Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1395372.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
03.05.18, 12:00
Aktualisiert
14.11.18, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05826
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Offenlegung Pleißemühlgraben zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter
Steinweg - Trassenfestlegung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Trassierung des Pleißemühlgrabens zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter
Steinweg parallel zum Goerdelerring wird als weiter zu planende Vorzugsvariante bestätigt.
1/17
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/17
Sachverhalt:
1.
Veranlassung
Im Rahmen der anstehenden bzw. bereits begonnenen Sanierung des Gebäudekomplexes
der Hauptfeuerwache Leipzig (Planungsbeschluss vom 26.10.2016, VI-DS-03254) und unter
Berücksichtigung des unmittelbar an der Gebäudekante auf der Hofseite verlaufenden, seit
ca. 65 Jahren verrohrten bzw. teilverfüllten, Pleißemühlgrabens ist es dringend erforderlich,
die Gebäudesanierung und die geplante Offenlegung des Pleißemühlgrabens miteinander
technologisch und zeitlich zu harmonisieren.
Die Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes der Hauptfeuerwache einschließlich aller
Nebengelasse sowie des Vorplatzes und der Hofflächen haben am 01.11.2017 begonnen
und sollen bis 31.12.2021 abgeschlossen sein.
Der verrohrte Pleißemühlgraben selbst ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand
(Zustandsbericht: siehe Ausführungen unter Pkt. 7).
Für den Pleißemühlgraben liegen im Rahmen der vorliegenden Planungsphasen 1 und 2
gemäß HOAI (aus 2012) zwei Öffnungsvarianten vor:
Variante 1:
Historischer Verlauf innerhalb des ehemaligen und derzeit teilverfüllten
Flussbettes (Verlauf direkt angrenzend an die Rückseite der Gebäude
Hauptfeuerwache und IHK zu Leipzig), siehe Skizze Anlage 1
Variante 2:
Neubau Verlauf parallel zum Goerdelerring (Vorflächen der Gebäude
Hauptfeuerwache und IHK zu Leipzig), siehe Skizze Anlage 2
In der Vorplanung wurden diese verschiedenen möglichen Trassenverläufe für die
durchgängige Öffnung des Pleißemühlgrabens im genannten Bereich untersucht und
bewertet.
Weiterhin wurde im Zeitraum 11/2017 bis 03/2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Bewertung der beiden möglichen Öffnungsvarianten des Pleißemühlgrabens durchgeführt.
Dabei war es das Ziel, die Leipziger Bürgerschaft inhaltlich über die jeweiligen Vorzüge bzw.
Nachteile sowie Gemeinsamkeiten der beiden Trassierungsmöglichkeiten zu informieren.
Anhand von Kriterien erfolgte im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung die
Bewertung der beiden Verlaufsvarianten durch die sich beteiligenden Bürger.
Die anstehende vollständige Sanierung der Hauptfeuerwache, einschließlich aller Freiflächen
vor und hinter dem Gebäude, im Rahmen von zeitlich begrenzten Fördermittelprogrammen
setzt voraus, dass Klarheit über die zukünftige Trasse des offenzulegenden
Pleißemühlgrabens besteht.
Der an der Spitze Goerdelerring/Ranstädter Steinweg mögliche Standort für eine eventuelle
Hochhausbebauung bedarf ebenfalls einer Entscheidung zur künftigen Trassenempfehlung
des Pleißemühlgrabens.
3/17
2.
Beschlusslage
Seit Ende der 1980er Jahre werden Bemühungen angestellt, die ehemaligen Flussläufe in
Leipzig ökologisch aufzuwerten, so auch die Wölbleitungen des Pleißemühlgrabens zu
beseitigen und das Gewässer wieder offenzulegen.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Nr. 611/92 vom 17.11.1992
über den Rahmenplan zur Offenlegung der Leipziger Fließgewässer sowie durch den
Beschluss Nr. 35/94 der SVV vom 17.08.1994, ergänzt durch die Beschlussfassung zum
Integrierten Gewässerkonzept (IGK, RB III-1563/2004 vom 18.02.2004), wurden dafür die
Voraussetzungen seitens des Stadtrates der Stadt Leipzig geschaffen. Hierin ist die Öffnung
des gesamten, durch die Wölbleitung verbauten, Flusses vom Connewitzer Wehr bis zur
Jacobstraße (Naturkundemuseum) sowie des folgenden Restabschnittes bis zur Vereinigung
mit der Parthe am Zoologischen Garten festgesetzt.
Die weitere Schaffung von offenen Gewässern einschließlich angrenzenden Baumbeständen
entspricht dem beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept "Leipzig 2020" INSEK (Beschluss dazu am 12.10.2011, Nr. BS/RBV-980/11) und dem Beschluss zum
INSEK 2030 von 31.05.2018 (Nr. VI-DS-04159).
Weiterhin entspricht die Öffnung des Pleißemühlgrabens dem Inhalt (These 1) der am
26.05.2015 unterzeichneten "Charta Leipziger Neuseenland 2030" als gemeinsame
Selbstverpflichtung des Landkreises Leipzig, der Stadt Leipzig und des Landkreises
Nordsachsen (Beschluss dazu am 20.05.2015, Nr. DS VI/DS-01162).
Die Offenlegung des Pleißemühlgrabens ist Bestandteil des vom Stadtrat beschlossenen
Mittelfristprogramms ("Mittelfristiges Programm zur Finanzierung von Hochwasserschutzund ausgewählten Gewässerentwicklungsmaßnahmen für Gewässer II. Ordnung in der Stadt
Leipzig", RBV-2001/14 vom 19.03.2014).
3.
Situation vor Ort
Der historische Verlauf des Pleißemühlgrabens beginnt an der Nordkante der Käthe-KollwitzStraße und führt in nordwestlicher Richtung nach Querung der Lessingstraße bis zum
Gebäude der Hauptfeuerwache.
