Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1452981.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
29.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05438-DS-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Hofer Brücke
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Ratsversammlung
22.11.2018
Beschlussfassung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Vergabe an die Baufirma muss während der Bindefrist erfolgen. Laut Hauptsatzung § 22
Abs. 2 Ziff. 8 ist ein Beschluss des Verwaltungsausschusses nötig. Da keine Sitzung des
Verwaltungsausschusses innerhalb dieser Frist erreichbar ist, wird in diesem Fall der
Stadtrat am 22.11.2018 um Beschlussfassung gebeten.
Beschlussvorschlag:
unverändert:
1. Die Instandsetzung der Hofer Brücke soll im Jahr 2019 realisiert werden.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) in der zurzeit gültigen Fassung)
geändert:
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für die Instandsetzung der Hofer Brücke
betragen 1.850.000,00 € brutto. Der städtische Anteil beträgt 790.000,00 € brutto.
geändert:
3. Die Aufwendungen sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“
(106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2019: 1.600.000,00 € brutto
2020: 250.000,00 € brutto
Die Einordnung der Aufwendungen für die Haushaltjahre 2019 und 2020 erfolgt im
Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
unverändert:
4. Die Erträge sind im Innenauftrag „Instandsetzung, Teil A RL-KStB (Brücken)“
(106654400001) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant:
2019: 1.000.000,00 € brutto
2020:
60.000,00 € brutto
1/5
unverändert:
5. Zur Ausschreibung/Auftragsvergabe der Maßnahme in 2018 wird ein Vorgriff auf die
Haushaltsmittel in 2019 i. H. v. 1.250.000 € und 2020 i. H. v. 250.000 € bestätigt
(„konsumtive VE“).
unverändert:
6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der
Fördermittel.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung ergibt sich bei der Vergabe der Bauleistung eine
Kostenerhöhung, die die im Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-05438 eingestellten
finanziellen Mittel mehr als 10 % überschreitet.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2019
2019
2020
2020
1.060.000,00 106654400001
1.850.000,00 106654400001
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Sachverhalt:
Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: VI-DS-05438 vom 15.08.2018 zum
Vorhaben Instandsetzung der Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße
über die Gleise der Deutschen Bahn AG
Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.08.2018 wurde die Umsetzung der
Maßnahme „Instandsetzung Hofer Brücke im Zuge der Richard-Lehmann-Straße“ bestätigt.
Die Instandsetzung der Hofer Brücke ist dringend erforderlich, da die festgestellten Schäden
an den Verschleißteilen der Brücke zwangsläufig zu weiteren kostenintensiven Schäden an
den tragenden Bauteilen wie Widerlager und Überbau der Brücke führen werden, wenn sie
nicht zeitnah beseitigt werden. Zur Durchführung der Instandsetzung der Brücke sind aus
Sicherheitsgründen Zugsperrpausen inkl. Abschaltungen der Oberleitungsanlagen der
Deutschen Bahn AG (DB AG) erforderlich. Die während der Bauzeit notwendigen
Zugsperrpausen sind seit Jahren bei der DB AG beantragt, für den Bauzeitraum eingetaktet
und im Fahrplan der DB AG für 2019 berücksichtigt.
Den im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses (BFB) ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von 1.500.000 Euro brutto für die Baumaßnahme lag eine Kostenberechnung gemäß
Leistungsphase 3 HOAI unseres Fachplaners vom 04.01.2018 zugrunde.
Die Gesamtkosten unterteilten sich in 1.300.000 Euro brutto Baukosten und 200.000 Euro
brutto Planungs-/Baunebenkosten.
Die Mittel wurden gemäß BFB im Haushalt eingestellt und die Bauleistung öffentlich
ausgeschrieben.
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung sind 7 wertbare Angebote eingegangen.
Das wirtschaftlichste Angebot der Baufirma Dahlener Bau GmbH beträgt 1.653.138,65 Euro
brutto und liegt damit um ca. 350.000 Euro brutto über der berechneten Bausumme.
