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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1449408.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.11.18, 10:58

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Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06569 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Sozialreport 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Kinder- und Familienbeirat FA Stadtentwicklung und Bau Jugendhilfeausschuss FA Finanzen Ratsversammlung 12.12.2018 Information zur Kenntnis Die Information wird zur Kenntnis genommen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden. Der Sozialreport 2018 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:   Bevölkerungsentwicklung Wohnen 1/4       Lebensunterhalt Familie, Jugend und Bildung Menschen mit Behinderung Seniorinnen und Senioren Gesundheit ehrenamtliches Engagement 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/4 Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Sozialreport 2018 4/4 Sozialreport 2018 Seehausen Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Möckern GohlisMitte Gohlis-Süd MockauSüd Eutritzsch Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf Nordwest ZentrumBurghausenSellerhausenOst 2 1 Rückmarsdorf Stünz Altlindenau Zentrum ZentrumEngelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumSchönau ReudnitzPlagwitz Süd Miltitz GrünauMölkau Thonberg GrünauSchleußig Nord Ost Baalsdorf GrünauZentrumSüdvorstadt Stötteritz Mitte Kleinzschocher Südost ng Siedlu Lausen- GrünauLeutzsch N Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung 2017 eu lin na de u Grünau Connewitz Großzschocher Marienbrunn Probstheida AlthenKleinpösna Holzhausen Lößnig Dölitz-Dösen Meusdorf bis unter 5% 5% bis unter 10% 10% bis unter 15% 15% bis unter 20% 20% und mehr KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz HartmannsdorfKnautnaundorf Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Leipzig: Minimum: 9,1 % 1,3 % (HartmannsdorfKnautnaundorf) Maximum: 26,5 % (Grünau-Mitte) Impressum Herausgeber: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule V.i.S.d.P. Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Björn Uhrig, Pia Lorenz Autoren: Franziska Biederstaedt (Sozialamt), Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Nicole Brodowski (Sozialamt), Peter Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Marion Jäckel (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Mike Reichmuth (Stadtplanungsamt), Pia Lorenz (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule), Dr. Karoline Schubert (Gesundheitsamt), Katrin Wenzel (Sozialamt) Layout: Stadt Leipzig, Pia Lorenz Kartengestaltung: Stadt Leipzig, Anna Gerlach und Tom Meier Druck: Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung Redaktionsschluss: 28.09.2018 Der Sozialreport 2018 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden. Inhalt 1 Einführung ....................................................................................................................................... 5 1.1 Konzeption ........................................................................................................................................ 5 1.2 Methodik ............................................................................................................................................ 5 1.3 Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben ....................................................................... 6 2 Zusammenfassung ausgewählter Sozialdaten ............................................................................ 9 3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur ............................................................. 10 3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl ...................................................................................................... 10 3.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung .............................................................................................. 12 3.3 Wanderung ...................................................................................................................................... 13 3.4 Bevölkerungsvorausschätzung ....................................................................................................... 14 3.5 3.5.1 3.5.2 3.5.3 Altersstrukturentwicklung ................................................................................................................ 15 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende .......................................................................... 18 Seniorinnen und Senioren............................................................................................................... 18 Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................................. 19 4 Wohnen .......................................................................................................................................... 23 4.1 Wohnungsnachfrage ....................................................................................................................... 23 4.2 4.2.1 4.2.2 Wohnungsangebot .......................................................................................................................... 24 Bautätigkeit...................................................................................................................................... 24 Wohnungsbestand .......................................................................................................................... 25 4.3 Entwicklung der Mieten und Mietbelastung .................................................................................... 26 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ..................................... 29 Wohnungsverlust ............................................................................................................................ 29 Beratung und persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall ...................................................................... 30 Notunterbringung ............................................................................................................................ 31 5 Lebensunterhalt ............................................................................................................................ 35 5.1 Einkommensentwicklung und Einkommensquellen ........................................................................ 35 5.2 Einkommensarmut und Einkommensunterschiede......................................................................... 37 5.3 Arbeitslosigkeit ................................................................................................................................ 40 5.4 Unterbeschäftigung ......................................................................................................................... 42 5.5 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung ................................................ 42 5.6 5.6.1 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II ..................................................................... 43 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII ................................................................... 46 5.7 Wohngeld ........................................................................................................................................ 48 5.8 Leistungen für Bildung und Teilhabe .............................................................................................. 49 5.9 5.9.1 5.9.2 Soziale Dienste und Leistungen...................................................................................................... 50 Schuldnerberatung .......................................................................................................................... 50 Leipzig-Pass .................................................................................................................................... 50 6 Familie, Jugend und Bildung ....................................................................................................... 53 6.1 Familien nach Lebensformen .......................................................................................................... 54 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 Leistungen für Kinder und ihre Familien ......................................................................................... 55 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung .......................................... 55 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team ....................................................................................... 56 Familieninfobüro .............................................................................................................................. 56 Sozialreport Leipzig 2018 1 6.2.4 6.2.5 6.2.6 6.2.7 Erziehungs- und Familienberatung ................................................................................................. 57 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld ............................................................................ 58 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder ......................................................... 59 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes ................................................................................... 60 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.5 Frühkindliche Betreuung und Erziehung ......................................................................................... 63 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 63 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege ........................................................................ 64 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 65 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen ...................................................... 66 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen ................................................................. 67 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 6.4.5 Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen ....................................................................... 68 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen..................................................................... 68 Ausgaben für Schulträgeraufgaben................................................................................................. 69 Zusammensetzung der Schülerschaft ............................................................................................. 70 Übergang auf eine weiterführende Schule ...................................................................................... 73 Abschlüsse und Abgänge ................................................................................................................ 74 6.5 6.5.1 6.5.2 6.5.3 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen .............................................................................. 76 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen .......................................................... 76 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft ................................... 76 Ausbildungsstellenmarkt ................................................................................................................. 78 6.6 6.6.1 6.6.2 6.6.3 Angebote der Kinder- und Jugendförderung ................................................................................... 79 Schulsozialarbeit ............................................................................................................................. 79 Ferienpass ....................................................................................................................................... 80 Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit............................................................................... 81 6.7 Jugendgerichtshilfe.......................................................................................................................... 82 7 Menschen mit Behinderung ......................................................................................................... 84 7.1 Schwerbehinderung nach dem SGB IX .......................................................................................... 84 7.2 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ............................................................................ 88 7.3 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ........................................................................................... 88 7.4 Wohnen ........................................................................................................................................... 89 7.5 7.5.1 7.5.2 7.5.3 Erwerbstätigkeit ............................................................................................................................... 89 Pflichtarbeitsplätze .......................................................................................................................... 90 Integrationsprojekte ......................................................................................................................... 90 Werkstätten für Menschen mit Behinderung ................................................................................... 91 7.6 Leistungen der Betreuungsbehörde ................................................................................................ 92 8 Seniorinnen und Senioren ............................................................................................................ 93 8.1 Anzahl und Räumliche Verteilung ................................................................................................... 93 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI ....................................................................... 95 Ambulante Dienste .......................................................................................................................... 95 Teilstationäre Angebote .................................................................................................................. 95 Stationäre Pflege ............................................................................................................................. 95 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ................................................................................................ 97 8.3 Hilfe zur Pflege nach SGB XII ......................................................................................................... 97 8.4 Offene Seniorenarbeit ..................................................................................................................... 98 8.5 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ...... 99 8.6 Seniorenbesuchsdienst ................................................................................................................. 100 8.7 Sozialer Fachdienst ....................................................................................................................... 101 8.8 Pflegerischer Fachdienst ............................................................................................................... 102 2 Sozialreport Leipzig 2018 9 Gesundheit................................................................................................................................... 103 9.1 9.1.1 9.1.2 Kindergesundheit .......................................................................................................................... 103 Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 103 Schulaufnahmeuntersuchung ....................................................................................................... 105 9.2 Suchthilfe....................................................................................................................................... 107 9.3 9.3.1 9.3.2 Psychiatrie ..................................................................................................................................... 109 Leistungs- und Versorgungsübersicht .......................................................................................... 110 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig ............................. 111 9.4 9.4.1 9.4.2 9.4.3 9.4.4 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes .................................................................. 112 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten .................................... 112 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle .................................................................................... 112 Schwangeren- und Familienberatung ........................................................................................... 113 Familienhebammen....................................................................................................................... 113 10 Ehrenamtliches Engagement ..................................................................................................... 115 10.1 Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse ............................................................... 115 Sozialreport Leipzig 2018 3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der Sozialreport 2018 der Stadt Leipzig führt Daten aus verschiedenen Berichtssystemen der Verwaltung zusammen und bietet eine Datengrundlage für das sozialpolitische Handeln der Stadt. Als Arbeitsmaterial für Politik und Verwaltung, aber genauso für interessierte Bürgerinnen und Bürger hat er sich bewährt und soll Anregungen für öffentliche Diskurse geben. Ich hoffe, dass er auch dieses Jahr wieder das Interesse zahlreicher Leipzigerinnen und Leipziger weckt. Im Sozialreport 2018 wurde die Berichterstattung zum Thema Wohnungslosenhilfe, besonders im Bereich der Notunterbringung, erweitert. Außerdem wurde im Kapitel Lebensunterhalt die Anzahl der erwerbsfähigen Personen aufgenommen, die ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten. 4 Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die Zusammenstellung dieses Berichtes sowie allen, die tagtäglich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement zum sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt beitragen. Leipzig, im November 2018 Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sozialreport Leipzig 2018 1 Einführung Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt, im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der 1 Stadt Leipzig abbildet. Demnach soll der Öffentlichkeit aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. Adressaten dieses Sozialreportes sind deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt Leipzig. 1.1 Konzeption Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Verwaltung kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden. Er dient als Grundlage sozialpolitischer Debatten, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen abgeleitet werden. Der Sozialreport Leipzig 2018 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt: • Bevölkerungsentwicklung • Wohnen • Lebensunterhalt • Familie, Jugend und Bildung • Menschen mit Behinderung • Seniorinnen und Senioren • Gesundheit • ehrenamtliches Engagement Daten zum kommunalen Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern werden in den jeweiligen Fachkapiteln sowie der Einführung behandelt. 1.2 Methodik Die Berichterstattung erfolgt mehrdimensional: • themenorientiert, d. h. es wird zu zentralen sozialpolitischen Themen berichtet, • zeitreihenbezogen, d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Stichtag 31.12. des Jahres) beschrieben, • raumbezogen, d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt, • zielgruppenbezogen, d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht, • entscheidungsunterstützend, d. h. eine datenbasierte Steuerung ist möglich und Entscheidungen können auf Grundlage aktueller Daten getroffen werden. Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders hervorgehoben (z. B. Kinder, Jugendliche, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Schulentwicklungsplanung). 1 Vgl.: Drucksache II//3379 „Sozialreport 2005“ Sozialreport Leipzig 2018 5 Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die angeführten Werte sind in der Regel durch Rundung entstanden. Deswegen können bei der Addition von Einzelwerten, die in der Gesamtsumme 100 % ergeben müssten, formal Abweichungen auftreten. 1.3 Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben Im Haushaltsjahr 2017 wurden in der Stadt Leipzig 964,7 Mio. Euro für sozialpolitische Aufgaben aufgewendet. Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt. Seit dem Jahr 2005 sind die Aufwendungen der Stadt Leipzig für sozialpolitische Aufgaben jährlich gestiegen (insgesamt plus 473,1 Mio. Euro). Im selben Zeitraum haben sich die sonstigen städtischen Aufwendungen nur um 241,2 Mio. Euro erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Jahr 2017 um 9,5 Mio. Euro. Dagegen sind die sonstigen städtischen Aufwendungen nach zwei Rückgängen in Folge im letzten Jahr wieder um 35,1 Mio. Euro gestiegen. Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt der Stadt Leipzig in den Jahren 2005, 2010, und 2014 bis 2017 70% 400 60% 50% 964,7 860,2 955,2 778,1 536,3 40% 775,3 600 622,3 800 490,8 1.000 714,9 50% 1.200 491,7 Aufwendungen in Mio. € 50% 57% 55% 54% 1.400 58% 732,0 1.600 696,9 1.800 30% 20% Anteil der sozialpolitischen Aufgaben Abb. 1.1 10% 200 0 0% 2005 2010 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 vorl. RE 2017 Haushaltsjahre Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben Sonstige Aufwendungen (der Stadt) Anteil der sozialpolitischen Aufgaben Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 6 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 1.2 Aufwendungen 2015 bis 2017 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 vorl. RE 2017 200,0 19,8 18,0 19,1 15,7 16,4 16,3 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u. Jugendschutz Öffentlicher Gesundheitsdienst 81,2 55,8 41,9 68,3 71,4 75,0 77,9 79,6 84,0 50,0 Leistungen nach SGB XII 92,3 97,8 105,0 100,0 74,8 88,0 89,3 150,0 Schulträgeraufgaben 185,1 178,7 179,7 Aufwendungen in Mio. € 250,0 248,8 271,2 278,8 300,0 Maßnahmen und Hilfen für Asylbewerber Aufgabenfelder Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen Erzieherische Hilfen Grundsicherung nach SGB II Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernhme Elternbeiträge 0,0 Sozialreport Leipzig 2018 Die mit Abstand höchsten Aufwendungen betreffen, wie in den vergangenen Jahren, das Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (inklusive der Übernahme der Elternbeiträge). Im Jahr 2017 lagen diese bei 278,8 Mio. Euro und stiegen damit um 7,6 Mio. Euro gegenüber dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis (RE) von 2016 an. Die wachsenden Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Zudem wirkten sich Tariferhöhungen und Preissteigerung auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus. Die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Maßnahmen und Hilfen für Geflüchtete haben sich im Jahr 2017 gegenüber zum Vorjahr 2016 deutlich verringert (minus 25,4 Mio. Euro), was auf die geringere Zahl der in diesen Jahren aufgenommenen Personen zurückzuführen ist. Zum 31.12.2016 standen 3.900 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG, zum 31.12.2017 waren es 3.085 Personen. Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich im Jahr 2017 um 0,1 Mio. Euro leicht verringert. Die Aufwendungen bei der Grundsicherung nach SGB II (plus 1 Mio. Euro) stiegen hauptsächlich aufgrund der tatsächlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 38.630 mit einem durchschnittlichen monatlichen Betrag in Höhe von 306,57 Euro pro Bedarfsgemeinschaft im Vergleich zur im Plan veranschlagten Anzahl von 40.500 BG bei lediglich 295 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Monat. Auch die Aufwendungen der Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII waren 2017 gegenüber 2016 höher (plus 4,4 Mio. Euro), was sich hauptsächlich in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung begründet. Der Zuschuss beziffert Aufwendungen gemindert um Erträge; dieser stellt die eigentliche Belastung der Stadt dar. Insgesamt betrug der Zuschuss im Jahr 2017 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule nach vorläufigem Rechnungsergebnis 605,7 Mio. Euro (vorl. Rechnungsergebnis 2016 ebenfalls 605,7 Mio. Euro). Davon betrafen allein 160,8 Mio. Euro den Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege inklusive der Übernahme der Elternbeiträge. Der Zuschussbedarf des Aufgabenfeldes Maßnahmen und Hilfen für Asylbewerber verringerte sich um 3,4 Mio. Euro. Sozialreport Leipzig 2018 7 8 Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Aufgabenfelder 15,1 14,2 15,0 12,4 12,6 12,9 Öffentlicher Gesundheitsdienst 0,0 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u. Jugendschutz 20,9 26,1 22,7 20,0 Maßnahmen und Hilfen für Asylbewerber 50,4 49,9 54,6 40,0 Leistungen nach SGB XII Schulträgeraufgaben 69,2 70,3 71,1 68,3 71,4 75,0 60,0 Umlage Kommunaler Sozialverband Sachsen 112,3 108,2 95,6 100,0 Grundsicherung nach SGB II 80,0 84,8 92,0 98,1 120,0 144,9 161,0 160,8 140,0 Erzieherrische Hilfen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Übernhme Elternbeiträge Zuschuss in Mio. € Abb. 1.3 Zuschuss 2015 bis 2017 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder 180,0 160,0 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 vorl. RE 2017 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 2 Zusammenfassung ausgewählter Sozialdaten Diese tabellarische Übersicht stellt eine Auswahl von Sozialdaten der Stadt Leipzig aus den Jahren 2016 und 2017 zusammengefasst dar. Detailliertere Beschreibungen und Entwicklungen der hier aufgeführten Indikatoren finden Sie in den jeweiligen Kapiteln. Ausführlichere Zusammenfassungen sind den einzelnen Kapiteln vorangestellt. Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur Einheit 2016 2017 Einwohner Anzahl 579.530 590.337 Natürliche Bevölkerungsentwicklung Anzahl 868 689 Wanderungssaldo Anzahl 13.193 10.078 Anteil d. Menschen mit Migrationshintergrund Prozent 13,4 14,1 Wohnen Durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand Euro/m 2 5,39 5,62 Durchschnittliche Nettokaltmiete (Angebote) Euro/m 2 6,15 6,59 Anteil der Gesamtmiete am Nettoeinkommen Prozent 30 30 Neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle Anzahl 2.181 1.978 Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen Euro 1.701 1.767 Armutsgefährdungsquote Prozent 17,1 16,8 Arbeitslosenquote (bez. auf alle ziv. Erwerbspersonen) Prozent 7,9 7,0 Empfänger/-innen soz. Mindestsicherung Anzahl 76.255 73.531 Anteil Empfänger/-innen soziale Mindestsicherung Prozent 13,4 12,6 Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren Anteil Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen Leipziger/-innen unter 15 Jahren Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Familie, Jugend und Bildung Anzahl 16.811 16.923 Prozent 22,7 21,9 Anzahl 4.209 4.470 Familien Anzahl 49.280 50.608 Alleinerziehende Anzahl 14.504 14.775 Erzieherische Hilfen im Jahresdurchschnitt 2.983 3.206 27,6 28,6 Betreuungsquote 1 bis < 3-Jährige Anzahl Anzahl pro 1.000 Personen der Altersgruppe Prozent 71,6 69,8 Betreuungsquote 3 bis < 6-Jährige Prozent 94,4 93,1 Anteil integrativ unterrichteter Schüler/-innen Prozent 39,3 40,7 Anteil Schulabgänger ohne mind. Hauptschulabschluss Prozent 11,3 10,2 Schule mit geringstem Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen Prozent 19,5 20,0 Schule mit höchstem Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen Spannweite zwischen geringstem und höchstem Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen Prozent 85,9 90,1 Prozentpunkte 66,4 70,1 Lebensunterhalt Leistungsdichte erzieherischer Hilfen U 21 Sozialreport Leipzig 2018 9 3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur Zusammenfassung 2017 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um 10.807 Personen auf 590.337 Personen angewachsen. Zwischen 2012 und 2017 wuchs die Einwohnerzahl in allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne, mit 15 % und mehr, verzeichneten Ortsteile nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost und Ortsteile in Leipzig Alt-West sowie der Ortsteil Möckern am nordwestlichen Innenstadtrand. Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.976 angewachsen. Die Zahl der Sterbefälle stieg auf lag bei 6.287 Personen. Daraus resultierte 2017 ein Geburtensaldo von 689 Personen. Der Wanderungsgewinn von rund 10.100 Personen im Jahr 2017 speiste sich zu 45 % aus dem Ausland, 36 % aus den neuen Bundesländern und 19 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.432 bzw. 2.363 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie der steigenden Zahl der Geburten ist das Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2012 und 2017 um 1,2 Jahre auf 42,6 Jahre gesunken. Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Migrantinnen und Migranten. Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2017 auf 83.406, was einem Anteil von 14,1 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 56.011 Personen und einem Anteil von 9,5 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig, Bevölkerungsvorausschätzung für die Stadt Leipzig, Monitoringbericht Wohnen, Migrantenbericht 3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl Leipzig ist gegenwärtig mit einem jährlichen Einwohnerzuwachs von mehr als 2 % eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands. Zwischen 2012 und 2017 nahm die Einwohnerzahl im Einwohnerregister der Stadt insgesamt um 61.797 auf 590.337 Personen zu. Der größte jährliche Zuwachs (plus 16.000 Personen) erfolgte aufgrund der starken Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015. 2017 stieg die Einwohnerzahl um 10.807 Personen. Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz. 2017 betrug der Wanderungsgewinn 10.078 Personen und fällt damit um ca. 3.100 niedriger aus als 2016. Zudem verzeichnet Leipzig seit 2014 eine positive natürliche Einwohnerentwicklung. 2017 betrug der Geburtenüberschuss 689 Personen. Neben der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung haben Registerbereinigungen die Einwohnerentwicklung 2017 nur in geringem Maße beeinflusst. Die Bereinigung ergab im Ergebnis ein Plus von 40 Personen. 10 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 3.1 Bevölkerungsentwicklung für 2005, 2010 bis 2017 600.000 460.000 579.530 551.871 539.348 528.540 517.838 480.000 508.775 500.000 489.335 Personen 540.000 520.000 567.846 560.000 590.337 580.000 440.000 420.000 400.000 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.2 Bevölkerungsentwicklung nach den Komponenten natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo für 2005, 2010 bis 2017 18.000 16.726 16.000 2005 2010 2011 2012 689 -183 -115 -180 352 -4.000 -503 -1.372 0 -2.000 10.078 12.933 2.000 868 4.000 418 9.449 6.000 3.227 8.000 3.053 Personen 10.000 11.353 11.679 12.000 13.193 14.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Wanderungssaldo Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 natürliche Bevölkerungsentwicklung Sozialreport Leipzig 2018 11 Karte 3.1 Entwicklung der Bevölkerung in den Leipziger Ortsteilen 2012 bis 2017 Entwicklung der Zahl der Einwohner 2012-2017 in % unter 2,5 % Gewinn 2,5 % bis unter 7,5 % Gewinn 7,5 % bis unter 15 % Gewinn 15 % bis unter 25 % Gewinn 25% und mehr Seehausen Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Möckern GohlisMitte Böhlitz-Ehrenberg SchönefeldHeiterblick Ost SchönefeldZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf ZentrumOst Sellerhausen2 1 Stünz Zentrum- Zentrum Engelsdorf AngerWest Crottendorf Gohlis-Süd Leutzsch BurghausenRückmarsdorf na de in ul Ne Altlindenau ZentrumNordwest Lindenau ZentrumReudnitzPlagwitz Süd Mölkau GrünauThonberg GrünauSchleußig Nord Ost ZentrumGrünauSüdvorstadt Südost Kleinzschocher Mitte Stötteritz edlung nau-Si Lausen- Grü MarienGrünau Connewitz brunn Probstheida Schönau Leipzig: + 11,7 % Minimum: - 0,8 % (Grünau-Siedlung) Maximum: + 50,0 % (Volkmarsdorf) MockauSüd Eutritzsch u Miltitz Baalsdorf AlthenKleinpösna Holzhausen Lößnig Großzschocher Dölitz-Dösen Meusdorf Stadtgrenze KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil HartmannsdorfKnautnaundorf Kilometer 0 4 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 In fast allen Leipziger Ortsteilen ist die Einwohnerzahl zwischen 2012 und 2017 gewachsen. Die größten Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile in Leipzig Alt-West sowie im nordwestlichen Ortsteil Möckern. Das größte Einwohnerwachstum erfolgte mit einem Plus von 50,0 % in Volkmarsdorf. Die Ortsteile entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wuchsen hingegen weniger stark als in den 2000er Jahren. Das Wachstum der innerstädtischen Ortsteile speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz, vor allem durch Außenwanderung, und in zunehmendem Maße aus Geburtenüberschüssen. Auch in den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen wie Grünau, Schönefeld und Paunsdorf ist die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2012 um bis zu 12,5 % gestiegen. Die Einwohnergewinne beruhen auf positiven Wanderungssalden, die natürliche Einwohnerentwicklung ist hier nach wie vor negativ. Die stärker durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand sind zwischen 2012 und 2017, bis auf wenige Ausnahmen, ebenfalls durch Einwohnergewinne bzw. stabile Einwohnerzahlen geprägt. Die größten Einwohnerzuwächse von 6 Prozentpunkte und mehr verzeichneten die Ortsteile Engelsdorf, Baalsdorf und Knautkleeberg-Knauthain. In den meisten dieser Ortsteile ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung negativ. 