Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1456699.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
09.11.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06655
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Wie weiter mit dem Dienstfahrradkonzept?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Nach Mitteilung aus dem Bundesrat von 8.11.2018 sind Dienstfahrräder bald steuerfrei
nutzbar. Darin heißt es: „Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen
Fahrrads durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert
werden“.
Dazu haben wir folgende Nachfrage:
1. Bezüglich des Verwaltungsstandpunkts zum Antrag VI-A-05534 möchten wir wissen:
Inwieweit hat die bundesrechtliche Änderung Auswirkung auf die Verhandlungen mit
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Öffnung der
Gehaltsumwandlung zur Einführung des Dienstfahrradkonzepts? Ist eine tarifliche
Grundlage zur Einführung eines solchen Modells noch notwendig?
2. Wenn die Einführung des Dienstfahrradkonzepts in der Stadtverwaltung Leipzig und
deren Eigenbetrieben durch die bundesgesetzliche Änderung nun möglich ist,
möchten wir erfahren: Ab wann kann mit der Umsetzung begonnen werden und
welche Kosten sind hiermit für die Stadt Leipzig verbunden?
Anlagen:
1/1