Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1384002.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
03.04.18, 12:00
Aktualisiert
02.11.18, 15:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-05691
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Baubeschluss: Sanierung Körnerstr., K.-Liebknecht-Str. bis B.-Göring-Str.
(Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
SBB Süd
Verwaltungsausschuss
05.12.2018
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Sanierung und Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße wird gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der
Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen.
2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 565.000,00 €.
In der Vorlage VI-DS-05226 "Verwendung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen
gemäß § 154 BauGB in 2018" sind Mittel für die Körnerstraße in Höhe von 515.000,00 €
enthalten, davon 490.000,00 € im Finanzhaushalt und 25.000,00 € im Ergebnishaushalt.
3. Für das Haushaltsjahr 2018 werden weitere überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von insgesamt 515.000,00 €, davon 464.000,00 € im PSP-Element
Innerer Süden (7.0000982.700) und 51.000,00 € im Innenauftrag SEP Innerer Süden
(106400000013), bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung
Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten (1098500000). Die restlichen 50.000,00 € werden aus
dem Planansatz 2018 im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bereitgestellt.
4. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2018 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2019 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresabschlussergebnisses 2018 und der Bestätigung durch den Beigeordneten für
Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
Ist eine Übertragung nicht möglich, da die zur Deckung angegebene Kostenstelle im
Rahmen des Jahresabschlusses 2018 bereinigt werden muss, sind die nicht verbrauchten
Mittel im Haushaltsjahr 2019 erneut als überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt in diesem Fall erneut aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige
Verbindlichkeiten (1098500000).
1/9
5. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 anfallenden Folgekosten in Höhe von 1.320,00 € werden
innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert. Die ab dem Haushaltsjahr
2023 anfallenden Folgekosten in Höhe von 586,52 € werden zunächst zur Kenntnis
genommen. Die Mittel werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer entsprechend
angemeldet. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2021 ff zu entscheiden.
Zusammenfassung:
Anlass der Vorlage:
Rechtliche Vorschriften
Stadtratsbeschluss
Verwaltungshandeln
Sonstiges:
Im Sanierungsgebiet „Leipzig-Innerer Süden“ ist der Ausbau der Körnerstr. von K.Liebknecht-Str. bis B.-Göring-Straße ab 3.6.19 vorgesehen, da sich Gehwege und Fahrbahn
in einem schlechten Zustand befinden. Die Gestaltung erfolgt nach heutigen Erfordernissen.
Die Kosten werden mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des
Sanierungsgebiets finanziert.
2/9
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
51.000,00
Innenauftrag
106400000013
Sachkonto
42711200
514.000,00
PSP-Element
7.0000982.700
Finanzkonto
78513000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
2019
Einzahlungen
Auszahlungen
2018
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
2019
x
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2019 ff.
1.320,00
1.100.54.1.0.01.09
2023 jj.
586,52
1.100.55.1.0.01
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Sanierung und Gestaltung des öffentlichen Raums ist wesentliches Sanierungsziel der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innerer Süden. Mit Blick auf die Mittelverfügbarkeit
und aufgrund des desolaten Zustands der Körnerstraße wurde dieser Maßnahme in
Abstimmung mit dem VTA höchste Priorität zugeordnet.
3/9
4/9
Sachverhalt:
1 Grundlagen
1.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Die vorliegende Planung beinhaltet die Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt
zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße. Der Straßenabschnitt liegt
südlich des Stadtzentrums im Stadtbezirk Süd, im Ortsteil Südvorstadt und innerhalb des
Sanierungsgebietes „Innerer Süden“. Im Laufe der Sanierung konnten viele Vorhaben im
Gebiet mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden. Neben Straßen wurden auch
öffentliche Grünflächen gestaltet und mit neuen Spiel- und Aufenthaltsfunktionen
ausgestattet. Weitere ausgewählte Vorhaben sollen noch vor Aufhebung der
Sanierungssatzung folgen.
Der Baubereich wird im Westen von der Karl-Liebknecht-Straße und im Osten von der
Bernhard-Göring-Straße begrenzt.
1.2
Weitere Beschlüsse
Es wird auf die Vorlage VI-DS-05226, bestätigt in DB OBM am 26.02.2018, “Verwendung
von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB in 2018“, verwiesen.
