Daten
Kommune
Leipzig
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1419297.pdf
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960 kB
Erstellt
01.08.18, 12:00
Aktualisiert
20.11.18, 11:12
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-06148
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen 2018 Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 15.019.074
Euro werden gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO bestätigt und der Budgeteinheit
51_363_3ZW zur Verfügung gestellt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 3.000.000 Euro aus nachfolgend genannten
Budgeteinheiten innerhalb des bestätigten Haushaltsplanes:
in Höhe von 1.000.000 Euro aus der Budgeteinheit 50_312_ZW „Grundsicherung SGB II“
in Höhe von 500.000 Euro aus der Budgeteinheit 50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber“
in Höhe von 1.000.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_3ZW „Kita freie Träger“
in Höhe von 150.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_6ZW „Tagespflege kommunal“
in Höhe von 350.000 Euro aus der Budgeteinheit 51_365_7ZW „Tagespflege freie Träger“
3. Darüber hinaus werden die Mehrerträge für Kostenerstattung/Kostenbeiträge in Höhe von
909.000 Euro im Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen und zur Deckung der
überplanmäßigen Aufwendungen hinzugezogen.
4. Die hierüber nicht erfasste Deckung in Höhe von 11.110.074 Euro erfolgt aus der
Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt (1098600000).
1/10
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher Bestandteil der im 8. Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) geregelten pflichtigen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im
Haushaltsjahr 2018 sind insbesondere infolge der Kostenentwicklung überplanmäßige
Aufwendungen entstanden. Es werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 15.019.074
Euro ausgewiesen.
2/10
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
15.019.074
51_363_3ZW
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist gemäß SGB VIII kommunale Pflichtaufgabe.
3/10
1
Nichtöffentlichkeits- und Eilbedürftigkeitsbegründung
Die vorliegende Vorlage bedarf keiner nichtöffentlichen und auch keiner eilbedürftigen
Behandlung, sofern eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung unverzüglich
sichergestellt ist.
2
Sachverhalt
Der Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung ist wesentlicher Bestandteil der im 8.
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten pflichtigen Aufgaben der Stadt Leipzig im Bereich
der Kinder- und Jugendhilfe. Im Haushaltsjahr 2018 sind insbesondere infolge der
Kostenentwicklung mit dem Schwerpunkt der Personalkosten überplanmäßige
Aufwendungen entstanden, deren Bestätigung gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO durch die
Ratsversammlung zu erfolgen hat. Diese Vorlage bildet die aktuell bekannte Fallzahlen- und
Fallkostenentwicklung ab und weist auf weiterhin bestehende Risiken hin. Es werden
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 15.019.074 Euro ausgewiesen.
2.1
Anlass
In den zurückliegenden Jahren zeigte sich, dass im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung,
der in der Budgeteinheit 51_363_3ZW, eine deutliche Steigerung bei den relevanten
Leistungsparametern – sowohl bei den Fallzahlen in den jeweiligen Hilfearten, als auch bei
deren Kosten. Es ist auch weiterhin davon auszugehen, dass die Stadt Leipzig durch Zuzüge
von Familien und einer steigenden Geburtenrate deutlichen Zuwachs an Einwohnern haben
wird. Mit der überproportionalen Bevölkerungsentwicklung bei Jungeinwohnern steigt auch
