Daten
Kommune
Leipzig
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17.09.18, 12:00
Aktualisiert
29.11.18, 17:29
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Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06383
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Versorgungsvertrag mit der Klinikum St. Georg gGmbH für die Jahre 2019 und 2020
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
05.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Mit der Klinikum St. Georg gGmbH wird der Versorgungsvertrag für die Bereitstellung und
Durchführung von Hilfen Bereich der ambulanten und der komplementären psychiatrischen
Versorgung der Stadt Leipzig für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen
Krankheiten (SächsPsychKG) sind Hilfeleistungen für psychisch kranke Menschen
Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Der Abschluss
von Leistungsvereinbarungen ist durch die Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe (RL PsySu)
vorgeschrieben.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Von
Bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01/2019
01/2020
12/2019
12/2020
1.613.967
1.647.187
1.100.41.4.0.03.05/
44570000
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt
1.
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
2.
Sachverhalt
2.1
Anlass
Die bestehende Versorgungsvertrages mit der Klinikum St. Georg gGmbH läuft bis zum
31.12.2018. Um eine kontinuierliche Leistungserbringung abzusichern, ist der Vertrag unter
Berücksichtigung aktueller Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere sind dabei
steigende Personalkosten auf Grund tarifvertraglicher Verpflichtungen beim Klinikum St.
Georg gGmbH zu berücksichtigen. Der Erstattungsbetrag wurde in Höhe der
Personalkostensteigerungen angehoben.
2.2
Strategische Ziele
Mit der Vorlage wird das Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ umgesetzt. Für Menschen mit schweren
psychischen Krankheiten werden damit stadtweit gemeindenahe niedrigschwellige Hilfen
durch den Sozialpsychiatrischen Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig – als
Grundlage aller ambulant-komplementären Hilfen – gesichert.
2.3
Operative Umsetzung
Sicherung einer abgestimmten gemeindenahen Versorgung schwer psychisch kranker
Menschen im städtischen Gemeindepsychiatrischen Verbund. Mit den auf Stadtbezirke
festgelegten Angeboten kann auf die besonderen Herausforderungen in den Schwerpunktgebiete der integrierten Stadtteilentwicklung ( Grünau, Leipziger Osten, Paunsdorf,
Schönefeld, Mockau) und den Aufmerksamkeitsgebieten mit kleinräumige Problemlagen
(Teile von Gohlis-Nord, Möckern, Lößnig, Kleinzschocher, Altlindenau) eingegangen werden
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Der Versorgungsvertrag sichert die genannten Hilfen für die Jahre 2019 und 2010.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Die mit der Vorlage verbundenen finanziellen Auswirkungen sind auf Seite 2 dargestellt.
4.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan der
Stadt Leipzig.
5.
Bürgerbeteiligung
Die Beschlussvorlage geht auf die gesetzliche Verpflichtung der Stadt durch das
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) zurück, die keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. In die Erarbeitung des
Vorschlages war der Psychiatriebeirat – in dem fachkompetente Bürger der Stadt Leipzig
berufen sind – einbezogen.
6.
Besonderheiten der Vorlage
keine
3/4
7.
Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtabschluss geht die Sicherstellungspflicht für die mit dem Klinikum St. Georg gGmbH
verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über.
Anlagen:
Anlage 1 Versorgungsvertrag Klinikum St. Georg gGmbH
Anlage 1.1 Leistungskatalog
Anlage 1.1.1 Öffnungszeiten SpDi
4/4
VERSORGUNGSVERTRAG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und
komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
dieser endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Fabian
- nachstehend Stadt Leipzig genannt und
der Klinikum St. Georg gGmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Minde
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig,
- nachstehend Träger genannt -
Präambel
1) Hilfeleistungen für psychisch Kranke und psychisch Behinderte, von psychischer Krankheit
oder Behinderung bedrohte Menschen (nachstehend Betroffene genannte) sind Pflichtleistungen
der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die
Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der
Hilfen im Sinne der §§ 5, 6 und 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei
psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) . Die Kommune kann diese Versorgungsverpflichtung
ganz oder teilweise an Träger der freien Wohlfahrtspflege oder an gemeinnützige Institutionen
übertragen 1).