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Ist-Zustand/Bauzustandsanalyse
Die Körnerstraße ist eine ca. 11,50 m breite Straße mit beidseitigem Gehweg von je ca. 2,50
m Breite. Die Fahrbahn teilt sind in je eine Fahrspur und Parkflächen. Auf der Südseite der
Straße befindet sich geschlossene Bebauung. Die Nordseite grenzt im Mittelstück an den
Körnerplatz. Aufgrund der ungeordneten Verkehrsverhältnisse und des schlechten
Zustandes der Straße mit einer Vielzahl von Unebenheiten und Schadstellen sowie einer
mangelhaften Entwässerung ist die Straße als vordringlich zu sanierend einzustufen. In der
Fahrbahn und in den Nebenanlagen sind ungleichmäßige Setzungen bzw. ein nicht
ausgeprägtes Gefälle vorhanden. Es wurden Plattendruckversuche durchgeführt. Bis auf
einen Schurf wurden nicht ausreichende Tragfähigkeitswerte für das Straßenplanum
ermittelt. Die vorhandenen Oberflächenbefestigungen entsprechen damit nicht der
anstehenden Verkehrsbelastung.
In schlechtem Zustand befinden sich auch große Teile der Gehwege. Die
Mosaikpflasterbereiche sind uneben und haben zum Teil Absenkungen gegenüber den
Naturborden und Granitkrustenplatten bis zu 4 cm. Die Granitkrustenplatten sind teilweise
mehrfach gebrochen. Diese Mängel stellen eine große Stolpergefahr für die zahlreichen
Fußgänger dar.
Der Zustand bietet nicht die notwendige Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.
Der Leitungsbestand verschiedener Medienträger ist verschlissen und muss bereichsweise
erneuert werden.
2.2
Notwendigkeit/Dringlichkeit
Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sind derzeit erforderlich und
ziehen einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die
Straßeninstandsetzung nach sich. Als Voraussetzung für eine bessere Verkehrsabwicklung
und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die geplante Ausbaumaßnahme erforderlich.
2.3
Gegenüberstellung/ Vor-und Nachteile
Mit der Baumaßnahme werden die funktionalen Missstände behoben. Die Gestaltung des
Straßenraums wird nach heutigen Ansprüchen erfolgen. Die Verkehrssicherheit wird
verbessert. Die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer werden dabei berücksichtigt. Nach der
5/9
Umgestaltung werden Fußgänger und behinderte Menschen die Gehwege besser und die
Straße sicherer überqueren können. Die vorhandene Straßenausleuchtung entspricht nicht
den heutigen Ansprüchen.
Eine Neugliederung des Verkehrsraumes erfolgt insbesondere durch neue Bäume soweit der
Leitungsbestand im Untergrund und der begrenzte Straßenquerschnitt es zulassen. Auf der
Nordseite verhindert insbesondere die vorhandene Fernwärmeleitung neue Straßenbäume,
hier kann nur ein neuer Baumstandort eingeordnet werden.Besonders die Bäume in der
Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen, verbessern das Stadtklima und fördern damit
das Wohlbefinden der Bürger. So spenden sie Schatten im Sommer, filtern Staub, binden
Kohlendioxid und sind der Lebensraum für viel Tiere.
Durch den Ausbau mit einer verbesserten Oberflächenwiederherstellung wird der
Straßenzug städtebaulich aufgewertet. Die Ausbildung von Gehwegnasen ordnet die PKWStellplätze und erleichtert die Querung der Straßen für die Fußgänger. Die Bedingungen für
ältere - und behinderte Verkehrsteilnehmer verbessern sich auch durch neue
Blindenleitsysteme im Bereich der Einmündung Bernhard-Göring-Straße. Die Erneuerung
der Straßenentwässerungsanlagen ermöglicht eine geregelte Ableitung der Regenwässer.
Eine Reduzierung des Verkehrslärms ist durch die Beseitigung von Fahrbahnunebenheiten
zu erwarten.
Die Bedingungen in der Körnerstraße werden sich damit nachhaltig verbessern.
2.4
Alternative bei Nichtbeschlussfassung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden einen
ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich
ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben.
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Die Länge der Körnerstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Bernhardt-Göring-Straße
beträgt ca. 205 m. Im mittleren Abschnitt grenzt unmittelbar nördlich der Körnerplatz an, im
weiteren Verlauf sich es vorwiegend Wohngebäude.
