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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1435201.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
13.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06360 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Überplanmäßige Mehrausgaben für die Umsetzung des Projektes "Rückbau ehemaliges Bürogebäude Sprikkenweg" (Bestätigung gemäß §79 SächsGemO) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Verwaltungsausschuss 05.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Mehrausgaben (§ 79 (1) SächsGemO) in Höhe von 245.000,00 € zugunsten des PSP-Elements: Liegenschaftsmanagement (1.100.11.1.3.05) wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag Beschäftigungszuschüsse (108100000103) des Referates für Beschäftigungspolitik. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Mit dieser Vorlage wird eine überplanmäßige Mehrausgabe für das Vorhaben „Rückbau ehem. Bürogebäude Sprikkenweg“ beantragt. Es handelt sich hier um eine Brache in integrierter städtischer Lage, die ehemals gewerblich genutzt wurde. Die beantragten Ausgaben betreffen die Beräumung sowie den Rückbau und die Herrichtung der Geländeoberfläche. Mit dieser Maßnahme wird der Stadtteil nachhaltig unterstützt und von Abfällen und Schadstoffen entlastet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.18 31.12.18 245.000,00 1.100.11.1.3.05 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: ./. 2/3 Sachverhalt: siehe beiliegende Begründung. Anlagen: Eilbedürftigkeitsbegründung Begründung 3/3 Eilbedürftigkeit der Beschlussvorlage VI-DS-06360: Überplanmäßige Mehrausgabe für die Umsetzung des Projektes „Rückbau ehemaliges Bürogebäude Sprikkenweg“ (Bestätigung gemäß § 79 SächsGemO) Die Mittelumbuchung muss noch im Haushaltjahr 2018 erfolgen. Die Haushaltsmittel können nicht in das Haushaltsjahr 2019 übertragen werden. Mithin ist eine Beschlussfassung im Jahr 2018 dringend notwendig. Da die Höhe der verfügbaren Mittel des Referates für Beschäftigungspolitik erst zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt sind, kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. 1. Bestätigung der überplanmäßigen Mehrausgabe für das Rückbauprojekt: ehem. Bürogebäude Sprikkenweg, Flurstück 169/1 von Böhlitz-Ehrenberg In den 90iger Jahren entstand auf einem ehemaligen Industriestandort im Stadtteil Böhlitz-Ehrenberg der „Gewerbepark Sprikkenweg“. Durch die Ansiedlung mittelständiger Unternehmen bzw. größerer Firmenniederlassungen wie z.B. Siemens, erfolgte eine Grundstückbereinigung in Form von umfassenden Rückbau- und anschließenden Neubaumaßnahmen. Mit dem in Rede stehenden Rückbauprojekt soll nunmehr das letzte Bürogebäude, ein MLK-Typenbau der ehem. DDR, abgebrochen werden. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Gebäude in Stahl-Skelett-Bauweise ohne Keller, mit einem Volumen von ca. 4.500 m³ umbauten Raum. Alle Versuche, das Gebäude zu vermieten bzw. zu vermarkten, blieben erfolglos. Es befindet sich in einem verheerenden Zustand. Aufgrund von Vandalismus und Buntmetalldiebstahl wurde die Bausubstanz derart geschädigt, dass ein gefahrloses Betreten nicht mehr möglich ist. Alle Vermarktungsbemühungen mussten eingestellt werden. Das Grundstück muss nunmehr als Brache in integrierter städtischer Lage eingestuft werden. Mit dem Rückbau und der Revitalisierung des Grundstücks soll der Stadtteil von Abfällen und Schadstoffen entlastet und die Entwicklung nachhaltig unterstützt werden. Künftig soll das Grundstück Teil einer größeren zusammenhängenden Grünstruktur werden. Diese wird eine deutliche Abgrenzung zwischen Wohnbauflächen und Gewerbeflächen bilden 2. Begründung und Absicherung der Mehraufwendungen Das beauftragte Abbruch-/ Entsorgungskonzept weißt eine Kostenschätzung von ca. 200.000 € zzgl. Planungs- und Gutachterkosten (ca. 45.000 €) aus. Bei den verwendeten Baustoffen handelt es sich zwar nicht um asbesthaltige Sokalitplatten, jedoch haben die Analysen gezeigt, dass diese Platten aus lungengängigen – kanzerogenen Fasern (WHO-Fasern) bestehen. Aus diesem Grund sind beim Rückbau sämtlicher Innenverkleidungen, Innenwände, Rohrisolierungen, Wand- und Dachdämmungen, zusätzliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu ergreifen. Die Maßnahme ist nicht in der Haushaltplanung 2017/2018 berücksichtigt. Die oben beschriebene, negative Gebäudeentwicklung hat sich unterjährig vollzogen. Für die Umsetzung des Rückbauprojektes „ehemaliges Bürogebäude Sprikkenweg“ wird eine überplanmäßige Mehrausgabe in Höhe von 245.000 € zugunsten des PSPElements: Liegenschaftsmanagement - 1.100.11.1.3.05 beantragt. Die Deckung erfolgt aus dem Innenauftrag des Referates für Beschäftigungspolitik Beschäftigungszuschüsse Nr. 108100000103. Seite 2 3. Folgen bei Ablehnung Das Gebäude ist als Altlastenbrache einzuordnen und ein Rückbau unumgänglich. Kinder und Jugendliche halten sich unbefugt in dem Gebäude auf. Ausgelöste Maßnahmen zur Sicherung werden zerstört. Da Gefahr für Leib und Leben besteht, ist ein schnelles Handeln geboten. Die Stadt Leipzig müsste im Schadensfall rechtliche und finanzielle Haftungsansprüche gegen sich gelten lassen. Anlage Lageplan Lufbild