2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen
Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen
Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom
11. Dezember 1991 (SächsGVBI. S. 413), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26.
April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist
SGB II § 16a Nr. 3 in Verbindung mit SGB II § 6 Abs. 1 Nr. 2
Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) i. d. F. vom 10. Oktober 2007 (SächsGVBI., Jg. 2007, Bl. Nr.12, S. 422),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. August 2014 (SächsGVBl. S. 446)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie
Psychiatrie und Suchthilfe - RL-PsySu) vom 12. September 2017 (SächsABl. S. 1289)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17. März 1999 (Beschluss des Stadtrates
1543/99) in aktueller Fassung
Zweiter Landespsychiatrieplan 2011
1
SächsPsychKG § 6 Abs. 1
TEIL I
Zweck des Vertrages
§1
Inhalt des Vertrages
(1) Dieser Vertrag regelt die Wahrnehmung der kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Betroffenen des Versorgungsgebietes im Sinne des § 4 durch den Träger.
(Diese Übertragung ist eine Beteiligung des Trägers als Drittem im Sinne der §§ 4 und 5 SGB XII
in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SGB I und § 97 Abs. 1 SGB X und § 16a Nr. 3 SGB II in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II)
(2) Für die Betroffenen erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Träger ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von
ihm zu betreuenden Betroffenen wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner
fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der
Versorgungsangebote im kommunalen gemeindepsychiatrischen Verbund aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Trägers
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender,
begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG bei Notwendigkeit auch die
Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen nach §§ 13 und 18 PsychKG in enger
Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig. Bei Beachtung des Zieles der effektiven Vernetzung aller
Angebote im gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Durchführung der Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes gemäß dem Gesetz über die
Hilfen
der
Unterbringung
bei
psychischen
Krankheiten
(SächsPsychKG).Der
Sozialpsychiatrische Dienst ist für jeden Stadtbezirk des nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebietes einzurichten. Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden
Leistungen sind im Leistungskatalog2 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil
dieser Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen.
2. Organisation und Leitung der regionalen psychosozialen Arbeitsgemeinschaften in den
Stadtgebieten:
a) Stadtbezirk West (Grünau)
b) Stadtbezirke Alt-West, Südwest
c) Stadtbezirke Süd, Südost, Ost (anteilig)
d) Stadtbezirke Nordost, Ost (anteilig)
e) Stadtbezirke Mitte, Nord, Nord-West
entsprechend der Festlegung des Regionalen Psychiatrieplanes.
Änderungen, auch konzeptioneller Art (Angebote entsprechend § 3 Abs. (1) 1.-2.) bedürfen immer
der Zustimmung der Stadt Leipzig.
Die im Sozialpsychiatrischen Dienst vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog3)
festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil des Vertrages.
2
s. Anlage Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig vom 17.09.2018
3
s. Anlage Leistungskatalog vom 17.09.2018
Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal zu erbringen. Die Berechnung der
Fachkräfte beruht auf dem Kosten- und Finanzierungsplan vom 10.07.2018. Entsprechend sind
19,21 VzÄ für den Verbund Gemeindenahe Psychiatrie und 1,7 VzÄ Verwaltungskräfte
abzusichern. Änderungen sind der Stadt Leipzig mitzuteilen.
(2) Der Träger ist verpflichtet keinen Betroffenen aus dem ihm nach § 4 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Träger ist Mitglied des Psychiatriebeirates der Stadt Leipzig (als PSAG im Sinne des
§ 7 SächsPsychKG). Der Träger und die Stadt Leipzig verpflichten sich, im Rahmen einer
abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Beirates auf bedarfsgerechte
Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
§4
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden
Grenzen.
§5
Psychiatrieberichterstattung
(1) Der Träger dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich bis zum 28.02. des
Folgejahres einen Bericht an die Stadt Leipzig.
(2) Der Träger ist verpflichtet , ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes
Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und
überregionalen Psychiatrieberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen
Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
(3) Für die Träger ist ein durch die Stadt Leipzig anerkanntes Dokumentationssystem und der
standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind
einzuhalten.
TEIL III
Pflichten der Kommune
§6
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen des Trägers erfolgt
(unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch die Stadt Leipzig. Vorrangige
Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs
der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieses Vertrages. Die Vertragspartner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Träger verpflichtet sich die Leistungen gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit zu erbringen.
(3) Der Träger erhält als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den
anerkannten Kosten. Dieser beträgt im Jahr 2019 1.613.967,00 € und im Jahr 2020
1.647.187,00 €.