3.1
Querschnittgestaltung/ Materialien
Das Parkregime ist in Längs- und Senkrechtaufstellung unterteilt. Auf der nördlichen
Fahrbahnseite ist eine Senkrechtaufstellung und auf der Südseite ist eine Längsaufstellung
vorgesehen. Die Fahrgassenbreite beträgt durchgängig 5,15 m. Die Breite der Parkstände in
Senkrechtsaufstellung betragen 4,30 m und der Längsparker 2,00 m, diese ergeben sich aus
der Geometrie der vorhandenen Gehwegnasen, welche im Zuge der Baumaßnahme nicht
verändert werden.Die Gehwegbreiten betragen auf der Nordseite der Körnerstraße ca. 2,75
m und auf der Südseite ebenfalls ca. 2,75 m.
Die vorhandenen Gehwegnasen bleiben unverändert bestehen. Im Zuge des Ausbaus
werden weitere Gehwegnasen beidseitig auf der Bernhard-Göring-Straße eingeordnet.
3.2
Materialien
Die Befestigung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise. Die Parkflächen werden mit
vorhandenen Kupferschlackepflaster, welches aus der Fahrbahn gewonnen wird, befestigt.
Die Gehwege werden mit Granitkrustenplatten (Alt- und Neumaterial) hergestellt. Ober- und
Unterstreifen werden mit Mosaikpflaster (Alt- und Neumaterial) befestigt. Im Bereich der
Grundstückszufahrten erfolgt die Befestigung mit Natursteinpflaster 16 x 16 cm (gesägt und
gestockt). Material und Farbe ist in Verlängerung des Plattenbandes Granit mittelgrau und in
Verlängerung des Unter- und Oberstreifens Quarzporphyr Rhyolith. Die Abgrenzung der
Gehwege und der Parkflächen erfolgt mit den vorhandenen Granitborden, auf der Südseite
25 cm und auf der Nordseite 30 cm.
6/9
3.3
Baumpflanzungen
Im Baubereich werden 11 Bäume der Baumart Ulmus-Hybride“Columella“- Säulen-Ulme neu
gepflanzt.
3.4
Straßenentwässerung
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt gegenwärtig und künftig über die
Querneigungen der Fahrbahn, Parkstellflächen und Gehwege in Straßenabläufe 300x500,
welche entweder an bestehende Anschlussleitungen oder an den MW-Kanal angeschlossen
werden.
3.5
Straßenbeleuchtung
Eine grundlegende Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist vorgesehen. Die vorhandenen
einseitigen Fassadenlampen werden beidseitig durch 11 neue LED-Leuchten der Fa.
Leipziger Leuchten ersetzt. Die Versorgungskabel sollen auf einer Länge von 450 m erneuert
werden.
3.6
Eigentumsverhältnisse
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
3.7
Barrierefreiheit
Die ausgebauten Gehwege mit Querungshilfen schaffen bessere und sicherere Bedingungen
für alle Verkehrsteilnehmer insbesondere für Menschen mit Behinderung.
4 Kosten
Die Baukosten wurden mit der Baukostenberechnung vom 15.12.2017 ermittelt und betragen
530.000,00 €. Die Baunebenkosten wurden mit 35.000,00 € ermittelt. Die Gesamtbaukosten
betragen 565.000,00 €.
5 Finanzierung
Die Maßnahme wird mit sanierungsbedingten Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im
Sanierungsgebiet „Innerer Süden“ finanziert. Gemäß § 13 Abs. 7 Ziffer 6 der Hauptsatzung
in der derzeit gültigen Fassung ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss
herbeizuführen.
Für die Sanierung und Umgestaltung der Körnerstraße im Abschnitt zwischen KarlLiebknecht-Straße und Bernhard-Göring-Straße werden für das Haushaltsjahr 2018 weitere
überplanmäßige Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO in Höhe von insgesamt
540.000,00 €, davon 489.000,00 € im PSP-Element Innerer Süden (7.0000982.700) und
51.000,00 € im Innenauftrag SEP Innerer Süden (106400000013), bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle Finanzierung Rücklagen/sonstige Verbindlichkeiten
(1098500000). Die restlichen 25.000,00 € werden aus dem Planansatz 2018 im PSPElement Innerer Süden (7.0000982.700) bereitgestellt.
7/9
Die Finanzierung stellt sich damit wie folgt dar:
Finanzhaushalt
PSP-Element:
7.0000982.700,
Finanzkonto: 785130000
Ergebnishaushalt
Innenauftrag:
106400000013,
Sachkonto: 42711200
(Straßenbeleuchtung)
Summen
Baukosten auf Grundlage
der Kostenberechnung
vom 15.01.2018
479.000,00 €
51.000,00 €
530.000,00 €
Baunebenkosten1
35.000,00 €
0,00 €
35.000,00 €
Gesamtkosten
514.000,00 €
51.000,00 €
565.000,00 €
1Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
6 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage.
