Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1434846.pdf
Größe
409 kB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 11:35

öffnen download melden Dateigröße: 409 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06352 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Naturkundemuseum Leipzig - Aufhebung Standortentscheidung Halle 7 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Kultur FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei wird nicht als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig entwickelt. Die entsprechenden Passagen in den Beschlusspunkten des Beschlusses DS-00517/14-NF-06 Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung vom 20.01.2016 werden aufgehoben (ANLAGE). 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat einen neuen Standortvorschlag zu unterbreiten. Der vorhandene Standort Lortzingstraße 3 wird dabei mit betrachtet. 3. Der Planungsbeschluss VI-DS-04515 für das NKM vom 20.09.2017 wird wie folgt geändert: Die Planung für die Baumaßnahme Naturkundemuseum Leipzig am Standort Halle 7 Baumwollspinnerei wird mit der Leistungsphase 2 beendet. Die Planung für das Museumskonzept wird soweit es standortunabhängig möglich ist, fortgesetzt. Die Deckung erfolgt aus vorhandenen Planungsmitteln 2017/2018 im PSP Element 7.0000736.700. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den mit Beschluss vom 18.01.2018 bestätigten Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH, VI-DS-03429, unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten nachzuverhandeln. Die Theater LOFFT, LTT und Theater der Jungen Welt sollen langfristig am Standort verbleiben. 5. Die verbesserte Anbindung der Halle 7 an den ÖPNV wird unabhängig vom Naturkundemuseum Leipzig weiter verfolgt. 6. Für Weiterentwicklungsoptionen am bestehenden Standort des Naturkundemuseums zur Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs und Untersuchungen für einen neuen Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden im Doppelhaushalt 2019/2020 jeweils 1 Mio. EUR im PSP Element 7.0000736.700. bereitgestellt. 1/13 Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassungen des Haushaltes 2019/2020 der Stadt Leipzig. Zusammenfassung Anlass der Vorlage: ☐ Rechtliche Vorschriften ☐ Stadtratsbeschluss ☒ Verwaltungshandeln ☐ Sonstiges: Nach Vorliegen der Leistungsphase 2 der Bau- und Museumsplanung schlägt die Verwaltung vor, die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei nicht als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig zu entwickeln. Gründe sind unverhältnismäßige Kostensteigerungen und Einschränkungen für das Museumskonzept infolge der räumlichen Gegebenheiten mit Umsetzung der Baumaßnahme 2/13 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 01.07.2018 31.12.2018 01.01.2020 31.12.2020 01.07.2018 31.12.2018 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 31.12.2020 68.600 (Mindererträge, Verzögerung der Fertigstellung/Nutzung) 243.100 (Mindererträge durch Aufhebung der Standortentscheidung NKM in Halle 7) - 187.900 (Minderaufwendungen, Verzögerung der Fertigstellung/Nutzung) - 140.500 (Minderaufwendungen durch Aufhebung der Standortentscheidung NKM in Halle 7) - 192.100 (Minderaufwendungen Betriebskosten im NKM) Auszahlungen 0 (geplant 700 T€, wurden im lfd. HH-Jahr gesperrt 2019 1.000.000 (- 3 Mio. € ggü. Mifri) 2020 1.000.000 (- 4 Mio. € ggü. Mifri) Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam x nein 1.100.28.1.0.01.04 1.100.28.1.0.01.04 1.100.25.2.0.02 von ) ) ) 7.0000736.700 ) ) ) ) wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten wo veranschlagt Einzahlungen 2018 Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendunge n Finanzhaushalt x Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus 3/13 wo veranschlagt jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x 4/13 Sachverhalt: Einleitung Mit der Vorlage soll die Standortentscheidung zur Unterbringung des