50,7 % der Leipziger Bevölkerung sind Frauen, 49,3 % Männer. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der Männeranteil an der Leipziger Bevölkerung erhöht (2011: 48,3 %). 3.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.976 im Jahr 2017 angestiegen. Diesen Geburten standen 6.287 Sterbefälle gegenüber, woraus das vierte Jahr in Folge ein Geburtenüberschuss resultiert. Die vorläufige mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, betrug 2017 1,55 (Quelle: Einwohnerregister). Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Bis 2014 lag die mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig über dem bundesdeutschen Durchschnitt. 2015 waren die Werte gleich, da die mittlere Kinderzahl je Frau im bundesweiten Durchschnitt stärker stieg als in Leipzig. Für 2017 lagen zum Redaktionsschluss für Deutschland insgesamt noch keine Daten vor. 12 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 3.3 Geburten und Sterbefälle für 2005, 2010 bis 2017 8.000 4.000 3.000 4.370 6.287 6.976 6.005 6.873 6.204 6.622 5.889 6.017 5.834 5.681 5.566 5.782 5.602 5.806 Personen 5.000 5.303 5.742 6.000 6.241 7.000 2.000 1.000 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Geburten Sterbefälle Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.4 Sozialreport Leipzig 2018 Mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig und Deutschland für 2005, 2010 bis 2017 1,55 1,59 1,53 1,50 1,50 1,47 1,49 1,42 1,44 1,38 1,40 1,36 1,39 1,42 1,20 1,34 1,40 1,46 1,60 1,28 Lebendgeborene auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren 1,80 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* Jahr Leipzig Deutschland Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen, *vorläufige Zahl Sozialreport Leipzig 2018 3.3 Wanderung 2017 standen 36.013 Zuzügen 25.935 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 10.078 Personen resultiert. Im Vergleich zu 2016, das noch durch eine große Flüchtlingszuwanderung geprägt war, ging die Zahl der Zuzüge aus dem Ausland um etwa 3.200 zurück. Zugleich stieg die Zahl der Auslandsfortzüge – dem Trend der Vorjahre folgend – um rund 300 an. Die 2017 erzielten Wanderungsgewinne speisten sich zu 45 % aus dem Ausland, 36 % aus den neuen Bundesländern und 19 % aus den alten Bundesländern. Die Zuwanderung aus dem Ausland reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Gegenüber dem unmittelbaren Leipziger Umland verlor Leipzig 909 Personen, das sind 750 weniger als in 2016 und stellt somit eine Abschwächung des bisherigen Trends dar. Gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern ist der Wanderungssaldo im Jahr 2017 in Höhe von 4.509 Personen auf Vorjahresniveau geblieben. Ursache für das starke Absinken seit 2015 ist, dass Leipzig inzwischen selbst Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete ist. Bis 2015 wurden Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz aufgenommen und zogen dann nach Leipzig bzw. wurden trotz Erstaufnahme in Leipzig in Chemnitz erstmals registriert. Jenseits der Wanderungsbeziehung mit Chemnitz bewegt sich der Wanderungssaldo gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern auf dem Niveau der Vorjahre. Der Wanderungssaldo gegenüber den alten Bundesländern ging um etwa 270 Personen auf 1.943 Personen zurück. Sozialreport Leipzig 2018 13 Abb. 3.5 Wanderungssalden nach Regionen 2010 bis 2017 10.000 8.000 Personen 6.000 4.000 2.000 0 -2.000 -4.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr neue Bundesländer (ohne Umlandkreise) Umlandkreise alte Bundesländer Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Ausland Sozialreport Leipzig 2018 Leipzig gewann 2017 nicht mehr in allen Altersklassen an Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gruppen der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.432 bzw. 2.363 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. In der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre gibt es erstmals seit 2013 wieder einen negativen Saldo in Höhe von minus 318 Personen. Tabelle 3.1 Wanderungssaldo nach Altersgruppen für 2005, 2010 bis 2017 Altersgruppe in Jahren 0 - unter 6 2005 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 -137 -73 -64 -32 56 569 31 -318 24 258 424 395 561 1.416 1.011 556 18 - unter 25 3.119 5.052 5.921 5.560 6.233 6.896 6.848 6.432 25 - unter 45 -4 2.220 3.930 4.118 4.599 5.962 3.929 2.363 45 - unter 65 -79 719 1.077 937 1.033 1.346 954 712 65 - unter 80 84 250 327 323 380 369 339 276 80 und älter 38 24 54 48 71 111 81 57 3.045 8.450 11.669 11.349 12.933 16.669 13.193 10.078 6 - unter 18 Insgesamt Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 3.4 Bevölkerungsvorausschätzung Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartete in ihrer Hauptvariante eine kontinuierlich stark wachsende Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die im selben Jahr veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamt Sachsen prognostiziert hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig. Danach wächst die Einwohnerzahl um lediglich 57.000 Personen (10 %) auf 618.000 (Variante 1). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose auf der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs des Statistischen Landesamtes basiert, die etwa um 8.000 Einwohner/-innen kleiner ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig. Die prognostizierten Einwohnergewinne liegen im positiven Wanderungssaldo sowie in den wachsenden Geburtenüberschüssen begründet. Dabei nimmt in der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung der Wanderungssaldo im Zeitverlauf ab, da künftig von kontinuierlich sinkenden Zuzügen bei etwa gleich bleibenden Fortzügen ausgegangen wird. Der Geburtenüberschuss hingegen wird aufgrund einer erwarteten leichten Zunahme der Fertilität (Kinderzahl je Frau) und einer steigenden Zahl fertiler Frauen bis 2030 steigen. Die Zahl der Geburten nimmt demzufolge von ca. 6.600 auf 8.300 Geburten pro Jahr deutlich stärker zu als die Sterbefälle (von 6.200 auf 6.700). Die Einwohnerzahl Leipzigs im Jahr 2017 (590.337) lag ca. 8.700 Personen unter der prognostizierten Hauptvariante (598.344) und ca. 4.100 unter der unteren Variante (594.428) der städtischen Bevölkerungs14 Sozialreport Leipzig 2018 vorausschätzung. Ein Grund für das überschätzte Bevölkerungswachstum ist der Rückgang des Zuzugs geflüchteter Menschen. Den größten Einfluss hatten jedoch unvorhersehbare Registerbereinigungen in den Jahren 2015/2016 zu Ungunsten der Stadt Leipzig. Abb. 3.6 Einwohnerentwicklung von 2010 bis 2017 und Einwohnerprognosen 2016 bis 2030 800.000 Einwohnerentwicklung bis 2017 700.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 Hauptvariante 600.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 - untere Variante Personen 500.000 400.000 Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 - obere Variante 300.000 Bevölkerungsprognose Sachsen 2016 (Variante 1) 200.000 100.000 Jahr Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen 2030 2029 2028 2027 2026 2025 2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 0 Sozialreport Leipzig 2018 3.5 Altersstrukturentwicklung 15,6 % der Leipziger Einwohner/-innen waren 2017 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren machen 8,3 % der Gesamtbevölkerung aus. Knapp ein Drittel der Leipziger/-innen ist im Alter von 25 und 45 Jahren. Die Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen hat einen Anteil von 23,3 %. 20,4 % der Einwohner/-innen sind 65 Jahre oder älter. Stadtweit nahmen die Einwohnerzahlen in fast allen Altersgruppen zu. Zugleich ist die Altersstrukturentwicklung weiterhin von Brüchen, den so genannten demografischen Wellen, beeinflusst. Die größten Zunahmen verzeichnen die Altersgruppen der 25- bis unter 45-Jährigen und der 6- bis unter 18-Jährigen. Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der 65- bis unter 80-Jährigen nahm aufgrund der Geburtenausfälle des 2. Weltkrieges leicht ab. Die Zahl der hochaltrigen Menschen (80 Jahre und älter) ist dagegen weiter angewachsen. Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende Altersquote. Die Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung (Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2012 und 2017 von 18,5 % auf 20,6 %. Die Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie nahm im gleichen Zeitraum von 33,1 % auf 30,9 % ab. Sozialreport Leipzig 2018 15 Abb. 3.7 Zahl der Einwohner/-innen nach Altersgruppen in 2010, 2015 und 2017 600.000 36.707 6,2 % 83.670 14,2 % 33.092 500.000 28.427 Anteil an der Gesamtbevölkerung 2017 84.646 87.053 400.000 137.666 Personen 137.017 23,3 % 126.293 300.000 184.594 200.000 191.196 32,4 % 48.732 8,3 % 152.815 100.000 43.101 47.256 0 38.874 50.406 54.941 28.057 34.990 37.425 2010 2015 2017 9,3 % 6,3 % Jahr 0-6 6 - 18 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 18 - 25 25 - 45 45 - 65 65 - 80 80 und älter Sozialreport Leipzig 2018 Der Altersdurchschnitt der Leipzigerinnen und Leipziger betrug 2017 42,6 Jahre. Zwischen 2012 und 2017 ist das Durchschnittsalter infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen sowie der gestiegenen Geburtenzahlen um 1,2 Jahre gesunken. Hinsichtlich Durchschnittsalter und Altersstruktur bestehen stadträumlich große Unterschiede. In den innerstädtischen, vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteilen liegt das Durchschnittsalter häufig unter 42 Jahren. In diesen Ortsteilen leben viele Familien und junge Erwachsene. Der Anteil der 65-Jährigen und älteren hingegen ist vergleichsweise gering. Den geringsten Altersdurchschnitt weist Lindenau mit 34,2 Jahren auf. 20 Jahre höher ist der Altersdurchschnitt in Grünau-Siedlung (54,0 Jahre), dem Ortsteil mit dem höchsten Durchschnittsalter. Auch in anderen durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen wie Grünau-Ost, Paunsdorf, Schönefeld-Ost und Großzschocher, Thekla oder Mockau-Nord liegt der Altersdurchschnitt der Bewohner/-innen über 50 Jahre. Jeweils ein Drittel der Einwohner ist 65 Jahre oder älter. Die jüngeren Altersklassen hingegen sind unterdurchschnittlich besetzt. Von der Entstehungszeit her jüngere Großsiedlungsbestände wie Paunsdorf, Grünau-Nord und Lausen-Grünau weisen geringere Durchschnittsalter auf. In den randstädtischen Ortsteilen beträgt das Durchschnittsalter zwischen 42 und 49 Jahren. Die überwiegende Zahl dieser Ortsteile weisen überdurchschnittliche Anteile an 6- bis unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen und über 45-Jährigen auf. Im städtischen Vergleich nimmt der Altersdurchschnitt in diesen Ortsteilen am stärksten zu, während er in weiten Teilen der inneren Stadt sinkt. 16 Sozialreport Leipzig 2018 Karte 3.2 Altersdurchschnitt 2017 und Entwicklung des Altersdurchschnitts von 2012 bis 2017 Seehausen PlaußigPortitz Wiederitzsch Lindenthal Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord GohlisNord Wahren Eutritzsch Möckern GohlisMitte Böhlitz-Ehrenberg ZentrumNord SchönefeldAbtnaundorf ZentrumNordwest BurghausenRückmarsdorf Miltitz GrünauNord LausenGrün Grünau au-S SchönefeldOst Gohlis-Süd Leutzsch ZentrumOst Altlindenau uli ng iedlu Heiterblick Paunsdorf 1 Zentrum Zentrumnd West en au Lindenau ReudnitzSchönau Zentrum-Thonberg Süd ZentrumPlagwitz Südost GrünauSchleußig Ost Südvorstadt GrünauMitte Kleinzschocher Ne Thekla MockauSüd 2 SellerhausenStünz AngerCrottendorf Engelsdorf Mölkau Stötteritz Baalsdorf AlthenKleinpösna Marienbrunn Connewitz Großzschocher Lößnig Dölitz-Dösen Probstheida Holzhausen Meusdorf KnautkleebergKnauthain Liebertwolkwitz 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf Altersdurchschnitt 2017 in Jahren Entwicklung des Altersdurchschnitts 2012 bis 2017 in Jahren unter 38 Jahre Stadtgrenze 38 bis unter 42 Jahre Stadtbezirk 42 bis unter 46 Jahre Ortsteil 46 bis unter 50 Jahre gestiegener Altersdurchschnitt (+ 2 Jahre) gesunkener Altersdurchschnitt (- 2 Jahre) 50 Jahre und mehr Kilometer 0 2 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Leipzig: Minimum: Maximum: 42,6 Jahre 34,2 Jahre (Lindenau) 54,0 Jahre (Grünau-Siedl.) Leipzig: Minimum: Maximum: -1,2 -4,3 (Volkmarsdorf) +2,5 (Heiterblick) Sozialreport Leipzig 2018 17 3.5.1 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen kommunalen Daseinsvorsorge. Diese reicht von der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen über Schulen bis hin zu verschiedenen Leistungen nach dem SGB VIII wie z. B. Hilfen zur Erziehung. Die im Folgenden dargestellten Prognosezahlen beziehen sich auf die Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig. Besonders stark wuchs in den vergangenen 12 Jahren die absolute Zahl der Kinder unter 6 Jahre. Ihre Zahl hat sich zwischen 2005 und 2017 rund 14.100 Kinder auf 37.425 erhöht. Laut Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird sich ihre Zahl bis 2030 um ca. 10.100 erhöhen. Die Zahl der 6- bis unter 12jährigen Kinder wuchs ebenfalls seit 2005 stark an (plus 12.945). In den kommenden 13 Jahren soll sich ihre Zahl um weitere 13.265 Kinder erhöhen. Die Entwicklung der Zahl der Jugendlichen (im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) und der Heranwachsenden (im Alter von 18 bis unter 21 Jahren) war in den vergangenen 12 Jahren zunächst von einem Rückgang und seit 2010 bzw. 2013 von einem Anstieg geprägt. Dieser Anstieg wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung in den kommenden Jahren für beide Altersgruppen fortsetzen Die Zahl der jungen Erwachsenen im Alter zwischen 21 und 27 Jahren wuchs seit 2005 um 11.000 bis 2016 an und viel im Folgejahr um knapp 1.200 Personen ab. Jedoch soll die Zahl bis 2030 um weitere rund 21.500 Personen wachsen. Tabelle 3.2 Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen unter 27 Jahre für 2005, 2010 bis 2017 Altersgruppe in Jahren Altersgruppe in Jahren 0 - unter 6 Bevölkerungsentwicklung 2005 2010 2015 2016 Bevölkerungsvorausschätzung 2017 2005-2017 in % 2030 2016-2030 in % 23.326 28.057 34.990 36.366 37.425 60,9 47.570 30,8 0 - unter 3 12.192 15.011 18.418 19.300 19.758 62,1 24.380 26,3 3 - unter 6 11.134 13.046 16.572 17.066 17.667 58,7 23.190 35,9 6 - unter 12 17.237 22.322 27.646 28.953 30.182 75,1 43.447 50,1 0 - unter 14 45.742 56.611 70.435 73.679 76.310 66,8 104.350 41,6 14 - unter 18 17.695 10.320 14.961 15.660 16.056 -9,3 24.058 53,6 18 - unter 21 17.901 13.900 14.589 16.243 18.250 2,0 19.934 22,7 21 - unter 27 48.305 51.858 51.743 49.362 48.166 -0,3 69.703 41,2 davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 3.5.2 Seniorinnen und Senioren Auch für Seniorinnen und Senioren übernimmt die Kommune wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und unterstützt sie mit verschiedenen Leistungen, z. B. nach dem SGB XI und SGB XII. Daher soll die Darstellung dieser Altersklasse gesondert erfolgen. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren hat sich seit 2005 um 14,2 % bzw. 14.932 Personen auf 120.377 erhöht. Etwa 14 % der Seniorinnen und Senioren war im Jahr 2017 85 Jahre oder älter. Prozentual nahm die Zahl der ab 85-Jährigen deutlich stärker zu als die der 65- bis unter 85-Jährigen. Dieser Trend wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung in den kommenden Jahren fortsetzen: während sich die Zahl der 65- bis unter 85-Jährigen bis 2030 nur noch um 6.660 Personen erhöhen wird, steigt die Zahl der hochaltrigen Menschen voraussichtlich um 10.572. 18 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 3.3 Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen über 65 Jahre für 2005, 2010 bis 2017 Altersgruppe in Jahren Altersgruppe in Jahren Bevölkerungsentwicklung 2010 2015 2016 105.445 115.480 117.738 119.102 120.377 14,2 137.609 15,5 65 - unter 85 94.725 102.647 102.282 103.220 104.189 10,0 110.849 7,4 85 und älter 10.720 12.833 15.456 15.882 16.188 51,0 26.760 68,5 65 und älter 2005 Bevölkerungsvorausschätzung 2017 2005-2017 in % 2030 2016-2030 in % davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 3.5.3 Menschen mit Migrationshintergrund Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet: Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in in Deutschland geborenen Elternteil. Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden. Es gibt nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Das Statistische Bundesamt bzw. das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 hat ebenfalls Daten zu Leipzigerinnen und Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung aus dieser Quelle verzichtet. Abb. 3.8 Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung* Bevölkerung insgesamt Deutsche Einwohner/-innen ohne Migrationshintergrund Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer/-innen Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund * Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe. Am Jahresende 2017 hatten 83.406 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 14,1 %. Sowohl die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund als auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst seit 2011 kontinuierlich an. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten um knapp 5.800 bzw. 7,4 % erhöht. Ausländer/-innen bilden mit 56.011 Personen und einem Anteil von 9,5 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber 2016 um 8,0 %. Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund erhöhte sich in geringerem Maße auf 27.395 Personen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 4,6 %. Die größten Migrantengruppen stellen die Russische Föderation (8.450), Syrien (8.441), Polen (4.641), Rumänien (3.598) und Vietnam (3.431). Migrantinnen und Migranten sind mit einem Altersdurchschnitt von 30,6 Jahren deutlich jünger als Deutsche ohne Migrationshintergrund (44,4 Jahre). Fast drei Viertel aller Migranten (72,2 %) hatte das 40. Lebensjahr Sozialreport Leipzig 2018 19 noch nicht vollendet. 23,5 % aller Leipziger mit Migrationshintergrund war unter 16 Jahre, das heißt im Kitaund Schulalter. Auf der anderen Seite sind nur 6 % der Migrantinnen und Migranten über 65 Jahre; bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt er 20,4 %. Tabelle 3.4 Anzahl und Anteil von Personen mit Migrationshintergrund für 2016 und 2017 Personen mit Migrationshintergrund 2016 Anzahl Insgesamt 2017 Anteil an der Bevölkerung in % Anzahl Anteil an der Bevölkerung in % Entwicklung 2017 gegenüber 2016 in % 77.559 13,4 83.406 14,1 7,4 Ausländer 51.861 8,9 56.011 9,5 8,0 Deutsche mit Migrationshintergrund 25.698 4,4 27.395 4,6 6,6 davon Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 3.9 Sozialreport Leipzig 2018 Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger Bevölkerung für 2005, 2010 bis 2017 16,0 14,0 12,0 Anteil in % 10,0 4,4 4,6 4,2 8,0 6,0 2,5 3,9 3,7 4,0 3,1 3,4 5,4 4,9 5,2 5,6 6,1 6,8 8,1 8,9 9,5 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 4,0 2,0 0,0 Jahr Ausländer Deutsche mit Migrationshintergrund Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt) Sozialreport Leipzig 2018 Innerhalb der Stadt Leipzig bestehen große Unterschiede beim Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Er bewegt sich in einer Spanne von 2,1 % in Baalsdorf bis 42,1 % in Volksmarsdorf. Neben Volkmarsdorf weisen vor allem zentrumsnahe Ortsteile sowie Grünau-Mitte einen hohen Migrantenanteil (über 20 %) auf. Die randstädtischen Ortsteile weisen geringe Migrantenanteile auf. Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Personen mit Migrationshintergrund ist in den jeweiligen Ortsteilen unterschiedlich stark ausgeprägt. Die randstädtischen Ortsteile haben im Zeitraum von 2016 bis 2017 sehr geringe Zuwächse bzw. leichte Verluste zu verzeichnen. In den innerstädtischen und von Großsiedlungen geprägten Ortsteilen ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker ausgefallen. In den Ortsteilen Schönefeld-Abtnaundorf, Volkmarsdorf, Möckern und Grünau-Mitte gab es mit mehr als 200 ausländischen Personen das stärkste Wachstum. Verluste von 30 Personen und mehr gab es bei dieser Gruppe in den Ortsteilen Lindenau, Engelsdorf und Zentrum-Südost. Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund stieg in der Mehrheit nicht so stark wie die der Ausländer. Deutliche Ausnahmen bilden die Ortsteile Zentrum-Süd, Zentrum-Südost, Reudnitz-Thonberg und Connewitz. Die höchsten Zugewinne mit mehr als 100 Personen gab es in den Ortsteilen Gohlis-Süd und ReudnitzThonberg. Signifikante Verluste, hinsichtlich der Entwicklung der Einwohnerzahl zum Vorjahr, waren bei dieser Personengruppe nicht festzustellen. 20 Sozialreport Leipzig 2018 Karte 3.3 Anteil in 2017 und Entwicklung der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig von 2016 bis 2017 Seehausen Lindenthal LützschenaStahmeln Thekla MockauSüd Möckern Gohlis- Eutritzsch Mitte Gohlis-Süd BöhlitzEhrenberg SchönefeldOst SchönefeldAbtnaundorf Leutzsch Ne ul Schönau in de n ZentrumNordwest au Lindenau ZentrumWest Paunsdorf Zentrum- 1 Ost Zentrum Zentrum-Süd 2 SellerhausenStünz ReudnitzThonberg Plagwitz GrünauGrünauNord Grünau- Ost Mitte dlung u-Sie Grüna Heiterblick ZentrumNord Altlindenau Schleußig Miltitz Mockau-Nord GohlisNord Wahren BurghausenRückmarsdorf PlaußigPortitz Wiederitzsch Engelsdorf AngerCrottendorf Mölkau ZentrumSüdvorstadt Südost Baalsdorf Stötteritz Kleinzschocher Marienbrunn LausenGrünau Großzschocher Connewitz Holzhausen AlthenKleinpösna Probstheida Lößnig Dölitz-Dösen KnautkleebergKnauthain Meusdorf 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz HartmannsdorfKnautnaundorf Anteil der Personen mit Migrationshintergrund 2017 bis unter 5 % Stadtgrenze 5 % bis unter 10 % Stadtbezirk 10 % bis unter 15 % Ortsteil 15 % bis unter 20 % 20 % und mehr Leipzig: Minimum: Maximum: Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Entwicklung der Einwohnerzahl mit Migrationshintergrund von 2016 - 2017 170 Ausländer Deutsche mit Migrationshintergrund 14,1 % 2,1 % (Baalsdorf) 42,1 % (Volkmarsdorf) Sozialreport Leipzig 2018 21 Unter den Migrantinnen und Migranten befinden sich auch die Asylsuchenden, die in den vergangenen Jahren nach Leipzig kamen. Nachdem 2016 insgesamt 2.297 Asylsuchende (1.997 erwachsene Asylsuchende sowie 300 unbegleitete Minderjährige) in Leipzig aufgenommen worden sind, waren es im Jahr 2017 insgesamt 1091 Personen (974 erwachsene Asylsuchende sowie 117 unbegleitete Minderjährige). Zum 31.12.2017 war in Leipzig keine Person gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r verfügt, d.h. die bereits registriert ist, aber noch keinen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt hat. Die Anzahl dieser Menschen ging um 100 % zurück. Aufgrund der Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt die Antragstellung bereits in der Zeit des Wohnens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen. 1.762 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung (minus 56 %), d.h. ihr Asylantrag ist bereits förmlich gestellt. 1.135 Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (plus 34 %), d.h. ihr Verfahren war negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. 9.757 Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (plus 24 %) und 748 über eine Niederlassungserlaubnis (minus 56 %). Abb. 3.10 Personen nach Aufenthaltstitel von 2015 bis 2017 Aufenthaltsstatus Aufenthaltserlaubnis 1762 Aufenthaltsgestattung 2982 748 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Aufenthaltsgesetz 9757 7876 5066 4020 1698 1553 1135 850 642 Duldung nach § 60 Aufenthaltsgesetz 0 11 Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r 0 1550 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 10000 Anzahl der in Leipzig gemeldeten Personen 2017 Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde 22 2016 2015 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 4 Wohnen Zusammenfassung Zwischen 2012 und 2017 ist die Zahl der Haushalte um 10,5 % auf 335.466 gestiegen. Besonders stark nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen zu. Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.664 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern nochmals an Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2017 auf 336.885 Wohnungen an. Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2017 im Bestand 5,62 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,77 €/m². Seit 2013 stiegen die Gesamtmieten im Bestand um ca. 7,5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich um 25 % auf 6,59 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug insgesamt wie im Vorjahr 30 %. Die Zahl der neu bekannt gewordenen Wohnungsnotfälle ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 203 Fälle bzw. 9,3 % auf 1.978 gesunken. 2017 wurden im täglichen Durchschnitt 224 obdachlose Personen notuntergebracht, davon 67 in Gemeinschaftsunterkünften und 157 in Gewährleistungswohnungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 28 %. Weitere Informationen: Monitoringbericht Wohnen, Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig 4.1 Wohnungsnachfrage Für den Wohnungsmarkt ist die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte Zahl der Haushalte 2017 betrug 335.466 Haushalte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen in Wohngemeinschaften und Einrichtungen jeweils als Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist daher geringer. Seit 2012 ist die Zahl der Haushalte um rund 32.000 Haushalte bzw. 10,5 % gewachsen. Dabei nahmen vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 15,0 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen zu (plus 22,6 %). Die Zahl der Haushalte mit 2 und 3 Personen wuchs in geringerem Maße. Infolgedessen nimmt ihr Anteil an allen Haushalten in der Stadt Leipzig kontinuierlich ab, während der Anteil der Einpersonenhaushalte auf 53,9 % und der Anteil der Haushalte mit 4 und mehr Personen auf 7,9 % anstieg. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist stabil bei 1,75 Personen je Haushalt. Auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung wurde eine Prognose der Zahl der Haushalte vorgenommen, die die vorausgeschätzte Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern anhand der Altersstruktur und der heutigen Haushaltestrukturen für die Prognosejahre in Haushalten zusammenfasst. Im Ergebnis steigt die Zahl der Haushalte bis 2030 in der Hauptvariante um ca. 78.000 an. Zwischen 2015 und 2030 steigt, differenziert nach Haushaltsgröße, vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 37.000 Haushalte bzw. 22 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen (plus 11.000 Haushalte bzw. 42 %). Sozialreport Leipzig 2018 23 Tabelle 4.1 Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße von 2010 bis 2017 2010 Zahl der Haushalte und Jahre Haushalte 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung 2012 – 2017 in % 289.870 294.810 303.465 310.279 316.787 325.444 330.948 335.466 10,5 % 145.369 149.474 157.221 162.391 166.666 172.624 177.305 180.773 15,0 % davon mit 1 Person 2 Personen 89.969 90.898 92.148 93.330 94.371 95.022 94.767 94.981 3,1 % 3 Personen 33.740 33.342 32.571 32.420 32.582 33.082 33.406 33.326 2,3 % 4 Personen 20.792 21.096 21.525 22.138 23.168 24.716 25.470 26.386 22,6 % 1,78 1,78 1,76 1,75 1,75 1,75 1,75 1,75 Durchschnittliche Haushaltsgröße Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Abb. 4.1 Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße von 2010 bis 2017 100% Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße Sozialreport Leipzig 2018 90% 7,2 7,2 7,1 7,1 7,3 7,6 7,7 7,9 11,6 11,3 10,7 10,4 10,3 10,2 10,1 9,9 31,0 30,8 30,4 30,1 29,8 29,2 28,6 28,3 50,1 50,7 51,8 52,3 52,6 53,0 53,6 53,9 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Jahr 1 Person Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen 2 Personen 3 Personen 4 Personen und mehr Sozialreport Leipzig 2018 4.2 Wohnungsangebot 4.2.1 Bautätigkeit Einhergehend mit dem Anstieg der Wohnungsnachfrage hat sich die Dynamik auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu kein vollständiges Bild liefert, werden vermehrtes Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten beobachtet. 2017 wurden in Leipzig 1.664 Wohnungen fertiggestellt. Das waren rund 70 weniger als im Jahr zuvor, aber deutlich mehr als in den Jahren bis 2012. Insgesamt hat dabei die Bedeutung des Mehrfamilienhausneubaus kontinuierlich zugenommen, so wurden 807 Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern erstellt. Darüber hinaus entstanden 510 Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Dies umfasst Wohnungen, die bei der Sanierung bestehender Mehrfamilienhäuser zusätzlich durch Dachgeschossausbau oder Wohnungsteilungen entstehen, ebenso wie Wohnungen, die bei der Umwandlung ehemaliger Fabrikgebäude in Wohngebäude geschaffen werden. Der Bau neuer Ein- und Zweifamilienhäuser lag mit 337 Wohneinheiten auf dem Niveau der letzten Jahre. Ihr Anteil am gesamten Baugeschehen der Stadt hat sich auf 20 % reduziert. Der Abriss von Wohngebäuden spielt in Leipzig nahezu keine Rolle mehr. 2017 wurde der Abgang von 10 Wohnungen registriert. 24 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 4.2 Anzahl der Baufertigstellungen und der Wohnungsabgänge für 2005, 2010 bis 2017 2000 1800 1600 Wohnungen 1400 1200 1000 800 600 1.654 10 1.736 77 1.837 26 1.059 52 101 1.441 396 1.066 215 914 131 661 200 1.231 881 400 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Baufertigstellungen Wohnungsabgänge Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 4.2.2 Wohnungsbestand 2017 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 336.885 Wohnungen. Mit 89,2 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 10,8 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen an der Zahl der Räume, wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum gezählt werden, dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen. Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 65.100 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (17.038) oder zwei Räumen (48.071). Darüber hinaus gibt es knapp 58.000 Wohnungen mit mindestens 5 Räumen. Gegenüber 2012 wuchs der Wohnungsbestand entsprechend der Nachfrageentwicklung vor allem bei Einraumwohnungen (plus 5,8 %) und Wohnungen mit 5 Räumen und mehr (plus 4,9 %). Anzahl der Räume inkl. Küche > 6 m² Abb. 4.3 Wohnungsbestand nach Anzahl der Räume 2017 mind. 5 Räume 58.043 4 Räume 103.030 3 Räume 110.703 2 Räume 48.071 1 Raum 17.038 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Wohnungen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2017 46,2 m². Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 55,9 m² deutlich höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 39,1 m², 3-Personenhaushalt: 30,4 m², Haushalt mit 4 Personen und mehr: 26,0 m²). Sozialreport Leipzig 2018 25 Abb. 4.4 Wohnungsbestandsanteile nach Anzahl der Räume in Prozent von 2010 bis 2017 Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße 100% 90% 16,3 16,4 16,6 16,8 16,9 17,1 17,2 30,4 30,4 30,4 30,4 30,5 30,5 30,6 32,4 32,4 32,5 32,5 32,6 32,8 32,9 13,8 13,8 13,8 13,9 14,0 14,1 14,3 4,7 4,8 4,8 4,9 4,9 5,0 5,1 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 18,7 80% 70% 60% 37,4 50% 40% 30% 27,5 20% 10% 0% 8,0 2,2 2010 Jahr 1 Raum 2 Räume 3 Räume 4 Räume mind. 5 Räume Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Die Entwicklung der Wohnungsgrößen im Bestand zeigt auf, dass in den Kategorien der 1-Raumwohnungen seit 2010 die Anteile stetig steigen. In den Kategorien 4 Räume sowie mind. 5 Räume sanken die prozentualen Anteile. Insbesondere der Anteil der 4 Raumwohnungen ist von 37,4 % in 2010 auf 30,6% in 2017 stärker zurückgegangen. 4.3 Entwicklung der Mieten und Mietbelastung Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für die Kosten ihrer Wohnung. Die hierbei ermittelten durchschnittlichen Mietpreise (Median) bilden so die Bestandsmiete ab. Dabei ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten, da Schwankungen auftreten. Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2017 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,62 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,77 €/m². Gegenüber 2013 stiegen Nettokaltmiete um 10,7 % und Gesamtmiete um rund 7,5 % an. Abb. 4.5 2 Durchschnittliche Nettokalt- und Gesamtmiete in €/m (Median) für 2005, 2010 - 2017 9,00 8,00 Miete in € /m² 7,00 6,00 7,12 7,08 7,20 7,23 5,12 5,00 5,15 5,08 2010 2011 2012 7,50 7,59 7,77 5,38 5,29 5,39 5,62 2014 2015 2016 2017 6,53 5,00 4,00 7,45 4,67 3,00 2,00 1,00 0,00 2005 2013 Jahr Kaltmiete (in €/m²) Gesamtmiete* (in €/m²) * inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen 26 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Karte 4.1 Durchschnittliche Nettokaltmieten im Bestand 2017 Seehausen Lindenthal PlaußigPortitz Wiederitzsch LützschenaStahmeln Mockau-Nord GohlisNord Wahren Ne u ZentrumNordwest lin de na GrünauNord GrünauOst GrünauMitte lung ie u-S d a n rü G u SchönefeldOst Paunsdorf SellerhausenStünz ZentrumLindenau West Plagwitz ZentrumSüd Schleußig Heiterblick 1 2 ZentrumOst Zentrum Altlindenau Schönau Miltitz ZentrumNord SchönefeldAbtnaundorf Gohlis-Süd Leutzsch BurghausenRückmarsdorf MockauSüd GohlisMitte Eutritzsch Möckern BöhlitzEhrenberg Thekla ReudnitzThonberg Engelsdorf AngerCrottendorf Mölkau ZentrumSüdvorstadt Südost Baalsdorf Stötteritz Kleinzschocher AlthenKleinpösna Marienbrunn LausenGrünau Holzhausen Connewitz Großzschocher Lößnig Probstheida Dölitz-Dösen Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz HartmannsdorfKnautnaundorf Bestandsmieten 2017 in €/m² Stadtgrenze unter 4,80 Stadtbezirk 4,80 - 5,19 Ortsteil * 5,20 - 5,59 * die randstädtischen Ortsteile werden in der Wohnungsmarktbeobachtung zusammengefasst betrachtet 5,60 - 5,99 Entwicklung der Bestandsmieten 2013 - 2017 in €/m² + 0,5 €/m² - 0,3 €/m² 6,00 - 6,39 6,40 - 6,79 Kilometer 0 2 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen 6,80 und mehr Sozialreport Leipzig 2018 Kleinräumig differenziert liegen Informationen zu Bestandsmieten aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2017 vor. Die höchsten Durchschnittsmieten werden vor allem im innerstädtischen Bereich von Gohlis-Süd bis Marienbrunn sowie Plagwitz und Schleußig (über 6,00 €/m²) erzielt. Die Zahl der Ortsteile mit sehr niedrigen Durchschnittsmieten (unter 4,80 €/m²) sinkt und wurde nur in den vorwiegend durch Großsiedlungen geprägSozialreport Leipzig 2018 27 ten Ortsteilen Schönau, Grünau-Ost sowie Grünau-Nord festgestellt. Im Übergangsbereich von innerer zu äußerer Stadt liegen die Bestandsmieten vielfach zwischen 4,80 €/m² und 5,60 €/m². Im Vergleich zu 2012 sind die Mieten in nahezu allen Ortsteilen gestiegen. Überdurchschnittliche Steigerungen mit 10 % und mehr betrafen vor allem zentrumsnahe Ortsteile, Ortsteile südöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen, aber auch z.B. Grünau-Mitte sowie Paunsdorf. Andere durch Großsiedlungsbestände geprägte Ortsteile wie Lausen-Grünau, Grünau-Nord und Mockau-Nord verzeichneten im Betrachtungszeitraum ein leicht sinkendes Mietpreisniveau. Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2017 durchschnittlich 458 € je Haushalt. Ein Leipziger Haushalt wandte 2017 im Durchschnitt 30 % seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete der Wohnung auf. Im Vergleich zu den Vorjahren weist die Gesamtmietbelastung aufgrund der verbesserten Einkommenssituation der Leipziger Haushalte eine gleichläufige Tendenz auf. Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar. Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 23-26 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles (unter 65 Jahre) ist zum Vorjahr um ein Prozentpunkt gesunken. Für alleinstehende Rentner ist sie erstmals seit 2013 mit 34 % um einen Prozentpunkt wieder angestiegen. Abb. 4.6 Durchschnittliche Gesamtmietbelastung für die Jahre 2005, 2010 bis 2017 40% Gesamtmietbelastung 35% 30% 34% 35% 34% 33% 32% 31% 31% 30% 30% 2016 2017 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahr Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen Abb. 4.7 Sozialreport Leipzig 2018 Durchschnittliche Gesamtmietbelastung nach Haushaltstyp 2017 Rentnerpaare 26% Haushaltstyp alleinstehende Rentner 34% Paare ohne Kind 23% Paare mit Kind(ern) 23% Singles 32% insgesamt 30% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Wohnungen Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage 28 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Die Auswertung der empirica-Preisdatenbank ermöglicht es, Aussagen über die Angebotsmieten der am Markt angebotenen Mieten zu treffen. In der empirica-Preisdatenbank liegen für Leipzig Daten ab 2012 vor. Die durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) aller Angebote betrug 2017 6,59 €/m². Dabei bestehen deutliche Unterschiede bei den Mieten der inserierten Wohnungen je nach Baualter. Am günstigsten sind Wohnungen im Plattenbau (1961-1990) für durchschnittlich 5,50 €/m². Wohnungen der Bauzeit 1919-1945 und 1946-1960 wurden für 6,15 €/m² bzw. 6,31 €/m² angeboten. Über dem städtischen Durchschnitt lagen die Preise für Wohnungen der Gründerzeit mit 6,69 €/m² sowie ab 1991 errichtete Wohnungen. Hier unterscheiden sich die durchschnittlichen Angebotsmieten erheblich: Wohnungen, die zwischen 1991 und 2004 errichtet wurden, kosteten im Schnitt 6,76 €/m²; Wohnungen, die ab 2005 errichtet wurden, wurden für 10,00 €/m² angeboten. Mit einer Zunahme um 25 % stiegen die Angebotsmieten seit 2013 (5,08 €/m²) deutlich stärker als die Bestandsmieten (11 %). Auch hier bestanden Unterschiede zwischen den Baualtersklassen: mit 64,5 % ist der größte Anstieg bei ab 2005 errichteten Wohnungen zu registrieren. Ursache für diesen starken Anstieg ist u.a. das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2013 im Jahr 2014 und den daraus resultierenden höheren Baukosten. Wohnungen in den Siedlungsbeständen der 1920/30er Jahre und der Baualtersklassen von 1946 bis 2004 verzeichneten unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege (16,6 % bis 23,7 %). Im Bereich des städtischen Durchschnitts stiegen die Mietpreise in den gründerzeitlichen Beständen (26,5 %). Abb. 4.8 2 Durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) in €/m der Angebotsmiete nach Baualter in 2017 12,00 Miete in €/m² 10,00 8,00 6,00 4,00 5,08 5,27 5,50 2012 2013 2014 5,83 6,15 2015 2016 6,59 2,00 0,00 2017 Jahr vor 1919 1919 - 1945 1946 - 1960 1991 - 2004 ab 2005 insgesamt Quelle: empirica-Preisdatenbank 1961 - 1990 Sozialreport Leipzig 2018 4.4 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung, eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht. Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen. 4.4.1 Wohnungsverlust Im Jahr 2017 wurde das Sozialamt vom Amtsgericht Leipzig über 1.127 eingeleitete Räumungsklagen informiert, 30 weniger als im Vorjahr. Die Gerichtsvollzieher informierten im Jahr 2017 über 1.025 angesetzte Zwangsräumungstermine von Wohnungen. Die Anzahl der Räumungstermine ist im Vergleich zum Vorjahr um 25 Fälle gestiegen. Sozialreport Leipzig 2018 29 Tabelle 4.2 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte nach der Stufe der Bedrohung 2005, 2010, 2015 bis 2017 Stufe der Bedrohung 2005 Räumungsklage 2010 2015 2016 2017 1.210 1.178 1.059 1.157 1.127 828 810 964 1.000 1.025 Räumungstermin Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 4.4.2 Beratung und persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamtes berät und leistet persönliche Hilfe für Personen und Haushalte mit dem Ziel, einen drohenden Wohnungsverlust abzuwenden, Wohnungslosigkeit zu beenden oder einen erneuten Wohnungsverlust zu verhindern. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden. Im Jahr 2017 wurden 3.510 Wohnungsnotfälle/Haushalte betreut, was ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist (2016: 3.486). Darunter waren 2017 insgesamt 1.978 neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle. Die Beratung des Sozialdienstes setzte in den meisten Neufällen (46 %) erst mit einer Räumungsklage ein. Bei 14,3 % der Neufälle war schon ein Räumungstermin durch das Gericht angesetzt. Seit 2015 hat sich der Anteil der Fälle mit Räumungstermin leicht verringert, insgesamt stieg aber der Anteil der Fälle mit Räumungsklage. Tabelle 4.3 Betreute Wohnungsnotfälle des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe 2015 bis 2017 Art der Integration 2015 Wohnungsnotfälle (Haushalte) 2016 2017 3.373 3.486 3.510 1.973 2.181 1.978 vor Kündigung in % 3,6 4,1 3,2 mit Kündigung in % 17,2 18,7 18,1 mit Räumungsklage und weiter eskalierte Fälle in % 41,0 45,3 46,0 16,4 14,2 14,3 21,8 17,7 18,5 darunter neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle davon darunter mit Räumungstermin in % (Bezug: alle neuen Fälle) Sonstige Gründe (z. B. Zeitpunkt unbekannt, direkte Unterbringung) in % Quelle : Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Um den Erhalt einer Wohnung zu sichern, unterstützt das Sozialamt wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen durch die Übernahme von Mietzahlungsrückständen zur Sicherung der Wohnung und die Gewährung von Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII. Im Jahr 2017 wurden in 157 Fällen Mietschulden im Wohnungsnotfall übernommen – das sind 25 % weniger als im Vorjahr. Grund dafür ist, dass Vermieter in Wohnungsnotfällen – die auf Mietrückstände zurückzuführen sind – häufig nicht bereit sind, das Mietverhältnis fortzusetzen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Summe der übernommenen Mietschulden bei 1.486 Euro und hat sich seit 2005 damit fast verdoppelt. Tabelle 4.4 Übernahme von Mietschulden 2005, 2010 bis 2017 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Haushalte, für die Mietschulden übernommen wurden 137 149 132 165 238 179 170 210 157 durchschnittliche Kosten je Haushalt in Euro 824 894 880 981 1.111 1.131 1.454 1.426 1.486 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SBG XII . Diese Form der individuellen sozialen Betreuung erfolgt in Wohnprojekten oder direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. Die Betreuung erfolgt durch Träger der freien Wohl30 Sozialreport Leipzig 2018 fahrtspflege. 2017 wurden 240 Fälle ambulant betreut. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 46 Fälle mehr, da nur mit dieser nachhaltigen Hilfe der Wohnraum erhalten und ein neues Mietverhältnis begründet werden konnte. Abb. 4.9 Fälle ambulant betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII 2009 bis 2017 300 250 30 30 Fälle 200 21 25 29 150 100 151 159 2009 2010 176 177 178 189 187 2011 2012 2013 2014 2015 210 165 50 0 Finanzierung durch KSV Sachsen 2016 2017 Finanzierung durch Stadt Leipzig Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt Der Verhinderung von Wohnungslosigkeit kommt in einem angespannten Wohnungsmarkt eine besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2017 wurden 2.174 Wohnungsnotfälle durch den Sozialdienst abgeschlossen. Davon konnte in 28,7 % (2016: 25,7 %) der Fälle die Ursprungswohnung erhalten werden. In 40,5 % der Fälle konnte neuer Wohnraum gefunden werden oder in eine betreute Wohnform vermittelt werden (2016: 43,3 %). 2 % der Fälle wurden ordnungsrechtlich notunterbracht – hier hat sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöht. Abb. 4.10 Abgeschlossene Wohnungsnotfälle des Sozialdienstes 2017 Kontaktabbruch bzw. Kontakt konnte nicht hergestellt werden 26% Erhalt der Ursprungswohnung 29% Sonstige (z. B. Strafvollzug, Einzug bei Freunden) 2% ordnungsrechtliche Unterbringung 2% Quelle: Sozialamt neue Mietwohnung / Wohnraumvermittlung / betreute Wohnform 41% Sozialreport Leipzig 2018 4.4.3 Notunterbringung Alle Personen und Haushalte, die unfreiwillig von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d. h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben und sich nicht selbst helfen können, haben einen Anspruch auf Notunterbringung. Die Stadt Leipzig ist als Ortspolizeibehörde zur Unterbringung verpflichtet. Eine Notunterbringung erfolgt in Gewährleistungswohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften, wie Übernachtungshäusern und Notschlafstellen. Eine Notunterbringung soll so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen sollen baldmöglichst wieder eine eigene Mietwohnung beziehen. Sozialreport Leipzig 2018 31 Alleinstehende Personen werden in der Regel in einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen notuntergebracht. Für drogenabhängige Personen und Personen mit psychischer Erkrankung steht jeweils eine spezialisierte Notunterbringung zur Verfügung. Darüber hinaus werden in Leipzig, in Anlehnung an den Ansatz „Housing first“ (deutsch: Wohnen zuerst), Haushalte mit Kindern, Paare, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden und im Einzelfall auch Einzelpersonen sofort nach der Zwangsräumung wieder in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswohnung) notuntergebracht. In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung. Auch Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII und das Projekt „Leipziger Obdach Plus“ werden dem „Housing first“ zugerechnet. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 322 Personen in 87 Haushalten in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Personenzahl mehr als verdoppelt. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit fehlenden Selbsthilfepotentialen von Familien, die von Räumung betroffen sind, dem Unterbringungsbedarf anerkannter Flüchtlingsfamilien, die in Leipzig ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen, sowie der Verknappung von Wohnraum im unteren Preissegment. 75 der 87 Haushalte waren Mehrpersonenhaushalte. Anzahl der Personen und Haushalte in Leipzig, die in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden 2013 bis 2017 Anzahl der Haushalte in Gewährleistungswohnungen 100 350 322 90 300 90 80 70 278 75 74 237 60 250 200 50 53 154 40 54 167 150 30 100 20 10 17 17 50 14 12 12 0 0 2013 2014 Einpersonenhaushalte Quelle: Sozialamt Anzahl der Personen in Gewährleistungswohnungen Abb. 4.11 2015 2016 Mehrpersonenhaushalte 2017 Personen gesamt Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 übernachteten 681 Personen mindestens einmal in den Gemeinschaftsunterkünften zur Notunterbringung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 13 % mehr Personen. Davon entfielen 474 auf das Übernachtungshaus für Männer, 109 auf das Übernachtungshaus für Frauen, 79 auf die Notunterbringung mit Sucht-hilfe und 19 auf die Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe. 32 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 4.12 Anzahl der Personen, die mindestens eine Nacht in Gemeinschaftsunterkünften notuntergebracht wurden 2010 bis 2017 500 474 301 300 298 406 389 339 350 250 425 400 386 Personen, die mindestens 1 Nacht übernachtet haben 450 200 83 106 17 83 87 8 87 80 14 115 80 13 95 84 12 98 74 17 109 79 19 50 66 100 114 14 150 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 0 2010 Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7 Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27 Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13 Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe, Dieskaustraße 54 Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Die Inanspruchnahme von Angeboten der Notunterbringung unterliegt größeren Schwankungen. Deshalb wird im folgenden Abschnitt zur durchschnittlichen täglichen Notunterbringung berichtet, um einen Eindruck zu vermitteln, wie viele Personen im täglichen Durchschnitt obdachlos sind. 2017 wurden im täglichen Durchschnitt 224 obdachlose Personen notuntergebracht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 28 %. Die durchschnittliche Zahl der Personen in den Gemeinschaftsunterkünften (Übernachtungshäuser und spezialisierte Notunterbringung) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. 2015 wurden im Übernachtungshaus für Männer zeitweise zusätzlich Asylbewerber untergebracht, was die erhöhte Zahl erklärt. In der Notunterbringung mit Suchthilfe erhielten im täglichen Durchschnitt 20 Personen eine Notunterkunft und in der Notschlafstelle für psychisch kranke Wohnungslose im Durchschnitt 9 Personen. In Gewährleistungswohnungen wurden 2017 im Durchschnitt täglich 157 Personen, davon 91 Kinder, notuntergebracht. Tabelle 4.5 Durchschnittliche tägliche Notunterbringung 2010, 2015 bis 2017 Notunterbringung für Obdachlose untergebrachte Personen insgesamt 2010 2015 2016 2017 244 142 175 224 34 50 39 38 20 37 28 26 24 20 19 20 22 18 17 16 4 4 7 9 . . 3 4 182 68 110 157 bis unter 18 Jahre 73 39 65 91 18 Jahre oder älter 109 29 45 66 57 9 17 24 davon: Übernachtungshäuser für Erwachsene (75 Plätze) darunter männlich Notunterbringung mit Suchthilfe (20 Plätze) darunter männlich Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe (seit 6/2016: 9 Plätze, bis 5/2016: 4 Plätze) darunter männlich Gewährleistungswohnungen davon: darunter männlich Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Die durchschnittliche Verweildauer in allen Gemeinschaftsunterkünften lag 2017 bei 42 Nächten. Darunter befanden sich auch Personen, welche die Notunterkünfte länger als 1 Jahr in Folge nutzten. Die VerweilSozialreport Leipzig 2018 33 dauer hat sich seit 2010 je nach Einrichtung unterschiedlich entwickelt. Im Übernachtungshaus für Frauen hat sich die Verweildauer von 85 auf 40 Nächte verringert. Es gelang, eine Vielzahl von langjährigen wohnungslosen Frauen in problemadäquate, auf Dauer angelegte Unterkünfte zu vermitteln. Im Übernachtungshaus für Männer hat sich die Verweildauer weitgehend konstant gehalten bis auf einen Anstieg in den Jahren 2016 bis 2017, welcher im Wesentlichen durch Außenwohnplätze in der Erikenstraße hervorgerufen wurde. Der deutliche Anstieg der Verweildauer von 50 auf 85 Nächte von 2014 auf 2015 in der Notunterbringung mit Suchthilfe ist in der Umstrukturierung der Platznutzung begründet. Bis 2014 wurden 10 der 20 Plätze als Motivationsplätze und damit als beendete Notunterbringung erfasst. 2015 wurden diese 10 Motivationsplätze als Notschlafplätze umgewidmet und zählten damit zur Notunterbringung. Gründe für die seit 2010 tendenziell steigende Verweildauer sind u. a. eine erschwerte Vermittlung in neuen Mietwohnraum aufgrund zurückliegender Mietschulden, sozial auffälligen Verhaltens etc. Daneben mangelt es aber auch an Kapazitäten in betreuten Nachsorgeeinrichtungen (z. B. Ambulant Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII, Suchttherapie). Abb. 4.13 Durchschnittliche Verweildauer in Leipziger Notunterkünften 2010 bis 2017 151 91 97 30 32 40 43 49 24 21 21 41 22 32 25 20 30 40 43 50 52 48 61 60 86 80 74 85 80 91 100 108 114 125 127 120 129 140 24 Durchschnittliche Verweildauer in Nächten 160 0 2010 2011 2012 Übernachtungshaus für Männer Notunterbringung mit Suchthilfe Quelle: Sozialamt 34 2013 2014 2015 2016 2017 Übernachtungshaus für Frauen Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 5 Lebensunterhalt Zusammenfassung Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2017 mit 1.767 Euro um 66 Euro höher als im Jahr 2016. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2017 insgesamt 1.328 Euro und lag damit um 48 Euro höher als im Jahr 2016. Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2017 absolut weiter auf 1.188 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen hat sich von 235 Euro (2016) auf 208 Euro (2017) verringert. 16,8 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2016: 17,1 %), da ihr Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2017 bei 7,0 % und war somit niedriger als Ende 2016 (7,9 %). Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2017 insgesamt 45,7 % und lag damit über dem Vorjahreswert (46,8 %). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2017 auf den bisher niedrigsten Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 64.636 Personen derartige Leistungen, das waren 14,2 % aller Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 21,9 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2017 Sozialgeld (2016: 22,7 %). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist 2017 auf 4.470 gestiegen (2016: 4.209). Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2017 für 19.435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Vorjahre. Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 344 auf 3.018 erhöht. Insgesamt 60.254 Personen nutzten 2017 den Leipzig-Pass (2016: 62.048). Das waren 10,2 % (2016: 10,7 %) der Leipziger/-innen. Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch 5.1 Einkommensentwicklung und Einkommensquellen Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden. Tabelle 5.1 Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2005 bis 2017 nach Haushaltsgröße 2005 Haushaltsgröße Haushalte insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median) 1.450 1.414 1.414 1.503 1.549 1.662 1.665 1.701 1.767 1 890 1.062 1.051 1.074 1.148 1.181 1.231 1.223 1.320 2 1.800 1.872 1.881 2.019 2.054 2.158 2.220 2.301 2.370 3 2.200 2.346 2.292 2.490 2.581 2.857 2.758 2.934 2.985 4 und mehr 2.400 2.830 2.662 3.048 3.036 3.153 3.458 3.299 3.355 Personen im Haushalt Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig 1.767 Euro und lag damit um 66 Euro höher als im Jahr 2016. Tendenziell ist in den letzten Jahren bei allen Haushaltgrößen ein Einkommenszuwachs auszumachen, auch wenn mitunter im Jahresvergleich Rückgänge festzustellen sind. Haushalte, deren Einkommen zum überwiegenden Teil aus Erwerbstätigkeit stammt, verfügten im Jahr 2017 Sozialreport Leipzig 2018 35 mit 2.232 Euro über ein mehr als dreimal so hohes Nettoeinkommen wie Haushalte, deren Einkommen überwiegend aus Arbeitslosenbezügen resultiert (769 Euro). Abb. 5.1 Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2017 nach vorwiegender Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße Gesamt 1.767 Erwerbstätigkeit vorwiegende Einkommensquelle 2.232 Arbeitslosenbezüge 769 Rente 1.517 Singles (unter 65 Jahre) 1.334 Alleinerziehende Haushaltstyp 1.615 Paare mit Kind(ern) 3.401 Paare ohne Kind(er) 2.926 Alleinstehende Rentner 1.302 Rentnerpaare 2.198 1 Haushaltsgröße (Personen) 1.320 2 2.370 3 2.985 4 und mehr 3.355 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2018 Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen. Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2017 verfügten 22 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 Euro, während in 17 % der Haushalte mindestens 3.200 Euro pro Monat zur Verfügung standen. Abb. 5.2 100% 90% Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2005 bis 2017 7 9 10 12 13 15 16 17 14 11 12 13 15 15 15 16 48 46 45 80% Anteil 70% 60% 44 47 50% 46 46 46 40% 30% 20% 36 33 31 29 26 23 24 22 2012 2013 2014 2015 2016 2017 10% 0% 2005 2010 Jahr bis unter 1.100 € 1.100 bis unter 2.300 € Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage 36 2.300 bis unter 3.200 € 3.200 € u. mehr Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2017 insgesamt 1.328 Euro und lag damit um 48 Euro höher als im Jahr 2016. Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.444 Euro (2016: 1.398 Euro) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.236 Euro (2016: 1.163 Euro). Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches Nettoeinkommen von 1.820 Euro. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.861 Euro; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.457 Euro. Bei Menschen mit Berufsausbildung einschließlich eines Abschluss als Teilfacharbeiter/-in liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich 1.303 Euro. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschließlich noch in Ausbildung befindlichen Personen) liegt das Nettoeinkommen bei 713 Euro. Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 46,8 % auf 45,7 % gesunken, lag aber weiterhin über den Werten früherer Jahre. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, ist im Jahr 2017 weiter gesunken und liegt jetzt bei 7,4 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (23,9 %) lebte 2017 überwiegend von Renten bzw. Pensionen. Der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige ist, hat sich kaum verändert und lag 2017 bei 18,4 %. Tabelle 5.2 Bevölkerung 2010 bis 2017 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einkommensquelle Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in % Erwerbs-/Berufstätigkeit 43,0 43,9 43,7 44,4 44,2 44,8 46,8 45,7 Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä. 11,7 10,6 10,3 9,8 10,3 9,0 7,7 7,4 Rente/Pension 24,4 24,8 24,3 23,8 22,9 23,4 22,4 23,9 Unterhalt durch Angehörige 16,9 17,0 17,3 17,5 17,7 17,9 18,7 18,4 4,1 3,7 4,4 4,4 4,9 4,9 4,4 4,6 Sonstiges Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus Sozialreport Leipzig 2018 5.2 Einkommensarmut und Einkommensunterschiede Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom Statistischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen Städte ermittelt und veröffentlicht werden. Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr 2017 eine Armutsgefährdungsquote von 16,8 %. Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 16,9 %; gemessen am Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 21,5 %. Sozialreport Leipzig 2018 37 Abb. 5.3 Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2017 (gemessen am Median der Stadt Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian) 16,8 16,9 21,5 22,4 25,1 17,1 17,3 15,3 16 16,9 18,2 24,1 25,1 16,8 17,8 16 17,6 24,5 26,4 15,8 16,8 15 15,9 18,7 23,9 20 16,7 17,8 Quote in Prozent 25 25,4 30 10 5 0 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Median der Stadt Leipzig Landesmedian Bundesmedian Quelle: IT.NRW, Mikrozensus Sozialreport Leipzig 2018 In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig angestiegen, von 1.050 Euro im Jahr 2005 über 1.148 Euro im Jahr 2010, 1.343 Euro im Jahr 2015, 1.370 Euro im Jahr 2016 auf 1.439 € im Jahr 2017. Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch die in der Tabelle aufgeführten Armutsgefährdungsschwellen. Tabelle 5.3 Bevölkerung 2010 bis 2017 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts Haushalts- bzw. Familientyp Armutsgefährdungsschwelle in Euro 2017 Einpersonenhaushalt 2016 902 866 1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren 1.172 1.126 1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren 1.442 1.385 2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren 1.623 1.559 2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren 1.893 1.818 2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren 2.164 2.078 1.352 1.299 Familien: Paare ohne Kinder Quelle: IT.NRW, Mikrozensus Sozialreport Leipzig 2018 Das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 28 € auf 923 € erhöht, während sich das durchschnittliche Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 112 € auf 2.111 € erhöht hat. Tendenziell sind die Einkommen beider Gruppen in den letzten Jahren angestiegen, allerdings haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr als doppelt (2,3) so viel Einkommen zur Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent, während es im gesamtdeutschen Durchschnitt mehr als viermal so viel ist. 38 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 5.4 Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der höchsten 20 Prozent 2010 bis 2017 (Median in Euro) monatliches Nettoäquivalenzeinkommen in € 2 400 2 100 1 800 1.876 2.111 1.962 1.969 1.999 859 900 895 923 2014 2015 2016 2017 1.750 1.676 1.678 752 771 793 802 2010 2011 2012 2013 1 500 1 200 900 600 300 0 Jahr einkommensschwächste 20 Prozent Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2018 einkommensstärkste 20 Prozent Sozialreport Leipzig 2018 39 5.3 Arbeitslosigkeit Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2017 waren insgesamt 20.921 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2016 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 2.196 Personen verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 7,0 %, Ende 2016 waren es 7,9 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2017 bei den Männern bei 7,7 % lag, waren es bei den Frauen 6,2 %. Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der arbeitslosen Männer stärker reduziert (minus 1.109) als die der Frauen (minus 1.087). Von den insgesamt 20.921 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.882 (28,1 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 15.039 (71,9 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II. Im Jahr 2017 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen verringert. Zum Jahresende 2017 waren in Leipzig 6.151 Langzeitarbeitslose registriert, das waren 1.209 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 29,4 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 31,8 %). Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2005 bis 2017 16 12,9 10 8 20.921 23.117 25.460 26.241 7,0 6 8.930 8.655 7.360 6.151 4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 0 2005 12 7,9 9.053 5.000 8,8 9.677 10.000 9,4 11.380 15.000 10,3 12.553 20.000 10,8 28.085 25.000 14 11,6 33.127 30.000 19.898 Personen 35.000 28.663 40.000 18 46.870 45.000 20 19,2 Arbeitslosenquote in % 50.000 30.141 Abb. 5.5 2 0 Jahr Arbeitslose insgesamt Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit dar. Langzeitarbeitslose Arbeitslosenquote Sozialreport Leipzig 2018 Zum Jahresende 2017 gab es insgesamt 791 sog. Aufstocker, das heißt Arbeitslose aus dem Rechtskreis SGB III, die parallel Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen. Die Zahl der Aufstocker hat sich in den letzten Jahren verringert (2015: 1.031 Personen; 2016: 878 Personen). Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit. Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 1,5 % in Plaußig-Portitz und Baalsdorf und 1,9 % in Althen-Kleinpösna bis zu 11,4 % in Grünau-Mitte, 10,8 % in Volkmarsdorf und 10,2 % in Grünau-Nord. In 22 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 5,4 %. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt jetzt bei 9,9 Prozentpunkten. 40 Sozialreport Leipzig 2018 Karte 5.1 Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 2017 Seehausen Wiederitzsch Lindenthal Plaußig-Portitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Gohlis-Nord Wahren Möckern Gohlis- Eutritzsch Mitte SchönefeldGohlis-Süd Abtnaundorf BöhlitzEhrenberg BurghausenRückmarsdorf Leutzsch Ne u lind Altlindenau en au ZentrumZentrumNord ZentrumNordwest Ost Zentrum1 Zentrum West Lindenau Schönau Miltitz Schleußig Plagwitz GrünauOst GrünauMitte ng Kleinzschocher -Siedlu rünau G LausenGrünau SchönefeldOst ZentrumSüdvorstadt Südost Paunsdorf SellerhausenStünz Engelsdorf Mölkau Baalsdorf Stötteritz Holzhausen Marienbrunn Großzschocher Heiterblick 2 AngerReudnitz- Crottendorf Thonberg Zentrum-Süd GrünauNord Thekla MockauSüd Althen-Kleinpösna Connewitz Probstheida Lößnig Meusdorf Dölitz-Dösen KnautkleebergKnauthain Liebertwolkwitz 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 2017 in % Anzahl der Arbeitslosen insgesamt und unter 25 Jahren unter 2 % Stadtgrenze 2 % bis unter 4 % Stadtbezirk 4 % bis unter 6 % Ortsteil 6 % bis unter 8 % insgesamt (1000) unter 25 Jahre (100) 8 % und mehr Leipzig: Minimum: Maximum: 5,4 % 1,5 % (Plaußig-Portitz, Baalsdorf) 11,4 % (Grünau-Mitte) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 41 5.4 Unterbeschäftigung Am Jahresende 2017 waren insgesamt 31.819 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2.328 Personen weniger. Die größte Gruppe der Unterbeschäftigten bilden die 20.921 Arbeitslosen. Weitere 7.567 Leipziger/-innen waren zum Jahresende 2017 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 2.324 Personen in Fremdförderung, 2.010 Personen in beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung von Menschen mit Behinderung) und 947 Personen in Arbeitsgelegenheiten. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt. Tabelle 5.4 Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2017 Aspekt der Unterbeschäftigung 2010 2015 2016 2017 Personen Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 44.146 34.416 34.147 31.819 1.376 490 342 352 1.225 345 303 320 151 51 39 32 42.770 33.926 33.805 31.467 6.700 5.192 7.137 7.567 Berufliche Weiterbildung 2.312 1.941 1.960 2.010 Arbeitsgelegenheiten 3.894 898 966 947 Fremdförderung . 1.318 2.901 3.324 Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ . . 365 358 118 16 14 12 . 179 164 181 222 840 767 735 36.070 28.734 26.668 23.900 2.943 3.274 3.551 2.979 Aktivierung u. berufliche Eingliederung 1.428 1.287 1.830 1.337 Sonderregelung für Ältere 1.515 1.987 1.721 1.642 33.127 25.460 23.117 20.921 davon: Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten darunter: Gründungszuschuss Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit Unterbeschäftigung im engeren Sinne davon: Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind darunter: Beschäftigungszuschuss Förderung von Arbeitsverhältnissen kurzfristige Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne davon: Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind davon: Arbeitslosigkeit Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sozialreport Leipzig 2018 5.5 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung Insgesamt 73.531 Leipziger Einwohner/-innen (12,6 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2017 Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen ist nach dem Anstieg im Jahr 2015 auch im Jahr 2017 erneut gesunken (2015: 78.943; 2016: 76.255), was sowohl auf den Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die gesunkene Zahl der Leistungsberechtigten von SGB II-Leistungen zurückzuführen ist. Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat sich die Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 12,5 % verringert. Im 42 Sozialreport Leipzig 2018 Jahr 2010 bezogen noch 83.139 Personen bzw. 15,9 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII tendenziell zu. Neben den 63.926 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2017 insgesamt 6.191 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 3.414 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Tabelle 5.5 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig 2010 bis 2017 Kennziffer 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 83.139 79.797 77.637 77.824 77.774 78.943 76.255 73.531 Leistungen nach SGB II 77.648 74.049 71.124 70.731 69.355 67.548 66.081 63.926 Sozialhilfe nach SGB XII 4.551 4.836 5.255 5.531 5.996 6.210 6.108 6.191 940 912 1.258 1.562 2.423 5.185 4.066 3.414 15,9 15,0 14,7 14,4 14,1 13,9 13,4 12,6 Leistungsempfänger insgesamt davon: Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Anteil an Einwohnern in % Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 5.6 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II Insgesamt 64.636 Leipziger/-innen erhielten 2017 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 14,2 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 2.409 Personen. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser Leistungen im Jahr 2005. Gegenläufig zur sinkenden Gesamtzahl der leistungsberechtigten Personen ist die Tendenz bei ausländischen Leistungsberechtigten, deren Anzahl im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1.070 auf 12.272 stieg. Unter den Leistungsempfängern befanden sich insgesamt 63.926 Empfänger von Regelleistungen. Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 2,2 % in Baalsdorf, 2,3 % in Plaußig-Portitz und 2,7 % in Seehausen bis zu 38,0 % in Grünau-Mitte, 35,2 % in Volkmarsdorf und 33,2 % in Grünau-Nord. Unter den 64.636 Leistungsberechtigten befanden sich 46.666 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (2.233 weniger als im Vorjahr) und 17.260 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, darunter 16.923 Kinder unter 15 Jahren. Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befanden sich 13.420 erwerbstätige Personen, darunter 11.629 abhängig Erwerbstätige, das heißt, etwa jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezog neben einem Arbeitseinkommen ergänzende SGB II-Leistungen. