Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1384002.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
02.11.18, 15:22

öffnen download melden Dateigröße: 12 MB

Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05691 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Baubeschluss: Sanierung Körnerstr., K.-Liebknecht-Str. bis B.-Göring-Str. (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte SBB Süd Verwaltungsausschuss 05.12.2018 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Sanierung und Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen. 2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 565.000,00 €. In der Vorlage VI-DS-05226 "Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB in 2018" sind Mittel für die Körnerstraße in Höhe von 515.000,00 € enthalten, davon 490.000,00 € im Finanzhaushalt und 25.000,00 € im Ergebnishaushalt. 3. Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 515.000,00 €, davon 464.000,00 € im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) und 51.000,00 € im Innenauftrag SEP Innerer Süden (106400000013), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). Die restlichen 50.000,00 € werden aus dem Planansatz 2018 im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bereitgestellt. 4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresabschlussergebnisses 2018 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bereitzustellen. Die Deckung erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). 1/9 5. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten in Höhe von 1.320,00 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Die ab dem Haushaltsjahr 2023 anfallenden Folgekosten in Höhe von 586,52 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Die Mittel werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer entsprechend angemeldet. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 ff zu entscheiden. Zusammenfassung: Anlass der Vorlage: Rechtliche Vorschriften Stadtratsbeschluss Verwaltungshandeln Sonstiges: Im Sanierungsgebiet „Leipzig-Innerer Süden“ ist der Ausbau der Körnerstr. von K.Liebknecht-Str. bis B.-Göring-Straße ab 3.6.19 vorgesehen, da sich Gehwege und Fahrbahn in einem schlechten Zustand befinden. Die Gestaltung erfolgt nach heutigen Erfordernissen. Die Kosten werden mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des Sanierungsgebiets finanziert. 2/9 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt 51.000,00 Innenauftrag 106400000013 Sachkonto 42711200 514.000,00 PSP-Element 7.0000982.700 Finanzkonto 78513000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2018 2019 Einzahlungen Auszahlungen 2018 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 2019 x nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2019 ff. 1.320,00 1.100.54.1.0.01.09 2023 jj. 586,52 1.100.55.1.0.01 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Beschreibung des Abwägungsprozesses: Die Sanierung und Gestaltung des öffentlichen Raums ist wesentliches Sanierungsziel der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innerer Süden. Mit Blick auf die Mittelverfügbarkeit und aufgrund des desolaten Zustands der Körnerstraße wurde dieser Maßnahme in Abstimmung mit dem VTA höchste Priorität zugeordnet. 3/9 4/9 Sachverhalt: 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße. Der Straßenabschnitt liegt südlich des Stadtzentrums im Stadtbezirk Süd, im Ortsteil Südvorstadt und innerhalb des Sanierungsgebietes „Innerer Süden“. Im Laufe der Sanierung konnten viele Vorhaben im Gebiet mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden. Neben Straßen wurden auch öffentliche Grünflächen gestaltet und mit neuen Spiel- und Aufenthaltsfunktionen ausgestattet. Weitere ausgewählte Vorhaben sollen noch vor Aufhebung der Sanierungssatzung folgen. Der Baubereich wird im Westen von der Karl-Liebknecht-Straße und im Osten von der Bernhard-Göring-Straße begrenzt. 