Soweit der Erstattungsbetrag beim Träger umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Umsatzsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich von der Stadt Leipzig an den Träger gezahlt. Mit dieser
Vergütung sind Sachkosten und Personalkosten und übrige Aufwendungen abgegolten.
Grundlage der Kostenerstattung ist der am 10.07.2018 eingereichte Kosten- und
Finanzierungsplan für die Jahre 2019 und 2020. Die Zahlung erfolgt quartalsweise des jeweiligen
Jahres.
Der Träger verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich für die
entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung des Vertrages an den Kosten- und
Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der im
Vertrag genannten Pflichten sind unverzüglich vom Träger gegenüber dem Gesundheitsamt der
Stadt Leipzig anzuzeigen, um in Abstimmung mit der Stadt Leipzig ggf. Leistungsinhalte neu zu
definieren. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge
sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Trägers zu ergreifen.
(4) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltsrecht erfolgt die Zahlung des Erstattungsbeitrages
teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet
werden.
(5) Das Fachdezernat wird bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Fördermittel
gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur
Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 12. September 2017 B. Teil 1 VII. beantragen. Grundlage hierfür ist der am 10.07.2018
eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Auf die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) sowie die Vergabebestimmungen wird hingewiesen.
In dem Erstattungsbetrag gemäß Absatz (3) ist der zu beantragende Landesanteil enthalten.
Dieser wird nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der SAB an die Stadt Leipzig dem Träger
mittels Zuwendungsbescheid formal zugewiesen, jedoch nicht separat ausgezahlt. Die §§ 23 und
44 der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO), die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) und die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung entsprechend Anlage
2 zur VwV zu § 44 SäHO sind einzuhalten.
(6) Der Träger versichert, dass die in dem Kosten- und Finanzierungplan gemachten Angaben
richtig und vollständig sind. Mit Unterzeichnung des Vertrages versichert der Träger, dass kein/e
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung) oder Mahn-/Klageverfahren bzw. Kreditkündigungen, die für die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Trägers von Bedeutung sind, beantragt oder durchgeführt sind.
Dem Träger ist bekannt, dass falsche Angaben den Widerruf des Erstattungsbetrages und die
Rückerstattung bereits ausgezahlter Beträge nebst Verzinsung zur Folge haben können.
(7) Für die Fortführung der Finanzierung der Jahre 2021/2022 ist ein Antrag bis zum 31.12.2019
an die Stadt Leipzig, Gesundheitsamt, 04092 Leipzig zu stellen. Der Antrag beinhaltet den
Kosten- und Finanzierungsplan getrennt für die Jahre 2021 und 2022, Angaben zur
Personalausstattung mit Angaben der Wochenarbeitszeit pro Fach-/Verwaltungskraft,
Eingruppierung und Bruttopersonalkosten sowie eine Aufstellung der Standorte mit Angaben der
Öffnungszeiten. Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, sind die Bruttokosten/aufwendungen abzüglich der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer anzugeben.
Sind für die Antragstellung gegenüber der SAB weitere Unterlagen erforderlich, ist der Träger zur
Beibringung verpflichtet.
§7
Verwendungsnachweis
(1) Der Träger ist verpflichtet, für das Jahr 2019 bis zum 31.03.2020 und für das Jahr 2020 bis
zum 31.03.2021 eine Abrechnung einzureichen. Diese besteht aus einem zahlenmäßigen
Nachweis und einem Sachbericht.
In dem Sachbericht ist die Verwendung des Erstattungsbetrages sowie das erzielte Ergebnis
darzustellen.
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen (Erstattungen, Zuwendungen, Leistungen
Dritter, eigene Mittel) entsprechend dem Finanzierungsplan und die Ausgaben entsprechend dem
Kostenplan summarisch auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit der Maßnahme
zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben sowie eine Personalaufstellung in zeitlicher
Folge und voneinander getrennt enthalten.
Aus dem Nachweis müssen Rechnungs- und Zahlungsdatum, Empfänger/Einzahler sowie Grund
und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
Soweit der Träger zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes berechtigt ist,
dürfen nur die Entgelte (Bruttopreise abzgl. der als Vorsteuer anrechenbaren Umsatzsteuer)
berücksichtigt werden.
Es sind nur Ausgaben abzurechnen, die vorhabensbezogen im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 bzw.
01.01.2020 - 31.12.2020 entstehen und bezahlt werden.
