Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1328104.pdf
Größe
47 MB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
21.11.18, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04806-NF-06
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Betreff:
"Leipzig-Kitas" - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1)
SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 13 Kita-Einrichtungen auf 12 kommunalen Liegenschaften
in Eigenrealisierung entsprechend Anlage 1 umzusetzen (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8
(3) Nr. 18 in der derzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 45 Mio. Euro, die in den Haushaltsjahren wie folgt
bereitgestellt werden:
2017
2018
2019
5.000.000 Euro
30.000.000 Euro
10.000.000 Euro
Zur Auslösung der Generalübernehmeraufträge wird in 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 40.000.000 Euro bereitgestellt.
3. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v.
4.109.000 Euro und in 2018 i.H.v. 30.000.000 Euro werden bestätigt. Die Deckung in 2017 und
2018 erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“
(1098700000).
Eventuelle Mehreinzahlungen in 2018 aus Schlüsselzuweisungen werden zur Deckung der hier
bestätigten Mehrbedarfe verwendet.
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 2 und 3 erfolgt im Rahmen
des mit den Haushaltssatzungen für 2017 und 2018 beschlossenen Gesamtbetrages der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.
Es kann aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre davon ausgegangen werden, dass die
jeweils tatsächlichen Investitionsauszahlungen nicht den im jeweiligen Haushaltsjahr
beschlossenen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne
die unter Beschlusspunkt 2 und 3 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen
würde ein Teil der in 2017 und 2018 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen
voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können.
1/4
Die konkrete Zuordnung der außerplanmäßigen Auszahlungen auf die einzelnen PSP-Elemente
erfolgt maßnahmekonkret und entsprechend der Kostenpräzisierung auf Grundlage des weiteren
Planungsfortschritts. Der Stadtrat wird entsprechend informiert.
Die Einordnung der Jahresscheibe 2019 i.H.v. 10.000.000 Euro erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung zum Haushalt 2019/2020 und wird entsprechend durch das Fachamt
berücksichtigt.
4. Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam 2018 i.H. von 30.000.000 Euro und kassenwirksam in 2019
i.H. von 10.000.000 Euro werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus für 2017 geplanten, aber nicht
in Anspruch zu nehmenden Verpflichtungsermächtigungen entsprechend Anlage 4.
Die konkrete Zuordnung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen auf die einzelnen
PSP-Elemente erfolgt maßnahmekonkret und entsprechend der Kostenpräzisierung auf Grundlage
des weiteren Planungsfortschritts.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung für Generalübernehmerleistungen zu
jedem einzelnen Vorhaben vorzunehmen und die entsprechenden Aufträge nach erfolgtem
Vergabeverfahren zu beauftragen.
Mit der baulichen Begleitung und der Ausschreibung an Generalübernehmer wird die LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
beauftragt.
6. Vier der 13 „Leipzig-Kitas“ werden in kommunaler Trägerschaft betrieben. Für die übrigen
Kindertagesstätten wird ein Trägerfindungsverfahren durchgeführt.
7. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt abweichend von der
Hauptsatzung keine weitere Beschlussfassung zu den Einzelvorhaben, es sei denn, relevante
Änderungen in Bezug auf Planung, Trägerschaft oder Finanzierung machen dies erforderlich.
Seitens des Fachamtes wird eine projektbegleitende Information des Stadtrates sichergestellt.
8. Sofern im Rahmen des Projektfortschrittes Verschiebungen der Auszahlungsansätze zwischen den
PSP-Elementen der einzelnen Kita-Objekte nach § 79 (1) SächsGemO erforderlich sind, ist hierfür
abweichend von der Hauptsatzung keine separate Beschlussfassung erforderlich. Der
Gesamtumfang der Auszahlungen von 45 Mio. € darf hierbei jedoch nicht überschritten werden.
Sofern im Rahmen des Projektfortschrittes der Kitas bzw. auch anderer städtischer Projekte
Verschiebungen der Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen in 2017 oder 2018 nach § 81 (5)
SächsGemO erforderlich sind, ist hierfür abweichend von der Hauptsatzung keine separate
Beschlussfassung erforderlich. Der Gesamtumfang der mit der Haushaltssatzung genehmigten
Verpflichtungsermächtigungen darf hierbei jedoch nicht überschritten werden.
Zu notwendigen Verschiebungen wird der Stadtrat fortlaufend informiert.
9. Die im Haushaltsjahr 2019ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst i.H. von jährlich 11,7 Mio.
Euro prognostiziert und zur Kenntnis genommen. Diese werden nach entsprechender
Konkretisierung im Rahmen der Haushaltsplanung zum Haushalt 2019/2020 eingeordnet und sind
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
wo veranschlagt
5.000.000
30.000.000
10.000.000
diverse
diverse
diverse
2018
2019
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2018
2019
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
2019 ff.
7.500.000 1.100.36.5.0.01.01.20
300.000 51_BW
3.836.000 11_PA_ZW
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 69,72
nein
x
wenn ja,
nein
x
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
siehe Anlage Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan „Leipzig-Kitas“
Anlage 2 Lageplan Kommunales Kita-Bauprogramm
Anlage 3 Grobkostenschätzung „Leipzig-Kitas“
Anlage 4 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 5 Schreiben der Landesdirektion
4/4
„Leipzig-Kitas“ – Baubeschluss
zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und
Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen
für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie
außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen
nach § 81 (5) SächsGemO
Bild: Kinderhaus am Agra-Park
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Inhalt
1
Spitzenreiter bei der Betreuungsquote, dennoch:
Kita-Ausbau muss beschleunigt werden
3
2
Leipzig wächst und der Bedarf an Kita-Plätzen steigt
3
3
Kommunales Kita-Bauprogramm wird erweitert
4
4
„Leipzig-Kitas“ – 1.760 neue Plätze
4
5
Städtische Grundstücke für die „Leipzig-Kitas“
5
6
Eigenrealisierung der „Leipzig-Kitas“
12
7
Finanzierung der „Leipzig-Kitas“
12
8
Folgen bei Nichtbeschluss
15
Anlagen
Anlage 1
Lageplan „Leipzig-Kitas“
Anlage 2
Lageplan Kommunales Kita-Bauprogramm
Anlage 3
Grobkostenschätzung „Leipzig-Kitas“
Anlage 4
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
„Leipzig-Kitas“
2
1 Spitzenreiter bei der Betreuungsquote, dennoch:
Kita-Ausbau muss beschleunigt werden
Leipzig hat neben Dresden unter den bundesdeutschen Städten mit mehr als einer halben
Million Einwohnern bereits heute die mit Abstand höchste Betreuungsquote im
Kinderkrippen- und Kindergartenbereich. Dennoch übersteigt der Bedarf an Betreuungsplätzen die verfügbaren Kapazitäten. Der Ausbau der benötigten Betreuungskapazitäten ist
eine große Herausforderung für die Stadt.
Eine quantitativ und qualitativ leistungsfähige Betreuungsstruktur im Kleinkind- und
Vorschulalter ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit für die Lebensqualität
einer Stadt wesentlich. Zudem besteht nach § 24 SGB VIII Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor diesem Hintergrund müssen die
bisherigen umfangreichen Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungskapazitäten weiter
intensiviert werden. Für die Stadtverwaltung stehen dabei zwei wesentliche Anforderungen
im Mittelpunkt:
•
Eine schnelle und verlässliche Umsetzung der Projekte – zum einen soll eine in der
Verwaltung bereits vorabgestimmte und somit belastbare städtebauliche Rahmensetzung
(Bauvorbescheid) für die Grundstücke eine zügige Planung und Genehmigung
ermöglichen. Zum anderen sollen Planung und bauliche Realisierung aus einer Hand
erfolgen. So können Synergien zwischen baulichen Möglichkeiten und Raumgestaltung
sowie Vorfertigungsmöglichkeiten erzielt und somit Bauzeiten optimiert werden.