Naturkundemuseums Leipzig in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei aufgehoben werden. Durch Nachverhandlung soll der Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH den neuen Gegebenheiten angepasst werden, wobei der langfristige Bestand der Theater LOFFT, LTT und Theater der Jungen Welt gesichert werden soll. Die Verbesserung der ÖPNV Anbindung soll weiter verfolgt werden. Das Naturkundemuseum verbleibt bis ein neuer Standort gefunden, geprüft und durch den Stadtrat bestätigt wurde am Standort Lortzingstraße 3 und erhält Entwicklungsspielräume in Bezug auf das Personal, Sammlungserweiterung und – unterbringung sowie inhaltliche Arbeit. Das vorhandene Museumskonzept soll in einer weiteren Planungsphase standortunabhängig verfeinert werden. Die Stadtverwaltung ist in Gesprächen mit dem Eigentümer der Halle 7 und dem Freistaat Sachsen, um Möglichkeiten einer neuen Nutzung für die nicht durch das Naturkundemuseum in Anspruch genommenen Flächen in der Halle 7 auszuloten. Ziel ist dabei, dass die unter der Maßgabe der Errichtung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung gewährten Fördermittel des Freistaates Sachsen weiter gewährt werden. 5/13 1. Chronologie 1.1 Chronologie zur Beschlusslage in den Gremien der Stadt Leipzig Die Halle 7 der Baumwollspinnerei wird durch die Eigentümerin, die Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH gegenwärtig auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur VI-DS-01580 „Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen … zur Kofinanzierung der Ertüchtigung, Sanierung und des Umbaus der Halle 7 … mit dem Ziel der Schaffung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung“ vom 20.01.2016 und des Ratsbeschlusses VI-DS-03429 „Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH“ vom 18.01.2017 für die Unterbringung von gemeinnützigen, kulturellen Einrichtungen saniert und umgebaut. Die Baumaßnahme kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung Theaterhaus Leipzig - Umbau Halle 7 ist definiert als Sanierung der äußeren Hülle (Fassade inkl. Fenster und Dach) und die Herrichtung (Umbau und Sanierung) des kompletten dritten Obergeschosses sowie ca. 2/3 des zweiten Obergeschosses für die drei Theater (LOFFT, LTT, TdJW). Im Keller werden ca. 50% umgebaut, um die haustechnische Erschließung und Lagermöglichkeiten für die Theater zu gewährleisten. Bauherr dieser Maßnahme ist die Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH als Gebäudeeigentümerin. Parallel werden die Theater (LOFFT und LTT) entsprechend durch die Stadt Leipzig ausgestattet. Die Maßnahme wird durch das Land Sachsen kofinanziert und betrifft die Herstellung der Bühnentechnik (Rasterdecke Saal inkl. Kettenzüge, Podesterie, Vorhänge etc.), der Bühnenbeleuchtung sowie die Audio-Videotechnik und die Bestuhlung/Möblierung. Arbeiten, die als Vorbereitung des Objektes für die Nutzung als Naturkundemuseum dienen sollen, wurden nicht durchgeführt. Es wurden lediglich die asbesthaltigen Fußböden in den noch leerstehenden Geschossen bzw. Geschossteilen entfernt. Die Maßnahme Umbau zum Theaterhaus, umgesetzt durch die Baumwollspinnerei, hat prognostizierte Kosten i.H.v. ca. 12,8 Mio EUR. Die derzeit förderfähigen Kosten betragen rund 9,87 Mio €, wovon die Stadt 1/3 der trägt. Die tatsächlichen Fördermittel = Finanzhilfen betragen 6,58 Mio. Die Ausstattung der Theater wird durch die Stadt Leipzig umgesetzt. Das Land Sachsen kofinanziert diese Kosten zur Hälfte. Die genannten Arbeiten sollen spätestens bis Dezember 2018 beendet werden. Die Übergabe an die Theater ist für Januar 2019 geplant. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses VI-DS-005117/14-NF-06 „Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung“ vom 20.01.2016 waren für das Naturkundemuseum das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss und Teile des Kellergeschosses und des zweiten Obergeschosses freigehalten worden. Der grundhafte Ausbau dieser Flächen zum Naturkundemuseum war als Baumaßnahme der Stadt Leipzig vorgesehen. Für diese beabsichtigte bauliche Umsetzung wurde durch die Ratsversammlung am 20.09.2017 der Planungsbeschluss gefasst (VI-DS-04515). Diese Flächen verbleiben nach den derzeitigen Umbauarbeiten im Rohbauzustand. 