die Auslastung betrug mit 62 Personen insgesamt 71 %.
22
Abb. 10: Platzkapazitäten und belegte Plätze in Leipzig in Gemeinschaftsunterkünften zur
Notunterbringung zum 31.12.2017
Platzkapazität
zum
31.12.2017
Angebote der Notunterbringung
Plätze gesamt
Belegung
zum
31.12.2017
87
62
Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7
39
29
Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27
24
9
Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13
20
20
9
9
Clearing
4
4
Projekt „Leipziger Obdach Plus“
5
5
davon:
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe Dieskaustraße 54
davon:
Seit 2010 stieg die Zahl der Personen, die mindestens eine Nacht notuntergebracht wurden, stetig
an. 2015 gab es einen Rückgang um ca. 40 Personen und seither steigen die Zahlen wieder. 2017
wurden insgesamt 681 Personen mindestens eine Nacht notuntergebracht.
Abb. 11: Anzahl der Personen, die in Leipzig mindestens eine Nacht notuntergebracht wurden
von 2010 bis 2017
301
300
298
386
389
339
350
250
425
400
406
474
450
200
83
87
8
87
80
14
115
80
13
95
84
12
98
74
17
109
79
19
50
83
106
17
100
114
14
150
66
Personen, die mindestens
1 Nacht übernachtet haben
500
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
0
2010
Quelle: Sozialamt
Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7
Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27
Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe, Dieskaustraße 54
Die durchschnittliche Verweildauer in allen Gemeinschaftsunterkünften27 lag 2017 bei 42 Nächten.
Darunter befanden sich auch Personen, welche die Notunterkünfte länger als 1 Jahr in Folge nutzten. Die Verweildauer hat sich seit 2010 je nach Einrichtung unterschiedlich entwickelt. Im Übernachtungshaus für Frauen hat sich die Verweildauer von 85 auf 40 Nächte verringert. Dies lässt
sich mit einer stärkeren Orientierung auf das Ziel einer kurzen Verweildauer in der Notunterbrin-
27
Dies umfasste 2016 und 2017 auch 8 Außenplätze der Rückmarsdorfer Straße 7 in Gewährleistungswohngemeinschaften in der
Erikenstraße mit länger angelegtem Aufenthalt zur Wohnerprobung sowie das Angebote „Leipziger Obdach Plus“ seit 2016 mit 5 Plätzen.
23
gung erklären. So gelang es, eine Vielzahl von langjährigen wohnungslosen Frauen in problemadäquate, auf Dauer angelegte Unterkünfte zu vermitteln.
Im Übernachtungshaus für Männer hat sich die Verweildauer weitgehend konstant gehalten bis auf
einen Anstieg in den Jahren 2016 bis 2017, welcher im Wesentlichen durch Außenwohnplätze in
der Erikenstraße hervorgerufen wurde.
Der deutliche Anstieg der Verweildauer von 50 auf 85 Nächte von 2014 auf 2015 in der Notunterbringung mit Suchthilfe ist in der Umstrukturierung der Platznutzung begründet. Bis 2014 wurden
10 der 20 Plätze als Motivationsplätze und damit als beendete Notunterbringung erfasst. 2015
wurden diese 10 Motivationsplätze als Notschlafplätze umgewidmet und zählten damit zur Notunterbringung. Gründe für die seit 2010 tendenziell steigende Verweildauer sind u. a. eine erschwerte Vermittlung in neuen Mietwohnraum aufgrund zurückliegender Mietschulden, sozial auffälligen
Verhaltens etc. Daneben mangelt es aber auch an Kapazitäten in betreuten Nachsorgeeinrichtungen (z. B. ambulant betreutes Wohnen).
Abb. 12: Durchschnittliche Verweildauer in Leipziger Notunterkünften von 2010 bis 2017
151
91
97
40
30
32
43
49
24
21
21
41
22
32
25
20
30
40
43
50
52
48
61
60
86
80
74
85
80
91
100
108
114
125
127
120
129
140
24
Durchschnittliche Verweildauer
in Nächten
160
2010
2011
2012
Übernachtungshaus für Männer
Notunterbringung mit Suchthilfe
2013
2014
2015
2016
2017
Übernachtungshaus für Frauen
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe
Quelle: Sozialamt
Übernachtungshaus für Männer
Das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 hat eine Kapazität von derzeit 39 Plätzen. Träger ist das Sozialamt. Das Übernachtungshaus hat täglich von
16:00 Uhr bis 8:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig geöffnet. Zum
31.12.2017 waren 29 Männer untergebracht.
Übernachtungshaus für Frauen
Das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Scharnhorststraße 27 hat eine Kapazität
von 24 Plätzen. Träger ist der Advent-Wohlfahrtswerk e. V. Das Übernachtungshaus hat täglich
von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr, am Samstag ab 15:00 Uhr und am Sonntag sowie an Feiertagen
ganztägig geöffnet. Zum 31.12.2017 waren 9 Frauen untergebracht.
Notunterbringung „Kälteschutz“
In zwei Räumen in einem separaten Erdgeschossbereich des Übernachtungshauses für wohnungslose Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 wurden im Januar 2018 insgesamt 8 kostenfreie Schlafplätze (4 für Männer und 4 für Frauen) als niedrigschwelliger Erfrierungsschutz eingerichtet. In der Zeit von Januar bis März 2018 nutzten dieses Angebot insgesamt 13 Personen, davon 2 Frauen, für insgesamt 46 Übernachtungen.
Notunterbringung mit Suchthilfe
In der „Alternative I“ in der Chopinstraße 13 erhalten bis zu 20 nichtabstinente drogenabhängige
volljährige und wohnungslose Frauen und Männer eine vorübergehende Unterkunft zur Nacht mit
24
ambulanter sozialpädagogischer Betreuung. Träger ist das Zentrum für Drogenhilfe des Städtischen Klinikums “St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig. Über dessen Einrichtungsverbund kann die im Einzelfall erforderliche Hilfe für chronisch abhängigkeitskranke Menschen rasch
organisiert und fachlich qualifiziert gewährt werden. Unbedingte Voraussetzung jeder Behandlung
oder Therapie der Suchterkrankung ist die persönliche Motivation zur Veränderung der aktuellen
Lebenssituation.
Fester Bestandteil des Konzeptes der Einrichtung ist die räumliche Verknüpfung mit dem Angebot
eines offenen Kontaktbereiches und einer auf Abhängige von illegalen Drogen spezialisierten
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle. Nutzer/-innen haben die Möglichkeit, sich tagsüber im
geschützten Kontaktbereich aufzuhalten. Dadurch ist eine gute Erreichbarkeit für differenzierte sozialpädagogische oder suchtspezifische Interventionen gegeben. Zum 31.12.2017 waren 20 Personen, davon 6 Frauen, notuntergebracht.
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe (Clearing)
In der Dieskaustraße 54 bietet der Träger „Das Boot gGmbH“ vier Clearingplätze in EinzelGewährleistungswohnungen zur Notunterbringung psychisch kranker, wohnungsloser Menschen
an. Die Nutzer/-innen werden durch zwei Fachkräfte im Umfang von insgesamt 0,875 Vollzeitäquivalent betreut. Die Notunterbringung aus problemadäquatem Unterkunftsangebot und intensiver
Betreuung bietet gute Voraussetzungen für eine Integration in das ambulante psychiatrische Regelversorgungssystem oder andere geeignete Hilfssysteme. Die sozialpädagogische Beratung der
Nutzer/-innen zielt auf eine realitätsgerechte Selbsteinschätzung, die Stärkung des Selbstwertgefühls und die Förderung vorhandener Kompetenzen und Ressourcen ab. Alltagspraktische Hilfen
unterstützen das Einüben einer Tagesstruktur, Haushaltsführung, einen verantwortlichen Umgang
mit Geld, Körperhygiene und Gesundheitsvorsorge, gesundheitsbewusste Ernährung sowie die
Erschließung des eigenen Wohnumfeldes. Zum 31.12.2017 waren 4 Personen untergebracht.
Notunterbringung für schwer psychisch kranke Personen
In der Dieskaustraße 54 bietet der Träger „Das Boot gGmbH“ 5 Plätze in Gewährleistungswohnungen zur Notunterbringung psychisch kranker, wohnungsloser Personen an. Im Gegensatz zu
den oben genannten Clearingplätzen ist die Unterbringung auf längere Sicht ausgelegt, ohne stetige Versuche medizinischer, therapeutischer und/oder sozialer (bei der Zielgruppe bislang zumeist
erfolgloser) Interventionen. Besonderheiten der Zielgruppe können sein: eine unklare, ungesicherte oder fehlende medizinische und/oder psychiatrische Diagnostik bei abweichendem Verhalten
und fehlender Behandlungsbereitschaft; aggressives Verhalten; verringerte soziale Anpassungsmöglichkeiten/Anpassungsbereitschaft; teilweise Suchtverhalten/Suchterkrankung; nach Diagnose
fehlende Krankheitseinsicht; mangelnde Mitwirkung. Langfristiges Ziel der Unterbringung ist es, die
Personen für eine Mitwirkung und die Inanspruchnahme von sozialen und gesundheitlichen Hilfeangeboten aufzuschließen und in entsprechende Hilfen zu vermitteln. Zum 31.12.2017 waren 5
Personen untergebracht. Das Angebot wird als Modellprojekt im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes 2015 bis vorerst Ende 2018 finanziert.
Unterbringung von Personen mit Pflegebedarf
Für die vorübergehende Unterbringung von Personen mit Pflegebedarf stehen in drei Altenpflegeheimen der Städtischen Altenpflegeheime gGmbH bis zum nächsten Werktag insgesamt bis zu
zwei Betten zur Verfügung, wenn die eigentliche Bezugs- oder Pflegeperson wegfällt und kein Ansprechpartner im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung steht (von 16.00 bis 08.00 Uhr).
In der Regel sind die betreffenden Personen jedoch nicht wohnungslos.
Unterbringung von Paaren
Paare, die eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden und deren Wohnungen geräumt wurden,
werden in der Regel in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Paare, die bei der Räumung keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden oder Paare, die sich erst während ihrer Obdachlosigkeit kennen lernen, werden nach Geschlecht getrennt in den Übernachtungshäusern
notuntergebracht. Paare können auch den „Kälteschutz“ in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen einer
Drogenproblematik können Paare gemeinsam, aber nicht in einem Zimmer, in der Chopinstraße 13
notuntergebracht werden.
25
Unterbringung von Wohnungslosen mit Hund
Personen, die einen Hund mit sich führen, können aus Sicherheitsgründen nicht in den bestehenden Notunterkünften übernachten.
Unterbringung von Personen mit Migrationshintergrund
Anerkannte Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete leben, können vorübergehend in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete verbleiben, bis sie passenden Wohnraum gefunden haben. Anerkannte Geflüchtete, die im Rahmen des Familiennachzugs bzw. der
Wohnsitzauflage oder nach Eintritt der Volljährigkeit in Leipzig eine akute Obdachlosigkeit anzeigen, werden in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete ordnungsrechtlich notuntergebracht.
