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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1457467.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
12.11.18, 12:00
Aktualisiert
16.01.19, 13:41

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06675 Status: öffentlich Eingereicht von SR J. Nagel Betreff: Dezentral untergebrachte Geflüchtete und deren soziale Betreuung (Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage VI-F-06505) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 12.12.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: In der Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion VI-F-06505 „Dezentral untergebrachte Geflüchtete und deren soziale Betreuung“ sind mehrere Konstellationen aufgeführt, in denen Anträge auf dezentrales Wohnen abgelehnt wurden. Zudem wird die Anzahl der dezentral Wohnenden niedriger angegeben als im aktuellen Sachstand zur Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Ich bitte um Beantwortung folgender Nachfragen: 1. Warum und auf welcher Rechtsgrundlage wird Antragssteller*innen "eines sicheren Drittstaates gemäß Anlage zu § 29a Asylgesetz" das dezentrale Wohnen verweigert? Stellt dies nicht aus Sicht der Stadt eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft dar? 2. Welche formalisierten Fallkonstellationen (inkl. aufenthalts-/asylrechtlicher Gründe) führen zur Ablehnung von Anträgen auf dezentrales Wohnen? 3. In Antwort auf Anfrage 4 heißt es, dass "417 Personen Ende September 2018 in eigenem Wohnraum oder Gewährleistungswohnungen" lebten, die "weniger als 24 Monate Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz" erhielten. Im aktuellen Sachstand ist beschrieben: "Von den Personen, die zu Ende September 2018 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (2.997), lebten 46 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 54 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft." Dies ergibt 1618 Personen. Wie kommt diese zahlenmäßige Diskrepanz zustande? Wie ist die Aufenthaltsdauer der dezentral lebenden Personen? (ggf. nach 6/12/18/24 Monaten oder anderen Intervallen aufschlüsseln) 1/1