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsberechtigten hat sich in den letzten Jahren verringert (2015: 15.690 Personen, 2016: 14.517 Personen). Im Jahr 2017 waren insgesamt 16.923 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 112 mehr als ein Jahr zuvor. Anteilig beziehen damit 21,9 % aller Leipziger Kinder im Alter bis 15 Jahren Sozialgeld (Vorjahr: 22,7 %). Seit mehreren Jahren ist ein Anstieg der leistungsberechtigten Kinder zu verzeichnen, bedingt durch die starke Zunahme der Zahl aller Kinder unter 15 Jahren ist der Anteil der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern aber rückläufig. Der Anteil ist territorial verschieden. In drei Ortsteilen lebten mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld, in weiteren vier Ortsteilen mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zu den Vorjahren verringert und liegt jetzt bei 57,7 %. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen Zentrum und Hartmannsdorf-Knautnaundorf (je 1,1 %), Burghausen-Rückmarsdorf (2,3 %) und Plaußig-Portitz (2,5 %) festzustellen. Insgesamt 36.965 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2017 Leistungen nach SGB II. Das waren 2.189 weniger als Ende 2016. In 11.383 Bedarfsgemeinschaften (30,8 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2016: 30,0 %) lebte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt 6.581 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind 57,8 % aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Sozialreport Leipzig 2018 43 Karte 5.2 Anteil der Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld an den unter 65Jährigen 2017 Seehausen Wiederitzsch Lindenthal Plaußig-Portitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla Gohlis-Nord Wahren Gohlis- Möckern Böhlitz-Ehrenberg Mitte Eutritzsch MockauSüd Gohlis-Süd BurghausenRückmarsdorf Leutzsch SchönefeldOst SchönefeldZentrum- Abtnaundorf Nord ZentrumNordwest Heiterblick Zentrumu na de ulin Ne Schönau Miltitz Zentrum- Altlindenau 1 2 SellerhausenStünz West Lindenau Plagwitz Engelsdorf AngerCrottendorf Zentrum-Süd ReudnitzThonberg Schleußig GrünauNord GrünauOst GrünauMitte ng u -Siedl Grünau Paunsdorf Zentrum Ost Mölkau ZentrumSüdost Südvorstadt Baalsdorf Stötteritz Kleinzschocher Althen-Kleinpösna LausenGrünau Holzhausen Marienbrunn Connewitz Probstheida Lößnig Großzschocher Dölitz-Dösen KnautkleebergKnauthain Meusdorf Liebertwolkwitz 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf Anteil der Leistungsberechtigten nach SGB II an den unter 65-Jährigen 2017 in % unter 6 Stadtgrenze Stadtbezirk Ortsteil Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 1000 6 bis unter 12 12 bis unter 18 18 bis unter 24 24 und mehr Leipzig: Minimum: Maximum: 14,2 % 2,2 % (Baalsdorf) 38,0 % (Grünau-Mitte) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen 44 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Karte 5.3 Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2017 Seehausen Wiederitzsch Lindenthal Plaußig-Portitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Gohlis-Nord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Gohlis- Möckern Eutritzsch Mitte Gohlis-Süd Zentrum- BurghausenRückmarsdorf Leutzsch lind en Altlindenau au Lindenau Zentrum- Zentrum Ost LausenGrünau SchönefeldOst Paunsdorf SellerhausenStünz Engelsdorf Südvorstadt Mölkau ZentrumSüdost Baalsdorf Stötteritz Althen-Kleinpösna Holzhausen Marienbrunn Großzschocher Heiterblick 2 AngerReudnitz- Crottendorf Thonberg Zentrum-Süd Grünau- Plagwitz Schleußig Ost GrünauMitte lung Kleinzschocher u-Sied Grüna GrünauNord 1 West Schönau Miltitz SchönefeldAbtnaundorf Nord Zentrum- ZentrumNordwest Ne u Thekla MockauSüd Connewitz Probstheida Lößnig Meusdorf Dölitz-Dösen KnautkleebergKnauthain Liebertwolkwitz 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf Anteil der Sozialgeldempfänger an den unter 15-Jährigen 2017 in % Anzahl der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahre bis unter 10 Stadtgrenze 10 bis unter 20 Stadtbezirk 20 bis unter 30 Ortsteil 30 bis unter 40 1000 40 und mehr Leipzig: Minimum: Maximum: 21,9 % 1,1 % (Zentrum, Hartmannsdorf-Knautnaundorf) 57,7 % (Volkmarsdorf) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 45 Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2013 bis 2017 17 000 25,0 16 500 24,5 24,0 14 000 16.310 14 500 22,7 16.394 15 000 16.923 23,5 23,0 22,5 16.811 15 500 24,0 23,5 23,3 16.030 Anzahl 16 000 21,9 2016 2017 13 500 Prozent Abb. 5.6 22,0 21,5 13 000 21,0 2013 2014 2015 Jahr Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen Quelle: Bundesagentur für Arbeit 5.6.1 Sozialreport Leipzig 2018 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“. Ziele der Leistungsgewährung sind: • Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes, • Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung, • Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Tabelle 5.6 Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII – Empfänger/-innen nach verschiedenen Gruppen 2005, 2010, 2015 bis 2017 Empfänger/-innen verschiedener Gruppen Empfänger/-innen gesamt 2005 2010 2015 2016 2017 738 797 1.379 1.383 1.218 472 384 653 633 547 85 72 147 183 123 in Einrichtungen 376 232 341 268 266 außerhalb von Einrichtungen 362 565 1.038 1.115 952 unter 15 Jahre 114 170 216 224 206 15 bis unter 65 Jahre 197 420 797 865 702 65 Jahre und älter 427 207 366 294 310 5,6 3,9 5,8 5,8 5,8 darunter: weiblich Ausländer/-innen davon nach Aufenthalt: davon nach Alter: Ausgaben in Mio. € Quelle: Sozialamt 46 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt lag 2017 bei 1.218 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 165 Personen bzw. 11,9 % zurückgegangen. Der Rückgang ist insbesondere auf die Zahl der Leistungsempfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen zurückzuführen. Die Aufwendungen für diese Leistungen sind 2017 gegenüber dem Vorjahr trotz sinkender Fallzahlen mit insgesamt 5,8 Mio. Euro gleich geblieben. Die durchschnittlichen Aufwendungen je Empfänger/in sind 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % auf 4.762 Euro angestiegen. Dies lässt sich mit gestiegenen Betriebsund Heizkosten erklären. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (Grundsicherung im Alter) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) – sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII). Im Dezember 2017 erhielten insgesamt 4.470 Personen Grundsicherungsleistungen. Nach jahrelangem Anstieg hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger/-innen 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert und ist 2017 um 6,2 % wieder angestiegen. Zum Jahresende 2017 hatten, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/-innen die Regelaltersgrenze erreicht. Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, hat sich von Jahr zu Jahr verringert. Im Jahr 2016 erhielten erstmals mehr Männer als Frauen Grundsicherungsleistungen. Diese Tendenz hielt ebenso 2017 an. Tabelle 5.7 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005, 2010, 2015 bis 2017 Leistungsempfänger/-innen Empfänger/-innen gesamt 2005 2010 2015 2016 2017 2.611 3.233 4.330 4.209 4.470 1.558 1.789 2.210 2.089 2.169 Ausländer/-innen 680 867 1.097 1.165 1.243 Empfänger/-innen von Grundsicherung bei Erwerbsminderung 862 1.068 1.525 1.549 1.566 1.749 2.165 2.805 2.660 2.904 2.362 3.028 4.124 4.014 4.237 in Einrichtungen 249 205 209 195 233 Ausgaben in Mio. € 9,4 15,5 25,4 24,0 27,5 3.608 4.791 5.862 5.691 5.986 darunter: weiblich Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter davon nach Aufenthaltsort: außerhalb von Einrichtungen Ausgaben je Empfänger/-in € Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 47 Abb. 5.7 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005, 2010, 2015 bis 2017 Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 4.500 4.470 2.904 2.660 2.089 2.169 1.000 1.789 1.558 1.500 1749 2.000 2.165 2.611 2.500 2.210 3.000 2.805 3.233 3.500 4.209 4.330 4.000 2016 2017 500 0 2005 2010 2015 Jahr Personen gesamt darunter weiblich darunter Grundsicherung im Alter Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 5.7 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (Lastenzuschuss bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum). Es kann jedoch auch bei einem Heimaufenthalt gezahlt werden. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen. Der Bezug von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt führen zum Ausschluss von Wohngeldleistungen. Für die Miete gibt es sogenannte Miethöchstgrenzen welche regional gestaffelt sind. Die Stadt Leipzig ist derzeit in der sogenannten Mietenstufe II eingeordnet. Abb. 5.8 Wohngeldempfänger/-innen 2013 bis 2017 5.000 2.995 3.000 3.729 3.500 2.500 212 882 301 285 1.571 249 1.090 311 1.801 359 224 318 1.105 414 1.417 271 351 1.268 1.724 257 1.324 500 471 1.000 374 1.500 413 2.000 1.987 Haushalte 4.194 3.863 4.000 4.549 4.500 0 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Rentner/-innen/Pensionierte Arbeitnehmer/-innen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Arbeitslose Selbstständige Studierende/Auszubildende Sonstige Sozialreport Leipzig 2018 Zum Stichtag 31.12.2017 erhielten insgesamt 6.980 Haushalte Wohngeld. Somit ist im Jahr 2017 die Zahl der Wohnempfänger im Vergleich zum Vorjahr gesunken (minus 1.024). Dies gilt für alle Personengruppen, die Wohngeld erhalten. Prozentual ist der stärkste Rückgang in der Gruppe der Arbeitslosen (minus 20,6%) und in der Gruppe der Studierenden/Auszubildenden (minus 19,1%) zu verzeichnen. Das durchschnittliche monatliche Wohngeld lag 2017 bei 118 Euro und unter dem Wert von 2016 (123 Euro), aber höher als in den Jahren zuvor 2015: 99 Euro, 2014: 98 Euro). Die Berechnungsgrundlagen für das Wohngeld wurden seit dem 01.01.2016 nicht angepasst. Die genannten Veränderungen sind insbesondere auf steigendes Einkommen (u. a. Rentenerhöhungen, steigendes Erwerbseinkommen, etc.) sowie steigende Regelsätze im 48 Sozialreport Leipzig 2018 SGB II und SGB XII-Bereich zurückzuführen, was zu einer Senkung des Wohngeldanspruches, einem Wegfall oder Wechsel der Leistungen führte. 5.8 Leistungen für Bildung und Teilhabe Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, • Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII, • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), • Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsgemindert sind oder in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen. Tatsächlichen Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt. Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar: Tabelle 5.8 Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt wurde, 2012 bis 2017 Rechtskreis 2012 2013 2014 2015 2016 2017 potentiell Leistungsberechtigte 32.470 31.621 35.344 38.361 37.835 37.392 Leistungsberechtigte, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde 19.369 19.389 19.553 17.280 19.399 19.435 Anteil der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde 59,7 61,3 55,3 45,0 51,3 52,0 13.559 13.859 15.204 12.665 14.381 14.844 SGB XII 313 292 283 252 244 169 Asylbewerberleistungsgesetz 162 150 137 734 1.442 914 5.335 5.088 3.929 3.629 3.332 3.508 davon SGB II Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig Sozialreport Leipzig 2018 Die Zahl der potentiell Leistungsberechtigten ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % auf 37.392 gesunken. Im Jahr 2017 wurde für 19.435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt – dies entspricht in etwa der Zahl des Vorjahres. Insgesamt 52 % der Leistungsberechtigten stellten mindestens einen Antrag. In allen Leistungsarten für Bildung und Teilhabe, außer bei mehrtägigen Fahrten, gab es 2017 einen Anstieg der bewilligten Leistungen. In der Auflistung fehlen Daten zum Schulbedarf. Für diese Leistung werden seit Einführung des neuen Fachverfahrens Allegro im Rechtskreis SGB II ab 2014 nur noch Neuanträge und keine Folgeanträge statistisch erfasst. Rückschlüsse auf den bewilligten Schulbedarf sind nur anhand der finanziellen Aufwendungen für diese Leistung möglich. Diese waren 2015 und 2016 auf unverändert hohem Stand und sind 2017 leicht gestiegen. Der Anstieg der Leistungsbezieher/-innen 2017 im Rechtskreis SGB II geht einher mit einem Rückgang der Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – die Veränderungen lassen sich durch Wechsel der Leistungsbezieher/-innen von dem einen Rechtskreis in den anderen erklären. Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeld-/Wohngeldgesetz zu verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle (Vergleiche Kapitel 5.6). Der Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, im Jahr 2015 erfolgte vorwiegend aufgrund von Verfahrensvereinfachungen im Rechtskreis SGB II mit Einführung des Fachverfahrens Allegro und der damit verbundenen veränderten statistischen Erfassung des Schulbedarfs. Der Anstieg im Jahr 2016 erfolgte aufgrund des Zuzugs von Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund im Sozialreport Leipzig 2018 49 Jahr 2015 und 2016. Abb. 5.9 Bewilligte Leistungen Bildung und Teilhabe 2016 und 2017 12.769 13.008 Mittagsverpflegung 5.425 4.758 Art der Leistung mehrtägige Fahrten 6.269 6.557 soziale/kulturelle Teilhabe 6.244 6.918 Tagesausflüge 3.260 3.475 Schülerbeförderung 1.009 1.019 Lernförderung 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 bewilligte Leistung 2016 Quelle: Sozialamt 2017 Sozialreport Leipzig 2018 5.9 Soziale Dienste und Leistungen 5.9.1 Schuldnerberatung Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen) als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und Entschuldung zu erreichen. Im Jahr 2017 wurden 3.018 Beratungen gezählt, 344 Beratungen mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2010 tendenziell erhöht. Nach Rechtskreisen verlief die Entwicklung unterschiedlich. Die Beratungen für SGB-Leistungsberechtigte gingen aufgrund der insgesamt rückläufigen Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zurück und stiegen 2017 wieder an, während die Zahl der Schuldnerberatungen nach dem SGB XII stetig anstieg. Während sich 2016 durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen der Beratungsaufwand und damit die Aufwendungen je Beratung im Vergleich zum Vorjahr verringerte, stiegen sie 2017 wieder an. Trotz rückläufiger Anzahl SGB-II-Leistungsberechtigter stieg aufgrund der Bevölkerungsentwicklung auch die Anzahl überschuldeter Haushalte in Leipzig. Tabelle 5.9 Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2010 bis 2017 Fallzahl und Art der Finanzierung Beratungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2.198 2.350 2.110 2.478 2.559 2.764 2.674 3.018 709 628 489 550 513 532 505 562 nach SGB II 554 491 343 356 338 356 321 355 nach SGB XII 155 137 146 194 175 176 184 207 Kommunale Ausgaben in 1.000 € davon Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 5.9.2 Leipzig-Pass Der Leipzig-Pass ist ein vom Stadtrat beschlossenes Instrument zur Förderung von Personen mit geringem Einkommen. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und wird für jeweils ein Jahr bewilligt. Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt: • 50 Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgeSozialreport Leipzig 2018 setz. Personen mit geringem Einkommen: Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zuzüglich der tatsächlichen Unterkunftskosten. • Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder) und zu einem Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen. Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu einem ermäßigten Preis angeboten. Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes neu geregelt. Ein Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen wird seitdem über den Leipzig-Pass gewährt, sofern keine vorrangigen Leistungen greifen. Abb. 5.10 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006, 2010, 2015 bis 2017 40.000 2015 2016 2017 50.030 Personen 50.000 60.254 60.000 62.048 70.000 62.520 74.578 80.000 30.000 20.000 10.000 0 2006 2010 Jahr Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 verfügten 60.254 Personen über einen Leipzig-Pass. Das waren 10,2 % aller Leipziger/-innen (2016: 10,7 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Pässe um 1.794 zurückgegangen. Der Rückgang seit 2010 liegt zum einen an der Einführung von Leistungen der Bildung und Teilhabe und an der gesunkenen Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Mit 52,9 % war 2017 die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/-innen (68,5 %) empfing Leistungen nach dem SGB II. 18,6 % der Pass-Inhaber/-innen erhielten den Pass aus sonstigen Gründen: z. B. eines geringen Einkommens, ergänzender Leistungen des Jobcenters (z. B. zum Arbeitslosengeld I) oder Studierende. 9,9 % der Inhaber/-innen erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 4,2 % nach dem SGB XII. Sozialreport Leipzig 2018 51 2017 4.754 11.392 6.164 11.607 80% 90% Jahr 41.292 2.816 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Grund der Bewilligung 2016 und 2017 2.598 Abb. 5.11 2016 41.679 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 100% Grund der Bewilligung des Leipzig-Passes SGB II Quelle: Sozialamt AsylbLG SGB XII Sonstige Sozialreport Leipzig 2018 Der Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Bevölkerung weist im Vergleich der Ortsteile deutliche Unterschiede auf. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung reicht von 1,3 % (Plaußig-Portitz, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Burghausen-Rückmarsdorf) bis 26,5 % (Grünau-Mitte). In den Ortsteilen Volkmarsdorf, Grünau-Mitte, Grünau-Nord und Paunsdorf wohnten 2017 besonders viele Leipzig-Pass-Inhaber/-innen (20 % und mehr). Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/innen in den Ortsteilen am nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt. Karte 5.4 Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2017 Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung 2017 bis unter 5% 5% bis unter 10% 10% bis unter 15% 15% bis unter 20% 20% und mehr Seehausen Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Möckern GohlisMitte Gohlis-Süd Leipzig: Minimum: 9,1 % 1,3 % (HartmannsdorfKnautnaundorf) Maximum: 26,5 % (Grünau-Mitte) MockauSüd Eutritzsch Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf Nordwest ZentrumBurghausenSellerhausenOst 2 1 Rückmarsdorf Stünz Altlindenau Zentrum ZentrumEngelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumSchönau ReudnitzPlagwitz Süd Miltitz GrünauMölkau Thonberg GrünauSchleußig Nord Ost Baalsdorf GrünauSüdvorstadt ZentrumStötteritz Mitte Kleinzschocher Südost ng Siedlu Lausen- GrünauMarienGrünau Connewitz brunn Probstheida Holzhausen Lößnig Großzschocher Leutzsch lin eu N u na de Dölitz-Dösen Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf AlthenKleinpösna Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 52 Sozialreport Leipzig 2018 6 Familie, Jugend und Bildung Zusammenfassung Die Anzahl der Familien stieg 2017 auf 50.608 (plus 1.328). Darunter stieg die Anzahl alleinerziehender Elternteile auf 14.775 Haushalte (plus 271), die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern auf 14.103 (plus 374) und die Anzahl von Ehepaaren mit Kindern auf 21.730 (plus 683). In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2017 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.175 Ratsuchenden Hilfen angeboten. Im Jahr 2017 wurden für 16.840 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld (plus 1.535) insgesamt 64,7 Mio. Euro ausgezahlt (plus 7,7 Mio. Euro). Für 5.769 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen (plus 1.164) wurden im Jahr 2017 insgesamt 11,3 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss (plus 1,9 Mio. Euro) ausgezahlt. Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2017 jahresdurchschnittlich 3.206 erzieherische Hilfen (plus 171) vergeben, im Rahmen von 173 familiengerichtlichen Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2017 durch die Eröffnung von 5 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 866 Plätze, darunter 111 Hortplätze, erweitert. Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr 2017/18 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 49.976 Schüler/-innen unterrichtet, das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (plus 2.501). Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2017/18 insgesamt 19,5 % und fiel an Grundschulen (21,0 %) und Oberschulen (24,2 %) am höchsten aus. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm 2017/2018 ebenfalls zu. Ihr Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 8,6 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg auf 40,7 %. Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung bei 53,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem Anteil von 20,0 % bis zum einem Anteil von 90,1 %. Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2017 mit 10,2 % erneut unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen stammte von Förderschulen. Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stagnierten im Vergleich zum Vorjahr. Im Übergangssektor (minus 10,5 %) und den berufsbildenden Förderschulen (minus 8,2 %) ist eine Abnahme festzustellen, dagegen stieg die Zahl der Schüler/-innen bei den Fachoberschulen (plus 6,2 %) und den Beruflichen Gymnasien (10,1 %). 2017 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 11 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzliche 2,7 Mio. Euro für Schulsozialarbeit aus kommunalen- und Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2017/2018 an 32 Grundschulen, 25 Oberschulen, 8 Förderschulen, 8 berufsbildenden Schulen und 2 Gymnasien angeboten. Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2017 einen Anstieg auf 69.224 Kontakte (plus 9.852) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation war der häufigste Hilfegrund. Weitere Informationen: Bildungsreport Leipzig 2016 Sozialreport Leipzig 2018 53 6.1 Familien nach Lebensformen Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2017 insgesamt um 2,7 % auf 50.608 (plus 1.328). Davon sind die Mehrzahl der Leipziger/-innen mit 42,9 % nach dem Lebensformtyp Ehepaare mit Kindern. Die Anzahl von Ehepaaren mit Kindern stieg auf 21.730 (plus 683). Auch die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf 14.103 Haushalte (plus 271), ebenso die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern auf 14.103 (plus 374) Abb. 6.1 Familien nach Lebensformtyp 2005, 2010, 2014 bis 2017 14.775 14.103 13.729 14.504 21.047 13.130 14.331 20.263 12.313 5.927 5.000 14.086 19.126 9.761 10.000 12.408 14.265 15.887 15.000 16.065 Anzahl 20.000 21.730 25.000 0 2005 2010 Ehepaare mit Kindern 2014 2015 Jahr 2016 nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern 2017 Alleinerziehende Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2017 waren das 55,9 % aller Familien mit insgesamt 28.292 Haushalten (plus 310). In weiteren 17.195 Haushalten leben zwei Kinder (plus 642), was einem Anteil von 34,0 % entspricht. Der Anteil von Familien mit drei und mehr Kindern betrug 10,1 % mit insgesamt 5.121 Haushalten (plus 376). Im Jahresvergleich ist eine zunehmende Anzahl von Ein- und Mehrkindfamilien festzustellen. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre. Abb. 6.2 Familien nach Anzahl der Kinder 2005, 2010, 2014 bis 2017 5.121 4.156 4.624 4.745 16.553 15.788 15.001 17.195 27.982 27.312 26.368 23.016 3.092 5.000 11.948 10.000 2.541 15.000 10.454 Anzahl 20.000 23.262 25.000 28.292 30.000 0 2005 2010 2014 2015 2016 2017 Jahr Familien mit 1 Kind Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister Familien mit 2 Kindern Familien mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2018 Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter 54 Sozialreport Leipzig 2018 und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen. Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2017 auf 14.775 (+271). Davon betrug der Anteil alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 67,7 % (plus 52). Der Anteil von alleinerziehenden Elternteilen mit zwei Kindern betrug 25,2 % (plus 151) und der von Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern 7,1 % (plus 68). Abb. 6.3 Alleinerziehende nach Anzahl der Kinder 2005, 2010, 2014 bis 2017 16.000 14.000 798 12.000 991 977 1.045 3.362 3.472 3.569 3.720 9.868 9.958 10.010 2015 2016 2017 783 3.224 10.000 Anzahl 987 2.913 8.000 6.000 4.000 2.000 10.243 8.712 9.737 2005 2010 2014 0 Jahr Alleinerziehende mit 1 Kind Alleinerziehende mit 2 Kindern Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern Sozialreport Leipzig 2018 6.2 Leistungen für Kinder und ihre Familien 6.2.1 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im Zusammenwirken mit ihren Eltern zu regeln. Das Leistungsspektrum umfasst: • • • • die Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Ausübung der Personensorge, bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen sowie der Abgabe einer Sorgeerklärung, die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die Führung von Beistandschaften sowie familienrechtliche Beurkundungen (insbesondere Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtung). Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit über 60 % relativ hoch. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der sogenannten "Mütterbriefe", sofern die Vaterschaft für das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist. Im Jahr 2017 wurden 398 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 8,7 % (minus 38). Durch eine Änderung im Geschäftsmodell konnte über eine terminfreie Beurkundung an Sprechtagen dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Die Stärkung der Beurkundung hat sich mittelbar auf die notwendige Anzahl der Mütterbriefe ausgewirkt. Sozialreport Leipzig 2018 55 Tabelle 6.1 Beratungen und Beurkundungen 2005, 2010, 2014 bis 2017 2005 2010 2014 2015 2016 2017 Mütterbriefe 927 819 486 502 436 398 Anschreiben an Kindesväter 679 296 225 160 254 296 Erstberatung Vaterschaftsfeststellung 1.911 1.864 1.542 1.385 1.352 867 Klärung der Vaterschaft 2.035 2.979 3.620 4.038 3.910 3.785 876 1.016 944 869 818 759 Beurkundungen 4.960 6.611 7.857 8.684 8.454 8.166 Beistandschaften 1.219 1.089 1.067 1.056 914 907 Unterhaltsberechnungen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 Als Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung wurden 867 Beratungsleistungen erbracht. Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2017 um 7,2 % auf 759 Unterhaltsberechnungen. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2017 in 296 Fällen (plus 42) erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Es wurden im Jahr 2017 in 8.166 Fällen Beurkundungen (minus 3,4 %) durchgeführt. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Amt für Jugend, Familie und Bildung Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Im Jahr 2017 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 907 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 0,8 % (minus 7). 6.2.2 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team Das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig bietet kostenlose sozialpädagogische Beratung für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Zwei Mitarbeiterinnen informieren zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie, beraten in Krisensituationen, geben praktische Hilfestellung bei der Antragstellung von Leistungen, klären über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt auf und begleiten auf Wunsch zu Behörden und Einrichtungen. Im Jahr 2017 wurden 178 Familien (plus 16) betreut. Davon waren 48 Familien mit einem Migrationshintergrund. Dies ist ein Anstieg von 15 % auf 27 % aller betreuten Familien. Bei 92 Familien waren mehr als ein Beratungs- und Begleitkontakt notwendig, um ausreichende Unterstützung und Anbindung an das Leipziger Hilfesystem zu gewährleisten. Insgesamt kam es zu 561 Kontakten in Form von Beratungen und Begleitungen, bei zunehmend komplexer werdenden Problemlagen. Vordergründige Anliegen der Hilfesuchenden waren wie im Vorjahr die finanzielle Absicherung, die Verbesserung der Wohnsituation, familiäre/partnerschaftliche Konflikte wie auch die Beratung zu Kinderbetreuungsplätzen und weiteren Unterstützungsangeboten. Besonders die Wohnsituation, in Form von Wohnungssuche, -wechsel oder -verlust war bei 42 % der Familien ein Thema (2016: 37 %). Hierbei bildet sich der problematische Wohnungsmarkt der Stadt, bei dem vor allem Großfamilien sowie Familien im Sozialleistungsbezug und auch Familien mit Mietschuldenproblematik betroffen sind, ab. 6.2.3 Familieninfobüro Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2017 haben insgesamt 99.021 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2017 zählte das Familieninfobüro 14.643 Kontakte, aufgrund von Schließzeiten 1.276 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Besucher/-innen bei Veranstaltungen hat sich 2017 um 367 auf 1.372 erhöht. Dies resultiert insbesondere daraus, dass vier (im Vorjahr drei) Infoabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt angeboten wurden und dass etwa 100 Eltern mehr als im Jahr 2016 die Elterngeldsprechstunde nutzten. Der Wickel- und Stillraum wurde 2017 insgesamt 1.158 Mal genutzt. 56 Sozialreport Leipzig 2018 Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt (1.041 Mal). Außerdem informierten sich Eltern häufig über Behördenwege (366 Mal), Beratungs- bzw. Hilfsangebote (265 Mal) und Kitas/Tagesmütter (253 Mal). Tabelle 6.2 Kontakte im Familieninfobüro 2009, 2010, 2014 bis 2017 2009 Kontakte insgesamt 2010 2014 2015 2016 2017 3.375 4.361 13.867 18.480 15.919 14.643 Beratung persönlich 746 758 2.102 3.908 2.807 1.964 Beratung telefonisch/per Mail 206 403 731 810 895 909 5.503 5.826 5.989 6.117 davon: Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums Information zu anderen Themen/ anderen Ämtern Sonstiges** 283 385 1.209 1.490 1.246 1.158 1.987 2.583 3.268 5.150 3.977 3.123 153 232 1.054 1.296 1.005 1.372 * seit März 2012 **Besucher/-innen bei Veranstaltungen, Kinder-, Elterngeld- und Seniorensprechstunden, Rathausrallye, auswärtige Besucher und Kinderbetreuung Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Familieninfobüro Leipzig Sozialreport Leipzig 2018 Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr 2017 haben insgesamt 6.117 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 128 mehr als im Vorjahr. 6.2.4 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Das Angebot der Beratungsstellen erstreckt sich über die gesamte Entwicklungszeit von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es vor allem, Kindern und Jugendlichen trotz vieler Herausforderungen und gesellschaftlicher Veränderungen eine altersgemäße Entwicklung zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu ermöglichen. In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in kommunaler Trägerschaft, die gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII Beratungsleistungen für junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren erbracht haben. Sozialreport Leipzig 2018 57 Abb. 6.4 Beratungshilfen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2005, 2010, 2014 bis 2017 7.000 6.000 4.319 5.000 3.587 Anzahl 4.233 4.050 3.776 4.000 3.000 2.000 2.618 3.392 3.943 3.616 4.163 3.978 2.197 1.000 979 1.280 1.519 2005 2010 2014 1.679 1.786 1.942 2015 2016 2017 0 Jahr Übernahmen aus Vorjahren Neuanmeldungen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung davon beendet Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.175 Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Das entspricht einem Anstieg um 2,0 %. 2017 konnten nach Leipzig-Ost, West und Süd im Leipziger Norden und im Zentrum (Mitte) weitere Präventionsangebote durch Kapazitätserweiterungen geschaffen werden. Die Zunahme der Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit multiplen Problemen in Familien und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotenzial. Charakteristisch ist eine stetige Zunahme von Übernahmen aus dem Vorjahr. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Im Jahr 2017 war dies mit 38,5 % der häufigste Grund für die Hilfegewährung. Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern/Stiefeltern-Kind-Konflikte und interkulturelle Herausforderungen. 6.2.5 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Das zum 01.08.2013 eingeführte Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes, das diejenigen Eltern unterstützen sollte, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die Betreuung ihres einoder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten, wurde mit Urteil vom 21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, des Bundesverfassungsgerichts wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist daher seit dem 21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu einem Wegfall des Anspruchs führen. Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld war bis Ende 2017 zu rechnen. 58 Sozialreport Leipzig 2018 Erstanträge, Neufeststellungen und Auszahlungen von Eltern-, Landeserziehungsund Betreuungsgeld 2009, 2010, 2014 bis 2017 20.000 100 90 18.000 2.949 16.000 1.794 Anzahl 14.000 2.709 132 1.633 1.447 12.000 10.000 2.227 1.509 70 64,7 2.146 58,0 53,7 40 36,2 30 36,6 4.000 2.000 60 50 57,0 8.000 6.000 80 in Mio. € Abb. 6.5 20 9.243 9.641 13.237 13.409 13.726 15.331 2009 2010 2014 2015 2016 2017 0 10 0 Jahr Elterngeld Landeserziehungsgeld Betreuungsgeld Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Auszahlungen (T€) Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 wurden 16.840 Erstanträge und Neufeststellungen auf Eltern- und Landeserziehungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 10,0 % (plus 1.535). Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung, der erst 2017 aufgearbeitet werden konnte sowie dem Wegfall des Betreuungsgeldes. Für den Leistungsbereich wurden im Jahr 2017 insgesamt 64,7 Mio. Euro (plus 7,69 Mio. Euro) ausgezahlt. 6.2.6 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz). Durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im Juli 2017 ist die zeitliche Bezugsdauer von 72 Monaten weggefallen. Zudem haben seit der Reform unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss. Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen stieg aufgrund dessen im Jahr 2017 auf 5.769. Dies entspricht einem Anstieg um 25,3 % (plus 1.164). Davon waren in der Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder 2.196 (minus 322), in der Altersgruppe der 6bis unter 12-Jährigen 2.552 (plus 465) sowie neu in der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen 1.021 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen. Sozialreport Leipzig 2018 59 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen, -leistungen und Rückholquote 2005, 2010, 2014 bis 2017 7.000 16,0 14,7 14,0 6.000 9,7 Anzahl 1.021 10,0 5.000 9,4 9,5 4.000 1.774 2.347 3.000 6,3 9,3 2.202 8,7 2.321 9,3 2.087 6,8 11,3 8,0 2.552 2.000 12,0 10,0 8,0 6,0 in Mio. € Abb. 6.6 4,0 1.000 2,0 2.518 3.006 2.679 2.582 2.518 2.196 2005 2010 2014 2015 2016 2017 0 0,0 Jahr 0 bis unter 6-Jährige Auszahlungen 6 bis unter 12-Jährige Rückholquote in % Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung 12 bis unter 18-Jährige Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 wurden 11,3 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Dies entspricht einem Anstieg um 19,6 % (plus 1,85 Mio. Euro). Wird dem Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des sogenannten "Rückgriffs", obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Diese „Rückholquote“ sank im Jahr 2017 ab auf 8,0 %. Die Rückholquote wird aus dem Verhältnis zwischen den Ausgaben und den im selben Zeitraum zurückgeholten Beträgen gebildet. In dem jeweiligen Vorgang fallen die Ausgaben allerdings deutlich früher an, als davon anteilige Beträge zurückgeholt werden können. Vor allem bei Neufällen bedarf es nach dem Beginn der Leistungsgewährung zunächst einer außergerichtlichen Geltendmachung, der ggf. eine gerichtliche Geltendmachung und eine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung folgt. Aufgrund der reformbedingten Sondereffekte bei den Ausgaben scheidet die Rückholquote daher für das Jahr 2017 aus, um den Erfolg des Rückgriffs zu messen. Die absoluten Einnahmen aus übergegangenen Forderungen nach § 7 UVG stiegen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um rund 31.000 Euro. 6.2.7 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes Der Allgemeine Sozialdienst stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit. Er ist in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe gewährt der Allgemeine Sozialdienst ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Die Sozialarbeiter/innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen stellen die Betreuung und Versorgung der unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen an der Schnittstelle von Ausländerrecht, Asylrecht und SGB VIII in Leipzig sicher. Zentrale Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls, die pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung von Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Dabei arbeiten die neun Sozialbezirke in der Struktur des Casemanagements. Allgemeine Beratungen zu Erziehungsfragen oder bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des Eingangsmanagements ab. 60 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 6.3 Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des Allgemeinen Sozialdienstes 2005, 2010, 2014 bis 2017 2005 Auferlegung der Inanspruchnahme von 1 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Aussprache von anderen Geboten oder 2 Verboten Ersetzung von Erklärungen des/der Perso3 nensorgeberechtigten vollständige Übertragung der elterlichen 4 Sorge als Vormund oder Pfleger teilweise Übertragung der elterlichen Sor5 ge als Vormund oder Pfleger Gesamt 1 2 2010 2014 2015 2016 2017 116 52 97 81 40 36 * * 22 54 28 4 * * 11 47 21 7 110 34 112 123 83 84 * * 47 57 41 42 226 86 289 362 213 173 3 4 § 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB , § 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig, 5 § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB-teilweise, *separate Erfassung erst ab 2012 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Allgemeiner Sozialdienst Sozialreport Leipzig 2018 Im Rahmen des Krisendienstes prüft der Allgemeine Sozialdienst außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung), Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um junge Erwachsene handelt und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Die Sozialarbeiter/-innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der Hilfeziele. Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfen bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere Einflussfaktoren. Im Jahr 2017 wurden 110,0 Mio. Euro für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung aufgewendet. Seit dem Haushaltsjahr 2005 sind diese Aufwendungen um das Dreifache gestiegen. Einen großen Anteil an den erhöhten Aufwendungen haben seit 2015 die vermehrten Hilfefälle für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen. Abb. 6.7 Aufwendungen für erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung 2005, 2010, 2014 bis 2017 (Stand SAP 21.8.18) Aufwendungen erzieherische Hilfen in Mio € 120 100,8 100 107,3 14,4 79,5 14,5 80 64,8 1,9 60 42,5 40 32,1 20 32,1 42,5 64,8 77,6 86,3 92,9 2005 2010 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 vorl. RE 2017 0 Haushaltsjahr dav. Hilfen ohne umA Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung dav. für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Aufwendungen Sozialreport Leipzig 2018 Mit dem Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 3,7 % (plus 4.028) stiegen im Jahr 2017 die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 7,5 % auf 3.206 Hilfen (plus 223). Die Abbildung zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg der Zahl der Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das heißt, pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren wurden 2017 mehr als 7 erzieherische Hilfen mehr vergeben, Sozialreport Leipzig 2018 61 als noch im Jahr 2010. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der starke Anstieg seit 2005 sich seit 2016 abflacht. Im interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter (IKO-Netz) liegt die Hilfedichte Leipzigs im Durchschnitt. Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige 2005, 2010, 2014 bis 2017 Ø Anzahl erzieherische Hilfen 3.500 70,0 202 3.000 60,0 150 123 2.500 Anteil pro 1.000 Abb. 6.8 50,0 117 40,0 2.000 104 1.500 1.000 95 21,5 27,6 26,0 24,3 28,6 30,0 17,5 20,0 500 10,0 1.405 1.704 2.198 2.534 2.833 3.004 2005 2010 2014 2015 2016 2017 0 0,0 Jahr Ø Minderjährige Ø Volljährige Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 Die im Jahr 2017 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei den ambulanten Hilfen um 2,7 % (plus 33), bei den stationären Hilfen um 11,3 % (plus 125), bei den Pflegestellen um 11,3 % (plus 61) und bei den teilstationären Hilfen um 4 Hilfen. Zu den ambulanten Hilfen zählen beispielsweise Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VII wie Schulbegleitung, Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII oder auch Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII. Zu den teilstationären Hilfen zählen z. B. die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII oder auch teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Zu den stationären Hilfen gehören beispielsweise die Pflegestellen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII oder stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Tabelle 6.4 Hilfen zur Erziehung nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfearten 2005, 2010, 2014 bis 2017 2005 2010 2014 2016 2015 2017 1.405 1.704 2.198 2.534 2.833 3.004 533 695 897 1.059 1.154 1.179 75 74 95 111 115 119 stationär 418 501 730 865 1.036 1.120 Pflegestellen 379 434 476 499 528 586 95 104 117 123 150 202 49 50 60 66 69 77 2 2 1 1 Minderjährige davon ambulant teilstationär Volljährige davon ambulant teilstationär stationär Pflegestellen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 37 38 38 42 67 108 9 16 17 13 13 16 Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 3.206 Hilfen zur Erziehung registriert, die sich auf alle Sozialbezirke und den Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen verteilen. Innerhalb der Leipziger Sozialbezirke und unabhängig von den Zahlen der Jugendgerichtshilfe, des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen und den Fallzahlen für andere Jugendämter weisen die Sozialbezirke West und Nordost eine 62 Sozialreport Leipzig 2018 überdurchschnittlich hohe Fallbelastung im Jahresdurchschnitt auf. Karte 6.1 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken des Allgemeinen Sozialdienstes 2017 Anzahl der vergebenen Hilfen zur Erziehung auf 1.000 unter 21-Jährige nach ASD-Sozialbezirken 2017 (ohne Jugendgerichtshilfe, unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen und anderes Jugendamt) ASD Nord ASD Nordost unter 15 15 bis unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 und mehr ASD Mitte ASD Alt-West Leipzig: Minimum (ASD Mitte): Maximum (ASD West): ASD Ost 28,6 14,1 52,0 ASD West ASD Südost ASD Süd ASD Südwest Stadtgrenze ASD-Grenze Kilometer 0 4 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 6.3 Frühkindliche Betreuung und Erziehung 6.3.1 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege Die finanziellen Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind im Haushaltsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen (plus 7,6 Mio. Euro). Begründet ist dies vor allem durch die ständig steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie durch die stufenweise Änderung des Betreuungsschlüssels per Gesetz seit September 2015, der eine Erhöhung der Kosten des Betreuungspersonals mit sich bringt. Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen. Sie haben sich seit 2005 mehr als verdoppelt (plus 66,1 Mio. Euro). Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege „auf Antrag ganz oder teilweise erlassen“ werden, „wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist“. Das Landesgesetz „Gesetz über Kindertageseinrichtungen“ regelt im § 15, dass „für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen“, Absenkungen vorzusehen sind. Der Zuschuss der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich hat sich seit 2005 bis 2017 verdreifacht (plus 107,0 Mio. Euro). Sozialreport Leipzig 2018 63 Abb. 6.9 Entwicklung der Erträge, Zuschüsse und Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege 2005, 2010, 2014 bis 2017(Stand SAP 21.8.18) Aufwendungen erzieherische Hilfen in Mio € 300 278,8 271,2 248,8 250 220,0 200 160,8 161,0 161,6 144,9 129,6 150 105,7 88,7 100 53,8 50 51,9 72,9 90,4 103,9 110,2 118,0 2005 2010 2014 vorl. RE 2015 vorl. RE 2016 vorl. RE 2017 0 Haushaltsjahr Erträge Zuschuss Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Aufwendungen Sozialreport Leipzig 2018 6.3.2 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege Mit den Förderprogrammen der Bundes- und Landesregierung kann die Stadt Leipzig die Platzkapazität der Kindertageseinrichtungen sichern und weiter ausbauen. Das Fördermittelprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass 2015 keine geeigneten und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung standen. Die Fördermittel für dieses Programm wurden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt. Die Drittmittel werden vorwiegend von den Trägern der freien Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit diesem Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtung zurückgezahlt. Im Jahr 2017 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Durch Ausbaumaßnahmen entstanden 866 neue Plätze, davon 755 Plätze für Kinder bis Schuleintritt und 111 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 5 neuen Kindertageseinrichtungen erweitert. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 acht Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze realisiert (5 Neubauten, 1 Ersatzneubau, 2 Umbauten). Durch Sanierungen in Kitas, für die keine geeigneten Auslagerungsobjekte in der Zeit der Baumaßnahmen verfügbar waren, mussten Kapazitäten zeitweise stilgelegt werden. Dadurch standen Ende 2017 effektiv nur knapp 300 Plätze mehr zur Verfügung. Die Plätze in Kindertagespflege stiegen im Jahr 2017 von 2.747 um 80 auf 2.827 Plätze und blieben damit auf einem anhaltend hohen Niveau. Die geplante Platzzahl von 3.301 für das Schuljahr 2016/17 bzw. 3.036 für den Zeitraum August bis Dezember 2017 wurde jedoch nicht erreicht. Nachfolgende Grafik zeigt den Zuwachs der Platzkapazitäten für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten für die einzelnen Versorgungsräume, die im langfristigen Entwicklungskonzept Kindertagesstätten definiert wurden. 64 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 6.10 Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen von 2010 zu 2017 6.000 +1.748 5.156 +1.143 Innerer Osten Süd Ost/ Südost Innerer Westen West Nord 1.830 2.215 Nordwest 2.594 +764 3.200 1.185 Südwest 1.459 2.929 2.458 586 Westliches Zentrum +274 +72 702 586 0 2.845 3.408 +116 1.000 +985 +485 +383 2.075 2.000 4.072 4.204 3.000 2.668 Anzahl 4.000 2.360 +1.536 658 5.000 Nordost Versorgungsraum Kapazität bis Schuleintritt 2010 Kapazität bis Schuleintritt 2017 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der kurzen Wege für die dort wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des jeweiligen Versorgungsraums möglich sein. Entscheidend ist neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung und Wohnort bzw. Arbeitsplatz sowie die Anbindung über öffentliche Verkehrsmittel. Karte 6.2 Versorgungsgrad in Kindertageseinrichtungen nach Ortsteilen 2017 Versorgungsgrad in Kindertagesstätten nach Ortsteilen (ohne Kindertagespflege) Verfügbare Kapazitäten zu 1 bis unter 6-jährigen Einwohner/-innen in % Seehausen unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz keine Kitaplätze bis unter 50 % 50 % bis 89 % Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Möckern GohlisMitte Gohlis-Süd MockauSüd überdurchschnittlicher Versorgungsgrad Eutritzsch Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf Nordwest ZentrumBurghausenSellerhausenOst 2 1 Rückmarsdorf Stünz Altlindenau Zentrum ZentrumEngelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumSchönau ReudnitzPlagwitz Süd Miltitz GrünauMölkau Thonberg GrünauSchleußig Nord Ost Baalsdorf GrünauZentrumSüdvorstadt Stötteritz Kleinzschocher Mitte Südost ng S iedlu Lausen- GrünauMarienGrünau Connewitz brunn Probstheida Holzhausen Lößnig Großzschocher über 89 % bis unter 110 % 110 % bis unter 170% 170 % und mehr Leutzsch N li eu a en nd u Dölitz-Dösen Leipzig: 89,0 % Minimum: 0,0 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf Zentrum, Meusdorf, Grünau-Siedlung) Maximum: 323,6 % (Schönefeld-Ost) Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf AlthenKleinpösna Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 6.3.3 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege Analog zur Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2017 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt, darunter Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege, um 37,0 % (plus 7.801 belegte Plätze) und die Hortplätze um 40,9 % (plus 5.578 belegte Plätze). Sozialreport Leipzig 2018 65 Abb. 6.11 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und –pflege 2005, 2010, 2014 bis 2017 Anzahl der belegten Plätze 60.000 48.130 46.732 50.000 44.391 41.785 34.751 40.000 26.592 30.000 592 20.000 10.030 2.547 2.614 2.039 17.190 16.428 2.602 2.669 18.446 19.234 13.656 10.000 0 14.207 12.408 16.868 17.926 18.645 19.074 6.728 7.039 7.153 2015 2016 2017 3.562 4.849 5.876 2005 2010 2014 Jahr Kinderkrippe Kindergarten Hort Kindertagespflege Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 Die Betreuungsquoten nach Altersgruppen kennzeichnen den Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Horte) einschließlich der Kindertagespflege innerhalb derselben Altersklasse. Abb. 6.12 100,0 Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und -pflege nach Altersgruppen von 2010 bis 2017 91,2 92,6 93,3 94,4 92,1 91,4 91,4 92,9 67,4 70,0 71,8 71,6 65,7 69,8 2012 2013 2014 2015 2016 2017 93,3 91,9 92,8 89,4 89,9 88,2 63,3 64,9 2010 2011 Betreuungsquote in % 90,0 80,0 93,1 90,1 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Jahr 1 bis < 3-Jährige 3 bis < 6-Jährige 6 bis <10-Jährige Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 6.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen Die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, also mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft, ist in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2017 waren dies 7.207 Kinder (plus 911). Der Anteil von Mädchen betrug 43,1 % und der von Jungen 56,9 %. Die Kinder mit Migrationshintergrund in Einrichtungen der Kinderkrippe und dem Kindergarten stiegen auf 3.968, bei einem Anteil aller Kinder in diesen Kindertageseinrichtungen von 15,0 %. Die Kinder mit Migrationshintergrund im Hort stiegen auf 3.239, bei einem Anteil aller Kinder in Horten von 17,4 %. 66 Sozialreport Leipzig 2018 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Horten 2007, 2010, 2014 bis 2017 (Stand 1.3. des Jahres) 8.000 20,0 17,4 Anzahl Migrationshintergrund 7.000 4.000 1.000 15,0 16,0 3.239 14,0 14,0 12,0 13,0 11,9 2.733 10,2 12,0 2.614 9,1 10,0 2.433 8,0 1.608 3.000 2.000 18,0 15,7 13,8 6.000 5.000 15,8 15,3 6,0 1.235 1.724 3.100 2.686 2.261 3.563 3.968 4,0 2,0 0 0,0 2007 2010 2014 2015 2016 Anteil Migrationahintergund in % Abb. 6.13 2017 Jahr bis Schuleintritt ab Schuleintritt Quote bis Schuleintritt Quote ab Schuleintritt Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 6.3.5 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen Im Jahr 2017 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2017 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 1000 Kinder gestiegen (plus 24). In den Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintrittsalter betrug der Anteil 3,3 %. In Horten bewegt sich der Anteil konstant bei 0,7 %. Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 2005, 2010, 2014 bis 2017 (Stand 1.3. des Jahres) Anzahl Kinder mit Behinderung 1.200 6,0 1.000 800 600 5,0 135 128 4,0 128 3,3 69 130 97 3,2 3,1 3,0 3,3 3,3 400 200 3,0 2,0 0,7 0,7 0,8 0,8 0,7 0,7 531 568 708 796 846 872 2005 2010 2014 2015 2016 2017 0 Anteil in % Abb. 6.14 1,0 0,0 Jahr Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung Hortkinder mit Behinderung Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 67 6.4 Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen 6.4.1 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen Eine der Stärken Leipzigs ist die breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft. Die verschiedenen Ausrichtungen und Träger der Schulen ermöglichen die Wahl zwischen vielen pädagogischen Profilen und Konzepten. Im Schuljahr 2017/18 gab es in Leipzig 66 Grundschulen in kommunaler und weitere 11 in freier Trägerschaft. Als weiterführende Schulen standen 24 Oberschulen in kommunaler und 6 in freier Trägerschaft sowie 18 Gymnasien in kommunaler Trägerschaft, 5 in freier und eins in Landesträgerschaft zur Ver2 fügung. Das Gesamtbild wurde durch 15 kommunale Förderschulen , 3 Förderschulen in freier und einer in Landesträgerschaft sowie einer kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) und 2 Freien Waldorfschulen vervollständigt. Im Schuljahr 2017/18 besuchten 12,6 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,6 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats Sachsen. Im Grundschul-, Oberschulund Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an diesen Schulen zwischen 9,7 % und 15,3 %. Im Gymnasialbereich war der Anteil mit 19,4 % am höchsten. Im überregionalen Vergleich spielen Schulen in freier Trägerschaft in Leipzig dennoch eine bedeutende Rolle (Sachsen: 9,6 %; Deutschland 8,8 %). Zum einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung des wachsenden Platzbedarfs. Abb. 6.15 Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen nach Schularten vom Schuljahr 2000/2001 bis 2017/2018 25.000 Anzahl 20.000 15.000 10.000 5.000 0 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Waldorfschule Sozialreport Leipzig 2018 Die Schülerzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich. Im Schuljahr 2017/18 besuchten insgesamt 49.976 Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in Leipzig. Im Grundschulbereich hält das Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an und erreichte demografisch bedingt im Schuljahr 2010/11 auch die weiterführenden Schulen. Insgesamt lag die Schülerzahl 2017/18 um 42,7 % höher als zum Tiefststand 2008/09. Allerdings büßte die jährliche Wachstumsrate mit 3,6 % im Vergleich zu den Vorjahren an Dynamik ein; zwischen 2010/11 und 2016/17 betrug die jährliche Zunahme zwischen 4,0 % und 5,5 %. Im Vergleich zum Vorjahr zeigten alle Schularten gestiegene Schülerzahlen, im Bereich der Waldorfschulen (plus 12,0 %) und den Grundschulen (plus 4,2 %) fiel es am stärksten aus. Die Oberschulen und Gymnasien gewannen jeweils 3,3 % hinzu und an den Förderschulen wurden 0,8 % mehr Schüler/-innen unterrichtet. 2 Einschließlich der Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule der Stadt Leipzig. 68 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 6.5 Entwicklung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart und Trägerschaft der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis 2017/2018 Schülerzahl 2000/01 Anzahl Schüler/-innen gesamt 2005/06 2010/11 2015/16 2016/17 2017/18 49.740 37.758 36.665 45.729 48.230 49.976 Grundschule 12.284 11.965 14.574 17.943 19.249 20.063 Oberschule 16.795 10.378 7.902 10.724 11.428 11.799 Gymnasium 17.360 12.282 11.196 13.983 14.437 14.909 Förderschule* 2.971 2.797 2.612 2.550 2.539 2.559 Waldorfschule 330 336 371 529 577 646 94,3 89,5 85,7 85,4 85,7 85,8 Grundschule 94,8 89,8 89,2 89,9 90,2 90,3 Oberschule 98,0 94,7 88,3 89,4 89,6 89,6 Gymnasium 93,0 87,2 81,8 79,7 80,2 80,6 Förderschule* 89,8 89,3 87,4 86,1 85,3 84,7 Anteil Kommunale Trägerschaft in % *ohne Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Nach Trägerschaft betrachtet stieg die Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft stärker an als bei Schulen in freier Trägerschaft. Im Schuljahr 2017/2018 betrug der Anteil von Schüler/-innen an Schulen in kommunaler Trägerschaft 85,8 % und von Schüler/-innen an Schulen bei freien Trägern 14,2 %. Der aktuell starke Ausbau der schulischen Infrastruktur beeinflusst zunehmend dieses Verhältnis. 6.4.2 Ausgaben für Schulträgeraufgaben Die Stadt Leipzig hat als Schulträgerin die Aufgabe, der Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes. Hierzu gehört neben der Bereitstellung von Schulgebäuden und der erforderlichen Schulausstattung die Sicherstellung des Unterrichts- und Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals. Im Haushaltsjahr 2017 wurden dafür 89,3 Mio. Euro ausgegeben (vgl. Abb. 1.2 in Kapitel 1). Für Investitionen in Schulbauten, d. h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten die Mittel seit 2008 deutlich erhöht werden. Seit 2010 flossen jährlich mehr als 30 Mio. Euro in den Schulhausbau. 2016 und 2017 wurden mit Ausgaben in Höhe von etwa 50 Mio. Euro pro Jahr Höchstwerte erreicht. Eine Unterteilung nach Eigen- und Fördermitteln kann für das Jahr 2017 noch nicht getroffen werden, da für alle Maßnahmen, die über die Verwaltungsvorschrift (VwV) Investkraft „Brücken in die Zukunft" gefördert wurden, die Förderbescheide in einer Summe angeordnet und erteilt wurden, ungeachtet der Tatsache, dass die einzelnen Maßnahmen über mehrere Jahre laufen. Sozialreport Leipzig 2018 69 Abb. 6.16 Investitionen in Schulbau 2005, 2010, 2014 bis 2017 (Stand SAP 10.9.18) 60 50 6,1 in Mio. € 40 2,5 30 21,6 51,5 24,9 43,1 20 30,8 10 0 2,1 3,8 12,6 10,7 2005 2010 2014 2015 2016 2017 Jahr Eigenmittel Fördermittel vorläufiges Rechenergebnis Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 6.4.3 Zusammensetzung der Schülerschaft Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Seit dem Schuljahr 2008/09 gilt in der amtlichen Schulstatistik der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die Familiensprache abfragt. Seit diesem Zeitpunkt stieg sowohl die dokumentierte Anzahl als auch der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich an. Bis 2013/14 verlief das Wachstum relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. Zwischen 2014/15 und 2016/17 fiel die Zunahme mit Werten zwischen 14,2 % und 22,3 % deutlich stärker aus. Zum aktuellen Schuljahr 2017/18 ging sie wieder auf 10,0 % zurück. Dennoch hatten 2017/18 mit 9.721 so viele Schüler/-innen wie nie zuvor in Leipzig einen Migrationshintergrund. Im Fünfjahresvergleich bedeutet dies fast eine Verdoppelung der Anzahl. Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 24,2 % an den Oberschulen und mit 21,0 % an den Grundschulen vor. Das stärkste Wachstum im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten aber die Gymnasien. Die Schülerzahl stieg hier um 27,1 % (467 Schüler/-innen). Ein Grund hierfür ist, dass die Schüler/-innen in den Deutsch als Zweitsprache-Klassen nun an den Gymnasien gezählt werden. Der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund erhöhte sich damit auf 14,6 %, dennoch verzeichnete die Schulart Gymnasium noch immer den geringsten Anteil aller Schularten. An den Grund- und Oberschulen fiel die Zunahme der Schülerzahl mit 7,7 % bzw. 13,4 % deutlich schwächer aus. Die höchsten Anteile bei Grundschulen lagen traditionell in den Schulen der Ortsteile des Leipziger Ostens, hier hatte jede Grundschule Migrantenanteile zwischen 55 % und 70 %. In Schulen am Stadtrand und vielen Schulen in freier Trägerschaft fielen die Anteile sehr gering aus und lagen zum Teil bei unter einem Prozent. Auch das starke Wachstum an Gymnasien konnte die Differenz in der Zusammensetzung der Schülerschaft bei den weiterführenden Schulen nicht merklich verringern. 2017/18 lag der Unterschied bei 9,6 Prozentpunkten. Im langjährigen Vergleich wies die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich mit einer Vervierfachung (von 92 auf 386) die stärkste Veränderung auf. Ihr Anteil stieg von 3,5 % auf 15,1 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte. 70 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 6.17 Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2014/2015 bis 2017/2018 30 25 15,8 14,4 15 10 6,6 0 2000/01* 2005/06 2014/15 2015/16 2016/17 15,1 14,6 24,2 21,0 13,5 13,8 22,0 20,3 12,7 12,2 18,6 17,5 11,0 11,4 16,6 16,0 2,6 6,2 7,6 1,4 6,0 3,1 3,2 5 7,0 in % 19,5 18,3 20 2017/18 Schuljahr Grundschule Oberschule Gymnasium Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen * nur Schulen in kommunaler Trägerschaf t Insgesamt Sozialreport Leipzig 2018 Der starke Anstieg der Anzahl und des Anteils von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem auf die Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für neu aus dem Ausland zugewanderte Schüler/-innen ist es besonders wichtig, Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben oder diese zu verbessern. Zur Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zur Verfü3 gung . Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Anstiege bei den Schülerzahlen und der Ausweitung von Klassen. Zum Schuljahr 2014/15 verdoppelte sich die Schülerzahl und die Zahl der Klassen stieg um 35 %. Seither gab es eine permanent starke Zunahme von Klassen und Schüler/-innen. Zum Schul4 jahresbeginn 2017/18 wurden an 26 Grund-, 15 Oberschulen und 4 Gymnasien DaZ-Klassen angeboten, die von insgesamt 1.734 Schülerinnen und Schülern besucht wurden. Von besonderer Bedeutung ist die dritte Etappe des Lehrplans für Deutsch als Zweitsprache. In dieser Phase sind die Schüler/-innen in die Regelklassen integriert und Deutsch wird als Zweitsprache schullaufbahnbegleitend unterrichtet. Das beinhaltet die sprachliche Didaktisierung des Fachunterrichts und die besondere sprachliche Bildungsaufgabe für die Lehrkräfte aller Fächer in allen Schularten. Zum Schuljahr 2017/18 wurden 5.352 Schüler/-innen in der dritten Etappe gezählt. Das komplette Schulnetz der Stadt ist in die Integration von Migrantinnen und Migranten einbezogen. Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen. Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm in den letzten Jahren stetig zu und erreichte im aktuellen Schuljahr 2017/18 mit 4.316 Schüler/-innen einen Höchststand. Durch das – im Vergleich zur Gesamtschülerschaft – schwächere Wachstum (seit 2010/11 plus 21,7 % zu 36,3 % an allgemeinbildenden Schulen insgesamt) sank die Förderquote im angesprochenen Zeitraum von 9,7 % auf 8,6 % und erreichte damit den geringsten Wert der letzten 10 Jahre. Während die Schülerzahl an Förderschulen sich seit mehreren Jahren auf einem ähnlichen Niveau bewegt und eine leicht negative Tendenz aufzeigt, stieg die Zahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen stark an. 5 Die stärkste Gruppe machte mit 29,6 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Die zweitgrößte Gruppe stellten 2017/18 die Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mit 23,2 %, es 3 Gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten ist Deutsch als Zweitsprache dreiphasig aufgebaut. In den ersten beiden Phasen werden die Kinder und Jugendlichen in separaten Vorbereitungs-klassen unterrichtet. In der Phase Drei sind die Schüler/-innen in den Regelschulbetrieb integriert und der Spracherwerb findet währenddessen statt. 4 Die Schüler/-innen in den Vorbereitungsklassen der Gymnasien werden an Gymnasien gezählt, sind aber rechtlich gesehen Oberschüler/-innen 5 Zum Schuljahr 2017/18 ergab sich eine Umstellung der Datenerfassung beim Statistischen Landesamt des Freistaats Sachsen. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wurden die Förderschwerpunkte der Schüler/-innen dem Hauptförderschwerpunkt der jeweiligen Förderschultypen zugeordnet. Seit 2017/2018 werden die Schüler/-innen nach ihrem eigentlich diagnostizierten Förderschwerpunkt erfasst. HierSozialreport Leipzig 2018 71 folgte der Förderschwerpunkt Sprache (20,5 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im Zeitverlauf erlangten andere Förderschwerpunkte größere Bedeutung. So erfuhr die Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung seit 2000/01 mehr als eine Vervierfachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf verdoppelte sich. Die Anzahl der Schüler/-innen fiel 2017/18 in allen Förderschwerpunkten höher aus als am Anfang der betrachteten Zeitreihe. Abb. 6.18 Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkten der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis 2017/2018 5.000 4.000 102 Anzahl 103 3.000 2.000 1.000 94 185 258 460 231 287 499 116 112 273 351 279 366 511 519 814 839 100 242 273 536 226 257 422 372 233 475 647 332 605 914 974 1.563 1.431 1.174 1.126 1.093 1.276 2000/01 2005/06 2010/11 2015/16 2016/17 2017/18* 886 1003 0 Schuljahr Lernen Emotionale/soziale Entwicklung Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sprache Geistige Entwicklung Körperl./motor. Entwicklung Hören Sehen Sozialreport Leipzig 2018 2017/18 wurden insgesamt 1.757 Schüler/-innen integrativ unterrichtet, das bedeutet im Vergleich zu 2010/11 eine Zunahme um 88,3 %. Im langjährigen Vergleich zu 2005/06 vervierfachte sich diese Zahl. Die Quote der integrativ unterrichteten Schüler/-innen betrug 2017/18 40,7 %. Der Anstieg fand in fast allen Förderschwerpunkten statt. Besondere Bedeutung hatte der integrative Unterricht mit 85,1 % im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung. Auch der Förderschwerpunkt Sprache (65,6 %) wies einen überdurchschnittlichen Wert auf. Bei den Förderschwerpunkten Lernen (3,4 %) und geistige Entwicklung (3,7 %) traten hingegen nur selten Fälle von integrativer Beschulung auf. Nach Schularten betrachtet fielen Unterschiede auf, die so bereits in Vorjahren existierten. Die meisten Integrationsplätze waren an Grundschulen zu finden (851 oder 48,4 % aller Plätze). Auf Oberschulen entfielen 683 Plätze (38,9 %), während Gymnasien 164 (9,3 %) und Waldorfschulen 59 Integrationsschüler/-innen (3,4 %) aufnahmen. Die entsprechenden Anteile lagen mit 9,1 % an den Waldorfschulen am höchsten, es folgten die Oberschulen (5,8 %) und die Grundschulen (4,2 %). An den Gymnasien wurde 1,1 % der Schülerschaft integrativ unterrichtet. durch kommt es zu einem Bruch in der Zeitreihe mit einer Verschiebung hin zum Förderschwerpunkt Lernen (+ 178 Schüler/-innen) zulasten der Förderschwerpunkte Emotional und soziale Entwicklung (- 39), körperliche und motorische Entwicklung (- 77), Hören (- 43) und Sehen (- 19). Die Genauigkeit der Daten hat dadurch zugenommen. 72 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 6.6 Integrativ unterrichtete Schüler/-innen nach Förderschwerpunkt und Schulart der Schuljahre 2005/2006, 2010/2011 und 2017/2018 Förderschwerpunkt Gesamt 2005/06 Anzahl 2010/11 Anteil Anzahl 2017/18* Anteil Anzahl Anteil 434 13,4 933 26,3 1.757 40,7 179 53,9 439 72,6 854 85,1 . 0,2 14 2,8 20 3,7 Hören 25 13,5 55 23,8 92 38,0 Körperl./motor. Entwicklung 57 22,1 86 30,0 140 51,3 Lernen 7 0,5 6 0,5 44 3,4 Sehen 8 8,5 15 14,7 26 26,0 157 33,1 318 49,1 581 65,6 Grundschule 248 2,1 543 3,7 851 4,2 Oberschule 145 1,4 288 3,6 683 5,8 Gymnasium 41 0,3 92 0,8 164 1,1 - - 10 2,7 59 9,1 Darunter: Emotional/soziale Entwicklung. Geistige Entwicklung Sprache Darunter: Waldorfschule * beeinflusst durch die geänderte Zuordnung der Förderschwerpunkte Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Jungen waren im Schuljahr 2017/18 mit 65,5 % bei allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Mehrheit. An den Förderschulen stellten sie 62,8 % und bei allen integrierten Schüler/-innen war der Jungenanteil mit 69,5 % noch stärker ausgeprägt. Nach Förderschwerpunkten war er bei der emotionalen/sozialen Entwicklung (83,1 %) besonders hoch und zeigte sich bei den Förderschwerpunkten Lernen (55,0 %), körperlich/motorische Entwicklung (57,7 %) und Sehen (58,0 %) ausgeglichener. 