•
Zukünftige Steuerungsmöglichkeiten und
mittelfristigen Änderung der Geburtenzahlen.
Umnutzungsoptionen
im
Falle
einer
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen die Voraussetzungen für die Realisierung
13 weiterer Kindertageseinrichtungen auf 12 kommunalen Grundstücken im Zeitraum von
2017 bis 2019 geschaffen werden. Der zu beschließende Investitionsaufwand beläuft sich
auf ca. 45 Mio. Euro. Damit wird das bisherige kommunale Kitabauprogramm erweitert.
Angesichts der oben genannten Anforderungen hat sich die Verwaltung für eine
Eigenrealisierung dieser 13 „Leipzig-Kitas“ auf Basis von Generalübernehmervergaben
entschieden, bei denen alle Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen gebündelt vergeben werden können.
2 Leipzig wächst und der Bedarf an Kita-Plätzen steigt
Die neue Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig weist zum Ende des
Prognosehorizontes im Jahr 2030 in der mittleren Variante eine Einwohnerzahl von 720.000
aus. Dabei wird der Zuwachs bei Vorschulkindern (unter 6 Jahre) als überdurchschnittlich
angenommen. Auf der Grundlage von erhobenen Bedarfsquoten wird der Bedarf von 33.598
Betreuungsplätzen in 2017/2018 auf 42.735 Betreuungsplätze in 2029/2030 steigen.
Gegenüber der Bevölkerungsvorausschätzung von 2013, die für die Planungen der letzten
„Leipzig-Kitas“
3
Jahre die Grundlage darstellte, werden nun wesentlich mehr Kinder in den für die Kitabedarfsplanung relevanten Altersgruppen prognostiziert.
Dies macht den Bau von ca. 40 bisher nicht in der Projektplanung befindlichen Kitas in
ausgewählten Versorgungsräumen bis zum Jahr 2030 notwendig. Vor dem Hintergrund des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum
Schuleintritt ist die Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten eine der Hauptaufgaben der
Stadt Leipzig.
3 Kommunales Kita-Bauprogramm wird erweitert
Die kommunale Familie (Stadt Leipzig, Eigenbetriebe und stadteigene Gesellschaften) baut
fortlaufend Kindertagesstätten, die in definierte Versorgungsräume eingeordnet sind.
Darüber hinaus erweitert die Stadt Leipzig Kapazitäten im Zuge von Sanierungen im
Bestand.
Mit zahlreichen Neubauprojekten (Holbeinstraße 58, Kinderhaus Curiestraße,
Windscheidstraße 45, Cleudner Straße 38, Landsberger Straße 120-126, Heinrothstraße,
Fritz-Simonis-Straße) werden 1.085 Plätze in den nächsten Jahren geschaffen. Darüber
hinaus entstehen durch Ersatzneubauten (Bremer Straße 17, Friedrich-Dittes-Straße,
Watestraße/Karl-Jungbluth-Straße) sowie einen Erweiterungsbaut (Tarostraße 7/9) weitere
373 Plätze.
Die „Leipzig-Kitas“ mit vier Einrichtungen in kommunaler und neun Einrichtungen in freier
Trägerschaft erweitern das bisherige kommunale Bauprogramm zur Schaffung von
Platzkapazitäten im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich und ergänzen die bisher geplanten Maßnahmen auch im Hinblick auf zu versorgende Bedarfsräume.
In Planungsräumen mit zusätzlichen Kapazitätsbedarfen werden auch zukünftig KitaProjekte mit privaten Investoren umgesetzt, insbesondere wenn die Stadt Leipzig über keine
eigenen geeigneten Grundstücke verfügt (vgl. VI-DS-02530 Sammelvorlage KitaInvestitionen und Folgekosten 2017/2018ff.). Über den jeweiligen Sachstand zur Umsetzung
der Kita-Bauvorhaben von der Stadt, kommunalen Unternehmen, freien Trägern und privaten
Investoren wird weiterhin im Jugendhilfeausschuss monatlich berichtet.
4 „Leipzig-Kitas“ – 1.760 neue Plätze
Die Stadt Leipzig plant, zur schnelleren Deckung der Bedarfslücke in den Jahren 2018 und
2019 zusätzlich 13 Kindertagesstätten mit 105 bis 225 Plätzen zu errichten. Damit sollen
weitere 1.760 Plätze (davon 490 Krippenplätze) geschaffen werden. Es wurden 12
kommunale Liegenschaften identifiziert, die zurzeit auf ihre baulichen Voraussetzungen hin
untersucht und geprüft werden. Die bauvorbereitenden Überprüfungen (insbesondere
Baugrund- und Lärmgutachten sowie Fragen der Erschließung bis zum Bauvorbescheid)
werden schrittweise durchgeführt.
„Leipzig-Kitas“
4
Das Ergebnis dieser Prüfungen ist ein Bauvorbescheid mit klaren städtebaulichen
Rahmenbedingungen, der im weiteren Projektverlauf Planungs-sicherheit gewährleistet.
Das Vorhaben „Leipzig-Kitas“ wird durch die städtische Tochtergesellschaft LESG als
Projektsteuerer begleitet. Dabei übernimmt die LESG die Gesamtkoordinierung des Projekts,
begleitet die Bauvorbereitungen, die Ausschreibungsphase sowie im Zuge der Realisierung
die Umsetzungsbegleitung und das Baucontrolling.
Die Einrichtungen in der Herloßsohnstraße, der Kleiststraße, der Ludolf-Colditz-Straße und
der Paul-Küstner-Straße sollen in kommunaler Trägerschaft betrieben werden. Für die
übrigen erfolgt parallel zu den Ausschreibungen für die Baumaßnahmen ein
Trägerfindungsverfahren.
5 Städtische Grundstücke für die „Leipzig-Kitas“
Die für den Bau von Kindertagesstätten zur Verfügung stehenden Grundstücke befinden sich
in Versorgungsräumen mit großem bis sehr großem Platzbedarf. Nachfolgend genannte
kommunale Liegenschaften sind für die Errichtung der „Leipzig-Kitas“ vorgesehen:
1. Richterstraße, Gohlis (120 Plätze)
2. Virchowstraße, Gohlis (140 Plätze)
3. Herloßsohnstraße, Gohlis (120 Plätze)
4. Kleiststraße 58, Gohlis (120 Plätze)
5. Ludolf-Colditz-Straße, Stötteritz (zwei Gebäudekörper mit insgesamt 225 Plätzen)
6. Holzhäuser Straße, Stötteritz (165 Plätze)
7. Paul-Küstner-Straße, Lindenau (105 Plätze)
8. Delitzscher Straße, Eutritzsch (120 Plätze)
9. Bockstraße, Probstheida (zwei Einrichtungen mit je 120 Plätzen)
10. Gärtnerstraße 179, Kleinzschocher (165 Plätze)
11. Eigenheimstraße, Dösen (120 Plätze)
12. Seehausener Allee, Seehausen (120 Plätze, davon zusätzlich 45 Hortplätze)
„Leipzig-Kitas“
5
1
Richterstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 136/2, 1719/3 und 162/1, Fläche
2.267 Quadratmeter
Auf dem ungenutzten Grundstück in einem gründerzeitlich geprägten Stadtteil ist der Bau
einer dreigeschossigen Kita mit 120 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) vorgesehen. Die
städtebauliche Lösung greift die villenartige Bebauungsstruktur entlang der Richterstraße mit
Vorgartenzonen und großzügigen Gartenbereichen auf. Planungsrechtlich wird sich das KitaGebäude entlang der Richterstraße im von der Fritz-Seger-Straße abgewandten Teil
einfügen.
