Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1407911.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
07.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05866-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Adresse der Kita und Förderschule am Standort Curiestraße
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Allgemeine Verwaltung
SBB Südost
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
30.10.2018
30.10.2018
06.11.2018
08.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☒
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Festsetzung und Zuweisung von Hausnummern ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe der
Verwaltung, die dem Zweck dient, die einzelnen Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes in
einer
jedermann
verständlichen
Weise
zu
kennzeichnen,
was
eine
unerlässliche
Voraussetzung für die ungehinderte Abwicklung des behördlichen, gewerblichen und
privaten Verkehrs ist. Die zuzuweisende Hausnummer ergibt sich aus ordnungsrechtlichen
Vorgaben und kann nicht willkürlich vergeben oder beschlossen werden, da die Ordnungsund Erschließungsfunktion ansonsten nicht erfüllt werden kann.
Im Grundsatz- und Planungsbeschluss der Baumaßnahme ist festgeschrieben, dass die
verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks von der Philipp-Rosenthal-Straße aus
erfolgt. Auch sind die zwei Gebäudeeingänge zur Kindertagesstätte und zur Förderschule
nach Norden zur Philipp-Rosenthal-Straße hin ausgerichtet, währenddessen der westliche
Zugang von der Curiestraße als Nebenzugang zu qualifizieren ist, der nur von Fußgängern
und Radfahrern genutzt werden kann. Unter Berücksichtigung der Grundsätze zur
Hausnummernvergabe waren dem Gebäude daher die Hausnummern Philipp-RosenthalStraße 80 (Kindertagesstätte) und Philipp-Rosenthal-Straße 82 (Förderschule) zuzuweisen.
Die Verwaltung wird – soweit noch eine bauliche Änderung der Eingangs- und
Zuwegungssituation vorgenommen wird – die Möglichkeit der Zuweisung anderer
Hausnummern prüfen.
Verwaltungsrechtlich handelt es sich bei der Zuweisung von Hausnummern um eine
Angelegenheit der laufenden Verwaltung, die in Form eines Verwaltungsaktes (Bescheid)
erledigt wird. Die Zuständigkeit dafür liegt nicht bei der Ratsversammlung, die diese auch
nicht an sich heranziehen kann. Der Antrag ist daher unzulässig und zurückzuweisen, zumal
es
sich
aufgrund
eines
vorliegenden
Widerspruches
um
ein
noch
laufendes
Verwaltungsverfahren handelt.
Die AG Straßenbenennung ist im Übrigen nicht betroffen, da sich der Sachverhalt nicht auf
die Benennung einer Straße bezieht.
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