Zum 31.08.2018 lebten 672 Personen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt ist. Darüber hinaus gab es zum 24.09.2018 weitere 163 Haushalte in Gewährleistungswohnungen für Geflüchtete, deren Aufenthalt anerkannt war und die Leistungen nach
dem SGB II, nach SGB XII oder VIII oder eigenes Einkommen bezogen. Davon waren 47 Einpersonenhaushalte und 116 Mehrpersonenhaushalte.
Obdachlose EU-Bürger/-innen werden in den Notunterkünften der Wohnungsnotfallhilfe notuntergebracht. Geflüchtete, die nach der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus eigener Initiative
ihren Lebensmittelpunkt nach Leipzig verlegt haben, werden teilweise in den Notunterkünften der
Wohnungsnotfallhilfe oder in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete notuntergebracht.
1.8.3.3 Ambulant betreutes Wohnen
Ambulant betreutes Wohnen wird als Wohnangebot dem Handlungsfeld der Nachsorge zugerechnet. Die gemäß §§ 67 ff. SGB XII finanzierte Leistung richtet sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse wie beispielsweise unmittelbar drohende oder eingetretene Wohnungslosigkeit mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Wohnungslose Personen im Ambulant betreuten Wohnen können – in Abhängigkeit von der Art der Unterbringung – zusätzlich die Beratungsund Unterstützungsangebote des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe in Anspruch nehmen. Die
Leistungsberechtigten erhalten sozialpädagogische Einzelfallhilfe insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, soziale Beziehungen und Gestaltung des Alltags. Die ambulante Betreuung findet nicht „rund um die Uhr“ statt. Die Hilfe erfolgt auf Grundlage eines Vertrages mit gemeinsam
erarbeitetem und individuell gestaltetem Hilfeplan. Die Finanzierung von Maßnahmen für über 18jährige Personen erfolgt seit 01.07.2018 durch das Sozialamt der Stadt Leipzig.
Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens in Leipzig berücksichtigen die unterschiedlichen
Bedarfe der Zielgruppe. Es gibt spezifische Betreuungsangebote für jüngere und ältere Personen,
für Paare und Familien sowie für alkoholabhängige Personen und für Haftentlassene.
In der Stadt Leipzig gab es zum 30.06.2018 insgesamt 91 Plätze im ambulant betreuten Wohnen
nach § 67 SGB XII bei insgesamt 5 Trägern, welche einzelfallbezogene Maßnahmen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten anbieten:
26
-
Garskestraße 7 und 9: Das Wohnangebot richtet sich an Männer und verfügt über 21
Plätze sowie 2 Dauerwohnplätze. Träger ist der Ökumenische Wohnprojekt Quelle e. V.
-
Selliner Straße 1: Das Wohnangebot richtet sich an ältere Männer und Frauen und
verfügt über 8 Plätze. Träger ist der Ökumenische Wohnprojekt Quelle e. V.
-
Rückmarsdorfer Straße 5: Das Wohnangebot richtet sich vornehmlich an jüngere
wohnungslose Männer und verfügt über 14 Plätze. Die maximal mögliche Kapazität liegt
bei 28 Plätzen. Träger ist das Sozialamt.
-
Endersstraße 26: Das Wohnangebot richtet sich an wohnungslose junge Männer von 18
bis 27 Jahre und verfügt über 10 Plätze. Träger ist der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
-
Wiebelstraße 2: Das Wohnangebot richtet sich an haftentlassene Männer und Frauen
und verfügt über 24 Plätze. Träger ist der Arbeitskreis Resozialisierung e. V. Darüber
hinaus werden haftentlassene Personen auch in Mietwohnungen ambulant betreut.
-
Eutritzscher Straße 1: Das Wohnprojekt „Funke“ richtet sich an wohnungslose
Erwachsene und verfügt über 12 Plätze nach § 67 SGB XII. Träger ist das Diakonische
Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Zum Stichtag 31.12.2017 wurden 81 Haushalte in Miet- und Gewährleistungswohnungen durch
den Ökumenische Wohnprojekt Quelle e. V., 59 Haushalte durch den Caritasverband Leipzig e. V.
und 22 Personen durch die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und weitere durch das Diakonische
Werk Innere Mission ambulant betreut.
Eine Sonderform der ambulanten Betreuung stellen zwei Wohnprojekte dar, die sich an wohnungslose und nicht-abstinent-suchtkranke Personen richten:
-
Queckstraße 2: Das Wohnprojekt „Domizil“ richtet sich an wohnungslose chronisch
mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke Männer und verfügt über 30 Plätze und 5
Clearingplätze. Zusätzlich wird 1 Platz für Personen mit Hausverbot im
Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße 7 im Bedarfsfall bereitgestellt. Träger ist die
SZL Suchtzentrum gGmbH.
-
Theklaer Straße 11: Das Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ richtet sich an
wohnungslose chronisch mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke Männer und verfügt
über 35 Plätze. Träger ist das Zentrum für Drogenhilfe des Städtischen Klinikums „St.
Georg“ Leipzig.
Beide Wohnprojekte werden durch die Stadt Leipzig, Sozialamt, finanziert. Die Vermittlung in beide
Wohnprojekte erfolgt über das Sachgebiet Notunterbringung der Fachstelle Abteilung Soziale
Wohnhilfen.
Die Bewohner werden durch entsprechend geschultes Fachpersonal betreut. Erstes Ziel der Betreuung ist die Sicherung eines möglichst gesunden Überlebens. In der Folge werden die Bewohner zu der Entwicklung eines Problembewusstseins, einer kontrollierten Trinkmengenverringerung
und einer Vermeidung von Konsumexzessen motiviert. Über eine schrittweise Verlängerung
suchtmittelfreier Perioden wird die dauerhafte Abstinenz angestrebt.
Abb. 13 Wohnangebote mit ambulanter Betreuung nach § 67 ff. SGB XII in Leipzig –
Platzkapazität zum 31.12.2017
Adresse
Träger
Ambulant betreutes Wohnen in Wohngemeinschaften
Platzkapazität
zum
31.12. 2017
91
Garskestraße 7 und 9
Ökumenische Wohnprojekt Quelle e. V.
23
Selliner Straße 1
Ökumenische Wohnprojekt Quelle e. V.
8
Rückmarsdorfer Straße 5
Stadt Leipzig, Sozialamt
14
Endersstraße 26
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
10
Wiebelstraße 2
Arbeitskreis Resozialisierung e. V.
24
Eutritzscher Straße 1
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
12
Ambulant betreutes Wohnen in Einzelwohnungen
-
stadtweit
Ökumenisches Wohnprojekt Quelle e. V
-
stadtweit
SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH
-
stadtweit
Caritasverband Leipzig e. V.
-
Wohnprojekte mit ambulanter Betreuung
71
Queckstraße 2
SZL Suchtzentrum gGmbH
36
Theklaer Straße 11
Zentrum für Drogenhilfe des Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig
35
27
Die Zahl der Personen im ambulant betreuten Wohnen unterlag in den zurückliegenden Jahren
Schwankungen und bewegte sich zwischen 159 und 240 pro Jahr. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 240 Personen betreut.
Abb. 14 Entwicklung der Fallzahlen von ambulant betreutem Wohnen nach § 67 ff. SGB XII in
Leipzig von 2010 bis 2017
300
250
30
30
Fälle
200
21
25
29
150
100
159
176
177
178
189
187
2011
2012
2013
2014
2015
210
165
50
0
2010
Finanzierung durch KSV Sachsen
2016
2017
Finanzierung durch Stadt Leipzig
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt
1.8.4
Tagesaufenthalte
In Leipzig erfolgt die Notunterbringung in räumlich getrennten Einrichtungen: Übernachtungsangeboten und Tagesaufenthalten. Durch diese Trennung soll zum einen verdeutlicht werden, dass es
sich bei der Notunterbringung um ein ordnungsrechtliches, nicht auf Dauer angelegtes Hilfeangebot handelt. Zum anderen sollen die Nutzer/-innen durch einen täglichen Wechsel der Einrichtungen aktiviert werden.
Die Tagesaufenthalte der Leipziger Wohnungsnotfallhilfe bieten wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen einen schützenden Aufenthalt am Tag. Damit wird dem
Rechtsanspruch wohnungsloser Personen auf eine ganztägig zur Verfügung stehende Notunterkunft entsprochen. In den Tagesaufenthalten gibt es verschiedene kostenfreie und kostengünstige
Versorgungsangebote (Essen, Körperpflege, Wäsche waschen, Kleiderkammer u. a.) sowie soziale Unterstützung und Information. Neben den Einzelfallhilfen gibt es Gruppenangebote (z. B. Computerkurse).
In der Stadt Leipzig gibt es zwei Tagesaufenthalte für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit
bedrohte Menschen:
-
Die Ökumenische Kontaktstube für Wohnungslose „Leipziger Oase“ befindet sich in
unmittelbarer Nähe zum Innenstadtbereich in der Nürnberger Straße 31. Träger ist das
Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V.
-
Der Tagestreff für Wohnungslose „Insel“ befindet sich im Leipziger Westen in der
Plautstraße 18. Träger ist die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH.
Die Tagesaufenthalte werden überwiegend von Männern besucht. Frauen nutzen den Tagestreff
„Leipziger Oase“ zu etwa der Hälfte, den Tagestreff „Insel“ in etwa zu einem Drittel. Etwa ein Drittel
aller Nutzer/-innen suchen die Tagestreffs nahezu täglich auf. Davon ist ein Drittel akut wohnungslos. Die anderen Nutzer/-innen waren ehemals wohnungslos oder weisen verschiedene finanzielle
und soziale Problemlagen auf. Durchschnittlich 200 Personen pro Monat suchen den Tagestreff
„Leipziger Oase“ und durchschnittlich 161 Personen pro Monat suchen den Tagestreff „Insel“ auf.
28
1.8.5
Gesundheitliche Grundversorgung
In Leipzig verfügen die meisten wohnungslosen Personen über einen Krankenversicherungsschutz.
Die Sozialarbeiter/-innen in den Notunterkünften und Tagesaufenthalten wirken darauf hin, dass
wohnungslose Personen Zugang zu einer gesundheitlichen Grundversorgung erhalten und ein
Krankenversicherungsschutz sichergestellt wird.
Eine Notversorgung oder Schmerzbehandlung steht jedem Wohnungslosen zu, auch ohne Krankenversicherungsschutz. Falls kein anderer Kostenträger ermittelt werden kann, erfolgt die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 SGB V durch das Sozialamt.
In der Chopinstraße 13 bietet alle zwei Wochen eine ehrenamtliche Ärztin kostenlose Untersuchung und medizinische Notversorgung an. Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ führt eine Ärztin regelmäßige Sprechstunden durch und das Wohnprojekt „Domizil“ arbeitet mit Hausärzten zusammen.