2
Virchowstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 1657/7 und 313/25, Fläche 2.475
Quadratmeter
Die dreigeschossige Kindertagesstätte öffnet sich mit den Gruppenräumen zur Freifläche im
Westen. Die zur Virchowstraße orientierten Funktionsräume schirmen den Straßenlärm ab.
Geschaffen werden 140 Plätze (davon 40 Krippenplätze). Im Zuge des Lärmschutzgutachtens können ggf. städtebauliche Anpassungen erforderlich sein.
„Leipzig-Kitas“
6
3
Herloßsohnstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstück 1839, Fläche 1.918
Quadratmeter
Mit der Entwicklung des brachliegenden Eckgrundstücks für eine Kita können hier 120 Plätze
(davon 30 Krippenplätze) geschaffen werden. Der dreigeschossige Baukörper besetzt die
Ecke Möckernsche-/Herloßsohnstraße und schirmt die nach Süden ausgerichtete Freifläche
vom Straßenlärm ab.
4
Kleiststraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 364/1 mit 911 Quadratmetern und
Teile von 364/20, Fläche 10.331 Quadratmeter
Mit der Entwicklung der Liegenschaft in der Kleiststraße kann der ehemalige Standort einer
Kindertageseinrichtung reaktiviert werden. Der neue Baukörper wird auf dem Grundstück der
ehemaligen Kita, dem Flurstück 364/1, errichtet. Das dreigeschossige Gebäude mit 120
Plätzen (davon 30 Krippenplätze) soll allen Gruppen einen optimalen Bezug zum
Außenraum gewährleisten. Die Freiflächen werden in Teile des angrenzenden
Landschaftsschutzgebietes (Flurstück 364/20) eingegliedert. Diese orientieren sich dabei im
Wesentlichen an den historischen Grenzen.
„Leipzig-Kitas“
7
5
Ludolf-Colditz-Straße – Gemarkung Stötteritz, Flurstücke 109, 829 und 830, Fläche
4.400 Quadratmeter
Auf diesem Grundstück können zwei Gebäudekörper mit insgesamt 225 Plätzen (davon 75
Krippenplätze) entstehen. Beide Gebäude sollen als eine Einrichtung betrieben. Daher ist
geplant, die Gebäudekörper näher zueinander zu rücken und die Parkflächen umzuordnen.
Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung mit zweigeschossigen Baukörpern schließt die
Bauflucht zur Ludolf-Colditz-Straße und schirmt die Freiflächen vor Lärmimmissionen ab.
6
Holzhäuser Straße – Gemarkung Stötteritz, Flurstücke 798/2 und 846, Fläche 4.808
Quadratmeter
Auf diesem Grundstück innerhalb der gründerzeitlichen Bebauung ist die Errichtung einer
Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungsbau vorgesehen. Die vorgeschlagene
städtebauliche Lösung greift die vorhandene Bauflucht auf, schließt die Baulücken und öffnet
die Gruppenräume nach Süden zur Freifläche ins Grüne. Zudem erlaubt sie eine zeitliche
Entkopplung von Kita- und Wohnungsbau. Vorgesehen ist die Errichtung einer dreigeschossigen Kita mit 165 Plätzen (davon 45 Krippenplätze), die durch eine überhöhte Attika
die Traufhöhen der Nachbargebäude aufnimmt und die Freiflächen vom Straßenlärm
abschirmt.
„Leipzig-Kitas“
8
7
Paul-Küstner-Straße – Gemarkung Lindenau, Flurstücke 686 und 686v, Fläche
1.600 Quadratmeter
Auf dem brachliegenden Grundstück kann eine Kita mit 105 Plätzen (davon 30
Krippenplätze) entstehen. Der vorhandene Altbaumbestand soll dabei soweit wie möglich in
großzügige Freiflächen integriert werden. Die planerische Einordnung des Gebäudekörpers
in das zur Verfügung stehende Grundstück steht derzeit noch aus.
8
Delitzscher Straße – Gemarkung Eutritzsch, Flurstück 359f, Fläche 2.310
Quadratmeter
Mit dem Bebauungsvorschlag wird der großzügige Grünabstand zur Delitzscher Straße
fortgeführt. Die Einordnung und Zufahrt der Stellplätze kann dabei im weiteren
Planungsverlauf optimiert werden. In einem zwei- bis dreigeschossigen Baukörper können
bis zu 120 Plätze (davon 30 Krippenplätze) geschaffen werden. Die in Richtung Süden
ausgerichtete Freifläche sichert einen ausreichenden Abstand des Baukörpers zum
angrenzenden Jüdischen Friedhof der Israelitischen Religionsgemeinde.
„Leipzig-Kitas“
9
9
Bockstraße – Gemarkung Probstheida, Flurstück 167, Fläche 4.340 Quadratmeter
Der Zuschnitt des Grundstücks in der Bockstraße, Ortslage Probstheida, ermöglicht die
Errichtung von zwei Kita-Gebäuden mit je 120 Plätzen (davon je 30 Krippenplätze). Die
vorgeschlagene städtebauliche Lösung schließt den Blockrand entlang der Bockstraße und
schirmt die Freiflächen der Einrichtungen gleichzeitig vom Straßenlärm ab.
10 Gärtnerstraße 179 – Gemarkung Kleinzschocher, Flurstück 1057, Fläche 4.756
Quadratmeter
Mit dem Bebauungsvorschlag wird die Freifläche vom östlich angrenzenden Sportplatz
abgeschirmt, der Altbaumbestand auf dem westlichen Grundstücksteil kann erhalten werden.
Die Ausrichtung des Gebäudes orientiert sich an den beiden benachbarten
Bestandsgebäuden. Das zweigeschossige Gebäude mit 165 Plätzen (davon 40 Krippenplätze) orientiert sich mit seinen Gruppenräumen zur Freifläche nach Westen. Durch den
großzügigen Grünabstand zur benachbarten S-Bahnlinie in Trogverlauf kann wahrscheinlich
auf weitere Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden.
„Leipzig-Kitas“
10
11 Eigenheimstraße – Gemarkung Dösen, Flurstück 87, Fläche 3.830 Quadratmeter
Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung greift die Bebauungsstruktur entlang der
Libertastraße auf. Der stadtraumprägende Altbaumbestand entlang der Eigenheimstraße
kann erhalten und in die zukünftigen Freiflächen der Kita mit 120 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) in zwei Geschossen integriert werden. Stellplätze werden an der gegenüberliegenden
Johannastraße angeordnet.
12 Seehausener Allee – Gemarkung Seehausen, Flurstück 13/1, Fläche 3.466
Quadratmeter
Auf dem brachliegenden kommunalen Grundstück im Ortsteil Seehausen ist die Errichtung
eines zwei- bis dreigeschossigen Kombinationsgebäudes für die Nutzung als Kindertagesstätte (120 Plätze, davon 45 Krippenplätze) sowie die Schaffung zusätzlicher
Kapazitäten (45 Plätze) für den Hort der gegenüberliegenden Grundschule Seehausen
vorgesehen.