Der enorme Unterschied im Vergleich zur Kostenberechnung ist zum einen auf den
generellen Preisanstieg bei Bauleistungen infolge der aktuellen Marktsituation infolge der
kapazitiven Auslastung in den letzten 12 Monaten zurückzuführen. Überlagernd kommen
deutliche Preisanstiege für Materialien wie Stahl, Beton und Asphalt hinzu.
Zum anderen haben sich im Rahmen der Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5
HOAI zusätzliche Leistungen ergeben, die im Rahmen der Kostenberechnung noch nicht
bekannt waren und nicht berücksichtigt werden konnten, wie z. B. Leitungsumverlegungen
für Versorgungsunternehmen aus der Brückenkappe in den Hohlkasten der Brücke und
zusätzliche Betoninstandsetzungsarbeiten auf der Überbauoberseite.
Wegen der Genehmigung lediglich kurzweiliger Zugsperrpausen mit einer max. Dauer von 4
Stunden war im direkten Vergleich von Kostenberechnung und Angebot der Baufirma ein
weiterer Kostenanstieg bei den Bahnsicherungsleistungen und in den Einheitspreispositionen für Gerüste, Baubehelfe und beim Abbruch also für alle Leistungen mit direktem
Kalkulationsbezug zu den Zugsperrpausen ersichtlich. Im Rahmen der Kostenberechnung
war teilweise von der Zurverfügungstellung längerer Zugsperrpausen ausgegangen worden.
Auswirkung auf den Haushalt
Insgesamt entsteht eine überplanmäßige Aufwendung von 350.000 Euro brutto.
4/5
Für die Maßnahme wurden Fördermittel nach der Richtlinie für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) bei der Landesdirektion
Leipzig beantragt.
Infolge der Preissteigerung ändern sich die Gesamtkosten in Bezug auf den Bau- und
Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-05438 vom 15.08.2018 wie folgt:
Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto
alt: bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-05438
2019
2020
Gesamt €
1.500.000,00
1.250.000,00
250.000,00
Aufwendung €
IA 106654400001
1.500.000,00
1.250.000,00
250.000,00
Ertrag (FÖMI) €
90 %/95 %
1.060.000,00
1.000.000,00
60.000,00
440.000,00
250.000,00
190.000,00
Stadtanteil €
Eine VE in Höhe von 1.250.000,00 € für 2018 wird in 2019 kassenwirksam.
neu: Stand: 25.10.2018
2019
2020
Gesamt €
1.850.000,00
1.600.000,00
250.000,00
Aufwendung €
IA 106654400001
1.850.000,00
1.600.000,00
250.000,00
Ertrag (FÖMI) €
90 %/95 %
1.060.000,00
1.000.000,00
60.000,00
790.000,00
600.000,00
190.000,00
Stadtanteil €
Die damit notwendigen zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 350.000 Euro brutto werden
gedeckt durch Umverteilung innerhalb der investiven Maßnahmen des Verkehrs- und
Tiefbauamtes im Haushaltsjahr 2018.
So werden zum Jahresende 2018 nicht verbrauchte investive Mittel i. H. v. 350.000 € nicht
ins Folgejahr 2019 übertragen und fließen damit mit dem Jahresabschluss 2018 in den
Gesamthaushalt zurück. Im Gegenzug werden dem VTA diese Mittel maßnahmenkonkret für
das Jahr 2019 zusätzlich über den bisher bestehenden Eckwert im Ergebnishaushalt
(1098620000) bereitgestellt.
5/5
Fassung vom: 01.11.2018
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Instandsetzung Hofer Brücke im
Zuge der Richard-Lehmann-Straße über die Gleise der DB AG
Mitzeichnung
Dezernat
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
☐
Finanzen
20
☒
III
IV
Umwelt, Ordnung,
Sport
☐
Kultur
☐
V
VI
VII
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
Stadtentwicklung
und Bau
☐
66
☒
Wirtschaft
☐
01.1
01.2
01.1
6
14
GB des Oberbürgermeisters
und des Stadtrates
GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtscha
ft
Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
Rechnungsprüfungsamt
☐
☐
☐
☐
☐
☐
Rechtsprüfung
☐
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
☒ nein
☐ ja