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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1452981.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
29.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05438-DS-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Hofer Brücke Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Ratsversammlung 22.11.2018 Beschlussfassung Begründung der Eilbedürftigkeit: Die Vergabe an die Baufirma muss während der Bindefrist erfolgen. Laut Hauptsatzung § 22 Abs. 2 Ziff. 8 ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nötig. Da keine Sitzung des Verwaltungsausschusses innerhalb dieser Frist erreichbar ist, wird in diesem Fall der Stadtrat am 22.11.2018 um Beschlussfassung gebeten. Beschlussvorschlag: unverändert: 1. Die Instandsetzung der Hofer Brücke soll im Jahr 2019 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) in der zurzeit gültigen Fassung) geändert: 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für die Instandsetzung der Hofer Brücke betragen 1.850.000,00 € brutto. Der städtische Anteil beträgt 790.000,00 € brutto. geändert: 3. Die Aufwendungen sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“ (106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: 1.600.000,00 € brutto 2020: 250.000,00 € brutto Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes. unverändert: 4. Die Erträge sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“ (106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: 2019: 1.000.000,00 € brutto 2020: 60.000,00 € brutto 1/5 unverändert: 5. Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme in 2018 wird ein Vorgriff auf die Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € bestätigt („konsumtive VE“). unverändert: 6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung ergibt sich bei der Vergabe der Bauleistung eine Kostenerhöhung, die die im Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-05438 eingestellten finanziellen Mittel mehr als 10 % überschreitet. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2019 2019 2020 2020 1.060.000,00 106654400001 1.850.000,00 106654400001 Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt: Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: VI-DS-05438 vom 15.08.2018 zum Vorhaben Instandsetzung der Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße über die Gleise der Deutschen Bahn AG Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2018 wurde die Umsetzung der Maßnahme „Instandsetzung Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße“ bestätigt. Die Instandsetzung der Hofer Brücke ist dringend erforderlich, da die festgestellten Schäden an den Verschleißteilen der Brücke zwangsläufig zu weiteren kostenintensiven Schäden an den tragenden Bauteilen wie Widerlager und Überbau der Brücke führen werden, wenn sie nicht zeitnah beseitigt werden. Zur Durchführung der Instandsetzung der Brücke sind aus Sicherheitsgründen Zugsperrpausen inkl. Abschaltungen der Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn AG (DB AG) erforderlich. Die während der Bauzeit notwendigen Zugsperrpausen sind seit Jahren bei der DB AG beantragt, für den Bauzeitraum eingetaktet und im Fahrplan der DB AG für 2019 berücksichtigt. Den im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses (BFB) ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.500.000 Euro brutto für die Baumaßnahme lag eine Kostenberechnung gemäß Leistungsphase 3 HOAI unseres Fachplaners vom 04.01.2018 zugrunde. Die Gesamtkosten unterteilten sich in 1.300.000 Euro brutto Baukosten und 200.000 Euro brutto Planungs-/Baunebenkosten. Die Mittel wurden gemäß BFB im Haushalt eingestellt und die Bauleistung öffentlich ausgeschrieben. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung sind 7 wertbare Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot der Baufirma Dahlener Bau GmbH beträgt 1.653.138,65 Euro brutto und liegt damit um ca. 350.000 Euro brutto über der berechneten Bausumme. Der enorme Unterschied im Vergleich zur Kostenberechnung ist zum einen auf den generellen Preisanstieg bei Bauleistungen infolge der aktuellen Marktsituation infolge der kapazitiven Auslastung in den letzten 12 Monaten zurückzuführen. Überlagernd kommen deutliche Preisanstiege für Materialien wie Stahl, Beton und Asphalt hinzu. Zum anderen haben sich im Rahmen der Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5 HOAI zusätzliche Leistungen ergeben, die im Rahmen der Kostenberechnung noch nicht bekannt waren und nicht berücksichtigt werden konnten, wie z. B. Leitungsumverlegungen für Versorgungsunternehmen aus der Brückenkappe in den Hohlkasten der Brücke und zusätzliche Betoninstandsetzungsarbeiten auf der Überbauoberseite. Wegen der Genehmigung lediglich kurzweiliger Zugsperrpausen mit einer max. Dauer von 4 Stunden war im direkten Vergleich von Kostenberechnung und Angebot der Baufirma ein weiterer Kostenanstieg bei den Bahnsicherungsleistungen und in den Einheitspreispositionen für Gerüste, Baubehelfe und beim Abbruch also für alle Leistungen mit direktem Kalkulationsbezug zu den Zugsperrpausen ersichtlich. Im Rahmen der Kostenberechnung war teilweise von der Zurverfügungstellung längerer Zugsperrpausen ausgegangen worden. Auswirkung auf den Haushalt Insgesamt entsteht eine überplanmäßige Aufwendung von 350.000 Euro brutto. 4/5 Für die Maßnahme wurden Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) bei der Landesdirektion Leipzig beantragt. Infolge der Preissteigerung ändern sich die Gesamtkosten in Bezug auf den Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-05438 vom 15.08.2018 wie folgt: Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto alt: bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-05438 2019 2020 Gesamt € 1.500.000,00 1.250.000,00 250.000,00 Aufwendung € IA 106654400001 1.500.000,00 1.250.000,00 250.000,00 Ertrag (FÖMI) € 90 %/95 % 1.060.000,00 1.000.000,00 60.000,00 440.000,00 250.000,00 190.000,00 Stadtanteil € Eine VE in Höhe von 1.250.000,00 € für 2018 wird in 2019 kassenwirksam. neu: Stand: 25.10.2018 2019 2020 Gesamt € 1.850.000,00 1.600.000,00 250.000,00 Aufwendung € IA 106654400001 1.850.000,00 1.600.000,00 250.000,00 Ertrag (FÖMI) € 90 %/95 % 1.060.000,00 1.000.000,00 60.000,00 790.000,00 600.000,00 190.000,00 Stadtanteil € Die damit notwendigen zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 350.000 Euro brutto werden gedeckt durch Umverteilung innerhalb der investiven Maßnahmen des Verkehrs- und Tiefbauamtes im Haushaltsjahr 2018. So werden zum Jahresende 2018 nicht verbrauchte investive Mittel i. H. v. 350.000 € nicht ins Folgejahr 2019 übertragen und fließen damit mit dem Jahresabschluss 2018 in den Gesamthaushalt zurück. Im Gegenzug werden dem VTA diese Mittel maßnahmenkonkret für das Jahr 2019 zusätzlich über den bisher bestehenden Eckwert im Ergebnishaushalt (1098620000) bereitgestellt. 5/5 Fassung vom: 01.11.2018 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Instandsetzung Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße über die Gleise der DB AG Mitzeichnung Dezernat I Allgemeine Verwaltung II Mitzeichnung erforderlich beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift ☐ Finanzen 20 ☒ III IV Umwelt, Ordnung, Sport ☐ Kultur ☐ V VI VII Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtentwicklung und Bau ☐ 66 ☒ Wirtschaft ☐ 01.1 01.2 01.1 6 14 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtscha ft Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r Rechnungsprüfungsamt ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Rechtsprüfung ☐ Name Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift ☒ nein ☐ ja