1.2 Chronologie zur Implementierung des NKM in die Halle 7 der ehem. Baumwollspinnerei Die Eignung des Gebäudes für das NKM war im Jahr 2015 durch das Amt für Gebäudemanagement betrachtet worden. Basis waren die Anforderungen aus dem Masterplan Naturkundemuseum aus dem Jahr 2012. Konkrete Untersuchungen konnten auf Grund des nicht vorhandenen Museumskonzeptes nicht erfolgen. Aussagen zu dem Zustand des Gebäudes und den voraussichtlichen Kosten lagen qualifiziert nicht vor. Demnach konnten die Aussagen nur als Plausibilisierung einer möglichen Umsetzung der Anforderungen aus dem Masterplan zum Naturkundemuseum in der Halle 7 verstanden werden, ohne Anspruch einer Vollständigkeit der notwendigen zu betrachtenden Parameter und Randbedingungen. Dies gilt auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Masterplan nicht in allen Punkten Aussagen zu den Raumgrößen getroffen worden waren. 6/13 Auf der Grundlage des Planungsbeschlusses vom 20.09.2017 zum Naturkundemuseum in der Halle 7 wurden für die Generalplanung und die Museumsplanung im I. Quartal 2018 europaweite Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren) durchgeführt und zunächst bis zur Leistungsphase (LP) 2 gem. HOAI vergeben. Der Planungsbeschluss umfasste 700 TEUR. Konkret wurden folgende Verträge abgeschlossen (alle Angaben Bruttokosten): Generalplaner: 190 T€ (beinhaltet Kosten für alle Fachplaner) Museumsplaner: 230 T€ Projektsteuerung LESG: 92 T€. Die LESG mbH übernimmt hier Leistungen, die das Baufachamt AGM aus Kapazitätsgründen nicht erbringen kann. 2. Ergebnisse der bisherigen Planung der Leistungsphase (LP) 2: 2.1 Kosten und Finanzierung Darstellung der angenommenen Kosten des Planungsbeschlusses und der abweichenden Kostenschätzung der LP 2 des Generalplaners und die darauf aufbauende Kostenschätzung der LESG KGKostengruppe Nr. 100 Grundstück Planungsbeschluss (VI-DS-04515) vom 20.09.2017 Kostenschätzung LP 2 des beauftragten Generalplaners vom 27.07.2018 Kostenschätzung der LESG auf Grundlage der LP 2 vom 09.08.2018 0 0 4.500.000 € 50.000 € 0 200 Herrichten / Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.500.000 € 9.153.651,35 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 2.450.000 € 6.436.051,93 € 300.000 € 318.325,00 € 500.000 € Ausstattung und 600 Kunstwerke 1, 2 (Museumsgestaltung) 2.500.000 € 5.584.313,00 € 7.550.000 € 700 Baunebenkosten 2.300.000 € 5.373.085,32 € 5.365.000 € 10.100.000 € 26.865.426,60 € 37.515.000 € 500 Außenanlagen Summe 150.000 € 12.350.000 € 7.100.000 € Die Kosten inkludieren die notwendigen Ausstattungen in den administrativen Räumen und Werkstätten (250TEUR), die notwendigen Regalanlagen (500TEUR) sowie die Kosten für den Umzug (1.300TEUR). 2 Außerdem wurden die Kosten für die Umsetzung des musealen Konzepts i.H.v. 5,5 Mio EUR brutto als Maximalvariante berücksichtigt. Diese Variante gewährleistet die Umsetzung eines zeitgemäßen und den Stand der Technik und Museumswesen entsprechenden Standards. Es existiert gleichzeitig eine alternative Planung, die aber die o.g. Standards nicht erfüllt. Diese schließt mit Kosten i.H.v. 2,5 Mio EUR brutto ab. 1 7/13 Die LESG als beauftragter Projektsteuerer hat die Kostenschätzung der LP 2 des Generalplaners wie folgt ergänzt: KG 100: Erwerb des Grundstücks mit Gebäude KG 200: Kosten für die Erschließung des NKM (Trafostation, Wärmeübergabestation, etc.) KG 300: Berücksichtigung des Abbruchs mit Kleingeräten (Unterschied ca. 340 TEUR) KG 600: Berücksichtigung der allgemeinen Ausstattung (z.B. Fahrregalanlagen) und Umzug KG 700: geringfügige Anpassung In einem zweiten Schritt wurde die vorhandene Unschärfe