Daten
Kommune
Leipzig
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1434846.pdf
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Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 11:35
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06352
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Naturkundemuseum Leipzig - Aufhebung Standortentscheidung Halle 7
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Kultur
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei wird nicht als Standort für das
Naturkundemuseum Leipzig entwickelt. Die entsprechenden Passagen in den
Beschlusspunkten des Beschlusses DS-00517/14-NF-06 Naturkundemuseum Leipzig
- Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung vom 20.01.2016 werden
aufgehoben (ANLAGE).
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen neuen Standortvorschlag
zu unterbreiten. Der vorhandene Standort Lortzingstraße 3 wird dabei mit betrachtet.
3. Der Planungsbeschluss VI-DS-04515 für das NKM vom 20.09.2017 wird wie folgt
geändert: Die Planung für die Baumaßnahme Naturkundemuseum Leipzig am
Standort Halle 7 Baumwollspinnerei wird mit der Leistungsphase 2 beendet. Die
Planung für das Museumskonzept wird soweit es standortunabhängig möglich ist,
fortgesetzt. Die Deckung erfolgt aus vorhandenen Planungsmitteln 2017/2018 im
PSP Element 7.0000736.700.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den mit Beschluss vom 18.01.2018
bestätigten Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH, VI-DS-03429, unter
Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten nachzuverhandeln. Die Theater LOFFT,
LTT und Theater der Jungen Welt sollen langfristig am Standort verbleiben.
5. Die verbesserte Anbindung der Halle 7 an den ÖPNV wird unabhängig vom
Naturkundemuseum Leipzig weiter verfolgt.
6. Für Weiterentwicklungsoptionen am bestehenden Standort des Naturkundemuseums
zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs und Untersuchungen für einen neuen
Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden im Doppelhaushalt 2019/2020
jeweils 1 Mio. EUR im PSP Element 7.0000736.700. bereitgestellt.
1/13
Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassungen des Haushaltes
2019/2020 der Stadt Leipzig.
Zusammenfassung
Anlass der Vorlage:
☐ Rechtliche Vorschriften
☐ Stadtratsbeschluss
☒ Verwaltungshandeln
☐ Sonstiges:
Nach Vorliegen der Leistungsphase 2 der Bau- und Museumsplanung schlägt die
Verwaltung vor, die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei nicht als Standort für
das Naturkundemuseum Leipzig zu entwickeln. Gründe sind unverhältnismäßige
Kostensteigerungen und Einschränkungen für das Museumskonzept infolge der räumlichen
Gegebenheiten mit Umsetzung der Baumaßnahme
2/13
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
01.07.2018
31.12.2018
01.01.2020
31.12.2020
01.07.2018
31.12.2018
01.01.2020
31.12.2020
01.01.2020
31.12.2020
68.600
(Mindererträge,
Verzögerung der
Fertigstellung/Nutzung)
243.100
(Mindererträge durch
Aufhebung der
Standortentscheidung
NKM in Halle 7)
- 187.900
(Minderaufwendungen,
Verzögerung der
Fertigstellung/Nutzung)
- 140.500
(Minderaufwendungen
durch Aufhebung der
Standortentscheidung
NKM in Halle 7)
- 192.100
(Minderaufwendungen
Betriebskosten im NKM)
Auszahlungen
0
(geplant 700 T€, wurden
im lfd. HH-Jahr gesperrt
2019
1.000.000
(- 3 Mio. € ggü. Mifri)
2020
1.000.000
(- 4 Mio. € ggü. Mifri)
Entstehen Folgekosten oder
Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen
wirksam
x
nein
1.100.28.1.0.01.04
1.100.28.1.0.01.04
1.100.25.2.0.02
von
)
)
) 7.0000736.700
)
)
)
)
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
wo veranschlagt
Einzahlungen
2018
Zu Lasten anderer
OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendunge
n
Finanzhaushalt
x
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
3/13
wo veranschlagt
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
4/13
Sachverhalt:
Einleitung
Mit der Vorlage soll die Standortentscheidung zur Unterbringung des Naturkundemuseums
Leipzig in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei aufgehoben werden. Durch
Nachverhandlung soll der Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH den neuen Gegebenheiten angepasst
werden, wobei der langfristige Bestand der Theater LOFFT, LTT und Theater der Jungen
Welt gesichert werden soll. Die Verbesserung der ÖPNV Anbindung soll weiter verfolgt
werden.