die potentielle Zielgruppe der Leistungsberechtigten für Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII,
wie nachfolgende Grafik zeigt:
Ausgehend von den bisherigen Aufwendungen, ergänzt um die prognostizierten Fallzahlund Fallkostensteigerungen in diesem Jahr muss festgestellt werden, dass sich ein
voraussichtlicher Mehrbedarf in Höhe von 15,02 Mio. € gegenüber dem geplanten
Haushaltsansatz für 2018 (inkl. Nachtragshaushalt) ergibt:
4/10
Aufwendungen
Hilfearten
Ambulant
Ist
2017
Plan
im Jahr
V-Ist
im Jahr
(v. RE)
2018
2018
Ø Kosten/Fall
Diff. zum
Plan
Ø Kosten
2017
Plan
Ø Kosten
V-Ist 18
Ø Kosten
Diff. zum
Plan
2018
17.819.656
17.936.700
19.586.352
+ 1.649.652
14.417
12.559
15.160
+ 2.601
Teilstationär
1.618.713
1.745.800
1.647.704
- 98.096
13.489
11.892
13.731
+ 1.839
Pflegestellen
7.836.126
8.639.100
8.843.708
+ 204.608
13.192
12.730
13.585
+ 855
63.387.263
61.646.400
74.225.310
+ 12.578.910
61.721
58.668
63.549
+ 4.881
32.027
28.886
33.759
+ 4.873
Stationär
weitere Leistungen
HzE Gesamt:
4.682.945
4.088.000
4.772.000
+ 684.000
95.344.704
94.056.000
109.075.074
+ 15.019.074
Um der bisherigen Steigerung für die Folgejahre gerecht zu werden, wurden im Verlauf der
Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 zunächst die voraussichtlichen
Aufwendungen für das Jahr 2016 basierend auf dem vorläufigen Rechnungsergebnis des
Jahres 2015 ermittelt und entsprechend für die Jahre 2017/2018 auf dieser Datengrundlage
die Fallzahlen- und Kostenentwicklung prognostiziert. Durch den sich im 2. Halbjahr 2016
abzeichnenden Mehrbedarf ergab sich folglich ein zu niedriger Haushaltsansatz für die Jahre
2017 und 2018.
Die Planung für die Haushaltsjahre 2017/2018 für Hilfen zur Erziehung wurde letztlich auf der
in der DS-VI-2877 „Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für die
Haushaltsjahre 2015 und 2016 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte
der Budgeteinheit 51_363_ZW)“ bestätigten Prognose der Aufwendungen für das
Haushaltsjahr 2016 mit einer jährlichen Steigerung von 1,5 % für die Jahre 2017 und 2018
festgeschrieben.
Um dem zu geringen Planansatz für das Jahr 2018 entgegenzuwirken, wurden im Rahmen
des Nachtragsaushaltes für 2018 bereits zusätzlich 5 Mio. € aufgenommen. Angesichts der
Ist-Aufwendungen in Höhe von rund 95,3 Mio. € für das Jahr 2017 liegt dieser Planansatz für
2018 mit seiner jetzigen Höhe von 94,1 Mio. € leicht unterhalb des Rechnungsergebnisses
des Haushaltsjahres 2017.
Vor dem Hintergrund steigender durchschnittlicher Fallkosten (siehe Tabelle) sowie einer
Fallzahlsteigerung insbesondere im stationären Bereich ist es nicht möglich, dass dieser
Planansatz für das Haushaltsjahr 2018 eingehalten werden kann.
Die Höhe der Aufwendungen für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung und damit
einhergehend die Höhe des Mehrbedarfs für das Haushaltsjahr 2018 ist, wie in den
folgenden Kapiteln näher ausgeführt wird, von zwei Hauptfaktoren abhängig:
1. Einerseits spielt in diesem Zusammenhang die konkrete Entwicklung der Fallzahlen eine
wichtige Rolle. Hierbei ist zu erkennen, dass die tatsächlichen durchschnittlichen
Fallzahlen bei den ambulanten, teilstationären Hilfen und den Pflegestellen unter den
geplanten durchschnittlichen Fallzahlen für das Jahr 2018 liegen. Die tatsächlichen
durchschnittlichen Fallzahlen bei den stationären Hilfen sind jedoch über das Niveau der
geplanten Fallzahlen angewachsen.
2. Der zweite Hauptfaktor sind die durchschnittlichen Kosten je Fall. Die in der Planung
festgeschriebenen durchschnittlichen Fallkosten können für das Jahr 2018 aufgrund der
Kostenentwicklung vordergründig im Bereich von Personalkosten als Entgeltbestandteil
nicht mehr eingehalten werden.