der Kostenschätzung der LP 2 wie folgt beaufschlagt: KG 300: Erhöhung um 30 % KG 400: Erhöhung um 10 % KG 500: Erhöhung um 50 %. Die Gegebenheiten und Randbedingungen der Halle 7 verursachen für den Einbau des Naturkundemuseums in das Gebäude zum jetzigen Planungsstand laut Kostenschätzung der LESG Kosten in Höhe von 37,515 Mio €. Folgende Kostenkennwerte können für die Umbaumaßnahme in der Halle 7 abgeleitet werden: Kosten pro m² Kostengruppen KG 100 – 700 (mit Grunderwerb) 6.790 € KG 200 – 700 (ohne Grunderwerb) 5.970 € KG 200 – 700 (ohne KG 600 Ausstattung und anteilig KG 700) 4.490 € Die Kostengrenze von 3.800 EUR/m² (angenommene Wirtschaftlichkeit) wird im Vergleich zu den Kostenkennwerten „KG 200 – 700 (ohne KG 600 Ausstattung und anteilig KG 700)“ um ca. 700 EUR/m² überschritten. Das Projekt Naturkundemuseum ist somit in der Halle 7 nicht wirtschaftlich darstellbar. Gegenwärtig vorgesehene Finanzierung Der Grundsatzbeschluss sieht eine Finanzierung mit Eigenmitteln der Stadt Leipzig über die Jahre 2017 bis 2020 für die bauliche Herrichtung, für die Ausstellung und Ausstattung von insgesamt 10,1 Mio € vor. Drittmittel für die Umsetzung des Museumskonzeptes sollen eingeworben werden. Gegenwärtige Einordnung im Finanzhaushalt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 Summe PSP-Element: 7.0000736.700 400.000,00 € 700.000,00 € 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 10.100.000,00 € 8/13 2.2 Museumsplanung - Umsetzung Museumskonzept Bauliche Gegebenheiten (Gebäudesubstanz) und Schnittstellen Das Gebäude der Halle 7 auf dem Areal der ehemaligen Baumwollspinnerei wurde in den Jahren 1906/1907als eines der ersten seiner Art in Leipzig und als das einzige auf dem Spinnereigelände in Stahlbetonbauweise hergestellt. Es hat sich herausgestellt, dass die Bausubstanz sehr mangelhaft ist und schon in der Entstehungszeit minimalistisch ausgeführt worden war. Damit entspricht sie nicht den heutigen tragwerksplanerischen Anforderungen an den Brandschutz. Alle Deckenelemente haben eine Einstufung im unsanierten und unausgebauten Zustand von F0 (keinen nachweisbaren Brandschutz). Für ein Museumsgebäude als Sonderbau ist jedoch eine Abtrennung der Geschosse durch eine F90-Konstruktion notwendig. Dies kann baulich aufgrund des damit einhergehenden Eintrags von zusätzlichen Lasten nicht kompensiert werden, sondern nur haustechnisch über den Einbau einer Sprinkleranlage. Der Einbau einer solchen Anlage steht im völligen Widerspruch zum Bau eines zeitgemäßen Museums. Darüber hinaus sind die Folgen vom Einbau einer Sprinkleranlage für den notwendigen Versicherungsschutz für die teilweise einzigartigen Sammlungen nicht abzusehen. Der entsprechende Versicherer der Stadt Leipzig wollte dazu noch keine Aussagen treffen, hat aber darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Versicherungsschutzes unter den Bedingungen einer Sprinkleranlage erheblich erschwert wird. Weiterhin wäre aufgrund der statischen Konstitution des Gebäudes und der über 100jährigen Nutzung eine grundhafte Sanierung der tragenden Bauteile (Decken und Säulen) notwendig. Zum einen müssten alle Decken betonsaniert und die Säulen als vertikale Tragglieder teilweise ertüchtigt und verbreitert werden. Die notwendigen Abhängungen an den Decken für die haustechnische Nutzung (Installationskanäle Elektro, Lüftung, Entrauchung etc.) könnten teilweise gar nicht an den Decken befestigt werden oder deren Abhängkonstruktionen müssten bis zur Deckenoberseite geführt werden oder es müssten Stahlkonstruktionen mit Lastabtrag bis zum nächsten möglichen Punkt (Säulen, Fundamente) geschaffen werden. Dabei existieren Bereiche, deren Lastabtrag direkt bis in die Fundamente erfolgen muss, aber im Kellergeschoss die Flächen durch Haustechnik und andere Nutzungen des Theaterhauses belegt sind. Die für die Museumsnutzung notwendige Fußbodenkanäle oder Bodentanks für Stromversorgung und Netzwerkanbindung im Boden sind