Das Naturkundemuseum verbleibt bis ein neuer Standort gefunden, geprüft und durch den
Stadtrat bestätigt wurde am Standort Lortzingstraße 3 und erhält Entwicklungsspielräume in
Bezug auf das Personal, Sammlungserweiterung und – unterbringung sowie inhaltliche
Arbeit. Das vorhandene Museumskonzept soll in einer weiteren Planungsphase
standortunabhängig verfeinert werden.
Die Stadtverwaltung ist in Gesprächen mit dem Eigentümer der Halle 7 und dem Freistaat
Sachsen, um Möglichkeiten einer neuen Nutzung für die nicht durch das Naturkundemuseum
in Anspruch genommenen Flächen in der Halle 7 auszuloten. Ziel ist dabei, dass die unter
der Maßgabe der Errichtung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung gewährten
Fördermittel des Freistaates Sachsen weiter gewährt werden.
5/13
1. Chronologie
1.1 Chronologie zur Beschlusslage in den Gremien der Stadt Leipzig
Die Halle 7 der Baumwollspinnerei wird durch die Eigentümerin, die Leipziger
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH gegenwärtig auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses zur VI-DS-01580 „Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen … zur
Kofinanzierung der Ertüchtigung, Sanierung und des Umbaus der Halle 7 … mit dem Ziel der
Schaffung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung“ vom 20.01.2016 und des
Ratsbeschlusses VI-DS-03429 „Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der
Stadt Leipzig und der Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH“ vom 18.01.2017 für
die Unterbringung von gemeinnützigen, kulturellen Einrichtungen saniert und umgebaut.
Die Baumaßnahme kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung Theaterhaus Leipzig - Umbau Halle
7 ist definiert als Sanierung der äußeren Hülle (Fassade inkl. Fenster und Dach) und die
Herrichtung (Umbau und Sanierung) des kompletten dritten Obergeschosses sowie ca. 2/3
des zweiten Obergeschosses für die drei Theater (LOFFT, LTT, TdJW). Im Keller werden ca.
50% umgebaut, um die haustechnische Erschließung und Lagermöglichkeiten für die
Theater zu gewährleisten. Bauherr dieser Maßnahme ist die Leipziger Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft mbH als Gebäudeeigentümerin.
Parallel werden die Theater (LOFFT und LTT) entsprechend durch die Stadt Leipzig
ausgestattet. Die Maßnahme wird durch das Land Sachsen kofinanziert und betrifft die
Herstellung der Bühnentechnik (Rasterdecke Saal inkl. Kettenzüge, Podesterie, Vorhänge
etc.), der Bühnenbeleuchtung sowie die Audio-Videotechnik und die Bestuhlung/Möblierung.
Arbeiten, die als Vorbereitung des Objektes für die Nutzung als Naturkundemuseum dienen
sollen, wurden nicht durchgeführt. Es wurden lediglich die asbesthaltigen Fußböden in den
noch leerstehenden Geschossen bzw. Geschossteilen entfernt.
Die Maßnahme Umbau zum Theaterhaus, umgesetzt durch die Baumwollspinnerei, hat
prognostizierte Kosten i.H.v. ca. 12,8 Mio EUR. Die derzeit förderfähigen Kosten betragen
rund 9,87 Mio €, wovon die Stadt 1/3 der trägt. Die tatsächlichen Fördermittel = Finanzhilfen
betragen 6,58 Mio.
Die Ausstattung der Theater wird durch die Stadt Leipzig umgesetzt. Das Land Sachsen
kofinanziert diese Kosten zur Hälfte.
Die genannten Arbeiten sollen spätestens bis Dezember 2018 beendet werden. Die
Übergabe an die Theater ist für Januar 2019 geplant.
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses VI-DS-005117/14-NF-06 „Naturkundemuseum
Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung“ vom 20.01.2016 waren für das
Naturkundemuseum das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss und Teile des
Kellergeschosses und des zweiten Obergeschosses freigehalten worden. Der grundhafte
Ausbau dieser Flächen zum Naturkundemuseum war als Baumaßnahme der Stadt Leipzig
vorgesehen. Für diese beabsichtigte bauliche Umsetzung wurde durch die Ratsversammlung
am 20.09.2017 der Planungsbeschluss gefasst (VI-DS-04515).
Diese Flächen verbleiben nach den derzeitigen Umbauarbeiten im Rohbauzustand.