Anschließend knickt er in nordöstliche Richtung ab und verläuft entlang der Gebäude der
Hauptfeuerwache und der IHK zu Leipzig weiterführend bis zum Ranstädter Steinweg. Das
Ende des zu betrachtenden Abschnitts befindet sich an der Hinterkante des südlichen
Gehweges des Ranstädter Steinweges vor der ehemaligen Frankfurter Brücke. Im gesamten
Planungsabschnitt wurde im Zuge der Abdeckung in den 1950er Jahren die in Fließrichtung
rechte Altufermauer erhalten. Im Abstand von ca. 2,50 m wurde eine neue Mauer
eingezogen.
Die ursprüngliche Breite des Pleißemühlgrabens wurde somit reduziert und anschließend
überwölbt. Der dadurch nicht mehr zur Verfügung stehende Restquerschnitt wurde mit
Kriegsschutt verfüllt.
Die entstandenen Flächen im Bereich der Überwölbung und Verfüllung wurden anschließend
zur Gestaltung neuer Hofbereiche der Hauptfeuerwache übergeben und an die IHK zu
Leipzig zeitweise verpachtet.
Der Pleißemühlgraben ist im betrachteten Bauabschnitt zwischen der Käthe-Kollwitz-Straße
und dem Ranstädter Steinweg in seiner historischen Lage ca. 310 m lang.
4/17
4.
Information zu den Eigentumsverhältnissen
Der Pleißemühlgraben in seinem gesamthistorischen Verlauf befindet sich auf einer
Gesamtlänge von 3.767 m auf einem städtischen Grundstück. Der Fluss wurde fast
ausschließlich beidseitig durch Ufermauern unter Nutzung von Gebäudefundamenten der
Anliegerbauwerke begrenzt.
Die Variante 1 (historische Variante) befindet sich vollständig auf städtischem Grundstück.
Es ist festzustellen, dass sich bei Variante 2 (entlang des Goerdelerrings) alle benötigten
Flurstücke im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. Minimale Überschneidungen mit dem
Flurstück 2178, gegenwärtig im Eigentum der IHK zu Leipzig, werden im Rahmen der
weiteren Planungen entfallen.
5.
Planerische Grundlagen
Wasserrechtlich ist der 1. Öffnungsabschnitt "Süd-Ring 1" vom Schleußiger Weg bis zur
Gottschedstraße mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.11.1997 und dem Beschluss
der Ratsversammlung Nr. 579/96 vom 21.08.1996 seitens der Stadtverwaltung gesichert.
Für den nördlichen Bereich des Pleißemühlgrabens, u. a. auch der Planungsabschnitt
zwischen der Käthe-Kollwitz-Straße und dem Ranstädter Steinweg, existiert noch keine
wasserrechtliche Genehmigung und damit kein Baurecht. Dieses ist auf der Grundlage der
zu beauftragenden Planungen zu beantragen.
In der vorliegenden Vorplanung aus 2012 wurden verschiedene Trassenvarianten mit
folgenden Rahmenbedingungen untersucht:
Offenlegung des Pleißemühlgrabens von der Käthe-Kollwitz-Straße bis zum
Ranstädter Steinweg
durchgängige Öffnung des Pleißemühlgrabens im gesamten Planungsabschnitt
Untersuchung
verschiedener
Querschnittprofile
entsprechend
der
Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Trassenvarianten unter Berücksichtigung
einer größtmöglichen Erlebbarkeit des Gewässers und eines möglichst naturnahen
Ausbaues
Breite des Flussquerschnittes zwischen 8,00 m und 10,00 m
Berücksichtigung des Integrierten Gewässerkonzeptes der Stadt Leipzig (IGK), der
Hochwasserschutzkonzepte des Freistaates Sachsen sowie der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie
zu berücksichtigender Hochwasserdurchfluss max. 8 m³/s HQ (Durchfluss bei
Hochwasser) gemäß IGK, zu berücksichtigender Trockenwetterdurchfluss
MNQ 2 m³/s (Durchfluss bei mittlerem Niedrigwasser); MQ 4 m³/s (Durchfluss bei
Mittelwasser)
Abstimmung mit allen unmittelbar von der Maßnahme betroffenen direkten Anliegern
(Hauptfeuerwache, IHK zu Leipzig und Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH (LWB))
Im weiteren Verlauf werden die historische (Variante 1) bzw. der parallel zum Goerdelerring
mögliche Trassenverlauf (Variante 2) betrachtet.
5/17
6.
Ergebnisse der Vorplanung
Es wurden im Rahmen der Vorplanung 2012 die möglichen Trassierungen unter
nachfolgenden Parametern bewertet:
wasserwirtschaftliche
Bewertung
unter
Beachtung
der
Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie,
des
Sächsischen
Wassergesetzes,
des
Hochwasserschutzes für die Stadt Leipzig und des IGK der Stadt Leipzig
Berücksichtigung historischer Stadtraum bzw. Stadtentwicklung (Fluss/Freiflächen/
Verkehrsanlagen)
Einbindung in Stadtplanung und -entwicklung/öffentliche
Einbindung in das städtische Entwicklungskonzept
Erlebbarkeit und Erreichbarkeit des Gewässers/Schaffung von Erholungsräumen und
Grünflächen sowie Bereiche direkter Erreichbarkeit der Wasserfläche
Betroffenheit der Hauptfeuerwache und sonstiger Anlieger (IHK zu Leipzig,
vorgesehene Hochhausbebauung, LWB)
Ver- und Entsorgungsleitungen
technisch-bauliche Rahmenbedingungen bzw. Zwangspunkte
voraussichtlicher Grunderwerb
7.
