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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1419297.pdf
Größe
960 kB
Erstellt
01.08.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 11:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06148 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen 2018 Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 12.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 15.019.074 Euro werden gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO bestätigt und der Budgeteinheit 51_363_3ZW zur Verfügung gestellt. 2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 3.000.000 Euro aus nachfolgend genannten Budgeteinheiten innerhalb des bestätigten Haushaltsplanes:  in Höhe von 1.000.000 Euro aus der Budgeteinheit 50_312_ZW „Grundsicherung SGB II“  in Höhe von 500.000 Euro aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber“  in Höhe von 1.000.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_3ZW „Kita freie Träger“  in Höhe von 150.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_6ZW „Tagespflege kommunal“  in Höhe von 350.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_7ZW „Tagespflege freie Träger“ 3. Darüber hinaus werden die Mehrerträge für Kostenerstattung/Kostenbeiträge in Höhe von 909.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen und zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen hinzugezogen. 4. Die hierüber nicht erfasste Deckung in Höhe von 11.110.074 Euro erfolgt aus der Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt (1098600000). 1/10 Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher Bestandteil der im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten pflichtigen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Haushaltsjahr 2018 sind insbesondere infolge der Kostenentwicklung überplanmäßige Aufwendungen entstanden. Es werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 15.019.074 Euro ausgewiesen. 2/10 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 15.019.074 51_363_3ZW Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist gemäß SGB VIII kommunale Pflichtaufgabe. 3/10 1 Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung Die vorliegende Vorlage bedarf keiner nichtöffentlichen und auch keiner eilbedürftigen Behandlung, sofern eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung unverzüglich sichergestellt ist. 2 Sachverhalt Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher Bestandteil der im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten pflichtigen Aufgaben der Stadt Leipzig im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Haushaltsjahr 2018 sind insbesondere infolge der Kostenentwicklung mit dem Schwerpunkt der Personalkosten überplanmäßige Aufwendungen entstanden, deren Bestätigung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO durch die Ratsversammlung zu erfolgen hat. Diese Vorlage bildet die aktuell bekannte Fallzahlen- und Fallkostenentwicklung ab und weist auf weiterhin bestehende Risiken hin. Es werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 15.019.074 Euro ausgewiesen. 2.1 Anlass In den zurückliegenden Jahren zeigte sich, dass im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung, der in der Budgeteinheit 51_363_3ZW, eine deutliche Steigerung bei den relevanten Leistungsparametern – sowohl bei den Fallzahlen in den jeweiligen Hilfearten, als auch bei deren Kosten. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig durch Zuzüge von Familien und einer steigenden Geburtenrate deutlichen Zuwachs an Einwohnern haben wird. Mit der überproportionalen Bevölkerungsentwicklung bei Jungeinwohnern steigt auch die potentielle Zielgruppe der Leistungsberechtigten für Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII, wie nachfolgende Grafik zeigt: Ausgehend von den bisherigen Aufwendungen, ergänzt um die prognostizierten Fallzahlund Fallkostensteigerungen in diesem Jahr muss festgestellt werden, dass sich ein voraussichtlicher Mehrbedarf in Höhe von 15,02 Mio. € gegenüber dem geplanten Haushaltsansatz für 2018 (inkl. Nachtragshaushalt) ergibt: 4/10 Aufwendungen Hilfearten Ambulant Ist 2017 Plan im Jahr V-Ist im Jahr (v. RE) 2018 2018 Ø Kosten/Fall Diff. zum Plan Ø Kosten 2017 Plan Ø Kosten V-Ist 18 Ø Kosten Diff. zum Plan 2018 17.819.656 17.936.700 19.586.352 + 1.649.652 14.417 12.559 15.160 + 2.601 Teilstationär 1.618.713 1.745.800 1.647.704 - 98.096 13.489 11.892 13.731 + 1.839 Pflegestellen 7.836.126 8.639.100 8.843.708 + 204.608 13.192 12.730 13.585 + 855 63.387.263 61.646.400 74.225.310 + 12.578.910 61.721 58.668 63.549 + 4.881 32.027 28.886 33.759 + 4.873 Stationär weitere Leistungen HzE Gesamt: 4.682.945 4.088.000 4.772.000 + 684.000 95.344.704 94.056.000 109.075.074 + 15.019.074 Um der bisherigen Steigerung für die Folgejahre gerecht zu werden, wurden im Verlauf der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 zunächst die voraussichtlichen Aufwendungen für das Jahr 2016 basierend auf dem vorläufigen Rechnungsergebnis des Jahres 2015 ermittelt und entsprechend für die Jahre 2017/2018 auf dieser Datengrundlage die Fallzahlen- und Kostenentwicklung prognostiziert. Durch den sich im 2. Halbjahr 2016 abzeichnenden Mehrbedarf ergab sich folglich ein zu niedriger Haushaltsansatz für die Jahre 2017 und 2018. Die Planung für die Haushaltsjahre 2017/2018 für Hilfen zur Erziehung wurde letztlich auf der in der DS-VI-2877 „Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW)“ bestätigten Prognose der Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 mit einer jährlichen Steigerung von 1,5 % für die Jahre 2017 und 2018 festgeschrieben. Um dem zu geringen Planansatz für das Jahr 2018 entgegenzuwirken, wurden im Rahmen des Nachtragsaushaltes für 2018 bereits zusätzlich 5 Mio. € aufgenommen. Angesichts der Ist-Aufwendungen in Höhe von rund 95,3 Mio. € für das Jahr 2017 liegt dieser Planansatz für 2018 mit seiner jetzigen Höhe von 94,1 Mio. € leicht unterhalb des Rechnungsergebnisses des Haushaltsjahres 2017. Vor dem Hintergrund steigender durchschnittlicher Fallkosten (siehe Tabelle) sowie einer Fallzahlsteigerung insbesondere im stationären Bereich ist es nicht möglich, dass dieser Planansatz für das Haushaltsjahr 2018 eingehalten werden kann. Die Höhe der Aufwendungen für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung und damit einhergehend die Höhe des Mehrbedarfs für das Haushaltsjahr 2018 ist, wie in den folgenden Kapiteln näher ausgeführt wird, von zwei Hauptfaktoren abhängig: 1. Einerseits spielt in diesem Zusammenhang die konkrete Entwicklung der Fallzahlen eine wichtige Rolle. Hierbei ist zu erkennen, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Fallzahlen bei den ambulanten, teilstationären Hilfen und den Pflegestellen unter den geplanten durchschnittlichen Fallzahlen für das Jahr 2018 liegen. Die tatsächlichen durchschnittlichen Fallzahlen bei den stationären Hilfen sind jedoch über das Niveau der geplanten Fallzahlen angewachsen. 2. Der zweite Hauptfaktor sind die durchschnittlichen Kosten je Fall. Die in der Planung festgeschriebenen durchschnittlichen Fallkosten können für das Jahr 2018 aufgrund der Kostenentwicklung vordergründig im Bereich von Personalkosten als Entgeltbestandteil nicht mehr eingehalten werden. 5/10 2.2 Strategische Ziele Diese Vorlage ordnet sich in das strategische Zielbild „2030 – Leipzig wächst nachhaltig!“ in das Teilziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ ein. Mit dieser Vorlage soll „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ gewährleistet werden. 