1.2 Chronologie zur Implementierung des NKM in die Halle 7 der ehem. Baumwollspinnerei
Die Eignung des Gebäudes für das NKM war im Jahr 2015 durch das Amt für
Gebäudemanagement betrachtet worden. Basis waren die Anforderungen aus dem
Masterplan Naturkundemuseum aus dem Jahr 2012. Konkrete Untersuchungen konnten auf
Grund des nicht vorhandenen Museumskonzeptes nicht erfolgen. Aussagen zu dem Zustand
des Gebäudes und den voraussichtlichen Kosten lagen qualifiziert nicht vor. Demnach
konnten die Aussagen nur als Plausibilisierung einer möglichen Umsetzung der
Anforderungen aus dem Masterplan zum Naturkundemuseum in der Halle 7 verstanden
werden, ohne Anspruch einer Vollständigkeit der notwendigen zu betrachtenden Parameter
und Randbedingungen. Dies gilt auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass im
Masterplan nicht in allen Punkten Aussagen zu den Raumgrößen getroffen worden waren.
6/13
Auf der Grundlage des Planungsbeschlusses vom 20.09.2017 zum Naturkundemuseum in
der Halle 7 wurden für die Generalplanung und die Museumsplanung im I. Quartal 2018
europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren) durchgeführt und zunächst bis zur
Leistungsphase (LP) 2 gem. HOAI vergeben.
Der Planungsbeschluss umfasste 700 TEUR. Konkret wurden folgende Verträge
abgeschlossen (alle Angaben Bruttokosten):
Generalplaner:
190 T€ (beinhaltet Kosten für alle Fachplaner)
Museumsplaner:
230 T€
Projektsteuerung LESG: 92 T€.
Die LESG mbH übernimmt hier Leistungen, die das Baufachamt AGM aus
Kapazitätsgründen nicht erbringen kann.
2. Ergebnisse der bisherigen Planung der Leistungsphase (LP) 2:
2.1 Kosten und Finanzierung
Darstellung der angenommenen Kosten des Planungsbeschlusses und der abweichenden
Kostenschätzung der LP 2 des Generalplaners und die darauf aufbauende Kostenschätzung
der LESG
KGKostengruppe
Nr.
100 Grundstück
Planungsbeschluss
(VI-DS-04515)
vom 20.09.2017
Kostenschätzung
LP 2 des
beauftragten
Generalplaners
vom 27.07.2018
Kostenschätzung
der LESG auf
Grundlage
der LP 2
vom 09.08.2018
0
0
4.500.000 €
50.000 €
0
200
Herrichten / Öffentliche
Erschließung
300
Bauwerk –
Baukonstruktion
2.500.000 €
9.153.651,35 €
400
Bauwerk – Technische
Anlagen
2.450.000 €
6.436.051,93 €
300.000 €
318.325,00 €
500.000 €
Ausstattung und
600 Kunstwerke 1, 2
(Museumsgestaltung)
2.500.000 €
5.584.313,00 €
7.550.000 €
700 Baunebenkosten
2.300.000 €
5.373.085,32 €
5.365.000 €
10.100.000 €
26.865.426,60 €
37.515.000 €
500 Außenanlagen
Summe
150.000 €
12.350.000 €
7.100.000 €
Die Kosten inkludieren die notwendigen Ausstattungen in den administrativen Räumen und
Werkstätten (250TEUR), die notwendigen Regalanlagen (500TEUR) sowie die Kosten für den Umzug
(1.300TEUR).
2 Außerdem wurden die Kosten für die Umsetzung des musealen Konzepts i.H.v. 5,5 Mio EUR brutto
als Maximalvariante berücksichtigt. Diese Variante gewährleistet die Umsetzung eines zeitgemäßen
und den Stand der Technik und Museumswesen entsprechenden Standards. Es existiert gleichzeitig
eine alternative Planung, die aber die o.g. Standards nicht erfüllt. Diese schließt mit Kosten i.H.v. 2,5
Mio EUR brutto ab.
1
7/13
Die LESG als beauftragter Projektsteuerer hat die Kostenschätzung der LP 2 des
Generalplaners wie folgt ergänzt:
KG 100: Erwerb des Grundstücks mit Gebäude
KG 200: Kosten für die Erschließung des NKM (Trafostation, Wärmeübergabestation, etc.)
KG 300: Berücksichtigung des Abbruchs mit Kleingeräten (Unterschied ca. 340 TEUR)
KG 600: Berücksichtigung der allgemeinen Ausstattung (z.B. Fahrregalanlagen) und Umzug
KG 700: geringfügige Anpassung
In einem zweiten Schritt wurde die vorhandene Unschärfe der Kostenschätzung der LP 2 wie
folgt beaufschlagt:
KG 300: Erhöhung um 30 %
KG 400: Erhöhung um 10 %
KG 500: Erhöhung um 50 %.