im Gebäude nicht möglich. Um konservatorischen Bedingungen und zeitgemäßer Ausstellungspräsentation gerecht zu werden, dürfen insbesondere historische Präparate/Exponate nur geringen Lichtmengen ausgesetzt werden. Die dafür nötigen Vitrinen-Innenbeleuchtungen (z. B. bei Tischvitrinen) benötigen einen Stromanschluss vom Boden. Dies ist auch Forderung aus dem Masterplan: „Stromversorgung von der Decke, Boden und Wänden“ (S.76). Darüber hinaus müssen kippgefährdete Objekte mit dem Boden verschraubt werden können. Dies ist bei der Beschaffenheit der Decken unmöglich. Stromanschlüsse und Kippsicherung im Boden lassen sich nur bedingt über einen aufwändigen, zusätzlichen Hohlraumboden realisieren. Dabei entstehen Probleme (z. B. zusätzlicher Lasteintrag, keine bodengleichen Anschlüsse bei den Bestandstreppenhäusern, Minderung der ohnehin geringen Deckenhöhen), für die hier keine Lösung angeboten werden kann. Die im Gebäude vorhandenen Deckenlasten werden mit durchschnittlich 5 kN/m² angegeben. Durch den bereits erfolgten Rückbau von asbesthaltigem Estrich durch die Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH wurden die Decken über Keller und 1. OG 9/13 derart geschädigt, dass diese den mindestens notwendigen Lasteneintrag in großen Teilen nicht gewährleisten können. Die obere Deckenschale der Decken ist teilweise stark zerstört. Darüber hinaus ist die Traglast i.H. v. 5 kN/m² aus der Nutzlast für ein Naturkundemuseum insbesondere für Teile der Dauerausstellung und für verschiedene Sonderausstellungen mit geologischen Themengebieten bzw. umfangreichen anderen schweren Installationen zu gering ausgelegt. Im Kellergeschoss sind durch die Theaternutzung alle Trassen der haustechnischen Gewerke belegt. Dies führt dazu, dass alle Haupttrassen des Museums durch Funktionsräume geführt werden müssen. Diese Schnittstelle ist unlösbar, da die genannte Medienführung zur Nutzungseinschränkung des auch in der Höhe beschränkten Kellergeschosses führt. Insbesondere die Lüftungs- und Entrauchungstrassen führen in allen Geschossen zu einer Reduzierung der notwendigen Raumdeckenhöhen. Zusätzlich wird ein Großteil des begrünten Daches zur Aufstellung weiterer Lüftungsgeräte benötigt. Aussagen zu der Tragfähigkeit können in der gegenwärtigen Planungsphase noch nicht gemacht werden und stellen einen großen Risikofaktor dar. 2.3 Raumangebot und Raumbedarf sowie Struktur und Gebäudegeometrie in Bezug zum Museumskonzept Das entwickelte Museumskonzept ist an dem Standort nicht vollumfänglich umsetzbar. Das betrifft nicht nur die für die besondere Attraktivität sorgenden Zentralinszenierungen, sondern allgemeine Bedarfe an ein modernes und funktionales Museum, wie auch die notwendigen Anforderungen für den nichtöffentlich zugänglichen Bereich der Verwaltung, Magazine und Werkstätten. Am alten Standort bestehende Defizite, z. B. bezüglich der ungenügenden Sonderausstellungsfläche, können in der Halle 7 nicht behoben werden. Um attraktive Sonderausstellungen anbieten zu können, sind minimal 500 m² notwendig. Zusätzlich sind Flächen für den Aufbau und die Installation einer solchen Ausstellung (unabhängig von der Dauerausstellung) notwendig. Auch dieser kann nicht in das Gebäude integriert werden. Zusammenfassend ist für die Sonderausstellung inkl. Vorbereitung ein Raumbedarf von ca. 600 m² notwendig. Zur Verfügung stehen im Gebäude im Kontext der vorliegenden Gesamtraumplanung ca. 371 m² (Flächendefizit: 38% der Gesamtfläche). Folgende weitere Flächen sind exemplarisch gemäß Museumskonzeption und den Beständen nicht im ausreichenden Maße vorhanden: Nr. Raum/Inhalt Flächendefizit in m² Flächendefizit in % 1. Zentralinszenierung ter Meer 77 m² ca. 22 % 2. Zentralinszenierung Valdivia 46 m² ca. 11 % 3. Installation Wal im Eingangsbereich 75 m² ca. 32 % 4. Bibliothek (Bestand) 131 m² ca. 73 % 5. Magazin (Bestand) 1.250 m² ca. 100% Das Flächendefizit beträgt in der Halle 7 insgesamt ca. 1.730 m² und