Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1449408.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
19.10.18, 12:00
Aktualisiert
26.11.18, 10:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-06569
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Sozialreport 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Kinder- und Familienbeirat
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendhilfeausschuss
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Information zur Kenntnis
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und
deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den
Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb
der Planungs- und Berichterstattung der Organisationseinheiten der Verwaltung
kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden.
Er dient als Grundlage sozialpolitischer Diskurse, zur gezielten Formulierung
kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der
Entscheidungsfindung genutzt. So können Entwicklungen in den unterschiedlichen
Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale Handlungsbedarfe
rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen
abgeleitet werden.
Der Sozialreport 2018 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante
Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:
Bevölkerungsentwicklung
Wohnen
1/4
Lebensunterhalt
Familie, Jugend und Bildung
Menschen mit Behinderung
Seniorinnen und Senioren
Gesundheit
ehrenamtliches Engagement
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Sozialreport 2018
4/4
Sozialreport 2018
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Möckern
GohlisMitte
Gohlis-Süd
MockauSüd
Eutritzsch
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
Nordwest
ZentrumBurghausenSellerhausenOst
2
1
Rückmarsdorf
Stünz
Altlindenau
Zentrum
ZentrumEngelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumSchönau
ReudnitzPlagwitz
Süd
Miltitz GrünauMölkau
Thonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
Baalsdorf
GrünauZentrumSüdvorstadt
Stötteritz
Mitte
Kleinzschocher
Südost
ng
Siedlu
Lausen- GrünauLeutzsch
N
Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen
an der Ortsteilbevölkerung 2017
eu
lin
na
de
u
Grünau
Connewitz
Großzschocher
Marienbrunn
Probstheida
AlthenKleinpösna
Holzhausen
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
bis unter 5%
5% bis unter 10%
10% bis unter 15%
15% bis unter 20%
20% und mehr
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
HartmannsdorfKnautnaundorf
Dezernat für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Leipzig:
Minimum:
9,1 %
1,3 % (HartmannsdorfKnautnaundorf)
Maximum: 26,5 % (Grünau-Mitte)
Impressum
Herausgeber:
Stadt Leipzig
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
V.i.S.d.P.
Dr. Nicolas Tsapos
Redaktion:
Björn Uhrig, Pia Lorenz
Autoren:
Franziska Biederstaedt (Sozialamt), Mario Bischof (Amt für Jugend, Familie und Bildung),
Nicole Brodowski (Sozialamt), Peter Dütthorn (Amt für Statistik und Wahlen), Thomas Ehlert
(Amt für Jugend, Familie und Bildung), Martin Gransow (Amt für Jugend, Familie und Bildung),
Marion Jäckel (Amt für Jugend, Familie und Bildung), Mike Reichmuth (Stadtplanungsamt),
Pia Lorenz (Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule), Dr. Karoline Schubert
(Gesundheitsamt), Katrin Wenzel (Sozialamt)
Layout:
Stadt Leipzig, Pia Lorenz
Kartengestaltung:
Stadt Leipzig, Anna Gerlach und Tom Meier
Druck:
Stadt Leipzig, Zentrale Vervielfältigung
Redaktionsschluss:
28.09.2018
Der Sozialreport 2018 kann im Internet unter www.leipzig.de/sozialreport gelesen und heruntergeladen werden.
Inhalt
1
Einführung ....................................................................................................................................... 5
1.1
Konzeption ........................................................................................................................................ 5
1.2
Methodik ............................................................................................................................................ 5
1.3
Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben ....................................................................... 6
2
Zusammenfassung ausgewählter Sozialdaten ............................................................................ 9
3
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur ............................................................. 10
3.1
Entwicklung der Einwohnerzahl ...................................................................................................... 10
3.2
Natürliche Bevölkerungsentwicklung .............................................................................................. 12
3.3
Wanderung ...................................................................................................................................... 13
3.4
Bevölkerungsvorausschätzung ....................................................................................................... 14
3.5
3.5.1
3.5.2
3.5.3
Altersstrukturentwicklung ................................................................................................................ 15
Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende .......................................................................... 18
Seniorinnen und Senioren............................................................................................................... 18
Menschen mit Migrationshintergrund .............................................................................................. 19
4
Wohnen .......................................................................................................................................... 23
4.1
Wohnungsnachfrage ....................................................................................................................... 23
4.2
4.2.1
4.2.2
Wohnungsangebot .......................................................................................................................... 24
Bautätigkeit...................................................................................................................................... 24
Wohnungsbestand .......................................................................................................................... 25
4.3
Entwicklung der Mieten und Mietbelastung .................................................................................... 26
4.4
4.4.1
4.4.2
4.4.3
Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ..................................... 29
Wohnungsverlust ............................................................................................................................ 29
Beratung und persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall ...................................................................... 30
Notunterbringung ............................................................................................................................ 31
5
Lebensunterhalt ............................................................................................................................ 35
5.1
Einkommensentwicklung und Einkommensquellen ........................................................................ 35
5.2
Einkommensarmut und Einkommensunterschiede......................................................................... 37
5.3
Arbeitslosigkeit ................................................................................................................................ 40
5.4
Unterbeschäftigung ......................................................................................................................... 42
5.5
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung ................................................ 42
5.6
5.6.1
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II ..................................................................... 43
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII ................................................................... 46
5.7
Wohngeld ........................................................................................................................................ 48
5.8
Leistungen für Bildung und Teilhabe .............................................................................................. 49
5.9
5.9.1
5.9.2
Soziale Dienste und Leistungen...................................................................................................... 50
Schuldnerberatung .......................................................................................................................... 50
Leipzig-Pass .................................................................................................................................... 50
6
Familie, Jugend und Bildung ....................................................................................................... 53
6.1
Familien nach Lebensformen .......................................................................................................... 54
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
Leistungen für Kinder und ihre Familien ......................................................................................... 55
Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung .......................................... 55
Präventiv aufsuchend arbeitendes Team ....................................................................................... 56
Familieninfobüro .............................................................................................................................. 56
Sozialreport Leipzig 2018
1
6.2.4
6.2.5
6.2.6
6.2.7
Erziehungs- und Familienberatung ................................................................................................. 57
Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld ............................................................................ 58
Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder ......................................................... 59
Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes ................................................................................... 60
6.3
6.3.1
6.3.2
6.3.3
6.3.4
6.3.5
Frühkindliche Betreuung und Erziehung ......................................................................................... 63
Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 63
Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege ........................................................................ 64
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege .............................................................. 65
Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen ...................................................... 66
Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen ................................................................. 67
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.4
6.4.5
Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen ....................................................................... 68
Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen..................................................................... 68
Ausgaben für Schulträgeraufgaben................................................................................................. 69
Zusammensetzung der Schülerschaft ............................................................................................. 70
Übergang auf eine weiterführende Schule ...................................................................................... 73
Abschlüsse und Abgänge ................................................................................................................ 74
6.5
6.5.1
6.5.2
6.5.3
Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen .............................................................................. 76
Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen .......................................................... 76
Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft ................................... 76
Ausbildungsstellenmarkt ................................................................................................................. 78
6.6
6.6.1
6.6.2
6.6.3
Angebote der Kinder- und Jugendförderung ................................................................................... 79
Schulsozialarbeit ............................................................................................................................. 79
Ferienpass ....................................................................................................................................... 80
Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit............................................................................... 81
6.7
Jugendgerichtshilfe.......................................................................................................................... 82
7
Menschen mit Behinderung ......................................................................................................... 84
7.1
Schwerbehinderung nach dem SGB IX .......................................................................................... 84
7.2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ............................................................................ 88
7.3
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ........................................................................................... 88
7.4
Wohnen ........................................................................................................................................... 89
7.5
7.5.1
7.5.2
7.5.3
Erwerbstätigkeit ............................................................................................................................... 89
Pflichtarbeitsplätze .......................................................................................................................... 90
Integrationsprojekte ......................................................................................................................... 90
Werkstätten für Menschen mit Behinderung ................................................................................... 91
7.6
Leistungen der Betreuungsbehörde ................................................................................................ 92
8
Seniorinnen und Senioren ............................................................................................................ 93
8.1
Anzahl und Räumliche Verteilung ................................................................................................... 93
8.2
8.2.1
8.2.2
8.2.3
8.2.4
Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI ....................................................................... 95
Ambulante Dienste .......................................................................................................................... 95
Teilstationäre Angebote .................................................................................................................. 95
Stationäre Pflege ............................................................................................................................. 95
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit ................................................................................................ 97
8.3
Hilfe zur Pflege nach SGB XII ......................................................................................................... 97
8.4
Offene Seniorenarbeit ..................................................................................................................... 98
8.5
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung ...... 99
8.6
Seniorenbesuchsdienst ................................................................................................................. 100
8.7
Sozialer Fachdienst ....................................................................................................................... 101
8.8
Pflegerischer Fachdienst ............................................................................................................... 102
2
Sozialreport Leipzig 2018
9
Gesundheit................................................................................................................................... 103
9.1
9.1.1
9.1.2
Kindergesundheit .......................................................................................................................... 103
Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen ................................................................ 103
Schulaufnahmeuntersuchung ....................................................................................................... 105
9.2
Suchthilfe....................................................................................................................................... 107
9.3
9.3.1
9.3.2
Psychiatrie ..................................................................................................................................... 109
Leistungs- und Versorgungsübersicht .......................................................................................... 110
Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig ............................. 111
9.4
9.4.1
9.4.2
9.4.3
9.4.4
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes .................................................................. 112
Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten .................................... 112
Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle .................................................................................... 112
Schwangeren- und Familienberatung ........................................................................................... 113
Familienhebammen....................................................................................................................... 113
10
Ehrenamtliches Engagement ..................................................................................................... 115
10.1
Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse ............................................................... 115
Sozialreport Leipzig 2018
3
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sozialreport 2018 der Stadt Leipzig führt Daten aus verschiedenen Berichtssystemen der
Verwaltung zusammen und bietet eine Datengrundlage für das sozialpolitische Handeln der
Stadt.
Als Arbeitsmaterial für Politik und Verwaltung,
aber genauso für interessierte Bürgerinnen und
Bürger hat er sich bewährt und soll Anregungen
für öffentliche Diskurse geben. Ich hoffe, dass er
auch dieses Jahr wieder das Interesse zahlreicher
Leipzigerinnen und Leipziger weckt.
Im Sozialreport 2018 wurde die Berichterstattung
zum Thema Wohnungslosenhilfe, besonders im
Bereich der Notunterbringung, erweitert. Außerdem wurde im Kapitel Lebensunterhalt die Anzahl
der erwerbsfähigen Personen aufgenommen, die
ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten.
4
Mein Dank gilt der dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung“ für die Zusammenstellung dieses Berichtes sowie allen, die
tagtäglich mit ihrer Arbeit und ihrem Engagement
zum sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt beitragen.
Leipzig, im November 2018
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter
für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialreport Leipzig 2018
1
Einführung
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 21. Januar 2004 die Verwaltung beauftragt,
im Jahr 2005 einen Sozialreport zu erstellen, der die wesentlichen sozialpolitischen Entwicklungen in der
1
Stadt Leipzig abbildet. Demnach soll der Öffentlichkeit aktuelles Datenmaterial zur Verfügung gestellt und
relevante sozialpolitische Entwicklungen in gebündelter Form erfasst werden, um einen fundierten Diskurs
sozialer Verhältnisse und Erscheinungsformen führen zu können. Adressaten dieses Sozialreportes sind
deshalb neben der Fachöffentlichkeit und der Bürgerschaft insbesondere die politischen Gremien der Stadt
Leipzig.
1.1 Konzeption
Der Sozialreport bietet durch eine überschaubare Darstellung statistischer Angaben und deren Beschreibung die Grundlage für ein Sozialmonitoring für die Stadt Leipzig zu den Lebenslagen der Leipziger Bevölkerung sowie den kommunalen Leistungen, die innerhalb der Planungs- und Berichterstattung der Verwaltung
kontinuierlich bearbeitet und weiter entwickelt werden.
Er dient als Grundlage sozialpolitischer Debatten, zur gezielten Formulierung kommunalpolitischer Handlungsstrategien und wird als Instrument zur Unterstützung der Entscheidungsfindung genutzt. So können
Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen verfolgt, kommunale Herausforderungen und soziale
Handlungsbedarfe rechtzeitig erkannt und analysiert sowie notwendige sozialpolitische Weichenstellungen
abgeleitet werden.
Der Sozialreport Leipzig 2018 stellt folgende sozialpolitisch für die Stadt Leipzig besonders relevante
Kernthemen bzw. Zielgruppen in den Mittelpunkt:
•
Bevölkerungsentwicklung
•
Wohnen
•
Lebensunterhalt
•
Familie, Jugend und Bildung
•
Menschen mit Behinderung
•
Seniorinnen und Senioren
•
Gesundheit
•
ehrenamtliches Engagement
Daten zum kommunalen Haushalt nach sozialpolitischen Aufgabenfeldern werden in den jeweiligen Fachkapiteln sowie der Einführung behandelt.
1.2 Methodik
Die Berichterstattung erfolgt mehrdimensional:
•
themenorientiert,
d. h. es wird zu zentralen sozialpolitischen Themen berichtet,
•
zeitreihenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungen im Zeitverlauf (i.d.R. zum Stichtag 31.12. des Jahres) beschrieben,
•
raumbezogen,
d. h. es werden stadt-/sozialräumliche Unterschiede aufgezeigt,
•
zielgruppenbezogen,
d. h. es werden Entwicklungsverläufe an sozialpolitisch besonders relevanten Teilgruppen der Bevölkerung untersucht,
•
entscheidungsunterstützend,
d. h. eine datenbasierte Steuerung ist möglich und Entscheidungen können auf Grundlage aktueller Daten getroffen werden.
Bestimmte Teilgruppen der Bevölkerung sind in ihren Lebenslagen besonders hervorgehoben (z. B. Kinder,
Jugendliche, Familien). Die Indikatoren wurden so ausgewählt, dass sie auf fachplanerischen bzw. sozialpolitischen Handlungsbedarf hinweisen (z. B. Kindertagesstättenplanung, Schulentwicklungsplanung).
1
Vgl.: Drucksache II//3379 „Sozialreport 2005“
Sozialreport Leipzig 2018
5
Die Daten sind jahresweise bzw. bei länger zurückliegenden Daten in fünf-Jahres-Schritten aufbereitet und
werden regelmäßig fortgeschrieben, um eine kontinuierliche Zeitreihenbezogenheit sicherzustellen. Die angeführten Werte sind in der Regel durch Rundung entstanden. Deswegen können bei der Addition von Einzelwerten, die in der Gesamtsumme 100 % ergeben müssten, formal Abweichungen auftreten.
1.3
Kommunaler Haushalt für sozialpolitische Aufgaben
Im Haushaltsjahr 2017 wurden in der Stadt Leipzig 964,7 Mio. Euro für sozialpolitische Aufgaben aufgewendet. Das entspricht 57 % des Gesamthaushaltes der Stadt.
Seit dem Jahr 2005 sind die Aufwendungen der Stadt Leipzig für sozialpolitische Aufgaben jährlich gestiegen (insgesamt plus 473,1 Mio. Euro). Im selben Zeitraum haben sich die sonstigen städtischen Aufwendungen nur um 241,2 Mio. Euro erhöht.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Jahr 2017 um
9,5 Mio. Euro. Dagegen sind die sonstigen städtischen Aufwendungen nach zwei Rückgängen in Folge im
letzten Jahr wieder um 35,1 Mio. Euro gestiegen.
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben im Bezug zum Gesamthaushalt
der Stadt Leipzig in den Jahren 2005, 2010, und 2014 bis 2017
70%
400
60%
50%
964,7
860,2
955,2
778,1
536,3
40%
775,3
600
622,3
800
490,8
1.000
714,9
50%
1.200
491,7
Aufwendungen in Mio. €
50%
57%
55%
54%
1.400
58%
732,0
1.600
696,9
1.800
30%
20%
Anteil der sozialpolitischen Aufgaben
Abb. 1.1
10%
200
0
0%
2005
2010
2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
vorl. RE 2017
Haushaltsjahre
Aufwendungen für sozialpolitische Aufgaben
Sonstige Aufwendungen (der Stadt)
Anteil der sozialpolitischen Aufgaben
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 1.2
Aufwendungen 2015 bis 2017 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
vorl. RE 2017
200,0
19,8
18,0
19,1
15,7
16,4
16,3
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u.
Jugendschutz
Öffentlicher
Gesundheitsdienst
81,2
55,8
41,9
68,3
71,4
75,0
77,9
79,6
84,0
50,0
Leistungen nach SGB XII
92,3
97,8
105,0
100,0
74,8
88,0
89,3
150,0
Schulträgeraufgaben
185,1
178,7
179,7
Aufwendungen in Mio. €
250,0
248,8
271,2
278,8
300,0
Maßnahmen und Hilfen für Asylbewerber
Aufgabenfelder
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Umlage Kommunaler
Sozialverband Sachsen
Erzieherische Hilfen
Grundsicherung
nach SGB II
Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege,
Übernhme Elternbeiträge
0,0
Sozialreport Leipzig 2018
Die mit Abstand höchsten Aufwendungen betreffen, wie in den vergangenen Jahren, das Aufgabenfeld Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (inklusive der Übernahme der Elternbeiträge). Im Jahr 2017
lagen diese bei 278,8 Mio. Euro und stiegen damit um 7,6 Mio. Euro gegenüber dem voraussichtlichen
Rechnungsergebnis (RE) von 2016 an. Die wachsenden Ausgaben im Bereich Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege, Übernahme Elternbeiträge sind hauptsächlich auf die steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder zurückzuführen. Zudem wirkten sich Tariferhöhungen und Preissteigerung auf die Kosten in diesem Leistungsbereich aus.
Die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen Schulträgeraufgaben und Erzieherische Hilfen sind durch die
Zunahme der Schülerzahlen und Hilfefälle zu begründen. Die Maßnahmen und Hilfen für Geflüchtete haben
sich im Jahr 2017 gegenüber zum Vorjahr 2016 deutlich verringert (minus 25,4 Mio. Euro), was auf die geringere Zahl der in diesen Jahren aufgenommenen Personen zurückzuführen ist. Zum 31.12.2016 standen
3.900 Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG, zum 31.12.2017 waren es 3.085 Personen. Die
Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben sich im Jahr 2017 um 0,1 Mio. Euro leicht verringert.
Die Aufwendungen bei der Grundsicherung nach SGB II (plus 1 Mio. Euro) stiegen hauptsächlich aufgrund
der tatsächlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von 38.630 mit einem durchschnittlichen monatlichen
Betrag in Höhe von 306,57 Euro pro Bedarfsgemeinschaft im Vergleich zur im Plan veranschlagten Anzahl
von 40.500 BG bei lediglich 295 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und Monat.
Auch die Aufwendungen der Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII waren 2017 gegenüber 2016 höher (plus
4,4 Mio. Euro), was sich hauptsächlich in den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
begründet.
Der Zuschuss beziffert Aufwendungen gemindert um Erträge; dieser stellt die eigentliche Belastung der
Stadt dar. Insgesamt betrug der Zuschuss im Jahr 2017 für die Ämter des Dezernates Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule nach vorläufigem Rechnungsergebnis 605,7 Mio. Euro (vorl. Rechnungsergebnis
2016 ebenfalls 605,7 Mio. Euro). Davon betrafen allein 160,8 Mio. Euro den Bereich Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege inklusive der Übernahme der Elternbeiträge. Der Zuschussbedarf des Aufgabenfeldes Maßnahmen und Hilfen für Asylbewerber verringerte sich um 3,4 Mio. Euro.
Sozialreport Leipzig 2018
7
8
Quelle: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Aufgabenfelder
15,1
14,2
15,0
12,4
12,6
12,9
Öffentlicher
Gesundheitsdienst
0,0
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- u.
Jugendschutz
20,9
26,1
22,7
20,0
Maßnahmen und Hilfen für
Asylbewerber
50,4
49,9
54,6
40,0
Leistungen nach SGB XII
Schulträgeraufgaben
69,2
70,3
71,1
68,3
71,4
75,0
60,0
Umlage Kommunaler
Sozialverband Sachsen
112,3
108,2
95,6
100,0
Grundsicherung
nach SGB II
80,0
84,8
92,0
98,1
120,0
144,9
161,0
160,8
140,0
Erzieherrische Hilfen
Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege,
Übernhme Elternbeiträge
Zuschuss in Mio. €
Abb. 1.3
Zuschuss 2015 bis 2017 für zentrale sozialpolitische Aufgabenfelder
180,0
160,0
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
vorl. RE 2017
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
2
Zusammenfassung ausgewählter Sozialdaten
Diese tabellarische Übersicht stellt eine Auswahl von Sozialdaten der Stadt Leipzig aus den Jahren 2016
und 2017 zusammengefasst dar. Detailliertere Beschreibungen und Entwicklungen der hier aufgeführten
Indikatoren finden Sie in den jeweiligen Kapiteln. Ausführlichere Zusammenfassungen sind den einzelnen
Kapiteln vorangestellt.
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur
Einheit
2016
2017
Einwohner
Anzahl
579.530
590.337
Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Anzahl
868
689
Wanderungssaldo
Anzahl
13.193
10.078
Anteil d. Menschen mit Migrationshintergrund
Prozent
13,4
14,1
Wohnen
Durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand
Euro/m
2
5,39
5,62
Durchschnittliche Nettokaltmiete (Angebote)
Euro/m
2
6,15
6,59
Anteil der Gesamtmiete am Nettoeinkommen
Prozent
30
30
Neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle
Anzahl
2.181
1.978
Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen
Euro
1.701
1.767
Armutsgefährdungsquote
Prozent
17,1
16,8
Arbeitslosenquote (bez. auf alle ziv. Erwerbspersonen)
Prozent
7,9
7,0
Empfänger/-innen soz. Mindestsicherung
Anzahl
76.255
73.531
Anteil Empfänger/-innen soziale Mindestsicherung
Prozent
13,4
12,6
Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren
Anteil Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahren an allen
Leipziger/-innen unter 15 Jahren
Empfänger/-innen Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Familie, Jugend und Bildung
Anzahl
16.811
16.923
Prozent
22,7
21,9
Anzahl
4.209
4.470
Familien
Anzahl
49.280
50.608
Alleinerziehende
Anzahl
14.504
14.775
Erzieherische Hilfen im Jahresdurchschnitt
2.983
3.206
27,6
28,6
Betreuungsquote 1 bis < 3-Jährige
Anzahl
Anzahl pro
1.000 Personen
der Altersgruppe
Prozent
71,6
69,8
Betreuungsquote 3 bis < 6-Jährige
Prozent
94,4
93,1
Anteil integrativ unterrichteter Schüler/-innen
Prozent
39,3
40,7
Anteil Schulabgänger ohne mind. Hauptschulabschluss
Prozent
11,3
10,2
Schule mit geringstem Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen
Prozent
19,5
20,0
Schule mit höchstem Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen
Spannweite zwischen geringstem und höchstem Anteil
gymnasialer Bildungsempfehlungen
Prozent
85,9
90,1
Prozentpunkte
66,4
70,1
Lebensunterhalt
Leistungsdichte erzieherischer Hilfen U 21
Sozialreport Leipzig 2018
9
3
Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur
Zusammenfassung
2017 ist die Einwohnerzahl aufgrund hoher Wanderungsgewinne sowie eines Geburtenüberschusses um
10.807 Personen auf 590.337 Personen angewachsen. Zwischen 2012 und 2017 wuchs die Einwohnerzahl
in allen Leipziger Ortsteilen. Die größten Einwohnergewinne, mit 15 % und mehr, verzeichneten Ortsteile
nördlich und östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost und Ortsteile
in Leipzig Alt-West sowie der Ortsteil Möckern am nordwestlichen Innenstadtrand.
Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.976 angewachsen. Die Zahl der
Sterbefälle stieg auf lag bei 6.287 Personen. Daraus resultierte 2017 ein Geburtensaldo von 689 Personen.
Der Wanderungsgewinn von rund 10.100 Personen im Jahr 2017 speiste sich zu 45 % aus dem Ausland,
36 % aus den neuen Bundesländern und 19 % aus den alten Bundesländern. Die Altersgruppe der 18- bis
unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.432 bzw. 2.363
Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar.
Aufgrund der Zuwanderung vieler junger Erwachsener sowie der steigenden Zahl der Geburten ist das
Durchschnittsalter der Leipzigerinnen und Leipziger zwischen 2012 und 2017 um 1,2 Jahre auf 42,6 Jahre
gesunken.
Mit dem starken Einwohnerzuwachs verbunden ist eine steigende Anzahl an Migrantinnen und Migranten.
Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2017 auf 83.406, was einem Anteil von 14,1 % an der Gesamtbevölkerung
entspricht. Ausländer/-innen bilden mit 56.011 Personen und einem Anteil von 9,5 % an der Bevölkerung die
größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund.
Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch, Statistische Quartalsberichte der Stadt Leipzig, Bevölkerungsvorausschätzung für die Stadt Leipzig, Monitoringbericht Wohnen, Migrantenbericht
3.1 Entwicklung der Einwohnerzahl
Leipzig ist gegenwärtig mit einem jährlichen Einwohnerzuwachs von mehr als 2 % eine der am stärksten
wachsenden Städte Deutschlands. Zwischen 2012 und 2017 nahm die Einwohnerzahl im Einwohnerregister
der Stadt insgesamt um 61.797 auf 590.337 Personen zu. Der größte jährliche Zuwachs (plus 16.000 Personen) erfolgte aufgrund der starken Flüchtlingszuwanderung im Jahr 2015. 2017 stieg die Einwohnerzahl
um 10.807 Personen.
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz. 2017 betrug der
Wanderungsgewinn 10.078 Personen und fällt damit um ca. 3.100 niedriger aus als 2016. Zudem verzeichnet Leipzig seit 2014 eine positive natürliche Einwohnerentwicklung. 2017 betrug der Geburtenüberschuss
689 Personen. Neben der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und der Wanderung haben Registerbereinigungen die Einwohnerentwicklung 2017 nur in geringem Maße beeinflusst. Die Bereinigung ergab im Ergebnis ein Plus von 40 Personen.
10
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 3.1
Bevölkerungsentwicklung für 2005, 2010 bis 2017
600.000
460.000
579.530
551.871
539.348
528.540
517.838
480.000
508.775
500.000
489.335
Personen
540.000
520.000
567.846
560.000
590.337
580.000
440.000
420.000
400.000
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.2
Bevölkerungsentwicklung nach den Komponenten natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungssaldo für 2005, 2010 bis 2017
18.000
16.726
16.000
2005
2010
2011
2012
689
-183
-115
-180
352
-4.000
-503
-1.372
0
-2.000
10.078
12.933
2.000
868
4.000
418
9.449
6.000
3.227
8.000
3.053
Personen
10.000
11.353
11.679
12.000
13.193
14.000
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Wanderungssaldo
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
natürliche Bevölkerungsentwicklung
Sozialreport Leipzig 2018
11
Karte 3.1
Entwicklung der Bevölkerung in den Leipziger Ortsteilen 2012 bis 2017
Entwicklung der Zahl der Einwohner
2012-2017 in %
unter 2,5 %
Gewinn 2,5 % bis unter 7,5 %
Gewinn 7,5 % bis unter 15 %
Gewinn 15 % bis unter 25 %
Gewinn 25% und mehr
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Möckern
GohlisMitte
Böhlitz-Ehrenberg
SchönefeldHeiterblick
Ost
SchönefeldZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
ZentrumOst
Sellerhausen2
1
Stünz
Zentrum- Zentrum
Engelsdorf
AngerWest
Crottendorf
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
na
de
in
ul
Ne
Altlindenau
ZentrumNordwest
Lindenau
ZentrumReudnitzPlagwitz
Süd
Mölkau
GrünauThonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
ZentrumGrünauSüdvorstadt Südost
Kleinzschocher
Mitte
Stötteritz
edlung
nau-Si
Lausen- Grü
MarienGrünau
Connewitz
brunn
Probstheida
Schönau
Leipzig: + 11,7 %
Minimum: - 0,8 % (Grünau-Siedlung)
Maximum: + 50,0 % (Volkmarsdorf)
MockauSüd
Eutritzsch
u
Miltitz
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Holzhausen
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Stadtgrenze
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
HartmannsdorfKnautnaundorf
Kilometer
0
4
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
In fast allen Leipziger Ortsteilen ist die Einwohnerzahl zwischen 2012 und 2017 gewachsen. Die größten
Einwohnergewinne mit 15 % und mehr verzeichneten Ortsteile östlich des Zentrums von Eutritzsch bis Sellerhausen-Stünz und Zentrum-Südost, Ortsteile in Leipzig Alt-West sowie im nordwestlichen Ortsteil Möckern. Das größte Einwohnerwachstum erfolgte mit einem Plus von 50,0 % in Volkmarsdorf. Die Ortsteile
entlang des Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wuchsen hingegen weniger stark als in den 2000er
Jahren. Das Wachstum der innerstädtischen Ortsteile speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz, vor allem durch Außenwanderung, und in zunehmendem Maße aus Geburtenüberschüssen. Auch in
den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen wie Grünau, Schönefeld und Paunsdorf ist
die Einwohnerzahl im Vergleich zu 2012 um bis zu 12,5 % gestiegen. Die Einwohnergewinne beruhen auf
positiven Wanderungssalden, die natürliche Einwohnerentwicklung ist hier nach wie vor negativ. Die stärker
durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand sind zwischen 2012 und 2017, bis auf
wenige Ausnahmen, ebenfalls durch Einwohnergewinne bzw. stabile Einwohnerzahlen geprägt. Die größten
Einwohnerzuwächse von 6 Prozentpunkte und mehr verzeichneten die Ortsteile Engelsdorf, Baalsdorf und
Knautkleeberg-Knauthain. In den meisten dieser Ortsteile ist die natürliche Bevölkerungsentwicklung negativ.
50,7 % der Leipziger Bevölkerung sind Frauen, 49,3 % Männer. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich der
Männeranteil an der Leipziger Bevölkerung erhöht (2011: 48,3 %).
3.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der Geburten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf 6.976 im Jahr 2017 angestiegen.
Diesen Geburten standen 6.287 Sterbefälle gegenüber, woraus das vierte Jahr in Folge ein Geburtenüberschuss resultiert.
Die vorläufige mittlere Kinderzahl je Frau, die die Zahl der Lebendgeborenen auf 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren ausdrückt, betrug 2017 1,55 (Quelle: Einwohnerregister). Damit ist sie
im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Bis 2014 lag die mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig über dem
bundesdeutschen Durchschnitt. 2015 waren die Werte gleich, da die mittlere Kinderzahl je Frau im bundesweiten Durchschnitt stärker stieg als in Leipzig. Für 2017 lagen zum Redaktionsschluss für Deutschland
insgesamt noch keine Daten vor.
12
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 3.3
Geburten und Sterbefälle für 2005, 2010 bis 2017
8.000
4.000
3.000
4.370
6.287
6.976
6.005
6.873
6.204
6.622
5.889
6.017
5.834
5.681
5.566
5.782
5.602
5.806
Personen
5.000
5.303
5.742
6.000
6.241
7.000
2.000
1.000
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Geburten
Sterbefälle
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.4
Sozialreport Leipzig 2018
Mittlere Kinderzahl je Frau in Leipzig und Deutschland für 2005, 2010 bis 2017
1,55
1,59
1,53
1,50
1,50
1,47
1,49
1,42
1,44
1,38
1,40
1,36
1,39
1,42
1,20
1,34
1,40
1,46
1,60
1,28
Lebendgeborene auf 1.000 Frauen
im gebärfähigen Alter
zwischen 15 und 45 Jahren
1,80
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017*
Jahr
Leipzig
Deutschland
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen, *vorläufige Zahl
Sozialreport Leipzig 2018
3.3 Wanderung
2017 standen 36.013 Zuzügen 25.935 Fortzüge gegenüber, woraus ein Wanderungsgewinn von 10.078
Personen resultiert. Im Vergleich zu 2016, das noch durch eine große Flüchtlingszuwanderung geprägt war,
ging die Zahl der Zuzüge aus dem Ausland um etwa 3.200 zurück. Zugleich stieg die Zahl der Auslandsfortzüge – dem Trend der Vorjahre folgend – um rund 300 an.
Die 2017 erzielten Wanderungsgewinne speisten sich zu 45 % aus dem Ausland, 36 % aus den neuen Bundesländern und 19 % aus den alten Bundesländern. Die Zuwanderung aus dem Ausland reduzierte sich im
Vergleich zum Vorjahr deutlich. Gegenüber dem unmittelbaren Leipziger Umland verlor Leipzig 909 Personen, das sind 750 weniger als in 2016 und stellt somit eine Abschwächung des bisherigen Trends dar. Gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern ist der Wanderungssaldo im Jahr 2017 in Höhe von 4.509
Personen auf Vorjahresniveau geblieben. Ursache für das starke Absinken seit 2015 ist, dass Leipzig inzwischen selbst Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete ist. Bis 2015 wurden Geflüchtete in der
Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz aufgenommen und zogen dann nach Leipzig bzw. wurden trotz Erstaufnahme in Leipzig in Chemnitz erstmals registriert. Jenseits der Wanderungsbeziehung mit Chemnitz bewegt sich der Wanderungssaldo gegenüber den sonstigen neuen Bundesländern auf dem Niveau der Vorjahre. Der Wanderungssaldo gegenüber den alten Bundesländern ging um etwa 270 Personen auf 1.943
Personen zurück.
Sozialreport Leipzig 2018
13
Abb. 3.5
Wanderungssalden nach Regionen 2010 bis 2017
10.000
8.000
Personen
6.000
4.000
2.000
0
-2.000
-4.000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
neue Bundesländer (ohne Umlandkreise)
Umlandkreise
alte Bundesländer
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Ausland
Sozialreport Leipzig 2018
Leipzig gewann 2017 nicht mehr in allen Altersklassen an Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gruppen
der 18- bis unter 25-Jährigen und der 25- bis unter 45-Jährigen stellen mit Wanderungsgewinnen von 6.432
bzw. 2.363 Personen nach wie vor die größten Zuwanderungsgruppen dar. In der Altersgruppe 0 bis unter 6
Jahre gibt es erstmals seit 2013 wieder einen negativen Saldo in Höhe von minus 318 Personen.
Tabelle 3.1
Wanderungssaldo nach Altersgruppen für 2005, 2010 bis 2017
Altersgruppe in Jahren
0 - unter 6
2005
2010
2012
2013
2014
2015
2016
2017
-137
-73
-64
-32
56
569
31
-318
24
258
424
395
561
1.416
1.011
556
18 - unter 25
3.119
5.052
5.921
5.560
6.233
6.896
6.848
6.432
25 - unter 45
-4
2.220
3.930
4.118
4.599
5.962
3.929
2.363
45 - unter 65
-79
719
1.077
937
1.033
1.346
954
712
65 - unter 80
84
250
327
323
380
369
339
276
80 und älter
38
24
54
48
71
111
81
57
3.045
8.450
11.669
11.349
12.933
16.669
13.193
10.078
6 - unter 18
Insgesamt
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
3.4 Bevölkerungsvorausschätzung
Die städtische Bevölkerungsvorausschätzung 2016 erwartete in ihrer Hauptvariante eine kontinuierlich stark
wachsende Einwohnerzahl um ca. 154.000 Personen (27 %) auf rund 722.000 im Jahr 2030. In der oberen
Variante steigt die Einwohnerzahl auf etwa 770.000, in der unteren auf fast 674.000. Die im selben Jahr
veröffentlichte regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamt Sachsen prognostiziert hingegen ein deutlich geringeres Wachstum für Leipzig. Danach wächst die Einwohnerzahl um
lediglich 57.000 Personen (10 %) auf 618.000 (Variante 1). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Prognose auf der amtlichen Einwohnerzahl Leipzigs des Statistischen Landesamtes basiert, die etwa um 8.000
Einwohner/-innen kleiner ist als die des Einwohnerregisters der Stadt Leipzig.
Die prognostizierten Einwohnergewinne liegen im positiven Wanderungssaldo sowie in den wachsenden
Geburtenüberschüssen begründet. Dabei nimmt in der Hauptvariante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung der Wanderungssaldo im Zeitverlauf ab, da künftig von kontinuierlich sinkenden Zuzügen bei
etwa gleich bleibenden Fortzügen ausgegangen wird. Der Geburtenüberschuss hingegen wird aufgrund
einer erwarteten leichten Zunahme der Fertilität (Kinderzahl je Frau) und einer steigenden Zahl fertiler Frauen bis 2030 steigen. Die Zahl der Geburten nimmt demzufolge von ca. 6.600 auf 8.300 Geburten pro Jahr
deutlich stärker zu als die Sterbefälle (von 6.200 auf 6.700).
Die Einwohnerzahl Leipzigs im Jahr 2017 (590.337) lag ca. 8.700 Personen unter der prognostizierten
Hauptvariante (598.344) und ca. 4.100 unter der unteren Variante (594.428) der städtischen Bevölkerungs14
Sozialreport Leipzig 2018
vorausschätzung. Ein Grund für das überschätzte Bevölkerungswachstum ist der Rückgang des Zuzugs
geflüchteter Menschen. Den größten Einfluss hatten jedoch unvorhersehbare Registerbereinigungen in den
Jahren 2015/2016 zu Ungunsten der Stadt Leipzig.
Abb. 3.6
Einwohnerentwicklung von 2010 bis 2017 und Einwohnerprognosen 2016 bis 2030
800.000
Einwohnerentwicklung bis 2017
700.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 Hauptvariante
600.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 - untere
Variante
Personen
500.000
400.000
Bevölkerungsvorausschätzung
der Stadt Leipzig 2016 - obere
Variante
300.000
Bevölkerungsprognose Sachsen
2016 (Variante 1)
200.000
100.000
Jahr
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Statistisches Landesamt Sachsen
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
0
Sozialreport Leipzig 2018
3.5 Altersstrukturentwicklung
15,6 % der Leipziger Einwohner/-innen waren 2017 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren machen 8,3 % der Gesamtbevölkerung aus. Knapp ein Drittel der Leipziger/-innen ist im Alter von 25 und 45 Jahren. Die Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen hat einen Anteil von
23,3 %. 20,4 % der Einwohner/-innen sind 65 Jahre oder älter.
Stadtweit nahmen die Einwohnerzahlen in fast allen Altersgruppen zu. Zugleich ist die Altersstrukturentwicklung weiterhin von Brüchen, den so genannten demografischen Wellen, beeinflusst. Die größten Zunahmen
verzeichnen die Altersgruppen der 25- bis unter 45-Jährigen und der 6- bis unter 18-Jährigen. Die Einwohnerzahl in der Altersgruppe der 65- bis unter 80-Jährigen nahm aufgrund der Geburtenausfälle des 2. Weltkrieges leicht ab. Die Zahl der hochaltrigen Menschen (80 Jahre und älter) ist dagegen weiter angewachsen.
Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende Altersquote. Die
Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung
(Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2012 und 2017 von 18,5 % auf 20,6 %. Die
Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie
nahm im gleichen Zeitraum von 33,1 % auf 30,9 % ab.