Die Gegebenheiten und Randbedingungen der Halle 7 verursachen für den Einbau des
Naturkundemuseums in das Gebäude zum jetzigen Planungsstand laut Kostenschätzung der
LESG Kosten in Höhe von 37,515 Mio €.
Folgende Kostenkennwerte können für die Umbaumaßnahme in der Halle 7 abgeleitet
werden:
Kosten pro m²
Kostengruppen
KG 100 – 700 (mit Grunderwerb)
6.790 €
KG 200 – 700 (ohne Grunderwerb)
5.970 €
KG 200 – 700 (ohne KG 600 Ausstattung und anteilig KG 700)
4.490 €
Die Kostengrenze von 3.800 EUR/m² (angenommene Wirtschaftlichkeit) wird im Vergleich zu
den Kostenkennwerten „KG 200 – 700 (ohne KG 600 Ausstattung und anteilig KG 700)“ um
ca. 700 EUR/m² überschritten.
Das Projekt Naturkundemuseum ist somit in der Halle 7 nicht wirtschaftlich darstellbar.
Gegenwärtig vorgesehene Finanzierung
Der Grundsatzbeschluss sieht eine Finanzierung mit Eigenmitteln der Stadt Leipzig über die
Jahre 2017 bis 2020 für die bauliche Herrichtung, für die Ausstellung und Ausstattung von
insgesamt 10,1 Mio € vor. Drittmittel für die Umsetzung des Museumskonzeptes sollen
eingeworben werden.
Gegenwärtige Einordnung im Finanzhaushalt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
Summe
PSP-Element:
7.0000736.700
400.000,00 €
700.000,00 €
4.000.000,00 €
5.000.000,00 €
10.100.000,00 €
8/13
2.2 Museumsplanung - Umsetzung Museumskonzept
Bauliche Gegebenheiten (Gebäudesubstanz) und Schnittstellen
Das Gebäude der Halle 7 auf dem Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei wurde in den
Jahren 1906/1907als eines der ersten seiner Art in Leipzig und als das einzige auf dem
Spinnereigelände in Stahlbetonbauweise hergestellt. Es hat sich herausgestellt, dass die
Bausubstanz sehr mangelhaft ist und schon in der Entstehungszeit minimalistisch ausgeführt
worden war.
Damit entspricht sie nicht den heutigen tragwerksplanerischen Anforderungen an den
Brandschutz. Alle Deckenelemente haben eine Einstufung im unsanierten und
unausgebauten Zustand von F0 (keinen nachweisbaren Brandschutz). Für ein
Museumsgebäude als Sonderbau ist jedoch eine Abtrennung der Geschosse durch eine
F90-Konstruktion notwendig. Dies kann baulich aufgrund des damit einhergehenden Eintrags
von zusätzlichen Lasten nicht kompensiert werden, sondern nur haustechnisch über den
Einbau einer Sprinkleranlage. Der Einbau einer solchen Anlage steht im völligen
Widerspruch zum Bau eines zeitgemäßen Museums. Darüber hinaus sind die Folgen vom
Einbau einer Sprinkleranlage für den notwendigen Versicherungsschutz für die teilweise
einzigartigen Sammlungen nicht abzusehen.
Der entsprechende Versicherer der Stadt Leipzig wollte dazu noch keine Aussagen treffen,
hat aber darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Versicherungsschutzes unter den
Bedingungen einer Sprinkleranlage erheblich erschwert wird.
Weiterhin wäre aufgrund der statischen Konstitution des Gebäudes und der über 100jährigen Nutzung eine grundhafte Sanierung der tragenden Bauteile (Decken und Säulen)
notwendig. Zum einen müssten alle Decken betonsaniert und die Säulen als vertikale
Tragglieder teilweise ertüchtigt und verbreitert werden.
Die notwendigen Abhängungen an den Decken für die haustechnische Nutzung
(Installationskanäle Elektro, Lüftung, Entrauchung etc.) könnten teilweise gar nicht an den
Decken befestigt werden oder deren Abhängkonstruktionen müssten bis zur
Deckenoberseite geführt werden oder es müssten Stahlkonstruktionen mit Lastabtrag bis
zum nächsten möglichen Punkt (Säulen, Fundamente) geschaffen werden. Dabei existieren
Bereiche, deren Lastabtrag direkt bis in die Fundamente erfolgen muss, aber im
Kellergeschoss die Flächen durch Haustechnik und andere Nutzungen des Theaterhauses
belegt sind.