„Leipzig-Kitas“
11
6 Eigenrealisierung der „Leipzig-Kitas“
Die Stadtverwaltung hat verschiedene Realisierungsmodelle geprüft und sich für die
Eigenrealisierung – die Projektumsetzung durch die Stadt Leipzig selbst – auf kommunalen
Liegenschaften entschieden. Hierdurch ergeben sich gegenüber einem Investorenmodell
Vorteile nicht nur im Hinblick auf die zeitliche Gestaltung der Vorhaben und den Bauablauf,
sondern insbesondere auch auf ein Bau- und Kostencontrolling – vor allem aufgrund
gleichzeitig vorgesehener Projektrealisierung. Ebenso erlaubt dieses Modell zukünftig bei
ggf. sinkenden Kinderzahlen eine Umnutzung der Gebäude und damit eine variablere
Anpassung an die Platzbedarfe als es bei Investorenvorhaben mit sehr langfristig laufenden
Verträgen möglich wäre.
Die Planungs- und Bauleistungen werden durch die LESG ausgeschrieben. Ziel ist es,
Generalübernehmer zu gewinnen, die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Bauleistungen aus einer Hand
erbringen können und gerade deshalb Wirtschaftlichkeitspotentiale und insbesondere
zeitliche Effizienzen heben. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragnehmer auf
planerisch bereits realisierte Projekte zurückgreifen können und sich daraus ein geringerer
zeitlicher Aufwand für die Planungsphase ergibt. Zugleich ist eine schnellere sowie eine
bessere Verzahnung von Planung und baulicher Realisierung möglich, als dies bei einer
Einzelgewerkvergabe auf Basis einer vollständigen Planung des Auftraggebers möglich
wäre.
Hinsichtlich der Ausschreibungen ist nach derzeitigen Erwägungen die Durchführung von
beschränkten Ausschreibungen nach öffentlichen Teilnahmewettbewerben nach Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Bauleistungen (VOB/A) und die Bündelung der Bau- und Planungsleistungen vorgesehen.
Die Wertung der Ausschreibungsergebnisse wird durch eine Jury erfolgen, in die auch
Vertreter des Stadtrates berufen werden. Als Bewertungskriterien sind Preis, Qualität der
räumlichen Durcharbeitung (Grundriss, Funktionalität) und Qualität der städtebaulichen
Gestaltung vorgesehen.
7 Finanzierung der „Leipzig-Kitas“
Aus der vorgeschlagenen Eigenrealisierung ergeben sich langfristige Vorteile für die
Vermögensstruktur der Stadt Leipzig, da derzeit unbebaute städtische Grundstücke mit
werthaltigem, langfristigem Anlagevermögen bebaut werden.
In Abhängigkeit von standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung
derzeit noch nicht abgeschlossener Planungen, die seitens der LESG bis zum Bauvorbescheid vorangetrieben werden, liegt bisher für jede Liegenschaft nur eine grobe
Kosteneinschätzung vor (Anlage 3). Demnach beträgt das Investitionsvolumen bei
Realisierung aller 13 Kitas an 12 Standorten insgesamt 45 Mio. Euro.
„Leipzig-Kitas“
12
Bei den aufgezeigten Kosten handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung im laufenden
Planungsprozess. Grundstücksspezifische Besonderheiten wie Altlasten, umwelt- und
naturschutzrechtliche Belange sowie Erfordernisse des Lärmschutzes wurden allerdings im
Zuge der Grobkostenermittlung bereits einbezogen. Es wird somit von einer relativen
Kostensicherheit ausgegangen. Um eine zügige Umsetzung und Bereitstellung der
Kinderkrippen- und Kindergartenkapazitäten zu gewährleisten, wird, so die Kostenbetrachtung im Zuge der Ausschreibung gehalten werden kann, unmittelbar nach der
Auswertung die Beauftragung erfolgen. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse informiert.
Sollten sich im Zuge der Ausschreibung Kostenerhöhungen ergeben, die nicht im
Gesamtbudget ausgeglichen werden können, ist die Entscheidung zum weiteren Vorgehen
dem Stadtrat vorzulegen.
Entsprechend der aktuellen Planung wird davon ausgegangen, dass Haushaltsmittel für die
Beauftragung der Generalübernehmer-Leistungen wie folgt benötigt werden:
•
•
•
2017
2018
2019
5.000.000 Euro
30.000.000 Euro
10.000.000 Euro
Dabei werden die Mehrbedarfe 2017 (ausgenommen Planungskosten bis zur
Leistungsphase 2 HOAI) und 2018 über die Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Finanzhaushalt (1098700000)“ bereitgestellt. Mehreinzahlungen in 2018 aus
Schlüsselzuweisungen werden zur Deckung der Mehrbedarfe verwendet. Die genannten
Bedarfe für 2019 werden mit der Haushaltsplanung 2019/2020ff. berücksichtigt.
Deckung der Mehrbedarfe über höhere Zuweisungen
Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage hinsichtlich der fortgeschrittenen Ist-Einflüsse im
System des Finanzausgleichs wird eingeschätzt, dass die Haushaltsansätze der allgemeinen
und investiven Schlüsselzuweisungen in 2018 überschritten werden. Diese Annahme basiert
auf zwei Effekten bzw. Einflüssen. Einmal kommt es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf
kommunaler Ebene zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen
ländlicher und kreisfreier Raum. Die diesbezügliche Schlüsselmassenaufteilungsverordnung
2018 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wurde im Sächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt vom 03.07.2017 bereits veröffentlicht. Zum anderen zeichnet sich eine
Umverteilung gegenüber den bisherigen Annahmen innerhalb der kreisfreien Säule ab.
Grund ist eine äußerst positive Entwicklung der Ist-Steuerkraft der Stadt Dresden im ersten
Halbjahr 2017.
Insgesamt stehen allerdings bislang noch nicht alle Faktoren fest, die für die Höhe der
Schlüsselzuweisungen in 2018 relevant sind, so dass noch keine belastbare Aussage über
die konkrete Höhe getroffen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass
Mehreinzahlungen realisiert werden. Diese werden unterjährig 2018 zur Deckung der
Mehrbedarfe eingesetzt.
Zur Auslösung der Verträge mit Generalübernehmern in 2017 werden Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Diese werden laut Beschlusspunkt 4 bereitgestellt und können
„Leipzig-Kitas“
13
innerhalb der Gesamtermächtigung entsprechend der Haushaltssatzung 2017 gedeckt
werden.
Verpflichtungsermächtigungen
Ziel ist es, die GÜ-Leistungen noch in 2017 für alle 13 Vorhaben auszuschreiben. Dazu
muss das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen genutzt werden, die Bereitstellung
der Haushaltsmittel erfolgt entsprechend des prognostizierten Finanzbedarfes.
Die jetzt zur Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Anlage 4 genannten
Vorhaben sichern zunächst ab, dass die mit dem Haushaltsplan 2017/2018 genehmigten
Gesamtermächtigungen an Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden.
Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl in der Projektabwicklung der 13
Kitas, als auch in der Umsetzung anderer kommunaler Vorhaben Veränderungen in der
Beauftragung von Leistungen ergeben. Auf diese muss dann flexibel reagiert werden – dazu
wird im Einzelfall eine kurzfristige Verschiebung von Verpflichtungsermächtigungen
notwendig sein. Entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung ist jedoch die Übertragung
von Verpflichtungsermächtigungen ab einer Höhe von bereits 200.000 Euro der
Verwaltungsausschuss einzubeziehen, ab 500.000 Euro die Ratsversammlung. Vor diesem
Hintergrund wird mit Beschlusspunkt 9 eine flexible Bewirtschaftung der Verpflichtungsermächtigungen durch die Verwaltung ermöglicht.
