Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1435201.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06360
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Überplanmäßige Mehrausgaben für die Umsetzung des Projektes "Rückbau
ehemaliges Bürogebäude Sprikkenweg"
(Bestätigung gemäß §79 SächsGemO)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
05.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die überplanmäßigen Mehrausgaben (§ 79 (1) SächsGemO) in Höhe von 245.000,00 €
zugunsten des PSP-Elements: Liegenschaftsmanagement (1.100.11.1.3.05) wird
bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag Beschäftigungszuschüsse (108100000103)
des Referates für Beschäftigungspolitik.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Mit dieser Vorlage wird eine überplanmäßige Mehrausgabe für das Vorhaben „Rückbau
ehem. Bürogebäude Sprikkenweg“ beantragt. Es handelt sich hier um eine Brache in
integrierter städtischer Lage, die ehemals gewerblich genutzt wurde. Die beantragten
Ausgaben betreffen die Beräumung sowie den Rückbau und die Herrichtung der
Geländeoberfläche. Mit dieser Maßnahme wird der Stadtteil nachhaltig unterstützt und von
Abfällen und Schadstoffen entlastet.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.18
31.12.18
245.000,00
1.100.11.1.3.05
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
./.
2/3
Sachverhalt:
siehe beiliegende Begründung.
Anlagen:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Begründung
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Eilbedürftigkeit der Beschlussvorlage VI-DS-06360:
Überplanmäßige Mehrausgabe für die Umsetzung des Projektes „Rückbau ehemaliges
Bürogebäude Sprikkenweg“
(Bestätigung gemäß § 79 SächsGemO)
Die Mittelumbuchung muss noch im Haushaltjahr 2018 erfolgen. Die Haushaltsmittel können
nicht in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden. Mithin ist eine Beschlussfassung im Jahr
2018 dringend notwendig.
Da die Höhe der verfügbaren Mittel des Referates für Beschäftigungspolitik erst zum
gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt sind, kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden.
1. Bestätigung der überplanmäßigen Mehrausgabe für das Rückbauprojekt:
ehem. Bürogebäude Sprikkenweg, Flurstück 169/1 von Böhlitz-Ehrenberg
In den 90iger Jahren entstand auf einem ehemaligen Industriestandort im Stadtteil
Böhlitz-Ehrenberg der „Gewerbepark Sprikkenweg“. Durch die Ansiedlung mittelständiger
Unternehmen bzw. größerer Firmenniederlassungen wie z.B. Siemens, erfolgte eine
Grundstückbereinigung in Form von umfassenden Rückbau- und anschließenden
Neubaumaßnahmen.
Mit dem in Rede stehenden Rückbauprojekt soll nunmehr das letzte Bürogebäude, ein
MLK-Typenbau der ehem. DDR, abgebrochen werden. Es handelt sich um ein
dreigeschossiges Gebäude in Stahl-Skelett-Bauweise ohne Keller, mit einem Volumen
von ca. 4.500 m³ umbauten Raum.
Alle Versuche, das Gebäude zu vermieten bzw. zu vermarkten, blieben erfolglos. Es
befindet sich in einem verheerenden Zustand. Aufgrund von Vandalismus und
Buntmetalldiebstahl wurde die Bausubstanz derart geschädigt, dass ein gefahrloses
Betreten nicht mehr möglich ist. Alle Vermarktungsbemühungen mussten eingestellt
werden.
Das Grundstück muss nunmehr als Brache in integrierter städtischer Lage eingestuft
werden. Mit dem Rückbau und der Revitalisierung des Grundstücks soll der Stadtteil von
Abfällen und Schadstoffen entlastet und die Entwicklung nachhaltig unterstützt werden.
Künftig soll das Grundstück Teil einer größeren zusammenhängenden Grünstruktur
werden. Diese wird eine deutliche Abgrenzung zwischen Wohnbauflächen und
Gewerbeflächen bilden
2. Begründung und Absicherung der Mehraufwendungen
Das beauftragte Abbruch-/ Entsorgungskonzept weißt eine Kostenschätzung von
ca. 200.000 € zzgl. Planungs- und Gutachterkosten (ca. 45.000 €) aus.
Bei den verwendeten Baustoffen handelt es sich zwar nicht um asbesthaltige
Sokalitplatten, jedoch haben die Analysen gezeigt, dass diese Platten aus
lungengängigen – kanzerogenen Fasern (WHO-Fasern) bestehen. Aus diesem Grund
sind beim Rückbau sämtlicher Innenverkleidungen, Innenwände, Rohrisolierungen,
Wand- und Dachdämmungen, zusätzliche Maßnahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes zu ergreifen.
Die Maßnahme ist nicht in der Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt.
Die oben beschriebene, negative Gebäudeentwicklung hat sich unterjährig vollzogen.
Für die Umsetzung des Rückbauprojektes „ehemaliges Bürogebäude Sprikkenweg“ wird
eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 245.000 € zugunsten des PSPElements: Liegenschaftsmanagement - 1.100.11.1.3.05 beantragt.
Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag des Referates für Beschäftigungspolitik Beschäftigungszuschüsse Nr. 108100000103.
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3. Folgen bei Ablehnung
Das Gebäude ist als Altlastenbrache einzuordnen und ein Rückbau unumgänglich.
Kinder und Jugendliche halten sich unbefugt in dem Gebäude auf. Ausgelöste
Maßnahmen zur Sicherung werden zerstört. Da Gefahr für Leib und Leben besteht, ist
ein schnelles Handeln geboten. Die Stadt Leipzig müsste im Schadensfall rechtliche und
finanzielle Haftungsansprüche gegen sich gelten lassen.
Anlage
Lageplan
Lufbild