1.8.6
Sonstige Angebote der Wohnungslosenhilfe
Ergänzend zu den genannten Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe gibt es Projekte in Leipzig, die
in besonderer Weise wohnungslose Personen aktivieren und ihre Beteiligung und Interessenvertretung ermöglichen. Beispielhaft sollen die beiden nachfolgenden Projekte genannt werden.
Der „TeeKeller Quelle“ im Kirchenkeller der Michaeliskirche am Nordplatz richtet sich an Menschen
in sozialen Schwierigkeiten in den Handlungsfeldern Prävention, Notversorgung / Krisenintervention und Nachsorge. Träger ist das Diakonische Werk Innere Mission Leipzig e. V. in Zusammenarbeit mit der Ev.-Luth. Michaelis-Friedenskirchgemeinde. An zwei Abenden pro Woche laden ehrenamtliche Helfer/-innen sozial benachteiligte Menschen ein, um Gemeinschaft zu erleben, soziale Normen zu üben und Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lebensqualität durch Aktivierung
persönlicher Ressourcen zu erfahren. Er ist ein Kontakt-, Beratungs-, Gemeinschafts- und Erwachsenenbildungsangebot und ergänzt das Angebot der „Leipziger Oase“. Der „TeeKeller Quelle“
war 1987 Ausgangspunkt des Leipziger Wohnungslosenhilfesystems.
Die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH gibt die Leipziger Straßenzeitung KiPPE heraus. Die KiPPE als sozial engagiertes Straßenmagazin, wird professionell von fest angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen produziert. Ihr Verkauf erfolgt auf der Straße sowie in Gaststätten und
Bars der Stadt Leipzig. Die Verkäufer/-innen sind in finanzieller Not, von Wohnungslosigkeit bedroht oder gar wohnungslos.
1.8.7
Ergänzende Angebote
1.8.7.1 Angebote mit Finanzierung durch die Stadt Leipzig
Darüber hinaus gibt es verschiedene Angebote von freien Trägern, die vom Sozialamt mit finanziert werden, die jedoch einen erweiterten Personenkreis als Zielgruppe haben.
Das Begegnungszentrum „Die Brücke“ der Heilsarmee Gemeinde Leipzig im Südblick 5a in
Paunsdorf bietet ein Begegnungsangebot, Notübernachtung, Kleiderkammer und Unterstützung im
Einzelfall.
Die Ökumenische Bahnhofsmission Leipzig des Caritasverbandes Leipzig e. V. und des Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. im Hauptbahnhof am Willy-Brandt-Platz 2a unterstützt
Menschen in Notsituationen und akuten Krisen (z. B. kein Schlafplatz, Verletzung). Sie bietet Erstberatung und Vermittlung bei existenziellen Notlagen, wie Wohnungslosigkeit, Sucht, Verarmung,
Verzweiflung und Selbstmordgefahr.
Der Durchblick e. V. in der Mainzer Straße 7 in Zentrum-West, eine Betroffeneninitiative für psychisch kranke Menschen, bietet neben Kontakt und Beratung auch Zimmer zum sogenannten
Übergangswohnen an. Für die Zukunft plant der Verein ein Weg- und Hinlaufhaus mit 20-30 Plätzen, das gefördert durch das Teilhabe- und Pflegestärkungsgesetz, der Inklusion psychisch kran29
ker Personen dienen soll und deshalb deren Ideen und Bedürfnisse schon in der Planungsphase
mit einbezieht.
Der Akademische Kreisverband Leipzig e. V. des Deutschen Roten Kreuzes bietet in der Birkenstraße 26 in Lindenau eine Kleiderkammer und Gebrauchtmöbel-Vermittlung für Menschen in akuter Notlage und Personen mit geringem Einkommen.
Der Caritasverband Leipzig e. V. unterbreitet in der Elsterstraße 15 in Zentrum-Nordwest eine allgemeine soziale Beratung, Straffälligenhilfe und Haftentlassenenhilfe.
Zudem finanziert das Sozialamt im Winterprogramm Schlafsäcke, Notfallrucksäcke und im Ausnahmefall Fahrkarten für öffentliche Nahverkehrsmittel, damit die Hilfesuchenden eine Notschlafstelle erreichen können
1.8.7.2 Angebote anderer Kostenträger
Neben den durch die Stadt Leipzig finanzierten Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe gibt es ergänzende Angebote anderer Kostenträger.
Der Caritasverband Leipzig e. V. bietet in der Alten Salzstraße 60 in Grünau-Ost einen „Stromsparcheck“ an. Das Projekt unterstützt private Haushalte mit niedrigem Einkommen, weniger
Strom, Wasser und Heizenergie zu verbrauchen. Der Stromsparcheck umfasst eine Messung des
tatsächlichen Strom- und Wasserverbrauchs, eine Beratung zu Einsparmöglichkeiten sowie die
kostenlose Ausgabe moderner Spartechnik (z.B. Energiesparlampen, LED, elektrische Schalterleisten, Durchflussbegrenzer für Wasserhähne und Dusche).
Insbesondere Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe spielen als Hilfe für wohnungslose Personen
eine wichtige Rolle.
Der Verein zur sozialen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken e. V. betreibt in der Chemnitzer
Straße 50 in Meusdorf mit dem „Haus am Park“ ein stationäres Wohnangebot für chronisch mehrfach geschädigte Alkoholkranke und Medikamentenabhängige u. a. aus Leipzig. Das Angebot wird
nach § 53 SGB XII durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert.
Ende 2018 wird die SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH ein stationäres Wohnangebot mit 18 Plätzen für substituierte, ehemals drogenkonsumierende, chronisch-mehrfach-geschädigte Personen
u. a. aus Leipzig im Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und
Neurologie, in der Leipziger Straße 59 in Schkeuditz eröffnen. Das Angebot wird nach § 53 SGB
XII durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen finanziert.
1.9
Kooperation und Netzwerkarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen den fachlich spezialisierten Hilfeträgern und dem Sozialamt findet
auf verschiedenen Ebenen statt: wechselseitig zwischen Fachleuten, im Rahmen von gemeinsamen Fallkonferenzen und in Arbeitsgruppen.
Die Akteure der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig wirken im Fachforum Wohnhilfen unter Leitung
des Sozialamtes mit. Im Fachforum werden grundlegende Themen des Hilfesystems für Wohnungsnotfälle und die Kooperation zwischen Verwaltung und leistungserbringenden freien Trägern
vertieft und die verschiedenen Hilfeangebote intensiv vernetzt. Mitglieder sind alle freien Träger
der Leipziger Wohnungsnotfallhilfe, ein/e sachkundige Bürger/-in, die Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie die Leiter/-in
des Sozialamtes und der Abteilung Soziale Wohnhilfen.
Ein weiteres Netzwerk ohne Beteiligung der Verwaltung bildet die Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“, die auf ein in den 90er Jahren gegründetes Aktionsbündnis zurückgeht. In der Arbeitsgruppe
wirken Vertreter/-innen der Stadtratsfraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Freibeuter sowie Träger von Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe (Diakonisches Werk Innere Mission
Leipzig e. V., Advent-Wohlfahrtswerk e. V., Caritasverband Leipzig e. V., SZL Suchtzentrum
Leipzig gGmbH, Arbeitskreis Resozialisierung e. V.) mit. Die Arbeitsgruppe trifft sich monatlich in
wechselnden Einrichtungen. Die Arbeitsgruppe dient dem Fachaustausch, der fachlichen Weiterentwicklung von Angeboten und der Lobbyarbeit für Wohnungslose.
30
Als Unterarbeitsgruppe des Leipziger Drogenbeirats wird der Arbeitskreis „suchtkrank, psychisch
krank, wohnungslos“ geführt. Die Moderation liegt wechselseitig bei der Suchtbeauftragten und
dem Psychiatriekoordinator. Im Arbeitskreis wirken das Sozialamt mit der Wohnungsnotfallhilfe,
der Betreuungsbehörde und dem Sozialen und Pflegerischen Fachdienst sowie Vertreter/-innen
von Wohnheimen für CMA-Patienten, ambulant betreutem Wohnen, suchttherapeutischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und dem Verbund Gemeindenahe Psychiatrie
mit. Der Arbeitskreis trifft sich zweimal im Jahr und dient dem Fachaustausch und der Definition
und Suche von Lösungen für sich ändernde Problemlagen.
Der Qualitätszirkel Erwachsenenstreetwork, an dem auch das Ordnungsamt und die Polizei mitwirken trifft sich regelmäßig unter Federführung der Suchtbeauftragten des Gesundheitsamtes
zum fachlichen Austausch, zur Absprache der Schwerpunktgebiete und zum Umfang der Leistungen.
Die Stadt Leipzig ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Dieser
Verein fördert in der Bundesrepublik Deutschland u. a. die nachhaltige Zusammenarbeit der für die
einzelnen Hilfeangebote für wohnungslose Menschen zuständigen öffentlichen Stellen, freien Träger und Vereine und erarbeitet fachliche Positionen.
1.10
Öffentlichkeitarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit zu Hilfen im Wohnungsnotfall umfasst:
-
Informationen auf den Internetseiten der Stadt Leipzig,
-
Kommunikation des Winterprogramms,
-
zwei Faltblätter zu Angeboten des Sozialamtes: zum Übernachtungshaus in der
Rückmarsdorfer Straße 7 und zum Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe, sowie
-
Faltblatt „Eine Bank ist kein Zuhause. Wer? Was? Wo? Angebote der
Wohnungsnotfallhilfe und Notunterbringung in der Stadt Leipzig.
Im November, zu Beginn der kalten Jahreszeit, informiert das Sozialamt zum Winterprogramm zur
Unterbringung von Wohnungsnotfällen. Dieses umfasst Nofallnummern und Kontaktinformationen
zu Übernachtungseinrichtungen und Tagesaufenthalten. Das Winterprogramm wird im Internet
veröffentlicht unter https://www.leipzig.de/obdachlos.
Alle zwei Jahre wird ein Tag der offenen Tür im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer
durchgeführt.
Die Einrichtung in der Chopinstraße 13 veranstaltet jedes Jahr ein öffentliches Sommerfest, zu
dem auch Nachbarn eingeladen werden.
1.11
Sozialraumorientierung
Die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe und der Stadt Leipzig sind über das Stadtgebiet verteilt.
Eine sozialräumliche Ausrichtung der Angebote anhand von bestimmten Kriterien (z. B. in Stadtteilen mit hohem Anteil von Leistungsempfänger/-innen nach SGB II) gibt es nicht.
Die zwei im Abschnitt 1.8.1.3 benannten Teams der Straßensozialarbeit waren zum 30.06.2018 in
folgenden Ortsteilen im Einsatz: Zentrum, Zentrum-Ost mit Schwerpunkt Hauptbahnhof, ZentrumSüdost, Zentrum-Süd und die Georg-Schumann-Straße entlang der Ortsteile in Gohlis-Mitte, Möckern und Wahren.