Sozialreport Leipzig 2018
15
Abb. 3.7
Zahl der Einwohner/-innen nach Altersgruppen in 2010, 2015 und 2017
600.000
36.707
6,2 %
83.670
14,2 %
33.092
500.000
28.427
Anteil an der
Gesamtbevölkerung
2017
84.646
87.053
400.000
137.666
Personen
137.017
23,3 %
126.293
300.000
184.594
200.000
191.196
32,4 %
48.732
8,3 %
152.815
100.000
43.101
47.256
0
38.874
50.406
54.941
28.057
34.990
37.425
2010
2015
2017
9,3 %
6,3 %
Jahr
0-6
6 - 18
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
18 - 25
25 - 45
45 - 65
65 - 80
80 und älter
Sozialreport Leipzig 2018
Der Altersdurchschnitt der Leipzigerinnen und Leipziger betrug 2017 42,6 Jahre. Zwischen 2012 und 2017
ist das Durchschnittsalter infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen
sowie der gestiegenen Geburtenzahlen um 1,2 Jahre gesunken.
Hinsichtlich Durchschnittsalter und Altersstruktur bestehen stadträumlich große Unterschiede. In den innerstädtischen, vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteilen liegt das Durchschnittsalter häufig unter 42
Jahren. In diesen Ortsteilen leben viele Familien und junge Erwachsene. Der Anteil der 65-Jährigen und
älteren hingegen ist vergleichsweise gering. Den geringsten Altersdurchschnitt weist Lindenau mit 34,2 Jahren auf. 20 Jahre höher ist der Altersdurchschnitt in Grünau-Siedlung (54,0 Jahre), dem Ortsteil mit dem
höchsten Durchschnittsalter. Auch in anderen durch Großsiedlungen geprägten Ortsteilen wie Grünau-Ost,
Paunsdorf, Schönefeld-Ost und Großzschocher, Thekla oder Mockau-Nord liegt der Altersdurchschnitt der
Bewohner/-innen über 50 Jahre. Jeweils ein Drittel der Einwohner ist 65 Jahre oder älter. Die jüngeren Altersklassen hingegen sind unterdurchschnittlich besetzt. Von der Entstehungszeit her jüngere Großsiedlungsbestände wie Paunsdorf, Grünau-Nord und Lausen-Grünau weisen geringere Durchschnittsalter auf. In
den randstädtischen Ortsteilen beträgt das Durchschnittsalter zwischen 42 und 49 Jahren. Die überwiegende Zahl dieser Ortsteile weisen überdurchschnittliche Anteile an 6- bis unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen und über 45-Jährigen auf. Im städtischen Vergleich nimmt der Altersdurchschnitt in diesen Ortsteilen am stärksten zu, während er in weiten Teilen der inneren Stadt sinkt.
16
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 3.2
Altersdurchschnitt 2017 und Entwicklung des Altersdurchschnitts von 2012 bis 2017
Seehausen
PlaußigPortitz
Wiederitzsch
Lindenthal
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
GohlisNord
Wahren
Eutritzsch
Möckern
GohlisMitte
Böhlitz-Ehrenberg
ZentrumNord SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNordwest
BurghausenRückmarsdorf
Miltitz
GrünauNord
LausenGrün
Grünau
au-S
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
ZentrumOst
Altlindenau
uli
ng
iedlu
Heiterblick
Paunsdorf
1
Zentrum
Zentrumnd
West
en
au
Lindenau
ReudnitzSchönau
Zentrum-Thonberg
Süd ZentrumPlagwitz
Südost
GrünauSchleußig
Ost
Südvorstadt
GrünauMitte
Kleinzschocher
Ne
Thekla
MockauSüd
2
SellerhausenStünz
AngerCrottendorf
Engelsdorf
Mölkau
Stötteritz
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Marienbrunn
Connewitz
Großzschocher
Lößnig
Dölitz-Dösen
Probstheida
Holzhausen
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
Liebertwolkwitz
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
Altersdurchschnitt 2017
in Jahren
Entwicklung des Altersdurchschnitts
2012 bis 2017 in Jahren
unter 38 Jahre
Stadtgrenze
38 bis unter 42 Jahre
Stadtbezirk
42 bis unter 46 Jahre
Ortsteil
46 bis unter 50 Jahre
gestiegener
Altersdurchschnitt
(+ 2 Jahre)
gesunkener
Altersdurchschnitt
(- 2 Jahre)
50 Jahre und mehr
Kilometer
0
2
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
42,6 Jahre
34,2 Jahre (Lindenau)
54,0 Jahre (Grünau-Siedl.)
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
-1,2
-4,3 (Volkmarsdorf)
+2,5 (Heiterblick)
Sozialreport Leipzig 2018
17
3.5.1 Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende
Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen kommunalen
Daseinsvorsorge. Diese reicht von der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen über Schulen bis
hin zu verschiedenen Leistungen nach dem SGB VIII wie z. B. Hilfen zur Erziehung. Die im Folgenden dargestellten Prognosezahlen beziehen sich auf die Hauptvariante der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt
Leipzig. Besonders stark wuchs in den vergangenen 12 Jahren die absolute Zahl der Kinder unter 6 Jahre.
Ihre Zahl hat sich zwischen 2005 und 2017 rund 14.100 Kinder auf 37.425 erhöht. Laut Bevölkerungsvorausschätzung 2016 wird sich ihre Zahl bis 2030 um ca. 10.100 erhöhen. Die Zahl der 6- bis unter 12jährigen Kinder wuchs ebenfalls seit 2005 stark an (plus 12.945). In den kommenden 13 Jahren soll sich ihre
Zahl um weitere 13.265 Kinder erhöhen.
Die Entwicklung der Zahl der Jugendlichen (im Alter von 14 bis unter 18 Jahren) und der Heranwachsenden
(im Alter von 18 bis unter 21 Jahren) war in den vergangenen 12 Jahren zunächst von einem Rückgang und
seit 2010 bzw. 2013 von einem Anstieg geprägt. Dieser Anstieg wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung
in den kommenden Jahren für beide Altersgruppen fortsetzen Die Zahl der jungen Erwachsenen im Alter
zwischen 21 und 27 Jahren wuchs seit 2005 um 11.000 bis 2016 an und viel im Folgejahr um knapp 1.200
Personen ab. Jedoch soll die Zahl bis 2030 um weitere rund 21.500 Personen wachsen.
Tabelle 3.2
Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen unter 27 Jahre
für 2005, 2010 bis 2017
Altersgruppe
in Jahren
Altersgruppe
in Jahren
0 - unter 6
Bevölkerungsentwicklung
2005
2010
2015
2016
Bevölkerungsvorausschätzung
2017
2005-2017
in %
2030
2016-2030
in %
23.326
28.057
34.990
36.366
37.425
60,9
47.570
30,8
0 - unter 3
12.192
15.011
18.418
19.300
19.758
62,1
24.380
26,3
3 - unter 6
11.134
13.046
16.572
17.066
17.667
58,7
23.190
35,9
6 - unter 12
17.237
22.322
27.646
28.953
30.182
75,1
43.447
50,1
0 - unter 14
45.742
56.611
70.435
73.679
76.310
66,8
104.350
41,6
14 - unter 18
17.695
10.320
14.961
15.660
16.056
-9,3
24.058
53,6
18 - unter 21
17.901
13.900
14.589
16.243
18.250
2,0
19.934
22,7
21 - unter 27
48.305
51.858
51.743
49.362
48.166
-0,3
69.703
41,2
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
3.5.2 Seniorinnen und Senioren
Auch für Seniorinnen und Senioren übernimmt die Kommune wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge und
unterstützt sie mit verschiedenen Leistungen, z. B. nach dem SGB XI und SGB XII. Daher soll die Darstellung dieser Altersklasse gesondert erfolgen.
Die Zahl der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren hat sich seit 2005 um 14,2 % bzw. 14.932 Personen
auf 120.377 erhöht. Etwa 14 % der Seniorinnen und Senioren war im Jahr 2017 85 Jahre oder älter. Prozentual nahm die Zahl der ab 85-Jährigen deutlich stärker zu als die der 65- bis unter 85-Jährigen. Dieser Trend
wird sich laut Bevölkerungsvorausschätzung in den kommenden Jahren fortsetzen: während sich die Zahl
der 65- bis unter 85-Jährigen bis 2030 nur noch um 6.660 Personen erhöhen wird, steigt die Zahl der hochaltrigen Menschen voraussichtlich um 10.572.
18
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 3.3
Bevölkerung und Bevölkerungsprognose ausgewählter Altersgruppen über 65 Jahre
für 2005, 2010 bis 2017
Altersgruppe
in Jahren
Altersgruppe
in Jahren
Bevölkerungsentwicklung
2010
2015
2016
105.445
115.480
117.738
119.102
120.377
14,2
137.609
15,5
65 - unter 85
94.725
102.647
102.282
103.220
104.189
10,0
110.849
7,4
85 und älter
10.720
12.833
15.456
15.882
16.188
51,0
26.760
68,5
65 und älter
2005
Bevölkerungsvorausschätzung
2017
2005-2017
in %
2030
2016-2030
in %
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
3.5.3 Menschen mit Migrationshintergrund
Für die Darstellung der Daten im Sozialreport wird wiederum die auch durch das Statistische Bundesamt
verwendete begriffliche Abgrenzung für „Personen mit Migrationshintergrund“ verwendet:
Bei Personen mit Migrationshintergrund handelt es sich um solche, die nach 1949 auf das heutige Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen
und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer/-in
in Deutschland geborenen Elternteil.
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen neben den Ausländern, welche die größte Migrantengruppe bilden, die deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Zu den weiteren Personen mit
Migrationshintergrund, die nicht in die Kategorie Ausländer fallen, gehören insbesondere Deutsche mit einer
oder mehreren weiteren Staatsbürgerschaften, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Personen mit Geburtsort im
Ausland sowie Kinder von vorgenannten ausländischen Eltern. Dabei ist zu beachten, dass es zwischen den
verschiedenen Gruppen der deutschen Migranten durchaus Überschneidungen geben kann, d.h. ein größerer Teil der betreffenden Personen könnte theoretisch mehreren Gruppen zugeordnet werden.
Es gibt nur wenige belastbare statistische Daten über Personen mit Migrationshintergrund. In keiner der
nutzbaren Datenquellen gibt es vollständige Daten über diese Personengruppe. Für die Darstellung im Sozialreport wird auf die Daten des Einwohnermelderegisters der Stadt Leipzig zurückgegriffen, weil diese die
größte Verlässlichkeit bieten und als einzige Datenquelle auch Aussagen zur räumlichen Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund innerhalb der Stadt Leipzig ermöglichen. Das Statistische Bundesamt bzw.
das Statistische Landesamt Sachsen mit Bezug zum Zensus 2011 hat ebenfalls Daten zu Leipzigerinnen
und Leipzigern mit Migrationshintergrund veröffentlicht. Da diese im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem
Einwohnerregister aber nicht alle Personen mit Migrationshintergrund umfassen, wird auf die Darstellung
aus dieser Quelle verzichtet.
Abb. 3.8
Einordnung der Personen mit Migrationshintergrund in die Bevölkerung*
Bevölkerung insgesamt
Deutsche
Einwohner/-innen
ohne Migrationshintergrund
Deutsche mit Migrationshintergrund
Ausländer/-innen
Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund
* Die Größe der Felder steht in keinem Bezug zur Größe der jeweiligen Gruppe.
Am Jahresende 2017 hatten 83.406 Leipziger/-innen einen Migrationshintergrund. Das entspricht einem
Bevölkerungsanteil von 14,1 %. Sowohl die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund als auch ihr Anteil
an der Gesamtbevölkerung wächst seit 2011 kontinuierlich an. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der
Migrantinnen und Migranten um knapp 5.800 bzw. 7,4 % erhöht. Ausländer/-innen bilden mit 56.011 Personen und einem Anteil von 9,5 % an der Bevölkerung die größte Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund. Ihre Zahl erhöhte sich gegenüber 2016 um 8,0 %. Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund
erhöhte sich in geringerem Maße auf 27.395 Personen. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 4,6 %.
Die größten Migrantengruppen stellen die Russische Föderation (8.450), Syrien (8.441), Polen (4.641), Rumänien (3.598) und Vietnam (3.431).
Migrantinnen und Migranten sind mit einem Altersdurchschnitt von 30,6 Jahren deutlich jünger als Deutsche
ohne Migrationshintergrund (44,4 Jahre). Fast drei Viertel aller Migranten (72,2 %) hatte das 40. Lebensjahr
Sozialreport Leipzig 2018
19
noch nicht vollendet. 23,5 % aller Leipziger mit Migrationshintergrund war unter 16 Jahre, das heißt im Kitaund Schulalter. Auf der anderen Seite sind nur 6 % der Migrantinnen und Migranten über 65 Jahre; bei allen
Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt er 20,4 %.
Tabelle 3.4
Anzahl und Anteil von Personen mit Migrationshintergrund für 2016 und 2017
Personen mit Migrationshintergrund
2016
Anzahl
Insgesamt
2017
Anteil an der
Bevölkerung in %
Anzahl
Anteil an der
Bevölkerung in %
Entwicklung 2017
gegenüber 2016 in %
77.559
13,4
83.406
14,1
7,4
Ausländer
51.861
8,9
56.011
9,5
8,0
Deutsche mit
Migrationshintergrund
25.698
4,4
27.395
4,6
6,6
davon
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 3.9
Sozialreport Leipzig 2018
Anteile von Einwohner/-innen mit Migrationshintergrund an der Leipziger
Bevölkerung für 2005, 2010 bis 2017
16,0
14,0
12,0
Anteil in %
10,0
4,4
4,6
4,2
8,0
6,0
2,5
3,9
3,7
4,0
3,1
3,4
5,4
4,9
5,2
5,6
6,1
6,8
8,1
8,9
9,5
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
4,0
2,0
0,0
Jahr
Ausländer
Deutsche mit Migrationshintergrund
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Deutsche mit Migrationshintergrund (geschätzt)
Sozialreport Leipzig 2018
Innerhalb der Stadt Leipzig bestehen große Unterschiede beim Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Er bewegt sich in einer Spanne von 2,1 % in Baalsdorf bis 42,1 % in
Volksmarsdorf. Neben Volkmarsdorf weisen vor allem zentrumsnahe Ortsteile sowie Grünau-Mitte einen
hohen Migrantenanteil (über 20 %) auf. Die randstädtischen Ortsteile weisen geringe Migrantenanteile auf.
Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Personen mit Migrationshintergrund ist in den jeweiligen Ortsteilen
unterschiedlich stark ausgeprägt. Die randstädtischen Ortsteile haben im Zeitraum von 2016 bis 2017 sehr
geringe Zuwächse bzw. leichte Verluste zu verzeichnen. In den innerstädtischen und von Großsiedlungen
geprägten Ortsteilen ist die Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker ausgefallen. In den Ortsteilen Schönefeld-Abtnaundorf, Volkmarsdorf, Möckern und Grünau-Mitte gab es mit mehr als 200 ausländischen Personen das stärkste Wachstum. Verluste von 30 Personen und mehr gab es bei dieser Gruppe in
den Ortsteilen Lindenau, Engelsdorf und Zentrum-Südost.
Die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund stieg in der Mehrheit nicht so stark wie die der Ausländer.
Deutliche Ausnahmen bilden die Ortsteile Zentrum-Süd, Zentrum-Südost, Reudnitz-Thonberg und Connewitz. Die höchsten Zugewinne mit mehr als 100 Personen gab es in den Ortsteilen Gohlis-Süd und ReudnitzThonberg. Signifikante Verluste, hinsichtlich der Entwicklung der Einwohnerzahl zum Vorjahr, waren bei
dieser Personengruppe nicht festzustellen.
20
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 3.3
Anteil in 2017 und Entwicklung der Personen mit Migrationshintergrund in Leipzig
von 2016 bis 2017
Seehausen
Lindenthal
LützschenaStahmeln
Thekla
MockauSüd
Möckern
Gohlis- Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldOst
SchönefeldAbtnaundorf
Leutzsch
Ne
ul
Schönau
in
de
n
ZentrumNordwest
au
Lindenau
ZentrumWest
Paunsdorf
Zentrum- 1
Ost
Zentrum
Zentrum-Süd
2
SellerhausenStünz
ReudnitzThonberg
Plagwitz
GrünauGrünauNord Grünau- Ost
Mitte
dlung
u-Sie
Grüna
Heiterblick
ZentrumNord
Altlindenau
Schleußig
Miltitz
Mockau-Nord
GohlisNord
Wahren
BurghausenRückmarsdorf
PlaußigPortitz
Wiederitzsch
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Mölkau
ZentrumSüdvorstadt Südost
Baalsdorf
Stötteritz
Kleinzschocher
Marienbrunn
LausenGrünau
Großzschocher
Connewitz
Holzhausen
AlthenKleinpösna
Probstheida
Lößnig
Dölitz-Dösen
KnautkleebergKnauthain
Meusdorf
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
HartmannsdorfKnautnaundorf
Anteil der Personen mit
Migrationshintergrund 2017
bis unter 5 %
Stadtgrenze
5 % bis unter 10 %
Stadtbezirk
10 % bis unter 15 %
Ortsteil
15 % bis unter 20 %
20 % und mehr
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Entwicklung der Einwohnerzahl
mit Migrationshintergrund
von 2016 - 2017
170
Ausländer
Deutsche mit
Migrationshintergrund
14,1 %
2,1 % (Baalsdorf)
42,1 % (Volkmarsdorf)
Sozialreport Leipzig 2018
21
Unter den Migrantinnen und Migranten befinden sich auch die Asylsuchenden, die in den vergangenen Jahren nach Leipzig kamen. Nachdem 2016 insgesamt 2.297 Asylsuchende (1.997 erwachsene Asylsuchende
sowie 300 unbegleitete Minderjährige) in Leipzig aufgenommen worden sind, waren es im Jahr 2017 insgesamt 1091 Personen (974 erwachsene Asylsuchende sowie 117 unbegleitete Minderjährige).
Zum 31.12.2017 war in Leipzig keine Person gemeldet, die über eine Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchende/r verfügt, d.h. die bereits registriert ist, aber noch keinen persönlichen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt hat. Die Anzahl dieser Menschen ging um 100 % zurück. Aufgrund der Erhöhung der Bearbeitungskapazitäten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt die
Antragstellung bereits in der Zeit des Wohnens in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen.
1.762 Personen verfügten über eine Aufenthaltsgestattung (minus 56 %), d.h. ihr Asylantrag ist bereits förmlich gestellt. 1.135 Personen verfügten über eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz (plus 34 %), d.h. ihr
Verfahren war negativ abgeschlossen worden, jedoch ist die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt. 9.757
Personen verfügten über eine Aufenthaltserlaubnis (plus 24 %) und 748 über eine Niederlassungserlaubnis
(minus 56 %).
Abb. 3.10
Personen nach Aufenthaltstitel von 2015 bis 2017
Aufenthaltsstatus
Aufenthaltserlaubnis
1762
Aufenthaltsgestattung
2982
748
Niederlassungserlaubnis nach
§ 26 Aufenthaltsgesetz
9757
7876
5066
4020
1698
1553
1135
850
642
Duldung nach
§ 60 Aufenthaltsgesetz
0
11
Bescheinigung über die Meldung
als Asylsuchende/r
0
1550
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
Anzahl der in Leipzig gemeldeten Personen
2017
Quelle: Ordnungsamt, Ausländerbehörde
22
2016
2015
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
4
Wohnen
Zusammenfassung
Zwischen 2012 und 2017 ist die Zahl der Haushalte um 10,5 % auf 335.466 gestiegen. Besonders stark
nahmen die Zahl der Einpersonenhaushalte und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen
zu.
Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes ist eine zunehmende Dynamik zu verzeichnen. Die Zahl
der fertiggestellten Wohnungen betrug 1.664 Wohnungen, wobei der Neubau von Mehrfamilienhäusern
nochmals an Bedeutung gewonnen hat. Der Wohnungsbestand wuchs 2017 auf 336.885 Wohnungen an.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 2017 im Bestand 5,62 €/m², die
Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,77 €/m². Seit 2013 stiegen die Gesamtmieten im
Bestand um ca. 7,5 %. Deutlich stärker stiegen in diesem Zeitraum die Angebotsmieten in Leipzig, nämlich
um 25 % auf 6,59 €/m². Die durchschnittliche Mietbelastung betrug insgesamt wie im Vorjahr 30 %.
Die Zahl der neu bekannt gewordenen Wohnungsnotfälle ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 203 Fälle
bzw. 9,3 % auf 1.978 gesunken.
2017 wurden im täglichen Durchschnitt 224 obdachlose Personen notuntergebracht, davon 67 in Gemeinschaftsunterkünften und 157 in Gewährleistungswohnungen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 28 %.
Weitere Informationen: Monitoringbericht Wohnen, Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig, Statistische
Quartalsberichte der Stadt Leipzig
4.1 Wohnungsnachfrage
Für den Wohnungsmarkt ist die Betrachtung der Zahl der Haushalte bedeutsam, da Haushalte als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt auftreten. Die vom Amt für Statistik und Wahlen ermittelte Zahl der Haushalte
2017 betrug 335.466 Haushalte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen in Wohngemeinschaften und
Einrichtungen jeweils als Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist daher
geringer.
Seit 2012 ist die Zahl der Haushalte um rund 32.000 Haushalte bzw. 10,5 % gewachsen. Dabei nahmen vor
allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 15,0 %) und die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr
Personen zu (plus 22,6 %). Die Zahl der Haushalte mit 2 und 3 Personen wuchs in geringerem Maße. Infolgedessen nimmt ihr Anteil an allen Haushalten in der Stadt Leipzig kontinuierlich ab, während der Anteil der
Einpersonenhaushalte auf 53,9 % und der Anteil der Haushalte mit 4 und mehr Personen auf 7,9 % anstieg.
Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist stabil bei 1,75 Personen je Haushalt.
Auf Basis der Bevölkerungsvorausschätzung wurde eine Prognose der Zahl der Haushalte vorgenommen,
die die vorausgeschätzte Zahl an Einwohnerinnen und Einwohnern anhand der Altersstruktur und der heutigen Haushaltestrukturen für die Prognosejahre in Haushalten zusammenfasst. Im Ergebnis steigt die Zahl
der Haushalte bis 2030 in der Hauptvariante um ca. 78.000 an. Zwischen 2015 und 2030 steigt, differenziert
nach Haushaltsgröße, vor allem die Zahl der Einpersonenhaushalte (plus 37.000 Haushalte bzw. 22 %) und
die Zahl der großen Haushalte mit 4 und mehr Personen (plus 11.000 Haushalte bzw. 42 %).
Sozialreport Leipzig 2018
23
Tabelle 4.1
Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße von
2010 bis 2017
2010
Zahl der Haushalte und
Jahre
Haushalte
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Entwicklung
2012 –
2017 in %
289.870 294.810 303.465 310.279 316.787 325.444 330.948 335.466
10,5 %
145.369 149.474 157.221 162.391 166.666 172.624 177.305 180.773
15,0 %
davon mit
1 Person
2 Personen
89.969
90.898
92.148
93.330
94.371
95.022
94.767
94.981
3,1 %
3 Personen
33.740
33.342
32.571
32.420
32.582
33.082
33.406
33.326
2,3 %
4 Personen
20.792
21.096
21.525
22.138
23.168
24.716
25.470
26.386
22,6 %
1,78
1,78
1,76
1,75
1,75
1,75
1,75
1,75
Durchschnittliche
Haushaltsgröße
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 4.1
Anteil der Haushalte nach Haushaltsgröße von 2010 bis 2017
100%
Anteil der Haushalte nach
Haushaltsgröße
Sozialreport Leipzig 2018
90%
7,2
7,2
7,1
7,1
7,3
7,6
7,7
7,9
11,6
11,3
10,7
10,4
10,3
10,2
10,1
9,9
31,0
30,8
30,4
30,1
29,8
29,2
28,6
28,3
50,1
50,7
51,8
52,3
52,6
53,0
53,6
53,9
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Jahr
1 Person
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
2 Personen
3 Personen
4 Personen und mehr
Sozialreport Leipzig 2018
4.2 Wohnungsangebot
4.2.1 Bautätigkeit
Einhergehend mit dem Anstieg der Wohnungsnachfrage hat sich die Dynamik auf der Angebotsseite des
Wohnungsmarktes in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu
kein vollständiges Bild liefert, werden vermehrtes Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten
beobachtet. 2017 wurden in Leipzig 1.664 Wohnungen fertiggestellt. Das waren rund 70 weniger als im Jahr
zuvor, aber deutlich mehr als in den Jahren bis 2012. Insgesamt hat dabei die Bedeutung des Mehrfamilienhausneubaus kontinuierlich zugenommen, so wurden 807 Wohnungen in neuen Mehrfamilienhäusern erstellt. Darüber hinaus entstanden 510 Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Dies umfasst Wohnungen,
die bei der Sanierung bestehender Mehrfamilienhäuser zusätzlich durch Dachgeschossausbau oder Wohnungsteilungen entstehen, ebenso wie Wohnungen, die bei der Umwandlung ehemaliger Fabrikgebäude in
Wohngebäude geschaffen werden. Der Bau neuer Ein- und Zweifamilienhäuser lag mit 337 Wohneinheiten
auf dem Niveau der letzten Jahre. Ihr Anteil am gesamten Baugeschehen der Stadt hat sich auf 20 % reduziert. Der Abriss von Wohngebäuden spielt in Leipzig nahezu keine Rolle mehr. 2017 wurde der Abgang von
10 Wohnungen registriert.
24
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 4.2
Anzahl der Baufertigstellungen und der Wohnungsabgänge für 2005, 2010 bis 2017
2000
1800
1600
Wohnungen
1400
1200
1000
800
600
1.654
10
1.736
77
1.837
26
1.059
52
101
1.441
396
1.066
215
914
131
661
200
1.231
881
400
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Baufertigstellungen
Wohnungsabgänge
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
4.2.2 Wohnungsbestand
2017 umfasste der Wohnungsbestand in Leipzig 336.885 Wohnungen. Mit 89,2 % befand sich der überwiegende Anteil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 10,8 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Gemessen
an der Zahl der Räume, wobei abgeschlossene Küchen mit mehr als 6 m² in dieser Statistik als Wohnraum
gezählt werden, dominieren in Leipzig mit jeweils über 100.000 Wohnungen die 3- und 4-Raum-Wohnungen.
Zusammen machen diese fast zwei Drittel des Wohnungsbestands aus. Etwa 65.100 Wohnungen sind kleinere Wohnungen mit einem Raum (17.038) oder zwei Räumen (48.071). Darüber hinaus gibt es knapp
58.000 Wohnungen mit mindestens 5 Räumen. Gegenüber 2012 wuchs der Wohnungsbestand entsprechend der Nachfrageentwicklung vor allem bei Einraumwohnungen (plus 5,8 %) und Wohnungen mit 5
Räumen und mehr (plus 4,9 %).
Anzahl der Räume inkl. Küche > 6 m²
Abb. 4.3
Wohnungsbestand nach Anzahl der Räume 2017
mind.
5 Räume
58.043
4 Räume
103.030
3 Räume
110.703
2 Räume
48.071
1 Raum
17.038
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
Wohnungen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2017 46,2 m².
Dabei ist die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner/-in in Einpersonenhaushalten mit 55,9 m² deutlich
höher als in Mehrpersonenhaushalten (2-Personenhaushalt: 39,1 m², 3-Personenhaushalt: 30,4 m², Haushalt mit 4 Personen und mehr: 26,0 m²).
Sozialreport Leipzig 2018
25
Abb. 4.4
Wohnungsbestandsanteile nach Anzahl der Räume in Prozent von 2010 bis 2017
Anteil der Haushalte nach
Haushaltsgröße
100%
90%
16,3
16,4
16,6
16,8
16,9
17,1
17,2
30,4
30,4
30,4
30,4
30,5
30,5
30,6
32,4
32,4
32,5
32,5
32,6
32,8
32,9
13,8
13,8
13,8
13,9
14,0
14,1
14,3
4,7
4,8
4,8
4,9
4,9
5,0
5,1
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
18,7
80%
70%
60%
37,4
50%
40%
30%
27,5
20%
10%
0%
8,0
2,2
2010
Jahr
1 Raum
2 Räume
3 Räume
4 Räume
mind. 5 Räume
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Die Entwicklung der Wohnungsgrößen im Bestand zeigt auf, dass in den Kategorien der 1-Raumwohnungen
seit 2010 die Anteile stetig steigen. In den Kategorien 4 Räume sowie mind. 5 Räume sanken die prozentualen Anteile. Insbesondere der Anteil der 4 Raumwohnungen ist von 37,4 % in 2010 auf 30,6% in 2017 stärker zurückgegangen.
4.3 Entwicklung der Mieten und Mietbelastung
Die Kommunale Bürgerumfrage ermittelt über die Befragung von Leipziger Haushalten deren Ausgaben für
die Kosten ihrer Wohnung. Die hierbei ermittelten durchschnittlichen Mietpreise (Median) bilden so die Bestandsmiete ab. Dabei ist die Entwicklung über mehrere Jahre zu betrachten, da Schwankungen auftreten.
Laut Kommunaler Bürgerumfrage 2017 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,62 €/m², die Gesamtmiete (inkl. Heizungs- und sonstige Nebenkosten) 7,77 €/m². Gegenüber 2013 stiegen Nettokaltmiete um
10,7 % und Gesamtmiete um rund 7,5 % an.
Abb. 4.5
2
Durchschnittliche Nettokalt- und Gesamtmiete in €/m (Median) für 2005, 2010 - 2017
9,00
8,00
Miete in € /m²
7,00
6,00
7,12
7,08
7,20
7,23
5,12
5,00
5,15
5,08
2010
2011
2012
7,50
7,59
7,77
5,38
5,29
5,39
5,62
2014
2015
2016
2017
6,53
5,00
4,00
7,45
4,67
3,00
2,00
1,00
0,00
2005
2013
Jahr
Kaltmiete (in €/m²)
Gesamtmiete* (in €/m²)
* inkl. Heizungs- und sonstigen Nebenkosten
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
26
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 4.1
Durchschnittliche Nettokaltmieten im Bestand 2017
Seehausen
Lindenthal
PlaußigPortitz
Wiederitzsch
LützschenaStahmeln
Mockau-Nord
GohlisNord
Wahren
Ne
u
ZentrumNordwest
lin
de
na
GrünauNord
GrünauOst
GrünauMitte
lung
ie
u-S d
a
n
rü
G
u
SchönefeldOst
Paunsdorf
SellerhausenStünz
ZentrumLindenau West
Plagwitz
ZentrumSüd
Schleußig
Heiterblick
1 2
ZentrumOst
Zentrum
Altlindenau
Schönau
Miltitz
ZentrumNord SchönefeldAbtnaundorf
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
MockauSüd
GohlisMitte
Eutritzsch
Möckern
BöhlitzEhrenberg
Thekla
ReudnitzThonberg
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Mölkau
ZentrumSüdvorstadt Südost
Baalsdorf
Stötteritz
Kleinzschocher
AlthenKleinpösna
Marienbrunn
LausenGrünau
Holzhausen
Connewitz
Großzschocher
Lößnig
Probstheida
Dölitz-Dösen
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
HartmannsdorfKnautnaundorf
Bestandsmieten 2017 in €/m²
Stadtgrenze
unter 4,80
Stadtbezirk
4,80 - 5,19
Ortsteil *
5,20 - 5,59
* die randstädtischen Ortsteile werden
in der Wohnungsmarktbeobachtung
zusammengefasst betrachtet
5,60 - 5,99
Entwicklung der Bestandsmieten
2013 - 2017 in €/m²
+ 0,5 €/m²
- 0,3 €/m²
6,00 - 6,39
6,40 - 6,79
Kilometer
0
2
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
6,80 und mehr
Sozialreport Leipzig 2018
Kleinräumig differenziert liegen Informationen zu Bestandsmieten aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2017
vor. Die höchsten Durchschnittsmieten werden vor allem im innerstädtischen Bereich von Gohlis-Süd bis
Marienbrunn sowie Plagwitz und Schleußig (über 6,00 €/m²) erzielt. Die Zahl der Ortsteile mit sehr niedrigen
Durchschnittsmieten (unter 4,80 €/m²) sinkt und wurde nur in den vorwiegend durch Großsiedlungen geprägSozialreport Leipzig 2018
27
ten Ortsteilen Schönau, Grünau-Ost sowie Grünau-Nord festgestellt. Im Übergangsbereich von innerer zu
äußerer Stadt liegen die Bestandsmieten vielfach zwischen 4,80 €/m² und 5,60 €/m². Im Vergleich zu 2012
sind die Mieten in nahezu allen Ortsteilen gestiegen. Überdurchschnittliche Steigerungen mit 10 % und mehr
betrafen vor allem zentrumsnahe Ortsteile, Ortsteile südöstlich des Zentrums, im Leipziger Westen, aber
auch z.B. Grünau-Mitte sowie Paunsdorf. Andere durch Großsiedlungsbestände geprägte Ortsteile wie Lausen-Grünau, Grünau-Nord und Mockau-Nord verzeichneten im Betrachtungszeitraum ein leicht sinkendes
Mietpreisniveau.
Die Gesamtmiete (inkl. Heiz- und sonstigen Betriebskosten) betrug 2017 durchschnittlich 458 € je Haushalt.
Ein Leipziger Haushalt wandte 2017 im Durchschnitt 30 % seines Nettoeinkommens für die Gesamtmiete
der Wohnung auf. Im Vergleich zu den Vorjahren weist die Gesamtmietbelastung aufgrund der verbesserten
Einkommenssituation der Leipziger Haushalte eine gleichläufige Tendenz auf.
Die durchschnittliche Mietbelastung stellt sich für die verschiedenen Haushaltstypen unterschiedlich dar.
Paare mit und ohne Kinder sowie Rentnerpaare müssen, ähnlich wie in den Vorjahren, 23-26 % ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für die Gesamtmiete aufwenden. Die Mietbelastung für Singles (unter 65
Jahre) ist zum Vorjahr um ein Prozentpunkt gesunken. Für alleinstehende Rentner ist sie erstmals seit 2013
mit 34 % um einen Prozentpunkt wieder angestiegen.
Abb. 4.6
Durchschnittliche Gesamtmietbelastung für die Jahre 2005, 2010 bis 2017
40%
Gesamtmietbelastung
35%
30%
34%
35%
34%
33%
32%
31%
31%
30%
30%
2016
2017
25%
20%
15%
10%
5%
0%
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Jahr
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
Abb. 4.7
Sozialreport Leipzig 2018
Durchschnittliche Gesamtmietbelastung nach Haushaltstyp 2017
Rentnerpaare
26%
Haushaltstyp
alleinstehende Rentner
34%
Paare ohne Kind
23%
Paare mit Kind(ern)
23%
Singles
32%
insgesamt
30%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Wohnungen
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
28
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Die Auswertung der empirica-Preisdatenbank ermöglicht es, Aussagen über die Angebotsmieten der am
Markt angebotenen Mieten zu treffen. In der empirica-Preisdatenbank liegen für Leipzig Daten ab 2012 vor.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) aller Angebote betrug 2017 6,59 €/m². Dabei bestehen deutliche Unterschiede bei den Mieten der inserierten Wohnungen je nach Baualter. Am günstigsten sind Wohnungen im Plattenbau (1961-1990) für durchschnittlich 5,50 €/m². Wohnungen der Bauzeit 1919-1945 und
1946-1960 wurden für 6,15 €/m² bzw. 6,31 €/m² angeboten. Über dem städtischen Durchschnitt lagen die
Preise für Wohnungen der Gründerzeit mit 6,69 €/m² sowie ab 1991 errichtete Wohnungen. Hier unterscheiden sich die durchschnittlichen Angebotsmieten erheblich: Wohnungen, die zwischen 1991 und 2004 errichtet wurden, kosteten im Schnitt 6,76 €/m²; Wohnungen, die ab 2005 errichtet wurden, wurden für 10,00 €/m²
angeboten.
Mit einer Zunahme um 25 % stiegen die Angebotsmieten seit 2013 (5,08 €/m²) deutlich stärker als die Bestandsmieten (11 %). Auch hier bestanden Unterschiede zwischen den Baualtersklassen: mit 64,5 % ist der
größte Anstieg bei ab 2005 errichteten Wohnungen zu registrieren. Ursache für diesen starken Anstieg ist
u.a. das Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (ENEV) 2013 im Jahr 2014 und den daraus resultierenden höheren Baukosten. Wohnungen in den Siedlungsbeständen der 1920/30er Jahre und der Baualtersklassen von 1946 bis 2004 verzeichneten unterdurchschnittliche Mietpreisanstiege (16,6 % bis 23,7 %). Im
Bereich des städtischen Durchschnitts stiegen die Mietpreise in den gründerzeitlichen Beständen (26,5 %).
Abb. 4.8
2
Durchschnittliche Nettokaltmiete (Median) in €/m der Angebotsmiete nach Baualter in
2017
12,00
Miete in €/m²
10,00
8,00
6,00
4,00
5,08
5,27
5,50
2012
2013
2014
5,83
6,15
2015
2016
6,59
2,00
0,00
2017
Jahr
vor 1919
1919 - 1945
1946 - 1960
1991 - 2004
ab 2005
insgesamt
Quelle: empirica-Preisdatenbank
1961 - 1990
Sozialreport Leipzig 2018
4.4 Hilfe für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen in Haushalten, deren Wohnraum durch eine Kündigung,
eine Räumungsklage oder einen noch nicht vollstreckten Räumungstitel oder eine unmittelbar bevorstehende Zwangsräumung verloren zu gehen droht.
Menschen gelten als wohnungslos, wenn sie nicht über einen vertraglich abgesicherten angemessenen
Wohnraum verfügen können, ein Obdach nur in wechselnden ungesicherten Unterkunftsverhältnissen, zum
Beispiel bei Freunden und Bekannten finden, oder gänzlich ohne Dach über dem Kopf im Freien übernachten. Wohnungslos sind auch alle durch die Stadt Leipzig notuntergebrachten Haushalte und Personen.
4.4.1 Wohnungsverlust
Im Jahr 2017 wurde das Sozialamt vom Amtsgericht Leipzig über 1.127 eingeleitete Räumungsklagen informiert, 30 weniger als im Vorjahr. Die Gerichtsvollzieher informierten im Jahr 2017 über 1.025 angesetzte
Zwangsräumungstermine von Wohnungen. Die Anzahl der Räumungstermine ist im Vergleich zum Vorjahr
um 25 Fälle gestiegen.
Sozialreport Leipzig 2018
29
Tabelle 4.2
Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte nach der Stufe der Bedrohung 2005,
2010, 2015 bis 2017
Stufe der Bedrohung
2005
Räumungsklage
2010
2015
2016
2017
1.210
1.178
1.059
1.157
1.127
828
810
964
1.000
1.025
Räumungstermin
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
4.4.2 Beratung und persönliche Hilfe im Wohnungsnotfall
Der Sozialdienst Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamtes berät und leistet persönliche Hilfe für Personen und
Haushalte mit dem Ziel, einen drohenden Wohnungsverlust abzuwenden, Wohnungslosigkeit zu beenden
oder einen erneuten Wohnungsverlust zu verhindern. Darüber hinaus betreut der Sozialdienst auch diejenigen Haushalte, welche vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht wurden.
Im Jahr 2017 wurden 3.510 Wohnungsnotfälle/Haushalte betreut, was ein leichter Anstieg im Vergleich zum
Vorjahr ist (2016: 3.486). Darunter waren 2017 insgesamt 1.978 neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle.
Die Beratung des Sozialdienstes setzte in den meisten Neufällen (46 %) erst mit einer Räumungsklage ein.