Die Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen stellt veranschlagte Haushaltsansätze
von anderen Projekten nicht in Frage.
Abbildung der Planungskosten (bis Leistungsphase 2 HOAI) im Haushalt
Folgende Auszahlungen wurden den Maßnahmen bereits außerplanmäßig gemäß § 79 (1)
SächsGemO in 2017 für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
„Richterstraße“ (PSP-Element 7.0001805.700) i.H. von 75.000 Euro
„Virchowstraße“ (PSP-Element 7.0001814.700) i.H. von 61.000 Euro
„Herloßsohnstraße“ (PSP-Element 7.0001815.700) i.H. von 61.000 Euro
„Kleiststraße 58“ (PSP-Element 7.0001816.700) i.H. von 68.000 Euro
„Ludolf-Colditz-Straße“ (PSP-Element 7.0001807.700) i.H. von 68.000 Euro
„Holzhäuser Straße“ (PSP-Element 7.0001808.700) i.H. von 75.000 Euro
„Paul-Küstner-Straße“ (PSP-Element 7.0001813.700) i.H. von 68.000 Euro
„Delitzscher Straße“ (PSP-Element 7.0001811.700) i.H. von 61.000 Euro
„Bockstraße“ (PSP-Element 7.0001806.700) i.H. von 75.000 Euro
„Gärtnerstraße 176“ (PSP-Element 7.0001810.700) i.H. von 68.000 Euro
„Eigenheimstraße“ (PSP-Element 7.0001809.700) i.H. von 68.000 Euro
„Hinter der Kirche“ (PSP-Element 7.0001804.700) i.H. von 75.000 Euro
Das Grundstück „Hinter der Kirche“ wurde im Verfahrensverlauf durch die
Liegenschaft „Seehausener Allee“ ersetzt.
„Kuhturmstraße“ (PSP-Element 7.0001812.700) i.H. von 68.000 Euro
Vor dem Hintergrund des geltenden Bebauungsplanes ist die Bebauung der
„Kuhturmstraße“ letztlich nur als Kombination Wohnen und Kita denkbar. Daher wird
das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt.
„Leipzig-Kitas“
14
Die Deckung der Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt 891.000 Euro erfolgte aus
Mehrerträgen in der allgemeinen Schlüsselzuweisung.
Folgekosten
Mit der Inbetriebnahme der 13 Kindertagesstätten entstehen Folgekosten, welche im
weiteren Planungsverlauf präzisiert und im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020
berücksichtigt werden:
•
•
•
Für den Betrieb der neun Einrichtungen durch freie Träger entstehen Folgekosten in
Höhe von ca. 7.500.000 Euro jährlich.
Mit der Übernahme von vier Einrichtungen in kommunale Trägerschaft geht ein
Personalbedarf von 69,72 Vollzeitäquivalenten (pädagogisches Personal und
Hausmeister) einher. Die Kosten dafür betragen voraussichtlich 3.836.000 Euro
jährlich.
Für die Bewirtschaftung der vier Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft ist
mit Folgekosten in Höhe von jährlich ca. 300.000 Euro zu rechnen.
Ziel ist es, bereits in 2018 Kindertagesstätten in Betrieb zu nehmen. Hierdurch entstehende
finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf Personal-, Bewirtschaftungs- und Kosten des
Betriebs der Einrichtungen inklusive deren Ausstattung sowie zur Refinanzierung des
Einrichtungsbetriebs durch freie Träger werden dem Stadtrat im Rahmen einer separaten
Vorlage vorgelegt, sofern diese nicht innerhalb der entsprechenden Budgets gedeckt werden
können.
8 Folgen bei Nichtbeschluss
Sollten die in dieser Vorlage benannten Kita-Bauprojekte nicht realisiert werden, würde die
bereits vorhandene Bedarfslücke weiter wachsen und verschärft unmittelbar die damit
verbundenen Auswirkungen mit zur Zeit nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen für die
Stadt.
„Leipzig-Kitas“
15
„Leipzig-Kitas“
16
Übersicht 12 Grundstücke für 14 Kitas
Kosteneinschätzung auf Basis der Aufgabenstellung* (keine LP 2 - Kostenschätzung)
Lfd. Nr.
Aus- Pak.
wahl
Fläche städtebauPlätze
m²
liche Priorität
Straße
FlurstücksGemarkung
nr.
Planstand
1
1
2
1
3
3
Richterstraße
Virchowstraße (o.
Nr.)
Herloßsohnstraße
(o. Nr.)
Gohlis
Gohlis
136/2,
1719/3,152/ 1
1657/7 ,
313/25
Gohlis
1839
364/1
4
1
1
5
1
6
2
7
3
8
2
Kleiststraße 58
Ludolf-Colditz-Str.
(o. Nr.) Kita I
Ludolf-Colditz-Str.
(o. Nr.) Kita II
Holzhäuser
Straße (o. Nr.)
Paul-KüstnerStraße (o. Nr.)
Delitzscher Str. (o.
Nr.)
Gohlis
2.267
2.475
1.918
Teile von
364/20
109/, 829, 830
2.240
Stötteritz
109/, 829, 830
2.160
Stötteritz
798/2+846
4.808
Lindenau
686; 686/v
1.600
Eutritzsch
359f
2.310
2
Bockstraße Kita I
Probstheida
167
2.170
2
Bockstraße Kita II Probstheida
167
2.170
1057
4.756
87
3.830
2
Gärtnerstraße 179
11
1
Eigenheimstraße
(o. Nr.)
Dösen
12
3
Seehausener
Allee
Seehausen
13/1
Löschwasser
auf 96 m³
RW
Drosselung
Ausgleichsmaßnahme/
Biotop
Berücksichtigung besonderer
standortspezifischer baulicher
Anforderungen
je Standort s. Fußnote
16.500 €
Schätzung
Schätzung
150.000
100.000
50.000
1)
2)
3)
4)
5)
6)
mgl. Mehrkosten
aufgrund der
Wettbewerbswertung
Priorität I 12,5 %
Priorität II 10,0 %
8)
7)
Allg. Preisentwicklung
Projektsteuerung/Bauherrenvertretung
KG 710 nach AHO
Gesamt
10%
9)
10)
Prio 1
120
1.980.000
200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.000,00
7.2)
281.875,00
253.687,50
84.000,00
2.874.562,50
Prio 1
140
2.310.000
500.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.11)
351.250,00
316.125,00
102.000,00
3.579.375,00
Prio 2
120
1.980.000
200.000,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
99.000,00
7.12)
242.900,00
267.190,00
79.000,00
3.018.090,00
Prio 1
120
1.980.000
150.000,00
75.311,10
0,00
0,00
0,00
396.000,00
7.13)
325.163,90
292.647,50
79.000,00
3.298.122,50
Prio 1
120
1.980.000
100.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
7.4)
266.250,00
239.625,00
73.000,00
2.708.875,00
Prio 1
105
1.732.500
100.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
7.4)
235.312,50
211.781,25
65.000,00
2.394.593,75
Prio 1
165
2.722.500
100.000,00
50.000,00 150.000,00
0,00
0,00
494.500,00
7.5)
439.625,00
395.662,50
114.000,00
4.466.287,50
Prio 2
105
1.732.500
0,00
0,00 150.000,00 100.000,00 50.000,00
0,00
7.10)
203.250,00
223.575,00
75.000,00
2.534.325,00
Prio 2
120
1.980.000
500.000,00
0,00
0,00 100.000,00
0,00
396.000,00
7.8)
297.600,00
327.360,00
89.000,00
3.689.960,00
Prio 2
120
1.980.000
75.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.600,00
7.3)
229.260,00
252.186,00
75.000,00
2.849.046,00
Prio 2
120
1.980.000
75.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.600,00
7.3)
229.260,00
252.186,00
75.000,00
2.849.046,00
Prio 2
165
2.722.500
150.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.7)
287.250,00
315.975,00
100.000,00
3.575.725,00
Prio 2
120
1.980.000
0,00
0,00 150.000,00 100.000,00 50.000,00
75.000,00
7.6)
235.500,00
259.050,00
106.000,00
2.955.550,00
Prio 2
165
1.805
2.722.500
0,00
0,00
150.000,00
7.14) u. 11)
10.331
9
10
Altlasten/
Abbruchmaßnahmen
911
Stötteritz
Kleinzschocher
Basis Gesamt
kosten KG 200Schallschutz
700 (ohne KG
600 u. 710)
3.466
287.250,00 315.975,00
97.000,00 3.572.725,00
gesamt Standorte 1-12
44.366.283,25
* Anmerkungen:
1)
Grundlage der groben Kosteneinschätzung ist die mit dem AfJFB abgestimmten Vorgabe von Kita-Platzkosten in Höhe von 16.500 € .Es liegen keine Kostenschätzungen auf Basis einer HOAI Leistungsphase 2 vor.