5/10
2.2
Strategische Ziele
Diese Vorlage ordnet sich in das strategische Zielbild „2030 – Leipzig wächst nachhaltig!“ in
das Teilziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ ein. Mit dieser Vorlage soll
„Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ gewährleistet werden.
2.3
Operative Umsetzung
In Folgenden wird auf die Aspekte eingegangen, die den Mehrbedarf intendieren.
Entwicklung der Fallzahlen
Im Vergleich der Fallzahlsteigerungen der letzten Jahre ist zu erkennen, dass die Steigerung
im Jahresvergleich rückläufig ist und der weiterhin zu verzeichnende Anstieg gebremst und
mit leicht rückläufiger Dynamik erfolgt.
Die konkrete Fallzahlentwicklung für das Jahr 2018 in den einzelnen Hilfearten stellt sich wie
folgt dar:
Fallzahlen
Plan Ø
Ist Ø
im Jahr
bis 08/
2018
2018
Hilfearten
Ist Ø
2017
ambulante Hilfen
1.236
1.425
1.251
1.292
- 133
120
146
121
120
- 26
teilstationäre Hilfen
Pflegestellen
V-Ist Ø
im Jahr
2018
Abweichung
zum Plan
594
678
643
651
stationäre Hilfen
1.027
1.049
1.139
1.168
+ 119
- 27
Gesamt:
2.977
3.298
3.154
3.231
- 67
Für das Jahr 2018 wurde mit einer durchschnittlichen Gesamtfallzahl von 3.298 Fällen
geplant. Insgesamt kann festgehalten werden, dass es zu einer voraussichtlichen
Planunterschreitung von 67 Fällen kommt. In den einzelnen Hilfearten stellt sich dies jedoch
differenziert dar. Die größten Abweichungen sind hierbei im ambulanten und stationären
Bereich zu erkennen.
Im ambulanten Bereich wird es im Jahr 2018 zu einer voraussichtlichen Planunterschreitung
von 133 Fällen kommen. Ambulante Hilfen reichen oftmals nicht mehr aus, um das
Kindeswohl in der Familie sichern zu können, wodurch eine stationäre Hilfe gewährt werden
6/10
müssen und somit Wechselwirkungen insbesondere zwischen diesen Hilfearten festzustellen
sind.
In Folge dessen, liegen die Fallzahlen im stationären Bereich mit voraussichtlich 119 Fällen
über Plan und 254 Fällen über dem Ist 2017. Ein weiterer Grund für den deutlichen Anstieg
stationärer Hilfen ist das mangelnde Angebot an geeigneten Pflegestellen, das in dem immer
höheren Hilfebedarf der betroffenen Kinder begründet ist. So wurde für das Jahr 2018 mit
einer durchschnittlichen Fallzahl von 678 Fällen im Bereich der Pflegestellen gerechnet.
Nach derzeitiger Prognose ist von durchschnittlich 651 Fällen auszugehen. Daraus
resultierend müssen nun anstatt der Unterbringung in Pflegestellen stationäre Hilfen gewährt
werden.
Entwicklung der durchschnittlichen Fallkosten
Die Prognose der durchschnittlichen Fallkosten 2018 stützt sich auf ein Modell, welches die
Daten der tatsächlichen monatlichen Entwicklung der Fallzahlen des Vorjahres, im aktuellen
Jahr bis Jahresende, sowie die Durchschnittskosten pro Fall des Vorjahres mit einer
Kostensteigerung von 3 % für 2018 miteinander verknüpft. Es ist darauf hinzuweisen, dass
die Prognosedaten mit jedem zusätzlichen Monat im laufenden Jahr, für den Ist-Fallzahlen
vorliegen, genauer werden.