2.3 Operative Umsetzung In Folgenden wird auf die Aspekte eingegangen, die den Mehrbedarf intendieren. Entwicklung der Fallzahlen Im Vergleich der Fallzahlsteigerungen der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die Steigerung im Jahresvergleich rückläufig ist und der weiterhin zu verzeichnende Anstieg gebremst und mit leicht rückläufiger Dynamik erfolgt. Die konkrete Fallzahlentwicklung für das Jahr 2018 in den einzelnen Hilfearten stellt sich wie folgt dar: Fallzahlen Plan Ø Ist Ø im Jahr bis 08/ 2018 2018 Hilfearten Ist Ø 2017 ambulante Hilfen 1.236 1.425 1.251 1.292 - 133 120 146 121 120 - 26 teilstationäre Hilfen Pflegestellen V-Ist Ø im Jahr 2018 Abweichung zum Plan 594 678 643 651 stationäre Hilfen 1.027 1.049 1.139 1.168 + 119 - 27 Gesamt: 2.977 3.298 3.154 3.231 - 67 Für das Jahr 2018 wurde mit einer durchschnittlichen Gesamtfallzahl von 3.298 Fällen geplant. Insgesamt kann festgehalten werden, dass es zu einer voraussichtlichen Planunterschreitung von 67 Fällen kommt. In den einzelnen Hilfearten stellt sich dies jedoch differenziert dar. Die größten Abweichungen sind hierbei im ambulanten und stationären Bereich zu erkennen. Im ambulanten Bereich wird es im Jahr 2018 zu einer voraussichtlichen Planunterschreitung von 133 Fällen kommen. Ambulante Hilfen reichen oftmals nicht mehr aus, um das Kindeswohl in der Familie sichern zu können, wodurch eine stationäre Hilfe gewährt werden 6/10 müssen und somit Wechselwirkungen insbesondere zwischen diesen Hilfearten festzustellen sind. In Folge dessen, liegen die Fallzahlen im stationären Bereich mit voraussichtlich 119 Fällen über Plan und 254 Fällen über dem Ist 2017. Ein weiterer Grund für den deutlichen Anstieg stationärer Hilfen ist das mangelnde Angebot an geeigneten Pflegestellen, das in dem immer höheren Hilfebedarf der betroffenen Kinder begründet ist. So wurde für das Jahr 2018 mit einer durchschnittlichen Fallzahl von 678 Fällen im Bereich der Pflegestellen gerechnet. Nach derzeitiger Prognose ist von durchschnittlich 651 Fällen auszugehen. Daraus resultierend müssen nun anstatt der Unterbringung in Pflegestellen stationäre Hilfen gewährt werden. Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten Die Prognose der durchschnittlichen Fallkosten 2018 stützt sich auf ein Modell, welches die Daten der tatsächlichen monatlichen Entwicklung der Fallzahlen des Vorjahres, im aktuellen Jahr bis Jahresende, sowie die Durchschnittskosten pro Fall des Vorjahres mit einer Kostensteigerung von 3 % für 2018 miteinander verknüpft. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Prognosedaten mit jedem zusätzlichen Monat im laufenden Jahr, für den Ist-Fallzahlen vorliegen, genauer werden. Die Kostensteigerungen werden entsprechend der individuellen Leistungsverhandlung mit den einzelnen Trägern und der einzelfallabhängigen Inanspruchnahme der Leistungsangebote unterschiedlich zeitversetzt haushaltswirksam und können deshalb nicht punktgenau eingeschätzt werden. Ø Kosten/Fall Hilfearten Ø Kosten 2017 ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen Pflegestellen stationäre Hilfen 14.417 Plan Ø Kosten 2018 12.559 V-Ist 18 Ø Kosten Diff. zum Plan 15.160 + 2.601 13.489 11.892 13.731 + 1.839 13.192 12.730 13.585 + 855 61.721 58.668 63.549 + 4.881 HzE Gesamt: 32.027 28.886 33.759 + 4.873 Gegenüber dem Planansatz der durchschnittlichen Fallkosten für das Jahr 2018 ist eine deutliche Abweichung zu erkennen. Bereits nach Abschluss des Jahres 2016, in welchem die Planung erfolgte, führten die Kostensteigerungen zu einem Mehrbedarf (siehe VI-DS04730). Diese gestiegenen durchschnittlichen Kosten lagen zum Zeitpunkt der Planung nicht vor und konnten damit im Planansatz 2017/2018 keine ausreichende Berücksichtigung finden. In der Haushaltsplanung wurde die Kostensteigerung