Im Verwendungsnachweis ist vom Träger zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren,
dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist, die Angaben mit den Büchern und Belegen
übereinstimmen und die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes der Belege
gewährleistet ist.
(2) Mit dem Nachweis können Originalbelege (Einnahmen- und Ausgabenbelege), die Verträge
und Unterlagen über die Vergabe von Aufträgen von der Stadt Leipzig angefordert werden.
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern
sowie die Verwendung der Mittel durch örtliche Erhebungen zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig und der Sächsische Rechnungshof sind berechtigt die
Mittelverwendung zu prüfen.
Ergibt die Abrechnung, dass der in § 7 festgesetzte Erstattungsbetrag nicht vollständig oder nicht
zweckentsprechend für die in § 3 übernommene Versorgungsverpflichtung verausgabt wurde, ist
der zuviel ausgezahlte Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Die Stadt Leipzig und der Träger bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im
Psychiatriebeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur
Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Träger ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der
Träger ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der
Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an
Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden
folgende Maßnahmen ausgewählt:
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung)
Entwicklung und Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Träger in der jährlichen Berichterstattung
dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur
Qualitätssicherung obliegt der Stadt Leipzig.
(4) Die Stadt Leipzig kann unangekündigt Kontrollen zur Qualitätssicherung bei dem Träger
durchführen, insbesondere die Vorlage von Unterlagen und den Nachweis der Durchführung der
Qualitätssicherung verlangen. Die Stadt Leipzig hat hierzu ein Zugangs- und Kontrollrecht.
§9
Kooperationsverpflichtung
(1) Der Träger verpflichtet sich, mit der Stadt Leipzig zusammen zu arbeiten und diese über alle
wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Träger ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen
Dienst und den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und
§ 72 a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzte,
insbesondere den Psychiatern und Psychotherapeuten sowie den anderen im Bereich der
ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet.
(3) Die Stadt Leipzig hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung dieser
Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei des Psychiatriekoordinators. Der
Psychiatriebeirat ist über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren.
§ 10
Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Weiterbildung und Supervision einen besonderen
Stellenwert. Der Träger verpflichtet sich daher, Weiterbildungskonzepte zu entwickeln und
regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen bzw. den Mitarbeiter*innen die
Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv
und kostengünstig zu verfahren. Die Vorgaben entsprechend Leistungskatalog sind einzuhalten.
TEIL V
Vertragsdauer
§ 11
Vertragsdauer, Änderungen und Auflösung des Vertrages
(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann frühestens mit
einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und ist bis spätestens 1 Jahr vor Vertragsende
neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag
vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf die Stadt Leipzig über.
(3) Die Vertragspartner wirken bei der Sicherstellung der in diesem Vertrag vereinbarten
Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen entscheidet auf
Antrag eines der Vertragspartner das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz.
(4) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide
Vertragspartner.
(5) Die Vertragspartner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht
korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Vertragsbedingungen jederzeit ohne
Einhaltung der in § 12 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Träger verpflichtet sich, im Falle einer Kündigung nach Abs. 1 mit der Stadt Leipzig bis
zum Kündigungstermin mit dem Fachdezernat kooperativ zusammen zu arbeiten und diesem zu
ermöglichen, die Maßnahmen selbst weiter zu führen oder auf einen anderen Leistungsträger zu
übertragen. Der Träger hat sicher zu stellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Träger übernommenen Versorgungsverpflichtung zu
erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden,
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden,
3.
die Vertragspartner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ
zusammenzuarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse
der Betroffenen zu ermöglichen.
TEIL VI
Datenschutz
§ 13
Datenschutzbestimmungen
(1) Bei der Leistungserbringung ist der Träger für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Vorschriften nach DSGVO und des
SächsPsychKG zu beachten. Bei der Leistungserbringung im Rahmen von Aufgaben nach
dem Sozialgesetzbuch sind § 35 SGB I und die §§ 67 ff. SGB X einzuhalten.
(2) Für die erforderlichen Datenverarbeitungen zur Bewertung, Entscheidung und Abwicklung
von Fördermaßnahmen gemäß RL PsySu sowie damit im Zusammenhang stehender
Tätigkeiten hat der Träger bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten:
a. die Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO, u. a. durch die
Einholung erforderlicher (und nachweisbarer) Einwilligungen gemäß den
Anforderungen von Art. 7 DSGVO,
b. die Information der betroffenen Personen gemäß Artt. 13, 14 DSGVO
Die erforderlichen Übermittlungen von der Stadt Leipzig an die Bewilligungsstelle und andere
an der Förderung beteiligte Stellen und die von diesen Stellen vorgenommene
Datenverarbeitung müssen dabei berücksichtigt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten für die sich
aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten des Trägers entsprechend.