6.4.4 Übergang auf eine weiterführende Schule Nach der vierjährigen Grundschulzeit erfolgt im Freistaat Sachsen der Übertritt auf eine Oberschule oder ein Gymnasium. Im zweiten Schulhalbjahr der vierten Klasse erhalten alle Schüler/-innen eine Bildungsempfeh6 lung. Ab dem Schuljahr 2016/17 hat sie keinen verpflichtenden Charakter mehr . Seit 2012/13 lag der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen in jedem Jahr über dem der Oberschulen. Im Schuljahr 2017/18 betrug der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen 53,5 %. Die Spannweite war, wie in den letzten Jahren, enorm hoch und wies einen Maximalwert von 90,1 % gymnasialer Bildungsempfehlungen in Böhlitz-Ehrenberg und einen Minimalwert von 20,0 % im Neustadt-Neuschönefeld auf. Geschlechtsspezifische Analysen zeigen deutliche Differenzen, so erhalten Mädchen anteilig häufiger eine gymnasiale Bildungsempfehlung. Der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren maximal 7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2017/18 waren es 4,7 Prozentpunkte. So erhielten 56,6 % der Mädchen aber nur 51,8 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. 6 Nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist das Recht auf Bildungsfreiheit und das Recht der Eltern die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen gestärkt worden. Eltern können auf Empfehlung der Schule über die Wahl der weiterführenden Schulart entscheiden. Die Grundschule soll die Eltern dabei beraten und weiterhin eine Bildungsempfehlung zu den bisherigen Konditionen aussprechen. Die Bildungsempfehlung hat allerdings keinen verpflichtenden Charakter mehr. Kinder mit einer Empfehlung für die Oberschule können ein Gymnasium besuchen, wenn sie an einer schriftlichen Leistungserhebung und einem erneuten verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben. Sozialreport Leipzig 2018 73 Karte 6.3 Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen an Grundschulen in kommunaler Trägerschaft als Mittelwerte der Jahre 2016 bis 2018 Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wird ein Mittelwert über einen Drei-JahresZeitraum von 2016 bis 2018 gebildet. Der städtische Mittelwert betrug 53,4 %. Wie in den Vorjahren waren über das Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit geringen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im Dreijahresmittel Werte über 35 %. Weitere räumliche Schwerpunkte waren in den Schulen Grünaus und in Paunsdorf auszumachen; es kamen einzelne Schulen in Schönefeld-Abtnaundorf und in Lößnig hinzu. Die höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes und im äußeren Südosten der Stadt. Zwischen den Ortsteilen Zentrum-Nordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr als 80 % in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Zentrum-Süd) und mit 73,7 % in Schleußig. Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 ist nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die empfohlene weiterführende Schulart gleichzusetzen. Aufschluss über das tatsächliche Übergangsverhalten auf die weiterführenden Schularten bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5. Bis 2010/11 lagen die Übertrittsquoten auf ein Gymnasium deutlich über 50 %. Nach der Verschärfung der Zugangsbedingungen für den gymnasialen Bildungsweg 2010/11 sank ebenfalls der Anteil der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten an der Jahrgangsstufe 5 direkt auf 47,8 %. Dieser Wert bildete gleichzeitig den Tiefpunkt der Zeitreihe. Im anschließenden Schuljahr 2012/13 stiegen die Anteile wieder auf über 50 % und verblieben bis zum Schuljahr 2015/16 auf diesem Niveau. Im Schuljahr 2016/17 lag die gymnasiale Übertrittquote erstmalig wieder unter 50 %. Dennoch lag der Leipziger Wert für den Übergang auf ein Gymnasium noch deutlich über dem des Freistaats von 40,7 %. 6.4.5 Abschlüsse und Abgänge Die Abgänge an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig sind seit 4 Jahren von starken demografischen Umbrüchen geprägt. Zum Ende des Schuljahres 2016/17 beendeten 3.801 junge Menschen eine allgemeinbildende Schule. Nach dem starken Rückgang von 2009 zu 2010 und den stagnierenden Absolventenzahlen bis 2013 war in den letzten 4 Jahren jeweils eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Seit 2014 gab es jeweils im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme zwischen 200 und 300 Abgängen. Auch 2017 lag die Zahl der Abgänger/-innen um 318 höher als im Vorjahr (plus 9,1 %) und um 1.096 höher als noch im Jahr 2010 (plus 40,5 %). Wie in den Vorjahren verließen die meisten Abgänger/-innen eine Oberschule (1.874 oder 49,3 %), 42,7 % des Abgangsjahrgangs stammten von einem Gymnasium. Zwar waren Realschulabschlüsse 2017 mit 74 Sozialreport Leipzig 2018 42,0 % noch immer der am häufigsten erlangte Abschluss, die Differenz zu allen Abgänger/-innen mit allgemeiner Hochschulreife nahm aber weiterhin stark ab. 2017 wurde die allgemeine Hochschulreife von 39,4 % der Schulabgänger/-innen erlangt. Vor allem der Anteil (qualifizierender) Hauptschulabschlüsse und auch der Anteil von Schüler/-innen, die ohne mindestens einen Hauptschulabschluss ihre Schullaufbahn beendeten, nahmen in den letzten 4 Jahren ab. Die absolute Anzahl der Jugendlichen in diesen beiden Gruppen blieb allerdings identisch, die relative Abnahme resultierte demnach aus dem starken Wachstum der anderen Abschlussarten. 2017 verließen 386 Jugendliche eine allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Der entsprechende Anteil von 10,2 % stellte den geringsten Wert seit Mitte der 1990er dar. Fast alle Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit 2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von Förderschulen. Auch 2017 betrug der Anteil 54,7 %. Abb. 6.19 Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse 2001, 2005, 2010, 2015 bis 2017 100 in % 80 32,0 31,3 33,5 45,7 44,0 42,8 38,3 37,5 39,4 40,7 42,3 42,0 60 40 20 8,6 13,1 9,6 9,7 8,9 8,4 13,6 11,5 14,0 11,4 11,3 10,2 2001 2005 2010 2015 2016 2017 0 Jahr ohne mindestens Hauptschulabschluss Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Hauptschulabschluss Realschulabschluss allgemeine Hochschulreife Sozialreport Leipzig 2018 Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2017 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten Erfolgsquote. 91,0 % der Absolventinnen und Absolventen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife. An den Oberschulen legten 76,1 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 14,6 % einen Hauptschulabschluss und 9,3 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen verließen 6,2 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 16,5 % mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (77,3 %) beendete die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Der Erwerb eines solchen Abschlusses ist nur an einigen Förderschulen möglich. Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen tendenziell mit niedrigeren Abschlüssen verließen. So war die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließ, männlich (59,1 %). Dagegen betrug der Anteil von Jungen, die eine allgemeine Hochschulreife erreichten, nur 46,6 %. 501 Abgänger/-innen hatten 2017 einen Migrationshintergrund (13,2 %). Bei dieser Gruppe ist neben dem stärkeren Wachstum eine andere Zusammensetzung der verlassenen Schulart und der erlangten Schulabschlüsse festzustellen. Dies war an Oberschulen am stärksten ausgeprägt. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund verließen diese Schulart anteilig deutlich häufiger (66,1 %) als Schüler/-innen ohne Migrationshintergrund (46,8 %). Dafür gingen sie seltener von einem Gymnasium ab (28,9 % zu 34,8 %). Diese Situation beeinflusste die erzielten Bildungsabschlüsse stark: Durch den anteilig geringeren Besuch der Gymnasien lag die Abiturquote bei Schüler/-innen mit Migrationshintergrund lediglich bei 25,5 %. Nach einer Negativentwicklung im Abschlussjahr 2013; hier verblieben 22,3 % der Abgänger/-innen mit Migrationshintergrund ohne mindestens einen Hauptschulabschluss – waren in den Schuljahren wieder Verbesserungen zu beobachten. Der Anteil der Abgänger/-innen ohne Abschluss bei Migrant/-innen lag allerdings mit 16,6 % erneut deutlich höher als bei der Schülerschaft ohne Migrationshintergrund (9,2 %). Bei der räumlichen Betrachtung der Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss innerhalb der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zeigten sich sowohl deutliche Unterschiede im Stadtgebiet als auch eine starke Konzentration auf einige Schulen. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2015 bis 2017 vereinten 6 Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss auf Sozialreport Leipzig 2018 75 sich. Der maximale Wert lag mit 23,8 % im Ortsteil Grünau-Mitte. Es waren vor allem die Schulen in den Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung, die deutlich überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich diese Gebiete in Schönefeld und Paunsdorf, im Leipziger Westen und in Grünau. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %. Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden. Im innenstadtnahen Osten verblieben die Werte wie im letzten Sozialreport bei unter 20 %. Aber auch an vielen anderen Schulen sanken die Quoten im Vergleich zum Betrachtungszeitraum 2012 bis 2014. Karte 6.4 Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne mindestens Hauptschulabschluss als Mittelwerte der Jahre 2015 bis 2017 6.5 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen 6.5.1 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft 9 Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem Dach, dabei bestehen jeweils Schwerpunktsetzungen für bestimmte Berufsfelder. Beim Beruflichen Schulzentren 12 „Robert Blum“ handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin waren 31 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft vorhanden, darunter vorwiegend Berufsfachschulen und Fachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte der Schulen in freier Trägerschaft liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich. 6.5.2 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft Die Entwicklung der Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in Leipzig erreichte 2005/06 ihren Höhepunkt mit knapp 27.000 Schüler/-innen; anschließend wies sie eine (stark) rückläufige Entwicklung bis in das Schuljahr 2015/16 auf. In diesem Zeitraum sank die Anzahl der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen um 8.194 Schüler/-innen (minus 30,8 %). Die Rückgänge betrafen vor allem die Berufsschulen, die berufsbildenden Förderschulen und die Berufsfachschulen. 2016/2017 war erstmals seit mehr als 10 Jahren ein Anstieg der Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, die Zunahme betrug 1,5 % (282 Schüler/innen). Dieses Wachstum setzte sich zum Schuljahr 2017/18 allerdings nicht fort, stattdessen stagnierten die Schülerzahlen und lagen leicht unter dem Vorjahresniveau (um 69 Schüler/-innen). Der Übergangssektor (minus 10,5 %) und die berufsbildenden Förderschulen (minus 8,2 %) büßten überdurchschnittlich Schüler/innen ein, während vor allem die Schularten, die alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife anboten, stark 76 Sozialreport Leipzig 2018 an Schüler/-innen zulegten. Fachoberschulen zeigten eine Zunahme um 6,2 % und Berufliche Gymnasien eine um 10,1 %. Tabelle 6.7 Entwicklung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen nach Schulart und Trägerschaft der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis 2017/2018 Schulart Anzahl Schüler/-innen gesamt 2000/01 2005/06 2010/11 2015/16 2016/17 2017/18 25.676 26.611 22.299 18.417 18.699 18.630 16.053 13.265 10.504 8.086 8.250 8.324 972 1.195 914 568 552 507 Berufsfachschule 4.697 7.572 6.136 4.717 4.776 4.803 Übergangssektor* 1.323 1.347 830 1.043 1.150 1.029 Fachschule 1.336 1.476 2.020 2.183 2.053 1.905 Fachoberschule 878 1.239 1.347 1.193 1.285 1.365 Berufliches Gymnasium 387 517 521 627 633 697 79,5 67,8 63,9 61,8 61,3 61,7 Berufsschule 99,7 99,7 99,5 99,3 99,0 98,9 Berufsbildende Förderschule 55,9 55,7 65,0 50,2 48,4 49,5 Berufsfachschule 28,1 19,1 16,0 15,8 16,5 16,7 Übergangssektor* 83,7 78,9 70,6 75,0 66,2 70,0 Fachschule 30,2 32,0 21,6 16,5 16,7 15,9 Fachoberschule 74,0 54,0 49,0 45,8 38,8 36,1 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Berufsschule Berufsbildende Förderschule Anteil öffentliche Trägerschaft in % Berufliches Gymnasium * inkl. Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Berufsvorbereitungsjahr Förderschule Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Schulen in freier Trägerschaft bildeten 2017/18 fast 40 % der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen aus. Dieser Anteil stieg bis 2010/11 kontinuierlich an und bewegt sich seither auf konstantem Niveau. Sie übernehmen große Teile der Ausbildung an den Berufsfachschulen (83,3 %) und der Weiterbildung an den Fachschulen (84,1 %). Berufsbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft übernehmen vor allem den schulischen Part der dualen Ausbildung in der Berufsschule und die Bildungsgänge im Übergangssektor. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund Seit Beginn der 2000er Jahre stieg die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den berufsbil7 denden Schulen sukzessive an . Mit dem Schuljahr 2014/15 verstärkte sich die Dynamik deutlich; die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund verdoppelte sich seither. Im Schuljahr 2017/18 hatten 1.564 Lernende an berufsbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Anteil von 8,4 %. Die einzelnen Bereiche der berufsbildenden Schulen zeigten sehr unterschiedliche Anteile und Dynamiken. Ohne Ausnahme nahmen die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu 2010/11 überall zu. Der stärkste Zuwachs war im Übergangssektor festzustellen. 2017/18 hatten 37,1 % der Teilnehmer/-innen hier einen Migrationshintergrund; 2010/11 lag der Anteil noch bei 6,3 % und 2013/14 bei 9,3 %. Besonders hoch war der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund mit 60,9 % im Berufsvorbereitungsjahr. 113 von ihnen besuchte eine Vorbereitungsklasse Deutsch mit berufspraktischen Aspekten (VkbA), um die Sprache zu lernen und weitere 231 Schüler/-innen mit Migrationshintergrund wollten im Berufsvorbereitungsjahr einen Hauptschulabschluss nachholen. Diese Relation kehrte sich im Vergleich zum letzten Bericht um. 7 Ein sprunghafter Anstieg der Zahl war im Jahr 2009/10 zu verzeichnen. Seit diesem Schuljahr wird in der Statistik mit dem erweiterten Begriff des Migrationshintergrundes operiert. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen und selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet des Aufenthaltsstatus. Sozialreport Leipzig 2018 77 Tabelle 6.8 Anzahl und Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden Schulen der Schuljahre 2000/2001, 2009/2010, 2014/2015 bis 2017/2018 Schuljahr 2000/01 2009/10 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Anzahl 111 501 846 1.018 1.437 1.564 Anteil in % 0,4 2,1 4,6 7,1 7,7 8,4 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 An den Berufsschulen lag der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bei 6,9 % und an den Berufsfachschulen bei 6,5 %. Die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien in Leipzig lagen bei 9,2 % bzw. bei 15,5 %. Sie wählten relativ häufig die Möglichkeit, innerhalb des berufsbildenden Systems allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erreichen. Allerdings ist immer noch festzuhalten, dass trotz der starken Anstiege in den letzten Jahren junge Menschen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen gemessen an ihrem entsprechenden Anteil an der Gesamtbevölkerung der Vergleichsaltersgruppe (15 bis unter 25 Jahre: 23,5 %) unterrepräsentiert sind. 6.5.3 Ausbildungsstellenmarkt Für das Berichtsjahr 2016/17 (Stichtag 30.09.2017) wurden für den Agenturbezirk Leipzig von der Agentur für Arbeit 2.640 Bewerber/-innen für Ausbildungsstellen gemeldet. Mit 56,4 % war der Großteil männlich und 62,9 % waren jünger als 20 Jahre. Diese Eckdaten änderten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig. Der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit fiel mit 9,1 % etwas höher aus als 2016 (7,4 %). Im zeitlichen Vergleich nahm die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen bis 2010/11 stark ab, wies danach eine stabile Entwicklung mit jährlich zwischen 2.700 und 2.900 Bewerber/-innen auf. Diese Zahl lag 2016/17 weniger als halb so hoch wie noch zehn Jahre zuvor (minus 62,1 %). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Bewerber/-innen wieder ab (minus 7,9 %). Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen nahm ebenfalls bis 2012/13 stetig ab. Anschließend war bis 2015/16 ein Anstieg zu beobachten. Zum aktuellen Berichtsjahr 2016/17 war eine leichte Abnahme zu verzeichnen (minus 1,5 %), die sich vor allem in den Lehrstellen im außerbetrieblichen Bereich auswirkte (minus 24,1 %). Dennoch lag die Zahl der gemeldeten Stellen erneut über der der Bewerber/-innen. Rein rechnerisch stand 2016/17 je Bewerber/-in 1,13 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Damit zeigte sich der Ausbildungsstellenmarkt deutlich entspannter als in den 2000er Jahren. 2005/06 kamen noch zwei Bewerber/-innen auf eine gemeldete Ausbildungsstelle. Abb. 6.20 7.000 Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen vom Berichtsjahr 2005/2006 bis 2017/2018 6.965 6.223 6.000 5.141 Anzahl 5.000 4.736 4.000 3.061 3.000 3.434 3.628 2.787 2.689 2.449 2.356 2.874 2.000 1.000 354 2.892 2.771 2.621 2.336 258 135 2.864 2.467 2.708 2.501 3.031 2.868 581 104 155 2.987 2.640 441 0 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Berichtsjahr gemeldete Bewerber/-innen Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit gemeldete Berufsausbildungsstellen davon außerbetrieblich Sozialreport Leipzig 2018 Der Anteil der versorgten Bewerber/-innen lag 2015/16 bei 94,2 %, 153 Personen wurden als nicht versorgt eingestuft. Auf der anderen Seite konnten auch im aktuellen Berichtsjahr 213 gemeldete Stellen nicht besetzt werden. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen befindet sich seit dem 2010/11 auf einem hohen Niveau von über 200. Rein rechnerisch betrachtet stand in den letzten Jahren für jede/-n unversorgte/-n Bewerber/-in eine unbesetzte Ausbildungsstelle zur Verfügung. 78 Sozialreport Leipzig 2018 Entgegen der naheliegenden Annahme waren die meisten unversorgten Bewerber/-innen formal gut qualifiziert. So hatten mehr als 50 % einen Realschul- und 30 % einen Hauptschulabschluss. Weitere 22 unversorgte Bewerber/-innen verfügten über ein Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife. In vielen der Bereiche, in denen häufiger unbesetzte Lehrstellen zu beobachten waren, liegt die Vermutung nahe, dass es nicht unbedingt an der formalen Qualifikation der Bewerber/-innen mangelte, sondern vielmehr die Angebote der Wirtschaft und die Interessenlagen der jungen Nachfragenden nicht immer übereinstimmen. 6.6 Angebote der Kinder- und Jugendförderung Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit ihren Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII: • § 11 Jugendarbeit (z. B. offene Freizeiteinrichtungen, Ferienpass), • § 12 Förderung der Jugendverbände (z. B. Dachverbände, Bildungsmaßnahmen), • § 13 Jugendsozialarbeit (z. B. Straßensozialarbeit, Schulsozialarbeit), • § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z. B. Kinder- und Jugendtelefon, Suchtprävention), • § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z. B. Mütterzentren, Kinder- und Familienzentren). Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2017 vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Kinder- und Jugendförderung in % Abb. 6.21 100% 90% Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach Leistungsbereichen in % 2005, 2010, 2014 bis 2017 5,1 4,0 21,0 5,2 4,1 29,3 6,5 5,6 6,9 5,8 6,6 6,1 6,1 5,7 21,3 19,3 19,0 20,4 3,5 3,1 3,1 3,1 58,7 63,2 64,9 65,2 64,6 2010 2014 2015 2016 2017 80% 70% 3,7 2,7 60% 50% 40% 30% 66,2 20% 10% 0% 2005 Jahr § 11 Jugendarbeit § 12 Jugendverbandsarbeit § 14 Kinder- und Jugendschutz § 16 Familienbildung Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung § 13 Jugendsozialarbeit Sozialreport Leipzig 2018 Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2017 mit über 11,0 Mio. Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 10,6 % (plus 1.061.545 Euro) bei einem gleichzeitigen Anstieg der 0- 27-jährigen Einwohner/-innen in der Stadt Leipzig um 4,2 % (plus 6.512). In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. 6.6.1 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen SchulgeSozialreport Leipzig 2018 79 setzes und des Steuerungskonzeptes für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (VI-DS-03629-NF04), das eine sozialindikative Priorisierung von Schulstandorten vorsieht. Der Schwerpunkt liegt auf Oberschulen, es folgen Grundschulen mit überdurchschnittlicher Belastung sowie Förderschulen. Nachrangig betrachtet werden Ober- und Grundschulen mit weit überdurchschnittlicher Einordnung sowie Gymnasien. Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperations- und Zielvereinbarungen mit der jeweiligen Schule sowie Anträgen zur Förderung nach § 74 SGB VIII. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen. Für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wurden im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 2.747.411 für die Gesamtfinanzierung eingesetzt. Darunter sind 1.137.000 Euro Fördermittel aus der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2017/18 an 76 allgemeinbildenden Schulen durch Träger der freien Jugendhilfe und den kommunalen Träger angeboten. Darunter waren alle Ober- und Förderschulen, 32 Grundschulen und zwei Gymnasien. Weiterhin gab es an acht Beruflichen Schulzentren eine sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr. Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und Projektarbeit sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Im Schuljahr 2016/2017 wurden durch die Schulsozialarbeiter/innen 6.804 Einzelfallhilfen für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren Probleme mit Gleichaltrigen (20,3 %). Die 8.107 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler/innen wurden im Schuljahr 2016/2017 von 110.444 Teilnehmer/-innen genutzt. An den 359 Angeboten für Eltern nahmen 5.341 Eltern teil und an den 303 Angeboten für Lehrer/-innen haben 1.575 Lehrer/-innen teilgenommen. Abb. 6.22 Schulen mit Schulsozialarbeit bzw. sozialpädagogischer Betreuung im BVJ nach Schularten der Schuljahre 2010/2011, 2013/2014 bis 2017/2018 35 33 30 25 25 Anzahl 24 20 23 23 18 15 16 10 5 25 12 14 8 2 16 13 8 7 7 8 8 7 7 8 8 7 2 0 10/11 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Förderschulen berufsbildende Schulen Gymnasien (Nachbarschaftsschule mit Grundschul- und Oberschulteil, Förderzentrum für Erziehungshilfe mit Schulteilen A, B, C) Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 6.6.2 Ferienpass Der Ferienpass bietet Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können, werden durch viele preiswerte Angebote entlastet. Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2017 weiter an. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 32.649 Ferienpässe verkauft (plus 452). Darunter befanden sich 7.129 ermäßigte Pässe für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass. Darunter auch 5.092 Ferienpässe, die von den Leipziger Verkehrsbetrieben für Schüler/-innen, die Inhaber einer SchülerMobilCard (SMC) der Leipziger Verkehrsbetriebe sind, zur Verfügung gestellt wurden 80 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 6.23 Inanspruchnahme des Ferienpass 2005, 2010, 2014 bis 2017 35.000 30.000 7.135 7.189 7.282 7.129 24.378 24.915 25.520 2015 2016 2017 Anzahl 25.000 20.000 6.705 15.000 4.018 23.266 10.000 5.000 11.738 14.693 0 2005 2010 2014 Jahr Vollzahler Ermäßigungsberechtigte Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Sozialreport Leipzig 2018 Gemessen an den 48.230 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2016/2017 in Leipzig wurden von gut zwei Drittel aller Schüler/-innen (67,7 %) Ferienpässe in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Ferienpassaktionen insgesamt 4.158 Veranstaltungen (plus 221) durchgeführt an denen 118.781 Kinder und Jugendliche (plus 2.494) teilgenommen haben. 6.6.3 Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden. Im Jahr 2017 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Freistaat Sachsen, dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird. Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und anderen Faktoren wie ordnungspolitischen Maßnahmen oder wiederkehrenden saisonalen Bedingungen Im Jahr 2017 gab es insgesamt 69.224 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 16,6 % (plus 9.852). Dieser Anstieg schlägt sich vor allem in der aufsuchenden Arbeit und der Kontaktherstellung über Telefon oder Internet wieder, wodurch die Wichtigkeit aber auch die (wieder) zunehmende Bedeutung dieser Kontaktformen zur Erreichbarkeit junger Menschen deutlich wird. Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontakten, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden. Erneut waren im Jahr 2017 Probleme mit der Wohnsituation (obdachlos oder mit unzureichendem bzw. nicht gesichertem Wohnraum) der am häufigsten genannte Grund einer Hilfe. Hoch war im Jahr 2017 die Hilfeanzahl wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen. Sozialreport Leipzig 2018 81 Abb. 6.24 Hilfeentwicklung mobiler Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit nach Kontakten 2010, 2013 bis 2017 40.000 33.887 35.000 14.906 20.431 29.295 16.537 13.540 12.488 15.021 27.928 13.587 14.771 25.760 10.499 5.000 4.033 10.000 11.363 15.000 13.664 20.000 19.558 Anzahl 25.000 30.184 30.000 0 2010 2013 2014 2015 2016 2017 Jahr Kontakt-/Beratungsstelle medial (Telefon, Internet) aufsuchend Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister 6.7 Jugendgerichtshilfe Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz betreut. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. Abb. 6.25 Jugendstraftäter/-innen nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen 2005, 2010, 2014 bis 2017 4.000 3.500 Anzahl 3.000 946 2.500 1.369 2.000 1.132 1.329 1.500 1.310 2.418 1.041 1.000 1.567 500 1.269 903 828 780 2015 2016 2017 0 2005 2010 2014 Jahr Mehrfachtäter/-innen Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Ersttäter/-innen Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 sind 1.821 Jugendliche und Heranwachsende erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Fallzahl der Täter/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 29,5 % gesunken (minus 317). Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/innen sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. 82 Sozialreport Leipzig 2018 Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind mindestens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Jahr 2017 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 % gesunken (minus 48). Ebenso ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 40,9 % gesunken (minus 269). Im Jahresvergleich lässt sich insgesamt eine positive Entwicklung durch den stetigen Rückgang der Anzahl von Jugendstraftäter/-innen feststellen. Sozialreport Leipzig 2018 83 7 Menschen mit Behinderung Zusammenfassung 2017 lebten in Leipzig 50.092 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Das sind 1.232 Personen mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus gab es weitere 9.721 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere 33.824 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50. Insgesamt hatten damit in Leipzig 93.637 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 15,9 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl der Menschen mit Behinderung um rund 16.000 erhöht. Krankheit war 2017 bei 91,3 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 5,6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung. Die Zahl der Menschen mit Behinderung steigt mit zunehmendem Alter. 2017 hatten 0,5 % der unter 4-Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den über 75-Jährigen lag der Anteil bei 30,7 %. Mehr als 95 % der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. 2017 lebten 1.940 Menschen mit Behinderung in betreuten Wohnformen, davon 55,0 % in ambulanten und 45,0 % in stationären Wohnangeboten. Im Jahr 2016 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 4.099 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.297 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.802 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2016 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 104,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 2,3 Prozentpunkte. 2017 gab es 71 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 21 Plätze erhöht. Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den 6 Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit 2014 rückläufig und lag 2017 bei 211 Plätzen, was 14,3 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich 2017 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe um 59 Personen auf 3.048. Die Ausgaben stiegen von 20,0 Millionen Euro auf 23,0 Millionen Euro. Weitere Informationen: Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024 7.2 Schwerbehinderung nach dem SGB IX Der Gesetzgeber definiert in § 2 Abs. 1 SGB IX den Behindertenbegriff. Danach sind Menschen mit Behinderung Menschen, die „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“. Solch eine Beeinträchtigung liegt vor, „wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“. Auf Antrag des Menschen mit Behinderung, werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkzeichen festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50, wird von einer Schwerbehinderung gesprochen und dem Betroffenen wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Je nach Grad der Behinderungen und der zuerkannten Merkzeichen können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Im Sozialreport werden Daten zur Schwerbehinderung ausgewiesen, die jährlich über den Kommunalen Sozialverband vorliegen. Darin enthalten sind auch Daten zu Personen ohne gültigen Schwerbehindertenausweis und zu Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung. In Leipzig hatten 2017 insgesamt 50.092 Personen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Ihre Zahl hat sich seit 2010 um 23,8 % erhöht. Der Anstieg lässt sich mit der steigenden Anzahl älterer Menschen begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung betrug im Jahr 2017 insgesamt 8,5 Prozent. 84 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 7.1 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig und ihr Anteil an der Bevölkerung 2010 - 2017 10,0 30.000 50.092 48.860 47.476 46.450 45.397 44.109 42.355 40.000 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 20.000 3,0 2,0 10.000 1,0 0 0,0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteil an der Bevölkerung in % 9,0 50.000 40.475 Personen mit Schwerbehinderung 60.000 2017 Jahr Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen - Schwerbehindertenstrukturstatistik; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) Anteil Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis Sozialreport Leipzig 2018 Zusätzlich zu den 50.092 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis gab es 2017 weitere 9.721 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Darüber hinaus gab es 33.824 Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis unter 50. Insgesamt hatten damit in Leipzig 93.637 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 15,9 % der Leipziger Bevölkerung. Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile, in denen viele ältere Menschen leben. 2017 gab es insgesamt 6 Ortsteile (Probstheida, Grünau-Mitte, Schönefeld-Ost, Althen-Kleinpösna, Grünau-Ost, Zentrum), in denen der Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis über 13 % lag. Diese Ortsteile sind teilweise durch Großsiedlungen geprägt, dort befinden sich häufig auch stationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnangebote. In Grünau sind die Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend barrierereduziert, so dass viele Menschen mit Behinderung dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter dort verbleiben. Im Ortsteil Schleußig fällt mit 4,3 % der Anteil von Menschen mit Behinderung an der Wohnbevölkerung am niedrigsten aus und im Zentrum ist er mit 16,5 % am höchsten. Sozialreport Leipzig 2018 85 Karte 7.1 Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung im Jahr 2017 Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung 2017 Seehausen Lindenthal Wiederitzsch unter 7 % 7% bis unter 10 % 10 % bis unter 13 % PlaußigPortitz 13 % und mehr Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Möckern Wahren Gohlis-Süd Leipzig: 9,1 % Minimum: 4,3 % (Schleußig) Maximum: 16,5 % (Zentrum) MockauSüd GohlisMitte Böhlitz-Ehrenberg Eutritzsch Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf Nordwest ZentrumBurghausenSellerhausenOst 2 1 Rückmarsdorf Stünz Altlindenau Zentrum- Zentrum Engelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumSchönau ReudnitzPlagwitz Süd Miltitz GrünauMölkau Thonberg GrünauSchleußig Nord Ost Baalsdorf GrünauSüdvorstadt ZentrumStötteritz Mitte Kleinzschocher Südost ng Siedlu Lausen- GrünauMarienGrünau Connewitz brunn Probstheida Holzhausen Lößnig Großzschocher Leutzsch lin eu N u na de Dölitz-Dösen AlthenKleinpösna Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk HartmannsdorfKnautnaundorf Ortsteil Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang von zunehmendem Alter und Schwerbehinderung. 2017 lag der Anteil der unter 4-Jährigen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bei 0,5 %, bei den über 75-Jährigen lag er bei 30,7 %. Abb. 7.2 Anteil von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe nach Alter 2017 35 30,7 Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe in % 30 25 18,4 20 15,4 15 10,8 10 6,3 5 0,5 1,1 1,8 2,4 1,3 1,9 3,2 0 0 bis unter 4 4 bis 6 bis 15 bis 18 bis 25 bis 35 bis 45 bis 55 bis 60 bis 65 bis 75 und unter 6 unter 15 unter 18 unter 25 unter 35 unter 45 unter 55 unter 60 unter 65 unter 75 mehr Alter in Jahren Anteil Personen mit Schwerbehinderung Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister) Sozialreport Leipzig 2018 Im Vergleich zu Personen der jeweiligen Altersgruppe ohne Schwerbehinderung, sind Frauen im Alter von 35 bis unter 55 prozentual häufiger von einer Schwerbehinderung betroffen als Männer. In allen übrigen Altersgruppen sind Jungen und Männer prozentual häufiger schwerbehindert. 