2)
Die Einschätzung der Kosten für den Schallschutz basieren auf Annahmen zu den notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen (pauschaler Ansatzwert, je nach Einschätzung des Gesundheitsamtes).
3)
Die Kosten für die Beseitigung der Altlasten und Bodenverunreinigungen auf den Grundstücksflächen sind auf Basis der vorliegenden Einsätzung des AfU aufgestellt und bedürfen der
weiteren Bewertung nach Vorlage der jeweiligen Baugrundgutachten. Kosten für einen notwendigen Bodenaustausch bei den Gründungsarbeiten sind hier nicht enthalten.
4)
Entsprechend der Angabe zur gesicherten Erschließung durch die KWL ist nicht auf allen Grundstücken die notwendige Löschwasserversorgung mit 96 m²/h gewährleistet.
Es sind daher Kosten für die Herstellung von Zisternen oder geeigneten Löschungwasserbevorratungssystemen einzustellen, um das Löschwasserdefizit von 48 m³/h auszugleichen.
5)
Laut Mitteilung der KWL zur ungedrosselten Einleitung von Regenwasser in das Netz, sind auf den benannten Baugrundstücken Vorrichtungen zur Rückhaltung von Regenwasser vorzusehen.
6)
Auf Grundlage der Stellungnahme des AfU sind auf einigen Grundstücken gesetzlich geschützte Biotope (Typ: höhlenreiche Einzelbäume) vorhanden. In der weiteren Planung
muss entschieden werden, ob Bäume auf Grund einer zu starken Beeinträchtung der Bebaubarkeit der Flächen umgesetzt werden müssen und dafür entsprechende Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
7)
Aus den individuellen Grundstücksbedingungen sowie planersichen Anforderungen (s. Abstimmung der Standortsteckbriefe) ergeben sich bauliche Anforderungen, die folgend projektindividuell mit einem Kostenansatz versehen werden.
7.1) Erfordernis Satteldach, Kostensteigerung ca. 10 % Baukosten
7.2) Besondere Erfordernisse der Einfriedung im Vorgartenbereich und der Abschirmung der Spielflächen aufgrund umgebender Denkmäler, pauschal 75.000 EUR
7.3) Besondere Grundrissanforderungen aus Schallschutzgründen, somit ggf. größerer Verkehrsflächen und umbauten Raum, Kostensteigerung 12 % Baukosten
7.4) keine besonderen Anforderungen
7.5) 3-geschossiger Kitabau mit überhoher Attika aufgrund Umgebungstraufkante erforderlich - Mehrkosten für zusätzliche Treppen und Decken ca. 15 % der Baukosten sowie für überhöhte Attika ca.5 % der Baukosten
7.6) Städtebauliche Einordnung des Sonderbaukörpers erfordert vermehrten Eingriff in den gewachsenen Altbaumstand inkl. Ausgleichsmaßnahmen - Mehrkosten pauschal ca. 75.000 EUR
7.7) keine besonderen Anforderungen
7.8) Aufgrund der komplizierten und schmalen Grundstückszuschnittes ggf. nur mit 3 geschossiger Kita und hohen Verkehrsflächenanteil, da nur einseitige Erschließung möglich, lösbar, Mehrkosten 20 % der Baukossten
7.9) Aufgrund der Anforderungen aus dem B-Plan, dem ungünstigen Grundstückszuschnitt, der hohen Lärmbelastung sowie dem Anspruch der Kombination von Kita und Wohnen wird der Standort vorerst zurückgestellt
7.10) keine besonderen Anforderungen
7.11) keine besonderen Anforderungen
7.12) Abschirmung zum benachbarten Gewerbe - Mehrkosten 5 % der Baukosten
7.13) sehr kleines Grundstück, nur dreigeschossig lösbar, ggf. Satteldach aufgrund Umgebung erforderlich - Mehrkosten für zusätzliche Treppen und Decken ca. 15 % der Baukosten sowie Sattel-/Schrägdach 5 %
7.14) Hammergrundstück, Zufahrt nur über Nachbargrundstück (Flst. 14/7) zu gewährleisten - ggf. Kostenbeteiligung an Erschließung bzw. Entschädigung für Wegerecht - pauschal 150.000 EUR
8)
Aus dem Wettbewerbsverfahren und den möglichen Spreizungen im Zuge der Wertung können Mehrkosten entstehen, die hier eingepreist sind.
In der Priorität I ist theoretisch (entspr. abgestimmte Matrix) ein Mehrpreis von 25 % bei max. funktionaler und gestalterischer Bewertung möglich. Im Mittel wird ein Preisunterschied von 12,5 % als realistischer Ansatz betrachtet.
9)
Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Nachfrage der Baukapazitäten und dem damit einhergehenden Preisanstieg bei allen Bauleistungen sollte eine Budgetsicherheit von 10 % eingeplant werden.
10)
Die Kosten für Bauherrenaufgaben und Projektsteuerung (angepasst auf die GU-Vergabe) wurden auf Grundlage der AHO -Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft ermittelt.
11)
Vorgesehen ist die Errichtung von 120 Kita und 45 Hortplätzen.
Kostenübersicht Stand 25.09.JE
Übersicht der Deckungsmöglichkeiten aus Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2017 mit Kassenwirksamkeit (KW) 2018 und 2019
Amt
PSP-Element
Bezeichnung
2017
Gesamt VE
Plan 2018
(KW)
EUR
1
2
3
4 (=5+7+9)
37
37
37
37
37
37
37
37
**
**
**
**
**
**
**
**
PSP 7.0000162.710
PSP 7.0000164.710
PSP 7.0000168.700
PSP 7.0000174.710.020
PSP 7.0000174.710.051
PSP 7.0001674.700
PSP 7.0001675.700
PSP 7.0001695.700
bewegliches AV
bewegliches AV
Feuerwehrzentrum Südwest
med. Spezialausstattung
Spezialfahrzeug RD
Komplettsanierung Hw-Budget Bund
Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen
Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost
Plan 2019
(KW)
EUR
nicht benötigte
Ansätze
VE 2017
(KW 2018)
EUR
EUR
nicht benötigte
Ansätze
VE 2017
(KW 2019)
EUR
5
6
7
8
8.186.500
311.000
4.940.000
134.000
1.544.950
450.000
960.000
500.000
696.000
311.000
4.940.000
30.000
544.200
450.000
960.000
500.000
0
0
0
0
0
0
0
0
41 ** PSP 7.0001748.700
Sportmuseum
125.000
125.000
125.000
45 ** PSP 7.0000754.700
Baumaßnahme Bibliothek Südvorstadt
307.000
307.000
200.000
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
Neubau Grundschule mit Hort in Plagwitz
Schulstandort Ihnmelstraße
120. Schule - Energetische Sanierung
60. Schule, Erweiterungsbau Schule/Hort
OFT Klingenthaler Str. 14
Kita F.-Rhode-Str.17
W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz
K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym.