Die Kostensteigerungen werden entsprechend der individuellen Leistungsverhandlung mit
den einzelnen Trägern und der einzelfallabhängigen Inanspruchnahme der
Leistungsangebote unterschiedlich zeitversetzt haushaltswirksam und können deshalb nicht
punktgenau eingeschätzt werden.
Ø Kosten/Fall
Hilfearten
Ø Kosten
2017
ambulante Hilfen
teilstationäre Hilfen
Pflegestellen
stationäre Hilfen
14.417
Plan
Ø Kosten
2018
12.559
V-Ist 18
Ø Kosten
Diff. zum
Plan
15.160
+ 2.601
13.489
11.892
13.731
+ 1.839
13.192
12.730
13.585
+ 855
61.721
58.668
63.549
+ 4.881
HzE Gesamt:
32.027
28.886
33.759
+ 4.873
Gegenüber dem Planansatz der durchschnittlichen Fallkosten für das Jahr 2018 ist eine
deutliche Abweichung zu erkennen. Bereits nach Abschluss des Jahres 2016, in welchem
die Planung erfolgte, führten die Kostensteigerungen zu einem Mehrbedarf (siehe VI-DS04730). Diese gestiegenen durchschnittlichen Kosten lagen zum Zeitpunkt der Planung nicht
vor und konnten damit im Planansatz 2017/2018 keine ausreichende Berücksichtigung
finden.
In der Haushaltsplanung wurde die Kostensteigerung mit einem jährlichen
Dynamisierungsfaktor in Höhe von 1,5 % gegenüber dem Planwert 2017 angenommen. Vor
dem Hintergrund der realen Kostensteigerungen wird konstatiert, dass dieser Ansatz zu
gering eingeschätzt worden ist. In nachfolgender Übersicht sind die Kostensteigerungen in
einzelnen Kostenarten im Jahr 2017 aufgezeigt, welche ursächlich für die gestiegenen
Entgelte sind:
7/10
Durchschnittliche Kostensteigerung aus den Entgelten im Jahr 2017
Ø Kostensteigerung in %
amb. Entgelte
teilstat. Entgelte
stat. Entgelte
Gesamt
Personalkosten
+ 7,2
+ 4,8
+ 10,5
+ 7,5
Sachkosten
+ 3,5
+ 4,2
+ 2,8
+ 3,5
Investitionsfolgekosten (einschl. Miete)
+ 4,1
+ 1,3
+ 2,8
+ 2,7
Ø Kostensteigerung Gesamt
+ 4,9
+ 3,4
+ 5,4
+ 4,6
Eine wichtige Rolle spielt die Tariferhöhung in TVöD. Im Jahr 2017 erfolgte neben der
Tarifsteigerung TVöD von 2,4 % Tarifsteigerungen bei den freien Trägern in
unterschiedlichen Größenordnungen mit Tarifanpassung Ost-West.
Mit der Tarifeinigung des TVöD ab März 2018 ist eine weitere Lohnsteigerung von ca. 3,2 %
für das Jahr 2018 und damit eine weitere Kostendynamik zu erwarten.
Im Lichte einer sich verschärfenden Arbeitsmarktlage für Fachkräfte (Erzieher und
Sozialpädagogen) ist die Kostenentwicklung im Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung auch
im Zusammenhang mit gleichlautenden Entwicklungen im Leistungsbereich Kita freie Träger
zu sehen, wo im Zuge der Neuverhandlungen der Finanzierungspauschalen insbesondere
die Personalkosten signifikant gestiegen sind und Mehrbedarfe aus Sicht der Stadt Leipzig
verursacht haben. Mit zeitlicher Verzögerung ist dieser Umstand analog auch im
Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung festzustellen.
Letztlich wirkt sich auch die Steigerung von Mieten in Leipzig als Reaktion des
Wohnungsmarktes auf den hohen Bedarf durch Zuzüge entgelterhöhend aus.
