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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1328104.pdf
Größe
47 MB
Erstellt
18.10.17, 12:00
Aktualisiert
21.11.18, 13:12

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-04806-NF-06 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Betreff: "Leipzig-Kitas" - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 13 Kita-Einrichtungen auf 12 kommunalen Liegenschaften in Eigenrealisierung entsprechend Anlage 1 umzusetzen (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18 in der derzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 45 Mio. Euro, die in den Haushaltsjahren wie folgt bereitgestellt werden: 2017 2018 2019 5.000.000 Euro 30.000.000 Euro 10.000.000 Euro Zur Auslösung der Generalübernehmeraufträge wird in 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000.000 Euro bereitgestellt. 3. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 4.109.000 Euro und in 2018 i.H.v. 30.000.000 Euro werden bestätigt. Die Deckung in 2017 und 2018 erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Eventuelle Mehreinzahlungen in 2018 aus Schlüsselzuweisungen werden zur Deckung der hier bestätigten Mehrbedarfe verwendet. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 2 und 3 erfolgt im Rahmen des mit den Haushaltssatzungen für 2017 und 2018 beschlossenen Gesamtbetrages der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. Es kann aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre davon ausgegangen werden, dass die jeweils tatsächlichen Investitionsauszahlungen nicht den im jeweiligen Haushaltsjahr beschlossenen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter Beschlusspunkt 2 und 3 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen würde ein Teil der in 2017 und 2018 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können. 1/4 Die konkrete Zuordnung der außerplanmäßigen Auszahlungen auf die einzelnen PSP-Elemente erfolgt maßnahmekonkret und entsprechend der Kostenpräzisierung auf Grundlage des weiteren Planungsfortschritts. Der Stadtrat wird entsprechend informiert. Die Einordnung der Jahresscheibe 2019 i.H.v. 10.000.000 Euro erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Haushalt 2019/2020 und wird entsprechend durch das Fachamt berücksichtigt. 4. Die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam 2018 i.H. von 30.000.000 Euro und kassenwirksam in 2019 i.H. von 10.000.000 Euro werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus für 2017 geplanten, aber nicht in Anspruch zu nehmenden Verpflichtungsermächtigungen entsprechend Anlage 4. Die konkrete Zuordnung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen auf die einzelnen PSP-Elemente erfolgt maßnahmekonkret und entsprechend der Kostenpräzisierung auf Grundlage des weiteren Planungsfortschritts. 5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung für Generalübernehmerleistungen zu jedem einzelnen Vorhaben vorzunehmen und die entsprechenden Aufträge nach erfolgtem Vergabeverfahren zu beauftragen. Mit der baulichen Begleitung und der Ausschreibung an Generalübernehmer wird die LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH beauftragt. 6. Vier der 13 „Leipzig-Kitas“ werden in kommunaler Trägerschaft betrieben. Für die übrigen Kindertagesstätten wird ein Trägerfindungsverfahren durchgeführt. 7. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahmen erfolgt abweichend von der Hauptsatzung keine weitere Beschlussfassung zu den Einzelvorhaben, es sei denn, relevante Änderungen in Bezug auf Planung, Trägerschaft oder Finanzierung machen dies erforderlich. Seitens des Fachamtes wird eine projektbegleitende Information des Stadtrates sichergestellt. 8. Sofern im Rahmen des Projektfortschrittes Verschiebungen der Auszahlungsansätze zwischen den PSP-Elementen der einzelnen Kita-Objekte nach § 79 (1) SächsGemO erforderlich sind, ist hierfür abweichend von der Hauptsatzung keine separate Beschlussfassung erforderlich. Der Gesamtumfang der Auszahlungen von 45 Mio. € darf hierbei jedoch nicht überschritten werden. Sofern im Rahmen des Projektfortschrittes der Kitas bzw. auch anderer städtischer Projekte Verschiebungen der Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen in 2017 oder 2018 nach § 81 (5) SächsGemO erforderlich sind, ist hierfür abweichend von der Hauptsatzung keine separate Beschlussfassung erforderlich. Der Gesamtumfang der mit der Haushaltssatzung genehmigten Verpflichtungsermächtigungen darf hierbei jedoch nicht überschritten werden. Zu notwendigen Verschiebungen wird der Stadtrat fortlaufend informiert. 9. Die im Haushaltsjahr 2019ff. anfallenden Folgekosten werden zunächst i.H. von jährlich 11,7 Mio. Euro prognostiziert und zur Kenntnis genommen. Diese werden nach entsprechender Konkretisierung im Rahmen der Haushaltsplanung zum Haushalt 2019/2020 eingeordnet und sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von wo veranschlagt 5.000.000 30.000.000 10.000.000 diverse diverse diverse 2018 2019 Einzahlungen Auszahlungen 2017 2018 2019 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2019 ff. 7.500.000 1.100.36.5.0.01.01.20 300.000 51_BW 3.836.000 11_PA_ZW Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 69,72 nein x wenn ja, nein x ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: siehe Anlage Sachverhalt Anlagen: Anlage 1 Lageplan „Leipzig-Kitas“ Anlage 2 Lageplan Kommunales Kita-Bauprogramm Anlage 3 Grobkostenschätzung „Leipzig-Kitas“ Anlage 4 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Anlage 5 Schreiben der Landesdirektion 4/4 „Leipzig-Kitas“ – Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen für 2017 und 2018 nach § 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO Bild: Kinderhaus am Agra-Park Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Inhalt 1 Spitzenreiter bei der Betreuungsquote, dennoch: Kita-Ausbau muss beschleunigt werden 3 2 Leipzig wächst und der Bedarf an Kita-Plätzen steigt 3 3 Kommunales Kita-Bauprogramm wird erweitert 4 4 „Leipzig-Kitas“ – 1.760 neue Plätze 4 5 Städtische Grundstücke für die „Leipzig-Kitas“ 5 6 Eigenrealisierung der „Leipzig-Kitas“ 12 7 Finanzierung der „Leipzig-Kitas“ 12 8 Folgen bei Nichtbeschluss 15 Anlagen