1.2 Weitere Beschlüsse Es wird auf die Vorlage VI-DS-05226, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018, “Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB in 2018“, verwiesen. 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Ist-Zustand/Bauzustandsanalyse Die Körnerstraße ist eine ca. 11,50 m breite Straße mit beidseitigem Gehweg von je ca. 2,50 m Breite. Die Fahrbahn teilt sind in je eine Fahrspur und Parkflächen. Auf der Südseite der Straße befindet sich geschlossene Bebauung. Die Nordseite grenzt im Mittelstück an den Körnerplatz. Aufgrund der ungeordneten Verkehrsverhältnisse und des schlechten Zustandes der Straße mit einer Vielzahl von Unebenheiten und Schadstellen sowie einer mangelhaften Entwässerung ist die Straße als vordringlich zu sanierend einzustufen. In der Fahrbahn und in den Nebenanlagen sind ungleichmäßige Setzungen bzw. ein nicht ausgeprägtes Gefälle vorhanden. Es wurden Plattendruckversuche durchgeführt. Bis auf einen Schurf wurden nicht ausreichende Tragfähigkeitswerte für das Straßenplanum ermittelt. Die vorhandenen Oberflächenbefestigungen entsprechen damit nicht der anstehenden Verkehrsbelastung. In schlechtem Zustand befinden sich auch große Teile der Gehwege. Die Mosaikpflasterbereiche sind uneben und haben zum Teil Absenkungen gegenüber den Naturborden und Granitkrustenplatten bis zu 4 cm. Die Granitkrustenplatten sind teilweise mehrfach gebrochen. Diese Mängel stellen eine große Stolpergefahr für die zahlreichen Fußgänger dar. Der Zustand bietet nicht die notwendige Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Der Leitungsbestand verschiedener Medienträger ist verschlissen und muss bereichsweise erneuert werden. 2.2 Notwendigkeit/Dringlichkeit Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind derzeit erforderlich und ziehen einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich. Als Voraussetzung für eine bessere Verkehrsabwicklung und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die geplante Ausbaumaßnahme erforderlich. 2.3 Gegenüberstellung/ Vor-und Nachteile Mit der Baumaßnahme werden die funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des Straßenraums wird nach heutigen Ansprüchen erfolgen. Die Verkehrssicherheit wird verbessert. Die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden dabei berücksichtigt. Nach der 5/9 Umgestaltung werden Fußgänger und behinderte Menschen die Gehwege besser und die Straße sicherer überqueren können. Die vorhandene Straßenausleuchtung entspricht nicht den heutigen Ansprüchen. Eine Neugliederung des Verkehrsraumes erfolgt insbesondere durch neue Bäume soweit der Leitungsbestand im Untergrund und der begrenzte Straßenquerschnitt es zulassen. Auf der Nordseite verhindert insbesondere die vorhandene Fernwärmeleitung neue Straßenbäume, hier kann nur ein neuer Baumstandort eingeordnet werden.Besonders die Bäume in der Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen, verbessern das Stadtklima und fördern damit das Wohlbefinden der Bürger. So spenden sie Schatten im Sommer, filtern Staub, binden Kohlendioxid und sind der Lebensraum für viel Tiere. Durch den Ausbau mit einer verbesserten Oberflächenwiederherstellung wird der Straßenzug städtebaulich aufgewertet. Die Ausbildung von Gehwegnasen ordnet die PKWStellplätze und erleichtert die Querung der Straßen für die Fußgänger. Die Bedingungen für ältere - und behinderte Verkehrsteilnehmer verbessern sich auch durch neue Blindenleitsysteme im Bereich der Einmündung Bernhard-Göring-Straße. Die Erneuerung der Straßenentwässerungsanlagen ermöglicht eine geregelte Ableitung der Regenwässer. Eine Reduzierung des Verkehrslärms ist durch die Beseitigung von Fahrbahnunebenheiten zu erwarten. Die Bedingungen in der Körnerstraße werden sich damit nachhaltig verbessern. 