Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1458957.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
14.11.18, 12:00
Aktualisiert
15.11.18, 15:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05416-NF-01-VSP-01-NF01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft
wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den
bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.
2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen
werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in
hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.
3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen
über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.
1/4
Begründung:
Die Stadtverwaltung schlägt ein Vergabeverfahren vor, welches unter Berücksichtigung
geltender vergaberechtlicher Vorgaben den Schulen die größtmögliche Mitwirkung
ermöglicht (Abschluss von Rahmenvereinbarungen). Für das Verfahren wird derzeit ein
Ausführungsbeschluss erstellt. Für die Schulen besteht daraufhin die Möglichkeit, die
Speiseversorgung an der jeweiligen Schule aus diesen Rahmenvereinbarungen heraus
abzurufen. Im Vorfeld dessen erfolgt die bereits laufende Abfrage an den Schulen zur
Systemform und weiteren Spezifikationen. Hinsichtlich der Qualität wird der Standard der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) e. V. zugrunde gelegt. Die Beteiligung der
Schulen erfolgt über die Schulkonferenzen, übergeordnete Gremien (Stadteltern- und
Stadtschülerrat) werden eingebunden.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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