Die für die Museumsnutzung notwendige Fußbodenkanäle oder Bodentanks für
Stromversorgung und Netzwerkanbindung im Boden sind im Gebäude nicht möglich.
Um konservatorischen Bedingungen und zeitgemäßer Ausstellungspräsentation gerecht zu
werden, dürfen insbesondere historische Präparate/Exponate nur geringen Lichtmengen
ausgesetzt werden. Die dafür nötigen Vitrinen-Innenbeleuchtungen (z. B. bei Tischvitrinen)
benötigen einen Stromanschluss vom Boden. Dies ist auch Forderung aus dem Masterplan:
„Stromversorgung von der Decke, Boden und Wänden“ (S.76). Darüber hinaus müssen
kippgefährdete Objekte mit dem Boden verschraubt werden können. Dies ist bei der
Beschaffenheit der Decken unmöglich.
Stromanschlüsse und Kippsicherung im Boden lassen sich nur bedingt über einen
aufwändigen, zusätzlichen Hohlraumboden realisieren. Dabei entstehen Probleme (z. B.
zusätzlicher Lasteintrag, keine bodengleichen Anschlüsse bei den Bestandstreppenhäusern,
Minderung der ohnehin geringen Deckenhöhen), für die hier keine Lösung angeboten
werden kann.
Die im Gebäude vorhandenen Deckenlasten werden mit durchschnittlich 5 kN/m²
angegeben.
Durch den bereits erfolgten Rückbau von asbesthaltigem Estrich durch die
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH wurden die Decken über Keller und 1. OG
9/13
derart geschädigt, dass diese den mindestens notwendigen Lasteneintrag in großen Teilen
nicht gewährleisten können. Die obere Deckenschale der Decken ist teilweise stark zerstört.
Darüber hinaus ist die Traglast i.H. v. 5 kN/m² aus der Nutzlast für ein Naturkundemuseum
insbesondere für Teile der Dauerausstellung und für verschiedene Sonderausstellungen mit
geologischen Themengebieten bzw. umfangreichen anderen schweren Installationen zu
gering ausgelegt.
Im Kellergeschoss sind durch die Theaternutzung alle Trassen der haustechnischen
Gewerke belegt. Dies führt dazu, dass alle Haupttrassen des Museums durch
Funktionsräume geführt werden müssen. Diese Schnittstelle ist unlösbar, da die genannte
Medienführung zur Nutzungseinschränkung des auch in der Höhe beschränkten
Kellergeschosses führt. Insbesondere die Lüftungs- und Entrauchungstrassen führen in allen
Geschossen zu einer Reduzierung der notwendigen Raumdeckenhöhen.
Zusätzlich wird ein Großteil des begrünten Daches zur Aufstellung weiterer Lüftungsgeräte
benötigt. Aussagen zu der Tragfähigkeit können in der gegenwärtigen Planungsphase noch
nicht gemacht werden und stellen einen großen Risikofaktor dar.
2.3 Raumangebot und Raumbedarf sowie Struktur und Gebäudegeometrie in Bezug zum
Museumskonzept
Das entwickelte Museumskonzept ist an dem Standort nicht vollumfänglich umsetzbar. Das
betrifft nicht nur die für die besondere Attraktivität sorgenden Zentralinszenierungen, sondern
allgemeine Bedarfe an ein modernes und funktionales Museum, wie auch die notwendigen
Anforderungen für den nichtöffentlich zugänglichen Bereich der Verwaltung, Magazine und
Werkstätten.
Am alten Standort bestehende Defizite, z. B. bezüglich der ungenügenden
Sonderausstellungsfläche, können in der Halle 7 nicht behoben werden. Um attraktive
Sonderausstellungen anbieten zu können, sind minimal 500 m² notwendig. Zusätzlich sind
Flächen für den Aufbau und die Installation einer solchen Ausstellung (unabhängig von der
Dauerausstellung) notwendig. Auch dieser kann nicht in das Gebäude integriert werden.
Zusammenfassend ist für die Sonderausstellung inkl. Vorbereitung ein Raumbedarf von ca.
600 m² notwendig. Zur Verfügung stehen im Gebäude im Kontext der vorliegenden
Gesamtraumplanung ca. 371 m² (Flächendefizit: 38% der Gesamtfläche).
Folgende weitere Flächen sind exemplarisch gemäß Museumskonzeption und den
Beständen nicht im ausreichenden Maße vorhanden:
Nr.
Raum/Inhalt
Flächendefizit in m²
Flächendefizit in %
1.
Zentralinszenierung ter Meer
77 m²
ca. 22 %
2.
Zentralinszenierung Valdivia
46 m²
ca. 11 %
3.