Anlage 1 Lageplan „Leipzig-Kitas“ Anlage 2 Lageplan Kommunales Kita-Bauprogramm Anlage 3 Grobkostenschätzung „Leipzig-Kitas“ Anlage 4 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen „Leipzig-Kitas“ 2 1 Spitzenreiter bei der Betreuungsquote, dennoch: Kita-Ausbau muss beschleunigt werden Leipzig hat neben Dresden unter den bundesdeutschen Städten mit mehr als einer halben Million Einwohnern bereits heute die mit Abstand höchste Betreuungsquote im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich. Dennoch übersteigt der Bedarf an Betreuungsplätzen die verfügbaren Kapazitäten. Der Ausbau der benötigten Betreuungskapazitäten ist eine große Herausforderung für die Stadt. Eine quantitativ und qualitativ leistungsfähige Betreuungsstruktur im Kleinkind- und Vorschulalter ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit für die Lebensqualität einer Stadt wesentlich. Zudem besteht nach § 24 SGB VIII Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor diesem Hintergrund müssen die bisherigen umfangreichen Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungskapazitäten weiter intensiviert werden. Für die Stadtverwaltung stehen dabei zwei wesentliche Anforderungen im Mittelpunkt: • Eine schnelle und verlässliche Umsetzung der Projekte – zum einen soll eine in der Verwaltung bereits vorabgestimmte und somit belastbare städtebauliche Rahmensetzung (Bauvorbescheid) für die Grundstücke eine zügige Planung und Genehmigung ermöglichen. Zum anderen sollen Planung und bauliche Realisierung aus einer Hand erfolgen. So können Synergien zwischen baulichen Möglichkeiten und Raumgestaltung sowie Vorfertigungsmöglichkeiten erzielt und somit Bauzeiten optimiert werden. • Zukünftige Steuerungsmöglichkeiten und mittelfristigen Änderung der Geburtenzahlen. Umnutzungsoptionen im Falle einer Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen die Voraussetzungen für die Realisierung 13 weiterer Kindertageseinrichtungen auf 12 kommunalen Grundstücken im Zeitraum von 2017 bis 2019 geschaffen werden. Der zu beschließende Investitionsaufwand beläuft sich auf ca. 45 Mio. Euro. Damit wird das bisherige kommunale Kitabauprogramm erweitert. Angesichts der oben genannten Anforderungen hat sich die Verwaltung für eine Eigenrealisierung dieser 13 „Leipzig-Kitas“ auf Basis von Generalübernehmervergaben entschieden, bei denen alle Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen gebündelt vergeben werden können. 2 Leipzig wächst und der Bedarf an Kita-Plätzen steigt Die neue Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig weist zum Ende des Prognosehorizontes im Jahr 2030 in der mittleren Variante eine Einwohnerzahl von 720.000 aus. Dabei wird der Zuwachs bei Vorschulkindern (unter 6 Jahre) als überdurchschnittlich angenommen. Auf der Grundlage von erhobenen Bedarfsquoten wird der Bedarf von 33.598 Betreuungsplätzen in 2017/2018 auf 42.735 Betreuungsplätze in 2029/2030 steigen. Gegenüber der Bevölkerungsvorausschätzung von 2013, die für die Planungen der letzten „Leipzig-Kitas“ 3 Jahre die Grundlage darstellte, werden nun wesentlich mehr Kinder in den für die Kitabedarfsplanung relevanten Altersgruppen prognostiziert. Dies macht den Bau von ca. 40 bisher nicht in der Projektplanung befindlichen Kitas in ausgewählten Versorgungsräumen bis zum Jahr 2030 notwendig. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist die Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten eine der Hauptaufgaben der Stadt Leipzig. 3 Kommunales Kita-Bauprogramm wird erweitert Die kommunale Familie (Stadt Leipzig, Eigenbetriebe und stadteigene Gesellschaften) baut fortlaufend Kindertagesstätten, die in definierte Versorgungsräume eingeordnet sind. Darüber hinaus erweitert die Stadt Leipzig Kapazitäten im Zuge von Sanierungen im Bestand. Mit zahlreichen Neubauprojekten (Holbeinstraße 58, Kinderhaus Curiestraße, Windscheidstraße 45, Cleudner Straße 38, Landsberger Straße 120-126, Heinrothstraße, Fritz-Simonis-Straße) werden 1.085 Plätze in den nächsten Jahren geschaffen. Darüber hinaus entstehen durch Ersatzneubauten (Bremer Straße 17, Friedrich-Dittes-Straße, Watestraße/Karl-Jungbluth-Straße) sowie einen Erweiterungsbaut (Tarostraße 7/9) weitere 373 Plätze. Die „Leipzig-Kitas“ mit vier Einrichtungen in kommunaler und neun Einrichtungen in freier Trägerschaft erweitern das bisherige kommunale Bauprogramm zur Schaffung von Platzkapazitäten im Kinderkrippen- und Kindergartenbereich und ergänzen die bisher geplanten Maßnahmen auch im Hinblick auf zu versorgende Bedarfsräume. In Planungsräumen mit zusätzlichen Kapazitätsbedarfen werden auch zukünftig KitaProjekte mit privaten Investoren umgesetzt, insbesondere wenn die Stadt Leipzig über keine eigenen geeigneten Grundstücke verfügt (vgl. VI-DS-02530 Sammelvorlage KitaInvestitionen und Folgekosten 2017/2018ff.). Über den jeweiligen Sachstand zur Umsetzung der Kita-Bauvorhaben von der Stadt, kommunalen Unternehmen, freien Trägern und privaten Investoren wird weiterhin im Jugendhilfeausschuss monatlich berichtet. 4 „Leipzig-Kitas“ – 1.760 neue Plätze Die Stadt Leipzig plant, zur schnelleren Deckung der Bedarfslücke in den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich 13 Kindertagesstätten mit 105 bis 225 Plätzen zu errichten. Damit sollen weitere 1.760 Plätze (davon 490 Krippenplätze) geschaffen werden. Es wurden 12 kommunale Liegenschaften identifiziert, die zurzeit auf ihre baulichen Voraussetzungen hin untersucht und geprüft werden. Die bauvorbereitenden Überprüfungen (insbesondere Baugrund- und Lärmgutachten sowie Fragen der Erschließung bis zum Bauvorbescheid) werden schrittweise durchgeführt. „Leipzig-Kitas“ 4 Das Ergebnis dieser Prüfungen ist ein Bauvorbescheid mit klaren städtebaulichen Rahmenbedingungen, der im weiteren Projektverlauf Planungs-sicherheit gewährleistet. Das Vorhaben „Leipzig-Kitas“ wird durch die städtische Tochtergesellschaft LESG als Projektsteuerer begleitet. Dabei übernimmt die LESG die Gesamtkoordinierung des Projekts, begleitet die Bauvorbereitungen, die Ausschreibungsphase sowie im Zuge der Realisierung die Umsetzungsbegleitung und das Baucontrolling. Die Einrichtungen in der Herloßsohnstraße, der Kleiststraße, der Ludolf-Colditz-Straße und der Paul-Küstner-Straße sollen in kommunaler Trägerschaft betrieben werden. Für die übrigen erfolgt parallel zu den Ausschreibungen für die Baumaßnahmen ein Trägerfindungsverfahren. 