P.-Robeson-Schule, Brandschutz
Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA
Reaktivierung Opferweg
H.-Kroch-Schule, Brandschutz
66.Schule, energet.Sanierung Komarowstr.
J.-Kepler-Schule, Brandschutz
BSZ 7,Neustädter Str.BS/Invest.auf Raten
Kita L.-Frank-Str.
Richard-Lehmann-Str. 28-30
31. Schule, Neubau 1-Feldhalle
GS Max-Planck-Str., Nutzeranpass. u. BS
77. Schule, Kapazitätserweiterung
Kita Goldsternstraße 21
Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-energet.Sanierg.
Energet.San., An der Kotsche, 78, Martinsch.
Kita Holbeinstraße
Neue Grundscvhule Mitte/SO
Sanierung Diderotstr. (ehem. 68. Schule)
E.-Pinkert-Schule, Sanierung Haus II
GS Liebertwolkwitz Horterweiterung
Ersatzneubau Schule am Adler
Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau
Erweiterung OS Mölkau
Erweiterung R.-Schumann-Schule
Gym. Gorkistraße, Neubau 3-Feldhalle
Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS
Neubau 2-FH f. Schule am Weißeplatz
Innere San. Sculgebäude Erfurter Str.
Campus inn. Sanierg. Klinger-Schule H1
Innere San. Schulgebäude Dösner Weg 27
Campus Grünau, 94. Schule, Inn. Sanierg.
Innere San. Schulgebäude B.-Göring-Str.
66. Schule, innere Sanierung Komarowstr.
An der Kotsche, 78. Martinsch. Inn. San.
Innere San. Diderotstr. (ehem. 68. Schule)
Campus Grünau Sanierg. Klinger-Schule H2
Campus Grünau Sanierung Fös Grünau
Campus Grünau Erweiterungsbau
120.Schule Ersatzneub.mit Hort+2 Feld SH
Ernst-Pinkert-Schule, NB 2-Feld SH 2.BA
Astrid-Lindgren-Schule,Erw.Systemb.8 AUR
91. Schule, Erweit. Systembauw. 8 AUR
172. Schule, Erweit. Systembauw. 8 AUR
Schulerw.Alfred-Kästner-Sch.Systemb.4AUR
Schule Rückmarsdorf, Systembau 4 AUR
Geschw.-Scholl-Schule Anbau Mensa/AulaBS
Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH
35. Schule, Erweiterung in Systemb.6 AUR
A.-v.-Wiedebach-Schule,Erw.Systemb.6AUR
4.000.000
3.500.000
1.050.000
500.000
300.000
1.000.000
330.000
7.000.000
900.000
2.000.000
1.893.000
40.000
1.250.000
503.350
733.000
1.015.000
500.000
3.000.000
900.000
1.321.000
250.000
250.000
1.600.000
1.430.000
3.000.000
1.350.000
3.500.000
1.500.000
3.000.000
1.500.000
2.000.000
300.000
1.000.000
200.000
170.000
1.720.000
1.000.000
2.081.600
400.000
1.444.500
1.500.000
2.000.000
2.850.000
1.000.000
400.000
1.000.000
700.000
180.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
100.000
400.000
40.000
40.000
4.000.000
3.500.000
1.050.000
500.000
300.000
1.000.000
330.000
5.000.000
900.000
2.000.000
1.893.000
40.000
1.250.000
503.350
733.000
1.015.000
500.000
3.000.000
900.000
1.321.000
250.000
250.000
1.600.000
1.430.000
3.000.000
1.350.000
3.500.000
1.500.000
3.000.000
1.500.000
2.000.000
300.000
1.000.000
200.000
170.000
1.720.000
1.000.000
2.081.600
400.000
1.444.500
1.500.000
2.000.000
2.850.000
1.000.000
400.000
1.000.000
700.000
180.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
100.000
400.000
40.000
40.000
4.000.000
1.639.650
50.000
500.000
300.000
1.000.000
330.000
0
0
0
0
40.000
1.250.000
503.350
580.000
0
500.000
0
900.000
1.321.000
250.000
0
0
1.000.000
0
0
2.762.500
0
0
0
0
0
0
200.000
170.000
0
950.000
0
350.000
0
1.500.000
1.500.000
0
950.000
350.000
950.000
700.000
180.000
60.000
0
0
0
0
100.000
400.000
0
0
52 ** PSP 7.0001365.700
52 ** PSP 7.0001647.700
Aktionsplan Funktionsgebäude
Maßnahmen öffentlicher Raum
1.000.000
250.000
1.000.000
250.000
800.000
250.000
64
64
64
64
64
64
Soziale Stadt Leipziger Osten
Stadtumbau Ost
Soziale Stadt Grünau
EU-Programme EFRE Ost
EU-Programme EFRE West
Georg-Schumann-Straße
102.000
2.055.700
131.000
250.000
541.500
150.000
102.000
2.055.700
131.000
250.000
541.500
150.000
0
1.000.000
0
250.000
541.500
120.000
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
PSP 7.0000680.700
PSP 7.0000698.700
PSP 7.0000714.700
PSP 7.0000720.700
PSP 7.0000756.700
PSP 7.0000877.700
PSP 7.0000962.700
PSP 7.0000965.700
PSP 7.0001059.700
PSP 7.0001077.700
PSP 7.0001078.700
PSP 7.0001084.700
PSP 7.0001088.700
PSP 7.0001090.700
PSP 7.0001097.700
PSP 7.0001225.700
PSP 7.0001227.700
PSP 7.0001352.700
PSP 7.0001353.700
PSP 7.0001354.700
PSP 7.0001359.700
PSP 7.0001408.700
PSP 7.0001442.700
PSP 7.0001446.700
PSP 7.0001484.700
PSP 7.0001485.700
PSP 7.0001486.700
PSP 7.0001489.700
PSP 7.0001490.700
PSP 7.0001491.700
PSP 7.0001496.700
PSP 7.0001503.700
PSP 7.0001519.700
PSP 7.0001640.700
PSP 7.0001656.700
PSP 7.0001660.700
PSP 7.0001661.700
PSP 7.0001662.700
PSP 7.0001663.700
PSP 7.0001664.700
PSP 7.0001665.700
PSP 7.0001666.700
PSP 7.0001667.700
PSP 7.0001669.700
PSP 7.0001670.700
PSP 7.0001671.700
PSP 7.0001734.700
PSP 7.0001735.700
PSP 7.0001736.700
PSP 7.0001737.700
PSP 7.0001738.700
PSP 7.0001739.700
PSP 7.0001740.700
PSP 7.0001741.700
PSP 7.0001742.700
PSP 7.0001744.700
PSP 7.0001745.700
PSP 7.0000379.700
PSP 7.0000380.700
PSP 7.0000381.700
PSP 7.0000384.700
PSP 7.0000385.700
PSP 7.0000386.700
Seite 1 von 2
Stand: 21.09.2017
Plan 2020
(KW)
EUR
9
4.278.500
0
3.212.000
74.000
242.800
0
0
30.000
757.950
2.000.000
Amt
PSP-Element
Bezeichnung
2017
Gesamt VE
Plan 2018
(KW)
EUR
1
2
3
4 (=5+7+9)
64
64
64
64
**
**
**
**
Plan 2020
(KW)
EUR
nicht benötigte
Ansätze
VE 2017
(KW 2019)
EUR
5
6
7
8
9
EUR
Parkbogen Ost – NSP
SSP Leipziger Osten
Stadtumbau Ost
EFFRE WEST
2.100.000
200.000
268.300
411.000
2.100.000
200.000
268.300
411.000
1.500.000
200.000
268.300
0
65 ** PSP 7.0000203.700
65 ** PSP 7.0001449.700
Sanierung Neues Rathaus/ Stadthaus
Modernisierung Sitzungssaal/Abstimmungsanl.