Installation Wal im Eingangsbereich
75 m²
ca. 32 %
4.
Bibliothek (Bestand)
131 m²
ca. 73 %
5.
Magazin (Bestand)
1.250 m²
ca. 100%
Das Flächendefizit beträgt in der Halle 7 insgesamt ca. 1.730 m² und entspricht ca. 24 % der
Gesamtfläche.
Des Weiteren sind im Gebäude anhand der Raumgeometrie erhebliche Probleme bei der
Umsetzung der musealen Anforderungen vorhanden:
10/13
Die Raumdecken sind für die Präsentation von Großpräparaten zu niedrig, schränken die
Präsentation von hängenden Objekten erheblich ein und erschweren die Besucherführung.
Die Beschaffenheit der Decken erlaubt die Aufhängung von Ausstellungsobjekten nur mit
großen Einschränkungen. Aufhängungen für schwere Objekte müssten bereits im Zuge der
Sanierung durch entsprechende Hilfskonstruktionen berücksichtigt werden. Das schränkt die
Flexibilität in Hinblick auf die Präsentation von Präparaten/Exponaten, die im Zuge der
Museumsarbeit noch erworben oder angefertigt werden, erheblich ein.
Insbesondere für den Sonderausstellungsbereich sind Deckenhöhen von 6 bis 8 m
notwendig (Siehe Masterplan S. 76: „Ein Sonderausstellungsraum sollte idealerweise
zumindest auf Teilflächen eine Höhe von etwa 6 bis 8 m haben, um auch Großobjekte
zeigen zu können.). Aber auch im Bereich der Dauerausstellung ist die Präsentation von
Großpräparaten nicht oder nur durch aufwändige Deckendurchbrüche möglich (z. B. muss
für die Präsentation des Mammuts „Zentralinszenierung Mammut von Borna“ eigens ein
aufwändiger Deckendurchbruch erstellt werden).
Die niedrigen Decken verursachen eine niedrige Montagehöhe der Beleuchtungsanlage und
verursachen damit Blendwirkungen für den Besucher.
Niedrige Decken bedeuten Einschränkung in der Besucherorientierung. Der Masterplan
fordert richtigerweise für die Gestaltung und Vermittlung eine „Fernwirkung im Raum …, der
es gelingt, einen flanierenden Besucher anzusprechen und ihn zu einer intensiveren
Beschäftigung einzuladen.“ (Siehe Seite 76) und „übersichtliche, großzügige Räume mit weit
sichtbaren Zeichen und Überschriften“ (S. 101). Eine intuitive Besucherführung, die die
wichtigsten Elemente und Überschriften der Ausstellung über die Themenwelten und ihre
Vitrinen etc. herausragen lässt, ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Struktur des Gebäudes bedingt, dass Sonderausstellungsbereich und
Veranstaltungsbereich nicht separat vom Foyer her begangen werden könnten.
Üblich – und für einen reibungslosen Betriebsablauf notwendig – ist eine Trennung der
Zugänge zu Dauerausstellung, Sonderausstellungsbereich und Veranstaltungsbereich vom
Foyer aus. Besucher von Abendveranstaltungen oder Sonderausstellungen erreichen die
Veranstaltungsräume nur durch die Dauerausstellung hindurch. Dies würde erhebliche
Sicherheitsprobleme und erhöhten Personalaufwand in der Bewachung ergeben.
Außerdem ist die derzeitige Entfluchtungssituation durch die vorhandenen drei
Treppenhäuser als sehr kritisch anzusehen. Es wurde bewusst in der Flächen- und
Kostenbetrachtung der LP 2 auf die Installation eines vierten Treppenhauses verzichtet,
damit eine weitere Reduzierung der Programmflächen vermieden wird.
Im 2. Obergeschoss der Halle 7 existieren Flächen, die nicht durch die Theater genutzt
werden. Die ablauforganisatorische Anordnung der administrativen genutzten Bürobereiche
des Naturkundemuseums kann in diesem Bereich des 2. Obergeschosses nicht
funktionsfähig abgebildet werden. Ursächlich ist hierfür die Tiefe des Gebäudes und den
damit einhergehenden fehlenden Tageslichteinträgen im zentralen Bereich des 2. OG,
welche dort laut Arbeitsstättenverordnung eine Nutzung als Bürofläche nicht zulässt. Darüber
hinaus reduzieren die Technischen Anlagen, welche das Theaterhaus versorgen
(Lüftungskanäle, Stromtrassen etc.), die zur Verfügung stehenden Flächen und
insbesondere die Deckenhöhen, erheblich und stehen darüber hinaus in Konflikt zu den für
die angedachten Büroeinheiten des NKM notwendigen Technischen Anlagen. Damit lassen
sich die Restflächen im 2.OG, anders als vorgesehen, nicht sinnvoll für das
Naturkundemuseum nutzen. Damit stehen dem Naturkundemuseum keine Flächen für den
Verwaltungsbereich zur Verfügung.