5 Städtische Grundstücke für die „Leipzig-Kitas“ Die für den Bau von Kindertagesstätten zur Verfügung stehenden Grundstücke befinden sich in Versorgungsräumen mit großem bis sehr großem Platzbedarf. Nachfolgend genannte kommunale Liegenschaften sind für die Errichtung der „Leipzig-Kitas“ vorgesehen: 1. Richterstraße, Gohlis (120 Plätze) 2. Virchowstraße, Gohlis (140 Plätze) 3. Herloßsohnstraße, Gohlis (120 Plätze) 4. Kleiststraße 58, Gohlis (120 Plätze) 5. Ludolf-Colditz-Straße, Stötteritz (zwei Gebäudekörper mit insgesamt 225 Plätzen) 6. Holzhäuser Straße, Stötteritz (165 Plätze) 7. Paul-Küstner-Straße, Lindenau (105 Plätze) 8. Delitzscher Straße, Eutritzsch (120 Plätze) 9. Bockstraße, Probstheida (zwei Einrichtungen mit je 120 Plätzen) 10. Gärtnerstraße 179, Kleinzschocher (165 Plätze) 11. Eigenheimstraße, Dösen (120 Plätze) 12. Seehausener Allee, Seehausen (120 Plätze, davon zusätzlich 45 Hortplätze) „Leipzig-Kitas“ 5 1 Richterstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 136/2, 1719/3 und 162/1, Fläche 2.267 Quadratmeter Auf dem ungenutzten Grundstück in einem gründerzeitlich geprägten Stadtteil ist der Bau einer dreigeschossigen Kita mit 120 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) vorgesehen. Die städtebauliche Lösung greift die villenartige Bebauungsstruktur entlang der Richterstraße mit Vorgartenzonen und großzügigen Gartenbereichen auf. Planungsrechtlich wird sich das KitaGebäude entlang der Richterstraße im von der Fritz-Seger-Straße abgewandten Teil einfügen. 2 Virchowstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 1657/7 und 313/25, Fläche 2.475 Quadratmeter Die dreigeschossige Kindertagesstätte öffnet sich mit den Gruppenräumen zur Freifläche im Westen. Die zur Virchowstraße orientierten Funktionsräume schirmen den Straßenlärm ab. Geschaffen werden 140 Plätze (davon 40 Krippenplätze). Im Zuge des Lärmschutzgutachtens können ggf. städtebauliche Anpassungen erforderlich sein. „Leipzig-Kitas“ 6 3 Herloßsohnstraße – Gemarkung Gohlis, Flurstück 1839, Fläche 1.918 Quadratmeter Mit der Entwicklung des brachliegenden Eckgrundstücks für eine Kita können hier 120 Plätze (davon 30 Krippenplätze) geschaffen werden. Der dreigeschossige Baukörper besetzt die Ecke Möckernsche-/Herloßsohnstraße und schirmt die nach Süden ausgerichtete Freifläche vom Straßenlärm ab. 4 Kleiststraße – Gemarkung Gohlis, Flurstücke 364/1 mit 911 Quadratmetern und Teile von 364/20, Fläche 10.331 Quadratmeter Mit der Entwicklung der Liegenschaft in der Kleiststraße kann der ehemalige Standort einer Kindertageseinrichtung reaktiviert werden. Der neue Baukörper wird auf dem Grundstück der ehemaligen Kita, dem Flurstück 364/1, errichtet. Das dreigeschossige Gebäude mit 120 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) soll allen Gruppen einen optimalen Bezug zum Außenraum gewährleisten. Die Freiflächen werden in Teile des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes (Flurstück 364/20) eingegliedert. Diese orientieren sich dabei im Wesentlichen an den historischen Grenzen. „Leipzig-Kitas“ 7 5 Ludolf-Colditz-Straße – Gemarkung Stötteritz, Flurstücke 109, 829 und 830, Fläche 4.400 Quadratmeter Auf diesem Grundstück können zwei Gebäudekörper mit insgesamt 225 Plätzen (davon 75 Krippenplätze) entstehen. Beide Gebäude sollen als eine Einrichtung betrieben. Daher ist geplant, die Gebäudekörper näher zueinander zu rücken und die Parkflächen umzuordnen. Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung mit zweigeschossigen Baukörpern schließt die Bauflucht zur Ludolf-Colditz-Straße und schirmt die Freiflächen vor Lärmimmissionen ab. 6 Holzhäuser Straße – Gemarkung Stötteritz, Flurstücke 798/2 und 846, Fläche 4.808 Quadratmeter Auf diesem Grundstück innerhalb der gründerzeitlichen Bebauung ist die Errichtung einer Kindertagesstätte in Kombination mit Wohnungsbau vorgesehen. Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung greift die vorhandene Bauflucht auf, schließt die Baulücken und öffnet die Gruppenräume nach Süden zur Freifläche ins Grüne. Zudem erlaubt sie eine zeitliche Entkopplung von Kita- und Wohnungsbau. Vorgesehen ist die Errichtung einer dreigeschossigen Kita mit 165 Plätzen (davon 45 Krippenplätze), die durch eine überhöhte Attika die Traufhöhen der Nachbargebäude aufnimmt und die Freiflächen vom Straßenlärm abschirmt. „Leipzig-Kitas“ 8 7 Paul-Küstner-Straße – Gemarkung Lindenau, Flurstücke 686 und 686v, Fläche 1.600 Quadratmeter Auf dem brachliegenden Grundstück kann eine Kita mit 105 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) entstehen. Der vorhandene Altbaumbestand soll dabei soweit wie möglich in großzügige Freiflächen integriert werden. Die planerische Einordnung des Gebäudekörpers in das zur Verfügung stehende Grundstück steht derzeit noch aus. 8 Delitzscher Straße – Gemarkung Eutritzsch, Flurstück 359f, Fläche 2.310 Quadratmeter Mit dem Bebauungsvorschlag wird der großzügige Grünabstand zur Delitzscher Straße fortgeführt. Die Einordnung und Zufahrt der Stellplätze kann dabei im weiteren Planungsverlauf optimiert werden. In einem zwei- bis dreigeschossigen Baukörper können bis zu 120 Plätze (davon 30 Krippenplätze) geschaffen werden. Die in Richtung Süden ausgerichtete Freifläche sichert einen ausreichenden Abstand des Baukörpers zum angrenzenden Jüdischen Friedhof der Israelitischen Religionsgemeinde. „Leipzig-Kitas“ 9 9 Bockstraße – Gemarkung Probstheida, Flurstück 167, Fläche 4.340 Quadratmeter Der Zuschnitt des Grundstücks in der Bockstraße, Ortslage Probstheida, ermöglicht die Errichtung von zwei Kita-Gebäuden mit je 120 Plätzen (davon je 30 Krippenplätze). Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung schließt den Blockrand entlang der Bockstraße und schirmt die Freiflächen der Einrichtungen gleichzeitig vom Straßenlärm ab. 10 Gärtnerstraße 179 – Gemarkung Kleinzschocher, Flurstück 1057, Fläche 4.756 Quadratmeter Mit dem Bebauungsvorschlag wird die Freifläche vom östlich angrenzenden Sportplatz abgeschirmt, der Altbaumbestand auf dem westlichen Grundstücksteil kann erhalten werden. Die Ausrichtung des Gebäudes orientiert sich an den beiden benachbarten Bestandsgebäuden. Das zweigeschossige Gebäude mit 165 Plätzen (davon 40 Krippenplätze) orientiert sich mit seinen Gruppenräumen zur Freifläche nach Westen. Durch den großzügigen Grünabstand zur benachbarten S-Bahnlinie in Trogverlauf kann wahrscheinlich auf weitere Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden. „Leipzig-Kitas“ 10 11 Eigenheimstraße – Gemarkung Dösen, Flurstück 87, Fläche 3.830 Quadratmeter Die vorgeschlagene städtebauliche Lösung greift die Bebauungsstruktur entlang der Libertastraße auf. Der stadtraumprägende Altbaumbestand entlang der Eigenheimstraße kann erhalten und in die zukünftigen Freiflächen der Kita mit 120 Plätzen (davon 30 Krippenplätze) in zwei Geschossen integriert werden. Stellplätze werden an der gegenüberliegenden Johannastraße angeordnet. 12 Seehausener Allee – Gemarkung Seehausen, Flurstück 13/1, Fläche 3.466 Quadratmeter Auf dem brachliegenden kommunalen Grundstück im Ortsteil Seehausen ist die Errichtung eines zwei- bis dreigeschossigen Kombinationsgebäudes für die Nutzung als Kindertagesstätte (120 Plätze, davon 45 Krippenplätze) sowie die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten (45 Plätze) für den Hort der gegenüberliegenden Grundschule Seehausen vorgesehen. „Leipzig-Kitas“ 11 6 Eigenrealisierung der „Leipzig-Kitas“ Die Stadtverwaltung hat verschiedene Realisierungsmodelle geprüft und sich für die Eigenrealisierung – die Projektumsetzung durch die Stadt Leipzig selbst – auf kommunalen Liegenschaften entschieden. Hierdurch ergeben sich gegenüber einem Investorenmodell Vorteile nicht nur im Hinblick auf die zeitliche Gestaltung der Vorhaben und den Bauablauf, sondern insbesondere auch auf ein Bau- und Kostencontrolling – vor allem aufgrund gleichzeitig vorgesehener Projektrealisierung. Ebenso erlaubt dieses Modell zukünftig bei ggf. sinkenden Kinderzahlen eine Umnutzung der Gebäude und damit eine variablere Anpassung an die Platzbedarfe als es bei Investorenvorhaben mit sehr langfristig laufenden Verträgen möglich wäre. Die Planungs- und Bauleistungen werden durch die LESG ausgeschrieben. Ziel ist es, Generalübernehmer zu gewinnen, die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und Bauleistungen aus einer Hand erbringen können und gerade deshalb Wirtschaftlichkeitspotentiale und insbesondere zeitliche Effizienzen heben. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragnehmer auf planerisch bereits realisierte Projekte zurückgreifen können und sich daraus ein geringerer zeitlicher Aufwand für die Planungsphase ergibt. Zugleich ist eine schnellere sowie eine bessere Verzahnung von Planung und baulicher Realisierung möglich, als dies bei einer Einzelgewerkvergabe auf Basis einer vollständigen Planung des Auftraggebers möglich wäre. Hinsichtlich der Ausschreibungen ist nach derzeitigen Erwägungen die Durchführung von beschränkten Ausschreibungen nach öffentlichen Teilnahmewettbewerben nach Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen, Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) und die Bündelung der Bau- und Planungsleistungen vorgesehen. Die Wertung der Ausschreibungsergebnisse wird durch eine Jury erfolgen, in die auch Vertreter des Stadtrates berufen werden. Als Bewertungskriterien sind Preis, Qualität der räumlichen Durcharbeitung (Grundriss, Funktionalität) und Qualität der städtebaulichen Gestaltung vorgesehen. 7 Finanzierung der „Leipzig-Kitas“ Aus der vorgeschlagenen Eigenrealisierung ergeben sich langfristige Vorteile für die Vermögensstruktur der Stadt Leipzig, da derzeit unbebaute städtische Grundstücke mit werthaltigem, langfristigem Anlagevermögen bebaut werden. In Abhängigkeit von standortbezogenen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung derzeit noch nicht abgeschlossener Planungen, die seitens der LESG bis zum Bauvorbescheid vorangetrieben werden, liegt bisher für jede Liegenschaft nur eine grobe Kosteneinschätzung vor (Anlage 3). Demnach beträgt das Investitionsvolumen bei Realisierung aller 13 Kitas an 12 Standorten insgesamt 45 Mio. Euro. „Leipzig-Kitas“ 12 Bei den aufgezeigten Kosten handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung im laufenden Planungsprozess. Grundstücksspezifische Besonderheiten wie Altlasten, umwelt- und naturschutzrechtliche Belange sowie Erfordernisse des Lärmschutzes wurden allerdings im Zuge der Grobkostenermittlung bereits einbezogen. Es wird somit von einer relativen Kostensicherheit ausgegangen. Um eine zügige Umsetzung und Bereitstellung der Kinderkrippen- und Kindergartenkapazitäten zu gewährleisten, wird, so die Kostenbetrachtung im Zuge der Ausschreibung gehalten werden kann, unmittelbar nach der Auswertung die Beauftragung erfolgen. Der Stadtrat wird über die Ergebnisse informiert. Sollten sich im Zuge der Ausschreibung Kostenerhöhungen ergeben, die nicht im Gesamtbudget ausgeglichen werden können, ist die Entscheidung zum weiteren Vorgehen dem Stadtrat vorzulegen. Entsprechend der aktuellen Planung wird davon ausgegangen, dass Haushaltsmittel für die Beauftragung der Generalübernehmer-Leistungen wie folgt benötigt werden: • • • 2017 2018 2019 5.000.000 Euro 30.000.000 Euro 10.000.000 Euro Dabei werden die Mehrbedarfe 2017 (ausgenommen Planungskosten bis zur Leistungsphase 2 HOAI) und 2018 über die Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt (1098700000)“ bereitgestellt. Mehreinzahlungen in 2018 aus Schlüsselzuweisungen werden zur Deckung der Mehrbedarfe verwendet. Die genannten Bedarfe für 2019 werden mit der Haushaltsplanung 2019/2020ff. berücksichtigt. Deckung der Mehrbedarfe über höhere Zuweisungen Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage hinsichtlich der fortgeschrittenen Ist-Einflüsse im System des Finanzausgleichs wird eingeschätzt, dass die Haushaltsansätze der allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen in 2018 überschritten werden. Diese Annahme basiert auf zwei Effekten bzw. Einflüssen. Einmal kommt es aufgrund der Steuerkraftentwicklung auf kommunaler Ebene zu einer regelgebundenen Umschichtung zwischen den Säulen ländlicher und kreisfreier Raum. Die diesbezügliche Schlüsselmassenaufteilungsverordnung 