Wirksamkeit
sowie
Zustand des vorhandenen verrohrten Pleißemühlgrabens und Begründung des
dringenden Handlungsbedarfs
Die letzte Zustandsuntersuchung des Pleißemühlgrabens 2016 im Auftrag des Amtes für
Stadtgrün und Gewässer hat unter anderem folgende Schadensbilder aufgezeigt:
Die eingezogenen Träger als tragende Elemente der gemauerten Gewölbekappen
weisen starke Korrosion auf.
Im Sohlbereich fehlen Klinker.
Die Fugen an den gemauerten Seitenwänden sind größtenteils ausgewaschen und
besitzen stellenweisen Tiefen von bis zu 20 cm.
Die rechte Uferwand des verrohrten Pleißemühlgrabens im Bereich des
Hauptfeuerwachengebäudes ist gleichzeitig die Außenmauer der Keller und sehr
stark durchfeuchtet. Die betreffenden Kellerräume sind dadurch nicht bzw. stark
eingeschränkt nutzbar. Eine Abdichtung ist unabdingbar.
Die Gewölbekappen
geschwächt.
Im Dezember 2018 wurde zur Sicherung des überwölbten Pleißemühlgrabens eine
Stahlabdeckplatte im Einfahrtsbereich zum Hofgelände der Hauptfeuerwache
(öffentlicher Straßenbereich) als lastverteilende Maßnahme verlegt.
sind
stellenweise
durch
starken
Baumwurzeleinwuchs
Die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Pleißemühlgrabens (Stadt Leipzig/Amt
für Stadtgrün und Gewässer) erfordert, die genannten Schäden zur Betriebssicherheit im
Zuge einer umfassenden Sanierung zu beseitigen.
6/17
8.
Konsequenzen der beiden Varianten der Verläufe der Offenlegung des
Pleißemühlgrabens für die Sanierung der Hauptfeuerwache
Auf die Sanierung des Gebäudes der Hauptfeuerwache hat die Freilegung des
Pleißemühlgrabens keine Auswirkungen.
Die Hauptfeuerwache nutzt zurzeit zusätzlich zum Gebäude auch den gesamten Hofbereich
(Gesamtflurstück 2183/1) sowie den Vorplatz des Gebäudes als Aufstellungs- und
Bereitstellungsfläche (Teil des Flurstückes 4377/9).
Je nach Lage der zukünftigen Trasse werden die Funktionen der Hauptfeuerwache am
heutigen Standort wenig oder maßgeblich beeinflusst.
Im Falle der Entscheidung für die historische Trassierung des Pleißemühlgrabens (Variante
1) entfällt die gesamte Nutzung der hinteren Hoffläche für die Hauptfeuerwache. Es müssen
somit alternative Standorte zur Sicherung der Funktionen der Branddirektion gefunden
werden. Diesem Szenario folgend wäre die vorliegende Ausführungsplanung für die Hof- und
Vorplatzgestaltung entsprechend den festzulegenden Anforderungen zu überarbeiten.
Im Falle der Entscheidung für die Öffnung des Pleißemühlgrabens parallel zum
Goerdelerring (Variante 2) würde die Aufgabenerfüllung der Branddirektion am Standort
Hauptfeuerwache (bei Nutzung der Flächen B, C und D) nicht beeinträchtigt.
Die Verringerung der gegenwärtig genutzten Flächen vor der Hauptfeuerwache im Zuge der
Offenlegung des Pleißemühlgrabens entlang des Goerdelerringes berührt die notwendigen
Aufstellungsflächen nicht. Die Bereitstellungsflächen können bei Nutzung von Flächen vor
der IHK zu Leipzig bzw. der Fläche zwischen Lessingstraße und Naundörfchen gesichert
werden.
Die Hauptfeuerwache der Stadt Leipzig benötigt im Normalbetrieb eine Aufstellfläche von
870 m² und eine Alarmausfahrt von 520 m². Bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall
wird bei Nutzung der Alarmausfahrt zusätzlich eine Bereitstellungsfläche einschließlich
integrierten Hubschrauberlandeplatz von mindestens 1.705 m² benötigt. Insgesamt besteht
ein Flächenbedarf von mindestens 3.095 m² (Anlage 5).
Erst nach einer Entscheidung zum künftigen Flussverlauf können die Planungen für die
Freiflächen bzw. Neubebauungen um das Gebäude der Hauptfeuerwache zielführend
fortgeführt werden.
9.
Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens
Die Bürgerschaft der Stadt Leipzig setzt sich seit Jahrzehnten sehr engagiert und mit
Sachkunde für die Offenlegung der Mühlgräben ein. Zu diesem Zweck haben sich auch
mehrere Bürgervereine zum Thema "Gewässer in Leipzig" gegründet. Sie bringen sich aktiv
und fundiert in die gewässerbezogene Stadtgestaltung ein.
Auch im Rahmen der Vorplanung zur Offenlegung 2012 wurden die Bürgervereine Neue
Ufer Leipzig e. V., Wasser-Stadt-Leipzig e. V. und Waldstraßenviertel e. V. in den
Erarbeitungsprozess durch die Verwaltung hinzugezogen.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde deutlich, dass das gemeinsame Ziel zur
grundsätzlichen Offenlegung des Pleißemühlgrabens seitens der Bürgerschaft und der
Verwaltung in differenzierenden Trassenverläufen gesehen wird.
Da die dringliche Sanierung der Hauptfeuerwache 2016 auf der Grundlage der Bereitstellung
von Fördermitteln begonnen werden konnte, wurde die Entscheidung zum Verlauf zwingend
erforderlich.