Schwerpunktgebiete des Einsatzes sind: Hauptbahnhof in Zentrum-Ost, Zentrum-Südost, ZentrumSüd sowie die Georg-Schumann-Straße entlang der Ortsteile in Gohlis-Mitte, Möckern und Wahren.
In Prüfung befand sich zum 30.06.2018 ein verstärkter Einsatz im erweiterten Zentrum, in Neustadt-Neuschönefeld sowie ein Einsatz in Paunsdorf.
31
Abb. 15 Angebote der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig und Einsatzgebiete der
Straßensozialarbeit für obdachlose Personen
1.12
Qualitätssicherung
1.12.1
Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen
Zwischen der Stadt Leipzig und den freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe bestehen Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 SGB XII zur Erbringung der Hilfeangebote. Die Straßenzeitung KiPPE
und der „TeeKeller Quelle“ werden nach der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von
Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes28 gefördert.
1.12.2
Statistik und Berichterstattung
Die Statistik im Bereich Wohnungsnotfallhilfe umfasst die Notunterbringung gemäß § 64 Abs. 1 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen als auch die Leistungen gemäß § 67 SGB XII.
Die Statistik zur Notunterbringung umfasst die Zahl der Übernachtungen und Nutzer/-innen je Unterbringungsform, die Gründe für Abgänge aus diesen Unterbringungsformen, Ursachen der Wohnungslosigkeit, Alter, Geschlecht, Herkunft, besondere Diagnosen.
Die Statistik zu den Leistungen nach § 67 SGB XII umfasst die Anzahl der ambulant betreuten
Haushalte und Personen.
Darüber hinaus wird seit November 2017 zum letzten Werktag im Monat von den Tagestreffs und
der Straßensozialarbeit29 die Zahl der betreuten/angetroffenen Personen im Rahmen einer Test28
Vgl. Beschluss Nr. VI-DS-03794 der Ratsversammlung vom 12.04.2017
An der Statistik beteiligen sich: Übernachtungshaus für wohnungslose Männer, Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen,
Übernachtungshaus für wohnungslose drogenabhängige Menschen, BOOT gGmbH (Notschlafplätze und LOP), SZL Suchtzentrum
gGmbH: Straßensozialarbeit „Safe“, Tagestreff INSEL, Drug Scouts; Zentrum für Drogenhilfe am Städtischen Klinikum „St. Georg“
29
32
phase erfasst, um einen Trend zur Anzahl obdachloser Personen, die bestehende Übernachtungsangebote nicht nutzen, zu erhalten. Doppelerfassungen können nicht ausgeschlossen werden. Es
kann auch nicht sichergestellt werden, dass alle obdachlosen Personen, die bestehende Übernachtungsangebote nicht nutzen, mit der Erhebung erfasst werden.
Jährlich wird im Sozialreport Leipzig im Kapitel „Wohnen“ zu Hilfen für Wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohten Personen berichtet. Die suchtspezifischen Angebote für Wohnungslose werden im jährlich erscheinenden Suchtbericht dargestellt.
1.12.3
Einbeziehung der Nutzerperspektive
Im Übernachtungshaus für Männer in der Rückmarsdorfer Straße 7 wird an Nutzer/-innen ein Fragebogen ausgegeben, in welchem diese sich anonym dazu äußern können, wie sie die Betreuung
und Beratung in der Einrichtung bewerten. Die Vorschläge der Nutzer/-innen, z. B. nach variableren Sprechzeiten der Sozialarbeiterinnen, werden soweit möglich in der Praxis umgesetzt und so
eine aktive Mitgestaltung der Nutzer/-innen ermöglicht.
Im Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Scharnhorststraße 27 werden anlassbezogen Hausversammlungen durchgeführt, in denen sich die Nutzerinnen aktiv einbringen können.
In der Alternative I in der Chopinstraße 13 werden wöchentlich Hausversammlungen angeboten.
Die Nutzer/-innen können ihre Sichtweise einbringen und Anregungen geben. Soweit möglich,
werden Anregungen in der Praxis umgesetzt.
Im Wohnprojekt „Domizil“ in der Queckstraße 2 werden über Gruppensprecher die Interessen der
Bewohner in Hausversammlungen und mit Teamleiterinnen und Teamleitern kommuniziert. Soweit
möglich, werden die Vorschläge in der Praxis umgesetzt.
Im Wohnprojekt „Haus Alt-Schönefeld“ in der Theklaer Straße 11 wird über anlassbezogene Hausversammlungen die Mitwirkung der Bewohner angeregt.
In den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe (Übernachtungsangebote und Tagesaufenthalte)
wurde im Juli/August 2018 eine Nutzerbefragung durch das Sozialamt durchgeführt. Dazu wurden Fragebögen ausgelegt. Befragt wurden Nutzer/-innen des Übernachtungshauses für Männer
in der Rückmarsdorfer Straße 7, des Übernachtungshauses für Frauen in der Scharnhorststraße
27, der Notunterbringung mit Suchthilfe in der Chopinstraße 13, der Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe in der Dieskaustraße 54, des Tagestreffs „Oase“ in der Nürnberger Straße 31,
des Tagestreffs „INSEL“ in der Plautstraße 18 und des Teekeller „Quelle“ am Nordplatz. Auch das
Integrationshaus in der Rückmarsdorfer Straße wurde mit befragt – die Ergebnisse hierzu werden
jedoch im Folgenden nicht explizit genannt, weil es sich nicht um ein Angebot der Notunterbringung sondern des betreuten Wohnens handelt. Insgesamt wurden 113 Fragebögen ausgefüllt,
rund zwei Drittel hiervon von Nutzer/-innen der Tagestreffs.
Der Rücklauf der Fragebögen fiel in den Einrichtungen unterschiedlich aus. In den Übernachtungshäusern für Frauen und Männer waren es 6 bzw. 7 Personen, die einen Fragenbogen ausfüllten, in den Tagestreffs 15 bzw. 44 und in der Notunterbringung mit Suchthilfe 12 Personen. In der
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe fiel die Beteiligung zu gering aus, um eine Auswertung vornehmen zu können.
Die durchschnittliche Bewertung der Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe durch ihre jeweiligen
Nutzer/-innen bewegt sich weitgehend im positiven Bereich zwischen 1,9 bis 2,6 Punkten von 6
Punkten. Einzig das Übernachtungshaus für Männer in der Rückmarsdorfer Straße schneidet mit
4,0 Punkten deutlich schlechter ab.
Abb. 16 Durchschnittliche Bewertung von Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe durch die
Nutzer/-innen der jeweiligen Einrichtung
Leipzig: Mobile Alternative, Tagestreff Alternative I; Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig: „Mensch komm mit“, Tagestreff OASE;
Heilsarmee: Straßensozialarbeit, die Brücke; Durchblick e. V.; Mobile Jugendarbeit Leipzig e. V.; Jugendhaus e. V.: Projekt: suedpol;
CVJM Leipzig e. V.; machtLos e. V.; Outlaw gGmbH: Fanprojekt Leipzig; Stadt Leipzig: Straßensozialarbeit, Frauen für Frauen e. V.:
Mädchenarbeit.
33
Übernachtungshaus für Frauen Scharnhorststraße
1,9; n = 7
Tagestreff Oase
1,9; n = 44
Teekeeller Quelle
1,9; n = 14
Notunterbringung Chopinstraße
2,5; n = 12
Tagestreff INSEL
2,6; n = 15
Übernachtungshaus für Männer Rückmarsdorfer Straße
4,0; n = 6
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
Bewertung der Nutzer/-innen, 1 = gefällt sehr gut, 6 = gefällt gar nicht
Quelle: Sozialamt, Nutzerbefragung in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe 2018
50% der Befragten gaben an, mindestens eine Übernachtungsmöglichkeit zu nutzen, 80% mindestens einen Tagestreff. Rund 40% der Nutzer/-innen der Übernachtungshäuser und der Notunterbringung gaben an, auch einen Tagestreff zu besuchen. Umgekehrt nutzen nur rund ein Viertel der
Besucher/-innen der Tagestreffs die Übernachtungsangebote. Die Nutzer/-innen der Tagestreffs
nutzen überwiegend mehr als einen Tagestreff. Rund zwei Drittel der Nutzer/-innen von Tageseinrichtungen geben an, mehr als einen Tagestreff zu besuchen.
Die Kritik der Nutzer/-innen des Übernachtungshauses für Männer in der Rückmarsdorfer Straße
bezieht sich insbesondere auf die Themen mangelnde Hygiene, unfreundlicher Umgang der Mitarbeiter/-innen mit den Nutzer/innen, ungenügender Schutz vor Diebstahl, mangelnde Privatsphäre
in den Schlafräumen als auch in den sanitären Anlagen sowie wiederkehrende Konflikte mit anderen Nutzer/innen, insbesondere im Zusammenhang mit Suchtproblematiken.
Alle Nutzer/-innen der Übernachtungshäuser und Notunterkünfte bemängeln die eingeschränkten
Öffnungszeiten der Einrichtungen. Das obligatorische Verlassen der Häuser während der Tageszeit mit Verweis auf die Tagestreffs wird insbesondere im Zusammenhang mit Krankheiten als nicht
zumutbar empfunden. Entsprechend werten die Nutzer/-innen der Notunterbringung mit Suchthilfe
in der Chopinstraße die durchgängige Aufenthaltsmöglichkeit auf dem Gelände, verbunden mit
dem Angebot eines warmen Essensangebotes, positiv.
In den Tagestreffs wird der Umgang der Mitarbeiter/-innen mit den Nutzer/-innen mehrheitlich als
freundlich und wertschätzend, Beratung und Hilfeleistungen als kompetent empfunden. Dies gilt
insbesondere für die Einrichtungen INSEL und Oase. Der Teekeller wird demgegenüber differenzierter wahrgenommen. Der Umgangston der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und das Verhalten
der Besucher/-innen wurden von einigen Befragten als unfreundlich empfunden. Positiv wird das
Verpflegungsangebot der Tagestreffs hervorgehoben.
Mit Blick auf offene Bedarfslagen hat aus Sicht der Befragten die Verfügbarmachung und der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum Vorrang. Die Hilfs- bzw. Unterstützungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe sollten prinzipiell ausgebaut werden. Häufig werden von den Befragten Wünsche
nach kostenfreien bzw. vergünstigten Angeboten geäußert. Themen sind unter anderem kostenloser Nahverkehr, kostenfreie Angebote der Grund- und medizinischen Versorgung sowie die Kostenübernahme für den Tierarzt. Auch die Idee eines „Nachtbusses“ wurde vorgebracht. Weit gefasst sind Vorschläge, die auf eine stärkere Ausdifferenzierung der Angebote abstellen. Angesprochen wurden hier unter anderem Übernachtungsmöglichkeiten für Paare, für Obdachlose mit Tieren und auch für Wohnungslose, die einer geregelten Arbeit nachgehen. Gesonderte Angebote für
Wohnungslose mit einer Suchtproblematik sollen wahrgenommene Konfliktpotenziale in den Übernachtungshäusern abbauen.
