Daten
Kommune
Leipzig
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1440057.pdf
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Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06433
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Organisation und Durchführung eines
Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat stimmt der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Organisation und
Durchführung eines Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz für die Jahre 2019 bis
einschließlich 2023 zu.
2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister bzw. das Marktamt zur Ausschreibung der
Dienstleistungskonzession
und
zum
Abschluss
eines
entsprechenden
Konzessionsvertrages.
3. Der Konzessionsnehmer erhält auf Antrag hin einen städtischen Zuschuss i.H. der
Gebühren der geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
Die Mittel in Höhe von 14.300 Euro werden im PSP Element 1.100.54.9.0.01.20.01
"Sondernutzung Marktamt, Einzelstandorte" planmäßig veranschlagt und bei einer Änderung
der Sondernutzungssatzung entsprechend angepasst. .
1/7
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Vorlage soll die Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Organisation des
Sommermusikfestivals für den Zeitraum von fünf Jahren, beginnend in 2019 und endend in
2023 im Wege einer Dienstleistungskonzession herbeiführen.
2/7
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Siehe Beiblatt
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Ab
01.01.
2019
Ab
01.01.
2019
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
31.12.
2023
p. a.
14.300,00
1.100.54.9.0.01.20.
01
31.12.
2023
14.300
1.100.54.9.0.01.20.
01
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/7
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Das Dezernat Kultur hat in 2018 von der Möglichkeit eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens Gebrauch gemacht und nach Durchführung eines Ausschreibungs- und
Auswahlverfahrens die Entscheidung zur Vergabe getroffen.
In Abstimmung mit dem Rechtsamt soll die Vergabe des Marktplatzes für Zwecke des
Sommermusikfestivals zukünftig nicht mehr in einem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren, sondern durch eine Dienstleistungskonzession erfolgen, um den Charakter eines
öffentlichen Auftrags stärker hervorzuheben.
Überdies soll der Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach entsprechender Antragstellung durch den Konzessionsnehmer aus Gründen der Rechtssicherheit
ebenfalls durch die Entscheidung des Stadtrates getragen werden.
Mit dem Ausschreibungsergebnis und vor Vertragsabschluss wird die Stadtkämmerei zu
steuerrechtlichen Gesichtspunkten eingebunden.
4/7
Sachverhalt:
I.
Vorbemerkung
Mit der vorliegenden Vorlage soll der Stadtrat beschließen, dass das Marktamt in 2019 die
Verfahrensund
Vergabevoraussetzungen
dafür
schaffen
wird,
das
sog.
Sommermusikfestival auf dem Marktplatz der Stadt Leipzig mit Wirkung ab dem Jahr 2019
neu auszurichten. Das Marktamt beabsichtigt, im Wege der Vergabe einer sogenannten
Dienstleistungskonzession zur Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals
neu auszuschreiben und durch einen qualifizierten Anbieter für die Dauer von zunächst 5
Jahren, d. h. von 2019 bis einschließlich 2023 betreiben zu lassen.
Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein Konzessionsgeber ein
Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen kann,
die nicht in der Erbringung von Bauleistungen bestehen; dabei besteht die Gegenleistung der
Stadt Leipzig als Konzessionsgeberin entweder allein in dem Recht zur Verwertung der
Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung (vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession bezweckt zudem, einen aktuellen
Überblick über die Anbieterlage im Bereich der professionellen Musikveranstalter zu
erhalten.
II. Dienstleistungskonzession ab 2019; wesentliche Inhalte
Es ist beabsichtigt, in 2019 entsprechend der in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte
Ausschreibung einer sog. Dienstleistungskonzession im Leipziger Amtsblatt zu
veröffentlichen.
Die Dienstleistungskonzession erstreckt sich räumlich auf den Marktplatz vor dem Alten
Rathaus. Zeitlich soll die Laufzeit der Konzession auf zunächst 5 Jahre durch die Stadt
Leipzig befristet werden, beginnend in 2019 und endend in 2023.
Vom Bewerber um die Dienstleistungskonzession ist u. a. ein Veranstaltungskonzept
vorzulegen mit den Inhalten und Anforderungen gemäß dem in der Anlage zu dieser Vorlage
beigefügten Entwurf eines Ausschreibungstextes.
Nach entsprechendem Zuschlag wird zwischen Stadt Leipzig/Marktamt und
Konzessionsinhaber ein Konzessionsvertrag geschlossen, der die konkreten Regelungen zur
Umsetzung, enthalten wird.
Der/Die Konzessionsinhaber/in trägt das alleinige Durchführungsrisiko. Gegen etwaige
Personen- und Sachschäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung den Teilnehmern
bzw. Dritten entstehen können, hat sich der/die Konzessionsinhaber/in ausreichend zu
versichern. Das wirtschaftliche Risiko trägt allein der/die Konzessionsinhaber/in. Eine
Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig wird ausgeschlossen.