Bei 14,3 % der Neufälle war schon ein Räumungstermin durch das Gericht angesetzt. Seit 2015 hat sich der
Anteil der Fälle mit Räumungstermin leicht verringert, insgesamt stieg aber der Anteil der Fälle mit Räumungsklage.
Tabelle 4.3
Betreute Wohnungsnotfälle des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe 2015 bis 2017
Art der Integration
2015
Wohnungsnotfälle (Haushalte)
2016
2017
3.373
3.486
3.510
1.973
2.181
1.978
vor Kündigung in %
3,6
4,1
3,2
mit Kündigung in %
17,2
18,7
18,1
mit Räumungsklage und weiter eskalierte Fälle in %
41,0
45,3
46,0
16,4
14,2
14,3
21,8
17,7
18,5
darunter
neu bekannt gewordene Wohnungsnotfälle
davon
darunter
mit Räumungstermin in % (Bezug: alle neuen Fälle)
Sonstige Gründe (z. B. Zeitpunkt unbekannt, direkte Unterbringung) in %
Quelle : Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Um den Erhalt einer Wohnung zu sichern, unterstützt das Sozialamt wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen durch die Übernahme von Mietzahlungsrückständen zur Sicherung der Wohnung
und die Gewährung von Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens nach § 67 SGB XII.
Im Jahr 2017 wurden in 157 Fällen Mietschulden im Wohnungsnotfall übernommen – das sind 25 % weniger
als im Vorjahr. Grund dafür ist, dass Vermieter in Wohnungsnotfällen – die auf Mietrückstände zurückzuführen sind – häufig nicht bereit sind, das Mietverhältnis fortzusetzen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche
Summe der übernommenen Mietschulden bei 1.486 Euro und hat sich seit 2005 damit fast verdoppelt.
Tabelle 4.4
Übernahme von Mietschulden 2005, 2010 bis 2017
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Haushalte, für die Mietschulden übernommen wurden
137
149
132
165
238
179
170
210
157
durchschnittliche Kosten je
Haushalt in Euro
824
894
880
981
1.111
1.131
1.454
1.426
1.486
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Ein wichtiges Instrument zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist das Ambulant Betreute
Wohnen nach § 67 SBG XII . Diese Form der individuellen sozialen Betreuung erfolgt in Wohnprojekten oder
direkt in den Wohnungen der betreffenden Haushalte. Die Betreuung erfolgt durch Träger der freien Wohl30
Sozialreport Leipzig 2018
fahrtspflege. 2017 wurden 240 Fälle ambulant betreut. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 46 Fälle mehr, da
nur mit dieser nachhaltigen Hilfe der Wohnraum erhalten und ein neues Mietverhältnis begründet werden
konnte.
Abb. 4.9
Fälle ambulant betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII 2009 bis 2017
300
250
30
30
Fälle
200
21
25
29
150
100
151
159
2009
2010
176
177
178
189
187
2011
2012
2013
2014
2015
210
165
50
0
Finanzierung durch KSV Sachsen
2016
2017
Finanzierung durch Stadt Leipzig
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Sozialamt
Der Verhinderung von Wohnungslosigkeit kommt in einem angespannten Wohnungsmarkt eine besondere
Bedeutung zu. Im Jahr 2017 wurden 2.174 Wohnungsnotfälle durch den Sozialdienst abgeschlossen. Davon
konnte in 28,7 % (2016: 25,7 %) der Fälle die Ursprungswohnung erhalten werden. In 40,5 % der Fälle
konnte neuer Wohnraum gefunden werden oder in eine betreute Wohnform vermittelt werden (2016:
43,3 %). 2 % der Fälle wurden ordnungsrechtlich notunterbracht – hier hat sich der Anteil im Vergleich zum
Vorjahr nicht erhöht.
Abb. 4.10
Abgeschlossene Wohnungsnotfälle des Sozialdienstes 2017
Kontaktabbruch bzw.
Kontakt konnte nicht
hergestellt werden
26%
Erhalt der
Ursprungswohnung
29%
Sonstige (z. B.
Strafvollzug, Einzug bei
Freunden)
2%
ordnungsrechtliche
Unterbringung
2%
Quelle: Sozialamt
neue Mietwohnung /
Wohnraumvermittlung /
betreute Wohnform
41%
Sozialreport Leipzig 2018
4.4.3 Notunterbringung
Alle Personen und Haushalte, die unfreiwillig von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d. h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben und sich nicht selbst helfen können, haben einen Anspruch auf Notunterbringung. Die Stadt Leipzig ist als Ortspolizeibehörde zur Unterbringung verpflichtet. Eine Notunterbringung erfolgt in Gewährleistungswohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften, wie Übernachtungshäusern
und Notschlafstellen. Eine Notunterbringung soll so kurz wie möglich erfolgen. Wohnungslose Personen
sollen baldmöglichst wieder eine eigene Mietwohnung beziehen.
Sozialreport Leipzig 2018
31
Alleinstehende Personen werden in der Regel in einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen notuntergebracht. Für drogenabhängige Personen und Personen mit psychischer Erkrankung steht jeweils eine
spezialisierte Notunterbringung zur Verfügung.
Darüber hinaus werden in Leipzig, in Anlehnung an den Ansatz „Housing first“ (deutsch: Wohnen zuerst),
Haushalte mit Kindern, Paare, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden und im Einzelfall auch Einzelpersonen
sofort nach der Zwangsräumung wieder in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswohnung) notuntergebracht. In einer Gewährleistungswohnung erfolgt bei Bedarf eine ambulante Betreuung.
Auch Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII und das Projekt „Leipziger Obdach Plus“ werden
dem „Housing first“ zugerechnet.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 322 Personen in 87 Haushalten in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Personenzahl mehr als verdoppelt. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit fehlenden Selbsthilfepotentialen von Familien, die von Räumung betroffen sind, dem Unterbringungsbedarf anerkannter Flüchtlingsfamilien, die in Leipzig ihren gewöhnlichen Aufenthalt nehmen, sowie der Verknappung von Wohnraum im unteren Preissegment. 75 der 87 Haushalte waren Mehrpersonenhaushalte.
Anzahl der Personen und Haushalte in Leipzig, die in Gewährleistungswohnungen
notuntergebracht wurden 2013 bis 2017
Anzahl der Haushalte in
Gewährleistungswohnungen
100
350
322
90
300
90
80
70
278
75
74
237
60
250
200
50
53
154
40
54
167
150
30
100
20
10
17
17
50
14
12
12
0
0
2013
2014
Einpersonenhaushalte
Quelle: Sozialamt
Anzahl der Personen in
Gewährleistungswohnungen
Abb. 4.11
2015
2016
Mehrpersonenhaushalte
2017
Personen gesamt
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 übernachteten 681 Personen mindestens einmal in den Gemeinschaftsunterkünften zur Notunterbringung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 13 % mehr Personen. Davon entfielen 474 auf das Übernachtungshaus für Männer, 109 auf das Übernachtungshaus für Frauen, 79 auf die Notunterbringung mit
Sucht-hilfe und 19 auf die Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe.
32
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 4.12
Anzahl der Personen, die mindestens eine Nacht in Gemeinschaftsunterkünften notuntergebracht wurden 2010 bis 2017
500
474
301
300
298
406
389
339
350
250
425
400
386
Personen, die mindestens
1 Nacht übernachtet haben
450
200
83
106
17
83
87
8
87
80
14
115
80
13
95
84
12
98
74
17
109
79
19
50
66
100
114
14
150
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
0
2010
Übernachtungshaus für Männer, Rückmarsdorfer Straße 7
Übernachtungshaus für Frauen, Scharnhorstraße 27
Notunterbringung mit Suchthilfe im Haus „Alternative I“, Chopinstraße 13
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe, Dieskaustraße 54
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die Inanspruchnahme von Angeboten der Notunterbringung unterliegt größeren Schwankungen. Deshalb
wird im folgenden Abschnitt zur durchschnittlichen täglichen Notunterbringung berichtet, um einen Eindruck
zu vermitteln, wie viele Personen im täglichen Durchschnitt obdachlos sind.
2017 wurden im täglichen Durchschnitt 224 obdachlose Personen notuntergebracht. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung um 28 %. Die durchschnittliche Zahl der Personen in den Gemeinschaftsunterkünften (Übernachtungshäuser und spezialisierte Notunterbringung) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren
kaum verändert. 2015 wurden im Übernachtungshaus für Männer zeitweise zusätzlich Asylbewerber untergebracht, was die erhöhte Zahl erklärt. In der Notunterbringung mit Suchthilfe erhielten im täglichen Durchschnitt 20 Personen eine Notunterkunft und in der Notschlafstelle für psychisch kranke Wohnungslose im
Durchschnitt 9 Personen. In Gewährleistungswohnungen wurden 2017 im Durchschnitt täglich 157 Personen, davon 91 Kinder, notuntergebracht.
Tabelle 4.5
Durchschnittliche tägliche Notunterbringung 2010, 2015 bis 2017
Notunterbringung für Obdachlose
untergebrachte Personen insgesamt
2010
2015
2016
2017
244
142
175
224
34
50
39
38
20
37
28
26
24
20
19
20
22
18
17
16
4
4
7
9
.
.
3
4
182
68
110
157
bis unter 18 Jahre
73
39
65
91
18 Jahre oder älter
109
29
45
66
57
9
17
24
davon:
Übernachtungshäuser für Erwachsene
(75 Plätze)
darunter männlich
Notunterbringung mit Suchthilfe
(20 Plätze)
darunter männlich
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe
(seit 6/2016: 9 Plätze, bis 5/2016: 4 Plätze)
darunter männlich
Gewährleistungswohnungen
davon:
darunter männlich
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die durchschnittliche Verweildauer in allen Gemeinschaftsunterkünften lag 2017 bei 42 Nächten. Darunter
befanden sich auch Personen, welche die Notunterkünfte länger als 1 Jahr in Folge nutzten. Die VerweilSozialreport Leipzig 2018
33
dauer hat sich seit 2010 je nach Einrichtung unterschiedlich entwickelt. Im Übernachtungshaus für Frauen
hat sich die Verweildauer von 85 auf 40 Nächte verringert. Es gelang, eine Vielzahl von langjährigen wohnungslosen Frauen in problemadäquate, auf Dauer angelegte Unterkünfte zu vermitteln. Im Übernachtungshaus für Männer hat sich die Verweildauer weitgehend konstant gehalten bis auf einen Anstieg in den Jahren 2016 bis 2017, welcher im Wesentlichen durch Außenwohnplätze in der Erikenstraße hervorgerufen
wurde. Der deutliche Anstieg der Verweildauer von 50 auf 85 Nächte von 2014 auf 2015 in der Notunterbringung mit Suchthilfe ist in der Umstrukturierung der Platznutzung begründet. Bis 2014 wurden 10 der 20 Plätze als Motivationsplätze und damit als beendete Notunterbringung erfasst. 2015 wurden diese 10 Motivationsplätze als Notschlafplätze umgewidmet und zählten damit zur Notunterbringung. Gründe für die seit 2010
tendenziell steigende Verweildauer sind u. a. eine erschwerte Vermittlung in neuen Mietwohnraum aufgrund
zurückliegender Mietschulden, sozial auffälligen Verhaltens etc. Daneben mangelt es aber auch an Kapazitäten in betreuten Nachsorgeeinrichtungen (z. B. Ambulant Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII, Suchttherapie).
Abb. 4.13
Durchschnittliche Verweildauer in Leipziger Notunterkünften 2010 bis 2017
151
91
97
30
32
40
43
49
24
21
21
41
22
32
25
20
30
40
43
50
52
48
61
60
86
80
74
85
80
91
100
108
114
125
127
120
129
140
24
Durchschnittliche Verweildauer
in Nächten
160
0
2010
2011
2012
Übernachtungshaus für Männer
Notunterbringung mit Suchthilfe
Quelle: Sozialamt
34
2013
2014
2015
2016
2017
Übernachtungshaus für Frauen
Notunterbringung mit sozialpsychiatrischer Hilfe
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
5
Lebensunterhalt
Zusammenfassung
Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen lag 2017 mit 1.767 Euro um 66 Euro höher als im Jahr
2016. Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2017 insgesamt
1.328 Euro und lag damit um 48 Euro höher als im Jahr 2016.
Die Einkommensunterschiede zwischen den einkommensschwächsten und einkommensstärksten 20 Prozent haben sich im Jahr 2017 absolut weiter auf 1.188 Euro erhöht. Der Einkommensunterschied zwischen
Männern und Frauen hat sich von 235 Euro (2016) auf 208 Euro (2017) verringert.
16,8 % der Leipziger/-innen sind relativ einkommensarm (2016: 17,1 %), da ihr Einkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle (60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens) liegt.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich weiter verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, lag Ende 2017 bei 7,0 % und war somit niedriger als Ende 2016 (7,9 %).
Der Anteil der Einwohner/-innen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus Erwerbs- oder Berufstätigkeit bezieht, betrug 2017 insgesamt 45,7 % und lag damit über dem Vorjahreswert (46,8 %).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach SGB II hat sich auch im Jahr 2017 auf den bisher niedrigsten
Jahreswert verringert. Insgesamt erhielten 64.636 Personen derartige Leistungen, das waren 14,2 % aller
Einwohner/-innen unter 65 Jahre. 21,9 % aller Kinder unter 15 Jahren bezogen im Jahr 2017 Sozialgeld
(2016: 22,7 %). Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
2017 auf 4.470 gestiegen (2016: 4.209).
Mindestens ein Antrag auf Bildung und Teilhabe wurde 2017 für 19.435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gestellt, dies entspricht dem Niveau der Vorjahre.
Die Anzahl der Schuldnerberatungen hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 344 auf 3.018 erhöht.
Insgesamt 60.254 Personen nutzten 2017 den Leipzig-Pass (2016: 62.048). Das waren 10,2 % (2016:
10,7 %) der Leipziger/-innen.
Weitere Informationen: Statistisches Jahrbuch
5.1 Einkommensentwicklung und Einkommensquellen
Alle Aussagen zur Entwicklung der Einkommen beruhen auf den Ergebnissen der kommunalen Bürgerumfragen zum Haushaltseinkommen. Dabei ist zu beachten, dass in die kommunalen Bürgerumfragen nur Personen mit Hauptwohnsitz in Leipzig im Alter von 18 bis zu 85 Jahren einbezogen werden.
Tabelle 5.1
Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens 2005 bis 2017 nach Haushaltsgröße
2005
Haushaltsgröße
Haushalte insgesamt
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Mittleres Haushaltsnettoeinkommen in € (Median)
1.450
1.414
1.414
1.503
1.549
1.662
1.665
1.701
1.767
1
890
1.062
1.051
1.074
1.148
1.181
1.231
1.223
1.320
2
1.800
1.872
1.881
2.019
2.054
2.158
2.220
2.301
2.370
3
2.200
2.346
2.292
2.490
2.581
2.857
2.758
2.934
2.985
4 und mehr
2.400
2.830
2.662
3.048
3.036
3.153
3.458
3.299
3.355
Personen im Haushalt
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen in der Stadt Leipzig
1.767 Euro und lag damit um 66 Euro höher als im Jahr 2016. Tendenziell ist in den letzten Jahren bei allen
Haushaltgrößen ein Einkommenszuwachs auszumachen, auch wenn mitunter im Jahresvergleich Rückgänge festzustellen sind.
Haushalte, deren Einkommen zum überwiegenden Teil aus Erwerbstätigkeit stammt, verfügten im Jahr 2017
Sozialreport Leipzig 2018
35
mit 2.232 Euro über ein mehr als dreimal so hohes Nettoeinkommen wie Haushalte, deren Einkommen
überwiegend aus Arbeitslosenbezügen resultiert (769 Euro).
Abb. 5.1
Monatliches Haushaltsnettoeinkommen 2017 nach vorwiegender
Einkommensquelle, Haushaltstyp und Haushaltsgröße
Gesamt
1.767
Erwerbstätigkeit
vorwiegende
Einkommensquelle
2.232
Arbeitslosenbezüge
769
Rente
1.517
Singles (unter 65 Jahre)
1.334
Alleinerziehende
Haushaltstyp
1.615
Paare mit Kind(ern)
3.401
Paare ohne Kind(er)
2.926
Alleinstehende Rentner
1.302
Rentnerpaare
2.198
1
Haushaltsgröße
(Personen)
1.320
2
2.370
3
2.985
4 und mehr
3.355
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2018
Teilweise beachtliche Einkommensunterschiede bestehen nicht nur hinsichtlich der Haushaltsgröße, sondern auch zwischen verschiedenen Haushaltstypen.
Der Anteil der einzelnen Einkommensgruppen an allen Leipziger Haushalten hat sich in den letzten Jahren
nur geringfügig verändert. Tendenziell sinkt der Anteil der unteren Einkommensgruppen, während der Anteil
der oberen Einkommensgruppen ansteigt. Im Jahr 2017 verfügten 22 % aller Haushalte monatlich über weniger als 1.100 Euro, während in 17 % der Haushalte mindestens 3.200 Euro pro Monat zur Verfügung standen.
Abb. 5.2
100%
90%
Entwicklung der monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2005 bis 2017
7
9
10
12
13
15
16
17
14
11
12
13
15
15
15
16
48
46
45
80%
Anteil
70%
60%
44
47
50%
46
46
46
40%
30%
20%
36
33
31
29
26
23
24
22
2012
2013
2014
2015
2016
2017
10%
0%
2005
2010
Jahr
bis unter 1.100 €
1.100 bis unter 2.300 €
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
36
2.300 bis unter 3.200 €
3.200 € u. mehr
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen (Median) betrug im Jahr 2017 insgesamt 1.328 Euro und
lag damit um 48 Euro höher als im Jahr 2016. Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche persönliche Nettoeinkommen der Männer 1.444 Euro (2016: 1.398 Euro) gegenüber einem durchschnittlichen Nettoeinkommen der Frauen von 1.236 Euro (2016: 1.163 Euro).
Von großem Einfluss auf das persönliche Einkommen ist der Bildungsabschluss. In Leipzig verfügen Einwohner/-innen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss über ein durchschnittliches persönliches
Nettoeinkommen von 1.820 Euro. Leipziger/-innen mit Fachhochschulabschluss erreichen 1.861 Euro; Meister, Techniker und Fachschulabsolventen erzielen 1.457 Euro. Bei Menschen mit Berufsausbildung einschließlich eines Abschluss als Teilfacharbeiter/-in liegt das Nettoeinkommen bei durchschnittlich
1.303 Euro. Bei Personen ohne Berufsabschluss (einschließlich noch in Ausbildung befindlichen Personen)
liegt das Nettoeinkommen bei 713 Euro.
Der Anteil der Leipziger/-innen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus Erwerbstätigkeit bestritten, ist im
Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 46,8 % auf 45,7 % gesunken, lag aber weiterhin über den Werten
früherer Jahre. Der Anteil der Leipziger/-innen, die überwiegend von staatlichen Unterstützungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Grundsicherung u.ä. leben, ist im Jahr 2017 weiter gesunken und liegt jetzt bei
7,4 %. Knapp ein Viertel der Leipziger Einwohner/-innen (23,9 %) lebte 2017 überwiegend von Renten bzw.
Pensionen. Der Anteil der Personen, deren vorwiegende Einkommensquelle der Unterhalt durch Angehörige
ist, hat sich kaum verändert und lag 2017 bei 18,4 %.
Tabelle 5.2
Bevölkerung 2010 bis 2017 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Einkommensquelle
Anteil der Bevölkerungsgruppe an der Gesamtbevölkerung in %
Erwerbs-/Berufstätigkeit
43,0
43,9
43,7
44,4
44,2
44,8
46,8
45,7
Arbeitslosengeld einschl. Sozialgeld u.ä.
11,7
10,6
10,3
9,8
10,3
9,0
7,7
7,4
Rente/Pension
24,4
24,8
24,3
23,8
22,9
23,4
22,4
23,9
Unterhalt durch Angehörige
16,9
17,0
17,3
17,5
17,7
17,9
18,7
18,4
4,1
3,7
4,4
4,4
4,9
4,9
4,4
4,6
Sonstiges
Quelle: Statistisches Landesamt, Mikrozensus
Sozialreport Leipzig 2018
5.2 Einkommensarmut und Einkommensunterschiede
Aussagen zu relativer Einkommensarmut sind auf Basis der Nettoäquivalenzeinkommen möglich. Die Armutsgefährdungsquote gibt dabei den Anteil der Personen an, die über ein Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des durchschnittlichen Äquivalenzeinkommens (Median) der Bevölkerung verfügen. Aus methodischen Gründen wird für die Angaben zur Armutsgefährdungsquote auch auf Daten aus dem vom Statistischen Landesamt durchgeführten Mikrozensus zurückgegriffen, die auch für die 15 größten deutschen
Städte ermittelt und veröffentlicht werden.
Bezogen auf die 60%-Grenze des Leipziger Äquivalenzeinkommens ergibt sich für die Stadt Leipzig im Jahr
2017 eine Armutsgefährdungsquote von 16,8 %.
Die Einkommen in Leipzig sind sowohl niedriger als im Durchschnitt des Freistaates Sachsen als auch im
gesamtdeutschen Durchschnitt. Dies führt dazu, dass die Armutsgefährdungsquoten, bezogen auf den
sächsischen bzw. den gesamtdeutschen Median der Äquivalenzeinkommen höher ausfallen. Legt man den
sächsischen Landesmedian zugrunde, ergibt sich eine Armutsgefährdungsquote von 16,9 %; gemessen am
Bundesmedian liegt diese Quote sogar bei 21,5 %.
Sozialreport Leipzig 2018
37
Abb. 5.3
Armutsgefährdungsquote in Leipzig 2005 bis 2017 (gemessen am Median der Stadt
Leipzig, dem Landesmedian des Freistaates Sachsen und dem Bundesmedian)
16,8
16,9
21,5
22,4
25,1
17,1
17,3
15,3
16
16,9
18,2
24,1
25,1
16,8
17,8
16
17,6
24,5
26,4
15,8
16,8
15
15,9
18,7
23,9
20
16,7
17,8
Quote in Prozent
25
25,4
30
10
5
0
2005
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Median der Stadt Leipzig
Landesmedian
Bundesmedian
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus
Sozialreport Leipzig 2018
In den letzten Jahren ist der Median des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommens in der Stadt Leipzig angestiegen, von 1.050 Euro im Jahr 2005 über 1.148 Euro im Jahr 2010, 1.343 Euro im Jahr 2015,
1.370 Euro im Jahr 2016 auf 1.439 € im Jahr 2017.
Für ausgewählte Haushaltsarten ergeben sich im Freistaat Sachsen rechnerisch die in der Tabelle aufgeführten Armutsgefährdungsschwellen.
Tabelle 5.3
Bevölkerung 2010 bis 2017 nach der Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
Haushalts- bzw. Familientyp
Armutsgefährdungsschwelle in Euro
2017
Einpersonenhaushalt
2016
902
866
1 Erwachsene/r, 1 Kind unter 14 Jahren
1.172
1.126
1 Erwachsene/r, 2 Kinder unter 14 Jahren
1.442
1.385
2 Erwachsene, 1 Kind unter 14 Jahren
1.623
1.559
2 Erwachsene, 2 Kinder unter 14 Jahren
1.893
1.818
2 Erwachsene, 3 Kinder unter 14 Jahren
2.164
2.078
1.352
1.299
Familien:
Paare ohne Kinder
Quelle: IT.NRW, Mikrozensus
Sozialreport Leipzig 2018
Das durchschnittliche Einkommen der einkommensschwächsten 20 Prozent hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 28 € auf 923 € erhöht, während sich das durchschnittliche Einkommen der einkommensstärksten 20 Prozent um 112 € auf 2.111 € erhöht hat. Tendenziell sind die Einkommen beider Gruppen in den letzten Jahren angestiegen, allerdings haben sich die Unterschiede in den letzten Jahren vergrößert. Im bundesweiten Vergleich sind die Einkommensunterschiede in Leipzig vergleichsweise gering. So
haben die einkommensstärksten 20 Prozent in Leipzig etwas mehr als doppelt (2,3) so viel Einkommen zur
Verfügung als die einkommensschwächsten 20 Prozent, während es im gesamtdeutschen Durchschnitt
mehr als viermal so viel ist.
38
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 5.4
Entwicklung der Nettoäquivalenzeinkommen der niedrigsten 20 Prozent und der
höchsten 20 Prozent 2010 bis 2017 (Median in Euro)
monatliches
Nettoäquivalenzeinkommen in €
2 400
2 100
1 800
1.876
2.111
1.962
1.969
1.999
859
900
895
923
2014
2015
2016
2017
1.750
1.676
1.678
752
771
793
802
2010
2011
2012
2013
1 500
1 200
900
600
300
0
Jahr
einkommensschwächste 20 Prozent
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2018
einkommensstärkste 20 Prozent
Sozialreport Leipzig 2018
39
5.3 Arbeitslosigkeit
Seit dem Höchststand im Jahr 2005 hat sich die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr verringert und dies
bei ständig steigenden Einwohnerzahlen. Am Jahresende 2017 waren insgesamt 20.921 Personen als arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Jahresende 2016 hat sich die Zahl der Arbeitslosen um 2.196 Personen
verringert. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, betrug 7,0 %, Ende 2016 waren es 7,9 %, Ende 2005 lag die Quote bei 19,2 %. Während die Arbeitslosenquote am Jahresende 2017 bei
den Männern bei 7,7 % lag, waren es bei den Frauen 6,2 %. Im Jahr 2017 hat sich die Zahl der arbeitslosen
Männer stärker reduziert (minus 1.109) als die der Frauen (minus 1.087).
Von den insgesamt 20.921 arbeitslos gemeldeten Personen waren 5.882 (28,1 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und 15.039 (71,9 %) Arbeitslose im Rechtskreis SGB II.
Im Jahr 2017 hat sich der Anteil der Langzeitarbeitslosen (mindestens ein Jahr arbeitslos) an den Arbeitslosen verringert. Zum Jahresende 2017 waren in Leipzig 6.151 Langzeitarbeitslose registriert, das waren
1.209 weniger als ein Jahr zuvor bzw. 29,4 % aller arbeitslos gemeldeten Leipziger/-innen (Vorjahr: 31,8 %).
Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen 2005 bis 2017
16
12,9
10
8
20.921
23.117
25.460
26.241
7,0
6
8.930
8.655
7.360
6.151
4
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
0
2005
12
7,9
9.053
5.000
8,8
9.677
10.000
9,4
11.380
15.000
10,3
12.553
20.000
10,8
28.085
25.000
14
11,6
33.127
30.000
19.898
Personen
35.000
28.663
40.000
18
46.870
45.000
20
19,2
Arbeitslosenquote in %
50.000
30.141
Abb. 5.5
2
0
Jahr
Arbeitslose insgesamt
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
dar. Langzeitarbeitslose
Arbeitslosenquote
Sozialreport Leipzig 2018
Zum Jahresende 2017 gab es insgesamt 791 sog. Aufstocker, das heißt Arbeitslose aus dem Rechtskreis
SGB III, die parallel Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen. Die Zahl der Aufstocker hat sich in
den letzten Jahren verringert (2015: 1.031 Personen; 2016: 878 Personen).
Kleinräumig betrachtet, ergeben sich innerhalb der Stadt Leipzig große Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit.
Da für die Berechnung von Arbeitslosenquoten auf Ebene der Ortsteile oder Stadtbezirke die entsprechende
Bezugsbasis (zivile bzw. abhängige zivile Erwerbspersonen) nicht ermittelt werden kann, werden die Arbeitslosen dort in Bezug zur Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahren gesetzt. Der Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen an dieser Bevölkerungsgruppe reicht von 1,5 % in Plaußig-Portitz und Baalsdorf und 1,9 %
in Althen-Kleinpösna bis zu 11,4 % in Grünau-Mitte, 10,8 % in Volkmarsdorf und 10,2 % in Grünau-Nord. In
22 der 63 Ortsteile liegt der Anteil der Arbeitslosen über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 5,4 %. Im
Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Spreizung zwischen den Ortsteilen deutlich verringert und liegt jetzt
bei 9,9 Prozentpunkten.
40
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 5.1
Arbeitslose und Anteil der Arbeitslosen an den 15- bis unter 65-Jährigen 2017
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig-Portitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Gohlis-Nord
Wahren
Möckern
Gohlis- Eutritzsch
Mitte
SchönefeldGohlis-Süd
Abtnaundorf
BöhlitzEhrenberg
BurghausenRückmarsdorf
Leutzsch
Ne
u
lind Altlindenau
en
au
ZentrumZentrumNord ZentrumNordwest
Ost
Zentrum1
Zentrum
West
Lindenau
Schönau
Miltitz
Schleußig
Plagwitz
GrünauOst
GrünauMitte
ng
Kleinzschocher
-Siedlu
rünau
G
LausenGrünau
SchönefeldOst
ZentrumSüdvorstadt Südost
Paunsdorf
SellerhausenStünz
Engelsdorf
Mölkau
Baalsdorf
Stötteritz
Holzhausen
Marienbrunn
Großzschocher
Heiterblick
2
AngerReudnitz- Crottendorf
Thonberg
Zentrum-Süd
GrünauNord
Thekla
MockauSüd
Althen-Kleinpösna
Connewitz
Probstheida
Lößnig
Meusdorf
Dölitz-Dösen
KnautkleebergKnauthain
Liebertwolkwitz
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
Anteil der Arbeitslosen an den
15- bis unter 65-Jährigen 2017 in %
Anzahl der Arbeitslosen insgesamt
und unter 25 Jahren
unter 2 %
Stadtgrenze
2 % bis unter 4 %
Stadtbezirk
4 % bis unter 6 %
Ortsteil
6 % bis unter 8 %
insgesamt
(1000)
unter 25 Jahre
(100)
8 % und mehr
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
5,4 %
1,5 % (Plaußig-Portitz, Baalsdorf)
11,4 % (Grünau-Mitte)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
41
5.4 Unterbeschäftigung
Am Jahresende 2017 waren insgesamt 31.819 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne
Kurzarbeit) betroffen. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 2.328 Personen weniger. Die größte Gruppe der
Unterbeschäftigten bilden die 20.921 Arbeitslosen. Weitere 7.567 Leipziger/-innen waren zum Jahresende
2017 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich
2.324 Personen in Fremdförderung, 2.010 Personen in beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung von
Menschen mit Behinderung) und 947 Personen in Arbeitsgelegenheiten. In der Tabelle sind die verschiedenen Komponenten der Unterbeschäftigung detailliert dargestellt.
Tabelle 5.4
Unterbeschäftigte Personen in Leipzig im Dezember 2010 bis 2017
Aspekt der Unterbeschäftigung
2010
2015
2016
2017
Personen
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)
44.146
34.416
34.147
31.819
1.376
490
342
352
1.225
345
303
320
151
51
39
32
42.770
33.926
33.805
31.467
6.700
5.192
7.137
7.567
Berufliche Weiterbildung
2.312
1.941
1.960
2.010
Arbeitsgelegenheiten
3.894
898
966
947
Fremdförderung
.
1.318
2.901
3.324
Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
.
.
365
358
118
16
14
12
.
179
164
181
222
840
767
735
36.070
28.734
26.668
23.900
2.943
3.274
3.551
2.979
Aktivierung u. berufliche Eingliederung
1.428
1.287
1.830
1.337
Sonderregelung für Ältere
1.515
1.987
1.721
1.642
33.127
25.460
23.117
20.921
davon:
Personen, fern vom Arbeitslosenstatus in Maßnahmen,
die gesamtwirtschaftlich entlasten
darunter:
Gründungszuschuss
Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit
Unterbeschäftigung im engeren Sinne
davon:
Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind
darunter:
Beschäftigungszuschuss
Förderung von Arbeitsverhältnissen
kurzfristige Arbeitsunfähigkeit
Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne
davon:
Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind
davon:
Arbeitslosigkeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Sozialreport Leipzig 2018
5.5 Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung
Insgesamt 73.531 Leipziger Einwohner/-innen (12,6 % aller Einwohner/-innen) bezogen 2017 Leistungen der
sozialen Mindestsicherung. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen ist nach dem Anstieg im Jahr 2015
auch im Jahr 2017 erneut gesunken (2015: 78.943; 2016: 76.255), was sowohl auf den Rückgang der Zahl
der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz und die gesunkene Zahl der Leistungsberechtigten von SGB II-Leistungen zurückzuführen ist. Bedingt durch die wachsende Einwohnerzahl hat
sich die Empfängerquote jedoch gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 12,5 % verringert. Im
42
Sozialreport Leipzig 2018
Jahr 2010 bezogen noch 83.139 Personen bzw. 15,9 % der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Je nach Rechtsgrundlage ist diese Entwicklung verschieden: während die Zahl der Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II rückläufig ist, nimmt die Zahl der Empfänger/-innen nach SGB XII
tendenziell zu.
Neben den 63.926 Personen, die Leistungen nach SGB II erhalten, gab es 2017 insgesamt 6.191 Empfänger/-innen von Sozialhilfeleistungen nach SGB XII (Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie 3.414 Empfänger/-innen von
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Tabelle 5.5
Empfänger/-innen von Leistungen der sozialen Mindestsicherung in Leipzig
2010 bis 2017
Kennziffer
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
83.139
79.797
77.637
77.824
77.774
78.943
76.255
73.531
Leistungen nach SGB II
77.648
74.049
71.124
70.731
69.355
67.548
66.081
63.926
Sozialhilfe nach SGB XII
4.551
4.836
5.255
5.531
5.996
6.210
6.108
6.191
940
912
1.258
1.562
2.423
5.185
4.066
3.414
15,9
15,0
14,7
14,4
14,1
13,9
13,4
12,6
Leistungsempfänger insgesamt
davon:
Regelleistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz
Anteil an Einwohnern in %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt, Amt
für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
5.6 Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II
Insgesamt 64.636 Leipziger/-innen erhielten 2017 Leistungen nach SGB II. Das entspricht 14,2 % aller Einwohner/-innen im Alter bis 65 Jahre. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 2.409 Personen. Die
Zahl der Leistungsempfänger/-innen liegt damit auf dem niedrigsten Jahresendstand seit Einführung dieser
Leistungen im Jahr 2005. Gegenläufig zur sinkenden Gesamtzahl der leistungsberechtigten Personen ist die
Tendenz bei ausländischen Leistungsberechtigten, deren Anzahl im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um
1.070 auf 12.272 stieg. Unter den Leistungsempfängern befanden sich insgesamt 63.926 Empfänger von
Regelleistungen.
Der Anteil der Empfänger/-innen von Leistungen nach SGB II im Alter bis 65 Jahre an der Bevölkerung ist
zwischen den Leipziger Ortsteilen sehr unterschiedlich verteilt. Der Anteil reicht von 2,2 % in Baalsdorf,
2,3 % in Plaußig-Portitz und 2,7 % in Seehausen bis zu 38,0 % in Grünau-Mitte, 35,2 % in Volkmarsdorf und
33,2 % in Grünau-Nord.
Unter den 64.636 Leistungsberechtigten befanden sich 46.666 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (2.233
weniger als im Vorjahr) und 17.260 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, darunter 16.923 Kinder unter
15 Jahren.
Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befanden sich 13.420 erwerbstätige Personen, darunter
11.629 abhängig Erwerbstätige, das heißt, etwa jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezog neben einem Arbeitseinkommen ergänzende SGB II-Leistungen. Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsberechtigten hat sich in den letzten Jahren verringert (2015: 15.690 Personen, 2016: 14.517 Personen).
Im Jahr 2017 waren insgesamt 16.923 Leipziger Kinder unter 15 Jahren auf Sozialgeldzahlungen angewiesen, das waren 112 mehr als ein Jahr zuvor. Anteilig beziehen damit 21,9 % aller Leipziger Kinder im Alter
bis 15 Jahren Sozialgeld (Vorjahr: 22,7 %). Seit mehreren Jahren ist ein Anstieg der leistungsberechtigten
Kinder zu verzeichnen, bedingt durch die starke Zunahme der Zahl aller Kinder unter 15 Jahren ist der Anteil
der leistungsberechtigten Kinder an allen Kindern aber rückläufig. Der Anteil ist territorial verschieden. In drei
Ortsteilen lebten mehr als die Hälfte aller Kinder unter 15 Jahren von Sozialgeld, in weiteren vier Ortsteilen
mehr als 40 %. In Volkmarsdorf, dem Ortsteil mit dem höchsten Anteil, hat sich die Quote im Vergleich zu
den Vorjahren verringert und liegt jetzt bei 57,7 %. Die niedrigsten Anteile sind in den Ortsteilen Zentrum und
Hartmannsdorf-Knautnaundorf (je 1,1 %), Burghausen-Rückmarsdorf (2,3 %) und Plaußig-Portitz (2,5 %)
festzustellen.
Insgesamt 36.965 Bedarfsgemeinschaften in Leipzig bezogen zum Jahresende 2017 Leistungen nach
SGB II. Das waren 2.189 weniger als Ende 2016. In 11.383 Bedarfsgemeinschaften (30,8 % aller Bedarfsgemeinschaften, 2016: 30,0 %) lebte mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Insgesamt 6.581 Bedarfsgemeinschaften bestanden aus Alleinerziehenden und ihren Kindern, das sind 57,8 % aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
Sozialreport Leipzig 2018
43
Karte 5.2
Anteil der Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld an den unter 65Jährigen 2017
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig-Portitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
Gohlis-Nord
Wahren
Gohlis-
Möckern
Böhlitz-Ehrenberg
Mitte
Eutritzsch
MockauSüd
Gohlis-Süd
BurghausenRückmarsdorf
Leutzsch
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- Abtnaundorf
Nord
ZentrumNordwest
Heiterblick
Zentrumu
na
de
ulin
Ne
Schönau
Miltitz
Zentrum-
Altlindenau
1
2
SellerhausenStünz
West
Lindenau
Plagwitz
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Zentrum-Süd
ReudnitzThonberg
Schleußig
GrünauNord
GrünauOst
GrünauMitte
ng
u
-Siedl
Grünau
Paunsdorf
Zentrum Ost
Mölkau
ZentrumSüdost
Südvorstadt
Baalsdorf
Stötteritz
Kleinzschocher
Althen-Kleinpösna
LausenGrünau
Holzhausen
Marienbrunn
Connewitz
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
KnautkleebergKnauthain
Meusdorf
Liebertwolkwitz
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
Anteil der Leistungsberechtigten
nach SGB II an den unter
65-Jährigen 2017 in %
unter 6
Stadtgrenze
Stadtbezirk
Ortsteil
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
1000
6 bis unter 12
12 bis unter 18
18 bis unter 24
24 und mehr
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
14,2 %
2,2 % (Baalsdorf)
38,0 % (Grünau-Mitte)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen
44
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 5.3
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen an den unter 15-Jährigen 2017
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Plaußig-Portitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Gohlis-Nord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Gohlis-
Möckern
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
Zentrum-
BurghausenRückmarsdorf
Leutzsch
lind
en
Altlindenau
au
Lindenau
Zentrum- Zentrum Ost
LausenGrünau
SchönefeldOst
Paunsdorf
SellerhausenStünz
Engelsdorf
Südvorstadt
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
Stötteritz
Althen-Kleinpösna
Holzhausen
Marienbrunn
Großzschocher
Heiterblick
2
AngerReudnitz- Crottendorf
Thonberg
Zentrum-Süd
Grünau- Plagwitz Schleußig
Ost
GrünauMitte
lung
Kleinzschocher
u-Sied
Grüna
GrünauNord
1
West
Schönau
Miltitz
SchönefeldAbtnaundorf
Nord
Zentrum-
ZentrumNordwest
Ne
u
Thekla
MockauSüd
Connewitz
Probstheida
Lößnig
Meusdorf
Dölitz-Dösen
KnautkleebergKnauthain
Liebertwolkwitz
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
Anteil der Sozialgeldempfänger an
den unter 15-Jährigen 2017 in %
Anzahl der Sozialgeldempfänger
unter 15 Jahre
bis unter 10
Stadtgrenze
10 bis unter 20
Stadtbezirk
20 bis unter 30
Ortsteil
30 bis unter 40
1000
40 und mehr
Leipzig:
Minimum:
Maximum:
21,9 %
1,1 % (Zentrum, Hartmannsdorf-Knautnaundorf)
57,7 % (Volkmarsdorf)
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
45
Leipziger Kinder unter 15 Jahre, die Sozialgeld erhalten von 2013 bis 2017
17 000
25,0
16 500
24,5
24,0
14 000
16.310
14 500
22,7
16.394
15 000
16.923
23,5
23,0
22,5
16.811
15 500
24,0
23,5
23,3
16.030
Anzahl
16 000
21,9
2016
2017
13 500
Prozent
Abb. 5.6
22,0
21,5
13 000
21,0
2013
2014
2015
Jahr
Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre
Anteil der Sozialgeldempfänger/-innen unter 15 Jahre an allen unter 15-Jährigen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
5.6.1
Sozialreport Leipzig 2018
Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB XII
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten Personen unter 65 Jahren, die durch Krankheit zeitweise
erwerbsunfähig sind, noch nicht als dauerhaft erwerbsgemindert begutachtet wurden, im Vorruhestand sind
und/oder ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können (vgl. § 19
Abs. 1 SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt gilt als Hilfe in „Übergangssituationen“.