entspricht ca. 24 % der Gesamtfläche. Des Weiteren sind im Gebäude anhand der Raumgeometrie erhebliche Probleme bei der Umsetzung der musealen Anforderungen vorhanden: 10/13 Die Raumdecken sind für die Präsentation von Großpräparaten zu niedrig, schränken die Präsentation von hängenden Objekten erheblich ein und erschweren die Besucherführung. Die Beschaffenheit der Decken erlaubt die Aufhängung von Ausstellungsobjekten nur mit großen Einschränkungen. Aufhängungen für schwere Objekte müssten bereits im Zuge der Sanierung durch entsprechende Hilfskonstruktionen berücksichtigt werden. Das schränkt die Flexibilität in Hinblick auf die Präsentation von Präparaten/Exponaten, die im Zuge der Museumsarbeit noch erworben oder angefertigt werden, erheblich ein. Insbesondere für den Sonderausstellungsbereich sind Deckenhöhen von 6 bis 8 m notwendig (Siehe Masterplan S. 76: „Ein Sonderausstellungsraum sollte idealerweise zumindest auf Teilflächen eine Höhe von etwa 6 bis 8 m haben, um auch Großobjekte zeigen zu können.). Aber auch im Bereich der Dauerausstellung ist die Präsentation von Großpräparaten nicht oder nur durch aufwändige Deckendurchbrüche möglich (z. B. muss für die Präsentation des Mammuts „Zentralinszenierung Mammut von Borna“ eigens ein aufwändiger Deckendurchbruch erstellt werden). Die niedrigen Decken verursachen eine niedrige Montagehöhe der Beleuchtungsanlage und verursachen damit Blendwirkungen für den Besucher. Niedrige Decken bedeuten Einschränkung in der Besucherorientierung. Der Masterplan fordert richtigerweise für die Gestaltung und Vermittlung eine „Fernwirkung im Raum …, der es gelingt, einen flanierenden Besucher anzusprechen und ihn zu einer intensiveren Beschäftigung einzuladen.“ (Siehe Seite 76) und „übersichtliche, großzügige Räume mit weit sichtbaren Zeichen und Überschriften“ (S. 101). Eine intuitive Besucherführung, die die wichtigsten Elemente und Überschriften der Ausstellung über die Themenwelten und ihre Vitrinen etc. herausragen lässt, ist grundsätzlich nicht möglich. Die Struktur des Gebäudes bedingt, dass Sonderausstellungsbereich und Veranstaltungsbereich nicht separat vom Foyer her begangen werden könnten. Üblich – und für einen reibungslosen Betriebsablauf notwendig – ist eine Trennung der Zugänge zu Dauerausstellung, Sonderausstellungsbereich und Veranstaltungsbereich vom Foyer aus. Besucher von Abendveranstaltungen oder Sonderausstellungen erreichen die Veranstaltungsräume nur durch die Dauerausstellung hindurch. Dies würde erhebliche Sicherheitsprobleme und erhöhten Personalaufwand in der Bewachung ergeben. Außerdem ist die derzeitige Entfluchtungssituation durch die vorhandenen drei Treppenhäuser als sehr kritisch anzusehen. Es wurde bewusst in der Flächen- und Kostenbetrachtung der LP 2 auf die Installation eines vierten Treppenhauses verzichtet, damit eine weitere Reduzierung der Programmflächen vermieden wird. Im 2. Obergeschoss der Halle 7 existieren Flächen, die nicht durch die Theater genutzt werden. Die ablauforganisatorische Anordnung der administrativen genutzten Bürobereiche des Naturkundemuseums kann in diesem Bereich des 2. Obergeschosses nicht funktionsfähig abgebildet werden. Ursächlich ist hierfür die Tiefe des Gebäudes und den damit einhergehenden fehlenden Tageslichteinträgen im zentralen Bereich des 2. OG, welche dort laut Arbeitsstättenverordnung eine Nutzung als Bürofläche nicht zulässt. Darüber hinaus reduzieren die Technischen Anlagen, welche das Theaterhaus versorgen (Lüftungskanäle, Stromtrassen etc.), die zur Verfügung stehenden Flächen und insbesondere die Deckenhöhen, erheblich und stehen darüber hinaus in Konflikt zu den für die angedachten Büroeinheiten des NKM notwendigen Technischen Anlagen. Damit lassen sich die Restflächen im 2.OG, anders als vorgesehen, nicht sinnvoll für das Naturkundemuseum nutzen. Damit stehen dem Naturkundemuseum keine Flächen für den Verwaltungsbereich zur Verfügung. Aufgrund der