7/17
Nachdem sich die Stadtverwaltung auf Grundlage der fachlichen Randbedingungen für eine
„Vorzugsvariante“ des zukünftig offenzulegenden Pleißemühlgrabens entlang des
Goerdelerrings entschieden hatte, wurde eine öffentliche Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die Ziele waren:
-
die fachliche Auseinandersetzung der Bürgerschaft mit dem Thema der Offenlegung
des Pleißemühlgrabens an diesem Standort
Erkenntnisse für die weiteren Planungsschritte durch die Beteiligung fachkundiger
Bürger
die Einholung eines Meinungsbildes der interessierten Bürgerschaft
die
Nutzung
der
Ergebnisse
der
Bürgerbeteiligung
als
eine
der
Entscheidungsgrundlagen für den Stadtrat bei der Beschlussfassung zur
Offenlegung.
Im Zeitraum vom November 2017 bis März 2018 fand unter aktiver Einbeziehung des
Fördervereins Neue Ufer Leipzig e.V. ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadt
Leipzig (Kurzfassung siehe Anlage 7) statt.
In der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens vom 30.11. bis 31.12.2017 wurden die
Kriterien diskutiert, die für eine der beiden möglichen Verlaufsvarianten in Betracht kommen
und deren Bedeutung in einer Rangfolge festgehalten. Die zweite Stufe der
Beteiligungsphase mit einer Bürgerveranstaltung am 07.03.2018 und der bis 18.03.2018
möglichen Online-Beteiligung bot die Möglichkeit, die Varianten entsprechend den Kriterien
zu bewerten und sich für eine der Varianten zu entscheiden.
Im Ergebnis konnten so die Verlaufsvarianten vor und hinter der Hauptfeuerwache anhand
transparent ermittelter Kriterien miteinander verglichen und bewertet werden.
Nach Ablauf der Online-Beteiligung am 18.03.2018 und der am 07.03.2018 stattgefundenen
Bürgerveranstaltung mit über 100 interessierten Bürgern, Vertretern der Bürgervereine, der
städtischen Ämter und der Stadtratsfraktionen, konnte auf Grund der sowohl in Papierform
als auch online ausgewerteten 339 Befragungsbögen ein Meinungsbild erhoben werden.
64 % der insgesamt 339 Teilnehmer sprachen sich für einen Verlauf des Pleißemühlgrabens
im historischen Flussbett hinter der Hauptfeuerwache aus, während sich 36 % für den
Verlauf in einem neuen Flussbett entlang des Goerdelerrings entschieden.
Bemerkenswert ist die Zahl von mehr als 2.200 Besuchern auf der Online-Beteiligungsseite,
737 angemeldeten Nutzern und insgesamt nur 339 Stimmenabgaben (Befragungsbögen und
online).
Dies zeigt, dass ein wesentlicher Teil der am Thema Interessierten keine oder keine
eindeutige Entscheidung treffen konnte.
8/17
10.
Variantenbetrachtung: Variante 1 - Historischer Verlauf und Variante 2 - Neuer
Verlauf entlang des Goerdelerrings
10.1
Nichtmonetäre Variantenbewertung der Verwaltung der Stadt Leipzig
10.1.1 Variante 1 - Historischer Verlauf
Die Variante 1 verläuft direkt im ursprünglichen/historischen Flussbett (Zeichnung des Neue
Ufer Leipzig e. V. entspricht nicht exakt dem ursprünglichen Verlauf)
Der Verlauf der Variante 1 beginnt an der Hinterkante des nordwestlichen Fußweges der
Käthe-Kollwitz-Straße und verläuft Richtung Hauptfeuerwache. Die Pleißemühlgraben biegt,
nachdem er an der Giebelfront der Hauptfeuerwache vorbeigeflossen ist, Richtung Westen,
entlang der Rückfronten der Hauptfeuerwache und der IHK zu Leipzig und weiter Richtung
ehemaliger Frankfurter Brücke am Ranstädter Steinweg ab.
Parameter des Flussbettes:
Länge:
Breite:
310 m
10 m
Anzahl notwendiger Brücken:
2 für den Straßenverkehr (Lessingstraße und Naundörfchen)
9/17
10.1.2 Variante 2 - Neuer Verlauf entlang des Goerdelerrings
Der Verlauf der Variante 2 beginnt an der Hinterkante des nordwestlichen Fußweges der
Käthe-Kollwitz-Straße. Unmittelbar danach knickt er mit einem leichten, hydraulisch
notwendigen Bogen in Richtung Südosten ab und führt anschließend parallel zum
Goerdelerring bis zur ehemaligen Frankfurter Brücke am Ranstädter Steinweg und damit
wieder auf den bestehenden/historischen Verlauf.
Parameter des Flussbettes:
Länge:
Breite:
290 m
10 m
Anzahl notwendiger Brücken:
2 für den Straßenverkehr (Ausfahrt für die Feuerwehr,
Zufahrt für den Parkplatz IHK zu Leipzig und der
Feuerwache
10/17
10.1.3 Variantenbewertung - maßgebliche Kriterien
Die Bewertung der Trassenvarianten basiert auf der vorliegenden Vorplanung aus dem Jahr
2012 und den aktuellen Erkenntnissen, insbesondere der beteiligten Ämter (Amt für
Stadtgrün und Gewässer, Branddirektion, Stadtplanungsamt, Verkehrs- und Tiefbauamt)
sowie den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung.
a)
Wasserwirtschaftliche Bewertung der Trassenverläufe
Auf Grund der gleichen Geometrie des Flussbetts sind beide Trassenvarianten bezüglich
IGK/Hochwasserschutz (Durchgängigkeit)
Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)
Gewässerhydraulik
als gleichwertig zu betrachten.
Die Gewässerunterhaltung ist bei Umsetzung der Variante 2 uneingeschränkt möglich, da es
weitestgehend gewährleistet ist, beidseitig an das Gewässer zu gelangen. Bei Variante 1 ist
dies durch den Verlauf unmittelbar an der Rückfassade der Feuerwehr/IHK zu Leipzig nicht
gegeben und wird höhere Kosten verursachen.
b)
Berücksichtigung des historischen Stadtraums
Die Wiedererrichtung des historischen Flussverlaufes ist bei Variante 1 gegeben. Damit wird
auch die Charakteristik des Pleißemühlgrabens wiederhergestellt. Sie verläuft teils vor, teils
hinter der Bebauung des Promenadenringes. Dies ist ein typisches Stück Leipzig mit einem
besonders urbanen Spannungsmoment.