Ziele der Leistungsgewährung sind:
•
Hilfe zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes,
•
Sicherung von Ansprüchen auf Kranken- und Pflegeversicherung,
•
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
Tabelle 5.6
Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII – Empfänger/-innen nach verschiedenen
Gruppen 2005, 2010, 2015 bis 2017
Empfänger/-innen verschiedener Gruppen
Empfänger/-innen gesamt
2005
2010
2015
2016
2017
738
797
1.379
1.383
1.218
472
384
653
633
547
85
72
147
183
123
in Einrichtungen
376
232
341
268
266
außerhalb von Einrichtungen
362
565
1.038
1.115
952
unter 15 Jahre
114
170
216
224
206
15 bis unter 65 Jahre
197
420
797
865
702
65 Jahre und älter
427
207
366
294
310
5,6
3,9
5,8
5,8
5,8
darunter:
weiblich
Ausländer/-innen
davon nach Aufenthalt:
davon nach Alter:
Ausgaben in Mio. €
Quelle: Sozialamt
46
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
Die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt lag 2017 bei 1.218 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie um 165 Personen bzw. 11,9 % zurückgegangen. Der Rückgang ist
insbesondere auf die Zahl der Leistungsempfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen zurückzuführen.
Die Aufwendungen für diese Leistungen sind 2017 gegenüber dem Vorjahr trotz sinkender Fallzahlen mit
insgesamt 5,8 Mio. Euro gleich geblieben. Die durchschnittlichen Aufwendungen je Empfänger/in sind 2017
im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 % auf 4.762 Euro angestiegen. Dies lässt sich mit gestiegenen Betriebsund Heizkosten erklären.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht
haben (Grundsicherung im Alter) oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) – sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht
oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können (vgl. § 19 Abs. 2 SGB XII).
Im Dezember 2017 erhielten insgesamt 4.470 Personen Grundsicherungsleistungen. Nach jahrelangem
Anstieg hat sich die Zahl der Grundsicherungsempfänger/-innen 2016 erstmals gegenüber dem Vorjahr verringert und ist 2017 um 6,2 % wieder angestiegen. Zum Jahresende 2017 hatten, ebenso wie in den Vorjahren, ca. zwei Drittel der Grundsicherungsempfänger/-innen die Regelaltersgrenze erreicht.
Der Anteil der Frauen, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, hat sich von Jahr zu Jahr verringert. Im
Jahr 2016 erhielten erstmals mehr Männer als Frauen Grundsicherungsleistungen. Diese Tendenz hielt
ebenso 2017 an.
Tabelle 5.7
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005,
2010, 2015 bis 2017
Leistungsempfänger/-innen
Empfänger/-innen gesamt
2005
2010
2015
2016
2017
2.611
3.233
4.330
4.209
4.470
1.558
1.789
2.210
2.089
2.169
Ausländer/-innen
680
867
1.097
1.165
1.243
Empfänger/-innen von Grundsicherung
bei Erwerbsminderung
862
1.068
1.525
1.549
1.566
1.749
2.165
2.805
2.660
2.904
2.362
3.028
4.124
4.014
4.237
in Einrichtungen
249
205
209
195
233
Ausgaben in Mio. €
9,4
15,5
25,4
24,0
27,5
3.608
4.791
5.862
5.691
5.986
darunter:
weiblich
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter
davon nach Aufenthaltsort:
außerhalb von Einrichtungen
Ausgaben je Empfänger/-in €
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
47
Abb. 5.7
Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung 2005, 2010, 2015 bis 2017
Empfänger/-innen von Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
4.500
4.470
2.904
2.660
2.089
2.169
1.000
1.789
1.558
1.500
1749
2.000
2.165
2.611
2.500
2.210
3.000
2.805
3.233
3.500
4.209
4.330
4.000
2016
2017
500
0
2005
2010
2015
Jahr
Personen gesamt
darunter weiblich
darunter Grundsicherung im Alter
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
5.7 Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (Lastenzuschuss bei Kosten für Haus- oder Wohneigentum). Es kann jedoch auch bei einem Heimaufenthalt gezahlt werden. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der
zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und dem Gesamteinkommen. Der Bezug von anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und
Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt führen zum Ausschluss von Wohngeldleistungen. Für die
Miete gibt es sogenannte Miethöchstgrenzen welche regional gestaffelt sind. Die Stadt Leipzig ist derzeit in
der sogenannten Mietenstufe II eingeordnet.
Abb. 5.8
Wohngeldempfänger/-innen 2013 bis 2017
5.000
2.995
3.000
3.729
3.500
2.500
212
882
301
285
1.571
249
1.090
311
1.801
359
224
318
1.105
414
1.417
271
351
1.268
1.724
257
1.324
500
471
1.000
374
1.500
413
2.000
1.987
Haushalte
4.194
3.863
4.000
4.549
4.500
0
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Rentner/-innen/Pensionierte
Arbeitnehmer/-innen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Arbeitslose
Selbstständige
Studierende/Auszubildende
Sonstige
Sozialreport Leipzig 2018
Zum Stichtag 31.12.2017 erhielten insgesamt 6.980 Haushalte Wohngeld. Somit ist im Jahr 2017 die Zahl
der Wohnempfänger im Vergleich zum Vorjahr gesunken (minus 1.024). Dies gilt für alle Personengruppen,
die Wohngeld erhalten. Prozentual ist der stärkste Rückgang in der Gruppe der Arbeitslosen (minus 20,6%)
und in der Gruppe der Studierenden/Auszubildenden (minus 19,1%) zu verzeichnen. Das durchschnittliche
monatliche Wohngeld lag 2017 bei 118 Euro und unter dem Wert von 2016 (123 Euro), aber höher als in den
Jahren zuvor 2015: 99 Euro, 2014: 98 Euro). Die Berechnungsgrundlagen für das Wohngeld wurden seit
dem 01.01.2016 nicht angepasst. Die genannten Veränderungen sind insbesondere auf steigendes Einkommen (u. a. Rentenerhöhungen, steigendes Erwerbseinkommen, etc.) sowie steigende Regelsätze im
48
Sozialreport Leipzig 2018
SGB II und SGB XII-Bereich zurückzuführen, was zu einer Senkung des Wohngeldanspruches, einem Wegfall oder Wechsel der Leistungen führte.
5.8 Leistungen für Bildung und Teilhabe
Vorrangiges Ziel der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen und ihnen somit bessere
Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Potentiell leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
•
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II,
•
Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach dem SGB XII,
•
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
•
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
•
Leistungen nach § 2 und § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bei den über 20-Jährigen fehlt in vielen Fällen die tatsächliche Anspruchsberechtigung, weil sie zum Beispiel
vorübergehend erwerbsgemindert sind oder in Ausbildung mit Ausbildungsvergütung stehen. Tatsächlichen
Anspruch haben nur Personen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungsträger ist für Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Jobcenter
Leipzig und nach den anderen Rechtskreisen das Sozialamt.
Die Entwicklung der Anträge auf Leistungen stellt sich in den einzelnen Rechtskreisen wie folgt dar:
Tabelle 5.8
Anzahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe gestellt wurde, 2012 bis 2017
Rechtskreis
2012
2013
2014
2015
2016
2017
potentiell Leistungsberechtigte
32.470
31.621
35.344
38.361
37.835
37.392
Leistungsberechtigte, für die mindestens ein
Antrag gestellt wurde
19.369
19.389
19.553
17.280
19.399
19.435
Anteil der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde
59,7
61,3
55,3
45,0
51,3
52,0
13.559
13.859
15.204
12.665
14.381
14.844
SGB XII
313
292
283
252
244
169
Asylbewerberleistungsgesetz
162
150
137
734
1.442
914
5.335
5.088
3.929
3.629
3.332
3.508
davon
SGB II
Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz
Quelle: Sozialamt, Jobcenter Leipzig
Sozialreport Leipzig 2018
Die Zahl der potentiell Leistungsberechtigten ist 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 % auf 37.392 gesunken. Im Jahr 2017 wurde für 19.435 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mindestens ein Antrag auf
Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt – dies entspricht in etwa der Zahl des Vorjahres. Insgesamt
52 % der Leistungsberechtigten stellten mindestens einen Antrag.
In allen Leistungsarten für Bildung und Teilhabe, außer bei mehrtägigen Fahrten, gab es 2017 einen Anstieg
der bewilligten Leistungen. In der Auflistung fehlen Daten zum Schulbedarf. Für diese Leistung werden seit
Einführung des neuen Fachverfahrens Allegro im Rechtskreis SGB II ab 2014 nur noch Neuanträge und
keine Folgeanträge statistisch erfasst. Rückschlüsse auf den bewilligten Schulbedarf sind nur anhand der
finanziellen Aufwendungen für diese Leistung möglich. Diese waren 2015 und 2016 auf unverändert hohem
Stand und sind 2017 leicht gestiegen.
Der Anstieg der Leistungsbezieher/-innen 2017 im Rechtskreis SGB II geht einher mit einem Rückgang der
Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – die Veränderungen lassen sich durch
Wechsel der Leistungsbezieher/-innen von dem einen Rechtskreis in den anderen erklären.
Seit 2012 ist ein kontinuierlicher Rückgang der Anträge im Bereich Bundeskindergeld-/Wohngeldgesetz zu
verzeichnen. Dies geht einher mit einem Rückgang der Wohngeldzahlfälle (Vergleiche Kapitel 5.6). Der
Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten, für die mindestens ein Antrag gestellt wurde, im Jahr 2015
erfolgte vorwiegend aufgrund von Verfahrensvereinfachungen im Rechtskreis SGB II mit Einführung des
Fachverfahrens Allegro und der damit verbundenen veränderten statistischen Erfassung des Schulbedarfs.
Der Anstieg im Jahr 2016 erfolgte aufgrund des Zuzugs von Leistungsberechtigten mit Fluchthintergrund im
Sozialreport Leipzig 2018
49
Jahr 2015 und 2016.
Abb. 5.9
Bewilligte Leistungen Bildung und Teilhabe 2016 und 2017
12.769
13.008
Mittagsverpflegung
5.425
4.758
Art der Leistung
mehrtägige Fahrten
6.269
6.557
soziale/kulturelle Teilhabe
6.244
6.918
Tagesausflüge
3.260
3.475
Schülerbeförderung
1.009
1.019
Lernförderung
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
bewilligte Leistung
2016
Quelle: Sozialamt
2017
Sozialreport Leipzig 2018
5.9 Soziale Dienste und Leistungen
5.9.1 Schuldnerberatung
Die Leistungen der Schuldnerberatung werden sowohl nach dem SGB II (flankierende soziale Leistungen)
als auch nach dem SGB XII erbracht, um betroffene Menschen in ihren Problemlagen zu unterstützen und
Entschuldung zu erreichen.
Im Jahr 2017 wurden 3.018 Beratungen gezählt, 344 Beratungen mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Beratungen hat sich seit 2010 tendenziell erhöht. Nach Rechtskreisen verlief die Entwicklung unterschiedlich. Die
Beratungen für SGB-Leistungsberechtigte gingen aufgrund der insgesamt rückläufigen Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II zurück und stiegen 2017 wieder an, während die Zahl der Schuldnerberatungen nach dem SGB XII stetig anstieg.
Während sich 2016 durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos für Schuldner/-innen der Beratungsaufwand und damit die Aufwendungen je Beratung im Vergleich zum Vorjahr verringerte, stiegen sie 2017 wieder an. Trotz rückläufiger Anzahl SGB-II-Leistungsberechtigter stieg aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
auch die Anzahl überschuldeter Haushalte in Leipzig.
Tabelle 5.9
Fallzahlen und Finanzierung der Schuldnerberatung 2010 bis 2017
Fallzahl und Art der Finanzierung
Beratungen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2.198
2.350
2.110
2.478
2.559
2.764
2.674
3.018
709
628
489
550
513
532
505
562
nach SGB II
554
491
343
356
338
356
321
355
nach SGB XII
155
137
146
194
175
176
184
207
Kommunale Ausgaben in 1.000 €
davon
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
5.9.2 Leipzig-Pass
Der Leipzig-Pass ist ein vom Stadtrat beschlossenes Instrument zur Förderung von Personen mit geringem
Einkommen. Der Leipzig-Pass ist an Einkommensgrenzen gebunden und wird für jeweils ein Jahr bewilligt.
Der Leipzig-Pass wird für folgende Personengruppen ausgestellt:
•
50
Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsgeSozialreport Leipzig 2018
setz.
Personen mit geringem Einkommen: Für sie sind je nach Haushaltsgröße und Kosten der Unterkunft Einkommensgrenzen vorgegeben. Diese errechnen sich aus dem 1½-fachen des maßgeblichen Regelsatzes zuzüglich der tatsächlichen Unterkunftskosten.
•
Der Leipzig-Pass berechtigt zu (in der Regel) 50 % Ermäßigung bei Bildungsangeboten (z. B. Volkshochschule, Musikschule), beim Besuch kultureller Einrichtungen (z. B. Oper, Museen, Gewandhaus) bzw. bei
der Nutzung von Freizeitangeboten (Sport, Bäder) und zu einem Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen. Seit dem 01.08.2009 wird die Leipzig-Pass-Mobilcard zur Nutzung
des öffentlichen Personennahverkehrs zu einem ermäßigten Preis angeboten.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB
XII zum 01.01.2011, auch bekannt als Bildungs- und Teilhabepaket, wurden Leistungen des Leipzig-Passes
neu geregelt. Ein Zuschuss für gemeinschaftliches Mittagessen wird seitdem über den Leipzig-Pass gewährt, sofern keine vorrangigen Leistungen greifen.
Abb. 5.10
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen 2006, 2010, 2015 bis 2017
40.000
2015
2016
2017
50.030
Personen
50.000
60.254
60.000
62.048
70.000
62.520
74.578
80.000
30.000
20.000
10.000
0
2006
2010
Jahr
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 verfügten 60.254 Personen über einen Leipzig-Pass. Das waren 10,2 % aller Leipziger/-innen
(2016: 10,7 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Pässe um 1.794 zurückgegangen. Der Rückgang
seit 2010 liegt zum einen an der Einführung von Leistungen der Bildung und Teilhabe und an der gesunkenen Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Mit 52,9 % war 2017 die Mehrzahl der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen weiblich. Die größte Gruppe der Inhaber/-innen (68,5 %) empfing Leistungen nach dem SGB II. 18,6 % der Pass-Inhaber/-innen erhielten den
Pass aus sonstigen Gründen: z. B. eines geringen Einkommens, ergänzender Leistungen des Jobcenters (z.
B. zum Arbeitslosengeld I) oder Studierende. 9,9 % der Inhaber/-innen erhielten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 4,2 % nach dem SGB XII.
Sozialreport Leipzig 2018
51
2017
4.754
11.392
6.164
11.607
80%
90%
Jahr
41.292
2.816
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen nach Grund der Bewilligung 2016 und 2017
2.598
Abb. 5.11
2016
41.679
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
100%
Grund der Bewilligung des Leipzig-Passes
SGB II
Quelle: Sozialamt
AsylbLG
SGB XII
Sonstige
Sozialreport Leipzig 2018
Der Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Bevölkerung weist im Vergleich der Ortsteile deutliche
Unterschiede auf. Die Spannweite des Anteils der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen an der Ortsteilbevölkerung
reicht von 1,3 % (Plaußig-Portitz, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Burghausen-Rückmarsdorf) bis 26,5 %
(Grünau-Mitte).
In den Ortsteilen Volkmarsdorf, Grünau-Mitte, Grünau-Nord und Paunsdorf wohnten 2017 besonders viele
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen (20 % und mehr). Die geringste Zahl an Leipzig-Pässen wurde für Bürger/innen in den Ortsteilen am nördlichen und südöstlichen sowie südwestlichen Stadtrand ausgestellt.
Karte 5.4
Leipzig-Pass-Inhaber/-innen je Ortsteil 2017
Anteil der Leipzig-Pass-Inhaber/-innen
an der Ortsteilbevölkerung 2017
bis unter 5%
5% bis unter 10%
10% bis unter 15%
15% bis unter 20%
20% und mehr
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Möckern
GohlisMitte
Gohlis-Süd
Leipzig:
Minimum:
9,1 %
1,3 % (HartmannsdorfKnautnaundorf)
Maximum: 26,5 % (Grünau-Mitte)
MockauSüd
Eutritzsch
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
Nordwest
ZentrumBurghausenSellerhausenOst
2
1
Rückmarsdorf
Stünz
Altlindenau
Zentrum
ZentrumEngelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumSchönau
ReudnitzPlagwitz
Süd
Miltitz GrünauMölkau
Thonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
Baalsdorf
GrünauSüdvorstadt ZentrumStötteritz
Mitte
Kleinzschocher
Südost
ng
Siedlu
Lausen- GrünauMarienGrünau
Connewitz
brunn
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Großzschocher
Leutzsch
lin
eu
N
u
na
de
Dölitz-Dösen
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
AlthenKleinpösna
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
52
Sozialreport Leipzig 2018
6
Familie, Jugend und Bildung
Zusammenfassung
Die Anzahl der Familien stieg 2017 auf 50.608 (plus 1.328). Darunter stieg die Anzahl alleinerziehender Elternteile auf 14.775 Haushalte (plus 271), die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern auf
14.103 (plus 374) und die Anzahl von Ehepaaren mit Kindern auf 21.730 (plus 683).
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wurden im Jahr 2017 durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.175 Ratsuchenden Hilfen angeboten.
Im Jahr 2017 wurden für 16.840 Erstanträge und Neufeststellungen von Eltern-, Landeserziehungs- und
Betreuungsgeld (plus 1.535) insgesamt 64,7 Mio. Euro ausgezahlt (plus 7,7 Mio. Euro).
Für 5.769 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen (plus 1.164) wurden im Jahr 2017 insgesamt
11,3 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss (plus 1,9 Mio. Euro) ausgezahlt.
Der Allgemeine Soziale Dienst hat im Jahr 2017 jahresdurchschnittlich 3.206 erzieherische Hilfen (plus 171)
vergeben, im Rahmen von 173 familiengerichtlichen Verfahren Stellungnahmen erarbeitet sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen erbracht.
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2017 durch die Eröffnung von 5 neuen Kindertagesstätten erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen und Horten wurden um 866 Plätze,
darunter 111 Hortplätze, erweitert.
Die demografische Entwicklung Leipzigs der letzten Jahre führte seit dem Schuljahr 2003/04 zu steigenden
Schülerzahlen in den Grundschulen und zunehmend auch in den weiterführenden Schulen. Im Schuljahr
2017/18 wurden an den Leipziger allgemeinbildenden Schulen insgesamt 49.976 Schüler/-innen unterrichtet,
das bedeutete eine Zunahme zum Vorjahr um 5,5 % (plus 2.501).
Die Anzahl und der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Ihr Anteil betrug 2017/18 insgesamt 19,5 % und fiel an Grundschulen (21,0 %) und Oberschulen (24,2 %) am höchsten aus.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm 2017/2018 ebenfalls zu. Ihr
Anteil an der gesamten Schülerschaft betrug 8,6 %. Insbesondere die Anzahl der integrativ unterrichteten
Schüler/-innen und ihr Anteil an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf stieg auf
40,7 %.
Im Mittel der letzten drei Schuljahre lag der städtische Durchschnitt für eine gymnasiale Bildungsempfehlung
bei 53,4 %. Die Spannweite innerhalb Leipzigs reichte von einem Anteil von 20,0 % bis zum einem Anteil
von 90,1 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, welche die allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verließen, lag 2017 mit 10,2 % erneut unter dem Vorjahreswert. Mehr als die Hälfte von ihnen
stammte von Förderschulen.
Die Zahl der Schüler/-innen an den berufsbildenden Schulen in Leipzig stagnierten im Vergleich zum Vorjahr. Im Übergangssektor (minus 10,5 %) und den berufsbildenden Förderschulen (minus 8,2 %) ist eine
Abnahme festzustellen, dagegen stieg die Zahl der Schüler/-innen bei den Fachoberschulen (plus 6,2 %)
und den Beruflichen Gymnasien (10,1 %).
2017 wurden Angebote der Kinder- und Jugendförderung mit über 11 Mio. Euro bezuschusst sowie zusätzliche 2,7 Mio. Euro für Schulsozialarbeit aus kommunalen- und Landesmitteln zur Verfügung gestellt.
Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2017/2018 an 32 Grundschulen, 25 Oberschulen, 8 Förderschulen, 8
berufsbildenden Schulen und 2 Gymnasien angeboten.
Die mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit verzeichnet im Jahr 2017 einen Anstieg auf 69.224 Kontakte (plus 9.852) zu ihren Zielgruppen. Probleme mit der Wohnsituation war der häufigste Hilfegrund.
Weitere Informationen: Bildungsreport Leipzig 2016
Sozialreport Leipzig 2018
53
6.1 Familien nach Lebensformen
Familien nach dem Lebensformenkonzept sind Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit mindestens einem minderjährigen
Kind im Haushalt.
Die Zahl der Familien stieg im Jahr 2017 insgesamt um 2,7 % auf 50.608 (plus 1.328). Davon sind die Mehrzahl der Leipziger/-innen mit 42,9 % nach dem Lebensformtyp Ehepaare mit Kindern. Die Anzahl von Ehepaaren mit Kindern stieg auf 21.730 (plus 683). Auch die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg auf
14.103 Haushalte (plus 271), ebenso die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern auf
14.103 (plus 374)
Abb. 6.1
Familien nach Lebensformtyp 2005, 2010, 2014 bis 2017
14.775
14.103
13.729
14.504
21.047
13.130
14.331
20.263
12.313
5.927
5.000
14.086
19.126
9.761
10.000
12.408
14.265
15.887
15.000
16.065
Anzahl
20.000
21.730
25.000
0
2005
2010
Ehepaare mit Kindern
2014
2015
Jahr
2016
nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern
2017
Alleinerziehende
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
Die meisten Leipziger Familien haben ein Kind. 2017 waren das 55,9 % aller Familien mit insgesamt 28.292
Haushalten (plus 310). In weiteren 17.195 Haushalten leben zwei Kinder (plus 642), was einem Anteil von
34,0 % entspricht. Der Anteil von Familien mit drei und mehr Kindern betrug 10,1 % mit insgesamt 5.121
Haushalten (plus 376). Im Jahresvergleich ist eine zunehmende Anzahl von Ein- und Mehrkindfamilien festzustellen. Dies geht einher mit dem Geburtenanstieg der letzten Jahre.
Abb. 6.2
Familien nach Anzahl der Kinder 2005, 2010, 2014 bis 2017
5.121
4.156
4.624
4.745
16.553
15.788
15.001
17.195
27.982
27.312
26.368
23.016
3.092
5.000
11.948
10.000
2.541
15.000
10.454
Anzahl
20.000
23.262
25.000
28.292
30.000
0
2005
2010
2014
2015
2016
2017
Jahr
Familien mit 1 Kind
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
Familien mit 2 Kindern
Familien mit 3 und mehr Kindern
Sozialreport Leipzig 2018
Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit ihren minder- oder
volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im Unterschied hierzu sind Elternteile mit
Lebenspartner/-in im Haushalt nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende Mütter
54
Sozialreport Leipzig 2018
und Väter stehen vor der besonderen Situation, die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die
Erwerbstätigkeit alleinverantwortlich gestalten zu müssen.
Die Anzahl alleinerziehender Elternteile stieg im Jahr 2017 auf 14.775 (+271). Davon betrug der Anteil
alleinerziehender Elternteile mit einem Kind 67,7 % (plus 52). Der Anteil von alleinerziehenden Elternteilen
mit zwei Kindern betrug 25,2 % (plus 151) und der von Alleinerziehenden mit 3 und mehr Kindern 7,1 %
(plus 68).
Abb. 6.3
Alleinerziehende nach Anzahl der Kinder 2005, 2010, 2014 bis 2017
16.000
14.000
798
12.000
991
977
1.045
3.362
3.472
3.569
3.720
9.868
9.958
10.010
2015
2016
2017
783
3.224
10.000
Anzahl
987
2.913
8.000
6.000
4.000
2.000
10.243
8.712
9.737
2005
2010
2014
0
Jahr
Alleinerziehende mit 1 Kind
Alleinerziehende mit 2 Kindern
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern
Sozialreport Leipzig 2018
6.2 Leistungen für Kinder und ihre Familien
6.2.1 Beratungen zur Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt und Beurkundung
Für Eltern von Neugeborenen wird Beratung und Unterstützung gewährt, um die grundlegenden Ansprüche
von Kindern und Jugendlichen auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes im
Zusammenwirken mit ihren Eltern zu regeln. Das Leistungsspektrum umfasst:
•
•
•
•
die Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Ausübung der Personensorge, bei der Geltendmachung
von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen sowie der Abgabe einer Sorgeerklärung,
die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen,
die Führung von Beistandschaften sowie
familienrechtliche Beurkundungen (insbesondere Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhaltsverpflichtung).
Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist im
Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit über 60 % relativ hoch. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum "Kind ohne Trauschein" zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, insbesondere des Beratungs- und
Beurkundungsangebots, nach sich.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach
der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels
der sogenannten "Mütterbriefe", sofern die Vaterschaft für das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht
geklärt ist. Im Jahr 2017 wurden 398 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang
um 8,7 % (minus 38). Durch eine Änderung im Geschäftsmodell konnte über eine terminfreie Beurkundung
an Sprechtagen dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Die Stärkung der Beurkundung hat sich mittelbar auf die notwendige Anzahl
der Mütterbriefe ausgewirkt.
Sozialreport Leipzig 2018
55
Tabelle 6.1
Beratungen und Beurkundungen 2005, 2010, 2014 bis 2017
2005
2010
2014
2015
2016
2017
Mütterbriefe
927
819
486
502
436
398
Anschreiben an Kindesväter
679
296
225
160
254
296
Erstberatung Vaterschaftsfeststellung
1.911
1.864
1.542
1.385
1.352
867
Klärung der Vaterschaft
2.035
2.979
3.620
4.038
3.910
3.785
876
1.016
944
869
818
759
Beurkundungen
4.960
6.611
7.857
8.684
8.454
8.166
Beistandschaften
1.219
1.089
1.067
1.056
914
907
Unterhaltsberechnungen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
Als Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung wurden 867 Beratungsleistungen erbracht. Die Anzahl der
Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2017 um 7,2 % auf 759 Unterhaltsberechnungen.
In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung
und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2017 in 296 Fällen (plus 42) erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. Es wurden im Jahr 2017 in 8.166 Fällen Beurkundungen (minus 3,4 %) durchgeführt.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Amt für Jugend, Familie und Bildung Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Im Jahr 2017 betrug die
Anzahl bestehender Beistandschaften 907 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 0,8 %
(minus 7).
6.2.2 Präventiv aufsuchend arbeitendes Team
Das präventiv aufsuchend arbeitende Team der Stadt Leipzig bietet kostenlose sozialpädagogische Beratung für Schwangere, werdende Väter und Eltern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr an. Zwei Mitarbeiterinnen informieren zu Themen rund um Schwangerschaft und Familie, beraten in Krisensituationen, geben
praktische Hilfestellung bei der Antragstellung von Leistungen, klären über Hilfs- und Unterstützungsangebote der Stadt auf und begleiten auf Wunsch zu Behörden und Einrichtungen.
Im Jahr 2017 wurden 178 Familien (plus 16) betreut. Davon waren 48 Familien mit einem Migrationshintergrund. Dies ist ein Anstieg von 15 % auf 27 % aller betreuten Familien. Bei 92 Familien waren mehr als ein
Beratungs- und Begleitkontakt notwendig, um ausreichende Unterstützung und Anbindung an das Leipziger
Hilfesystem zu gewährleisten.
Insgesamt kam es zu 561 Kontakten in Form von Beratungen und Begleitungen, bei zunehmend komplexer
werdenden Problemlagen.
Vordergründige Anliegen der Hilfesuchenden waren wie im Vorjahr die finanzielle Absicherung, die Verbesserung der Wohnsituation, familiäre/partnerschaftliche Konflikte wie auch die Beratung zu Kinderbetreuungsplätzen und weiteren Unterstützungsangeboten. Besonders die Wohnsituation, in Form von Wohnungssuche, -wechsel oder -verlust war bei 42 % der Familien ein Thema (2016: 37 %). Hierbei bildet sich der
problematische Wohnungsmarkt der Stadt, bei dem vor allem Großfamilien sowie Familien im Sozialleistungsbezug und auch Familien mit Mietschuldenproblematik betroffen sind, ab.
6.2.3 Familieninfobüro
Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene
Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2017 haben insgesamt 99.021 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2017 zählte das Familieninfobüro
14.643 Kontakte, aufgrund von Schließzeiten 1.276 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Besucher/-innen bei
Veranstaltungen hat sich 2017 um 367 auf 1.372 erhöht. Dies resultiert insbesondere daraus, dass vier (im
Vorjahr drei) Infoabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt angeboten wurden und dass etwa 100
Eltern mehr als im Jahr 2016 die Elterngeldsprechstunde nutzten. Der Wickel- und Stillraum wurde 2017
insgesamt 1.158 Mal genutzt.
56
Sozialreport Leipzig 2018
Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt (1.041 Mal). Außerdem informierten sich Eltern häufig über Behördenwege (366 Mal), Beratungs- bzw. Hilfsangebote (265 Mal) und Kitas/Tagesmütter (253 Mal).
Tabelle 6.2
Kontakte im Familieninfobüro 2009, 2010, 2014 bis 2017
2009
Kontakte insgesamt
2010
2014
2015
2016
2017
3.375
4.361
13.867
18.480
15.919
14.643
Beratung persönlich
746
758
2.102
3.908
2.807
1.964
Beratung telefonisch/per Mail
206
403
731
810
895
909
5.503
5.826
5.989
6.117
davon:
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Information zu anderen Themen/
anderen Ämtern
Sonstiges**
283
385
1.209
1.490
1.246
1.158
1.987
2.583
3.268
5.150
3.977
3.123
153
232
1.054
1.296
1.005
1.372
* seit März 2012
**Besucher/-innen bei Veranstaltungen, Kinder-, Elterngeld- und Seniorensprechstunden, Rathausrallye, auswärtige Besucher und Kinderbetreuung
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Familieninfobüro Leipzig
Sozialreport Leipzig 2018
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das
Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit
Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr
2017 haben insgesamt 6.117 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 128 mehr als im Vorjahr.
6.2.4 Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Eltern in ihrer
Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Das Angebot der Beratungsstellen erstreckt sich über die gesamte Entwicklungszeit von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es vor allem,
Kindern und Jugendlichen trotz vieler Herausforderungen und gesellschaftlicher Veränderungen eine altersgemäße Entwicklung zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu ermöglichen.
In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und
eine in kommunaler Trägerschaft, die gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII
Beratungsleistungen für junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren erbracht haben.
Sozialreport Leipzig 2018
57
Abb. 6.4
Beratungshilfen der Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2005, 2010, 2014 bis
2017
7.000
6.000
4.319
5.000
3.587
Anzahl
4.233
4.050
3.776
4.000
3.000
2.000
2.618
3.392
3.943
3.616
4.163
3.978
2.197
1.000
979
1.280
1.519
2005
2010
2014
1.679
1.786
1.942
2015
2016
2017
0
Jahr
Übernahmen aus Vorjahren
Neuanmeldungen
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
davon beendet
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 6.175 Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Das entspricht einem Anstieg um 2,0 %. 2017 konnten nach
Leipzig-Ost, West und Süd im Leipziger Norden und im Zentrum (Mitte) weitere Präventionsangebote durch
Kapazitätserweiterungen geschaffen werden. Die Zunahme der Kontakte in den zurückliegenden Jahren
steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit multiplen Problemen in Familien
und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotenzial. Charakteristisch ist eine stetige Zunahme von Übernahmen aus dem Vorjahr. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den
Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, Hilfen zur
Erziehung oder Rechtsanwälte. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Im Jahr 2017 war dies mit 38,5 % der
häufigste Grund für die Hilfegewährung. Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern/Stiefeltern-Kind-Konflikte und interkulturelle Herausforderungen.
6.2.5 Eltern-, Landeserziehungs- und Betreuungsgeld
Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche
Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt.
Das zum 01.08.2013 eingeführte Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes, das diejenigen Eltern unterstützen sollte, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die Betreuung ihres einoder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten, wurde mit Urteil vom
21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, des Bundesverfassungsgerichts wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist daher seit dem
21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu einem
Wegfall des Anspruchs führen. Mit Auszahlungen und Rücknahmeverfahren im Betreuungsgeld war bis Ende 2017 zu rechnen.
58
Sozialreport Leipzig 2018
Erstanträge, Neufeststellungen und Auszahlungen von Eltern-, Landeserziehungsund Betreuungsgeld 2009, 2010, 2014 bis 2017
20.000
100
90
18.000
2.949
16.000
1.794
Anzahl
14.000
2.709
132
1.633
1.447
12.000
10.000
2.227
1.509
70
64,7
2.146
58,0
53,7
40
36,2
30
36,6
4.000
2.000
60
50
57,0
8.000
6.000
80
in Mio. €
Abb. 6.5
20
9.243
9.641
13.237
13.409
13.726
15.331
2009
2010
2014
2015
2016
2017
0
10
0
Jahr
Elterngeld
Landeserziehungsgeld
Betreuungsgeld
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Auszahlungen (T€)
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 wurden 16.840 Erstanträge und Neufeststellungen auf Eltern- und Landeserziehungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 10,0 % (plus 1.535). Der scheinbar leicht rückläufige
Trend im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung, der
erst 2017 aufgearbeitet werden konnte sowie dem Wegfall des Betreuungsgeldes. Für den Leistungsbereich
wurden im Jahr 2017 insgesamt 64,7 Mio. Euro (plus 7,69 Mio. Euro) ausgezahlt.
6.2.6 Unterhaltsvorschusszahlung nach Altersgruppen der Kinder
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz).
Durch die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im Juli 2017 ist die zeitliche Bezugsdauer von 72 Monaten weggefallen. Zudem haben seit der Reform unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss. Die Anzahl
der Unterhaltsvorschussempfänger/-innen stieg aufgrund dessen im Jahr 2017 auf 5.769. Dies entspricht
einem Anstieg um 25,3 % (plus 1.164).
Davon waren in der Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder 2.196 (minus 322), in der Altersgruppe der 6bis unter 12-Jährigen 2.552 (plus 465) sowie neu in der Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen 1.021
Unterhaltsvorschussempfänger/-innen.
Sozialreport Leipzig 2018
59
Unterhaltsvorschussempfänger/-innen, -leistungen und Rückholquote 2005, 2010,
2014 bis 2017
7.000
16,0
14,7
14,0
6.000
9,7
Anzahl
1.021
10,0
5.000
9,4
9,5
4.000
1.774
2.347
3.000
6,3
9,3
2.202
8,7
2.321
9,3
2.087
6,8
11,3
8,0
2.552
2.000
12,0
10,0
8,0
6,0
in Mio. €
Abb. 6.6
4,0
1.000
2,0
2.518
3.006
2.679
2.582
2.518
2.196
2005
2010
2014
2015
2016
2017
0
0,0
Jahr
0 bis unter 6-Jährige
Auszahlungen
6 bis unter 12-Jährige
Rückholquote in %
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
12 bis unter 18-Jährige
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 wurden 11,3 Mio. Euro Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Dies entspricht einem Anstieg um
19,6 % (plus 1,85 Mio. Euro). Wird dem Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der
Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand
über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des sogenannten "Rückgriffs", obliegt dem Amt für Jugend,
Familie und Bildung. Diese „Rückholquote“ sank im Jahr 2017 ab auf 8,0 %.
Die Rückholquote wird aus dem Verhältnis zwischen den Ausgaben und den im selben Zeitraum zurückgeholten Beträgen gebildet. In dem jeweiligen Vorgang fallen die Ausgaben allerdings deutlich früher an, als
davon anteilige Beträge zurückgeholt werden können. Vor allem bei Neufällen bedarf es nach dem Beginn
der Leistungsgewährung zunächst einer außergerichtlichen Geltendmachung, der ggf. eine gerichtliche Geltendmachung und eine Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung folgt. Aufgrund der reformbedingten Sondereffekte bei den Ausgaben scheidet die Rückholquote daher für das Jahr 2017 aus, um den Erfolg
des Rückgriffs zu messen. Die absoluten Einnahmen aus übergegangenen Forderungen nach § 7 UVG stiegen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um rund 31.000 Euro.
6.2.7 Leistungen des Allgemeinen Sozialdienstes
Der Allgemeine Sozialdienst stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit. Er
ist in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen.
Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe gewährt der Allgemeine Sozialdienst ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Die Sozialarbeiter/innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen stellen die Betreuung und Versorgung
der unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen an der Schnittstelle von Ausländerrecht, Asylrecht und SGB
VIII in Leipzig sicher.
Zentrale Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls,
die pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung
von Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Dabei arbeiten die neun Sozialbezirke in der Struktur des Casemanagements. Allgemeine Beratungen zu
Erziehungsfragen oder bei Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts
nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des Eingangsmanagements ab.
60
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 6.3
Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung
des Allgemeinen Sozialdienstes 2005, 2010, 2014 bis 2017
2005
Auferlegung der Inanspruchnahme von
1
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Aussprache von anderen Geboten oder
2
Verboten
Ersetzung von Erklärungen des/der Perso3
nensorgeberechtigten
vollständige Übertragung der elterlichen
4
Sorge als Vormund oder Pfleger
teilweise Übertragung der elterlichen Sor5
ge als Vormund oder Pfleger
Gesamt
1
2
2010
2014
2015
2016
2017
116
52
97
81
40
36
*
*
22
54
28
4
*
*
11
47
21
7
110
34
112
123
83
84
*
*
47
57
41
42
226
86
289
362
213
173
3
4
§ 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB , § 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB, § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig,
5
§ 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB-teilweise, *separate Erfassung erst ab 2012
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung/Allgemeiner Sozialdienst
Sozialreport Leipzig 2018
Im Rahmen des Krisendienstes prüft der Allgemeine Sozialdienst außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum
Schutz der Kinder. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit
einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung), Lebensgemeinschaften
mit und ohne Kinder oder um junge Erwachsene handelt und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität,
Konfession und Einkommen. Die Sozialarbeiter/-innen des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der Hilfeziele.