(3) Dem Träger ist bekannt, dass die Stadt Leipzig, die Sächsischen Staatsministerien und die
Sächsische Staatskanzlei, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist,
personenbezogene Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über
die Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (SächsFöDaG) verarbeiten und an die
zuständigen Stellen übermitteln dürfen.
TEIL VII
Schlussbestimmungen
§ 14
Zeitpunkt der Übertragung
Die Versorgungsverpflichtung im Sinne des Vertrages beginnt mit Wirkung vom 01.01.2019 und
endet am 31.12.2020.
§ 15
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken
enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,
was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit
von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung
einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder
von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dr. Iris Minde
Klinikum St. Georg gGmbH
Geschäftsführerin
Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Leipzig im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig
(Klinikum St. Georg gGmbH) 2019-2020
Zielgruppen
Standorte, personelle Ausstattung
und Dienstzeiten
psychisch erkrankte Bürger der Stadt Leipzig, bei denen auf Grund der Erkrankung ein
besonderer Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gegeben ist
vorrangig psychisch erkrankte Menschen, die:
in keiner anderen Versorgungsleistung unterkommen
Folgeprobleme durch die Erkrankung haben, die Auswirkung auf das familiäre oder
nachbarschaftliche Leben haben
drohende Wohnungslosigkeit, finanzielle und andere schwere Probleme und soziale Folgen der
Erkrankung aufweisen
Probleme mit Krankheitseinsicht und –-bewältigung haben
häufig wieder erkranken („Drehtürpatient“ bzw. chronisch psychisch erkrankte Menschen)
Auch Angehörige, Nachbarn, Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen und Behörden, die Fragen und
Hinweise zu Bürgern mit psychischen Störungen haben.
Entsprechend den Fachvorgaben sind für die Stadt Leipzig bei einer Einwohnerzahl über 500.000 EW
fünf Standorte des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten
Ein Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes soll mindestens über folgende Mindestausstattung verfügen:
0,5 VzÄ Facharzt Psychiatrie, 2 Sozialarbeiter, 1 Psychologe, 1,5 anderweitige Fachkräfte, und 15 h
Verwaltungskraft) .
Mit 10 Stunden /Woche ist ein Facharzt für Psychiatrie als Gesamtleiter des Sozialpsychiatrischen
Dienstes, ein Facharzt für Psychiatrie mit mindestens 2 Stunden pro Woche als Leiter an jedem weiteren
Standort des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorzuhalten.
Für je 25.000 Einwohner sind 40 Mitarbeiterwochenstunden für die Umsetzung der Leistung vorzusehen.
er genannte Fachkraftschlüssel ist für die gesamte Stadt Leipzig bezogen auf die aktuelle Einwohnerzahl
umzusetzen.
Fachkräfte für den Bereich der sozialpsychiatrischen Hilfen sind – neben Fachärzten für Psychiatrie und
Diplompsychologen – Heilpädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie. Ebenfalls als Fachkraft anerkannt sind Personen mit relevantem Grundberuf und praktischer Erfahrung in der Psychiatrie, wie Krankenpflegekräfte, Ergotherapeuten, Musik-Therapeuten und Heilerziehungspfleger und Physiotherapeuten
Dienst- und Öffnungszeiten siehe Anlage
1
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018
Leistung
1. Leistungen zur sozialen Sicherung
Ziele
1.1 Maßnahmen zur
Durchsetzung von
rechtlichen Ansprüchen
1.2 Leistungen zur
finanziellen Sicherheit
1.3 Leistungen in
Behördenangelegenheiten
Beratung von Betroffenen, Angehörigen und weiteren Beteiligten
Früherkennung und Hilfe in Krisen, zur Vermeidung von Wiedererkrankung und Chronifizierung