Im Rahmen der Fortschreibung des vorgelegten Fachplans Wohnungsnotfallhilfe wurden wohnungslose Personen, die auf der Straße leben, von Studierenden der Hochschule für Technik,
34
Wirtschaft und Soziales Leipzig befragt. Insgesamt 17 Personen, davon 5 Frauen, wurden leitfadengestützt interviewt. Der Zugang zur Zielgruppe erfolgte über die Straßensozialarbeiter/-innen
freier Träger sowie der Stadt Leipzig. Die Interviews wurden anonymisiert und freiwillig geführt,
teilweise in den Streetwork-Einrichtungen, an den Standplätzen der Busse der Straßensozialarbeit
oder auf der Straße. Die Altersspanne der Befragten reichte von 18 bis ca. 70 Jahre. Ein großer
Teil der Befragten war 20 bis 35 Jahre alt und häufig an die Einrichtungen der Straßensozialarbeit
angebunden. 16 Interviews wurden auf Deutsch geführt, ein Interview wurde mit einer nichtdeutschsprachigen Person geführt.
Die Befragung zeigte im Wesentlichen folgende Ergebnisse:
Den befragten Wohnungslosen waren die Übernachtungsangebote und Tageseinrichtungen der
Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig weitgehend bekannt. Sie werden von den Befragten jedoch häufig
nicht oder nur im äußersten Notfall genutzt. Die Tageseinrichtungen werden von den Befragten
weniger genutzt, weil sie andere Angebote, wie Angebote der Straßensozialarbeit, die Chopinstraße oder „Tante E“ nutzen. Häufig beruhen die Gründe für eine Nichtnutzung auf Hörensagen. So
meiden die Befragten die Rückmarsdorfer Straße 7 aufgrund von Gerüchten, nicht aufgrund eigener Erfahrung. Als solche Gerüchte werden benannt, dass es in der Rückmarsdorfer Straße dreckig sei und man dort bestohlen werde. Ehemalige Nutzer der Rückmarsdorfer Straße 7 beschreiben die Situation im Haus differenzierter und widersprechen sich auch in ihren Aussagen. Aus den
Aussagen der Befragten kann man ablesen, dass das Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer
Straße 7 ein „Imageproblem innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen hat“. Für die Notunterbringung in der Chopinstraße 13 und das Übernachtungshaus für Frauen in der Scharnhorststraße 27
wurden in dieser Art und Weise keine Gerüchte benannt.
Die Befragten benannten Hürden, die wohnungslose Personen davon abhalten, Tageseinrichtungen und Übernachtungsangebote der Wohnungsnotfallhilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen:
-
Kosten, die für die Nutzung der Einrichtungen anfallen (z. B. Übernachtungsgebühr),
-
Mangelnde Privatsphäre (keine Einzelzimmer, keine Unterkunft für Paare),
-
Hunde dürfen nicht mitgenommen werden.
Kritisiert wurde, dass es keine Möglichkeit für kranke Personen gibt, in den Übernachtungsangeboten tagsüber zu verbleiben, um zu genesen.
Die Befragten schlugen als Lösungsansatz vor, auf einem Areal (z. B. am Hauptbahnhof) eine Infrastruktur zu schaffen, welche wohnungslosen Personen zur Nutzung überlassen wird (z. B. beaufsichtigtes Wohnprojekt).
Mehrfach wurde von den Befragten der Wohnungsmarkt als Problemursache von Wohnungslosigkeit genannt. „Es sei zunehmend schwieriger, Wohnungen, die für Sozialhilfeempfänger geeignet
sind, zu finden.“
Bei folgenden Themen konnte keine eindeutige Tendenz bei den Befragten festgestellt werden.
Hier gingen die Meinungen weit auseinander: Anzahl und Umfang der Angebote (Angebotsdichte)
sowie hygienische Zustände in den Einrichtungen.
1.12.4
Fort- und Weiterbildung
In allen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe – bei der Stadt Leipzig und bei freien Trägern –
wird den Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit zur Supervision gegeben. Im Rahmen des Fachforums
Wohnhilfen und des Arbeitskreises „suchtkrank, psychisch krank, wohnungslos“ erfolgt ein themenübergreifender Fachaustausch. Auch nehmen Mitarbeiter/-innen an Tagungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. teil.
1.12.5
Strategiekonferenz
Im Mai 2018 führte die Stadt Leipzig eine Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig
durch. Rund 100 Teilnehmer/-innen von Fraktionen des Stadtrates, freien und kommunalen Trägern der Wohnungsnotfallhilfe, der Polizei sowie Ämtern der Stadt Leipzig diskutierten Handlungsbedarf und Lösungsansätze der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig.
35
2.
Bewertung der Angebote und Handlungsbedarf
Leipzig wächst – und das wesentlich stärker als es noch vor wenigen Jahren zu erwarten war. Mit
dem kontinuierlichen Einwohnerzuwachs, der auch eine klare Anerkennung der Attraktivität der
Stadt ist, verbinden sich besondere Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Das Angebot an ausreichendem, nachfragegerechtem und bezahlbarem Wohnraum in allen Gebieten der
Stadt hat hierbei eine Schlüsselrolle.
Leipzig hat derzeit einen angespannten Wohnungsmarkt. Die Nachfrage nach Wohnraum stieg
2016, die Bau- und Sanierungstätigkeit stagnierte, der Leerstand ist weiter zurückgegangen und
die Miet- und Kaufpreise stiegen. Lediglich noch 347 Wohnungen mit Belegungsrechten waren
2016 verfügbar. Für die Jahre 2017 bis 2019 besteht ein durchschnittlicher Jahresbedarf von 1.716
Wohneinheiten an zu schaffendem Wohnraum für Haushalte in den Einkommensgrenzen nach
dem Wohnraumfördergesetz.
Für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist es zunehmend schwieriger,
ihre Wohnung zu halten oder anderen Wohnraum zu finden. Das liegt neben den Veränderungen
auf dem Wohnungsmarkt an komplexer werdenden Problemlagen von wohnungslosen Personen.
Mieter/-innen suchen bei Mietschulden oftmals zu spät Beratung und Hilfe. Bei einer Verknappung
von Wohnraum muss davon ausgegangen werden, dass Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten oder höherem Betreuungs- und Integrationsbedarf bei der Wohnungsvergabe gegenüber anderen Mitbewerbern schlechter gestellt sind. Das Risiko einer länger andauernden
Wohnungslosigkeit steigt.
In den zurückliegenden Jahren haben in der Wohnungsnotfallhilfe verschiedene Zielgruppen an
Bedeutung gewonnen: wohnungslose Unionsbürger/-innen und Wohnungslose mit Doppeldiagnosen. Darüber hinaus gibt es mit Blick auf verschiedene Personengruppen weiterführenden Klärungsbedarf, da diese Hilfsangebote oftmals nicht in Anspruch nehmen oder sich ihre Versorgung
aus verschiedenen Gründen schwierig gestaltet. Hierzu zählen: Personen mit Hausverbot in Notunterkünften, Wohnungslose mit Hunden, gesundheitlich eingeschränkte Personen, die aus dem
Krankenhaus entlassen werden und Personen mit Pflegebedarf ab Pflegegrad 2. Hier bedarf es
mit Blick auf eine bedarfsgerechte Hilfeinfrastruktur einer konzeptionellen Überarbeitung.
Darüber hinaus gibt es wohnungslose Personen mit einer fehlenden Motivation, die eigene Lebenssituation zu ändern. Diese Menschen zur Inanspruchnahme der bestehenden Hilfeangebote
zu motivieren, ist Aufgabe der Beratungsangebote.
2.1
Handlungsfeld Prävention
Vorrangiges Ziel der Präventionsarbeit ist die Vermeidung von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Dazu zählen Maßnahmen, die ursprüngliche Wohnung des betreffenden Haushaltes zu erhalten oder ihn in neuen Wohnraum zu vermitteln.
Im Vergleich mit anderen Städten die einen angespannten Wohnungsmarkt aufweisen (z. B. München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg), werden in Leipzig weniger Wohnungsnotfälle durch
Prävention verhindert. So wurde in Leipzig im Jahr 2015 lediglich in 30 % der Wohnungsnotfälle
die Ursprungswohnung des betreffenden Haushaltes erhalten. Im Vergleich dazu lag der Anteil der
Haushalte in Hamburg bei 75 %, in Stuttgart bei 68 % und in Frankfurt am Main bei 67 %.
Konnten in Leipzig 2015 immerhin 24 % der Wohnungsnotfälle in neuen Wohnraum vermittelt werden, so bleibt für die Zukunft zu erwarten, dass angesichts des angespannten Wohnungsmarktes
in Leipzig diese Erfolge künftig nicht mehr in diesem Umfang möglich werden. Dies zeigen auch
die im Vergleich geringeren Vermittlungen in neuen Wohnraum in Stuttgart (13,2 %) oder Hamburg
(8,2 %).30 Wohnraumerhaltende Maßnahmen müssen in Leipzig deshalb im Rahmen der Präventionsarbeit verstärkt werden.
30
Vgl. Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH: Prävention von Wohnungsnotfällen in den 16 großen Großstädten.
Bericht für das Jahr 2015. Stand: 18.10.2016, Seite 34.
36
Dazu gehören folgende Ansätze:
Verwaltungsaufwand des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe
Damit der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe konsequent Haushalte mit drohendem Wohnungsverlust unterstützen kann, muss er über ausreichende personelle Ressourcen verfügen. Derzeit wird
viel Ressource durch die Regelung gebunden, dass der Sozialdienst grundsätzlich an jedem Räumungstermin teilnehmen soll. Dies ist insbesondere dann nicht sinnvoll, wenn absehbar ist, dass
die Person, deren Wohnung geräumt wird, zum Räumungstermin nicht anwesend sein wird. Eine
Anpassung der Regelung sollte erfolgen.
Meldungen von Vermietern zu einem Wohnungsnotfall
Gemäß §§ 22 Abs. 9 SGB II und 36 Abs. 2 SGB XII sind die zuständigen Gerichte verpflichtet, bei
Eingang einer Räumungsklage den zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe über den Eintritt
des Wohnungsnotfalls zu informieren. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt eine Lösung des Konflikts
zwischen Mieter und Vermieter nicht mehr möglich, da sich in der Zwischenzeit zu viele Mietrückstände angehäuft haben und der Vermieter weniger willens ist, das Mietverhältnis weiter zu führen.
Hilfreich wäre in solchen Fällen eine frühzeitige Information von Vermietern zu Mietrückständen in
kündigungsfähiger Höhe an den Sozialdienst. Dem stehen allerdings Bestimmungen des Datenschutzes entgegen, welche den Vermietern die Weitergabe von Informationen erschweren. Eine
Lösung stellt der Abschluss einer Einwilligungserklärung zwischen Vermieter/-in und Mieter/-in dar,
zur Meldung an den Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe im Falle von Mietrückständen in kündigungsfähiger Höhe.
Darüber hinaus gibt es Ansätze im Bereich Kooperation und Netzwerkarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit. Diese werden in den entsprechenden folgenden Abschnitten beschrieben.