300.000
1.500.000
150.000
1.500.000
0
0
150.000
0
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
66
Erwerb immaterielles Vermögen
Planungsmittel Verkehrstechnik
PLanungsmittel Verkehrsmanagement
Großverkehrszeichen
Schulwegsicherung
Beteiligung AZV Parthe
Rekonstruktion LSA
K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)
S1, Anbindg. Slevogtstr. (Diderot- b. Sc
Parkeinrichtungen
Einsatz Stellplatzablösebeträge
Radwege Gemeindestraßen
Verkehrswichtige Straßen
Maßnahmen EKrG
Straßen Innenstadt
Kommunale Brücken
Ingenieurbauwerke
Brückenplanung
Planung investiver Vorhaben
Beitragsfähige Straßen
Straßenbau in Ortsteilen
Straßenbaumaßnahmen (stadtbezirksbez.)
Erneuerung von Gehwegen
Ersatzinvestition Verkehrsmanagementsyst.
Deckenbauprogramm
Neubau LSA
Brücke Straße des 18. Oktober
Stadtanteil LVB-Vorhaben
bewegliches AV
S 78 (ehem. B 186) Althener Str.
Landsberger Brücke
Ersatzneubau Plagwitzer Brücke
Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II
Georg-Schwarz-Straße
Koordinierung Stadttechnik
straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf
KV Hirschfeld
Dieskaustraße
Schlachthofbrücke
Brücke Geithainer Straße
Software „eVergabe“
Umfeld Bahnhof Plagwitz
Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str.
Brücke+Ufermauer K.-Heine-Str. 22b
Neubau Karlbrücke
Brücke über DB Wiederitzscher Straße
B87/B6 Kn. Delitzscher/Essener/Liebermann
EÜ Diskaustraße
Realisierung Verkehrsmanagement
Bewohnerparken Waldstraßenviertel
675.000
210.000
100.000
157.500
160.000
100.000
1.200.000
4.313.750
936.150
115.000
400.000
1.600.000
1.070.000
1.600.000
525.675
2.205.000
1.000.000
1.800.000
1.850.000
1.650.000
500.000
375.000
400.000
180.000
2.262.000
425.000
5.000.000
1.699.600
215.625
1.553.950
2.997.000
3.404.000
2.300.000
1.811.250
100.000
90.000
589.000
2.475.000
1.707.000
2.269.925
750.000
400.000
1.435.000
190.000
1.100.000
250.000
463.100
2.600.000
750.000
175.000
360.000
100.000
50.000
75.000
80.000
50.000
600.000
2.413.750
936.150
65.000
200.000
800.000
570.000
800.000
300.000
1.220.000
500.000
900.000
950.000
1.250.000
250.000
250.000
400.000
120.000
1.012.000
200.000
2.000.000
800.000
250.000
100.000
0
0
0
0
500.000
2.000.000
500.000
65.000
200.000
500.000
300.000
800.000
300.000
900.000
400.000
700.000
700.000
900.000
250.000
250.000
300.000
0
800.000
200.000
2.000.000
700.000
180.000
50.000
25.000
37.500
40.000
25.000
300.000
1.850.000
150.000
50.000
0
0
0
0
300.000
1.600.000
135.000
60.000
25.000
45.000
40.000
25.000
300.000
50.000
25.000
100.000
400.000
250.000
400.000
0
100.000
400.000
250.000
400.000
735.000
250.000
450.000
450.000
200.000
125.000
735.000
250.000
450.000
450.000
200.000
125.000
25.000
100.000
400.000
250.000
400.000
225.675
250.000
250.000
450.000
450.000
200.000
125.000
125.000
1.157.800
1.597.000
3.404.000
2.300.000
980.400
50.000
90.000
589.000
1.157.800
0
0
2.000.000
400.000
50.000
90.000
589.000
500.000
100.000
2.900.000
749.600
215.625
396.150
1.400.000
500.000
100.000
2.900.000
500.000
0
396.150
0
830.850
25.000
400.000
25.000
25.000
75.000
75.000
2.400.000
1.707.000
819.850
750.000
400.000
245.000
190.000
1.500.000
819.850
0
400.000
245.000
0
210.075
210.075
1.240.000
770.000
770.000
420.000
67 ** PSP 7.0000279.700
Wiederherstellung ehem. Flussläufe Luppe
80 ** PSP 7.0000688.700
80 ** PSP 7.0001619.700
Erschließung Gewerbeareal Nordraumkonz.
Strategischer Grunderwerb
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
**
PSP 7.0001475.700
PSP 7.0001628.700
PSP 7.0001629.700
PSP 7.0001629.700
Plan 2019
(KW)
EUR
nicht benötigte
Ansätze
VE 2017
(KW 2018)
EUR
PSP 7.0000421.710
PSP 7.0000434.700
PSP 7.0000435.700
PSP 7.0000454.700
PSP 7.0000455.700
PSP 7.0000474.700
PSP 7.0000497.700
PSP 7.0000554.700
PSP 7.0000560.700
PSP 7.0000562.700
PSP 7.0000571.700
PSP 7.0000572.700
PSP 7.0000573.700
PSP 7.0000574.740
PSP 7.0000575.700
PSP 7.0000577.700
PSP 7.0000579.700
PSP 7.0000582.700
PSP 7.0000583.700
PSP 7.0000586.700
PSP 7.0000587.700
PSP 7.0000588.700
PSP 7.0000589.700
PSP 7.0000636.700
PSP 7.0000639.700
PSP 7.0000645.700
PSP 7.0000653.700
PSP 7.0000655.700
PSP 7.0000871.700
PSP 7.0001015.700
PSP 7.0001017.700
PSP 7.0001018.700
PSP 7.0001019.700
PSP 7.0001023.700
PSP 7.0001026.700
PSP 7.0001026.700
PSP 7.0001110.700
PSP 7.0001312.700
PSP 7.0001313.700
PSP 7.0001314.700
PSP 7.0001382.700
PSP 7.0001403.700
PSP 7.0001447.700
PSP 7.0001565.700
PSP 7.0001587.700
PSP 7.0001588.700
PSP 7.0001589.700
PSP 7.0001687.700
PSP 7.0001693.700
PSP 7.0001694.700
Summe
1.100.000
250.000
463.100
463.100
500.000
175.000
250.000
0
1.956.339
1.956.339
1.956.399
100.000
1.000.000
159.851.264
100.000
1.000.000
121.640.544
0
0
54.077.449
Seite 2 von 2
60.000
750.000
125.000
100.000
150.000
2.600.000
250.000
0
250.000
21.660.107
11.586.233
16.550.634