Die Höhe der finanziellen Aufwendungen für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung wird vordergründig durch die Anzahl der Hilfen bestimmt. Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen sind weitere
Einflussfaktoren. Im Jahr 2017 wurden 110,0 Mio. Euro für Erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung
aufgewendet. Seit dem Haushaltsjahr 2005 sind diese Aufwendungen um das Dreifache gestiegen. Einen
großen Anteil an den erhöhten Aufwendungen haben seit 2015 die vermehrten Hilfefälle für unbegleitete
minderjährige Ausländer/-innen.
Abb. 6.7
Aufwendungen für erzieherische Hilfen und Erziehungsberatung 2005, 2010, 2014 bis
2017 (Stand SAP 21.8.18)
Aufwendungen erzieherische Hilfen in
Mio €
120
100,8
100
107,3
14,4
79,5
14,5
80
64,8
1,9
60
42,5
40
32,1
20
32,1
42,5
64,8
77,6
86,3
92,9
2005
2010
2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
vorl. RE 2017
0
Haushaltsjahr
dav. Hilfen ohne umA
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
dav. für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)
Aufwendungen
Sozialreport Leipzig 2018
Mit dem Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 3,7 % (plus 4.028) stiegen im Jahr 2017 die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 7,5 % auf 3.206 Hilfen (plus 223). Die Abbildung
zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg der Zahl der
Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das heißt,
pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren wurden 2017 mehr als 7 erzieherische Hilfen mehr vergeben,
Sozialreport Leipzig 2018
61
als noch im Jahr 2010. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der starke Anstieg seit 2005 sich seit 2016 abflacht. Im interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter (IKO-Netz) liegt die Hilfedichte
Leipzigs im Durchschnitt.
Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige 2005, 2010, 2014 bis 2017
Ø Anzahl erzieherische Hilfen
3.500
70,0
202
3.000
60,0
150
123
2.500
Anteil pro 1.000
Abb. 6.8
50,0
117
40,0
2.000
104
1.500
1.000
95
21,5
27,6
26,0
24,3
28,6
30,0
17,5
20,0
500
10,0
1.405
1.704
2.198
2.534
2.833
3.004
2005
2010
2014
2015
2016
2017
0
0,0
Jahr
Ø Minderjährige
Ø Volljährige
Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
Die im Jahr 2017 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei
den ambulanten Hilfen um 2,7 % (plus 33), bei den stationären Hilfen um 11,3 % (plus 125), bei den Pflegestellen um 11,3 % (plus 61) und bei den teilstationären Hilfen um 4 Hilfen. Zu den ambulanten Hilfen zählen
beispielsweise Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VII wie
Schulbegleitung, Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII oder auch Sozialpädagogische Familienhilfen nach § 31 SGB VIII. Zu den teilstationären Hilfen zählen z. B. die Erziehung in einer
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII oder auch teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Zu den stationären Hilfen gehören beispielsweise die Pflegestellen
nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
oder stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII.
Tabelle 6.4
Hilfen zur Erziehung nach Minderjährigen und Volljährigen sowie Hilfearten 2005,
2010, 2014 bis 2017
2005
2010
2014
2016
2015
2017
1.405
1.704
2.198
2.534
2.833
3.004
533
695
897
1.059
1.154
1.179
75
74
95
111
115
119
stationär
418
501
730
865
1.036
1.120
Pflegestellen
379
434
476
499
528
586
95
104
117
123
150
202
49
50
60
66
69
77
2
2
1
1
Minderjährige
davon
ambulant
teilstationär
Volljährige
davon
ambulant
teilstationär
stationär
Pflegestellen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
37
38
38
42
67
108
9
16
17
13
13
16
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 3.206 Hilfen zur Erziehung registriert, die sich auf alle Sozialbezirke und
den Fachdienst unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen verteilen. Innerhalb der Leipziger Sozialbezirke
und unabhängig von den Zahlen der Jugendgerichtshilfe, des Fachteams unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen und den Fallzahlen für andere Jugendämter weisen die Sozialbezirke West und Nordost eine
62
Sozialreport Leipzig 2018
überdurchschnittlich hohe Fallbelastung im Jahresdurchschnitt auf.
Karte 6.1
Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken des Allgemeinen Sozialdienstes 2017
Anzahl der vergebenen Hilfen zur
Erziehung auf 1.000 unter 21-Jährige
nach ASD-Sozialbezirken 2017
(ohne Jugendgerichtshilfe, unbegleitete
minderjährige Ausländer/-innen und anderes
Jugendamt)
ASD Nord
ASD Nordost
unter 15
15 bis unter 20
20 bis unter 30
30 bis unter 40
40 und mehr
ASD Mitte
ASD Alt-West
Leipzig:
Minimum (ASD Mitte):
Maximum (ASD West):
ASD Ost
28,6
14,1
52,0
ASD West
ASD Südost
ASD Süd
ASD Südwest
Stadtgrenze
ASD-Grenze
Kilometer
0
4
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
6.3 Frühkindliche Betreuung und Erziehung
6.3.1 Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und -pflege
Die finanziellen Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind im Haushaltsjahr
2017 im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen (plus 7,6 Mio. Euro). Begründet ist dies vor allem durch
die ständig steigende Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie durch die stufenweise Änderung des Betreuungsschlüssels per Gesetz seit September 2015, der eine Erhöhung der Kosten des Betreuungspersonals
mit sich bringt.
Die Erträge im Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzen sich hauptsächlich aus den
Landeszuschüssen und Elternbeiträgen zusammen. Sie haben sich seit 2005 mehr als verdoppelt (plus 66,1
Mio. Euro). Gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des Sozialgesetzbuches VIII soll der Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege „auf Antrag ganz oder teilweise erlassen“ werden, „wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist“. Das Landesgesetz „Gesetz über Kindertageseinrichtungen“ regelt im § 15, dass „für 1. Alleinerziehende und 2. Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen“, Absenkungen vorzusehen sind. Der Zuschuss
der Stadt Leipzig in diesem Leistungsbereich hat sich seit 2005 bis 2017 verdreifacht (plus 107,0 Mio. Euro).
Sozialreport Leipzig 2018
63
Abb. 6.9
Entwicklung der Erträge, Zuschüsse und Aufwendungen für
Kindertageseinrichtungen und -pflege 2005, 2010, 2014 bis 2017(Stand SAP 21.8.18)
Aufwendungen erzieherische Hilfen in Mio
€
300
278,8
271,2
248,8
250
220,0
200
160,8
161,0
161,6
144,9
129,6
150
105,7
88,7
100
53,8
50
51,9
72,9
90,4
103,9
110,2
118,0
2005
2010
2014
vorl. RE 2015
vorl. RE 2016
vorl. RE 2017
0
Haushaltsjahr
Erträge
Zuschuss
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Aufwendungen
Sozialreport Leipzig 2018
6.3.2 Ausbau von Kindertageseinrichtungen und -pflege
Mit den Förderprogrammen der Bundes- und Landesregierung kann die Stadt Leipzig die Platzkapazität der
Kindertageseinrichtungen sichern und weiter ausbauen. Das Fördermittelprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wurde erst 2015 vom Fördermittelgeber beschlossen, so dass 2015 keine geeigneten
und förderfähigen Maßnahmen kurzfristig zur Verfügung standen. Die Fördermittel für dieses Programm
wurden in den Jahren 2016 und 2017 eingesetzt. Die Drittmittel werden vorwiegend von den Trägern der
freien Jugendhilfe und teilweise auch von privaten Unternehmen bereitgestellt. Mit diesem Finanzierungsmodell wird ein Großteil dieser Drittmittel in den darauffolgenden Jahren als Betriebskostenzuschuss aus
dem städtischen Ergebnishaushalt den Betreibern der Kindertageseinrichtung zurückgezahlt.
Im Jahr 2017 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut.
Durch Ausbaumaßnahmen entstanden 866 neue Plätze, davon 755 Plätze für Kinder bis Schuleintritt und
111 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 5 neuen Kindertageseinrichtungen erweitert. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 acht Baumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze realisiert (5 Neubauten, 1 Ersatzneubau, 2 Umbauten). Durch Sanierungen in Kitas, für die
keine geeigneten Auslagerungsobjekte in der Zeit der Baumaßnahmen verfügbar waren, mussten Kapazitäten zeitweise stilgelegt werden. Dadurch standen Ende 2017 effektiv nur knapp 300 Plätze mehr zur Verfügung.
Die Plätze in Kindertagespflege stiegen im Jahr 2017 von 2.747 um 80 auf 2.827 Plätze und blieben damit
auf einem anhaltend hohen Niveau. Die geplante Platzzahl von 3.301 für das Schuljahr 2016/17 bzw. 3.036
für den Zeitraum August bis Dezember 2017 wurde jedoch nicht erreicht.
Nachfolgende Grafik zeigt den Zuwachs der Platzkapazitäten für Kinder bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten für die einzelnen Versorgungsräume, die im langfristigen Entwicklungskonzept Kindertagesstätten
definiert wurden.
64
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 6.10
Zuwachs von Platzkapazitäten in Kindertageseinrichtungen nach Versorgungsräumen
von 2010 zu 2017
6.000
+1.748
5.156
+1.143
Innerer
Osten
Süd
Ost/
Südost
Innerer
Westen
West
Nord
1.830
2.215
Nordwest
2.594
+764
3.200
1.185
Südwest
1.459
2.929
2.458
586
Westliches
Zentrum
+274
+72
702
586
0
2.845
3.408
+116
1.000
+985
+485
+383
2.075
2.000
4.072
4.204
3.000
2.668
Anzahl
4.000
2.360
+1.536
658
5.000
Nordost
Versorgungsraum
Kapazität bis Schuleintritt 2010
Kapazität bis Schuleintritt 2017
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der kurzen Wege für die dort
wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des jeweiligen Versorgungsraums möglich sein. Entscheidend ist neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung
und Wohnort bzw. Arbeitsplatz sowie die Anbindung über öffentliche Verkehrsmittel.
Karte 6.2
Versorgungsgrad in Kindertageseinrichtungen nach Ortsteilen 2017
Versorgungsgrad in Kindertagesstätten
nach Ortsteilen (ohne Kindertagespflege)
Verfügbare Kapazitäten zu
1 bis unter 6-jährigen Einwohner/-innen in %
Seehausen
unterdurchschnittlicher Versorgungsgrad
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
keine Kitaplätze
bis unter 50 %
50 % bis 89 %
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Möckern
GohlisMitte
Gohlis-Süd
MockauSüd
überdurchschnittlicher Versorgungsgrad
Eutritzsch
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
Nordwest
ZentrumBurghausenSellerhausenOst
2
1
Rückmarsdorf
Stünz
Altlindenau
Zentrum
ZentrumEngelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumSchönau
ReudnitzPlagwitz
Süd
Miltitz GrünauMölkau
Thonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
Baalsdorf
GrünauZentrumSüdvorstadt
Stötteritz
Kleinzschocher
Mitte
Südost
ng
S iedlu
Lausen- GrünauMarienGrünau
Connewitz
brunn
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Großzschocher
über 89 % bis unter 110 %
110 % bis unter 170%
170 % und mehr
Leutzsch
N
li
eu
a
en
nd
u
Dölitz-Dösen
Leipzig:
89,0 %
Minimum: 0,0 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Zentrum, Meusdorf, Grünau-Siedlung)
Maximum: 323,6 % (Schönefeld-Ost)
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
AlthenKleinpösna
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
6.3.3 Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und -pflege
Analog zur Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2017 die Anzahl belegter
Plätze bis zum Schuleintritt, darunter Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege, um 37,0 % (plus
7.801 belegte Plätze) und die Hortplätze um 40,9 % (plus 5.578 belegte Plätze).
Sozialreport Leipzig 2018
65
Abb. 6.11
Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen und –pflege 2005, 2010, 2014 bis 2017
Anzahl der belegten Plätze
60.000
48.130
46.732
50.000
44.391
41.785
34.751
40.000
26.592
30.000
592
20.000
10.030
2.547
2.614
2.039
17.190
16.428
2.602
2.669
18.446
19.234
13.656
10.000
0
14.207
12.408
16.868
17.926
18.645
19.074
6.728
7.039
7.153
2015
2016
2017
3.562
4.849
5.876
2005
2010
2014
Jahr
Kinderkrippe
Kindergarten
Hort
Kindertagespflege
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
Die Betreuungsquoten nach Altersgruppen kennzeichnen den Anteil der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Horte) einschließlich der Kindertagespflege innerhalb derselben
Altersklasse.
Abb. 6.12
100,0
Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und -pflege nach Altersgruppen von
2010 bis 2017
91,2
92,6
93,3
94,4
92,1
91,4
91,4
92,9
67,4
70,0
71,8
71,6
65,7
69,8
2012
2013
2014
2015
2016
2017
93,3
91,9
92,8
89,4
89,9
88,2
63,3
64,9
2010
2011
Betreuungsquote in %
90,0
80,0
93,1
90,1
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Jahr
1 bis < 3-Jährige
3 bis < 6-Jährige
6 bis <10-Jährige
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
6.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen
Die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, also mit mindestens einem Elternteil ausländischer Herkunft, ist in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Jahr
2017 waren dies 7.207 Kinder (plus 911). Der Anteil von Mädchen betrug 43,1 % und der von Jungen 56,9
%.
Die Kinder mit Migrationshintergrund in Einrichtungen der Kinderkrippe und dem Kindergarten stiegen auf
3.968, bei einem Anteil aller Kinder in diesen Kindertageseinrichtungen von 15,0 %. Die Kinder mit Migrationshintergrund im Hort stiegen auf 3.239, bei einem Anteil aller Kinder in Horten von 17,4 %.
66
Sozialreport Leipzig 2018
Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen und Horten 2007, 2010,
2014 bis 2017 (Stand 1.3. des Jahres)
8.000
20,0
17,4
Anzahl Migrationshintergrund
7.000
4.000
1.000
15,0
16,0
3.239
14,0
14,0
12,0
13,0
11,9
2.733
10,2
12,0
2.614
9,1
10,0
2.433
8,0
1.608
3.000
2.000
18,0
15,7
13,8
6.000
5.000
15,8
15,3
6,0
1.235
1.724
3.100
2.686
2.261
3.563
3.968
4,0
2,0
0
0,0
2007
2010
2014
2015
2016
Anteil Migrationahintergund in %
Abb. 6.13
2017
Jahr
bis Schuleintritt
ab Schuleintritt
Quote bis Schuleintritt
Quote ab Schuleintritt
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
6.3.5 Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2017 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter
Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im
Jahr 2017 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 1000
Kinder gestiegen (plus 24).
In den Kindertageseinrichtungen bis zum Schuleintrittsalter betrug der Anteil 3,3 %. In Horten bewegt sich
der Anteil konstant bei 0,7 %.
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertagesstätten und Horten 2005, 2010, 2014 bis 2017 (Stand 1.3. des Jahres)
Anzahl Kinder mit Behinderung
1.200
6,0
1.000
800
600
5,0
135
128
4,0
128
3,3
69
130
97
3,2
3,1
3,0
3,3
3,3
400
200
3,0
2,0
0,7
0,7
0,8
0,8
0,7
0,7
531
568
708
796
846
872
2005
2010
2014
2015
2016
2017
0
Anteil in %
Abb. 6.14
1,0
0,0
Jahr
Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung
Hortkinder mit Behinderung
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
67
6.4 Schulische Bildung an allgemeinbildenden Schulen
6.4.1 Entwicklung des Schulnetzes und der Schülerzahlen
Eine der Stärken Leipzigs ist die breit aufgestellte und vielfältige Schullandschaft. Die verschiedenen Ausrichtungen und Träger der Schulen ermöglichen die Wahl zwischen vielen pädagogischen Profilen und Konzepten. Im Schuljahr 2017/18 gab es in Leipzig 66 Grundschulen in kommunaler und weitere 11 in freier
Trägerschaft. Als weiterführende Schulen standen 24 Oberschulen in kommunaler und 6 in freier Trägerschaft sowie 18 Gymnasien in kommunaler Trägerschaft, 5 in freier und eins in Landesträgerschaft zur Ver2
fügung. Das Gesamtbild wurde durch 15 kommunale Förderschulen , 3 Förderschulen in freier und einer in
Landesträgerschaft sowie einer kommunalen Gemeinschaftsschule für die Klassenstufen 1 bis 10 (Nachbarschaftsschule) und 2 Freien Waldorfschulen vervollständigt.
Im Schuljahr 2017/18 besuchten 12,6 % der Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft und weitere 1,6 % eine Schule in Trägerschaft des Freistaats Sachsen. Im Grundschul-, Oberschulund Förderschulbereich betrugen die Schüleranteile an diesen Schulen zwischen 9,7 % und 15,3 %. Im
Gymnasialbereich war der Anteil mit 19,4 % am höchsten. Im überregionalen Vergleich spielen Schulen in
freier Trägerschaft in Leipzig dennoch eine bedeutende Rolle (Sachsen: 9,6 %; Deutschland 8,8 %). Zum
einen besteht ein Bedürfnis nach verschiedenen didaktischen, pädagogischen und weltanschaulichen Ansätzen, zum anderen sind diese Schulen ein wichtiger Baustein bei der Deckung des wachsenden Platzbedarfs.
Abb. 6.15
Entwicklung der Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen nach
Schularten vom Schuljahr 2000/2001 bis 2017/2018
25.000
Anzahl
20.000
15.000
10.000
5.000
0
00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Waldorfschule
Sozialreport Leipzig 2018
Die Schülerzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich. Im Schuljahr 2017/18 besuchten insgesamt 49.976
Schüler/-innen eine allgemeinbildende Schule in Leipzig.
Im Grundschulbereich hält das Wachstum bereits seit dem Schuljahr 2003/04 an und erreichte demografisch
bedingt im Schuljahr 2010/11 auch die weiterführenden Schulen. Insgesamt lag die Schülerzahl 2017/18 um
42,7 % höher als zum Tiefststand 2008/09. Allerdings büßte die jährliche Wachstumsrate mit 3,6 % im Vergleich zu den Vorjahren an Dynamik ein; zwischen 2010/11 und 2016/17 betrug die jährliche Zunahme zwischen 4,0 % und 5,5 %. Im Vergleich zum Vorjahr zeigten alle Schularten gestiegene Schülerzahlen, im
Bereich der Waldorfschulen (plus 12,0 %) und den Grundschulen (plus 4,2 %) fiel es am stärksten aus. Die
Oberschulen und Gymnasien gewannen jeweils 3,3 % hinzu und an den Förderschulen wurden 0,8 % mehr
Schüler/-innen unterrichtet.
2
Einschließlich der Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule der Stadt Leipzig.
68
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 6.5
Entwicklung der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen nach Schulart und
Trägerschaft der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis 2017/2018
Schülerzahl
2000/01
Anzahl Schüler/-innen gesamt
2005/06
2010/11
2015/16
2016/17
2017/18
49.740
37.758
36.665
45.729
48.230
49.976
Grundschule
12.284
11.965
14.574
17.943
19.249
20.063
Oberschule
16.795
10.378
7.902
10.724
11.428
11.799
Gymnasium
17.360
12.282
11.196
13.983
14.437
14.909
Förderschule*
2.971
2.797
2.612
2.550
2.539
2.559
Waldorfschule
330
336
371
529
577
646
94,3
89,5
85,7
85,4
85,7
85,8
Grundschule
94,8
89,8
89,2
89,9
90,2
90,3
Oberschule
98,0
94,7
88,3
89,4
89,6
89,6
Gymnasium
93,0
87,2
81,8
79,7
80,2
80,6
Förderschule*
89,8
89,3
87,4
86,1
85,3
84,7
Anteil Kommunale Trägerschaft in %
*ohne Dr.-Georg-Sacke-Schule – Klinik- und Krankenhausschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Nach Trägerschaft betrachtet stieg die Anzahl der Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft stärker an als bei Schulen in freier Trägerschaft.
Im Schuljahr 2017/2018 betrug der Anteil von Schüler/-innen an Schulen in kommunaler Trägerschaft
85,8 % und von Schüler/-innen an Schulen bei freien Trägern 14,2 %. Der aktuell starke Ausbau der schulischen Infrastruktur beeinflusst zunehmend dieses Verhältnis.
6.4.2 Ausgaben für Schulträgeraufgaben
Die Stadt Leipzig hat als Schulträgerin die Aufgabe, der Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Schulangebotes. Hierzu gehört neben der Bereitstellung von Schulgebäuden und der erforderlichen
Schulausstattung die Sicherstellung des Unterrichts- und Schulbetriebes einschließlich der Bereitstellung
des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals. Im Haushaltsjahr 2017 wurden dafür 89,3 Mio. Euro
ausgegeben (vgl. Abb. 1.2 in Kapitel 1). Für Investitionen in Schulbauten, d. h. für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, aber auch für Instandhaltung, konnten die Mittel seit 2008 deutlich erhöht werden. Seit
2010 flossen jährlich mehr als 30 Mio. Euro in den Schulhausbau. 2016 und 2017 wurden mit Ausgaben in
Höhe von etwa 50 Mio. Euro pro Jahr Höchstwerte erreicht. Eine Unterteilung nach Eigen- und Fördermitteln
kann für das Jahr 2017 noch nicht getroffen werden, da für alle Maßnahmen, die über die Verwaltungsvorschrift (VwV) Investkraft „Brücken in die Zukunft" gefördert wurden, die Förderbescheide in einer Summe
angeordnet und erteilt wurden, ungeachtet der Tatsache, dass die einzelnen Maßnahmen über mehrere
Jahre laufen.
Sozialreport Leipzig 2018
69
Abb. 6.16
Investitionen in Schulbau 2005, 2010, 2014 bis 2017 (Stand SAP 10.9.18)
60
50
6,1
in Mio. €
40
2,5
30
21,6
51,5
24,9
43,1
20
30,8
10
0
2,1
3,8
12,6
10,7
2005
2010
2014
2015
2016
2017
Jahr
Eigenmittel
Fördermittel
vorläufiges Rechenergebnis
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
6.4.3 Zusammensetzung der Schülerschaft
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Seit dem Schuljahr 2008/09 gilt in der amtlichen Schulstatistik der erweiterte Begriff des Migrationshintergrundes, der neben der Herkunft und Staatsangehörigkeit der Schüler/-innen und ihrer Familien auch die
Familiensprache abfragt. Seit diesem Zeitpunkt stieg sowohl die dokumentierte Anzahl als auch der Anteil
von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen kontinuierlich an. Bis
2013/14 verlief das Wachstum relativ stabil und betrug jährlich etwa 10 %. Zwischen 2014/15 und 2016/17
fiel die Zunahme mit Werten zwischen 14,2 % und 22,3 % deutlich stärker aus. Zum aktuellen Schuljahr
2017/18 ging sie wieder auf 10,0 % zurück. Dennoch hatten 2017/18 mit 9.721 so viele Schüler/-innen wie
nie zuvor in Leipzig einen Migrationshintergrund. Im Fünfjahresvergleich bedeutet dies fast eine Verdoppelung der Anzahl.
Überdurchschnittlich hohe Anteile lagen mit 24,2 % an den Oberschulen und mit 21,0 % an den Grundschulen vor. Das stärkste Wachstum im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten aber die Gymnasien. Die Schülerzahl stieg hier um 27,1 % (467 Schüler/-innen). Ein Grund hierfür ist, dass die Schüler/-innen in den Deutsch
als Zweitsprache-Klassen nun an den Gymnasien gezählt werden. Der Anteil von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund erhöhte sich damit auf 14,6 %, dennoch verzeichnete die Schulart Gymnasium noch immer
den geringsten Anteil aller Schularten. An den Grund- und Oberschulen fiel die Zunahme der Schülerzahl mit
7,7 % bzw. 13,4 % deutlich schwächer aus.
Die höchsten Anteile bei Grundschulen lagen traditionell in den Schulen der Ortsteile des Leipziger Ostens,
hier hatte jede Grundschule Migrantenanteile zwischen 55 % und 70 %. In Schulen am Stadtrand und vielen
Schulen in freier Trägerschaft fielen die Anteile sehr gering aus und lagen zum Teil bei unter einem Prozent.
Auch das starke Wachstum an Gymnasien konnte die Differenz in der Zusammensetzung der Schülerschaft
bei den weiterführenden Schulen nicht merklich verringern. 2017/18 lag der Unterschied bei 9,6 Prozentpunkten.
Im langjährigen Vergleich wies die Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund seit 2008/09 im Förderschulbereich mit einer Vervierfachung (von 92 auf 386) die stärkste Veränderung auf. Ihr Anteil stieg von
3,5 % auf 15,1 %. Starke Anstiege betrafen konsequent alle Förderschwerpunkte.
70
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 6.17
Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund der Schuljahre 2000/2001,
2005/2006, 2014/2015 bis 2017/2018
30
25
15,8
14,4
15
10
6,6
0
2000/01*
2005/06
2014/15
2015/16
2016/17
15,1
14,6
24,2
21,0
13,5
13,8
22,0
20,3
12,7
12,2
18,6
17,5
11,0
11,4
16,6
16,0
2,6
6,2
7,6
1,4
6,0
3,1
3,2
5
7,0
in %
19,5
18,3
20
2017/18
Schuljahr
Grundschule
Oberschule
Gymnasium
Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen * nur Schulen in kommunaler Trägerschaf t
Insgesamt
Sozialreport Leipzig 2018
Der starke Anstieg der Anzahl und des Anteils von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund ist neben der
jüngeren Bevölkerungszusammensetzung der Leipziger/-innen mit Migrationshintergrund vor allem auf die
Fluchtbewegung nach Deutschland zurückzuführen. Für neu aus dem Ausland zugewanderte Schüler/-innen
ist es besonders wichtig, Kenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben oder diese zu verbessern. Zur
Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund stehen gemäß der sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zur Verfü3
gung . Bis in das Schuljahr 2013/14 gab es jährlich moderate Anstiege bei den Schülerzahlen und der Ausweitung von Klassen. Zum Schuljahr 2014/15 verdoppelte sich die Schülerzahl und die Zahl der Klassen
stieg um 35 %. Seither gab es eine permanent starke Zunahme von Klassen und Schüler/-innen. Zum Schul4
jahresbeginn 2017/18 wurden an 26 Grund-, 15 Oberschulen und 4 Gymnasien DaZ-Klassen angeboten,
die von insgesamt 1.734 Schülerinnen und Schülern besucht wurden.
Von besonderer Bedeutung ist die dritte Etappe des Lehrplans für Deutsch als Zweitsprache. In dieser Phase sind die Schüler/-innen in die Regelklassen integriert und Deutsch wird als Zweitsprache schullaufbahnbegleitend unterrichtet. Das beinhaltet die sprachliche Didaktisierung des Fachunterrichts und die besondere
sprachliche Bildungsaufgabe für die Lehrkräfte aller Fächer in allen Schularten. Zum Schuljahr 2017/18 wurden 5.352 Schüler/-innen in der dritten Etappe gezählt. Das komplette Schulnetz der Stadt ist in die Integration von Migrantinnen und Migranten einbezogen.
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Schüler/-innen, die aufgrund körperlicher, seelischer oder emotionaler Beeinträchtigungen sonderpädagogische Förderung benötigen, können entweder in Form einer integrativen Unterrichtung eine allgemeinbildende Grund- oder weiterführende Schule oder eine für ihren Förderbedarf spezialisierte Förderschule besuchen.
Die Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nahm in den letzten Jahren stetig zu
und erreichte im aktuellen Schuljahr 2017/18 mit 4.316 Schüler/-innen einen Höchststand. Durch das – im
Vergleich zur Gesamtschülerschaft – schwächere Wachstum (seit 2010/11 plus 21,7 % zu 36,3 % an allgemeinbildenden Schulen insgesamt) sank die Förderquote im angesprochenen Zeitraum von 9,7 % auf 8,6 %
und erreichte damit den geringsten Wert der letzten 10 Jahre. Während die Schülerzahl an Förderschulen
sich seit mehreren Jahren auf einem ähnlichen Niveau bewegt und eine leicht negative Tendenz aufzeigt,
stieg die Zahl der integrativ unterrichteten Schüler/-innen stark an.
5
Die stärkste Gruppe machte mit 29,6 % der Förderschwerpunkt Lernen aus. Die zweitgrößte Gruppe stellten 2017/18 die Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung mit 23,2 %, es
3
Gemäß der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten ist Deutsch als Zweitsprache dreiphasig aufgebaut. In den ersten beiden Phasen werden die Kinder und Jugendlichen in separaten Vorbereitungs-klassen unterrichtet. In der Phase
Drei sind die Schüler/-innen in den Regelschulbetrieb integriert und der Spracherwerb findet währenddessen statt.
4
Die Schüler/-innen in den Vorbereitungsklassen der Gymnasien werden an Gymnasien gezählt, sind aber rechtlich gesehen Oberschüler/-innen
5
Zum Schuljahr 2017/18 ergab sich eine Umstellung der Datenerfassung beim Statistischen Landesamt des Freistaats Sachsen. Bis
zum Schuljahr 2016/2017 wurden die Förderschwerpunkte der Schüler/-innen dem Hauptförderschwerpunkt der jeweiligen Förderschultypen zugeordnet. Seit 2017/2018 werden die Schüler/-innen nach ihrem eigentlich diagnostizierten Förderschwerpunkt erfasst. HierSozialreport Leipzig 2018
71
folgte der Förderschwerpunkt Sprache (20,5 %). Im langjährigen Vergleich verschob sich die Zusammensetzung der Schülerschaft nach Förderschwerpunkten. Anfang der 2000er Jahre vereinte der Bereich Lernen
noch die Hälfte aller Schüler/-innen auf sich. Im Zeitverlauf erlangten andere Förderschwerpunkte größere
Bedeutung. So erfuhr die Anzahl der Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung seit 2000/01 mehr als eine Vervierfachung und die Zahl der Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf
verdoppelte sich. Die Anzahl der Schüler/-innen fiel 2017/18 in allen Förderschwerpunkten höher aus als am
Anfang der betrachteten Zeitreihe.
Abb. 6.18
Anzahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach
Förderschwerpunkten der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis
2017/2018
5.000
4.000
102
Anzahl
103
3.000
2.000
1.000
94
185
258
460
231
287
499
116
112
273
351
279
366
511
519
814
839
100
242
273
536
226
257
422
372
233
475
647
332
605
914
974
1.563
1.431
1.174
1.126
1.093
1.276
2000/01
2005/06
2010/11
2015/16
2016/17
2017/18*
886
1003
0
Schuljahr
Lernen
Emotionale/soziale Entwicklung
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sprache
Geistige Entwicklung
Körperl./motor. Entwicklung
Hören
Sehen
Sozialreport Leipzig 2018
2017/18 wurden insgesamt 1.757 Schüler/-innen integrativ unterrichtet, das bedeutet im Vergleich zu
2010/11 eine Zunahme um 88,3 %. Im langjährigen Vergleich zu 2005/06 vervierfachte sich diese Zahl. Die
Quote der integrativ unterrichteten Schüler/-innen betrug 2017/18 40,7 %. Der Anstieg fand in fast allen Förderschwerpunkten statt. Besondere Bedeutung hatte der integrative Unterricht mit 85,1 % im Förderschwerpunkt emotionale/soziale Entwicklung. Auch der Förderschwerpunkt Sprache (65,6 %) wies einen überdurchschnittlichen Wert auf. Bei den Förderschwerpunkten Lernen (3,4 %) und geistige Entwicklung (3,7 %)
traten hingegen nur selten Fälle von integrativer Beschulung auf.
Nach Schularten betrachtet fielen Unterschiede auf, die so bereits in Vorjahren existierten. Die meisten Integrationsplätze waren an Grundschulen zu finden (851 oder 48,4 % aller Plätze). Auf Oberschulen entfielen
683 Plätze (38,9 %), während Gymnasien 164 (9,3 %) und Waldorfschulen 59 Integrationsschüler/-innen
(3,4 %) aufnahmen. Die entsprechenden Anteile lagen mit 9,1 % an den Waldorfschulen am höchsten, es
folgten die Oberschulen (5,8 %) und die Grundschulen (4,2 %). An den Gymnasien wurde 1,1 % der Schülerschaft integrativ unterrichtet.
durch kommt es zu einem Bruch in der Zeitreihe mit einer Verschiebung hin zum Förderschwerpunkt Lernen (+ 178 Schüler/-innen)
zulasten der Förderschwerpunkte Emotional und soziale Entwicklung (- 39), körperliche und motorische Entwicklung (- 77), Hören (- 43)
und Sehen (- 19). Die Genauigkeit der Daten hat dadurch zugenommen.
72
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 6.6
Integrativ unterrichtete Schüler/-innen nach Förderschwerpunkt und Schulart der
Schuljahre 2005/2006, 2010/2011 und 2017/2018
Förderschwerpunkt
Gesamt
2005/06
Anzahl
2010/11
Anteil
Anzahl
2017/18*
Anteil
Anzahl
Anteil
434
13,4
933
26,3
1.757
40,7
179
53,9
439
72,6
854
85,1
.
0,2
14
2,8
20
3,7
Hören
25
13,5
55
23,8
92
38,0
Körperl./motor. Entwicklung
57
22,1
86
30,0
140
51,3
Lernen
7
0,5
6
0,5
44
3,4
Sehen
8
8,5
15
14,7
26
26,0
157
33,1
318
49,1
581
65,6
Grundschule
248
2,1
543
3,7
851
4,2
Oberschule
145
1,4
288
3,6
683
5,8
Gymnasium
41
0,3
92
0,8
164
1,1
-
-
10
2,7
59
9,1
Darunter:
Emotional/soziale Entwicklung.
Geistige Entwicklung
Sprache
Darunter:
Waldorfschule
* beeinflusst durch die geänderte Zuordnung der Förderschwerpunkte
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Jungen waren im Schuljahr 2017/18 mit 65,5 % bei allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Mehrheit. An den Förderschulen stellten sie 62,8 % und bei allen integrierten Schüler/-innen
war der Jungenanteil mit 69,5 % noch stärker ausgeprägt. Nach Förderschwerpunkten war er bei der emotionalen/sozialen Entwicklung (83,1 %) besonders hoch und zeigte sich bei den Förderschwerpunkten Lernen
(55,0 %), körperlich/motorische Entwicklung (57,7 %) und Sehen (58,0 %) ausgeglichener.
6.4.4 Übergang auf eine weiterführende Schule
Nach der vierjährigen Grundschulzeit erfolgt im Freistaat Sachsen der Übertritt auf eine Oberschule oder ein
Gymnasium. Im zweiten Schulhalbjahr der vierten Klasse erhalten alle Schüler/-innen eine Bildungsempfeh6
lung. Ab dem Schuljahr 2016/17 hat sie keinen verpflichtenden Charakter mehr .
Seit 2012/13 lag der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen in jedem Jahr über dem der Oberschulen. Im
Schuljahr 2017/18 betrug der Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen 53,5 %. Die Spannweite war, wie in
den letzten Jahren, enorm hoch und wies einen Maximalwert von 90,1 % gymnasialer Bildungsempfehlungen in Böhlitz-Ehrenberg und einen Minimalwert von 20,0 % im Neustadt-Neuschönefeld auf. Geschlechtsspezifische Analysen zeigen deutliche Differenzen, so erhalten Mädchen anteilig häufiger eine gymnasiale
Bildungsempfehlung. Der Abstand zwischen den Geschlechtern betrug in den letzten fünf Jahren maximal
7,5 Prozentpunkte. Im Schuljahr 2017/18 waren es 4,7 Prozentpunkte. So erhielten 56,6 % der Mädchen
aber nur 51,8 % der Jungen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium.
6
Nach einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist das Recht auf Bildungsfreiheit und das Recht der Eltern die
Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen gestärkt worden. Eltern können auf Empfehlung der Schule über die Wahl der weiterführenden Schulart entscheiden. Die Grundschule soll die Eltern dabei beraten und weiterhin eine Bildungsempfehlung zu den bisherigen Konditionen aussprechen. Die Bildungsempfehlung hat allerdings keinen verpflichtenden Charakter mehr. Kinder mit einer Empfehlung für die Oberschule können ein Gymnasium besuchen, wenn sie an einer schriftlichen Leistungserhebung und einem erneuten
verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben.
Sozialreport Leipzig 2018
73
Karte 6.3
Anteil gymnasialer Bildungsempfehlungen an Grundschulen in kommunaler
Trägerschaft als Mittelwerte der Jahre 2016 bis 2018
Um den Einfluss jährlicher Schwankungen zu minimieren, wird ein Mittelwert über einen Drei-JahresZeitraum von 2016 bis 2018 gebildet. Der städtische Mittelwert betrug 53,4 %. Wie in den Vorjahren waren
über das Stadtgebiet verteilt sehr große Unterschiede festzustellen. Eine Konzentration an Grundschulen mit
geringen Anteilen gymnasialer Bildungsempfehlungen lag im Leipziger Osten. Hier erreichte keine Schule im
Dreijahresmittel Werte über 35 %. Weitere räumliche Schwerpunkte waren in den Schulen Grünaus und in
Paunsdorf auszumachen; es kamen einzelne Schulen in Schönefeld-Abtnaundorf und in Lößnig hinzu. Die
höchsten Anteile fanden sich in den Ortsteilen entlang des Auwaldes und im äußeren Südosten der Stadt.
Zwischen den Ortsteilen Zentrum-Nordwest und Südvorstadt bekamen mindestens zwei Drittel der Viertklässler/-innen eine Bildungsempfehlung für ein Gymnasium. Die städtischen Maximalwerte lagen bei mehr
als 80 % in Ortsteilen des Stadtbezirks Mitte (Haupteinzugsgebiete: Zentrum-Nordwest, Zentrum-West,
Zentrum-Süd) und mit 73,7 % in Schleußig.
Die Bildungsempfehlung in der Klassenstufe 4 ist nicht zwingend mit dem tatsächlichen Übergang auf die
empfohlene weiterführende Schulart gleichzusetzen. Aufschluss über das tatsächliche Übergangsverhalten
auf die weiterführenden Schularten bietet eine vergleichende Betrachtung der Schuleingangsstufe 5. Bis
2010/11 lagen die Übertrittsquoten auf ein Gymnasium deutlich über 50 %. Nach der Verschärfung der Zugangsbedingungen für den gymnasialen Bildungsweg 2010/11 sank ebenfalls der Anteil der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten an der Jahrgangsstufe 5 direkt auf 47,8 %. Dieser Wert bildete gleichzeitig den Tiefpunkt der Zeitreihe. Im anschließenden Schuljahr 2012/13 stiegen die Anteile wieder auf über 50 % und
verblieben bis zum Schuljahr 2015/16 auf diesem Niveau. Im Schuljahr 2016/17 lag die gymnasiale Übertrittquote erstmalig wieder unter 50 %. Dennoch lag der Leipziger Wert für den Übergang auf ein Gymnasium
noch deutlich über dem des Freistaats von 40,7 %.