dargelegten Rahmenbedingungen schlägt die Verwaltung dem Stadtrat vor, den Ausbau von Flächen in der Halle 7 für das Naturkundemuseum nicht weiter zu verfolgen. Das Naturkundemuseum verbleibt bis auf Weiteres am Standort Lortzingstraße 3. Die Verwaltung prüft, welche baulichen Veränderungen bzw. Ertüchtigungen vor dem Hintergrund eines mittelfristigen Zeitraums notwendig bzw. sinnvoll sind 11/13 (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Die Rahmenbedingungen für die Museumsarbeit werden weiter verbessert (z. B. Budgeterhöhung, Stellenzuwachs). Es existieren erhebliche Potentiale in den Sammlungen und bei der kulturellen Bildung, die mit erweiterten personellen Ressourcen und Budgetangleichungen öffentlich sichtbar vorangebracht werden können. Das Museum könnte in den nächsten Jahren den seit Dienstantritt von Herrn Dr. Leder bereits jetzt zu verzeichnenden Aufschwung fortsetzen. Am vorhandenen Museumskonzept wird festgehalten, es soll standortunabhängig weiter verfeinert werden. Gemeinsam mit dem Naturkundemuseum werden mögliche Standorte geprüft. Bei Vorliegen belastbarer Kosten wird dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet. 2.4 Erläuterungen zur Nachverhandlung des Nutzungsüberlassungsvertrages 1. Veränderung der Verträge zwischen der Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft und den Theatern/der Stadt Leipzig nach dem geplanten Wegfall der Nutzung durch das Naturkundemuseum. Der Nutzungsüberlassungsvertrag ist bzgl. der möglichen Nutzung so offen formuliert, dass auch bei Wegfall des NKM zukünftig eine langfristige öffentliche Nutzung als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung möglich ist. In der Vorbemerkung heißt es hierzu, dass die Stadt Leipzig auf dem Areal der BWS langfristig in der derzeitigen Halle 7 eine gemeinnützige kulturelle Einrichtung (Theaterhaus und Naturkundemuseum o. Ä.) etablieren möchte. In der Vorbemerkung ist zudem explizit formuliert, dass es sich bei den Ratsbeschlüssen v. 20.1.2016 um interne Vorgänge auf Seiten der Stadt handelt, die keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus dem NÜV haben; die Regelungen des NÜV bleiben von den Ratsbeschlüssen unberührt. Außerdem ist der Vertragszweck offen formuliert. Ausschließlicher Vertragszweck ist nach § 2 Ziff. 1 des NÜV die Nutzung als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung, unabhängig von der Nutzung als NKM. Es ist allerdings beabsichtigt, den Umfang der Nutzungsüberlasserarbeiten, d. h. Baumaßnahmen der BWS gemäß Anlage 4 und die betreffenden Planunterlagen (Anlagen 1 und 2) zum NÜV, anzupassen. Dies betrifft die Förderung von Betonsanierungsarbeiten, Altlastenbeseitigung und Planungskosten. Außerdem sollen die vertraglich vorgesehenen Außenanlagen auf Kosten der BWS umgeplant werden, das wäre auch ohne den Wegfall der Nutzung als NKM erforderlich. Parallel dazu wird die Fördervereinbarung zwischen Stadt/ASW und BWS nach Prüfung und Zustimmung der SAB zu diesen Maßnahmen/Mehrkosten entsprechend erweitert, ohne dass der Förderrahmen überschritten wird, d. h., die insofern zusätzlichen Baumaßnahmen bleiben insgesamt im zur Verfügung stehenden Förderrahmen. Weiterer Anpassungsbedarf könnte hinsichtlich der Deckentraglast bestehen, die für das gesamte Objekt als Sonderbau 5 KN/qm betragen muss. 2. Rechtlichen Konsequenzen durch den geplanten Wegfall der Nutzung der Halle 7 durch das Naturkundemuseum für die Stadt Leipzig. Soweit derzeit ersichtlich, hätte der dem Stadtrat vorgeschlagene Wegfall der Nutzung der Halle 7 als Standort eines Naturkundemuseums folgende rechtliche Konsequenzen: a) In Bezug auf den Nutzungsüberlassungsvertrag besteht Anpassungsbedarf, wie zuvor dargestellt. 