Nachsorge und Wiedereingliederung
Beziehungsaufbau und -erhalt
Bemerkungen
diese und alle folgenden Aufgaben (außer 6., 7. und 9.) sind bei
Bedarf auch im Hausbesuch
durchzuführen
Schwellenabbau und Motivation bzgl. Weiterbetreuung und Behandlung im System
Bedarfsklärung und Absprache
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Hilfebedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und Behörden
Absicherung eines weitestgehend selbständigen
Lebens durch psychische, physische und soziale
Stabilisierung und bedarfsgerechter Unterstützung
Hilfestellung zur sozialen Integration
Unterstützung bei der Sicherung der sozialen
Existenz
Vermittlung bzw. Vorbereitung der Beratung zur
Bewältigung krankheitsbedingter Schulden
Beratung zur finanziellen Absicherung
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
Vermittlung und Unterstützung bei
Behördenangelegenheiten
bei Notwendigkeit Unterstützung vor Ort bei
Ämtern und Behörden
Fachkraftzuordnung
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
Pflegepersonal
Hausbesuche erfolgen bei
entsprechender Notwendigkeit auch auf Hinweis durch
Dritte
Sozialarbeiter
Sozialarbeiter
Betreuungsrechtsangelegenh
eiten, Renten- und RehaAnsprüche,
Widerspruchsverfahren
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
2
Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018
Leistung
1.4 Leistungen in
Wohnangelegenheiten
Ziele
1.5 Leistungen in
Familien- und
Partnerangelegenheiten
1.6 Beratung über
Krankheitserscheinunge
n und Krankheitsbewältigung
1.7 Sonstige
sozialarbeiterische
Leistungen
2. Unterstützung bei
Tagesstrukturierung
2.1 Einzelangebote (im
SpDi)
2.2 Vermittlung oder
Empfehlung von
tagesstrukturieren-den
Konfliktberatung im Wohnumfeld zum Erhalt
eigenständiger Wohnform
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
Hilfe bei der Vermittlung von geeignetem
Wohnraum
Lebenssicherung bei krisenhafter Zuspitzung
(z.B. drohende Wohnungslosigkeit)
Angehörigengespräch in Krisensituationen
bei Krankheitsuneinsichtigkeit Absicherung des
sozialen Umfeldes des Betroffenen
psychoedukatives Gespräch zur Verbesserung
der Compliance
Bemerkungen
Entschärfung von
Kündigungsanliegen
Mediation (Verständigung bei
Konflikten fördern,
Konfliktbegleitung)
Ansprechpartner für
Vermieter in
Krisensituationen
Zusammenarbeit mit Abt.
Wohnhilfen
auch Angehörigenberatung
als Einzel- und
Gruppenangebot (siehe auch
1.5 und 6.6)
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Nachsorge und Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Koordination flankierender Hilfen
Absicherung begleitender Hilfen
Nachsorge und Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Absicherung und Vermittlung einer sinnvollen
Tagesgestaltung mit dem Ziel,
krankheitsfördernde Isolation zu vermeiden
Fachkraftzuordnung
Sozialarbeiter
Vorrangig bei schwer
gestörten Patienten und
Patienten aus dem Bereich
Gerontopsychiatrie
Sozialarbeiter
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Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018
Ziele
Leistung
Angeboten anderer
Versorgungsinstitutionen (im System)
3.1 Hilfen in
lebenspraktischen
Anforderungen
(notwendige Tätigkeiten)
4. Sicherung und
Koordination der
Betreuung und der
medizinischen
Versorgung
Fachkraftzuordnung
Netzwerkarbeit mit
Versorgungssystem
Einzelfallhilfen zur Bewahrung, zum Training und
zur Entwicklung lebenspraktischer Tätigkeiten
Ressourcenorientierte Begleitung zur
Wiedererlangung von Alltagskompetenz, z. B.
nach langen stationären Aufenthalten
(Vermittlung ambulant betreutes Wohnen)
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Vorrangig Vermittlung von
zusätzlichen Leistungen
(ergänzende
Pflegeleistungen,
Hauswirtschaftshilfe,
Nachbarschaftshilfe,Ambulant
betreutes Wohnen u. a.)