2.2
Handlungsfeld Notversorgung / Krisenintervention
Eine Unterbringung und Versorgung im Wohnungsnotfall nach Polizeigesetz ist grundsätzlich nicht
auf Dauer angelegt. Ziel ist es, die Obdachlosigkeit möglichst schnell und nachhaltig zu beenden
sowie andere weiterführende Hilfen zu vermitteln.
Die Kapazitäten der bestehenden Angebote der Notversorgung in Gemeinschaftsunterkünften bieten derzeit genug Handlungsspielraum für die Versorgung von wohnungslosen Personen. So betrug die Auslastung der dortigen Notplätze zum 31.12.2017 insgesamt 73 Prozent.31 Mit Blick auf
eine längerfristige niedrigschwellige Zugänglichkeit der Angebote, ansteigende Fallzahlen und den
Bedürfnissen spezifischer Zielgruppen (z. B. Wohnungslose mit Hund) ist mit folgendem Handlungsbedarf zu rechnen:
Aufsuchende Straßensozialarbeit und Hilfebus
Die Angebote der Straßensozialarbeit für erwachsene Wohnungslose bei der SZL Suchtzentrum
Leipzig gGmbH und dem Diakonischen Werk Innere Mission e. V. haben sich als wirksam erwiesen, wohnungslose Personen, die auf der Straße leben, zu erreichen und in weiterführende Hilfen
zur Lösung des Wohnungsnotfalls zu vermitteln. Die Angebote, die bislang über Drittmittel finanziert wurden, sollten verstetigt werden. Zudem besteht ein Bedarf für eine aufsuchende Sozialarbeit in den Abendstunden und am Wochenende. Zu diesen Zeiten ist kein Team der Straßensozialarbeit tätig und Notfälle müssen über den Bereitschaftsdienst des Sozialamtes betreut werden.
Dies hat sich in der Praxis oftmals als nicht bedarfsgerecht erwiesen und insbesondere bei steigenden Bevölkerungszahlen kann der Bedarf auf diese Weise nicht mehr gedeckt werden.
Darüber hinaus bedarf es für Personen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben, begleitender Hilfen in Form eines Busses für eine minimale Notversorgung (z. B. warme Getränke,
Schlafsack, Notfallrucksack). In Ergänzung der professionellen Straßensozialarbeit und in Anbindung an diese sollte eine niedrigschwellige Notversorgung unter Einbeziehung ehrenamtlichen
Engagements erfolgen. Der Hilfebus soll bekannte Standorte von Wohnungslosen und Szenetreffpunkten anfahren und im Ausnahmefall einen Transport zu Notunterkünften ermöglichen.
31
Hier wurden die Zahl der möglichen Übernachtungen aufgrund der verfügbaren Plätze (35.405 pro Jahr) mit den registrierten Übernachtungen (25.694 pro Jahr) ins Verhältnis gesetzt.
37
Niedrigschwellige Zugänglichkeit der Notunterkünfte und Tagesaufenthalte
Mit den bestehenden Angeboten werden nicht alle wohnungslosen Personen erreicht. Schätzungsweise 23 Personen lebten im Durchschnitt von November 2017 bis März 2018 aus unterschiedlichen Gründen freiwillig auf der Straße oder in Behelfsunterkünften. Insbesondere Wohnungslose mit Hunden können bestehende Notschlafstellen nicht nutzen. Ein Teil der suchterkrankten Wohnungslosen lehnt Hilfsangebote ab. Auch die erforderlichen Gebühren für die Nutzung der Notunterkünfte stellen für manche Personen ein Hindernis dar.
Gesundheitlich eingeschränkte Personen ohne oder mit Pflegebedarf
Eine Versorgung von gesundheitlich eingeschränkten Personen32 ist in Notunterkünften derzeit nur
eingeschränkt möglich. Es fehlen ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Form der Notunterbringung. Für die Notunterbringung von Personen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedarf bis
Pflegegrad 2 oder Behinderung die bestehenden Notunterbringungsangebote nicht nutzen können,
wird ein Bedarf von ca. 20 Plätzen in einer Unterbringungseinrichtung mit Tagesaufenthalt eingeschätzt. Dabei sollte zwischen Angeboten für kurzfristig kranke Wohnungslose (Unterbringung im
Rahmen der Notunterbringung mit Einweisungsverfügung) und längerfristig eingeschränkten Personen (Finanzierung über einen Nutzungsvertrag und ambulant betreutes Wohnen) kombiniert bei
Bedarf mit ambulanter Pflege unterschieden werden.
Drogenkonsumierende Personen mit Abstinenzmotivation, alternde Drogenabhängige und drogenabhängige Frauen
Die 20 Plätze zur Notunterbringung drogenabhängiger wohnungsloser Männer und Frauen in der
Chopinstraße 13 sind zu 100 % ausgelastet. Insbesondere auch durch die längere durchschnittliche Verweildauer von Nutzer/-innen in der Chopinstraße aufgrund des Krankheitsbildes bedarf es
perspektivisch einer Kapazitätserweiterung um ca. 5 Plätze. Darüber hinaus besteht perspektivisch
ein Bedarf für alternde Drogenabhängige und drogenabhängige Frauen im Umfang von ca. 10
Plätzen.
Drogenkonsumierende Personen ohne Abstinenzmotivation
Die Zielgruppe nutzt wiederkehrend die Notübernachtungsangebote. Die Sucht wird bagatellisiert,
sozialdienstliche und suchttherapeutische Gesprächsangebote werden abgelehnt oder nur widerwillig wahrgenommen. Eine Motivation zu Abstinenz oder zu Veränderungen kann nicht erarbeitet
werden. Es besteht perspektivisch Bedarf für ein Angebot der Notunterbringung mit niedrigschwelliger sozialer Betreuung im Umfang von bis zu 10 Plätzen.
Schwer psychisch kranke Personen ohne krankheitsbedingte Behandlungseinsicht
Das niedrigschwellige Angebot „Leipziger Obdach Plus“ in der Dieskaustraße 54 mit 5 Plätzen hat
sich im Rahmen der Modellphase aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes 2015 bewährt
und sollte verstetigt werden. Die Nachfrage an Plätzen kann durch das Angebot derzeit nicht gedeckt werden – die Kapazität sollte um 5 Plätze erweitert werden.
Gesundheitliche Versorgung
Die gesundheitliche Versorgung wohnungsloser Personen ist unter Abschnitt 1.8.5 beschrieben. In
der Praxis gehen wohnungslose Personen oftmals aus verschiedenen Gründen nicht zum Hausarzt. In der Folge werden Infektionen oder Krankheiten verschleppt und die gesundheitliche Verwahrlosung der wohnungslosen Personen nimmt zu. In verschiedenen Kommunen wurden aus
diesen Gründen aufsuchende, niedrigschwellige Angebote der gesundheitlichen Versorgung eingerichtet. Es sollte geprüft werden, in welcher Form und in welchem Umfang ein aufsuchendes
Angebot gesundheitlicher Versorgung in Leipzig sinnvoll ist.
Wohnungslose mit Hund
Bislang gibt es keine Angebote der Notunterbringung für Personen, die einen Hund mit sich führen. Oftmals ist der Hund eine wichtige Bezugsperson für einen wohnungslosen Menschen. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass Hundezwinger an Notunterkünften nicht in Anspruch ge32
Hierunter zählen z. B. Menschen mit Behinderung, Personen mit akuter Erkrankung (z. B. mit Grippe), ältere Suchtkranke, Personen
mit Pflegebedarf bis Pflegegrad 2 oder Personen, die wohnungslos aus dem Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen (nach Rückstufung
Pflegebedarf) entlassen werden.
38
nommen werden, weil wohnungslose Personen auf einer gemeinsamen Unterbringung mit ihrem
Tier beharren. Für Personen mit Hund sollte eine Angebot der Notunterbringung geschaffen werden.
Kostenfreie Notschlafstelle
Das Angebot des Kälteschutzes als kostenfreie Notschlafstelle in der Rückmarsdorfer Straße 7 im
Umfang von 8 Plätzen sollte perspektivisch erweitert werden, um einem voraussichtlich steigenden
Bedarf bei wohnungslosen Personen zu begegnen, die eine Beratung durch Sozialarbeiter/-innen
ablehnen oder die Gebühr für die Notübernachtung nicht aufbringen können oder wollen.
Platzkapazitäten in der Rückmarsdorfer Straße 7
Da das oberste Geschoss in der Rückmarsdorfer Straße 7 derzeit aufgrund eines fehlenden zweiten Rettungsweges nicht zur Unterbringung genutzt werden kann, sind die Platzverhältnisse im
Gebäude sehr beengt und Räume müssen mit mehr als zwei Personen belegt werden. Durch eine
brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes kann das verfügbare Platzangebot in der
Rückmarsdorfer Straße 7 erhöht werden und eine weniger dichte Belegung der Zimmer erfolgen.
Nutzung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Im Einzelfall kommt es vor, dass wohnungslose Personen nicht über ausreichend Barmittel oder
eine Fahrkarte für den ÖPNV verfügen, um Einrichtungen der Notunterbringung zu erreichen. Diese Personen können bei Bedarf eine Fahrkarte beim Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe erhalten.
Darüber hinaus sollte auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Sozialarbeiter/-innen in
den Tagesaufenthalten und die Straßensozialarbeiter/-innen solche Fahrkarten ausreichen.
Sicherheit in den Notunterkünften
In den Notunterkünften in der Rückmarsdorfer Straße 7 und in der Scharnhorststraße 27 ist es
möglich, private Sachen wegschließen zu lassen. Dazu gibt es Lagerzimmer, die vom Hauspersonal geöffnet und geschlossen werden und in denen auch tagsüber Sachen – in einem für den täglichen Bedarf angemessenen Umfang – eingelagert werden können. In der Chopinstraße 13 können Nutzer/-innen Schließfächer nutzen, um ihre privaten Sachen sicher zu verstauen. Der Zugang
zu diesen Schließfächern erfolgt über die Mitarbeiter/-innen der Einrichtung. Eine selbständigere
Form der Verwahrung, bei der Nutzer/-innen nicht auf die Hilfe der Mitarbeiter/-innen angewiesen
sind, gibt es in den Notunterkünften nicht und sollte geschaffen werden.
Barrierefreiheit in Notunterbringungseinrichtungen
Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe zählen zu den öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
da die allgemeine Öffentlichkeit auf ihre Nutzung angewiesen ist. Gemäß § 50 Sächsische Bauordnung müssen neu errichtete bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes definiert Barrierefreiheit wie folgt:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen […], wenn sie für Menschen mit Behinderung in der
allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel
zulässig“
Im weiteren Sinn zielt Barrierefreiheit auf alle Menschen – neben Menschen mit Behinderung beispielsweise auch auf ältere Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, Personen
mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dieses Verständnis von Barrierefreiheit zielt auf ein „Design für
Alle“ oder ein „universelles Design“ ab.