12/13 b) Auf die Fördervereinbarung hat der Wegfall der Nutzung der Halle 7 als NKM grundsätzlich keine Auswirkungen, da sich die Fördervereinbarung allgemein auf die Förderung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung erstreckt, also nicht die Nutzung als Naturkundemuseum bedingt. Es wird davon ausgegangen, dass der Wegfall der Nutzung der Halle 7 als NKM also nicht zu zuwendungsrechtlich negativen Konsequenzen führen wird. Allerdings muss bei der Suche nach Alternativen für die Nutzung der Flächen darauf geachtet werden, dass weder die Förderfähigkeit noch die Nutzungsrechte bzw. Interessen der Theater gefährdet werden dürfen. c) Anpassungsbedarf könnte bzgl. des insoweit verringerten Versicherungsschutzes bestehen. d) Auswirkungen auf die Verträge zwischen Stadt und Generalplaner (Büro CR Schwabe) und den Museumsplaner (Kocmoc) sind nicht ersichtlich, da diese Leistungen auch ohne Verwirklichung des NKM am Standort der Halle 7 erbracht und als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen verwertbar sind. e) Zwischen der Stadt Leipzig und der LESG wurden drei Projektsteuerungsverträge abgeschlossen. Die Verträge für die Sanierung der Halle 7 und für die Theatertechnik enden mit Fertigstellung der Halle 7 als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung, auch hier ist der Wegfall der Nutzung als NKM nicht ursächlich. Der dritte Vertrag mit der LESG zum Einbau des NKM in die Halle 7 endet mit Abschluss der LP 2. Anlage: ANLAGE - Beschluss DS-00517/14-NF-06 mit Änderungen 13/13 ANLAGE BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.2 Naturkundemuseum Leipzig - Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung Vorlage: DS-00517/14-NF-06 Beschluss: 1. Bei Bestätigung der Halle 7 Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig wird die Liegenschaft Lortzingstraße 3 zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt zur Veräußerung (Vergabe zum Höchstgebot nach Konzeptvorlage) ausgeschrieben. Der Verkaufserlös fließt in den Gesamthaushalt ein und dient der Deckung der Ausgaben für den neuen Standort. Die Übergabe der Liegenschaft erfolgt erst nach Umzug des Museums an den neuen Standort. 2. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012 (ANLAGE 2), der Standortvergleich (ANLAGE 3), die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3 (ANLAGE 4) und die Standortprüfung Halle 7 Baumwollspinnerei (ANLAGE 5) werden zur Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben, Zielen und Potentialen des Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die Neuausrichtung. 3. Als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig werden mit Ziel der Eröffnung des Museums im Jahr 2020 Flächen in der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei entwickelt. Die Stelle der Museumsdirektion wird unverzüglich ausgeschrieben. Dazu ist zu prüfen, ob eine Auswahlkommission unter Beteiligung aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen einzuberufen ist. 4. Nach Dienstantritt der neuen Leitung des Naturkundemuseums Leipzig wird unter Federführung selbiger nach neun Monaten die Museumskonzeption für den Standort Halle 7 Baumwollspinnerei dem Stadtrat vorgelegt. In der Haushaltsplanung 2017/2018 ff. werden die gemäß Masterplan veranschlagten Aufwendungen von der Verwaltung eingeplant. Eine Präzisierung erfolgt nach Besetzung der Museumsleitung unter Berücksichtigung von Planungs- und Bauzeiten. Zur Unterstützung der Museumsplanung wird eine zusätzliche Projektstelle in den Stellenplan 2017/2018 aufgenommen. 5. Bis zum 30. September 2017 wird der Planungs- und Finanzierungsbeschluss zur Umsetzung der Museumskonzeption dem Stadtrat vorgelegt. Hierfür werden im Haushalt 2017 TEU 400, in 2018 TEU 700, in 2019 4 Mio. EU und in 2020 5 Mio. EU. inkl. museale Ausstattung und Ausstellungseinrichtung sowie der Mittel für die Beseitigung der Schadstoffbelastung bereitgestellt. 6. Bis spätestens zur Eröffnung des Museumsbetriebes ist die Halle 7 mit einer Direktverbindung an den ÖPNV anzuschließen. Die Haltestelle sollte nicht mehr als 100 m vom Eingang des Museums entfernt sein. Diese Planung ist im neu zu erstellenden Nahverkehrsplan aufzunehmen.