mit einem jährlichen Dynamisierungsfaktor in Höhe von 1,5 % gegenüber dem Planwert 2017 angenommen. Vor dem Hintergrund der realen Kostensteigerungen wird konstatiert, dass dieser Ansatz zu gering eingeschätzt worden ist. In nachfolgender Übersicht sind die Kostensteigerungen in einzelnen Kostenarten im Jahr 2017 aufgezeigt, welche ursächlich für die gestiegenen Entgelte sind: 7/10 Durchschnittliche Kostensteigerung aus den Entgelten im Jahr 2017 Ø Kostensteigerung in % amb. Entgelte teilstat. Entgelte stat. Entgelte Gesamt Personalkosten + 7,2 + 4,8 + 10,5 + 7,5 Sachkosten + 3,5 + 4,2 + 2,8 + 3,5 Investitionsfolgekosten (einschl. Miete) + 4,1 + 1,3 + 2,8 + 2,7 Ø Kostensteigerung Gesamt + 4,9 + 3,4 + 5,4 + 4,6 Eine wichtige Rolle spielt die Tariferhöhung in TVöD. Im Jahr 2017 erfolgte neben der Tarifsteigerung TVöD von 2,4 % Tarifsteigerungen bei den freien Trägern in unterschiedlichen Größenordnungen mit Tarifanpassung Ost-West. Mit der Tarifeinigung des TVöD ab März 2018 ist eine weitere Lohnsteigerung von ca. 3,2 % für das Jahr 2018 und damit eine weitere Kostendynamik zu erwarten. Im Lichte einer sich verschärfenden Arbeitsmarktlage für Fachkräfte (Erzieher und Sozialpädagogen) ist die Kostenentwicklung im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung auch im Zusammenhang mit gleichlautenden Entwicklungen im Leistungsbereich Kita freie Träger zu sehen, wo im Zuge der Neuverhandlungen der Finanzierungspauschalen insbesondere die Personalkosten signifikant gestiegen sind und Mehrbedarfe aus Sicht der Stadt Leipzig verursacht haben. Mit zeitlicher Verzögerung ist dieser Umstand analog auch im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung festzustellen. Letztlich wirkt sich auch die Steigerung von Mieten in Leipzig als Reaktion des Wohnungsmarktes auf den hohen Bedarf durch Zuzüge entgelterhöhend aus. Eine weitere inhaltliche Ursache für steigende Kosten ist die zunehmende Zahl an komplexen Hilfefällen. Unterstützungsbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung entsteht zunehmend aufgrund komplexer Problemlagen der betroffenen Familien. Kompetenzen der Eltern sind häufig gleichzeitig in mehreren Lebensbereichen eingeschränkt, sodass die Entwicklung der in den Familien lebenden Kinder häufig nur durch den Einsatz langfristiger, engmaschiger (mehrere Hilfen gleichzeitig) und kostenintensiver Hilfeformen gesichert werden kann. Dies zeichnet sich u. a. in einer Zunahme der stationären Hilfen und in der Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume ab. Eine Rückführung der Kinder aus stationären Hilfen in den Haushalt der Eltern ist oft nicht möglich, es ergeben sich Hilfeverläufe bis zur Volljährigkeit bzw. Selbstständigkeit der Minderjährigen. Eine zukünftig bessere Ausrichtung der Leistungsangebote, mit erhöhten Personalanteilen für intensive Elternarbeit, könnte die Rückführung der Klienten in das Elternhaus und damit die Wirksamkeit von stationären Hilfen erhöhen. Die veränderte Ausrichtung von Hilfen wird im Rahmen des Qualitätsmanagements umgesetzt. Städtevergleich Für den Austausch von Vergleichsdaten und die Gewinnung neuer Impulse ist Leipzig als Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern Teilnehmer des Vergleichsrings HzE im IKO-Netz. In diesem Vergleichsring werden unter Zuhilfenahme einer einheitlichen und über die Jahre weiterentwickelten Methodik Kennzahlen im Bereich Hilfe zur Erziehung ausgetauscht. Die in diesem Bereich angefallenen Kosten der Stadt Leipzig sind 2017 im Vergleich zu anderen Großstädten gestiegen und liegen damit über dem Median der Städte in diesem Vergleichsring. Zur Begründung wird zum einen auf die unter Punkt 3 dargestellten Kostensteigerungen im Bereich Hilfen zur Erziehung verwiesen, als auch auf die, ebenfalls unter Punkt 3 beschriebenen, zunehmend komplexer werdenden Problemlagen von Familien, welche sich in kostenintensiveren Hilfeformen widerspiegeln. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass die Hilfedichte, welche die Fälle von Inanspruchnahme von Hilfen zur 8/10 Erziehung je 1.000 Einwohner unter 21 Jahren angibt, in Leipzig im Betrachtungszeitraum von 2015 bis 2017 nahezu konstant geblieben ist und nur eine geringfügige Steigung von 39,43 Hilfen pro 1.000 Einwohner auf 40,26 Hilfen pro 1.000 Einwohner nachweisbar ist. 2.4 Realisierungs-/ Zeithorizont Die dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen ergeben sich aus einer pflichtigen Aufgabe der Stadt Leipzig. Diese sind zwingend vor dem Ende des Haushaltsjahres 2018 zu bestätigen, um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der betreffenden Budgeteinheit gewährleisten zu können. 3 Finanzielle Auswirkungen Infolge der oben beschriebenen Effekte sind im Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 15.019.074 € festzustellen. Gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO 9/10 sind diese Mittel der Budgeteinheit 51_363_3ZW zur Verfügung zu stellen, um die ordnungsgemäße Gewährung und Abrechnung von Hilfen zur Erziehung im weiteren Jahresverlauf gewährleisten zu können. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt wie in nachfolgender Tabelle dargestellt: PSP-Element Bezeichnung Deckung 50_312_ZW 50_313_ZW 51_365_3ZW 51_365_6ZW 51_365_7ZW 51_363_3ZW 1098600000 Grundsicherung SGB II Hilfen für Asylbewerber Kita freie Träger Tagespflege kommunal Tagespflege freie Träger Mehrerträge Kostenerstattung/Kostenbeiträge 2018 Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt 1.000.000 500.000 1.000.000 150.000 350.000 909.000 11.110.074 15.019.074 4 Auswirkungen auf den Stellenplan Mit dieser Vorlage werden keine Auswirkungen auf den Stellenplan begründet. 5 Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung ist im Rahmen dieser Vorlage nicht vorgesehen. 6 Besonderheiten der Vorlage Die Prognose der Fallzahlen sowie der durchschnittlichen Fallkosten stützt sich auf IstWerte, welche für das Jahr fortgeschrieben bzw. hochgerechnet werden. 7 Folgen bei Nichtbeschluss Werden die überplanmäßigen Aufwendungen für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung nicht bestätigt, kann die Stadt Leipzig die ihr übertragene Pflichtaufgabe nur eingeschränkt wahrnehmen und keine neuen Hilfen zur Erziehung in den verschiedenen Leistungsarten vergeben. Dies würde dem individuellen Rechtsanspruch auf eine Hilfe im Sinne des SGB VIII entgegenstehen. Anlage: Prognose für den Leistungszeitraum Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2018 10/10 Amt für Jugend, Familie und Bildung 51.0, 51.5, 51.13 28.09.2018 Leistungsbereich erzieherische Hilfen - Entwicklung der Fallzahlen und Aufwendungen Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung Sachkonto/ Kostenart PSP-Element Bezeichnung Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Ambulant Leistungsparagraphen Ist 2017 Ø Fälle im BZR Mon.: 12 Ø Kosten pro Fall Ist 16+Steig.: 2,0% Summe : 1.236 Aufwendungen Fl. OBM pro Fall im Jahr + 5 Mio.€ Ist 16+Steig. Anz. 1,5% in € 01.02.2018 Ø Fälle Prog. Ø Kosten pro Fall V-Ist 17+Steig.: 3,0% Aufwendungen im Jahr in € 28.09.2018 Diff. zum Plan + 1.649.652 14.417 15.431 17.819.656 1.425 12.559 17.936.700 1.292 7 80.100 6 15.160 15.894 19.586.352 92.588 95.364 + 15.264 54 9.087 490.718 83 704.900 51 9.360 477.360 - 227.540 8.873 1 131 11.039 1.446.160 178 689 11.098 7.646.427 760 1 75.066 75.066 1 16 5.792 92.675 19 290 26.180 7.592.168 317 11.143 8.469 9.322 10.341 7.982 8.667 8.368 21.809 120 13.489 1.618.713 146 43 76 31.062 3.219 1.335.651 244.629 44 101 Betreuung in Notsituationen 4331 8000 1.100.36.3.3.01.01 Aufsuchende syst. Familienhilfe§/ 27 Familienprojekte (3) 4331 8000 1.100.36.3.3.01.02 Soziale Gruppenarbeit § 29 1 4331 8000 1.100.36.3.3.01.03 Erziehungsbeistand § 30 4331 8000 1.100.36.3.3.01.04 Soz.