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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1456535.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
08.11.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-06653 Status: öffentlich Eingereicht von Ute Elisabeth Gabelmann Betreff: Sachbeschädigende Formulierungen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 22.11.2018 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: In der Antwort zur Ratsanfrage VI-F-06520 teilte die Verwaltung mit, der Schriftzug "No Cops" stelle eine Sachbeschädigung dar und werde daher regelmäßig übermalt. Ich frage hierzu: 1. Stellt der direkt danebenstehende Schriftzug "No Nazis" auf der betreffenden Wand ebenso eine Sachbeschädigung dar? 2. Gibt es eine Liste, welche Schriftzüge sachbeschädigend sind und welche nicht bzw. welche mit höherer Dringlichkeit zu übermalen sind? Falls ja, welche Kriterien gelten für die Einstufung? 3. Unter welchen Umständen wäre die Stadt bereit, auf das ständige, fruchtlose, kostenund zeitintensive Übermalen des Schriftzuges "No Cops" zu verzichten? 1/1