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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1434468.pdf
Größe
18 MB
Erstellt
12.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06346 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Eigenbetrieb Engelsdorf Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 82.352,14 wird dem städtischen Haushalt über eine Mittelweiterleitung zur Verfügung gestellt. Die Mittel 2019 werden zweckgebunden im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf für Personal- und Sachaufwendungen zur Verfügung gestellt. 3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt. 1/6 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Gemäß Sächsischer Eigenbetriebsverordnung stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. 2/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2019 2017 2019 2019 2019 2017 2019 2019 82.352,14 12.538,48 82.352,14 82.352,14 1.100.57.1.0.02.02 1.100.57.1.0.02.02 1.100.57.1.0.02.02 1.100.57.1.0.02.02 Auszahlungen 2019 2019 82.352,14 1.100.57.1.0.02.02 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nach Rücksprache mit der Betriebsleitung soll abweichend vom Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss 2017 eine Mittelweiterleitung des Jahresüberschusses an die Stadt mit anschließender ertragswirksamer Wiederzuführung an den Eigenbetrieb beschlossen werden. Die Betriebsleitung soll aufgrund der Bestätigung deren Ordnungsmäßigkeit für das Geschäftsjahr 2017 entlastet werden. 3/6 Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom 01.01.1999 übernommen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- oder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben: 1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. 2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem Betrieb wird hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der Stadtverwaltung übertragen. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. Die Bücher des Eigenbetriebs sind ordnungsgemäß geführt. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1) Aufbau-Organisation Das Finanz- und Rechnungswesen ist der kaufmännischen Leitung unterstellt und umfasst neben der Leiterin Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden. In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet. Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem. Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro. 4/6 Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1) Ablauf-Organisation Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und unveränderbar vorgenommen. Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt. Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1) Jahresabschluss Als kommunales Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gelten für den Eigenbetrieb die landesrechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung des Eigenbetriebs. Gemäß § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebs die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften der Satzung, der SächsEigBVO sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig für das Jahr 2017. Durch Ratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 wurde der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 31. März 2017 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2016 zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von TEU 95 an den städtischen Haushalt weiterzuleiten. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2016, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig. Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1) 5/6 Lagebericht Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind. Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Eigenbetriebs sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1) (1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017, Seite 8-10 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. (2) (2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017, Seite 10 Anlagen: 1. Bilanz zum 31.12.2017 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 5. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 7. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2017 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Entwurf des Prüfungsberichtes (nichtöffentlich) 8. Vollständiger Prüfungsbericht Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht (nichtöffentlich) (Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt, gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.) 6/6 Anlage zu Beschlusspunkt 1. 31.12.2017 in € Bilanzsumme 2.704.402,34 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 253.389,25 Umlaufvermögen 2.442.816,99 Rechnungsabgrenzungsposten 8.196,10 Passiva Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 25.564,00 Kapitalrücklage 291.436,37 Zweckgebundene Rücklage 264.537,44 Andere Gewinnrücklage 318.614,08 Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre 57.046,06 Jahresüberschuss 82.352,14 Sonderposten für Investitionszuschüsse 248.098,93 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 54.800,00 1.205.891,12 156.062,20 Summer der Erträge 8.966.262,66 Summe der Aufwendungen 8.883.910,52 Jahresüberschuss 82.352,14 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 5 Anlage 6