Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459125.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
15.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06679
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Ist der ungebremste Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern zeitgemäß?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
12.12.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Laubbläser und Laubsauger kommen zum Einsatz, um im Herbst die Blätter von Fußwegen
und Straßen zu entfernen, insbesondere da Leipzigs Straßenreinigung das Laub der
Straßenbäume unter parkenden Fahrzeugen hervorblasen muss. Zusätzlich nutzen
Hausmeister die Geräte zur Reinigung der Gehwege von Laub und Schnee und auch für
sonstigen Einsatz. Sie kommen leider auch zum Einsatz, obwohl mechanische,
muskelbetriebene Geräte wie Besen und Harke den gleichen Effekt hätten und dafür nicht
mehr Zeit benötigt würde, sehr zum Leidwesen von Anwohnenden in Wohnquartieren und
Erholungssuchenden in öffentlichen Anlagen. Besonders absurd erscheinen solche
beobachtete Situationen, wenn mühsam nasses Laub von nassen Parkwegen (AntonBruckner-Allee) mittels Laubbläsern zu entfernen versucht wird. Der Einsatz von
Laubbläsern und Laubsaugern ist aber auch schon im Wald und sogar auf den Friedhöfen
beobachtet worden!
Laubbläser und Laubsauger haben auch gravierende Nebenwirkungen, denn sie schaden
der Gesundheit. Die Lärmentwicklung dieser Geräte ist bis zu 120 db hoch. Geregelt ist die
Benutzung von Laubbläsern in der 32. BimSchVO, damit dürfen am Wochenende und
außerhalb festgelegter Zeiten (zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr) keine
Laubbläser genutzt werden. Die Abgase der benzinbetriebenen Laubbläser tragen zur
Luftverschmutzung bei (u.a. CO2, Ozon). Mit den Geräten werden Feinstaub, Bakterien,
Viren, Pilzsporen aufgewirbelt und von Kindern wie Erwachsenen eingeatmet. Laubbläser
bedeuten zerstörerische Eingriffe in die Welt der Klein- und Kleinstlebewesen. Wegen der
enormen Luftgeschwindigkeit und Hitze werden Insekten, Würmer, Spinnen und Asseln aber
auch unter Laubhaufen schutzsuchende Igel und andere Kleinlebewesen vernichtet und
deren Rückzugsgebiet und Winterschutz entfernt.
Da die Umgebungsluft durch Laubbläser temporär verschmutzt und belastet wird, ist dies ein
Thema mindestens für den Leipziger Luftreinhalteplan und für den Lärmaktionsplan.
Wir fragen an:
1. Welche eingrenzenden Regeln zum Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern sind
der Stadtverwaltung aus anderen Kommunen bekannt und wie werden diese
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bewertet?
2. Sieht die Stadtverwaltung die Laubbläser und Laubsauger kritisch und wird zukünftig
die Reduzierung des Einsatzes auf das nötige Maß vorschreiben, auch im Hinblick
auf die Fortschreibung des Luftreinhalte- und Lärmaktionsplans?
3. Welche Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung bzw. in der Stadtreinigung, zur
weitergehenden praktischen Begrenzung des Einsatzes der Laubbläsern und saugern in Leipzig?
Anlagen:
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