Aufgrund der dargelegten Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung dem Stadtrat
vor, den Ausbau von Flächen in der Halle 7 für das Naturkundemuseum nicht weiter
zu verfolgen.
Das Naturkundemuseum verbleibt bis auf Weiteres am Standort Lortzingstraße 3. Die
Verwaltung prüft, welche baulichen Veränderungen bzw. Ertüchtigungen vor dem
Hintergrund eines mittelfristigen Zeitraums notwendig bzw. sinnvoll sind
11/13
(Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Die Rahmenbedingungen für die Museumsarbeit werden
weiter verbessert (z. B. Budgeterhöhung, Stellenzuwachs). Es existieren erhebliche
Potentiale in den Sammlungen und bei der kulturellen Bildung, die mit erweiterten
personellen Ressourcen und Budgetangleichungen öffentlich sichtbar vorangebracht werden
können. Das Museum könnte in den nächsten Jahren den seit Dienstantritt von Herrn Dr.
Leder bereits jetzt zu verzeichnenden Aufschwung fortsetzen.
Am vorhandenen Museumskonzept wird festgehalten, es soll standortunabhängig weiter
verfeinert werden.
Gemeinsam mit dem Naturkundemuseum werden mögliche Standorte geprüft. Bei Vorliegen
belastbarer Kosten wird dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
2.4 Erläuterungen zur Nachverhandlung des Nutzungsüberlassungsvertrages
1. Veränderung der Verträge zwischen der Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft und den Theatern/der Stadt Leipzig nach dem geplanten
Wegfall der Nutzung durch das Naturkundemuseum.
Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist bzgl. der möglichen Nutzung so offen formuliert,
dass auch bei Wegfall des NKM zukünftig eine langfristige öffentliche Nutzung als kulturelle
Gemeinbedarfseinrichtung möglich ist. In der Vorbemerkung heißt es hierzu, dass die Stadt
Leipzig auf dem Areal der BWS langfristig in der derzeitigen Halle 7 eine gemeinnützige
kulturelle Einrichtung (Theaterhaus und Naturkundemuseum o. Ä.) etablieren möchte.
In der Vorbemerkung ist zudem explizit formuliert, dass es sich bei den Ratsbeschlüssen
v. 20.1.2016 um interne Vorgänge auf Seiten der Stadt handelt, die keinen Einfluss auf
die Rechte und Pflichten aus dem NÜV haben; die Regelungen des NÜV bleiben von
den Ratsbeschlüssen unberührt.
Außerdem ist der Vertragszweck offen formuliert. Ausschließlicher Vertragszweck ist nach §
2 Ziff. 1 des NÜV die Nutzung als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung, unabhängig von
der Nutzung als NKM.
Es ist allerdings beabsichtigt, den Umfang der Nutzungsüberlasserarbeiten, d. h.
Baumaßnahmen der BWS gemäß Anlage 4 und die betreffenden Planunterlagen (Anlagen 1
und 2) zum NÜV, anzupassen. Dies betrifft die Förderung von Betonsanierungsarbeiten,
Altlastenbeseitigung und Planungskosten. Außerdem sollen die vertraglich vorgesehenen
Außenanlagen auf Kosten der BWS umgeplant werden, das wäre auch ohne den Wegfall der
Nutzung als NKM erforderlich.
Parallel dazu wird die Fördervereinbarung zwischen Stadt/ASW und BWS nach Prüfung und
Zustimmung der SAB zu diesen Maßnahmen/Mehrkosten entsprechend erweitert, ohne dass
der Förderrahmen überschritten wird, d. h., die insofern zusätzlichen Baumaßnahmen
bleiben insgesamt im zur Verfügung stehenden Förderrahmen.
Weiterer Anpassungsbedarf könnte hinsichtlich der Deckentraglast bestehen, die für das
gesamte Objekt als Sonderbau 5 KN/qm betragen muss.
2. Rechtlichen Konsequenzen durch den geplanten Wegfall der Nutzung der Halle 7
durch das Naturkundemuseum für die Stadt Leipzig.