-päd. Familienhilfe § 31 4331 8000 1.100.36.3.3.01.08 int. sozial- pädag. Einzelbetr. § 35 amb. 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.01 Nachbetreuung § 41 Abs. 3 § 41,3 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.03 Erziehungsbeistand § 30 § 41/30 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetreuung § 41/35 amb. amb. § 35 4331 8000 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge 41/35a Vollj. amb. Amb. § 35a 4331 8000 1.100.36.3.4.01.03 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J 35aamb. amb.§ 35a § 20 amb. Teilstationär - Summe : 4331 7600 4331 7600 1.100.36.3.3.01.05 1.100.36.3.4.01.03 Erziehung in Tagesgruppe § 32 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J 35ateilstat. teil. § 35a 4331 7600 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge 41/35a Vollj. teil. teilstat. § 35a Pflegestellen Summe : 4331 7700 1.100.36.3.3.01.06 Vollzeitpflege Minderjährige § 33 4331 7700 1.100.36.3.4.01.01.06 Pflegestellen § 33 § 41/33 Stationär Summe : 4.310 7.635 358.844 56 1 11.827 11.827 3 1.500 - 3.500 11.371 1.489.601 - 176.999 7.862.300 702 11.431 8.024.562 + 162.262 51.400 1 1.000 - 451.100 26.700 52 7.864 - 50.000 - 1.400 4.200 + 3.200 408.928 - 42.172 8.000 - 18.700 163.400 17 5.966 101.422 - 61.978 6.924.200 331 26.965 8.925.415 + 2.001.215 11.892 1.745.800 120 13.731 1.647.704 - 98.096 1.381.400 345.400 43 77 31.994 3.315 1.375.721 255.283 - 5.679 - 90.117 1 38.433 38.433 1 16.700 - 2.300 13.192 7.836.126 678 12.730 8.639.100 651 13.585 8.843.708 + 204.608 578 13.305 7.690.361 659 633 13.704 8.674.803 + 112.003 9.110 145.765 19 12.994 3.875 8.562.800 16 76.300 18 9.384 168.905 + 92.605 1.027 61.721 63.387.263 1.049 58.668 61.646.400 1.168 63.549 74.225.310 + 12.578.910 59 66.965 3.950.918 60 67.586 4.106.700 67 68.974 4.621.235 + 514.535 Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter § 19 u. Kinder 1.100.36.3.2.01.03.03 Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht § 21 - 4332 6200 1.100.36.3.3.01.07 Heimerziehung § 34 837 59.789 4332 6200 1.100.36.3.3.01.08 int. soz.- päd. Einzelbetreuung § 35 stat 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.07 Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen § 41/34 + 13 § 41/34 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.08 Intensive soz.-päd Einzelbetr. Stat. § 41/35 § 35stat 4332 6200 1.100.36.3.4.01.01.09 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge 41/35a Vollj. statstat. § 35a 4332 6200 1.100.36.3.4.01.03 Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J 35astat. stat § 35a 50.043.517 839 5 59.729 298.644 6 50.208 1.556.450 44 1.253 3 16 44.488 711.812 23 79 86.388 - 6.824.668 4.682.945 19.000 1.000 31 - Summe : 1 131 594 1.100.36.3.2.01.03.01 Weitere Leistungen 5.000 1.666.600 31.143 3.406 - 4332 6200 § 34, § 13(3), § 20 - 47 4332 6200 1.100.36.3.4.01.02 Ø Kosten 6 1.100.36.3.2.01.03.02 4332 6100 Prognose 2018 Ø Fälle HzE 4331 8000 4331 6800 Plan 2018 Aufwendungen im Jahr in € 13.01.2018 74 57.687 66.167 45.762 27.667 47.818 74.113 - 48.407.700 - - 61.583 415.900 8 61.521 492.166 + 76.266 2.013.500 37 51.714 1.913.429 - 100.071 87.000 2 61.583 61.583 - 25.417 1.102.100 22 45.823 1.008.104 - 93.996 94 88.980 8.364.107 + 2.851.607 4.772.000 + 684.000 5.512.500 4.088.000 - 57.764.685 - 1.000 938 + 9.356.985 Krankenhilfe § 40 185.164 190.000 214.071 + 24.071 Inobhutnahme v. Kind/Jugdl. § 42 4.497.781 3.898.000 4.557.929 + 659.929 109.075.074 + 15.019.074 Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Gesamt: 2.977 32.027 95.344.704 3.298 28.886 94.056.000 3.231 33.759