Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1456535.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
08.11.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-06653
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ute Elisabeth Gabelmann
Betreff:
Sachbeschädigende Formulierungen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
In der Antwort zur Ratsanfrage VI-F-06520 teilte die Verwaltung mit, der Schriftzug "No
Cops" stelle eine Sachbeschädigung dar und werde daher regelmäßig übermalt.
Ich frage hierzu:
1. Stellt der direkt danebenstehende Schriftzug "No Nazis" auf der betreffenden Wand
ebenso eine Sachbeschädigung dar?
2. Gibt es eine Liste, welche Schriftzüge sachbeschädigend sind und welche nicht bzw.
welche mit höherer Dringlichkeit zu übermalen sind? Falls ja, welche Kriterien gelten
für die Einstufung?
3. Unter welchen Umständen wäre die Stadt bereit, auf das ständige, fruchtlose, kostenund zeitintensive Übermalen des Schriftzuges "No Cops" zu verzichten?
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