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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1440057.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
24.09.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06433 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Finanzen Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat stimmt der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 zu. 2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister bzw. das Marktamt zur Ausschreibung der Dienstleistungskonzession und zum Abschluss eines entsprechenden Konzessionsvertrages. 3. Der Konzessionsnehmer erhält auf Antrag hin einen städtischen Zuschuss i.H. der Gebühren der geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) Die Mittel in Höhe von 14.300 Euro werden im PSP Element 1.100.54.9.0.01.20.01 "Sondernutzung Marktamt, Einzelstandorte" planmäßig veranschlagt und bei einer Änderung der Sondernutzungssatzung entsprechend angepasst. . 1/7 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Vorlage soll die Zustimmung des Stadtrates zur Übertragung der Organisation des Sommermusikfestivals für den Zeitraum von fünf Jahren, beginnend in 2019 und endend in 2023 im Wege einer Dienstleistungskonzession herbeiführen. 2/7 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Siehe Beiblatt Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Ab 01.01. 2019 Ab 01.01. 2019 nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 31.12. 2023 p. a. 14.300,00 1.100.54.9.0.01.20. 01 31.12. 2023 14.300 1.100.54.9.0.01.20. 01 Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/7 Beschreibung des Abwägungsprozesses: Das Dezernat Kultur hat in 2018 von der Möglichkeit eines nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens Gebrauch gemacht und nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens die Entscheidung zur Vergabe getroffen. In Abstimmung mit dem Rechtsamt soll die Vergabe des Marktplatzes für Zwecke des Sommermusikfestivals zukünftig nicht mehr in einem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren, sondern durch eine Dienstleistungskonzession erfolgen, um den Charakter eines öffentlichen Auftrags stärker hervorzuheben. Überdies soll der Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach entsprechender Antragstellung durch den Konzessionsnehmer aus Gründen der Rechtssicherheit ebenfalls durch die Entscheidung des Stadtrates getragen werden. Mit dem Ausschreibungsergebnis und vor Vertragsabschluss wird die Stadtkämmerei zu steuerrechtlichen Gesichtspunkten eingebunden. 4/7 Sachverhalt: I. Vorbemerkung Mit der vorliegenden Vorlage soll der Stadtrat beschließen, dass das Marktamt in 2019 die Verfahrensund Vergabevoraussetzungen dafür schaffen wird, das sog. Sommermusikfestival auf dem Marktplatz der Stadt Leipzig mit Wirkung ab dem Jahr 2019 neu auszurichten. Das Marktamt beabsichtigt, im Wege der Vergabe einer sogenannten Dienstleistungskonzession zur Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals neu auszuschreiben und durch einen qualifizierten Anbieter für die Dauer von zunächst 5 Jahren, d. h. von 2019 bis einschließlich 2023 betreiben zu lassen. Dienstleistungskonzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein Konzessionsgeber ein Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betrauen kann, die nicht in der Erbringung von Bauleistungen bestehen; dabei besteht die Gegenleistung der Stadt Leipzig als Konzessionsgeberin entweder allein in dem Recht zur Verwertung der Dienstleistungen oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung (vgl. § 105 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession bezweckt zudem, einen aktuellen Überblick über die Anbieterlage im Bereich der professionellen Musikveranstalter zu erhalten. II. Dienstleistungskonzession ab 2019; wesentliche Inhalte Es ist beabsichtigt, in 2019 entsprechend der in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Ausschreibung einer sog. Dienstleistungskonzession im Leipziger Amtsblatt zu veröffentlichen. Die Dienstleistungskonzession erstreckt sich räumlich auf den Marktplatz vor dem Alten Rathaus. Zeitlich soll die Laufzeit der Konzession auf zunächst 5 Jahre durch die Stadt Leipzig befristet werden, beginnend in 2019 und endend in 2023. Vom Bewerber um die Dienstleistungskonzession ist u. a. ein Veranstaltungskonzept vorzulegen mit den Inhalten und Anforderungen gemäß dem in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Entwurf eines Ausschreibungstextes. Nach entsprechendem Zuschlag wird zwischen Stadt Leipzig/Marktamt und Konzessionsinhaber ein Konzessionsvertrag geschlossen, der die konkreten Regelungen zur Umsetzung, enthalten wird. Der/Die Konzessionsinhaber/in trägt das alleinige Durchführungsrisiko. Gegen etwaige Personen- und Sachschäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung den Teilnehmern bzw. Dritten entstehen können, hat sich der/die Konzessionsinhaber/in ausreichend zu versichern. Das wirtschaftliche Risiko trägt allein der/die Konzessionsinhaber/in. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig wird ausgeschlossen. III. Zuwendungen der Stadt, Verzicht auf Sondernutzungsgebühren 1. Unter dem Vorbehalt der haushaltsseitigen Bereitstellung werden dem Veranstalter bzw. dem/der Konzessionsinhaber/in ab dem Haushaltsjahr 2018 ein jährlicher zweckgebundener Zuschuss in Höhe von 50.000 € auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.2.2018 (RB VI-A-05156) bereitgestellt werden. Insofern bedarf es keines neuen Stadtratsbeschlusses. 2. Nach §7 (5) der Sondernutzungssatzung können auf Antrag Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Sondernutzung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. Für diesen Fall wird dem Antragsteller ein städtischer Zuschuss i.H. der Gebühren der geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) gewährt. 5/7 Das ist hier der Fall, da der Stadtrat diese Veranstaltung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 28.2.2018 (RB VI-A-05156) ab dem Haushaltsjahr 2018 durch einen jährlichen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 50.000 € fördert. Insofern bedarf es eines weiteren Stadtratsbeschlusses, um dessen Zustimmung gebeten wird. Für die geplante Nutzung des Marktplatzes würden Sondernutzungsgebühren wie folgt berechnet und erhoben: Zeitraum: 02.08.-11.08.2019 Ort: Marktplatz Fläche: ca. 100 x 50 = 5000 m² Aufbau: 31.07. - 01.08.2019 2 Tage á 0,10 €/m² 1.000,00 € Veranstaltungszeitraum: 02. - 11.08.2019 10 Tage á 0,25 €/m² 12.500,00 € Abbau nach Veranstaltungsende: 12.08.2019 1 Tag á 0,10 €/m² 500,00 € Verwaltungsgebühr 300,00 € Sondernutzungsgebühren Gesamt 14.300,00 €, ermittelt nach der derzeit geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung), Beschluss Nr. VI-DS-01213-NF-002 der Ratsversammlung vom 16.09.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 18 vom 03.10.2015), Gebührentarif vgl. Ziff. 3 (Benutzungszone A) und Ziff. 5, erster Spiegelstrich i.V.m. *für Auf- und Abbauzeit). IV. Nachrichtlich: Der mit Stadtratsbeschluss vom 28.2.2018 (RB VI-A-05156) ab dem Haushaltsjahr 2018 bereit gestellte jährliche zweckgebundene Zuschuss in Höhe von 50.000 € wird für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 fortgeschrieben 6/7 Anlage: 1 Entwurf eines Ausschreibungstextes Anlage: 2 Bewertungskriterien 7/7 Anlage ENTWURF Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt XX.XX.2019 (Redaktionsschluss XX.XX.2019) und im Internet Öffentlicher Aufruf zur Abgabe eines Angebots zur Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals vor dem Alten Rathaus für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 Die Stadt Leipzig – Marktamt – beabsichtigt, vom 02. August bis 11. August 2019 und für die folgenden Jahre bis einschließlich 2023 die Organisation und Durchführung eines Sommermusikfestivals auf dem Marktplatz als Veranstaltung auf der Grundlage der derzeit geltenden Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung), Beschluss Nr. VI-DS01213-NF-002 der Ratsversammlung vom 16.09.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 18 vom 03.10.2015) durch Vergabe einer Dienstleistungskonzession auf eine(n) private(n) Anbieter(in) zu übertragen. Das Sommermusikfestival soll im Zeitraum vom 02. August bis zum 11.August 2019, inclusive Auf- und Abbau vom 31.Juli bis 12. August 2019 und in den nachfolgenden vier Jahren bis einschließlich 2023 jeweils in den Sommermonaten Juli und August außerhalb der Spielzeiten von Oper und Gewandhaus stattfinden. Die Veranstaltungsdauer ist auf drei Wochen (einschließlich/ausschließlich Auf- und Abbau) begrenzt. Die tägliche Veranstaltungszeit hat sich an den standortspezifischen Gegebenheiten zu orientieren, insbesondere an den nachbarschützenden Lärmschutzbedingungen. Der Marktplatz ist ein bekannter historischer Platz in der Leipziger Innenstadt. Er ist durch angrenzende Bebauung räumlich begrenzt. Für die Durchführung der Veranstaltung steht eine Bruttofläche in den Abmessungen ca. 100 Meter x ca. 50 Meter zur Verfügung. Unter Beachtung der Feuerwehrumfahrung