Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1457628.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
12.11.18, 12:00
Aktualisiert
17.11.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-06667
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
22.11.2018
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit
Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale
automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und
in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss x Verwaltungshandeln
Sonstiges:
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Sachverhalt:
In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer
Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische
Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch
haben die Städte Dortmund und Frankfurt am Main diese Vereinbarungen mit bspw. dem
Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das
hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.
Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative
Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die
angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber
kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die
Gästetaxe entrichtet wird.
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