86 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 7.1 Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht 2017 Altersgruppen in Jahren Gesamt Insgesamt männlich weiblich 50.092 23.609 26.483 0 bis unter 4 118 61 57 4 bis unter 6 124 66 58 6 bis unter 15 778 484 294 15 bis unter 18 288 180 108 18 bis unter 25 653 365 288 25 bis unter 65 17.675 9.144 8.531 65 und älter 30.456 13.309 17.147 davon: Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Krankheit war 2017 bei 91,3 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache ihrer Behinderung. 5,6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung. Seit 2005 hat sich die Zahl der Personen je Behinderungsursache unterschiedlich entwickelt. Krankheit als Ursache der Schwerbehinderung ist im Vergleich zu 2005 um 47,7 % auf 45.741 Personen im Jahr 2017 angestiegen. Rückläufig ist die Zahl der Personen, die eine angeborene Behinderung haben. 2005 waren dies 3.213 Personen und 2.794 Personen im Jahr 2017. Zurückgegangen ist auch die Zahl derer, die durch Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst eine Behinderung erlangten. Ihre Zahl sank von 476 im Jahr 2005 auf 103 im Jahr 2017. Ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der Personen, bei denen ein Unfall Grund für die Behinderung ist. Ihre Zahl sank von 968 im Jahr 2005 auf 775 im Jahr 2017. Abb. 7.3 Personen mit Schwerbehinderung nach Ursache der Behinderung im Jahr 2017 angeborene Behinderung 5,6% Unfall 1,5% Sonstige Ursache 1,3% Kriegs- , Wehr- oder Zivildienst 0,2% Krankheit 91,3% Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Die Anzahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hat sich seit 2005 je nach Art der schwersten Behinderung unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind Behinderungen durch a) eine Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe oder Organsysteme, b) Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistige oder seelische Behinderung sowie durch Suchterkrankung und c) Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf oder Brustkorb. Dies lässt sich mit der eingangs erwähnten steigenden Anzahl älterer Menschen und den damit verbundenen altersbedingten Behinderungen erklären. Sozialreport Leipzig 2018 87 Abb. 7.4 Anzahl von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung 2005 bis 2017 Personen mit Schwerbehinderung 16.000 Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe / Organsysteme 14.000 12.000 Querschnittlähmung, zerebrale Störung, geistige / seelische Behinderung, Suchterkrankung Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf, Brustkorb 10.000 8.000 6.000 Blindheit und Sehbehinderung 4.000 Sprach- u. Sprechstörung, Taubheit, Schwerhörigkeit 2.000 Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 0 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 Jahr Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen 7.3 Sozialreport Leipzig 2018 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen. Die meisten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hatten 2017 einen Grad der Behinderung von 50 (29,5 %) oder 100 (25,8 %). Die Zahl der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft hat sich seit 2015 kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2017 stellten 11.926 Personen einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft – das entspricht einem Anstieg um 27,9 % im Vergleich zu 2015. Der größte Anstieg ist bei den Neufeststellungen (Wiederholungsanträge) zu verzeichnen. 88,1 % der Erstanträge münden in eine Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Tabelle 7.2 Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2013 bis 2017 Art des Antrags Anträge SGB IX und Landesblindengeld gesamt 2013 2014 2015 2016 2017 10.276 10.203 9.326 11.013 11.926 4.438 4.448 4.085 4.855 5.072 Anerkennung 3.929 3.896 3.563 4.268 4.469 Neufeststellungen 5.838 5.755 5.241 6.158 6.854 3.175 3.034 2.749 3.394 4.162 davon: Erstantrag darunter: darunter: Anerkennung Quelle: Sozialamt 7.4 Sozialreport Leipzig 2018 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft sowie Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen. 88 Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 erhielten 3.048 Personen Eingliederungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe um 59 Personen erhöht. Die Ausgaben stiegen um drei Millionen Euro auf 23,0 Millionen Euro. Dieser Anstieg wird durch steigende personelle Aufwendungen der Leistungserbringer/-innen und höhere Kosten pro Fall in zunehmend komplexeren Einzelfällen verursacht. Im Personenkreis der 7- bis unter 18-Jährigen ist der Anstieg zusätzlich durch deutlich steigende Fallzahlen bei Schulassistenzen begründet. Immer mehr Menschen mit Behinderung entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlen die Empfänger/-in des Persönlichen Budgets unmittelbar selbst. Budgetfähig sind alle Leistungen nach dem SGB XII. Tabelle 7.3 Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach Altersgruppen 2010, 2015 bis 2017 2010 Empfänger/-innen 2015 2016 2017 2.483 2.984 2.989 3.048 1.232 1.538 1.142 1.554 7 bis unter 18 Jahre 918 1.082 1.480 1.113 18 bis unter 65 Jahre 138 133 137 116 65 Jahre und älter 195 231 248 265 Ausgaben in Mio. Euro 13,7 20,1 20,0 23,0 davon: 0 bis unter 7 Jahre Quelle: Sozialamt 7.5 Sozialreport Leipzig 2018 Wohnen Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung und wird durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste unterstützt. Die Art des Wohnbedarfs unterscheidet sich nach der Art der Behinderung und nach Lebensalter. Chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit Körperbehinderung wohnen meist in einer eigenen Wohnung oder im Ambulant Betreuten Wohnen nach § 67 SGB XII. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung leben dagegen eher in stationären Wohnformen. Jüngere Menschen mit Behinderung sind eher als ältere Menschen mit Behinderung in der Lage, selbständig mit ambulanter Betreuung zu wohnen. Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gab es bis 31.12.2017 unterschiedliche Zuständigkeiten. Für unter 18-Jährige lag die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18- bis unter 65Jährige lag die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für über 65-Jährige lag die Verantwortung beim Sozialamt. Seit 01.01.2018 liegt die Zuständigkeit für Personen ab 18 Jahren für das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII, das Wohnen in einem Außenwohnbereich einer stationären Einrichtung und für stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen und für alle ambulanten Leistungen im Wohnumfeld bei der Stadt Leipzig. Das Leben in einer Pflegefamilie (für Kinder und Jugendliche) oder in einer Gastfamilie (für Erwachsene) ermöglicht als Alternative zum Leben in der Herkunftsfamilie, eine individuell betreute und familiäre Lebensform. Das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SBG XII ermöglicht erwachsenen Menschen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort individuelle und bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten. 2017 wurden von Leipziger/-innen mit Behinderung, Plätze betreuten Wohnens wie folgt in Anspruch genommen. Die Mehrzahl, 1.068 Personen (55,0 %), lebten in ambulanten Wohnformen einschließlich Gastfamilien. 872 Personen (45,0 %) lebten in stationären Wohnangeboten, davon 666 in Wohnheimen der Behindertenhilfe, 197 in Außenwohngruppen stationärer Wohnheime und 9 Personen lebten in Altenpflegeheimen. 7.6 Erwerbstätigkeit Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: neben dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch den Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. Für Sozialreport Leipzig 2018 89 Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten eingeschränkter. 7.6.1 Pflichtarbeitsplätze Zur Förderung der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es gemäß § 71 SGB IX eine Pflichtquote für Beschäftigung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Personen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflichtarbeitsquote nicht, so ist für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Im Jahr 2016 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 4.099 Personen mit Schwerbehinderung beschäftigt, davon 1.297 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.802 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Personen mit Schwerbehinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2016 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 104 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 3,7 Prozentpunkte. Die privatrechtlichen Arbeitgeber erfüllen seit 2010 ihre Beschäftigungsquote mit rund 65 %. Arbeitsplätze für Personen mit Schwerbehinderung und Erfüllungsquoten der Arbeitgeber 2010 bis 2016 5.000 132,3 132,7 124,5 120,2 107,7 4.000 120,0 100,0 3.500 3.000 2.500 80,0 65,9 62,6 65,1 64,6 64,3 IST öffentlichrechtlich 104,0 64,2 60,0 2.000 1.500 40,0 SOLL privatrechtlich IST privatrechtlich Erfüllungsquote öffentlichrechtlich Erfüllungsquote privatrechtlich 1.192 1.559 3.556 2.227 1.251 1.558 3.743 2.438 1.252 1.505 3.956 2.555 1.228 1.323 4.131 2.655 1.247 1.297 4.363 2.802 500 1.123 1.490 3.642 2.400 1.000 1.104 1.460 3.406 2.260 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung 4.500 66,3 SOLL öffentlichrechtlich 140,0 130,7 Erfüllungsquote in % Abb. 7.7 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 20,0 - 0,0 Jahr Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, März 2018 7.6.2 Integrationsprojekte Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bilden eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 % und 50 %. Im Jahr 2017 gab es in Leipzig insgesamt 6 Integrationsprojekte mit insgesamt 166 Arbeitsplätzen. Dort wurden 71 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderung hat sich seit 2006 tendenziell erhöht. Tabelle 7.4 Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig 2006 2010 2015 2016 2017 Integrationsprojekte 3 4 4 4 6 Arbeitsplätze in Integrationsprojekten . . 118 101 166 12 43 64 50 71 darunter für Menschen mit Behinderung Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen 90 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 7.6.3 Werkstätten für Menschen mit Behinderung Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen. Sie bieten ein geschütztes Berufsbildungs- und Arbeitsfeld und sollen die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen sowie auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Im Jahr 2017 waren in den 6 Werkstätten in Leipzig insgesamt 1.577 Personen tätig. Das sind 74 Personen mehr als im Vorjahr. Im Förder- und Betreuungsbereich befanden sich 98 Personen. Dieser Bereich ist für Personen gedacht, die nicht oder noch nicht am Arbeitsleben der Werkstatt teilnehmen können. Ziel der Förderung und Betreuung ist es, auf die Werkstattfähigkeit vorzubereiten. Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren insgesamt 1.479 Personen beschäftigt, davon 211 (14,3 %) auf Außenarbeitsplätzen. Die Außenarbeitsplätze sollen den Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt sein. Abb. 7.8 Belegung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen nach Bereich im Jahr 2017 98 211 Arbeitsbereich: Werkstatt Arbeitsbereich: Außenarbeitsplatz Förder- und Betreuungsbereich 1.268 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen Sozialreport Leipzig 2018 Die Zahl der Außenarbeitsplätze in allen 6 Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung stieg bis 8 2014 an und ist seither wieder rückläufig. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Werkstätten unterschiedlich. Der Anteil der Außenarbeitsplätze an allen Plätzen im Arbeitsbereich der jeweiligen Werkstatt reichte 2017 von 2,0 % bei den Stötteritzer Werkstätten bis zu 20,4 % bei der Diakonie am Thonberg. 8 Die Veränderungen können aufgrund der Stichtagserhebung entstehen, da im Winter witterungsbedingt Aufträge in bestimmten Branchen (z. B. Grünflächenpflege) geringer ausfallen. Sozialreport Leipzig 2018 91 Abb. 7.9 Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 2017 Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 250 2 2 200 21 2 150 100 21 6 48 48 8 8 11 11 34 34 38 9 2 10 10 9 44 Stötteritzer Werkstätten 48 36 Lindenwerkstätten Leipzig 36 52 52 50 Werkstatt für behinderte Menschen "St. Michael" AWO Werkstätten Sachsen-West 52 50 48 Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig 50 Diakonie am Thonberg 89 84 84 88 88 77 2012 2013 2014 2015 2016 0 2017 Jahr Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen 7.7 Sozialreport Leipzig 2018 Leistungen der Betreuungsbehörde Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von betroffenen Personen zu stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen. Die Betreuungsbehörde bietet Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht und berät und unterstützt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Vereins- und Berufsbetreuer sowie Vollmachtnehmende bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht. 2017 wurden durch die Betreuungsbehörde 6.453 laufende Betreuungen begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der laufenden Betreuungen um 7 Fälle gestiegen. Seit 2005 hat sich die Anzahl der laufenden Betreuungen um 19,7 % erhöht. 2017 gab es 2.175 Erstverfahren auf Betreuung und 815 Wiederholungsverfahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Wiederholungsverfahren leicht rückläufig. Tabelle 7.5 Betreuung und Beratung Art der Entwicklung 2005 2010 2015 2016 2017 Betreuung Laufende Betreuung 5.389 6.040 6.477 6.446 6.453 Erstverfahren für Betreuung 1.893 2.491 2.178 2.137 2.175 Wiederholungsverfahren für Betreuung 1.816 729 906 833 815 * 59 46 70 53 181 450 432 355 231 Beratung Allgemeine Beratung Beratung zu Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung Quelle: Sozialamt 92 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 8 Seniorinnen und Senioren Zusammenfassung 2017 waren 83.670 Leipziger/-innen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies entsprach 14,2 % der Gesamtbevölkerung. 36.707 Personen waren 80 Jahre und älter. Dies waren 6,2 % der Gesamtbevölkerung. 2017 standen in 62 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.674 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit keine Veränderung. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %. Daten zu den Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung wurden für das Jahr 2017 erhoben, werden aber erst Anfang 2019 verfügbar sein. 2015 lag die Zahl der Leistungsempfänger/-innen in Leipzig bei 18.084 Personen. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, 37,6 % durch Angehörige (Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. 2017 erhielten 2.644 Personen Hilfe zur Pflege, 6,8 % weniger als im Vorjahr. 2.243 Empfänger/-innen (84,8 %) waren 65 Jahre und älter. Das entspricht einem Anstieg um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich 2017, wie auch im Vorjahr, verringert. 2017 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.820 Beratungen durchgeführt, davon 74,9 % in der Beratungsstelle, 20,8 % telefonisch und 4,3 % in der eigenen Wohnung. Die Mehrzahl der Beratenen, war 65 Jahre und älter. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 189 auf 235 gestiegen. Im Jahr 2017 wurden 633 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes unterstützt. Das sind 101 Personen mehr als im Vorjahr (plus 19,9 %). Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen 2017 waren die gesundheitliche Situation, soziale Schwierigkeiten und die wirtschaftliche Situation. Die Mehrzahl der Fälle wurde in weiterführende Hilfen vermittelt. Weitere Informationen: Guter Rat für Ältere 2018, Altenhilfeplan Leipzig 2012, Internetportal Pflegenetz Sachsen, Seniorenbüros, Beratungsstelle Wohnen und Soziales, Sozialer und Pflegerischer Fachdienst 8.1 Anzahl und Räumliche Verteilung 2017 waren 83.670 Leipziger/-innen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies entsprach 14,2 % der Gesamtbevölkerung 36.707 Personen waren 80 Jahre und älter. Dies waren 6,2 % der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren hat sich seit 2000 kontinuierlich erhöht. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel „Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur“. In 19 der 63 Ortsteile waren mehr als 20 % der Bevölkerung (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen) zwischen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der 1980er Jahre. Den höchsten Anteil dieser Personengruppe hat Grünau-Ost. In Schönefeld-Ost, Gohlis-Nord, Marienbrunn, Grünau-Ost, Mölkau und Probstheida gibt es einen besonders hohen Anteil ab 80-Jähriger (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen). Ein hoher Anteil findet sich außerdem in den Ortsteilen Großzschocher, Heiterblick, Lößnig und Sellerhausen-Stünz. Sozialreport Leipzig 2018 93 Karte 8.1 Anteil über 65-Jähriger bis unter 80-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) 2017 Anteil der 65- unter 80-Jährigen an der Ortsteilbevölkerung am 31.12.2017 - ohne Bewohner von Altenpflegeheimen unter 10 % 10 % bis unter 15 % 15 % bis unter 20 % 20 % bis unter 25 % 25 % und mehr Seehausen Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Möckern Wahren Leipzig: 14,1 % Minimum: 4,7 % (Lindenau) Maximum: 31,4 % (Grünau-Ost) MockauSüd GohlisMitte Böhlitz-Ehrenberg Eutritzsch Gohlis-Süd Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf Nord Paunsdorf Nordwest ZentrumBurghausenSellerhausenOst 2 1 Rückmarsdorf Stünz Altlindenau Zentrum- Zentrum Engelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumSchönau ReudnitzPlagwitz Süd Miltitz GrünauMölkau Thonberg GrünauSchleußig Nord Ost Baalsdorf GrünauZentrumSüdvorstadt Stötteritz Kleinzschocher Mitte Südost ng Siedlu Lausen- GrünauMarienGrünau Connewitz brunn Probstheida Holzhausen Lößnig Großzschocher Leutzsch N lin eu u na de AlthenKleinpösna Meusdorf Dölitz-Dösen KnautkleebergKnauthain Stadtgrenze 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf Liebertwolkwitz Stadtbezirk HartmannsdorfKnautnaundorf Ortsteil Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 Karte 8.2 Anteil über 80-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) 2017 Anteil der 80-Jährigen und Älteren an der Ortsteilbevölkerung am 31.12.2017 - ohne Bewohner von Altenpflegeheimen unter 4% 4% bis unter 6% Seehausen Lindenthal Wiederitzsch Lützschena-Stahmeln 6% bis unter 8% 8% bis unter 10% über 10% PlaußigPortitz Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Möckern GohlisMitte Böhlitz-Ehrenberg Leipzig: 5,68 % Minimum: 1,9 % (Lindenau) Maximum: 11,7 % (Gohlis-Nord) MockauSüd Eutritzsch Gohlis-Süd Heiterblick SchönefeldOst SchönefeldZentrumAbtnaundorf Nord ZentrumPaunsdorf SellerhausenOst 2 1 Stünz Altlindenau Zentrum- Zentrum Engelsdorf AngerWest Lindenau Crottendorf ZentrumReudnitzPlagwitz Süd Thonberg Mölkau Schleußig Leutzsch BurghausenRückmarsdorf N lin eu u na de Schönau Miltitz GrünauNord LausenGrünau G GrünauOst GrünauMitte Kleinzschocher ung dl ie S rünau- ZentrumNordwest Südvorstadt ZentrumSüdost Connewitz Marienbrunn Baalsdorf Stötteritz AlthenKleinpösna Probstheida Holzhausen Großzschocher Lößnig Dölitz-Dösen Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Sozialreport Leipzig 2018 94 Sozialreport Leipzig 2018 8.2 Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI Die wesentliche Verantwortung für die Finanzierung und Ausgestaltung von Pflege liegt bei den Pflegekassen. Die Stadt Leipzig hat im Bereich Pflege nur eine sehr eingeschränkte und nachgeordnete Rolle. Zu ihren Aufgaben gehören die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 f. SGB XII, die anteilige Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c und d SGB XI sowie eine allgemeine Mitwirkungsverordnung gemäß § 8 Abs. 2 SGB XI bei der Bereitstellung einer Pflegeinfrastruktur. Darüber hinaus nimmt die Stadt Leipzig mit der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Einfluss auf die Ausgestaltung von Pflegeangeboten in Leipzig. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal „www.pflegenetzsachsen.de“ entwickelt. Ziel ist die Information über die Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können. 8.2.1 Ambulante Dienste Im Juni 2017 gab es in Leipzig 135 ambulante Pflegeeinrichtungen. Das sind 13 mehr als im Vorjahr. Der größte Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (104 Dienste, ca. 77 %). 28 ambulante Pflegeeinrichtungen wurden 2017 von Trägern der Wohlfahrtspflege betrieben. Von städtischen Betrieben werden drei Pflegedienste angeboten: St. Georg Nachsorge und ambulante Dienste GmbH, Städtische Altenpflegeheime gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe. 8.2.2 Teilstationäre Angebote Zu den Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tagesund Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden. Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheitsoder Urlaubsgründen – gehindert, besteht ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI). Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5 Einrichtungen erhöht. Durch zusätzliche Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen hat sich die Zahl der Tagespflegeplätze insgesamt um 113 erhöht. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Im Jahr 2017 gab es 593 Plätze der Tagespflege in 34 Einrichtungen sowie 81 Plätze der Kurzzeitpflege in 6 Einrichtungen. Die meisten Plätze werden von privaten Trägern angeboten. Tabelle 8.1 Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege nach Trägerschaft Trägerschaft Insgesamt Tagespflege Plätze Kurzzeitpflege Einrichtungen Plätze Einrichtungen 593 34 81 6 26 2 - - Freie Träger 213 13 39 3 Private Träger 354 19 42 3 davon: Städtische Altenpflegeheime GmbH Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 8.2.3 Stationäre Pflege Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege an. 2017 standen in 62 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.674 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 154 Plätze mehr. Die meisten Plätze (54,2 %) wurden 2017 von privaten Trägern angeboten (2016: 53,2 %). Der Anteil von Plätzen bei freien Trägern lag bei 27,7 % (2016: 28,3 %) und bei den Städtischen AltenpfleSozialreport Leipzig 2018 95 geheimen bei 18,1 % (2016: 18,6 %). Abb. 8.1 Platzkapazität und Trägerschaft stationärer Altenpflegeeinrichtungen in Leipzig 3.466 1.211 1.843 1.211 1.768 1.327 1.740 1.289 1.623 1.247 1.849 3.290 3.080 3.080 2.950 1.000 1.617 1.500 1.588 2.000 1.253 2.289 2.500 1.433 Platzkapazität 3.000 3.614 3.500 500 0 2005 2010 2011 2012 2013 2016 2017 Jahr Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Freie Träger Private Träger Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Der durchschnittliche Versorgungsgrad mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2017 stabil bei 5,5 % (2016: 5,5 %). Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner/-innen ab 65 Jahre. Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit 2002 nicht mehr planungsrelevant. Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,1 % im Stadtbezirk Nordwest bis zu 10,0 % im Stadtbezirk Südost. Tabelle 8.2 Stadtbezirk Vollstationäre Heimplätze nach Stadtbezirken im Jahr 2017 Anzahl Altenpflegeheime Vollstationäre Pflegeplätze Anzahl Versorgungsgrad in % Anteil in % Einwohner/-innen 65 Jahre und älter Mitte 8 937 14,0 8,9 10.570 Nordost 6 661 9,9 5,2 12.800 Ost 7 857 12,8 5,4 15.964 12 1.253 18,8 10,0 12.539 Süd 5 558 8,4 4,4 12.631 Südwest 5 543 8,1 5,8 9.440 West 7 774 11,6 4,8 16.066 Alt-West 5 412 6,2 4,2 9.765 Nordwest 2 156 2,3 2,1 7.423 Nord 5 523 7,8 4,0 13.178 62 6.674 100 5,5 120.376 Südost Insgesamt Quelle: Sozialamt 96 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 8.2.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Die Erhebung der Bundes-Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember erfolgt in zweijährigem Rhythmus. Die aktuell vorliegenden Daten sind vom 15.12.2015. Die Daten für das Jahr 2017 wurden erhoben, werden aber erst Anfang 2019 verfügbar sein. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach SGB XI in Leipzig steigt fortlaufend und lag 2015 bei 18.084 Personen. Darunter waren 63,6 % weiblich und 83,6 % 65 Jahre und älter. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – zu 37,6 % durch Angehörige (Pflegegeld) und zu 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Vergleich zu 2005 ist der Anteil durch Angehörige Gepflegter weitgehend gleich geblieben, während der Anteil ambulanter Pflegefälle leicht gestiegen ist (2005: 24,4 %). 32,9 % der Leistungsempfänger/-innen wurden in stationären Einrichtungen gepflegt. Ihr Anteil hat sich seit 2005 verringert – er lag damals bei 38,7 %. Tabelle 8.3 Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach Geschlecht, Alter und Leistungsart Leistungsempfänger/-innen Jahr gesamt darunter weiblich Leistungsart darunter 65 Jahre und älter ambulant vollstationär Pflegegeld 2005 13.205 9.234 10.905 3.217 5.108 4.880 2007 13.351 9.307 11.075 3.069 5.431 4.851 2009 14.272 9.781 11.895 3.747 5.483 5.042 2011 15.220 10.152 12.655 4.080 5.727 5.413 2013 16.283 10.514 13.360 4.666 5.576 6.041 2015 18.084 11.509 15.124 5.330 5.958 6.796 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 8.3 Sozialreport Leipzig 2018 Hilfe zur Pflege nach SGB XII Hilfe zur Pflege wird für Personen geleistet, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII). Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter sank die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege. Grund hierfür ist das am 01.01.2017 in Kraft getretene dritte Pflegestärkungsgesetz und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Im Jahr 2017 hatten mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ihre Versorgung konnte individueller und spezifischer erfolgen, was sich insbesondere auch in der verbesserten Versorgung dementiell erkrankter Menschen widerspiegelte. 2017 erhielten 2.644 Personen Hilfe zur Pflege, 6,8 % weniger als im Vorjahr. 2.243 Empfänger/-innen (84,8 %) waren 65 Jahre und älter, das sind 5,6 % weniger im Vergleich zum Vorjahr. 401 Personen (15,2 %) waren jünger und erhielten Hilfe zur Pflege wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit. Sozialreport Leipzig 2018 97 Abb. 8.2 Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen 2.644 2.243 2.376 0 2005 2010 2015 401 462 351 500 480 244 1.000 1.462 1.706 2.000 1.937 2.288 2.327 2.500 1.500 2.838 2.807 Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege 3.000 2016 2017 Jahr Empfänger/-innen gesamt davon 65 Jahre und älter davon unter 65 Jahre Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege beliefen sich 2017 auf 12,1 Mio. Euro. Entsprechend des Rückgangs der Empfänger/-Innen von Hilfe zur Pflege, haben sich auch die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetztes machen sich auch in den Aufwendungen je Empfänger/-in bemerkbar. Im Durchschnitt des Jahres 2017 lagen sie bei 4.576 Euro und haben im Vergleich zum Jahr 2016 abgenommen. Tabelle 8.4 Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Geschlecht und Aufenthaltsort sowie Aufwendungen Personen Empfänger/-innen insgesamt 2005 2010 2015 2016 2017 1.706 2.288 2.807 2.838 2.644 1.251 1.555 1.759 1.766 1.624 644 1.177 1.661 1.657 1.553 1.062 1.111 1.136 1.168 1.075 10 13 16 darunter: weiblich nach Aufenthaltsort: davon: außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen in und außerhalb von Einrichtungen Aufwendungen in Mio. Euro x 8,3 15,3 14,9 12,1 Aufwendungen je Empfänger/-in in Euro x 3.628 5.451 5.250 4.576 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt 8.4 Sozialreport Leipzig 2018 Offene Seniorenarbeit Mit Beschluss der Ratsversammlung (RBV-1433/12) vom 22.11.2012 wurde ein Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit bei freien Trägern verabschiedet. Der Förderzeitraum wurde auf fünf Jahre von 2013 bis 2017 festgelegt. Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung von Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit: 98 • Je ein Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) wurde in allen 10 Leipziger Stadtbezirken eingerichtet. Sie bieten Beratung und sollen die Seniorenarbeit im Stadtbezirk miteinander vernetzen. Darüber hinaus bieten sie in der Begegnungsstätte niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information durch qualifiziertes Personal an. • Weitere Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) sind über die Stadt verteilt. Sie bieten niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information an. 2017 schwankte die Zahl der Einrichtungen zwischen 26 und 30. • Je ein innovatives Projekt der Seniorenarbeit (Leistungstyp III) kann mit 1.000 Euro pro Jahr und Sozialreport Leipzig 2018 Stadtbezirk gefördert werden. Mit Vorliegen des Evaluierungsberichtes im Februar 2017, der die Leistungstypen bilanziert, wurde vom Sozialamt die Erarbeitung eines Teilfachplans zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig begonnen. 15.565 Nutzer/-innen im Monat wurden im Jahr 2017 in Angeboten von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II) gezählt – das sind 938 Personen weniger als im Vorjahr. 235 Personen nutzten die Beratungsangebote in den Seniorenbüros. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 25,3 %. Tabelle 8.4 monatlicher Durchschnitt an Nutzer/-innen der Angebote in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte und weiteren Begegnungsstätten Nutzung von Einrichtungen der offenen Seniorenarbeit 2014 Nutzer/-innen von Seniorenbüros mit Begegnungsstätten und weiteren Begegnungsstätten 2015 2016 2017 16.543 15.406 16.503 15.565 in 10 Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 7.492 6.558 6.732 6.200 in weiteren Begegnungsstätten 9.051 8.848 9.771 9.365 230 216 189 235 davon: Nutzer/-innen von Beratungsangeboten in Seniorenbüros Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Die Beratungen der Seniorenbüros werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen der Seniorenbüros durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. 2017 wurden insgesamt 2.820 Beratungen durchgeführt, davon 74,9 % im Seniorenbüro, 20,8 % telefonisch und in Ausnahme- und Härtefällen zu 4,3 % in der Wohnung der Ratsuchenden. Die meisten Beratungen wurden zu Hilfen zur Alltagsbewältigung, Freizeit und zur Pflege nach dem SGB XI geführt. 73,6 % der Ratsuchenden war weiblich. Die Mehrzahl der Ratsuchenden war im Alter von 65 bis unter 85 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe der unter 65-Jährigen. Abb. 8.3 Themen der Beratung in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 2017 Themen (Mehrfachnennungen möglich) Hilfen zur Alltagsbewältigung Freizeit Pflege nach dem SGB XI sonstige Angelegenheiten (z.B. Erbschaft, Sicherheit) Wohnen und Wohnformen Behinderung, Krankheit, Gesundheit haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausnotruf) Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Mobilität Demenz ehrenamtliches Engagement Leistungen nach dem SGB XII Rente 0 100 200 300 400 500 600 Anzahl der Beratungen Quelle: Sozialamt 8.5 Sozialreport Leipzig 2018 Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das Leistungsangebot umfasst: • Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung, Sozialreport Leipzig 2018 99 • Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, • Information und Beratung zum Wohnen, zu Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten, • Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen), • Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen, • Alterssimulation mit Modulen. Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und durch Dritte (z. B. Pflegekassen, Wohnungswirtschaft, Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei. In der Beratungsstelle Wohnen und Soziales wurden im Jahr 2017 in 5.145 Fällen informiert oder beraten. Im Vergleich zu 2016 waren das 377 mehr Kontakte. Die Mehrzahl der Information oder Beratung erfolgte telefonisch oder per E-Mail (3.415). In der Musterausstellung wurden 901 Kontakte gezählt. Deutlich gestiegen ist die Zahl der telefonischen Kontakte bzw. über E-Mail. Die höhere Zahl der Kontakte kann auf einen gestiegenen Beratungsbedarf in Bezug auf barrierefreies Wohnen und ein ab 01.07.2017 in Kraft getretenes Förderprogramm zur Wohnraumanpassung in Sachsen, zurückgeführt werden. Die niedrigere Beratungsanzahl in der aufsuchenden Beratung 2017 hatte personelle Gründe. Tabelle 8.6 Inanspruchnahme der Beratungsstelle Wohnen und Soziales Information und Beratung 2015 Kontakte gesamt 2016 2017 4.419 4.768 5.145 665 632 650 2.312 2.920 3.415 64 125 90 1.266 1.089 901 112 127 89 davon: in der Beratungsstelle telefonisch, E-Mail Seniorentelefon in der Musterausstellung aufsuchend (zu Hause, Einrichtungen) Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Beratungsinhalte der Beratungsstelle im Jahr 2017 waren: • 8.6 35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen), • 30 % Barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer, • 5 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft), • 25 % Pflegehilfsmittel, • 5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII. Seniorenbesuchsdienst Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll älteren hilfebedürftigen Einwohner/-innen, die in der eigenen Wohnung leben, die Möglichkeit gegeben werden, soziale Kontakte zu pflegen. Der Besuchsdienst wird durch das Sozialamt gefördert. Die Anzahl der ehrenamtlichen Besucher/-innen beträgt seit 2005 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2017 bei 405 – dies sind 29 weniger als im Jahr 2016. Die Helfer/innen besuchen 1 bis 4 Personen mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Ihnen wird regelmäßig die Möglichkeit des Austauschs untereinander und mit dem Sozialamt gegeben. Sie können an Fortbildungen teilnehmen. Im Jahr 2017 betrug die Höhe der Aufwendungen 38.934 Euro. Das sind 6.066 Euro weniger als im Vorjahr. Die Besucher/-innen leisteten 23.183 Stunden, 1.939 mehr als 2016. Die Aufwandsentschädigung ist je Besuchshelfer/-in gedeckelt, monatlich können 2 Besuche abgerechnet werden. Auch können maximal 3 Personen besucht werden. Viele Besucher/-innen führen freiwillig und unentgeltlich mehr Besuche durch. 