können Teilbereiche der Nord-, Süd- und Ostseite des Marktplatzes teilweise überbaut werden. Der Lageplan ist Teil dieser Ausschreibung (Anlage). Zugangsstellen für Elektrogeräte, Wasser und Abwasser sind vorhanden. Eine dem Umfeld der Veranstaltungsfläche sowie der Jahreszeit entsprechende Gestaltung der Veranstaltungsbauten wird ausdrücklich gewünscht. Die Bewerbung um die Dienstleistungskonzession zur Nutzung des Marktplatzes muss folgende Vorgaben erfüllen: 1. Name/Bezeichnung des Veranstalters (natürliche oder juristische Person), auch Veranstaltergemeinschaften mit einem geschäftsführenden Veranstalter möglich (keine GbR-Gemeinschaften) 2. Innovatives und nachhaltiges Veranstaltungskonzept in dreifacher Ausfertigung mit einer gehaltvollen, bunten Mischung aus Musik von Klassik bis Jazz und von Musical bis Pop, dargeboten in exzellenter Tonqualität sowohl täglich live von einer Bühne unter vielfältiger Einbeziehung lokaler Künstler als auch von Datenträgern auf Großleinwand; ansprechendes, abwechslungsreiches kulinarisches Rahmenangebot für die Besucher der Veranstaltung; gastronomische Versorgung durch namhafte Traditionsunternehmen des Leipziger Gastgewerbes, die gastronomische Grundstandards wie z. Bsp. die Verwendung von Tischen und Stühlen, Porzellangeschirr, Gläser, Service am Tisch etc. gewährleisten, 3. Nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Durchführung von vergleichbaren Großveranstaltungen, verbindliche Beteiligungszusagen lokaler Akteure 4. Finanzierungs-/Sponsoringkonzept 5. Sicherheitskonzept (Entwurf) 6. Als ergänzende Unterlagen werden je nach Rechtsform erbeten: - Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - bei gewerblichen Bewerbern: Kopie der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug aus Gewerbezentralregister - Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung - Polizeiliches Führungszeugnis. Der/Die Konzessionsinhaber/in trägt das alleinige wirtschaftliche Durchführungsrisiko. Gegen etwaige Personen- und Sachschäden, die bei der Durchführung der Veranstaltung den Teilnehmern bzw. Dritten entstehen können, hat sich der/die Konzessionsinhaber/in ausreichend zu versichern. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig gemäß Ratsbeschluss vom 28.2.2018 (RB VI-A05156) steht unter Stadtrats- und Haushaltsvorbehalt. Interessierte werden hiermit aufgefordert bis zum XX.XX.2019 ein schriftliches Angebot zum Erwerb der erforderlichen Konzession abzugeben. Dieses ist in dreifacher Ausfertigung zu richten an: Stadt Leipzig Marktamt Telefon: 123 5929 oder E-Mail: marktamt@leipzig.de unter dem Stichwort "Sommermusikfestival" gestellt werden. Anhand der eingereichten Konzepte und unter Beteiligung eines Auswahlgremiums wird die Dienstleistungskonzession für den o. g. Zeitraum an den geeignetsten Bewerber für die Veranstaltungsjahre 2019 bis einschließlich 2023 vergeben. Unvollständige oder verspätet eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden. Die Vergaberegelungen nach VOL/VOB finden auf dieses Verfahren keine Anwendung. Anlage Lageplan der Veranstaltungsfläche Punktematrix - Auswahl Bewerbungskonzepte für das Sommermusikfestival Name des Mitglieds des Auswahlgremiums: zu vergebende Punkte: 1. Name / Bezeichnung des Veranstalters, auch Veranstaltergemeinschaften mit einem geschäftsführenden Veranstalter 2. Innovatives und nachhaltiges Veranstaltungskonzept mit einer gehaltvollen, bunten Mischung aus Musik von Klassik bis Jazz und von Musical bis Pop 5 2.1. in exzellenter Tonqualität sowohl täglich live von einer großen Bühne unter Einbeziehung lokaler Künstler als auch von Datenträgern auf Großleinwand; 2.2. ansprechendes abwechslungsreiches kulinarisches Rahmenangebot für die Besucher der Veranstaltung; gastronomische Versorgung durch namhafte Traditionsunternehmen des Leipziger Gastgewerbes 5 5 2.3. gastronomische Grundstandards wie z. Bsp. die Verwendung von Tischen und Stühlen, Porzellangeschirr, Gläser, Service am Tisch etc. gewährleisten 5 3. Nachgewiesene Erfahrungen und Referenzen in der Durchführung von vergleichbaren Großveranstaltungen 5 4. Finanzierungs-/ Sponsoringkonzept 10 5. Sicherheitskonzept 5 Gesamt: 0 0 0 0 40 6. Als ergänzende Unterlagen werden je nach Rechtsform erbeten: - Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - bei gewerblichen Bewerbern: Kopie der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Auszug aus Gewerbezentralregister - Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung - Polizeiliches Führungszeugnis. Leipzig, den ………………