Gegenüber dem Bestand kommen zusätzlich 11 Bäume dazu. Die Folgekosten für die
Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege an. Bei der
Beleuchtung wird die Differenz (11 LP) zwischen den Lichtpunkten der neuen
Beleuchtungsanlage und den Lichtpunkten der vorhandenen Anlage als Folgekosten
angesetzt. Ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage fallen die dafür ausgewiesenen
Kosten an.
Kosten/Einheit
und Jahr
Bezeichnung Beschreibung PSP-Element
Straßen-bäume Unterhaltung
Beleuchtung
1.100.551.0.01.
ASG-HH-St.
Einheiten
Kosten pro Jahr
53,32 €/Stück 11 Stück
586,52 €
Stromkosten 1.100.54.1.0.01.09
70,00 €/LP
11 LP
770,00 €
Unterhaltung 1.100.54.1.0.01.09
50,00 €/LP
11 LP
550,00 €
7 Fristenplan/ Umleitung
Die weiteren Planungsphasen zur Vorbereitung der Vergabe erfolgen noch in 2018. Die
Ausschreibung erfolgt unmittelbar im Anschluss. Die Vergabe kann unter Beachtung der
Terminkette im Januar 2019 erfolgen. Der Baubeginn ist für Juni 2019 vorgesehen. Im
Vorfeld der Straßenbaumaßnahmen sind bereits Arbeiten durch Versorgungsträger Leipziger
Wasserwerke (LWW) geplant. Insbesondere muss die Auswechselung der
Trinkwasserleitungen DN 150 im gesamten Baubereich einschließlich Körnerplatz, mit
Neubau bzw. Umbindung der Hausanschlussleitungen sowie Sanierung des
8/9
Mischwasserkanals, mit Auswechslung der Schachtabdeckungen in Verantwortung der
Leipziger Wasserwerke vor dem Beginn des Straßenbaus bereits erfolgt sein.
Der Ausbau soll entsprechend der Gewährung von Zufahrten zum Körnerplatz und der nicht
unerheblichen Probleme des reduzierten Parkraumes in zwei etwa hälftigen Bauabschnitten
erfolgen. Dabei wird auch ein Neubauvorhaben berücksichtigt. Detailliertere Festlegungen
erfolgen in den weiteren Planungsphasen nach weiteren Abstimmungen mit den Anliegern
und Beteiligten. Die Baumpflanzungen erfolgen bis Herbst 2020.
8 Abstimmungen/ Beteiligung
Die Abstimmungen zur Gestaltung und Aufteilung des Straßenquerschnitts innerhalb der
Verwaltung sind erfolgt. Die Koordinierung mit den Medienträgern bedingt
Leitungsverlegungen im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme.
Im Stadtteil soll das Vorhaben mit den Beteiligten weiter abgestimmt. Auf Grundlage der
Entwurfsplanung soll den Anliegern in einer öffentlichen Bürgerveranstaltung die
vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt werden. Eingeladene Bürger können ihre Belange
und Wünsche vortragen und einbringen. Die Umsetzung aufgenommener Hinweise und
Vorschläge erfolgt im Rahmen der mit der Vorlage zu beschließenden finanziellen Mittel.
Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, durch die Presse sowie kurz vor
Baubeginn durch den Baubetrieb bekanntgegeben werden..
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Straßenquerschnitt
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Fotodokumentation
Anlage 5: Luftbild
9/9
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Straßenquerschnitt
Anlage 3: Lageplan
Anlage 3: Lageplan
Anlage 4: Fotodokumentation
Blick in Richtung Bernhard-Göring-Straße
Fahrbahn mit Schadstellen
nördl. Gehbahn
geringe Bordauftritte, defekter Plattenbelag
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Anlage 4: Fotodokumentation
Blick in Richtung Karl-Liebknecht-Straße,
Fahrbahn mit Schadstellen
Blick in Richtung Karl-Liebknecht-Straße,
Fahrbahn mit Schadstellen
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Anlage 4: Fotodokumentation
Fahrbahn Höhe Körnerplatz mit Schadstellen
Blick von der Karl-Liebknecht-Straße in Richtung Bernhard-Göring-Straße
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