Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1454179.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
02.11.18, 12:00
Aktualisiert
23.11.18, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-06617
Status: öffentlich
Eingereicht von
Verband Wohneigentum Sachsen e.V., Jens Hahmann
Betreff:
Aktuelle und zukünftige Entwicklung in unserer stark wachsenden Stadt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
22.11.2018
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Als Bewohner in Siedlungen der Stadt Leipzig ist für uns die aktuelle und zukünftige Entwicklung in unserer stark wachsenden Stadt von großer Bedeutung.
Ausgehend von heute unzureichenden Straßenbreiten in Verbindung mit fehlenden
Parkraummöglichkeiten, welche für ein solches Wachstum so einst nicht geplant und ausgelegt wurden, besteht akuter ämterübergreifender Handlungsbedarf zur Gewährleistung der
notwendigen Erreichbarkeit der Grundstücke zum Beispiel für Post, Feuerwehr, Abfallentsorgung u.a.m..
Die notwendigen Zufahrtsgrößen für heutige zugelassene Fahrzeuge (von Feuerwehr, Abfallentsorgung..) gepaart mit abgestellten Anliegerfahrzeugen ist in einigen Siedlungsstraßen
gegenwärtig so nicht gewährleistet.
Die Reaktion der Stadtverwaltung in Form der Abfallwirtschaftssatzung (2018 und Vorlage
zur Änderung für 2019/20) mit ihren Regelungen des Transportes der Abfalltonnen zu Sammelpunkten zur nächsten befahrbaren Straße durch den Anschlusspflichtigen löst nicht das
Grundproblem. Darüber hinaus ist es dem Anlieger auch nicht zumutbar, gefüllte Abfalltonnen bis zu 200m weit zu transportieren. Die Entsorgungsunternehmen müssen zum Zwecke
ihrer Aufgabenerfüllung (Pflichtaufgabe) ihre Betriebs- und Arbeitsmittel in geeigneter Form
an die Gegebenheiten in den Wohnquartieren anpassen.
Anfrage an den Stadtrat:
Gibt es gegenwärtig und gab es ämterüber-greifende Beratungen, Festlegungen, Gespräche
zur Erörterung von Problemlagen in den betroffenen Wohngebieten bezüglich Befahrbarkeit
gerade im Vorfeld der Erstellung der Abfallwirtschaftssatzung 2018 und der Vorlage zur Änderung 2019/2020?
(Termin und Festlegungen)
Welche Straßen und wie viele Grundstücke incl. Haushaltungen sind von der „nicht Befahrbarkeit“ betroffen?
1/2
Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung ämterübergreifend kurzfristig und langfristig die
geforderten Durchfahrtbreiten* von 3,55m (Abfall) und 3,50 (Feuerwehr) nach DIN 14090 sowie §§ 4 und 5 SächsBO durchzusetzen?
*Durchfahrtbreiten entnommen aus:
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Merkblatt Nr.7 03/2013 der Branddirektion der Stadt Leipzig
2/2