Vermittlung zur Beseitigung
von Vermüllung
Sozialarbeiter
Fachkrankenschwestern
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von „Drehtürpsychiatrie“
Nachsorge und Wiedereingliederung
Bedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Förderung der Behandlungsmotivation zur
selbstständigen Inanspruchnahme medizinischer
Leistungen
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ämtern und
Behörden
bei Notwendigkeit Begleitung zu Ärzten, Kliniken
und anderen Institutionen der medizinischen
Versorgung
Vermittlung und Empfehlung
professioneller Behandlung,
Begleitung zu medizinischer
Versorgung und sonstige
Hilfen
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
2.3 Sonstige
tagesstrukturierende
Hilfen (systemextern)
3. Unterstützung bei
Bewältigung
lebenspraktischer
Anforderungen
Bemerkungen
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Ziele
Leistung
5. Krisenintervention
oder Begleitung in
kritischen Situationen
wochentags verbindliche Erreichbarkeit eines Standortes
für Behörden und Einrichtungen bis 19 Uhr
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Einleitung und Begleitung eines
Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von
Fremd- und Selbstgefährdung
Gutachterliche Stellungnahme zur aktuellen krankheitsbedingten Selbst- und Fremdgefährdungstendenz
Facharzt für Psychiatrie
Sozialarbeiter
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Kooperation mit Institutionen der medizinischen
Versorgung
Bei Bedarf Begleitung zum
Arzt oder ins Krankenhaus
bei krankheitsbedingten
Krisen
Sozialarbeiter
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung der Krisenintervention außerhalb
regulärer Öffnungszeiten von Beratungsstellen
und SpDi
Vermeidung unnötiger Krankenhausaufnahmen
Verhinderung suizidalen Handelns
Beratung und Unterstützung in psychischen
Krisensituationen
Information über Hilfs- und weiterführende
Beratungsangebote in der Stadt Leipzig
über die Tel.-Nr. 0341 - 99990001
08:00-19:00 Uhr Mo.-Fr.
Fachärzte für Psychiatrie, Dipl.Psych., Sozialarbeiter
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Vermeidung krankheitsfördernder sozialer
Isolation
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
Krankenschwester
Ergotherapeut
5.3 Krisenbereitschaftsdienst
–
–
–
–
–
–
6 Gruppenangebote wie:
Seniorengruppen;
Offene
Kontakt/Gesprächsg
ruppen;
Fachkraftzuordnung
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Vorbereitung und Einleitung sowie Begleitung eines Einweisungsverfahrens zur Vermeidung von
Fremd- und Selbstgefährdung
Kooperation mit Institutionen der medizinischen
Versorgung
5.1 Hinzuziehen von
Ordnungsbehörde
entsprechend PsychKG
(Gesundheitsamt),
Justiz, evtl. Polizei
5.2 Begleitung in
kritischen Situationen
Bemerkungen
vorrangig für schwer gestörte
Menschen, die in anderen
Angeboten nicht
unterkommen können
Angebote für psychisch
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Leistung
Sport- und
Bewegungsgruppen
Gestaltungsgruppen
(Malen, Singen,
Tonarbeiten,
Literatur);
Psychoedukationsgr
uppen;
Angehörigengruppe
n;
Aktivgruppen
7. Betreuung und
Begleitung
spezialisierter sozialer
Einrichtungen
8. Hilfebedarfsplanung
/Diagnostik/
Gutachtenerstellung/
Ziele
Förderung sozialer Kontakte und der
Kommunikation
Ggf. Verbesserung und Stabilisierung der
Gedächtnisleistung (Senioren)
Verbesserung der Körperwahrnehmung und
Kommunikation
Förderung der Kreativität und nonverbaler
Ausdrucksformen
Schaffung von Selbstvertrauen durch
Erfolgserlebnisse ohne Leistungsdruck
Früherkennung und Hilfen in Krisen
krankheitsbezogene Wissensvermittlung
Krankheitsbewältigung
Rezidivprophylaxe
Förderung der Kompetenz zur Unterstützung der
kranken Familienmitglieder
emotionale Entlastung und Stabilisierung
Förderung der Tagesstruktur
Früherkennung und Hilfen in Krisen
Absicherung begleitender Hilfen zur Vermeidung
von Drehtürpsychiatrie
Nachsorge und Wiedereingliederung
Bedarfsprüfung
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Bemerkungen
Fachkraftzuordnung
kranke Menschen im
Seniorenalter
Psychoedukation ist auch als
Einzelberatung möglich (s.
