Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1434468.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
12.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06346
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 82.352,14 wird dem städtischen Haushalt über
eine Mittelweiterleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittel 2019 werden
zweckgebunden im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf für Personal- und
Sachaufwendungen zur Verfügung gestellt.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
Entlastung erteilt.
1/6
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest
und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des
Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung.
2/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2019
2017
2019
2019
2019
2017
2019
2019
82.352,14
12.538,48
82.352,14
82.352,14
1.100.57.1.0.02.02
1.100.57.1.0.02.02
1.100.57.1.0.02.02
1.100.57.1.0.02.02
Auszahlungen
2019
2019
82.352,14
1.100.57.1.0.02.02
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nach Rücksprache mit der Betriebsleitung soll abweichend vom
Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss 2017 eine Mittelweiterleitung des
Jahresüberschusses an die Stadt mit anschließender ertragswirksamer Wiederzuführung an
den Eigenbetrieb beschlossen werden. Die Betriebsleitung soll aufgrund der Bestätigung
deren Ordnungsmäßigkeit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet werden.
3/6
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in
der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt
dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes
des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die
Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995
gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit
Wirkung vom 01.01.1999 übernommen.
Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung
förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich
berührende Hilfs- oder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb
folgende Aufgaben:
1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und
Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung
dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des
Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-)
Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem
Betrieb wird hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen
Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der
Stadtverwaltung übertragen.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften. Die Bücher des Eigenbetriebs sind ordnungsgemäß geführt.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus
Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1)
Aufbau-Organisation
Das Finanz- und Rechnungswesen ist der kaufmännischen Leitung unterstellt und umfasst
neben der Leiterin Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch
deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die
anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden.
In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der
Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der
Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet.
Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro.
4/6
Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1)
Ablauf-Organisation
Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah
und unveränderbar vorgenommen.
Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen
Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die
Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt.
Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die
Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1)
Jahresabschluss
Als kommunales Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gelten für den
Eigenbetrieb die landesrechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen (Sächsische
Eigenbetriebsverordnung) sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung des
Eigenbetriebs.
Gemäß § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebs die
allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den
Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB
analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts
anderes ergibt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB
einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden
Vorschriften der Satzung, der SächsEigBVO sowie den Regelungen der
Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig für das Jahr 2017.
Durch Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 wurde der von uns geprüfte und unter dem
Datum vom 31. März 2017 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2016 zusammen mit dem
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde
entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Jahresüberschuss 2016
in Höhe von TEU 95 an den städtischen Haushalt weiterzuleiten.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde, ausgehend von den auf den
Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember
2016, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen
abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig.
Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke
alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der
Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1)
5/6
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den
gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der
Lage des Eigenbetriebs.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind.
Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des
Eigenbetriebs sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich
widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1)
(1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017, Seite 8-10
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. (2)
(2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017, Seite 10
Anlagen:
1. Bilanz zum 31.12.2017
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017
5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2017 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des
Prüfungsberichtes (nichtöffentlich)
8. Vollständiger Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht
(nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem
eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur
Verfügung gestellt.)
6/6
Anlage zu Beschlusspunkt 1.
31.12.2017
in €
Bilanzsumme
2.704.402,34
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
253.389,25
Umlaufvermögen
2.442.816,99
Rechnungsabgrenzungsposten
8.196,10
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
25.564,00
Kapitalrücklage
291.436,37
Zweckgebundene Rücklage
264.537,44
Andere Gewinnrücklage
318.614,08
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
57.046,06
Jahresüberschuss
82.352,14
Sonderposten für Investitionszuschüsse
248.098,93
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
54.800,00
1.205.891,12
156.062,20
Summer der Erträge
8.966.262,66
Summe der Aufwendungen
8.883.910,52
Jahresüberschuss
82.352,14
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 5
Anlage 6