Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448186.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
22.10.18, 12:00
Aktualisiert
13.11.18, 11:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-05648-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege in
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Behindertenbeirat
Seniorenbeirat
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erarbeitet unter Mitwirkung des Netzwerks „Leipziger Kooperation
Pflege“ (Leikop) bis zum IV. Quartal 2019 ein Grundsatzprogramm Pflege in Leipzig.
Darin werden Leitlinien zur Entwicklung eines am Gemeinwesen orientierten,
sozialraumbezogenen weiteren Ausbaus ambulanter, stationärer, komplementärer und
hauswirtschaftlicher Strukturen formuliert, um eine flächendeckende Versorgung von
Pflegebedürftigen zu planen.
2. Zugleich verpflichtet sich die Stadt Leipzig zu einer fortlaufenden, quartiersorientierten
Pflegeangebotsanalyse, die Stärken und Schwächen benennt, stationäre und
ambulante Über- und Unterversorgung im jeweiligen Sozialraum benennt. Die erste
Fassung legt sie dem Stadtrat ebenfalls zum IV. Quartal 2019 vor.
3. Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung bilden die Grundlage für mögliche
strukturelle Förderungen von innovativen gemeindebezogenen Projekten, u.a. im
Rahmen der Liegenschaftspolitik, der Wirtschaftsförderung und der Unterstützung und
Beratung von Anbietern zur Entwicklung von Geschäftsmodellen unter Beteiligung der
Pflegekassen.
4. Die Stadt Leipzig baut ihr Pflegenetzwerk zu einer Informations- und Arbeitsplattform
zur Vernetzung aller Akteure der Pflege aus und intensiviert die Zusammenarbeit mit
den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen und der Metropolregion Halle/ Leipzig.
5. Zugleich und zusätzlich beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister, sich in der
Landesregierung Sachsen für die Aufstellung eines Sächsischen
Landespflegegesetzes einzusetzen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die Kommunale Bürgerumfrage 2017 des Amts für Statistik und Wahlen zeigt, dass die
Zufriedenheit der Leipziger*in mit der Versorgung mit Alten- und Pflegeheimen im Vergleich
zum Jahr 2016 von 33 auf 21 % gesunken ist. Das ist mit Abstand der größte Rückgang in
der Zufriedenheitsskala.
Dies ist ein deutliches Zeichen für einen wachsenden Handlungsbedarf für die Stadt Leipzig.
Das vorzulegende Grundsatzprogramm unterliegen den Zielstellungen, allen
unterstützungs- und pflegebedürftigen Menschen in Leipzig so lange wie gewollt, den
selbstbestimmten Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, der Stärkung der
wohnortnahen Versorgungsstrukturen und dem Ausbau von primären Präventions- und
Rehabilitationsangeboten und einer lebensweltorientierten Gesundheitsförderung.
Unter Berücksichtigung der Sozialstruktur Leipzig ist diese zu erwartende Steigerung der
Pflegebedürftigkeit mit einer erheblichen Steigerung der Kosten zur „Hilfe zur Pflege“ (SGB
XII) verbunden. Schon im Haushaltsplan 2017/2018 sind ca. 16 Mio Euro pro Jahr dafür
veranschlagt. Diese Summe wird weiter steigen, und zwar umso heftiger, je weniger wir
bereit sind, selbst zu gestalten.
Auch vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund ist es höchste Zeit, dass die Stadt Leipzig sich
konzeptionell und planerisch den Herausforderungen stellt, die mit einer wachsenden Zahl
pflegebedürftiger Einwohner verbunden ist. Eine ausgewogene und bedarfsgerechte
Pflegeinfrastruktur ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge. Im Sinne des Siebten
Altenberichts der Bundesregierung stellen sich der Kommune vielfältige Handlungsaufgaben:
Die gesundheitliche Versorgung muss in wohnortnahen Strukturen sichergestellt sein und die
primäre Präventions- und Rehabilitationsangebote müssen ausgebaut werden, um
Pflegebedürftigkeit zu vermindern, zu verkürzen oder ganz zu verhindern“.
Für eine bessere pflegerische Versorgung müssen gemischte Pflegearrangements
systematisch und flächendeckend gestärkt werden. Teilstationäre Angebote
Beratungsmöglichkeiten ausgebaut und die Gewinnung von Fachkräften unterstützt werden.
Eine Förderung altersgerechten Wohnumbaus, ein abgestimmte Mobilitätspolitik und die
Ausstattung des Sozialraums mit nachbarschaftlichen Hilfe- und Unterstützungsangeboten
hält die Quote der teuren und vor allem ungewollte stationären Pflege so gering, wie möglich.
Eine bedarfsgerechte Pflegelandschaft ist Humanitäres Muss, und auch ein wirtschaftliches
Plus, denn sie spart Kommunale Hilfen, ist eine krisensicherer Beitrag zur lokalen Wirtshaft
und reduziert die Doppelbelastung durch die familiäre Pflege für die dringend benötigten
Fachkräfte.
Das skandalöse Fehlen eines Sächsischen Landespflegegesetzes und damit verbundenen
mangelnde Mittelbereitstellungen darf uns in Leipzig nicht davon abhalten, die
beschriebenen Aufgaben in Angriff zu nehmen, die Grundsätze einer guten Leipziger
Pflegeversorgung zu erarbeiten und eine gute Versorgung in der Zukunft zu sichern.
Anlagen:
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