Eine weitere inhaltliche Ursache für steigende Kosten ist die zunehmende Zahl an
komplexen Hilfefällen. Unterstützungsbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung entsteht
zunehmend aufgrund komplexer Problemlagen der betroffenen Familien. Kompetenzen der
Eltern sind häufig gleichzeitig in mehreren Lebensbereichen eingeschränkt, sodass die
Entwicklung der in den Familien lebenden Kinder häufig nur durch den Einsatz langfristiger,
engmaschiger (mehrere Hilfen gleichzeitig) und kostenintensiver Hilfeformen gesichert
werden kann. Dies zeichnet sich u. a. in einer Zunahme der stationären Hilfen und in der
Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume ab. Eine Rückführung der Kinder aus stationären
Hilfen in den Haushalt der Eltern ist oft nicht möglich, es ergeben sich Hilfeverläufe bis zur
Volljährigkeit bzw. Selbstständigkeit der Minderjährigen.
Eine zukünftig bessere Ausrichtung der Leistungsangebote, mit erhöhten Personalanteilen
für intensive Elternarbeit, könnte die Rückführung der Klienten in das Elternhaus und damit
die Wirksamkeit von stationären Hilfen erhöhen. Die veränderte Ausrichtung von Hilfen wird
im Rahmen des Qualitätsmanagements umgesetzt.
Städtevergleich
Für den Austausch von Vergleichsdaten und die Gewinnung neuer Impulse ist Leipzig als
Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern Teilnehmer des Vergleichsrings HzE im IKO-Netz. In
diesem Vergleichsring werden unter Zuhilfenahme einer einheitlichen und über die Jahre
weiterentwickelten Methodik Kennzahlen im Bereich Hilfe zur Erziehung ausgetauscht.
Die in diesem Bereich angefallenen Kosten der Stadt Leipzig sind 2017 im Vergleich zu
anderen Großstädten gestiegen und liegen damit über dem Median der Städte in diesem
Vergleichsring. Zur Begründung wird zum einen auf die unter Punkt 3 dargestellten
Kostensteigerungen im Bereich Hilfen zur Erziehung verwiesen, als auch auf die, ebenfalls
unter Punkt 3 beschriebenen, zunehmend komplexer werdenden Problemlagen von
Familien, welche sich in kostenintensiveren Hilfeformen widerspiegeln. Gleichzeitig ist zu
erwähnen, dass die Hilfedichte, welche die Fälle von Inanspruchnahme von Hilfen zur
8/10
Erziehung je 1.000 Einwohner unter 21 Jahren angibt, in Leipzig im Betrachtungszeitraum
von 2015 bis 2017 nahezu konstant geblieben ist und nur eine geringfügige Steigung von
39,43 Hilfen pro 1.000 Einwohner auf 40,26 Hilfen pro 1.000 Einwohner nachweisbar ist.
2.4
Realisierungs-/ Zeithorizont
Die dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen ergeben sich aus einer pflichtigen
Aufgabe der Stadt Leipzig. Diese sind zwingend vor dem Ende des Haushaltsjahres 2018 zu
bestätigen, um eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der betreffenden Budgeteinheit
gewährleisten zu können.
3
Finanzielle Auswirkungen
Infolge der oben beschriebenen Effekte sind im Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 15.019.074 € festzustellen. Gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO
9/10
sind diese Mittel der Budgeteinheit 51_363_3ZW zur Verfügung zu stellen, um die
ordnungsgemäße Gewährung und Abrechnung von Hilfen zur Erziehung im weiteren
Jahresverlauf gewährleisten zu können. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen
erfolgt wie in nachfolgender Tabelle dargestellt:
PSP-Element
Bezeichnung
Deckung
50_312_ZW
50_313_ZW
51_365_3ZW
51_365_6ZW
51_365_7ZW
51_363_3ZW
1098600000
Grundsicherung SGB II
Hilfen für Asylbewerber
Kita freie Träger
Tagespflege kommunal
Tagespflege freie Träger
Mehrerträge Kostenerstattung/Kostenbeiträge 2018
Kostenstelle unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt
1.000.000
500.000
1.000.000
150.000
350.000
909.000
11.110.074
15.019.074
4
Auswirkungen auf den Stellenplan
Mit dieser Vorlage werden keine Auswirkungen auf den Stellenplan begründet.