In Leipzig gibt es derzeit in der Notunterbringungseinrichtung für wohnungslose Männer in der
Rückmarsdorfer Straße 7 im Erdgeschoss rollstuhlgerecht barrierefrei zugängliche Räumlichkeiten
(Einzelzimmer, Toilette mit Dusche). Für Frauen besteht derzeit kein rollstuhlgerecht barrierefreies
Notschlafangebot. Im Bedarfsfall erfolgt eine adäquate Notversorgung mit einem barrierefreien
Platz in einer anderen Einrichtung.
In allen Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe stehen Sozialarbeiter/-innen als Ansprechpersonen zur Verfügung, die Menschen mit Behinderung persönlich unterstützen.
Bei Bedarf können Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden.
39
2.3
Handlungsfeld Nachsorge / Nachbetreuung
Um eine vorübergehende Notunterbringung nach Polizeigesetz zeitnah beenden zu können und
um auf Dauer einen Wohnungsverlust vermeiden zu können, bedarf es geeigneter Angebote der
Nachsorge und Nachbetreuung. Dies gilt insbesondere für Personen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten. In folgenden Bereichen besteht Handlungsbedarf:
Anreize für Vermieter bei Neuanmietung von Wohnraum
Eine vertraglich abgesicherte Wohnung/Unterkunft ist das oberste Ziel aller Wohnungsnotfallhilfen.
Kann die Herkunftswohnung nicht gehalten werden, so stellt die Beschaffung einer neuen Wohnung/Unterkunft eine wichtige Aufgabe der Wohnungsnotfallhilfe dar. In einem angespannten
Wohnungsmarkt ist der Abschluss neuer Mietverträge für Wohnungslose schwierig. Vermieter sind
ohne zusätzliche Sicherheiten nicht bereit, an Mietschuldner zu vermieten. Hier sollten Anreize für
Vermieter/-innen eingesetzt werden, um mehr Mietvertragsverhältnisse für Personen mit Betreuungsbedarf zu schaffen und damit die Notunterbringung zu beenden. Anreize können sein: befristete Mietsicherheit und soziale Betreuung von Haushalten.
Mietschuldner
Personen mit Mietschulden finden bei Wohnungslosigkeit nur schwer eine neue Wohnung auf dem
Mietwohnungsmarkt. Um den Verbleib in einer Notunterkunft beenden zu können, bedarf es eines
Benennungsrechtes für Sozialwohnungen und Angebote eines Schlichtwohnens.
Schwer psychisch kranke Personen ohne krankheitsbedingte Behandlungseinsicht
Die Zielgruppe nimmt Unterstützungsangebote zur Vermittlung in geeignete Hilfeformen, wie psychiatrische Behandlung, soziotherapeutische Wohnformen nicht an. Auch sozialdienstliche Unterstützung wird nicht genutzt und teilweise strikt abgelehnt. In einer Wohnung benötigen die Personen Unterstützung. Es bedarf im Anschluss an eine Notunterbringung mit Clearingphase eines
längerfristig angelegten, niedrigschwelligen und dennoch betreuten Wohnangebotes.
2.4
Kooperation und Netzwerkarbeit
Für die von der Stadt Leipzig finanzierten Angebote ist die Mitwirkung im Rahmen der Vernetzung
verbindlich geregelt.
Die zwei Netzwerke „Fachforum Wohnhilfen“ und „Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen“ weisen große
Schnittmengen in Bezug auf den Teilnehmerkreis und die Arbeitsinhalte auf. Um eine effektive Zusammenarbeit der Akteure der Wohnungslosenhilfe bei gleichzeitig möglichst geringem Aufwand
zu ermöglichen, sollte eine Zusammenführung der beiden Netzwerke geprüft werden.
2.5
Öffentlichkeitsarbeit
Der Internetauftritt der Stadt Leipzig zur Wohnungsnotfallhilfe unter der Seite „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ weist Informationslücken auf. Es fehlen Informationen zu Faltblättern, Links zu Angeboten,
wichtige Sachinformationen und strategische Papiere wie das Konzept Wohnungsnotfallhilfe.
Denkbar ist auch eine Erweiterung des Informationsangebotes um eine App, die zu sozialen Hilfeangeboten informiert.
Für Bürger/-innen bedarf es eines Faltblattes mit einer einfach aufbereiteten Übersicht zu Hilfsangeboten im Wohnungsnotfall: zentralen Notrufnummern und ersten Anlaufstellen. Das Faltblatt
sollte in einfacher / Leichter Sprache gehalten sein und mehrsprachig angeboten werden.
Auch bedarf es einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Vermietern zu Hilfen im Wohnungsnotfall, insbesondere den Beratungsangeboten des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe und
den Möglichkeiten zur Übernahme von Mietschulden.
2.6
Qualitätssicherung
Um die Nutzerperspektive für die Weiterentwicklung der Angebote nutzbar zu machen, sollte in
den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe regelmäßig
eine Befragung der Nutzer/-innen durchgeführt werden. Diese sollte auch den Aufenthaltsstatus
von Ausländerinnen und Ausländern erfragen.
40
Nach Abschluss der Testphase sollte die Stichtagsstatistik, welche einen Trend zur Anzahl obdachloser Personen gibt, die bestehende Übernachtungsangebote nicht nutzen, als Regelstatistik fortgeführt werden. Mit Hilfe der Statistik kann der Bedarf an Wohnhilfen besser eingeschätzt werden
und ein verbesserte Einblick in das Dunkelfeld gewonnen werden. Die Statistik sollte im Rahmen
der Berichterstattung im Sozialreport veröffentlicht werden.
Es gibt derzeit keine einheitliche statistische Erfassung von Wohnungslosigkeit auf Landesebene.
Die Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe vom Mai 2018 hat eine positive Resonanz erfahren. Die Anregungen der Teilnehmer/-innen waren für die Fortschreibung des Konzeptes zur Wohnungsnotfallhilfe hilfreich. Die Strategiekonferenz sollte im Rahmen der Fortschreibung des Konzeptes fortgeführt werden, um eine regelmäßige Einbeziehung der Perspektive von Trägern und
Stadtpolitik in die strategische Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig zu erreichen.
Die Nutzerbefragung des Sozialamtes von 2018 und die von Studierenden der Hochschule für
Technik, Wirtschaft und Kultur geführten Interviews mit auf der Straße oder in Behelfsunterkünften
lebenden Personen haben gezeigt, dass das Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer Straße 7
in der Wahrnehmung der tatsächlichen Nutzer/-innen und der von Wohnungslosigkeit betroffenen
Personen ein „Imageproblem innerhalb der Gruppe der Wohnungslosen hat“. Hier bedarf es einer
vertieften Auseinandersetzung damit, wie die Angebote der Einrichtung und das Image der Einrichtung verbessert werden können.
41
3.
Weiterführende Maßnahmen
3.1
Handlungsfeld Prävention
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
1
Optimierung des
Verwaltungsaufwandes für den
Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe
Die Arbeit des Sozialdienstes Wohnungsnotfall- F: Sozialamt 2018
hilfe soll optimiert werden. Eine Teilnahme an
fortlauRäumungsterminen soll nicht erfolgen, wenn
fend
absehbar ist, dass am Tag der Räumung kein/e
Bewohner anwesend sind.
keine
Der Sozialdienst soll an Räumungen teilnehmen:
2
3.2
Meldung des Vermieters zu einem
Wohnungsnotfall
-
bei bereits bekannten Haushalten mit Kindern (in Absprache mit Allgemeinem Sozialdienst des Jugendamtes),
-
bei bereits bekannten Ein- und Mehrpersonenhaushalten,
-
bei Haushalten, in denen nach Auskunft
des Einwohnermelderegisters Kinder leben,
-
auf Bitte des Gerichtsvollziehers,
-
auf Abruf, wenn bei der Räumung eine Krise besteht.
Vermieter/-innen sollen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Sozialamtes im
Wohnungsnotfall informiert werden. Dies
schließt die Möglichkeit ein, mit Mietern eine
Einwilligungserklärung abzuschließen, dass im
Fall eines drohenden Wohnungsnotfalls (Mietrückstand in kündigungsfähiger Höhe) eine
Meldung des Vermieters an den Sozialdienst
Wohnungsnotfallhilfe erfolgen darf.
F: Sozialamt, M:
Wohnungsmarktakteure
2019
fortlaufend
keine
Handlungsfeld Notversorgung / Krisenintervention
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
3
42
Verstetigung der
aufsuchenden Sozialarbeit
Die Angebote der Straßensozialarbeit für erwachsene Wohnungslose der SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH und des Diakonischen
Werkes Innere Mission e. V. sollen im bisherigen Umfang von insgesamt 3,4 VZÄ zuzüglich
Sachkosten fortgeführt werden. Sofern keine
Finanzierung durch Drittmittel sichergestellt
werden kann, soll eine Förderung durch das
Sozialamt erfolgen. Nach zwei Jahren soll das
Projekt evaluiert und ein Vorschlag zur weiteren
Finanzierung vorgelegt werden.
F: Sozial2019
amt; M: Ge- fortlausundheitsfend
amt; Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung;
Stadtteilmanagement;
SZL Suchtzentrum
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
erstellt.
Im Haushaltsplan 2019 /
2020 sind
200.000 € eingestellt.
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
Leipzig
gGmbH;
Diakonisches Werk
Innere Mission e. V.
4
Hilfebus
Das Angebot der Straßensozialarbeit soll in den
Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende um einen Hilfebus ergänzt werden. Das
Angebot soll an einen Träger der Straßensozialarbeit angebunden werden. Der Bus soll an
bekannten Standorten von Wohnungslosen und
Szenetreffpunkten ein niedrigschwelliges, aufsuchendes Kontakt- und Hilfeangebot mit einer
minimalen Notversorgung (z. B. warme Getränke, Schlafsack, Notfallrucksack) einschließlich
Transport zu Notunterkünften (im Ausnahmefall)
unter Einbindung ehrenamtlichen Engagements
unterbreiten. Für die Finanzierung von Personal- und Sachkosten sollen Mittel aus dem
Wohnungspolitischen Konzept eingesetzt werden.
F: Sozial2018
amt; M: Ge- fortlausundheitsfend
amt; Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung;
Stadtteilmanagement
2018:
6.250 €
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
Ab 2019:
75.000 €
IA 1064522000
01 - 64_522_zw
5
Aufsuchende medi- Die Stadt Leipzig prüft die Einführung eines
zinische VersorAngebotes der medizinischen Versorgung von
gung
wohnungslosen Personen in Notunterbringungseinrichtungen.
F: Gesundheitsamt;
M: Sozialamt
2019
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
erstellt
6
Erweiterung von
Platzkapazitäten für
die Notunterbringung drogenabhängiger Wohnungsloser
Für die Chopinstraße 13 soll eine Kapazitätserweiterung (Zweitobjekt oder Ersatzobjekt) geprüft werden, um zusätzliche 10 Plätze für drogenabhängige Frauen und 5 Plätze für alternde
drogenabhängige Personen zu schaffen.