6.4.5 Abschlüsse und Abgänge
Die Abgänge an allgemeinbildenden Schulen in Leipzig sind seit 4 Jahren von starken demografischen Umbrüchen geprägt. Zum Ende des Schuljahres 2016/17 beendeten 3.801 junge Menschen eine allgemeinbildende Schule. Nach dem starken Rückgang von 2009 zu 2010 und den stagnierenden Absolventenzahlen
bis 2013 war in den letzten 4 Jahren jeweils eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Seit 2014 gab es
jeweils im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme zwischen 200 und 300 Abgängen. Auch 2017 lag die Zahl
der Abgänger/-innen um 318 höher als im Vorjahr (plus 9,1 %) und um 1.096 höher als noch im Jahr 2010
(plus 40,5 %).
Wie in den Vorjahren verließen die meisten Abgänger/-innen eine Oberschule (1.874 oder 49,3 %), 42,7 %
des Abgangsjahrgangs stammten von einem Gymnasium. Zwar waren Realschulabschlüsse 2017 mit
74
Sozialreport Leipzig 2018
42,0 % noch immer der am häufigsten erlangte Abschluss, die Differenz zu allen Abgänger/-innen mit allgemeiner Hochschulreife nahm aber weiterhin stark ab. 2017 wurde die allgemeine Hochschulreife von 39,4 %
der Schulabgänger/-innen erlangt. Vor allem der Anteil (qualifizierender) Hauptschulabschlüsse und auch
der Anteil von Schüler/-innen, die ohne mindestens einen Hauptschulabschluss ihre Schullaufbahn beendeten, nahmen in den letzten 4 Jahren ab. Die absolute Anzahl der Jugendlichen in diesen beiden Gruppen
blieb allerdings identisch, die relative Abnahme resultierte demnach aus dem starken Wachstum der anderen Abschlussarten.
2017 verließen 386 Jugendliche eine allgemeinbildende Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Der entsprechende Anteil von 10,2 % stellte den geringsten Wert seit Mitte der 1990er dar. Fast alle
Schüler/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss stammten von den Förder- und Oberschulen. Seit
2004 waren jährlich mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss von Förderschulen. Auch 2017 betrug der Anteil 54,7 %.
Abb. 6.19
Anteilige Verteilung der Schulabschlüsse 2001, 2005, 2010, 2015 bis 2017
100
in %
80
32,0
31,3
33,5
45,7
44,0
42,8
38,3
37,5
39,4
40,7
42,3
42,0
60
40
20
8,6
13,1
9,6
9,7
8,9
8,4
13,6
11,5
14,0
11,4
11,3
10,2
2001
2005
2010
2015
2016
2017
0
Jahr
ohne mindestens Hauptschulabschluss
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
allgemeine Hochschulreife
Sozialreport Leipzig 2018
Differenziert nach Schularten zeigten sich auch im Jahr 2017 die Gymnasien als Schulart mit der höchsten
Erfolgsquote. 91,0 % der Absolventinnen und Absolventen verließen diese mit der allgemeinen Hochschulreife. An den Oberschulen legten 76,1 % der Schüler/-innen einen Realschulabschluss ab, 14,6 % einen
Hauptschulabschluss und 9,3 % verließen die Oberschulen mit einem Abgangszeugnis. Von den Schülerinnen und Schülern der Förderschulen verließen 6,2 % die Schule mit einem Realschulabschluss und 16,5 %
mit einem Hauptschulabschluss. Die Mehrheit der Förderschüler/-innen (77,3 %) beendete die Schule ohne
mindestens einen Hauptschulabschluss. Der Erwerb eines solchen Abschlusses ist nur an einigen Förderschulen möglich.
Eine geschlechtsspezifische Betrachtung zeigte, dass Schüler häufiger ohne Abschluss blieben als Schülerinnen, seltener die allgemeine Hochschulreife erlangten und die Oberschulen tendenziell mit niedrigeren
Abschlüssen verließen. So war die Mehrheit der Schülerschaft, welche die Schule ohne mindestens einen
Hauptschulabschluss verließ, männlich (59,1 %). Dagegen betrug der Anteil von Jungen, die eine allgemeine Hochschulreife erreichten, nur 46,6 %.
501 Abgänger/-innen hatten 2017 einen Migrationshintergrund (13,2 %). Bei dieser Gruppe ist neben dem
stärkeren Wachstum eine andere Zusammensetzung der verlassenen Schulart und der erlangten Schulabschlüsse festzustellen. Dies war an Oberschulen am stärksten ausgeprägt. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund verließen diese Schulart anteilig deutlich häufiger (66,1 %) als Schüler/-innen ohne Migrationshintergrund (46,8 %). Dafür gingen sie seltener von einem Gymnasium ab (28,9 % zu 34,8 %). Diese Situation
beeinflusste die erzielten Bildungsabschlüsse stark: Durch den anteilig geringeren Besuch der Gymnasien
lag die Abiturquote bei Schüler/-innen mit Migrationshintergrund lediglich bei 25,5 %. Nach einer Negativentwicklung im Abschlussjahr 2013; hier verblieben 22,3 % der Abgänger/-innen mit Migrationshintergrund
ohne mindestens einen Hauptschulabschluss – waren in den Schuljahren wieder Verbesserungen zu beobachten. Der Anteil der Abgänger/-innen ohne Abschluss bei Migrant/-innen lag allerdings mit 16,6 % erneut deutlich höher als bei der Schülerschaft ohne Migrationshintergrund (9,2 %).
Bei der räumlichen Betrachtung der Abgänger/-innen ohne mindestens einen Hauptschulabschluss innerhalb
der Oberschulen in kommunaler Trägerschaft zeigten sich sowohl deutliche Unterschiede im Stadtgebiet als
auch eine starke Konzentration auf einige Schulen. Im gemittelten Dreijahresschnitt von 2015 bis 2017 vereinten 6 Schulen mehr als die Hälfte der Schulabgänger/-innen ohne mindestens Hauptschulabschluss auf
Sozialreport Leipzig 2018
75
sich. Der maximale Wert lag mit 23,8 % im Ortsteil Grünau-Mitte. Es waren vor allem die Schulen in den
Schwerpunktgebieten der integrierten Stadtteilentwicklung, die deutlich überdurchschnittliche Werte aufwiesen. Räumlich differenziert zeigten sich diese Gebiete in Schönefeld und Paunsdorf, im Leipziger Westen
und in Grünau. Hier betrug der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Abschluss jeweils mehr als 20 %.
Niedrige Werte von unter 5 % waren im nordwestlichen Zentrum und den Stadtrandlagen zu finden. Im innenstadtnahen Osten verblieben die Werte wie im letzten Sozialreport bei unter 20 %. Aber auch an vielen
anderen Schulen sanken die Quoten im Vergleich zum Betrachtungszeitraum 2012 bis 2014.
Karte 6.4
Abgänger/-innen von Oberschulen in kommunaler Trägerschaft ohne mindestens
Hauptschulabschluss als Mittelwerte der Jahre 2015 bis 2017
6.5 Berufliche Bildung an berufsbildenden Schulen
6.5.1 Übersicht über das Schulnetz der berufsbildenden Schulen
In der Stadt Leipzig stehen in öffentlicher Trägerschaft 9 Berufliche Schulzentren (BSZ) und eine medizinische Berufsfachschule zur Verfügung. Die Schulzentren vereinen eine Reihe von Schularten unter einem
Dach, dabei bestehen jeweils Schwerpunktsetzungen für bestimmte Berufsfelder. Beim Beruflichen Schulzentren 12 „Robert Blum“ handelt es sich um eine berufsbildende Schule zur Lernförderung. Weiterhin waren 31 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft vorhanden, darunter vorwiegend Berufsfachschulen
und Fachschulen. Die Ausbildungsschwerpunkte der Schulen in freier Trägerschaft liegen im sozialen, medizinischen und Pflegebereich.
6.5.2 Entwicklung der Schülerzahlen und Zusammensetzung der Schülerschaft
Die Entwicklung der Schülerzahl an den berufsbildenden Schulen in Leipzig erreichte 2005/06 ihren Höhepunkt mit knapp 27.000 Schüler/-innen; anschließend wies sie eine (stark) rückläufige Entwicklung bis in das
Schuljahr 2015/16 auf. In diesem Zeitraum sank die Anzahl der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen
um 8.194 Schüler/-innen (minus 30,8 %). Die Rückgänge betrafen vor allem die Berufsschulen, die berufsbildenden Förderschulen und die Berufsfachschulen. 2016/2017 war erstmals seit mehr als 10 Jahren ein
Anstieg der Schülerzahl im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen, die Zunahme betrug 1,5 % (282 Schüler/innen). Dieses Wachstum setzte sich zum Schuljahr 2017/18 allerdings nicht fort, stattdessen stagnierten die
Schülerzahlen und lagen leicht unter dem Vorjahresniveau (um 69 Schüler/-innen). Der Übergangssektor
(minus 10,5 %) und die berufsbildenden Förderschulen (minus 8,2 %) büßten überdurchschnittlich Schüler/innen ein, während vor allem die Schularten, die alternative Wege zur (Fach-)Hochschulreife anboten, stark
76
Sozialreport Leipzig 2018
an Schüler/-innen zulegten. Fachoberschulen zeigten eine Zunahme um 6,2 % und Berufliche Gymnasien
eine um 10,1 %.
Tabelle 6.7
Entwicklung der Schülerzahlen an berufsbildenden Schulen nach Schulart und
Trägerschaft der Schuljahre 2000/2001, 2005/2006, 2010/2011, 2015/2016 bis 2017/2018
Schulart
Anzahl Schüler/-innen gesamt
2000/01
2005/06
2010/11
2015/16
2016/17
2017/18
25.676
26.611
22.299
18.417
18.699
18.630
16.053
13.265
10.504
8.086
8.250
8.324
972
1.195
914
568
552
507
Berufsfachschule
4.697
7.572
6.136
4.717
4.776
4.803
Übergangssektor*
1.323
1.347
830
1.043
1.150
1.029
Fachschule
1.336
1.476
2.020
2.183
2.053
1.905
Fachoberschule
878
1.239
1.347
1.193
1.285
1.365
Berufliches Gymnasium
387
517
521
627
633
697
79,5
67,8
63,9
61,8
61,3
61,7
Berufsschule
99,7
99,7
99,5
99,3
99,0
98,9
Berufsbildende Förderschule
55,9
55,7
65,0
50,2
48,4
49,5
Berufsfachschule
28,1
19,1
16,0
15,8
16,5
16,7
Übergangssektor*
83,7
78,9
70,6
75,0
66,2
70,0
Fachschule
30,2
32,0
21,6
16,5
16,7
15,9
Fachoberschule
74,0
54,0
49,0
45,8
38,8
36,1
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
Berufsschule
Berufsbildende Förderschule
Anteil öffentliche Trägerschaft in %
Berufliches Gymnasium
* inkl. Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Berufsvorbereitungsjahr Förderschule
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Schulen in freier Trägerschaft bildeten 2017/18 fast 40 % der Schüler/-innen an berufsbildenden Schulen
aus. Dieser Anteil stieg bis 2010/11 kontinuierlich an und bewegt sich seither auf konstantem Niveau. Sie
übernehmen große Teile der Ausbildung an den Berufsfachschulen (83,3 %) und der Weiterbildung an den
Fachschulen (84,1 %). Berufsbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft übernehmen vor allem den schulischen Part der dualen Ausbildung in der Berufsschule und die Bildungsgänge im Übergangssektor.
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Seit Beginn der 2000er Jahre stieg die Zahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in den berufsbil7
denden Schulen sukzessive an . Mit dem Schuljahr 2014/15 verstärkte sich die Dynamik deutlich; die Anzahl
der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund verdoppelte sich seither. Im Schuljahr 2017/18 hatten 1.564
Lernende an berufsbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Anteil von 8,4 %.
Die einzelnen Bereiche der berufsbildenden Schulen zeigten sehr unterschiedliche Anteile und Dynamiken.
Ohne Ausnahme nahmen die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu 2010/11
überall zu. Der stärkste Zuwachs war im Übergangssektor festzustellen. 2017/18 hatten 37,1 % der Teilnehmer/-innen hier einen Migrationshintergrund; 2010/11 lag der Anteil noch bei 6,3 % und 2013/14 bei 9,3
%. Besonders hoch war der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund mit 60,9 % im Berufsvorbereitungsjahr. 113 von ihnen besuchte eine Vorbereitungsklasse Deutsch mit berufspraktischen Aspekten
(VkbA), um die Sprache zu lernen und weitere 231 Schüler/-innen mit Migrationshintergrund wollten im Berufsvorbereitungsjahr einen Hauptschulabschluss nachholen. Diese Relation kehrte sich im Vergleich zum
letzten Bericht um.
7
Ein sprunghafter Anstieg der Zahl war im Jahr 2009/10 zu verzeichnen. Seit diesem Schuljahr wird in der Statistik mit dem erweiterten
Begriff des Migrationshintergrundes operiert. Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sind jene, die zwei- oder mehrsprachig aufwachsen und selbst oder deren Eltern (bzw. ein Elternteil) oder Großeltern nach Deutschland zugewandert sind, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Staatsangehörigkeit und ungeachtet des Aufenthaltsstatus.
Sozialreport Leipzig 2018
77
Tabelle 6.8
Anzahl und Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an berufsbildenden
Schulen der Schuljahre 2000/2001, 2009/2010, 2014/2015 bis 2017/2018
Schuljahr
2000/01
2009/10
2014/15
2015/16
2016/17
2017/18
Anzahl
111
501
846
1.018
1.437
1.564
Anteil in %
0,4
2,1
4,6
7,1
7,7
8,4
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
An den Berufsschulen lag der Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund bei 6,9 % und an den Berufsfachschulen bei 6,5 %. Die Anteile der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an Fachoberschulen und
Beruflichen Gymnasien in Leipzig lagen bei 9,2 % bzw. bei 15,5 %. Sie wählten relativ häufig die Möglichkeit, innerhalb des berufsbildenden Systems allgemeinbildende Schulabschlüsse zu erreichen. Allerdings ist
immer noch festzuhalten, dass trotz der starken Anstiege in den letzten Jahren junge Menschen mit Migrationshintergrund an den berufsbildenden Schulen gemessen an ihrem entsprechenden Anteil an der Gesamtbevölkerung der Vergleichsaltersgruppe (15 bis unter 25 Jahre: 23,5 %) unterrepräsentiert sind.
6.5.3 Ausbildungsstellenmarkt
Für das Berichtsjahr 2016/17 (Stichtag 30.09.2017) wurden für den Agenturbezirk Leipzig von der Agentur
für Arbeit 2.640 Bewerber/-innen für Ausbildungsstellen gemeldet. Mit 56,4 % war der Großteil männlich und
62,9 % waren jünger als 20 Jahre. Diese Eckdaten änderten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur geringfügig. Der Anteil der gemeldeten Bewerber/-innen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit fiel mit 9,1 %
etwas höher aus als 2016 (7,4 %).
Im zeitlichen Vergleich nahm die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen bis 2010/11 stark ab, wies danach
eine stabile Entwicklung mit jährlich zwischen 2.700 und 2.900 Bewerber/-innen auf. Diese Zahl lag 2016/17
weniger als halb so hoch wie noch zehn Jahre zuvor (minus 62,1 %). Im Vergleich zum Vorjahr nahm die
Zahl der Bewerber/-innen wieder ab (minus 7,9 %). Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen nahm ebenfalls bis 2012/13 stetig ab. Anschließend war bis 2015/16 ein Anstieg zu beobachten. Zum aktuellen Berichtsjahr 2016/17 war eine leichte Abnahme zu verzeichnen (minus 1,5 %), die sich vor allem in den Lehrstellen im außerbetrieblichen Bereich auswirkte (minus 24,1 %). Dennoch lag die Zahl der gemeldeten Stellen erneut über der der Bewerber/-innen. Rein rechnerisch stand 2016/17 je Bewerber/-in 1,13 Ausbildungsstellen zur Verfügung. Damit zeigte sich der Ausbildungsstellenmarkt deutlich entspannter als in den 2000er
Jahren. 2005/06 kamen noch zwei Bewerber/-innen auf eine gemeldete Ausbildungsstelle.
Abb. 6.20
7.000
Gemeldete Bewerber/-innen und Berufsausbildungsstellen vom Berichtsjahr
2005/2006 bis 2017/2018
6.965
6.223
6.000
5.141
Anzahl
5.000
4.736
4.000
3.061
3.000
3.434
3.628
2.787
2.689
2.449
2.356
2.874
2.000
1.000
354
2.892
2.771
2.621
2.336
258
135
2.864
2.467
2.708
2.501
3.031
2.868
581
104
155
2.987
2.640
441
0
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Berichtsjahr
gemeldete Bewerber/-innen
Quelle: Bundesagentur f ür Arbeit
gemeldete Berufsausbildungsstellen
davon außerbetrieblich
Sozialreport Leipzig 2018
Der Anteil der versorgten Bewerber/-innen lag 2015/16 bei 94,2 %, 153 Personen wurden als nicht versorgt
eingestuft. Auf der anderen Seite konnten auch im aktuellen Berichtsjahr 213 gemeldete Stellen nicht besetzt werden. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen befindet sich seit dem 2010/11 auf einem hohen
Niveau von über 200. Rein rechnerisch betrachtet stand in den letzten Jahren für jede/-n unversorgte/-n
Bewerber/-in eine unbesetzte Ausbildungsstelle zur Verfügung.
78
Sozialreport Leipzig 2018
Entgegen der naheliegenden Annahme waren die meisten unversorgten Bewerber/-innen formal gut qualifiziert. So hatten mehr als 50 % einen Realschul- und 30 % einen Hauptschulabschluss. Weitere 22 unversorgte Bewerber/-innen verfügten über ein Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife. In vielen der Bereiche, in
denen häufiger unbesetzte Lehrstellen zu beobachten waren, liegt die Vermutung nahe, dass es nicht unbedingt an der formalen Qualifikation der Bewerber/-innen mangelte, sondern vielmehr die Angebote der Wirtschaft und die Interessenlagen der jungen Nachfragenden nicht immer übereinstimmen.
6.6 Angebote der Kinder- und Jugendförderung
Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit ihren Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale
Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die
Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:
•
§ 11 Jugendarbeit (z. B. offene Freizeiteinrichtungen, Ferienpass),
•
§ 12 Förderung der Jugendverbände (z. B. Dachverbände, Bildungsmaßnahmen),
•
§ 13 Jugendsozialarbeit (z. B. Straßensozialarbeit, Schulsozialarbeit),
•
§ 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (z. B. Kinder- und Jugendtelefon, Suchtprävention),
•
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (z. B. Mütterzentren, Kinder- und Familienzentren).
Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere
von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien
Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2017 vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen
Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
Kinder- und Jugendförderung in %
Abb. 6.21
100%
90%
Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach Leistungsbereichen in % 2005, 2010,
2014 bis 2017
5,1
4,0
21,0
5,2
4,1
29,3
6,5
5,6
6,9
5,8
6,6
6,1
6,1
5,7
21,3
19,3
19,0
20,4
3,5
3,1
3,1
3,1
58,7
63,2
64,9
65,2
64,6
2010
2014
2015
2016
2017
80%
70%
3,7
2,7
60%
50%
40%
30%
66,2
20%
10%
0%
2005
Jahr
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
§ 16 Familienbildung
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
§ 13 Jugendsozialarbeit
Sozialreport Leipzig 2018
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2017 mit über 11,0 Mio. Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 10,6 % (plus 1.061.545 Euro) bei einem gleichzeitigen
Anstieg der 0- 27-jährigen Einwohner/-innen in der Stadt Leipzig um 4,2 % (plus 6.512).
In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem
Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt.
6.6.1 Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung erfolgt auf Grundlage des Sächsischen SchulgeSozialreport Leipzig 2018
79
setzes und des Steuerungskonzeptes für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (VI-DS-03629-NF04), das
eine sozialindikative Priorisierung von Schulstandorten vorsieht. Der Schwerpunkt liegt auf Oberschulen, es
folgen Grundschulen mit überdurchschnittlicher Belastung sowie Förderschulen. Nachrangig betrachtet werden Ober- und Grundschulen mit weit überdurchschnittlicher Einordnung sowie Gymnasien.
Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperations- und Zielvereinbarungen mit der jeweiligen Schule sowie
Anträgen zur Förderung nach § 74 SGB VIII. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe
wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landesamt für
Schule und Bildung, Standort Leipzig, und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen.
Für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wurden im Haushaltsjahr 2017 insgesamt 2.747.411 für die Gesamtfinanzierung eingesetzt. Darunter sind 1.137.000 Euro Fördermittel aus der
Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.
Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2017/18 an 76 allgemeinbildenden Schulen durch Träger der freien
Jugendhilfe und den kommunalen Träger angeboten. Darunter waren alle Ober- und Förderschulen, 32
Grundschulen und zwei Gymnasien. Weiterhin gab es an acht Beruflichen Schulzentren eine sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr.
Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und Projektarbeit
sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Im Schuljahr 2016/2017 wurden durch die Schulsozialarbeiter/innen 6.804 Einzelfallhilfen für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren
Probleme mit Gleichaltrigen (20,3 %). Die 8.107 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler/innen wurden im Schuljahr 2016/2017 von 110.444 Teilnehmer/-innen genutzt. An den 359 Angeboten für
Eltern nahmen 5.341 Eltern teil und an den 303 Angeboten für Lehrer/-innen haben 1.575 Lehrer/-innen
teilgenommen.
Abb. 6.22
Schulen mit Schulsozialarbeit bzw. sozialpädagogischer Betreuung im BVJ nach
Schularten der Schuljahre 2010/2011, 2013/2014 bis 2017/2018
35
33
30
25
25
Anzahl
24
20
23
23
18
15
16
10
5
25
12
14
8
2
16
13
8
7
7
8
8
7
7
8
8
7
2
0
10/11
13/14
14/15
15/16
16/17
17/18
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Förderschulen
berufsbildende Schulen
Gymnasien
(Nachbarschaftsschule mit Grundschul- und Oberschulteil, Förderzentrum für Erziehungshilfe mit Schulteilen A, B, C)
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
6.6.2 Ferienpass
Der Ferienpass bietet Leipziger Schüler/-innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für
die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können, werden durch viele preiswerte Angebote entlastet.
Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2017 weiter an.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 32.649 Ferienpässe verkauft (plus 452). Darunter befanden sich 7.129 ermäßigte Pässe für Kinder und Jugendliche mit Leipzig-Pass. Darunter auch 5.092 Ferienpässe, die von den
Leipziger Verkehrsbetrieben für Schüler/-innen, die Inhaber einer SchülerMobilCard (SMC) der Leipziger
Verkehrsbetriebe sind, zur Verfügung gestellt wurden
80
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 6.23
Inanspruchnahme des Ferienpass 2005, 2010, 2014 bis 2017
35.000
30.000
7.135
7.189
7.282
7.129
24.378
24.915
25.520
2015
2016
2017
Anzahl
25.000
20.000
6.705
15.000
4.018
23.266
10.000
5.000
11.738
14.693
0
2005
2010
2014
Jahr
Vollzahler
Ermäßigungsberechtigte
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Sozialreport Leipzig 2018
Gemessen an den 48.230 Schüler/-innen allgemeinbildender Schulen des Schuljahres 2016/2017 in Leipzig
wurden von gut zwei Drittel aller Schüler/-innen (67,7 %) Ferienpässe in Anspruch genommen.
Im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Ferienpassaktionen insgesamt 4.158 Veranstaltungen (plus 221)
durchgeführt an denen 118.781 Kinder und Jugendliche (plus 2.494) teilgenommen haben.
6.6.3 Mobile Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit
Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt
bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. Insbesondere
wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Freistaat Sachsen,
dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird.
Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und anderen Faktoren wie ordnungspolitischen Maßnahmen oder wiederkehrenden
saisonalen Bedingungen
Im Jahr 2017 gab es insgesamt 69.224 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen.
Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 16,6 % (plus 9.852). Dieser Anstieg schlägt sich vor allem in
der aufsuchenden Arbeit und der Kontaktherstellung über Telefon oder Internet wieder, wodurch die Wichtigkeit aber auch die (wieder) zunehmende Bedeutung dieser Kontaktformen zur Erreichbarkeit junger Menschen deutlich wird.
Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu
kommen. Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So
kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontakten, da die Zielgruppen hier auch
häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden.
Erneut waren im Jahr 2017 Probleme mit der Wohnsituation (obdachlos oder mit unzureichendem bzw. nicht
gesichertem Wohnraum) der am häufigsten genannte Grund einer Hilfe. Hoch war im Jahr 2017 die Hilfeanzahl wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung
staatlicher Sozialleistungen.
Sozialreport Leipzig 2018
81
Abb. 6.24
Hilfeentwicklung mobiler Jugendsozialarbeit/Straßensozialarbeit nach Kontakten
2010, 2013 bis 2017
40.000
33.887
35.000
14.906
20.431
29.295
16.537
13.540
12.488
15.021
27.928
13.587
14.771
25.760
10.499
5.000
4.033
10.000
11.363
15.000
13.664
20.000
19.558
Anzahl
25.000
30.184
30.000
0
2010
2013
2014
2015
2016
2017
Jahr
Kontakt-/Beratungsstelle
medial (Telefon, Internet)
aufsuchend
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Amt f ür Statistik und Wahlen; Einwohnerregister
6.7 Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im
Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden
alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in
Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz betreut. Die Mitwirkung
der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im
Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen.
Abb. 6.25
Jugendstraftäter/-innen nach Erst- und Mehrfachtäter/-innen 2005, 2010, 2014 bis 2017
4.000
3.500
Anzahl
3.000
946
2.500
1.369
2.000
1.132
1.329
1.500
1.310
2.418
1.041
1.000
1.567
500
1.269
903
828
780
2015
2016
2017
0
2005
2010
2014
Jahr
Mehrfachtäter/-innen
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Ersttäter/-innen
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 sind 1.821 Jugendliche und Heranwachsende erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die Fallzahl der Täter/-innen ist im Vergleich zum Vorjahr um 29,5 % gesunken (minus 317).
Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/innen sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag.
82
Sozialreport Leipzig 2018
Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind mindestens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Im Jahr 2017 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 % gesunken (minus 48).
Ebenso ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 40,9 % gesunken (minus 269). Im Jahresvergleich lässt sich insgesamt eine positive Entwicklung durch den stetigen Rückgang der Anzahl von
Jugendstraftäter/-innen feststellen.
Sozialreport Leipzig 2018
83
7
Menschen mit Behinderung
Zusammenfassung
2017 lebten in Leipzig 50.092 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis. Das sind 1.232 Personen
mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus gab es weitere 9.721 Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Weitere 33.824 Personen hatten einen Grad der Behinderung von ab 20 bis unter 50.
Insgesamt hatten damit in Leipzig 93.637 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab
20. Dies entsprach einem Anteil von 15,9 % der Leipziger Bevölkerung. Seit 2010 hat sich die Zahl der Menschen mit Behinderung um rund 16.000 erhöht.
Krankheit war 2017 bei 91,3 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache
ihrer Behinderung. 5,6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Die Zahl der Menschen mit Behinderung steigt mit zunehmendem Alter. 2017 hatten 0,5 % der unter
4-Jährigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Bei den über 75-Jährigen lag der Anteil bei 30,7 %.
Mehr als 95 % der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung. 2017 lebten 1.940 Menschen mit Behinderung in betreuten Wohnformen, davon 55,0 % in ambulanten und 45,0 % in stationären
Wohnangeboten.
Im Jahr 2016 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 4.099 Menschen mit Behinderung beschäftigt, davon 1.297 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und 2.802
bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber erfüllten 2016 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 104,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 2,3 Prozentpunkte.
2017 gab es 71 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsprojekten. Die Zahl dieser Arbeitsplätze hat sich gegenüber dem Vorjahr um 21 Plätze erhöht.
Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den 6 Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist seit 2014
rückläufig und lag 2017 bei 211 Plätzen, was 14,3 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten entspricht.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich 2017 die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe um 59 Personen auf 3.048. Die Ausgaben stiegen von 20,0 Millionen Euro auf 23,0 Millionen Euro.
Weitere Informationen: Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024
7.2
Schwerbehinderung nach dem SGB IX
Der Gesetzgeber definiert in § 2 Abs. 1 SGB IX den Behindertenbegriff. Danach sind Menschen mit Behinderung Menschen, die „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in
Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“. Solch eine Beeinträchtigung liegt vor, „wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand
abweicht“.
Auf Antrag des Menschen mit Behinderung, werden der Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkzeichen festgestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50, wird von einer Schwerbehinderung gesprochen und dem Betroffenen wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Je nach Grad der Behinderungen und der zuerkannten Merkzeichen können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
Im Sozialreport werden Daten zur Schwerbehinderung ausgewiesen, die jährlich über den Kommunalen
Sozialverband vorliegen. Darin enthalten sind auch Daten zu Personen ohne gültigen Schwerbehindertenausweis und zu Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung.
In Leipzig hatten 2017 insgesamt 50.092 Personen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Ihre Zahl hat
sich seit 2010 um 23,8 % erhöht. Der Anstieg lässt sich mit der steigenden Anzahl älterer Menschen begründen. Der Anteil der Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der Leipziger Bevölkerung
betrug im Jahr 2017 insgesamt 8,5 Prozent.
84
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 7.1
Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in Leipzig und ihr Anteil an der
Bevölkerung 2010 - 2017
10,0
30.000
50.092
48.860
47.476
46.450
45.397
44.109
42.355
40.000
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
20.000
3,0
2,0
10.000
1,0
0
0,0
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Anteil an der Bevölkerung in %
9,0
50.000
40.475
Personen mit Schwerbehinderung
60.000
2017
Jahr
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen - Schwerbehindertenstrukturstatistik; Amt
für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister)
Anteil Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis
Sozialreport Leipzig 2018
Zusätzlich zu den 50.092 Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis gab es 2017 weitere 9.721
Personen mit einer Schwerbehinderung aber ohne gültigen Ausweis. Darüber hinaus gab es 33.824 Personen mit einem Grad der Behinderung von 20 bis unter 50. Insgesamt hatten damit in Leipzig 93.637 Menschen eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 15,9 %
der Leipziger Bevölkerung.
Ortsteile mit einem besonders hohen Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der
Wohnbevölkerung sind grundsätzlich Stadtteile, in denen viele ältere Menschen leben. 2017 gab es insgesamt 6 Ortsteile (Probstheida, Grünau-Mitte, Schönefeld-Ost, Althen-Kleinpösna, Grünau-Ost, Zentrum), in
denen der Anteil von Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis über 13 % lag. Diese Ortsteile sind
teilweise durch Großsiedlungen geprägt, dort befinden sich häufig auch stationäre Einrichtungen sowie betreute Wohnangebote. In Grünau sind die Wohnungen aus den 1970er und 1980er Jahren zudem weitgehend barrierereduziert, so dass viele Menschen mit Behinderung dorthin gezogen sind bzw. auch im Alter
dort verbleiben. Im Ortsteil Schleußig fällt mit 4,3 % der Anteil von Menschen mit Behinderung an der Wohnbevölkerung am niedrigsten aus und im Zentrum ist er mit 16,5 % am höchsten.
Sozialreport Leipzig 2018
85
Karte 7.1
Anteil der Personen mit Schwerbehindertenausweis an der Ortsteilbevölkerung im
Jahr 2017
Anteil der Personen mit
Schwerbehindertenausweis
an der Ortsteilbevölkerung 2017
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
unter 7 %
7% bis unter 10 %
10 % bis unter 13 %
PlaußigPortitz
13 % und mehr
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Möckern
Wahren
Gohlis-Süd
Leipzig:
9,1 %
Minimum: 4,3 % (Schleußig)
Maximum: 16,5 % (Zentrum)
MockauSüd
GohlisMitte
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
Nordwest
ZentrumBurghausenSellerhausenOst
2
1
Rückmarsdorf
Stünz
Altlindenau
Zentrum- Zentrum
Engelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumSchönau
ReudnitzPlagwitz
Süd
Miltitz GrünauMölkau
Thonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
Baalsdorf
GrünauSüdvorstadt ZentrumStötteritz
Mitte
Kleinzschocher
Südost
ng
Siedlu
Lausen- GrünauMarienGrünau
Connewitz
brunn
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Großzschocher
Leutzsch
lin
eu
N
u
na
de
Dölitz-Dösen
AlthenKleinpösna
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang
von zunehmendem Alter und Schwerbehinderung. 2017 lag der Anteil der unter 4-Jährigen mit gültigem
Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bei 0,5 %, bei den über 75-Jährigen lag
er bei 30,7 %.
Abb. 7.2
Anteil von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe nach Alter 2017
35
30,7
Anteil an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe in %
30
25
18,4
20
15,4
15
10,8
10
6,3
5
0,5
1,1
1,8
2,4
1,3
1,9
3,2
0
0 bis
unter 4
4 bis
6 bis
15 bis
18 bis
25 bis
35 bis
45 bis
55 bis
60 bis
65 bis 75 und
unter 6 unter 15 unter 18 unter 25 unter 35 unter 45 unter 55 unter 60 unter 65 unter 75 mehr
Alter in Jahren
Anteil Personen mit Schwerbehinderung
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen; Amt für Statistik und Wahlen (Einwohnerregister)
Sozialreport Leipzig 2018
Im Vergleich zu Personen der jeweiligen Altersgruppe ohne Schwerbehinderung, sind Frauen im Alter von
35 bis unter 55 prozentual häufiger von einer Schwerbehinderung betroffen als Männer. In allen übrigen
Altersgruppen sind Jungen und Männer prozentual häufiger schwerbehindert.
86
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 7.1
Personen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen und Geschlecht 2017
Altersgruppen in Jahren
Gesamt
Insgesamt
männlich
weiblich
50.092
23.609
26.483
0 bis unter 4
118
61
57
4 bis unter 6
124
66
58
6 bis unter 15
778
484
294
15 bis unter 18
288
180
108
18 bis unter 25
653
365
288
25 bis unter 65
17.675
9.144
8.531
65 und älter
30.456
13.309
17.147
davon:
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Krankheit war 2017 bei 91,3 % der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis die Hauptursache
ihrer Behinderung. 5,6 % der Personen mit Schwerbehinderung hatten eine angeborene Behinderung.
Seit 2005 hat sich die Zahl der Personen je Behinderungsursache unterschiedlich entwickelt. Krankheit als
Ursache der Schwerbehinderung ist im Vergleich zu 2005 um 47,7 % auf 45.741 Personen im Jahr 2017
angestiegen. Rückläufig ist die Zahl der Personen, die eine angeborene Behinderung haben. 2005 waren
dies 3.213 Personen und 2.794 Personen im Jahr 2017. Zurückgegangen ist auch die Zahl derer, die durch
Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst eine Behinderung erlangten. Ihre Zahl sank von 476 im Jahr 2005 auf 103 im
Jahr 2017. Ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der Personen, bei denen ein Unfall Grund für die Behinderung ist. Ihre Zahl sank von 968 im Jahr 2005 auf 775 im Jahr 2017.
Abb. 7.3
Personen mit Schwerbehinderung nach Ursache der Behinderung im Jahr 2017
angeborene Behinderung
5,6%
Unfall
1,5%
Sonstige Ursache
1,3%
Kriegs- , Wehr- oder
Zivildienst
0,2%
Krankheit
91,3%
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Die Anzahl der Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hat sich seit 2005 je nach Art der
schwersten Behinderung unterschiedlich entwickelt. Deutlich angestiegen sind Behinderungen durch a) eine
Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe oder Organsysteme, b) Querschnittslähmung, zerebrale Störung, geistige oder seelische Behinderung sowie durch Suchterkrankung und c) Funktionseinschränkung
von Gliedmaßen, Wirbelsäule, Rumpf oder Brustkorb. Dies lässt sich mit der eingangs erwähnten steigenden Anzahl älterer Menschen und den damit verbundenen altersbedingten Behinderungen erklären.
Sozialreport Leipzig 2018
87
Abb. 7.4
Anzahl von Personen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der
schwersten Behinderung 2005 bis 2017
Personen mit Schwerbehinderung
16.000
Beeinträchtigung der Funktion
innerer Organe /
Organsysteme
14.000
12.000
Querschnittlähmung,
zerebrale Störung, geistige /
seelische Behinderung,
Suchterkrankung
Funktionseinschränkung von
Gliedmaßen, Wirbelsäule,
Rumpf, Brustkorb
10.000
8.000
6.000
Blindheit und
Sehbehinderung
4.000
Sprach- u. Sprechstörung,
Taubheit, Schwerhörigkeit
2.000
Verlust oder Teilverlust von
Gliedmaßen
0
2005
2007
2009
2011
2013
2015
2017
Jahr
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
7.3
Sozialreport Leipzig 2018
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50
Voraussetzung. Abhängig vom Grad der Behinderung und dem Merkzeichen können Menschen mit Behinderung mit Schwerbehindertenausweis einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen.
Die meisten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis hatten 2017 einen Grad der Behinderung
von 50 (29,5 %) oder 100 (25,8 %). Die Zahl der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft hat sich seit 2015 kontinuierlich erhöht. Im Jahr 2017 stellten 11.926 Personen einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft – das entspricht einem Anstieg um 27,9 % im Vergleich zu 2015.
Der größte Anstieg ist bei den Neufeststellungen (Wiederholungsanträge) zu verzeichnen. 88,1 % der Erstanträge münden in eine Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Tabelle 7.2
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft 2013 bis 2017
Art des Antrags
Anträge SGB IX und Landesblindengeld gesamt
2013
2014
2015
2016
2017
10.276
10.203
9.326
11.013
11.926
4.438
4.448
4.085
4.855
5.072
Anerkennung
3.929
3.896
3.563
4.268
4.469
Neufeststellungen
5.838
5.755
5.241
6.158
6.854
3.175
3.034
2.749
3.394
4.162
davon:
Erstantrag
darunter:
darunter:
Anerkennung
Quelle: Sozialamt
7.4
Sozialreport Leipzig 2018
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung und deren Folgen zu mindern und zu beseitigen. Die Leistungen umfassen Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Sicherung der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in
der Gemeinschaft sowie Maßnahmen zur Sicherung ärztlich verordneter Leistungen.
88
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 erhielten 3.048 Personen Eingliederungshilfe. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der Leistungsbezieher/-innen von Eingliederungshilfe um 59 Personen erhöht. Die Ausgaben stiegen
um drei Millionen Euro auf 23,0 Millionen Euro. Dieser Anstieg wird durch steigende personelle Aufwendungen der Leistungserbringer/-innen und höhere Kosten pro Fall in zunehmend komplexeren Einzelfällen verursacht. Im Personenkreis der 7- bis unter 18-Jährigen ist der Anstieg zusätzlich durch deutlich steigende
Fallzahlen bei Schulassistenzen begründet.
Immer mehr Menschen mit Behinderung entscheiden sich für das Persönliche Budget. Das Persönliche
Budget ermöglicht Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen anstelle einer Sach- oder Dienstleistung
eine Geldzuwendung zu erhalten. Der Empfangsberechtigte kann im Rahmen der vereinbarten Kriterien
selbst entscheiden, in welchem Umfang er welche Dienstleistung oder Unterstützung durch welche Person
oder Institution in Anspruch nehmen möchte. Diese Leistung bezahlen die Empfänger/-in des Persönlichen
Budgets unmittelbar selbst. Budgetfähig sind alle Leistungen nach dem SGB XII.