2018 des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 03.07.2017 bereits veröffentlicht. Zum anderen zeichnet sich eine Umverteilung gegenüber den bisherigen Annahmen innerhalb der kreisfreien Säule ab. Grund ist eine äußerst positive Entwicklung der Ist-Steuerkraft der Stadt Dresden im ersten Halbjahr 2017. Insgesamt stehen allerdings bislang noch nicht alle Faktoren fest, die für die Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2018 relevant sind, so dass noch keine belastbare Aussage über die konkrete Höhe getroffen werden kann. Es wird aber davon ausgegangen, dass Mehreinzahlungen realisiert werden. Diese werden unterjährig 2018 zur Deckung der Mehrbedarfe eingesetzt. Zur Auslösung der Verträge mit Generalübernehmern in 2017 werden Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Diese werden laut Beschlusspunkt 4 bereitgestellt und können „Leipzig-Kitas“ 13 innerhalb der Gesamtermächtigung entsprechend der Haushaltssatzung 2017 gedeckt werden. Verpflichtungsermächtigungen Ziel ist es, die GÜ-Leistungen noch in 2017 für alle 13 Vorhaben auszuschreiben. Dazu muss das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen genutzt werden, die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt entsprechend des prognostizierten Finanzbedarfes. Die jetzt zur Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Anlage 4 genannten Vorhaben sichern zunächst ab, dass die mit dem Haushaltsplan 2017/2018 genehmigten Gesamtermächtigungen an Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden. Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl in der Projektabwicklung der 13 Kitas, als auch in der Umsetzung anderer kommunaler Vorhaben Veränderungen in der Beauftragung von Leistungen ergeben. Auf diese muss dann flexibel reagiert werden – dazu wird im Einzelfall eine kurzfristige Verschiebung von Verpflichtungsermächtigungen notwendig sein. Entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung ist jedoch die Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen ab einer Höhe von bereits 200.000 Euro der Verwaltungsausschuss einzubeziehen, ab 500.000 Euro die Ratsversammlung. Vor diesem Hintergrund wird mit Beschlusspunkt 9 eine flexible Bewirtschaftung der Verpflichtungsermächtigungen durch die Verwaltung ermöglicht. Die Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen stellt veranschlagte Haushaltsansätze von anderen Projekten nicht in Frage. Abbildung der Planungskosten (bis Leistungsphase 2 HOAI) im Haushalt Folgende Auszahlungen wurden den Maßnahmen bereits außerplanmäßig gemäß § 79 (1) SächsGemO in 2017 für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt: • • • • • • • • • • • • • „Richterstraße“ (PSP-Element 7.0001805.700) i.H. von 75.000 Euro „Virchowstraße“ (PSP-Element 7.0001814.700) i.H. von 61.000 Euro „Herloßsohnstraße“ (PSP-Element 7.0001815.700) i.H. von 61.000 Euro „Kleiststraße 58“ (PSP-Element 7.0001816.700) i.H. von 68.000 Euro „Ludolf-Colditz-Straße“ (PSP-Element 7.0001807.700) i.H. von 68.000 Euro „Holzhäuser Straße“ (PSP-Element 7.0001808.700) i.H. von 75.000 Euro „Paul-Küstner-Straße“ (PSP-Element 7.0001813.700) i.H. von 68.000 Euro „Delitzscher Straße“ (PSP-Element 7.0001811.700) i.H. von 61.000 Euro „Bockstraße“ (PSP-Element 7.0001806.700) i.H. von 75.000 Euro „Gärtnerstraße 176“ (PSP-Element 7.0001810.700) i.H. von 68.000 Euro „Eigenheimstraße“ (PSP-Element 7.0001809.700) i.H. von 68.000 Euro „Hinter der Kirche“ (PSP-Element 7.0001804.700) i.H. von 75.000 Euro Das Grundstück „Hinter der Kirche“ wurde im Verfahrensverlauf durch die Liegenschaft „Seehausener Allee“ ersetzt. „Kuhturmstraße“ (PSP-Element 7.0001812.700) i.H. von 68.000 Euro Vor dem Hintergrund des geltenden Bebauungsplanes ist die Bebauung der „Kuhturmstraße“ letztlich nur als Kombination Wohnen und Kita denkbar. Daher wird das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt. „Leipzig-Kitas“ 14 Die Deckung der Mehrauszahlungen in Höhe von insgesamt 891.000 Euro erfolgte aus Mehrerträgen in der allgemeinen Schlüsselzuweisung. Folgekosten Mit der Inbetriebnahme der 13 Kindertagesstätten entstehen Folgekosten, welche im weiteren Planungsverlauf präzisiert und im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 berücksichtigt werden: • • • Für den Betrieb der neun Einrichtungen durch freie Träger entstehen Folgekosten in Höhe von ca. 7.500.000 Euro jährlich. Mit der Übernahme von vier Einrichtungen in kommunale Trägerschaft geht ein Personalbedarf von 69,72 Vollzeitäquivalenten (pädagogisches Personal und Hausmeister) einher. Die Kosten dafür betragen voraussichtlich 3.836.000 Euro jährlich. Für die Bewirtschaftung der vier Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft ist mit Folgekosten in Höhe von jährlich ca. 300.000 Euro zu rechnen. Ziel ist es, bereits in 2018 Kindertagesstätten in Betrieb zu nehmen. Hierdurch entstehende finanzielle Auswirkungen im Hinblick auf Personal-, Bewirtschaftungs- und Kosten des Betriebs der Einrichtungen inklusive deren Ausstattung sowie zur Refinanzierung des Einrichtungsbetriebs durch freie Träger werden dem Stadtrat im Rahmen einer separaten Vorlage vorgelegt, sofern diese nicht innerhalb der entsprechenden Budgets gedeckt werden können. 8 Folgen bei Nichtbeschluss Sollten die in dieser Vorlage benannten Kita-Bauprojekte nicht realisiert werden, würde die bereits vorhandene Bedarfslücke weiter wachsen und verschärft unmittelbar die damit verbundenen Auswirkungen mit zur Zeit nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen für die Stadt. „Leipzig-Kitas“ 15 „Leipzig-Kitas“ 16 Übersicht 12 Grundstücke für 14 Kitas Kosteneinschätzung auf Basis der Aufgabenstellung* (keine LP 2 - Kostenschätzung) Lfd. Nr. Aus- Pak. wahl Fläche städtebauPlätze m² liche Priorität Straße FlurstücksGemarkung nr. Planstand 1 1 2 1 3 3 Richterstraße Virchowstraße (o. Nr.) Herloßsohnstraße (o. Nr.) Gohlis Gohlis 136/2, 1719/3,152/ 1 1657/7 , 313/25 Gohlis 1839 364/1 4 1 1 5 1 6 2 7 3 8 2 Kleiststraße 58 Ludolf-Colditz-Str. (o. Nr.) Kita I Ludolf-Colditz-Str. (o. Nr.) Kita II Holzhäuser Straße (o. Nr.) Paul-KüstnerStraße (o. Nr.) Delitzscher Str. (o. Nr.) Gohlis 2.267 2.475 1.918 Teile von 364/20 109/, 829, 830 2.240 Stötteritz 109/, 829, 830 