Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442510.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
02.10.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06216-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Dezernat Kultur
Betreff:
Verkaufsstopp des Grundstücks und der Immobilie Gottschedstraße 16, Vergabe in
Erbbaupacht (nach Erbbaurecht)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
SBB Mitte
FA Kultur
Ratsversammlung
26.11.2018
06.12.2018
07.12.2018
12.12.2018
Bestätigung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung zu 1.)
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag zu 2.)
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jazzclub Leipzig e. V.
Verhandlungen über den Abschluss eines Mietverhältnisses zur Liegenschaft
Gottschedstraße 16, Erdgeschoss (Spielstätte und Gastronomie, Büroräume im
1. Obergeschoss des Hinterhauses), aufzunehmen und diese bis spätestens
30.09.2019 durch einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen.
2.
Die Liegenschaft Gottschedstraße 16 wird mit der Bindung an diesen Mietvertrag
sowie unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung erneut zwecks Veräußerung (Verkauf oder
Erbbaurecht) ausgeschrieben.
3.
Soweit ein Mietvertrag mit dem Jazzclub Leipzig e.V. nach Maßgabe der Ziffer 1.
nicht zustande kommt, wird die Liegenschaft Gottschedstraße 16 unter
Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur
1/4
dauerhaften kulturellen Nutzung
Erbbaurecht) ausgeschrieben.
neu
zwecks
Veräußerung
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Sonstiges:
2/4
Verwaltungshandeln
(Verkauf
oder
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
3/4
zu Punkt 1) des Antrages: Ablehnung, da zwischenzeitlich erledigt
Begründung:
Der Grundstücksverkehrsausschuss hat am 13.11.2017 den Verkauf des Grundstücks
Gottschedstraße 16 (Drucksache VI-DS-04493) beschlossen. Dieser Beschluss hatte für die
Verwaltung Bindungswirkung und war durch Abschluss eines Kaufvertrages umzusetzen.
Am 28.02.2018 wurde der Kaufvertrag zur Gottschedstraße 16 seitens der Stadt Leipzig
beurkundet. Der Käufer war persönlich zu diesem Termin nicht anwesend, so dass er
vollmachtslos vertreten wurde. Der Käufer hat die Frist (15.10.2018) zur Genehmigung des
Vertrages verstreichen lassen. Der Kaufvertrag ist somit endgültig nicht zustande
gekommen.
zu Punkt 2) des Antrages: Alternativvorschlag
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Jazzclub Leipzig e. V. Verhandlungen
über den Abschluss eines Mietverhältnisses zur Liegenschaft Gottschedstraße 16,
Erdgeschoss (Spielstätte und Gastronomie, Büroräume im 1. Obergeschoss des
Hinterhauses), aufzunehmen und diese bis spätestens 30.09.2019 durch einen
entsprechenden Mietvertrag abzuschließen.
2. Die Liegenschaft Gottschedstraße 16 wird mit der Bindung an diesen Mietvertrag sowie
unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur
dauerhaften kulturellen Nutzung erneut zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht)
ausgeschrieben.
3. Soweit ein Mietvertrag mit dem Jazzclub Leipzig e.V. nach Maßgabe der Ziffer 1. nicht
zustande kommt, wird die Liegenschaft Gottschedstraße 16 unter Berücksichtigung des
Ratsbeschlusses vom 25.02.2015 (A-00215/14-NF-002) zur dauerhaften kulturellen Nutzung
neu zwecks Veräußerung (Verkauf oder Erbbaurecht) ausgeschrieben.
Begründung:
Das Grundstück wurde im Rahmen der Ausschreibung sowohl zum Verkauf als auch zum
Erbbaurecht angeboten. Es gingen keine Angebote zum Erbbaurecht ein.
Die Nutzungsvorstellungen des Jazzclub Leipzig e.V. beschränken sich bisher nur auf das
Erdgeschoss (Spielstätte in Eigenmiete, Gastronomie in Untermiete an einen Dritten), auf
Büroräume in der 1. Etage des Hinterhauses und ggf. eine dortige Künstlerwohnung.
Zur Umsetzung eines Erbbaurechtsvertrages müsste zunächst mit dem Jazzclub
Leipzig e. V. geklärt werden, ob dieser überhaupt willens und wirtschaftlich in der Lage ist,
das gesamte oder Teile des Gebäudes im Erbbaurecht zu übernehmen, denkmalgerecht zu
sanieren und zu betreiben. In seiner Interessenbekundung und Konzept für die Skala vom
08.02.2018 an das Dezernat Wirtschaft und Arbeit wies der Jazzclub bereits darauf hin - trotz
erhoffter Einnahmen durch die Spielstätte und die Gastronomie - auf die Unterstützung durch
Sponsoren und öffentliche Förderungen angewiesen zu sein. Überdies würde die direkte
Vergabe eines Erbbaurechts an den Jazzclub Leipzig e.V. ohne erneute Ausschreibung
gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Mit dem Alternativvorschlag soll die kulturelle Nutzung der Liegenschaft durch den Jazzclub
Leipzig e.V. gesichert werden.
4/4