100 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 8.7 Seniorenbesuchsdienst Seniorenbesuchsdienst 2005 2010 2015 2016 2017 Anzahl der Besucher/-innen 211 200 203 217 198 Anzahl der besuchten Personen 445 420 413 434 405 Aufwandsentschädigungen in Euro 55.000 51.000 46.000 45.000 38.934 geleistete Stunden 28.659 26.440 22.106 21.244 23.183 Quelle: Sozialamt 8.7 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialer Fachdienst Der Soziale Fachdienst des Sozialamtes berät, begleitet und vermittelt Erwachsene bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen gemäß §§ 8, 10 und 11 SGB XII. Im Jahr 2017 wurden durch den Sozialen Fachdienst 633 Personen betreut, das sind 101 Personen mehr als im Vorjahr (plus 19 %). 32,7 % der Betreuten waren jünger als 65 Jahre und 65,7 % waren 65 Jahre und älter. Der Anteil der über 65-Jähringen ist im Vergleich zum Jahr 2016 um 16,7 Prozentpunkte gestiegen, der Anteil der unter 65-Jähringen Personen entsprechend gesunken. Tabelle 8.8 Durch den Sozialen Fachdienst betreute Personen Betreute Personen 2016 2017 Anzahl gesamt 532 633 257 315 jünger als 65 Jahre 255 207 65 Jahre und älter 261 416 Alter nicht bekannt 16 10 darunter: weiblich davon: Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Die betreuten Personen weisen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen der im Jahr 2017 betreuten Personen waren die gesundheitliche Situation, soziale Schwierigkeiten und die wirtschaftliche Situation. Problemlagen (mit Mehrfachnennungen) Abb. 8.5 Problemlagen von Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2017 gesundheitliche Situation 207 soziale Schwierigkeiten 206 wirtschaftliche Situation 173 Wohnsituation 100 psychische Erkrankung 98 Pflege 70 Behinderung 49 Sucht 42 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 101 Die Arbeit des Fachdienstes zielt darauf ab, die Lebenssituation der betreuten bzw. beratenen Personen zu verbessern und Hilfen zu vermitteln. Um eine dauerhafte Veränderung der Lebenssituation zu erzielen und die Lebenssituation zu stabilisieren, wurden vielfältige soziale Dienste und Angebote (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde, Wohnungsnotfallhilfe) einbezogen. Die Mehrzahl der Fälle konnte durch eine Vermittlung in weiterführende Hilfen beendet werden. Aus verschiedenen Gründen wurden Fälle ohne weiterführende Hilfe beendet, z. B. aufgrund der Ablehnung der angebotenen Hilfen durch die betreute Person, durch Kontaktabbruch oder weil sich nach Prüfung des Einzelfalls der Hilfebedarf nicht bestätigte. Ergebnis beendeter Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2017 Ergebnis beendeter Fälle (mit Mehrfachnennungen) (gelb = Vermittlung, blau = Abbruch) Abb. 8.6 Sozialpsychiatrischer Dienst niedrigschwellige Angebote Betreuungsbehörde Leistungsbezug SGB XII Ablehnung angebotener Hilfen Veränderung Wohnsituation Pflegedienst, hauswirtschaftliche Hilfe Kontaktabbruch keine Hilfevermittlung betreutes Wohnen Wohnungsnotfallhilfe Leistungsbezug Pflegekasse Leistungsbezug Rente Pflegeheim Kontaktaufnahme nicht mögllich Einstellung der Fallarbeit Leistungsbezug SGB II Leistungsbezug Krankenkasse Suchthilfe Eingliederungshilfe 0 20 40 60 80 Anzahl Fälle Quelle: Sozialamt 8.8 Sozialreport Leipzig 2018 Pflegerischer Fachdienst Der pflegerische Fachdienst ermittelt den Bedarf von Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Darüber hinaus berät und unterstützt er zu weiteren Angeboten der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen des SGB XII. Durch den Fachdienst erfolgt keine Pflegeberatung, hierfür sind die Pflegekassen zuständig. Im November 2016 wurde im Sozialamt eine vom Freistaat Sachsen geförderte Pflegekoordination bis Ende 2019 eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren von Pflege, die Pflegeberatungen in Leipzig zu vernetzen. Der Fachdienst hat im Jahr 2017 insgesamt 1.252 Bedarfsprüfungen in Fällen von Hilfe zur Pflege vorgenommen (2016: 530). Dies entspricht einem Anstieg um 136 % und erklärt sich durch gesetzliche Änderungen zum 01.01.2017 im Bereich der Pflege. Mit der Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und Steigerungen der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung gab es eine erhebliche Verschiebung im ergänzenden Leistungsbezug der Hilfe zur Pflege. Ziel des Sozialamtes war es, alle Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege bedarfsgerecht zu gewähren. Dazu musste der individuelle Pflegebedarf neu ermittelt werden. 2017 wurden insgesamt 835.093 Euro für Hilfe zur Pflege bewilligt. Tabelle 8.9 Bedarfsprüfungen des Pflegerischen Fachdienstes Leistungen Bedarfsprüfungen beantragte Leistungen in Euro 2016 2017 530 1.252 384.134 920.647 335.489 835.093 darunter: bewilligte Leistungen in Euro Quelle: Sozialamt Sozialreport Leipzig 2018 102 Sozialreport Leipzig 2018 9 Gesundheit Zusammenfassung Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im Untersuchungsjahr 2016/17 betraf das 41,8 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und 32,8 % der Schulanfänger/-innen. Der Anteil der eingeschulten Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist seit 2010 relativ konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %. Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden. In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwellige Anlaufstellen ca. 1.500 chronisch psychisch kranken Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2017 ca. 2.000 psychisch Erkrankte. Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen. 2017 wurden 3.563 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. 467 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.761), gefolgt von 1.644 Personen mit Drogenmissbrauch oder -abhängigkeit. Weitere Informationen: Suchtbericht 2017, Suchthilfewegweiser, Angebote für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige, Betreuungsangebote für Menschen mit psychischen Problemen 9.1 9.1.1 Kindergesundheit Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen Angebot und Inanspruchnahme der Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes wird seit 2003 die Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen (Kita-Untersuchung) vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dieses jährliche Untersuchungsangebot ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Eltern ist die Teilnahme freiwillig. Untersuchungsschwerpunkte sind die Prüfung des Seh- und Hörvermögens sowie Tests zu den fein-, grobmotorischen und sprachlichen Fähigkeiten. Diese Untersuchung im Vorschulalter soll dazu beitragen, dass die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen verbessert wird und die Kinder frühzeitig Förderung und/oder Therapie erhalten. Im Untersuchungsjahr 2016/17 hat sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die KitaUntersuchung in Anspruch nehmen konnten, auf 3.837 Kinder erhöht. Dies entspricht ca. 71 % der vierjährigen Kinder. Der Rückgang in den Jahren 2011/12 und 2012/13 ist damit zu erklären, dass in diesen Jahren ein Schwerpunkt auf die Untersuchung der zweiten und sechsten Klassen gelegt wurde, die in diesen Jahren fast vollständig untersucht wurden. Sozialreport Leipzig 2018 103 Abb. 9.1 Untersuchte Kinder in Kindertageseinrichtungen 2005/06 bis 2016/17 Anteil der Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf und Schulrückstellung (in %) 18,0 16,0 14,0 7,1 12,0 5,4 4,0 10,0 6,4 6,7 7,4 7,1 6,9 6,2 2013 2014 2015 7,5 7,7 8,3 7,9 2016 2017 7,5 8,0 6,0 8,8 8,7 4,0 9,0 7,8 2,0 0,0 2005 2010 2011 2012 Einschulungsjahr sonderpäd. Förderbedarf Rückstellung vom Schulbesuch Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2018 Untersuchungsbefunde Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (ausgewählter häufiger Befunde) der Kita-Untersuchung zeigt in allen Untersuchungsjahren einen hohen Anteil von untersuchten Kindern mit sprachlichen Defiziten. Die folgende Grafik veranschaulicht, dass sich die Befundhäufigkeiten in den einzelnen Befundkategorien im zeitlichen Verlauf nur geringfügig geändert haben, im vergangenen Untersuchungsjahr aber in fast allen Befundbereichen sich der Anteil der untersuchten Kita-Kinder mit auffälligen Testergebnissen leicht erhöht hat. Abb. 9.2 Befundhäufigkeiten der untersuchten Kindern in Kindertageseinrichtungen 2005/06, 20014/15 bis 2016/17 30 41,8 38,0 37,2 35 38,0 40 25 13,5 11,8 10,9 5 10,7 18,1 14,6 13,1 18,7 19,5 18,7 17,9 16,3 16,8 10 17,7 15 17,0 20 16,8 Befundhäufigkeiten (in %) 45 0 Herabs. der Sehschärfe 2005/06 Quelle: Gesundheitsamt 104 Herabs. des Hörvermögens 2014/15 2015/16 Auffäll. d. Feinmotorik Auffäll. d. Grobmotorik Sprachauffäll. 2016/17 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 9.1.2 Schulaufnahmeuntersuchung Impf- und Vorsorgestatus Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (auch als Vorsorgeuntersuchung für Kinder oder „U-Untersuchungen“ bezeichnet) ist ein wichtiges Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen an alle Eltern, um Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig und bedarfsgerecht Therapie und/oder Frühförderung einzuleiten. Um die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen zu bewerten, ist die Auswertung der diesbezüglichen Daten der Schulaufnahmeuntersuchungen besonders geeignet, da hier Aussagen von einem vollständigen Altersjahrgang vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen für die Einschulungsjahrgänge 2010 bis 2017. Die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen kann insgesamt als sehr gut bewertet werden. Die Inanspruchnahmeraten der U2 bis U7 sind im zeitlichen Verlauf auf nahezu gleichbleibend sehr gutem Stand geblieben. Die Untersuchung U7a hat sich als zusätzlich 2008 hinzugekommene Untersuchung nun etabliert und wird inzwischen auch sehr gut von den Eltern angenommen. Die Inanspruchnahmeraten der U8 und U9 haben sich bis zum Einschulungsjahr 2015 erhöht, bei den Schulanfängern und Schulanfängerinnen 2016 und 2017 ist ein geringfügiger Abwärtstrend zu beobachten. Für 8,5 % der Untersuchten konnten keine Daten zum Vorsorgestatus erhoben werden, da das Vorsorgeheft von den Sorgeberechtigten nicht vorgelegt wurde. Tabelle 9.1 Vorsorgestatus der Schulanfänger/-innen 2005, 2010 bis 2017 Einschulungsjahr nach Vorsorgestatus voll- unvollkein ständig ständig Nachw. nach Teilnahme an U2 bis U9 U2 U3 U4 U5 U6 U7 2005 65,9 27,6 6,5 91,7 91,3 90,1 89,8 88,5 85,4 2010 68,3 27,4 4,2 93,9 93,3 92,9 91,9 91,2 87,7 2011 67,0 26,8 6,2 92,9 91,8 91,0 90,6 90,4 2012 30,9 62,9 6,3 92,4 91,9 91,3 90,0 2013 47,5 45,5 7,0 91,4 91,1 90,8 2014 53,9 40,1 5,9 92,6 92,4 2015 63,4 30,5 6,1 91,8 2016 68,4 23,1 8,5 2017 68,5 23,1 8,5 Quelle: Gesundheitsamt U7a U8 U9 78,5 76,0 0,6 83,1 80,6 86,3 3,2 81,6 79,4 89,5 86,2 38,5 80,3 78,5 89,8 89,5 87,0 58,9 80,8 79,7 91,9 91,5 91,4 88,4 64,4 87,6 80,2 91,7 90,9 90,3 90,3 88,0 76,5 87,9 78,8 89,5 89,1 88,6 88,3 88,3 87,9 82,2 86,3 77,8 88,7 86,5 88,2 88,0 88,2 87,8 82,3 85,4 76,4 Sozialreport Leipzig 2018 In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Expertengremien wie die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut und die Sächsische Impfkommission geben Impfempfehlungen. Die Bewertung des Impfstatus der Schulanfänger im Freistaat Sachsen fußt auf den jeweils aktuell gültigen Impfempfehlungen 9 der Sächsischen Impfkommission . Unter den Kindern des Einschulungsjahrganges 2017 lag bei ca. 7 % keine Information zum Impfstatus vor, da die Impfdokumente zur Schulaufnahmeuntersuchung nicht vorlagen. Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 50 %, da die Sächsische Impfkommission die fünfte, für den vollständigen Schutz notwendige Impfung, erst für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr empfiehlt. Als grundimmunisiert gelten alle Kinder, denen nur diese fünfte Impfung noch fehlt. Auch bei Mumps, Masern und Röteln ist nach der Sächsischen Impfkommission die zweite Impfung erst nach dem fünften Geburtstag erforderlich, deshalb fehlt diese oft noch zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung. Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Hepatitis A zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 60 %. Impfungen gegen Hepatitis A werden nur in Sachsen für alle Kinder angeboten. Es ist zu 9 www.leipzig.de/impfungen Sozialreport Leipzig 2018 105 vermuten, dass die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte nicht durchgängig Impfungen nach der Sächsischen Impfkommission anbieten. Die Schutzimpfung gegen Rotaviren gehört erst seit 2006 zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. Die Impfung muss im ersten Lebensjahr erfolgen, um einen Impfschutz zu erhalten. Der Anteil der Kinder mit einem Impfschutz gegen Rotaviren hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und beträgt 2017 ca. 60 %. Daran ist zu erkennen, dass neu hinzugekommene Impfungen meist erst nach einigen Jahren von den Eltern in gewünschtem Umfang in Anspruch genommen werden. Abb. 9.3 Impfstatus der Schulanfänger/-innen 2017 Rotaviren Pneumokokken Meningokokken Gr.C Varizellen Hep A Hep B Röteln Mumps Masern Keuchhusten Tetanus Diphtherie Polio Haemophilus influenzae Typ b 0 20 40 60 80 100 Impfstatus (in %) Quelle: Gesundheitsamt kein Nachweis keine Impfung Grundimmunisierung vollständige Impfung unvollständige Impfung Sozialreport Leipzig 2018 Untersuchungsbefunde Die Befundbereiche, bei denen im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung am häufigsten auffällige Untersuchungs- oder Testergebnisse festgestellt wurden, sind in der folgenden Grafik abgebildet. Sprachauffälligkeiten werden auch im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten festgestellt (ca. 33 %), danach folgen visuomotorische (feinmotorische) Befunde (20 %), Herabsetzung der Sehschärfe (19 %) und Befunde an Extremitäten und Gelenken (18 %). 106 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 9.4 Ausgewählte Befundhäufigkeiten der Schulaufnahmeuntersuchungen in 2016/17 Befundhäufigkeiten (in %) 0 5 10 15 20 25 30 35 Sprache, Sprechen Visuomotorik Sehschärfe Extrem./ Gelenke Visuelle Wahrnehmung Zahlenvorwissen Emot. psychos. Verhalten Körperkoordination Hörvermögen Übergewicht/Adipositas 2016/17 Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Gesundheitsamt Jugendärztliche Schulempfehlung Die Schulaufnahmeuntersuchung schließt mit einer sogenannten „Jugendärztlichen Schulempfehlung“ ab. Das heißt, für Kinder mit Entwicklungsdefiziten wird entsprechend Schulgesetz des Freistaates Sachsen die Prüfung der Notwendigkeit von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen oder die Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen. Seit 2010 liegt der Anteil der Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhielten, relativ konstant zwischen 14 und 16 %. Abb. 9.5 Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine jugendärztliche Schulempfehlung für die Grundschule erhielten 2005, 2010 bis 2017 Anteil der Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf und Schulrückstellung (in %) 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 4,0 5,4 7,1 6,4 7,4 7,1 6,9 6,2 2013 2014 2015 7,5 7,7 8,3 7,9 2016 2017 7,5 8,0 6,0 4,0 8,7 8,8 7,8 9,0 2,0 0,0 2005 2010 2011 2012 Einschulungsjahr sonderpäd. Förderbedarf Quelle: Gesundheitsamt 9.2 6,7 Rückstellung vom Schulbesuch Sozialreport Leipzig 2018 Suchthilfe Um den unterschiedlichen Ursachen und Verlaufsformen von Suchterkrankungen begegnen zu können, gibt es ein differenziertes Angebotsspektrum, das sich von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen über ambulante und stationäre Behandlungsangebote bis zu Angeboten der Nachsorge spannt. Das übergreifende Ziel der Suchtberatung, -behandlung und -betreuung ist es, die Betroffenen darin zu unterstützen, ein unabhängiges, von Sucht freies Leben zu führen. Dazu gehören auch die Zielsetzungen, substanz- bzw. verhaltensbezogene Störungen und Probleme zu mindern, gesundheitliche Risiken und Folgeschäden zu minimieren sowie eine soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. Sozialreport Leipzig 2018 107 Die Einrichtung von Suchtberatungs- und -behandlungsstellen gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Die Stadt Leipzig hat dafür Leistungsvereinbarungen bzw. Versorgungsverträge mit dem Städtischen Klinikum »St. Georg« Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe; mit dem Diakonischen Werk, Innere Mission Leipzig e. V. und mit der SZL Suchtzentrum gGmbH abgeschlossen. Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen In den vergangenen 12 Jahren wurden in den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen jährlich über 4.000 Menschen betreut. 2017 waren es 4.030 Klientinnen und Klienten mit Alkohol- und Drogenproblemen, mit Glücksspielsucht und/oder übermäßigem Medienkonsum sowie deren Angehörige. 2017 kamen 3.563 Personen in die Suchtberatungsstellen, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen sind. 467 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. In den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen werden zum größten Teil alkohol- oder drogenabhängige Menschen beraten, behandelt und in Therapieeinrichtungen vermittelt. Am häufigsten kamen im Berichtsjahr Personen mit Alkoholproblemen in die Beratungs- und Behandlungsstellen (1.761). Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten in Suchtberatungsstellen 2005, 2010, 2015, 2017 3.563 4.030 3.736 3.000 4.260 3.500 3.593 4.000 4.063 4.500 4.092 5.000 4.594 500 1.644 1.761 1.334 1.000 1.912 2.112 1.500 1.398 2.000 1.601 2.500 2.429 Betreute Klientinnen und Klienten Abb. 9.6 0 2005 Quelle: Gesundheitsamt 2010 Jahr 2015 2017 Gesamtzahl aller betreuten Klienten darunter selbstbetroffene Klienten darunter alkoholabhängige Klienten darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum Sozialreport Leipzig 2018 Die in Suchtberatungs- und -behandlungsstellen Betreuten mit Alkoholproblemen sind häufig zwischen 30 und 60 Jahre alt. Drogenabhängige sind im Vergleich dazu in der Regel jünger und zwischen 25 und 40 Jahre alt. 108 Sozialreport Leipzig 2018 Abb. 9.7 Anzahl der Klientinnen und Klienten mit Missbrauch der Hauptsubstanzen Alkohol und Drogen 2017 nach Altersgruppen 1000 900 932 Anzahl der Personen 800 700 600 500 523 400 300 399 388 407 278 200 100 4 2 0 5 7 41 31 128 174 113 31 2 0 unter 14 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50-60 über 60 Lebensalter Alkohol illegale Drogen Sozialreport Leipzig 2018 9.3 Psychiatrie Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen. Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll. Sozialreport Leipzig 2018 109 Karte 9.1 Regionale Versorgungsgebiete der komplementären psychiatrischen Versorgung 2017 9.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung sind insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst. Tabelle 9.2 Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie 2005, 2010, 2015 - 2017 Anzahl der Klientinnen und Klienten Versorgungsbereich 2005 2010 2015 2016 2017 Komplementäre Versorgung (6 Vereine, 1 städt. Träger) Psychosoziale Gemeindezentren Ambulant betreutes Wohnen Heimbetreuung mit Außenwohnbereich 873 1.481 1.586 1.484 1.527 286 427 640 624 645 60 203 195 214 225 370 366 427 404 711 15.951 17.045 18.288 18.262 18.235 1816 2.027 2.078 2.027 2.034 113 109 130 156 179 Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe Psychiatrie) Tagesklinik Psychiatrische Institutsambulanz Sozialpsychiatrischer Dienst Einweisungen nach SächsPsychKG Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2018 Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Entwicklung der Zahl der Klientinnen und Klienten in den beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. Die Zahl der Behandlungen in der Insti110 Sozialreport Leipzig 2018 tutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie ist konstant geblieben, 2017 wurden 18.235 Behandlungen durchgeführt. Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2017 2.034 psychisch kranke Menschen erreicht, was in etwa dem Vorjahr (2016: 2027) entspricht. Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2017 von 1.527 Klientinnen und Klienten aufgesucht. Den dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden den Kern der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert, dass Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf stationäre Angebote zurückgreifen müssen. Im Bereich der Heimbetreuung standen 2017 212 stationäre Plätze zur Verfügung, davon 84 im Außenwohnbereich. Die in etwa konstante Personenanzahl von 225 (2016: 214) verweist darauf, dass nur wenige Bewohner/-innen diese Hilfeform verlassen bzw. zu einer anderen Hilfeform wechseln. Im Bereich ambulant betreutes Wohnen ging die Anzahl der Plätze 2017 auf 544 zurück (minus 26); die Zahl der Bewohner/-innen stieg leicht auf 645 (plus 21) im Vergleich zum Vorjahr. Der Bedarf an diesen Wohnangeboten ist damit weiterhin auf einem stabilen, hohen Niveau. Karte 9.2 Standorte und regionale Versorgungsgebiete des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie 2017 9.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig Der Sozialpsychiatrische Dienst - als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG - ist in Leipzig in den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Etwa ein Viertel der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen. Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die Leipziger Bürgerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass in jedem Stadtbezirk ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte: 9.2). In der Mehrzahl werden im Leipziger Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung. 50 % von ihnen leben allein und werden zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert. Sozialreport Leipzig 2018 111 Seit 2014 hat sich die Zahl der Klientinnen und Klienten mit drohender oder tatsächlich bestehender Wohnungslosigkeit fast verdoppelt (2014: 1,8 %, 2017: 3,3 %). Vom Dokumentationssystem nicht erfasst sind die Klientinnen und Klienten, denen ein Wohnungsverlust droht, nach Angaben des Dienstes sind auch diese deutlich angestiegen. Eine weitere besondere Herausforderung in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen von 17 bis 27 Jahre. 2017 wurden stadtweit 207 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2016: 178). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am überproportional hohen Anteil junger psychisch Kranker, die arbeitslos sind (2017: 43,3 %). 9.4 Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen von 1991 wahr. Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden. 9.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben, und Personen in der Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe. Tabelle 9.3 Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS 2010, 2015 bis 2017 2010 2015 2016 2017 Beratungen 4.206 5.589 5.813 5.986 Untersuchungen/Diagnostik 2.779 2.988 3.085 3.156 2.203 2.513 2.585 2.726 darunter: HIV-Tests Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2018 Die Zahl der Beratungen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und der HIV-Testungen stieg in den vergangenen vier Jahren ebenfalls. 9.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus. In Leipzig gab es 2017 mehr als 340 Selbsthilfegruppen und -vereine zu unterschiedlichen sozialen und gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen. Sie lernen in der Selbsthilfe, aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und besser oder wieder mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale Einrichtungen informieren sich über die Selbsthilfeangebote. Neben 1.021 Beratungen und 1.531 Vermittlungen von Hilfesuchenden nahm die Unterstützung von Gründungsinitiativen und bestehenden Selbsthilfegruppen auch 2017 breiten Raum der Arbeit der Kontaktstelle ein. Von der Raumsuche, über das Konfliktcoaching bis zu Weiterbildungen wird das Angebot der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS) rege in Anspruch genommen. Selbsthilfeaktive, die sich mehr engagieren wollen, schließen sich Arbeitsgruppen an, zum Beispiel zur Selbsthilfefreundlichkeit, bei STARTPILOT oder bei der Betroffenenberatung. JuSe – AG Junge Selbsthilfe Leipzig ist ein neues Projektfeld der SKIS. 112 Sozialreport Leipzig 2018 Tabelle 9.4 Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle 2010, 2015 bis 2017 2010 Kontakte 2015 2016 2017 904 1.713 1.557 2.378 320 738 725 749 Beratungen 541 641 676 1.021 Vermittlung 475 1.428 1.114 1.531 364 706 519 941 darunter: mit Selbsthilfegruppen darunter: in Selbsthilfegruppen Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2018 9.4.3 Schwangeren- und Familienberatung Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219 Strafgesetzbuch i. V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungsschein) als auch Beratung, Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen. Tabelle 9.5 Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2010, 2015 bis 2017 2010 Beratungsfälle 2015 2016 2017 589 864 956 933 320 446 484 496 darunter: Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle Quelle: Gesundheitsamt Sozialreport Leipzig 2018 Im Jahr 2017 wurden 933 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2017 somit 1.253 Beratungen durchgeführt. Schwangerschaftskonfliktberatungen sind bis auf Ausnahmefälle einmalige Kontakte. Hier gibt es seit Jahren ansteigende Fallzahlen in der Beratungsstelle. Die Beratungszahlen von Frauen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich. Derzeit liegt der Anteil bei ca. 15 %. 9.4.4 Familienhebammen Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend zu etablieren. Seit 01.07.2013 können Leipziger Eltern auf das Angebot der Familienhebammen zurückgreifen. Seit 2015 kann nicht mehr in jedem Fall, bei dem eine Unterstützung erforderlich und durch das Projekt „Familienhebammen“ möglich ist, sofort mit der Betreuung begonnen werden. Sozialreport Leipzig 2018 113 Abb. 9.8 Fallfortführungen und Neuanfragen sowie begonnene und abgelehnte Betreuungen des Projektes „Familienhebammen 2014 bis 2017 200 180 181 160 155 Fallzahlen 140 158 148 145 120 122 100 114 80 60 54 40 20 85 79 71 49 48 36 33 35 0 2014 2015 2016 2017 Jahr Fallfortführungen Betreuung abgelehnt Betreuung begonnen Neuanfragen Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Gesundheitsamt Im Vergleich zu 2016 wurde ein leichter Anstieg der Unterstützungsanfragen (plus 10) festgestellt. 2017 wurden insgesamt 163 Familien betreut. Die bisherigen Erfahrungen der Familienhebammen zeigen, dass der Betreuungsaufwand je nach Belastungssituation der Familie sehr unterschiedlich ist. Insbesondere Familien mit Merkmalen wie Suchterkrankung, psychischen Erkrankung, Migrationshintergrund mit Fluchterfahrungen oder sozialer Isolation haben einen höheren Betreuungsbedarf. Eine sozialräumliche Häufung von unterstützungsbedürftigen Familien ergab sich vor allem in den Stadtbezirken Ost (27 Familienbegleitungen) und West (22 Familienbegleitungen). Der positive Trend, dass sich werdende Mütter, Väter und Familien mit Kindern bis zum 3. Geburtstag selbst an das Projekt wenden, hat sich auch 2017 weiter fortgesetzt. Etwa 50 % der Zugänge erfolgten über sogenannte „Selbstmelder/-innen“ (2016: 45,3 %). Das ist besonders für den zu erwartenden Erfolg der Begleitung ausschlaggebend, da erfahrungsgemäß bei dieser Gruppe von der höchsten Eigenmotivation ausgegangen werden kann. Die Zahl der Ablehnungen ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (minus 13). Dies begründet sich vor allem durch gezielte Aufklärung der Netzwerkpartner/-innen über die Tätigkeitsfelder der Familienhebammen, so dass Fehlanfragen reduziert werden konnten. Dennoch musste in einigen Fällen von Begleitung mangelnder Mitwirkung der Familien Abstand genommen werden. Schwerpunkt der Tätigkeit der Familienhebammen ist die Beratung der Familien im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus bildet die interdisziplinäre Kooperation mit den Partner/-innen des „Leipziger Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen“ einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt. Beides ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 9.6 Leistungen der Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz 2014 bis 2017 2014 Beratungen der Familien insgesamt 2015 2016 2017 1.526 1.938 1.888 1.557 1.180 1.488 1.424 1.139 346 450 464 418 105 138 154 292 davon: Beratung im Hausbesuch Beratung im Kurzkontakt oder telefonisch Begleitung der Familien zu Netzwerkpartner/-innen Quelle: Gesundheitsamt 114 Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018 10 Ehrenamtliches Engagement Zusammenfassung Fast ein Fünftel (18 %) der Leipziger Einwohnerschaft engagiert sich in der Freizeit ehrenamtlich. Der Anteil der freiwillig engagierten Männer liegt mit 19 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 17 %. Der Anteil der ehrenamtlich Tätigen hat sich in den letzten Jahren kaum verändert. Weitere Informationen: Ergebnisbericht Kommunale Bürgerumfrage 10.1 Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse Aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2017 sowie auch der Vorjahre stehen Informationen über das freiwillige Engagement zur Verfügung. In der Umfrage wird sowohl nach dem tatsächlichen Engagement und nach Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als auch nach eventuellen Hinderungsgründen für die Ausübung eines Ehrenamtes gefragt. Die entsprechende Fragestellung lautete: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Arbeiten Sie in irgendeiner Weise ehrenamtlich? Mögliche Antworten waren: ja; nein, hätte aber Interesse; nein, habe auch kein Interesse. Aus der Bürgerumfrage des Jahres 2016 sind außerdem auch noch Angaben zum Zeitaufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit sowie zu Hinderungsgründen für ein ehrenamtliches Engagement verfügbar. Fast jeder Fünfte (18 %) der Leipziger Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 18 bis 85 Jahren engagierte sich im Jahr 2017 in der Freizeit ehrenamtlich. Damit entspricht der Anteil der ehrenamtlich Tätigen etwa den Werten der Vorjahre. Männer engagieren sich dabei deutlich häufiger als Frauen. Während 19 % der Männer ehrenamtlich engagiert sind, beträgt der Anteil bei den Frauen 17 %. Dies ist sicherlich vor allem durch die oftmals vorhandene höhere zeitliche Belastung der Frauen durch Familie und Beruf zu erklären. Der höchste Anteil ehrenamtlich Engagierter ist in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen mit 21 % zu verzeichnen, knapp gefolgt von den 35- bis 49-Jährigen mit 20 %. In der Gruppe der 65- bis 85-Jährigen sind 15 % ehrenamtlich tätig. Auffällig ist, dass der Anteil der ehrenamtlich Engagierten umso höher liegt, je höher der vorhandene Schulabschluss ist. Fast jede/-r vierte Leipziger Einwohner/-in (23 %) mit Abitur ist ehrenamtlich engagiert. Schulabschluss nach Altersgruppen Abb.10.1 Anteil der ehrenamtlich Tätigen an der Leipziger Bevölkerung 2017 Ingesamt 18 18 bis 34 Jahre 18 35 bis 49 Jahre 20 50 bis 64 Jahre 21 65 bis 85 Jahre 15 Abitur 23 Fachhochschulreife 20 10.Klasse 15 8./9. Klasse 11 0 5 10 15 Prozent Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage 20 25 Sozialreport Leipzig 2018 Ähnlich wie bei den Schulabschlüssen ist auch bei den Berufsabschlüssen festzustellen, dass der Anteil der ehrenamtlich Tätigen mit zunehmender beruflicher Qualifikation steigt. Während bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung jede Achte (12 %) ehrenamtlich engagiert ist, ist es bei Universitäts- und Hochschulabsolventen mehr als jede Vierte (27 %). Sozialreport Leipzig 2018 Stellung im Beruf nach Berufsabschluss Abb. 10.2 Anteil der ehrenamtlich Tätigen nach Berufsabschluss und Stellung im Beruf Hochschule/Uni 27 Fachhochschule 22 Meister/Techniker 20 Berufsfausbildung 12 ohne Berufsfausbildung 21 Erwerbstätige 18 Arbeitslose 17 Rentner 15 Studenten/Schüler 27 0 5 10 15 20 25 Prozent Sozialreport Leipzig 2018 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage Die Bürgerumfrage 2017 erlaubt auch Aussagen zum ehrenamtlichen Engagement auf Ortsteilsebene. Dabei fallen relativ große Unterschiede beim Anteil der ehrenamtlich tätigen Personen an der Bevölkerung im jeweiligen Ortsteil auf. Der Anteil der ehrenamtlich Tätigen reicht von 34 % in Connewitz , 33 % in NeustadtNeuschönefeld und 32 % in Liebertwolkwitz bis zu 10 % in Grünau-Nord und in Meusdorf sowie 7 % in Schönau. Karte 10.1 Anteil ehrenamtlich tätiger Personen an der Ortsteilbevölkerung 2017 Anteil ehrenamtlicher Personen an der Ortsteilbevölkerung 2017 bis unter 10 % 10 % bis unter 15 % 15 % bis unter 20 % 20 % bis unter 25 % 25 % und mehr Seehausen Lindenthal Wiederitzsch PlaußigPortitz Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla GohlisNord Wahren Böhlitz-Ehrenberg Möckern GohlisMitte SchönefeldAbtnaundorf Leutzsch BurghausenRückmarsdorf lin eu N Zentrum- ZentrumNord Nordwest ZentrumOst 1 Altlindenau Zentrum ZentrumWest Lindenau u na de Schönau ZentrumSüd GrünauNord Großzschocher 2 SchönefeldOst Heiterblick Maximum: Paunsdorf SellerhausenStünz AngerCrottendorf ReudnitzThonberg Plagwitz GrünauSchleußig Ost GrünauSüdvorstadt ZentrumMitte Kleinzschocher Südost ng Siedlu Lausen- GrünauMarienGrünau Connewitz brunn Miltitz Leipzig: Minimum: MockauSüd Eutritzsch Gohlis-Süd Engelsdorf Mölkau Baalsdorf Stötteritz Probstheida AlthenKleinpösna Holzhausen Lößnig Dölitz-Dösen Meusdorf KnautkleebergKnauthain 1 Neustadt-Neuschönefeld 2 Volkmarsdorf HartmannsdorfKnautnaundorf 18 % 7 % (Schönau) 34 % (Connewitz) Stadtgrenze Liebertwolkwitz Stadtbezirk Ortsteil Quelle: kommunale Bürgerumfrage Sozialreport Leipzig 2018 Sozialreport Leipzig 2018