2.160 Stötteritz 798/2+846 4.808 Lindenau 686; 686/v 1.600 Eutritzsch 359f 2.310 2 Bockstraße Kita I Probstheida 167 2.170 2 Bockstraße Kita II Probstheida 167 2.170 1057 4.756 87 3.830 2 Gärtnerstraße 179 11 1 Eigenheimstraße (o. Nr.) Dösen 12 3 Seehausener Allee Seehausen 13/1 Löschwasser auf 96 m³ RW Drosselung Ausgleichsmaßnahme/ Biotop Berücksichtigung besonderer standortspezifischer baulicher Anforderungen je Standort s. Fußnote 16.500 € Schätzung Schätzung 150.000 100.000 50.000 1) 2) 3) 4) 5) 6) mgl. Mehrkosten aufgrund der Wettbewerbswertung Priorität I 12,5 % Priorität II 10,0 % 8) 7) Allg. Preisentwicklung Projektsteuerung/Bauherrenvertretung KG 710 nach AHO Gesamt 10% 9) 10) Prio 1 120 1.980.000 200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.000,00 7.2) 281.875,00 253.687,50 84.000,00 2.874.562,50 Prio 1 140 2.310.000 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.11) 351.250,00 316.125,00 102.000,00 3.579.375,00 Prio 2 120 1.980.000 200.000,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 99.000,00 7.12) 242.900,00 267.190,00 79.000,00 3.018.090,00 Prio 1 120 1.980.000 150.000,00 75.311,10 0,00 0,00 0,00 396.000,00 7.13) 325.163,90 292.647,50 79.000,00 3.298.122,50 Prio 1 120 1.980.000 100.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 7.4) 266.250,00 239.625,00 73.000,00 2.708.875,00 Prio 1 105 1.732.500 100.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 7.4) 235.312,50 211.781,25 65.000,00 2.394.593,75 Prio 1 165 2.722.500 100.000,00 50.000,00 150.000,00 0,00 0,00 494.500,00 7.5) 439.625,00 395.662,50 114.000,00 4.466.287,50 Prio 2 105 1.732.500 0,00 0,00 150.000,00 100.000,00 50.000,00 0,00 7.10) 203.250,00 223.575,00 75.000,00 2.534.325,00 Prio 2 120 1.980.000 500.000,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 396.000,00 7.8) 297.600,00 327.360,00 89.000,00 3.689.960,00 Prio 2 120 1.980.000 75.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 237.600,00 7.3) 229.260,00 252.186,00 75.000,00 2.849.046,00 Prio 2 120 1.980.000 75.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 237.600,00 7.3) 229.260,00 252.186,00 75.000,00 2.849.046,00 Prio 2 165 2.722.500 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.7) 287.250,00 315.975,00 100.000,00 3.575.725,00 Prio 2 120 1.980.000 0,00 0,00 150.000,00 100.000,00 50.000,00 75.000,00 7.6) 235.500,00 259.050,00 106.000,00 2.955.550,00 Prio 2 165 1.805 2.722.500 0,00 0,00 150.000,00 7.14) u. 11) 10.331 9 10 Altlasten/ Abbruchmaßnahmen 911 Stötteritz Kleinzschocher Basis Gesamt kosten KG 200Schallschutz 700 (ohne KG 600 u. 710) 3.466 287.250,00 315.975,00 97.000,00 3.572.725,00 gesamt Standorte 1-12 44.366.283,25 * Anmerkungen: 1) Grundlage der groben Kosteneinschätzung ist die mit dem AfJFB abgestimmten Vorgabe von Kita-Platzkosten in Höhe von 16.500 € .Es liegen keine Kostenschätzungen auf Basis einer HOAI Leistungsphase 2 vor. 2) Die Einschätzung der Kosten für den Schallschutz basieren auf Annahmen zu den notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen (pauschaler Ansatzwert, je nach Einschätzung des Gesundheitsamtes). 3) Die Kosten für die Beseitigung der Altlasten und Bodenverunreinigungen auf den Grundstücksflächen sind auf Basis der vorliegenden Einsätzung des AfU aufgestellt und bedürfen der weiteren Bewertung nach Vorlage der jeweiligen Baugrundgutachten. Kosten für einen notwendigen Bodenaustausch bei den Gründungsarbeiten sind hier nicht enthalten. 4) Entsprechend der Angabe zur gesicherten Erschließung durch die KWL ist nicht auf allen Grundstücken die notwendige Löschwasserversorgung mit 96 m²/h gewährleistet. Es sind daher Kosten für die Herstellung von Zisternen oder geeigneten Löschungwasserbevorratungssystemen einzustellen, um das Löschwasserdefizit von 48 m³/h auszugleichen. 5) Laut Mitteilung der KWL zur ungedrosselten Einleitung von Regenwasser in das Netz, sind auf den benannten Baugrundstücken Vorrichtungen zur Rückhaltung von Regenwasser vorzusehen. 6) Auf Grundlage der Stellungnahme des AfU sind auf einigen Grundstücken gesetzlich geschützte Biotope (Typ: höhlenreiche Einzelbäume) vorhanden. In der weiteren Planung muss entschieden werden, ob Bäume auf Grund einer zu starken Beeinträchtung der Bebaubarkeit der Flächen umgesetzt werden müssen und dafür entsprechende Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. 7) Aus den individuellen Grundstücksbedingungen sowie planersichen Anforderungen (s. Abstimmung der Standortsteckbriefe) ergeben sich bauliche Anforderungen, die folgend projektindividuell mit einem Kostenansatz versehen werden. 7.1) Erfordernis Satteldach, Kostensteigerung ca. 10 % Baukosten 7.2) Besondere Erfordernisse der Einfriedung im Vorgartenbereich und der Abschirmung der Spielflächen aufgrund umgebender Denkmäler, pauschal 75.000 EUR 7.3) Besondere Grundrissanforderungen aus Schallschutzgründen, somit ggf. größerer Verkehrsflächen und umbauten Raum, Kostensteigerung 12 % Baukosten 7.4) keine besonderen Anforderungen 7.5) 3-geschossiger Kitabau mit überhoher Attika aufgrund Umgebungstraufkante erforderlich - Mehrkosten für zusätzliche Treppen und Decken ca. 15 % der Baukosten sowie für überhöhte Attika ca.5 % der Baukosten 7.6) Städtebauliche Einordnung des Sonderbaukörpers erfordert vermehrten Eingriff in den gewachsenen Altbaumstand inkl. Ausgleichsmaßnahmen - Mehrkosten pauschal ca. 75.000 EUR 7.7) keine besonderen Anforderungen 7.8) Aufgrund der komplizierten und schmalen Grundstückszuschnittes ggf. nur mit 3 geschossiger Kita und hohen Verkehrsflächenanteil, da nur einseitige Erschließung möglich, lösbar, Mehrkosten 20 % der Baukossten 7.9) Aufgrund der Anforderungen aus dem B-Plan, dem ungünstigen Grundstückszuschnitt, der hohen Lärmbelastung sowie dem Anspruch der Kombination von Kita und Wohnen wird der Standort vorerst zurückgestellt 7.10) keine besonderen Anforderungen 7.11) keine besonderen Anforderungen 7.12) Abschirmung zum benachbarten Gewerbe - Mehrkosten 5 % der Baukosten 7.13) sehr kleines Grundstück, nur dreigeschossig lösbar, ggf. Satteldach aufgrund Umgebung erforderlich - Mehrkosten für zusätzliche Treppen und Decken ca. 15 % der Baukosten sowie Sattel-/Schrägdach 5 % 7.14) Hammergrundstück, Zufahrt nur über Nachbargrundstück (Flst. 14/7) zu gewährleisten - ggf. Kostenbeteiligung an Erschließung bzw. Entschädigung für Wegerecht - pauschal 150.000 EUR 8) Aus dem Wettbewerbsverfahren und den möglichen Spreizungen im Zuge der Wertung können Mehrkosten entstehen, die hier eingepreist sind. In der Priorität I ist theoretisch (entspr. abgestimmte Matrix) ein Mehrpreis von 25 % bei max. funktionaler und gestalterischer Bewertung möglich. Im Mittel wird ein Preisunterschied von 12,5 % als realistischer Ansatz betrachtet. 9) Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Nachfrage der Baukapazitäten und dem damit einhergehenden Preisanstieg bei allen Bauleistungen sollte eine Budgetsicherheit von 10 % eingeplant werden. 10) Die Kosten für Bauherrenaufgaben und Projektsteuerung (angepasst auf die GU-Vergabe) wurden auf Grundlage der AHO -Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft ermittelt. 11) Vorgesehen ist die Errichtung von 120 Kita und 45 Hortplätzen. Kostenübersicht Stand 25.09.JE Übersicht der Deckungsmöglichkeiten aus Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2017 mit Kassenwirksamkeit (KW) 2018 und 2019 Amt PSP-Element Bezeichnung 2017 Gesamt VE Plan 2018 (KW) EUR 1 2 3 4 (=5+7+9) 37 37 37 37 37 37 37 37 ** ** ** ** ** ** ** ** PSP 7.0000162.710 PSP 7.0000164.710 PSP 7.0000168.700 PSP 7.0000174.710.020 PSP 7.0000174.710.051 PSP 7.0001674.700 PSP 7.0001675.700 PSP 7.0001695.700 bewegliches AV bewegliches AV Feuerwehrzentrum Südwest med. Spezialausstattung Spezialfahrzeug RD Komplettsanierung Hw-Budget Bund Komplettsanierung Hw-Budget Sachsen Neubau Fw.-gerätehaus FF Nordost Plan 2019 (KW) EUR nicht benötigte Ansätze VE 2017 (KW 2018) EUR EUR nicht benötigte Ansätze VE 2017 (KW 2019) EUR 5 6 7 8 8.186.500 311.000 4.940.000 134.000 1.544.950 450.000 960.000 500.000 696.000 311.000 4.940.000 30.000 544.200 450.000 960.000 500.000 0 0 0 0 0 0 0 0 41 ** PSP 7.0001748.700 Sportmuseum 125.000 125.000 125.000 45 ** PSP 7.0000754.700 Baumaßnahme Bibliothek Südvorstadt 307.000 307.000 200.000 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 Neubau Grundschule mit Hort in Plagwitz Schulstandort Ihnmelstraße 120. Schule - Energetische Sanierung 60. Schule, Erweiterungsbau Schule/Hort OFT Klingenthaler Str. 14 Kita F.-Rhode-Str.17 W.-Wander-Schule, H1 Brandschutz K.-Heine-Str. 22b, Einrichtg. Gym. P.-Robeson-Schule, Brandschutz Schule Böhlitz-Ehrenberg, 2. BA Reaktivierung Opferweg H.-Kroch-Schule, Brandschutz 66.Schule, energet.Sanierung Komarowstr. J.-Kepler-Schule, Brandschutz BSZ 7,Neustädter Str.BS/Invest.auf Raten Kita L.-Frank-Str. Richard-Lehmann-Str. 28-30 31. Schule, Neubau 1-Feldhalle GS Max-Planck-Str., Nutzeranpass. u. BS 77. Schule, Kapazitätserweiterung Kita Goldsternstraße 21 Schulgeb.Str.Dösner Weg 27-energet.Sanierg. Energet.San., An der Kotsche, 78, Martinsch. Kita Holbeinstraße Neue Grundscvhule Mitte/SO Sanierung Diderotstr. (ehem. 68. Schule) E.-Pinkert-Schule, Sanierung Haus II GS Liebertwolkwitz Horterweiterung Ersatzneubau Schule am Adler Schule Rückmarsdorf, Erweiterungsbau Erweiterung OS Mölkau Erweiterung R.-Schumann-Schule Gym. Gorkistraße, Neubau 3-Feldhalle Umnutzung Tauchaer Str. 188 als GS Neubau 2-FH f. Schule am Weißeplatz Innere San. Sculgebäude Erfurter Str. Campus inn. Sanierg. Klinger-Schule H1 Innere San. Schulgebäude Dösner Weg 27 Campus Grünau, 94. Schule, Inn. Sanierg. Innere San. Schulgebäude B.-Göring-Str. 66. Schule, innere Sanierung Komarowstr. An der Kotsche, 78. Martinsch. Inn. San. Innere San. Diderotstr. (ehem. 68. Schule) Campus Grünau Sanierg. Klinger-Schule H2 Campus Grünau Sanierung Fös Grünau Campus Grünau Erweiterungsbau 120.Schule Ersatzneub.mit Hort+2 Feld SH Ernst-Pinkert-Schule, NB 2-Feld SH 2.BA Astrid-Lindgren-Schule,Erw.Systemb.8 AUR 91. Schule, Erweit. Systembauw. 8 AUR 172. Schule, Erweit. Systembauw. 8 AUR Schulerw.Alfred-Kästner-Sch.Systemb.4AUR Schule Rückmarsdorf, Systembau 4 AUR Geschw.-Scholl-Schule Anbau Mensa/AulaBS Wiederitzsch Neubau OS 5-zügig+2 Feld SH 35. Schule, Erweiterung in Systemb.6 AUR A.-v.-Wiedebach-Schule,Erw.Systemb.6AUR 4.000.000 3.500.000 1.050.000 500.000 300.000 1.000.000 330.000 7.000.000 900.000 2.000.000 1.893.000 40.000 1.250.000 503.350 733.000 1.015.000 500.000 3.000.000 900.000 1.321.000 250.000 250.000 1.600.000 1.430.000 3.000.000 1.350.000 3.500.000 1.500.000 3.000.000 1.500.000 2.000.000 300.000 1.000.000 200.000 170.000 1.720.000 1.000.000 2.081.600 400.000 1.444.500 1.500.000 2.000.000 2.850.000 1.000.000 400.000 1.000.000 700.000 180.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 100.000 400.000 40.000 40.000 4.000.000 3.500.000 1.050.000 500.000 300.000 1.000.000 330.000 5.000.000 900.000 2.000.000 1.893.000 40.000 1.250.000 503.350 733.000 1.015.000 500.000 3.000.000 900.000 1.321.000 250.000 250.000 1.600.000 1.430.000 3.000.000 1.350.000 3.500.000 1.500.000 3.000.000 1.500.000 2.000.000 300.000 1.000.000 200.000 170.000 1.720.000 1.000.000 2.081.600 400.000 1.444.500 1.500.000 2.000.000 2.850.000 1.000.000 400.000 1.000.000 700.000 180.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 100.000 400.000 40.000 40.000 4.000.000 1.639.650 50.000 500.000 300.000 1.000.000 330.000 0 0 0 0 40.000 1.250.000 503.350 580.000 0 500.000 0 900.000 1.321.000 250.000 0 0 1.000.000 0 0 2.762.500 0 0 0 0 0 0 200.000 170.000 0 950.000 0 350.000 0 1.500.000 1.500.000 0 950.000 350.000 950.000 700.000 180.000 60.000 0 0 0 0 100.000 400.000 0 0 52 ** PSP 7.0001365.700 52 ** PSP 7.0001647.700 Aktionsplan Funktionsgebäude Maßnahmen öffentlicher Raum 1.000.000 250.000 1.000.000 250.000 800.000 250.000 64 64 64 64 64 64 Soziale Stadt Leipziger Osten Stadtumbau Ost Soziale Stadt Grünau EU-Programme EFRE Ost EU-Programme EFRE West Georg-Schumann-Straße 102.000 2.055.700 131.000 250.000 541.500 150.000 102.000 2.055.700 131.000 250.000 541.500 150.000 0 1.000.000 0 250.000 541.500 120.000 ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** PSP 7.0000680.700 PSP 7.0000698.700 PSP 7.0000714.700 PSP 7.0000720.700 PSP 7.0000756.700 PSP 7.0000877.700 PSP 7.0000962.700 PSP 7.0000965.700 PSP 7.0001059.700 PSP 7.0001077.700 PSP 7.0001078.700 PSP 7.0001084.700 PSP 7.0001088.700 PSP 7.0001090.700 PSP 7.0001097.700 