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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1442510.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06216-VSP-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Dezernat Kultur Betreff: Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16, Vergabe in Erbbaupacht (nach Erbbaurecht) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Grundstücksverkehrsausschuss SBB Mitte FA Kultur Ratsversammlung 26.11.2018 06.12.2018 07.12.2018 12.12.2018 Bestätigung Vorberatung Anhörung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung zu 1.) ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag zu 2.) ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jazzclub Leipzig e. V. Verhandlungen über den Abschluss eines Mietverhältnisses zur Liegenschaft Gottschedstraße 16, Erdgeschoss (Spielstätte und Gastronomie, Büroräume im 1. Obergeschoss des Hinterhauses), aufzunehmen und diese bis spätestens 30.09.2019 durch einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. 2. Die Liegenschaft Gottschedstraße 16 wird mit der Bindung an diesen Mietvertrag sowie unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung erneut zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) ausgeschrieben. 3. Soweit ein Mietvertrag mit dem Jazzclub Leipzig e.V. nach Maßgabe der Ziffer 1. nicht zustande kommt, wird die Liegenschaft Gottschedstraße 16 unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur 1/4 dauerhaften kulturellen Nutzung Erbbaurecht) ausgeschrieben. neu zwecks Veräußerung Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Sonstiges: 2/4 Verwaltungshandeln (Verkauf oder Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 3/4 zu Punkt 1) des Antrages: Ablehnung, da zwischenzeitlich erledigt Begründung: Der Grundstücksverkehrsausschuss hat am 13.11.2017 den Verkauf des Grundstücks Gottschedstraße 16 (Drucksache VI-DS-04493) beschlossen. Dieser Beschluss hatte für die Verwaltung Bindungswirkung und war durch Abschluss eines Kaufvertrages umzusetzen. Am 28.02.2018 wurde der Kaufvertrag zur Gottschedstraße 16 seitens der Stadt Leipzig beurkundet. Der Käufer war persönlich zu diesem Termin nicht anwesend, so dass er vollmachtslos vertreten wurde. Der Käufer hat die Frist (15.10.2018) zur Genehmigung des Vertrages verstreichen lassen. Der Kaufvertrag ist somit endgültig nicht zustande gekommen. zu Punkt 2) des Antrages: Alternativvorschlag 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jazzclub Leipzig e. V. Verhandlungen über den Abschluss eines Mietverhältnisses zur Liegenschaft Gottschedstraße 16, Erdgeschoss (Spielstätte und Gastronomie, Büroräume im 1. Obergeschoss des Hinterhauses), aufzunehmen und diese bis spätestens 30.09.2019 durch einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. 2. Die Liegenschaft Gottschedstraße 16 wird mit der Bindung an diesen Mietvertrag sowie unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung erneut zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) ausgeschrieben. 3. Soweit ein Mietvertrag mit dem Jazzclub Leipzig e.V. nach Maßgabe der Ziffer 1. nicht zustande kommt, wird die Liegenschaft Gottschedstraße 16 unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung neu zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) ausgeschrieben. Begründung: Das Grundstück wurde im Rahmen der Ausschreibung sowohl zum Verkauf als auch zum Erbbaurecht angeboten. Es gingen keine Angebote zum Erbbaurecht ein. Die Nutzungsvorstellungen des Jazzclub Leipzig e.V. beschränken sich bisher nur auf das Erdgeschoss (Spielstätte in Eigenmiete, Gastronomie in Untermiete an einen Dritten), auf Büroräume in der 1. Etage des Hinterhauses und ggf. eine dortige Künstlerwohnung. Zur Umsetzung eines Erbbaurechtsvertrages müsste zunächst mit dem Jazzclub Leipzig e. V. geklärt werden, ob dieser überhaupt willens und wirtschaftlich in der Lage ist, das gesamte oder Teile des Gebäudes im Erbbaurecht zu übernehmen, denkmalgerecht zu sanieren und zu betreiben. In seiner Interessenbekundung und Konzept für die Skala vom 08.02.2018 an das Dezernat Wirtschaft und Arbeit wies der Jazzclub bereits darauf hin - trotz erhoffter Einnahmen durch die Spielstätte und die Gastronomie - auf die Unterstützung durch Sponsoren und öffentliche Förderungen angewiesen zu sein. Überdies würde die direkte Vergabe eines Erbbaurechts an den Jazzclub Leipzig e.V. ohne erneute Ausschreibung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Mit dem Alternativvorschlag soll die kulturelle Nutzung der Liegenschaft durch den Jazzclub Leipzig e.V. gesichert werden. 4/4