Der historische Fleischerplatz bliebe bei Variante 1 unter der Voraussetzung, dass hier keine
Baulichkeiten für die Funktionen der Branddirektion errichtet werden müssen, in seiner
Größe erhalten und könnte unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Nutzung der
Alarmausfahrten, Aufstell- und Bereitstellungsflächen als öffentliche Fläche genutzt werden.
Die unmittelbaren Bebauungen am Pleißemühlgraben im Bereich Lessingstraße und
Naundörfchen erfahren durch die Offenlegung und den zu errichtenden Brücken eine
Aufwertung.
Der Pleißemühlgraben würde bei Variante 1 im Abschnitt Käthe-Kollwitz-Straße bis
Naundörfchen wieder von teilweise noch erhaltenen Bäumen aus der Zeit vor der Verfüllung
flankiert werden.
c)
Einbindung der Verläufe in städtische Entwicklungskonzepte (Fluss/Freiflächen/
Verkehrsanlagen)
Variante 2 entwickelt die größte öffentliche Wirksamkeit und prägt das Stadtbild aufgrund
seiner Lage direkt am Goerdelerring am deutlichsten. Die allgemeine Wahrnehmbarkeit des
Pleißemühlgrabens wird somit am Goerdelerring stärker als beim Verlauf hinter der
Hauptfeuerwache sein.
Sie bietet die Voraussetzung, den ursprünglichen Fleischerplatz wieder in das Bewusstsein
der Bevölkerung zu bringen. Die gegenwärtig als Betriebsfläche der Hauptfeuerwache und
Fläche für Parken genutzte öffentliche Fläche wird neu geordnet und gestaltet.
Entlang des Pleißemühlgrabens bilden im Gewässerrandbereich attraktive, entsprechend der
innerstädtischen Lage mit hohem Grünanteil und Verweilqualitäten gestaltete
Freiraumflächen die Zielstellung für diesen attraktiven städtischen Raum.
11/17
Die Variante 2 entspricht den städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Leipzig.
Für das Hochhaus an der Spitze Goerdelerring/Ranstädter Steinweg ergibt sich die
architektonische Besonderheit, dass bei Variante 1 der Pleißemühlgraben durch das
Gebäude fließend geplant werden muss. Bautechnologisch begründet führt eine voneinander
unabhängige Errichtung der Bauwerke Pleißemühlgraben und Hochhaus zu sehr hohem
technischen und finanziellen Aufwand für den Investor des Hochhauses.
Der Verlauf am Hochhaus vorbei (Variante 2) lässt ein unabhängiges Bauen beider
Baumaßnahmen (Hochhaus und Gewässer) zu.
Die Größe des ebenerdigen Parkplatzes vor der IHK zu Leipzig wird bei der Variante 2
eingeschränkt. Dieser Parkplatz ist derzeit dem öffentlichen Parken gewidmet. Der IHK zu
Leipzig wurden wenige (18) Parkplätze zur Nutzung der Besucher zugeordnet.
Zwischenzeitlich steht dem Nutzer der Innenstadt ausreichend Parkraum in den Parkhäusern
zur Verfügung.
Der zukünftige Bedarf der IHK zu Leipzig kann sowohl direkt vor dem Gebäude mit wenigen
exklusiven Stellplätzen im Eingangsbereich als auch durch Nutzung der Fläche hinter dem
Gebäude der IHK zu Leipzig gedeckt werden.
Eine Erlebbarkeit der Gewässer und der gestalteten Grün- bzw. Uferbereiche ist bei beiden
Trassen durch die abgesenkten Uferbereiche gegeben, jedoch durch die direkte beidseitige
Erreichbarkeit bei Variante 2 vielfältiger und umfangreicher.
d)
Erholungsraum - Grünflächen
Der Grün- und Erholungsraum einschließlich der entsiegelten Gesamtfläche ist flächenmäßig
bei Variante 2 größer als bei Variante 1.
Durch die Gebäude der Hauptfeuerwache und der IHK zu Leipzig ist bei Variante 1 eine
Lärmminderung aus Richtung Goerdelerring gegeben.
Abendlicher/nächtlicher Lärm wird durch die zu erwartende Nutzung parallel zum
Pleißemühlgraben bei Variante 1 von den Anwohnern der Gebäude Ranstädter Steinweg 1
bis 11 stärker zu vernehmen sein und kann zu Beeinträchtigungen führen.
In Bezug auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms ist die Variante 2 durch die direkte
Lage am Goerdelerring für ruhesuchende Bürgerinnen und Bürger weniger attraktiv.
Allerdings werden im Bereich des Ringgrüns viele Flächen in ähnlicher Lage trotz
Lärmbelastung gut angenommen und intensiv genutzt (z. B.: Schillerhain, Augustusplatz,
Fritz-von-Harck-Anlage).
Die Stadt Leipzig hat zur Lärmreduzierung weitreichende Beschlüsse gefasst, z. B. 2015
"Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität", 2016 "2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung".
An der "Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig" wird zurzeit gearbeitet.
Dabei wird das Ziel verfolgt, den allgemeinen Verkehrslärm bzw. auch den Feinstaub zu
minimieren, um die Attraktivität des öffentlichen Raumes in der wachsenden Stadt zu
erhalten bzw. zu erhöhen. Dies wird sich positiv auf die derzeitigen Belastungen durch den
Straßenverkehrslärm der Variante 2 auswirken.
e)
Betroffenheit direkter Anlieger während der Bauphase
Die Beeinträchtigungen sind bei den direkt betroffenen Anliegern, Hauptfeuerwache und IHK
zu Leipzig, durch die unmittelbare Nähe der Baustelle an der Rückfront der Gebäude bei
Variante 1 deutlich größer als bei Variante 2.