PSP 7.0001225.700 PSP 7.0001227.700 PSP 7.0001352.700 PSP 7.0001353.700 PSP 7.0001354.700 PSP 7.0001359.700 PSP 7.0001408.700 PSP 7.0001442.700 PSP 7.0001446.700 PSP 7.0001484.700 PSP 7.0001485.700 PSP 7.0001486.700 PSP 7.0001489.700 PSP 7.0001490.700 PSP 7.0001491.700 PSP 7.0001496.700 PSP 7.0001503.700 PSP 7.0001519.700 PSP 7.0001640.700 PSP 7.0001656.700 PSP 7.0001660.700 PSP 7.0001661.700 PSP 7.0001662.700 PSP 7.0001663.700 PSP 7.0001664.700 PSP 7.0001665.700 PSP 7.0001666.700 PSP 7.0001667.700 PSP 7.0001669.700 PSP 7.0001670.700 PSP 7.0001671.700 PSP 7.0001734.700 PSP 7.0001735.700 PSP 7.0001736.700 PSP 7.0001737.700 PSP 7.0001738.700 PSP 7.0001739.700 PSP 7.0001740.700 PSP 7.0001741.700 PSP 7.0001742.700 PSP 7.0001744.700 PSP 7.0001745.700 PSP 7.0000379.700 PSP 7.0000380.700 PSP 7.0000381.700 PSP 7.0000384.700 PSP 7.0000385.700 PSP 7.0000386.700 Seite 1 von 2 Stand: 21.09.2017 Plan 2020 (KW) EUR 9 4.278.500 0 3.212.000 74.000 242.800 0 0 30.000 757.950 2.000.000 Amt PSP-Element Bezeichnung 2017 Gesamt VE Plan 2018 (KW) EUR 1 2 3 4 (=5+7+9) 64 64 64 64 ** ** ** ** Plan 2020 (KW) EUR nicht benötigte Ansätze VE 2017 (KW 2019) EUR 5 6 7 8 9 EUR Parkbogen Ost – NSP SSP Leipziger Osten Stadtumbau Ost EFFRE WEST 2.100.000 200.000 268.300 411.000 2.100.000 200.000 268.300 411.000 1.500.000 200.000 268.300 0 65 ** PSP 7.0000203.700 65 ** PSP 7.0001449.700 Sanierung Neues Rathaus/ Stadthaus Modernisierung Sitzungssaal/Abstimmungsanl. 300.000 1.500.000 150.000 1.500.000 0 0 150.000 0 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 66 Erwerb immaterielles Vermögen Planungsmittel Verkehrstechnik PLanungsmittel Verkehrsmanagement Großverkehrszeichen Schulwegsicherung Beteiligung AZV Parthe Rekonstruktion LSA K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.) S1, Anbindg. Slevogtstr. (Diderot- b. Sc Parkeinrichtungen Einsatz Stellplatzablösebeträge Radwege Gemeindestraßen Verkehrswichtige Straßen Maßnahmen EKrG Straßen Innenstadt Kommunale Brücken Ingenieurbauwerke Brückenplanung Planung investiver Vorhaben Beitragsfähige Straßen Straßenbau in Ortsteilen Straßenbaumaßnahmen (stadtbezirksbez.) Erneuerung von Gehwegen Ersatzinvestition Verkehrsmanagementsyst. Deckenbauprogramm Neubau LSA Brücke Straße des 18. Oktober Stadtanteil LVB-Vorhaben bewegliches AV S 78 (ehem. B 186) Althener Str. Landsberger Brücke Ersatzneubau Plagwitzer Brücke Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II Georg-Schwarz-Straße Koordinierung Stadttechnik straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf KV Hirschfeld Dieskaustraße Schlachthofbrücke Brücke Geithainer Straße Software „eVergabe“ Umfeld Bahnhof Plagwitz Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str. Brücke+Ufermauer K.-Heine-Str. 22b Neubau Karlbrücke Brücke über DB Wiederitzscher Straße B87/B6 Kn. Delitzscher/Essener/Liebermann EÜ Diskaustraße Realisierung Verkehrsmanagement Bewohnerparken Waldstraßenviertel 675.000 210.000 100.000 157.500 160.000 100.000 1.200.000 4.313.750 936.150 115.000 400.000 1.600.000 1.070.000 1.600.000 525.675 2.205.000 1.000.000 1.800.000 1.850.000 1.650.000 500.000 375.000 400.000 180.000 2.262.000 425.000 5.000.000 1.699.600 215.625 1.553.950 2.997.000 3.404.000 2.300.000 1.811.250 100.000 90.000 589.000 2.475.000 1.707.000 2.269.925 750.000 400.000 1.435.000 190.000 1.100.000 250.000 463.100 2.600.000 750.000 175.000 360.000 100.000 50.000 75.000 80.000 50.000 600.000 2.413.750 936.150 65.000 200.000 800.000 570.000 800.000 300.000 1.220.000 500.000 900.000 950.000 1.250.000 250.000 250.000 400.000 120.000 1.012.000 200.000 2.000.000 800.000 250.000 100.000 0 0 0 0 500.000 2.000.000 500.000 65.000 200.000 500.000 300.000 800.000 300.000 900.000 400.000 700.000 700.000 900.000 250.000 250.000 300.000 0 800.000 200.000 2.000.000 700.000 180.000 50.000 25.000 37.500 40.000 25.000 300.000 1.850.000 150.000 50.000 0 0 0 0 300.000 1.600.000 135.000 60.000 25.000 45.000 40.000 25.000 300.000 50.000 25.000 100.000 400.000 250.000 400.000 0 100.000 400.000 250.000 400.000 735.000 250.000 450.000 450.000 200.000 125.000 735.000 250.000 450.000 450.000 200.000 125.000 25.000 100.000 400.000 250.000 400.000 225.675 250.000 250.000 450.000 450.000 200.000 125.000 125.000 1.157.800 1.597.000 3.404.000 2.300.000 980.400 50.000 90.000 589.000 1.157.800 0 0 2.000.000 400.000 50.000 90.000 589.000 500.000 100.000 2.900.000 749.600 215.625 396.150 1.400.000 500.000 100.000 2.900.000 500.000 0 396.150 0 830.850 25.000 400.000 25.000 25.000 75.000 75.000 2.400.000 1.707.000 819.850 750.000 400.000 245.000 190.000 1.500.000 819.850 0 400.000 245.000 0 210.075 210.075 1.240.000 770.000 770.000 420.000 67 ** PSP 7.0000279.700 Wiederherstellung ehem. Flussläufe Luppe 80 ** PSP 7.0000688.700 80 ** PSP 7.0001619.700 Erschließung Gewerbeareal Nordraumkonz. Strategischer Grunderwerb ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** ** PSP 7.0001475.700 PSP 7.0001628.700 PSP 7.0001629.700 PSP 7.0001629.700 Plan 2019 (KW) EUR nicht benötigte Ansätze VE 2017 (KW 2018) EUR PSP 7.0000421.710 PSP 7.0000434.700 PSP 7.0000435.700 PSP 7.0000454.700 PSP 7.0000455.700 PSP 7.0000474.700 PSP 7.0000497.700 PSP 7.0000554.700 PSP 7.0000560.700 PSP 7.0000562.700 PSP 7.0000571.700 PSP 7.0000572.700 PSP 7.0000573.700 PSP 7.0000574.740 PSP 7.0000575.700 PSP 7.0000577.700 PSP 7.0000579.700 PSP 7.0000582.700 PSP 7.0000583.700 PSP 7.0000586.700 PSP 7.0000587.700 PSP 7.0000588.700 PSP 7.0000589.700 PSP 7.0000636.700 PSP 7.0000639.700 PSP 7.0000645.700 PSP 7.0000653.700 PSP 7.0000655.700 PSP 7.0000871.700 PSP 7.0001015.700 PSP 7.0001017.700 PSP 7.0001018.700 PSP 7.0001019.700 PSP 7.0001023.700 PSP 7.0001026.700 PSP 7.0001026.700 PSP 7.0001110.700 PSP 7.0001312.700 PSP 7.0001313.700 PSP 7.0001314.700 PSP 7.0001382.700 PSP 7.0001403.700 PSP 7.0001447.700 PSP 7.0001565.700 PSP 7.0001587.700 PSP 7.0001588.700 PSP 7.0001589.700 PSP 7.0001687.700 PSP 7.0001693.700 PSP 7.0001694.700 Summe 1.100.000 250.000 463.100 463.100 500.000 175.000 250.000 0 1.956.339 1.956.339 1.956.399 100.000 1.000.000 159.851.264 100.000 1.000.000 121.640.544 0 0 54.077.449 Seite 2 von 2 60.000 750.000 125.000 100.000 150.000 2.600.000 250.000 0 250.000 21.660.107 11.586.233 16.550.634