Soweit derzeit ersichtlich, hätte der dem Stadtrat vorgeschlagene Wegfall der Nutzung der
Halle 7 als Standort eines Naturkundemuseums folgende rechtliche Konsequenzen:
a) In Bezug auf den Nutzungsüberlassungsvertrag besteht Anpassungsbedarf, wie zuvor
dargestellt.
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b) Auf die Fördervereinbarung hat der Wegfall der Nutzung der Halle 7 als NKM
grundsätzlich keine Auswirkungen, da sich die Fördervereinbarung allgemein auf die
Förderung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung erstreckt, also nicht die Nutzung als
Naturkundemuseum bedingt. Es wird davon ausgegangen, dass der Wegfall der Nutzung der
Halle 7 als NKM also nicht zu zuwendungsrechtlich negativen Konsequenzen führen wird.
Allerdings muss bei der Suche nach Alternativen für die Nutzung der Flächen darauf
geachtet werden, dass weder die Förderfähigkeit noch die Nutzungsrechte bzw. Interessen
der Theater gefährdet werden dürfen.
c) Anpassungsbedarf könnte bzgl. des insoweit verringerten Versicherungsschutzes
bestehen.
d) Auswirkungen auf die Verträge zwischen Stadt und Generalplaner (Büro CR
Schwabe) und den Museumsplaner (Kocmoc) sind nicht ersichtlich, da diese Leistungen
auch ohne Verwirklichung des NKM am Standort der Halle 7 erbracht und als
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen verwertbar sind.
e) Zwischen der Stadt Leipzig und der LESG wurden drei Projektsteuerungsverträge
abgeschlossen. Die Verträge für die Sanierung der Halle 7 und für die Theatertechnik enden
mit Fertigstellung der Halle 7 als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung, auch hier ist der
Wegfall der Nutzung als NKM nicht ursächlich.
Der dritte Vertrag mit der LESG zum Einbau des NKM in die Halle 7 endet mit Abschluss der
LP 2.
Anlage:
ANLAGE - Beschluss DS-00517/14-NF-06 mit Änderungen
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ANLAGE
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.2 Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und
Standortentscheidung
Vorlage: DS-00517/14-NF-06
Beschluss:
1. Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum
Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt
zur Veräußerung (Vergabe zum Höchstgebot nach Konzeptvorlage) ausgeschrieben. Der
Verkaufserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den
neuen Standort. Die Übergabe der Liegenschaft erfolgt erst nach Umzug des Museums an
den neuen Standort.
2. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012 (ANLAGE 2), der Standortvergleich
(ANLAGE 3), die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3
(ANLAGE 4) und die Standortprüfung Halle 7 Baumwollspinnerei (ANLAGE 5) werden zur
Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben,
Zielen und Potentialen des Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die
Neuausrichtung.
3. Als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden mit Ziel der Eröffnung des
Museums im Jahr 2020 Flächen in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei
entwickelt. Die Stelle der Museumsdirektion wird unverzüglich ausgeschrieben. Dazu ist zu
prüfen, ob eine Auswahlkommission unter Beteiligung aller im Stadtrat vertretenen
Fraktionen einzuberufen ist.
4. Nach Dienstantritt der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird unter
Federführung selbiger nach neun Monaten die Museumskonzeption für den Standort Halle 7
Baumwollspinnerei dem Stadtrat vorgelegt. In der Haushaltsplanung 2017/2018 ff. werden
die gemäß Masterplan veranschlagten Aufwendungen von der Verwaltung eingeplant. Eine
Präzisierung erfolgt nach Besetzung der Museumsleitung unter Berücksichtigung von
Planungs- und Bauzeiten. Zur Unterstützung der Museumsplanung wird eine zusätzliche
Projektstelle in den Stellenplan 2017/2018 aufgenommen.
5. Bis zum 30. September 2017 wird der Planungs- und Finanzierungsbeschluss zur
Umsetzung der Museumskonzeption dem Stadtrat vorgelegt. Hierfür werden im Haushalt
2017 TEU 400, in 2018 TEU 700, in 2019 4 Mio. EU und in 2020 5 Mio. EU. inkl. museale
Ausstattung und Ausstellungseinrichtung sowie der Mittel für die Beseitigung der
Schadstoffbelastung bereitgestellt.
6. Bis spätestens zur Eröffnung des Museumsbetriebes ist die Halle 7 mit einer
Direktverbindung an den ÖPNV anzuschließen. Die Haltestelle sollte nicht mehr als 100 m
vom Eingang des Museums entfernt sein. Diese Planung ist im neu zu erstellenden
Nahverkehrsplan aufzunehmen.