Tabelle 7.3
Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe nach Altersgruppen 2010,
2015 bis 2017
2010
Empfänger/-innen
2015
2016
2017
2.483
2.984
2.989
3.048
1.232
1.538
1.142
1.554
7 bis unter 18 Jahre
918
1.082
1.480
1.113
18 bis unter 65 Jahre
138
133
137
116
65 Jahre und älter
195
231
248
265
Ausgaben in Mio. Euro
13,7
20,1
20,0
23,0
davon:
0 bis unter 7 Jahre
Quelle: Sozialamt
7.5
Sozialreport Leipzig 2018
Wohnen
Die Mehrheit der Leipziger/-innen mit Behinderung lebt in der eigenen Wohnung und wird durch Angehörige,
Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste unterstützt. Die Art des Wohnbedarfs unterscheidet sich
nach der Art der Behinderung und nach Lebensalter. Chronisch psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie Menschen mit Körperbehinderung wohnen meist in einer eigenen Wohnung oder im
Ambulant Betreuten Wohnen nach § 67 SGB XII. Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung
leben dagegen eher in stationären Wohnformen. Jüngere Menschen mit Behinderung sind eher als ältere
Menschen mit Behinderung in der Lage, selbständig mit ambulanter Betreuung zu wohnen.
Für betreute Wohnangebote für Menschen mit Behinderung gab es bis 31.12.2017 unterschiedliche Zuständigkeiten. Für unter 18-Jährige lag die Verantwortung bei der Stadt Leipzig, darunter für Pflegefamilien beim
Amt für Jugend, Familie und Bildung und für stationäre Wohnheime beim Sozialamt. Für 18- bis unter 65Jährige lag die Verantwortung für ambulante wie stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband
Sachsen. Für über 65-Jährige lag die Verantwortung beim Sozialamt. Seit 01.01.2018 liegt die Zuständigkeit
für Personen ab 18 Jahren für das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII, das Wohnen in einem
Außenwohnbereich einer stationären Einrichtung und für stationäre Wohnformen beim Kommunalen Sozialverband Sachsen und für alle ambulanten Leistungen im Wohnumfeld bei der Stadt Leipzig.
Das Leben in einer Pflegefamilie (für Kinder und Jugendliche) oder in einer Gastfamilie (für Erwachsene)
ermöglicht als Alternative zum Leben in der Herkunftsfamilie, eine individuell betreute und familiäre Lebensform. Das Ambulant Betreute Wohnen nach § 67 SBG XII ermöglicht erwachsenen Menschen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort individuelle und bedarfsgerechte Hilfen zu erhalten.
2017 wurden von Leipziger/-innen mit Behinderung, Plätze betreuten Wohnens wie folgt in Anspruch genommen. Die Mehrzahl, 1.068 Personen (55,0 %), lebten in ambulanten Wohnformen einschließlich Gastfamilien. 872 Personen (45,0 %) lebten in stationären Wohnangeboten, davon 666 in Wohnheimen der Behindertenhilfe, 197 in Außenwohngruppen stationärer Wohnheime und 9 Personen lebten in Altenpflegeheimen.
7.6
Erwerbstätigkeit
Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: neben dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch den Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und
Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. Für
Sozialreport Leipzig 2018
89
Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die
Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten eingeschränkter.
7.6.1 Pflichtarbeitsplätze
Zur Förderung der Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt
es gemäß § 71 SGB IX eine Pflichtquote für Beschäftigung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen wenigstens auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Personen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Erfüllt ein Unternehmen diese Pflichtarbeitsquote nicht, so ist
für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Im Jahr 2016 wurden in Leipzig bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 4.099 Personen mit Schwerbehinderung beschäftigt, davon 1.297 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern und
2.802 bei privatrechtlichen Arbeitgebern. Deutliche Unterschiede gibt es bei der Beschäftigung von Personen mit Schwerbehinderung in öffentlichen und privaten Unternehmen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
erfüllten 2016 die Pflichtbeschäftigungsquote zu 104 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um
3,7 Prozentpunkte. Die privatrechtlichen Arbeitgeber erfüllen seit 2010 ihre Beschäftigungsquote mit rund
65 %.
Arbeitsplätze für Personen mit Schwerbehinderung und Erfüllungsquoten der
Arbeitgeber 2010 bis 2016
5.000
132,3
132,7
124,5
120,2
107,7
4.000
120,0
100,0
3.500
3.000
2.500
80,0
65,9
62,6
65,1
64,6
64,3
IST öffentlichrechtlich
104,0
64,2
60,0
2.000
1.500
40,0
SOLL
privatrechtlich
IST
privatrechtlich
Erfüllungsquote
öffentlichrechtlich
Erfüllungsquote
privatrechtlich
1.192
1.559
3.556
2.227
1.251
1.558
3.743
2.438
1.252
1.505
3.956
2.555
1.228
1.323
4.131
2.655
1.247
1.297
4.363
2.802
500
1.123
1.490
3.642
2.400
1.000
1.104
1.460
3.406
2.260
Arbeitsplätze für Menschen mit
Behinderung
4.500
66,3
SOLL
öffentlichrechtlich
140,0
130,7
Erfüllungsquote in %
Abb. 7.7
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
20,0
-
0,0
Jahr
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, März 2018
7.6.2 Integrationsprojekte
Integrationsprojekte nach §§ 132 ff. SGB IX sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen oder
unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) beziehungsweise Abteilungen (Integrationsabteilungen)
zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie bilden eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Anteil
schwerbehinderter Menschen in Integrationsprojekten liegt zwischen 25 % und 50 %.
Im Jahr 2017 gab es in Leipzig insgesamt 6 Integrationsprojekte mit insgesamt 166 Arbeitsplätzen. Dort
wurden 71 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die Zahl der in Integrationsprojekten geschaffenen Plätze für Menschen mit Behinderung hat sich seit 2006 tendenziell erhöht.
Tabelle 7.4
Integrationsprojekte in der Stadt Leipzig
2006
2010
2015
2016
2017
Integrationsprojekte
3
4
4
4
6
Arbeitsplätze in Integrationsprojekten
.
.
118
101
166
12
43
64
50
71
darunter für Menschen mit Behinderung
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
90
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
7.6.3 Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind Einrichtungen, die die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen sollen. Sie bieten ein geschütztes Berufsbildungs- und Arbeitsfeld und sollen die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen sowie
auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Im Jahr 2017 waren in den 6 Werkstätten
in Leipzig insgesamt 1.577 Personen tätig. Das sind 74 Personen mehr als im Vorjahr.
Im Förder- und Betreuungsbereich befanden sich 98 Personen. Dieser Bereich ist für Personen gedacht, die
nicht oder noch nicht am Arbeitsleben der Werkstatt teilnehmen können. Ziel der Förderung und Betreuung
ist es, auf die Werkstattfähigkeit vorzubereiten. Im Arbeitsbereich der Werkstätten waren insgesamt 1.479
Personen beschäftigt, davon 211 (14,3 %) auf Außenarbeitsplätzen. Die Außenarbeitsplätze sollen den
Übergang von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Außenarbeitsplätze können sowohl dauerhafte Arbeitsplätze, als auch zeitweise Arbeitsplätze in Unternehmen außerhalb der Werkstatt
sein.
Abb. 7.8
Belegung von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen nach Bereich im Jahr
2017
98
211
Arbeitsbereich: Werkstatt
Arbeitsbereich: Außenarbeitsplatz
Förder- und Betreuungsbereich
1.268
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
Sozialreport Leipzig 2018
Die Zahl der Außenarbeitsplätze in allen 6 Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung stieg bis
8
2014 an und ist seither wieder rückläufig. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Werkstätten unterschiedlich. Der Anteil der Außenarbeitsplätze an allen Plätzen im Arbeitsbereich der jeweiligen Werkstatt
reichte 2017 von 2,0 % bei den Stötteritzer Werkstätten bis zu 20,4 % bei der Diakonie am Thonberg.
8
Die Veränderungen können aufgrund der Stichtagserhebung entstehen, da im Winter witterungsbedingt Aufträge in bestimmten Branchen (z. B. Grünflächenpflege) geringer ausfallen.
Sozialreport Leipzig 2018
91
Abb. 7.9
Außenarbeitsplätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderung 2017
Außenarbeitsplätze in Werkstätten für
Menschen mit Behinderung
250
2
2
200
21
2
150
100
21
6
48
48
8
8
11
11
34
34
38
9
2
10
10
9
44
Stötteritzer Werkstätten
48
36
Lindenwerkstätten Leipzig
36
52
52
50
Werkstatt für behinderte
Menschen "St. Michael"
AWO Werkstätten Sachsen-West
52
50
48
Lebenshilfe-Werkstatt Leipzig
50
Diakonie am Thonberg
89
84
84
88
88
77
2012
2013
2014
2015
2016
0
2017
Jahr
Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen
7.7
Sozialreport Leipzig 2018
Leistungen der Betreuungsbehörde
Ziel des Betreuungsbehördengesetzes ist es, das Selbstbestimmungsrecht von betroffenen Personen zu
stärken. Voraussetzung für eine Betreuung ist eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung. Die
Betroffenen können auf Grund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst erledigen. Die
Betreuungsbehörde bietet Hilfestellung gegenüber dem Betreuungsgericht und berät und unterstützt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Vereins- und Berufsbetreuer sowie Vollmachtnehmende bei der Umsetzung der Betreuungstätigkeit bzw. der Umsetzung der Vorsorgevollmacht.
2017 wurden durch die Betreuungsbehörde 6.453 laufende Betreuungen begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr
ist die Zahl der laufenden Betreuungen um 7 Fälle gestiegen. Seit 2005 hat sich die Anzahl der laufenden
Betreuungen um 19,7 % erhöht. 2017 gab es 2.175 Erstverfahren auf Betreuung und 815 Wiederholungsverfahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Wiederholungsverfahren leicht rückläufig.
Tabelle 7.5
Betreuung und Beratung
Art der Entwicklung
2005
2010
2015
2016
2017
Betreuung
Laufende Betreuung
5.389
6.040
6.477
6.446
6.453
Erstverfahren für Betreuung
1.893
2.491
2.178
2.137
2.175
Wiederholungsverfahren für Betreuung
1.816
729
906
833
815
*
59
46
70
53
181
450
432
355
231
Beratung
Allgemeine Beratung
Beratung zu Vorsorgevollmacht /
Betreuungsverfügung
Quelle: Sozialamt
92
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
8
Seniorinnen und Senioren
Zusammenfassung
2017 waren 83.670 Leipziger/-innen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies entsprach 14,2 % der Gesamtbevölkerung. 36.707 Personen waren 80 Jahre und älter. Dies waren 6,2 % der Gesamtbevölkerung.
2017 standen in 62 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.674 stationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Im
Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit keine Veränderung. Der Versorgungsgrad lag bei 5,5 %.
Daten zu den Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung wurden für das Jahr 2017 erhoben, werden aber erst Anfang 2019 verfügbar sein. 2015 lag die Zahl der Leistungsempfänger/-innen in Leipzig bei
18.084 Personen. Die Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt, 37,6 % durch
Angehörige (Pflegegeld) und 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst.
2017 erhielten 2.644 Personen Hilfe zur Pflege, 6,8 % weniger als im Vorjahr. 2.243 Empfänger/-innen
(84,8 %) waren 65 Jahre und älter. Das entspricht einem Anstieg um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Die
Aufwendungen für Hilfe zur Pflege haben sich 2017, wie auch im Vorjahr, verringert.
2017 wurden in den 10 Seniorenbüros insgesamt 2.820 Beratungen durchgeführt, davon 74,9 % in der Beratungsstelle, 20,8 % telefonisch und 4,3 % in der eigenen Wohnung. Die Mehrzahl der Beratenen, war 65
Jahre und älter. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der monatlichen Beratungen von 189 auf 235 gestiegen.
Im Jahr 2017 wurden 633 erwachsene Personen durch den Sozialen Fachdienst des Sozialamtes unterstützt. Das sind 101 Personen mehr als im Vorjahr (plus 19,9 %). Die betreuten Personen wiesen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen 2017 waren die gesundheitliche Situation, soziale Schwierigkeiten und die wirtschaftliche Situation. Die Mehrzahl der Fälle wurde in weiterführende
Hilfen vermittelt.
Weitere Informationen: Guter Rat für Ältere 2018, Altenhilfeplan Leipzig 2012, Internetportal Pflegenetz
Sachsen, Seniorenbüros, Beratungsstelle Wohnen und Soziales, Sozialer und Pflegerischer Fachdienst
8.1
Anzahl und Räumliche Verteilung
2017 waren 83.670 Leipziger/-innen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies entsprach 14,2 % der Gesamtbevölkerung 36.707 Personen waren 80 Jahre und älter. Dies waren 6,2 % der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der
Seniorinnen und Senioren hat sich seit 2000 kontinuierlich erhöht. Nähere Informationen dazu finden sich im
Kapitel „Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstruktur“.
In 19 der 63 Ortsteile waren mehr als 20 % der Bevölkerung (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen)
zwischen 65 bis unter 80 Jahre alt. Dies sind Ortsteile mit Großsiedlungsbebauung der 1950er bis Ende der
1980er Jahre. Den höchsten Anteil dieser Personengruppe hat Grünau-Ost.
In Schönefeld-Ost, Gohlis-Nord, Marienbrunn, Grünau-Ost, Mölkau und Probstheida gibt es einen besonders
hohen Anteil ab 80-Jähriger (ohne Bewohner/-innen von Altenpflegeheimen). Ein hoher Anteil findet sich
außerdem in den Ortsteilen Großzschocher, Heiterblick, Lößnig und Sellerhausen-Stünz.
Sozialreport Leipzig 2018
93
Karte 8.1
Anteil über 65-Jähriger bis unter 80-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach
Ortsteilen (ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) 2017
Anteil der 65- unter 80-Jährigen
an der Ortsteilbevölkerung am 31.12.2017
- ohne Bewohner von Altenpflegeheimen
unter 10 %
10 % bis unter 15 %
15 % bis unter 20 %
20 % bis unter 25 %
25 % und mehr
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Möckern
Wahren
Leipzig:
14,1 %
Minimum: 4,7 % (Lindenau)
Maximum: 31,4 % (Grünau-Ost)
MockauSüd
GohlisMitte
Böhlitz-Ehrenberg
Eutritzsch
Gohlis-Süd
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrum- ZentrumAbtnaundorf
Nord
Paunsdorf
Nordwest
ZentrumBurghausenSellerhausenOst
2
1
Rückmarsdorf
Stünz
Altlindenau
Zentrum- Zentrum
Engelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumSchönau
ReudnitzPlagwitz
Süd
Miltitz GrünauMölkau
Thonberg
GrünauSchleußig
Nord
Ost
Baalsdorf
GrünauZentrumSüdvorstadt
Stötteritz
Kleinzschocher
Mitte
Südost
ng
Siedlu
Lausen- GrünauMarienGrünau
Connewitz
brunn
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Großzschocher
Leutzsch
N
lin
eu
u
na
de
AlthenKleinpösna
Meusdorf
Dölitz-Dösen
KnautkleebergKnauthain
Stadtgrenze
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
Karte 8.2
Anteil über 80-Jähriger an der Gesamtbevölkerung nach Ortsteilen
(ohne Bewohner/-innen stationärer Pflegeeinrichtungen) 2017
Anteil der 80-Jährigen und Älteren
an der Ortsteilbevölkerung am 31.12.2017
- ohne Bewohner von Altenpflegeheimen
unter 4%
4% bis unter 6%
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
Lützschena-Stahmeln
6% bis unter 8%
8% bis unter 10%
über 10%
PlaußigPortitz
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Möckern
GohlisMitte
Böhlitz-Ehrenberg
Leipzig:
5,68 %
Minimum: 1,9 % (Lindenau)
Maximum: 11,7 % (Gohlis-Nord)
MockauSüd
Eutritzsch
Gohlis-Süd
Heiterblick
SchönefeldOst
SchönefeldZentrumAbtnaundorf
Nord
ZentrumPaunsdorf
SellerhausenOst
2
1
Stünz
Altlindenau
Zentrum- Zentrum
Engelsdorf
AngerWest
Lindenau
Crottendorf
ZentrumReudnitzPlagwitz
Süd
Thonberg
Mölkau
Schleußig
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
N
lin
eu
u
na
de
Schönau
Miltitz
GrünauNord
LausenGrünau
G
GrünauOst
GrünauMitte
Kleinzschocher
ung
dl
ie
S
rünau-
ZentrumNordwest
Südvorstadt ZentrumSüdost
Connewitz
Marienbrunn
Baalsdorf
Stötteritz
AlthenKleinpösna
Probstheida
Holzhausen
Großzschocher
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen
Sozialreport Leipzig 2018
94
Sozialreport Leipzig 2018
8.2
Träger und Angebote der Altenpflege nach SGB XI
Die wesentliche Verantwortung für die Finanzierung und Ausgestaltung von Pflege liegt bei den Pflegekassen. Die Stadt Leipzig hat im Bereich Pflege nur eine sehr eingeschränkte und nachgeordnete Rolle. Zu
ihren Aufgaben gehören die Hilfe zur Pflege nach §§ 61 f. SGB XII, die anteilige Finanzierung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c und d SGB XI sowie eine allgemeine Mitwirkungsverordnung gemäß § 8 Abs. 2 SGB XI bei der Bereitstellung einer Pflegeinfrastruktur. Darüber hinaus nimmt die
Stadt Leipzig mit der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH Einfluss auf die Ausgestaltung von Pflegeangeboten in Leipzig.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und den sächsischen Kommunen das Internetportal „www.pflegenetzsachsen.de“ entwickelt. Ziel
ist die Information über die Nutzung von Hilfen in der häuslichen Pflege. Zugleich wird über voll- und teilstationäre Einrichtungen informiert. Pflegende Angehörige sollen unterstützt werden und Pflegebedürftige gezielt Hilfen in Anspruch nehmen können.
8.2.1 Ambulante Dienste
Im Juni 2017 gab es in Leipzig 135 ambulante Pflegeeinrichtungen. Das sind 13 mehr als im Vorjahr. Der
größte Anteil der Pflegedienste ist in privater Trägerschaft (104 Dienste, ca. 77 %). 28 ambulante Pflegeeinrichtungen wurden 2017 von Trägern der Wohlfahrtspflege betrieben. Von städtischen Betrieben werden drei
Pflegedienste angeboten: St. Georg Nachsorge und ambulante Dienste GmbH, Städtische Altenpflegeheime
gGmbH, Ambulante Dienste und Ambulanter Pflegedienst Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe.
8.2.2 Teilstationäre Angebote
Zu den Einrichtungen gehören die Tages- und Nachtpflege sowie Angebote der Kurzzeitpflege. Die Tagesund Nachtpflege erfolgt in teilstationären Einrichtungen, wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Sie umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen zwischen Wohnung und
Einrichtung. Die Kurzzeitpflege ist eine auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkte Leistung. Sie kann im
Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend
häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist, in einer vollstationären Einrichtung erbracht werden.
Ist eine Person, die eine pflegebedürftige Person mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheitsoder Urlaubsgründen – gehindert, besteht ein Anspruch darauf, dass der/die Pflegebedürftige durch ambulante oder in teilstationären Pflegeeinrichtungen gepflegt wird (vgl. § 39 SGB XI).
Die Zahl der Tagespflegeplätze hat sich 2017 gegenüber dem Vorjahr um 5 Einrichtungen erhöht. Durch
zusätzliche Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen hat sich die Zahl der Tagespflegeplätze
insgesamt um 113 erhöht. Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Im Jahr 2017 gab es 593 Plätze der Tagespflege in 34 Einrichtungen sowie 81 Plätze der Kurzzeitpflege in 6 Einrichtungen. Die meisten Plätze werden von privaten Trägern angeboten.
Tabelle 8.1
Plätze und Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege nach Trägerschaft
Trägerschaft
Insgesamt
Tagespflege
Plätze
Kurzzeitpflege
Einrichtungen
Plätze
Einrichtungen
593
34
81
6
26
2
-
-
Freie Träger
213
13
39
3
Private Träger
354
19
42
3
davon:
Städtische Altenpflegeheime GmbH
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
8.2.3 Stationäre Pflege
Stationäre Pflegeeinrichtungen erbringen dauerhafte Pflege, bieten jedoch auch Kurzzeit-, Tages- und
Nachtpflege an. 2017 standen in 62 Leipziger Altenpflegeheimen insgesamt 6.674 stationäre Pflegeplätze
zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 154 Plätze mehr.
Die meisten Plätze (54,2 %) wurden 2017 von privaten Trägern angeboten (2016: 53,2 %).
Der Anteil von Plätzen bei freien Trägern lag bei 27,7 % (2016: 28,3 %) und bei den Städtischen AltenpfleSozialreport Leipzig 2018
95
geheimen bei 18,1 % (2016: 18,6 %).
Abb. 8.1
Platzkapazität und Trägerschaft stationärer Altenpflegeeinrichtungen in Leipzig
3.466
1.211
1.843
1.211
1.768
1.327
1.740
1.289
1.623
1.247
1.849
3.290
3.080
3.080
2.950
1.000
1.617
1.500
1.588
2.000
1.253
2.289
2.500
1.433
Platzkapazität
3.000
3.614
3.500
500
0
2005
2010
2011
2012
2013
2016
2017
Jahr
Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH
Freie Träger
Private Träger
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Der durchschnittliche Versorgungsgrad mit stationären Heimplätzen in der Stadt Leipzig lag 2017 stabil bei
5,5 % (2016: 5,5 %). Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis der im Gebiet zur Verfügung stehenden Heimplätze zur Anzahl der Bewohner/-innen ab 65 Jahre. Richtwert für die Planung, für welche die Kommunen
bis zum Auslaufen des Investitionsprogramms 2002 die Planungsverantwortung hatten, war ein Platzangebot in Höhe von 3,5 % der über 65-Jährigen. Diese Richtwerte dienen lediglich zur Information und sind seit
2002 nicht mehr planungsrelevant.
Die Spannbreite des Versorgungsgrades reicht von 2,1 % im Stadtbezirk Nordwest bis zu 10,0 % im Stadtbezirk Südost.
Tabelle 8.2
Stadtbezirk
Vollstationäre Heimplätze nach Stadtbezirken im Jahr 2017
Anzahl Altenpflegeheime
Vollstationäre Pflegeplätze
Anzahl
Versorgungsgrad
in %
Anteil in %
Einwohner/-innen
65 Jahre und älter
Mitte
8
937
14,0
8,9
10.570
Nordost
6
661
9,9
5,2
12.800
Ost
7
857
12,8
5,4
15.964
12
1.253
18,8
10,0
12.539
Süd
5
558
8,4
4,4
12.631
Südwest
5
543
8,1
5,8
9.440
West
7
774
11,6
4,8
16.066
Alt-West
5
412
6,2
4,2
9.765
Nordwest
2
156
2,3
2,1
7.423
Nord
5
523
7,8
4,0
13.178
62
6.674
100
5,5
120.376
Südost
Insgesamt
Quelle: Sozialamt
96
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
8.2.4 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit
Die Erhebung der Bundes-Pflegestatistik zum Stichtag 15. Dezember erfolgt in zweijährigem Rhythmus. Die
aktuell vorliegenden Daten sind vom 15.12.2015. Die Daten für das Jahr 2017 wurden erhoben, werden aber
erst Anfang 2019 verfügbar sein.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach SGB XI in Leipzig steigt fortlaufend
und lag 2015 bei 18.084 Personen. Darunter waren 63,6 % weiblich und 83,6 % 65 Jahre und älter. Die
Mehrzahl der zu Pflegenden wurde in der eigenen Häuslichkeit gepflegt – zu 37,6 % durch Angehörige
(Pflegegeld) und zu 29,5 % durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Vergleich zu 2005 ist der Anteil durch
Angehörige Gepflegter weitgehend gleich geblieben, während der Anteil ambulanter Pflegefälle leicht gestiegen ist (2005: 24,4 %). 32,9 % der Leistungsempfänger/-innen wurden in stationären Einrichtungen gepflegt. Ihr Anteil hat sich seit 2005 verringert – er lag damals bei 38,7 %.
Tabelle 8.3
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung nach Geschlecht, Alter und Leistungsart
Leistungsempfänger/-innen
Jahr
gesamt
darunter weiblich
Leistungsart
darunter 65
Jahre und älter
ambulant
vollstationär
Pflegegeld
2005
13.205
9.234
10.905
3.217
5.108
4.880
2007
13.351
9.307
11.075
3.069
5.431
4.851
2009
14.272
9.781
11.895
3.747
5.483
5.042
2011
15.220
10.152
12.655
4.080
5.727
5.413
2013
16.283
10.514
13.360
4.666
5.576
6.041
2015
18.084
11.509
15.124
5.330
5.958
6.796
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
8.3
Sozialreport Leipzig 2018
Hilfe zur Pflege nach SGB XII
Hilfe zur Pflege wird für Personen geleistet, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der
Hilfe bedürfen. Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und
stationäre Pflege (für weitere Regelungen vgl. § 61 SGB XII).
Im Gegensatz zur Grundsicherung im Alter sank die Zahl der Leistungsempfänger/-innen von Hilfe zur Pflege. Grund hierfür ist das am 01.01.2017 in Kraft getretene dritte Pflegestärkungsgesetz und die Einführung
des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Im Jahr 2017 hatten mehr Menschen Anspruch auf Leistungen der
Pflegeversicherung. Ihre Versorgung konnte individueller und spezifischer erfolgen, was sich insbesondere
auch in der verbesserten Versorgung dementiell erkrankter Menschen widerspiegelte.
2017 erhielten 2.644 Personen Hilfe zur Pflege, 6,8 % weniger als im Vorjahr. 2.243 Empfänger/-innen
(84,8 %) waren 65 Jahre und älter, das sind 5,6 % weniger im Vergleich zum Vorjahr. 401 Personen
(15,2 %) waren jünger und erhielten Hilfe zur Pflege wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung oder Krankheit.
Sozialreport Leipzig 2018
97
Abb. 8.2
Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen
2.644
2.243
2.376
0
2005
2010
2015
401
462
351
500
480
244
1.000
1.462
1.706
2.000
1.937
2.288
2.327
2.500
1.500
2.838
2.807
Empfänger/-innen Hilfe zur Pflege
3.000
2016
2017
Jahr
Empfänger/-innen gesamt
davon 65 Jahre und älter
davon unter 65 Jahre
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die Aufwendungen für Hilfe zur Pflege beliefen sich 2017 auf 12,1 Mio. Euro. Entsprechend des Rückgangs
der Empfänger/-Innen von Hilfe zur Pflege, haben sich auch die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr
verringert. Die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetztes machen sich auch in den Aufwendungen je
Empfänger/-in bemerkbar. Im Durchschnitt des Jahres 2017 lagen sie bei 4.576 Euro und haben im Vergleich zum Jahr 2016 abgenommen.
Tabelle 8.4
Empfänger/-innen von Hilfe zur Pflege nach Geschlecht und Aufenthaltsort sowie
Aufwendungen
Personen
Empfänger/-innen insgesamt
2005
2010
2015
2016
2017
1.706
2.288
2.807
2.838
2.644
1.251
1.555
1.759
1.766
1.624
644
1.177
1.661
1.657
1.553
1.062
1.111
1.136
1.168
1.075
10
13
16
darunter:
weiblich
nach Aufenthaltsort:
davon:
außerhalb von Einrichtungen
in Einrichtungen
in und außerhalb von Einrichtungen
Aufwendungen in Mio. Euro
x
8,3
15,3
14,9
12,1
Aufwendungen je Empfänger/-in in Euro
x
3.628
5.451
5.250
4.576
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Sozialamt
8.4
Sozialreport Leipzig 2018
Offene Seniorenarbeit
Mit Beschluss der Ratsversammlung (RBV-1433/12) vom 22.11.2012 wurde ein Förderprogramm der Stadt
Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit bei freien Trägern verabschiedet. Der Förderzeitraum
wurde auf fünf Jahre von 2013 bis 2017 festgelegt. Ein Beschlusspunkt des Konzepts war die Einführung
von Leistungstypen in der offenen Seniorenarbeit:
98
•
Je ein Seniorenbüro mit Begegnungsstätte (Leistungstyp I) wurde in allen 10 Leipziger Stadtbezirken eingerichtet. Sie bieten Beratung und sollen die Seniorenarbeit im Stadtbezirk miteinander
vernetzen. Darüber hinaus bieten sie in der Begegnungsstätte niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information durch qualifiziertes Personal an.
•
Weitere Seniorenbegegnungsstätten (Leistungstyp II) sind über die Stadt verteilt. Sie bieten niedrigschwellige Begegnungsangebote und Information an. 2017 schwankte die Zahl der Einrichtungen zwischen 26 und 30.
•
Je ein innovatives Projekt der Seniorenarbeit (Leistungstyp III) kann mit 1.000 Euro pro Jahr und
Sozialreport Leipzig 2018
Stadtbezirk gefördert werden.
Mit Vorliegen des Evaluierungsberichtes im Februar 2017, der die Leistungstypen bilanziert, wurde vom
Sozialamt die Erarbeitung eines Teilfachplans zur Fortschreibung und Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Leipzig begonnen.
15.565 Nutzer/-innen im Monat wurden im Jahr 2017 in Angeboten von Seniorenbüros mit Begegnungsstätte
(Leistungstyp I) oder Begegnungsstätten (Leistungstyp II) gezählt – das sind 938 Personen weniger als im
Vorjahr. 235 Personen nutzten die Beratungsangebote in den Seniorenbüros. Im Vergleich zum Vorjahr ist
das ein Anstieg um 25,3 %.
Tabelle 8.4
monatlicher Durchschnitt an Nutzer/-innen der Angebote in Seniorenbüros mit
Begegnungsstätte und weiteren Begegnungsstätten
Nutzung von Einrichtungen der offenen Seniorenarbeit
2014
Nutzer/-innen von Seniorenbüros mit Begegnungsstätten
und weiteren Begegnungsstätten
2015
2016
2017
16.543
15.406
16.503
15.565
in 10 Seniorenbüros mit Begegnungsstätte
7.492
6.558
6.732
6.200
in weiteren Begegnungsstätten
9.051
8.848
9.771
9.365
230
216
189
235
davon:
Nutzer/-innen von Beratungsangeboten in Seniorenbüros
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die Beratungen der Seniorenbüros werden in der Regel persönlich als Beratungsgespräch in den Räumen
der Seniorenbüros durchgeführt. Es gibt auch die Möglichkeit der telefonischen Beratung. 2017 wurden insgesamt 2.820 Beratungen durchgeführt, davon 74,9 % im Seniorenbüro, 20,8 % telefonisch und in Ausnahme- und Härtefällen zu 4,3 % in der Wohnung der Ratsuchenden. Die meisten Beratungen wurden zu Hilfen
zur Alltagsbewältigung, Freizeit und zur Pflege nach dem SGB XI geführt. 73,6 % der Ratsuchenden war
weiblich. Die Mehrzahl der Ratsuchenden war im Alter von 65 bis unter 85 Jahre, gefolgt von der Altersgruppe der unter 65-Jährigen.
Abb. 8.3
Themen der Beratung in Seniorenbüros mit Begegnungsstätte 2017
Themen (Mehrfachnennungen möglich)
Hilfen zur Alltagsbewältigung
Freizeit
Pflege nach dem SGB XI
sonstige Angelegenheiten (z.B. Erbschaft, Sicherheit)
Wohnen und Wohnformen
Behinderung, Krankheit, Gesundheit
haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Hausnotruf)
Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Mobilität
Demenz
ehrenamtliches Engagement
Leistungen nach dem SGB XII
Rente
0
100
200
300
400
500
600
Anzahl der Beratungen
Quelle: Sozialamt
8.5
Sozialreport Leipzig 2018
Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere Menschen und Menschen
mit Behinderung
Die Beratungsstelle ist zentrale Anlaufstelle in Bezug auf das Wohnen im Alter und mit Behinderung. Das
Leistungsangebot umfasst:
•
Beratung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu möglichen Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, Beratung bei der Planung und Finanzierung,
Sozialreport Leipzig 2018
99
•
Umzugsberatung in Bezug auf alters- und behindertengerechtes Wohnen und Unterstützung bei
der Wohnungssuche,
•
Information und Beratung zum Wohnen, zu Betreuung und begleitenden Hilfsangeboten,
•
Musterausstellung zur alters- und behindertengerechten Gestaltung von Küchen und Bädern (entsprechend der DIN-Normen),
•
Praxisunterricht für Bildungsträger, auch für Handwerk und Oberschulen,
•
Alterssimulation mit Modulen.
Die Wohnungsanpassungen werden durch Mittel der Eingliederungshilfe und durch Dritte (z. B. Pflegekassen, Wohnungswirtschaft, Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert. Die Beratungsleistungen sind kostenfrei.
In der Beratungsstelle Wohnen und Soziales wurden im Jahr 2017 in 5.145 Fällen informiert oder beraten.
Im Vergleich zu 2016 waren das 377 mehr Kontakte. Die Mehrzahl der Information oder Beratung erfolgte
telefonisch oder per E-Mail (3.415). In der Musterausstellung wurden 901 Kontakte gezählt. Deutlich gestiegen ist die Zahl der telefonischen Kontakte bzw. über E-Mail. Die höhere Zahl der Kontakte kann auf einen
gestiegenen Beratungsbedarf in Bezug auf barrierefreies Wohnen und ein ab 01.07.2017 in Kraft getretenes
Förderprogramm zur Wohnraumanpassung in Sachsen, zurückgeführt werden. Die niedrigere Beratungsanzahl in der aufsuchenden Beratung 2017 hatte personelle Gründe.
Tabelle 8.6
Inanspruchnahme der Beratungsstelle Wohnen und Soziales
Information und Beratung
2015
Kontakte gesamt
2016
2017
4.419
4.768
5.145
665
632
650
2.312
2.920
3.415
64
125
90
1.266
1.089
901
112
127
89
davon:
in der Beratungsstelle
telefonisch, E-Mail
Seniorentelefon
in der Musterausstellung
aufsuchend (zu Hause, Einrichtungen)
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Beratungsinhalte der Beratungsstelle im Jahr 2017 waren:
•
8.6
35 % Wohnen, Wohnformen (Betreutes Wohnen, Wohnen in Gemeinschaft, Servicewohnen),
•
30 % Barrierefreies Planen und Bauen, Wohnungsbörse für Rollstuhlfahrer,
•
5 % Pflege, Pflegedienste (ambulante Dienste, Hauswirtschaft),
•
25 % Pflegehilfsmittel,
•
5 % Leistungen und Kosten bei Schwerbehinderung und Leistungen nach SGB II und SGB XII.
Seniorenbesuchsdienst
Mit dem ehrenamtlichen städtischen Seniorenbesuchsdienst soll älteren hilfebedürftigen Einwohner/-innen,
die in der eigenen Wohnung leben, die Möglichkeit gegeben werden, soziale Kontakte zu pflegen. Der Besuchsdienst wird durch das Sozialamt gefördert.
Die Anzahl der ehrenamtlichen Besucher/-innen beträgt seit 2005 rund 200 Personen. Die Anzahl der besuchten Seniorinnen und Senioren lag 2017 bei 405 – dies sind 29 weniger als im Jahr 2016. Die Helfer/innen besuchen 1 bis 4 Personen mindestens zweimal im Monat und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Ihnen wird regelmäßig die Möglichkeit des Austauschs untereinander und mit dem Sozialamt gegeben. Sie können an Fortbildungen teilnehmen.
Im Jahr 2017 betrug die Höhe der Aufwendungen 38.934 Euro. Das sind 6.066 Euro weniger als im Vorjahr.
Die Besucher/-innen leisteten 23.183 Stunden, 1.939 mehr als 2016. Die Aufwandsentschädigung ist je Besuchshelfer/-in gedeckelt, monatlich können 2 Besuche abgerechnet werden. Auch können maximal 3 Personen besucht werden. Viele Besucher/-innen führen freiwillig und unentgeltlich mehr Besuche durch.
100
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 8.7
Seniorenbesuchsdienst
Seniorenbesuchsdienst
2005
2010
2015
2016
2017
Anzahl der Besucher/-innen
211
200
203
217
198
Anzahl der besuchten Personen
445
420
413
434
405
Aufwandsentschädigungen in Euro
55.000
51.000
46.000
45.000
38.934
geleistete Stunden
28.659
26.440
22.106
21.244
23.183
Quelle: Sozialamt
8.7
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialer Fachdienst
Der Soziale Fachdienst des Sozialamtes berät, begleitet und vermittelt Erwachsene bei sozialen und wirtschaftlichen Problemen gemäß §§ 8, 10 und 11 SGB XII.
Im Jahr 2017 wurden durch den Sozialen Fachdienst 633 Personen betreut, das sind 101 Personen mehr
als im Vorjahr (plus 19 %). 32,7 % der Betreuten waren jünger als 65 Jahre und 65,7 % waren 65 Jahre und
älter. Der Anteil der über 65-Jähringen ist im Vergleich zum Jahr 2016 um 16,7 Prozentpunkte gestiegen,
der Anteil der unter 65-Jähringen Personen entsprechend gesunken.
Tabelle 8.8
Durch den Sozialen Fachdienst betreute Personen
Betreute Personen
2016
2017
Anzahl gesamt
532
633
257
315
jünger als 65 Jahre
255
207
65 Jahre und älter
261
416
Alter nicht bekannt
16
10
darunter:
weiblich
davon:
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die betreuten Personen weisen vielgestaltige und komplexe Problemlagen auf. Die häufigsten Problemlagen
der im Jahr 2017 betreuten Personen waren die gesundheitliche Situation, soziale Schwierigkeiten und die
wirtschaftliche Situation.
Problemlagen
(mit Mehrfachnennungen)
Abb. 8.5
Problemlagen von Fällen des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2017
gesundheitliche Situation
207
soziale Schwierigkeiten
206
wirtschaftliche Situation
173
Wohnsituation
100
psychische Erkrankung
98
Pflege
70
Behinderung
49
Sucht
42
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
101
Die Arbeit des Fachdienstes zielt darauf ab, die Lebenssituation der betreuten bzw. beratenen Personen zu
verbessern und Hilfen zu vermitteln. Um eine dauerhafte Veränderung der Lebenssituation zu erzielen und
die Lebenssituation zu stabilisieren, wurden vielfältige soziale Dienste und Angebote (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde, Wohnungsnotfallhilfe) einbezogen. Die Mehrzahl der Fälle konnte durch
eine Vermittlung in weiterführende Hilfen beendet werden. Aus verschiedenen Gründen wurden Fälle ohne
weiterführende Hilfe beendet, z. B. aufgrund der Ablehnung der angebotenen Hilfen durch die betreute Person, durch Kontaktabbruch oder weil sich nach Prüfung des Einzelfalls der Hilfebedarf nicht bestätigte.
Ergebnis beendeter Fälle des Sozialen Fachdienstes im Jahr 2017
Ergebnis beendeter Fälle (mit Mehrfachnennungen)
(gelb = Vermittlung, blau = Abbruch)
Abb. 8.6
Sozialpsychiatrischer Dienst
niedrigschwellige Angebote
Betreuungsbehörde
Leistungsbezug SGB XII
Ablehnung angebotener Hilfen
Veränderung Wohnsituation
Pflegedienst, hauswirtschaftliche Hilfe
Kontaktabbruch
keine Hilfevermittlung
betreutes Wohnen
Wohnungsnotfallhilfe
Leistungsbezug Pflegekasse
Leistungsbezug Rente
Pflegeheim
Kontaktaufnahme nicht mögllich
Einstellung der Fallarbeit
Leistungsbezug SGB II
Leistungsbezug Krankenkasse
Suchthilfe
Eingliederungshilfe
0
20
40
60
80
Anzahl Fälle
Quelle: Sozialamt
8.8
Sozialreport Leipzig 2018
Pflegerischer Fachdienst
Der pflegerische Fachdienst ermittelt den Bedarf von Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Darüber hinaus
berät und unterstützt er zu weiteren Angeboten der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung im
Rahmen des SGB XII. Durch den Fachdienst erfolgt keine Pflegeberatung, hierfür sind die Pflegekassen
zuständig. Im November 2016 wurde im Sozialamt eine vom Freistaat Sachsen geförderte Pflegekoordination bis Ende 2019 eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren von
Pflege, die Pflegeberatungen in Leipzig zu vernetzen.
