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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1457628.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.11.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:21

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-06667 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium FA Allgemeine Verwaltung FA Finanzen FA Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 22.11.2018 1. Lesung 1. Lesung 1. Lesung Verweisung in die Gremien Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln Sonstiges: 1/2 Sachverhalt: In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund und Frankfurt am Main diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen. Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird. 2/2