III. Zuwendungen der Stadt, Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
1. Unter dem Vorbehalt der haushaltsseitigen Bereitstellung werden dem Veranstalter bzw.
dem/der Konzessionsinhaber/in ab dem Haushaltsjahr 2018 ein jährlicher zweckgebundener
Zuschuss in Höhe von 50.000 € auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.2.2018
(RB VI-A-05156) bereitgestellt werden. Insofern bedarf es keines neuen
Stadtratsbeschlusses.
2. Nach §7 (5) der Sondernutzungssatzung können auf Antrag Sondernutzungsgebühren
ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen
Interesse liegt. Für diesen Fall wird dem Antragsteller ein städtischer Zuschuss i.H. der
Gebühren der geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
gewährt.
5/7
Das ist hier der Fall, da der Stadtrat diese Veranstaltung aufgrund des Ratsbeschlusses vom
28.2.2018 (RB VI-A-05156) ab dem Haushaltsjahr 2018 durch einen jährlichen
zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 50.000 € fördert.
Insofern bedarf es eines weiteren Stadtratsbeschlusses, um dessen Zustimmung gebeten
wird.
Für die geplante Nutzung des Marktplatzes würden Sondernutzungsgebühren wie folgt
berechnet und erhoben:
Zeitraum: 02.08.-11.08.2019
Ort: Marktplatz
Fläche: ca. 100 x 50 = 5000 m²
Aufbau: 31.07. - 01.08.2019
2 Tage á 0,10 €/m²
1.000,00 €
Veranstaltungszeitraum: 02. - 11.08.2019
10 Tage á 0,25 €/m²
12.500,00 €
Abbau nach Veranstaltungsende: 12.08.2019
1 Tag á 0,10 €/m²
500,00 €
Verwaltungsgebühr
300,00 €
Sondernutzungsgebühren Gesamt
14.300,00 €,
ermittelt nach der derzeit geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung), Beschluss Nr. VI-DS-01213-NF-002 der Ratsversammlung vom
16.09.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 18 vom 03.10.2015), Gebührentarif vgl.
Ziff. 3 (Benutzungszone A) und Ziff. 5, erster Spiegelstrich i.V.m. *für Auf- und Abbauzeit).
IV. Nachrichtlich:
Der mit Stadtratsbeschluss vom 28.2.2018 (RB VI-A-05156) ab dem Haushaltsjahr 2018
bereit gestellte jährliche zweckgebundene Zuschuss in Höhe von 50.000 € wird für die Jahre
2019 bis einschließlich 2023 fortgeschrieben
6/7
Anlage: 1 Entwurf eines Ausschreibungstextes
Anlage: 2 Bewertungskriterien
7/7
Anlage
ENTWURF
Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt XX.XX.2019 (Redaktionsschluss XX.XX.2019) und
im Internet
Öffentlicher Aufruf zur Abgabe eines Angebots zur Organisation und Durchführung eines
Sommermusikfestivals vor dem Alten Rathaus für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023
Die Stadt Leipzig – Marktamt – beabsichtigt, vom 02. August bis 11. August 2019 und für die
folgenden Jahre bis einschließlich 2023 die Organisation und Durchführung eines
Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz als Veranstaltung auf der Grundlage der derzeit
geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung), Beschluss Nr. VI-DS01213-NF-002 der Ratsversammlung vom 16.09.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt
Nr. 18 vom 03.10.2015) durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession auf eine(n)
private(n) Anbieter(in) zu übertragen.
Das Sommermusikfestival soll im Zeitraum vom 02. August bis zum 11.August 2019,
inclusive Auf- und Abbau vom 31.Juli bis 12. August 2019 und in den nachfolgenden vier
Jahren bis einschließlich 2023 jeweils in den Sommermonaten Juli und August außerhalb der
Spielzeiten von Oper und Gewandhaus stattfinden.
Die Veranstaltungsdauer ist auf drei Wochen (einschließlich/ausschließlich Auf- und Abbau)
begrenzt. Die tägliche Veranstaltungszeit hat sich an den standortspezifischen
Gegebenheiten
zu
orientieren,
insbesondere
an
den
nachbarschützenden
Lärmschutzbedingungen.
Der Marktplatz ist ein bekannter historischer Platz in der Leipziger Innenstadt. Er ist durch
angrenzende Bebauung räumlich begrenzt. Für die Durchführung der Veranstaltung steht
eine Bruttofläche in den Abmessungen ca. 100 Meter x ca. 50 Meter zur Verfügung. Unter
Beachtung der Feuerwehrumfahrung können Teilbereiche der Nord-, Süd- und Ostseite des
Marktplatzes teilweise überbaut werden. Der Lageplan ist Teil dieser Ausschreibung
(Anlage).