5
Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist im Rahmen dieser Vorlage nicht vorgesehen.
6
Besonderheiten der Vorlage
Die Prognose der Fallzahlen sowie der durchschnittlichen Fallkosten stützt sich auf IstWerte, welche für das Jahr fortgeschrieben bzw. hochgerechnet werden.
7
Folgen bei Nichtbeschluss
Werden die überplanmäßigen Aufwendungen für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung
nicht bestätigt, kann die Stadt Leipzig die ihr übertragene Pflichtaufgabe nur eingeschränkt
wahrnehmen und keine neuen Hilfen zur Erziehung in den verschiedenen Leistungsarten
vergeben. Dies würde dem individuellen Rechtsanspruch auf eine Hilfe im Sinne des SGB
VIII entgegenstehen.
Anlage:
Prognose für den Leistungszeitraum Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2018
10/10
Amt für Jugend, Familie und Bildung
51.0, 51.5, 51.13
28.09.2018
Leistungsbereich erzieherische Hilfen - Entwicklung der Fallzahlen und Aufwendungen
Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung
Sachkonto/
Kostenart
PSP-Element
Bezeichnung
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW
Ambulant
Leistungsparagraphen
Ist 2017
Ø Fälle
im BZR
Mon.:
12
Ø Kosten
pro Fall
Ist 16+Steig.:
2,0%
Summe :
1.236
Aufwendungen
Fl. OBM
pro Fall
im Jahr
+ 5 Mio.€
Ist 16+Steig.
Anz.
1,5%
in €
01.02.2018
Ø Fälle
Prog.
Ø Kosten
pro Fall
V-Ist 17+Steig.:
3,0%
Aufwendungen
im Jahr
in €
28.09.2018
Diff. zum
Plan
+ 1.649.652
14.417
15.431
17.819.656
1.425
12.559
17.936.700
1.292
7
80.100
6
15.160
15.894
19.586.352
92.588
95.364
+ 15.264
54
9.087
490.718
83
704.900
51
9.360
477.360
- 227.540
8.873
1
131
11.039
1.446.160
178
689
11.098
7.646.427
760
1
75.066
75.066
1
16
5.792
92.675
19
290
26.180
7.592.168
317
11.143
8.469
9.322
10.341
7.982
8.667
8.368
21.809
120
13.489
1.618.713
146
43
76
31.062
3.219
1.335.651
244.629
44
101
Betreuung in Notsituationen
4331 8000
1.100.36.3.3.01.01
Aufsuchende syst. Familienhilfe§/ 27
Familienprojekte
(3)
4331 8000
1.100.36.3.3.01.02
Soziale Gruppenarbeit
§ 29
1
4331 8000
1.100.36.3.3.01.03
Erziehungsbeistand
§ 30
4331 8000
1.100.36.3.3.01.04
Soz.-päd. Familienhilfe
§ 31
4331 8000
1.100.36.3.3.01.08
int. sozial- pädag. Einzelbetr.
§ 35 amb.
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.01
Nachbetreuung § 41 Abs. 3
§ 41,3
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.03
Erziehungsbeistand § 30
§ 41/30
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetreuung
§ 41/35
amb.
amb.
§ 35
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge
41/35a
Vollj.
amb.
Amb. § 35a
4331 8000
1.100.36.3.4.01.03
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J
35aamb.
amb.§ 35a
§ 20 amb.