12/17
f)
Betroffenheit direkter Anlieger nach Fertigstellung
Branddirektion: Öffentliche Sicherheit im Brand- und Katastrophenfall
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die gegenwärtig ausgeübten Funktionen der
Branddirektion im Hofbereich des Standortes Hauptfeuerwache an einen neuen Ort zu
verlagern.
Um diese Option bewerten zu können, wurde eine vertiefende Betrachtung dieser Alternative
notwendig. Zeitlich parallel zum Bürgerbeteiligungsverfahren arbeitend, hat somit die
Branddirektion die grundsätzlichen Anforderungen an alternative Standorte mit den
Funktionen des gegenwärtig zur Verfügung stehenden baulichen Komplexes der
Hauptfeuerwache mit Hof- und Vorplatz geprüft. Das Ergebnis liegt in zwei Varianten vor.
A) Verlegung der Nebengebäude einschließlich aller Funktionen auf den Vorplatz
Diese Variante wird als kostenneutral gegenüber der bisher geplanten Ausführung im Hof
eingeschätzt, hat jedoch weitreichende Nachteile.
Städtebaulicher Nachteil wäre, dass der Platz ein „Betriebshof“ wird und der Öffentlichkeit
nicht mehr zur Verfügung steht. Einsatztaktisch nicht zu kompensieren ist, dass eine
Nutzung des Vorplatzes als notwendige Bereitstellungsfläche und Hubschrauberlandeplatz
für die Innenstadt nicht mehr möglich ist. Fehlende Stellplätze verhindern im Katastrophenfall
die Zuführung des notwendigen Personals für die Technische Einsatzleitung und den
Verwaltungsstab der Stadt Leipzig.
B) Errichtung und Betrieb des Nebengebäudes an einem neuen Standort mit
gleichzeitiger Errichtung einer neuen Wache der Berufsfeuerwehr mit erweiterten
Kapazitäten
Im Nebengebäude sollen der Kranwagen (KW) und der Krankentransportwagen (KTW) der
Berufsfeuerwehr stationiert werden, wozu im Gebäude der Hauptfeuerwache 20 Stellen für
die Besetzung untergebracht sind. Weiterhin sind die Sondereinsatzmittel des
Rettungsdienstes,
ein
Infektionsschutzrettungswagen
(I-RTW)
und
ein
Schwergewichtigenkrankentransportwagen (Schwergewichtigen-KTW) stationiert, die bei
Bedarf durch die temporäre Außerbetriebnahme des Großtanklöschfahrzeuges (GTLF),
wofür ebenfalls 10 Stellen im Gebäude der Hauptfeuerwache untergebracht sind, betrieben
werden (s. g. Poolbesatzung).
Daraus folgt, dass ein neuer Standort für die Berufsfeuerwehr mit einem Löschfahrzeug und
einem Hubrettungsmittel (Löschgruppe) mit 45 Stellen um die v. g. Kapazitäten (KW, KTW, IRTW, Schwergewichtigen-KTW und GTLF mit insgesamt 30 vom Standort der
Hauptfeuerwache auszulagernden Stellen) erweitert werden muss.
Für die Errichtung einer derartigen Wache mit Sonderfunktionen wird ein Grundstück von ca.
8200 m² (4500 m² Feuerwache/3700 m² Nebengebäude) unter Berücksichtigung einer
Grundflächenzahl von 0,4 benötigt. Für den Grundstücksankauf können derzeitig nur
Vergleichswerte in Ansatz gebracht werden, da ein konkreter Standort noch nicht feststeht.
Bei einem Grundstückspreis von 800,00 €/m² im Mittel sind für den Erwerb ca. 6,5 Mio. €
(3,6 Mio. € Feuerwache/2,9 Mio. € Nebengebäude) aufzubringen. Sofern ein geeignetes
Grundstück im Eigentum der Stadt Leipzig ermittelt werden kann, entfallen diese Kosten.
13/17
In Anlehnung an bereits realisierte Bauvorhaben der Branddirektion können die Bau- und
Planungskosten für die Feuerwache auf ca. 4 Mio. € (Stand 2018) und für das
Nebengebäude zur Unterbringung der Sonderfunktionen auf ca. 2,3 Mio. € geschätzt
werden. Hinzuzurechnen sind Kosten von ca. 150 T€ für die notwendige Umplanung der
Hauptfeuerwache.
Unter Berücksichtigung einer Kostensteigerung aufgrund der aktuellen angespannten
Marktlage ergibt sich ein Investitionsaufwand (Bau) von insgesamt ca. 7,09 Mio. €, das sind
ca. 4,4 Mio. € für die Feuerwache und 2,69 Mio. € für das Nebengebäude. Dem stehen 2,3
Mio. € ersparter Aufwand bei der Komplettsanierung gegenüber. Die sich daraus ergebende
Minderung der Förderung bei der Sanierung der Hauptfeuerwache kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Für die investive Fahrzeugausstattung der neuen Wache wird von einer Gruppenwache
ausgegangen. Für die Beschaffung eines HLF 20 werden ca. 450 T€ und für ein DL(A)K
23/12 ca.
810 T€ in Ansatz gebracht (Stand 2018). Somit sind für die Fahrzeugbeschaffung
Investitionsmittel von ca. 1,26 Mio. € im Haushalt einzustellen.
Folgekosten:
Für die Betreibung des neuen Standortes werden die Kosten auf ca. 715 T€ p.a. geschätzt.
