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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1448186.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.11.18, 11:05

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-05648-NF-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege in Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Behindertenbeirat Seniorenbeirat Ratsversammlung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig erarbeitet unter Mitwirkung des Netzwerks „Leipziger Kooperation Pflege“ (Leikop) bis zum IV. Quartal 2019 ein Grundsatzprogramm Pflege in Leipzig. Darin werden Leitlinien zur Entwicklung eines am Gemeinwesen orientierten, sozialraumbezogenen weiteren Ausbaus ambulanter, stationärer, komplementärer und hauswirtschaftlicher Strukturen formuliert, um eine flächendeckende Versorgung von Pflegebedürftigen zu planen. 2. Zugleich verpflichtet sich die Stadt Leipzig zu einer fortlaufenden, quartiersorientierten Pflegeangebotsanalyse, die Stärken und Schwächen benennt, stationäre und ambulante Über- und Unterversorgung im jeweiligen Sozialraum benennt. Die erste Fassung legt sie dem Stadtrat ebenfalls zum IV. Quartal 2019 vor. 3. Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung bilden die Grundlage für mögliche strukturelle Förderungen von innovativen gemeindebezogenen Projekten, u.a. im Rahmen der Liegenschaftspolitik, der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung und Beratung von Anbietern zur Entwicklung von Geschäftsmodellen unter Beteiligung der Pflegekassen. 4. Die Stadt Leipzig baut ihr Pflegenetzwerk zu einer Informations- und Arbeitsplattform zur Vernetzung aller Akteure der Pflege aus und intensiviert die Zusammenarbeit mit den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und der Metropolregion Halle/ Leipzig. 5. Zugleich und zusätzlich beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister, sich in der Landesregierung Sachsen für die Aufstellung eines Sächsischen Landespflegegesetzes einzusetzen. 1/4 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 Sachverhalt: Die Kommunale Bürgerumfrage 2017 des Amts für Statistik und Wahlen zeigt, dass die Zufriedenheit der Leipziger*in mit der Versorgung mit Alten- und Pflegeheimen im Vergleich zum Jahr 2016 von 33 auf 21 % gesunken ist. Das ist mit Abstand der größte Rückgang in der Zufriedenheitsskala. Dies ist ein deutliches Zeichen für einen wachsenden Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig. Das vorzulegende Grundsatzprogramm unterliegen den Zielstellungen, allen unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen in Leipzig so lange wie gewollt, den selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, der Stärkung der wohnortnahen Versorgungsstrukturen und dem Ausbau von primären Präventions- und Rehabilitationsangeboten und einer lebensweltorientierten Gesundheitsförderung. Unter Berücksichtigung der Sozialstruktur Leipzig ist diese zu erwartende Steigerung der Pflegebedürftigkeit mit einer erheblichen Steigerung der Kosten zur „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) verbunden. Schon im Haushaltsplan 2017/2018 sind ca. 16 Mio Euro pro Jahr dafür veranschlagt. Diese Summe wird weiter steigen, und zwar umso heftiger, je weniger wir bereit sind, selbst zu gestalten. Auch vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Stadt Leipzig sich konzeptionell und planerisch den Herausforderungen stellt, die mit einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Einwohner verbunden ist. Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. Im Sinne des Siebten Altenberichts der Bundesregierung stellen sich der Kommune vielfältige Handlungsaufgaben: Die gesundheitliche Versorgung muss in wohnortnahen Strukturen sichergestellt sein und die primäre Präventions- und Rehabilitationsangebote müssen ausgebaut werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermindern, zu verkürzen oder ganz zu verhindern“. Für eine bessere pflegerische Versorgung müssen gemischte Pflegearrangements systematisch und flächendeckend gestärkt werden. Teilstationäre Angebote Beratungsmöglichkeiten ausgebaut und die Gewinnung von Fachkräften unterstützt werden. Eine Förderung altersgerechten Wohnumbaus, ein abgestimmte Mobilitätspolitik und die Ausstattung des Sozialraums mit nachbarschaftlichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten hält die Quote der teuren und vor allem ungewollte stationären Pflege so gering, wie möglich. Eine bedarfsgerechte Pflegelandschaft ist Humanitäres Muss, und auch ein wirtschaftliches Plus, denn sie spart Kommunale Hilfen, ist eine krisensicherer Beitrag zur lokalen Wirtshaft und reduziert die Doppelbelastung durch die familiäre Pflege für die dringend benötigten Fachkräfte. Das skandalöse Fehlen eines Sächsischen Landespflegegesetzes und damit verbundenen mangelnde Mittelbereitstellungen darf uns in Leipzig nicht davon abhalten, die beschriebenen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die Grundsätze einer guten Leipziger Pflegeversorgung zu erarbeiten und eine gute Versorgung in der Zukunft zu sichern. Anlagen: 4/4