Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1419473.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
24.07.18, 12:00
Aktualisiert
12.11.18, 23:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05984-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Nachhaltigkeitsmanagement als Querschnittsaufgabe der Verwaltung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
13.11.2018
13.11.2018
19.11.2018
20.11.2018
20.11.2018
22.11.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☒
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung.
Beschlussvorschlag 2: Alternativvorschlag
Die Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung stellt die ressort- und
dezernatsübergreifende Begleitung, Beratung, Abstimmung und Koordination innerhalb der
verschiedenen Verwaltungsebenen hinsichtlich der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen
des INSEK sicher.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird als eine
verwaltungsübergreifende Aufgabe angesehen, für die der Oberbürgermeister und alle
Fachbürgermeister zuständig sind. Die Beratung des Oberbürgermeisters aus der
Zivilgesellschaft heraus erfolgt im Beirat „Nachhaltiges Leipzig“. Außerdem beteiligt sich der
Oberbürgermeister weiterhin aktiv am Dialog „Nachhaltige Stadt“ und nutzt ihn als einen
wichtigen Impuls für die Fortsetzung einer zukunftsorientierten, beispielgebenden
Stadtentwicklung.
Die Ratsversammlung hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 als
ressortübergreifendes langfristiges Handlungskonzept der Stadt Leipzig beschlossen. Damit
wurde eine konzeptionelle Grundlage einer ganzheitlichen, an Nachhaltigkeit orientierten
Steuerung etabliert.
Kern des Konzeptes ist das strategische Zielbild. Es setzt die Leitplanken für die Entwicklung
der Stadt bis 2030. In dem Leitsatz: „Leipzig wächst nachhaltig!“ spiegeln sich die
vereinbarte Grundhaltung und der Wille der städtischen Akteure wider, die
Herausforderungen des Wachstums nicht nur quantitativ zu bewältigen, sondern auch im
Sinne einer nachhaltigen und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen
verpflichteten Entwicklung auszugestalten.
Der Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig“ wirkt übergreifend in alle strategischen Ziele und
Handlungsschwerpunkte des Zielbildes hinein, welche handlungsleitend für künftige
Fachplanungen und Maßnahmen sind.
Bei der Definition der strategischen Ziele wurde an die 17 Oberziele für eine Nachhaltige
Entwicklung (SDGs) angeknüpft und ihre Leipzig-spezifische Relevanz in den
Handlungsschwerpunkten der vier strategischen Ziele aufgegriffen (INSEK, Teil A, S. A 9).
Damit wurden die global gefassten SDGs auf lokale Herausforderungen heruntergebrochen
(siehe Vorlage „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler
Ebene gestalten“ VI-DS-02824). Die regelmäßige Evaluierung und Fortschreibung des
INSEK bietet die Chance, Lücken bezüglich der Integration der SDGs in die strategischen
Ziele des INSEK zu identifizieren sowie weitere Handlungsprogramme und Leitbilder in die
Umsetzung und Weiterentwicklung des INSEK einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund wird zur Umsetzung des INSEK ein Management auf- und
ausgebaut, das auch einen besonderen Fokus auf eine nachhaltige Entwicklung als
Querschnittsaufgabe beinhaltet. Die Schritte sind in den Umsetzungsbausteinen des INSEK
(Kap. B 3.3) beschrieben:
Etablierung des „Leipziger Steuerungsmodells“
Gemeinsame Etablierung und Entwicklung aufeinander abgestimmter
Steuerungsinstrumente
Verknüpfung der städtischen Steuerungsprozesse in Umsetzung des „Leipziger
Steuerungsmodells“
Verknüpfung Strategischer Ziele mit den Schlüsselprodukten des Haushalts
Verankerung im kommunalen Handeln
Zielbild 2030 und Stadtentwicklungsstrategie als Grundlage des kommunalen
Handelns (u.a. Vorlagenmanagement)
Verankerung von Zielbild, Stadtentwicklungsstrategie sowie der
Querschnittsthemen und Wechselwirkungen aus den verschiedenen
Fachkonzepten in stadtweiten Konzepten/Fachplanungen
Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung
Monitoring und damit frühzeitige Ableitung veränderter Handlungsbedarfe
Umfassende Evaluation nach ca. 3 Jahren unter Beteiligung von Politik,
3/4
Öffentlichkeit und Verwaltung
Weiterentwicklung und Teilfortschreibung des INSEK
basierend auf der Evaluierung und der Weiterentwicklung von Fachplanungen
sowie
der Veränderungen von Rahmenbedingungen und neuen Themensetzungen in
bundes- bzw. EU-weiten Stadtentwicklungsdiskussionen.
