Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459729.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-05847-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 444 "Stadtquartier an der Kolmstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Stötteritz;
Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der „Zaubergarten“ (Holzhäuser Str. 120) wird im aufzustellen Bebauungsplan dauerhaft als
Grünfläche erhalten und gesichert und ist nicht zu bebauen.
Sachverhalt:
Bestandteil des B-Plangebietes Nr. 444 ist auch der „Zaubergarten“. Der Zaubergarten
umfasst eine parkähnliche Fläche voll mit altem Baumbestand, Offenflächen, Streuobst und
einem Wäldchen sowie einem Teich. Innerhalb des Zaubergartens besteht unter anderem
ein alter Eschenbestand mit einem Alter von über 100 Jahren, diese Bäume erfüllen einzeln
und im Zusammenhang auf Grund des Habitatpotenzials und Höhlenreichtums die
Anforderungen des § 21 SächsNatSchG als geschützter Biotop. Eine Inanspruchnahme
dieser Bäume würde zudem artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
für Höhlenbrüter und Fledermäuse nach sich ziehen.
Darüber hinaus liegt im Areal des Bebauungsplanes ein Amphibienlaichgewässer, das
sowohl geschützter Biotop als auch Naturdenkmal gemäß Naturschutzgesetz ist. Die
umliegenden Flächen werden für die Amphibienwanderung und als Sommer- und
Winterlebensräume genutzt. Es wurden wiederholt im Zaubergarten Erdkröten in ihrem
Winterquartier festgestellt.
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Eine Bebauung des Zaubergartens stünde auch im Widerspruch zum gültigen
Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan der Stadt Leipzig. Die Flächen von
Zaubergarten und der angrenzenden Pachtgärten sind im Flächennutzungsplan als
Grünflächen ausgewiesen. In der Stadtklimauntersuchung sind sie als Fläche mit "sehr hoher
klimatisch lufthygienischer Ausgleichsfunktion" kartiert. Der Landschaftsplan der Stadt
Leipzig formuliert für den Bereich das Ziel „Erhalt von Frisch- und
Kaltluftentstehungsgebieten“.
Der hier geplante Bebauungsplan verstößt nicht nur gegen die Klimaschutzziele des
Landschaftsplans, es kommen zusätzlich Konflikte mit dem Amphibienschutz, ein Verstoß
gegen den Biotopschutz gemäß § 21 SächNatSchG und gegen § 18 SächsNatschG
(Naturdenkmal) und Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG (Artenschutz) hinzu.
Die Inanspruchnahme von Flächen des Zaubergartens widerspricht auch einem weiteren Ziel
des Landschaftsplans, nämlich der Erhöhung der Lebensqualität sowohl für die Anwohner
als auch für die Nutzer des Geländes (Schulen, Kinder, Jugendliche). Der Zaubergarten wird
zurzeit von 20 Schulen in Leipzig genutzt. Mit der drastischen Verkleinerung des Areals des
Zaubergartens wird ein wichtiger Akteur der Umweltbildung (Columbus Junior e. V.) und
eines der wenigen Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in diesem Bereich
beschnitten.
Auch wenn der Bau neuer Schulen in Leipzig hohe Priorität hat, dürfen nicht alle
Naturschutz- und Umweltaspekte über Bord geworfen werden. Der Wert von grünen Inseln in
der verdichteten Stadt muss berücksichtigt und geschützt werden. Hier besteht dazu die
dringende Notwendigkeit.
Anlagen:
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