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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1444718.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
09.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05746-NF-02-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Medienentwicklungsplan an Schulen umsetzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Allgemeine Verwaltung FA Finanzen Ratsversammlung 08.11.2018 13.11.2018 19.11.2018 22.11.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☒ Zustimmung zu Punkt 1 und 6 (neu 1 und 2) ☒ Ablehnung zu Punkt 2, 7, 8 ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ ☒ Alternativvorschlag zu Punkt 4 (neu 3) ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1/5 Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu Punkt 3, 5 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten. 2. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik etc.) berücksichtigt. 3. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel für die Haushaltsjahre 2019/2020 die IT-Ausstattung an Schulen und die digitale Infrastruktur schrittweise verbessert werden kann. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Begründung: Zustimmung zu Beschlusspunkten 1 und 6 (übernommen als Beschlussvorschlag 2) BSP 1 Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig ist ein fortlaufender Prozess. 2017 wurde der Ausführungsbeschluss "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte" durch den Stadtrat gefasst. Bis Ende 2018 werden alle Oberschulen, Beruflichen Schulzentren und eine Förderschule mit einheitlicher IT-Technik (PCs, Notebooks, Server, interaktive Tafeln) ausgestattet. Für die Nutzung digitaler Endgeräte (z. B. Wörterbücher, Taschenrechner) bei Abschlussprüfungen fehlen bislang Vorgaben des Freistaates. Der Oberbürgermeister setzt sich über den SSG zur Klärung des Regelungsbedarfes ein. BSP 6 Die Planung zum weiteren Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur berücksichtigt die Anforderungen an die Trennung der schulischen Netzwerke. Dabei werden die Zugriffsrechte der verschiedenen Personenkreise (Personal Land und Stadt, Lehrer-Schüler, Gäste, technisches Personal für Haus- und Gebäudeleittechnik, etc.) beschrieben und eine technische Umsetzung vorgeschlagen. Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 4 (übernommen als Beschlussvorschlag 3) BSP 4 Für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und die IT-Ausstattung an Leipziger Schulen sind im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 Mittel in Höhe von 4,4 Mio. € veranschlagt. Dafür werden Fördermittel des Freistaates in Hohe von ca. 3 Mio. € beantragt. Die Mittelverwendung erfolgt auf Grundlage des Ausführungsbeschlusses "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und Horte". Die Verwaltung informiert den Stadtrat bis zum 1. Quartal 2019 über die geplante Mittelverwendung für 2019/2020. Ablehnung der Beschlusspunkte 2, 7 und 8 BSP 2 Eine Stelle zur Koordination der digitalen Infrastruktur wurde in den Stellenplan 2019/2020 aufgenommen. Stellen für die IT- Koordination/Medienassistenz sind im Stellenplan nicht verankert. Bei der Einrichtung von Stellen müssen andere Pflichtaufgaben der Kommune priorisiert werden. BSP 7 Mit der jährlichen Festlegung des Schulbudgets werden den schulischen Einrichtungen zur Deckung des laufenden Lehr- und Unterrichtsmittelbedarfs die entsprechenden Mittel zur selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Das Schulbudget gilt generell für ein Jahr. Ein Ansparen von Mitteln ist im Ergebnishaushalt grundsätzlich nicht möglich. BSP 8 Für die konzeptionelle Begleitung und Auswahl der 10 Modellschulen sowie deren technische Ausstattung sind weder personelle noch finanzielle Ressourcen im Haushalt 2019/2020 eingeplant. Mit dem HH-Antrag 151/17/18 Smarte Schule wurden 400.000 Euro zusätzlich in den Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LANNetzwerkinfrastruktur, für belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte beschlossen. In die Umsetzung und Umsetzungsplanung bis Ende 2018 konnten bislang der Ausbau der Dateninfrastruktur mit WLAN und der Ausbau der LAN-Infrastruktur ausgewählter Schulen aller Schularten aufgenommen werden. 2019/2020 wird die Umsetzung des HH-Antrages inklusive der mobilen Endgeräte weiterverfolgt. 4/5 Ablehnung zu Beschlusspunkten 3 und 5, da Verwaltungshandeln BSP 3 Die schulischen IT-Systeme befinden sich bei Nichtnutzung in verschlossenen Räumen der schulischen Einrichtungen. Der Standort der Schulserver ist stets verschlossen. Notebooks sind mit Sicherheitsschlössern (Kensington-Schloss) versehen oder werden in abgeschlossenen Schränken aufbewahrt. Derzeit besteht daher, in Abwägung zwischen Versicherungssumme für alle Systeme und Aufwendungen in Schadensfällen, kein Versicherungsschutz für die IT-Systeme in den Schulen und Kindertageseinrichtungen. Virenschutzsysteme und Internetfilter zur Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes werden derzeit zentral vom Medienpädagogischen Zentrum für alle Schulen beschafft und administriert. BSP 5 Durch das Medienpädagogische Zentrum wird bereits eine Vielzahl an Fortbildungen in den Bereichen Mediendidaktik und Medienerziehung im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen Medien angeboten. Fortbildungsangebote für das Schuljahr 2018/19 sind u. a. Einsatz von interaktiven Tafelsystemen, Unterrichtsgestaltung mit dem iPad, der Einsatz von Mesax und LernSax, Programmierung oder die Produktion von Podcasts für den Unterricht. 5/5