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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436837.pdf
Größe
507 kB
Erstellt
17.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06383 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Versorgungsvertrag mit der Klinikum St. Georg gGmbH für die Jahre 2019 und 2020 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verwaltungsausschuss 05.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Mit der Klinikum St. Georg gGmbH wird der Versorgungsvertrag für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen Bereich der ambulanten und der komplementären psychiatrischen Versorgung der Stadt Leipzig für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss von Leistungsvereinbarungen ist durch die Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL PsySu) vorgeschrieben. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Von Bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01/2019 01/2020 12/2019 12/2020 1.613.967 1.647.187 1.100.41.4.0.03.05/ 44570000 Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt nein x Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt 1. Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung 2. Sachverhalt 2.1 Anlass Die bestehende Versorgungsvertrages mit der Klinikum St. Georg gGmbH läuft bis zum 31.12.2018. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, ist der Vertrag unter Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere sind dabei steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim Klinikum St. Georg gGmbH zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der Personalkostensteigerungen angehoben. 2.2 Strategische Ziele Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für Menschen mit schweren psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe niedrigschwellige Hilfen durch den Sozialpsychiatrischen Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig – als Grundlage aller ambulant-komplementären Hilfen – gesichert. 2.3 Operative Umsetzung Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund. Mit den auf Stadtbezirke festgelegten Angeboten kann auf die besonderen Herausforderungen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtteilentwicklung ( Grünau, Leipziger Osten, Paunsdorf, Schönefeld, Mockau) und den Aufmerksamkeitsgebieten mit kleinräumige Problemlagen (Teile von Gohlis-Nord, Möckern, Lößnig, Kleinzschocher, Altlindenau) eingegangen werden 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Der Versorgungsvertrag sichert die genannten Hilfen für die Jahre 2019 und 2010. 3. Finanzielle Auswirkungen Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt. 4. Auswirkungen auf den Stellenplan Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadt Leipzig. 5. Bürgerbeteiligung Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig berufen sind – einbezogen. 6. Besonderheiten der Vorlage keine 3/4 7. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit dem Klinikum St. Georg gGmbH verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über. Anlagen: Anlage 1 Versorgungsvertrag Klinikum St. Georg gGmbH Anlage 1.1 Leistungskatalog Anlage 1.1.1 Öffnungszeiten SpDi 4/4 VERSORGUNGSVERTRAG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian - nachstehend Stadt Leipzig genannt und der Klinikum St. Georg gGmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Minde Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig, - nachstehend Träger genannt - Präambel 1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen übertragen 1). 2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist  SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2  Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) in aktueller Fassung  Zweiter Landespsychiatrieplan 2011 1 SächsPsychKG § 6 Abs. 1 TEIL I Zweck des Vertrages §1 Inhalt des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger. (Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) (2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Trägers §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Durchführung der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes gemäß dem Gesetz über die Hilfen der Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG).Der Sozialpsychiatrische Dienst ist für jeden Stadtbezirk des nach § 4 übertragenen Versorgungsgebietes einzurichten. Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog2 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. 2. Organisation und Leitung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften in den Stadtgebieten: a) Stadtbezirk West (Grünau) b) Stadtbezirke Alt-West, Südwest c) Stadtbezirke Süd, Südost, Ost (anteilig) d) Stadtbezirke Nordost, Ost (anteilig) e) Stadtbezirke Mitte, Nord, Nord-West entsprechend der Festlegung des Regionalen Psychiatrieplanes. Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-2.) bedürfen immer der Zustimmung der Stadt Leipzig. Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog3) festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages. 2 s. Anlage Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig vom 17.09.2018 3 s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018 Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 10.07.2018. Entsprechend sind 19,21 VzÄ für den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie und 1,7 VzÄ Verwaltungskräfte abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen. (2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des § 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. §4 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. §5 Psychiatrieberichterstattung (1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig. (2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln. (3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten der Kommune §6 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Träger verpflichtet sich die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen. (3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 1.613.967,00 € und im Jahr 2020 1.647.187,00 €. Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten. Grundlage der Kostenerstattung ist der am 10.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen Jahres. Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich vom Träger gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu definieren. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Trägers zu ergreifen. (4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 10.07.2018 eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan. Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen. In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten. Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage 2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten. (6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind. Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können. (7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019 an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft, Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/aufwendungen abzüglich der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben. Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur Beibringung verpflichtet. §7 Verwendungsnachweis (1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis darzustellen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher Folge und voneinander getrennt enthalten. Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist, dürfen nur die Entgelte (Bruttopreise abzgl. der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer) berücksichtigt werden. Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw. 01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden. Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege gewährleistet ist. (2) Mit dem Nachweis können Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen von der Stadt Leipzig angefordert werden. Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt die Mittelverwendung zu prüfen. Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt:  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)  Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig. (4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht. §9 Kooperationsverpflichtung (1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte, insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten. TEIL V Vertragsdauer § 11 Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages (1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über. (3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. (4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. (5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden, 2. verbindliche Fristen festgelegt werden, 3. die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Betroffenen zu ermöglichen. TEIL VI Datenschutz § 13 Datenschutzbestimmungen (1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten. (2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten: a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den Anforderungen von Art. 7 DSGVO, b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend. (3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist, personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die zuständigen Stellen übermitteln dürfen. TEIL VII Schlussbestimmungen § 14 Zeitpunkt der Übertragung Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und endet am 31.12.2020. § 15 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 16 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dr. Iris Minde Klinikum St. Georg gGmbH Geschäftsführerin Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig (Klinikum St. Georg gGmbH) 2019-2020 Zielgruppen Standorte, personelle Ausstattung und Dienstzeiten psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:  in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen  Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder nachbarschaftliche Leben haben  drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der Erkrankung aufweisen  Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben  häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen) Auch Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Behörden, die Fragen und Hinweise zu Bürgern mit psychischen Störungen haben.  Entsprechend den Fachvorgaben sind für die Stadt Leipzig bei einer Einwohnerzahl über 500.000 EW fünf Standorte des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten  Ein Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes soll mindestens über folgende Mindestausstattung verfügen:  0,5 VzÄ Facharzt Psychiatrie, 2 Sozialarbeiter, 1 Psychologe, 1,5 anderweitige Fachkräfte, und 15 h Verwaltungskraft) .  Mit 10 Stunden /Woche ist ein Facharzt für Psychiatrie als Gesamtleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, ein Facharzt für Psychiatrie mit mindestens 2 Stunden pro Woche als Leiter an jedem weiteren Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten.  Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen. er genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl umzusetzen.  Fachkräfte für den Bereich der sozialpsychiatrischen Hilfen sind – neben Fachärzten für Psychiatrie und Diplompsychologen – Heilpädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie. Ebenfalls als Fachkraft anerkannt sind Personen mit relevantem Grundberuf und praktischer Erfahrung in der Psychiatrie, wie Krankenpflegekräfte, Ergotherapeuten, Musik-Therapeuten und Heilerziehungspfleger und Physiotherapeuten  Dienst- und Öffnungszeiten siehe Anlage 1 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Leistung 1. Leistungen zur sozialen Sicherung Ziele            1.1 Maßnahmen zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen 1.2 Leistungen zur finanziellen Sicherheit      1.3 Leistungen in Behördenangelegenheiten   Beratung von Betroffenen, Angehörigen und weiteren Beteiligten Früherkennung und Hilfe in Krisen, zur Vermeidung von Wiedererkrankung und Chronifizierung Nachsorge und Wiedereingliederung Beziehungsaufbau und -erhalt Bemerkungen diese und alle folgenden Aufgaben (außer 6., 7. und 9.) sind bei Bedarf auch im Hausbesuch durchzuführen  Schwellenabbau und Motivation bzgl. Weiterbetreuung und Behandlung im System Bedarfsklärung und Absprache Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Hilfebedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Absicherung eines weitestgehend selbständigen Lebens durch psychische, physische und soziale Stabilisierung und bedarfsgerechter Unterstützung Hilfestellung zur sozialen Integration Unterstützung bei der Sicherung der sozialen Existenz Vermittlung bzw. Vorbereitung der Beratung zur Bewältigung krankheitsbedingter Schulden Beratung zur finanziellen Absicherung bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Vermittlung und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten bei Notwendigkeit Unterstützung vor Ort bei Ämtern und Behörden Fachkraftzuordnung Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie Pflegepersonal Hausbesuche erfolgen bei entsprechender Notwendigkeit auch auf Hinweis durch Dritte Sozialarbeiter Sozialarbeiter  Betreuungsrechtsangelegenh eiten, Renten- und RehaAnsprüche, Widerspruchsverfahren Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie  2 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Leistung 1.4 Leistungen in Wohnangelegenheiten Ziele     1.5 Leistungen in Familien- und Partnerangelegenheiten 1.6 Beratung über Krankheitserscheinunge n und Krankheitsbewältigung 1.7 Sonstige sozialarbeiterische Leistungen       2. Unterstützung bei Tagesstrukturierung 2.1 Einzelangebote (im SpDi) 2.2 Vermittlung oder Empfehlung von tagesstrukturieren-den     Konfliktberatung im Wohnumfeld zum Erhalt eigenständiger Wohnform bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden Hilfe bei der Vermittlung von geeignetem Wohnraum Lebenssicherung bei krisenhafter Zuspitzung (z.B. drohende Wohnungslosigkeit) Angehörigengespräch in Krisensituationen