Zugangsstellen für Elektrogeräte, Wasser und Abwasser sind vorhanden. Eine dem Umfeld
der Veranstaltungsfläche sowie der Jahreszeit entsprechende Gestaltung der
Veranstaltungsbauten wird ausdrücklich gewünscht.
Die Bewerbung um die Dienstleistungskonzession zur Nutzung des Marktplatzes muss
folgende Vorgaben erfüllen:
1. Name/Bezeichnung des Veranstalters (natürliche oder juristische Person), auch
Veranstaltergemeinschaften mit einem geschäftsführenden Veranstalter möglich (keine
GbR-Gemeinschaften)
2. Innovatives und nachhaltiges Veranstaltungskonzept in dreifacher Ausfertigung mit einer
gehaltvollen, bunten Mischung aus Musik von Klassik bis Jazz und von Musical bis Pop,
dargeboten in exzellenter Tonqualität sowohl täglich live von einer Bühne unter vielfältiger
Einbeziehung lokaler Künstler als auch von Datenträgern auf Großleinwand; ansprechendes,
abwechslungsreiches kulinarisches Rahmenangebot für die Besucher der Veranstaltung;
gastronomische Versorgung durch namhafte Traditionsunternehmen des Leipziger
Gastgewerbes, die gastronomische Grundstandards wie z. Bsp. die Verwendung von Tischen
und Stühlen, Porzellangeschirr, Gläser, Service am Tisch etc. gewährleisten,
3. Nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Durchführung von vergleichbaren
Großveranstaltungen, verbindliche Beteiligungszusagen lokaler Akteure
4. Finanzierungs-/Sponsoringkonzept
5. Sicherheitskonzept (Entwurf)
6. Als ergänzende Unterlagen werden je nach Rechtsform erbeten:
- Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- bei gewerblichen Bewerbern: Kopie der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Auszug aus Gewerbezentralregister
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis.
Der/Die Konzessionsinhaber/in trägt das alleinige wirtschaftliche Durchführungsrisiko.
Gegen etwaige Personen- und Sachschäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung den
Teilnehmern bzw. Dritten entstehen können, hat sich der/die Konzessionsinhaber/in
ausreichend zu versichern.
Eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig gemäß Ratsbeschluss vom 28.2.2018 (RB VI-A05156) steht unter Stadtrats- und Haushaltsvorbehalt.
Interessierte werden hiermit aufgefordert bis zum XX.XX.2019 ein schriftliches Angebot zum
Erwerb der erforderlichen Konzession abzugeben. Dieses ist in dreifacher Ausfertigung zu
richten an:
Stadt Leipzig
Marktamt
Telefon: 123 5929 oder
E-Mail: marktamt@leipzig.de
unter dem Stichwort "Sommermusikfestival" gestellt werden.
Anhand der eingereichten Konzepte und unter Beteiligung eines Auswahlgremiums wird die
Dienstleistungskonzession für den o. g. Zeitraum an den geeignetsten Bewerber für die
Veranstaltungsjahre 2019 bis einschließlich 2023 vergeben. Unvollständige oder verspätet
eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Vergaberegelungen nach
VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Anlage
Lageplan der Veranstaltungsfläche
Punktematrix - Auswahl Bewerbungskonzepte für das Sommermusikfestival
Name des Mitglieds des Auswahlgremiums:
zu vergebende
Punkte:
1. Name / Bezeichnung des Veranstalters, auch
Veranstaltergemeinschaften mit einem geschäftsführenden Veranstalter
2. Innovatives und nachhaltiges Veranstaltungskonzept mit einer
gehaltvollen, bunten Mischung aus Musik von Klassik bis Jazz und von
Musical bis Pop
5
2.1. in exzellenter Tonqualität sowohl täglich live von einer großen Bühne
unter Einbeziehung lokaler Künstler als auch von Datenträgern auf
Großleinwand;
2.2. ansprechendes abwechslungsreiches kulinarisches
Rahmenangebot für die Besucher der Veranstaltung; gastronomische
Versorgung durch namhafte Traditionsunternehmen des Leipziger
Gastgewerbes
5
5
2.3. gastronomische Grundstandards wie z. Bsp. die Verwendung von
Tischen und Stühlen, Porzellangeschirr, Gläser, Service am Tisch etc.
gewährleisten
5
3. Nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Durchführung
von vergleichbaren Großveranstaltungen
5
4. Finanzierungs-/ Sponsoringkonzept
10
5. Sicherheitskonzept
5
Gesamt:
0
0
0
0
40
6. Als ergänzende Unterlagen werden je nach Rechtsform erbeten:
- Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- bei gewerblichen Bewerbern: Kopie der Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug, Auszug aus Gewerbezentralregister
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Polizeiliches Führungszeugnis.
Leipzig, den ………………