Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1442299.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
01.10.18, 12:00
Aktualisiert
03.12.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-06333-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Füttern nicht notwendig!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beirat für Tierschutz
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
27.11.2018
12.12.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Die Intention und die Ziele der Antragsteller sind nachvollziehbar. Demzufolge ist
abzuwägen, ob das Aufstellen von Schildern das richtige Mittel der Wahl ist.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Dabei war zu beachten:
- In der Vergangenheit wurden entsprechende Schilder ignoriert und fielen alle dem
Vandalismus zum Opfer.
- Es erfolgt bereits eine breite Information und Aufklärung mit anderen Mitteln
(Flyer, Homepage).
- Es wird suggeriert, dass dort, wo keine Schilder stehen, das Füttern erlaubt ist.
Auf Grund der Abwägung dieser Tatsachen wird der Antrag abgelehnt.
2/3
Sachverhalt:
Die Intention der antragstellenden Fraktion ist grundsätzlich nachzuvollziehen, denn
unbestritten ist das Füttern von Wasservögeln weder notwendig noch sinnvoll. Im Gegenteil,
es ist eine Gefahr für die Gesundheit der Vögel.
Das Aufstellen von Schildern zum Fütterungsverbot hat sich jedoch in der Vergangenheit
nicht bewährt. Die Schilder fielen schon nach kurzer Zeit dem Vandalismus zum Opfer.
Seitens der Stadt Leipzig wird bereits entsprechend über das Fütterungsverbot informiert
und damit die Aufklärung der Bevölkerung bereits praktiziert (Internetauftritt auf der Seite der
Stadtverwaltung Leipzig, Medienpräsenz, Flyer etc.). Unterstützend bringen sich auch
Umweltorganisationen ein. Zudem werden in der Erläuterungsbroschüre zur
Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig Hinweise zur
Problematik der Fütterung von wildlebenden Tieren sowie deren Auswirkungen gegeben.
Diese
ist
unter
https://www.leipzig.de/news/neue-erlaeuterungsbroschuere-zurpolizeiverordnung abrufbar.
Ein flächendeckendes Aufstellen und Unterhalten der Schilder im Stadtgebiet ist aus
Kapazitätsgründen nicht möglich.
Ein Aufstellen von Hinweisschildern an besonders stark frequentierten Standorten erscheint
grundsätzlich als eine geeignete Maßnahme zur weiteren Aufklärung. Hieraus ergibt sich
aber die Problematik, dass dies dem Bürger suggeriert, dass bei Fehlen der Beschilderung
an anderen Standorten eine Fütterung der Wasservögel erlaubt sein könnte.
3/3