2.4 Alternative bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Die Länge der Körnerstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhardt-Göring-Straße beträgt ca. 205 m. Im mittleren Abschnitt grenzt unmittelbar nördlich der Körnerplatz an, im weiteren Verlauf sich es vorwiegend Wohngebäude. 3.1 Querschnittgestaltung/ Materialien Das Parkregime ist in Längs- und Senkrechtaufstellung unterteilt. Auf der nördlichen Fahrbahnseite ist eine Senkrechtaufstellung und auf der Südseite ist eine Längsaufstellung vorgesehen. Die Fahrgassenbreite beträgt durchgängig 5,15 m. Die Breite der Parkstände in Senkrechtsaufstellung betragen 4,30 m und der Längsparker 2,00 m, diese ergeben sich aus der Geometrie der vorhandenen Gehwegnasen, welche im Zuge der Baumaßnahme nicht verändert werden.Die Gehwegbreiten betragen auf der Nordseite der Körnerstraße ca. 2,75 m und auf der Südseite ebenfalls ca. 2,75 m. Die vorhandenen Gehwegnasen bleiben unverändert bestehen. Im Zuge des Ausbaus werden weitere Gehwegnasen beidseitig auf der Bernhard-Göring-Straße eingeordnet. 3.2 Materialien Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise. Die Parkflächen werden mit vorhandenen Kupferschlackepflaster, welches aus der Fahrbahn gewonnen wird, befestigt. Die Gehwege werden mit Granitkrustenplatten (Alt- und Neumaterial) hergestellt. Ober- und Unterstreifen werden mit Mosaikpflaster (Alt- und Neumaterial) befestigt. Im Bereich der Grundstückszufahrten erfolgt die Befestigung mit Natursteinpflaster 16 x 16 cm (gesägt und gestockt). Material und Farbe ist in Verlängerung des Plattenbandes Granit mittelgrau und in Verlängerung des Unter- und Oberstreifens Quarzporphyr Rhyolith. Die Abgrenzung der Gehwege und der Parkflächen erfolgt mit den vorhandenen Granitborden, auf der Südseite 25 cm und auf der Nordseite 30 cm. 6/9 3.3 Baumpflanzungen Im Baubereich werden 11 Bäume der Baumart Ulmus-Hybride“Columella“- Säulen-Ulme neu gepflanzt. 3.4 Straßenentwässerung Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt gegenwärtig und künftig über die Querneigungen der Fahrbahn, Parkstellflächen und Gehwege in Straßenabläufe 300x500, welche entweder an bestehende Anschlussleitungen oder an den MW-Kanal angeschlossen werden. 3.5 Straßenbeleuchtung Eine grundlegende Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist vorgesehen. Die vorhandenen einseitigen Fassadenlampen werden beidseitig durch 11 neue LED-Leuchten der Fa. Leipziger Leuchten ersetzt. Die Versorgungskabel sollen auf einer Länge von 450 m erneuert werden. 3.6 Eigentumsverhältnisse Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 3.7 Barrierefreiheit Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer insbesondere für Menschen mit Behinderung. 4 Kosten Die Baukosten wurden mit der Baukostenberechnung vom 15.12.2017 ermittelt und betragen 530.000,00 €. Die Baunebenkosten wurden mit 35.000,00 € ermittelt. Die Gesamtbaukosten betragen 565.000,00 €. 5 Finanzierung Die Maßnahme wird mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ finanziert. Gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss herbeizuführen. Für die Sanierung und Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße werden für das Haushaltsjahr 2018 weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt 540.000,00 €, davon 489.000,00 € im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) und 51.000,00 € im Innenauftrag SEP Innerer Süden (106400000013), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). Die restlichen 25.000,00 € werden aus dem Planansatz 2018 im PSPElement Innerer Süden (7.0000982.700) bereitgestellt. 