Mit dem Entfall der Waschhalle aus dem zentralen Standort Hauptfeuerwache entstehen
erhebliche zeitliche und finanzielle Mehraufwendungen für den Einsatzdienst, das hängt im
Detail vom neuen Standort ab und ist daher derzeit nicht kalkulierbar.
Die Personalfolgekosten ergeben sich aus dem Personal der neuen Wache und liegen mit
45 neuen Planstellen bei etwa 3,0 Mio € /Jahr.
Bei der vorliegenden Kostenaufstellung sind einsatztaktische Betrachtungen und deren
Folgen noch nicht berücksichtigt. Dies erfordert eine konkrete Planung welche zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorliegen kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere
Kosten ergeben.
Anlieger LWB
Die LWB als Wohnungseigentümergesellschaft bewertet die Trassenvariante 1 infolge der
Entsiegelung und Begrünung des Hofes der Branddirektion als allgemeine Aufwertung des
Innenhofes für die Grundstücke Ranstädter Steinweg 1 bis 11.
Anlieger IHK:
Durch die IHK als unmittelbar betroffenen Anlieger wird die Trassenvariante 2, sofern die
Zugänglichkeit zu den Grundstücken der IHK sichergestellt wird und ausreichend Parkplätze
für die IHK zur Verfügung stehen, als Vorzugsvariante unterstützt.
Standort Hochhaus
Die Berücksichtigung eines bereits offengelegten Pleißemühlgrabens im Zuge der Errichtung
des Hochhauses stellt eine Herausforderung für Bauherren und Architekten dar (Variante 1).
Ein Durchfließen des Pleißemühlgrabens durch das Hochhaus könnte ein attraktives,
architektonisches Highlight in der Stadt Leipzig schaffen. Es wäre ein bautechnisch und
bautechnologisch sehr anspruchsvolles Bauvorhaben, da das Hochhaus mit hoher
Wahrscheinlichkeit der Offenlegung des Pleißemühlgrabens zeitlich folgen wird.
14/17
Auch ein seitlich zum zukünftigen Hochhaus verlaufendes Gewässer (Variante 2) ist
städtebaulich und architektonisch hochwertig einordenbar. Technologisch wird es weniger
anspruchsvoll umzusetzen sein. Zeitliche Versetzungen zwischen Offenlegung und
Errichtung des Hochhauses sind weniger maßgeblich.
Medien
Der Aufwand zur Umverlegung vorhandener Medien zur Baufeldfreimachung der Trassen für
den Pleißemühlgraben ist bei Variante 2 durch die erforderlichen Um- und Neuverlegungen
umfangreicher als bei Variante 1 im Zuge der historischen Trasse.
Die Stadtverwaltung hat die Verläufe gemäß vorliegender Kriterien neu bewertet und
gewichtet. Das Ergebnis zeigt einen Vorteil für die Variante entlang des Goerdelerrings
(siehe Anlage 4).
10.2
Monetäre Variantenbewertung
Die Kostenannahmen für die Bau- und Baunebenkosten beider Trassenvarianten sowie der
Grundstückspreise entstammen den vorliegenden Planungen bzw. den Erfahrungen
gleichartiger Baumaßnahmen der Jahre 2015 bis 04/2018.
Zu den eigentlichen Kosten der Offenlegung des Pleißemühlgrabens kommen bei Variante 1
die finanziellen Aufwendungen hinzu, die durch den Wegfall der gegenwärtigen Hoffläche zur
Schaffung einer adäquaten Aufgabenerfüllung an anderer Stelle (Vorplatz oder exterritorial)
für die Branddirektion entstehen.
Die Stadtverwaltung (Branddirektion) hat dazu eine Kostenzusammenstellung erarbeitet, die
in der nachfolgenden Tabelle zur Kostenprognose eingearbeitet ist. Die Folgekosten für
Variante 1 sind berücksichtigt.
Einsatztaktische Betrachtungen und deren finanzielle Folgen konnten nicht berücksichtigt
werden. Dazu ist eine konkrete Planung erforderlich, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
vorliegen kann.
Der Kostenzusammenstellung steht ein ersparter Aufwand in Höhe von 2,3 Mio. EUR bei der
Komplettsanierung der Hauptfeuerwache für die entfallenden Außenanlagen und
Nebengebäude im Hofbereich entgegen. Entfallende Betriebskosten durch den Wegfall aller
Funktionsaufgaben im jetzigen Hofbereich der Hauptfeuerwache in Höhe von 83.500 EUR
wurden ebenso berücksichtigt. Hinzuzurechnen sind ggf. entfallene Fördermittel "Budget
Sachsen" in noch unbekannter Höhe.
Bei Variante 2 verbleiben alle bisherigen Aufgaben der Branddirektion am Standort der
Hauptfeuerwache.
Im Zuge der Sanierung des Hauptfeuerwachekomplexes ist die Neugestaltung des gesamten
Hofes einschließlich Ersatzbebauung mit eingeschlossen. Es sind jedoch keine
Aufwendungen für die Sanierung des verrohrten Pleißemühlgrabens und des verfüllten
Flussbettes enthalten, da eine Komplettsanierung der Hoffläche erst nach Realisierung der
vorgeschlagenen Vorzugsvariante entlang des Goerdellerings umgesetzt wird und Kosten für
die Sanierung des vorrohrten Pleißemühlgrabens somit nicht anfallen.
15/17
Tabelle Nr. 1: Kostenprognose Offenlegung der beiden Varianten einschließlich der
entsprechenden Folgeaufwendungen für den Anlieger Branddirektion:
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Baukosten
Medienumverlegung
Flussbettherstellung einschl. Nebenanlagen
und Verfüllung/ Verdämmung Altflussbett
Freiflächenbau einschl. Stadtbeleuchtung
Brückenbau
2.
Ingenieur- und Tragwerksplanungen
3.