F: Sozialamt; M: Gesundheitsamt; Städtisches Klinikum „St.
Georg“
Leipzig
2019
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
erstellt
7
Erweiterung von
Platzkapazitäten für
die Notunterbringung schwer psychisch kranker Personen ohne krankheitsbedingte Behandlungseinsicht
Das niedrigschwellige Angebot „Leipziger Obdach Plus“ in der Dieskaustraße 54 mit 5 Plätzen soll in die Regelfinanzierung überführt und
um zusätzliche 5 Plätze erweitert werden.
F: Sozial2019
amt; M: Das fortlauBoot
fend
gGmbH
Regelfinanzierung 5 Plätze:
55.000 €
Im Haushaltsplan 2019 /
2020 sind
55.000 € eingestellt.
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03.06
Kapazitätserweiterung 5
Plätze:
2019:
41.250
ab 2020:
55.000 €
43
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
IA 1064522000
01 - 64_522_zw
8
9
Schaffung von
Plätzen der Notunterbringung für obdachlose Paare
Für die Notunterbringung von Paaren, die keine
gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden, sollen 4 Plätze im Begegnungszentrum „Brücke“
im Südblick 5a in Paunsdorf und 4 Plätze im
Integrationshaus in der Rückmarsdorfer Straße
5 neu geschaffen werden.
F: Sozialamt; M:
Heilsarmee
Gemeinde
Leipzig
2018
fortlaufend
Schaffung von
Plätzen der Notunterbringung für
Wohnungslose mit
Hund
Für die Notunterbringung von Personen (Frauen F: Sozialamt 2019
und Männer) mit Hund soll eine separate Notunfortlauterbringung geprüft werden (z. B. Wohncontaifend
ner auf dem Gelände einer bestehenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe).
21.900 €
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
2019:
37.500 €
davon:
18.750 €
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
18.750 €
IA 1064522000
01 - 64_522_zw
ab 2020:
45.000 €
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
5.000 €
IA 1064522000
01 - 64_522_zw
10
Kostenfreie Notschlafstelle
Es soll geprüft werden, das Angebot des Kälteschutzes als kostenfreie Notschlafstelle ganzjährig von 18.00 bis 08.00 Uhr von derzeit 8
Plätzen auf 30 Plätze zu erweitern. Ein passendes Ersatzobjekt soll geprüft werden.
F: Sozialamt 2019
fortlaufend
2019:
225.000 €
ab 2020:
300.000 €
Sachkonto:
4318 0000,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
11
Brandschutz
Rückmarsdorfer
Straße 7
Die Rückmarsdorfer Straße soll in Bezug auf
den Brandschutz ertüchtigt werden.
F: Sozialamt 20202021
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
erstellt
12
Nutzung ÖPNV
Für Notfälle soll im Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe und in den Notunterbringungseinrichtungen ein Budget an Fahrscheinen der Zone
110 zur Verfügung gestellt werden, damit ob-
F: Sozialamt 2018
fortlaufend
2018:
44
113 €
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
dachlose Personen zu der für sie zutreffenden
Notschlafstelle gelangen können. Das Sozialamt beschreibt genauer, welcher Personenkreis
als „Notfall“ zu verstehen ist.
13
3.3
Erhöhung der Sicherheit in Notunterkünften
Zur Erhöhung der Sicherheit in den Notunterkünften Rückmarsdorfer Straße 7 und Scharnhorststraße 27 sollen den Nutzer/-innen
Schließfächer für Wertsachen zur Verfügung
gestellt werden.
ab 2019:
675 €
Sachkonto:
4431 0900,
PSP-Element:
1.100.31.1.1.01
F: Sozialamt 2019
5.000 €
Sachkonto:
4431 0900,
PSP-Element:
1.100.31.5.0.01.
03
Handlungsfeld Nachsorge / Nachbetreuung
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
14
Anreize für Vermieter bei Neuanmietung von Wohnraum
Das Sozialamt soll zur Neuanmietung von
Wohnungen für Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten und Betreuungsbedarf nach §
67 SGB XII Anreize für Vermieter einsetzen:
-
-
15
Kommunale Wohnungen für Mietschuldner
F: Sozialamt 2019
fortlaufend
20.000 €
Befristete Mietsicherheit für max. 12 Monate (Mietausfallgarantie)
Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindung und Nachsorge der Haushalte durch
Gewährung von Hilfen gemäß §§ 67 ff SGB
XII
Für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten
aber ohne Betreuungsbedarf nach § 67 SGB XII
soll die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft
mbH dem Sozialamt monatlich 10 kostenangemessene Wohnungen zur Neuanmietung mit
Benennungsrecht zur Verfügung stellen.
Die unter lfd. Nr. 14 beschriebene befristete
Mietsicherheit kann im Bedarfsfall auch von
dem kommunalen Wohnungsunternehmen in
Sachkonto:
4461 1050,
PSP-Element:
1.100.31.2.3.01
F: Sozialamt; M: Amt
für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung, Wohnungsmarktakteure
100.000 €
F: Sozial2019
amt; M:
fortlauLeipziger
fend
Wohnungsbaugesellschaft mbH,
Amt für
Stadterneuerung
und Woh-
keine
IA 1064522000
01 - 64_522_zw
45
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
Anspruch genommen werden.
nungsbauförderung
16
Nutzungsverträge
für WG-Zimmer als
Schlichtwohnen
Für Personen mit Mietschulden aber ohne BeF: Sozialamt
treuungsbedarf nach § 67 SGB XII soll als zeitweise Übergangsunterkunft die Nachnutzung
der ehemaligen Unterkunft für Geflüchtete in der
Braunstraße 28 geprüft werden. Die Wohneinheiten sollen als Wohngemeinschaften mit Einzelzimmern genutzt werden.
Ab 2020
(nach
Sanierung
Theklaer
Straße)
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
erstellt
17
Barrierefreiheit in
Angeboten der
Nachsorge
Mit der Sanierung des Wohnprojektes „Haus
Alt-Schönefeld“ in der Theklaer Straße 11 soll
die barrierefreie (rollstuhlgerechte) Zugänglichkeit der Einrichtung hergestellt werden.
20182019
keine
3.4
F: Städtisches Klinikum „St.
Georg“
Leipzig; M:
Sozialamt
Kooperation und Netzwerkarbeit
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
18
3.5
Netzwerkarbeit
optimieren
Es soll geprüft werden, inwieweit die beiden
Netzwerke „Fachforum Wohnhilfen“ und „Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen“ enger zusammenarbeiten können.
F: Sozialamt; M: Akteure der
Wohnungslosenhilfe
2018
keine
Öffentlichkeitarbeit
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
19
Internetauftritt
Die Seite „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ unter
F: Sozialamt 2018
www.leipzig.de soll überarbeitet und mit weitefortlauren Informationen (Faltblätter, Links zu Angebofend
ten, Konzept Wohnungsnotfallhilfe, wichtige
Sachinformationen) angereichert werden.
keine
20
App Soziale Hilfen
Die Stadt Leipzig prüft in Anlehnung an die
Apps „Mokli“, „Guidance“ oder die „Service-App“
von Berlin die Einführung einer App, welche
Informationen zu sozialen Leistungen, sozialen
Finanzbedarf
nicht abschätzbar, eine Einzelvorlage wird
46
F: Referat
2019
Kommunikation; M: Sozialamt,
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
21
22
3.6
Hilfsangeboten und sozialen Diensten vermittelt. Gesundheitsamt;
Amt für Jugend, Familie und Bildung
erstellt
Faltblatt Wohnungsnotfallhilfen
für Bürger/-innen
Für Bürger/-innen und interessierte Institutionen
soll ein Faltblatt mit Notfallnummern und ersten
Anlaufstellen in einfacher / Leichter Sprache
sowie mehrsprachig erarbeitet und veröffentlicht
werden, welches eine Übersicht zu verfügbaren
Hilfeangeboten im Wohnungsnotfall der Stadt
Leipzig und bei freien Trägern bietet.
1.000 € pro
Jahr
Faltblatt Pflichten/
Rechte als Mieter/in
Ein Faltblatt wird erarbeitet und veröffentlicht,
F: Sozialamt 2019
welches zu Pflichten und Rechten als Mieter/-in,
Möglichkeiten der Unterstützung (z. B. Wohngeld, Kosten der Unterkunft, Beratungsangebot
des Fachdienstes Wohnungsnotfallhilfe) informiert. Das Faltblatt soll in den Bürgerämtern
und in relevanten Ämtern ausgelegt werden.
F: Sozial2018
amt; M: Ge- fortlausundheitsfend
amt; Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung,
Netzwerke
der Wohnungslosenhilfe
Sachkonto:
4431 9200,
PSP-Element:
1.100.31.1.1.01
1.000 €
Sachkonto:
4431 9200,
PSP-Element:
1.100.31.1.1.01
Qualitätssicherung
Es werden folgende weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen:
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
23
Image der Rückmarsdorfer Straße
7
In Auswertung der Ergebnisse der Nutzerbefragung von 2018 und der Interviews mit auf der
Straße oder in Behelfsunterkünften lebenden
Personen sollen Maßnahmen entwickelt werden, um die Angebote in Rückmarsdorfer Straße 7 und das Image der Einrichtung zu verbessern.
F: Sozialamt 2019
keine
24
Nutzerbefragung
Für die Erhebung der Zufriedenheit der Nutzer/innen mit Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe
einschließlich des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe soll jedes zweite Jahr eine Nutzerbefragung durchgeführt werden. Dabei soll auch der
Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern erfragt werden.
F: Sozialamt; M:
Träger der
Wohnungsnotfallhilfe
keine
25
Statistik Stichtagserhebung
Nach Abschluss der Testphase soll die Stichtagsstatistik, welche einen Trend zur Anzahl
obdachloser Personen gibt, die bestehende
Übernachtungsangebote nicht nutzen, als Regelstatistik fortgeführt und im Rahmen der Berichterstattung im Sozialreport ausgewiesen
F: Sozialamt 2019
fortlaufend
2020
fortlaufend
jedes 2.
Jahr
keine
47
lfd.
Nr.
Kurztitel
Beschreibung
Verantwortung
Umsetzung
Finanzielle
Auswirkung
(F = Federführung, M =
Mitwirkung)
werden.
26
Landesstatistik
Wohnungslosigkeit
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem
F: Sozialamt 2018
Freistaat Sachsen ein, dass eine landeseinheitliche Statistik zur Wohnungslosigkeit in Sachsen
eingeführt wird.
keine
27
Strategiekonferenz
Die Strategiekonferenz zur Wohnungsnotfallhilfe F: Sozialamt 2021
soll als Format zur strategischen Begleitung des
Fachplans Wohnungsnotfallhilfe weitergeführt
werden. Die nächste Konferenz wird 2021 in
Vorbereitung der Fortschreibung des Fachplans
durchgeführt.
3.500 €
48
Sachkonto:
4271 1200,
PSP-Element:
1.100.31.1.1.01