Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1444718.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
09.10.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05746-NF-02-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Medienentwicklungsplan an Schulen umsetzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Allgemeine Verwaltung
FA Finanzen
Ratsversammlung
08.11.2018
13.11.2018
19.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung zu Punkt 1 und 6
(neu 1 und 2)
☒ Ablehnung zu Punkt 2, 7, 8
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒
☒
Alternativvorschlag zu Punkt 4
(neu 3)
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1/5
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu
Punkt 3, 5
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür
einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den
Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen
für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
2. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen
muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden.
Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des
Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat,
Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik etc.) berücksichtigt.
3. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel
für die Haushaltsjahre 2019/2020 die IT-Ausstattung an Schulen und die digitale Infrastruktur
schrittweise verbessert werden kann.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Begründung:
Zustimmung zu Beschlusspunkten 1 und 6 (übernommen als Beschlussvorschlag 2)
BSP 1
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen und
Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig ist ein fortlaufender Prozess.
2017 wurde der Ausführungsbeschluss "IT-Ausstattung für die kommunalen Schulen und
Horte" durch den Stadtrat gefasst. Bis Ende 2018 werden alle Oberschulen, Beruflichen
Schulzentren und eine Förderschule mit einheitlicher IT-Technik (PCs, Notebooks, Server,
interaktive Tafeln) ausgestattet. Für die Nutzung digitaler Endgeräte (z. B. Wörterbücher,
Taschenrechner) bei Abschlussprüfungen fehlen bislang Vorgaben des Freistaates. Der
Oberbürgermeister setzt sich über den SSG zur Klärung des Regelungsbedarfes ein.
BSP 6
Die Planung zum weiteren Ausbau der schulischen digitalen Infrastruktur berücksichtigt die
Anforderungen an die Trennung der schulischen Netzwerke. Dabei werden die Zugriffsrechte
der verschiedenen Personenkreise (Personal Land und Stadt, Lehrer-Schüler, Gäste,
technisches Personal für Haus- und Gebäudeleittechnik, etc.) beschrieben und eine
technische Umsetzung vorgeschlagen.
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 4 (übernommen als Beschlussvorschlag 3)
BSP 4
Für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und die IT-Ausstattung an Leipziger
Schulen sind im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 Mittel in Höhe von 4,4 Mio. € veranschlagt.
Dafür werden Fördermittel des Freistaates in Hohe von ca. 3 Mio. € beantragt. Die
Mittelverwendung erfolgt auf Grundlage des Ausführungsbeschlusses "IT-Ausstattung für die
kommunalen Schulen und Horte". Die Verwaltung informiert den Stadtrat bis zum 1. Quartal
2019 über die geplante Mittelverwendung für 2019/2020.
Ablehnung der Beschlusspunkte 2, 7 und 8
BSP 2
Eine Stelle zur Koordination der digitalen Infrastruktur wurde in den Stellenplan 2019/2020
aufgenommen. Stellen für die IT- Koordination/Medienassistenz sind im Stellenplan nicht
verankert. Bei der Einrichtung von Stellen müssen andere Pflichtaufgaben der Kommune
priorisiert werden.
BSP 7
Mit der jährlichen Festlegung des Schulbudgets werden den schulischen Einrichtungen zur
Deckung des laufenden Lehr- und Unterrichtsmittelbedarfs die entsprechenden Mittel zur
selbstständigen Bewirtschaftung überlassen. Das Schulbudget gilt generell für ein Jahr. Ein
Ansparen von Mitteln ist im Ergebnishaushalt grundsätzlich nicht möglich.
BSP 8
Für die konzeptionelle Begleitung und Auswahl der 10 Modellschulen sowie deren
technische Ausstattung sind weder personelle noch finanzielle Ressourcen im Haushalt
2019/2020 eingeplant. Mit dem HH-Antrag 151/17/18 Smarte Schule wurden 400.000 Euro
zusätzlich in den Haushalt 2018 für den Breitbandausbau, den Ausbau der LANNetzwerkinfrastruktur, für belastbare W-LAN-Zugänge und für Endgeräte beschlossen. In die
Umsetzung und Umsetzungsplanung bis Ende 2018 konnten bislang der Ausbau der
Dateninfrastruktur mit WLAN und der Ausbau der LAN-Infrastruktur ausgewählter Schulen
aller Schularten aufgenommen werden. 2019/2020 wird die Umsetzung des HH-Antrages
inklusive der mobilen Endgeräte weiterverfolgt.
4/5
Ablehnung zu Beschlusspunkten 3 und 5, da Verwaltungshandeln
BSP 3
Die schulischen IT-Systeme befinden sich bei Nichtnutzung in verschlossenen Räumen der
schulischen Einrichtungen. Der Standort der Schulserver ist stets verschlossen. Notebooks
sind mit Sicherheitsschlössern (Kensington-Schloss) versehen oder werden in
abgeschlossenen Schränken aufbewahrt. Derzeit besteht daher, in Abwägung zwischen
Versicherungssumme für alle Systeme und Aufwendungen in Schadensfällen, kein
Versicherungsschutz für die IT-Systeme in den Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Virenschutzsysteme und Internetfilter zur Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes werden
derzeit zentral vom Medienpädagogischen Zentrum für alle Schulen beschafft und
administriert.
BSP 5
Durch das Medienpädagogische Zentrum wird bereits eine Vielzahl an Fortbildungen in den
Bereichen Mediendidaktik und Medienerziehung im Zusammenhang mit dem Einsatz von
neuen Medien angeboten. Fortbildungsangebote für das Schuljahr 2018/19 sind u. a. Einsatz
von interaktiven Tafelsystemen, Unterrichtsgestaltung mit dem iPad, der Einsatz von Mesax
und LernSax, Programmierung oder die Produktion von Podcasts für den Unterricht.
5/5