1.6 und 2.1)
Aktivgruppen fördern
psychisch kranke Menschen
nach einem
Krankenhausaufenthalt bei
der Wiedereingliederung
Anleitung von
Selbsthilfegruppen, die in
Einrichtungen des SpDi
stattfinden und fachliche
Beratung benötigen
Physiotherapeut
fachliche Beratung der
Übernachtungshäuser,
Übernachtungshäuser in Süd
und Alt-West
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
fachliche Begleitung der
Wohnungslosenhilfeeinrichtu
ngen der Suchthilfe (bei
psychisch Kranken)
fachliche Beratung von
Asylbewerberunterkünften
(auf Anforderung)
Vermeidung von Über- und
Unterversorgung
fachl. Begleitung für Träger
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Facharzt für Psychiatrie
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Leistung
Sozialberichterstellu
ng
Ziele
9. Koordination
10. Qualitätssicherung/
Öffentlichkeitsarbeit
Sicherung der bedarfsgerechten Hilfen durch
Fallkonferenzen
gutachterliche Stellungnahme (Formblatt A)
entsprechend Richtlinie über die Hilfen § 53 SGB
XII KSV
Bemerkungen
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in
der Versorgungsregion
Regelmäßige Teilnahme an AG’s und Gremien
zur Überprüfung und Verbesserung der
Versorgung und gemeinsamen Kooperation
Organisation und Durchführung der regionalen
psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG)
zur Überprüfung und Verbesserung der
Versorgung und Kooperation
Sektorbesprechungen
Berichterstattung, Dokumentation, Aktenführung,
Bado-K (Statistiken, Berichte)
Öffentlichkeitsarbeit
Weiterbildungen (10 Std. je Fachkraft pro Jahr)
Supervision (10 Std. je Fachkraft pro Jahr)
Erarbeitung eines trägerspezifischen
Aktionsplanes zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Rahmen des
Teilhabeplanes der Stadt Leipzig wird empfohlen
Fachkraftzuordnung
der komplementären Hilfen
Fachdienst für Sozialamt,
Jugendamt , überörtlichen
Sozialhilfeträger und
Betreuungssgericht
gutachterlicher
Stellungnahmen
Krankenschwester
Unterstützung von regionalen
Aktivitäten und
Netzwerkpartnern
Beteiligung an landes- und
bundesweiten Arbeitsgruppen
(Landes AG SpDi /
Bundesnetzwerk SpDi)
Sozialarbeiter
Facharzt für Psychiatrie
Erfassung aller Leistungen
(1 – 10) und Abgrenzungen
zu Leistungen anderer
Kostenträger
Beteiligung an AntistigmaArbeit und Aufklärung der
Bevölkerung zu psychischen
Erkrankungen
Beschwerdemanagement
Sozialarbeiter
Dipl.-Psych.
Krankenschwester
Physiotherapeut
Ergotherapeut
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Stadt Leipzig – Gesundheitsamt – Stabsstelle – Psychiatriekoordinator – Leistungskatalog SpDi 2019 und 2020 – St. Georg– Stand: 17.09.2018
Anlage Dienst- und Öffnungszeitenzeiten Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie Leipzig
(Klinikum St. Georg gGmbH) 2019 und 2020
Standort
Montag
Dienstag
Mittwoch
Süd/Südost/Ost
07:30 – 19:00 Uhr
07:30 – 14:00 Uhr 07:30 – 18:00 Uhr
Holzhäuser Straße 74
Mitte/Nord/Nordwest
07:30 – 17:30 Uhr
07:30 – 16:30 Uhr 07:30 – 19:00 Uhr
Eitingonstraße 12
Nordost
07:00 – 19:30 Uhr
07:00 – 17:00 Uhr 07:00 – 19:30 Uhr
Kieler Straße 65
West
07:00 – 16:00 Uhr
07:30 – 19:00 Uhr 07:00 – 20:30 Uhr
Karlsruher Straße 54
Südwest/Altwest
07:00 – 18:30 Uhr
07:00 – 19:00 Uhr 07:00 – 17:00 Uhr
Friesenstraße 8
Amtsärztlicher Dienst des SpDi tgl. wechselnd 1 Standort bis 19:00 Uhr
Donnerstag
Freitag
07:30 – 18:00 Uhr
07:30 – 16:00 Uhr
07:30 – 15:30 Uhr
07:30 – 15:30 Uhr
07:00 – 19:30 Uhr
07:00 – 13:00 Uhr
07:00 – 19:00 Uhr
07:00 – 16:00 Uhr
07:00 – 16:30 Uhr
07:00 – 16:00 Uhr
Anlage Dienst- und Öffnungszeiten zum Leistungskatalog Sozialpsychiatrischer Dienst im Verbund Gemeindenahe Psychiatrie
(Klinikum St. Georg gGmbH) der Stadt Leipzig 2019-2020 Stand: 17.09.2018