7/9 Die Finanzierung stellt sich damit wie folgt dar: Finanzhaushalt PSP-Element: 7.0000982.700, Finanzkonto: 785130000 Ergebnishaushalt Innenauftrag: 106400000013, Sachkonto: 42711200 (Straßenbeleuchtung) Summen Baukosten auf Grundlage der Kostenberechnung vom 15.01.2018 479.000,00 € 51.000,00 € 530.000,00 € Baunebenkosten1 35.000,00 € 0,00 € 35.000,00 € Gesamtkosten 514.000,00 € 51.000,00 € 565.000,00 € 1Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung 6 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Gegenüber dem Bestand kommen zusätzlich 11 Bäume dazu. Die Folgekosten für die Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an. Bei der Beleuchtung wird die Differenz (11 LP) zwischen den Lichtpunkten der neuen Beleuchtungsanlage und den Lichtpunkten der vorhandenen Anlage als Folgekosten angesetzt. Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die dafür ausgewiesenen Kosten an. Kosten/Einheit und Jahr Bezeichnung Beschreibung PSP-Element Straßen-bäume Unterhaltung Beleuchtung 1.100.551.0.01. ASG-HH-St. Einheiten Kosten pro Jahr 53,32 €/Stück 11 Stück 586,52 € Stromkosten 1.100.54.1.0.01.09 70,00 €/LP 11 LP 770,00 € Unterhaltung 1.100.54.1.0.01.09 50,00 €/LP 11 LP 550,00 € 7 Fristenplan/ Umleitung Die weiteren Planungsphasen zur Vorbereitung der Vergabe erfolgen noch in 2018. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar im Anschluss. Die Vergabe kann unter Beachtung der Terminkette im Januar 2019 erfolgen. Der Baubeginn ist für Juni 2019 vorgesehen. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahmen sind bereits Arbeiten durch Versorgungsträger Leipziger Wasserwerke (LWW) geplant. Insbesondere muss die Auswechselung der Trinkwasserleitungen DN 150 im gesamten Baubereich einschließlich Körnerplatz, mit Neubau bzw. Umbindung der Hausanschlussleitungen sowie Sanierung des 8/9 Mischwasserkanals, mit Auswechslung der Schachtabdeckungen in Verantwortung der Leipziger Wasserwerke vor dem Beginn des Straßenbaus bereits erfolgt sein. Der Ausbau soll entsprechend der Gewährung von Zufahrten zum Körnerplatz und der nicht unerheblichen Probleme des reduzierten Parkraumes in zwei etwa hälftigen Bauabschnitten erfolgen. Dabei wird auch ein Neubauvorhaben berücksichtigt. Detailliertere Festlegungen erfolgen in den weiteren Planungsphasen nach weiteren Abstimmungen mit den Anliegern und Beteiligten. Die Baumpflanzungen erfolgen bis Herbst 2020. 8 Abstimmungen/ Beteiligung Die Abstimmungen zur Gestaltung und Aufteilung des Straßenquerschnitts innerhalb der Verwaltung sind erfolgt. Die Koordinierung mit den Medienträgern bedingt Leitungsverlegungen im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme. Im Stadtteil soll das Vorhaben mit den Beteiligten weiter abgestimmt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll den Anliegern in einer öffentlichen Bürgerveranstaltung die vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt werden. Eingeladene Bürger können ihre Belange und Wünsche vortragen und einbringen. Die Umsetzung aufgenommener Hinweise und Vorschläge erfolgt im Rahmen der mit der Vorlage zu beschließenden finanziellen Mittel. Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden.. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Straßenquerschnitt Anlage 3: Lageplan Anlage 4: Fotodokumentation Anlage 5: Luftbild 9/9 Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Straßenquerschnitt Anlage 3: Lageplan Anlage 3: Lageplan Anlage 4: Fotodokumentation Blick in Richtung Bernhard-Göring-Straße Fahrbahn mit Schadstellen nördl. Gehbahn geringe Bordauftritte, defekter Plattenbelag Seite 1 von 3 Anlage 4: Fotodokumentation Blick in Richtung Karl-Liebknecht-Straße, Fahrbahn mit Schadstellen Blick in Richtung Karl-Liebknecht-Straße, Fahrbahn mit Schadstellen Seite 2 von 3 Anlage 4: Fotodokumentation Fahrbahn Höhe Körnerplatz mit Schadstellen Blick von der Karl-Liebknecht-Straße in Richtung Bernhard-Göring-Straße Seite 3 von 3