Der Fachdienst hat im Jahr 2017 insgesamt 1.252 Bedarfsprüfungen in Fällen von Hilfe zur Pflege vorgenommen (2016: 530). Dies entspricht einem Anstieg um 136 % und erklärt sich durch gesetzliche Änderungen zum 01.01.2017 im Bereich der Pflege. Mit der Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes und Steigerungen der Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung gab es eine erhebliche Verschiebung im
ergänzenden Leistungsbezug der Hilfe zur Pflege. Ziel des Sozialamtes war es, alle Pflegesachleistungen in
der häuslichen Pflege bedarfsgerecht zu gewähren. Dazu musste der individuelle Pflegebedarf neu ermittelt
werden. 2017 wurden insgesamt 835.093 Euro für Hilfe zur Pflege bewilligt.
Tabelle 8.9
Bedarfsprüfungen des Pflegerischen Fachdienstes
Leistungen
Bedarfsprüfungen
beantragte Leistungen in Euro
2016
2017
530
1.252
384.134
920.647
335.489
835.093
darunter:
bewilligte Leistungen in Euro
Quelle: Sozialamt
Sozialreport Leipzig 2018
102
Sozialreport Leipzig 2018
9
Gesundheit
Zusammenfassung
Die jährliche Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Kita- und Schulaufnahmeuntersuchungen zeigt
nach wie vor die häufigsten auffälligen Testergebnisse im Befundbereich Sprache/Sprechen. Im Untersuchungsjahr 2016/17 betraf das 41,8 % der untersuchten Kinder in Kindertageseinrichtungen und 32,8 % der
Schulanfänger/-innen.
Der Anteil der eingeschulten Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhalten haben, ist seit 2010 relativ
konstant geblieben und schwankt zwischen 14 und 16 %.
Der Vorsorge- und Impfstatus der Leipziger Vorschulkinder kann insgesamt als gut bewertet werden.
In den zwei Bereichen der gemeindenahen Psychiatrie, den psychosozialen Gemeindezentren und dem
Sozialpsychiatrischen Dienst ist die Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich geblieben. Die
psychosozialen Gemeindezentren erreichten als niedrigschwellige Anlaufstellen ca. 1.500 chronisch psychisch kranken Menschen. Der Sozialpsychiatrische Dienst betreute 2017 ca. 2.000 psychisch Erkrankte.
Die Stadt Leipzig hat mit freien Trägern Versorgungsverträge für insgesamt 7 Suchtberatungsstellen.
2017 wurden 3.563 Personen in den Suchtberatungsstellen betreut, die selbst von einer Suchterkrankung
betroffen sind. 467 Personen kamen als Angehörige zur Beratung. Am häufigsten suchten Menschen mit
Alkoholproblemen die Beratungsstellen auf (1.761), gefolgt von 1.644 Personen mit Drogenmissbrauch oder
-abhängigkeit.
Weitere Informationen: Suchtbericht 2017, Suchthilfewegweiser, Angebote für Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige, Betreuungsangebote für Menschen mit psychischen Problemen
9.1
9.1.1
Kindergesundheit
Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen
Angebot und Inanspruchnahme der Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in
Kindertageseinrichtungen
Auf der Grundlage des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes wird seit 2003 die Untersuchung von Kindern im vierten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen (Kita-Untersuchung) vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Dieses jährliche Untersuchungsangebot ist eine Pflichtaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, für die Eltern ist die Teilnahme freiwillig. Untersuchungsschwerpunkte sind die Prüfung des Seh- und Hörvermögens sowie Tests zu den fein-, grobmotorischen und
sprachlichen Fähigkeiten. Diese Untersuchung im Vorschulalter soll dazu beitragen, dass die Früherkennung
von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen verbessert wird und die Kinder frühzeitig Förderung und/oder
Therapie erhalten.
Im Untersuchungsjahr 2016/17 hat sich die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen, die die KitaUntersuchung in Anspruch nehmen konnten, auf 3.837 Kinder erhöht. Dies entspricht ca. 71 % der vierjährigen Kinder. Der Rückgang in den Jahren 2011/12 und 2012/13 ist damit zu erklären, dass in diesen Jahren
ein Schwerpunkt auf die Untersuchung der zweiten und sechsten Klassen gelegt wurde, die in diesen Jahren
fast vollständig untersucht wurden.
Sozialreport Leipzig 2018
103
Abb. 9.1
Untersuchte Kinder in Kindertageseinrichtungen 2005/06 bis 2016/17
Anteil der Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf und Schulrückstellung (in %)
18,0
16,0
14,0
7,1
12,0
5,4
4,0
10,0
6,4
6,7
7,4
7,1
6,9
6,2
2013
2014
2015
7,5
7,7
8,3
7,9
2016
2017
7,5
8,0
6,0
8,8
8,7
4,0
9,0
7,8
2,0
0,0
2005
2010
2011
2012
Einschulungsjahr
sonderpäd. Förderbedarf
Rückstellung vom Schulbesuch
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2018
Untersuchungsbefunde
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse (ausgewählter häufiger Befunde) der Kita-Untersuchung zeigt
in allen Untersuchungsjahren einen hohen Anteil von untersuchten Kindern mit sprachlichen Defiziten. Die
folgende Grafik veranschaulicht, dass sich die Befundhäufigkeiten in den einzelnen Befundkategorien im
zeitlichen Verlauf nur geringfügig geändert haben, im vergangenen Untersuchungsjahr aber in fast allen
Befundbereichen sich der Anteil der untersuchten Kita-Kinder mit auffälligen Testergebnissen leicht erhöht
hat.
Abb. 9.2
Befundhäufigkeiten der untersuchten Kindern in Kindertageseinrichtungen 2005/06,
20014/15 bis 2016/17
30
41,8
38,0
37,2
35
38,0
40
25
13,5
11,8
10,9
5
10,7
18,1
14,6
13,1
18,7
19,5
18,7
17,9
16,3
16,8
10
17,7
15
17,0
20
16,8
Befundhäufigkeiten (in %)
45
0
Herabs. der
Sehschärfe
2005/06
Quelle: Gesundheitsamt
104
Herabs. des
Hörvermögens
2014/15
2015/16
Auffäll. d.
Feinmotorik
Auffäll. d.
Grobmotorik
Sprachauffäll.
2016/17
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
9.1.2
Schulaufnahmeuntersuchung
Impf- und Vorsorgestatus
Das Programm zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern (auch als Vorsorgeuntersuchung für Kinder oder
„U-Untersuchungen“ bezeichnet) ist ein wichtiges Angebot der gesetzlichen Krankenversicherungen an alle
Eltern, um Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und
frühzeitig und bedarfsgerecht Therapie und/oder Frühförderung einzuleiten.
Um die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen zu bewerten, ist die Auswertung der diesbezüglichen
Daten der Schulaufnahmeuntersuchungen besonders geeignet, da hier Aussagen von einem vollständigen
Altersjahrgang vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen für die
Einschulungsjahrgänge 2010 bis 2017.
Die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen kann insgesamt als sehr gut bewertet werden. Die Inanspruchnahmeraten der U2 bis U7 sind im zeitlichen Verlauf auf nahezu gleichbleibend sehr gutem Stand
geblieben. Die Untersuchung U7a hat sich als zusätzlich 2008 hinzugekommene Untersuchung nun etabliert
und wird inzwischen auch sehr gut von den Eltern angenommen. Die Inanspruchnahmeraten der U8 und U9
haben sich bis zum Einschulungsjahr 2015 erhöht, bei den Schulanfängern und Schulanfängerinnen 2016
und 2017 ist ein geringfügiger Abwärtstrend zu beobachten. Für 8,5 % der Untersuchten konnten keine Daten zum Vorsorgestatus erhoben werden, da das Vorsorgeheft von den Sorgeberechtigten nicht vorgelegt
wurde.
Tabelle 9.1
Vorsorgestatus der Schulanfänger/-innen 2005, 2010 bis 2017
Einschulungsjahr
nach Vorsorgestatus
voll- unvollkein
ständig ständig Nachw.
nach Teilnahme an U2 bis U9
U2
U3
U4
U5
U6
U7
2005
65,9
27,6
6,5
91,7
91,3
90,1
89,8
88,5
85,4
2010
68,3
27,4
4,2
93,9
93,3
92,9
91,9
91,2
87,7
2011
67,0
26,8
6,2
92,9
91,8
91,0
90,6
90,4
2012
30,9
62,9
6,3
92,4
91,9
91,3
90,0
2013
47,5
45,5
7,0
91,4
91,1
90,8
2014
53,9
40,1
5,9
92,6
92,4
2015
63,4
30,5
6,1
91,8
2016
68,4
23,1
8,5
2017
68,5
23,1
8,5
Quelle: Gesundheitsamt
U7a
U8
U9
78,5
76,0
0,6
83,1
80,6
86,3
3,2
81,6
79,4
89,5
86,2
38,5
80,3
78,5
89,8
89,5
87,0
58,9
80,8
79,7
91,9
91,5
91,4
88,4
64,4
87,6
80,2
91,7
90,9
90,3
90,3
88,0
76,5
87,9
78,8
89,5
89,1
88,6
88,3
88,3
87,9
82,2
86,3
77,8
88,7
86,5
88,2
88,0
88,2
87,8
82,3
85,4
76,4
Sozialreport Leipzig 2018
In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Expertengremien wie die Ständige Impfkommission am
Robert Koch-Institut und die Sächsische Impfkommission geben Impfempfehlungen. Die Bewertung des
Impfstatus der Schulanfänger im Freistaat Sachsen fußt auf den jeweils aktuell gültigen Impfempfehlungen
9
der Sächsischen Impfkommission .
Unter den Kindern des Einschulungsjahrganges 2017 lag bei ca. 7 % keine Information zum Impfstatus vor,
da die Impfdokumente zur Schulaufnahmeuntersuchung nicht vorlagen. Der Anteil der vollständig geimpften
Kinder liegt bei Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter
50 %, da die Sächsische Impfkommission die fünfte, für den vollständigen Schutz notwendige Impfung, erst
für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr empfiehlt. Als grundimmunisiert gelten alle Kinder, denen
nur diese fünfte Impfung noch fehlt. Auch bei Mumps, Masern und Röteln ist nach der Sächsischen Impfkommission die zweite Impfung erst nach dem fünften Geburtstag erforderlich, deshalb fehlt diese oft noch
zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung.
Der Anteil der vollständig geimpften Kinder liegt bei Hepatitis A zum Zeitpunkt der Schulaufnahmeuntersuchung unter 60 %. Impfungen gegen Hepatitis A werden nur in Sachsen für alle Kinder angeboten. Es ist zu
9
www.leipzig.de/impfungen
Sozialreport Leipzig 2018
105
vermuten, dass die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte nicht durchgängig Impfungen nach der
Sächsischen Impfkommission anbieten.
Die Schutzimpfung gegen Rotaviren gehört erst seit 2006 zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. Die
Impfung muss im ersten Lebensjahr erfolgen, um einen Impfschutz zu erhalten. Der Anteil der Kinder mit
einem Impfschutz gegen Rotaviren hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und beträgt
2017 ca. 60 %. Daran ist zu erkennen, dass neu hinzugekommene Impfungen meist erst nach einigen Jahren von den Eltern in gewünschtem Umfang in Anspruch genommen werden.
Abb. 9.3
Impfstatus der Schulanfänger/-innen 2017
Rotaviren
Pneumokokken
Meningokokken Gr.C
Varizellen
Hep A
Hep B
Röteln
Mumps
Masern
Keuchhusten
Tetanus
Diphtherie
Polio
Haemophilus influenzae Typ b
0
20
40
60
80
100
Impfstatus (in %)
Quelle: Gesundheitsamt
kein Nachweis
keine Impfung
Grundimmunisierung
vollständige Impfung
unvollständige Impfung
Sozialreport Leipzig 2018
Untersuchungsbefunde
Die Befundbereiche, bei denen im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchung am häufigsten auffällige Untersuchungs- oder Testergebnisse festgestellt wurden, sind in der folgenden Grafik abgebildet. Sprachauffälligkeiten werden auch im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchungen am häufigsten festgestellt (ca. 33 %),
danach folgen visuomotorische (feinmotorische) Befunde (20 %), Herabsetzung der Sehschärfe (19 %) und
Befunde an Extremitäten und Gelenken (18 %).
106
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 9.4
Ausgewählte Befundhäufigkeiten der Schulaufnahmeuntersuchungen in 2016/17
Befundhäufigkeiten (in %)
0
5
10
15
20
25
30
35
Sprache, Sprechen
Visuomotorik
Sehschärfe
Extrem./ Gelenke
Visuelle Wahrnehmung
Zahlenvorwissen
Emot. psychos. Verhalten
Körperkoordination
Hörvermögen
Übergewicht/Adipositas
2016/17
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Gesundheitsamt
Jugendärztliche Schulempfehlung
Die Schulaufnahmeuntersuchung schließt mit einer sogenannten „Jugendärztlichen Schulempfehlung“ ab.
Das heißt, für Kinder mit Entwicklungsdefiziten wird entsprechend Schulgesetz des Freistaates Sachsen die
Prüfung der Notwendigkeit von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen oder die Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen. Seit 2010 liegt der Anteil der Kinder, die keine Regelschulempfehlung erhielten, relativ
konstant zwischen 14 und 16 %.
Abb. 9.5
Anteil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die keine jugendärztliche
Schulempfehlung für die Grundschule erhielten 2005, 2010 bis 2017
Anteil der Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf und Schulrückstellung (in %)
18,0
16,0
14,0
12,0
10,0
4,0
5,4
7,1
6,4
7,4
7,1
6,9
6,2
2013
2014
2015
7,5
7,7
8,3
7,9
2016
2017
7,5
8,0
6,0
4,0
8,7
8,8
7,8
9,0
2,0
0,0
2005
2010
2011
2012
Einschulungsjahr
sonderpäd. Förderbedarf
Quelle: Gesundheitsamt
9.2
6,7
Rückstellung vom Schulbesuch
Sozialreport Leipzig 2018
Suchthilfe
Um den unterschiedlichen Ursachen und Verlaufsformen von Suchterkrankungen begegnen zu können, gibt
es ein differenziertes Angebotsspektrum, das sich von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen über ambulante und stationäre Behandlungsangebote bis zu Angeboten der Nachsorge spannt.
Das übergreifende Ziel der Suchtberatung, -behandlung und -betreuung ist es, die Betroffenen darin zu unterstützen, ein unabhängiges, von Sucht freies Leben zu führen. Dazu gehören auch die Zielsetzungen, substanz- bzw. verhaltensbezogene Störungen und Probleme zu mindern, gesundheitliche Risiken und Folgeschäden zu minimieren sowie eine soziale und berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen.
Sozialreport Leipzig 2018
107
Die Einrichtung von Suchtberatungs- und -behandlungsstellen gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
Die Stadt Leipzig hat dafür Leistungsvereinbarungen bzw. Versorgungsverträge mit dem Städtischen Klinikum »St. Georg« Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe; mit dem Diakonischen
Werk, Innere Mission Leipzig e. V. und mit der SZL Suchtzentrum gGmbH abgeschlossen.
Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen
In den vergangenen 12 Jahren wurden in den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen jährlich über 4.000
Menschen betreut. 2017 waren es 4.030 Klientinnen und Klienten mit Alkohol- und Drogenproblemen, mit
Glücksspielsucht und/oder übermäßigem Medienkonsum sowie deren Angehörige.
2017 kamen 3.563 Personen in die Suchtberatungsstellen, die selbst von einer Suchterkrankung betroffen
sind. 467 Personen kamen als Angehörige zur Beratung.
In den Suchtberatungs- und -behandlungsstellen werden zum größten Teil alkohol- oder drogenabhängige
Menschen beraten, behandelt und in Therapieeinrichtungen vermittelt. Am häufigsten kamen im Berichtsjahr
Personen mit Alkoholproblemen in die Beratungs- und Behandlungsstellen (1.761).
Anzahl der betreuten Klientinnen und Klienten in Suchtberatungsstellen 2005, 2010,
2015, 2017
3.563
4.030
3.736
3.000
4.260
3.500
3.593
4.000
4.063
4.500
4.092
5.000
4.594
500
1.644
1.761
1.334
1.000
1.912
2.112
1.500
1.398
2.000
1.601
2.500
2.429
Betreute Klientinnen und Klienten
Abb. 9.6
0
2005
Quelle: Gesundheitsamt
2010
Jahr
2015
2017
Gesamtzahl aller betreuten Klienten
darunter selbstbetroffene Klienten
darunter alkoholabhängige Klienten
darunter Klienten mit illegalem Drogenkonsum
Sozialreport Leipzig 2018
Die in Suchtberatungs- und -behandlungsstellen Betreuten mit Alkoholproblemen sind häufig zwischen 30
und 60 Jahre alt. Drogenabhängige sind im Vergleich dazu in der Regel jünger und zwischen 25 und
40 Jahre alt.
108
Sozialreport Leipzig 2018
Abb. 9.7
Anzahl der Klientinnen und Klienten mit Missbrauch der Hauptsubstanzen Alkohol
und Drogen 2017 nach Altersgruppen
1000
900
932
Anzahl der Personen
800
700
600
500
523
400
300
399
388
407
278
200
100
4
2
0
5
7
41
31 128
174
113
31
2
0
unter 14
14-18
18-21
21-25
25-30
30-40
40-50
50-60
über 60
Lebensalter
Alkohol
illegale Drogen
Sozialreport Leipzig 2018
9.3
Psychiatrie
Die psychiatrische Versorgung in Leipzig ist in vier Bereiche (Krankenhausversorgung, komplementäre Psychiatrie, ambulante Psychiatrie sowie Koordination und Kooperation) gegliedert, aus denen der Verbund
Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig gebildet wird. Dieser Verbund sichert die Versorgung psychisch kranker
Menschen in Leipzig. Traditionell sind komplementäre, ambulante Angebote und psychiatrische Krankenhäuser gut miteinander verzahnt und mit regionaler Verantwortung versehen.
Als eine Besonderheit der Stadt Leipzig kann dabei die regionale Verantwortung der Träger der komplementären Versorgung angesehen werden, die ein stadtweites sozialräumliches Versorgungsangebot sichern soll.
Sozialreport Leipzig 2018
109
Karte 9.1
Regionale Versorgungsgebiete der komplementären psychiatrischen Versorgung
2017
9.3.1 Leistungs- und Versorgungsübersicht
Den Schwerpunkt der städtischen Versorgung gemäß Leipziger Psychiatrieplanung sowie dem Sächsischen
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bilden vorsorgende, nachsorgende, begleitende und weiterführende Hilfen für chronisch psychisch kranke Menschen, bei
denen krankheitsbedingt eine längerfristige Unterstützung notwendig wird. In kommunaler Verantwortung
sind insbesondere die psychosozialen Gemeindezentren und der Sozialpsychiatrische Dienst.
Tabelle 9.2
Leistungs- und Versorgungsübersicht Psychiatrie 2005, 2010, 2015 - 2017
Anzahl der Klientinnen und Klienten
Versorgungsbereich
2005
2010
2015
2016
2017
Komplementäre Versorgung (6 Vereine,
1 städt. Träger)
Psychosoziale Gemeindezentren
Ambulant betreutes Wohnen
Heimbetreuung mit Außenwohnbereich
873
1.481
1.586
1.484
1.527
286
427
640
624
645
60
203
195
214
225
370
366
427
404
711
15.951
17.045
18.288
18.262
18.235
1816
2.027
2.078
2.027
2.034
113
109
130
156
179
Ambulante Versorgung (nur Verbund Gemeindenahe Psychiatrie)
Tagesklinik
Psychiatrische Institutsambulanz
Sozialpsychiatrischer Dienst
Einweisungen nach SächsPsychKG
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die Leistungs- und Versorgungsübersicht zeigt die Entwicklung der Zahl der Klientinnen und Klienten in den
beiden Hauptbereichen komplementäre und ambulante Versorgung. Die Zahl der Behandlungen in der Insti110
Sozialreport Leipzig 2018
tutsambulanz des Verbundes Gemeindenahe Psychiatrie ist konstant geblieben, 2017 wurden 18.235 Behandlungen durchgeführt.
Der Sozialpsychiatrische Dienst dieser Einrichtung hat im Jahr 2017 2.034 psychisch kranke Menschen erreicht, was in etwa dem Vorjahr (2016: 2027) entspricht.
Die Psychosozialen Gemeindezentren wurden 2017 von 1.527 Klientinnen und Klienten aufgesucht. Den
dort angebotenen lebensnahen Hilfen zur Tagesstrukturierung, Betreuung und Beratung kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie bilden den Kern der komplementären Hilfeangebote und sind so strukturiert, dass
Menschen mit psychischen Störungen möglichst wenig auf stationäre Angebote zurückgreifen müssen.
Im Bereich der Heimbetreuung standen 2017 212 stationäre Plätze zur Verfügung, davon 84 im Außenwohnbereich. Die in etwa konstante Personenanzahl von 225 (2016: 214) verweist darauf, dass nur wenige
Bewohner/-innen diese Hilfeform verlassen bzw. zu einer anderen Hilfeform wechseln.
Im Bereich ambulant betreutes Wohnen ging die Anzahl der Plätze 2017 auf 544 zurück (minus 26); die Zahl
der Bewohner/-innen stieg leicht auf 645 (plus 21) im Vergleich zum Vorjahr. Der Bedarf an diesen Wohnangeboten ist damit weiterhin auf einem stabilen, hohen Niveau.
Karte 9.2
Standorte und regionale Versorgungsgebiete des Sozialpsychiatrischen Dienstes im
Verbund Gemeindenahe Psychiatrie 2017
9.3.2 Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig
Der Sozialpsychiatrische Dienst - als kommunale Pflichtaufgabe nach SächsPsychKG - ist in Leipzig in den
Verbund Gemeindenahe Psychiatrie integriert, weshalb hoheitliche soziale Aufgaben mit Behandlungsangeboten (in Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen) verknüpft werden können. Etwa ein Viertel
der angebotenen Leistungen des Dienstes werden „aufsuchend“ erbracht. Nicht selten ist der Sozialpsychiatrische Dienst der einzige Bezugspunkt für völlig in krankheitsbedingter Isolation lebende Menschen.
Schwerpunkt der Arbeitsweise des Dienstes ist die schon im Namen verankerte „Gemeindenähe“, die
Leipziger Bürgerinnen und Bürgern weite Wege erspart. Die Standorte des Verbundes sind so verteilt, dass
in jedem Stadtbezirk ein Angebot gut erreichbar ist (vgl. Karte: 9.2). In der Mehrzahl werden im Leipziger
Sozialpsychiatrischen Dienst chronisch psychisch kranke Menschen, die schwere Erkrankungen wie Schizophrenie, schizotype, wahnhafte bzw. affektive Störungen und schwere Persönlichkeitsstörungen haben, betreut und begleitet. Fast alle Klientinnen und Klienten leben in einer eigenen Wohnung. 50 % von ihnen leben allein und werden zu Hause betreut oder in tagesstrukturierende Angebote integriert.
Sozialreport Leipzig 2018
111
Seit 2014 hat sich die Zahl der Klientinnen und Klienten mit drohender oder tatsächlich bestehender Wohnungslosigkeit fast verdoppelt (2014: 1,8 %, 2017: 3,3 %). Vom Dokumentationssystem nicht erfasst sind die
Klientinnen und Klienten, denen ein Wohnungsverlust droht, nach Angaben des Dienstes sind auch diese
deutlich angestiegen.
Eine weitere besondere Herausforderung in der Arbeit des Dienstes bildet die Betreuung junger Menschen
von 17 bis 27 Jahre. 2017 wurden stadtweit 207 Klientinnen und Klienten dieser Altersgruppe betreut (2016:
178). Neben der Sicherung einer stabilen therapeutischen Begleitung ist immer auch der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Eingliederung sehr hoch. Dies zeigt sich nicht zuletzt am überproportional hohen Anteil junger psychisch Kranker, die arbeitslos sind (2017: 43,3 %).
9.4
Ausgewählte soziale Dienste des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt nimmt als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eine Vielzahl von Aufgaben auf
der Grundlage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen von 1991 wahr.
Zum Leistungsspektrum gehören auch Beratungs-, Versorgungs- und Hilfsangebote für die Leipzigerinnen
und Leipziger, von denen einige exemplarisch aufgeführt werden.
9.4.1 Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten
Auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (§ 19) bietet das Gesundheitsamt bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten Beratungen und Untersuchungen an. Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle bilden
die anonyme, individuelle Beratung zu HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten, verbunden mit dem Angebot eines HIV-Testes. Untersuchungsangebote auf sexuell übertragbare Krankheiten zielen vor allem auf besonders gefährdete Gruppen (Männer, die Sex mit Männern haben, und Personen in der
Sexarbeit). Die aufsuchende Sozialarbeit im Bereich Prostitution bietet ein zusätzliches, besonders niedrigschwelliges Präventionsangebot für diese Gruppe.
Tabelle 9.3
Leistungen der Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS
2010, 2015 bis 2017
2010
2015
2016
2017
Beratungen
4.206
5.589
5.813
5.986
Untersuchungen/Diagnostik
2.779
2.988
3.085
3.156
2.203
2.513
2.585
2.726
darunter:
HIV-Tests
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2018
Die Zahl der Beratungen nimmt weiterhin kontinuierlich zu. Die Anzahl der Untersuchungen auf sexuell übertragbare Krankheiten und der HIV-Testungen stieg in den vergangenen vier Jahren ebenfalls.
9.4.2 Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle
Selbsthilfegruppen und -vereine sind für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung, um Krankheit, Behinderung oder psychosoziale Probleme besser bewältigen zu können. Informationen bekommen, andere Lösungen und neue Ideen finden, Unterstützung und Hilfe erhalten, sich gegenseitig beistehen, sich engagieren, neue Menschen kennen lernen - das macht Selbsthilfe aus.
In Leipzig gab es 2017 mehr als 340 Selbsthilfegruppen und -vereine zu unterschiedlichen sozialen und
gesundheitsbezogenen Themen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten nutzen deren Erfahrungswissen. Sie lernen in der Selbsthilfe, aktiv mit Problemen und Belastungen umzugehen und besser
oder wieder mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Vorwiegend wenden sich Betroffene selbst mit ihren Anliegen an die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle. Aber auch Angehörige, behandelnde Ärzte und Psychotherapeuten oder medizinische und soziale
Einrichtungen informieren sich über die Selbsthilfeangebote.
Neben 1.021 Beratungen und 1.531 Vermittlungen von Hilfesuchenden nahm die Unterstützung von Gründungsinitiativen und bestehenden Selbsthilfegruppen auch 2017 breiten Raum der Arbeit der Kontaktstelle
ein. Von der Raumsuche, über das Konfliktcoaching bis zu Weiterbildungen wird das Angebot der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle (SKIS) rege in Anspruch genommen. Selbsthilfeaktive, die sich mehr engagieren wollen, schließen sich Arbeitsgruppen an, zum Beispiel zur Selbsthilfefreundlichkeit, bei STARTPILOT oder bei der Betroffenenberatung. JuSe – AG Junge Selbsthilfe Leipzig ist ein neues Projektfeld der
SKIS.
112
Sozialreport Leipzig 2018
Tabelle 9.4
Ausgewählte Leistungen der Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle
2010, 2015 bis 2017
2010
Kontakte
2015
2016
2017
904
1.713
1.557
2.378
320
738
725
749
Beratungen
541
641
676
1.021
Vermittlung
475
1.428
1.114
1.531
364
706
519
941
darunter:
mit Selbsthilfegruppen
darunter:
in Selbsthilfegruppen
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2018
9.4.3 Schwangeren- und Familienberatung
Die Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Gesundheitsamtes ist eine von sieben in der Stadt
Leipzig. Die anderen sechs befinden sich in freier Trägerschaft. Das Beratungsangebot der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle umfasst sowohl Beratung im Schwangerschaftskonflikt nach § 219
Strafgesetzbuch i. V. §§ 5 u. 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (mit Beratungsschein) als auch Beratung,
Information und ggf. Begleitung während und nach der Schwangerschaft nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dabei sind die wichtigsten Themen finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft und
der Elternzeit (Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Leistungen nach dem SGB II), finanzielle Hilfen bei der Erstausstattung für das Kind, Fragen zu Pränataldiagnostik und zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich in die
Elternrolle einzufinden. Zusätzlich bietet die Beratungsstelle Einzel- und Paarberatung in Lebenssituationen
an, wo die eigenen Ressourcen zur Problemlösung nicht mehr ausreichen.
Tabelle 9.5
Leistungen der Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle 2010, 2015 bis 2017
2010
Beratungsfälle
2015
2016
2017
589
864
956
933
320
446
484
496
darunter:
Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle
Quelle: Gesundheitsamt
Sozialreport Leipzig 2018
Im Jahr 2017 wurden 933 Klientinnen beraten. Da im Bereich Schwangerschaftsberatung viele Frauen komplexe Problemlagen haben, werden diese im Lauf der Schwangerschaft und der Nachsorge mehrfach beraten. Insgesamt wurden im Jahr 2017 somit 1.253 Beratungen durchgeführt. Schwangerschaftskonfliktberatungen sind bis auf Ausnahmefälle einmalige Kontakte. Hier gibt es seit Jahren ansteigende Fallzahlen in
der Beratungsstelle.
Die Beratungszahlen von Frauen mit Migrationshintergrund stiegen in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich. Derzeit liegt der Anteil bei ca. 15 %.
9.4.4 Familienhebammen
Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren
des Kindes flächendeckend zu etablieren.
Seit 01.07.2013 können Leipziger Eltern auf das Angebot der Familienhebammen zurückgreifen.
Seit 2015 kann nicht mehr in jedem Fall, bei dem eine Unterstützung erforderlich und durch das Projekt
„Familienhebammen“ möglich ist, sofort mit der Betreuung begonnen werden.
Sozialreport Leipzig 2018
113
Abb. 9.8
Fallfortführungen und Neuanfragen sowie begonnene und abgelehnte Betreuungen
des Projektes „Familienhebammen 2014 bis 2017
200
180
181
160
155
Fallzahlen
140
158
148
145
120
122
100
114
80
60
54
40
20
85
79
71
49
48
36
33
35
0
2014
2015
2016
2017
Jahr
Fallfortführungen
Betreuung abgelehnt
Betreuung begonnen
Neuanfragen
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Gesundheitsamt
Im Vergleich zu 2016 wurde ein leichter Anstieg der Unterstützungsanfragen (plus 10) festgestellt.
2017 wurden insgesamt 163 Familien betreut. Die bisherigen Erfahrungen der Familienhebammen zeigen,
dass der Betreuungsaufwand je nach Belastungssituation der Familie sehr unterschiedlich ist. Insbesondere
Familien mit Merkmalen wie Suchterkrankung, psychischen Erkrankung, Migrationshintergrund mit Fluchterfahrungen oder sozialer Isolation haben einen höheren Betreuungsbedarf.
Eine sozialräumliche Häufung von unterstützungsbedürftigen Familien ergab sich vor allem in den Stadtbezirken Ost (27 Familienbegleitungen) und West (22 Familienbegleitungen).
Der positive Trend, dass sich werdende Mütter, Väter und Familien mit Kindern bis zum 3. Geburtstag selbst
an das Projekt wenden, hat sich auch 2017 weiter fortgesetzt. Etwa 50 % der Zugänge erfolgten über sogenannte „Selbstmelder/-innen“ (2016: 45,3 %). Das ist besonders für den zu erwartenden Erfolg der Begleitung ausschlaggebend, da erfahrungsgemäß bei dieser Gruppe von der höchsten Eigenmotivation ausgegangen werden kann.
Die Zahl der Ablehnungen ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (minus 13). Dies begründet sich vor allem
durch gezielte Aufklärung der Netzwerkpartner/-innen über die Tätigkeitsfelder der Familienhebammen, so
dass Fehlanfragen reduziert werden konnten. Dennoch musste in einigen Fällen von Begleitung mangelnder
Mitwirkung der Familien Abstand genommen werden.
Schwerpunkt der Tätigkeit der Familienhebammen ist die Beratung der Familien im häuslichen Umfeld. Darüber hinaus bildet die interdisziplinäre Kooperation mit den Partner/-innen des „Leipziger Netzwerkes für
Kinderschutz und Frühe Hilfen“ einen weiteren wichtigen Arbeitsschwerpunkt. Beides ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 9.6
Leistungen der Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz 2014 bis 2017
2014
Beratungen der Familien insgesamt
2015
2016
2017
1.526
1.938
1.888
1.557
1.180
1.488
1.424
1.139
346
450
464
418
105
138
154
292
davon:
Beratung im Hausbesuch
Beratung im Kurzkontakt oder telefonisch
Begleitung der Familien zu Netzwerkpartner/-innen
Quelle: Gesundheitsamt
114
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018
10
Ehrenamtliches Engagement
Zusammenfassung
Fast ein Fünftel (18 %) der Leipziger Einwohnerschaft engagiert sich in der Freizeit ehrenamtlich. Der Anteil
der freiwillig engagierten Männer liegt mit 19 % höher als der Anteil bei den Frauen mit 17 %. Der Anteil der
ehrenamtlich Tätigen hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.
Weitere Informationen: Ergebnisbericht Kommunale Bürgerumfrage
10.1
Tatsächliches Engagement und Engagementinteresse
Aus der Kommunalen Bürgerumfrage 2017 sowie auch der Vorjahre stehen Informationen über das freiwillige Engagement zur Verfügung. In der Umfrage wird sowohl nach dem tatsächlichen Engagement und nach
Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als auch nach eventuellen Hinderungsgründen für die Ausübung eines Ehrenamtes gefragt. Die entsprechende Fragestellung lautete: Es gibt vielfältige Möglichkeiten,
ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Arbeiten Sie in irgendeiner Weise ehrenamtlich? Mögliche Antworten waren:
ja; nein, hätte aber Interesse; nein, habe auch kein Interesse. Aus der Bürgerumfrage des Jahres 2016 sind
außerdem auch noch Angaben zum Zeitaufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit sowie zu Hinderungsgründen für ein ehrenamtliches Engagement verfügbar.
Fast jeder Fünfte (18 %) der Leipziger Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 18 bis 85 Jahren engagierte sich im Jahr 2017 in der Freizeit ehrenamtlich. Damit entspricht der Anteil der ehrenamtlich Tätigen
etwa den Werten der Vorjahre.
Männer engagieren sich dabei deutlich häufiger als Frauen. Während 19 % der Männer ehrenamtlich engagiert sind, beträgt der Anteil bei den Frauen 17 %. Dies ist sicherlich vor allem durch die oftmals vorhandene
höhere zeitliche Belastung der Frauen durch Familie und Beruf zu erklären.
Der höchste Anteil ehrenamtlich Engagierter ist in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen mit 21 % zu verzeichnen, knapp gefolgt von den 35- bis 49-Jährigen mit 20 %. In der Gruppe der 65- bis 85-Jährigen sind
15 % ehrenamtlich tätig.
Auffällig ist, dass der Anteil der ehrenamtlich Engagierten umso höher liegt, je höher der vorhandene Schulabschluss ist. Fast jede/-r vierte Leipziger Einwohner/-in (23 %) mit Abitur ist ehrenamtlich engagiert.
Schulabschluss nach Altersgruppen
Abb.10.1
Anteil der ehrenamtlich Tätigen an der Leipziger Bevölkerung 2017
Ingesamt
18
18 bis 34 Jahre
18
35 bis 49 Jahre
20
50 bis 64 Jahre
21
65 bis 85 Jahre
15
Abitur
23
Fachhochschulreife
20
10.Klasse
15
8./9. Klasse
11
0
5
10
15
Prozent
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
20
25
Sozialreport Leipzig 2018
Ähnlich wie bei den Schulabschlüssen ist auch bei den Berufsabschlüssen festzustellen, dass der Anteil der
ehrenamtlich Tätigen mit zunehmender beruflicher Qualifikation steigt. Während bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung jede Achte (12 %) ehrenamtlich engagiert ist, ist es bei Universitäts- und
Hochschulabsolventen mehr als jede Vierte (27 %).
Sozialreport Leipzig 2018
Stellung im Beruf nach Berufsabschluss
Abb. 10.2
Anteil der ehrenamtlich Tätigen nach Berufsabschluss und Stellung im Beruf
Hochschule/Uni
27
Fachhochschule
22
Meister/Techniker
20
Berufsfausbildung
12
ohne Berufsfausbildung
21
Erwerbstätige
18
Arbeitslose
17
Rentner
15
Studenten/Schüler
27
0
5
10
15
20
25
Prozent
Sozialreport Leipzig 2018
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Kommunale Bürgerumfrage
Die Bürgerumfrage 2017 erlaubt auch Aussagen zum ehrenamtlichen Engagement auf Ortsteilsebene. Dabei fallen relativ große Unterschiede beim Anteil der ehrenamtlich tätigen Personen an der Bevölkerung im
jeweiligen Ortsteil auf. Der Anteil der ehrenamtlich Tätigen reicht von 34 % in Connewitz , 33 % in NeustadtNeuschönefeld und 32 % in Liebertwolkwitz bis zu 10 % in Grünau-Nord und in Meusdorf sowie 7 % in
Schönau.
Karte 10.1
Anteil ehrenamtlich tätiger Personen an der Ortsteilbevölkerung 2017
Anteil ehrenamtlicher Personen
an der Ortsteilbevölkerung 2017
bis unter 10 %
10 % bis unter 15 %
15 % bis unter 20 %
20 % bis unter 25 %
25 % und mehr
Seehausen
Lindenthal
Wiederitzsch
PlaußigPortitz
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
Wahren
Böhlitz-Ehrenberg
Möckern
GohlisMitte
SchönefeldAbtnaundorf
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
lin
eu
N
Zentrum- ZentrumNord
Nordwest
ZentrumOst
1
Altlindenau
Zentrum
ZentrumWest
Lindenau
u
na
de
Schönau
ZentrumSüd
GrünauNord
Großzschocher
2
SchönefeldOst
Heiterblick
Maximum:
Paunsdorf
SellerhausenStünz
AngerCrottendorf
ReudnitzThonberg
Plagwitz
GrünauSchleußig
Ost
GrünauSüdvorstadt ZentrumMitte
Kleinzschocher
Südost
ng
Siedlu
Lausen- GrünauMarienGrünau
Connewitz
brunn
Miltitz
Leipzig:
Minimum:
MockauSüd
Eutritzsch
Gohlis-Süd
Engelsdorf
Mölkau
Baalsdorf
Stötteritz
Probstheida
AlthenKleinpösna
Holzhausen
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
KnautkleebergKnauthain
1 Neustadt-Neuschönefeld
2 Volkmarsdorf
HartmannsdorfKnautnaundorf
18 %
7 % (Schönau)
34 % (Connewitz)
Stadtgrenze
Liebertwolkwitz
Stadtbezirk
Ortsteil
Quelle: kommunale Bürgerumfrage
Sozialreport Leipzig 2018
Sozialreport Leipzig 2018