bei Krankheitsuneinsichtigkeit Absicherung des sozialen Umfeldes des Betroffenen psychoedukatives Gespräch zur Verbesserung der Compliance Bemerkungen      Entschärfung von Kündigungsanliegen Mediation (Verständigung bei Konflikten fördern, Konfliktbegleitung) Ansprechpartner für Vermieter in Krisensituationen Zusammenarbeit mit Abt. Wohnhilfen auch Angehörigenberatung als Einzel- und Gruppenangebot (siehe auch 1.5 und 6.6) Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Nachsorge und Wiedereingliederung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Koordination flankierender Hilfen Absicherung begleitender Hilfen Nachsorge und Wiedereingliederung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Absicherung und Vermittlung einer sinnvollen Tagesgestaltung mit dem Ziel, krankheitsfördernde Isolation zu vermeiden Fachkraftzuordnung Sozialarbeiter  Vorrangig bei schwer gestörten Patienten und Patienten aus dem Bereich Gerontopsychiatrie Sozialarbeiter 3 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Ziele Leistung Angeboten anderer Versorgungsinstitutionen (im System) 3.1 Hilfen in lebenspraktischen Anforderungen (notwendige Tätigkeiten) 4. Sicherung und Koordination der Betreuung und der medizinischen Versorgung            Fachkraftzuordnung  Netzwerkarbeit mit Versorgungssystem Einzelfallhilfen zur Bewahrung, zum Training und zur Entwicklung lebenspraktischer Tätigkeiten Ressourcenorientierte Begleitung zur Wiedererlangung von Alltagskompetenz, z. B. nach langen stationären Aufenthalten (Vermittlung ambulant betreutes Wohnen) Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion  Vorrangig Vermittlung von zusätzlichen Leistungen (ergänzende Pflegeleistungen, Hauswirtschaftshilfe, Nachbarschaftshilfe,Ambulant betreutes Wohnen u. a.) Vermittlung zur Beseitigung von Vermüllung Sozialarbeiter Fachkrankenschwestern Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von „Drehtürpsychiatrie“ Nachsorge und Wiedereingliederung Bedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Förderung der Behandlungsmotivation zur selbstständigen Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden bei Notwendigkeit Begleitung zu Ärzten, Kliniken und anderen Institutionen der medizinischen Versorgung  Vermittlung und Empfehlung professioneller Behandlung, Begleitung zu medizinischer Versorgung und sonstige Hilfen Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie 2.3 Sonstige tagesstrukturierende Hilfen (systemextern) 3. Unterstützung bei Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen Bemerkungen  4 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Ziele Leistung 5. Krisenintervention oder Begleitung in kritischen Situationen    wochentags verbindliche Erreichbarkeit eines Standortes für Behörden und Einrichtungen bis 19 Uhr Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter Dipl.-Psych.  Einleitung und Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung  Gutachterliche Stellungnahme zur aktuellen krankheitsbedingten Selbst- und Fremdgefährdungstendenz Facharzt für Psychiatrie Sozialarbeiter   Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Kooperation mit Institutionen der medizinischen Versorgung  Bei Bedarf Begleitung zum Arzt oder ins Krankenhaus bei krankheitsbedingten Krisen Sozialarbeiter Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung der Krisenintervention außerhalb regulärer Öffnungszeiten von Beratungsstellen und SpDi Vermeidung unnötiger Krankenhausaufnahmen Verhinderung suizidalen Handelns Beratung und Unterstützung in psychischen Krisensituationen Information über Hilfs- und weiterführende Beratungsangebote in der Stadt Leipzig über die Tel.-Nr. 0341 - 99990001 08:00-19:00 Uhr Mo.-Fr. Fachärzte für Psychiatrie, Dipl.Psych., Sozialarbeiter Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Vermeidung krankheitsfördernder sozialer Isolation  Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie Krankenschwester Ergotherapeut   5.3 Krisenbereitschaftsdienst – – – – – – 6 Gruppenangebote wie:  Seniorengruppen;  Offene Kontakt/Gesprächsg ruppen; Fachkraftzuordnung Früherkennung und Hilfen in Krisen Vorbereitung und Einleitung sowie Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von Fremd- und Selbstgefährdung Kooperation mit Institutionen der medizinischen Versorgung  5.1 Hinzuziehen von Ordnungsbehörde entsprechend PsychKG (Gesundheitsamt), Justiz, evtl. Polizei 5.2 Begleitung in kritischen Situationen Bemerkungen     vorrangig für schwer gestörte Menschen, die in anderen Angeboten nicht unterkommen können Angebote für psychisch 5 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Leistung  Sport- und Bewegungsgruppen  Gestaltungsgruppen (Malen, Singen, Tonarbeiten, Literatur);  Psychoedukationsgr uppen;  Angehörigengruppe n;  Aktivgruppen 7. Betreuung und Begleitung spezialisierter sozialer Einrichtungen 8. Hilfebedarfsplanung  /Diagnostik/  Gutachtenerstellung/ Ziele                  Förderung sozialer Kontakte und der Kommunikation Ggf. Verbesserung und Stabilisierung der Gedächtnisleistung (Senioren) Verbesserung der Körperwahrnehmung und Kommunikation Förderung der Kreativität und nonverbaler Ausdrucksformen Schaffung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse ohne Leistungsdruck Früherkennung und Hilfen in Krisen krankheitsbezogene Wissensvermittlung Krankheitsbewältigung Rezidivprophylaxe Förderung der Kompetenz zur Unterstützung der kranken Familienmitglieder emotionale Entlastung und Stabilisierung Förderung der Tagesstruktur Früherkennung und Hilfen in Krisen Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung von Drehtürpsychiatrie Nachsorge und Wiedereingliederung Bedarfsprüfung Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Bemerkungen Fachkraftzuordnung kranke Menschen im Seniorenalter Psychoedukation ist auch als Einzelberatung möglich (s. 1.6 und 2.1) Aktivgruppen fördern psychisch kranke Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Wiedereingliederung Anleitung von Selbsthilfegruppen, die in Einrichtungen des SpDi stattfinden und fachliche Beratung benötigen Physiotherapeut  fachliche Beratung der Übernachtungshäuser, Übernachtungshäuser in Süd und Alt-West Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie  fachliche Begleitung der Wohnungslosenhilfeeinrichtu ngen der Suchthilfe (bei psychisch Kranken)  fachliche Beratung von Asylbewerberunterkünften (auf Anforderung)  Vermeidung von Über- und Unterversorgung fachl. Begleitung für Träger     Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Facharzt für Psychiatrie 6 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Leistung  Sozialberichterstellu ng Ziele   9. Koordination     10. Qualitätssicherung/ Öffentlichkeitsarbeit      Sicherung der bedarfsgerechten Hilfen durch Fallkonferenzen gutachterliche Stellungnahme (Formblatt A) entsprechend Richtlinie über die Hilfen § 53 SGB XII KSV Bemerkungen   Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der Versorgungsregion Regelmäßige Teilnahme an AG’s und Gremien zur Überprüfung und Verbesserung der Versorgung und gemeinsamen Kooperation Organisation und Durchführung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) zur Überprüfung und Verbesserung der Versorgung und Kooperation Sektorbesprechungen  Berichterstattung, Dokumentation, Aktenführung, Bado-K (Statistiken, Berichte) Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildungen (10 Std. je Fachkraft pro Jahr) Supervision (10 Std. je Fachkraft pro Jahr) Erarbeitung eines trägerspezifischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Rahmen des Teilhabeplanes der Stadt Leipzig wird empfohlen     Fachkraftzuordnung der komplementären Hilfen Fachdienst für Sozialamt, Jugendamt , überörtlichen Sozialhilfeträger und Betreuungssgericht gutachterlicher Stellungnahmen Krankenschwester Unterstützung von regionalen Aktivitäten und Netzwerkpartnern Beteiligung an landes- und bundesweiten Arbeitsgruppen (Landes AG SpDi / Bundesnetzwerk SpDi) Sozialarbeiter Facharzt für Psychiatrie Erfassung aller Leistungen (1 – 10) und Abgrenzungen zu Leistungen anderer Kostenträger Beteiligung an AntistigmaArbeit und Aufklärung der Bevölkerung zu psychischen Erkrankungen Beschwerdemanagement Sozialarbeiter Dipl.-Psych. Krankenschwester Physiotherapeut Ergotherapeut 7 Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018 Anlage Dienst- und Öffnungszeitenzeiten Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig (Klinikum St. Georg gGmbH) 2019 und 2020 Standort Montag Dienstag Mittwoch Süd/Südost/Ost 07:30 – 19:00 Uhr 07:30 – 14:00 Uhr 07:30 – 18:00 Uhr Holzhäuser Straße 74 Mitte/Nord/Nordwest 07:30 – 17:30 Uhr 07:30 – 16:30 Uhr 07:30 – 19:00 Uhr Eitingonstraße 12 Nordost 07:00 – 19:30 Uhr 07:00 – 17:00 Uhr 07:00 – 19:30 Uhr Kieler Straße 65 West 07:00 – 16:00 Uhr 07:30 – 19:00 Uhr 07:00 – 20:30 Uhr Karlsruher Straße 54 Südwest/Altwest 07:00 – 18:30 Uhr 07:00 – 19:00 Uhr 07:00 – 17:00 Uhr Friesenstraße 8 Amtsärztlicher Dienst des SpDi tgl. wechselnd 1 Standort bis 19:00 Uhr Donnerstag Freitag 07:30 – 18:00 Uhr 07:30 – 16:00 Uhr 07:30 – 15:30 Uhr 07:30 – 15:30 Uhr 07:00 – 19:30 Uhr 07:00 – 13:00 Uhr 07:00 – 19:00 Uhr 07:00 – 16:00 Uhr 07:00 – 16:30 Uhr 07:00 – 16:00 Uhr Anlage Dienst- und Öffnungszeiten zum Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie (Klinikum St. Georg gGmbH) der Stadt Leipzig 2019-2020 Stand: 17.09.2018