3.1
Besondere Leistungen
Planungsbegleitende Maßnahmen
Baubegleitende Nebenkosten Brücken,
SIGEKO, Örtl. Bauüberwachung
1-3
Bruttogesamtsumme (gerundet)
Offenlegung Pleißemühlgraben
4.
4.0
Aufwendungen für die Branddirektion
Investitionsaufwand Erneuerung Gebäude
und Hoffläche hinter der Hauptfeuerwache
Grundstückserwerb „Ergänzende
Feuerwache“
Planungs- und Baukosten Neubau
„Ergänzende Feuerwache“
Fahrzeugbeschaffung „Ergänzende
Feuerwache“
4.1
4.2
4.3
Trassenvariante I
(historische
Variante)
Bruttokosten in
EUR
Trassenvariante II
(parallel zum
Goerdelerring)
Bruttokosten in
EUR
450.000,00
10.431.000,00
1.200.000,00
9.952.500,00
600.000,00
2.000.000,00
825.000,00
2.000.000,00
1.582.030,05
1.677.574,64
512.734,34
514.764,04
15.576.000,00
16.170.000,00
2.300.000,00
6.560.000,00
7.095.000,00
1.260.000,00
4a
Bruttogesamtsumme Aufwendungen
Branddirektion
14.915.000,00
2.300.000,00
1-3,
4a
Bruttogesamtsumme Offenlegung
Pleißemühlgraben (gerundet) und
Bruttogesamtsumme Aufwendungen der
Branddirektion
30.491.000,00
18.470.000,00
5.
5.1
Folgekosten
Zusätzliche Folgekosten pro Jahr für
Personal, Betreibung und Unterhaltung der
„Ergänzenden Feuerwache“ in EUR/Jahr
Entfallende Betriebskosten, durch den Wegfall
aller Funktionsaufgaben im jetzigen
Hofbereich
5.2
3.715.000,00
- 83.500,00
Sofern die auszulagernden Funktionen vom Standort Hauptfeuerwache auf ein geeignetes
Grundstück im Eigentum der Stadt Leipzig verlagert werden könnten, würden finanzielle
Aufwendungen in Höhe 6,56 Mio. EUR entfallen können.
16/17
11.
Zusammenfassung
In Abwägung der dargestellten Fakten und Belange einschließlich der Auswertung und
Berücksichtigung der Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsprozesses empfiehlt die
Stadtverwaltung dem Stadtrat, dem Beschlussvorschlag zu folgen und somit die
Trassenvariante entlang des Goerdelerrings zu bestätigen.
Die wird zum einen mit den notwendigen Funktionen für die Aufrechterhaltung des Brandund Katastrophenschutzes am gegenwärtigen Standort im Zentrum der Stadt Leipzig und der
im Vergleich wesentlich höheren Kosten bei einer Verlagerung dieser Funktionen im Falle
der Realisierung der historischen Verlaufsvariante begründet. Zum anderen bestehen aus
Sicht der Stadtverwaltung bei der Bewertung der Kriterien „Wahrnehmbarkeit im Stadtbild“
und „Auswirkungen auf den Hochhausstandort“ deutliche Vorteile für die Trassenvariante
entlang des Goerdelerrings.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind umfassend in den Abwägungsprozess
eingeflossen. Auch in Kenntnis, dass die Mehrheit (218) der an der Befragung
teilgenommenen Bürgerinnen und Bürger (339) sich für den historischen Verlauf des
Pleißemühlgrabens entschieden hat, haben die Aufrechterhaltung des Brand- und
Katastrophenschutzes am Standort, die öffentliche Wahrnehmbarkeit und die Prägung eines
erlebbaren Stadtbildes den Ausschlag für die Empfehlung der Stadtverwaltung zur
Offenlegung des Pleißemühlgrabens entlang des Goerdelerrings gegeben.
12.
Folgen bei Ablehnung
Die Sanierung der Hauptfeuerwache einschließlich des Vor- und Hofplatzes ist alternativlos
und wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch Fördermittel mit hoher Förderquote gestützt.
Sofern sich der Stadtrat für die Offenlegung des Pleißemühlgrabens im historischen Verlauf
entscheidet, beginnt die Suche nach einem neuen Standort im Stadtzentrum für die zu
verlagernden Funktionen der Hauptfeuerwache, was zeit-, arbeits- und kostenintensiv sein
würde.
Inwieweit Fördermittel auf Grund der zeitlichen Verzögerung nicht in Anspruch genommen
werden können, ist zurzeit nicht belastbar zu benennen.
Anlagen:
Anlage 1:
Lageplan Trassenvariante 1
Anlage 2:
Lageplan Trassenvariante 2
Anlage 3.1:
Visualisierung Trassenvariante 1
Anlage 3.2:
Visualisierung Trassenvariante 2
Anlage 4:
Abgestimmte Aufteilung Aufstell- und Bereitstellungsfläche der
Hauptfeuerwache bei Trassenvariante 2
Anlage 5:
Bestätigung der LD S zur Fördermittelfähigkeit des Vorhabens
Anlage 6:
Kurzfassung zur Bürgerbeteiligung
17/17
Lageplan Trassenvariante 1 – Pleißemühlgraben hinter den Gebäuden der Hauptfeuerwache und IHK (Historische Trassierung)
ANLAGE 1
Lageplan Trassenvariante 2 - Pleißemühlgraben parallel zum Goerdelerrring
ANLAGE 2
Visualisierung Trassenvariante 1 - Pleißemühlgraben hinter den Gebäuden der Hauptfeuerwache und IHK
ANLAGE 3.1
Visualisierung Trassenvariante 2 - Pleißemühlgraben parallel zum Goerdelerring
ANLAGE 3.2
Abgestimmte Aufteilung Aufstell- und Bereitstellungsfläche der Hauptfeuerwache
bei Trassenvariante 2 - Pleißemühlgraben parallel zum Goerdelerring
ANLAGE 4