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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1442299.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06333-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Füttern nicht notwendig! Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beirat für Tierschutz FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 27.11.2018 12.12.2018 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Die Intention und die Ziele der Antragsteller sind nachvollziehbar. Demzufolge ist abzuwägen, ob das Aufstellen von Schildern das richtige Mittel der Wahl ist. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Dabei war zu beachten: - In der Vergangenheit wurden entsprechende Schilder ignoriert und fielen alle dem Vandalismus zum Opfer. - Es erfolgt bereits eine breite Information und Aufklärung mit anderen Mitteln (Flyer, Homepage). - Es wird suggeriert, dass dort, wo keine Schilder stehen, das Füttern erlaubt ist. Auf Grund der Abwägung dieser Tatsachen wird der Antrag abgelehnt. 2/3 Sachverhalt: Die Intention der antragstellenden Fraktion ist grundsätzlich nachzuvollziehen, denn unbestritten ist das Füttern von Wasservögeln weder notwendig noch sinnvoll. Im Gegenteil, es ist eine Gefahr für die Gesundheit der Vögel. Das Aufstellen von Schildern zum Fütterungsverbot hat sich jedoch in der Vergangenheit nicht bewährt. Die Schilder fielen schon nach kurzer Zeit dem Vandalismus zum Opfer. Seitens der Stadt Leipzig wird bereits entsprechend über das Fütterungsverbot informiert und damit die Aufklärung der Bevölkerung bereits praktiziert (Internetauftritt auf der Seite der Stadtverwaltung Leipzig, Medienpräsenz, Flyer etc.). Unterstützend bringen sich auch Umweltorganisationen ein. Zudem werden in der Erläuterungsbroschüre zur Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig Hinweise zur Problematik der Fütterung von wildlebenden Tieren sowie deren Auswirkungen gegeben. Diese ist unter https://www.leipzig.de/news/neue-erlaeuterungsbroschuere-zurpolizeiverordnung abrufbar. Ein flächendeckendes Aufstellen und Unterhalten der Schilder im Stadtgebiet ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Ein Aufstellen von Hinweisschildern an besonders stark frequentierten Standorten erscheint grundsätzlich als eine geeignete Maßnahme zur weiteren Aufklärung. Hieraus ergibt sich aber die Problematik, dass dies dem Bürger suggeriert, dass bei Fehlen der Beschilderung an anderen Standorten eine Fütterung der Wasservögel erlaubt sein könnte. 3/3