Alternativvorschlag zum Beschlusspunkt 2:
Ein Nachhaltigkeitsmanagement, das die Themen des INSEK betrifft, erfolgt über die
Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung und ermöglicht so die integrierte Bearbeitung
der Themen Nachhaltigkeit, Stadtentwicklung und Steuerung mit den zu beteiligenden
Fachbereichen auf Grundlage der etablierten Strukturen. Dies geschieht im engen
konzeptionellen Zusammenwirken mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates (Steuerung) und dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport (Forum Nachhaltiges
Leipzig). Zur Erfüllung der Aufgaben ist künftig eine direkte strukturelle Anbindung der
Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung an die Beigeordnete für Stadtentwicklung und
Bau und eine Verzahnung mit der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ angedacht.
Mit der Neuausrichtung und Namensänderung der Leipziger Agenda 21 wurde die
Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zur
nachhaltigen Entwicklung der Stadt unter der Marke „Forum Nachhaltiges Leipzig“ neu
gefasst (VI-DS-05573). Die Koordinierung des Forums Nachhaltiges Leipzig erfolgt im
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport.
Die Umsetzung des INSEK wird mit den Aktivitäten des Forums Nachhaltiges Leipzig
verknüpft. Themen aus dem bürgerschaftlichen Prozess des Forums werden in den INSEKProzess, der die Gesamtsteuerung einer nachhaltigen Stadtentwicklung innerhalb der
Stadtverwaltung leistet, eingespielt. Damit wird ein breiter Blickwinkel auf das Thema
Nachhaltigkeit gewährleistet, der auch über die kommunalen Aufgaben im engeren Sinne
hinausgeht. Im Gegenzug werden Themen aus dem INSEK-Prozess und Ergebnisse des
Monitorings in das Forum Nachhaltiges Leipzig eingebracht und dort diskutiert. Für diese
Verknüpfung werden insbesondere die AG INSEK, die AG Integrierte Stadtentwicklung, der
Beirat sowie der Koordinierungskreis Nachhaltiges Leipzig genutzt.
Forum
Nachhaltiges
Leipzig
INSEK
Zusammenwirken
(Prozesse, Themen)
Bürgerschaftlicher
Prozess
Gesamtsteuerung
Stadtverwaltung
Dezernat VI /
Geschäftsbereich I
Dezernat III
Übersicht Aufgabenverteilung Nachhaltigkeitsmanagement
Die dargestellte Aufgabenverteilung, das enge Zusammenwirken und die direkte Anbindung
an die Bürgermeister/-innen sichert die in der Begründung des Antrages formulierte
Verantwortung der politischen Spitze für das Thema Nachhaltigkeit sowie die Augenhöhe
zum Stadtrat. .
4/4
Fassung vom: 06.08.2018
Mitzeichnung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-05984-VSP-01
Dezernat
I
Allgemeine
Verwaltung
II
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
☐
Finanzen
☐
III
IV
Umwelt, Ordnung,
Sport
☒
Kultur
☐
V
VI
VII
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
Stadtentwicklung
und Bau
☐
☐
Wirtschaft
☐
01.1
01.2
01.1
6
14
GB des Oberbürgermeisters
und des Stadtrates
GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtscha
ft
Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
Rechnungsprüfungsamt
☒
☐
☐
☐
☐
☐
Rechtsprüfung
☐
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
☒ nein
☐ ja