Teilstationär
-
Summe :
4331 7600
4331 7600
1.100.36.3.3.01.05
1.100.36.3.4.01.03
Erziehung in Tagesgruppe
§ 32
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J
35ateilstat.
teil. § 35a
4331 7600
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge
41/35a
Vollj.
teil. teilstat. § 35a
Pflegestellen
Summe :
4331 7700
1.100.36.3.3.01.06
Vollzeitpflege Minderjährige
§ 33
4331 7700
1.100.36.3.4.01.01.06
Pflegestellen § 33
§ 41/33
Stationär
Summe :
4.310
7.635
358.844
56
1
11.827
11.827
3
1.500
- 3.500
11.371
1.489.601
- 176.999
7.862.300
702
11.431
8.024.562
+ 162.262
51.400
1
1.000
-
451.100
26.700
52
7.864
-
50.000
- 1.400
4.200
+ 3.200
408.928
- 42.172
8.000
- 18.700
163.400
17
5.966
101.422
- 61.978
6.924.200
331
26.965
8.925.415
+ 2.001.215
11.892
1.745.800
120
13.731
1.647.704
- 98.096
1.381.400
345.400
43
77
31.994
3.315
1.375.721
255.283
- 5.679
- 90.117
1
38.433
38.433
1
16.700
- 2.300
13.192
7.836.126
678
12.730
8.639.100
651
13.585
8.843.708
+ 204.608
578
13.305
7.690.361
659
633
13.704
8.674.803
+ 112.003
9.110
145.765
19
12.994
3.875
8.562.800
16
76.300
18
9.384
168.905
+ 92.605
1.027
61.721
63.387.263
1.049
58.668
61.646.400
1.168
63.549
74.225.310
+ 12.578.910
59
66.965
3.950.918
60
67.586
4.106.700
67
68.974
4.621.235
+ 514.535
Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter
§ 19 u. Kinder
1.100.36.3.2.01.03.03
Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht
§ 21
-
4332 6200
1.100.36.3.3.01.07
Heimerziehung § 34
837
59.789
4332 6200
1.100.36.3.3.01.08
int. soz.- päd. Einzelbetreuung § 35 stat
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.07
Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen
§ 41/34 + 13
§ 41/34
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetr. Stat.
§ 41/35
§ 35stat
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§Junge
41/35a
Vollj.
statstat. § 35a
4332 6200
1.100.36.3.4.01.03
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.§K/J
35astat.
stat § 35a
50.043.517
839
5
59.729
298.644
6
50.208
1.556.450
44
1.253
3
16
44.488
711.812
23
79
86.388
-
6.824.668
4.682.945
19.000
1.000
31
-
Summe :
1
131
594
1.100.36.3.2.01.03.01
Weitere Leistungen
5.000
1.666.600
31.143
3.406
-
4332 6200
§ 34, § 13(3), § 20
-
47
4332 6200
1.100.36.3.4.01.02
Ø Kosten
6
1.100.36.3.2.01.03.02
4332 6100
Prognose 2018
Ø Fälle
HzE
4331 8000
4331 6800
Plan 2018
Aufwendungen
im Jahr
in €
13.01.2018
74
57.687
66.167
45.762
27.667
47.818
74.113
-
48.407.700
-
-
61.583
415.900
8
61.521
492.166
+ 76.266
2.013.500
37
51.714
1.913.429
- 100.071
87.000
2
61.583
61.583
- 25.417
1.102.100
22
45.823
1.008.104
- 93.996
94
88.980
8.364.107
+ 2.851.607
4.772.000
+ 684.000
5.512.500
4.088.000
-
57.764.685
- 1.000
938
+ 9.356.985
Krankenhilfe
§ 40
185.164
190.000
214.071
+ 24.071
Inobhutnahme v. Kind/Jugdl.
§ 42
4.497.781
3.898.000
4.557.929
+ 659.929
109.075.074
+ 15.019.074
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3ZW Gesamt:
2.977
32.027
95.344.704
3.298
28.886
94.056.000
3.231
33.759